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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895.</title>
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            <idno>cbl_1895</idno>
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        Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
  
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Dreiundzwanzigster Jahrgang. 
1895. 
  
Berlin. 
Carl Keymanns Verlag.
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        Verlags-Archiv 2407.
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        Inhalts-Verzeichniß. 
1.   Allgemeine Verwaltungssachen Seite 25, 148, 207, 382, 497, 504, 522. 
2.   Bank-Wesen Seite 8, 34, 50, 104, 142, 184, 294, 330, 346, 360, 374, 502. 
3.   Eisenbahn-Wesen Seite 109, 301. 
4.   Finanz-Wesen Seite 14, 40, 62, 110, 172, 180, 206, 320, 336, 354, 366, 390, 521. 
5.   Handels- und Gewerbe-Wesen Seite 4, 148, 175, 345, 350, 364. 
6.   Justiz-Wesen Seite 18, 103, 225, 386. 
7.   Kolonial-Wesen Seite 13, 45, 106, 300, 323, 329, 342, 393. 
8.   Konsulat-Wesen Seite 1, 3, 7, 13, 33, 39, 43, 45, 49, 61, 65, 95, 106, 109, 115, 137, 141, 
183, 205, 226, 277, 293, 299, 319, 324, 327, 332, 335, 339, 341, 348, 350, 356, 357, 359, 363, 
389, 393, 497, 501, 526. 
9.   Marine und Schiffahrt Seite 46, 61, 95, 147, 319, 324, 333, 367, 385, 389. 
10.   Militär-Wesen Seite 15, 17, 69, 189, 348, 353, 380, 397, 522. 
11.   Polizei-Wesen Seite 1, 4, 10, 16, 26, 31, 36, 41, 44, 47, 59, 63, 66, 101, 106, 111, 116, 
176, 181, 187, 213, 264, 277, 297, 318, 321, 324, 328, 334, 337, 340, 342, 348, 351, 356, 358, 
377, 387, 391, 394, 499, 505, 522. 
12.   Post- und Telegraphen-Wesen Seite 29, 46. 
13.   Statistik Seite 117. 
14.   Versicherungs-Wesen Seite 226, 379, 526. 
15.   Veterinär-Wesen Seite 316, 349. 
16.   Zoll- und Steuer-Wesen Seite 4, 10, 27, 36, 46, 52, 66, 99, 111, 137, 139, 144, 167, 173, 
226, 265, 279, 296, 301, 327, 332, 335, 339, 355, 369, 376, 379, 394, 498, 505, 507, 525. 
147, 171, 176, 179, 
365, 369, 373, 386, 
138, 145, 169, 174, 
362, 364, 367, 371, 
176, 186, 213, 215,
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        Sach-Register. 
(Die arabischen Zahlen beziehen sich auf die Seite.) 
A. 
Abraumsalze s. u. Salz. 
Abstempelung  von Aktien, Renten und Schuldverschreibungen, 
sowie von Lotterieloosen 327. 
Aerzte. Ermächtigung zur Ausstellung von Zeugnissen an 
militärpflichtige Deutsche in Argentinien, Uruguay oder 
Paraguay 348; — desgl. im Freistaate Guatemala 
(Central-Amerika) 353. 
Aethiopien s. u. Schutzgebiete. 
Aktien s. u. Stempelabgaben. 
Alexandrien s. u. Leichenpässe. 
Alkoholhaltig s. u. Branntwein. 
Altersrenten s. u. Invaliditätsrenten. 
Amsterdam s. u. Ausstellung, Zölle. 
Amtliche Liste etc. s. u. Schiffsliste. 
Amtliches Waarenverzeichniß zum Zolltarif. Neuausgabe 376. 
Archäologisches Institut. Abänderung des §. 2 des Statuts 
desselben 148. 
Argentinien s. u. Aerzte. 
Arzneibuch. Bekanntmachung, betreffend das A. für das 
Deutsche Reich 4, 148. 
Ausstellung für Hotel- und Reisewesen in Amsterdam. Zoll- 
freier Einlaß der zurückgelangenden deutschen Güter 173. 
Ausweisungen: 
 Abfalter 44. 
Adamson, Per s. Person. 
Adel 505.  
Ahr 356. 
Albertine 522. 
Albertini 340. 
Baumgarten 348. 
Bechunek 297. 
Behavy 214. 
Behunek s. Bechunek. 
Bernauer 214. 
Bernert 5. 
Ammon 44. Bernhardt 367. 
Andersen 505. Bernhauser 111. 
Andert 334. Bernsen 371. 
Anthonsen 391. 
Augustin 169. 
Augustini 101. 
Bachmann, 364. 
Badan 377. 
Baderschneider 522. 
Bärischi 111. 
Baesseling 214. 
Barabosz 41. 
von Baranowski s. Brand. 
Bartel 101. 
Batonnaire 214. 
Bauer 66. 
Beutler 16. 
Biezuner 41. 
Bily 340. 
Bischoff 16. 
Blumert 112. 
Bobeck-Bobkowa 358. 
Bockkom 44. 
Bodeschinsky (Bodesinsky) 
277. 
Böhler 187. 
Böhm, Emanuel 16. 
—, Franziska 395. 
Bouisson 1. 
Bramberger 367. 
  
Brand 176. 
Brandner 111. 
Bronec 145. 
Broz 112. 
Bucher 377. 
Buchholz 5. 
Burggraf 368. 
Calcoven 37. 
Caldara 31. 
Chaloupek 177. 
Chavat 47. 
Cherachoff 106. 
Chesi 371. 
Cohnfeld s. Kohnfeld. 
Cortez 112. 
Crosnier 340. 
Ctornick 44. 
Dadek 145. 
Dahlinger 358. 
Dandrieux 499. 
Deburczyt 364. 
Delachienne 523. 
Dell'Oste 364. 
Denk 321. 
Desbat 1. 
Devehat, Le s. Le Devehat. 
Dietschi 59. 
Dittert 41. 
van Duhn 523. 
Dunkler 169. 
Durand 112. 
Dwornik s. Polowsky. 
Eduard 116. 
Eiselt 5. 
Eisner 328. 
Endl 377. 
Englisch 318. 
Erbert 169. 
Facioli 174. 
Farszynk 145. 
Feix 16. 
Felicetti 181. 
Ferus 377. 
Festner 106. 
Fischer 499. 
Flekal (Fleckal) 31. 
Forst 325. 
Franicewitsch 328. 
Franke 16. 
Frankowitz 106. 
Frankowsky 41. 
Freiß 66. 
Freund 362. 
Friedl 523. 
Friedli 395. 
Friedmann 362. 
Fritsche (Fritzsche) 44. 
Fürst 101. 
Fuhrmann 47. 
Gabriel 367. 
Gahlert 214. 
Galley 47. 
Galli 116. 
Gamper 26. 
Gatscher 112. 
Geher 523. 
Geiger 16. 
van Geneigen 188. 
Geretschläger 138. 
Gervasio 41. 
Geyger 177. 
Gianella 174. 
Giezendanner 362. 
Gildo 213. 
Gille 112. 
Gölles 348. 
Görlich 213. 
Goldschmidt 371. 
Goldschmied 66. 
Goll 5. 
Gregoire 523. 
Gropetti 177. 
Groß, Andreas 63. 
—, Franz 63. 
—, Josef 214. 
—, Matthäus 337. 
Gruby (Grubi) 523. 
Grundmann 112. 
Gruschka 342. 
Gullich 41. 
Guschall 174. 
Härtel 325. 
Hafran 181. 
Hagner 377. 
Haid 334. 
Halbhuber 177.
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        Hallas 47. 
Hamler 59. 
Hamsa 387. 
Hanke (Hancke) 356. 
Hanzal 264. 
Happich 356. 
Hartel 169. 
Hartmann 356. 
Haucke 169. 
Hedegaard 60. 
Heeg 31. 
Heidl 297. 
Heinrot 324. 
Heintze 297. 
Helgert 16. 
Heller 342. 
Henke 362. 
Hentschel 106. 
Herberger 337. 
Hermsdörfer 177. 
Herzstein 63. 
Heyda 31. 
Heyrendt 387. 
Hildburger 145. 
Hirmke 145. 
Hirth 60. 
Höllmüller 499. 
Hoffmann 342. 
Hollain 26. 
Hondremont 387. 
Horvath 5. 
van der Houw 5. 
Hrasko 112. 
Huber 358. 
Hulle 101. 
Jacubelski 318. 
Jakobowitz 297. 
Jankowski 334. 
Jansen 391. 
Jaroni (Jarony) 5; Zurück- 
nahme der Ausweisung 48. 
Jennewein 41. 
Jensen 177. 
Jetzelsberger 177. 
Ihln 112. 
Jilg s. Ilg. 
Jindra 169. 
Jirontek 116. 
Ilg 377. 
Johannisdotter 145. 
Juen 16. 
Jungwall 325. 
Kacserik 138. 
Kadlecek 5. 
Kamenitz 277. 
Kamphaus 187. 
Kams 334. 
Kannabich 26. 
Kaplan 340. 
Karandys 63. 
Kasemetzki 367. 
Kasper, Franz 26. 
—, Leopold 523. 
Kerschbaumer 37. 
Keus, Jean 169. 
Keus, Johann 5. 
Kiesewetter 387. 
Kieslich 337. 
Kinacki 176. 
Kinast 63. 
Klampfer 44. 
Kleperlick (Kleprlik) 351. 
Klimovicz 47. 
Klindt 26. 
Klinger, Franz 523. 
—, Josef Florian 169. 
Kodat 5. 
Koditschek (Kodicek). 395. 
Koeck 318. 
Kögel 367. 
Köhler 187. 
Köll 116. 
Köllner 63. 
König 277. 
Körösy 106. 
Kohl 47. 
Kohnfeld 321. 
Kolarz 47. 
Koller 60. 
Komarek 169. 
Kopp 27. 
Korbel 37. 
Kormes 500. 
Kotrč 37. 
Kowalczyk 377. 
Kozak 31. 
Kraikowska 351. 
Krammer 66. 
Kranich 187. 
Kraus 47. 
Kraußz 174. 
Kräam 214. 
Kreuze 351. 
Krismer 145. 
Krsnau 37. 
Kubu 277. 
Kuchler 2. 
Kübelbeck 138. 
Küper 325. 
Kuhnert 31. 
Kupka 111. 
Kuschee 37. 
Kuttner 37. 
Kwiatkowska (Kwiatkowski) 
Kyburz 31. 
Kysela 37. 
Lagrin, Anton 277. 
—, Barbara 277. 
—, Franziska, aus Neustadtl, 
(22 Jahre alt) 277. 
—, Franziska, auch aus Neu- 
stadtl (31 Jahre alt) 368. 
—, Karl 277. 
—, Raimund 277. 
—, Reinhold 368. 
Lahmer 342. 
Lange, Anton 500. 
—, August Hermann Wil- 
helm 2. 
Langhammer 214. 
  
  
Laszczik 4. 
Lechner 321. 
Le Devehat 59. 
Leier 112. 
Leitner 177. 
Leisek 174. 
Lepic 337. 
Lepides 334. 
Leschofsky 297. 
von Leuchtenberg 37. 
Lew 362. 
Libiczek 10. 
Lindenthal 356. 
Lindner 371. 
Lipinski 60; Zurücknahme 
der Ausweisung 145. 
Liska 2. 
Löffler, Emil 177. 
—, Paul 63. 
Löw 351. 
Lorenz 343. 
Lotza, Anna 278. 
—, Eva 278. 
—, Pauline 278. 
Lubanska 343. 
Lucas 60. 
Luksova 177. 
Luttenberg 297. 
Macho 116. 
Makowski 356. 
Marmier 318. 
Marsoner 391. 
Marx 44. 
Mathieu 112. 
Matscher 328. 
Matz 371. 
May 2. 
Mayer s. Meier. 
Meier 328 
Meierring 523. 
Meile 31. 
Meixner 47. 
Merkel 362. 
Merlin 377. 
Mertz 391. 
Mezek 522. 
Micheritz 10. 
Micholup 36. 
Mikac (Mikatz) 337. 
Miksch 112. 
Minnich, Anna 116. 
—, Franz 2. 
Moder 36. 
Modl 26 
Möller 321. 
Mollik 387. 
Monz 10. 
Mortensen 101. 
Moschmann 337. 
Mühlberger 321. 
Müller, Barbara 10. 
—., Josef aus Schärding 10. 
—, Josef aus Hennersdorf 
47. 
—, Theresia 37. 
Münch 278. 
Münnich 169. 
Mützenmacher (Mützmacher) 
328. 
Muis 506. 
Musial 63. 
Muskiewicz 391. 
Nagel 358. 
Nannini 169. 
Nauc 278. 
Nicola 181. 
Niederl 367. 
Niewenhuizer 337. 
Oberer 145. 
Oskolkow 321. 
Pacina 340. 
Parsche 500. 
Paß 17. 
Patzelt 337. 
Pavelka 106. 
Pawella 112. 
Pedersen 337. 
de Pellegrini 112. 
Per Adamson s. Person. 
Person 44. 
Peter 112. 
Petersen 26. 
Pfanzer 37. 
Pfeifer 101. 
Pfreundtner 368. 
Philipp 364. 
Picha 112. 
Podgorsek 10. 
Pöschl 111. 
Polata 321. 
Pollhammer 10. 
Polowsky 37. 
Popp 101. 
Pozar 17. 
Prechtl 394. 
Profeld 324. 
Przybilski 10. 
Pumpfer 214. 
Purkert 107. 
Puta 116; Zurücknahme der 
Ausweisung 364. 
Rabensteiner 387. 
Radebach 278. 
Radowitz 10. 
Ragailler 47. 
Raindl 63. 
van Ree 391. 
Reekin 278. 
Renelt 264. 
Ressel s. Rössel. 
Rey 138. 
Richter, Hirsch 334. 
—, Johann 351. 
—, Julius 214. 
Riedl, Franz Josef 107. 
—, Hermann 145. 
Riegert 111. 
Riehl 16.
        <pb n="7" />
        Rittner 343. 
Rössel 41. 
Rogoczinsky (Rogosinsky) 
277. 
Rohner 112. 
Rosen 138. 
Rosic 170. 
Rotsch 67. 
Rubik 113. 
Rudolf 2. 
Rütten 523. 
Rychetzky 368. 
Sada 523. 
Sadler 343. 
Sadone 41. 
Sagner 371. 
Sartena 358. 
Sauer 48. 
Sbitzki (Sbitzky) 391. 
Sat. 107. 
Schaffran 138. 
Scharfstein, Josef 506. 
—, Nuchem 506. 
Scheer 364. 
Schellenberg 351. 
Schenk 264. 
Schimececk 177. 
Schimera 31. 
Schindler 138. 
Schirwitz 356. 
Schlegel 500. 
Schlesinger 377. 
Schlumper 358. 
Schmied 11. 
Schmidt, Johann 44. 
—, Viktor 325. 
Schmidt s. a. 
Smid u. Smit. 
Schmoll 101. 
Schneider, Andreas 113. 
—, Stanislaus 343. 
Schob 506. 
Schödlbauer 101. 
Schön, Anna 278. 
—, Mathilde 278. 
Scholz 368. 
Scholze 395. 
Schopp s. Schob. 
Schorschanewsky 2. 
Schreckeneder 116. 
Schteinberg s. Steinberg. 
Schturma 36. 
Schubert 506. 
Schuite 16. 
Schwägerl 11. 
Schwarz, Johann 348. 
—, Leopoldine 358. 
Schweizer 174; Zurücknahme 
der Ausweisung 340. 
Schwetz 113. 
Sedlacek, Josef 278. 
Sedlazeck, Wenzel 264. 
Seidler 318. 
Sendig 391. 
Siegmund 138. 
Silberleiter 48. 
Schmied, 
Silewitz 387. 
Skoda 174. 
Skorczynski 506. 
Smid 44. 
Smit 358. 
Soboth 101. 
Sohm 113. 
Sonntag 107. 
Soukup 170. 
Sowa 48. 
Spazal 11. 
Spinka 340. 
Springer 16. 
Stähli, Jakob 387. 
—, Jakob Gottlieb 60. 
Staier, Stayer s. Steuer. 
Steidtel 337. 
Steinberg 174. 
Steiner 278. 
Steinhäuser 44. 
Steinz 328. 
Stepan 348. 
Steuer 342. 
Stieß 26. 
Stolz 63. 
Straub 67. 
Strauß 170. 
Strobl 325. 
Stroß 367. 
Stych (Styk) 41. 
Sukupp 41. 
Swejkowsky 111. 
Täubl 264. 
Tarnowski s. Laszczik. 
Tauscher 44. 
Tebuzet s. Deburczyt. 
Teichtmann 138. 
Theis 113; Zurücknahme der 
Ausweisung 337. 
Thorek 26. 
Thorner, Hirsch s. Toronski. 
Tief 371. 
Tippelt 170. 
Tischer 371. 
Tolsma 523. 
Tomkowitz 107. 
Toronski, Izek Hersch 278; 
s. a. Thorner. 
Towarnicki 145. 
Trachsler 11. 
Trübenbach 351. 
Tschepa 11. 
Tschiedel 523. 
Tschöpe s. Tschepa. 
Turczynski 177. 
Tyburczit s. Deburczyt. 
Tysell 4. 
Ulka 107. 
Valentin 11. 
Varé 26. 
Vern 358. 
Vit s. Witt. 
Vitt s. Witt. 
Vogl 48. 
Vorac I87. 
  
 
  
Bremen 
Bremerhaven 
Wacha 67. 
Wachek 31. 
Wachowska 169. 
Wagner 44. 
von der Walle 264. 
Walter, Adolf 48. 
—, Josef 2. 
—, Rosine 2. 
Walther 187. 
Waltuch 394. 
Wamser 31. 
Wanko 31. 
de Weger 358. 
Weinlich, Anna 181. 
—, Anton, aus Lauterbach, 
(1862 [1864] geboren) 278. 
—, Anton, aus Lauterbach, 
(24 Jahre alt) 181. 
—, Johann 368. 
—, Johanna 181. 
—, Josef 368. 
—, Katharina, aus Lauter- 
bach 181. 
—, Katharina, aus Rochlitz 
368. 
—, Marie 181. 
Weiß 337. 
Weißenbach 264. 
Wendschuh 67. 
Weniger 387. 
Wenzel 364. 
Wesele 145. 
Wessels 325. 
Weßely 174. 
Wiberg 343. 
Wictora s. Theis. 
Wiedorn 41. 
Wierer 66. 
Willy 387. 
Winter 321. 
B. 
Baumwollensamenöl s. u. Tara. 
Begleitschein-Regulativ. 
Benzin. 
VII 
Wirl 177. 
Wirth 2. 
Witt 328. 
Wittfoet 26. 
Woidig 113. 
Wojacek 48. 
Wolf, Anton 325. 
—, Johann 367. 
Wolff 48. 
Wuchinger, Anna 63. 
—, Franziska 63. 
—, Hermann 63. 
—, Karl 63. 
—, Martha 63. 
Wundrack 364. 
Zahradnik 328. 
Zalta 11. 
Zidek 343. 
Zimmel 506. 
Zinecker 26. 
Zintl 264. 
Zisterer 48. 
Zörner 111. 
Zubaj 343. 
Zuber, Adolf 48. 
—, Karl 348. 
Zwerschke 44; Zurücknahme 
der Ausweisung 67. 
Zwirner 170. 
Zwolinski 145. 
Zurücknahme von Aus- 
weisungen: 
Redersdorff 48. 
Six 395. 
s. a. Jaroni, Lipinski, 
Puta, Schweizer, Theis 
(Wictora), Zwerschke. 
Abänderung 266. 
Zollfreiheit desselben zum Motorenbetrieb 167. 
Berufs- und Gewerbezählung. Bestimmungen, betreffend die 
Vornahme einer solchen im Jahre 1895 117. 
Branntwein. Anlage 8 der Ausführungsbestimmungen zum 
Branntweinsteuergesetz vom 16. Juni 1895 266. 
— Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die 
Abänderung des Branntweinsteuergesetzes 226. 
—  Namhaftmachung von zur 
 
Zusammensetzung des allgemeinen 
Branntwein-Denaturirungsmittels 
ermächtigten 
Firmen 66, 144, 328, 339, 505. 
—  Reinigungsordnung. 
Zwecken 525. 
Abänderung 304. 
—   Steuerfreie Verabfolgung von B. 
zu gewerblichen etc. 
—   Verwendung steuerfreien B. zur Herstellung von Parfümerien, 
Kopf-, Mund- und Zahnwassern 296. 
—   Vorschriften für die Vergütung der Branntweinsteuern bei 
der Ausfuhr von flüssigen, alkoholhaltigen Parfümerien sowie 
von alkoholhaltigen Kopf-, Zahn- und Mundwassern 507. 
s. u. Stempelabgaben.
        <pb n="8" />
        VIII 
C. 
Carnaubawachs s. u. Zollerlaß. 
Chile s. u. Freundschafts- etc. Vertrag. 
Civilprozeßordnung. Nachweisung der zur Vertretung 
des Militärfiskus bei Pfändung des Diensteinkommens 
von Militärpersonen berufenen Militärbehörden im Ressort 
der Königlich bayerischen, Königlich sächsischen und Königlich 
württembergischen Militärverwaltungen 18. 
D. 
Dänemark s. u. Ouarantäne, Schiffsmeßbriefe. 
Denaturirung von Salz s. u. Salz. 
Deutschland s. u. Schiffsmeßbriefe. 
Deutsch-Ostafrika s. u. Schutzgebiete, Waffen. 
Diensteinkommen s. u. Civilprozeßordnung: 
Dienstreisen. Bestimmungen für die Civilverwaltung des 
Reichs, betreffend die Ausführung von D. 504. 
E. 
Einfuhr. Bestimmungen über die veterinärpolizeiliche Be- 
handlung der aus dem Auslande auf dem Seewege zur E. 
gelangenden Wiederkäuer und Schweine 316, 349. 
Einfuhrscheine. Bestimmungen über Aufstellung von Ueber- 
sichten über E. 52. 
— s. a. u. Tara. 
Einjährig-freiwilliger Militärdienst. Gesammt-Verzeichniß 
der zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung 
berechtigten Lehranstalten 189; — Nachtrag 380. 
Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern etc. Vom 
1. April 1894 bis: Ende Dezember 1894 14; 1895: Januar 
40, Februar 62, März 110. 
Für das Etatsjahr 1894/95 180. 
Vom 1. April 1895 bis: Ende April 172, Mai 206, 
Juni 320, Juli 336, August 354, September 366, Oktober 
389, November 521. 
Eisenbahnen. Bekanntmachung, betreffend die Beförderung 
von Kesselrückständen von der Lederleimfabrikation, Hunde- 
koth, und Kälbermagen 301. 
— s. a. u. Leichenpässe, Militäranwärter. 
Eisenbahnkarte s. u. Post. 
Eisenbahn-Zollregulativ. Abänderung 265. 
Ersatzkommissionen. Berichtigung des Verzeichnisses der 
Civilvorsitzenden 15. 
Fleisch. Zolltarifirung von eingehendem frischen und zu- 
bereiteten Fleisch in hermetisch verschlossenen Gefäßen 505. 
Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen 
den Staaten des deutschen Zollvereins und’ der Republik 
Chile. Kündigung 364. 
G. 
Gartenbau-Anlagen s. u. Reblaus. 
Gehaltszahlung an die etatsmäßigen Beamten des Kaiser- 
lichen Kanalamts in Kiel 497. 
  
Gerichtsbarkeit s. u. Schutzgebiete. 
Gerichtskosten. Aenderungen in dem Verzeichniß der zur 
Einziehung bestimmten Stellen 103, 225. 
Gerichtsverfassung. Erscheinen eines neuen Jahrgangs 
des Jahrbuchs der Deutschen G. 25. 
Gewerbezählung im Jahre 1895 117. 
Gipsdielen s. u. Massengüter. 
Guatemala s. u. Aerzte. 
Guinea-Kompagnie s. u. Schutzgebiete. 
H. 
Handbuch für das Deutsche Reich auf das Jahr 1895. 
Erscheinen 25. Herausgabe für 1896. 522. 
— für die deutsche Handelsmarine für 1895. Erscheinen 324. 
Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen den Staaten des 
deutschen Zollvereins und der Republik Chile. Kündigung 364. 
Hochseefischereidampferbetriebe. Anmeldung. unfall- 
versicherungspflichtiger H. 226. 
Hundekoth s. u. Eisenbahnen. 
J. 
Internationaler landwirthschaftlicher Maschinenmarkt in 
Wien. Zollfreier Einlaß der zurückgelangenden deutschen 
Güter 139. 
Internationales Signalbuch. Erscheinen des neunten Nach- 
trags 95. 
Invaliditäts- und Altersrenten. Bezug derselben von Per- 
sonen in ausländischen Grenzbezirken 379. 
Justiz-Statistik, deutsche. Erscheinen des siebenten Jahr- 
gangs 386. 
K. 
Kälbermagen s. u. Eisenbahnen. 
Kaiser Wilhelm-Kanal. Zollregulativ 279, 
bezw. 
Aenderungen des Zollregulativs für die Unterelbe 291. 
Kamerun s. u. Schutzgebiete. 
Kammgarn s. u. Zölle und Steuern. 
Kanalamt in Kiel. Vierteljährliche Gehaltszahlung an die 
etatsmäßigen Beamten des K. 497. 
Kesselrückstände s. u. Eisenbahnen. 
Kolonien s. u. Schutzgebiete. 
Konsulate, Vize-Konsulate. 
Sfax 95. 
— desgl. in Torreviejar: (Spanien) und Zutheilung des Amts- 
bezirks an das Konsulat in Alicante 106; — desgl. in 
St. Martin de Ré an das Vize-Konsulat in La Rochelle 
501. 
Konsuln des Deutschen Reichs (General-Konsuln, Konsuln, 
Vize-Konsuln, Konsular-Agenten). 
Ernennungen bezw. Bestellungen; in: 
Argentinische Republik: Tucuman 341. 
Brasilien: Ceará 39, Paranagus 497, Rio de Janeiro 385. 
Chile: Tocopilla 1, Valdivia 327. 
China: Canton 141, Tamsui 350. 
Einziehungen in: Helder 95,
        <pb n="9" />
        Konsuln des Deutschen Reichs. 
Columbien: Bucaramanga 7. 
Dänemark: Kolding 336. 
Frankreich: Hävre de Grace 45, La Rochelle 205. 
Griechenland: Thera 48. 
Großbritannien: Lowestoft 179, Wick (Schottland) 179. 
Britische Besitzungen: Akyab (Birma) 356, Auckland 
(Neu-Seeland) 341, Capstadt 386, Montreal 
(Canada) 324, Vancouver (Britisch Kolumbien) 
171. 
Haiti: Jacmel 393. 
Hawaii-Inseln: Honolulu 299. 
Italien: Girgenti 183, Pisa 277, Turin 65. 
Niederlande: Amsterdam 319, Dordrecht 348. 
Oesterreich-Ungarn: Budapest 49. 
Peru: Salaverry 327, Trujillo 327. 
Portugiesische Besitzungen: San Miguel (Azoren) 65. 
Rumänien: Bacau 205, Roman 205. 
Rußland: Baku 205, Tiflis 115. 
Schweden und Norwegen: Drammen 341, Grimstad 373, 
Helsingborg 7. 
Spanien: Coru#a 318, 369. 
Spanische Besitzungen: Trinidad de Cuba 341. 
Türkei: Bagdad 332, Constantinopel 324, Samos 3, 
Serajevo 43. 
— Ermächtigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten; in: 
Alexandrien 363, Amasia 341, Amoy 49, Apia 141, 
Asuncion 171, Buenos Aires 109, Cairo 359, Canton 
179, Casablanca 299, Constantinopel 205, 300, 373, 
Hiogo-Osaka 359, 369, Jaffa 498, Jerusalem 498, 
La Paz 332, Lissabon 3, Mailand 293, Patras 319, 
Porto Alegre 365, Rio de Janeiro 350, Rustschuk 226, 
Smyrna 363, Sofia 389, Tamsui (Formosa) 335, 
Tanger 365, Tientsin 327, Zanzibar 332. 
— Titelverleihung; in: Tunis 3. 
— Entlassungen; in: Amasia (Asiatische Türkei) 332, Cap 
Haiti 373, Cephalonia 147, Florenz 277, Guatemala- 
389, Helder 95, Laguna de Terminos 327, Laurvig 
(Norwegen) 357, Mahé (Seychellen) 332, Mérida 
(Mexiko) 171, Moß (Norwegen) 137, Norrköping 61, 
Pernambuco (Brasilien) 65, Saffi (Marocco) 179, San 
Domingo 13, St. Martin de Ré 501, Sfax 95, Soera- 
baya (Java) 348. 
— Todesfälle; in: Arroyo (Puerto Rico) 319, Civitia Vecchia 
(Italien) 525, Colima (Mexico) 339, Gijon (Spanien) 357, 
Kings Lynn (England) 342, Mansurah 115, 293, Naestoed 
(Dänemark) 137, Narva 33, Nassau (New-Providence) 363, 
New-Orleans 3, Nikolaistad 1, Retalhulen (Guatemala) 
357, Tornea (Finland) 176, Waterford (Irland) 176. 
— ausländische (General-Konsuln, Konsuln, Vize-Konsuln, 
Konsular-Agenten). 
— Exequatur-Ertheilungen; in: Barmen 43, 45, 226, Berlin 
43, 106, 386, Bremen 342, 389, Breslau 33, 501, 
Cöln a/Rh. 147, Coburg 299, Crefeld 324, Danzig 141, 
Düsseldorf 7, Fleusburg 324, Frankfurt a/M.  33, 141, 
226, 332, 386, Freiburg i/B. 179, Geestemünde 386, 
Hamburg 1, 61, 115, 179, 205, 324, 359, Königsberg i/Pr. 
183, Leipzig 501, Mainz 109, Wiesbaden 356. 
— Umwandlung eines General-Konsulats in ein Konsulat 389. 
Kopfwasser s. u. Branntwein. 
  
IX 
Krankenversicherung s. u. Tagelöhne. 
Künstliche Zähne. Bundesrathsbeschluß, betreffend die Zoll- 
behandlung solcher 10. 
L. 
Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich 69. 
Landwirthschaftlicher Maschinenmarkt in Wien s. u. Zölle 
und Steuern. 
Lehranstalten s. u. einjährig-freiwilliger Militärdienst. 
Leichenpässe. Ermächtigung des Konsuls in Alexandrien 
zur Ausstellung von L. 109. 
M. 
Malz s. u. Tara. 
Marinebeamte. Anderweite Klassifizirung zur Verordnung, 
betr. die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten 
der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875. 382. 
Massengüter. Aenderung des Verzeichnisses der M. in Be- 
zug auf Abraumsalze 36. 
— Aufnahme des Artikels Gipsdielen in das Verzeichniß 
der M. 167. 
— Neues Verzeichniß 376. 
Militäranwärter. Ergänzung der Grundsätze für die Be- 
setzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den 
Reichs- und Staatsbehörden mit M. 17. 
— Gesammtverzeichniß der den M. in den Bundesstaaten vor- 
behaltenen Stellen 397. 
— Gesammtverzeichniß der zur Anstellung von M. verpflich- 
teten Privat-Eisenbahnen 483. 
— Verzeichniß der in den Bundesstaaten eingesetzten 
Vermittelungsbehörden 496. 
Militärfiskus, Militärpersonen s. u. Civilprozeßord- 
nung. 
Modell s. u. Zollbehandlung. 
Motorenbetrieb s. u. Zollfreiheit. 
Mundwasser s. u. Branntwein. 
  
Musterstücke von künstlichen Zähnen. Zollbehandlung 
solcher 10. 
Muster s. a. u. Zollbehandlung. 
N. 
Naturalverpflegung. Festsetzung der für das Jahr 1896 
zu vergütenden Beträge 522. 
Nautisches Jahrbuch für 1898. Erscheinen 319. 
Notenbanken, deutsche: Status derselben Ende Dezember 
1894 8. — 1895 Januar 34, Februar 50, März 104, 
April 142, Mai 184, Juni 294, Juli 330, August 346, 
September 360, Oktober 374, November 502. 
O. 
Ostafrika s. u. Schutzgebiete. 
Paraffin s. u. Zollerlaß. 
Paraguay s. u. Aerzte. 
Parfümerien s. u. Branntwein. 
Petroleum s. u. Tara.
        <pb n="10" />
        X 
Pfändung s. u. Civilprozeßordnung. 
Pflänzlinge s. u. Reblaus. 
Postordnung vom 11. Juni 1892. Abänderungen 29. 
Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs. Erscheinen 46 
Prämienanleihe. Umtausch der Obligationen der russischen 
ersten Staats-Prämienanleihe vom Jahre 1864 27. 
Privatlager-Regulativ. Zusätze 302. 
Privat-Eisenbahnen s. u. Militäranwärter. 
O. 
Ouarantäne. Festsetzung der Ouarantänefrist auf zehn Tage 
für die aus Dänemark und Schweden-Norwegen stammen- 
den Wiederkäuer und Schweine 349. 
R. 
Reblaus. Abänderung des Verzeichnisses der auf Grund 
des Gesetzes zur Abwehr der Reblauskrankheit gebildeten 
Weinbaubezirke 175, 350. 
— Bekanntmachung, betreffend die Ausfuhr der zur Kategorie 
der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge 345. 
— Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unter- 
liegenden und den Anforderungen der Reblaus-Konvention 
entsprechend erklärten Gartenbau- etc. Anlagen 149. 
Reichsbeamte. Verzeichniß der R. zur Verordnung, be- 
treffend die Tagegelder etc. vom 21. Juni 1875 in Bezug 
auf die Verwaltung des Reichsheeres 207; — desgl. in 
Bezug auf die Marine-Verwaltung 382. 
Reichsstempelabgaben s. u. Stempelabgaben. 
Reinigungs-Ordnung s. u. Branntwein. 
Reisekosten s. u. Dienstreisen. 
Reisstärkefabriken s. u. Zollregulativ. 
Rentenverschreibungen s. u. Stempelabgaben. 
Rußland s. u. Stempelabgaben. 
S. 
Salz. Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum 
Salzsteuergesetz in Bezug auf Abraumsalze 36. 
— Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zum Salz- 
steuergesetz 176. 
— Ergänzung der Bestimmungen über die Befreiung des zu 
landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten 
Salzes von der Salzabgabe 10, 265. 
— Zulassung von Wermuthpulver zur Denaturirung von Salz 
bezw. Ergänzung der Bestimmungen über Herstellung von 
Wermuthpulver 167. 
Schießbedarf s. u. Schutzgebiete. 
Schiffahrtsvertrag etc. zwischen den Staaten des deutschen 
Zollvereins und der Republik Chile. Kündigung 364. 
Schiffsbau-Regulativ. Ergänzung der Anlage A 46. 
Schiffsliste, amtliche, der deutschen Kriegs= und Handels- 
Marine für 1895. Erscheinen 46. Nachträge 147, 333, 389. 
Schiffsmeßbriefe. Bestimmungen über die gegenseitige 
Anerkennung in Deutschland und Dänemark 385. 
Schiffsvermessung. Vorschriften über die Vermessung der 
Schiffe für die Fahrt durch den Suezkanal 96. 
Schuldverschreibungen s. u. Stempelabgaben. 
  
Schutzgebiete. Ermächtigung zur Ausübung der Befugnisse 
eines stellvertretenden Standesbeamten im S. der Neu- 
Guinea-Kompagnie für den stellvertretenden Landeshaupt- 
mann Rüdiger 329. 
— Ermächtigung zur Vornahme von 
Deutsch Ostafrika 13, 323, 342. Kamerun 13, 323. Neu- 
Guinea 45, 329, 394. Togo 106. Südwestafrika 300. 
Veränderung der Amtsbezirke im südwestafrikanischen 
Schutzgebiet für die Ausübung der Gerichtsbarkeit und 
Wahrnehmung standesamtlicher Befugnisse, sowie die 
wechselseitige Vertretung der Kaiserlichen Richter daselbst 
300. 
— Verbot der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf, welche 
für Häfen der Somali-Küste oder Aethiopien bestimmt 
sind, aus Deutsch-Ostafrika 300. 
Schweden-Norwegen s. u. Quarantäne. 
Schweine s. u. Einfuhr. 
Seeämter. Erscheinen eines weiteren Heftes der 
Entscheidungen des Ober-Seeamts und der S. 61, 367. 
See-Unfallversicherung s. u. Hochseefischereidampfer- 
betriebe. 
Signalbuch, internationales. Erscheinen des neunten Nach- 
trags 95. 
Somali-Küste s. u. Schutzgebiete. 
Standesamtliche Befugnisse s. u. Schutzgebiele. 
Civilstands-Akten.   
 
Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande; Abände- 
rung der Dienstvorschriften zu dem bezüglichen Gesetze 52. 
— s. a. u. Berufs- und Gewerbezählung, Justiz, Massengüter. 
Statistisches Waarenverzeichniß. Aenderungen 36, 221. 
—   Neuausgabe 376. 
Statut für das Kaiserlich deutsche archäologische Institut. 
Abänderung des § 2148. 
Stempelabgaben. Befugniß der Hauptzollämter zu Bremen 
und Bremerhaven zur Erhebung der S. und zur Ab- 
stempelung von Aktien etc. 327. 
— Ermächtigung des Steueramts zu Sondershausen zur 
  
Erhebung der Reichsstempelabgabe und zur Abstempelung 
von inländischen Renten- und Schuldverschreibungen 499. 
— Umtausch der Obligationen der russischen ersten Staats- 
Prämienanleihe vom Jahre 1864 27. 
Südwestafrika s. u. Schutzgebiete. 
Suezkanal s. u. Schiffsvermessung. 
T. 
Taback. Verwendung von Vanilleroots bei Herstellung von 
Tabackfabrikaten 301. 
Tagearbeiter s. u. Tagelöhne. 
Tagegelder etc. s. u. Dienstreisen, Reichsbeamte. 
Tagelöhne, ortsübliche gewöhnlicher Tagearbeiter 526. 
Tara. Abänderung von Tarasätzen 100, 266. 
— Ergänzung der Bestimmungen über die T. in Bezug auf 
Petroleum 58. 
— desgl. in Bezug auf Baumwollensamenöl 173. 
— desgl. in Bezug auf Leinöl 296. 
— Feststellung von Tarasätzen für Malz, welches mit dem 
Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen ausgeführt 
wird 58. 
Togo s. u. Schutzgebiete.
        <pb n="11" />
        u. 
Unfallversicherung s. u. Hochseefischereidampferbetriebe. 
Unterelbe s. u. Zollregulativ. 
Uruguay s. u. Aerzte. 
V. 
Vanilleroots. Verwendung desselben bei Herstellung von 
Tabackfabrikaten 301. 
Vermittelungsbehörden s. u. Militäranwärter. 
Viehseuchen s. u. Einfuhr. 
W. 
Waarenmuster s. u. Zollbehandlung. 
Waarenverkehr s. u. Statistik. 
Waarenverzeichniß. Aenderungen des amtlichen W. zum 
Zolltarif und des statistischen W. 36, 215. 
— Herausgabe eines neuen amtlichen W. zum Zolltarif 
376. 
— statistisches. Herausgabe eines neuen statistischen W. und 
eines Verzeichnisses der Massengüter 376. 
Waffen. Verbot der Ausfuhr von W. und Schießbedarf, 
welche für Häfen der Somali-Küste oder Aethiopien be- 
  
stimmt sind, aus Deutsch-Ostafrika 300. 
Wehrordnung s. u. Landwehr-Bezirks-Eintheilung, Ersatz- 
kommissionen, einjährig-freiwilliger Militärdienst. 
Weinbaubezirke. Abänderung des Verzeichnisses der in 
den Weinbaugebieten des Reichs gebildeten W. 175, 
350. 
Wermuthpulver. Zulassung von W. zur Denaturirung 
von Salz 167,  
bezw. 
— Ergänzung der Bestimmungen über Herstellung von 
W.   167. 
Wiederkäuer s. u. Einfuhr. 
Wien s. u. Zölle und Steuern. 
Wollengarn. Uebertragung der Befugniß zur Abfertigung 
von W. auf die Zollabfertigungsstellen 302. 
— s. a. u. Zölle und Steuern. 
3. 
Zähne s. u. künstliche Zähne, Zollbehandlung. 
Zahnwasser s. u. Branntwein. 
Zölle und Steuern. Abänderung des Verzeichnisses der 
Reichsbevollmächtigten und Stationskontrolöre 4, 144, 
186, 301, 394, 525. 
— — Titlelverleihungen 36, 137, 144, 213, 379. 
— Zollfreier Einlaß der von dem internationalen landwirth- 
schaftlichen Maschinenmarkt in Wien zurückgelangenden 
deutschen Güter 139. 
— desgl der von der internationalen Ausstellung für Hotel- 
und Reisewesen in Amsterdam zurückgelangenden deutschen 
Güter 173. 
s. a. u. Branntwein, Einfuhrscheine, Eisenbahn, Massen- 
güter, Privatlager-Regulatio, Salz, Statistik, Stempel- 
abgaben, Taback, Tara, Vanilleroots, Waarenverzeichniß, 
Wollengarn, Zähne, Zollregulativ, Zucker. 
Zollbehandlung der Musterstücke von künstlichen Zähnen 10. 
— der vom Auslande als Muster eingehenden Waaren 296. 
Zollerlaß bei der Ausfuhr von Fabrikaten für das dazu 
verwendete Paraffin und Carnaubawachs 376. 
Zollfreiheit der Schiffsbau-Materialien 46. 
— von Benzin zum Motorenbetrieb 167. 
Zollgebiet s. u. Statistik. 
Zollregulativ für den Kaiser Wilhelm-Kanal 279. 
— für die Unterelbe. Aenderungen 291. 
— für Reisstärkefabriken. Abänderung 58. 
— s. a. u. Eisenbahn. 
Zolltarif s. u. Waarenverzeichniß. 
Zolltarifirung von eingehendem frischen und zubereiteten 
Fleisch in hermetisch verschlossenen Gefäßen 505. 
Zoll- und Steuerstellen. Veränderungen in dem Stande oder 
den Befugnissen 28, 99, 167, 186, 302, 327, 332, 335, 
355, 369, 376, 498. 
Zollverein s. u. Freundschafts- etc. Vertrag mit Chile. 
Zucker. Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zum 
Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891, sowie der Bestim- 
mungen über die Zuckerstatistik 213. 
Zuckerstatistik. Abänderung der Bestimmungen über die Z. 
213. 
Zuckersteuerstellen s. u. Zoll- und Steuerstellen.
        <pb n="12" />
        Chronologische Uebersicht 
des 
XXIII. Jahrgangs 1895. 
  
  
  
Datum 
der Nummer 
Verordnungen,    Inhalt. des Seite. 
Bekanntmachungen Blattes. 
etc. 
1895. 
7. Januar Bekanntmachung, betreffend das Arzneibuch für das Deutsche Reich 2 4 
21.   " Berichtigung des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen 4 15 
29. " Ergänzung der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamten- 
stellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern 5 17 
30.   " Abänderung der Postordnung vom 11. Juni 1892  6 29 
5. Februar Umtausch der Obligationen der russisch  ersten Staats- Prämien- 
anleihe vom Jahre 1864   6 27 
28. " Erscheinen der neuen Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs. 10 46 
8. März Abänderung der Dienstvorschriften zu dem Gesetz, betreffend die Statistik des 
Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande und Be- 
stimmungen über Aufstellung von Uebersichten über Einfuhrscheine 11 52 
12.   " Feststellung von Tarasätzen für Malz, welches mit dem Anspruch auf Er- 
theilung von Einfuhrscheinen ausgeführt wird 11 58 
13.   " Ergänzung der Bestimmungen über die Tara in Bezug auf Petroleum. 11 58 
15.   " Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich 13 69 
28.   " Abänderung von Tarasätzen  14 100 
30.   " Vorschriften über die Vermessung der Schiffe für die Fahrt durch den 
Suezkanal 14 96 
15. April Ermächtigung des Konsuls in Alexandrien zur Ausstellung von Leichen- 
pässen  16 109 
16.   " Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer Berufs- und Gewerbe- 
zählung im Jahre 1895    17 117 
5. Mai Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und den 
Anforderungen der Reblaus- Konvention entsprechend erklärten Garten- 
bau- etc. Anlagen  20 149 
14.   " Bekanntmachung, betreffend das Arzneibuch für das Deusche Reich 20 148 
16.   " Aufnahme des Artikels Gipsdielen in das Verzeichniß der Massengüter 20 167 
16.   " Ergänzung der Bestimmungen über die Tara 21 173
        <pb n="13" />
        XIII 
  
 
  
 
  
Datum 
der Nummer 
Verordnungen, Inhalt. des Seite. 
Bekanntmachungen etc.  Blattes. 
1895. 
16. Mai Zollfreier Einlaß der von der internationalen Ausstellung für Hotel- und Reise- 
wesen in Amsterdam zurückgelangenden deutschen Güter 21 173 
24.   " Abänderung des Verzeichnisses der in den Weinbaugebieten des Reichs ge- 
bildeten Weinbaubezirke 22 175 
11. Juni Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung 
für den einjährig- freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehr- 
anstalten 24 189 
13.   " Verzeichniß der Reichsbeamten zur Verordnung, betreffend die Tagegelder etc. 
vom 21. Juni 1875 in Bezug auf die Verwaltung des Reichsheeres. 25 207 
20.   " Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz vom 
31. Mai 1891 sowie der Bestimmungen über die Zuckerstatistik 25 213 
20.   " Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungsplichtiger   
Hochseefischereibetriebe 26 226 
27.   " Aenderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif und des 
statistischen Waarenverzeichnisses 25 215 
27.   " Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Abänderung des 
Branntweinsteuergesetzes 26 226 
4. Juli Anlage 8 der Ausführungsbestimmungen zum Branntweinsteuergesetz 
vom 16. Juni 1895   27 266 
4.   " Zollregulativ für den Kaiser Wilhelm- Kanal 27 279 
bezw. 
Aenderungen des Zollregulativs für die Unterelbe 27 291 
11.   " Ergänzung der Bestimmungen über die Tara   28 296 
11. " Verwendung steuerfreien Branntweins zur Herstellung von Parfümerien 
Kopf-, Mund- und Zahnwassern   28 296 
11.   " Bestimmungen über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem 
Auslande auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine 29 316 
13.   " Bekanntmachung, betreffend die Beförderung von Kesselrückständen von der 
Lederleimfabrikation, Hundekoth und Kälbermagen auf den Eisenbahnen 29 301 
15.   " Verbot der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf, welche für Häfen der 
Somali-Küste oder Aethiopien bestimmt sind, aus Deutsch-Ostafrika 29 300 
17. " Verwendung von Vanilleroots bei Herstellung von Tabackfabrikaten 29 301 
17.   " Zusätze zum Privatlager-Regulativ 29 302 
17.   " Abänderung der Brantwein-Reinigungsordnung 29 304 
7. September Ermächtigung zur Ausstellung von Zeugnissen an militarpflichtige Deutsche in 
Argentinien, Uruguay oder Paraguay 37 348 
10. " Bekanntmachung, betreffend die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht 
gehörigen Pflänzlinge 37 345 
17. " Festsetzung der Quarantänefrist auf zehn Tage für die aus Dänemark und 
Schweden-Norwegen stammenden Wiederkäuer und Schweine 38 349 
17. " Abänderung des Verzeichnisses der Weinbaubezirke.  38 350 
20. " Ermächtigung zur Ertheilung von Zeugnissen an militärpflichtige Deutsche im 
Freistaate Guatemala (Central-Amerika) 39 353 
1. November Herausgabe eines neuen amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zollarif 45 376
        <pb n="14" />
        XIV 
  
  
  
Datum   
der Nummer 
Verordnungen, Inhalt    des Seite. 
Bekanntmachungen Blattes. 
etc.  
1895. 
1. November Anderweite Klassifizirung der Marinebeamten zur Verordnung, betreffend 
die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichsbeamten, 
vom 21. Juni 1875 46 382 
6.   "  Herausgabe eines neuen statistischen Waarenverzeichnisses und eines 
Verzeichnisses der Massengüter 45 376 
9.   " Bezug der Invaliditäts- und Altersrenten von Personen in ausländischen 
Grenzbezirken 46 379 
9.   " Nachtrag zum Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst be- 
rechtigten Lehranstalten 46 380 
11.   " Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmessbriefe in 
Deutschland und Dänemark  46 385 
26.   "  Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern  in den Bundesstaaten vor- 
behaltenen Stellen  49 397 
Gesammtverzeichniß der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten 
Privat-Eisenbahnen   49 483 
Verzeichniß der in den Bundesstaaten eingesetzten Vermittelungsbehörden 49 496 
30.   " Vierteljährliche Gehaltszahlung an die etatsmäßigen Beamten des 
Kaiserlichen Kanalamts in Kiel     50 497 
11. Dezember Zolltarifirung von eingehendem frischen und zubereiteten Fleisch  in her- 
metisch verschlossenen Gefäßen 51 505 
12. " Bestimmungen für die Civilverwaltung des Reichs betreffend die Ausführung 
von Dienstreisen 51 504 
19.   " Vorschriften für die Vergütung der Branntweinsteuern bei der Ausfuhr 
von flüssigen, alkoholhaltigen Parfümerien sowie von alkoholhaltigen Kopf- 
Zahn- und Mundwassern 52 507 
9.   " Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge in 
das Jahr 1896. . . 52 522 
20.   " Steuerfreie Verabfolgung von Brannkwein zu gewerblichen etc. Zwecken . 53 525 
  
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="15" />
        Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
   
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
              
Berlin, Freitag,  den 4. Januar 1895.  Nr. 1. 
 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular- 2. Polizei-Wesen:    Ausweisung von Ausländern aus dem 
Agenten; — Todesfall; — Exequatur-Ertheilung Seite 1 Reichsgebiet   1 
  
  
  
1. Konsulat-Wesen.   
Von dem Kaiserlichen Konsul zu Antofagasta ist der Kaufmann C. Werner zum Konsular-Agenten in 
Tocopilla (Chile) bestellt worden. 
Der Kaiserliche Konsul Freese in Nikolaistadt (Finland) ist gestorben. 
Dem zum kolumbischen General-Konsul in Hamburg ernannten Herrn Aureliano Gonzalez Toledo ist 
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
2. Polizei-Wesen.  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
 
Name und Stand Alter und Heimath   Datum 
  Grund Behörde, welche die des 
 der Bestrafung Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
 
1 2.  3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Armand Adrien geboren am 18. August 1876 zu Beziers, Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks. Prä.- 10. Dezember 
Bouisson, Glas- Departement Hérault, Frankreich, fran- 
schleifer, 
sident zu Straßburg, v. J 
zösischer Staatsangehöriger, 
2.   Julien Desbat, 
geboren am 9. April 1871 zu Grandris, desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Glasschleifer, Departement Rhöne, Frankreich, fran- 
zösischer Staatsangehöriger,
        <pb n="16" />
        Name und Stand 
  
  
  
  
 Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
  Grund Ausweisung des Ausweis   
 der Bestrafung. ungs- 
 der Ausgewiesenen.   beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
3. Margarethe Kuchler, geboren am 26. September 1853 zu Betteln, Königlich bayerisches Be- 30. November 
verehelicht, Unterzwieselau, Gemeinde Lindberg, zirksamt Regen, v. J 
Bayern, ortsangehörig zu Böhmisch- 
Eisenstein,  
4. August Hermann geboren am 26. März 1855 zu Herzogen- Landstreichen, Betteln Königlich preußischer Re. 14. Dezember 
Wilhelm Lange, busch, Niederlande, und Widerstand gegen gierungs - Präsident zu v. J. 
Buchbindergeselle, die Staatsgewalt, Sigmaringen, 
5. Leopold Liska, geboren am 1. September 1861 zu Lins- Betteln, Königlich preußischer Re- 13. Dezember 
Bäcker- und Weber- dorf, Bezirk Senftenberg, Böhmen, gierungs  - Präsident zu v. J. 
geselle, ortsangehörig zu Zöllnac, ebendaselbst, Lüneburg, 
6. Julius Achilles May, geboren am 17. Juni 1877 zu Limoux, Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-Präsi.- 10. Dezember 
Glasgraveur, Departement Aude, Frankreich, fran- dent zu Straßburg, v. J. 
zösischer Staatsangehöriger, 
7. Franz Minnich, geboren am 30. Juli 1854 zu Linsdorf, Betteln, Königlich preußischer Re- 13. Dezember 
Arbeiter, Bezirk Senftenberg, Böhmen, gierungs  - Präsident zu v. J. 
Breslau, 
8. Josefa Rudolf, geboren am 14. Februar 1824 zu Sergs- Landstreichen und derselbe, 14. Dezember 
Arbeiterin, dorf Bezirk Freiwaldau, Oesterreichisch- Betteln, v. J. 
Schlesien,   
9.   Josef Schorscha- geboren am l7.   Januar 1857 zu Ka- Betteln, Königlich bayrisches Be- 3.   Dezember 
  
newsky, Bier- 
brauer, 
10.   a) Rosine Walter, 
b) Josef Walter, 
Regenschirmmacher, 
11. Johann Wirth, 
Erdarbeiter, 
mieniec, Gouvernement Podolien, Ruß- 
land, russischer Staatsangehöriger, 
zu a. 18 Jahre alt, geboren zu Ober- 
leutensdorf, Bezirk Brüx, Böhmen, 
  
zu b. 17 Jahre alt, Geburtsort unbe- 
kannt, ledig, österreichische Staats 
angehörige, 
geboren am 28. November 1841 zu 
Dornbirn, Bezirk Feldkirch, Vorarlberg 
Landstreichen, 
Betteln und Wider- 
stand gegen die 
Staatsgewalt, 
  
  
  
  
zirksamt Kissingen, 
 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Parsberg, 
Großherzoglich badischer 
Landeskommissär zu 
Karlsruhe, 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius E Sittenfeld in Berlin. 
  
v. J. 
1. Oktober 
v. J. 
13. Dezember 
v. J.
        <pb n="17" />
        Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag. den 11. Januar 1895. Nr. 2. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Er-  3. und Steuer-Wesen:      Stations-  
mächtigung zur Vornahme von Civilstands- Akten; — Zoll- kontrolörs    Bestellung  eines    
Todesfall  Seite 3  
2.   Handels und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, betreffend 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
das Arzneibuch für das Deutsche Reich Reichsgebiet 4 
  
1.  Konsulat-Wesen.  
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Konsul von Bary in Tunis den Karatter 
als General-Konsul zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Aristoteles Stamatiadis zum 
Vize-Konsul für Samos zu ernennen geruht. 
Dem Kaiserlichen Gesandten von Derenthall in Lissabon ist auf Grund des S. 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 für seinen Amtsbereich die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu be- 
urkunden. 
Der Kaiserliche Konsul Klumpp in New Orleaus ist gestorben.
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        — 4 — 
2. Handels- und Gewerbe-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend das Arzueibuch für das Deutsche Reich. 
 Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 20. Dezember 1894 einen Nachtrag zum Arzneibuch 
für das Deutsche Reich, dritte Ausgabe, mit der Maßgabe genehmigt, daß die neuen Vorschriften am 
1. April 1895 in Wirksamkeit treten sollen. 
Dies wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Nachtrag 
sowie ein unter Berücksichtigung der aus dem Nachtrage sich ergebenden Textänderungen hergestellter 
Neudruck der dritten Ausgabe des Arzneibuches in R. von Deckers Verlag (G. Schenck) zu Berlin er- 
scheinen und im Wege des Buchhandels zu beziehen sein werden. Der Ladenpreis beträgt 50 Pfennig 
für tn Eremplar des Nachtrags, 2 M  für ein geheftetes und 2,80 M  für ein gebundenes Exemplar 
des Neudrucks. 
Berlin, den 7. Januar 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Reppin zu Neu- 
fahrwasser an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors 
Schmidt dem Königlich preußischen Hauptzollamt zu Geestemünde und den bremischen Hauptzollämtern zu 
Bremen und Bremerhaven als Stationskontrolör mit dem Wohnsitz in Bremen vom 1. Jannar d. J. ab 
beigeordnet worden. 
  
