469 Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An.- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. Bote beider Landesbrandkasse und Landrentenbank, Stromaufseher, Laboratoriumdiener bei der landwirthschaftlichen Versuchsstation zu Bernburg, Wachtmeister, Reitende Jäger, Fußjäger der Herzoglichen Jägerbrigade. Hausmeisler, Schuldiener . ——————— bei den höheren Schulanstalten des Landes. IX. Schulverwaltung. Herzogliche Regierung, Ab- theilung des Innern, zu Dessau theilung für das Schul- wesen, zu Dessau. Gren Regierung, Ab- XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, außer bei der Ministerial-Abtheilung, bei welcher die auswärtigen Angelegenheiten be- arbeitet werden: Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: Kastellane, Boten, Diener und Beidiener. In der Gendarmerie: * Wachtmeister, Obergendarmen, Gendarmen. Wegewärter. Im Steueraussichtsdienste: Salinenkontroleure, * Steueraufseher, ) diätarische Steueraufseher. Chausseegeld-Einnehmer. ) uGefsangenmeister, Gefangenwärter. * Gerichtsvollzieher. uBei den Landräthen: Registratoren. .Bei der Staatshauptkasse, den Bezirkskassen und den Stenerämtern: *Buchführer, Kalkulatoren, Kassenschreiber, verste und weitere #Assistenten. Bei den Gerichten: Gerichtsschreibergehülfen. XVII. Fürstenthum Schwarzb In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, außer bei der Ministerial-Abtheilung, bei welcher die auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet werden: Kanzlisten, Kopisten, ständige Hülfsschreiber. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: a) Kastellane und Hausmeister, Diener, Bei- diener und Boten, Exekutoren; ferner b) Gerichtsvollzieher, Q nur zur Hälfte. nur zur Hälfte. nur zur Hälfte. Fürstliches Ministerium zu Sondershausen. urg-Rudolstadt. Fürstliches Ministerium zu Rudolstadt. æ*) Dlie desinitive An- stellung setzt den Nachwels der Be- fahigung voraus. Die Anstellung und die Annahme als Stellenanwärter er- solgt nur nach Ab- legung einer Pru- fung. 1) Es bleibt vorbe- halten, die Stellen der Steueraufseher vor- übergehend (bis höchstens zu elnem Drittheil) mit Aspl- ranten des höheren Stenerdleustes zu be- setzen. 2) Soweitdie Chaussec- geld-Einnahmen nicht verpachtet oder als Nebengeschäft besorgt werden. Die vorgeschriebenen Llsten werden bel dem Fürstlichen Mi- nisterium geführt.