— 439 — Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus. schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behäörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. Gi # Aufseher bei dem Landesgewerbemuseum, Straßenmeister, Flußmeister, Büreauassistent Büreau, Walzmeister, Straßenwärter, Flußwärter, Schleusenwärter, Floßaufseher. bei dem hydrographischen Centralstelle für Gewerbe und Handel. Ministerialabtheilung für den Straßen= und Wasser- bau zu Stuttgart. V. Im Bepartement des Zirchen- und Schulwesens. ..Kanzlisten bei dem Ministerium und bei den Kollegien (Evangelisches Konsistorium, Katholi- scher Kirchenrath und Kultministerialabtheilung für Gelehrten= und Realschulen), Kopisten bei den Kollegien, Kopisten bei der Universität Tübingen, Hülfsschreiber, .Kanzleidiener bei dem Ministerium, Kanzleiaufwärter bei dem Ministerium und bei den Kollegien, Hülfsaufwärter bei dem evangelischen Konsistorium, Assistent (Expedient) bei der Universitätsbiblio- thek zu Tübingen, Kanzleigehülfen an der landwirthschaftlichen Anstalt zu Hohenheim, .Kanzleihülfsarbeiter an der Baugewerkeschule in Stuttgart (für Kopialien), . Unterbedienstete an den Unterrichts-, Bildungs- und Erziehungs-Anstalten und den mit solchen verbundenen Instituten: A. Bei der Universität Tübingen (allge- meine Verwaltung). verster Pedell, zweiter Pedell, * dritter Pedell, Pedellgehülfe, Kassenamtsdiener. B. Bei den Universitätsinstituten zu Tübingen. a) Universitätsbibliothek: Aufwärter; b) Physikalisches Institut: Diener (Mechaniker): c) Chemisches Laboratorium: Diener; #) Physiologisch-chemisches Institut: Diener; zur Hälfte. Iil Ministerium des Kirchen- und Schulwesens. Akademisches Rektoramt zu Tübingen. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens. Akademisches Rektoramt zu Tübingen. Direktion der landwirth- schaftlichen Anstalt zu Hohenheim. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens. (Akademisches Rektoramt zu Tühingen. Ziffer 1. In der Regel im Wege des Vor- rückens. Zlffer 1. In der Regel im Wege des Vor- rückens. Die Anstellung der Pe- dellen erfolgt nach Umständen im Wege des Vorrückens. 80“