4. Polizei - Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimat Grund Behoͤrde, welche die Datum des 
  Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen. der Bestrafung beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2.  3. 4.  5. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Andreas Laszczik geboren am 30. November 1852 (1850) räuberische Erpressung Königlich preußischer Re. 13. Oktober 
(alias Tarnowski),  zu Starowies, Gouvernement Radom, und wiederholter gierungs - Präsident zu v. J. 
Arbeiter, Polen, ortsangehörig zu Dombrova Raub (12 Jahre Oppeln, 
(Gura), ebendaselbst, Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß vom 7. De-  
 zember 1882),  
2.   Adolf Wilhelm Ludwig geboren am 30. Juni 1859 zu Lund. Diebstahl (1 Jahr Polizei-Amt  Lübeck,  
Tysell, Bildhauer, Schweden, schwedischer Staatsange- Zuchthaus, laut Er- 
jetzt Arbeiter, höriger, kenntniß vom 14. De-  
zember 1893), 
 
 
11.   Dezember 
J.
        <pb n="19" />
        1. Laufende Nr. 
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
— Grund Ausweisung  des Ausweisungs-  
    
der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses 
2. 3. 4.  5. 6. 
  
 
 
 
 
 
 
 
Arbeiter, 
 
3.   Eduard Bernert, 
10.   Josef Kadlecek, 
Bäcker, 
11.   Johann Keus, 
12. Franz Kodat, 
Hafnergehilfe, 
b) Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 17. März 1860 zu Fried- Landstreichen und Königlich preußischer Re- 22. Dezember 
 Weber, land, Bezirk Römerstadt, Mähren, Betteln, gierungs- Präsident zu v. J. 
Breslau, 
4.   Louise Buchholz, geboren am 21. (29.) April 1859 zu gewerbsmaͤßige Un- Landesdirektor der Fürsten- 19. Dezember 
ledig, Harderwyk, Niederlande, zucht, thümer Waldeck und v. J. 
 Pyrmont zu Arolsen, 
5.   Franz Anton Eiselt, geboren am 19. Oktober 1856 zu Rum- Betteln, Königlich preußischer Re-  desgleichen. 
Drechsler. burg, Böhmen, gierungs - Präsident  zu 
 Erfurt 
6. Adolf Goll, Uhr-. geboren am 21. Januar 1860 zu Landstreichen und Königlich bayerisches Be- 3. Dezember 
macher, Schlackenwerth, Bezirk Karlsbad, Betteln, zirksamt Regen, v. J. 
Böhmen, ortsangehörig zu Kaaden, 
ebendaselbst, 
7.  Karoly Horvath, 30 Jahre alt, geboren und ortsange- desgleichen. Großherzoglich badischer 21. Dezember 
Handlungsgehilfe, hörig zu Budapest, Landeskommissär zu v. J. 
Mannheim, 
8.   Franz van der geboren am 5. November 1844 zu Betteln, Königlich preußischer Re- 19. Dezember 
Honw, Cigarren- Haarlem, Niederlande, ortsangehörig gierungs - Präsident zu v. J. 
arbeiter, ebendaselbst, Schleswig, 
9.   Ingnat Jaroni (Ja- geboren am 7. Februar 1860 (19. Ja- Landstreichen und Königlich preußischer Re- 27. Dezember 
rony), Arbeiter, nunar 1863) zu Warschau, Betteln, gierungs - Präsident zu v. J. 
Breslau, 
geboren am 16. März 1876 zu Kladrau, Landstreichen und Ge- Königlich bayerisches Be- 1. Dezember 
 Bezirk Mies, Böhmen, ortsangehörig brauch eines falschen zirksamt Memmingen, v. J. 
zu Svetla, Bezirk Ledetsch ebendaselbst, Legitimationspapiers, 
geboren am 17. März 1849 zu Herten- Betteln, Königlich preußischer Re- 24. Dezember 
berg, Niederlande, niederländischer gierungs - Präsident zu  v. J. 
 Staatsangehöriger, Potsdam, 
geboren am 17. Januar 1845 zu Prag, Landstreichen und Königlich bayerische Poli- 4. Dezember 
ortsangehörig zu Protivin, Bezirk Betteln, zei-Direktion München, v. J 
  
Pisek, Böhmen, 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="20" />
        <pb n="21" />
        Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
    
Reichsamt des Innern. 
   
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Januar 1895. Nr. 3. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur- Zähnen: — Ergänzung der Bestimmungen, betreffend 
 Ertheilung  Seite 7 die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerb- 
2.   Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende lichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe 10 
Dezember 1894 8 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
die Zollbehandlung der Musterstücken von künstlichen Reichsgebiet 10 
  
  
1.  Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann N. Persson an Stelle des 
auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls Olsson zum Konsul in Helsingborg (Schweden) zu 
ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Gustav Volkmann an Stelle 
des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls Lorent zum Konsul in Bucaramanga (Columbien) 
zu ernennen geruht. 
 
Dem zum französischen Konsul mit dem Amtssitze in Düsseldorf ernannten Herrn Eduard Pingaud ist 
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
        <pb n="22" />
        2. Bank-XXXXX 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Die Beträge lauten 
Passiva. 
Event. 
 Ver- 
 Ver- 
Bezeichnung  Sonstige täglich bindlich- Gegen Summe Gegen bindlich 
   Grund- Reserve- Noten Gegen Unge- Gegen fällige Gegen teiten Gegen Sonstige Summe Gegen teitgn 
 der  30. Nov. deckte 30. Nov. Ver- 30. Nov. mit 30. Nov. 4 30. Nov. der 30. Nov. weiterge. 
 Banken. Kapital.  Fonds. Umlauf. 1894.  Noten. 1894. bindlich- 1894. Kündi- 1894. Passiva. 1894. Passiva. 1894. gebenen 
 gungs-  inlän- 
  keiten. frist. dischen 
 Wechseln. 
  
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 
  
1   Reichsbank 120000 30000 1211232 +146605 169878 +169878 435350 -107o75 19794  +1991 1816376 +41521 — 
2 Städtische Bank zu Breslau 3000 600 65 — 151 — — 199 + 19 2731 — 651 32 — 6 627 — 647 694 
3 Frankfurter Bank 18 000 4800 13753 + 191 8433 + 762 6530* — 2769 10660 — 2147 34 — 359 53777 — 5084 3763  
4 Bayerische Notenbank 7500 1810  4654 + 1832  28772 + 1838 9165 + 315 -   1874 -   1104 
5 Sächsische Bank zu Dresden 30000 4643 55889 +   9420   16359 +   10434 16174 -   3024 17941 -  611  821 + 46 125468  + 5831 1804 
   
6   Württembergische Notenbank 9000 759 22433 -   1363 10065 +   803 1432 -   622 26 -   7 617 +   38 34267 -   1954 943 
7   Badische Bank 9000 1659 16236 +   271 9619 - 303 3812 + 76 - - 607 + 43   31314 + 390 864 
8   Bank für Süddeutschland 15672 1789 13827 + 533 8642 + 653 96* — 1032 + 350 32416 + 883 1860 
9   Braunschweigische Bank 10500  661 2955 + 270 2012 + 159 2474 - 104  1127 -   316   155 + 7 17872  -   143 661 
   
*  
Zusammen 222672 46721 1401836*  +157744  253780 + 184224 475232 -113184 32485  -   3732 24966 + 1012  2203912  + 41840 11800 
  
Zu Spalte 5*: Davon in Abschnitten zu 
Zu Spalte 9 Nr. 3*: 
8*: 
9 
" 
100 
500 
1 000 
Darunter 130900  M. noch nicht 
91539  M. 
  
  
M. 
  
Bemerkungen.  
956645750   M. 
26364000   M. (bei den Banken Nr. 1, 
417083500   M. ( 
zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Gulden- und Thalernoten. 
  
1, 
5), 
3). 
3, 
2,
        <pb n="23" />
        banken Ende Dezember 1894 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende November 1894. 
auf tausend Mark.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
  
Metall- Gegen Reichs- Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen  
30. Nov. kassen- 30. Nov. anderer 30. Nov. Wechsel. 30. Nov. Lombard. 30. Nov. Effekten. 30. Nov.  30. Nov. der 30. Nov. 
Bestand. 1894. scheine, 1894. Banken. 1894. 1894. 1894. 1894. Aktiva. 1894. Aktiva. 1894.  
  
18.  19. 20. 21. 22. 23. 22. 25. 26. 27. 28. 29 30. 31. 32. 33. 34. 
 
1014220 -   60071  18691 - 4929 866% 31 + 61 453 S 4 6038 —22 2 
  
242 — 363 — — — — 3 s6 798 2571 — 313 58 6627 — 6172 
502 + 136 15 — 1 233 — 6801520 — 426 792 K 1 11 5800 21 ; 035 — 578 56527 — 11493 
l s 
32723 887 50 + 1l 3851 8631 141344 E 1234 2987 — 10 §85 55 1710 — 14% 705 + 10 
10 ols 600 8 — 23520071 — 00 3501 + 6184 1175 — 620 rin 3 7110 J. 3822 S K 583 
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        10 
3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember v. J. beschlossen, daß die durch den Bundes- 
rathsbeschluß vom 13. Oktober 1875 — Central-Blatt 1875 S. 687 — aufgehobene Vorschrift, nach 
welcher die Zollfreiheit der von deutschen Handlungsreisenden ausgeführten Musterstücke bei der Wieder- 
einfuhr von dem Nachweise der stattgehabten Ausfuhr abhängig gemacht war, bei dem Musterpaß- 
verkehr mit künstlichen Zähnen wieder Anwendung zu finden hat. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember v. J. beschlossen, daß in den Bestimmungen, 
betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von 
der Salzabgabe, vom Jahre 1888 unter Ziffer II Absatz 2 (vergl. Central-Blatt 1888 S. 642) folgender 
weitere Satz hinzugefügt werde: 
„Auch kann Salz zur Fabrikation von Weizenstärke aus Weizenkörnern steuerfrei verabfolgt 
werden."“ 
  
4. Polizei - Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
 Grund des 
  Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
 
1. 2. 1 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Josef Libiczek, geboren am 7. November 1866 zu Groß- Landstreichen und Königlich preußischer Re- 31. Dezember 
Pfefferküchler, Aujezd, Bezirk Weißkirchen, Mähren, Betteln, gierungs- Präsident zu v. J. 
ortsangehörig ebendaselbst, Oppeln,  
2. Josef Micheritz, geboren im Jahre 1872 (1873), zu desgleichen, Königlich bayerisches Be- 14. Dezember 
Tagelöhner, Blewenitza, Kroatien. ungarischer zirksamt Regen, v. J. 
Staatsangehöriger, 
3. Genovefa Monz, le- geboren im Jahre 1877 zu Inning, Landstreichen, Königlich bayerisches Be- 13. Dezember 
dige Handarbeiterin ortsangehörig zu Reith, Bezirk Inns- zirksamt Kaufbeuren. v. J. 
4.   Josef Müller, Bier- 
brauer, 
5. Barbara Müller, 
ledige Tagelöhnerin, 
 
  
 
Johann Podgorsek, 
Tagelöhner, 
7. Friedrich Pollham- 
mer, Schreiner, 
6. 
8. Roman Przybilski, 
Kellner, 
9. Emil Radowitz, 
Arbeiter, 
  
bruck, Tirol, 
geboren am 1. April 1854 zu Schärding, 
Ober- Oesterreich, 
geboren am 4. Februar 1859 (1860) zu 
Heßelsdorf, Bezirk Tachau, Böhmen, 
österreichische Staatsangehörige, 
geboren am 6. April 1861 zu St. Ge- 
orgen, Bezirk Cilli, Steiermark, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 26. November 1868 zu 
Golling, Bezirk Salzburg, Oesterreich, 
österreichischer Staatsangeböriger, 
geboren am 11. Februar 1864 zu Tar- 
now, Galizien, ortsangehörig eben- 
daselbst, 
geboren am 28. Februar 1878 zu Libau, 
Kurland, ortsangehörig ebendaselbst, 
  
Betteln, 
Landstreichen, Betteln, 
Vergehen gegen die 
Sittlichkeit und falsche 
Anschuldigung, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, Betteln 
und Arbeitsscheu, 
Betteln, 
Landstreichen, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Sulzbach, 
8. Dezember 
v. J. 
19. Juli v. J. 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-  Präsident zu 
Düsseldorf, 
Königlich baperische Poli- 
zei- Direktion München, 
Königlich preußischer Po- 
lizei- Präsident zu Berlin, 
18. Dezember 
v. J 
 
desgleichen. 
15. November 
v. J. 
Königlich preußischer Re- 19. Dezember 
gierungs-Präsident zu v. J. 
Stade,
        <pb n="25" />
        S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Dalumxxxxx 
—e — — « 
2 « « Grund Ausweisung des 
S. der Bestrafung. beschlossen hat. Ausweisungs- 
2 der Ausgewiesenen. beschlusses. 
1. 2. 1 3. 4 1 5. b. 
10. Franz Schmied geboren am 4. Mai 1855 zu Saskal, Betteln, Königlich preußischer Re. 28. Dezember 
(Schmidt), Weber, Bezirk Reichenberg, Böhmen, gierungs- Präsident zu v. J. 
.Kaspar Josef 
Schwägerl, Schrei- 
ner, 
Johann Spazal, 
Nagelschmied, 
  
Friedrich Trachsler, 
Schlosser, 
" 
— 
Karl Valentin, 
Weber, 
    
" 
t½ß 
Sophie Zalta, ledige 
Kellnerin, 
geboren am 8. September 1859 zu 
Tachau, Böhmen, ortsangehörig eben- 
daselbst, 
geboren am 16. Mai 1858 zu Gieß- 
hübel, Bezirk Deutsch-Brod, Böhmen, 
geboren am 3. Dezember 1873 zu 
München, schweizerischer Staalsange- 
Kanton Zürich, 
geboren am 5. Juli 1876 zu Liezey bei 
Geradmer, Departement Vogesen, 
Frankreich, französischer Staatsange- 
höriger, 
geboren om 15. Mai 1870 zu Oed, 
Bezirk Wiener-Neustadt, ortsangehörig 
zu Alt-Tabor, Bezirk Tabor, Böhmen, 
  
  
höriger, ortsangehörig zu Birmensdorf. 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
Nichtbeschaffung eines 
Unterkommens, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Arbeitsscheu, 
  
  
Breslau, 
Königlich- bayerische Poli- 3. Dezember 
zei-Direktion München, v. J. 
Großherzoglich mecklen— 20. Dezember 
burg-schwerinsches Mi= v. J. 
nisterium des Innern, 
Königlich bayerische Po. 3. Dezember 
lizei-Direktion München, v. J. 
Kaiserlicher Bezirks- T Dezember 
dent zu Colmar, 
J. 
Königlich bayerische Poli. 11. Dezember 
zei-Direktion München, 
. J. 
  
  
  
Borlin. Carl Heymanne Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
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        <pb n="27" />
        Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
    
im 
Reichsamt des Innern. 
    
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 25. Januar 1895. Nr. 4. 
 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Entlassung Seite 13  
2.   Kolonial-Wesen:  Ermächtigung zur Vornahme von Civil- 4. Militär-Wesen: Berichtigung des Verzeichnisses der Civil- 
stands-Akten   im Schutzgebiet von Kamerun; — desgl. vorsitzenden der Ersatzkommissionen 15 
von Deutsch-Ostafrika 13 5. Polizei-Wesen: Ausweisung Ausländern   
3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs Reichsgebiet    von    aus dem · 16 
vom 1. April 1894 bis Ende Dezember 1894 I4 
  
1. Konsulat-Wesen.   
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in San Domingo, Miguel Pou, ist die nachgesuchte Entlassung aus 
dem Reichsdienste ertheilt worden. 
  
2. Kolonial-Wesen. 
Auf Grund des 8. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs— 
Gesetzbl. 1888 S. 75), des 8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 (Reichs-Gesetzbl. S. 599) und der 
Kaiserlichen Verordnung vom 21. April 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 128) ist dem mit der Stellvertretung 
des Gouverneurs in Kamerun beauftragten Landeshauptmann von Puttkamer für den Amtsbezirk 
Kamerun und für die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit daselbst die allgemeine Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, 
vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
Auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete 
(Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75), des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung und 
die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande (Bundes-Gesetzbl. S. 599), und 
des §. 18 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Januar 1891, betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch- 
Ostafrika (Reichs-Gesetzbl. S. 1), sowie auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1894 ist 
dem Stationschef von Eltz für seine Person und die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit in Langenburg 
in Deutsch-Ostafrika die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirkes, bezüglich 
aller Personen, die nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Ge- 
burten, Heirathen und Sterbefälle zu beurkunden.
        <pb n="28" />
        14 
3. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1894 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1894. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Sol · 
; ʒ Einnahme Differenz 
Einnahme beträgt Z 
der Etatszj Ena- bis Bleiben Zeitraum pal und 5, 
zum Schlusse des Vergütungen des Vorjahres mehr 
Einn obengenannten . 
ahmen. Monats (Spalte 4) — weniger 
, -.-- -—--L-—«F«»---««——s«-L—«« 
1. 2. 3. 4. l 5. I 6. 
Zölle. .. 300 970 226 . 5 000 866 7 295 969 360 269 804 623 + 26 164 737 
Tabacksteuer 8 231 40)0 67 829 8 163 572 8 054 153 + 109 419 
Zuckersteuer 74 642 389 6 1o 810 396 63 831793, 57261 668 —+ 6570 105 
Salzsteuer 31 262 7124 29 333, 34 233 391 33 467182 — 766209 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 15 075 2822 8 1169 18!7 6 906 101 8 000 012 — 1 0931911 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu- 6 « 
schlag zu derselben . ... 93507023s 82 93 424 894 92 113 206 + 1311 688 
in–dYin . . 19396854« 60 551 19 336 303 19 442 1 106 328 
Uebergangsabgabe von Bier 2 705 600 — 2 705 6600 2706 453— 773 
Summe 548 791579 24220 485 # 524 571 094 490 849 948 + 33 721 146 
Spielkartenstempel — — 980 151 970018 — 10 133 
Dechselstempelsteuer . — — 6 123183 6104766 4 18 418 
Stempelsteuer für 1 
a) Werthpapiere — — 6 448 718 2329987 —+ 4 118 731 
b) Kauf= u. sonstige Anschaffungsgeschäfte — — 11208414 5 881 8825 + 5326 589 
e) Loose zu: 
Privatlotterien — — 1980 580 1 315 48 + 665 142 
Staatslotterien . — — 5 946 648 4 734 324 —+ 1212 324 
Post= und Telegraphen- „Verwaltung. — — 201910396 192026222 —+ 9884 174 
Reichseisenbahn-Verwaltung — — 48152 000 47 450 000“)—. 702 000 
*) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 377771 „. höher. 
Anmerkung. 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Dezember 1894: 
  
Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhr-Vergütungen und Verwaltungs- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom Ei Differenz zwischen den 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres d “ palten 2 und 3, 
der bis zum Schlusse des Vorjahres + mehr 
Ei,nnahmen. obengenannten Monats ri — weniger 
i QTF)„nPP.Zö, A A 4 
l 2. I 3. 4. 
Zölle 260 777 068 235 062 184 + 25 714 884 
Tabacksteuer 9251 750 8 823 997 + 427 753 
Zuckersteuer 60 354 159 55275 381 + 5078 778 
Salzsteuer 31 099 631 30 588276 + 511355 
Maeischbottich= und Branntweinmaterialsteuer . 10 574 390 10 656 626 — 82 236 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
zu decfelben. 76 062 559 76 211 803 – 149 244 
Bransteuer und Uebergangsabgabe von Bier 18 729 460 18 819 430 — 89970 
Summe 466 849 017 435 437 697 + 31 411 320 
Spielkartenstempel. 896 431 893 321 + 3 110
        <pb n="29" />
        — 15 — 
4. Militär-Wesen. 
Das im Anhange zu Nr. 26 des Central-Blatts von 1890 (S. 183 ff.) veröffentlichte „Verzeichniß der Civil- 
vorsitzenden der im Deutschen Reich bestehenden Ersatzkommissionen“ wird an den einschlägigen Stellen 
berichtigt, wie folgt: 
  
  
  
  
  
  
  
E— Sitz Dienststelle, mit welcher der Civilvorsitz 
Bestandtheile des Bezirks der Ersatzkommission. des Büreaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
E Civilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
A. Königreich Preußen. 
XII. Rheinprovinz. 
e) Regierungsbezirk Aachen. 
2. Landkreis Aachen mit den Städten Burtscheid, Eschweiler Burtscheid. Landrath des Landkreises Aachen. 
und Stolberg. 
G. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
4. 
  
Aushebungs-(Landwehr-Kompagnie-) Bezirk Hagenow mit Wittenburg. Graf von Bassewitz auf Perlin. 
den Städten Boizenburg, Hagenow und Wittenburg. 
K. Großherzogthum Oldenburg. 
I. Herzogthum Oldenburg. 
Amt Brake (Oldenburg). Frale, (Olden- Der Amtshauptmann. 
urg). 
W. Fürstenthum Lippe. 
Aushebungsbezirk Lemgo mit den Aushebungsorten LemgosBrake (Lemgo).Amtsrath Kirchhof zu Brake (Lemgo). 
und Schötmar: 
a) Verwaltungsbezirk Brake (Lemgo) mit den 
Aemtern Brake(Lemgo), Hohenhausen, Sternberg- 
Barntrup und Varenholz, 
b) (unverändert,) 
Jhc) (unverändert.) 
  
  
Berlin, den 21. Januar 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
4*
        <pb n="30" />
        16 
5. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
Name und Stand 
— 
—. 
  
— Laufende Nr. 
  
der Ausgewiesenen. 
Alter und Heimath 
–—— 
  
I 3. 
Grund 
der Bestrafung. 
  
4. 
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlofsen hat. 
5. 
  
Datum 
des 
Ausweisungs. 
beschlusses. 
6. 
  
1— 
2 
– 
l 
Viehhändler, 
Josef Beutler, 
Färbergehilfe, 
Oswald Eduard 
Bischoff, Tischler, 
Emanuel Böhm, 
Schuhmachergeselle. 
Adolf Feix, Glas- 
schleifer, 
Karl Franke, 
Müller, 
  
Johann Geiger, 
Maschinenweber, 
Andreas Helgert, 
Tagelöhner, 
Judith Inen, ledige 
Tagelöhnerin, 
. Daniel Riehl, 
Konditorgehilfe, 
.Meine Schuite, 
  
Anstreicher, 
à) Auf Grund des S. 39 des Strafgesetzbuchs: 
Goetzel Hirsch (Getzel geboren am 9. Juni 1860 zu Wisnicz, Diebstahl im wieder- Königlich preußischer Re. 7. Januar 
Hersch) Springer, Galizien, österreichischer Staatsange= holten Rückfall (5 gierungs - Präsident zu d. J. 
höriger, 
Jahre Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
I7. Februar 1890), 
| 
Posen, 
b) Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 24. März 1873 zu Luga, 
Oesterreichisch-Schlesien, 
geboren am 20. Februar 1877 zu Reichen- 
berg, Böhmen, ortsangehörig zu Lem- 
berg, Galizien, 
geboren am 29. November 1871 zu 
Zantig, Böhmen, ortsangehörig zu 
Ober-Ebersdorf, Bezirk Tetschen, eben- 
daselbst, 
geboren am 19. Dezember 1871 zu 
Dessendorf, Bezirk Gablonz, Böhmen, 
geboren am 25. August 1865 zu Kejo, 
Rußland, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 2. März 1875 zu Jochberg, 
Bezirk Kitzbühel, Tirol, ortsangehörig 
zu Kirchdorf, ebendaselbst, *-tm— 
geboren am 26. Mai 1878 zu Böhmisch- 
Neuhäusl, Bezirk Tachau, Böhmen, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 18. Oktober 1849 zu Ried, 
Bezirk Landeck, Tirol, österreichische 
Staatsangehörige, 
geboren am 10. April 1878 zu Buttis- 
holz, Kanton Luzern, Schweiz, fran- 
zösischer Staatsangehöriger, 
geboren am 14. Juli 1859 zu Zütphen, 
Niederlande, ortsangehörig ebendaselbst, 
  
  
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
Landstreichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
desgleichen, 
Landstreichen, Betteln 
und Angabe eines 
falschen Namens, 
Landstreichen und 
Betteln, 
desgleichen, 
  
  
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
Königlich preußischer Po- 
lizei-Präsident zu Berlin, 
Königlich preußischer Re- 
ierungs = Präsident zu 
otsdam, 
Großherzoglich 
burg-schwerinsches 
nisterium des Innern 
zu Schwerin, 
Königlich preußischer Re- 
mecklen- 
gierungs-Präsident zus 
Greblan, 
öniglich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Neustadt a./W. 
Königlich bayerisches Be. 
zirksamt Kaufbeuren, 
Kaiserlicher Bezirks-Prä- 
sident zu Straßburg, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs- Präsident zu 
Düsseldorf, 
  
21. Dezember 
v. J. 
30. November 
v. J. 
15. Dezember 
v. J. 
5. Januar 
Mi- d 
3. Januar 
22. Dezember 
v. J. 
27. Dezember 
v. J. 
desgleichen. 
31. Dezember 
v. J. 
6. Januar 
d. J. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="31" />
        — 17 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. Februar 1895. Nr. 5. 
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Ergänzung der Grundsätze für württembergischen Militärverwaltungen; — Erscheinen 
die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei eines neuen Jahrgangs des Jahrbuchs der Deutschen 
den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwäriern. Gerichtsverfassuung  18 
Seite 17 
 3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen:  Erscheinen des Hand- 
2. Justiz-Wesen: Nachweisung der zur Vertretung des 
Militärfiskus bei Pfändung des Diensteinkommens von buchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1895 25 
Militärpersonen berufenen Militärbehörden im Ressort der 4. Polizei.-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Königlich bayerischen, Königlich sächsischen und Königlich Reichsgebiet 26 
  
1. Militär - Wesen.   
Der §. 1 der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und 
Staatsbehörden mit Militäranwärtern (Central-Blatt von 1882 S. 123) hat am Schlusse folgenden 
Zusatz erhalten: 
„Dem Eintritt in eine militärisch organisirte Gendarmerie oder Schutzmannschaft steht der 
Eintritt in eine der in den deutschen Schutzgebieten durch das Reich oder die Landesverwaltung 
errichteten Schutz- oder Polizeitruppen oder die Anstellung als Grenz- oder Zollaufsichtsbeamter 
in den Schutzgebieten gleich. 
Ein auf Grund dieser Bestimmung ausgestellter Civilversorgungsschein hat für den Reichs- 
dienst sowie für den Civildienst aller Bundesstaaten Gültigkeit; er wird nach dem anliegenden 
Muster (A¹) durch das Reichs-Marine-Amt ausgestellt. Diejenigen, welche auf Grund der 
vorstehenden Bestimmung den Cinvilversorgungsschein erhalten haben, stehen in Bezug auf die 
Reihenfolge der Einberufung von Stellenanwärtern den im §. 18 unter Nr. 3 bezeichneten 
Unteroffizieren gleich, insoweit sie im stehenden Heere oder in der Kaiserlichen Marine unter 
Hinzurechnung der Dienstzeit in den Schutzgebieten eine Gesammtdienstzeit von mindestens acht 
Jahren erreicht haben.“ 
Berlin, den 29. Januar 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher.
        <pb n="32" />
        Anlage A¹. 
  
Civilversorgungsschein. 
Dem (Vor- und Zuname, letzte Stellung in einem der Schutzgebiete) ist gegenwärtiger Civilversorgungs- 
schein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit von Jahren Monaten, 
einer weiteren Dienstzeit in der Polizeitruppe (Schutztruppe, im Grenz- bezw. Zollaufsichts- 
dienst) von Jahren Monaten, 
mithin nach einer Gesammtdienstzeit von Jahren Monaten ertheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden aller Bundesstaaten 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von M. Pf. monatlich. 
N. N., den ten 18 
(Stempel.) (Behörde, welche über den Anspruch auf den 
Civilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter: Jahre. 
(Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
(Nr. des Civilversorgungsscheines.) 
(Nr. der Invalidenliste.) 
  
2. Justiz-Wesen.  
In Folge der in der Heeres-Organisation eingetretenen Aenderungen sind die Nachweisungen derjenigen 
Militär-Behörden und Personen, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens und der Pensionen der 
Offiziere und Beamten im Ressort der Königlich bayerischen, Königlich sächsischen und Königlich württem- 
bergischen Militärverwaltungen zur Vertretung des Militärfiskus als Drittschuldners im Sinne der 
§§. 730 ff. der Civilprozeßordnung berufen sind, (Central-Blatt von 1882 S. 92, von 1881 S. 446 
und 472) neu aufgestellt worden. Die neuen Nachweisungen*) werden nachstehend mitgetheilt: 
*) Vgl. die entsprechende Nachweisung für das Ressort der Königlich preußischen Militärverwaltung, Central- 
Blatt von 1894 S. 388.
        <pb n="33" />
        — 19 — 
Nachweisung 
derjenigen Militär-Behörden und Personen, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens der 
Offiziere*) und Beamten im Ressort der Königlich bayerischen Militärverwaltung, sowie der 
Pensionen dieser Personen nach deren Versetzung in den Ruhestand und der aus Militärfonds 
fließenden Gebührnisse der Hinterbliebenen von Personen des Soldatenstandes und von Beamten 
der Militärverwaltung berufen sind, den Militärfiskus als Drittschuldner im Sinne der 
§§. 730 ff. der Civilprozeßordnung zu vertreten. 
  
  
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen:  
  
  
1. 2. 3. 4. 
Lau- 
fende wem? bei Pfändung Bemerkungen. 
Nr. 
A. des Diensteinkommens 
1.   Den Militär-Inten-   1. der Beamten der Korps-Zahlungsstellen, Die Reihenfolge bemißt sich 
danturen der be- nach der Eintheilung des Haupt-Militär-Etats. 
treffenden Armee-   2. der Beamten der Militär-Intendanturen mit ad 2. Wegen der Aus- 
Korps. Ausnahme der Militär-Intendanten, nahme siehe A V. 
3.   der Auditeure und Kanzleibeamten der Militär- 
Bezirks- und Untergerichte, 
4.   der Adjutanten der General- und Divisions- 
Kommandos, dann der Brigade-Kommandos, 
5. derjenigen Kommandanten, welche nicht ad. Wegen der Aus- 
Generale sind, nahme siehe A V. 
6.   Der Platzmajore und der Adjutanten der Festungs- 
Gouvernements und der Kommandanturen, 
7. der Regiments-Kommandeure, 
8. der Bataillons- und Abtheilungs-Kommandeure, 
9. der Offiziere — soweit sie nicht Generale sind ad   9. Wegen der Aus- 
—  und des Arztes der Leibgarde der Hart-   nahme siehe A V. 
schiere, 
10. des Kommandeurs der Equitationsanstalt, 
11.der Artillerie-Offiziere vom Platz, der Offiziere ad 11. Wegen der Aus- 
der Artillerie-Depots, sowie der sämmtlichen nahme siehe A V. 
Zeug- und Feuerwerks-Offiziere (mit Aus- 
nahme jener bei der Inspektion der Fuß- 
artillerie), 
12. der sämmtlichen nicht regimentirten Militär- 12. Wegen der Aus- 
ärzte (mit Ausnahme jener des Kriegs-   nahme siehe A V. 
ministeriums), 
13.   der Korps-Stabsveterinäre, 
14. der Beamten der Proviantämter, 
15. der Beamten des Montirungs-Depots, 
16. der Beamten der Garnison-Verwaltungen, 
  
  
  
  
*) Sofern die Nachweisung keine besonderen Bestimmungen enthält, sind unter der Bezeichnung „Offiziere“ die 
Sanitätsoffiziere (Militärärzte) inbegriffen. 
5*
        <pb n="34" />
        20 
  
  
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
Lau- 
fende; 
wem? 
3. 
bei Pfändung 
4. 
Bemerkungen. 
  
II. 
III. 
  
I.   Den Militär-Inten- 
danturen der be- 
treffenden Armee- 
Korps. 
II.   Den Regiments-Kom- 
mandeuren, den 
Kommandeuren der 
selbständigen (nicht 
regimentirten) Ba- 
taillone, dem Kom- 
mandeur der Equi- 
tations-Anstalt, dem 
Kommandeur der 
Unteroffizierschule 
und dem Komman- 
deur der Militär- 
Schießschule. 
III.   Der Remonte-Inspek- 
tion. 
  
27. 
 
  
A. Des Diensteinkommens 
17.   der Militär-Baubeamten (mit Ausnahme jener 
des Kriegsministeriums), 
18.   der Korps-Stabsapotheker, . 
19.   der Beamten der Garnison-Lazarethe, 
20.   der Offiziere der Trainsdepots, 
21.   des Kommandeurs der Unteroffizierschule, 
22.   des Kommandeurs der Militär-Schießschule, 
23.   des technischen Vorstandes der Militär-Lehr- 
schmiede, 
24.   der Offiziere und des Rendanten der mili- 
tärischen Strafanstalten, 
25.   des Vorstandes der Arbeiter-Abtheilung, 
26.   der Offiziere, Beamten und Bediensteten der 
technischen Institute der Artillerie (Artillerie- 
Werkstätten, Geschützgießerei und Geschoß- 
fabrik, Hauptlaboratorium, Pulverfabrik), 
der Gewehrfabrik und der Oberfeuerwerker- 
schule, 
27.   der Fortifikationsbeamten bei den Festungs- 
Baukassen Ingolstadt und Germersheim; 
der ihnen unterstellten, Gehalt empfangenden 
Offiziere und Beamten mit Ausnahme der 
à la suite der Truppentheile stehenden 
Offiziere; 
der Beamten der Remontedepots und der 
Remonteanstalt; 
  
ad 17. Wegen der Aus- 
nahme siehe A V. 
ad II. 
a) Bei Pfändung des Dienst- 
einkommens der à la suite 
der Truppentheile stehen- 
den Offiziere hat die Zu- 
stellung, soweit die Be- 
treffenden nicht unter den 
Nummern Al und IV in- 
begriffen sind, an das 
Kriegsministerium (siehe 
AV) zu erfolgen. 
b) Wegen der Abzüge von 
den Gehältern jener Offi- 
ziere u. s. w., welche vor- 
übergehend zu anderen 
Abtheilungen komman- 
dirt sind, haben die Zu- 
stellungen an den Kom- 
mandeur u. s. w. jener 
Abtheilung, zu der sie 
ständig gehören 
(Stammabtheilung) zu 
geschehen.
        <pb n="35" />
        — 21 — 
  
  
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
Lau- 
fende 
Nr. 
wem? 
3. 
bei Pfändung 
4. 
Bemerkungen. 
  
IV. 
  
IV.   Der Inspektion der 
Militär-Bildungsan- 
stalten. 
V.   Dem Kriegsministerium. 
Dem Kriegsministerium. 
Dem Kriegsministerium. 
  
  
A. des Diensteinkommens 
der sämmtlichen Offiziere, Aerzte, Beamten, 
Professoren und Lehrer der Militär-Bil- 
dungsanstalten (mit Ausnahme des In- 
spekteurs); 
sämmtlicher übrigen, unter den Nummern AI 
mit lV nicht inbegriffenen Offiziere und 
Beamten der Militärverwaltung. 
B. der Pension und des sonstigen aus Militär- 
foonds fließenden Einkommens 
der sämmtlichen mit Pension zur Disposition 
gestellten oder verabschiedeten Offiziere, 
der sämmtlichen auf Inaktivitätsgehalt oder 
Wartegeld gesetzten Offiziere und Beamten 
der Militärverwaltung, 
der zeitlich oder für immer in den Ruhestand 
versetzten Beamten der Militärverwaltung 
sowie der quieszierten Civil-Professoren und 
Lehrer der Militär-Bildungsanstalten. 
C. des aus Militärfonds fließenden Einkommens 
(Wittwenpension, Wittwengeld, Waisenunterhalts- 
beitrag, Waisengeld, Unfallrenten, gesetzliche Bei- 
hülfen) 
der Hinterbliebenen von Personen des Sol- 
datenstandes und von Beamten der Militär- 
verwaltung. 
  
ad IV. Wegen der Aus- 
nahme siehe A V. 
Im Uebrigen vergl. 
Bemerkung b ad A II, 
welche hier gleichmäßige 
Anwendung findet. 
Die Abzüge der Pensio- 
nisten u. s. w. werden 
in allen Fällen vom 
Kriegsministerium fest- 
gesetzt, auch wenn sie 
in der Armee aktive 
Dienste leisten.
        <pb n="36" />
        — 22 — 
Nachmeisung 
derjenigen Militär-Behörden und Personen, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens der 
Offiziere"“) und Beamten im Ressort der Königlich sächsischen Militärverwaltung, sowie der Pen- 
sionen dieser Personen nach deren Versetzung in den Ruhestaud und der aus Militärfonds 
fließenden Gebührnisse der Hinterbliebenen von Personen des Soldatenstandes und von Beamten 
berufen sind, den Militärfiskus als Drittschuldner im Sinne der §§. 730 ff. der Civilprozeß-= 
ordnung zu vertreten. 
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
Lau- 
fende 
wem 
3. 
bei Pfändung 
4. 
Bemerkungen. 
  
  
Den Regiments-Kom- 
mandeuren, den 
Kommandeuren der 
selbständigen (nicht 
regimentirten) Ba- 
taillone, der Unter- 
offizierschule und der 
Unteroffizier-Vor- 
schule, sowie den 
Kommandeuren der 
Landwehr-Bezirke 
und dem Vorstand des 
Korps-Bekleidungs- 
amts. 
Der Militär -Inten- 
dantur des X lI. 
(K. S.) Armee-Korps. 
  
  
A. des Diensteinkommens 
der ihnen unterstellten, Gehalt empfangenden 
Offiziere und Beamten einschließlich der 
aggregirten Offiziere; jedoch mit Ausnahme 
der Offiziere bei dem Pionier-Bataillon und 
der à la suite der Truppentheile stehenden 
Offiziere; 
der Regiments-Kommandeure, der Komman- 
deure der selbständigen (nicht regimentirten) 
Bataillone"*), der Unteroffizierschule und 
der Unteroffizier-Vorschule, 
der Auditeure und Militärgerichts-Aktuarien, 
des Generalarztes und des bei diesem fun- 
girenden Assistenzarztes, der Stabsärzte bei 
der Sanitätsdirektion, der Garnisonärzte, 
des Stabsarztes auf Festung Königstein, 
sowie des Korps-Stabsapothekers, 
des Militär-Oberpfarrers, der Divisions= und 
Garnisonpfarrer, sowie der Divisions= und 
Garnisonsküster, 
  
Bei Pfändung des Dienst- 
einkommens der bei dem 
Pionier-Bataillon befind- 
lichen Offiziere hat die 
Zustellung an das Kriegs- 
ministerium (siehe. A 1ll) 
zu erfolgen, ebenso in 
Betreff der à la suite der 
Truppentheile stehenden 
Offiziere, soweit die Be- 
treffenden nicht unter All 
gehören. 
)) Sofern die Nachweisung keine besonderen Bestimmungen enthält, sind unter der Bezeichnung „Offiziere“ die 
Sanitätsoffiziere (Militärärzte) inbegriffen. 
# *.) Ausgenommen ist indeß der Kommandeur des Pionier-Bataillons, wegen welchen das zu 1 in Betreff der 
Offiziere bei dem Pionier-Bataillon Gesagte gleiche Anwendung findet.
        <pb n="37" />
        — 23 — 
  
  
De 
Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
Lau- 
fende 
wem? 
3. 
bei Pfändung 
Bemerkungen. 
  
III. 
  
Der Militär-Intendan- 
tur des Xll. (K. S.) 
Armee-Korps. 
Dem Kriegsministerium. 
Dem Kriegsministerium. 
Dem Kriegsministerium. 
  
  
A. des Diensteinkommens 
des Korps-Roßarztes, 
der Platzmajore, 
der Militär-Intendanturbeamten mit Aus- 
nahme des Militär-Intendanten, 
der Beamten der Proviantämter, 
der Beamten der Garnisonverwaltungen, 
der Militär-Baubeamten, 
der Beamten der Garnisonlazarethe, 
der Beamten des Kriegs-Zahlamts: 
sämmtlicher übrigen unter den Nummern Al 
und lI nicht inbegriffenen Offiziere und 
Beamten der Militär-Verwaltung. 
B. der Pension und des sonstigen aus Militär- 
fonds fließenden Einkommens 
der sämmtlichen mit Pension zur Disposition 
gestellten Offiziere und Militärbeamten, 
der sämmtlichen auf Inaktivitätsgehalt oder 
Wartegeld gesetzten Offiziere und Beamten 
der Militärverwaltung, 
der sämmtlichen mit Pension gänzlich verab- 
schiedeten Offiziere und Beamten der Mili- 
tärverwaltung. 
C. des aus Militärfonds fließenden Einkommens 
(Wittwenpension, Wittwengeld, Waisengeld, Un- 
fallrenten, gesetzliche Beihülfen) 
der Hinterbliebenen von Personen des Sol- 
datenstandes und von Beamten der Mili- 
tärverwaltung. " 
  
Wegen des Militär-In- 
tendanten siehe A III.
        <pb n="38" />
        — 2 4 — 
AUuchmeifung 
derjenigen Militär-Behörden und Personen, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens der 
Offiziere') und Beamten im Ressort der Königlich württembergischen Militärverwaltung, sowie 
der Pensionen dieser Personen nach deren Versetzung in den Ruhestand und der aus Militär- 
fonds fließenden Gebührnisse der Hinterbliebenen von Personen des Soldatenstandes und von 
Beamten berufen sind, den Militärfiskus als Drittschuldner im Sinne der §s§. 730 ff. der 
Civilprozeßordnung zu vertreten. 
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 3 
  
1. 2. 
Lau- 
fende wem 
Nr. 
3. 
bei Pfändung 
— 
4. 
Bemerkungen. 
  
I. Den Regiments-Kom- 
mandeuren, den 
Kommandeuren der 
selbständigen (nicht 
regimentirten) Ba— 
taillone, den Kom- 
mandeuren der Land- 
wehr-Bezirke und 
Korps-Bekleidungs- 
amts. 
II.Der Militär-Inten- 
dantur des Armecee- 
Korps. 
  
dem Vorstande des 
  
S# 
–1 
  
A. des Diensteinkommens 
der ihnen unterstellten, Gehalt empfangenden 
Offiziere und Beamten, einschließlich der 
Sanitätsoffiziere des Pionier-Bataillons 
Nr. 13, sodann der aggregirten Offiziere, 
dagegen mit Ausschluß der Offiziere bei 
dem Pionier-Bataillon Nr. 13 und der 
à la suite der Truppentheile stehenden 
Offiziere; 
der Regiments-Kommandeure und der Kom- 
mandeure der selbständigen (nicht regimen- 
tirten) Bataillone, 
der Offiziere bei dem Pionier-Bataillon Nr. 13, 
der Auditeure, 
des Korps-Generalarztes und des bei diesem 
fungirenden Assistenzarztes, der Garnison- 
ärzte sowie des Korps-Stabsapothekers, 
der Garnisonpfarrer und Garnisonküster in 
Absicht auf ihre Bezüge aus Militärfonds, 
der Platzmajore, 
des Korps-Roßarztes beim General--Kommando, 
  
Bei Pfändung des Dienst- 
einkommens der bei dem 
Pionier-Bataillon Nr. 13 
befindlichen Offiziere 
hat die Zustellung an die 
Militär-Intendantur des 
Armee-Korps (s. All) und 
in Betreff der à la suite 
der Truppentheile stehen- 
den Offiziere, soweit die 
betreffenden nicht unter 
A ll gehören, an das 
Kriegsministerium (s. Alll) 
zu erfolgen. 
Zu Ziffer 4 bis 6: 
Bezüglich des Garnison- 
arztes, der Garnison- 
pfarrer und Garnison- 
küster, sowie des Platz- 
majors der Festung Ulm 
linken Ufers hat die Zu- 
stellung an die Militär- 
Intendantur des XIV. 
Armee-Korps in Karls- 
ruhe zu erfolgen. 
*) Sofern die Nachweisung keine besondere Bestimmungen enthält, sind unter der Bezeichnung „Offiziere“ die 
Sanitätsoffiziere inbegriffen.
        <pb n="39" />
        25 
  
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
Lau- 
fende 
Nr. 
wem? 
3. 
bei Pfändung 
4. 
Bemerkungen. 
  
II. 
III. 
  
Der Militär-Intendan- 
tur des Armee-Korps. 
Dem Kriegsministerium. 
Dem Kriegsministerium. 
Dem Kriegsministerium. 
  
  
A. des Diensteinkommens 
der Militär--Intendanturbeamten 
nahme des Militär-Intendanten, 
mit Aus- 
der Beamten der Proviantämter, 
der Beamten der Garnisonverwaltungen, 
der Militär-Baubeamten, 
der Beamten der Garnisonlazarethe; 
sämmtlicher übrigen unter den Nummern Al 
und lI nicht inbegriffenen Offiziere und Be- 
amten der Militärverwaltung. 
B. der Pension und des sonstigen aus Militär- 
fonds fließenden Einkommens 
der sämmtlichen mit Pension zur Disposition 
gestellten Offiziere und Militärbeamten, 
der sämmtlichen auf Inaktivitätsgehalt oder 
Wartegeld gesetzten Offiziere und Beamten 
der Militärverwaltung, 
der sämmtlichen mit Pension gänzlich verab- 
schiedeten Offiziere und Beamten der Militär- 
verwaltung. 
C. des aus Militärfonds fließenden Einkommens 
(Wittwenpension, Wittwengeld, Waisengeld, Unfall- 
renten, gesetzliche Beihülfen) 
der Hinterbliebenen von Personen des Sol- 
datenstandes und von Beamten der Militär- 
verwaltung. 
  
Wegen des Militär-Inten- 
danten s. A lll, ebenso 
wegen der Beamten des 
Kriegs-Zahlamts. 
In Karl Heymanns Verlag hierselbst ist ein neuer (vierter) Jahrgang des auf Veranlassung des Reichs- 
Justizamts von Karl Pfafferoth herausgegebenen Jahrbuchs der Deutschen Gerichtsverfassung erschienen. 
Das Werk wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 4 JX geliefert; 
im Buchhandel ist es zum Preise von 5 J. zu beziehen. 
  
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Die Ausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1895 ist erschienen.
        <pb n="40" />
        26 
4. Polizei-Wesen.   
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
E 1 der Fenunun Ausweisung — 
F. der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlufses. 
J. 2. 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des 8. 38 des Strafgesetzbuchs: 
1. Paul Alexander Kchere am 13. April 1873 zu Lausanne, ein schwerer und vier Kaiserlicher Bezirks-Präsi--15. Januar 
Kannabich, ohne Schweiz, schweizerischer Staatsange-einfache Diebstähle dent zu Colmar, d. J. 
Stand, höriger, (2 Jahr Zuchthaus, « 
laut Erkenntniß vom 
23. Dezember 1892), 
2. Franz Kasper, Kut. geboren am 16. Januar 1850 zu Roch-einfacher und schwerer Königlich preußischer Re.16. Januar 
scher, litz, Bezirk Gitschin, Böhmen, orts, Diebstahl (2 Jahre gierungs= Präsident zu|d. J. 
angehörig ebendaselbst, 6 Monate 28 Tage, Breslau, 
Zuchthaus, laut Er- 
1 kenntniß vom 12. Juli. 
18929 
3 Albert Anton 8i. geboren am 9. Oktober 1848 zu Qualisch wollendete und ver. Herzoglich sächsisches Mi. 15. Januar 
necker, Schlosserge= bei Reichenberg, Böhmen, Leche schwere Dieb= nisterium, Abtheilung des d. J. 
selle, tähle im Rückfall Innern zu Altenburg, 
(10 Jahre Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
23. Januar 1885). 
b) Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs: 
4. Martin Gamper, seboren am 6. Januar 1852 zu Schlan-LLandstreichen, Kaiserlicher Bezirks. Prä 10. Januar 
Bäckergeselle, den Tirol, österreichischer Staatsan- sident zu Straßburg, d. J 
gehöriger, 
5. Ferdinand Hollain, piborenam 24. Juni 1866 zu Brauns-Diebstahl, Land. RKöniglich preußischer Re. 23. November 
Zimmermann, dorf, Bezirk Jägerndorf, Oesterreichisch= streichen und Betteln, gierungs-Präsident zu v. J 
Schlesien, ortsangehörig zu Stauding, Oppeln, 
Bezirk Königsberg, ebendaselbst, 
6. August Klindt, geboren am 18. April 1855 zu Kopen Betteln, Königlich preußischer Po-4. Dezember 
Schuhmacher, nn Dänemark, ortsangehörig eben- lizei-Präsident zu Berlin v. J. 
aselbst, 
7. Anton Modl, Weber, geboren am 27. Juni 1877 zu Teutschen-Landstreichen, Königlich preußischer Re.16. Januar 
rust, Böhmen, ortsangehörig zu Lisch- gierungs= Präsident zuld. J. 
witz, ebendaselbst, Potsdam, 
8. Richard Oskar Axel geboren am 23. Mai 1869 zu Nestved desgleichen, Königlich bayerische Poli. 30. Dezember 
Petersen, Tape. (Naestved) auf Seeland, Dänemark, zei-Direktion München,#. J. 
zierer, ortsangehörig ebendaselbst, 
9. Heinrich Stieß, Ar-geboren am 18. Dezember 1867 zu Nichtbeschaffung eines Königlich preußischer Po--16. Dezember 
beiter, Johannesthal, Gemeinde Swojetin, Unterkommens, lizei-Präsident zu Berlin, v. J. 
Bezirk Raconitz, Böhmen, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
10. Franz Thorek, land-geboren am 4. April 1858 zu Rado. Betteln, Nöniglich sächsische Kreis 17. Dezember 
wirthschaftlicher Arwenz, Bezirk Trautenau, Böhmen, hauptmannschaft v. J. 
beiter, Bautzen, 
11. Leo Franz Varé,geboren am 10. April 1863 zu Porren-Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks. Präsi. 12. Januar 
Tagner, truy, Schweiz, schweizerischer Staats. dent zu Colmar, d. J. 
angehöriger, 
12. Abraham Wittfoet,geboren am 13. Juli 1854 zu Almelo, Landstreichen und Koöniglich preußischer Re. 7. Dezember 
Niederlande, ortsangehörig ebendaselbst, Betteln, gierungs = Präsident zu #. J. 
  
