455 Angabe . . . ....« Bezeichnung henen Filsao der Behörden, an welche die Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewerbungen zurrichten sind Bemerkungen. Stellen, in welchem, wenn es nicht die Behörde Unfange dieselben selbst ist, bei welcher die An- vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 3. Bei den Gerichten: Gerichtsvollzieher, alternirend. Geistige Befählgung: Gerichtsdiener und Gefangenwärter. 4. Bei der Strafanstalt Dreibergen: Polizeimeister, Hausverwalter, Stationsaufseher, Aufseher. 5. Beim Central-Gefängniß zu Bützow: Inspektor, Hausmeister,) Gefangenwärter. 6. Bei dem Direktorium und der Kasse des Wittwen- Instituts: Kanzlist, Kopiist, Kassenbote. 7. Bei der Universität zu Nostock: Pedell, Famulus, Hausverwalter im Museum. (Großherzogliches Militär- Departement zu Schwerin. l l Bestehen der höheren wissenschaftlichen Prũ- ung. ß Vollkommene Rüstig- keit und Gesundheit erforderlich. Geistige Befähigung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschasft- lichen Prüfung. Vollkommene Rüstig- keit und Gesundheit erforderlich. Geistige Befähigung: Bestehen der höheren wissenschaftlichen Prü- ung. 1) Vollkommene Rüstlig- keit und Gesundheit erforderlich. Geistige Befähigung: Bestehen der gewohn- lichen wissenschaft- lichen Prüfung. Vollkommene Rüstig- keit und Gesundheit erforderlich. 2) Die Bewerber müssen zum Thell cines be- stimmten Handwerks kundig und zur per- sönlichen Ausübung desselben fähig, sein. Gelstige Befähigung: Bestehen der höheren wissenschaftlichen Prü- sung. 2) Vollkommene Rüstig- keit und Gesundhelt erforderlich. Geistige Befähigung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschaft- lichen Prafung. Vollkommene Rüstig- keit und Gesundheit erforderlich. Geistige Befähigung: Bestehen der höheren wissenschaftlichen Prü- fung. Geistige Befähigung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschaft- lichen Prüfung. Gelsige Befählgung: Besichen der höheren lolssenschaftlichen Pru- fung. 82*