Bezeichnung der Stellen. 446 —m-lDssss — — Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. .. .. — — — Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 10. 11. 12. 18. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. —3# Schreibgehülfen (Kanzleigehülfen), Schreibgehülfen . Portier im Friedrichsbad in Baden, . Heizer bei der Bad--Anstalten-Verwaltung in Baden, Hausmeister im Landesbad in Baden, LWärter bei der Heil= und Pflegeanstalt zu Pforzheim, Aufseher beim polizeilichen Arbeitshaus, Brückenwärter, Straßenwärter, Straßenmeister, Brückenmeister, Dammmeister, Floßaufseher, Bauaufseher, Kanzleigehülfen bei dem Ministerium des Innern, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Verwaltungshof, der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues, dem Generallandesarchio, dem Verwaltungsrath der Generalbrandkasse, bei der Landesgewerbehalle, beim Statistischen Büreau und bei sämmtlichen Bezirksstellen, Büreauassistenten bei den Wasser= und Straßen- bau--Inspektionen, Incipienten der Bezirksämter, Aktuare,Polizeiaktnare und 'JRegistratoren der Bezirksämter, Gendarmen, Wachtmeister, Oberwacht- meister. zu zwei Dritteln. l zur Hälfte. an Hälfte. O des Innern. Ü Verwaltungshof. Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues. Verwaltungshof. Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues. Verwaltungshof. Ministerium des Innern. Kommando des Gen- darmeriekorps. IV. Ministerinm der Finanzen. Kanzleidiener (auch Hülfskanzleidiener) beim Ministerium, bei der Domänendirektion, Steuer- direktion, Zolldirektion und Baudirektion, .Kassendiener bei den Centralkassen der Finanz- verwaltung, uDiener bei den Bezirksstellen der Finanzver- waltung, sowie bei Nebenzoll= und Untersteuer- ämtern, *' Kanzlei- assistenten beim Ministerium, bei den Central- kassen der Finanzverwaltung, der Baudirektion, (Kanzleigehülfen), Kanzlei- assistenten bei der Domänendirektion, Steuer- direktion und Zolldirektion. Finanzministerium. Zolldirektion. Finanzministerium. Steuerdirektion. Es können auch Unter- offizlere angestellt wer- den, welche nicht im Besitze des Ciollver- sorgungsscheins sind; dieselben müssen je- doch neun Jahre bei der Fahne, darunter fünf Jahre als Unter- offiztere, oder — wenn solche Leute nicht in hinreichender Zahl vorhanden — min- destens drel Jahre als Unteroffiziere gedient haben.