  
Weber, 
  
  
  
Münster, 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="41" />
        27 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
 
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 8. Februar 1895. Nr. 6.  
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Umtausch der Obli- 2. Post- und Telegraphen-Wesen: Abänderungen der Post- 
gationen der russischen ersten Staats-Prämienanleihe vom ordnung vom 11. Juni 1892 29 
Jahre 1864; — Veränderungen in dem Stande oder den 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen  Seite 27  Reichsgebiet  31 
  
1. Zoll- und Steuer-Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Obligationen der russischen ersten Staats-Prämienanleihe vom Jahre 1864. 
Von Seiten der russischen Regierung werden die Obligationen der russischen ersten Staats- 
Prämienanleihe vom Jahre 1864, deren Kupons abgelaufen sind, eingezogen und gegen neue, die gleichen 
Serien- und Gewinn-Nummern tragende Schuldtitel umgetauscht. Mit Rücksicht hierauf hat der Bundes- 
rath genehmigt, daß diejenigen neuen Stücke der gedachten Anleihe, welche an Stelle eingezogener, mit 
dem deutschen Stempel auf Grund des Gesetzes, betreffend die Inhaber-Papiere mit Prämien, vom 
8. Juni 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 210) vorschriftsmäßig versehener derartiger Schuldverschreibungen zur 
Verausgabung gelangen, durch Aufdruck einer besonderen Bescheinigung als in Deutschland umlaufsfähig 
anerkannt werden. 
Mit der Vermittelung des Umtausches für Deutschland ist von dem Kaiserlich russischen Finanz- 
ministerium das Bankhaus Mendelssohn &amp; Co. in Berlin betraut worden, welches die zum Umtausch 
eingereichten Loose, soweit sie den Stempel in Gemäßheit des Gesetzes vom 8. Juni 1871 tragen, dem 
Reichsschatzamt behufs Prüfung des Stempelaufdrucks vorlegen wird. Falls diese Prüfung die Echtheit 
und Vorschriftsmäßigkeit der Stempelung ergiebt, werden die betreffenden Ersatzstücke von Seiten des 
Reichsschatzamts mit dem Vermerk: „Als umlaufsfähig in Deutschland anerkannt“ versehen werden. Die 
Aushändigung der Ersatzstücke an die Loosbesitzer erfolgt durch das genannte Bankhaus, so daß ein 
unmittelbarer Verkehr zwischen dem Reichsschatzamt und den Loosbesitzern nicht stattfindet. Kosten werden 
für die Bescheinigung der Umlaufsfähigkeit diesseits nicht erhoben. 
Berlin, den 5. Februar 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="42" />
        — 28 — 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Das Steueramt II. zu Treuenbrietzen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Brandenburg a/H. 
ist aufgehoben worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptzollamt zu Swinemünde die Befugniß zur Untersuchung der deklarirten Verschnitt- 
weine und -Moste auf ihre Eigenschaft als solche, 
dem Steueramt I. zu Hameln im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Befugniß zur 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, 
dem Steueramt I. zu Northeim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur 
Abfertigung von Mühlenfabrikaten, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur 
Ausfuhr angemeldet werden, 
dem Steueramt l. zu Gelnhausen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hanau die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über unbearbeitete, speziell revidirte und unter Verschluß abgelassene 
ausländische Tabackblätter und 
dem Steueramt l. zu Paderborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lemgo die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen ! über Waaren der Tarifnummern 11 g, 18 f 3. 4, 18 g, 20 c 3, 21 e, 
30 und 35 d  1. 2. 
Die Befugniß des Steueramts l. zu Cöpenick im Bezirk des Hauptsteueramts zu Eberswalde 
zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Thee (Theestaub, Theestengel, Theefegsel), welcher für das 
Privatlager der Firma Kunheim &amp; Co. zu Niederschönweide eingeht, sowie zur Ausfertigung von Be- 
gleitscheinen I über Thee (Theestaub etc.), welcher aus dem vorbezeichneten Lager wieder ausgeführt wird, 
ist zurückgezogen worden. 
 Im Königreich Bayern. 
Es ist ertheilt worden: 
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Oettingen im Bezirk des Hauptzollamts zu Augsburg die 
Befugniß zur Ausfertigung von Branntwein-Versendungsscheinen und dem Nebenzollamt II. zu Eslarn 
im Bezirk des Hauptzollamts zu Waldsassen die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 auf 
das Hauptzollamt Fürth über die von der Firma Schrenk &amp; Co., Vereinigte Bayerische Spiegelglas- 
werke zu Fürth, zur Veredelung im Zollinlande und Wiederausfuhr nach Amerika aus Böhmen einge- 
führten polirten Spiegelgläser (Nr. 10 d 2 des Zolltarifs). 
 Das Nebenzollamt zu Tittmoning im Bezirk des Hauptzollamts zu Simbach ist in ein 
Nebenzollamt I. und das Nebenzollamt l. zu Schwarzbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Reichenhall 
in ein Nebenzollamt ll. umgewandelt worden. 
Das Nebenzollamt I. Tittmoning hat die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledi- 
gung von Begleitscheinen l und II, sowie die Befugniß zur Abfertigung des Waaren-Ein- und Aus- 
ganges im Eisenbahnverkehr (§§. 63 und 66- 71 des Vereins-Zollgesetzes) und zur Abfertigung der 
unter Eisenbahnwagenverschluß ankommenden Begleitscheingüter, das Nebenzollamt ll. zu Schwarzbach 
die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I im Transitverkehr mit den im 
Hauptzollamtsbezirk Reichenhall gelegenen Nebenzollämtern II. Melleck und Untergemeinde erhalten. 
Im Königreich Sachsen. 
Dem Hauptsteueramt zu Meißen ist die Befugniß zur Abfertigung der für die Firmen Johannes 
Quaas in Meißen und Julius von Graba in Cölln bei Meißen unter Eisenbahnwagenverschluß und 
Begleitscheinkontrole aus England eingehenden Weißbleche ertheilt worden. 
Im Großherzogthum Baden. 
Der Steuereinnehmerei zu Büchenau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe (Ober- 
einnehmerei-Bezirk Bruchsal) ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I 
über die aus bezw. nach den dortigen Privatlagern für unversteuerten inländischen Taback erfolgenden 
Tabacksendungen ertheilt worden.
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        — 29 — 
Im Großherzogthum Oldenburg. 
Die Befugnisse der Abfertigungsstelle des Hauptsteueramts Oldenburg zu Hude sind dahin 
geregelt worden, daß dieselbe die Ermächtigung erhalten hat, Begleitzettel und Begleitscheine I über 
Petroleum, leere Petroleumfässer und Umschließungen aller Art von Petroleumdestillaten zu erledigen, 
sowie Begleitscheine l und ll über die aus der Bremer Chemischen Fabrik in Hude (Theilungslager) zum 
Versandt kommenden Waaren auszufertigen. 
Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Dem Steueramt zu Römhild ist die Befugniß 
zur Ausfertigung von Begleitscheinen ! und ll, zur Erledigung von Begleitscheinen I, ein- 
schließlich der Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter 
und zu Abfertigungen des Waaren-Ein- und Ausgangs im Eisenbahnverkehr über Waaren 
der Nummern 25 und 29 des Zolltarifs 
ertheilt worden. 
Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg. 
In Hamburg ist eine dem Hauptzollamt Entenwärder unterstellte neue Zollstelle eröffnet worden, 
welche die Bezeichnung „Zollassistentur Baakenschleuse"“ erhalten hat. Dieselbe hat lediglich die 
Befugniß zur unbeschränkten Abfertigung zur Verzollung. 
  
2. Post- und Telegraphen-Wesen. 
Abänderungen der Postordnung vom 11. Juni 1892. 
Auf Grund der Vorschrift im §. 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 
28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 11. Juni 1892*) in folgenden Punkten abgeändert: 
1. Im §. 3 „Außenseite“ ist im 2. Satz des Absatzes I das letzte Wort „befinden“ abzu- 
ändern in: 
hinziehen 
2. Im §. 17 „Waarenproben“ ist im 3. Satz des Absatzes II vor dem Worte „Flüssig- 
keiten“ einzuschalten: 
Gegenstände aus Glas, 
und im Absatz VIll zu streichen: 
Gegenstände aus Glas, 
3. Im §. 40 „An wen die Bestellung geschehen muß" ist im Absatz I zwischen dem 
2. und 3. Satz einzufügen: 
Postsendungen an Gesellschaften oder Vereine oder an Direktionen, Ausschüsse, Bureaus, Expeditionen 
und ähnliche Firmen, in deren Aufschrift der Empfänger nicht namentlich bezeichnet ist, sind an diejenige 
Person auszuhändigen, welche der Postanstalt als Direktor (Vorsteher, Inhaber) des Vereins, des Aus- 
schusses, des Bureaus etc. bekannt ist. 
4. Im §. 44 „Nachsendung der Postsendungen“ ist am Schluß des Absatzes III hinzu- 
zufügen: 
Diese Vorschriften kommen auch bei Nachsendung derjenigen Gegenstände, welche ursprünglich nach dem 
Bestellbezirke des Aufgabe-Postorts gerichtet waren, mit der Maßgabe in Anwendung, daß 
a) bei unfrankirten Briefen die für die versuchte Besorgung an die Empfänger im Bestell- 
bezirke des Aufgabe-Postorts in Ansatz gekommenen Gebühren gestrichen, und diese Gegenstände 
mit der Taxe für unfrankirte Sendungen nach der neuen Bestimmungs-Postanstalt belegt 
werden; ferner, daß 
b) bei frankirten Briefen das von dem Absender entrichtete Franko auf denjenigen Betrag in 
Anrechnung gebracht wird, welcher für den Gegenstand zu entrichten sein würde, falls 
derselbe bei der nachsendenden Postanstalt als frankirter neu zur Aufgabe käme; die An- 
wendung von Zuschlagporto oder die Behandlung als unfrankirte oder unzureichend frankirte 
Sendung findet daher nicht statt: der fehlende Frankobetrag wird dem Empfänger als 
Porto angesetzt. 
  
*) Central-Blatt S. 428. 
7*
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        — 30 — 
5. Im §. 45 „Behandlung unbestellbarer Postsendungen am Bestimmungsort“ sind die Ab- 
sätze II, IlI und IV zu streichen; an deren Stelle ist zu setzen: 
II Bevor in den Fällen zu Absatz I Punkt 1 bis 4 eine mit einer Begleitadresse versehene Sendung 
als unbestellbar nach dem Aufgabeorte zurückgeleitet wird, ist eine Unbestellbarkeits-Meldung an die Auf- 
gabe-Postanstalt abzusenden, um die Bestimmung des Absenders, wenn derselbe ermittelt werden kann, 
über die weitere Behandlung des Packetes einzuholen. Die Absendung einer Unbestellbarkeits-Meldung 
hat jedoch zu unterbleiben, wenn der Absender durch einen für die Bestimmungs-Postanstalt verständlichen 
Vermerk auf der Vorderseite der Begleitadresse und in der Aufschrift des Packetes die sofortige Rücksendung 
desselben nach dem ersten vergeblichen Bestellversuche oder nach Ablauf der vorgesehenen Lagerfrist ver- 
langt oder zum voraus die Zustellung an einen andern Empfänger, sei es an demselben oder an einem 
andern Orte des Deutschen Reichs, vorgeschrieben hat. 
Ist ein Brief mit Werthangabe oder eine Postanweisung deshalb unanbringlich, weil mehrere 
dem Empfänger gleichbenannte Personen im Ort sich befinden, und der wirkliche Empfänger nicht sicher 
zu unterscheiden ist, so muß ebenfalls eine Unbestellbarkeits-Meldung an die Aufgabe-Postanstalt gesandt 
werden, um den Absender, wenn derselbe ermittelt werden kann, zur näheren Bezeichnung des Empfängers 
zu veranlassen. 
Für die Beförderung jeder Unbestellbarkeits-Meldung und der zu ertheilenden Antwort an die 
Postanstalt am Bestimmungsort der Sendung hat der Absender 20 Pf. Porto an die Aufgabe-Postanstalt 
baar zu entrichten. 
III Ueber ein unbestellbar gemeldetes Packet kann der Absender dahin verfügen, daß 
entweder die Bestellung nochmals an den ursprünglichen Empfänger zu versuchen sei, oder 
an eine andere Person und, vergeblichenfalls, an eine dritte Person erfolgen solle, oder 
daß das Packet an ihn selbst zurückgesandt werde. 
Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die weiter namhaft gemachten Personen an dem ursprüng- 
lichen Bestimmungsorte oder an einem andern Orte des Deutschen Reichs, wohin eintretendenfalls die 
Weitersendung zu bewirken ist, wohnen. 
Ist die Bestellung an die vom Absender auf Grund der Unbestellbarkeits-Meldung namhaft 
gemachten Personen nicht ausführbar, so hat die Rücksendung des Packetes nach dem Aufgabeorte ohne 
weiteres zu erfolgen; eine nochmalige Unbestellbarkeits-Meldung wird nicht erlassen. 
Der Absender kann die Sendung auch durch Preisgabe der Postverwaltung überlassen, doch bleibt 
derselbe in diesem Falle verpflichtet, die aufgelaufenen Portokosten, die Gebühr für die Unbestellbarkeits- 
Meldung und sonstige der Verwaltung für die Sendung erwachsenen Kosten bis zur Höhe des Betrages 
zu entrichten, welcher durch den Verkauf des Packetes nicht gedeckt wird. 
IV Verweigert der Absender die Zahlung des Portos von 20 Pf. für die Beförderung der 
Unbestellbarkeits-Meldung nebst Antwort (II), so wird seiner etwaigen Bestimmung über die Sendung keine 
Folge gegeben, die Sendung vielmehr nach dem Aufgabeorte zurückgeleitet. 
Das Gleiche hat zu geschehen, wenn der Absender seine Erklärung nicht innerhalb 7 Tage nach 
Empfang der Benachrichtigung bei der Aufgabe-Postanstalt abgiebt. 
6. Im §. 46 „Behandlung unbestellbarer Postsendungen am Aufgabeort“ ist am Schluß des 
Absatzes !V hinzuzufügen: 
Wohnt der Absender in dem Bestellbezirke einer andern Postanstalt als derjenigen, bei welcher die Aufgabe 
erfolgt war, so ist die Sendung der andern Postanstalt zur Aushändigung an den Absender und Ein- 
ziehung der darauf haftenden Beträge zu übersenden. Durch diese weitere Versendung sollen dem 
Absender in der Regel keine Mehrkosten erwachsen. Handelt es sich jedoch um unbestellbare gewöhnliche 
Briefe, welche ursprünglich nach dem Bestellbezirke des Aufgabe-Postorts gerichtet waren, so wird bei 
Überweisung 3 der Briefe an die andere Postanstalt das Porto nach Vorschrift im §. 44 III berechnet 
und erhoben. 
Vorstehende Aenderungen treten mit dem 1. März 1895 in Kraft. 
Berlin, den 30. Januar 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Stephan.
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        31 
3. Polizei--Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behoͤrde, welche die Datum 
  Grund Ausweisung des Ausweisungs-  
 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
 
1. 2.  3. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Otto Gustav geboren am l. September 1867 zu schwerer Diebstahl Königlich bayerisches Be- 30. November 
Kuhnert, Schlosser, St. Petersburg, russischer Staatsange- (3 Jahre Zuchthaus, zirksamt Bamberg ll, v. J. 
höriger laut Erkenntniß vom 
17. Dezember 1891), 
b) Auf Grund des §. 362   des Strafgesetzbuchs: 
  
  
  
  
  
  
  
  
2. Melchisedech Cal- geboren am 3. Januar 1840 zu Como Landstreichen und Königlich bayerische Poli- 2. Januar 
dara, Hutmacher, Jtalien, ortsangehörig ebendaselbst, Betteln, zei-Direktion München, d. J. 
3. Wenzel Flekal geboren im Jahre 1844 (1848) zu Wrtka, Betteln, Königlich preußischer Re- 23. Januar 
(Fleckal), Hand- Bezirk Ledec, Böhmen, ortsangehörig gierungs- Präsident zu d. J 
langer, ebendaselbst, Breslau, 
4. Karl Heeg, Tischler, geboren am 11. März 1866 zu Königs- Landstreichen und Königlich sächsische Kreis- 11. Dezember 
berg a. d. Eger, Bezirk Falkenau. Betteln, hauptmannschaft v. J. 
Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, Zwickau, 
5. Johann Heyda, geboren am 17. März 1835 zu Nieder- Betteln, Königlich preußischer Re- 31. Dezember 
Arbeiter, Hermersdorf, Bezirk Schönberg, gierungs-  Präsident zu v. J. 
Mähren, ortsangehörig ebendaselbst, Oppeln, 
6. Anton Kozak, geboren am 26. Januar 1856 (1860) desgleichen, Königlich sächsische Kreis- 27. Dezember 
Schneider, zu Prag, Böhmen, hauptmannschaft v. J. 
Zwickau, 
7. Friedrich Johann geboren am 13. Mai 1875 zu Bern, Landstreichen, Königlich bayerische Poli- 1. Januar 
Kyburz, Schreiner, Schweiz, ortsangehörig zu Erlinsbach, zei-Direktion München, d. J. 
Kanton Aargau, ebendaselbst, 
8. Josef August Meile, geboren am 30. August 1873 zu Mos- Betteln, Königlich bayerisches 17. Januar 
Dienstknecht, nang, Kanton St. Gallen, Schweiz, Bezirksamt Uffenheim, d. J. 
schweizerischer Staatsangehöriger,  
9.   David Schimera, geboren am 30. Dezember 1832 (1830)  Landstreichen und Königlich preußischer Re- 31. Dezember 
Gärtner, zu Palhanetz, Bezirk Troppau, Oester-, Beliteln, gierungs-  Präsident zu  d.   J. 
 reichisch- Schlesien. ortsangehörig eben- Oppeln,  
 daselbst, 
10. Maria Wachek ge- geboren am 22. März 1866 zu Taschof, Betteln, Königlich bayerisches Be- 6. Januar 
borene Siegmund Bezirk Tabor, Böhmen, ortsangehörig zirksamt Mühldorf, d. J. 
Wachsziehers- Ehe zu Predmeric, Bezirk Königgrätz, eben- 
frau, daselbst, 
11. Michael Wamser, geboren am 24. November 1848 zu Landstreichen und dasselbe, 16. Januar 
Schweizer, Baterurinkel, Gemeinde Paulusbrunn, Betteln, d. J 
Bezirk Tachau, Böhmen, ortsange- 
hörig zu Paulusbrunn, 
12. Adam Wanko, cirka 17 Jahre alt, geboren zu Kisuca- desgleichen, Königlich preußischer Re- 17. Januar 
Arbeiter, Ujheli, Ungarn, ungarischer Staats- gierungs- Präsident zu d. J 
angehöriger, 
  
Posen, 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="46" />
        <pb n="47" />
        — 33 — 
Central-Blatt 
für das Deutsche Reich. 
  
  
  
  
  
  
  
 herausgegeben im 
Reichsamt des Innern.  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
XXIII.  Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Februar 1895. Nr. 7 
  
Inhalt: 1. :  3. Zoll= und Steuer-Wesen: Abänderung der Ausführungs- 
Ertheilungen   Seite 33  Konsulat- Wesen: Todesfall. — Erequatur bestimmungen zum Salzsteuergesetz in Bezug auf Abraum- 
salze; — Titelverleihung 36 
2. Bank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 4. Polizei-Wesen Ausweisung von Ausländern aus dem 
Januar 1895. 34 Reichsgebiet 36 
  
1.  Konsulat-Wesen.  
Der Kaiserliche Konsul Nicolai Dieckhoff in Narva ist gestorben. 
Dem zum französischen Konsul mit dem Amtssitze in Frankfurt a. M. ernannten Herrn Truy ist das 
Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
Dem zum Konsul des Freistaats Haiti in Breslau ernannten Rentier Martin H. Burchardt ist das 
Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
        <pb n="48" />
        34 
2. Bank- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Die Beträge lauten 
Passiva. 
Ver- Event. 
   Ver- 
Bezeichnung ich- bindlich- Gegen Gegen stlch- 
  Grund- Reserve- Noten- Gegen Unge-  Gegen fällige Gegen keiten Vegzen Sonstige Gegen Summe Gegen keiten aus 
 der Kapital. fonds  31. Dez. deckte 31. Dez. 31.   Ver- Dez. mit 31. Dez, 31. De. der 31. Dez. weiterge- 
 Banken. Kapital. Fonds. Umlauf 1894. Noten. 1894. bindlich- 1391. Kündi- 894. Passiva. 1894. Passiva. 1894. gebenen inlän- 
 keiten. gungs- dischen 
   frist.   Wechseln. 
  
1.   2. 3. 4. 5. 5. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15.  16. 17. 
 
  
1. Reichsbank 120000 30000  1055604  —155628  — —169878 528370  + 93020  — — 20002 + 208 1753976 - 62400 — 
   
2.   Frankfurter Bank 18000   4800   12604   —   1149   7316   —   1117   8216*   +   1686  11382   +   722 5   —   29   55007 +   12301 1678 
  
3. Bayerische Notenbank 7500 1810  62594 —   2852  24166  — 4606  10231   + 1066  3444 437 
4 Sächsische Bank zu Dresden 30000 4643 44489 – 114000  3573 — 12786 18057 + 1883 21258   767— 54|1192 au 6254097 
  
5s Württembergische Notenbank0 75922 l 8 9 930 — 1351748 + 316 190— 7 *ii 31 4 332 642 
6 Badische Bank. 9000 1659 15885.— 9 — 46 4230 418 — 66+ 39 31 / 106 561 
7 Bank für Süddeutschland 15672| +544 110 716,— 1466 04 2 — 2031 16— 13791 1414 
l 
8 Braunschweigische Bank. 10 500 66 610— 345 121/ 2911 3342 4 868 1365+ 238 111. — 1118 6224. 750 200 
. l 
- 
Zusammen 219 m 46 9 228 863 172 63 455——190 325|2 4 992571 34 0244 42701 2648541 5 129 454|.- 67 *r 7032 
1 6 
Zu Spalte 5": Davon in Abschnitten zu 
Zu Spalte 9 Nr. 2°: 
7*: 
9 
  
2 
Darunter 130 900 K noch nicht 
91 539 4 
  
  
  
Bemerkungen. 
100 MA 
500 
1 000 
864 736 950 (X. 
20 098 500 K (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
342 287 500 A A (O 
zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Gulden= und Thalernoten. 
1 und 2). 
Die Noten der bisher unter Nr. 2 aufgeführten Städtischen Bank zu Breslau haben mit dem 1. Januar 1895 die Eigenschaft 
als Zahlungsmittel verloren.
        <pb n="49" />
        Wesen. 
banken 
Ende Januar 1895 
35 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Dezember 1894. 
auf tausend Mark.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
8* 
  
Activa. 
Gegen Reichs- Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Gegen Summe Gegen 7 
Metall- Sonstige 
chan 31. Dez. kassen- 31. Dez. anderer 31. Dez. Wechsel. 31. Dez. Lombard. 31. Dez. Effekten. 31. Dez. » 31. Dez. der 31. Dez. 
Bestand. 1894. scheine. 1894 Banken. 1394. 1894. 1894. 1894. Aktiva. 1894. Ativa. 1894. 
i . * 
18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29.   30. 31. 32. 33. 34. 
1091 883 + 77663 22335 + 3644 9920 + 1477   508868 93863 67853 — 32527 4043 — 410 49074 — 18384 1753976 —   62400   1 
4835 —   237 30 + 15 422   + 189 31774 + 254 9901 +   109 6185  +   325 3440 +   405 56587  + 1060   2 
34553 +   1830 86   — 4 3780 — 72 43057  — 1287 2770  — 217 100 + 29 1215 — 495 85579  216   3 
 
 
22448  +   3430 772 + 334   17696 —     2378 65556  — 7945 3233 — 942 966 —   177 8542 + 1423       119213   —   6255   4 
11230 +   341 77 +   22 1188 — 236 20269  + 444 1141 — 241 9 +   1 685 + 1 34599 + 332   5 
6182 —   213 25 +   7 105 —   100 22231 + 808 630 — 60 159 +   73 2088  — 409 31420  + 106   6 
4703 —   80 24 — 8 748 + 378 15969 — 2637 1641 — 311 4826 +   142 3126 + 1137 31037  —   1379   7 
692 — 113 47 +   30 150 + 29 5088 — 1036 2954 +   372 362 +   27 9728 +   1648 19021 +   957   8 
1176526  +   82621 23396  +   4040   34018 — 713  712812  — 105262 90123  — 33817  16659  + 10 77898 — 14674 2131432 — 67795
        <pb n="50" />
        Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. nachfolgenden Beschluß gefaßt: 
36 
3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
1. In der Ziffer 1 des §. 19 der Ausführungsbestimmungen zum Salzsteuergesetz (zu vergl. 
Central-Blatt 1888 S. 613 und 1892 S. 2) wird die Höchstgrenze des Kochsalzgehalts der 
ohne Kontrole von der Salzabgabe frei zu lassenden Abraumsalze von 50 auf 60 Prozent des 
Gewichts erhöht und in Ziffer 2 daselbst die Zahl 50 durch die Zahl 60 ersetzt. 
In dem Artikel „Abraumsalze“ im amtlichen Waarenverzeichniß in Ziffer 1 sowie im statistischen 
Waarenverzeichniß und im Verzeichniß der Massengüter unter Nr. 266 Spalte 2 tritt an Stelle 
der Zahl 50 je die Zahl 60. 
Dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Ober-Zollrath Merck in Altona ist von der König- 
lich bayerischen Regierung der Titel und Rang eines Ober-Regierungsraths verliehen worden. 
  
4. Polizei - Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
 Grund des 
   Ausweisung Ausweisungs. 
 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
 
1. 2.  3. 4 5. 6. 
à) Auf Grund des F§. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Wilhelm Seligmann geboren am 26. Dezember 1844 (1845) gewerbs- und gewohn. Polizeibehörde zu Ham- 1. Februar 
Micholup, Händler zu Prag, Böhmen, österreichischer heitsmäßige Hehlerei   burg, d. J. 
Staatsangehöriger, (1 Jahr 9 Monate 
Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß vom 24. Fe- 
bruar 1893), 
2. Andreas Moder, geboren am 5. Oktober 1856 zu El-   schwerer Diebstahl Königlich sächsische Kreis-   12. November 
Handarbeiter, bogen, Kreis Eger, Böhmen, orts. (6 Jahre Zuchthaus, hauptmannschaft v. J 
angehörig zu Neusattl, Bezirk Falkenau, laut Erkenntniß vom Zwickau, 
ebendaselbst, 6. März 1888), 
3. Johann Schturma, geboren am 21. Juni 1873 zu Krems, 24 Verbrechen des Königlich bayerisches Be- 
  
Schneider, 
  
Bezirk Krumau, Böhmen, 
öster- schweren Diebstahls, 
reichischer Staatsangehöriger, 
8 Vergehen des Dieb- 
stahls (3 Jahre Zucht. 
haus, laut Erkennt. 
niß vom 13. Mai 
1892), 
zirksamt Bamberg Il, 
  
  
21. Dezember 
v. J.
        <pb n="51" />
        37 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
  Grund des 
 der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen.  beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2.  3. 4. 5. 6. 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
4.   Nicolaus Calcoven, geboren am 24. Dezember 1840 zu Betteln, Kaiserlicher Bezirks-Präsi- 31. Januar 
Erdarbeiter, Kemesche, Provinz Lüttich, Belgien, dent zu Colmar, d. J. 
belgischer Staatsangehöriger, 
5. Johann Korbel, geboren am 18. Juni 1877 zu Kassa- Nichtbeschaffung eines Königlich preußischer Re- 23. Januar 
Arbeiter, rowne bei Illawa, Ungarn, ungarischer Unterkommens, gierungs-  Präsident zu d.   J. 
Staatsangehäriger, Hannover, 
6.   Martin Kersch- geboren am 21 Oktober 1871 zu Ar- Landstreichen und Königlich bayerische Poli- 19. Jannar 
baumer, Tischler, dacker, Bezirk St. Johann im Pongau, Betteln, zei- Direktion München, d.   J. 
Oesterreich, ortsangehörig zu Bad- 
Gastein, ebendaseldst, 
7. Franz Kotré, Schuh- geboren im Jahre 1865 zu Pisec, Böhmen, desgleichen, Königlich bayerisches Be- 4. Januar 
macher, ortsangehörig zu Klouk, ebendaselbst, zirksamt Regen, d. J. 
8. Georg Krsnau, geboren am 18. April 1849 zu Znio- desgleichen, Königlich preußischer Re- 31. Januar 
Gärtner, Varalja, Bezirk Turocz, Ungarn, orts- gierungs - Präsident zu d. J 
angehörig ebendaselbst, Breslau, 
9.[Florian Kuschee, geboren am 2. Januar 1862 zu Troppau, Betteln, Königlich preußischer Re- 4. Februar 
Handlungskommis, Oesterreichisch Schlesien, ortsangehörig gierungs - Präsident zus d. J. 
ebendaselbst, Minden, 
10. Johann Kuttner, geboren am 7. August 1873 zu Weißen- Landstreichen und fal- Königlich bayerisches Be- 18. Januar 
Schlosser, sulz, Bezirk Bischofteinitz, Böhmen, sche Namensangabe, zirksamt Erding, d. J. 
österreichischer Staatsangehöriger, 
11.  Franz Kysela, geboren am 22. Juli 1862 zu Vaclavi, Landstreichen und Königlich sächsische Kreis- 10. Januar 
Fleischergeselle, Bezirk Turnau, Böhmen, Betteln, hauptmannschaft d. J. 
Bautzen, 
12. Jakob von Leuchten- geboren am 27. Januar 1822 (5. Januar desgleichen, Königlich preußischer Re- 25. Januar 
berg, Kaffeemühlen- 1821) zu Bern, Schweiz, ortsangehörig gierungs- Präsident zu d. J 
schleifer, ebendaselbst, Hildesheim, 
13. Theresia Müller, geboren am 15. Oktober 1870 zu Herr- Diebstahl, gewerbs- Königlich preußischer Re-17. August 
ledig, mannstadt, Bezirk Freiwaldau, Oester- mäßige Unzucht und gierungs- Präsident zu v. J. 
reichisch- Schlesien ortsangehörig eben- Landstreichen, Oppeln, 
daselbst, 
14. Richard Pfanzer, geboren am 13. Mai 1879 zu Linz, Landstreichen und Königlich bayerische Poli- 19. Januar 
Barbier, Oesterreich, ortsangehörig zu Salzburg Betteln, zei-Direktion München, d. J. 
ebendaselbst, 
15. Josef Polowskv, geboren am 3. Oktober 1841 zu Nowy- Betteln, Königlich sächsische Kreis- 15. Januar 
(alias Dwornik), Dwor bei Warschau, Polen, hauptmannschaft d. J. 
Schuhmachergeselle, Zwickau, 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
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        Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
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Reichsamt des Innern. 
 
   
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. Februar 1895. Nr. 8 
Inhalt: 1. Konsulat Wesen: Ernennung · Seite 39 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Finanz- Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs   
vom 1. April 1894 bis Ende Januar 1895   40  · Reichsgebiet 41 
1. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann José Albano Filho an Stelle 
des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls John Mackee zum Konsul in Cearä (Brasilien) zu 
ernennen geruht.
        <pb n="54" />
        — 40 — 
2. Finanz-Wesen.  
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1894 bis zum Schlusse des Monats Januar 1895. 
  
  
  
  
  
  
Die Soll- 
  Einnahme beträgt Einnahme Differenz  
 Bezeichnung  vom Beginn des Ausfuhr- in demselben zwischen den  Spalten 4  
der Etatsjahres bis  Bleiben Zeitraum  und 5 
zum Schlusse des Vergütungen des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats en (Spalte 4) — weniger 
 M.   M.  M. M. M. 
1. 2. 3.  4. 5.  6. 
  
Zölle  344869680 6052218   833817462  513829101 +  22988361  
Tabacksteuer 9588 195 76 667 9511 529 9 318 909 — 192 619 
Zuckersteuer 8s581 606 1315 810 70265 886 63 52s 624 + 6744262 
Salzsteuer 38 275 363 37 627 38 237 736 37 480 4098 — 757.238 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 20 272 6181 8784618 11488013 12 978 672 1490 659 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu- i 
schlag zu derselben  101745863s 146 426 101 599 437 100 9279059 4 671 478 
Brausteuer ..... 22052131, 68 149 2s983 932 22004 672 — 20690 
Uebergangsabgabe von Bier  30122251 — « 301222513019463 — 7238 
Summe 621 397 784 26 481.515 1 594 916 269 565 080 898 + 29 835 371 
Spielkartenstempel — 1 130 127 1 119578 □— 10 549 
Wechselstempelsteuer . ..... — 6 855 976 6 855 950 26 
Stempelsteuer für  
a) Werthpapiere — 7328772 21914025 — 4 414 747 
b) Kauf- u. sonstige Anschaffungsgeschäfte — — 12 994 405 6 612039 KF 68382 366 
e) Loose zu:  
Privatlotterien — — 2 055 039 1 414 88 +— 440 201 
Staatslotterien  —  — 7424663 552523441899429 
Post- und Telegraphen- Verwaltung  — — 226 583510 215 406 245 111177 265 
Reichseisenbahn- Verwaltung     — — 52 977 000 52017 0008) — 900000 
*) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 476154  M. höher. 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist- Einnahme abzüglich der Ausfuhr- Vergütungen und Verwaltungs- 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Januar 1895:   
  
  
  
  
  
  
 Ist-Einnahme  vom Ist-Einnahme in Differenz zwischen den 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres demselben Zeitraum    Spalten 2 und 3, 
der bis zum Schlusse des  Vorjahres  m des + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats  — weniger 
  M.   M.  M. 
I. 2.  3. 4.  
Zölle 306 122 848 2382 950 689 + 23 172 159 
Tabacksteuer  10 005 569 I 9522 190 + 483 379 
Zuckersteuer 67 804 785 60 458 938 + 7345 847 
Salzsteuer 35 346 125 34 621 809 + 724 316 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer .. 12 806 443 13 120 809 — 314 366 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
zu derselben   83 233 566 83 655 680 · — 422114 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 21241 093 I 21261 425 — 20 332 
 Summe 536 560 429 505 .591 540 + 30 968 889 
Spielkartenstempel  1 040 434 1 033 698 +. 6 736
        <pb n="55" />
        41 
3. Polizei-Wesen.XXXXX 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
   Grund des 
 Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
 
I. 2.  3. 4.   5. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Rosen Mordka Bie- geboren im Jahre 1862 zu Plock, gewerbs- und gewohn-Königlich sächsische Kreis- 21. September 
S 
10. 
11. 
12. 
13. 
Hermann Fran- 
5.   Eusebio Gervasio, 
Gustav Gullich, 
.Johann Jennewein, 
Vincenz Rössel 
Jules Constant Sa. 
  
zuner, Kaufmann, 
löhner, 
  
3 Mälzer, 
Ü 
kowsky, Müller, 
Händler, 
Kellner, 
Schneider, 
  
(Ressel), landwirth- 
schaftlicher Arbeiter, 
ehemaliger Weber, 
done, Eisengießer, 
Franz Stych (Stokh), 
Schuhmacher, 
Josef Sukupp, 
Müllergeselle, 
Karl Tschepa 
(Tschöpe), Arbeiter, 
  
Glaser, 
  
Jultus Wiedorn, 
Andreas Barabosz, Peboren 
"5 
Polen, ruussischer Staatsangehöriger, 
Anton Dittert, Tage. geboren am 11. Mai 1862 zu Kun- 
walde, Bezirk Königgrätz, 
Böhmen, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
  
beitsmäßige Hehlerei 
(1 Jahr 9 Monate 
Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß vom 11. Ja- 
nuar 1893). 
schwerer und einfacher 
Diebstahl in 3 Fällen 
(2 Jahre 6 Monate 
Zuchthaus, laut Er. 
kenntniß vom 8. Juni 
1892), 
b) Auf Grund des F. 362 des Strafgesetzbuchs: 
am 25. Oktober 1850 zu 
Skotschau, Bezirk Bielitz, Oesterreichisch- 
Schelesien, österreichischer Staatsange- 
höriger, 
eboren angeblich am 12. August 1847 
zu Kalisch, Polen, 
geboren am 5. September 1869 zu 
Bianze, Provinz Nevara, Stalien, 
italienischer Staatsangehöriger, 
geboren am5. Februar 1855 zu Johannes- 
dorf, Bezirk Böhmisch -Leipa, öster- 
reichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 29. November 1846 zu 
Insbruck, Tirol, österreichischer Staats- 
angehöriger, 
geboren am 12. August 1872 zu Ebels- 
berg, Bezirk Linz, Oesterreich, öfter- 
reichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 3. August 1855 zu Fives, 
Bezirk Lille, Departement du Nord, 
Frankreich, belgischer Staatsangehöriger, 
geboren am 25. Oktober 1872 zu 
Malotitz, Komitat Trencsin, Ungarn, 
ungarischer Staatsangehöriger, 
geboren am 15. Mai 1869 zu Jakubcezo- 
witz, Bezirk Troppan, Oesterreichisch- 
Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 14. August 1867 zu Knappen- 
dorf, Bezirk Wildenschwerdt, Böhmen, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 27. September 1833 zu 
Jägerndorf, Oesterreichisch - Schlesien, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln. 
I 
Diebstahl und Land— 
streichen, 
Landstreichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
  
I 
Landstreichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, 
Betteln, 
l 
Landstreichen und 
Betteln, 
  
hauptmannschaft 
Zwickau, 
v. J 
17. November 
v. J. 
Königlich preußischer Re- 
gierungs- Präsident zu 
Breslau, 
  
  
Königlich preußischer Re- 
gierungs= Präsident zu 
Breslau, " 
7. Februar 
d. J 
  
Herzogliches Staatsmini- 
sterium, Abtheilung des 
Innern, zu Meiningen, 
Kaiserlicher Bezirks-Prä3 
sident zu Colmar, 
4. Februar 
d. J. 
.Januar 
Königlich bayerisches Be. 
22. 
zirksamt Kitzingen, d. 
Januar 
U— 
— 
Stadtmagistrat Neu-Ulm, 
Bayern, 
Königlich sächsische Kreis. 
hauptmannschaft 
Bautzen, 
. Dezember 
. J. 
— 
. Dezember 
J. 
  
Kaiserlicher Bezirks-Präsl- 
dent zu Straßburg, 
29. Januar 
d. J 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-Präsident zu 
Breslau, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs= Präsident zu d. J. 
Oppeln, 1 
Königlich preußischer Re- 8. Februar 
gierungs- Präsident zu d. J. 
Breslau, 1 
Königlich preußischer Re./9. Januar 
gierungs- Präsident zu d. 3. 
Oppeln, 
7. Februar 
d. J. 
18. Januar 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
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        <pb n="57" />
        — 43 — 
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für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
    
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. März 1895.  Nr. 9 
Inhalt: 1. Konsulat Wesen: Ernennung; — Bestellung   
eines Konsular-Agenten; — Erequatur Ertheilungen 2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Seite 43 Reichsgebiet 44 
  
1. Konsulat-Wesen.   
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Asuncion, Dr. Kriege, 
zum Konsul in Serajevo zu ernennen geruht. 
  
Der Kaiserliche Konsul in Syra hat den Grundbesitzer und Weinproduzenten Nikolaus Delenda 
zum Konsular-Agenten auf Thera bestellt. 
Dem zum Deputy-General-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin ernannten Herrn 
Frederick von Versen ist das Erequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
Dem zum Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen an Stelle des Herrn 
Charles H. Day ernannten Herrn Wilhelm Robert Schaefer ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden. 
  
10
        <pb n="58" />
        44 
 
2. Polizei - Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
   Grund des 
der Bestrafung Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2.  3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.   Alois Abfalter, geboren am 11. August 1849 zu Absam, Betteln, Königlich bayerisches Be- 21. Januar 
Zimmermann, Bezirk Innsbruck, Tirol, österreichischer zirksamt Füssen, 
Staatsangehöriger, 
2. Ernst Robert geboren am 26. Februar 1872 zu Herzo- Landstreichen, Betteln, Königlich bayerische Poli- 29. Januar 
Ammon, Sattler genbuchsee, Kanton Bern, Schweiz, Gebrauch fremder Le- zei-Direktion München, d. J. 
und Tapezierer, ortsangehörig ebendaselbst, gitimationspapiere etc. 
3. Simon Bockkom, geboren am 4. März 1855 zu Nym- Betteln und Diebstahl, Königlich preußischer Re- 13. Februar 
Schreinergeselle, wegen, Niederlande, ortsangehörig gierungs-   zu d. J. 
ebendaselbst, Düsseldorf, 
4. Franz Ctornick, geboren am 7. Dezember 1875 zu Stranz, Landstreichen, Königlich preußischer Re- 8. Februar 
Hutmachergeselle, Bezirk Beneschau, Böhmen, ortsange- gierungs-   zu d. J. 
hörig ebendaselbst, Hildesheim, 
5. Eduard Fritsche geboren am 27. Februar 1838 zu Viebig- Betteln, Königlich preußischer Re- 20. Dezember 
(Fritzsche), Tuch- thal bei Rumburg, Böhmen, gierungs-   zu v. J. 
scheerer, Frankfurt a. O., 
6. Alois Klampfer, geboren am 11. Juni 1872 zu Ober- Diebstahl und Land- Königlich bayerisches Be- 28. Januar 
Schuhmachergeselle, trum, Bezirk Salzburg, Oesterreich, streichen, zirksamt Laufen, d. J. 
österreichischer Staatsangehöriger, 
7. Josef Marx, geboren am 2. November 1846 zu Alt- Landstreichen und Königlich preußischer Re- 2. Februar 
Arbeiter, Ebersdorf, Bezirk Freudenthal, Oester- Betteln, gierungs-  zu d. J. 
reichisch-Schlesien, ortsangehörig eben- Breslau, 
daselbst, 
8. Adam Person geboren am 4. Mai 1848 zu Ystadt, Bedrohung, Betteln Königlich preußischer Re- 13. Februar 
(Per Adamson), Schweden, ortsangehörig zu Hodlingo, und Beleidigung, gierungs-Präsident  zu d.   J. 
Arbeiter, ebendaselbst, Schleswig, 
9. Johann Schmidt, geboren am 11. Juni 1858 zu Alt- Betteln, Königlich preußischer Re- 12. Februar 
Arbeiter, Rognitz, Bezirk Gitschin, Böhmen, öster- gierungs-Präsident zu  d. J. 
reichischer Staatsangehöriger, Breslau, 
10.Heinrich Smid, geboren am 7. Januar 1863 zu New- Landstreichen, Königlich bayerische Poli- 7. Februar 
Metzger, York, staatsangehörig in den Vereinig- zei-Direktion München, d. J. 
ten Staaten von Amerika, 
11. Paul Steinhäuser, geboren am 10. Januar 1840 zu Neu- Betteln, Großherzoglich badischer 9. Februar 
Kaufmann, markt, Bezirk Tepl, Böhmen, ortsan- Landeskommissär zu d. J. 
gehörig ebendaselbst, Freiburg, 
12. Josef Tauscher, geboren am 18. März 1868 zu Moos- Landstreichen, Königlich bayerisches Be- 30. Januar 
Fabrikarbeiter, brunn, Bezirk Wiener-Neustadt, öster- zirksamt Laufen, d. J. 
reichischer Staatsangehöriger, 
13. Franz Wagner, geboren am 1. Dezember 1856 zu Herms- Betteln und Sachbe- Königlich preußischer Re- 14. Februar 
Weber, dorf, Bezirk Schönberg, Oesterreichisch- schädigung, gierungs-   zus d. J. 
Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, Breslau, 
14.   Benjamin geboren am 31. März 1850 zu Kron- Betteln, Königlich preußischer Re- 7. Februar 
Zwerschke, stadt, Bezirk Senftenberg, Böhmen, gierungs-   zu d. J. 
Zimmermann, ortsangehörig ebendaselbst, Liegnitz, 
  
  
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
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        — 45 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
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Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 8. März 1895.  Nr. 10. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Konsulat Wesen: Ernennung; — Exequatur— 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Ergänzung der Anlage A zum 
Schiffsbau-Regulativ (Zollfreiheit der Schiffsbau-Ma- 
Ertheilung Seite 45 terialien)  46 
2 Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- Marine und Schiffahrt: Erscheinen der amtlichen Liste 
 
 
5. 
stands-Akten im Schutzgebiet der Neu-Guinea- Kompagnie   45 der Schiffe der deutschen Kriegs- und Handelsmarine 
für 1895  46 
3. Post- und Telegraphen-Wesen: Erscheinen der neuen Post- 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs 46 Reichsgebiet 47 
  
1. Konsulat-Wesen.    
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Serajevo, von Oertzen, 
zum Konsul in Havre de Grace zu ernennen geruht. 
Den zum Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen ernannten Herrn Richard 
E. Jahn ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
2. Kolonial-Wesen.  
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs- 
Gesetzbl. 1888 S. 75), ist dem Königlich preußischen Gerichts-Assessor Mellien zu Herbertshöh im Bismarck- 
archipel die Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz im Schutzgebiete der Neu- 
Guinea-Kompagnie ertheilt worden. Gleichzeitig ist demselben auf Grund des §. 4 des genannten Gesetzes, 
sowie auf Grund des Reichsgesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen- 
standes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) für seine 
Person und für die Dauer seiner Thätigkeit im Sa eehaietd die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, 
im Bismarckarchipel bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen 
vorzunehmen und Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. Die gleiche Befugniß 
ist ihm für Kaiser Wilhelmsland in Behinderungsfällen des dortigen Standesbeamten übertragen worden. 
  
11
        <pb n="60" />
        — 46 — 
3. Post- und Telegraphen-Wesen. 
Bekanntmachung. 
Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs. 
Von der in den Jahren 1886 bis 1890 erschienenen, im Kursbüreau des Reichs-Postamts 
bearbeiteten Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs in 20 Blättern (Maßstab 1: 450000)  wird 
gegenwärtig eine neue Ausgabe veranstaltet, welche Anfang April d. J. vollständig erscheinen soll. Auf 
der neuen Karte werden sämmtliche Post- und Telegraphenanstalten, die Eisenbahnstationen, die bestehenden 
Postverbindungen und Eisenbahnlinien, sowie alle Kunststraßen und diejenigen nicht kunstmäßig aus- 
gebauten Landstraßen, welche jederzeit fahrbar sind, unter Angabe der Entfernungen zwischen den einzelnen 
in Betracht kommenden Orten nach dem jetzigen Stande enthalten sein. 
Der Verlag der Karte ist wiederum dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser 
(Berlin W., Potsdamerstraße 110) übertragen, von welchem die Karte zum Preise von 2 M. für das 
unausgemalte Blatt und von 2,55 M. für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen im Wege des 
Buchhandels zu beziehen ist. Der Preis der ganzen Karte beträgt 35 M. für das unausgemalte und 
40 M. für das ausgemalte Exemplar. 
Berlin, den 28. Februar 1895. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
v. Stephan. 
  
4. Zoll- und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. Februar d. J. beschlossen, Asbestpackungen den im Ver- 
zeichniß II der Anlage A zum Schiffsbau-Regulativ vom 17. Juli 1889 — Central-Blatt 1889 S. 431 — 
aufgeführten, speziell nachweisbaren nicht metallenen Materialien gleichzustellen. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
  
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche 
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1895“ 
ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen. 
Das Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 1,20 M. für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im Buch- 
handel ist dasselbe zum Preise von 1,60 M. für das Exemplar zu beziehen.
        <pb n="61" />
        47 
6. 
Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
   Grund des 
 der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs. 
 der Ausgewiesenen.   beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.) Anton Fuhrmann, geboren am 13. August 1862 zu- Münzverbrechen Königlich sächsische Kreis- 15. Januar 
Handarbeiter, Haberspirk, Bezirk Falkenau, Böhmen, (4 Jahre Zuchthaus, hauptmannschaft Leipzig, d. J. 
ortsangehörig zu Alt-Kinsberg, Bezirk laut Erkenntniß vom 
Eger, ebendaselbst, 11. Februar 1891), 
2. Josef Klimovicz, geboren am 8. März 1859 zu Koscielec, schwerer Diebstahl Königlich preußischer Re- 14. Februar 
Arbeiter, Gouvernement Kalisch, Polen, russischer (1 Jahr 6 Monate gierungs- Präsident zu d. J. 
Staatsangehöriger, Zuchthaus, laut Er- Bromberg, 
kenntniß vom 12. 
März 1892), 
3. Josef Müller, geboren am 9. März 1871 zu Henners- schwerer Diebstahl Königlich preußischer Re- 15. Januar d. J. 
Fleischergeselle, dorf, Bezirk Jägerndorf, Oesterreichisch- (1 Jahr 3 Monate gierungs-Präsident zu 
Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, Zuchthaus, laut Er- Oppeln, 
kenntniß vom 17. Ok- 
tober 1893), 
 
f) Auf Grund des S§. 362 des Strafgesetzbuchs: 
4. Josef Chavat, geboren am 9. April 1863 zu Renage, Landstreichen, Königlich bayerische Poli- 30. Januar 
Kellner, Departement Isère, Frankreich, orts- zei-Direktion München, d. J. 
angehörig ebendaselbst, 
5. Friedrich Galley, geboren am 7. Dezember 1867 zu Betteln, Königlich preußischer Re- 4. Februar 
Schriftsetzer, Murten, Konton Freiburg, Schweiz, gierungs - Präsident zu d. J. 
ortsangehörig ebendaselbst, Düsseldorf, 
6. August Hallas, geboren am 12. April 1857 zu Kopen- Betteln und Nicht- Polizeikommission des Se- 25. Februar 
Matrose, hagen, Dänemark, ortsangehörig eben. beschaffung eines nats zu Bremen, d. J. 
daselbst, Unterkommens, 
7. Maria Kohl, ledige geboren am 30. Oktober 1879 zu Vohen- Diebstahl, Landstrei- Königlich bayerische Poli- 26. Januar 
Dienstmagd, strauß, Bayern, österreichische Staats- chen und gewerbs- zei-Direktion  München, d. J. 
angehörige, ortsangehörig zu Neu- mäßige Unzucht, 
Bydschow, Böhmen, 
8. Eduard Kolarz, geboren am 14. Juni 1872 zu Lichten- Landstreichen und dieselbe, 1. Februar 
Schweizer, berg, Bezirk Rohrbach, Ober-Oesterreich, Betteln, d. J. 
ortsangehörig zu Klaffer, ebendaselbst, 
9. Therese Kraus, geboren im Jahre 1844 zu Schedoweitz, Landstreichen, Königlich bayerisches Be- 12. Februar 
Puppentheater- Bezirk Dauba, Böhmen, ortsangehörig zirksamt Pegnitz, d. J. 
spielerin, ebendaselbst, 
10. Vinzenz Meixner, geboren am 11. November 1834 zu Betteln, Stadtmagistrat Neu-Ulm, 16. Februar 
Gerber, Olbersdorf, Bezirk Landskron, Böhmen, Bayern, d. J 
österreichischer Staatsangehöriger, 
11. Adolf Paß, Schlosser, geboren am 3. März 1866 zu Niemes, Landstreichen und Königlich bayerische Poli- 13. Januar 
Bezirk Böhmisch-Leipa, ortsangehörig Betteln, zei-Direktion München, d. J 
ebendaselbst,   
12. Hugo Pozar, geboren am 5. Dezember 1875 zu Zuck- Betteln, Polizeibehörde zu Ham- 16. Februar 
Arbeiter, mantel, Bezirk Freiwaldau, Oester- burg, d. J. 
reichisch-Schlesien,  österreichischer  
Staatsangehöriger, 
13. Julius Ragailler, geboren am 9. April 1866 zu Linz, Landstreichen und Königlich bayerisches Be- 8. Februar 
Sesselflechter, Ober-Oesterreich, ortsangehörig zu Betteln, zirksamt Mühldorf, d. J. 
  
