444 Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär— anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 16. 1 10. 11. 12. 30. Salzpacker * Steuerwachtmeister, Steuerwächter, Zolleinnehmer, .. Revisionsaufseher, 20. .*Rübenzuckersteueraufseher, .Grenzaufseher, Lithographen Salzsteueraufseher, und Drucker graphischen Anstalt, Lithographen und Drucker bei dem Statistischen Landesamt, bei der litho- 5.. Alleenaufseher beim Apanageschloß zu Ludwigs- burg, Platzmeister Hüttenknechte Kohlenmesser 29. Hüttenamts-, Salinenamts-, bei den Berg--, # Hüttemwerken 9 9 2 — 9 bezw. Magazinsdiener und Salinen. r der Steuerwache. (Stenerkollegium, Abtheilung für Zölle und indirekte Steuern. Kommando der Steuerwache. Steuerkollegium, Abtheilung für direkte Steuern. Statistisches Landesamt. Domänendirektion. — V. Großherzogthum Zaden. 1. Ministerium desn Grohherzoglichen Hauses und der ausmärtigen Angelegenheiten. 1. Ministerium. Kanzleidiener. 2. Eisenbahnverwaltung. 2. Büreaudiener, * Kanzlei= und Kassendiener, uSchreibgehülfen, Kanzleigehülfen, ) Werkschreiber, Büreaugehülfen, Expeditionsgehülfen, *Stationsaufseher, Stationsvorsteher, Bileetdruckereigehülfen, Billetdrucker, Magazinsausseher, *#Magazinsmeister, Stationsmeister, 9. Schaffner, Oberschaffner, Zugmeister, Wagenwärter, Wagenrevidenten, Pförtner, Bahn= und Weichenwärter. nr zur Hälfte. 111111111 Ministerium des Großherzog- lichen Hauses und der aus- wärtigen Angelegenheiten. Generaldirektion der Staats- eisenbahnen. 4 II. Ministerium der Justiz, der Qultus und AUnterrichts. Schreibgehülfen und Kanzleigehülfen des Mini- steriums, der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. Ziffer 16. Vorgängige Dienstleistung in der Steuerwache. Ziifer 18—21. Vor- gängiger Dlienst in der Grenz= oder Steuner- wache. Ziffer 23 u. 24. Voll- ständige technische Be- sählgung. Ziffer 25. Zum Thellim Wege des Vorrückens. Zliffer 26. In der Regel im Wege des Vor- rückens. ) Diejenigen Stellen, fuüüͤr welche die Be— sähigung durch Ab- legung einer Prü- fung nachzuweisen ist, sind mit einem bezelchnet.