— 381 — C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der Befähigung gefordert wird. b. Realschulen. Königreich Preußen. Berlin: 1 Neunte Realschule. Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Michaelistermin 1895. . Real-Progymnasien. Königreich Preußen. Wandsbek: Das mit dem Gymnasium verbundene Real--Progymnasium ist zu Michaelis 1895 eingegangen. d. Höhere Bürgerschulen. Großherzogthum Hessen. Dieburg: Höhere Bürgerschule (##Realschul-Abtheilung und Progymnasial-Abtheilung). Anmerk. Die Anerkennung hat für beide Abtheilungen rückwirkende Kraft bis zum Oster- termin 1895. e. Andere öffentliche Lehranstalten. Königreich Preußen. Flensburg: K Landwirthschaftsschule (verbunden mit Ober-Realschule). Privat-Lehranstalten.— Königreich Preußen. Danzig: Die Handels-Akademie unter Leitung des Dr. Otto Völkel ist im Laufe des Jahres 1895 ein- gegangen. St. Goarshausen: 1 Erziehungs-Institut (Institut Hofmann) des Dr. Gustav Müller (früher Karl Harrach). Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Michaelistermin 1895. Lauterberg a. Harz: 1 Höhere Privat-Knabenschule des Dr. Paul Bartels. Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1895. Königreich Sachsen. Dresden: ## Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Pastors a. D. Johannes Friedrich Ludwig Prinzhorn (früher Ernst Böhme). Großherzogthum Hessen. Offenbach a. Main: 1X Goetheschule des Dr. Pius Sack. Anmerk. Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1897 einschließlich Geltung. Herzogthum Anhalt. Ballenstedt: Progymnasiale-Abtheilung (Privat-Progymnasium) des Instituts des Dr. Otto Wolterstorff. Berlin, den 9. November 1895. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Schroeder. Z *x) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. 71“