  
  
  
  
  
Braunau a. Inn, ebendaselbst, 
  
  
  
  
  
  
  
 
11*
        <pb n="62" />
        48 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
  Grund  Ausweisung des 
 der Bestrafung. beschlossen hat. Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen. · 
  beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
14. Johann Sauer, 55 Jahre alt, geboren und ortsangehörig Diebstahl, Betteln Königlich preußischer Re- 28. September 
Arbeiter, zu Liebenthal, Bezirk Hotzenplotz, und Zolldefraudation, gierungs-Präsident   zu v. J. 
Oesterreichisch-Schlesien, Oppeln, 
15. Ludwig Silber- geboren am 9. Januar 1864 zu Schwaz, Landstreichen und Königlich bayerische Poli- 28. Januar 
leiter, Tagelöhner, Tirol, österreichischer Staatsange- Betteln, zei Direktion München, d. J. 
höriger, 
16. Andreas Sowa, 36 Jahre alt, geboren zu Grzegorowitze, Betteln, Königlich preußischer Re- 13. Februar 
Arbeiter, Polen, russischer Staatsangehöriger, gierungs-Präsident zu d. J. 
Oppeln, 
17. Ferdinand Vogl, geboren am 15. Oktober 1852 zu Aspach, desgleichen, Königlich bayerisches 30. Januar 
Müller, Bezirk Braunau, Ober-Oesterreich, Bezirksamt Memmingen, d. J. 
ortsangehörig ebendaselbst, 
18. Adolf Walter, geboren am 28. Dezember 1866 zu Landstreichen, Königlich bayerische Poli- 16. Februar 
Handlungsgehilfe, Gaya, Mähren, ortsangehörig eben- zei-Direktion München, d. J. 
daselbst, 
19. Josef Wojacek, geboren am 10. März 1858 zu Neu- Betteln, Königlich bavyerisches Be- 12. Februar 
Flaschner, Mitrowitz, Bezirk Pilsen, Böhmen, zirksamt Mühldorf, d. J 
ortsangehörig ebendaselbst, 
20. Jakob Wolff, Metzger geboren am 21. Juni 1861 zu Boxmeer, Landstreichen und Königlich bayerische Poli- 26. Januar 
und Viehhändler- Provinz Nord-Brabant,  Niederlande, Nichtbeschaffung eines zei-Direktion München, d. J. 
gehilfe, niederländischer Staatsangehöriger, Unterkommens, 
21. Josepha Zisterer, geboren am 5. Februar 1866 zu Wien, Grober Unfug, ge- dieselbe, 21. Januar 
ledige Dienstmagd, ortsangehörig zu Rothenbaum-Flucken, werbsmäßige Unzucht d. J 
Bezirk Klattau, Böhmen, und Bannbruch, 
22. Adolf Zuber, geboren am 11. Februar 1874 zu Prag, Diebstahl und Betteln, Königlich sächsische Kreis-  5.  Januar 
Handlungskommis, ortsangehörig zu Königsberg, Bezirk hauptmannschaft d. J. 
Falkenau, Böhmen, Zwickau, 
  
  
Die Ausweisungen 
a) des Knechts Philippert Redersdorff (Central.Blatt für 1894 S. 451 Z. 6), 
b) des Arbeiters Ignatz Jaroni (Central-Blatt für 1895 S.5 Z. 9) 
sind zurückgenommen worden. 
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="63" />
        49 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
  
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
XXIII. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 15. März 1895. 
Nr. 11. 
  
  
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung 
zur Vornahme von Civilstands-Akten Seite 49 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
Februar 1895 50 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Abänderungen der Dienstvor- 
schriften zu dem Gesetz, betreffend die Statistik des Waaren- 
verkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande und 
  
Bestimmungen über Aufstellung von Uebersichten über 
Einfuhrscheine; — Feststellung von Tarasätzen für Malz, 
welches mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhr- 
scheinen ausgeführt wird; — Ergänzung der Bestimmungen 
über die Tara in Bezug auf Petroleum; — Abänderung 
des Zoll-Regulativs für Reisstärkefabriken 52 
Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebiet  59 
1. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ersten Sekretär bei der Kaiser- 
lichen Botschaft in Wien, Legationsrath Prinzen von Ratibor und Corvey, zum General-Konsul in 
Budapest zu ernennen geruht. 
  
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Amoy beauftragten Gerichts-Assessor 
Grunenwald ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Amoy und für die Dauer der Ver- 
tretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und 
Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die 
Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
12
        <pb n="64" />
        2. Bank- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
 Sonstige  Ver- 
 Bezeichnung     Gegen  Gegen Gegen taglich Gegen bindlich- Gegen Gegen Summe Gegen 
 Grund- Reserve- Noten- Unge- Gegen fällige keiten  Sonstige   
der 31. Jan. 31. Jan. deckte 31. Jan. Ver- 31. Jan. mit 31. Jan. 31. Jan. der 31. Jan. 
Banken. Kapital. Fonds, 1895. Umlauf. 1895. Noten. 1895. bindlich- 1895. Kündi- 1895. Passiva. 1895. Passiva. 1895. 
 keiten. gungs- 
  frist. 
1. 2. 3. 4.   4a. 5. 6. 7 8. 9. 10. 11. 12. 13.   14. 15. 16. 
1 Reichsbank 120000 30000 —  984088  - 71516 — — 562687 + 34317 —   —   20445  +   443  1717220 W 36756  
2 Frankfurter Bank 18000 4800 — 11807 — 797 7158 — 158 8358* +  142 10620  — 762  51 +   46 53636  1371  
3 Bayerische Notenbank 7500 1810  — 61474 — 1120  21639 — 2527 9902 — 329 —   3732 +  288 84418  — 1161  
4 Sächsische Bank zu Dresden   30000 4643 — 42724 — 1765 3033 — 540  17396   — 661 21212 —   46 517   —   250         116492 57ö7 2722 
5   Württembergische Notenbank 9000 759 — 20511  — 1914 9252 — 678 1855 + 107 15 —   4 672 +   24 32812 5 1787  
6   Badische Bank 9000 1659  14824 — 1061  8575 — 998 4242 +   12 —    —  501  —   145 30226 — 1194 
7 Bank für Süddeutschland   15672 1789 — 11784 — 867 7249 +   73 95*   — 1 —   —    855 +   26 30195 — 842 
8 Braunschweigische Bank. 10500  690 +   29 2551— 59 1687 — 34 3291— 51 1297 —   68 677 +   533 19006 + 384 
Zusammen   219672  46150 +   29  1149763*  — 79099 58593 — 4862  607826  + 33536  33144 —   880  27450 +   965 2084005  — 45449 
 
  
  
  
  
  
Bemerkungen. 
Zu Spalte 5*: Davon in Abschnitten zu 
Zu Spalte 9 Nr. 2*: 
9 
7*: 
100 M. = 810428650 M.    
- 500   M. — 19573000  M. (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
- 1000   M. =   318017500   M.  1 und 2). 
Darunter 130600  M. noch nicht 
91350  M. 
zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Gulden- und Thalernoten.
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        Wesen.XXXXX 
banken Ende Februar 1895 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Januar 1895. 
auf tausend Mark.) 
51. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
Event. 
Ver-  
verbindlichkeiten Reichs-  Noten Gegen   
Metall- Gegen Reichs- Gegen. Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen  Summe Gegen  
aus weiterge- Bestand. 31. Jan. kassen- 31. Jan. anderer 31. Jan. Wechsel. 31. Jan. Lombard 31. Jan. Effekten. 31. Jan. 31. Jan. der 31 Jan. 
gebenen  1895. scheine. 1895. Banken. 1885. 1895. 1895. 1895. Aktiva. 1895. Aktiva. 1885. 
inländischen   
Wechseln.   
17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 
—   1096442  + 4559 25652   +   3317 8584 —   1336 463513  —   45355  71425 + 3572 3774 — 269 47830  — 1244   1717220 56367  1 
689 4497— 338 34 + 4 117 — 305 31260 — 514 9488 — 413 6050 — 135 3904  + 464 55350 — 1237 2 
528 85020  467 83 — 3 4732 +   943 40503 — 2554 2382  388 120 +   11 1578 + 363 84418 — 1611   3  
1596 23484 +   1036 924 + 152 15283 —   2413   64491 —   1065      3223   —    10 1 1173 +   207 7914 — 628 116492 — 2721 4  
760 10715 515 600— 17 484 — 7044 600% 1. 10 8— 1 8144 159 32 812 — 1787 
147 *i — 200 30 5 237/+ 13220946— 1285 6381 8 263 104 2130 4 42 30226 — 11946 
1180 4247 — 456 21— 3 26— 481 16939 970 1 359— 282 4879 583 2483 6143 30 195— 842 
244% 648— 44 59 4 12 157— 7 1810 — 278 28699— 85 336— 26 10 13 405% 1% "8 
- – 3 
5 092 1181s — 28863 + 3467 29861 4157 66! u – 50681 %„ ndc + 2293 16603— 76 86 — 1082 2085 225 — 45 
.. : ! - ; 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
12“
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        — 52 — 
3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. Februar d. J. die nachstehenden Aenderungen der Dienst- 
vorschriften zu dem Gesetz, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem 
Auslande, vom 20. Juli 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) beschlossen und als Zeitpunkt, von welchem ab 
die neuen Vorschriften in Wirksamkeit zu treten haben, den 1. April 1895 festgesetzt. 
Ferner hat der Bundesrath beschlossen, daß die Zoll- und Steuer-Direktivbehörden der Bundes- 
staaten über die in der Zeit vom 1. Mai bis Ende Dezember 1894, beziehungsweise vom 1. Januar bis 
Ende März 1895 in Anrechnung gekommenen Einfuhrscheine Uebersichten nach den anliegenden Mustern 
 A und B aufzustellen und bis zum 15. März beziehungsweise 1. Mai 1895 an das Kaiserliche Statistische 
Anlage A Amt einzusenden haben, welches die Ergebnisse dieser Uebersichten bei den Zollberechnungen für die 
Anlage B Kalenderjahre 1894 beziehungsweise 1895 und für das Etatsjahr 1894/95 entsprechend zu verwerthen hat. 
Berlin, den 8. März 1895. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
  
Abänderungen der Dienstvorschriften 
zu dem Gesetz, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem 
Auslande, vom 20. Juli 1879. 
§. 20 A Nummer 4 Zusatz am Schluß von Absatz 1. 
Handelt es sich hierbei um Weizen, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchte, Gerste, Raps und Rübsaat, 
Mühlen- und Mälzereifabrikate, welche gegen Ertheilung eines Einfuhrscheins in eine Niederlage auf- 
genommen worden waren und von da in das Ausland ausgeführt werden, so ist außer den vorstehenden 
Hinweisen in dem Zollbegleitpapier auch noch der Vermerk beizufügen: „Gegen Einfuhrschein“. 
§. 20 C. 
C. In Bezug auf den Verkehr mit Getreide, Mühlen- und Mälzereifabrikaten, sowie mit Oel- 
früchten und Oelfabrikaten in Mühlen- beziehungsweise Mälzereilagern und mit Reis und Reisstärke 
in Reisstärkefabriken. 
1. Die Zoll- oder Steuerstellen, welche nach Vorschrift des Regulativs, betreffend die Gewährung 
einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlen- oder Mälzereifabrikaten, vom 27. April 1894 
(Central-Blatt S. 207) Zollkonten für Mühlen- oder Mälzereilager führen, haben 
a) das zu einem Mühlen- oder Mälzereilager abgefertigte (kontirte) zollausländische Getreide, 
sofern dasselbe vom Zollauslande unmittelbar oder mit Begleitpapieren eingeführt ist, in 
Nachweisung I anzuschreiben; 
b) das aus Zollniederlagen unter amtlichem Verschluß oder aus gemischten Privattransitlagern 
ohne amtlichen Mitverschluß zu einem Mühlen- oder Mälzereilager abgefertigte (kontirte) 
zollausländische Getreide, da dasselbe bereits in Nachweisung III angeschrieben ist, in 
Nachweisung II aufzunehmen; 
c) das aus anderen Mühlen- oder Mälzereilagern zu einem Mühlen- oder Mälzereilager 
abgefertigte zollausländische Getreide nicht noch einmal in einer Nachweisung anzuschreiben; 
d) die auf Grund der vierteljährigen regulativmäßigen Abrechnung in den Zollkonten zollfrei 
abgeschriebenen oder verzollten zollausländischen Getreidemengen, sowie die auf Grund des 
§. 4 des bezeichneten Regulativs vorgenommenen außergewöhnlichen Verzollungen von 
Getreide nach der im §. 35 gegebenen Vorschrift nachzuweisen. 
2. Die Ausgangsämter, welche in den Ausfuhranmeldungen die Ausfuhr von Mühlen- oder 
Mälzereifabrikaten aus Mühlen- oder Mälzereilagern bescheinigen, haben die mit dem Anspruch auf 
Nachlaß des Eingangszolls für zollausländisches Getreide zur Ausfuhr gelangten Mühlen- oder Mälzerei- 
fabrikate in Nachweisung IV aufzunehmen und die bezüglichen Eintragungen mit dem Vermerk „von 
Mühlenlagern“ beziehungsweise „von Mülzereilagern“ zu versehen. Erfolgt die Ausfuhr von einem 
Mühlen- oder Mälzereilager mit dem Antrag auf Ertheilung eines Einfuhrscheins, so ist der Vermerk „von 
Mühlenlagern gegen Einfuhrschein“ beziehungsweise „von Mälzereilagern gegen Einfuhrschein“ aufzunehmen. 
3. Mühlen- oder Mälzereifabrikate, welche nach §. 1 Absatz 2 beziehungsweise §. 11 Absatz 1 
des oben bezeichneten Regulativs mit dem Anspruch auf Nachlaß, des Eingangszolls für zollausländisches
        <pb n="67" />
        — 53 — 
Getreide beziehungsweise mit dem Antrag auf Ertheilung eines Einfuhrscheins in Zollniederlagen unter 
amtlichem Verschluß aufgenommen und von da ausgeführt werden, sind von den betreffenden Zoll- und 
Steuerstellen bei der Aufnahme in die Niederlagen überhaupt nicht und bei der Ausfuhr aus denselben 
in Nachweisung IV unter Beifügung des Vermerks „von Mühlenlagern“ oder „von Mälzereilagern“ 
beziehungsweise „von Mühlenlagern gegen Einfuhrschein“ oder „von Mälzereilagern gegen Einfuhrschein“ 
zu verzeichnen. Um die Grenzausgangsämter (§. 18 IVb) hierzu in den Stand zu setzen, haben die 
Niederlageämter in den zur Kontrolirung der Ausfuhr auszufertigenden Zollbegleitpapieren zu bemerken, 
daß die Mühlen- beziehungsweise Mälzereifabrikate von Mühlen- beziehungsweise Mälzereilagern (eventuell 
mit dem Antrag auf Ertheilung eines Einfuhrscheins) kommen und deshalb in Nachweisung IV anzuschreiben sind. 
Die vorstehenden Bestimmungen sind ebenmäßig auch für die Nachweisungen des Verkehrs mit 
Oelfrüchten und Oelfabrikaten in Mühlenlagern (§.7 Ziffer 3 a des Zolltarifgesetzes, Reichs-Gesetzbl. für 
1885 S. 111) und des Verkehrs mit Reis und Reisstärke in Reisstärkefabriken (Zollregulativ für Reis- 
stärkefabriken vom 2. Juli 1891, Central-Blatt S. 180) maßgebend. 
§. 20 E Nummer 5 Absatz 2 i. 
Ausländisches Getreide und zollpflichtige ausländische Oelfrüchte, sowie Reis, sofern diese 
Waaren in den Zollkonten für Mühlenlager, Mälzereilager beziehungsweise Reisstärkefabriken zollfrei 
angeschrieben wurden. 
§. 20 E. Zusatz nach Nummer 5. 
6. Der durch Anrechnung von Einfuhrscheinen (Nummer 8 der Ausführungsbestimmungen zu dem 
Gesetz vom 14. April 1894 wegen Abänderung des Zolltarifgesetzes, Central-Blatt S. 178) beglichene 
Zollbetrag ist nach dem Muster der Anlage 10 anzugeben. Die Anschreibungen sind täglich fortlaufend zu führen Anlage 10. 
und zweimal monatlich zusammen mit den Verkehrsnachweisungen (§. 29) unter besonderer Aufführung im Ge-  
sammtverzeichniß an das Kaiserliche Statistische Amt einzusenden, welches die benöthigten Formulare liefern wird. 
Die Einträge der Nachweisung Muster 10 sind vor der Absendung vom Amtsvorstande beziehungs- 
weise dessen Stellvertreter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, was durch Unterschrift zu bestätigen ist. 
Bei der Ausfuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchten, Gerste, Raps und Rübsaat, sowie 
von Mühlen- oder Mälzereifabrikaten aus dem freien Verkehr des Zollinlandes beziehungsweise von 
Mühlen- oder Mälzereilagern mit dem Antrag auf Ertheilung eines Einfuhrscheins ist in Nachweisung IV. 
bei jedem Eintrag der Vermerk: „Gegen Einfuhrschein“ aufzunehmen. 
§. 20 E. 
Die mit den Nummern 6 und 7 bezeichneten Absätze erhalten die Nummern 7 und 8. 
§. 35 Absatz 1. 
Ueber diejenigen Mengen von zollausländischem Getreide, zollpflichtigen ausländischen Oelfrüchten 
und von Reis, welche auf Grund der Ziffer 3 des Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarif- 
gesetzes, vom 14. April 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 335), des §. 7 Nr. 3a des Zolltarifgesetzes und der 
hierzu erlassenen Regulative zu Mühlen- oder Mälzereilagern oder auf Grund des Zollregulativs für 
Reisstärkefabriken vom 2. Juli 1891 (Central-Blatt S. 180) abgefertigt (kontirt) und in den Zollkonten 
zollfrei abgeschrieben oder verzollt werden, haben die Aemter, welche die Zollkonten führen, vierteljährlich 
Uebersichten nach dem Muster der Anlage 12 aufzustellen und bis zum 25. des auf das Quartal, in  
welchem die Abrechnung stattgefunden hat, folgenden Monats an das Kaiserliche Statistische Amt einzusenden. Anlage 12.   
Dritter Absatz In den Abtheilungen Il und lll derselben sind die im Abrechnungsquartal (§. 8  
des Regulativs, betreffend die Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlen- oder 
Mälzereifabrikaten, und §. 8 des Zollregulativs für Reisstärkefabriken) zur Anschreibung gelangten Mengen 
von zollausländischem Getreide, zollausländischen Oelfrüchten und Reis vorzutragen, je nachdem sie zoll- 
frei abgeschrieben oder verzollt worden sind. Die verzollten Mengen sind unter Angabe des in An- 
wendung gebrachten Zollsatzes besonders nachzuweisen. Diejenigen Getreidemengen, für welche Einfuhr- 
scheine ertheilt sind, dürfen von der Anschreibung nicht mit in Abzug gebracht werden (vergleiche §. 11 
Absatz 3 des ersterwähnten Regulativs).  
§. 38. Letzter Satz. 
Hinsichtlich der Zollerleichterungen, welche auf Grund der Ziffer 3 des Gesetzes, betreffend die 
Abänderung des Zolltarifgesetzes, vom 14. April 1894 und des §. 7 Ziffer 3a des Zolltarifgesetzes für 
Getreide und Oelfrüchte und des Zollregulativs für Reisstärkefabriken bewilligt sind, gelten die im §. 20 
unter C und im §. 35 enthaltenen Bestimmungen.
        <pb n="68" />
        Anlage 10. 
Hauptamtsbezirk Berlin. 
  
Nachw eisung  
über die durch Anrechnung von Einfuhrscheinen beglichenen Zollbeträge 
für die Zeit vom 6 ten his 30 ten September 13804-. 
  
  
  
    
  
  
Anmelde- 
stelle. 
Nr. lit. 
# laufende des der zum Zollsatz * 
; von ) statistischen in 
Nummer. Vorregisters. ailchern von mummer, aisansur#. 
A. M. Pf. A. xg 
m 
Pezeichnung Blatt= Bezeichnung oll beglichen durch Einfuhrschein Die Einfuhrscheine lauten über 
Gauplamts — 
und der 2 golsab. 
S 
P— 
S 
  
  
½ „1 rJ „ 2% 350 500 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
5 
und #:„ 
und Nummer für Waaren im Betrage Waaren der Menge 
  
l 
  
  
  
  
  
  
ss2 ½s J 4 375 954 
  
  
  
  
  
  
  
................................ "„ . auf Kre: ———— — 1 
" ) ) –— r# – 
„ P7 10 . 40 — 
I! Xi -L-Ls 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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......·.«2!8-)0l— 
AM hlen bonto 
  
E iFlEEls 
1921885 EJWI 588 4BZ.FN7.4H 
  
  
  
  
  
  
  
Ws-«I»-.s:-.ie»»».....800(«) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
---------------------------------------------------------------------------------------- 
  
  
  
  
  
  
(einE-"nfmämolxeisyj·- 
» li; ZE E.. 
3260 9 2 4 10500 
  
21 52— 
  
  
  
  
199 „ 23, 8 70.4 
. g„ 
  
  
  
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............-..........-»......----- · 
. « · 
. - - 
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— — *# WV. — — . - — « 
  
--A----.-- - — 
*) Bemerkung zur 7. Spalte. Die Anschreibungen über bei der Ablösung von kreditirten Zollgefällen und bei Abrechnung von Mühlen-, Relsstärke-Konten 
und Mälzerellagern in an#echnany gebrachte Einfuhrscheine sind mit dem Vermerk „auf Kredlt“ bezw. „Mühlenkonto“, „Mälzereklager“ unter der Linie zu versehen. Sind auf 
einem Kreditanerkenntnisse, welches theilwelse durch Einfuhrschein eingelöst wird, mehrere Waarengattungen mit Zollbeträgen enthalten, welche jede für sich den in elnem Ein- 
fuhrscheln bezifferten Zollbetrag erreichen oder übersteigen, so hat die Zollstelle zu bestimmen, für welche Waarengattung der krcditirte Zollbetrag als durch Einfuhrschein 
beglichen angesehen werden soll.
        <pb n="69" />
        Hauptamtsbezirk: 
des Verkehrs in Mühlen- oder Mälzereilagern und Reisstärkefabriken für das 
Nachweisung 
Anmeldestelle: 
Anlage 12. 
  
  
I. Auschreibungen 
auf Nollkonten für Mühlen- oder 
Mälzereilager 
und Reisstärkefabriken 
im 
 
  
Waaren 
gattung. 
  
  
Hafer weizen Bohnen Erbsen Hirse Gerste 
Buch- 
318 319 820 321 324 826 
kg kg ka ks ke 
  
  
Erd- Raps u. 
Mais nüsse Mohn Rübsaat 
387 327 328 829 
kg kg kg. kg. 
Oelfrüchte, 
nicht nament- 
lich genannt. 
332 
ke 
Reis 
  
686 687 688 
kgkg K6 
  
  
I. Kalenderquartal 19 
II. - .......... 
III. .......... 
IV. - .......... 
Summe-. 
v 
  
  
  
l 
l j 
— 
  
  
— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
II. Rollfreie Abschreibungen 
auf Grund der regulativmäßigen 
viertel1ährigen Abrechnungen 
in dem für das 
Waaren 
gattung. 
  
Hafer weizen Bohnen Erbsen Hirse Gerste 
Buch- 
318 319 320 321 324 326 
kg kg kg ke kg ka 
  
  
  
Erd- Raps u. 
Maisnüsse Mohn Rübsaat Sesam 
337 327 328 329 
kg kg kg kg 
  
li 
Delfrüchte, 
nicht nament- 
genannt, 
7 
kg. 
  
55 
Reis 
  
ss 687 88 1 
ke kg hkg 
  
  
I. Kalenderguartal 180.III. Kalenderquartal")189. 
II. - IV. 2 
III. I. 189. 
IV. 3# O7 II. - - 
  
  
  
  
  
  
— 
  
  
  
  
  
III. Verzollungen 
auf Grund der regulativmäßigen 
vierteljährigen Abrechnungen 
in dem für das 
Waaren 
gattung. 
  
Haferweizen BohnenErbsen HirseGerste 
  
Buch- 
318 319 320 321 324 326 
kg kg kg kg kg kg 
  
  
  
  
  
  
Mais nüsse Mohn Rübsaat 
Erd- Raps u. 
337 327 828 829 
kg kg. ke kg. 
li 
  
Oelfrüchte, 
nicht nament- 
genannt, 
332 
kg 
Reis 
l 
686687l688 
kgkglkg 
  
1.Italendetquarta1189.Ill.Ka1enderquaktal«)189. 
II. IV. - 
III. I. - 189. 
IV. 1 I II. - - 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen. 
*) Für Reis ist das Kalenderquartal bei der Abrechnung gemäß 8. 8 J und II des Regulativs namentlich zu bezeichnen.
        <pb n="70" />
        Anlage A. 
Verwaltungsbezirk: 
  
Uebersicht 
über 
die in der Zeit vom 1. Mai bis Ende Dezember 1894 in Anrechnung 
gekommenen Einfuhrscheine. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die in Anrechnung gekommenen Einfuhrscheine lauten über: Die Einfuhrscheine sind in Anrechnung gekommen: 
Rummer des  Nummer des 
Getreideart Menge Betrag auf folgende im Betrage 
statistischen Zoll- Getreideart, statistischen Zoll- Waarengattungen. von 
Waaren- tarifs Waaren- tarifs 
verzeichnisses tarifs. verzeichnisses tarifs. 
 kg  Mark. Mark. 
1. 2 3. 4.  5. 6. 7. 8. 9. 
   
316b. 9a. Weizen 1060 705 37 124,65   316a 9a. Weizen russischen Ursprungs 700,10 
316 b. 9a. Weizen anderen Ursprungs 32215,95 
317b. 9b a. Roggen 1230 840 43 079,40 317a. 9ba. Roggen russischen Ursprungs 42 700,00 
317b. 9ba. Roggen anderen Ursprungs 374,50 
u. s. w. 1 652. 25 m 1. Kaffee, roher 1400,25 
 704. 25 w. Thee 753,80 
 717. 26 b. Olivenöl in Fässern 524,25 
 719. 26c. Baumwollensamenöl in 
Summe 120 744,16 Fässern   4691,55 
u. s. w. 
 
 
 Summe 120744,15 
 
 
Davon entfallen: 
  
  
1. auf kreditirt gewesene Beträge 1524,20 
 2. auf Verzollungen auf Grund der Zoll- 
konten für Mühlenlager 12 700,45 
  
  
  
  
Anleitung zur Ansfüllung des Formulars. 
In Spalte 1 bis 5 sind die Angaben für jede Getreideart, in Spalte 6 bis 9 die Angaben für jede Getreide- 
art beziehungsweise Waarengattung in einer Summe einzutragen. Die Beträge der Spalten 5 und 9 sind aufzurechnen. 
Die beiden Schlußsummen müssen unter einander und mit den Angaben in Spalte 4 lit. b der Uebersicht der Einnahme 
an Zöllen für das 1. bis 3. Quartal des Etatsjahres 1894/95 übereinstimmen.
        <pb n="71" />
        Verwaltungsbezirk: 
57 
Uebersicht 
über 
die in der Zeit vom 1. Januar bis Ende März 1895 in Anrechnung gekommenen Einfuhrscheine. 
  
  
Die in Anrechnung gekommenen Einfuhrscheine lauten über: 
Die Einfuhrscheine sind in Anrechnung gekommen: 
  
Nummer des 
  
  
  
  
  
  
Nummer des 
  
  
  
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
statistischen Zoll- Getreideart. Menge Betrag statistischen Zoll-  auf folgende Warengattungen.   im Betrage von 
Waren- tarifs.  Waaren- tarifs. 
verzeichnsses. verzeichnisses.  
kg  Mark.  Mark.  
I. 2. 3. 4. 5 6. 7. 8. 9. 
316b. 9a. Weizen 103500  3622,50  316a. 9a. Weizen russischen Ursprungs  175,35 
317b. 9ba. Roggen 84220  2947,70  316b. 9a. Weizen anderen Ursprungs  2800,70  
326b. 9c. Gerste 37095 741,90 317a. 9ba. Roggen russischen Ursprungs  2531,30  
u. s. w.  326a. 9c. Gerste russischen Ursprungs  701,50 
Summe 9528,35 326b.  9c. Gerste anderen Ursprungs 40,40 
     
648. 25k.  Heringe, gesalzene: in Fässern 646,45 
Hierzu: 652. 25 in 1. Kaffee, roher  385,85 
für das 1. bis 3. Ouartal des Etatsjahres  688. 25s. Reis, ungeschälter  250,45 
1894/95 120744,15  u. s. w. 
Mithin im Etatsjahr 1894/95        130272,50  Summe *) 9528,35 
Hierzu: 
 für das 1. bis 3. Ouartal des Etatsjahres 
1894/95 120744,15  
 Mithin im Etatsjahr 1894/95       130272,50  
*) Davon entfallen: 
1. auf kreditirt gewesene Beträge      696,60 
 2. auf Verzollungen auf Grund der Zollkonten  
 für Mühlenlager 1331,30  
Anleitung zur Ausfüllung des Formulars. 
In Spalte 1 bis 5 sind die Angaben für jede Getreideart, in Spalte 6 bis 9 die Angaben für jede Getreideart 
beziehungsweise Waarengattung in einer Summe einzutragen. 
Die Beträge der Spalten 5 und 9 sind aufzurechnen. 
Die beiden Schlußsummen müssen unter einander und mit den Angaben in Spalte 4 lit. b der Uebersicht der Einnahme 
an Zöllen für das 1. bis 4. Ouartal des Etatsjahres 1894/95 übereinstimmen. 
  
13
        <pb n="72" />
        — 58 — 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. Februar d. J. beschlossen, daß für Malz, welches mit 
dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen ausgeführt wird (zu vergl. die Ausführungs-Bestim— 
mungen zu dem Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes, vom 14. April 1894 — Central- 
Blatt S. 178 — ), die aus nachstehender Tabelle ersichtlichen Tarasätze Anwendung finden: 
  
  
  
  
  
  
   Tarasätze. 
Laufende Art der Umschließung. Prozente 
Nummer. des Bruttogewichts. 
1. 2.  3. 
1. Kisten mit Zinkeinsatz  19 
2. Holzfässer  14 
3. Säcke   1,5 
4.   Umschließungen aus einer doppelt Lage leichten Leinens   
  
Berlin, den 12. März 1895. 
 Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. Februar d. J. beschlossen, daß dem §. 2 Absatz 7 der 
Bestimmungen über die Tara — vergl. Bekanntmachung vom 30. Mai 1888, Central-Blatt S. 184 — 
als zweiter Satz Folgendes hinzugefügt werde: 
„Dieser Zuschlag tritt bei Petroleum auch dann ein, wenn dasselbe zwar nicht ohne besondere 
Umschließung, jedoch in anderer als handelsüblicher Umschließung (in Blechgefäßen etc.) eingeht.“ 
Berlin, den 13. März 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. Februar d. J. Folgendes beschlossen: 
Der §. 9 des Zoll-Regulativs für Reisstärkefabriken (Central-Blatt 1891 S. 180) erhält 
folgende Fassung: 
Die obersten Landesfinanzbehörden sind ermächtigt, Reisstärkefabriken, welchen ein 
Zollkonto nach Maßgabe dieses Regulativs bewilligt ist, Zollnachlaß für den auf ihrem 
Zollkonto angeschriebenen Reis bei der Ausfuhr oder Niederlegung (§. 1 Abs. 2) einer 
entsprechenden Menge von ihnen hergestellter Reisstärke auch für den Fall zu gewähren, daß 
diese mit Stärke aus anderen Stoffen (Weizen, Kartoffeln u. s. w.) oder mit anderen nicht 
stärkehaltigen Stoffen, wie todtgebranntem Gips (Annalin) u. s. w., gemischt, hergestellt ist. 
An die Gewährung der Begünstigung, welche auf jederzeitigen Widerruf zu ertheilen 
ist, sind folgende Bedingungen zu knüpfen: 
1. Die zur Vermischung mit Reisstärke bestimmten Zusatzstoffe (Weizen- und Kartoffelstärke 
u. s w. oder andere nicht stärkehaltige Stoffe) sind bei der Einbringung in die Reisstärke- 
fabrik der Steuerbehörde anzumelden und demnächst in einem besonderen, unter steuer- 
amtlichem Mitverschluß stehenden Raume aufzubewahren. 
2. Ueber den Zu- und Abgang der Zusatzstoffe ist ein besonderes Lagerbuch zu führen, auf 
Grund dessen der Sollbestand bei den von der Steuerbehörde vorzunehmenden Lager- 
revisionen jederzeit festgestellt werden kann.
        <pb n="73" />
        — 59 — 
3.   Die Vermischung von Reisstärke mit Zusatzstoffen, welche der Steuerbehörde unter 
Angabe des Mischungsverhältnisses rechtzeitig vorher anzumelden ist, darf nur unter 
steueramtlicher Aufsicht vorgenommen werden. 
4.   Die gemischte Stärke muß in besonderen Räumen getrocknet, verpackt und gelagert werden. 
Sofern dieselbe nach verschiedenen Mischungsverhältnissen hergestellt wird, ist 
für jede Art eine besondere, äußerlich erkennbare Verpackung anzubringen, und es sind 
alsdann die einzelnen Arten getrennt zu lagern. 
5.   Ueber die in den Lagerraum aufgenommene fertige Mischstärke ist ein besonderes, nach 
Zu- und Abgang getrennt zu haltendes Lagerbuch zu führen, auf Grund dessen der 
Sollbestand bei den von der Steuerbehörde vorzunehmenden Lagerrevisionen jederzeit 
festgestellt werden kann. 
Wird Mischstärke nach verschiedenen Mischungsverhältissen hergestellt, so ist 
über jede Art ein besonderes Lagerbuch zu führen. In diesem Falle muß die gesammte 
Mischstärke in der Regel in das Ausland ausgeführt werden; der Absatz in das Zoll- 
inland bedarf der besonderen Genehmigung der Direktivbehörde. 
6.   Die gemischte Stärke ist bei der Ausfuhr als solche unter Angabe ihrer Bestandtheile 
und des Mischungsverhältnisses zu deklariren und wird nach erfolgter Ausfuhr im 
Zollkonto mit ihrem Gehalt an Reisstärke abgeschrieben. 
7. Der Steuerbehörde ist die Befugniß einzuräumen, jederzeit Proben sowohl der zur 
Ausfuhr angemeldeten reinen Reisstärke, wie auch der zur Vermischung bestimmten 
Zusatzstoffe sowie der auszuführenden Mischstärke zu entnehmen und solche auf Kosten 
der Fabrik durch Sachverständige auf die Art und beziehungsweise Menge ihre Bestand- 
theile untersuchen zu lassen. 
Die weiter erforderlichen Bedingungen und Kontrolen werden von den obersten 
Landesfinanzbehörden bestimmt. 
  
4. Polizei - Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
 Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
   Grund des 
  Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1.   2. 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Jakob Dietschi, geboren am 2. Januar 1867 zu Rußikon, schwerer Diebstahl Königlich preußischer Re- 28. Februar 
Kanton Zürich, Schweiz, ortsangehörig (5 Jahre Zuchthaus, gierungs -Präsident zu d. J. 
ebendaselbst, laut Erkenntniß vom Merseburg, 
26. März 1890), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Josef Maria Le De- geboren am 10. Mai 1861 zu Vannes, Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks- Präsi- 4. März d. J. 
vehat, Tagner, Departement Morbihan, Frankreich, dent zu Colmar, 
französischer Staatsangehöriger, 
3. Anton Hamler, geboren am 17. Februar 1848 zu Neu- Betteln, Königlich bayerisches Be- 24. Februar 
kowitz, Bezirk Wischau, Mähren, öster- zirksamt Erding, d. J. 
reichischer Staatsangehöriger,  
13*
        <pb n="74" />
        60 
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
  Grund Ausweisung des Ausweisungs-   
 der Ausgewiesenen. der Bestrafung.  beschlossen hat. beschlusses 
 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Peter Jensen Hede- geboren am 26. Januar 1852 zu Sönder- Betteln, Königlich preußischer Re- 1. März d. J. 
gaard, Cigarren- nis, Kreis Hadersleben, (Schleswig- gierungs- Präsident zu 
macher, Holstein), ortsangehörig zu Fredericia, Schleswig, 
Dänemark, 
5. Josef Hirth, geboren am 20. Januar 1857 zu Odrau, Landstreichen und Königlich preußischer Re- 2. März d. J. 
Schneidergeselle, Bezirk Troppau;, Oesterreichisch- Betteln, gierungs-  Präsident zu 
Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, Düsseldorf, 
6. Christian Koller, geboren am 28. August 1836 zu Dalaas, desgleichen, Großherzoglich badischer desgleichen. 
Gypser, Bezirk Bludenz, Vorarlberg, Oester- Landeskommissär zu 
reich, ortsangehörig ebendaselbst, Freiburg, 
7.   Josef Lipinski, geboren am 16. Oktober 1864 zu War- Landstreichen, Großherzoglich sächsischer 28. Februar 
Bäcker, schau, Polen, Direktor des III. Ver- d. J. 
waltungsbezirks zu 
Eisenach, 
8. Therese Lucas, geboren am 29. Mai 1873 zu Luxem- Nichtbeschaffung eines Großherzoglich hessisches 2. März d. J. 
Hausirerin, burg, ortsangehörig ebendaselbst, Unterkommens, Kreisamt Mainz, 
9. Jakob Gottlieb geboren am 4. April 1873 zu Schaff- Betteln, Großherzoglich badischer desgleichen. 
  
Stähli, Fabrik- 
arbeiter, 
  
Berlin, Carl Hepmanns Verlag — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
hausen, Schweiz, ortsangehörig zu 
Stallikon, Kanton Zürich, ebendaselbst, 
  
  
  
Landeskommissär zu 
Freiburg,
        <pb n="75" />
        — 61 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
    
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX  Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. März 1895.  Nr. 12. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Entlassung; — Exequatur-Ere 3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
theilung Seite 66 vom 1. April 1894 bis Ende Februar 1895 62 
2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter 61 Reichsgebiet  63 
1. Konsulat-Wesen.   
Dem bisherigen Vize-Konsul in Norrköping, G. Ad. Wiechel, ist die Entlassung aus dem Reichsdienste 
ertheilt worden. 
  
Dem zum Vize-Konsul bei dem Königlich niederländischen General-Konsulate in Hamburg ernannten 
Herrn J. H. von Reus ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
2. Marine und Schiffahrt. 
Das zweite Heft des XI. Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des 
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen &amp; Co. in 
Hamburg erschienen und zum Preise von 2,25 M. zu beziehen. 
  
14
        <pb n="76" />
        3. Finanz-Wesen. 
– 62 — 
 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1894 bis zum Schlusse des Monats Februar 1895. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-  
  Einnahme Differenz 
Einnahme beträgt   
Bezeichnung vom Beginn des Ausfuhr- in demselben zwischen den 
der Etatsjahres bis Bleiben Zeitraum Spalten 4 und  5 
zum Schlusse des Vergütungen des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats  (Spalte 4) — weniger 
M. M. M. A A 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 369 195 499 6542 328 362 653 171 339 228 344 + 23 424 827 
Tabacksteuer 10 716 117 82 857 10 633 260 10661 289 — 28 029 
Zuckersteuer 88 723 093 11647 907 77075 186 70 235 221 + 6839 965 
Salzsteuer 41 839 798 41 099 41 798 699 40 878 717 + 919982 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 25 411 108 9 378 750 16 032 358 17857572 — 1825 214 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu- 
schlag zu derselben 10o9 326 410 108 644 109 217 766 108 793 530 +   424236 
Brausteuer 23 994 904 87 691 23 907213 24 058 487 — 151274 
Uebergangsabgabe von Bier 3 300 176 — 3 300 176 3 321390 — 21143 
Summe 672507 105 27 889 276 644 617 829 615 034 479 +   29 583 350 
Spielkartenstempel:. — — 1273204 1 253 906 + 19 298 
Wechselstempelsteuer — — 7471 467 7498718 — 27251 
Stempelsteuer für 
a) Werthpapiere — — 8 115 764 3 342 968 — 4772 796 
b) Kauf- u. sonstige Anschaffungsgeschäfte — — 14519 905 7371394 7148511 
c) Loose zu: 
Privatlotterien — — 2159595 1 436 569 + 723 026 
Staatslotterien — — 9 329 626 6 023 626 + 3306 000 
Post- und Telegraphen- Verwaltung. — — 245 037 903 233534024 + 11503879 
Reichseisenbahn-Verwaltung — — 57 101 000 56 631 000*) + 470 000 
  
  
  
*) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 494 310 M. höher. 
„Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist- Einnahme abzüglich der Ausfuhr-Vergütungen und Verwaltungs- 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Februar 1895: 
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom  Differenz zwischen den 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres Ist-Einnahme demselben Zeitraum des in Spalten 2 und 3, 
der bis zum Schlusse des Vorjahres + mehr 
Einnahm en. obengenannten Monats  — weniger 
M. M. M. 
1. 2. 3.  4. 
Zölle 334 934 759 310 464 479 + 24 470 280 
Tabacksteuer 10 723.004 10 282 671 + 440 333 
Zuckersteuer 74 924 191 66 083 662 + 8840 529 
Salzsteuer 40 017 697 39 133 924 + 883 773 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 15 112 025 15 611 943 — 499 918 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
zu derselben   91 424 095 91 875 709 — 451 614 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 23 118724 23 263 573 — I44 849 
 Summe 590 254 495 556 715 961 + 33 538 534 
Spielkartenstempel  1149935 1 116 258 + 33 677
        <pb n="77" />
        4. Polizei-Wesen.   
63 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
    Grund des 
  Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.  
  
1. 2.  3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.   Michael Musial, Ar- geboren am 10. August (oder 29. Sep- Diebstahl (1 Jahr- Königlich preußischer Re- 7. März d. J. 
beiter, ehemaliger tember) 1869 zu Zlota, Bezirk Brzesko, Zuchthaus, laut Er- gierungs-  Präsident zu 
Schlossergeselle, Galizien, ortsangehörig ebendaselbst, kenntniß vom 12. April Lüneburg, 
10. 
11. 
  
Andreas Groß, 
Musiker, 
Franz Groß, 
rionettenspieler, 
geunerin, 
Albert Karandys, 
Arbeiter, 
Anna Kinast, ledige 
Dienstmagd, 
Anton Köllner, 
Schuhmacher, 
Paul Löffler, Fa- 
brikarbeiter, 
Johann Raindl, 
Bäcker, 
Josef Stolz, Schuh- 
macher, 
a) Anna Wuchinger, 
geb. Schubert, 
Wittwe, 
b) Franziska 
Wuchinger, unver- 
ehelicht, 
e) Martha 
Wuchinger, unver- 
ebelicht, 
d) Hermann 
Wuchinger, 
rionettenspieler, 
e) Karl Wuchinger, 
Marionettenspieler, 
Ma-. 
Lisa Herzstein, Zi- 
Ma- 
1894), 
b) Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs: 
Bezirk Schönberg, Mähren, 
unbekannt, aus Oesterreich, 
55 Jahre alt, geboren in Spanien, 
Bezirk Rzeszow, Galizien, 
geboren am 12. Mai 1872 zu Ampfel- 
reich, österreichische Staatsangehörige, 
geboren am 8. November 1864 zu 
Rudelsdorf, Bezirk Brüx, Böhmen, 
geboren am 17. Dezember 1856 zu 
Großmergthal, Bezirk Gabel, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 24. Juni 1868 zu Fuschl, 
Bezirk Salzburg, Oesterreich, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 12. September 1864 zu 
Hötting, Bezirk Innsbruck, Tirol, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
geboren zu Lauterbach, Böhmen, Tag 
und Jahr der Geburt unbekannt, 
geboren um Weihnachten 1872 zu 
Niklasdorf, Böhmen, 
geboren im Jahre 1879 zu Niklasdorf, 
geboren am 6. April 1866 zu Zuck- 
mantel, Böhmen, 
geboren im Jahre 1876 zu Bratzau, 
Böhmen, 
  
36 Jahre alt, geboren zu Marschendorf, 
15 Jahre alt, Tag und Ort der Geburt 
geboren am 19. März 1864 zu Wysoka, 
wang, Bezirk Vöcklabruck, Ober-Oester- 
  
Landstreichen, 
desgleichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
Diebstahl, 
mäßige Unzucht, 
Betteln, 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
— 
Landstreichen, 
  
Landstrei- 
chen und gewerbs- 
Königlich preußischer Re-19. November 
gierungs - Präsident zu v. J. 
Frankfurt a. O., 
derselbe, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Hannover, 
derselbe, 
desgleichen. 
5. März d. J. 
7. März d. J. 
Königlich bayerische Poli18. Februar 
zei-Direktion München, d. J. 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Erfurt, 
Königlich sächsische Kreis. 
hauptmannschaft 
Bautzen, 
Königlich preußischer Po-1. Februar 
lizei-Präsident zu Berlin, d. J. 
Königlich bayerisches Be-18. Februar 
zirksamt Traunstein, d. J. 
7. März d. J 
22. Februar 
d. J. 
Königlich preußischer Re- 
gierungs - Präsident zu 
Frankfurt a. O., 
19. November 
v. J. 
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="78" />
        <pb n="79" />
        — 65 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. März 1895.  Nr. 13. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Entlassung 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Seite 65 Reichsgebiet: 66 
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Namhaftmachung einer zur Zu- 
sammensetzung des allgemeinen Branntwein-Denaturirungs- Anhang. Militär-Wesen: Landwehr-Bezirkseintheilung 
mittels ermächtigten Firma 66 für das Deutsche Reich.   69 
  
1. Konsulate-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Hans von Külmer an Stelle 
des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls Mylius zum Konsul in Turin zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Friedrich Adolf Langen an 
Stelle des verstorbenen bisherigen Konsuls Grafen de Fonte Bella zum Konsul in San Miguel (Azoren) 
zu ernennen geruht. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Pernambuco (Brasilien), Borstelmann, ist die Entlassung aus 
dem Reichsdienste ertheilt worden.
        <pb n="80" />
        66 
2. Zoll- und  
Steuer-Wesen. 
Die Chemische Fabrik Konstanz ist nach Maßgabe des §. 9 des Regulativs, betreffend die Steuer- 
freiheit des Branntweins zu gewerblichen etc. Zwecken, zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein- 
Denaturirungsmittels ermächtigt worden. 
Derselben 
 
 
ist ferner die Erlaubniß ertheilt, den von ihr 
hergestellten zu Denaturirungszwecken bestimmten Holzgeist, sowie Pyridinbasen in ihrer Fabrik amtlich 
untersuchen und verschließen zu lassen und außer an Fabriken, die zur Zusammensetzung des allgemeinen 
Denaturirungsmittels ermächtigt sind, auch an Gewerbetreibende, Holzgeist außerdem auch an zum Ver- 
kauf von methylirtem Branntwein berechtigte Händler abzugeben. 
  
3. Polizei 
-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath  Behörde, welche die Datum 
  Grund  des 
der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen. der  beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Michall Wierer, geboren am 29. September 1848 zu Mordversuch, Wider- Königlich bayerische Poli- 27. Februar 
Tagelöhner, Oberscherbenbach, Gemeinde Stummer- stand gegen die zei- Direktion München, d. J. 
berg, Bezirk Schwaz, Tirol, ortsange- Staatsgewalt in Ver-  
hörig zu Stummerberg, bindung mit unbe-  
rechtigtem Jagen 
(11 Jahre 1 Monat 
Zuchthaus, laut  
Erkenntniß vom  
28. April 1884), · 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Daniel Bauer, geboren am 29. Dezember 1843 zu Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks-Präsi- 11. März d. J. 
Klempnergeselle, Münchenstein, Kanton Basel- Land, Betteln,  dent zu Straßburg,  
  schweizerischer Staatsangehöriger, 
3. Ludwig Freiß, geboren am 15. Oktober 1844 zu Cho- Betteln und grober derselbe, 12. März d. J. 
Tagner, mérac, Departement de I'Ardsche, Unfug,  
Frankreich, französischer Staatsange- 
öriger, 
4. Daniel Gold- 41 Jahre alt, geboren zu Luzan, Be- Landstreichen, Großherzoglich badischer 9. März d. J. 
 schmied, Tischler zirk Königgrätz, Böhmen, ortsangehörig Landeskommissär zu 
uind Viehtreiber, ebendaselbst, Mannheim. 
5. Rosa Johanna Kram- geboren am 5. April 1872 zu Wien, Nichtbeschaffung eines desgleichen. 
mer, 
Kellnerin, 
ledig, 
  
  
  
  
ortsangehörig ebendaselbst, 
  
  
  
Großherzoglich hessischen 
Unterkommens, Kreisamt Mainz,
        <pb n="81" />
        Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
  Ausweisung  
 der Bestrafung.  
 der Ausgewiesenen.  beschlossen hat. des Ausweisungsbeschlusses. 
1 2. 3. 4. 5. 6. 
6. Anton Rotsch, geboren am 18. Juli 1875 zu Gesteinigt, Landstreichen, Betteln Stadtmagistrat Mem- März d. J. 
Schmiedgehilfe, Gemeinde Eulau, Bezirk Tetschen, und Gebrauch eines mingen, Bayern, 
Böhmen, österreichischer Staatsange- gefälschten Legitima- 
höriger, tionspapiers, 
7.   Franz August geboren am 2. Mai 1873 zu Mont- Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-Prä- 15. März d. J. 
Straub, Schiffer, beliard, Departement du Doubs, Frank- sident zu Straßburg, 
reich, französischer Staatsangehöriger, 
8. Josef Wacha, Berg- geboren am 19. März 1857 zu Mit- Landstreichen, Betteln Großherzoglich badischer 13. März d. J. 
mann, schowitz, Bezirk Prachatitz, Böhmen, und Gebrauch fal- Landeskommissär zu 
ortsangehörig ebendaselbst, scher Legitimations- Freiburg, 
papiere, 
9. Bernhard Wend- geboren am 4. August 1844 zu Rum- Betteln, Königlich preußischer Re- 9. März d. J. 
schuh, Weber, burg, Böhmen, gierungs-Präsident  zu 
Potsdam, 
  
  
  
  
Die Ausweisung des Zimmermanns Benjamin Zwerschke aus Kronstadt (Central-Blatt f. 1895 S. 44 Z 14) ist, nachdem sich 
herausgestellt hat, daß derselbe preußischer Staatsangehöriger ist, zurückgenommen worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="82" />
        <pb n="83" />
        69 
 
Anhang 
Nr. 13 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
  
Berlin, Freitag, den 29. März 1895. 
  
  
  
      
Militär-Wesen. 
An die Stelle der Anlage 1 zu §. 1 der Wehrordnung vom 22. November 1888 (Central-Blatt 1889, 
S. 132— 151) tritt die nachfolgende Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich. 
Die darin vorgesehene anderweite Eintheilung der Bezirke der 30. Infanterie-Brigade und der 
34. Infanterie-Brigade (Großherzoglich Mecklenburgischen) tritt vom 1. April d. J. ab in Wirksamkeit. 
Berlin, den 15. März 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Anlage 1 zu §. 1. 
  
  
  
Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Verwaltungs- Bundesstaat 
Infanterie-   
Armeekorps   Landwehrbezirke (bezw. Aushebungs-) (im Königreich Preußen 
brigade bezirke und Bayern auch Provinz, 
 bezw. Regierungsbezirk) 
Königreich Preußen. 
Kreis Labiau.   
Wehlau - Wehlau. R.-B. Königsberg. 
 -   Niederung.   
1. Kreis Heydekrug. N.-B. Gumbinnen. 
Tilsit. -   Tilsit. 
 -   Memel. R-B. Königsberg. 
 Kreis Ragnit. 
Insterburg. -   Insterburg. 
1. -   Darkehmen. 
Kreis Stallupönen. 
2. Gumbinnen. -   Gumbinnen. R.-B. Gumbinnen. 
  -   Pillkallen. 
Kreis Angerburg. 
Goldap. -   Goldap. 
Kreis Pr. Eylau. 
8. Bartenstein. Friedland O. Pr. R.-B. Königsberg. 
  
  
  
Heilsberg. 
  
16
        <pb n="84" />
        70 
  
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
Rastenburg. 
Allenstein. 
Kreis Rastenburg. 
-   Rössel. 
-   Gerdauen. 
Kreis Allenstein. 
-   Ortelsburg. 
Königreich Preußen. 
R.-B. Königsberg. 
  
  
  
  
  
Lötzen. 
Königsberg. 
Braunsberg. 
Kreis Sensburg. 
-   Johannisburg. 
-   Lyck. 
-   Lötzen. 
Kreis Fischhausen. 
Stadt Königsberg. 
Landkreis Königsberg. 
 
  
Kreis Braunsberg. 
-   Heiligenbeil. 
-   Pr. Holland. 
-   Mohrungen. 
   
R.-B. Gumbinnen. 
R.-B. Königsberg. 
  
II. 
  
Stettin. 
Anklam. 
Kreis Randow. 
Stadt Stettin. 
Kreis Usedom-Wollin. 
  
Kreis Anklam. 
-   Demmin. 
-   Ueckermünde. 
-   Greifswald. 
  
  
  
  
Stralsund. 
Belgard. 
Naugard. 
Stargard. 
Bromberg. 
Neustettin. 
Gnesen. 
Deutsch-Crone. 
Kreis Franzburg. 
- Rügen. 
Stadt Stralsund. 
Kreis Grimmen. 
Kreis Köslin. 
-   Kolberg-Körlin 
-   Bublitz. 
-   Belgard. 
-   Schievelbein. 
Kreis Cammin. 
 -   Naugard. 
-   Greifenberg. 
-   Regenwalde. 
Kreis Saatzig. 
-   Greifenhagen. 
Stadt Bromberg. 
Landkreis Bromberg. 
Kreis Wirsitz. 
    
  
  
-   Flatow. 
Kreis Neustettin. 
- Dramburg. 
  
  
Kreis Gnesen. 
-   Mogilno 
-   Wongrowitz. 
-   Witkowo. 
-   Znin 
    
  
Kreis Deutsch-Crone. 
R.-B. Stettin. 
R.-B. Stralsund. 
  
R-B. Köslin. 
  
