— 453 — Angabe bei den fuͤr Militär— anwärter nicht aus. schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bezeichnung der Stellen. Bemerkungen. Telegraphisten und Hülfstelegraphisten, — üre ü 1 — 1) Mit der Maßgabe, "6 # se bei Uebergaug Süenugehüllen, ) — . 3 er, der Bahnen in die Kassendiener, — landesherrliche Ver- Büreaudiener, — waltung ernomme- Portiers und Perronwärter, rücken in diese Stellen Billetdrucker, » — zunachst berücksichtigt Expedirende Weichenwärter, — werden können. Weichenwärter, — Bahnwärter, — Bremser, — Wächter, — Schmierer, — Pumpenwärter, — Güterbodenvorarbeiter. — III. Finanzministerium. 1. Beim Ministerium: Geistige Befahigung: * Kanzlisten, — Bestehen der höheren Kopiisten, — wessenschuftchenpn 1 ..« — Geistige Befählgung: Kanzleidiener. Besichen der gewöhn= 2. Beim Revisions-Departement (zugleich bei der Kommission zur Verwaltung des Domanial= Kapital-Fonds): Bote. 3. Bei der Renterei: Boten. 4. Bei der Abtheilung für Domänen und Forsten und im Bereiche der Verwaltung derselben: Großherzogliches Militär- Departement zu Schwerin. lichen wissenschaft- lichen Prüfung. Geistige Befähigung: Bestehen der niederen Prüfung. Gelstige Befählgung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschaft- lichen Prüsung. * i — Geistige Befählgung: Kanzissten, nptcge,g der höheren oOpüurlten, — wissenschaftlichenru- Pedell, — fung. idiener — Geistige Befählgung: Kanzleidiener, Glsuhen der gewohn- lchen wissenschaft- lichen Prüfung. — Gelstige Befählgung: Aktenbote, D chaie der niederen Prüfung. ordert "36 br ½ – 2) Die Stelle ersorder Aktenfahrer,) Linen kräftigen Mann. Salgzschreiber zu Sülgze, alternirend. Geistige Befählgung: Bestehen der hoheren wissenschaftlichen Pru- fung. 1#n 2