— 385 — 8. 1 8. 10 Geheime Kanzleidiener, Hausdiener, Büreaudiener, Pförtner, Hausaufseher bei der Marine-Akademie und -Schule, Hausaufseher bei der Deckoffizierschule, Magazinoberaufseher, Magazinausseher, Bauausseher, Aufseher bei dem Wasserwerk in Wilhelmshaven Kanal= und Deichaufseher, Kasernenwärter, Civil-Krankenwärter, Gefängnißwärter, Brückenwärter, Dockwärter, Kassendiener, Leuchtthurmwärter, Nebelsignalwärter, Drucker, Maschinist D. bei den Bildungsanstalten, den Lazarethen, dem Wasserwerk in Feldhausen, Untermaschinist den Garnisonwaschanstalten zu Kiel und Wilhelmshaven, den Dienst- Oberheizer . gebäuden für Kommando= und Verwaltungsbehörden und der Ent- Heizer wässerungsanlage in Wilhelmshaven, Sielwärter, Parkgärtner in Wilhelmshaven. Hülfskanzleidiener, f Hülfshausdiener, * Kanzleidiätare bei den Stationsintendanturen, Mechaniker, Werfthülfsschreiber, Werfthülfszeichner, Lootsenaspiranten, Todtengräber, Magazin= und Bau-Hülfsausseher, Hausknechte, Nachtwächter. 5. Marine und Schiffahrt. Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland und Dänemark. Nachdem in Folge des Inkrafttretens der neuen deutschen Schiffsvermessungs = Ordnung vom 1. März d. J. und des Nachtrags vom 10. März d. J. zur dänischen Schiffsvermessungs = Instruktion vom 7. September 1867 zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark eine anderweitige Vereinbarung wegen gegenseitiger Anerkennung der Schiffsmeßbriefe getroffen worden ist, werden die Schiffe der beider- seitigen Handelsmarinen, wie folgt, behandelt: 1. In deutschen Häfen werden ohne Nachvermessung anerkannt: a) die vom 1. April 1895 ab ausgestellten nationalen Meßbriefe dänischer Segel= und Dampfsschiffe,