R.-B. Stettin. 
R.-B. Bromberg. 
  
R.-B. Marienwerder. 
  
R.-B. Köslin. 
     
R.-B. Bromberg.
        <pb n="85" />
        71 — 
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
II. 
Inowrazlaw. 
Kreis Inowrazlaw. 
-   Strelno. 
-   Schubin. 
  
Schneidemühl. 
Kreis Kolmar i. Pos. 
-   Czarnikau. 
-   Filehne. 
  
Königreich Preußen. 
R.-B. Bromberg. 
  
 
III. 
10. 
Frankfurt a. O. 
Stadt Frankfurt a. O. 
Kreis Lebus. 
-   Weststernberg. 
  
Cüstrin. 
Kreis Königsberg i. N. 
-   Soldin. 
-   Oststernberg. 
  
Landsberg a. W. 
  
Woldenberg. 
Stadt Landsberg. 
Landkreis Landsberg. 
  
Kreis Arnswalde. 
 -   Friedeberg. 
  
Crossen. 
  
Guben. 
Kreis Crossen. 
-   Züüllichau. 
-   Schwiebus. 
  
  
Calau. 
  
Cottbus. 
  
11. 
Berlin 
(Landwehr- 
inspektion).*) 
  
Potsdam. 
  
Jüterbog. 
  
Brandenburg a. H. 
Stadt Guben. 
Landkreis Guben. 
Kreis Sorau. 
  
Kreis Luckau. 
-   Calau. 
  
Kreis Lübben. 
Stadt Cottbus. 
Landkreis Cottbus. 
Kreis Spremberg. 
  
Stadt Potsdam. 
Kreis Zauch-Belzig. 
  
  
Kreis Jüterbog-Luckenwalde. 
-   Beeskow-Storkow. 
Stadt Brandenburg. 
Kreis Westhavelland. 
Stadt Spandau. 
Kreis Osthavelland. 
  
1 Berlin. 
  
II Berlin. 
  
III Berlin. 
IV Berlin.) 
  
Perleberg. 
Hauptstadt Berlin. 
R.-B. Frankfurt a. O. 
R.-B. Potsdam. 
  
Kreis Oberbarnim. 
-   Niederbarnim. 
  
Kreis Teltow. 
Stadt Charlottenburg. 
Hauptstadt Berlin. 
  
  
  
Ruppin. 
Prenzlau. 
Kreis Ostpriegnitz. 
- Westpriegnitzt. 
  
  
Kreis Ruppin. 
Kreis Prenzlau. 
-   Angermünde. 
-   Templin. 
  
  
R.-B. Potsdam. 
R.-B. Potsdam. 
  
*) Die militärische Kontrole ist innerhalb der vier Landwehrbezirke Berlin unter Wegfall einer räumlichen Ab- 
grenzung nach Waffengattungen pp. organisirt.   
**) Das Bezirkskommando IV Berlin befindet sich vorläufig in Steglitz. 
16*
        <pb n="86" />
        72 
  
  
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
14. 
IV. 
Burg. 
Kreis Jerichow l. 
Jerichow II. 
  
  
Magdeburg. 
Stadt Magdeburg. 
Kreis Wanzleben. 
  
1. Bezirk.*) 
Aschersleben. 
Kreis Kalbe. 
. Aschersleben. 
  
Stendal. 
Kreis Stendal. 
-Otsterburg. 
-Salzwedel. 
  
2. Bezirk.*) 
Neuhaldensleben. 
Kreis Gardelegen. 
Kreis Neuhaldensleben. 
-Wolmirstedt. 
  
  
Halberstadt. 
  
Dessau. 
Stadt Halberstadt. 
Landkreis Halberstadt. 
Kreis Oschersleben. 
-Wernigerode. 
  
Kreis Dessau. 
Zerbst. 
  
1. Bezirk.**) 
Bernburg. 
Kreis Köthen. 
- Bernburg. 
- Ballenstedt. 
  
  
2. Bezirk.**) 
| 
l 
l 
Saalkreis. 
Stadt Halle a. S. 
Mansfelder Seekreis. 
  
Bitterfeld. 
Kreis Delitzsch. 
Bitterfeld. 
-Wittenberg. 
  
15. 
  
  
  
  
*) Der 1. Bezirk i 
brigade im Frieden unterstellt 
**) Der 1. Bezirk ist dem. Kommandeur der 14. 
Mühlhausen i. Th. 
Stadt Mühlhausen. 
Landkreis Mühlhausen. 
Kreis Worbis. 
Heiligenstadt. 
. Langensalza. 
  
Stadt Erfurt. 
Landkreis Erfurt. 
Kreis Schleufingen. 
Oberherrschaft Arnstadt. 
Kreis Ziegenrück. 
  
Sondershausen. 
  
Stadt Nordhausen. 
Kreis Grafschaft Hohenstein. 
- Weißensee.  
Unterherrschaft Sondershausen. 
Königreich Preußen. 
R.-B. Magdeburg. 
Herzogthum Anhalt. 
  
Königreich Preußen. 
R.-B. Merseburg. 
R.-B. Erfurt. 
  
Fürstenthum Schwarzburg- 
Sondershausen. 
  
Königreich Preußen. 
R.--B. Erfurt. 
  
  
Fürstenthum Schwarzburg- 
Sondershausen. 
ist dem Kommandeur der 13. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 7. Kavallerie- 
artilleriebrigade im Frieden unterstellt. 
»*t) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 15. Infanteriebrigade im Frieden unterstellt. 
Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 4. Feld-
        <pb n="87" />
        Armeekorps 
  
brigade 
Infanterie- 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs- 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
IV. 
15. 
  
16. 
2. Bezirk.*) 
Sangerhausen. 
  
Weißenfels. 
Mansfelder Gebirgskreis. 
Kreis Sangerhausen. 
  
Kreis Merseburg. 
- Weißenfels. 
-   Zeitz. 
  
Naumburg a. S. 
Torgau. 
Altenburg. 
  
Gera. 
Kreis Naumburg. 
-   Querfurt. 
-   Eckartsberga. 
  
Kreis Torgau. 
-   Schweinitz. 
-   Liebenwerda. 
Königreich Preußen. 
R.-B. Merseburg. 
  
Ostkreis (Altenburg). 
Westkreis (Roda). 
  
Unterländischer Bezirk Gera. 
Oberländischer Bezirk Schleiz. 
Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
Landrathsamtsbezirk Rudol- 
stadt. 
Landrathsamtsbezirk Königsee. 
Landrathsamtsbezirk Franken- 
hausen. 
Herzogthum Sachsen-Alten- 
burg. 
Fürstenthum Reuß jüngerer 
Linie.  
Fürstenthum Reuß älterer 
Linie. 
  
  
Fürstenthum Schwarzburg- 
Rudolstadt. 
  
17. 
18. 
Görlitz. 
  
Muskau. 
Sprottau. 
Stadt Görlitz. 
Landkreis Görlitz. 
Kreis Bunzlau. 
  
Kreis Hoyerswerda. 
- Rothenburg. 
Kreis Sagan. 
- Sprottau. 
- Lüben. 
  
  
Neusalz a. D. 
Glogau. 
Kreis Grünberg. 
- Freistadt. 
  
Kreis Glogau. 
-   Fraustadt. 
Lissa. 
  
  
Jauer. 
Liegnitz. 
Lauban. 
Kreis Schönau. 
- Bolkenhayn. 
- Jauer. 
  
Stadt Liegnitz. 
Landkreis Liegnitz. 
Kreis Goldberg-Haynau. 
Königreich Preußen. 
R.-B. Liegnitz. 
R.-B. Posen. 
  
R.-B. Liegnitz. 
  
Kreis Löwenberg. 
-   Lauban. 
  
  
Hirschberg. 
Kreis Landshut. 
-   Hirschberg. 
  
  
19. 
  
Posen. 
Samter. 
  
Kreis Obornik. 
Stadt Posen. 
Landkreis Posen-Ost. 
-   - -West. 
  
  
Kreis Samter. 
-   Bienbaum. 
- Schwerin a. W. 
R.-B. Posen. 
  
*) Der 2. Bezirk ist dem Kommandeur der 8. Kavalleriebrigade im Frieden unterstellt.
        <pb n="88" />
        74 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Infanterie- Verwaltungs- Bundesstaat  
  (im Königreich Preußen 
Armeekorps brigade Landwehrbezirke (bezw. Aushebungs-)  und Bayern auch Provinz, 
bezirke bezw. Regierungsbezirk) 
Königreich Preußen. 
Kreis Meseritz. 
Neutomischel. -   Neutomischel. 
19. -   Grätz. 
Kreis Kosten. 
Kosten - Schmiegel. 
  - Bomst. 
Kreis Wreschen. 
Schroda -   Schroda. 
V. Kreis Pleschen. 
Schrimm. -   Jarotschin. R.-B. Posen 
 -   Schrim. 
Kreis Gostyn 
 - Rawitsch. 
20. Rawitsch. -   Koschmin. 
 Krotoschin 
Kreis Ostrowo- 
- Adelnau. 
Ostrowo Schildberg. 
Kempen. 
 I Breslau. Stadt Breslau. 
2  Kreis Striegau. 
1.   Bezirk.*) Striegau. - Waldenburg. 
 Landkreis Breslau. 
21. II Breslau. Kreis Neumarkt. 
 -   Trebnitz.  
 Kreis Oels. 
 Oels. - Groß-Wartenberg. 
 - Millitsch. 
2.   Bezirk.*) Kreis Wohlau. 
Wohlau - Guhrau. R.-B. Breslau. 
     -   Steinau.  
VI. Kreis Glatz. 
Glatz - Habelschwerdt. 
 -   Neurode. 
 Kreis Schweidnitz. 
Schweidnitz.  -   Reichenbach. 
22. Kreis Münsterberg. 
 -   Frankenstein. 
Münsterberg. -   Strehlen. 
- Nimptsch.  
 Kreis Brieg. 
Brieg. -   Ohlau. 
  -   Namslau.  
Rybnik. Kreis Pleß. 
 - Rybnik.    
23. Ratibor Kreis Ratibor. R.-B. Oppeln 
 -   Leobschütz. 
  
  
  
  
  
*) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 21. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 6. Feld- 
artilleriebrigade im Frieden unterstellt.
        <pb n="89" />
        Verwaltungs- Bundesstaat 
Landwehrbezirke (bezw. Aushebungs-) (im Königreich Preußen 
bezirke und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
Infanterie- 
Armeekorps 
Armeekorps brigade 
  
Königreich Preußen. 
Kreis Tost-Gleiwitz. 
Gleiwitz. -   Gr. Strehlitz. 
23.  - Zabrze. 
Kreis Cosel. 
Cosel. -   Neustadt. 
 Kreis Neisse. 
Neisse. -   Grottkau. 
VI. Kreis Tarnowitz. 5 
Beuthen. Stadt Beuthen. R.-B. Oppeln. 
Landkreis Beuthen. 
24. Kattowitz. Klreis Kattowitz. 
Kreis Rosenberg. 
Kreuzburg. -   Lublinitz. 
-   Kreuzburg. 
Kreis Oppeln. 
-   Falkenberg. 
  
  
  
  
  
  
Oppeln. 
  
  
Kreis Paderborn. 
-   Warburg.  
-   Höxter. R.-B. Minden. 
-   Büren. 
Verwaltungsbezirk Lipperode- Fürstenthum Lippe. 
Kappel. 
Paderborn. 
   
  
  
Soest. Kreis Soest. Königreich Preußen. 
-   Lippstadt. 
-   Hamm. 
25. Stadt Dortmund. 
Dortmund. Landkreis Dortmund. 
Kreis Hörde. 
  Stadt Bochum.   
I Bochum. Landkreis Bochum. R.-B. Arnsberg. 
Kreis Gelsenkirchen. 
-   Hattingen. 
Stadt Hagen. 
Landkreis Hagen. 
Hagen. Kreis Schwelm. 
- Iserlohn. 
1. Bezirk.*) 
  
  
  
VII. II Bochum. 
  
  
2. Bezirk.*) 
  
  
Kreis Minden.  
-   Lübbecke. R.-B. Minden. 
Fürstenthum Schaumburg- Fürstenthum Schaumburg- 
Lippe. Lippe. 
Aushebungsbezirk Detmold. 
- Lemgo. 
Kreis Herford. Königreich Preußen. 
    
Stadt Bielefeld. 
Landkreis Bielefeld. R.-B. Minden. 
Kreis Halle. 
-   Wiedenbrück. 
  
Minden. 
  
    
Detmold. 
1. Bezirk.**) 
Fürstenthum Lippe. 
  
26. 
 
Bielefeld. 
  
  
  
  
 *) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 25. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 7. Feld- 
artilleriebrigade im Frieden unterstellt. 
**) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 26. Infanteriebrigade im Frieden unterstellt.
        <pb n="90" />
        76 
   
  
Infanterie- 
Armeekorps 
ps Brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
2. Bezirk.*) 
VII. 27. 
 
 
Düsseldorf. 
! Münster. 
II Münster. 
Recklinghausen. 
Barmen. 
  
Solingen.  
Lennep. 
  
28. 
Crefeld. 
  
Geldern. 
Essen. 
  
Mülheim a. d. Ruhr. 
Stadt Münster. 
Landkreis Münster. 
Kreis Steinfurt. 
Coesfeld. 
Kreis Warendorf. 
Beckum. 
Lüdinghausen. 
Tecklenburg. 
  
  
 
 
Recklinghausen. 
Borken. 
-   Ahaus. 
Stadt Elberfeld. 
-   Barmen. 
Kreis Mettman. 
  
  
Kreis Solingen. 
Stadt Remscheid. 
Kreis Lennep. 
Stadt Düsseldorf. 
Landkreis Düsseldorf. 
  
  
Stadt Crefeld. 
Landkreis Crefeld. 
  
Kreis Cleve. 
- Moers. 
-   Geldern. 
  
Stadt Essen. 
Landkreis Essen. 
Stadt Duisburg. 
Kreis Mülheim a. d. Ruhr. 
  
2. Bezirk.**) 1. Bezirk.**) 
  
Wesel. 
Kreis Rees. 
-   Ruhrort. 
Königreich Preußen. 
R.-B. Münster. 
R.-B. Düsseldorf. 
  
29. 
VIII. 
  
30. 
1. Bezirk.***) 
Aachen. 
Montijoie. 
Erkelenz. 
Jülich. 
  
  
  
Stadt Aachen. 
Landkreis Nachen. 
Kreis Eupen. 
-   Montioie. 
-   Schleiden. 
- Malmedy. 
  
Kreis Erkelenz. 
-   Heinsberg. 
-   Kempen. 
R.-B.   Aachen. 
  
R.-B.   Düsseldorf.   
  
  
  
Kreis Düren. 
-   Geilenkirchen. 
 -   Jülich. 
Kreis Neuß. 
-   Grevenbroich. 
Stadt München-Gladbach. 
Kreis Gladbach. 
  
Stadt Cöln. 
Landkreis Cöln. 
R.-B.   Aachen. 
  
R.-B.   Düsseldorf. 
R.-B. Cöln. 
  
*.) Der 2. Bezirk ist dem Kommandeur der 13. Kavalleriebrigade im Frieden unterstellt. 
 **.)   Der l. Bezirk ist dem Kommandeur der 28. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 14. Kavallerie- 
brigade im Frieden unterstellt. 
***) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 30. Infanteriebrigade im Frieden unterstellt.
        <pb n="91" />
        77 
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
30. 
2. Bezirk.*) 
Deutz. 
Kreis Mülheim a. Rhein. 
. Wipperfürth. 
Gummersbach. 
  
  
Siegburg. 
Siegkreis. 
Kreis Waldbroel. 
  
Bonn. 
  
VIII. 
  
31. 
  
1. Bezirk.**) 
2. Bezirk.**) 
  
Neuwied 
Andernach. 
Kreuznach. 
St. Wendel. 
Stadt Bonn. 
Landkreis Bonn. 
Kreis Bergheim. 
Cuskirchen. 
. Rheinbach. 
  
  
St. Johann. 
  
1. Bezirk***) 
Saarlouis. 
  
2. Bezirk.**) 
II Trier. 
Kreis Neuwied. 
: Altenkirchen. 
  
Kreis Mayen. 
Cochem. 
Adenau. 
Ahrweiler. 
a u unu 
  
Stadt Coblenz. 
Landkreis Cobleng. 
Kreis St. Goar. 
Hohenzollernsche Lande. 
Kreis Simmern. 
Zell. 
-Kreuznach. 
Meisenheim. 
  
Fürstenthum Birkenfeld. 
Kreis St. Wendel. 
:DOottweiler. 
  
Kreis Saarbrücken. 
  
Kreis Saarlouis. 
= Merzig. 
  
Stadt Trier. 
Landkreis Trier. 
Kreis Saarburg. 
Berncastel. 
  
Kreis Bitburg. 
: Prüm. 
Daun. 
Wittlich. 
a U 
Königreich Preußen. 
N.-B. Cölnu. 
R.-B. Coblenz. 
  
R.-B. Sigmaringen. 
  
RN.-B. Coblenz. 
  
Großherzogthum Oldenburg. 
  
Königreich Preußen. 
R.-B. Trier. 
  
  
  
  
1. Bezirk.) 
Lübeck. 
  
Hamburg. 
  
Aushebungsbezirk: 
Hamburg. 
Ritzebüttel. 
Bergedorf. 
  
Freie und Hanfestadt Lübeck. 
Kreis Herzogthum Lauenburg. 
Freie und Hansestadt 
Hamburg. 
  
Freie und Hansestadt Lübeck. 
Königreich Preußen. 
  
  
Provinz Schleswig-Holstein. 
*) Der 2. Bezirk ist dem Kommandeur der lb. Kavalleriebrigade im Frieden unterstellt. 
**) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 31. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der S§. Feld- 
artilleriebrigade im Frieden unterstellt. 
zer") Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 32. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 16. Kavallerie= 
brigade im Frieden unterstellt. 
+Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 33. Iunfanteriebrigade im Frieden unlerstellt. 
1n
        <pb n="92" />
        Armeekorps brigade 
Infanterie- 
 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs= 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
34. 
(Groß- 
herzog- 
li 
Mecklen- 
burgische.) 
  
2. Bezirk.“) 
  
2. Bezirk.) 
  
1 
1. Bezirk.“) 
  
1 Bremen. 
!1 Bremen. 
Aushebungsbezirk: 
Bremen. 
  
Aushebungsbezirk: 
Bremerhaven. 
Kreis 
— 
I # 
Lehe. 
Geestemünde. 
Osterholz. 
Blumenthal. 
Verden. 
Achim. 
Rotenburg. 
Zeven. 
  
Waren. 
Neustrelitz. 
Schwerin. 
Wismar. 
Schleswig. 
Fleusburg. 
Kreis 
= 
— 
— 
= 
Jork. 
Stadec. 
Kehdingen. 
Neuhaus a. d. O. 
Hadeln. 
Bremervörde. 
  
Aushebungsbezirk: 
Nostock. 
Ribnitz. 
Güstrow. 
  
Aushebungsbezirk: 
Malchin. 
Waren. 
Freie Hansestadt Bremen. 
  
Königreich Preußen. 
RN.-B. Stade. 
  
  
Aushebungsbezirk: 
Neustrelitz. 
Neubrandenburg. 
Schönberg. 
  
Aushebungsbezirk: 
Schwerin. 
Hagenow. 
Ludwigslust. 
Parchim. 
  
  
Aushebungsbezirk: 
Wismar. 
Grevismühlen. 
Doberan. 
Kreis 
— 
— 
— 
* 
* 
Eckernförde. 
Schleswig. 
Husum, 
Erderstedt. 
Stadt Fleusburg. 
Landkreis Flensburg. 
Kreis 
— 
Hadersleben. 
Sonderburg. 
Apenrade. 
Tondern. 
  
Großherzogthum 
Mecklenburg-Schwerin. 
Großherzogthum 
Mecklenburg-Strelitz. 
Großherzogthum 
Mecklenburg-Schwerin. 
Provinz Schleswig-Holstein. 
*) Der 2. Bezirk ist dem Kommandeur der 9. Feldartilleriebrigade im Frieden unterstellt. 
**) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 34. Infanteriebrigade (Großherzoglich Mecklenburgischen), der 2. Bezirk 
dem Kommandeur der 17. Kavalleriebrigade (Großherzoglich Mecklenburgischen) im Frieden unterstellt.
        <pb n="93" />
        79 — 
  
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
IX. 
1. Bezirk.) 
36. 
2. Bezirk.) 
  
Kiel. 
Rendsburg. 
  
I Altona. 
Stadt Kiel. 
Landkreis Kiel. 
Kreis Plön. 
Kreis   Oldenburg. 
Fürstenthum Lübeck. 
Königreich Preußen. 
Provinz Schleswig-Holstein. 
  
  
Kreis Rendsburg. 
Norderdithmarschen. 
Süderdithmarschen. 
Steinburg. 
   
  
Stadt Altona. 
  
Il Altona. 
Kreis Pinneberg. 
Kreis   Stormarn. 
Kreis Segeberg. 
Großherzogthum Oldenburg. 
Königreich Preußen. 
Provinz Schleswig-Holstein. 
  
brigade im Frieden unterstellt. 
37. 
  
Aurich. 
  
  
Lingen. 
I Oldenburg. 
Kreis Norden. 
Stadt Emden. 
Landkreis Emden. 
Kreis Wittmund ausschl. Jade- 
gebiet.**) 
Aurich. 
Leer. 
Weener. 
  
   
Kreis Meppen. 
Aschendorf. 
Hümmling. 
Kreis   Lingen. 
Grasschaft Bentheim. 
Kreis   Bersenbrück. 
   
  
Jadegebiet.** 
Stadt Varel. 
Amt Varel. 
Stadt Jever. 
Amt Jever. 
Butjadingen. 
Brake. 
Elsfleth. 
 Delmenhorst. 
 
  
  
II Oldenburg. 
  
Stadt Oldenburg. 
Amt Oldenburg. 
Kreis   Westerstede. 
Kreis   Wildeshausen. 
Kreis   Vechta. 
Cloppenburg. 
Friesoythe. 
   
 
R.-B. Aurich. 
  
R.-B. Osnabrück. 
R.-B. Aurich. 
  
  
Großherzogthum Oldenburg. 
*) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 36. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 18. Kavallerie- 
**) Zum Jadegebiet gehört auch die Stadt Wilhelmshaven.
        <pb n="94" />
        Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
38. 
Osnabrück. 
Nienburg. 
Hannover. 
  
39. 
Hildesheim. 
Göttingen. 
Stadt Osnabrück. 
Landkreis Osnabrück. 
Kreis Wittlage. 
  Melle. 
 Iburg. 
  Diepholz. 
  Syke. 
Kreis 
Kreis 
Kreis Kreis 
  
Kreis Hoya. 
Nienburg. 
Stolzenau. 
Sulingen. 
Kreis   Neustadt a. R. 
 
Kreis Kreis Kreis 
  
Stadt Hannover. 
Landkreis Hannover. 
Stadt Linden. 
Landkreis Linden. 
Kreis Springe. 
Kreis   Hameln 
Kreis Rinteln. 
Königreich Preußen. 
R.-B. Osnabrück. 
R.-B. Hannover. 
R.-B. Hannover. 
  
R.-B. Cassel. 
  
  
Kreis Peine. 
Stadt Hildesheim. 
Landkreis Hildesheim. 
Kreis Marienburg. 
Gronau. 
Alfeld. 
Goslar. 
Zellerfeld. 
Ilfeld. 
Kreis Kreis Kreis Kreis Kreis 
  
Kreis Osterode. 
Kreis Duderstadt. 
Stadt Göttingen. 
Landkreis Göttingen. 
Kreis Münden. 
Uslar. 
Einbeck. 
Northeim. 
Kreis Kreis Kreis 
R.-B. Hildesheim. 
  
  
40. 
Lüneburg. 
  
Celle. 
Kreis Lüchow. 
Kreis   Dannenberg. 
Kreis   Bleckede. 
Stadt Lüneburg. 
Landkreis Lüneburg. 
Kreis Winsen. 
Stadt Harburg. 
Landkreis Harburg. 
  
Stadt Celle. 
Landkreis Celle. 
Kreis Gifhorn. 
Kreis   Burgdorf. 
Isenhagen. 
Fallingbostel. 
Soltau. 
Uelzen. 
Kreis Kreis Kreis 
Kreis 
R.-B. Lüneburg. 
  
1 Braunschweig. 
  
  
Kreis Braunschweig. 
Kreis   Helmstedt. 
Kreis Blankenburg. 
  
  
Herzogthum Braunschweig.
        <pb n="95" />
        Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
II Braunschweig. 
Kreis Wolfenbüttel. 
Gandersheim. 
-Holzminden. 
Herzogthum Braunschweig. 
  
41. 
XI. 
4. 
  
Oberlahnstein. 
  
1. Bezirk.) 
Wiesbaden. 
Wetzlar. 
Unterlahnkreis. 
Kreis St. Goarshausen. 
Unterwesterwaldkreis. 
  
Stadt Wiesbaden. 
Kreis Hoechst. 
Landkreis Wiesbaden. 
Rheingaukreis. 
Untertaunuskreis. 
  
Kreis Wetzlar. 
Dillkreis. 
  
2. Bezirk.“) 
1. Bezirk. **) 
  
2. Bezirk.*) 
Limburg a. L. 
Marburg. 
Fulda. 
Frankfurt a. M. 
Meschede. 
S 
Siegen. 
Oberlahnkreis. 
Kreis Westerburg. 
Oberwesterwaldkreis. 
Kreis Limburg. 
  
Kreis Biedenkopf. 
Marburg. 
Kirchhain. 
Ziegenhain. 
  
  
  
ann u 
Kreis Fulda. 
Gelnhausen. 
Schlüchtern. 
Gersfeld. 
u „n nn 
Königreich Preußen. 
R.-B. Wiesbaden. 
  
R.-B. Coblenz. 
  
R.-B. Wiesbaden. 
R.-B. Cassel. 
  
Stadt Frankfurt a. M. 
Landkreis Frankfurt a. M. 
Obertaunuzkreis. 
Kreis Usingen. 
Stadt Hanau. 
Landkreis Hanau. 
R.-B. Wiesbaden. 
  
R.-B. Cassel. 
  
Kreis Brilon. 
Meschede. 
Arnsberg. 
Wittgenstein. 
rl 
  
·### U U 
Kreis Siegen. 
Olpe. 
Altena. 
u ½ 
  
43. 
  
Arolsen. 
Fürstenthum Waldeck und 
Pyrmont. 
Kreis Wolfhagen. 
-Frankenberg. 
R.-B. Arnsberg. 
  
Fürstenthum Waldeck und 
Pyrmont. 
  
  
1. Bezirk-) 
  
  
  
  
7) Der 1. Bezirk i 
brigade im Frieden unterstellt. 
**) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 42. 
1 Cassel. 
artilleriebrigade im Frieden unterstellt. 
Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 43. Iufanteriebrigade im Frieden unterstellt. 
  
Stadt Cassel. 
Landkreis Cassel. 
Kreis Witzenhausen. 
-Hofgeismar. 
  
Königreich Preußen. 
N.-B. Caseel. 
st dem Kommandeur der 41. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 21. Kavallerie= 
Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 11. Feld-
        <pb n="96" />
        82 
  
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Berwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
XI. 
Großherzoglich 
Hessische 
(25.) Division. 
43. 
# I. Bezirk.“) 
2. Bezirk *) 
Hersfeld. 
  
44. 
Meiningen. 
Weimar. 
Kreis Gotha. 
Coburg. 
Ohrdruf. 
Waltershausen. 
  
Kreis Meiningen. 
Herzogthum Sachsen-Coburg 
und Gotha. 
  
  
Kreis Melsungen. 
Ccschwege. 
Fritzlar. 
-Homberg. 
Kreis Rotenburg a. F. 
-Schmalkalden. 
-Hünfeld. 
-Hersfeld. 
  
II 
Hildburghausen. 
Sonneberg. 
Saalfeld. 
u u 
Königreich Preußen. 
R.-B. Cassel. 
Herzogthum Sachsen-Mei- 
ningen. 
  
I. Verwaltungsbezirk (Weimar). 
II. Verwaltungsbezirk (Apolda). 
V. Verwaltungsbezirk (Neustadtt 
a. O.) 
  
Eisenach. 
  
49. 
(I. Groß- 
herzoglich 
Hessische.) 
50. 
(2. Groß- 
herzoglich 
Hessische.) 
1 Darmstadt. 
III. Verwaltungsbezirk (Eisenach). 
IV. Verwaltungsbezirk 
  
Friedberg. 
Kreis Friedberg. 
  
Gießen. 
II Darmstadt. 
Kreis Gießen 
(Derm- 
bach). 
Kreis Darmstadt. 
- Offenbach. 
  
Büdingen. 
Alsfeld. 
Lauterbach. 
Schotten. 
. u n U 
  
Kreis Dieburg. 
Bensheim. 
Groß-Gerau. 
U U 
  
Erbach. 
Mainz. 
— 
  
Worms. 
Kreis Mainz. 
Kreis Erbach. 
Hefppenheim 
  
Bingen. 
  
Kreis Worms. 
DOnppenheim. 
-Alzey. 
Großberzogthum Sachsen. 
Großherzogthum Hessen. 
  
XII. (Königlich 
Süchsisches.) 
  
46. 
(2. Königlich 
Sächsische.) 
Pirna. 
Zittau. 
  
Antshauptmannschaft 
  
Amtshauptmannschaft 
irna. 
Amtshauptmannschaft 
Dippoldiswalde. 
  
Zittau. 
Amtshauptmannschaft 
Löbau. 
Königreich Sachsen. 
  
*) Der 1 Bezirk ist dem Kommandeur der 43. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 22. Kavallerie- 
brigade im Frieden unterstellt.
        <pb n="97" />
        83  
  
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
  
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
XII. 
(Königlich 
Sächsisches.) 
46. 
(2. Königlich 
Sächsische.) 
Bautzen. 
  
Großenhain. 
  
47. 
(3. Königlich 
Sächsische.) 
Plauen. 
Schneeberg. 
Zwickau. 
  
Glauchau. 
  
48. 
(4. Königlich 
Sächsische.) 
63. 
(5. Königlich 
Sächsische.) 
64. 
(6. Königlich 
Sächsische.) 
  
Leipzig. 
Amtshauptmannschaft 
Bautzen. 
Amtshauptmannschaft 
Kamenz. 
Amtshauptmannschaft 
Großenhain. 
  
Amtshauptmannschaft 
Plauen 
Amtshauptmannschaft 
Oelsnitz. 
Amtshauptmannschaft 
Schwarzenberg. 
Amtshauptmannschaft 
Auerbach. 
  
  
Amtshauptmannschaft 
Zwickau. 
  
Amtshauptmannschaft 
Glauchau. 
  
Stadt Leipzig. 
Amtshauptmannschaft 
Leipzig. 
  
Borna. 
Wurzen. 
Freiberg. 
  
Annaberg. 
I Chemmig. 
  
II Chemnitz. 
Döbeln. 
Meißer  
Amtshauptmannschaft Borna. 
Amtshauptmannschaft 
Rochlitz. 
  
Amtshauptmannschaft 
Grimma. 
Amtshauptmannschaft 
Oschatz. 
  
Amtshauptmannschaft 
Freiberg. 
Amtshauptmannschaft 
Marienberg. 
Amtshauptmannschaft 
Annaberg. 
  
  
Stadt Chemnitz. 
  
Amtshauptmannschaft 
Chemnitz. 
Amtshauptmannschaft Flöha. 
Amtshauptmannschaft Döbeln. 
Amtshauptmannschaft Meißen. 
  
Dresden-Altstadt. 
Dresden-Neustadt. 
  
Der links der Elbe gelegene 
Theil der Stadt Dresden 
(Altstadt). 
Amtshauptmannschaft 
Dresden-Altstadt. 
Der links der Elbe gelegene 
Theil der Amtshauptmann- 
schaft Dresden-Neustadt. 
  
  
Der rechts der Elbe gelegene 
Theil der Stadt Dresden 
(Neustadt). 
Der rechts der Elbe gelegene 
Theil der Amtshauptmann- 
schaft Dresden-Neustadt. 
  
Königreich Sachsen.
        <pb n="98" />
        84 
  
  
Infanterie- 
Armeekorps brigade 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
51. 
(1. Königlich 
Württem- 
bergische.) 
XIII. 
(Königlich 
Württem- 
bergisches.) 
52. 
2. Königlich 
Württem. 
bergische.) 
53. 
(3. Königlich 
Württem- 
bergische.) 
  
  
Reutlingen. 
Horb. 
Rottweil. 
Stuttgart. 
Leonberg. 
Ludwigsburg. 
Heilbronn. 
Hall. 
Mergentheim. 
Ellwangen. 
Gmünd. 
Ulm. 
Herrenberg. 
Calw. 
Neuenbürg. 
Nagold. 
Oberamtsbezirk Reutlingen. 
- Tübingen. 
- Rottenburg 
Oberamtsbezirk 
u uiee 
  
am Neckar. 
  
Oberamtsbezirk Horb. 
" Freudenstadt. 
- Sulz. 
Oh Oberndorf. 
  
Oberamtsbezirk Balingen. 
Nottweil. 
Spaichingen. 
Tuttlingen. 
V u #u 
  
Ouberamtsbezirk Stuttgart, 
Stadt- 
direktion. 
- Stuttgart, 
Oberamt. 
  
Oberamtsbezirk Böblingen. 
O Leonberg. 
— Vaihingen. 
- Maulbronn. 
  
Onberamtsbezirk Ludwigsburg. 
Oü Cannstatt. 
- Marbach. 
- Waiblingen. 
  
Oberamtsbezirk Brackenheim. 
Besigheim. 
Heilbronn. 
Neckarsulm. 
un Uu 
  
Ocberamtsbezirk Backnang 
Weinsberg. 
Oehringen. 
Hall. 
u u n„ 
  
Ovcberamtsbezirk 
  
Oberamtsbezirk Künzelsau. 
Gerabronn. 
Crailsheim. 
Mergentheim. 
u 
u V 
  
Gaildorf. 
Ellwangen. 
- Aalen. 
- Neresheim. 
  
Oberamtsbezirk Schorndorf. 
- Welzheim. 
Göppingen. 
Gmünd. 
u 
u n 
  
Geislingen. 
Heidenheim. 
- Ulm. 
Oberamtsbezirk 
  
Königreich Württemberg.
        <pb n="99" />
        85 — 
  
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
  
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
XIII. 
(Königlich 
Württem- 
bergisches.) 
544. 
Württem- 
bergische.) 
(4. Königlich 
Ravensburg. 
Biberach. 
Ehingen. 
Eßlingen. 
Oberamtsbezirk Riedlingen. 
Saulgau. 
Ravensburg. 
Tettnang. 
Oberamtsbezirk Biberach. 
Waldsee. 
Leutkirch. 
Wangen. 
Oberamtsbezirk Blaubeuren. 
Münsingen. 
Oc Ehingen. 
Oü Laupheim. 
Oulberamtsbezirk Kirchheim. 
Nürtingen. 
Eßlingen. 
Urach. 
u u 
V 
u n n 
U n 
u 
Königreich Württemberg. 
  
*8* 
B 
56. 
S 
—1 
  
Mosbach. 
Mannheim. 
Heidelberg. 
  
Bruchsal. 
Karlsruhe. 
Rastatt. 
Offenburg. 
Freiburg. 
Lörrach. 
Bezirksamt Sinsheim. 
Bezirksamt Tauberbischofs- 
eim. 
Wertheim. 
Buchen. 
Adelsheim. 
Mosbach. 
Eberbach. 
Bezirksamt Mannheim. 
- Schwetzingen. 
Bezirksamt Heidelberg. 
- Wiesloch. 
- Weinheim. 
u uunn 
  
Eppingen. 
Bretten. 
Bruchsal. 
Bezirksamt Durlach. 
Ettlingen. 
- Pforzheim. 
- Karlsruhe. 
V u 
U 
  
Bezirksamt Rastatt. 
2 Baden. 
Bühl. 
Achern. 
Oberkirch. 
Bezirksamt Offenburg. 
- Kehl. 
Wolfach. 
Lahr. 
Ettenheim. 
V u 
u 
  
  
U Ii M 
  
Beczirksamt Emmendingen. 
Waldkirch. 
Breisach. 
Freiburg. 
Staufen. 
ua u V M 
  
  
Bezirksamt Müheim. 
Lörrach. 
Schönau. 
Schopfheim. 
Säckingen. 
  
Großherzogthum Baden.
        <pb n="100" />
        — — 
86 
  
— — 
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
67. 
Colmar. 
  
58. 
Donaueschingen 
Kreis Colmar 
:Rapoltsweiler. 
  
Bezirksamt Triberg. 
Villingen. 
Donaueschingen. 
Neustadt. 
St. Blasien. 
Bonndorf. 
Waldshut. 
V 
V V V 
  
Stockach. 
  
Mülhausen i. E. 
  
Gebweiler. 
Bezirksamt Engen. 
Oc Stockach. 
Meßkirch. 
Ueberlingen. 
Pfullendorf. 
Konstanz. 
u n½ u 
  
Kreis Mülhausen i. E. 
. Altkirch. 
  
Kreis Gebweiler. 
.= Thann. 
Elsaß-Lothringen. 
  
Großherzogthum Baden. 
Elsaß-Lothringen. 
  
XV. 
61. 
Straßburg. 
Molsheim. 
Schlettstadt. 
  
  
Stadt Straßburg. 
Landkreis Straßburg. 
  
Kreis Molsheim. 
Kantone Buchs-ä 
weiler, Zabern, 
Maursmünster, 
Lützelstein. 
I des Kreises 
Zabern. 
  
Kreis Erstein. 
Schlettstadt. 
  
Saargemünd. 
  
Hagenau. 
Kreis Saargemünd. 
-Saarburg. 
Kantone Saar- des Kreises 
union und 
Drulingen. Zabern. 
  
Kreis Weißenburg. 
-Hagenau. 
Elsaß-Lothringen. 
  
XVI. 
66. 
Diedenhofen. 
Kreis Diedenhofen. 
-Bolchen 
  
Met. 
Forbach. 
Stadt Metz. 
Landkreis Metz. 
  
Kreis Chateau-Salins. 
.-Forbach. 
Elsaß-Lothringen. 
  
XVII. 
  
69. 
Schlawe. 
  
Stolp. 
  
Kreis Schlawe. 
-Bütow. 
.Rummelsburg. 
  
  
Kreis Stolp. 
:Loauenburg. 
Kreis Conitz. 
*· Tuchel. 
SSchlochau. 
Kreis Thorn. 
Culm. 
-Bauriesen. 
  
  
  
  
Königreich Preußen. 
R.-B. Koeslin. 
R.-B. Marienwerder.
        <pb n="101" />
        Infanterie- Verwaltungs. ( Bundesstaat  
Armeekorps    (im Königreich Preußen 
 brigade Landwehrbezirke (bezw Aushebungs.) und Bayern auch Provinz, 
bezirke bezw. Regierungsbezirk) 
Königreich Preußen. 
Kreis Schwetz. 
70. Graudenz. -   Marienwerder. R.-B. Marienwerder. 
  -   Graudenz. 
Stadt Danzig. 
 Kreis Danziger Höhe. 
Danzig Danziger Niederung. 
  -   Dirschau.  
71. Kreis Pr. Stargardt. R.-B. Danzig. 
Pr. Stargard -   Berent. 
Kreis Neustadt i. Westpr. 
XVII. Neustadt. - Putzig. 
 Carthaus.  
Kreis Osterode.  
Osterode. Neidenburg. R.-B. Königsberg. 
Kreis Rosenberg. 
72. Deutsch-Eylau.  -   Löbau. R.-B. Marienwerder. 
Kreis Stuhm. 
Stadt Elbing. 
Marienburg. Landkreis Elbing. R.-B. Danzig. 
Kreis Marienburg. 
Bezirksamt Berchtesgaden. Königreich Bayern. 
- Traunstein. 
 - Laufen. 
Rosenheim. Rosenheim. 
Magistrat Traunstein. 
-   Rosenheim. 
Fezirksamt Altötting. 
 - Mühldorf. 
1. Königlich Wasserburg. - Wasserburg. 
Bayerische. -   Ebersberg. 
 - Erding. 
Bezirksamt Miesbach. R.-B. Ober-Bayern. 
- Tölz. 
Weilheim. - Weilheim. 
- Garmisch. 
  - Schongau. 
I München. Magistrat München. 
1. Königlich 
Bayerisches. 
  
2. Königlich 
Bayerische. 
  
  
II München. 
Landshut. 
Vilshofen. 
  
  
  
  
  
Bezirksamt München I. 
-   - II. 
-   Landsberg. 
-   Bruck. 
-   Dachau. 
Magistrat Landsberg. 
Bezirksamt Dingolfing. 
- Vilsbiburg. 
- Landshut. 
- Rottenburg. 
Magistrat Landshut. 
Bezirksamt 
Magistrat ) Freising. 
Bezirksamt Eggenfeiden. 
- Pfarrkirchen. 
- Griesbach. 
- Vilshofen. 
- Landau a. J. 
  
  
  
R.“B. Nieder-Bayern. 
N.. Ober-Bayern. 
  
R.-B. Nieder-Bayern. 
18*
        <pb n="102" />
        Armeekorps 
  
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
  
  
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
I. Königlich 
Bayerisches. 
2. Königlich 
Bayerische. 
3. Königlich 
Bayerische. 
  
4. Königlich 
Bayerische. 
  
  
Passau. 
Kempten. 
Mindelheim. 
Augsburg. 
Dillingen. 
 Ingolstadt. 
Gunzenhausen. 
Bezirksamt Passau. 
-   Wegscheid. 
-   Wolfstein. 
-   Grafenau. 
-   Regen. 
- Deggendorf. 
Magistrat Passau. 
- Deggendorf. 
Bezirksamt Kempten. 
- Füssen. 
- Sonthofen. 
- Lindau. 
Magistrat Kempten. 
-   Lindau. 
Bezirksamt Oberdorf. 
- Kaufbeuren. 
- Mindelheim. 
- Memmingen. 
Magistrat Kaufbeuren. 
- Memmingen. 
Bezirksamt Augsburg. 
-   Zusmarshausen. 
-   Krumbach. 
-   Illertissen. 
- Neu-Ulm. 
Magistrat Augsburg. 
- Neu-Ulm. 
Bezirksamt Friedberg. 
Bezirksamt Günzburg. 
-   Dillingen. 
-   Wertingen. 
-   Donauwörth. 
-   Nördlingen. 
Magistrat Günzburg. 
- Dillingen. 
- Donauwörth. 
- Nördlingen. 
Bezirksamt Aichach. 
-   Schrobenhausen. 
-   Pfaffenhofen. 
-   Ingolstadt. 
Magistrat Ingolstadt. 
Bezirksamt Beilngries. 
 
   
   
  
  
 
Bezirksamt  
Magistrat ) Eichstädt. 
Bezirksamt 
Magistrat 
  
  
Bezirksamt Dinkelsbühl. 
-   Gunzenhausen. 
-   Weißenburg. 
-   Hilpoltstein. 
-   Feuchtwangen. 
- Schwabach. 
Magistrat Dinkelsbühl. 
- Weißenburg. 
- Schwabach 
 
   
Neuburg a. D. 
Königreich Bayern. 
R.-B. Nieder-Bayern. 
R.-B. Schwaben und Neu- 
burg. 
  
R.-B. Ober-Bayern. 
  
R.-B. Schwaben und Neu- 
burg. 
R.-B. Ober-Bayern. 
  
R.-B. Oberpfalzund Regens- 
burg. 
R.-B. Mittelfranken. 
  
  
N.-B. Schwaben und Neu- 
burg. 
R.-B. Mittelfranken.
        <pb n="103" />
        89  
  
  
Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
Verwaltungs- 
(bezw. Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat   
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
II. Königlich 
Bayerisches. 
  
5. Königlich 
Bayerische. 
6. Königlich 
Bayerische. 
7. Königlich 
Bayerische. 
  
Regensburg. 
Straubing. 
Amberg. 
Nürnberg. 
Ausbach. 
Erlangen. 
Kitzingen. 
Bamberg. 
Bezirksamt Kelheim. 
-   Regensburg. 
- Stadtamhof. 
- Parsberg. 
Magistrat Regensburg. 
 
  
Bezirksamt Mallersdorf. 
-   Straubing. 
-   Bogen. 
-   Viechtach. 
-   Kötzting. 
Magistrat Straubing. 
Bezirksamt Cham. 
   
 
  
Bezirksamt Roding. 
-   Waldmünchen. 
-   Neunburg v. W. 
-   Burglengenfeld. 
-   Nabburg. 
-   Amberg. 
Magistrat Amberg. 
    
  
Bezirksamt Neumarkt. 
- Nürnberg. 
-   Fürth. 
Magistrat Nürnberg. 
- Fürth. 
  
Bezirksamt Sulzbach. 
Bezirksamt Ansbach. 
-   Neustadt a. d. Aisch. 
-   Uffenheim. 
-   Rothenburg a. T. 
Magistrat Ansbach 
- Rothenburg a. T. 
   
  
- Hersbruck. 
- Erlangen. 
Magistrat Erlangen. 
Bezirksamt Forchheim. 
- Höchstadt. 
Magistrat Forchheim. 
  
Magistrat 
  
Bezirksamt Scheinfeld. 
- Ochsenfurt. 
- Kitzingen. 
- Gerolzhofen. 
- Haßfurt. 
Kitzingen. 
Bezirksamt Ebern. 
-   Staffelstein. 
-   Lichtenfels. 
-   Ebermannstadt. 
-   Bamberg I. 
-   Bamberg II. 
Bamberg. 
    
Magistrat 
Königreich Bayern. 
R.-B. Nieder-Bayern. 
  
  
R.-B. Oberpfalz und 
Regensburg. 
R.-B. Nieder.- Bayern. 
R.-B. Oberpfalz und 
Regensburg. 
R.-B. Oberpfalz und 
Regensburg. 
R.-B. Mittelfranken. 
  
R.-B. Oberpfalz und 
Regensburg. 
  
R.-B. Mittelfranken. 
R.-B. Oberfranken. 
R.-B. Mittelfranken. 
  
R.-B. Unterfranken und 
Aschaffenburg. 
R.-B. Unterfranken und 
Achaffenburg. 
R.-B. Oberfranken.
        <pb n="104" />
        Armeekorps 
Infanterie- 
brigade 
Landwehrbezirke 
   
  
Verwaltungs- 
(bezw Aushebungs-) 
bezirke 
Bundesstaat 
(im Königreich Preußen 
und Bayern auch Provinz, 
bezw. Regierungsbezirk) 
  
II. Königlich 
Bayerisches. 
  
7. Königlich 
Bayerische. 
8. Königlich 
Bayerische. 
9. Königlich 
Bayerische. 
  
Kissingen. 
Würzburg. 
Aschaffenburg. 
Weiden. 
Bayreuth. 
Kaiserslautern. 
Ludwigshafen a. Rh. 
Landau. 
Zweibrücken. 
Bezirksamt Königshofen. 
Mellrichstadt. 
Neustadt a. S. 
Brückenau. 
Kissingen. 
Hammelburg. 
Bezirksamt Würzburg. 
- Karlstadt. 
- Schweinfurt. 
Magistrat Würzburg. 
- Schweinfurt. 
    
 
  
  
Bezirksamt Miltenberg. 
- Obernburg. 
Marktheidenfeld. 
- Lohr. 
- Alzenau. 
Aschaffenburg. 
Magistrat Aschaffenburg. 
Bezirksamt Vohenstrauß. 
Neustadt a. d. W. N. 
Tirschenreuth. 
Kemnath. 
- Eschenbach. 
Bezirksamt Wunsiedel. 
Rehau. 
Hof 
Naila. 
Münchberg. 
Berneck. 
Magistrat Hof. 
Bezirksamt Teuschnitz. 
Kronach. 
Stadtsteinach. 
Kulmbach. 
Bayreuth. 
Pegnitz. 
Magistral Kulmbach. 
- Bayreuth. 
 
  
  
     
   
  
Bezirksamt Frankenthal. 
Bezirksamt Kirchheimbolanden. 
Kusel. 
- Kaiserslautern. 
  
Neustadt a. d. H. 
Speyer. 
Ludwigshafen 
a. Rh. 
   
  
Bergzabern. 
Landau. 
- Germersheim. 
Bezirksamt 
  
  
Bezirksamt Homburg. 
Zweibrücken. 
Pirmasens. 
  
  
Königreich Bayern. 
R.-B. Unterfranken und 
Aschaffenburg. 
R.--B. Oberpfalz und 
Regensburg. 
R.-B. Oberfranken. 
R.-B. Pfalz.
        <pb n="105" />
        91xxxxx 
Alphabetisches Verzeichniß der Landwehrbezirke. 
Zu Anlage 
  
  
  
  
  
  
  
  
Landwehrbezirke, Armeekorps. Infanteriebrigade. Bemerkungen Landwehrbezirke. Armeekorps. Infanteriebrigade. Bemerkungen. 
 
  
Aachen VIII. 29. Celle X. 40. 
Allenstein. I. 3. I Chemnitz XII. 63. (5. K. Sächs.) 
Altenburg IV. 16. II Chemnitz XII. 63. (5. K. Sächs.) 
! Altona IX. 36. (2. Bezirk.) Coblenz VIII. 31. (2. Bezirk.) 
II Altona IX. 36. (2. Bezirk.) Cöln VIII. 30. (1. Bezirk.) 
Amberg ll. K. Bay. 5. K. Bay. Colmar XIV.   57. 
Andernach VIII. 31. (1. Bezirk.) Conitz. XVII.   69.  
Anklam II. Cosel VI. 23. 
Annaberg XII. 63. (5. K. Sächs.) Cottbus III. 10.  
Ansbach   II   K.   Bay. 6. K. Bay. Crefeld VII. 28. (1. Bezirk.) 
Arolsen XI. 43. (1. Bezirk.) Crone (Deutsch) II. 7. 
Aschaffenburg II. 6 Way. 7. K. Bay. (Deutsch-Crone) 
Aschersleben. 13. (1. Bezirk.) Crossen III. 10. 
Augsburg I. "41# Vac 3. K. Bay. Cüstrin III. 9. 
Aurich X. 37. 
 Danzig. 71. 
Bamberg. IlI. K. Bay. 7. K. Bay. I Darmstadt XI. 49. I 
Barmen VII. 27. II Darmstadt XI. % 6 
Bartenstein I. 3. Dessau IV. Bezirk.)y 
Bautzen XII. 46. (2. K. Sächs.) Detmold. VII. 24. 61 Bezirk.) 
Vayrenth. II. K. Bay. 8. K. Bay. Deutz VIII. "30. (2. Bezirk.) 
Belgard II. 6. Diedenhofen. XVI. 66. 
1 Berlin. III. Dillingen. I. K. Bay. 4. K. Bay. 
II Berlin. III. Ldw. Inspetkt. Doebeln XII. 64. (6. * Sächs.) 
II Berlin. III. Berlin. Donaueschingen XIV. 
IV Berlin") III. *) Das Bezirkss Dortmund VII. (1. Vrzirt) 
Bernburg IV. 14. (1. „Bezirt loemmando Dresden-Alt- 
Beuthen VI. findet sich vor- stadt . XII. 64. (6. K. Sächs.) 
Biberach XIII. 54. (4. z8 Württ.) länfig in Steg Dresden-Neu- 1 
gielefeld VII. 26. (1. Bezirk.) * sdtadt XII. 64. (6. K. Sächs.) 
Bitterfeld. IV. 14. (2. Bezirk.) Düsseldorf VII. 28. (1. Bezirk.) 
Vochum VII. 25. (2. Bezirk.) 
Il Bochum VII. 26. (2. Bezirk.) 5 
Vonn VIII. 30. (2. Bezirk.) ä Ehingen XIII. 4. (4. K. Württ.) 
Vorna. XII. 18. (4. K. Sächs Eisenach XI. 44. 
Standenburg Ellwangen XIll. 53. (3. 9.— „Vürtt) 
ua. 9H. III. 11. Erbach i. O. XI. 
Braunsberg I., 4. Erfurt# IV. 15. (1. Vezirt)) 
l Lraunschweig X. J0. Erkelenz VIII. 29. 
I! Braunschweig X. 40. 1 Erlangen. II. K. Bay. 6. K. Bay. 
Bremen . IX. 33. (2. Bezirt.) Essen VII. . (2. Bezirk.) 
Il Bremen IX. 33. (2. Bezirk.) Eßlingen. XIII. 1. (4. K. Württ.) 
Vreslau VI. 21. (1. Bezirk.) Eylau (Deutsch) XVII. 72. 
II Breslau VI. 21. (2. Bezirk.) (Deutsch-Eylau) 
Brieg VI. 22. 
Bromberg II. J. 
Vruchsal XIV. 55. Flensburg IX. 35. 
Burg IV. 13. (1. Bezirk.) Forbach XVI. 66. 
Frankfurt a. M. XI. 412. (1. Bezirk.) 
Frankfurt a. O. III. 9. 
Calau. IlI. 10 Freiberg Xll. 63. (5. K. Sachf.) 
Calw. XIII. 51. (1. K. Württ.) 6 Freiburg XIV. 57. 
I Cassel. XI. 43. (1. Bezirk.) Friedberg XI. 19. 
I!! Cassel. XI. 43. (2. Bezirk.) Fulda Xl. 42. (1. Bezirk.)
        <pb n="106" />
        92 
  
  
  
  
  
  
  
     
Landwehrbezirke. Armeekorps. Infanteriebrigade. Bemerkungen. Landwehrbezirke. Armeekorps. Infanteriebrigade. Bemerkungen. 
Gebweiler  XIV. 58. Lauban V. 18.  
Geldern  VII. 28. (1. Bezirk.) Leipzig XII. 48. (4. K. Sächs.) 
Gera  IV. 16. Lennep VII.   27 
Gießen  XI. 49. Leonberg XIII. 52. (2. Württ.) 
Glatz VI. 22. Liegnitz   V. 18. 
Glauchau XIl. 47. (3. K. Sächs.) 1 Limburg a. L. XI. 41. (2. Bezirk) 
Gleiwitz VI.   23 Lingen X. 37. 
Glogau  V.  17. Lörrach XIV. 57. 
Gmünd  XIII 53. (3. K. Württ.) Lötzen l. 3. 
Gnesen II. 8. Ludwigsburg XIII. 52. (2. K. Württ.) 
Görlitz V. 17. Ludwigshafen 
Göttingen X. 39 a. Rh. II. K. Bay. 9. K. Bay. 
Goldap I. 2. Lübeck IX. 33. (1. Bezirk.) 
Gotha- Xl. 43. (1. Bezirk Lüneburg X. 40. 
Graudenz XVII. 
Großenhain-  XII. 46. (2. K.   Sächs.) 
Guben. III.   10 Magdeburg IV. 13. (1. Bezirk.) 
Gumbinnen I. 2. Mainz. XI. 50. 
Gunzenhausen. l. K. Bay 4. K. Bay. Mannheim XIV. 55. 
Marburg. XI. 42. (1. Bezirk.) 
Marienburg XVII. 72. 
Hagen. VII. 25. (2. Bezirk.) Meiningen XI. 44. 
Hagena XV. 62. Meißen XIl. 64. (6. K. Sächs.) 
Halberstadt IV. 14. (1. Bezirk.)  Mergentheim XIII. 53. (3. K. Württ.)  
Hall XIII., 52. (2. K. Württ.) Meschede XI. 42. (2. Bezirk.)  
Halle a. S. IV. 14. (2. Bezirk.) Metz XVI. 66.  
Hamburg IX. 33. (1. Bezirk.) Mindelheim  I.   K.   Bay 3. K. Bay.  
Hannover X. 38. Minden VII. 26. (1.   Bezirk) 
Heidelberg XIV. 55. Molsheim XV.   61. 
Heilbron XIll. 52. (2. K. Württ.) Montjoie VIII. 29. 
Hersfeld Xl. 43. (2. Bezirk.) Mosbach XIV. 55. 
Hildeshe X. 39. Mühlhausen  
Hirschberg .. V. 18. i.   Th. IV. 15. (1. Bezirk.) 
Hof. ll. K. Bay. 8. K. Bay.  Mülhausen i.   E. XIV. 58. 
Hoarb DA ll. 51. (I. K. Württ.) Mülheim a. d.  
 Ruhr VII. 28. (2. Bezirk.) 
 I.   München. I. K. Bay. I. K. Bay. 
Jauer V. 18. II.   München  I.   K. Bay. 2. K. Bay. 
Ingolstadt I. K. Bay. 1. K. Bay. I. Münster VII. 26. (2. Bezirk.) 
Inowraczlaw. II. 8. II Münster VII. 26. (2. Bezirk.) 
Insterburg  l. 2. Münsterberg. VI. 22. 
St. Johann VIII. 32. (I. Bezirk.)   Muskau V. 17. 
 
JüterborgXXXX III.   11.  
  Naugard II.   6. 
  Naumburg a. S. IV. 15. (2. Bezirk.) 
Kaiserslautern II. K. Bay. 9. K. Bay. Neisse VI. 
Karlsruhe XIV. 56. eu Haldensleben IV. 13. TT 
Kattowitz. .. VI. 24. Neusalz a. D. V.   17. 
Kempten I. K. Bay. 3. K. Bay. Neuß VIIl. 30. (2.   Bezirk.) 
Kiel 1XK. 5. (1. Bezirk.) ust W.Pr. xvi 
Kissingen. II. K. Bay. 7. K. Bay T eustettin. . · 
Klgmäen II. K. 8 6. K. Bay Neustrelitz IX. 31. (. T 
Königsberg 4. ANMeutomischel. V. 
Kosten. ’. 19. | Neuwied VIII. (. - 
Kreuzburg VI. 24. " Nienburg. X. 38. 
Kreuznach VIII 31. (2. Bezirk.) ] Nürnberg. II. K. Bay. 6. K. Bay. 3 
l l 
Landau .. II. K. Bay. 9. K. Bay. D Oberlahnstein 2 41. (1. Bezirk.) 
Landsberg a. W. I111. 9. DOels . 21. (2. Bezirk.) 
Landshut. E 2. K. Bay. Offenburg XIV. 56.
        <pb n="107" />
        93 
  
  
  
  
  
Landwehrbezirke. Armeekorps. Infanteriebrigade. Bemerkungen.  Landwehrbezirke. Armeekorps. Infanteriebrigade. Bemerkungen. 
 
I Oldenburg X. 37. Sprottau V. 17. 
II. Oldenburg X. 37. Stade IX. 33. (2. Bezirk.) 
Oppeln VI. 24. Stargard 
Osnabrück X. 38. i. Pomm. II.  6.  
Osterode XVII. 72. Stargardt i. Pr. XVII. 71.  
Ostrowo V. 20. (Pr. Stargardt)  
Stendal IV. 13. (2. Bezirk)  
Stettin II.   5 
Paderborn VII. 25. (1. Bezirk.) Stockach XIV.  58 
Passau I. K. Bay. 2. K. Bay. Stolp   XVII.  69. 
Perleberg III. 12. Stralsund II. 5. 
Pirna XII. 46. (2. K. Sächs.) Straßburg XV. 61. 
Plauen Xll. 47. (3. K. Sächs.) Straubig II. K. „Bay 5. K. Bay. 
Posen V. 19. Striegau VI.   21. (1. Bezirk.) 
Potsdam III. 11. Stuttgart XIII.  51. (1. K. Württ.) 
Prenzlau III. 12. 
Thorn XVII. 70. 
Rastatt XIV. 56. Tilsit I. 1. 
Rastenburg I. 3. Torgau IV. 16. 
Ratibor VI.   28. I Trier VIII. 32. (2. Bezirk.) 
Ravensburg XIII. 54. (4. K.   Württ.) II Trier VIII. 32. (2. Bezirk.) 
Rawitsch V.   20.  
Recklinghausen  VII. 26. (2. Bezirk.) 
Regensburg II.  K.   Bay. 5. K. Bay. Ulm XIII. 53. (3. K. Württ.) 
Rendsburg IX.   36. (1. Bezirk.) 
Reutlingen XIII. 51. (I. K. Württ.) 
Rosenheim l. K. Bay. 1. K. Bay. Vilshofen I. K. Bay. 2. K. Bay. 
Rostock IX. 34. (1. Bezirk.)  
Rottweil XIII. 51. (1.K. Württ.)  
Ruppin III. 12. Waren IX. 34. (1. Bezirk.) 
Rybnik VI.  23. Wasserburg I. K. Bay.  K. Ban. 
Wehlau   I.   1.  
 Weiden, ll.   K. Bay. 8. K. Bar. 
Saargemünd XV.   62. Weilheim I. K. Bay. 1. K. Bay. 
Saarlouis VIll. 82. (1. Bezirk.) Weimar XI. 44. 
Samter V.   19. Weißenfels IV. 15. (2 Bezirk.) 
Sangerhausen IV. 15. (2. !§i*72 St. Wendel VIII. 32. (1. Bezirk.) 
Schlawe XVII.   69. Wesel VII. 28. (2. Bezirk.) 
Schleswig IX. 35. Wetzlar XI. 41. (2. Bezirk.) 
Schlettstadt XV.   61. Wiesbaden XI. 41. (1. Bezirk.) 
Schneeberg  XII. 47. (8. K. Sächs.) Wismar IX. 34. (2. Bezirk.) 
Schneidemühl II.   8. Wohlau VI. 21. (2. Bezirk.) 
Schrimm V. 20. Woldenberg III. 9. 
Schroda V. 20. Worms  XI. I 50. 
Schweidnitz. VI. 22. Wurzen XII. 48. (4. K. Sächs.) 
Schwerin. IX. 34. (2. Bezirk.) Würzburg II. K. Bay. 7. K. Bay. 
Siegburg VIII. 30. (2. Bezirk.)   
Siegen XI. 42. (2. Bezirk.) 
Soest VII. 25. (1. Bezirk.) Zittau  XII. 46. (2. K. Sächs.) 
Solingen VII. 27. Zweibrücken II. K. Bay. 9. K. Bay. 
Sondershausen IV. 15. (1. Bezirk.) Zwickau XII. 47. (3. K. Sächs.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns 
Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="108" />
        <pb n="109" />
        — 95 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
   
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. April 1895.  Nr.   14. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Entlassung von Konsuln 3. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande 
und Einziehung von Konsulaten  Seite 95 oder den Befugnissen    der Zoll- und Steuerstellen:  – 
2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des neunten Nach- Abänderung von Tarasätzen    99 
trags des Internationalen Signalbuchs; — Vorschriften   
über die Vermessung der Schiffe für die Fahrt durch den 4. Polizei-Wesen:  Ausweisung von Ausländern aus dem 
Suezkanal   95 Reichsgebiet 101 
  
1. Konsulat-Wesen. 
Dem Vize-Konsul Groen in Helder ist auf seinen Antrag die Entlassung aus dem Reichsdienste 
ertheilt worden. 
Das dadurch erledigte Vize-Konsulat in Helder ist einstweilen zur Einziehung gelangt. 
  
Dem Vize-Konsul Sabetta in Sfax ist die Entlassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
Das dadurch erledigte Vize-Konsulat in Sfax ist einstweilen zur Einziehung gelangt. 
  
2. Marine und Schiffahrt. 
Der neunte Nachtrag zur amtlichen deutschen Ausgabe des Internationalen Signalbuchs, II. Auflage, 
1884, ist erschienen.
        <pb n="110" />
        — 96 — 
Vorschriften 
über die Vermessung der Schiffe für die Fahrt durch den Suezkanal. 
Vom 30. März 1895. 
Im Anschluß an die von der internationalen Kommission zur Regelung der Abgaben auf dem 
Suezkanal gefaßten Beschlüsse und in Ergänzung der Schiffsvermessungsordnung vom 1. März 1895 
(Reichs-Gesetzbl. S. 160) hat der Bundesrath die nachstehenden Vorschriften über die Vermessung der 
Schiffe für die Fahrt durch den Suezkanal erlassen. 
§. 1. 
Bei den für die Fahrt durch den Suezkanal bestimmten Schiffen kann auf Antrag der Rheder oder 
Führer derselben eine Vermessung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vorgenommen werden. 
    
§. 2. 
Die Ermittelung des Brutto-Raumgehalts erfolgt nach §§. 4 bis 12 der Schiffsvermessungsordnung. 
In den Brutto-Raumgehalt wird einvermessen: 
a) 
der Raumgehalt aller gedeckten und geschlossenen, oder mit Vorrichtungen zum Verschließen 
versehenen Räume in dauernd angebrachten Aufbauten auf oder über dem obersten Deck, 
welche von Bedachungen und festen Schotten derart eingeschlossen sind, daß die Räume zur 
Stauung von Gütern, oder zur Unterbringung oder sonstigen Bequemlichkeit der Passagiere 
und der Schiffsbesatzung, einschließlich des Schiffsführers, dienen können; 
b)   der Raumgehalt aller gedeckten und geschlossenen, oder mit Vorrichtungen zum Verschließen 
versehenen Räume in dauernd angebrachten Aufbauten auf oder über dem obersten Deck, 
welche zur Navigirung oder Bedienung des Schiffes bestimmt sind; 
c)   der Raumgehalt aller Räume, welche für den Zutritt von Licht und Luft zum Maschinen- 
raum oder für die wirksame Thätigkeit der Maschine bestimmt sind, wenn diese Räume in 
verschließbaren Aufbauten liegen, welche sich von Bord zu Bord, also über die ganze 
Schiffsbreite, erstrecken; 
d) der Raumgehalt aller Luken und Lukenkappen nach Abzug von ½ Prozent des Brutto- 
Raumgehalts. 
Von der Einvermessung in den Brutto-Raumgehalt sind ausgeschlossen: 
alle nicht geschlossenen, und dem Wetter oder Seegange dauernd ausgesetzten Räume unter 
Schutzdecken, welche nur durch Deckstützen mit dem Schiffskörper verbunden sind, und zwar 
auch dann, wenn die Räume zum Schutz der Schiffsbesatzung und der Deckpassagiere oder 
zur Unterbringung von Deckladung dienen können. 
 
§. 3. 
Zur Ermittelung des Netto-Raumgehalts werden vom Brutto-Raumgehalt des Schiffes in 
Abzug gebracht: 
I. 
der Raumgehalt derjenigen gedeckten und geschlossenen Räume in fest angebrachten Aufbauten 
auf dem obersten Deck, welche zur Bedienung des Ruders, des Gangspills und der Anker, 
sowie zum Aufbewahren der Karten, Signalapparate und sonstigen nautischen Instrumente 
gebraucht werden, sowie die Räume zum Gebrauch der Schiffsmannschaft (§. 14 A 1   der 
Schiffsvermessungsordnung), nicht aber der Raum für den Schiffsführer (§. 14 A 2  ebenda) 
unter nachstehenden Bedingungen: 
1. Jeder Raum, für welchen ein Abzug gemacht worden ist, muß an gut sichtbarer Stelle 
mit einer Bezeichnung versehen sein, welche die ausschließliche Bestimmung des Raumes 
kennzeichnet. Die Art dieser Bezeichnung bestimmt das Schiffsvermessungsamt. 
Räume, denen diese Bezeichnung fehlt, dürfen nicht in Abzug gebracht werden. 
2. Jeder Abzug kommt in Wegfall, sobald einer der bezeichneten, an sich abzugsfähigen 
Räume, zur Aufnahme von Vorräthen oder Gütern, oder zur Unterbringung oder 
sonstigen Bequemlichkeit der Passagiere gebraucht wird.  
3. Im Uebrigen gelten hinsichtlich der Abzüge vom Brutto-Raumgehalt des Schiffes 
folgende Regeln:
        <pb n="111" />
        — 97 — 
a) Logirt der Schiffsführer im Navigations- oder Kartenzimmer, so darf der Abzug für 
den durch die Karten in Anspruch genommenen Raum 8,49 cbm = 3 Tons nicht 
übersteigen. 
b) Für die Arztkajüte darf nur dann ein Abzug gemacht werden, wenn ein Arzt sich an 
Bord befindet. 
c) Es darf ferner in Abzug gebracht werden: 
Ein Speisezimmer, falls dasselbe zum ausschließlichen Gebrauch für die 
Schiffsoffiziere und die Maschinisten dient. Der Abzug hierfür darf 11,32 cbm — 
4 Tons nicht übersteigen. Derselbe ist jedoch auf Passagierschiffen, an deren Bord 
sich ein zum Gebrauch für die Passagiere bestimmtes Speisezimmer überhaupt nicht 
befindet, nicht gestattet. 
Ein zweites Speisezimmer, falls dasselbe zum ausschließlichen Gebrauch für 
den Bootsmann, Zimmermann etc. dient. Der Abzug für dasselbe darf 7,075 cbm = 
2½ Tons nicht übersteigen. 
d) Ein als Badezimmer eingerichteter Raum wird in Abzug gebracht, wenn sich kein 
Passagier an Bord befindet und das Badezimmer zum ausschließlichen Gebrauch der 
Offiziere und Maschinisten dient. 
Ein als Badezimmer eingerichteter Raum wird in Abzug gebracht, obwohl sich 
Passagiere an Bord befinden, sofern das Schiff mehrere dauernd eingerichtete Bade- 
zimmer enthält. Es wird dann eins der vorhandenen Badezimmer als zum Gebrauch 
der Offiziere und Maschinisten bestimmt betrachtet.  
In keinem Falle darf jedoch der als Badezimmer zum ausschließlichen Gebrauch 
der Offiziere und Maschinisten in Abzug gebrachte Raum 5,66 cbm = 2 Tons übersteigen. 
e) Aufwärter, Köche auf Passagierdampfschiffen und Dienstboten der Passagiere gehören 
nicht zur Schiffsmannschaft, für welche Räume in Abzug gebracht werden dürfen. 
4. Für den Gesammtabzug zu I darf höchstens der zwanzigste Theil des Brutto-Raum- 
gehalts des Schiffes in Anrechnung gebracht werden. 
II. Ferner wird in Abzug gebracht der Raumgehalt der Maschinen-, Kessel- und Kohlenräume, 
und zwar entweder auf Grund wirklicher Vermessung oder nach der Donauregel. 
1. Beim Abzug auf Grund wirklicher Vermessung wird, wie folgt, verfahren: 
a) Es wird die Länge des Maschinenraumes sowie der fest angebrachten Kohlenbehälter 
zwischen den sie begrenzenden festen Querschotten gemessen. Ferner werden in Gemäß- 
heit der Bestimmungen des §. 7 der Schiffsvermessungsordnung drei Querschnitte ge- 
messen bis zur Höhe des Decks des Maschinenraumes oder des unmittelbar über dem 
Maschinenraum befindlichen Decks, und zwar ein Querschnitt an jedem der beiden 
Endpunkte und ein Querschnitt in der Mitte der Länge. Zur Summe der beiden 
Endquerschnitte wird das Vierfache des Mittelquerschnitts addirt und die Gesammt- 
summe mit einem Drittel des gemeinsamen Abstandes zwischen den Ouerschnitten 
multiplizirt. Das Produkt ergiebt den Inhalt des Raumes. 
b) Ist das unter a erwähnte, über dem Maschinenraum befindliche Deck nicht das oberste 
Deck des Schiffes, so wird der Inhalt des Raumes zwischen dem genannten und dem 
obersten Deck, soweit er für die Maschine oder für den Zutritt von Licht und Luft 
abgeschieden ist, in der Weise ermittelt, daß die mittlere Länge, mittlere Breite und 
mittlere Tiefe mit einander multiplizirt werden. Der Inhalt dieses Raumes wird sodann 
dem Inhalt des übrigen Maschinenraumes zugerechnet. 
Das Gleiche gilt von dem Inhalt der fest angebrachten Behälter für Kohlen 
oder sonstiges Heizmaterial, welche durch zwei oder mehrere Decks gehen. 
c) Befinden sich die Maschine, die Dampfkessel oder die Behälter zur Aufnahme des 
Heizmaterials in selbständigen Abtheilungen, so werden diese in der unter a und b 
angegebenen Weise einzeln vermessen. 
d) Zur Ermittelung des körperlichen Inhalts des von dem Wellentunnel beziehungsweise 
den Wellentunneln der Schraubendampfschiffe eingenommenen Raumes wird die mittlere 
20*
        <pb n="112" />
        — 98 — 
Länge, Breite und Tiefe des Tunnels mit einander multiplizirt. Besteht der Tunnel 
aus mehreren Abtheilungen, so wird jede derselben für sich vermessen. 
Für die Vermessung der gedeckten und geschlossenen Räume auf oder über dem 
obersten Deck, welche für den Zutritt von Licht und Luft zum Maschinenraum oder für 
die wirksame Thätigkeit der Maschine bestimmt sind, gelten die im §. 12 der Schiffs- 
vermessungsordnung gegebenen Vorschriften. 
2. Bei Anwendung der Donauregel wird, wie folgt, verfahren: 
a) der Raumgehalt der Maschinen- und Kesselräume wird mit Ausschluß der Kohlen- 
räume in nachstehender Weise vermessen: 
Es wird die mittlere Tiefe des Raumes von der Unterkante des über der Maschine 
befindlichen Decks bis zur Wegerung neben dem Kielschwein gemessen. In halber 
Höhe des Raumes werden ferner drei Breiten gemessen, und zwar eine Breite an 
jedem Endpunkt und die dritte in der Mitte der Länge. Wenn erforderlich, werden 
mehr als drei Breiten gemessen. Aus den gemessenen Breiten wird das Mittel 
genommen. 
Sodann wird die mittlere Länge des Raumes zwischen den denselben vorn und 
hinten begrenzenden Ouerschotten gemessen, mit Ausnahme jedoch derjenigen Theile 
des ersteren, welche nicht thatsächlich von der Maschine und den Dampfkesseln ein- 
genommen werden oder zur wirksamen Thätigkeit derselben nothwendig sind. Die so 
ermittelten Dimensionen der Länge, Breite und Tiefe werden mit einander multiplizirt, 
und ergiebt das Produkt den körperlichen Inhalt des Raumes unter dem Deck über 
dem Maschinenraum. 
Ist das erwähnte Deck nicht das oberste Deck des Schiffes, so wird der körper- 
liche Inhalt des Raumes beziehungsweise der Räume zwischen dem bereits gemessenen 
und dem obersten Deck, soweit sie für die Maschine oder für den Zutritt von Licht 
und Luft zum Maschinenraum abgeschieden sind, in der Weise ermittelt, daß für jeden 
seine mittlere Länge, mittlere Breite und mittlere Tiefe mit einander multiplizirt werden. 
Der Gesammt- Inhalt aller dieser Räume wird sodann dem Inhalt des übrigen 
Maschinenraumes zugerechnet. Als oberstes Deck im Sinne dieser Vorschriften gilt 
dabei das Deck dauernd angebrachter verschließbarer Aufbauten, wenn letztere sich von 
Bord zu Bord, also über die ganze Schiffsbreite, erstrecken. Demnach sind Räume 
für den Zutritt von Licht und Luft zum Maschinenraum oder für die wirksame Thätig- 
keit der Maschine als abzugsfähige Theile des Maschinenraumes nur dann zu be- 
handeln, wenn sie entweder unter dem obersten durchgehenden, d. h. über die gesammte 
Länge und Breite des Schiffes sich erstreckenden Deck oder aber in verschließbaremn 
Aufbauten liegen, welche sich von Bord zu Bord, also über die ganze Schiffsbreite, 
erstrecken. 
 Befinden sich die Maschine und die Dampfkessel in selbständigen Abtheilungen, 
so wird der körperliche Inhalt jeder Abtheilung nach den vorstehenden Regeln ermittelt 
und die Summe des Raumgehalts derselben gilt als der Inhalt des ganzen Raumes. 
Bei Schraubendampfschiffen gehört auch der von dem Wellentunnel eingenommene 
Raum zu den zu vermessenden Maschinenräumen. Die Ermittelung des körperlichen 
Inhalts desselben erfolgt nach der Vorschrift dieses Paragraphen unter II 1 d. 
b) Der Raumgehalt der Kohlenbehälter wird nicht vermessen, sondern bei Schrauben- 
dampsschiffen auf 0,75, bei Räderdampfschiffen auf O,50 der nach a ermittelten Maschinen- 
und Kesselräume angenommen. 
3. Der Gesammtabzug für Maschinen-, Kessel- und Kohlenräume darf — den Fall eines 
Schleppdampfschiffes ausgenommen — die Hälfte des Brutto-Raumgehalts des Schiffes 
nicht übersteigen.  
§. 4. 
Die Ausfertigung der Meßbriefe erfolgt in Gemäßheit der Vorschriften im §. 24 Absatz 3 und 4 
der Schiffsvermessungsordnung. Zu den Meßbriefen ist das durch die Bekanntmachung vom 15. April 
1879 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 288) festgesetzte Formular, welches von der Reichsdruckerei 
geliefert wird, zu verwenden.
        <pb n="113" />
        — 99 — 
§. 5. 
Die Gebühren für das Ermittelungsverfahren und die Ausfertigung des Meßbriefes betragen 
2½ Pfennig für jedes angefangene Kubikmeter des Brutto-Raumgehalts des Schiffes. 
§.6. 
Der Inhalt des Meßbriefes ist nach §. 29 der Schiffsvermessungsordnung in die dort bezeichneten 
Listen einzutragen. Alle auf die vorgenommenen Messungen und Berechnungen bezüglichen Aufzeichnungen 
sind in der dort vorgeschriebenen Weise aufzubewahren. 
Gleichzeitig mit der Ausfertigung des Meßbriefes ist eine Abschrift desselben an das Schiffsver- 
messungsamt einzusenden. 
§. 7. 
Im Uebrigen finden die Grundsätze und Vorschriften der Schiffsvermessungsordnung und der 
dazu erlassenen Instruktion auch hier Anwendung. 
Berlin, den 30. März 1895. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers: 
v. Boetticher. 
  
3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptsteueramt zu Gleiwitz die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen II über 
Taback, welcher aus dem Privattransitlager des A. Schlesinger daselbst zur Versendung kommt, 
dem Hauptsteueramt zu Brandenburg a. Havel die Befugniß zur Abfertigung von Mehl, 
welches mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr angemeldet wird, 
dem Steueramt I. zu Cüstrin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Frankfurt a. Oder die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz, 
dem Salzsteueramt I. zu Salzuflen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lemgo die Befugniß zur 
Abfertigung des mit Begleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß ankommenden, für die Fürstliche Saline 
in Salzuflen bestimmten inländischen Salzes und 
dem Nebenzollamt ll. zu Heinersdorf im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt O.-S. die 
Befugniß, nach Oesterreich transitirende Begleitscheingüter auch dann abzufertigen, wenn sie unter Eisen- 
bahnwagenverschluß eingehen. 
  
  
Im Königreich Bayern. 
Das Nebenzollamt II. zu Höll im Bezirk des Hauptzollamts zu Furth a. W. ist aufgehoben und 
dem Nebenzollamt I. zu Waldmünchen in demselben Hauptamtsbezirk die Befugniß zur Erledigung von 
Versendungsscheinen I über steuerfreien undenaturirten Branntwein zu Heilzwecken ertheilt worden. 
Im Großherzogthum Baden. 
 Die der Steuer-Einnehmerei zu Neckargemünd im Bezirk des Hauptsteueramts zu Heidelberg 
beigelegte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I des Hauptzollamts Mannheim über das für 
die Mühle der Firma Werner &amp; Nicola in Neckargemünd eingehende ausländische Getreide ist zurück- 
gezogen worden. 
Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Dem Steueramt zu Sonneberg ist die Befugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf 
Steuervergütung ausgehenden Bieres beigelegt worden.
        <pb n="114" />
        — 100 — 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. d. M. beschlossen, daß vom 1. Mai d. J. ab in 
den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die aus nachstehender Tabelle ersichtlichen Aenderungen 
einzutreten haben: 
  
  
  
  
  
Lau- Nummer Tarasätze. 
Benennung Art Prozente des Brutto- 
fende des  
der der gewichts. 
Num- Zoll-     
Gegenstände. Umschließung. 
mer. tarifs. Bisher. Künftig. 
1. 2. 3 4. 5. 6. 
 
1. 6e   2β Grobe eiserne Zugmesser Fässer. Grobe eiserne Zugmesser Fässer.  
(Reif-, Schnitt-, Zieh- 
messer, Gerad-, Krumm- 
eisen, Schaber), grobe 
eiserne Schlüssel und der- 10 4 
gleichen Möbelrollen. 
2. 6e 27 Unpolirte etc. eiserne Hand- Fässer. 
feilen, Hobeleisen, Stemm-  
eisen (Stech-, Lochbeitel,  
Flacheisen, Geisfüße). 
3.   25e 2a Schaumweine. Kisten im Bruttogewicht von 24 22 
100 kg und darunter. 
4.   25e 2a Desgleichen. Kisten im Bruttogewicht von 24 19 
mehr als 100 kg.  
5.   25g 1 Kalbfleisch, nur gesalzenes. Fässer mit hölzernen Reifen. 16 13 
6.   25h 2   Traubenrosinen. Kisten im Bruttogewicht von   13 bezw. 16 18 
15 kg und darunter. 
7.   25h 2 Rosinen anderer Art. Kisten im Bruttogewicht von 13 bezw. 16 10 
15 kg und darunter. 
8. 25i Zimmtcassia und Cassiabruch.   Einfache Umschließungen aus 4 2,5 
Binsenmatten. 
9.   25m 1   Roher Kaffee. Einfache Umschließungen aus — 0,5 
netzartigem Gewebe. 
10. 26h Oleomargarin. Fässer aus Eichenholz mit 13 bezw. 17 17 
mindestens 2 Eisenreifen und 
12 Holzreifen im Brutto- 
gewicht von 170 kg und 
darüber. 
11.   26h Desgleichen. Fässer aus Eichenholz mit min- 13 17 
destens 14 hölzernen Reifen  
im Bruttogewicht von 170kg 
und darüber. 
12. 26i Gereinigtes Paraffin. Kisten aus leichten Brettern. 13 10 
13. 26i Desgleichen. Kisten aus schweren Brettern. 13 16 
14. 29b Mineralische Schmieröle in  Kisten beziehungsweise Fässer — 13 
 konsistentem Zustande (bei ohne weitere unmittelbare 
Zimmertemperatur—15°0. Umschließung. 
— fest oder salbenartig). 
Berlin, den 28. März 1895. 
  
  
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="115" />
        101 
4. Polizei-Wesen.   
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
1. Laufende Nr. 
  
Name und Stand 
 
 
der Ausgewiesenen. 
2.  
Alter und Heimath 
  
Grund 
der Bestrafung. 
  
4. 
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
  
5. 
Datum 
des 
Ausweisungs- 
beschlusses. 
6. 
  
2. 
10. 
Karl Hulle, Metzger, 
Ernst Pfeifer, 
  
löhner, 
Giuseppe Augustini 
Maurer, 
Jakob Bartel, 
brikarbeiter, 
Frederik Mortensen, 
Maurergeselle, 
Fa- 
Arbeiter, 
Franz Popp, 
Schneidergeselle, 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
bach, Bezirk Rohrbach, Ober-Oesterreich, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
Rückfall (1 Jahr 
4 Monate Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
4. November 1893), 
zirksamt Kulmbach, 
b) Auf Grund des S§. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 24. Juli 1868 zu Pfatten, 
Bezirk Bozen, Tyrol, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren am 25. Juni 1835 zu Kozianau, 
Bezirk Mährisch-Schönberg, Mähren, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 14. Juli 1867 zu Viborg, 
Dänemark, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren im Jahre 1861 zu Ckoyn, Be- 
zirk Prachatitz, Böhmen, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren am 9. September 1863 zu 
Nieder-Rochlitz, Bezirk Starkenbach, 
Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 2. Februar 1876 zu Klein- 
Hermsdorf, Bezirk Troppau, Oester- 
reichisch-Schlesien, ortangehörig zu 
Sponau, Bezirk Mährisch-Weißkirchen, 
Mähren, 
  
Florian Schmoll, 
Lackirer, 
Therese Schödl. 
bauer, ledige Tage- 
löhnerin, 
Franz Soboth, 
Bäcker, 
  
geboren am 25. April 1861 zu Wien, 
ortsangehörig zu Gutenstein, Beziri 
Wiener-Neustadt, Nieder.Oesterreich, 
geboren am 23. September 1865 zu 
Drosau, Bezirk Klattau, Böhmen, 
österreichische Staatsangehörige, 
geboren am 9. Oktober 1856 zu Stern. 
  
berg, Mähren, österreichischer Staats. 
angehöriger, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Beamtenbeleidigung 
und Betteln, 
Diebstahl und Land- 
streichen, 
Betteln, 
desgleichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Diebstahl, Land- 
streichen, Führung 
eines gefälschten Le- 
gitimationspapiers, 
Landstreichen und 
Betteln, 
  
  
Großherzoglich badischer 
Landeskommissär zu 
Freiburg, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Dingolfing, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs .= Präsident zu 
Osnabrück, 
Stadtmagistrat Strau- 
bing, Bayern, 
Königlich preußischer Po- 
lizei-Präsident zu Berlin, d 
Großherzoglich mecklen- 
burgisches Ministerium 
des Innern zu Schwerin, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Garmisch, 
Stadtmagistrat Neu-Ulm, 
Bayern, 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
1.   Heinrich Fürst, Tage- geboren am 15. Juli 1852 zu Moos-seinfacher Diebstahl im'Königlich bayerisches Be- 28. Februar 
d. J. 
25. März d. J. 
9. März d. J. 
18. März d. J. 
8. März d. J. 
27. Februar 
.J. 
20. März d. J. 
13. März d. J. 
2. März d. J. 
13. März d. J.
        <pb n="116" />
        <pb n="117" />
        103 — 
Central-Blatt 
für das 
  
Herausgegeben 
im 
Deutsche Reich. 
Reichsamt des Innern. 
 
 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
XXIII. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 12. April 1895. Nr.15.  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Justiz-Wesen: Aenderungen in dem Verzeichniß 
der zur Einziehung von Gerichtskosten bestimmten Stellen 
Seite 103 
2. Bank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
März 1895 104 
3. Konsulat-Wesen: Einziehung eines Konsulats und ander- 
weite 
  
Zutheilung des Amtsbezirks desselben; 
106 
5. Polizei-Wesen: 
Reichsgebiet 
Exequatur-Ertheiling 
4. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- 
stands-Akten im Schutzgebiet von Togo  106 
Ausweisung von Ausländern aus dem 
 106 
  
1. Justiz-Wesen. 
  
Das Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 
23. April 1880 beschlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind 
(Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1885 S. 79 ff.), erleidet folgende weitere Aenderungen: 
1. Seite 84 fallen die auf das Amtsgericht in Bockenheim bezüglichen Angaben in Folge der 
Aufhebung dieses Amtsgerichts und der Vereinigung seines Bezirks mit dem des Amtsgerichts 
in Frankfurt a. M. weg. 
2. Seite 117 ist hinter den das Amtsgericht in Ohlau betreffenden Angaben in Folge der 
Errichtung eines Amtsgerichts in Ohligs einzuschalten: 
  
 
  
  
  
  
Für den Bezirk des In Gehört zum Betreffende Kasse resp. 
Amtsgerichts dem Staate Landgericht Oberlandesgericht Behörde 
Ohligs Preußen Elberfeld Cöln Königliche Gerichtskasse in 
Ohligs. 
  
  
  
  
  
21
        <pb n="118" />
        104 
2. Bank- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
2 Sonstige « .Ver.· 
SBC Bezeichnung G G u G täglich 6G bindlic- G GegenSumme G 
z Grund- Reserve- egen goten- egen nge- egen fällige egen keiten egen Sonstige 8 egen 
S der 28. Febr. 28. Febr. ] deckte 28. Febr. 28. Febr., mit 28.Febr. 28. Febr.] der8. Febr. 
2 Kapital.] Fonds. #uUmlauf. Ver- Künd Passiva. 
S Banken. 1895. 1895.Noten.1895. bindlich. 1895. und 1895. 1895. Passiva.1895. 
9 keiten *s* 
# " frist. 
2. 3. 4. 42. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 18. 14. 5. 16. 
1 Reichsbank 120 000 30000 —.1157191 173 10385 85 gorl 469 765 — 9292 — — 9485— 10 960|s1 786 44169221 
2 Hrankfurter Bank 18 000 4800 — 12 983 + 1176 8 0 9411 6873— 1485 12531+ 1911 234—+ 183 55 421|+ 1785 
3 Bayerische Notenbank 7500 1 865|+ 55|] 65327 3853 30 m 12009791 — 111— — 275 981 87234+ 2816 
4#Sächsische Bank zu Dresden30 00h 4 3r5 51 305+— 8581 17173.—+ 14 140 14071 33251 746 1466 617. 100| 120 415 + 3923 
5Württembergische Notenbankék 776 — 17| 22055|K. 15440 2 627/180| 54 41 26 217/— 455%3389107 
6 Badische Bank. 9000% 159 14187— 637 3 4151 38561 — 3911 — — 534 3329 231|— 995 
7Bank für SüddeutschlandK- — 11 840 +M 62 R 82 667/T 5719 — 228—62730202—l- 7 
8 Braunschweigische Bank. 10 500 690— 2825T 274 20| — 315 3404+ 113 1213— * 340 — 337 18972— 34 
Zusammen 219676255 105s 337 715 □ 187 9561 170 R 111 536510 22397 4 33 531J 387| 14 406/— 13044| 161 806+ 77801 
l 
Zu Spalte 5*: Davon in Abschnitten zu 
2 
Zu Spalte 9 Nr. 2: 
9 1 
77: 
* 
91350 
  
Bemerkungen. 
500 
1000 
M. 
100 4 
Darunter 130 600 K noch nicht 
891 116 
150 4. 
  
26 259 000 M. (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
418 697 500 ( 
zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Gulden- und Thalernoten. 
 
  
1 und 2).
        <pb n="119" />
        Wesen. 
banken Ende März 1895 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Februar 1895. 
auf tausend Mark.) 
105 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
Event. 
Ver-  
bindlich-  
keiten Metall- Gegen Reichs- Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen  
welt e- 28. Febr. kafsen-28. Febr. anderer 28. Febr. Wechsel. 28. Febr. Lombard. 28. Febr.Effekten. 28. Febr. Akti 28. Febr. der 28. Gebr. 
gebenen Bestand. Ischelne., 1895. Banken.1395. 1895. 1895. 1895. va. . attiva. 1895. 
inlän-  
dischen  
Wechseln. 
17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 
— 11039275 —57161331 76999— 885| 572 491108 97893167+21742 6143 4 2369 43345— 4 485|1 786 441 69 221|1 
1964 4773+ 276 12 — 22 99— 18 33416+ 2 156 8584— 904 5937— 113 3045 — 859 55866 516 
923 318738— 3147 56 — 27 2639 2093 48687 + 8184 2713+ 331 13 13 1 133, — 445 87234+ 2816 
2 048 22028— 1456 888 — 4111221— 4062 72570|+ 8 079 3388+ 165 1343 170 8982 + 1018120 415 3923 
719 10 865 ++ 150 78 ++ 18 12333 7496217 1052% 20 8 — 768 — 76 33890| 1078|5 
527 5096 — 886 2— 8 80— 15504% 467 757) 3011 38 2496 366% 29231— 995|6 
902 40544 lä 11— 10 449 4 1821 17 082 4 1563 1576 + 217 4877— 2 214— 340 30202| 77 
276 716 68 7— 52 1000— 556890 82 2916 4 47 4181 82100044 129 41s 
“ 118 sso 6235525 zool — 14731 235200 63411789 513+ 127382 114 153121737| 160 25571 gisl — 49002162 33+ 76 607 
|
        <pb n="120" />
        106 
3. Konusulat-Wesen. 
Das Kaiserliche Konsulat in Torrevieja (Spanien) ist einstweilen zur Einziehung gelangt. 
Der Amtsbezirk desselben ist dem Kaiserlichen Konsulat in Alicante zugewiesen worden. 
  
Dem zum Vize- und Deputy-General-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin ernannten 
bisherigen dortigen amerikanischen Vize-General-Konsul Frank C. Zimmermann ist das Exequatur 
Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
4. Kolonial-Wesen.   
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs- 
Gesetzbl. 1888 S. 75), des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) und der Kaiser- 
lichen Verordnung vom 21. April 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 128) ist dem stellvertretenden Landeshaupt- 
mann von Togo, Regierungs-Assessor Köhler für seine Person und die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit 
im Schutzgebiet die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen betreffs 
aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und die Geburten und Sterbefälle derselben 
zu beurkunden. 
  
5. Polizei-Wesen.   
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
 der Bestrafung.  Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen.    beschlossen hat. beschlusses. 
 
I. 2.  3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Leon Cherachoff, geboren am 15. Januar 1875 zu Slonim, Betteln, Großherzoglich hessisches] 20. März d. J 
Lederzuschneider, Gouvernement Grodno, Rußland, Kreisamt Darmstadt, 
2. Franz Festner, Tage- geboren am 15. Januar 1855 zu Neu- Landstreichen und Königlich sächsische Kreis- 25. Januar 
löhner, dorf, Bezirk Tachau, Böhmen, orts- Betteln, hauptmannschaft d. J. 
angehörig ebendaselbst, Zwickau,  
3. Nikolaus Franko- geboren am 27. Juli 1851 zu Karls- Betteln, Großherzoglich hessisches 20. März d. J. 
witz, Maurer, stadt, Böhmen, Kreisamt Darmstadt, 
4.   Franz Hentschel, geboren am 3. Juli 1842 zu Wien, desgleichen, Großherzoglich mecklen- desgleichen. 
Schlossergeselle, ortsangehörig zu Iglau, Mähren, burgisches Ministerium 
des Innern zu Schwerin, 
5.] Böla Körösy, Kellner geboren am 25. März 1877 zu Szeged, Landstreichen, Königlich bayerische Poli-desgleichen. 
und Kommis, Ungarn, ungarischer Staatsangehöriger, zei-Direktion München, 
6. Josef Pavelka, geboren am 7. März 1875 zu Votovzat, Betteln, Königlich bayerisches Be- 27. Februar 
Tagelöhner, Bezirk Deutschbrod, Böhmen, orts- zirksamt Kempten, d. J. 
angehörig zu Senozat, ebendaselbst,
        <pb n="121" />
        107 
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
   Grund  des 
   Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
7. Josef Purkert, geboren am 17. April 1846 zu Hohen- Landstreichen, Betteln, Königlich sächsische Kreis- 6. Februar 
Fleischergeselle, elbe, Böhmen, ortsangehörig ebenda Gebrauch gefälschter hauptmannschaft d. J. 
selbst, Legitimationspapiere Leipzig, 
und falschen Namens, 
8. Franz Josef Riedl, geboren am 13. Mai 1857 zu Neudorf, Landstreichen und Königlich preußischer Re- 28. März d. J. 
Porzellanmaler, Bezirk Karlsbad, Böhmen, ortsange- Betteln, gierungs-Präsident   zu 
hörig ebendaselbst, Merseburg, 
9. Johann Schärli, geboren am 26. Juni 1848 zu Luthern, Betrug und Betteln, Großherzoglich badischer 23. März d. J. 
Melker, Kanton Luzern, Schweiz, ortsangehörig Landeskommissär zu 
ebendaselbst, Freiburg, 
10. Wilhelm Karl Johann geboren am 15. Februar 1868 zu Kopen- Beamtenbeleidigung Königlich preußischer Re- 15. März d. J. 
Sonntag, Maurer, hagen, Dänemark, ortsangehörig eben- und Betteln, gierungs   zu 
daselbst, Osnabrück, 
11. Josef Tomkowitz, 22 Jahre alt, geboren zu Steyr, Ober- Betteln, Großherzoglich badischer 20. März d. J. 
Eisendreher, Oesterreich, ortsangehörig zu Tlumaez, Landeskommissär zu 
Galizien, Mannheim, 
12. Karl Ulka, Schuh. geboren am 20. September 1860 zu Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-Präsi- 21. März d. J. 
machergeselle, Fridericia, Dänemark, dänischer Staats- dent zu Straßburg, 
    
  
angehöriger,
        <pb n="122" />
        <pb n="123" />
        — 109 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im Reichsamt des Innern. 
  
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. April 1895. Nr. 16. 
Inhalt:   1. Konsulat-Wesen:   Ermächtigung zur Vor- 
nahme von Civilstands-Akten; — Exegquatur-Erheilung 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Ableben eines Stations- 
Seite   109 
Kontrolörs.  111 
2. Eisenbahn-Wesen:   Ermächtigung des Konsuls in     
Alexandrien zur Ausstellung von Leichenpässen 109 5. Polizei-Wesen:  Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet   111 
  
  
1. Kon sulat-Wesen. 
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Buenos Aires beschäftigten Vize-Konsul Weller ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt 
worden, in Fällen der Abwesenheit oder Behinderung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Ehe- 
schliehungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen 
zu beurkunden. 
  
  
Dem zum Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Mainz ernannten bis- 
herigen dortigen Vize- und Deputy-Handels-Agenten Peter Melchers ist das Exequatur Namens des 
Reichs ertheilt worden. 
  
2. Eisenbahn-Wesen.   
Unter Bezugnahme auf §. 42 Ziff. 4 der Verkehrs-Ordnung   für die Eisenbahnen Deutschlands vom 
15. November 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen- 
pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen,*) auch der Kaiserliche Konsul in Alexandrien 
ermächtigt worden ist. 
Berlin, den 15. April 1895. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
v. Boetticher. 
  
  
  
*) vgl. Bekanntmachung vom 20. September 1888 (Central-Blatt S. 889). 
22
        <pb n="124" />
        110 
3. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1894 bis zum Schlusse des Monats März 1895. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll- 
Einnahme Differenz 
Einnahme beträgt   
Bezeichnung        vom Beginn  des Ausfuhr- in demselben zwischen den 
der Etatsjahres  bis  Bleiben Zeitraum und 5 
zum  Schlusse des Vergütungen des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats (Spalte 4) — weniger 
 M. M. M. M. M. 
1. 2. 3.  4.  5. 6. 
Zölle 392 892 568 7134 697 385 757 871 363 112 466 + 22 645 405 
Tabacksteuer 11 752 252 88 482 11 663 770 11 697 835 — 34 065 
Zuckersteuer. 96 733 700 12 218 470 84 515 230 77 160 218 + 7 355 012 
Salzsteer 45 116 195 41 097 45 075 098 43 887915 + 1 187 183 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 29 379 956 9 887 675 19 492 281 21 806 515 — 2314234 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu— 
schlag zu derselben   118110673 118 370 117 992 303 117 726620 4 265683 
Brausteuer  25 995 726 91549 25 904 177 26 151 186 — 247 009 
Uebergangsabgabe von Bier 3575 055 — 3575 055 3633 171   — 58 116 
Summe 723 556 125 29 580 340 693 975 785 665 175 926 + 28 799 859 
Spielkartenstempel — — 1396 838 1 374 841 + 21 997 
Wechselstempelsteuer — — 8 147 837 8 174920 — 27 083 
Stempelsteuer für 
a) Werthpapiere — — 9037665 4163 606 + 4 874 059 
b) Lauf- u. sonstige Anschaffungsgeschäfte — 16 519 496 8167 106 + 8352 390 
e) Loose zu: 
Privatlotterien — — 2 330 650 1 499 695 + 830 955 
Staatslotterien — — 10 404 126 6 774 708 + 3629 418 
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme  abzüglich der Ausfuhr-Vergütungen und Verwaltungs- 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende März 1895: 
  
  
Bezeichnung 
  
Ist-Einnahme vom 
Beginn des Etatsjahres 
Ist-Einnahme  in 
demselben Zeitraum des 
  
Differenz zwischen den 
Spalten 2 und 3, 
  
  
  
  
  
der bis zum Schlusse des  + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats Vorjahres — weniger 
M.   M.   M. 
1. 2. 3.  4. 
Zölle 361 232 571 335 670 438 + 25562 133 
Tabacksteuer 11 410 450 10 985 546 + 424 904 
Zuckersteuer 80 481 879 71 163 101 + 9318778 
Salzsteuer 44 357 710 43 427 819 + 929891. 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 16 742 308 17 814 006 — 1071698 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
zu derselben   100 128 225 100 797 921 — 669 696 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 25 050 230 25 308 620 — 258390 
Summe 639 403 373 605 167 451 + 34235 922 
Spielkartenstempel  1277871 1 300 078 – 22 207
        <pb n="125" />
        111 
4. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Stations-Kontrolör in Nürnberg, Königlich preußische Ober-Zoll-Inspektor Wagemann, ist gestorben. 
  
5. Polizei-Wesen.   
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum 
  der Bestrafung Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen.  beschlossen hat. beschlusses. 
 
1. 2.  3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.   Josef Brandner, geboren am 22. November 1859 zu Diebstahl, Urkunden- Königlich preußischer Re- 30. März d. J. 
2. 
Schlossergeselle, 
Josef Kupka, Fabrik- 
  
arbeiter, 
3.   Sebastian Pöschl, 
Dienstknecht, 
  
  
  
4.   Winzent Riegert, 
Kaufmann und 
Agent, 
Martin Swej- 
kowsky, Hutmacher, 
6.   Anton Zörner, 
Fabrikarbeiter, 
7.   Siegfried Bärtschi, 
Schlosser, 
8.   Johann Bern- 
 hauser Gerber- 
geselle, 
Pon mendorf, Böhmen, ortsangehörig 
ebendaselbst,  
geboren am 19. März 1853 zu Zdelow, 
Bezirk Reichenau, Böhmen, ortsange- 
hörig ebendaselbst, 
geboren am 16. Januar 1853 zu Lochen, 
Bezirk Braunau, Ober-Oesterreich, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 18. (28.) März 1858 zu 
Zwickau, Bezirk Gabel, Böhmen, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 29. April 1865 zu Wien, 
ortsangehörig zu Zebrak, Bezirk Ho- 
rowic, Böhmen, 
geboren am 17. Februar 1858 zu Saaz, 
Böhmen, ortsangehörig zu Klein- 
tschernitz, Bezirk Podersam, Böhmen, 
  
  
fälschung, Unter- 
schlagung und Heh- 
lerei (2 Jahre Zucht- 
haus, laut Erkenntniß 
vom 18. April 1893), 
Diebstahl im Rückfall 
(1 Jahr 1 Monat 
Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß vom 16. 
März 1894), 
Diebstahl (2 Jahre 
Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß vom 22. 
März 1893), 
vollendeter und ver- 
suchter Betrug, Unter- 
schlagung, Urkunden- 
fälschung etc. (Zucht. 
hausstrafen von ins- 
gesammt 8 Jahren, 
laut Erkenntniß vom 
17. Februar und 
26. Mai 1887), 
Diebstahl im Rück- 
fall (2 Jahre 6 Mo- 
nate Zuchthaus, laut 
Erkenntniß vom 
9. September 1892), 
schwerer Diebstahl 
(2 Jahre Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
  
28. Februar 1893), 
gierungs-Präsident   zu 
Lüneburg, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs   zu 
Breslau, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Donauwörth, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs   zu 
Oppeln, 
Königlich württember- 
gische Regierung des 
Jagstkreises zu Ell- 
wangen, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
9. April d. J. 
29. März d. J. 
31. Dezember 
v. J. 
10. März d. J. 
18. Februar 
d. J 
  
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 2. Juli 1853 zu Romont, 
Kanton Bern, Schweiz, ortsangehörig 
zu Sumiswald, ebendaselbst, 
geboren am 15. Juni 1865 zu Nitzau, 
Bezirk Schüttenhofen, Böhmen, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
  
Diebstahl, Land- 
streichen und Betteln, 
Landstreichen und 
Gebrauch gefälschter 
Legitimationspa- 
piere, 
Kaiserlicher Bezirks-Prä- 
sident zu Colmar, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Mühldorf, 
  
  
26. März d. J. 
10. März d. J. 
  
22*
        <pb n="126" />
        112 
 
  
1. Laufende Nr. 
Name und Stand 
 
 
der Ausgewiesenen. 
2. 
Alter und Heimath 
 
3. 
Grund 
der Bestrafung. 
4. 
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
5. 
Datum 
des 
Ausweisungs- 
beschlusses. 
6. 
  
10. 
11. 
12. 
13. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
23. 
24. 
25. 
  
9.   August Blumert, 
Schuhmacher, 
Anton Broz, 
Fleischer, 
Christofal Cortez, 
Buchbinder, 
Paul Maria Leon 
Durand, Ma- 
schinenheizer, 
Robert Johann 
Gatscher, Barbier, 
Arsène Francois 
Gille, Ackerknecht, 
Johann Alexander 
Grundmann, Erd- 
arbeiter, 
Hermann Hrasko, 
Fabrikarbeiter, 
Karl Ihln, 
Schneidemüller, 
Anton Leier, 
Gelbgießer, 
Maria Julius 
Alexander 
Mathieu, Fabrik- 
arbeiter, 
Wenzel Mifsch, 
Schmied, 
Viktoria Pawella, 
unverehelichte, 
Giuglio de Pelle- 
grini, Maurer, 
Adolf Peter, Tage- 
arbeiter, 
Wenzel Picha, 
Lackirer, 
Albert Rohner, 
Schlosser, 
geboren am 30. September 1836 zu 
Wattweiler, Kreis Thann, Oberelsaß, 
französischer Staatsangehöriger, orts- 
angehörig zu Rougemont, Arron- 
dissement Belfort, Frankreich, 
geboren am 25. Oktober 1865 zu 
Bystram, Bezirk Semil, Böhmen, orts. 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 25. Dezember 1836 zu 
Madrid, spanischer Staatsangehöriger, 
geboren am 27. November 1871 zu 
Chapelle-Royale, Departement Eure et 
Loire, Frankreich, französischer Staats- 
angehöriger, 
geboren am 18. März 1861 zu Mometin, 
Bezirk Kralowitz, Böhmen, ortsange- 
hörig ebendaselbst, 
geboren am 4. April 1849 zu Tremble- 
court, Departement de Meurthe et 
Moselle, Frankreich, französischer 
Staatsangehöriger, 
geboren am 30. August 1866 zu Riga, 
Rußland, russischer Staatsangehöriger, 
geboren am 6. April 1877 zu Viehofen, 
Bezirk St. Pölten, Nieder-Oesterreich, 
ortsangehörig zu Wien, 
geboren am 26. Juni 1855 zu Bran- 
dau, Bezirk Brüx, Böhmen, 
27 Jahre alt, geboren und ortsange- 
hörig zu Hauptmannsdorf, Bezirk 
Braunau, Böhmen, 
geboren am 5. Juni 1864 zu Raon 
aux Bois, Departement des Vosges, 
Frankreich, französischer Staatsange- 
höriger, 
geboren im Jahre 1856 zu Heuraffl, 
Bezirk Kaplitz, Böhmen, ortsangehörig 
zu Kirchschlag, Bezirk Krumau, eben- 
daselbst, 
circa 26 Jahre alt, geboren und orts- 
angehörig zu Gorzow, Bezirk Chrzanow, 
Galizien, 
geboren im Jahre 1848 zu Falcade, 
Provinz Belluno, Italien, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren am 13. Mai 1856 zu Groß- 
Kroße, Bezirk Weidenau, Oesterreichisch- 
Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 22. April 1874 zu Leit- 
meritz, Böhmen, österreichischer Staats- 
angehöriger, 
geboren am 15. Januar 1875 zu Wol- 
furt, Bezirk Bregenz, Vorarlberg, 
Oesterreich, ortsangehörig ebendaselbst, 
Landstreichen und Ge- 
brauch gefälschter Le- 
gitimationspapiere, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
Landstreichen, 
Betteln, 
desgleichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
gewerbsmäßige Un- 
zucht, 
Landstreichen und 
Betteln, 
desgleichen, 
Landstreichen und Ge- 
brauch gefälschter Legi- 
timationspapiere und 
falschen Namens, 
Landstreichen und 
Betteln, 
  
  
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Königlich preußischer Po- 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Kaiserlicher Bezirks-Präsi- 
dent zu Colmar, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
Kaiserlicher Bezirks-Präsi- 
dent zu Straßburg, 
Polizei-Behörde zu Ham- 
burg, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Dresden, 
Großherzoglich badischer 
Landeskommissär zu 
Mannheim, 
Kaiserlicher Bezirks-Prä- 
sident zu Colmar, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-  Präsident zu 
Oppeln, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Neu-Ulm, 
Königlich preußischer Re. 
gierungs-   zu 
Breslau, 
Königlich württembergische 
Regierung des Jagst- 
kreises zu Ellwangen, 
Königlich baperische Poli- 
zei Direktion München, 
lizei-Präsident zu Berlin,  
21. März d. J. 
12. Februar 
d. J. 
21. März d. J. 
9. April d. J. 
12. Februar 
d. J. 
9. April d. J. 
5. April d. J. 
15. März d. J. 
18. März d. J. 
1. April d. J. 
3. April d. J. 
22. März d. J. 
12. März d. J. 
17. März d. J. 
G. April d. J. 
8. Februar 
2. April 
d. J. 
23. März d. J.
        <pb n="127" />
        — 113 — 
  
 
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum 
   Ausweisung  
  der Bestrafung. beschlossen hat. des Ausweisungs- 
   
 der Ausgewiesenen.   beschlusses. 
1. 2.  3. 4. 5. 6. 
26. Emilie Rubik, geboren am 25. Dezember 1873 zu gewerbsmäßige Un- Königlich sächsische Kreis- 19. Februar 
Arbeiterin, Plachtin, Bezirk Teplitz, Böhmen, orts- zucht, hauptmannschaft d. J. 
angehörig zu Unter-Jenny, Bezirk Zwickau, 
 Tepl, ebendaselbst, 
27. Andreas Schneider geboren am 19. Februar 1872 zu Betteln, Königlich bayerisches Be- 14. März d. J. 
Tagelöhner, Wassersuppen, Bezirk Taus, Böhmen, zirksamt Dingolfing, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
28. Josef Schwetz, geboren am 19. März 1865 zu Meid- Landstreichen, Königlich bayerische Poli- 11. März d. J. 
Schreiner, ling, Bezirk Sechshaus, Nieder-Oester- zei-  München, 
reich, ortsangehörig zu Umlowitz, 
 Bezirk Kaplitz, Böhmen, 
29.   Mathias Sohm, 39 Jahre alt, aus Hard, Tirol, desgleichen, Kaiserlicher Bezirks-Prä- 5. April d. J. 
30. 
31. 
Glaser, 
Josef Theis, 
Binder, 
  
Johann Karl 
Woidig, Maurer, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 11. Januar 1864 zu Landstreichen, und 
Atzgersdorf, Bezirk Sechshaus, Nieder- Betteln, 
Oesterreich, ortsangehörig zu Dobrowa, 
Bezirk Bischofteinitz, Böhmen, 
geboren am 29. oder 30. Januar 1868 desgleichen, 
zu Werdau, Königreich Sachsen, orts- 
angehörig zu Uitwa, Böhmen,  
  
  
  
  
sident zu Colmar, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Mühldorf, 
  
Königlich preußischer Re- 
gierungs-  zu 
Merseburg, 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
16. März d. J. 
28. März d. J.
        <pb n="128" />
        <pb n="129" />
        — 115 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 26. April 1895. Nr. I7. 
  
Inhalt:   1. Konsulat-Wesen:   Ernennung;   —   Todesfall:   
— Exequatur. Ertheilung Seite 115 3. Statistik: Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer 
2. Polizei-Wesen:  Ausweisung von Ausländern aus dem Berufs- und Gewerbezählung im Jahre 1895 117 
Reichsgebiet  116 
  
1. Konsulat-Wesen.   
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize-Konsul bei dem Konsulate 
in St. Petersburg, Dr. Mühlig, zum Konsul in Tiflis zu ernennen geruht. 
Der Konsular-Agent Gabriel Maksud in Mansurah ist gestorben. 
  
Dem zum brasilianischen General-Konsul I. Klasse für das Deutsche Reich, ausgenommen die Königreiche 
Preußen und Sachsen, sowie die freie Hansestadt Bremen, mit dem Amtssitze in Hamburg an Stelle des 
Herrn Ignacio José Alves de Souza jr. ernannten Dr. Arthur Teixeira de Macedo ist das Exequatur 
Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
23
        <pb n="130" />
        2. Polizei-Wesen. 
116 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
 Grund Ausweisung des Ausweisung  
 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
  
1. 2.  3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.   Petit Eduard, geboren am 
2. 
  
Gärtner, 
Pietro Galli, Erd- 
arbeiter, 
3.   Johann Jirontek, 
Barbier, 
4.  Johann Otto Köll, 
Tagelöhner, 
5.   Josepha Macho, 
ledige Dienstmagd, 
6.   Anna Minnich, 
ledige Arbeiterin, 
7.   Wenzel Puta, 
Drechsler und Tage- 
löhner, 
8.   Franz Schrecken- 
eder, Müller, 
15. Dezember 1849 zu 
Lüttich, Belgien, 
geboren am 29. September 1878 zu 
Arona, Provinz Novara, Italien, 
geboren am 25. August 1856 zu Kune- 
titz, Böhmen, österreichischer Staats- 
angehöriger, 
geboren am 28. Oktober 1865 zu Steeg, 
Bezirk Reutte, Tirol, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren am 6. November 1874 zu 
Westerndorf. Bezirk Rosenheim, Bayern, 
ortsangehörig zu Beinhöfen, Bezirk 
Waidbofen, Nieder- Oesterreich, 
geboren am 15. November 1861 zu 
Böhmisch-  Kamnitz, Bezirk Tetschen, 
Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 4. März 1858 zu Pravo- 
nin, Bezirk Ledetsch, Böhmen, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 16. September 1868 zu 
Suben, Bezirk Schärding, Ober- 
Oesterreich, ortsangehörig ebendaselbst, 
  
  
Landstreichen, 
Betteln, 
desgleichen, 
gewerbsmäßige 
zucht, 
Landstreichen, Betteln 
und falsche Namens- 
angabe, 
Landstreichen, 
  
Landstreichen und 
Betteln, 
Sittlichkeitsvergehen 
und Arbeitsscheu, 
Un- 
gierungs-  Präsident zu 
Lüneburg, 
Großherzoglich badischer 
Landeskommissär zu 
Konstanz, 
Königlich preußischer Re- 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Hildesheim, 
zirksamt Mühldorf, 
zei-Direktion München, 
  
Königlich preußischer Re- 
gierungs-   zu 
Osnabrück, 
Großherzoglich badischer 
Landeskommissär zu 
Karlsruhe, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-   zu 
Königlich bayerisches Be- 
Königlich bayerische Poli- 
1I. April d. J. 
15. Februar 
d. J. 
17. April d. J. 
12. April d. J. 
28. März d. J. 
11. April d. J. 
6. Aprilk d. J. 
4. April d. J.
        <pb n="131" />
        117  
3. Statistik. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Vornahme einer Berufs- und Gewerbezählung im Jahre 1895. 
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes vom 8. April 1895, betreffend die Vornahme einer Berufs- 
und Gewerbezählung im Jahre 1895 (Reichs-Gesetzbl. S. 225), hat der Bundesrath die nebst den 
zugehörigen Mustern nachstehend veröffentlichten Bestimmungen beschlossen. 
Berlin, den 16. April 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
Bestimmungen, 
betreffend 
die Vornahme einer Berufs= und Gewerbezählung auf Grund des Reichsgesetzes vom 
8. April 1895. 
§. 1. 
Die durch Reichsgesetz vom 8. April 1895 angeordnete Berufs- und Gewerbezählung findet in 
Verbindung mit einer Aufnahme der land- und forstwirthschaftlichen sowie der gewerblichen Betriebe am 
14. Juni 1895 statt. 
§. 2. 
Die Zählung erfolgt gemeindeweise. Ihre unmittelbare Ausführung liegt den Gemeindebehörden 
ob, welche, unter ihrer fortdauernden Verantwortlichkeit, dafür eine besondere Zählungskommission (in 
großen Gemeinden auch mehrere Zählungskommissionen) einsetzen können. Soweit möglich, sind freiwillige 
Zähler heranzuziehen. 
§.   3. 
Die Angaben sind von den einzelnen Haushaltungen durch Eintrag in die Zählungsformulare 
zu machen. Die Pflicht der Angabe und des Eintrags liegt den Haushaltungsvorständen, als welche 
auch einzeln lebende Personen mit besonderer Wohnung und eigener Hauswirthschaft gelten, für die Ge- 
werbebogen den Betriebsinhabern oder deren Vertretern ob. Aushülfsweise kann der Eintrag auf Grund 
der gemachten Angaben vom Zähler bewirkt werden. 
§. 4. 
Bei der Zählung kommen folgende Drucksachen in Anwendung: 
I. die Haushaltungsliste, 
II. die Landwirthschaftskarte, 
III. der Gewerbebogen, 
IV. die Anweisung für die Zähler, 
V. die Kontrolliste, 
VI. die Anweisung für die Gemeindebehörden, 
VII. der Gemeindebogen. 
Als Muster dieser Drucksachen dienen die Anlagen I bis VII. Die Drucksachen sind für die Anl. I bis VII. 
Ausführung der Zählung hinsichtlich des Inhalts maßgebend. Redaktionelle Aenderungen sowie die Auf- 
nahme von Zusatzfragen seitens der Landesregierungen für deren Zwecke sind zulässig. 
23*
        <pb n="132" />
        — 118 — 
§. 5. 
Die Landesregierungen werden thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Veranstaltungen, welche 
den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich ändern können, wie öffentliche Ver- 
sammlungen und Feste, Jahr-, Kram- und Viehmärkte, Truppenmärsche und -Verlegungen, Gerichtssitzungen 
u. s. w., zur Zeit der Zählung nicht stattfinden. 
§. 6. 
Bestimmungen über die Bearbeitung des Zählungsmaterials zu statistischen Uebersichten bleiben 
vorbehalten. 
§. 7. 
Die Herstellung der Drucksachen und die Bearbeitung des Zählungsmaterials für die einzelnen 
Bundesstaaten wird, je nach Entschließung der betreffenden Landesregierung, entweder durch eine Landes- 
behörde oder durch das Kaiserliche Statistische Amt bewirkt. 
§. 8. 
Im ersteren Falle wird den betreffenden Bundesstaaten für die Beschaffung der Drucksachen und 
die Aufstellung der statistischen Nachweisungen ein nach der Kopfzahl der am 14. Juni 1895 ermittelten 
ortsanwesenden Bevölkerung bemessener Betrag vergütet. 
Vorläufig wird der Betrag von 3 Pfennig auf den Kopf der am 1. Dezember 1890 gezählten 
Bevölkerung zur Verfügung gestellt, dessen erstes Drittheil mit 1 Pfennig auf den Kopf vom 1. April 1895 
an, dessen zweites Drittheil vom 1. Oktober 1895 an und dessen drittes Drittheil vom 1. Januar 1896 
an abgehoben werden kann. 
§. 9 
Im anderen Falle wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, daß dem Kaiserlichen Statistischen 
Amt die ausgefüllten Zählungsformulare vollständig, sorgfältig geprüft und rechtzeitig zukommen, auch die 
Anfragen und Rückfragen, welche das Kaiserliche Statistische Amt aus Anlaß der Bearbeitung des 
Zählungsmaterials zu stellen hat, von den Landesbehörden mit thunlicher Beschleunigung beantwortet 
werden. Ueber die Besorgung der für die Zählung nöthigen Drucksachen, die Termine der Einlieferung 
der Zählungsformulare und darüber, welche Landesbehörden zur Erledigung der Anfragen und Rückfragen 
verpflichtet sind, wird die Landesregierung sich mit dem Kaiserlichen Statistischen Amt verständigen. 
§. 10. 
Die zur Ausführung der Zählung weiter erforderlichen Verordnungen und Bekanntmachungen 
sind von den Landesregierungen zu erlassen und sammt den in Anwendung kommenden Zählungsformularen 
nebst den zugehörigen Anweisungen dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern) bis zum 15. Mai 1895 
in je zwei Abdrücken mitzutheilen.
        <pb n="133" />
        — 119 — 
Drucksache Nr. I. 
  
Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895. 
Haushaltungs-Liste Nr. 
Staat: 
Bezirk: 
Gemeinde: 
Ortschaft oder Wohnplatz: 
Straße: 
Zählbezirk Nr. 
Haus-Nr. 
  
  
Um die Grundlagen zu einer neuen Statistik der volkswirthschaftlichen Derhältnisse des Deutschen Reichs zu 
gewinnen, ist durch Reichsgesetz vom 8. April 1805 eine neue Berufszählung angeordnet worden, die mit einer Erhebung 
über Landwirthschafts-, Forstwirthschafts- und Gewerbebetriebe zu verbinden ist. Die Angaben werden nicht zu Zwecken der 
Besteuerung, sondern nur zu statistischen Zusammenstellungen benutzt werden. 
beantwortet oder die vorgeschriebenen Angaben zu machen sich weigert, wird mit Geldstrafe bis zu 50 M. bestraft (§.5 des Gesetzes). 
Wer die Fragen wissentlich wahrheitswidrig 
  
  
Anleitung zur Ausfüllung der Haushaltungs-Liste. 
Eine Haushaltungs-Liste wird in jede Haushaltung gegeben; falls mehr 
als 5 Personen zu verzelchnen sind, wird der Zähler Erganzungslisten ver- 
abfolgen. 
Unter Haushaltung sind die zu einer Wohn- und hauswirthschaftlichen 
Gemeinschaft verelnigten Personen zu verstehen. Einer Haushaltung gleich 
geachtet werden einzeln lebende Personen, die elne besondere Wohnung inne- 
haben und eine eigene Hauswirthschaft führen. Andere alleinstehende Personen, 
z. B. Zimmerabmiether ohne eigene Hauswirthschaft, Schlafgänger u. s. w. 
gehören zu der Haushaltung, bei welcher sie wohnen und welche für sie die 
Hauswirthschaft führt, auch wenn sie in derselben keine Beköstigung empfangen. 
Die Gäste in Gasthäusern und Herbergen, sowle die Insassen von 
Anstalten aller Art (Kasernen, Klöstern, Erziehungs-, Versorgungs-, Armen-, 
Kranken-, Strafanstalten, Gefängnissen u. s. w.) sind unter einer ent- 
sprechenden Ueberschrift entweder in besonderen Haushaltungs-Listen 
oder zusammen mit der Haushaltung des Gastgebers oder Vorstehers (Verwalters, 
Aufsehers u. s. w.) der Anstalt, jedoch deutlich von dieser getrennt, zu 
verzeichnen. 
Die Haushaltungs-Liste ist am 14. Juni 1895 Vormittags auszufüllen. 
In das Verzeichniß A. der Anwesenden sind alle Personen ein- 
  
zutragen, die vom 13. auf den 14. Juni in der Wohnung des Haushaltungs- 
vorstandes und den zugehörigen Räumlichkeiten übernachtet haben, glelchviel 
ob sie ständig oder vorübergehend anwesend, Inländer oder Ausländer, Militär-. 
oder Civilpersonen sind. Für eine Person, die sich in der Zählungsnacht in 
verschiedenen Wohnungen aufgehalten hat, gilt als Nachtquartler die 
eigene Wohnung, oder wenn sie nur in fremden Wohnungen war, diejenige, 
in der sie sich zuletzt aufgehalten hat. Personen, die in der Zählungsnacht in 
keiner Wohnung übernachtet haben (solche, welche die Nacht hindurch auf 
Reisen waren, insbesondere auch Eisenbahn- und Postbedienstete, Arbeiter. 
Wächter u. s. w., die in der Nacht außerhalb ihrer Wohnung beschäftigt waren), 
werden in der Liste derjenigen Haushaltung verzeichnet, in der sie am Vor- 
mittag des 14. Juni ankommen. 
Für die Aufzeichnung der in der Nacht vom 13. zum 14. Juni Geborenen 
und Gestorbenen ist entscheidend, ob sie die Mitternachtstunde erlebt haben. 
Mithin sind die vor Mitternacht Geborenen und die nach Mitternacht Ge- 
storbenen einzutragen. 
Vorübergehend Abwesende sind im Verzeichniß B. aufzuführen. 
Insbesondere ist auch der Haushaltungsvorstand, wenn er aus vorübergehendem 
Anlaß abwesend ist, hier mit ugabe seines Berufs zu verzeichnen. 
Erläuterungen zu einzelnen Spalten der Haushaltungs-Liste. 
Zu Spalte 8. Hauptberuf — oder für Personen, die nur einen 
Beruf haben, alleiniger Beruf — ist derjenige, auf dem hauptsächlich die Lebens- 
stellung beruht und von dem der Erwerb oder dessen größter Theil herrührt. 
Er ist so genau wie möglich anzugeben, damit die Einthellung der Bevölkerung 
nach Berufsarten richtig und eingehend geschehen kann. Ausdrücke wie 
Fabrikant, Kaufmann, Arbelter sind hierfür unzurelchend; es muß vielmehr 
der besondere Zweig der Fabrikation, des Handwerks, Handels oder 
sonstigen Berufs, in welchem der (oder die) Betreffende thätig ist, angegeben 
werden, also z. B. Strumpfwaarenfabrik, Baumwollspinnerel, Stärkefabrik, 
Torfgräberei, Materialwaarenhandlung u. s. w, ebenso für Personen, welche 
land- oder forstwirthschaftlich thätig sind, Landwirthschaft oder Forst- 
wirthschaft, ferner für Schiffer und Fischer, ob auf See oder in Binnen- 
gewässern. Insbesondere sollen Arbeiter und Tagelöhner stets den 
Arbelts oder Geschäftszweig angeben, in dem sie ständig oder meistens arbeiten 
(ob in Landwirthschaft, bel Garten-, Forst-, Bau-, Eisenbahn-, Chaussee-, 
Hafen-, Kanalarbelten u. s. w.), Dienstboten: ob für häusliche Dienste, 
versönliche Bedienung, oder aber ob für Landwirthschaft, Handel, Gastwirthschaft 
oder für welches andere Gewerbe. Bel aktiven Militärpersonen ist das Wort 
aktiv der Berufsbezeichnung beizufügen. 
Für Personen, welche keinen erwerbenden Beruf ausüben, aber aus 
dem Ertrage ihres landwirthschaftlichen, gewerblichen oder Handelsbetriebes 
oder sonst von eigenem Vermögen, von Renten, Pensionen oder Unterstützung 
leben, ist eine Bezeichnung zu wählen, welche ersichtlich macht, daß sie nicht 
berufs- oder erwerbsthätlg sind, z. B. Gutsbesitzer nicht in Landwirthschaft 
thätig, vormaliger Kaufmann, Rentner, Privatier, Pfründner, Auszügler, Leib- 
gedinger, Altentheiler, Unterstützungsempfänger. Verabschiedete Militär- 
personen und Beamte machen dles durch den Zusatz: a. D., z. D. oder pens. kenntlich. 
  
Für Ehefrauen, sonstige welbliche Famillenangehörige und Kinder ist immer 
dann in Sp. 8 ein Eintrag zu machen, wenn sie selbst regelmäßig eine Erwerbs- 
thätigkeit ausüben und wenn diese Thätigkeit nicht bloß elne nebensächliche ist 
(letzterenfalls erfolgt die Angabe in Spalte 10 u. 11). Die Besorgung des 
Hauswesens ist als Erwerbsthätigkeit nicht anzusehen. 
Schüler und Studirende sind als solche zu bezeichnen. 
Im übrigen erhalten Haushaltungsangehörige ohne Berufsausübung und 
ohne eigenes Einkommen hier keine Bezeichnung. 
Zu Spalte 9. Die Berufsstellung (das Arbeits- und Dienstverhältniß) 
ist so deutlich anzugeben, daß man genau erkennen kann, ob der (oder die) 
Betreffende selbständlg, Geschäftsleiter (als Eigenthümer, Pächter, Meister, 
Direktor, Administrator) ist, 
oder zum geschäftlichen Bureau- und Aufsichtspersonal gehört (als Ver- 
walter, Inspektor, Prokurist, Buchhalter, Rechnungsführer, Werkführer oder 
sonstiger Betriebsbeamte), 
oder in einem anderen Arbeitsverhältniß steht (als Geselle, Gehülfe 
Lehrling, Fabrikarbeiter, Knappe, Ladendiener, Verkäufer, Kellner, Tagelöhner, 
Scharwerker, Hofgänger, Austräger, Kutscher, Fuhrknecht, Knecht, Hausknecht, 
Magd, Köchin, Zimmermädchen u. s. w.). 
Bei aktiven Milltärpersonen ist hier die Charge anzugeben. 
Für Personen, die im Gewerbe des Haushaltungsvorstandes regelmäßig 
als Hülfspersonen thätig sind, ohne eigentliche Gewerbsgehülfen  zu sein, ist 
(Fortsetzung der Erläuterungen siehe auf der letzten Seite.) 
dleses Formulars
        <pb n="134" />
        Beispiele. 
  
Ver- 
Falls mehr als 15 Anwesende zu verzeichnen sind, ist das 
zeichniß auf einer anderen Liste fortzusetzen mit Nr. 16 u. s. w. — 
Beisp. 
— 120 — 
A. Verzeichniß aller in der Nacht vom 13. zum 14. Juni 1895 in der Wohnung des 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Reihenfolge der Einträge: Haushaltungsvorstand, Ge- 
henfolg ge: Haushaltungsvorf Hauptberuf 
Ehefrau, Kinder, andere Anverwandte, Gewerbsgehülfen, schlecht 
. . . (oder alleiniger Beruf) 
häusliche und gewerbliche Dienstboten, sonstige Wohnungs- durch Familien= 
genossen und vorübergehend Anwesende 1 Geburtstag stand: Re. 
und 
zu be- Ledig ligions- 
. Geburtsjahr Verhei- 
4 zelchnen lah b belennt- Berufsstellung 
0 Verwandtschaft rathet Berufszweig darin 
zum Haushaltungs- Wittwetr) niß 
3 Vorname Familienname vorstand oder *- Geschieden 
* sonstige Stellung in Z5 haupsächliche ob selbständig 
der Haushaltung S oder alleinige Erwerbs= oder welche andere 
DTag Monat Jahr quelle Siellung 
1 2 8 4 5 6 7 8 9 
11 Karl Meier Haushaltungsvorstand 5. Februar!844 verh. er. Landwirthschaft selbständig 
2 Josefine b„ geb. Korn Ehefrau — 1 # April 49 » » — — 
stanz » Sohn 1;—LJamcar 1872 led. » Landwirthschaft Gehülfe 
4 UAnna Tochter — 12. Juni 1895 » » · — — 
5 Rudolf „ Bruder —12 Mai 1857 5 „ Wollenplüschweberei selbständig 
6 Ernst Korn Neffe 111. März 1871 5½ « Schlosserei Geselle 
7 Erich Huber Geselle is-Unn. Dezember 1869 „ tath. Getreidemüllerei Geselle 
8Nohann Zlegler Lehrling 5. Juli 1878 „ ev. Bäcker-Lehrling 
9HNosa Becker Dienstmädchen — 1 81 Mat 1877 „ ref. Dienstmagd für häus-liche Arbeiten 
10 Otto Winter einquartiert t— Z.Dczember1873 » kath. Mililtärdtenst, aktiv Musketier 
11| Moritz Zeiß üÜber Nacht 1 —7. November1835 W. Isreal. Scheerenschleifer selbständig 
E 
E— —— ..lll—— — 
3 ——— s——--s27 E 
4 #- *3 #- -pt-b DMDE&amp; ! 
5 2„22„ 
6 — — — — — — 
— — 
8 — — — 
9 — # — 
10 — I 
11 — — — — 
12 ———— — — — 
13. &amp;[+AP+„ö[+MDAA„ ;„ 
117“" —— — — 
15 — — — — — — 
Summe der Anwesenden L|□# 1 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
B. Verzeichniß, der aus der Haushaltung vorüber- 
in Kost und . Aunust 1862 led. ev. Zuckerfabrik Chemiker 
  
Besondere Fragen, betr. Landwirtyschaftsbetrieb und
        <pb n="135" />
        — 121 — 
Haushaltungsvorstandes und den zugehörigen Räumlichkeiten anwesenden Personen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
# Für selbständige Gewerbetreibende, Hausindustrielle Für männliche und weibliche 
N beuberuf und Heimarbeiter zutreffenden Falls unter Bezelchnung der rbeiler, Dienstboten, Gesellen und 
c verschiedenen in Spalte 8 und 10 tenaunten Gewerbszweige einer Hlanie Falorktnellmer, auch für 
erson an e ausindustrielle und Heimarbeiter, 
(Nebenerwerb) ver zugeben, mit Ausschluß der dauernd völllg t 
ob im Betriebe ver- Erwerbsunfähigen, Bemerkungen 
wandt wird: — 
ob das Geschäft im sob das Geschäft mit Umtriebsmaschine wenn Nein (insbesondere, 
(als Hausirer), bülfen, Lehrling, Wind, Wasser, Dampf, ob gegen- 4 
b es sonstigen Arbeiter2c Gas, Petroleum, wärtig in ob außer vorübergehend anwesend 
Berufszweig Berufsstellung "1 " H egend oder mil thätigen Benzin, Aether, Heiß- Z selt Arbeit . 
W Uekc Suen Mitinhabern oder% ft, Druckluft oder Arbeit wle viel (Stellung) und im 
ohnund k# 7! ein miterwerbenden Elektrizität. (in wegen Verzeichniß B.: 
fremdes Ge chöf Familienangehörigen oder Dampfkessel“*P Tagen vorüber- 
freilt# ### betrieben wird Dampffaß oder Stellung) anßer gebender Grund der Abwesenhett) 
— Dampfschiff, Arbeits- 
Falls mehrere Nebenberufe mit z. H. f. 1 . R.) SEimf ! cin Ja oder #rbelt unfähigkelt 
a, b, c zu bezeichnen und unterelnandebetrieben wird. Neim (Stelung) Ja oder 
. aufzuführen Ja oder Nein. Wenn Ja, siehe den Nein 
Gewerbebogen. 
10 11 12 13 I 14. 15 1# 17 18 
a) Getreidemülleret selbständig Ja, Sp. 10 a K— 
b) Bäcker-Meister — Ja, Sp. 10b Nein, Sv. 10b — — — 
Bäckerei, hilft — — — — – 
– — — — — Ja — — 
Landwirthschaft hilft z. H. f. fr. R. Nein Nein — — — 
— — — — — Nein 28 Ja I 
— — — — — — Ja — — 
– — — — — Ja — — — 
Landwirthschaft hilft — — — Ja – — 
— — im Umherz. Nein Nein — — — vorũbergehend anwesend 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
auf Geschäftsreise 
  
  
  
  
Gewerbebogen sind auf der letzten Seite zu beantworten.
        <pb n="136" />
        — 122 — 
"hilft" zu schreiben (und das betreffende Gewerbe in Spalte 8 zu nennen). 
Einzelne Handleistungen und nur ausnahmsweise erfolgende Hülfsleistungen 
kommen nicht in Betracht. 
Zu Spalte 10 und 11. Als Nebenberuf (Nebenerwerb) gilt jede 
erwerbende Thätigkeit, dle neben einem Hauptberuf, sei es zur Zeit der Zählung 
oder zu einer anderen Jahreszeit ausgeübt wird und einen wesentlichen Theil 
des Gesammteinkommens aus erwerbender Thätigkeit bringt. Auch die neben- 
sächliche Erwerbsthätigkeit von solchen, die in der Hauptsache nicht erwerbend 
thätig sind, sondern aus anderen Quellen leben (wie Hausfrauen oder anderen 
Familien-Angehörigen, Rentnern, Pensionären), ist anzugeben. Die Bezeichnung 
des Berufszwelgs und der Berufsstellung muß ebenso genau erfolgen, wie für 
den Hauptberuf. 
Zu Spalte 12. Einträge sind zu machen: 
1. von selbständigen Geschäftsleuten (Gewerbe- und Handeltrelbenden), 
die ihren Betrieb nicht in einer festen Werkstatt etc. oder einem Laden, sondern 
im Umherziehen, als Hausirer ausüben; dabei haben sich als Hausirer 
nur diejenigen Personen anzugeben, die selbst ihre Thätigkeit im Umherziehen 
ausüben, z. B. als Topf-(Hafen-binder, Scheerenschlelfer, Hausirer mit Kurz- 
waaren, nicht diejenigen, welche Waaren durch Hausirer (z. B. Gipsfiguren- 
händler) absetzen; ebenso haben sich nicht als Hausirer anzugeben Näherlnnen, 
Sattler etc., die im Hause der Kunden für Lohn arbeiten; 
2. von selbständigen Gewerbetrelbenden, die in der eigenen Wohnung für 
einen Unternehmer, Fabrikanten, Verleger, Kaufmann, für ein Magazin, ein 
Kleider-, Wäsche-, Kurzwaaren- oder anderes Geschäft u. s. w. — zu Haus für 
fremde Rechnung — arbeiten. In solchen Fällen ist einzutragen: z. H. f. 
fr. R.; und zwar auch von solchen, die zwar thellweise auf eigene Rechnung 
(unmittelbar für Kunden), vorwiegend aber für fremde Rechnung arbeiten. 
Falls mehrere Gewerbe nebeneinander betrieben werden, ist durch Hinweis auf 
die betreffende Spalte anzudeuten, welches Gewerbe hausindustriell betrieben wird. 
Andere Selbständige lassen diese Spalte unausgefüllt. 
Zu Spalte 13 und 14. Wer selbständig (als Eigenthümer, Pächter, 
Meister, Direktor, Adminlstrator oder sonstiger Geschäftsleiter, Hausirer, Haus- 
industrieller, Heimarbelter) ein Gewerbde nachbezeichneter Art, wenn auch in 
kleinem Umfange, oder nur als land- oder forstwirthschaftliches Nebengewerbe 
oder neben sonstigem Haupterwerb betreibt, nämlich: 
Handwerks-, Industrie- und Fabrikationsgewerbe irgend welcher Art 
(auch Näherei, Putzmacherei, Wäscherei u. dergl.), ferner Bau-, künst- 
lerisches und Kunstgewerbe, Bergbau, Hütten und Salinen, Kunst- 
und Handelsgärtnerei, Flscherei, gewerbsmäßlge Zucht von Bienen, 
Seidenraupen, Fischen, Singvögeln, Hunden und dergl. Thieren, sodann 
Bankgeschäft, Handel und Handelsvermittelung, Versicherung, Ver- 
steigerung, Verleihung, Vermiethung, auch Dampf- und Dreschmaschinen- 
  
Vermiethung), Stellenvermittelung, Dienstmannsunternehmen, Leichen 
bestattung, Fracht- und Lohnfuhrwerk, einschließlich Posthalterei und 
Straßenbahnbetrieb, Schiffahrt als Rheder oder Schiffsinhaber, Flößer 
und Fährunternehmen, Hafen- und Lootsendienst und andere Verkehrs- 
gewerbe, sowie Beherbergungs-, Beköstigungs- und Schankgewerbe- 
hat die Spalten 13 und 14 nach Maßgabe der Spaltenüberschrift mit Ja oder 
Nein zu beantworten 
Dasselbe gilt von Personen, welche als Beamte ein staatliches, kommunales 
Gesellschafts- etc. Unternehmen dieser Art leiten, z. B. als Baubeamte, Vorsteher 
einer Eisenbahn- oder Telegraphenwerkstätte. Ebenso haben Direktoren (oder 
Betriebsvorsteher) einer Straf- oder Besserungsanstalt Ja zu schreiben, wenn 
in der Anstalt zum Verkauf oder für fremde Rechnung gearbeitet wird. 
Kein Eintrag ist in Spalte 13 und 14 zu machen bel 
Land- und Forstwirthschaft, Jagd, Zucht landwirthschaftlicher Nutzthiere, 
Musik-, Theater- und Schaustellungsgewerben; ebensowenig bei Aerzten 
und Geburtshelfern, Heil-, Kranken-, Erziehungs- und Unterrichts- 
anstalten und beim Eisenbahn-, Post- und Telegraphenbetrieb (wohl 
aber bei Eisenbahn- und Telegraphenwerkstätten, Posthalterei und 
Straßenbahnbetrieb — s. oben). 
Für die Angabe in Spalte 18 ist zu beachten, daß als Gehülfen auch die 
im Gewerbebetriebe beschäftigten Arbelter, Fuhrleute, Schiffer u. s. w., auch die 
regelmäßig im Gewerbebetriebe thätigen Famillenangehörigen und Dlenstboten, 
sowie die außerhalb der Betriebsstätten des Unternehmers (also in ihrer eigenen 
Wohnung oder als Hausirer oder in Straf- und Besserungsanstalten) für Rech- 
nung des Geschäfts arbeitenden Personen in Betracht kommen. 
Mit Ja ist auch dann zu antworten, wenn zwar nicht am 
11. Juni 1895, wohl aber sonst in der Regel Gehülfen beschäftigt 
werden. 
Zu Spalte 15. Diese Frage ist für jede männliche und weibliche Person 
zu beantworten, die in den Spalten 8 und 9 mit einem Hauptberuf und in 
diesem als Arbeitnehmer — nämlich als Arbeiter oder Tagelöhner in einem 
bestimmten Erwerbszwelg oder wechselndem Erwerbszweig, als Geselle, Gehülfe, 
Dienstbote oder als Angestellter irgend einer Art eingetragen ist. 
Kein Elntrag ist zu machen: 1. für Ehefrauen ohne eigenen Haupt- 
beruf, 2. für Civil- und Militärpersonen, welche aus Reichs, Staats oder 
Kommunalkassen Penslon beziehen und für Wittwen von solchen, 3. für 
Empfänger von Invaliden-Rente, 4. für Empfänger von Unfallrente, 
sofern diese wegen dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit gewahrt wird. 
In Arbeit und Stellung sind alle in Lohn und Arbeit Beschäftigten, 
solange das Lohnverhältniß dauert. 
Zu Spalte 17. Hier ist insbesondere bei Beschäftigungslosigkeit in Folge 
von Krankheit mit Ja zu antworten. 
  
Besondere Frage, betreffend Landwirthschaftsbetrieb oder Forstwirthschaftsbetrieb. 
Wird von einem oder mehreren Mitgliedern der Haushaltung Landwirthschaft oder Forstwirthschaft betrieben, 
d. h. eine Bodenfläche, wenn auch vom kleinsten Umfange, landwirthschafllich oder forstwirthschaftlich — als Acker, Gartenland, 
Wiese, Weide, zum Wein-, Obst-, Gemüse-, Taback- etc. Bau, als Wald- oder Holzland — bewirthschaftet oder werden Kühe 
zu Milchhandel oder Molkerei gehalten? (Ja oder Nein!) 
Ziergärten, auch solche, in denen nebenher ein unbedeutender Anbau von Nutzpflanzen stattfindet, kommen nicht in Betracht. 
Wird die Frage bejaht, so ist eine Landwirthschaftskarte, welche der Zähler aushändigt, nach der darauf gedruckten 
Anleitung aufzustellen. 
  
Die Aufstellung von Gewerbebogen betreffend. 
Wer die Frage in Spalte 13 oder 14 der Haushaltungs-Liste oder in beiden mit Ja beantworten mußte, hat einen 
oder mehrere Gewerbebogen, welche der Zähler in der erforderlichen Zahl aushändigt, nach der darauf abgedruckten Anleitung 
aufzustellen. 
Auch für vorübergehend Abwesende (Verzeichniß B), die ein Gewerbe mit Mitinhabern, Gehülfen oder Motoren 
selbständig betreiben, hat dies zu geschehen, dagegen nicht für vorübergehend Anwesende. 
Hier ist anzugeben, ob ein oder mehrere Gewerbebogen ausgefüllt sind (Ja oder Nein!) - 
wieviele? 
Wenn Ja, 
Wenn mehrere Mitinhaber oder sonstige Geschäftsleiter vorhanden sind, ist hier Name und Wohnung desjenigen 
anzugeben, der die Ausfüllung übernommen hat: 
  
Falls die Wohnung von der Betriebsstätte entfernt ist, hat die Ausfüllung des Gewerbebogens an der Betriebsstätte 
zu erfolgen und ist die letztere hier anzugeben. 
     
  
Bescheinigung. Daß die Angaben in dieser Haushaltungsliste vollständig und der Wahrheit gemäß gemacht worden sind, bescheinigt: 
(Haushaltungsvorstand oder für denselben)
        <pb n="137" />
        Berufs- und Gewerbezählung vom 14. 
Staat: 
Bezirk: 
123 
Drucksache Nr. II. 
Juni 1895. 
  
Gemeinde: 
Zählbezirk Nr. 
Landwirthschaftskarte. 
Zur Haushaltungs-Liste Nr. 
  
  
erforderliche Auskunft zu ertheilen. 
(insbesondere die Vertheilung der Betriebe nach Größenklassen) und durch Vergleich mit früher erhobenen Nachweisen auch über die Entwickelung derselben ein 
Die Nachweise, welche mittelst der Landwirthschaftskarten erhoben werden, sollen dazu dienen, über wichtige Verhältnisse der deutschen Landwirthschaft 
sicheres Urtheil zu gewinnen. Die Haushaltungsvorstände sind nach dem Reichsgesetz vom 8. April 1895 verpflichtet, die zur Ausfüllung der Landwirthschaftskarte 
  
A. Fläche. 
Angaben in Reichsmaß (Hektar und Ar). Wer sie nur in anderem Flächenmaß 
machen kann, wolle die Zahlen links neben die Fragen an den Rand setzen und 
die Maßeinheit darüber vermerken. 
1. Wie groß ist die von der Haushaltung (Wirth- 
schaft) aus bewirthschaftete Gesammtfläche 
(einschließlich Haus- und Hofraum, Garten, Wald- 
und Holzland, Wege, Gewässer u. s. w.)) 
Davon ist: 
a) eigenes Land  
Hektar   Ar 
b) gepachtetes Land 
c) auf Halbscheid oder gegen einen anderen 
Ertragsantheil bewirthschaftetes Land (Theil- 
bau. 
d) Deputatland (d. i. Kartoffelland, Leinland 
u. dgl. als Theil des Lohnes, s. umstehend) 
e) selbstbewirthschaftetes  Dienstland (s. umstehend) 
  
f) Antheil am Gemeindeland (Allmend, 
Gemeindeloose, Bürgerstück) zur zeitweiligen 
Benutzung 
2. Wieviel von der Gesammtfläche ist 
a) landwirthschaftlich benutzt (als Acker,  
Wiese, bessere Weide, Hopfenland u. s. w.)? 
b) gärtnerisch benutzt? 
davon für die Zwecke der  Kunst- und Handels-  
gärtnerei: Hektar Ar 
c) Weingarten, Weinberg?   
d) forstwirthschaftlich benutzt (mit Wald- 
bäumen oder Busch bestanden, einschließlich 
Räumden und Blößen)? 
e) Oed- und Unland einschl. unkultivirte geringe 
Weiden und Hutungen? 
f) sonstige Fläche (Haus- und Hofraum. Zier- 
garten, Wege und Gewässer)? 
  
  
B. Viehstand. 
Wieviel gehören zur Haushaltung (Wirthschaft) 
1. Pferde zum landwirthschaftlichen Betrieb, 
auch zur Zucht oder Aufzucht (Gesammtzahl, 
einschließlich Fohlen)? 
Wieviel von diesen Pferden dienen zur Ackerarbeit? 
2. Stück Rindvieh (Gesammtzahl, einschließlich Kälber)? 
Wieviel davon dienen zur Acker- Stiere und Ochsen? 
arbeit und zwar. Kühe? 
3. Schafe (Gesammtzahl, einschl. Lämmer)? 
4. Schweine (Gesammtzahl, einschl. Ferkel)? 
5. Ziegen (Gesammtzahl, einschl. Lämmer)? 
  
Stückzahl 
  
  
C. Benutzung landwirthschaftlicher Maschinen. 
Wurden im letzten Jahre (d. i. seit Juni vor. Js.) landwirth- 
schaftliche Maschinen folgender Art, seien es eigene oder sei es 
leihweise benutzt: 
Dampfpflug? (Ja od. Nein) Hackmaschine? (Ja od. Nein) 
Breitwürfige Säemasch. („) Mähmaschine? (.  
Drillmaschine? („) Dampf-Dreschmaschine? („) 
Düngerstreumaschine? (. Andere Dreschmaschine? („)  
 mit Handbetrieb? (Ja oder Nein) 
Milchzentrifuge (im eigenen Betrieb)   
„ Kraftbetrieb? („) 
D. Besondere Fragen. 
1. Werden angebaut: 
Rüben zur Zuckerfabrikation? Hektar Ar 
Kartoffeln zu Brennereizwecken oder zur Stärkefabrikatlon? Ja oder Nein) 
2. Betreiben Sie Milchhandel oder Molkerei? (Ja oder Nein) 
Wenn Ja, mit wieviel Kühen? 
3. Ist die Wirthschaft an einer Molkerei-Genossenschaft oder Sammelmolkerei 
betheillgl? (Ja oder Nein) und mit wieviel Kühen? 
4. Hat die Haushaltung Antheil an gemelinsamer Nutzung von un- 
getheilter Weide im Besitz einer Gemeinde oder Korporation? (Ja od. Nein) 
oder von ungetheilter Waldfläche im Besitz einer Gemeinde oder Korporation? 
(Ja oder Nein) 
Auszufüllen nach der Anleltung auf der Rückseite! 
Die wahrheitsgemäße Ausfüllung der obigen Landwirthschaftskarte bescheinigt 
(Unterschrift)
        <pb n="138" />
        — 124 — 
Anleitung zur Ausfüllung der Landwirthschaftskarte. 
Zu A. Fläche. 
Es ist die ganze bewirthschaftete Fläche anzugeben, gleichviel ob diese innerhalb oder außerhalb der 
Gemeinde, der Orts- oder Gutsgemarkung, zu welcher die Haushaltung gehört, belegen ist. 
Die Angaben sind von demjenigen zu machen, der die Bodenfläche bewirthschaftet und den Ertrag gewinnt. 
Demnach sind anzugeben:  
verpachtete Grundstücke vom Pächter, nicht vom Eigenthümer; als Pachtland ist auch solches anzusehen, 
welches dem Nutznießer gegen Düngung überlassen wird; 
Grundstücke, die auf Halbpacht (Halbscheid) oder gegen einen anderen Ertragsantheil vergeben sind, vom 
Antheilpächter (Theilbauer), nicht vom Eigenthümer; 
Grundstücke, die als Theil des Lohnes an Tagelöhner, Arbeiter u. s. w. ausgegeben und von diesen selbst 
bewirthschaftet werden (sogen. Deputatland, z. B. Kartoffelland, Leinland), vom Tagelöhner etc., nicht vom 
Dienstherrn oder Arbeitgeber; — Deputatland, welches vom Dienstherrn zwar bestellt wird, dessen Ertrag 
aber dem Tagelöhner oder Arbeiter zukommt, ist von der Betriebsfläche des Dienstherrn auszuscheiden und 
bei der Haushaltung des Tagelöhners oder Arbeiters anzugeben; — etwaiges Deputatland des Scharwerkers 
oder Hofgängers ist dem Deputatland des Tagelöhners oder Arbeiters zuzurechnen; — Deputatland des in der 
Haushaltung des Dienstherrn gehaltenen Gesindes ist von der Fläche des Dienstherrn nicht auszuscheiden; 
selbstbewirthschaftetes Dienstland vom Nutzungsberechtigten; als Dienstland ist ein Grundstück anzusehen, das 
einem weltlichen oder kirchlichen Beamten (einem Förster, Geistlichen u. s. w.) als Theil der Besoldung 
gegeben wird. 
Für je eine Haushaltung mit Landwirthschaft ist stets nur eine Landwirthschaftskarte aufzustellen. Befinden 
sich also mehrere Personen in der Haushaltung, welche eine Bodenfläche bewirthschaften, so erfolgen die Angaben über 
die Flächen und die Viehhaltung für alle diese Personen gemeinsam in einer Landwirthschaftskarte. 
Wird eine landwirthschaftliche Besitzung (Gut, Hof u. s. w.) von einem Administrator oder sonst in Vertretung 
für einen Anderen selbständig bewirthschaftet, so beantwortet der Administrator oder sonstige Vertreter die Fragen der 
Landwirthschaftskarte; die Angaben über das eigene und das gepachtete Land (Ziffer 1 unter a und b) macht er dann für 
Denjenigen, den er vertritt. — Bei Gütern mit Vorwerken u. dergl., welche mit diesen zusammen einen ungetrennten 
Betrieb bilden, ist eine gemeinsame Angabe zu machen; es ist dann Vorsorge zu treffen, daß keine Doppelzählung vorkomme, 
und auf der Haushaltungs-Liste des Vorwerks-Verwalters etc. ist zu vermerken, daß die Angaben über den Landwirthschafts- 
betrieb zusammen mit denen über das Hauptgut erfolgen. 
Bei gemeinschaftlicher Bewirthschaftung der nämlichen Fläche — Miteigenthum, Mitpacht — sind die Angaben 
nur einmal zu machen; die Betheiligten haben sich darüber zu verständigen, von wem dies geschehen soll. 
Landwirthschaftskarten sind auch für rein forstwirthschaftliche Betriebe (d. h. solche, die nicht mit Land- 
wirthschafts-Betrieb verbunden sind) aufzustellen. Wird ein derartiger Betrieb vom Besitzer selbst geleitet, so macht dieser 
die erforderlichen Angaben. Ueber Forsten, welche von Forstbeamten oder Vertretern des Besitzers verwaltet werden, hat 
der Betriebsleiter die Landwirthschaftskarte auszufüllen; sind mehrere Forstbeamte in dem Betriebe beschäftigt, so liegt dem 
obersten, die Verwaltung nach einem Betriebsplane führenden Beamten die Nachweisung ob, für Staats- und unter staat- 
licher Verwaltung stehende Forsten beispielsweise dem Oberförster. Verwaltet ein Forstbeamter Waldflächen verschiedener 
Eigenthümer, so hat er für jeden Forsteigenthümer eine besondere Karte aufzustellen. Die Angaben über das eigene und 
gepachtete Land (Ziffer 1 unter a und b der Landwirthschaftskarte) sind vom Standpunkte Desjenigen zu machen, für den 
die Forsten verwaltet werden. — Die zur Wirthschaft der Forstbeamten selbst gehörigen Ländereien sind nicht mit den 
verwalteten Forsten gemeinsam, sondern auf einer besonderen Landwirthschaftskarte nachzuweisen. 
Zu beachten ist, daß sowohl die bei 1a bis f als auch die bei 2a bis f nachgewiesenen Flächen zusammen die 
oben bei 1 aufgeführte Gesammtfläche ergeben müssen. 
Zu B. Viehstand. 
Es handelt sich nicht um eine allgemeine Viehzählung, sondern um die Feststellung des Viehstandes der einzelnen 
landwirthschaftlichen Betriebe. Viehhändler, Fleischer u. s. w., welche zugleich Landwirthschaft betreiben, geben ihren 
Viehstand nur insoweit an, als er für ihren landwirthschaftlichen Betrieb gehalten wird. Arbeitsthiere, die nicht für die Zwecke 
eines landwirthschaftlichen Betriebes gehalten werden, kommen nicht zur Nachweisung, ebensowenig Luxuspferde u. dergl. 
Das Vieh ist bei derjenigen Haushaltung anzugeben, zu der es gehört, auch wenn es am Zählungstage vorüber- 
gehend abwesend ist. Dies gilt namentlich auch von denjenigen Thieren, welche von einer Haushaltung aus auf entfernte 
Weiden oder Sennereien getrieben sind; dieselben sind also bei dieser Haushaltung anzugeben, und nicht am Ort der 
Weide oder der Sennerei.  
Zu D. Besondere Fragen. 
Bei der Frage 4 ist zu beachten, daß gemeinsame Hutungen auf Stoppelfeldern u. s. w. der einzelnen Besitzer 
nicht unter diese Frage fallen.
        <pb n="139" />
        — 125 — 
Drucksache Nr. III. 
  
Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895. 
  
Staat: Bezirk: Gemeinde: 
Gewerbebogen. 
Zur Haushaltungs-Liste Nr. Zählbezirk Nr. 
Zu derselben Haushaltungs-Liste sind von demselben Gewerbetreibenden außer dieser noch (wieviel?) Gewerbebogen aufgestellt. 
  
Durch die Gewerbebogen sollen die Grundlagen für eine Statistik der gewerblichen Betriebe nach Personenzahl, An- 
wendung von Motoren und Maschinen gewonnen werden. Die Gewerbetreibenden sind nach dem Reichsgesetz vom 8. April 1895 
verpflichtet, die zur Ausfüllung der Gewerbebogen erforderliche Auskunft zu ertheilen. 
Anleitung zur Ausfüllung des Gewerbebogens. 
Gewerbebogen werden angewandt für Handwerks-, Industric., Bau-, Handels-, wird, so z. B. für Getreidemühle und Sägemühle; Baumwoll- und Woll-Spinnerel; 
Gast- und Schankwirthschafts- und Verkehrsgewerbe und sind für alle diejenigen Leinen-Spinneret, -Weberei und Färberei; Stahlwerk, Eisenwalzwerk, Eisengteßerei 
Gewerbebetriebe aufzustellen, in denen mehr als eine Person thätig ist oder elementare 
Kraft für Umtriebsmaschinen (Motoren) oder Dampfiessel, Dampffässer verwendet 
werden. Auch für zeitwellig ruhende (unterbrochene) Gewerbebetriebe (Kampagne, 
Salsonbetriebe) ist ein Gewerbebogen aufzustellen (vergl. die Erläuterungen zu Spalte 13 
und 14 der Haushaltungs-Liste). Fllialen (Zweiggeschäfte) sind als selbständige 
Betriebe zu betrachten.  
Dle Ausfüllung des Gewerbebogens geschteht am Sitze des Gewerbebetriebes. 
In der Regel ist über jeden solchen Betrteb ein Gewerbebogen auszufüllen. 
Sind aber er chledenartige Gewerbe zu einem Betriebe veretnigt, d. h. 
stehen sie unter gemeinsamer Leitung und findet für ste elne gemelnsame Buchführung 
statt, so sind zunächst für die verschtedenen Zweige getrennte Angaben zu machen, und 
war dergestalt, daß für jeden Betriebszweig eln besonderer Gewerbebogen aufgestellt 
  
und Maschinenfabrik; Buchhandel und Buchdruckerei — weil die Gewerbestatistik den 
Zustand der einzelnen Gewerdszweige zeigen soll. Das Geschäftspersonal ist in solchen 
Fällen bei Frage 10 zu theilen. Dies muß so geschehen, daß jede Verson nur auf 
cinem Gewerbebogen vorkommt und zwar bei dem Gewerbszwelge, wo sie allein oder 
hauptsachüch beschästigt wird. Dem sachgemäßen Ermessen des Geschäftslelters 
muß es überlassen werden, obiger Regel bestens nachzukommen und auch in schwierigen 
Fällen die der Wirklichkelt am meisten entsprechende Vertheilung des Personals vor- 
zunehmen. Gleiches gilt für die Vertheilung der motorischen Kraft bel Frage 12; dle 
bei den einzelnen Gewerbszweigen verzeichneten Pferdekräfte müssen zusammen die 
Summe der im Geschäft wirklich verwendeten Plerdekräfte ergeben. — Ueber das 
Gesammtgeschäft sind dann Angaben bei Frage 14, die auf dem Gewerbebogen des 
hauptsächlichsten Gewerbszwelges zu beantworten ist, zu machen. 
——r 
1. Name des Gewerbetreibenden oder des Geschäftsleitrsssss:: ............·............· J 
Etwaige davon verschiedene Firma (oder Name des Unternehmens: —, .............·............ 
2sWVHUUUgdesGewerbeueibendemGemeindeOrtschaft):.-.-.-.-...--........·....·......... -................... Straße;...-........................·......·................·.... Haus-Nr. 
für Landorte: Poststation: 
3. Sitz des Gewerbebetriebes (Geschäfts): Straße und Haus-Nr. 
Für Zweiggeschäfte (Filialen) ist hier auch der Sitz des Hauptgeschäfts anzugeben: Gemeinde (Ortschaft:: 
Wenn Wohnung und Sitz des Geschäfts (Betriebsstätte) von einander entfernt sind, so ist der Gewerbebogen nur am Sitze des Betriebes aus- 
zufüllen, in der Wohnung des Gewerbetreibenden nur dann, wenn der Betrieb gerade ruht. 
1. Genaue Angabe der Art des Gewerbbsseee . 
Genügt die übliche Bezeichnung des Geschäfts nicht, um die besondere Art (Spezialität) des Gewerbes ersichtlich zu machen, so ist dieselbe durch 
Nennung der hauptsächlichen Gegenstände der Bearbeitung oder der Erzeugung oder des Handels oder sonst näher zu bestimmen, z. B. Seldenspuler, 
Seidenbandweberei, Weberei für Konfektionsstoffe, Seidengarnfärberei, Baumwollzeugdruckerei, Appretur leinener Gewebe, Lokomotivfabrik, Nähmaschinen- 
fabrik, Fabrik landwirthschaftlicher Maschinen u. s. w. 
5. Wenn das Gewerbe nicht während des ganzen Jahres in gleichmäßigem Betriebe ist, wollen Sie die Monate des vollen Be- 
tiebes angeben ..............................................--...................... ...·..............· ..........·.........·......................................... ................. ......·......-..........................- - 
6. Sind außer Ihnen noch andere Geschäftsleiter (Mitinhaber, Kompagnons, Mitdirektoren 2c.) beim Betriebe dieses Gewerbes betheiligt? 
Ga oder Nein.) nnnn. ............. 
Wenn mehrere Geschäftsleiter für einen Betrieb vorhanden sind, wollen diese sich darüber verständigen, wer von ihnen den 
Gewerbebogen auszufüllen hat; hier wolle man Namen und Wohnung desjenigen angeben, der die Ausfüllung übernommen 
ha:::. , í í :. -. 
24*
        <pb n="140" />
        126 
7. Wird das Gewerbe betrieben von einer einzelnen Person oder mehreren Gesellschaftern, einem Vereine, oder einer Kommandit-, Aktien- 
gesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer eingetragenen Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer 
Innung, einer Gewerkschaft, oder einer anderen wirthschaftlichen Korporation, oder der Gemeinde, oder einer anderen kommunalen 
Korporation, oder dem Staate, oder dem Reiche? 
(Von den fett gedruckten Wörtern ist das Zutreffende zu unterstreichen.) 
[Hier beginnt Seite 2 der Drucksache III.) 
8.   Sind Sie Inhaber, Pächter oder sonstiger Geschäftsleiter (Direktor, Administrator etc.) des Gewerbebetriebes? (Das zutreffende 
Wort ist zu unterstreichen.) 
Arbeiten Sie in Ihrer eigenen Wohnung für ein fremdes Geschäft, für einen Unternehmer, Fabrikanten, Verleger, Kaufmann, für ein 
Magazin, ein Konfektions-, Kleider-, Wäsche- etc. Geschäft (zu Haus für fremde Rechnung)? (Ja oder Nein) 
Arbeiten Sie ausschließlich mit Familienangehörigen? (Ja oder Nein) 
9. Bildet die Ausübung dieses Gewerbes Ihren Hauptberuf oder ist dieselbe für Sie nur eine Nebenbeschäftigung? (Das zutreffende Wort 
ist zu unterstreichen.) 
10. A. Innerhalb der Betriebsstätten des Geschäfts, d. h. in den Werkstätten, Fabrik-, Bau- und Arbeitsräumen und Plätzen, Speichern, 
Niederlagen, Geschäfts- und Schreibstuben (Komtors und Büreaus), auf den Schiffen und anderen Fahrzeugen etc. sind in dem bei 
  
  
  
  
4. genannten Gewerbe beschäftigt. (Durch Eintrag in die folgenden Spalten zu beantworten. Der Inhaber oder Am 14. Juni 1895 
sonstige Geschäftsleiter führt sich unter a) auf, wenn die Ausübung dieses Gewerbes seine hauptsächliche Thätigkeit aus-  
macht; im anderen Falle — wenn er also ein anderes Gewerbe oder Landwirthschaft als Hauptberuf ausübt — bringt er männliche weibliche 
sich für seine Person hier nicht in Ansatz; ebenso ist es mit den etwaigen Mitinhabern und Mitdirektoren zu halten): 
a) thätige Inhaber, Mitinhaber, Pächter, Geschäftsleiter 
b) Verwaltungs-, Komtor- und Büreaupersonal (Prokuristen, Disponenten, Justiziare, Buchhalter,  
Rechnungsführer, Schreiber, Lehrlinge etc., auch Handlungsreisende)  
darunter Lehrlinge: männliche weibliche. 
c) technisches Aufsichtspersonal und höhere Techniker (Ingenieure, Chemiker, Werkführer und sonstige 
Betriebsbeamte)  
d) anderes Personal (Gehülfen, Arbeiter, Fuhrleute, Packer, Maschinenpersonal etc.) mit Einschluß 
der gewerbsmäßig und regelmäßig als Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge im Betriebe beschãftigten 
Familienangehörigen und der für den Gewerbebetrieb angenommenen Dienstboten. 
Für dieses Personal ist die thatsächliche Beschäftigung auf nebenstehender Seite anzugeben. 
Von dem Personal unter d sind männliche weibliche 
1. 16 Jahre alt und darüber 
unter 16 Jahre alt 
2. Lehrlinge   
von ihnen wohnen im Haushalte des Betriebsunternehmers   
3. weibliche Personen verheirathet  
Summe a bis d 
e) Für das unter d bezeichnete Personal ist in einer Summe auch noch anzugeben, wie viel in der Regel, im 
Jahresdurchschnitt oder in der Betriebszeit*) beschäftigt sind: männliche, weibliche 
f) Familienangehörige, die im Jahresdurchschnitt 
oder in der Betriebszeit*) im Geschäft (und zwar 16 Jahre alt u. darüber:  männliche, weibliche 
nicht bloß gelegentlich) mitarbeiten, aber nicht als 
eigentliche Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge bei a bis d unter 16 Jahre alt: männliche, weibliche. 
aufgeführt sind. In der Regel oder im 
Am 14. Juni 1895 Durchschnitt des Jahres 
oder der Betriebszeit* 
B. Außerhalb der Betriebsstätten, aber für Rechnung des Geschäfts werden in dem bei männliche weibliche männliche weibliche 
4. genannten Gewerbe beschäftigt: 
a) Personen in deren eigener Wohnung (Hausindustrielle, Heimarbeiter, Platzgesellen u. s. w.) 
Gehülfen oder Mitarbeiter derselben (wenn nöthig nach Schätzung auzugeben) 
b) im Umherziehen thätige Personen (Hausirer)  
c) Personen in Straf- und Besserungsanstalten**) 
  
  
  
  
  
  
*) Bei Gewerben, die nur während einer gewissen Zelt des Jahres betrieben werden, wie z. B. bei den Baugewerben, sollen sich die Angaben auf diese Betriebs- 
zeit (Saison, Kampagne) bezlehen. 
**) Seitens der Straf- und Besserungsanstalten selbst ist hier kein Eintrag zu machen, sondern, sofern sie Arbeiten für eigene Rechnung ausführen lassen, bei A. a bls d.
        <pb n="141" />
        — 127 — 
11.   Benutzen Sie in dem bei 4. genannten Gewerbe eine Umtriebs- oder Kraftmaschine, welche durch elementare Kraft, nämlich Wind, 
Wasser, Dampf, Gas, Petroleum, Benzin, Ather, Heißluft, Druckluft, Elektrizität, bewegt wird, oder einen Dampfkessel ohne Kraft- 
übertragung, ein Dampffaß oder ein Dampfschiff, Segelschiff? (Ja oder Nein) 
Im Bejahungsfalle wollen Sie von den fett gedruckten Wörtern das zutreffende oder die zutreffenden unterstreichen. 
12.   Kraftleistung bei regelmäßigem Betriebe der benutzten Wasserkraft Pferdekräfte, Dampfmaschinen  Pferdekräfte, Gas- 
maschinen Pferdekräfte, Petroleummaschinen Pferdekräfte, Benzin- oder Äthermaschinen Pferdekräfte, Heißluft- 
maschinen Pferdekräfte, Druckluftmaschinen Pferdekräfte. 
(Anzugeben für das bei 4. genannte Gewerbe. Für Triebwerke, die durch Wind oder Elektrizität bewegt werden, findet eine Angabe der 
Pferdekräfte nicht statt.) 
13.   Wenn in dem bei 4. bezeichneten Gewerbebetriebe Arbeitsmaschinen, Öfen u. s. w. der im Verzeichniß auf der letzten Seite genannten 
Art verwendet werden, so wollen Sie an der betreffenden Stelle deren Zahl angeben. 
14.   Wenn Sie Gewerbebogen über verschiedene Gewerbszweige ausfüllen, so wollen Sie angeben, ob diese Gewerbszweige sämmtlich 
oder ob mehrere derselben einen Gesammtbetrieb bilden? (Ja oder Nein; wenn Ja, sind die Gewerbszweige, die den Gesammtbetrieb 
ausmachen, hier zu nennen.  
Im Bejahungsfalle geben Sie auf dem Bogen des hauptsächlichsten Betriebszweiges die gewerbliche Bezeichnung des Gesammt- 
betriebes, sowie die Gesammtzahl der am 14. Juni 1895 innerhalb der Betriebsstätten (Frage 10 A) des Gesammtbetriebes beschäftigten 
Personen und die Gesammtzahl der verwendeten Pferdekräfte an: 
Bezeichnung des Gesammtbetriebes: 
Gesammte Personenzahhl:   Gesammtzahl der Pferdekräfte der Wasserkraft, der Dampf-, Gas-, Petroleum-, Benzin 
oder Äther-, Heißluft- und Druckluft-Maschinen:
        <pb n="142" />
        Beispiel 
die thatsächliche 
Genaue Bezeichnung der thatsächlichen 
128 
[Seite 3 der Drucksache III.] 
Beschäftigung der unter Nr. 10 A. d aufgeführten Personen. 
Von dem unter 10 A. d aufgeführten Personal waren am 14. Juni 1895 thatsächlich beschäftigt als (anzugeben 
 Beschäftigung, die sie in diesem Betriebe ausüben, z. B. Maurer, Schlosser, Schreiner [Tischler], Spinner, 
Weber, Färber, Verkäufer, Kommis, Kellner, Köchin, Handlanger, Fuhrmann (Kutscherl, Hausknecht, Zimmermädchen in Gast- 
wirthschaften, Speicherarbeiter u. s. w.): 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 Arbeiter  Arbeiter 
Bezeichnung und Bezeichnung und 
der Lehrlinge der Lehrlinge 
  
thatsächlichen Beschäftigung männ- weib- thatsächlichen Beschäftigung männ- weib- 
lich lich lich lich 
Schlächterei (Metzgerei): Spinnerei: 
1. Schlächtergehülfen 2 —   1.  Spinner 6 35 
2. Schlächterlehrling 1 2. aschinenschloserß!!. 
3. Hausdiener und Kutscher 1. —   3.  Heizer 2   — 
4. Verkäuferin —   1 4. Kutscher, Fuhrleute 4.   —   — 
5. Dienstmädchen für das Geschäft — 1 5. Arbeiter für wechselnde Arbeit 3 2 
u.s.w.   u.s.w.  
Übertrag 
1.  18. 
2. 19. 
 3. 20. 
 4. 21. 
5. 22. 
6.   23. 
7. 24. 
8 25. 
9. 26. 
10. 27. 
11. 28. 
12. 29. 
13. 30. 
14. 31. 
15. 32. 
16. 33. 
17. 34. 
Übertrag zusammen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die wahrheitsgemäße Ausfüllung dieses Gewerbebogens bescheinigt: 
(Unterschrift)  
Verzeichniß der Arbeitsmaschinen zu Frage 13 s. umstehend! 
Beispiel
        <pb n="143" />
        — 129 — 
[Seite 4 der Drucksache III.] 
Zu Frage 13. Verzeichniß der zur Verwendung kommenden Arbeitsmaschinen, Apparate. 
Öfen u. s. w., welche bei dieser Aufnahme berücksichtigt werden sollen. 
Gesteinsbohrmaschinen 
Pochwerke (Stempelzahl) 
Stein-Brecher und -Walzwerke 
Setzssiebe  
Aufbereitungs- (Stoß. Mund- u. s. w.) 
Herde 
  
Koksöfen mit Gewinnung von 
Pressen zur Herstellung von Preß- 
und Darrsteinen 
  
Mechanisch betriebene Pressen 
Ziegel und Röhren 
Brennöfen für Ziegel und Thonwaaren 
darunter Ring- und Kammeröfen 
Glasschmelzöfen mit (Häfen  
Glas-Schleifstände (-bänke) 
für 
  
Mahlgänge, deutsche. 
〃 französische, amerika- 
nische u.a. 
Walzenstühle 
Dismembratoren 
Craupen- und Reisschälgänge 
Knetmaschinen 
Backöfen mit innerer Heizung 
„ „ äußerer 
Schlagzeuge für Ölsaat 
Hydraulische Ol- Pressen  
Gefäße für chemische Extraktion von 
Öl und Fett  
〃 
  
Sägegatter  
mit Sägen 
Holz-Kreis- und Bandsägen. 
Holz-Hobel- und Fräsmaschinen 
Holzwollmaschinen 
Zinkenschneid- und Stemmmaschinen 
Kopirmaschinen für Holzbearbeitung 
  
Krempeln 
Kämmmaschinen 
Vorspinnkrempeln 
Vorspinnmaschinen 
ohne Nebenprodukten 
Anzahl 
  
 
  
  
Puddelöfen 
Zahl der Tiegel in Tiegelöfen 
Muffeln und Röhren in  Zinkreduk- 
Schwarzkupferöfen 
Kiesbrenner und Röstöfen mit Be- 
Feinspindeln (Mule-, Drossel- und 
Ringspindeln) 
für (Stoff)  
〃    
 
Spule für Seide 
mit 
Hand- 
betrieb 
Anzahl 
Jacquard-Stühle 
Stühle ohne Jacquard 
Spinnmühlen für leonische 
Waaren   
Bandstühle 
Zwirnmaschinen 
Klöppel- und Flechtmaschinen 
Bobbinetmaschinen 
Stickmaschinen 
Mehrnadel-Stickmaschinen 
(Heilmann'sche u. a.) 
Anzahl 
mit Kraft- 
betrleb 
Anzahl 
Bellstoffkocher 
  
Strumpfstühle  
Kettenwirkstühl  
Englische Rundwirkstühle 
Zahl der Köpfe 
Französische Rundwirkstühle  
 
  
Walkmaschinen. 
Walzendruckmaschinen 
Eisen-Hochöfen 
  
Durchschnittliche tägliche Gesammt- 
produktion Tonnen 
mit saurer Ausfütterung 
〃    basischer 
Bessemer- 
birnen 
 
I77 
Flußeisen- Flamm- (Siemens Martin-)   
öfen 
Kupolöfen  
  
tionsöfen 
Werkbleiöfen 
nutzung der Gase aus Hüttenwerken 
  
Elektrische Maschinen zur Gewinnung 
von Metallen 
  
  
Schwefelsäurekammern 
Formmaschinen 
Walzenstraßen 
Dampfhämmer 
Schmiedepressen 
Metall-Fräsmaschinen 
Feilenhaumaschinen 
Schraubenschneidmaschinen 
Holzschleifmaschinen 
a) Langsiebmaschinen 
und Pappenmaschinen b) Cylindermaschinen 
Klebmaschinen für Kartonpapier 
Briefumschlagmaschinen 
  
Papier- 
Papiersack-(Düten)-maschinen 
  
Walkfässer  
Lederspaltmaschinen 
Schuhnagelmaschinen 
Leistenmaschinen für Schuhwerk 
Tapeten-Druckmaschinen 
Handpressen für Buchdruck, Stein-, 
Stahl- und Kupferdruck  
Schnellpressen in Druckereien 
cbm 
Rotationsmaschinen 
  
Gesammtinhalt 
Sulfatöfen 
Sodacalciniröfen 
Ammoniaksoda-Apparate 
Chlorkalkkammern 
Farbholzmühlen 
Knochen-Dämpfer 
  
Destillationsapparate 
kohlentheer 
für Stein- 
  
Tunkmaschinen für Zündhölzer 
Schachtelwickelmaschinen für Zünd- 
hölzer 
Einlegemaschinen für Zündhölzer 
 
 
  
  
Kugelmühlen zur Verarbeitung von 
Rohphosphaten und Thomas- 
schlacken 
anstalten. 
Metall-Schleif- und Polirmaschinen 
Anzahl 
  
  
 
  
Zahl der Retorten in Leuchtgas-
        <pb n="144" />
        — 130 — 
Drucksache Nr. IV. 
  
Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895. 
Anweisung für die Zähler. 
Die Zählung am 14. Juni d. J., beruhend auf dem Reichsgesetz vom 8. April 1895, hat den 
Zweck, der Verwaltung und der Wissenschaft neue und zuverlässige Nachrichten über die Zusammensetzung 
der Bevölkerung Deutschlands nach dem Beruf sowie über die Zahl und Größe der landwirthschaftlichen 
und gewerblichen Betriebe zu verschaffen. Die Männer, welche an diesem gemeinnnützigen Unternehmen 
als Zähler mitwirken, dienen dem öffentlichen Interesse und wollen sich vergegenwärtigen, daß nur dann, 
wenn alle gestellten Fragen vollständig und klar beantwortet sind, die Statistik, welche aus ihnen gewonnen 
werden soll, zuverlässig und wahrhaft nützlich werden kann. 
Die Zähler werden gebeten, vor Eintritt in das Zählungs-Geschäft die folgende Anweisung genau 
durchzulesen, um die Zählung danach sicher vornehmen und auftauchende Zweifel nach den hier gegebenen, 
für das ganze Reich gleichmäßigen Gesichtspunkten entscheiden zu können. 
  
1. Allgemeines. 
Jedem Zähler wird ein bestimmter Bezirk zugewiesen und ihm die dafür vermuthlich erforderliche 
Zahl von Haushaltungslisten (Drucksache Nr. 1), Landwirthschaftskarten (Drucksache Nr. II) und 
Gewerbebogen (Drucksache Nr. III) ausgehändigt. 
Jede Haushaltung oder einer Haushaltung gleich zu achtende einzeln lebende Person mit be- 
sonderer Wohnung und eigener Hauswirthschaft erhält eine Haushaltungsliste. Da die Liste nur für 
15 Eintragungen Platz gewährt, so müssen größeren Haushaltungen, Gasthöfen, Spitälern, Kasermnen etc. 
zwei oder mehr Listen gegeben werden, die dann zusammen eine Haushaltungsliste bilden und 
als zusammengehörig kenntlich zu machen sind. Das Nähere über Ausfüllung der Haushaltungs- 
liste ergiebt sich aus der dort abgedruckten Anleitung. Jeder Zähler wolle dafür sorgen, daß ihm eine 
genügende Zahl von Listen zur Hand sei.  
Landwirthschaftskarten bekommen alle Haushaltungen, von denen aus land- oder forstwirthschaft- 
liches Areal (auch Nutzgarten, Obstgarten), sei es auch in kleinstem Umfange, bewirthschaftet wird, 
oder von denen Kühe zu Molkereizwecken gehalten werden, bei deren Haushaltungsliste daher am Schluß 
die besondere Frage, betr. Landwirthschaftsbetrieb etc., mit Ja beantwortet ist. Das Nähere über die Aus- 
füllung dieser Karte ergiebt die darauf abgedruckte Anleitung.  
Ein Gewerbebogen ist auszufüllen am Sitze eines jeden Betriebes in Industrie und Hand- 
werk, Bergbau, Baugewerbe, Handel und Verkehr (auch Versicherung), der mit wenigstens einem Gehülfen 
(oder Mitinhaber) oder, wenn auch ohne solchen, doch mit einer durch elementare Kraft bewegten Maschine 
(Wind-, Wassermühle, Dampfmaschine u. s. w.) arbeitet und dessen Inhaber daher die Spalten 13 oder 14 
der Haushaltungsliste mit Ja zu beantworten hat. Wenn mehrere Mitinhaber oder sonstige Geschäfts- 
leiter bei einem Betriebe vorhanden sind, von denen jeder die Spalte 13 oder 14 der Haushaltungsliste 
mit Ja beantwortet hat, ist der Gewerbebogen nur von einem derselben auszufüllen. Auch für zeitweilig 
ruhende Gewerbebetriebe sind Gewerbebogen auszustellen. Das Nähere über Aufstellung des Gewerbe- 
bogens ergiebt die darauf gedruckte Anleitung.
        <pb n="145" />
        — 131 — 
Hat ein Landwirth zugleich einen industriellen Betrieb — wie Brennerei, Brauerei, Ziegelei, 
Torfstich, Stein-, Kalkbruch, Lohnfuhrwerk etc. — in welchem außer ihm eine oder mehrere Personen 
beschäftigt sind oder in denen er elementare Kraft verwendet, so hat er außer der Landwirthschaftskarte 
einen oder mehrere Gewerbebogen, und zwar so viele, wie er verschiedene Gewerbe betreibt, auszustellen; 
auch gewerbliche Molkereibetriebe haben Gewerbebogen auszufüllen. 
2. Die Austheilung der Zählpapiere. 
Vor der Austheilung der Zählpapiere wolle der Zähler sich Kenntniß davon verschaffen, wie viel 
und welche Haushaltungen, landwirthschaftliche etc. Betriebe und Gewerbebetriebe in seinem Zählbezirk 
vorhanden sind, damit er sich mit der nöthigen Zahl von Formularen versehen, seine Zählungsarbeit 
zweckmäßig eintheilen kann und nichts übersieht. 
Die Haushaltungslisten müssen vom Zähler, falls es nicht schon seitens der Gemeindebehörde 
geschehen ist, mit der Orts- und Straßenbezeichnung versehen und innerhalb seines Zählbezirks numerirt 
werden; werden mehrere solche Listen in eine Haushaltung gegeben, so bekommen diese eine gemeinschaft- 
liche Nummer und es ist ein a, b, c u. s. w. hinzuzusetzen. Auf den Landwirthschaftskarten und Gewerbe- 
bogen muß kenntlich gemacht sein, zu welcher Haushaltungsliste sie gehören. Sind Gewerbebogen in 
Geschäftssitze gegeben, wo Niemand wohnt und in welchen daher keine Haushaltungsliste ausgefüllt werden 
kann, so ist statt der Nr. der Haushaltungsliste zu schreiben: „ohne Haushaltungsliste". 
Trifft der Zähler in einer Wohnung Niemand an, dem er die Formulare einhändigen könnte, 
so wolle er sie an Hausgenossen oder Nachbarn zur Besorgung geben, nöthigenfalls auch den Besuch 
wiederholen. 
 Der Zähler wolle beachten, daß auch in diejenigen Gebäude, die nicht hauptsächlich zu Wohn— 
zwecken dienen, wie Schulgebäude, Theater, Museen, Magazine, in denen aber doch Leute wohnen oder 
übernachten, Haushaltungslisten zu geben sind, ebenso wie auf Schiffe (die sich am 14. Juni im Zähl- 
bezirk befinden oder nach einer Nachtfahrt Morgens dort anlanden), in die Wohn-Wagen von umher- 
ziehenden Schaubuden-Besitzern u. dgl., in Baracken und Zelte, die als Wohnung oder vorübergehend 
zum Uebernachten für Bauarbeiter etc. dienen; denn es kommt darauf an, die gesammte ortsanwesende 
Bevölkerung zu ermitteln. 
In Anstalten (Spitäler, Krankenhäuser) sind so viel Listen zu geben, als sich besondere Haus- 
haltungen, z. B. des Verwalters, Portiers, Arztes, darin befinden; außerdem die für die Anstaltsinsassen 
und in Gasthäuser die für die beherbergten Personen nöthigen Listen. 
In Militärgebäuden sind die dort befindlichen Haushaltungen (z. B. des Kasernen-Inspektors, 
der verheiratheten Unteroffiziere) einzeln aufzunehmen. Die in der Nacht auf Wache befindlichen Mann- 
schaften sind in ihren Quartieren zu zählen; in Wachtlokale sind also keine Haushaltungslisten zu geben. 
In Gasthöfen, Herbergen u. dgl. wolle der Zähler darauf aufmerksam machen, daß alle Gäste, 
welche in der Nacht zum 14. dort übernachtet haben oder Vormittags nach durchreister Nacht dort an- 
kommen, daselbst der Zählung unterliegen, da sie daheim nicht als anwesend gezählt werden sollen. Die 
Gäste sind daher rechtzeitig von den Wirthen um die für die Haushaltungsliste erforderliche Auskunft 
über ihre Personalien zu ersuchen. 
Ueber die erfolgte Austheilung der Zählpapiere wolle der Zähler auf dem einen Exemplar der 
doppelt gelieferten Kontrolliste (Drucksache Nr. V) die zur Kontrole dienenden Eintragungen machen. 
3. Die Wieder-Einsammlung und Prüfung der Zählpapiere. 
Mit der Wieder-Einsammlung der Haushaltungslisten und der ausgefüllten Landwirthschafts- 
karten und Gewerbebogen wolle der Zähler schon am 14. Mittags beginnen und sie jedenfalls am 17. 
beendigen. Bis dahin müssen auch die Landwirthschaftskarten und Gewerbebogen ausgefüllt und ein- 
gesammelt werden, welche etwa noch nachgeliefert werden mußten oder sonst rückständig waren. 
Der Zähler wolle die Ausfüllung der Formulare sofort an Ort und Stelle in allen Theilen 
genau prüfen, das Irrige berichtigen, das Fehlende ergänzen lassen oder selbst ergänzen. Er wolle auch 
genau darauf achten, daß keine Landwirthschaftskarte und kein Gewerbebogen fehlt: wo mehrere Ge- 
werbearten bei dem Betriebe eines Inhabers nachzuweisen sind, muß die entsprechende Anzahl von Ge- 
werbebogen ausgefüllt sein. Jedes ausgefüllte Formular muß mit der darauf geforderten Unterschrift 
versehen sein. 
25
        <pb n="146" />
        — 132 — 
Eine Landwirthschaftskarte muß überall da vorhanden sein, wo die „Besondere Frage, be- 
treffend Landwirthschaftsbetrieb oder Forstwirthschaftsbetrieb“, auf der letzien Seite der Haushaltungsliste 
mit Ja beantwortet ist oder zu beantworten war. Wo rein forstwirthschaftliche Betriebe in Frage kommen, 
sind von der Haushaltung in gewissen Fällen auch mehrere Landwirthschaftskarten zu fordern (vergl. die 
betreffenden Vorschriften in der Anleitung zur Landwirthschaftskarte). Bezüglich der Ausfüllung der Land- 
wirthschaftskarten werden sich besondere Schwierigkeiten nicht ergeben; nur wolle der Zähler darauf achten, 
daß für jede Haushaltung, von der aus der Anbau von Nutz-Pflanzen — nicht nur von Zier- und 
Schmuck-Gärten — betrieben wird, oder von der Kühe zu Molkereizwecken gehalten werden, auch solche 
Karten in allen zutreffenden Theilen ausgefüllt sind. 
Bezüglich der Gewerbebogen hat der Zähler darauf zu achten, daß über jeden gewerblichen 
Betrieb ein oder mehrere Gewerbebogen ausgefüllt sind, insbesondere 
a) daß jeder gewerbliche Arbeitgeber der oben unter Ziffer 1 (und in der auf dem Gewerbe- 
bogen abgedruckten Anleitung) bezeichneten Art, auch wenn er nicht innerhalb seiner Wohnung 
oder Werkstatt, sondern nur außerhalb derselben Personen beschäftigt (z. B. ein Schneider 
meister, der nur sogenannte Platzgesellen hat) einen Gewerbebogen ausgefüllt hat; 
b) daß, wenn Mitinhaber oder sonst mehrere Leiter des Geschäfts vorhanden sind, diese sich 
darüber verständigt haben, wer den Gewerbebogen ausfüllt; 
c) daß, wenn Jemand mehrere ungleichartige gewerbliche Betriebe gemeinsam leitet, z. B. 
Getreide- und Sägemüllerei, Weberei und Färberei, er zunächst für die einzelnen Zweige 
des Gesammtbetriebes je einen Gewerbebogen aufgestellt, also das Personal etc. entsprechend 
vertheilt und sodann auf dem Bogen des hauptsächlichsten Betriebszweiges bei Frage 14 
Angaben über das Gesammtgeschäft gemacht hat. 
Dabei ist jede Person nur einmal zu zählen; wer in mehreren Betrieben mitwirkt, ist nur 
da zu zählen, wo er hauptsächlich arbeitet. 
4. Die Kontrolliste und die Ablieferung der Zählpapiere. 
Damit für den Zähler selbst sowie die Gemeindebehörde eine Kontrole über Vollständigkeit der 
Zählung und der Zählpapiere sowie über die gezählten Personen gewährt werde, wolle der Zähler die 
zweite beigegebene Kontrolliste (Drucksache Nr. V) in Reinschrift ausfüllen, die Zählpapiere diesem Schema 
entsprechend so ordnen, daß für jedes Gebäude und jede Haushaltung die Haushaltungslisten, Land- 
wirthschaftskarten und Gewerbebogen zusammenliegen, und hierbei Gelegenheit nehmen, alles etwa noch 
Fehlende nachzuholen. 
Wo Gewerbebogen ohne Haushaltungsliste einzureichen sind, weil der Sitz des Gewerbebetriebes, 
nicht aber die Wohnung des Gewerbetreibenden in diesem Zählbezirke liegt, ist dies auf der Kontrolliste 
kenntlich zu machen.  
Die Ablieferung der Zählpapiere nebst beiden Kontrollisten soll bis Freitag, den 21. Juni*) 
Mittags an die zuständige Ortsbehörde geschehen. 
  
*) Durch die Landesregierung kann die Ablieferungsfrist kürzer bemessen werden.
        <pb n="147" />
        133 
Drucksache Nr. V. 
  
Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895. 
Staat: 
Zählbezirk Nr. 
Bezirk: 
Gemeinde: 
Nähere Bezeichnung und Begrenzung des Zählbezirks: 
Kontrolliste 
für den Zähler Herrn 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(für 50 Haushaltungen 
einzurichten.) 
  
  
  
  
  
   Zahl Ausgefüllte 
Bezeichnung der Häuser, Haus-Nr. oder Bezeichnung der Laufende der darin gef 
in denen die Zählung sonstige Haushaltung Nr. eing- Land- Ge—- 
stattfand, nach Straße, Bezeich- · der tragenen wirth- Bemerkungen. 
  nung der (der Firma, der Anstalt Haus- anwesenden werbe- 
Ortstheil, sonstiger Bau u.s.w. haltungs- Personen schafts- 
Benennung n ««« · karten ogen 
 lichkeit liste männl. weibl. 
1 2 3 5 6 7 8 9 
Geispiele von Einträgen. ., 
Hauptstraße 5 Karl Meier 1. 8 3 D 28) 1) Getreidemüllerei u. Bäckerei. 
Schützenstraße 6 Hotel Kaiserhof 2 5 9— 2) Gastwirthsch. u. Weinhandl. 
7 » 24 12 2 — — Gäste. 
» Dr. Fischer 3 3 2 — — 
* HI#Geschäftslokal von F.K.Wei5 U — —1 F. K. Weiß wohnt Schloßpl.10 
(ohne Haushaltungsliste) (außerhalb dieses Zählbezirks). 
Hasenplatz Schiff Johann Bruns 1 3 — 1 
u. s. w. 2c. 2c. 2c. 2c. 2c. · 
Oberförsterei — Otto Bachmann 36 8 4 2°7)) 15)) 1 Landwirthschaftskarte für 
» , Dienstland, 1 dgl. für das 
Summe 37 714 791 13 19 Forstrevier,! Gewerbebogen 
(Zahl der . als Pächter der fiskalischen 
Hausbaltungs- 153 Fischereigewässer. 
listen) 
     
u. s. w. 
 
  
  
  
  
  
  
  
Die Zählung ist ordnungsmäßig vorgenommen und die Zählpapiere sind vollständig. 
den 
Unterschrift des Zählers 
1. 
□l
        <pb n="148" />
        — 134 — 
Drucksache Nr. VI. 
  
Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895. 
Anweisung für die Gemeinde-Vorstände. 
§. 1. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 8. April 1895 erfolgt am 14. Juni 1895 eine Auf- 
nahme über die Bevölkerung mit besonderer Berücksichtigung der Berufs-Verhältnisse sowie über die land- 
wirthschaftlichen, forstwirthschaftlichen und gewerblichen Betriebe.  
Die Ausführung der Zählung innerhalb jedes Gemeindebezirks liegt dem Gemeinde-Vorstand ob. 
Er kann dafür unter seiner Verantwortung eine Zählungskommission oder (in größeren Gemeinden) mehrere 
Zählungskommissionen bezw. Unterkommissionen einsetzen. 
§. 2. In den Gemeinden sind, ebenso wice bei den regelmäßigen Volkszählungen, Zählbezirke zu 
bilden, für welche je ein Zähler bestellt wird. Diese Bezirke sind so einzutheilen, daß der Zähler innerhalb 
je eines Tages die Vertheilung und die Wieder-Einsammlung der Formulare vornehmen kann. Es 
empfiehlt sich daher, keinem Zähler mehr als 50 Haushaltungen zuzutheilen. Gebäude mit besonders 
zahlreichen Bewohnern, wie Kasernen, Strafanstalten, Lazarethe etc., werden am besten zu einem besonderen 
Zählbezirk gemacht. Ueber die Ausführung der Zählung in solchen Anstalten wird der Gemeindevorstand 
mit den Militärbehörden und Vorstehern der Anstalten sich vorher verständigen. Die Zählbezirke inner- 
halb der Gemeinden sind durch fortlaufende Nummern zu unterscheiden.     
Gemeinden mit nicht mehr als etwa 50 Haushaltungen brauchen nicht in Zählbezirke eingetheilt 
zu werden, sofern nicht die zerstreute Lage der Gehöfte und Gebäude auch dort eine solche Eintheilung 
empfehlenswerth macht. 
§. 3. Die Zähler müssen sorgfältig ausgewählt, über ihre Obliegenheiten gut unterrichtet und 
auf die gewissenhafte Wahrnehmung derselben hingewiesen werden. Sie sind rechtzeitig mit den Zähl- 
papieren, nämlich: 
Drucksache Nr I: Haushaltungsliste in der voraussichtlich nötgen Zahl mit einem kleinen Zu- 
III: Gewerbebogen, schlag für Verlust, 
IV.: Zähler-Anweisung, in einem und 
V: Kontrolliste in 2 Exemplaren . 
zu versehen, so daß sie für den Beginn des Zählungsgeschäfts (Austheilung der Listen) schon am 11. Juni 
vollständig bereit sind. . 
§. 4. Nachdem die im §. 3 genannten Formulare dem Gemeindevorstand durch die zuständige 
Verwaltungsbehörde zugegangen sind, ist alsbald zu prüfen, ob die Zahl der gelieferten Drucksachen jeder 
Art dem muthmaßlichen Bedarf entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist das Fehlende sofort nachzufordern. 
§. 5. Die Art, wie die Formulare I bis III ausgefüllt werden sollen, ist aus den darauf ab- 
gedruckten Anleitungen ersichtlich. Auf die Vollständigkeit der Erhebung ist der größte Werth 
zu legen. Es darf keine im Gemeindebezirk zur Zählungszeit vorhandene Haushaltung oder einzeln 
stehende Person ungezählt bleiben. Es müssen alle von den Haushaltungen aus bewirtschaften Flächen, 
auch die außerhalb des Gemeindebezirks gelegenen, durch die Landwirthschaftskarten erfaßt werden. Es 
sind für alle Gewerbebetriebe, sofern sie nicht von einer Person allein und ohne Umtriebsmaschinen oder 
L U u U 
( U A al
        <pb n="149" />
        — 135 — 
Dampfkessel oder Dampffässer betrieben werden, Gewerbebogen auszufüllen, und zwar mit Unterscheidung 
der Gewerbe nach Arten, damit in der Gewerbestatistik die Entwickelung der einzelnen Gewerbszweige 
dargestellt werden kann. Wo verschiedene Gewerbszweige zu einem Betriebe vereinigt sind, z. B. Getreide- 
mit Säge-Mühle, Eisengießerei mit Maschinen-Fabrik, Blumen-, Feder- mit Stroh- und Filzhut-Fabrik, 
sind für diese Betriebe einmal besondere Gewerbebogen aufzustellen und zweitens über die zusammengehörigen 
Betriebe die in Frage 14 der Gewerbebogen geforderten Nachweise zu geben. 
Bei den Gewerbebogen ist besonders noch darauf zu achten, daß über Betriebe, welche mehreren 
Mitinhabern gehören, nur ein Gewerbebogen ausgefüllt wird und daß die Betriebe etwa abwesender 
Gewerbetreibender mitgezählt werden. Als Grundsatz gilt, daß jeder Gewerbebetrieb an seinem Sitz, 
nicht in der etwa davon entfernten Wohnung des Inhabers gezählt wird. Nur die zur Zählungszeit 
gerade ruhenden Betriebe, die keine besondere Betriebsstätte haben, sind in der Wohnung des Betriebs- 
inhabers zu zählen. 
§. 6. Hat die Gemeinde Landwirthschafts-, Forstwirthschafts- oder (und) Gewerbebetrieb in 
eigener Verwaltung, z. B. Gasanstalt, Straßenbahn, so muß der Leiter des Betriebes das oder die be- 
treffenden Formulare ausfertigen. 
§. 7. Die Ablieferung der Zählpapiere durch die Zähler an den Gemeindevorstand soll am 
Freitag den 21. Juni beendet sein. Die Prüfung der Einträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit muß 
sogleich beginnen. Auf Grund der geprüften und richtig gestellten Kontrollisten ist der Gemeindebogen 
(Drucksache Nr. VII) auszufüllen. 
Das gesammte Zählmaterial nebst den Reinschriften der Kontrollisten und dem Gemeindebogen 
ist, nach Zählbezirken und Nummern der Haushaltungslisten geordnet, der zuständigen Verwaltungsbehörde 
bis 10. Juli zu übersenden.
        <pb n="150" />
        — 136 — 
Drucksache Nr. VII. 
Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895. 
  
Staat: Bezirk: Gemeinde: 
Gemeindebogen. 
Ergebnisse der Zählung nach den revidirten Kontrollisten. 
  
  
  
  
  
  
  
Zahl der  Zahl der 
Zählbezirk Haus- darin eingetragenen Land- Ge- Zählbezirk Haus- darin eingetragenen Land- Ge- 
wirth- wirth- 
Nr. haltungs- anwesenden Personen wirthschafts- werbe- Nr. haltungs- anwesenden Personen wirthschafts- werbe- 
listen kart bogen listen bogen 
männlich weiblich karten männlich weiblich karten 
1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gemeinde im Ganzen 
  
  
  
  
  
  
Zusammen 
Reicht dieses Formular nicht aus, so ist es in besonderen Anlagen fortzusetzen. 
Besitzt die Gemeinde oder eine Korporation in derselben Acker-, Wiesen-, Weide- und Waldflächen zu gemeinsamer oder 
persönlicher antheiliger Nutzung der Betheiligten (Allmend)? (Ja oder Nein.)— 
Bejahenden Falls: 
Zu gemeinsamer Nutzung: ungetheilte Weide Hektar Ar. 
ungetheite Waldfläche    
Zu persönlicher Nutzung: aufgetheiltes (aber noch im Eigenthume der Gemeinde oder Nutzungs-Korporation  
liches) Gemeindeland (Gemeindeloose Hektar     Nr. on befind 
  
Daß die Haushaltungslisten, Landwirthschaftskarten und Gewerbebogen sowie die Kontrollisten ordnungsmäßig geprüft sind, bescheinigt 
Der Gemeindevorstand 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="151" />
        — 137 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Mai 1895. Nr. 18. 
Inhalt: 1. Kousulat-Wesen: Entlassung; — Todesfall 
Seite 137 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Titelverleihung an Reichs- Reichsgebiet: 138 
bevollmächtige 137 
  
1. Konsulat-Wesen. 
Dem bisherigen Vize-Konsul des Reichs in Moß (Norwegen), Chr. Sandberg, ist die nachgesuchte 
Entlassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
Der Kaiserliche Konsul Fr. L. Brandt in Naestved (Dänemark) ist gestorben. 
  
2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
  
Den Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Finanzräthen Nathusius in Breslau und Haupt 
in Stettin ist von der Königlich sächsischen Regierung der Titel und Rang von Oberfinanzräthen ver- 
liehen worden. 
  
26
        <pb n="152" />
        138 
3. Polizei-Wesen.   
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
1. Laufende Nr. 
  
Name und Stand 
 
  
der Ausgewiesenen. 
2.  
 
Alter und Heimath 
  
Grund 
der Bestrafung. 
4. 
 
 
  
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
  
5. 
Datum 
des 
Ausweisungs- 
beschlusses. 
6. 
  
1. 
10. 
Josef Siegmund, 
Arbeiter, 
  
  
2.   Reinhold van Ge- 
neigen, Schuh- 
macher, 
3.   Johann Geret- 
schläger, Tage- 
löhner, 
4.   Josef Kacserik, 
Steinhauer, 
Mathias Kübelbeck, 
Tagelöhnerssohn, 
Die verwittwete Rey, 
geboren am 3. April 1868 zu Reiter- 
geboren am 20. Januar 1867 zu Felfö- 
geboren am 25. Mai 1882 zu Haslach, 
geboren am 1. Oktober 1868 zu Ober- 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbu chs: 
dorf, Bezirk Friedland, Böhmen, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
schwerer 
(2 Jahre 6 Wochen| Breslau, 
Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß 
März 1893), 
vom 25. 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
Belgien, 
schlag, Bezirk Kaplitz, Böhmen, öster- 
reichischer Staatsangehöriger, 
Vadicso, Komitat Trencsin, Ungarn, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
Bezirk Grafenau, Bayern, österreichischer 
Staatsangehöriger und ortsangehörig 
zu Kaltenbach, Bezirk Prachatitz, 
Böhmen, 
geboren am 4. August 1875 zu Kinroy, Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betrug und Land- 
Marie geb. Gloor, Kulm, Kanton Aargau, Schweiz, orts- streichen, 
angehörig zu Hämikon, Kanton Luzern, 
Moses Rosen, geboren am 2. Mai 1852 zu Rawa, Landstreichen, 
Hausirer, Gouvernement Piotrkow, Polen, 
russischer Staatsangehöriger, 
Josef Schaffran, geboren am 10. Februar 1874 zu Se- Betteln, 
Kaufmann, busein, Bezirk Leitmeritz, Böhmen, 
Ferdinand Schind- 
ler, Schlosser, 
Oskar Teichtmann, 
Kommis, 
  
geboren am 8. April 1877 zu Zwittau, 
geboren am 3. April 1870 zu Krumau, 
ortsangehörig zu Suchey, Bezirk Außig, 
ebendaselbst, 
Bezirk Mährisch-Trübau, Mähren, orts. 
angehörig ebendaselbst, 
Böhmen, ortsangehörig zu Budweis, 
ebendaselbst, 
  
Landstreichen und 
Betteln, 
desgleichen, 
  
 
Königlich preußiicher Re- 
gierungs-Präsident zu 
Düsseldorf, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Garmisch, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Kempten, 
Stadtmagistrat Strau- 
bing, Bayern, 
Kaiserlicher Bezirks-Präsi- 
dent zu Colmar, 
Stadtmagistrat Augsburg, 
Bayern, 
Königlich preußischer Poli- 
zei-Präsident zu Berlin, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion zu München, 
dieselbe, 
  
  
geboren am 22. April 1862 zu Wünschen- Urkundenfälschung und Königlich preußischer Re- 18. April d. J. 
Diebstahl gierungs-   zu 
24. April d. J. 
10. April d. IJ. 
15. April d. J. 
5. April d. J. 
22. April d. J. 
6. April d. J. 
15. Februar 
d. J. 
11. April d. J. 
24. Januar 
d. J. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="153" />
        — 139 — 
Nachtrag 
Nr. 18 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
  
Berlin, Montag, den 6. Mai 1895. 
  
  
Inhalt: Zoll- und Steuer-Wesen: Bestimmungen über zollfreien Einlaß der von dem internationalen landwirthschaftlichen 
Maschinenmarkt in Wien zurückgelangenden deutschen Güter. 
  
 Seite139 
Zoll-und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 25. April d. J. Folgendes beschlossen: 
 
1.   Deutsche Güter, welche aus dem deutschen Zollgebiet zum internationalen, landwirthschaftlichen 
Maschinenmarkt in Wien gesendet worden sind und von demselben mit dem Anspruch auf zoll- 
freien Einlaß zurückgebracht werden, sind vor dem Abgang in Wien von dem zuständigen 
Versender dem Kaiserlichen General-Konsul daselbst unter Uebergabe von Verzeichnissen über 
den Inhalt der zu versendenden Kolli anzumelden. 
2.   Der Kaiserliche General-Konsul ertheilt nach erfolgter Prüfung den Rücksendungsnachweis nach 
Maßgabe eines Formulars, welches die Bezeichnung des Empfängers, an den die Sendung 
zurückgeht, Zeichen und Nummer, Anzahl, Art der Verpackung, Gewicht und Inhalt der Kolli 
zu enthalten hat. Die Gewichtsangabe kann unterbleiben, wenn sich das Gewicht der Kolli 
wegen unzureichender Tragfähigkeit der auf dem Maschinenmarkt vorhandenen Waagen nicht 
feststellen läßt. In diesem Falle ist von dem General-Konsul eine bezügliche Bescheinigung 
in dem Formular abzugeben. 
3.   Von Anlage eines Zollverschlusses wird abgesehen, dagegen die Zollfreiheit der Güter davon 
abhängig gemacht, daß die Kolli mit von dem Kaiserlichen Generalkonsul zu liefernden Zetteln 
beklebt werden, auf welchen der Name des Empfängers des zurückgehenden Ausstellungs- 
gutes, der Bestimmungsort und die Ordnungsnummer angegeben ist. 
4.   Sendungen dieser Art können auf Grund des Rücksendungsnachweises an der Grenze zollfrei 
in den freien Verkehr gesetzt werden; wird die Abfertigung bei dem Amt des Bestimmungs- 
ortes beantragt, oder ergeben sich bei der Abfertigung an der Grenze Anstände, so sind die 
Güter unter Zollkontrole mit dem Rücksendungsnachweise dem zuständigen Amt zu überweisen, 
welchem die schließliche Abfertigung obliegt. 
5.   Soweit der nach Ziffer 2 ertheilte Rücksendungsnachweis Menge und Gattung der Güter 
nicht so genau bezeichnet, daß hiernach die Einreihung der Waaren unter eine statistische 
Nummer erfolgen kann, auch der Grenzeingangsdeklarant nicht zur sofortigen Ergänzung der 
erforderlichen Daten im Stande ist, kann die Ablassung der Güter in den freien Verkehr 
dennoch gemäß Ziffer 4 erfolgen. Das Abfertigungsamt hat alsdann die Ergänzung der 
statistischen Daten nachträglich durch Befragen der Waarenempfänger herbeizuführen. Hierzu 
kann das Abfertigungsamt die Vermittelung derjenigen Steuerämter, in deren Bezirk die 
Waarenempfänger ihren Wohnsitz haben, in Anspruch nehmen. 
Berlin, den 4. Mai 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="154" />
        <pb n="155" />
        — 141 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
„     
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
    
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 10. Mai 1895. Nr. 19. 
Inhalt: 1. Konsulat · Wesen: Ernennung; — Ermächtigung Kontrolören; — Titelverleihung an einen Reichsbevoll- 
zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Exequatur-Er- mächtigten bezw. einen Stations-Kontrolör; — Namhaft- 
theilungen Seite 141 machung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigten Firma 144 
April 1895     142 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
3. Zoll- und Steuer-Wesen:   Bestellung von Stations- Reichsgebiet: 145 
  
  
1. Kon  
 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Konsul Dr. Knappe zum Konsul in 
Canton zu ernennen geruht. 
   
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Apia beauftragten General-Konsul 
Schmidt-Leda ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Apia und für die Dauer seiner 
dortigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzu- 
nehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden: 
dem zum Kaiserlich russischen General-Konsul mit dem Amtssitze in Frankfurt a/M. ernannten 
Kollegienrath, Kammerherrn Apollo von Baumgarten 
und 
dem zum mexikanischen Konsul in Danzig für die Provinz Westpreußen ernannten Herrn 
Heinrich Brandt.
        <pb n="156" />
        142 
  
2. Bank- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
 Sonstige Ver- 
 Bezeichnung 9 Grund- Reserve. Noten- Gegen Unge- Gegen täglich fälige Gegen bindlichkeiten Gegen Soustige egen Summe Gegen 
 der  31.März deckte 31.März Ver- 31. März mit 31. März 31. März der 31. März 
 Banken. Kapital.  Fonds. Umlauf. 1895. Noten. 1865. bindlich. 1895. Kündi- 1895. Bassiva.6 IHassiva. 13895. 
keiten. gungs- 
 frist. 
1 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 
1   Reichsbank 120 000 30 000 1095 735   — 61 456 —  —   85 896 503 633 +33 868 — — 8 004   — 1481 1 757 372 — 29069 
2 Frankfurter Bank 18 000 4800 12141 — 812 7500 — 599 8981* + 2 108 12056 — 475 235 + 1 56213 + 792 
 
3   Bayerische Notenbank 7500 1 865 64644 —683 30 123 — 636 9291 — 500 — — 2 533 — 218 85 833 — 1401 
4   Sächsische Bank zu Dresden 30 000 4 676 48 739 — 2566 10 734 — 6439 12383 — 1688 20334 + 588 638 + 21 116 770 3645 
5   Württembergische Notenbank 9 000 776 22269 + 214 9 831 — 48 2045 + 244 63 + 22 250 + 33 34 403 513 
6   Badische Bank 9000 1 659 14875 + 688 8789 201 4305 + 454 — — 217 — 317 30056 + 825 
7   Bank für Süddeutschland 15 672 1789 12227 + 381 7923 + 592 261* — 406 — — 275 + 47 30 224 + 22 
 
8 Braunschweigische Bank- 10 500 690 3 130 + 305 2 185 + 183 3239 — 165 1554 + 341 180 — 160 19293 +| 321 
 
Zusammen 219 672 46255 1273760* — 63959 77085 — 93 044 544 138 + 33915 34 007 + 476 2074s2 31 
T I 
Zu Spalte 5*: Davon in Abschnitten zu 
Zu Spalte 9 Nr. 27: 
9 
77: 
  
  
  
Bemerkungen. 
. 500 
. 1 000 
91 332 4A 
100 .A 
4 —. 
Darunter 129 900 K noch nicht 
877 896 500 M. 
23 072 500 AK (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
371049 600 A. 
zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Gulden- und Thalernoten. 
  
1 und 2).
        <pb n="157" />
        We 
sen. 
banken Ende April 1895 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende März 1895. 
auf tausend Mark.) 
143 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
Event. 
Ver- 
bindlich 
keiten Metall- Gegen Reichs- Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen 
 Ie# 
weiterge- 31. März kassen- 31. März anderer 31. März Wechsel. 31. März Lombard. 31. März Effekten. 31. März · 31. März der 31. März 
gebenen Bestand. 1895 scheine. 1895. Banken. 1895. 1895. 1895. 1895. Aktiva. 1895. Aktiva. 1895. 
inlän- 
dischen 
Wechseln.  
17.   18.   19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 
  
—  1070382 + 31107 25536 + 1215    9418 + 1719 525293 47198 77958 15200 7460 + 1317 41325 — 2020 1757372 — 29 069 1 
  
2149 4400 — 283 14 + 2 137 + 38 33200 — 216 9092 + 508 5972 + 35 3 768 + 723 56673, + 807 2 
   
1199 31689 — 184 39 — 17 2793 + 154 46 926 1 761 2 459 — 254 141 + 8 1786 + 653 85 833 1 401 3 
  
1919 23 170 + 1142 940 + 57 13895 + 2674  4478 2 850 — 538 808 535 7015 — 167| 3 64504 
67511308 + 443 1. + 13 1 039— 194 20 108+ 222 1 206 + 154 8 — bas — 1254403513|5 
1 
437 * 790 19 — 181 — 1011 20886 - 407 77 15 23— 66 2077 419 30056 +38256 
1 
1450 4201 + 150 2r + 16 74— 3751776694 1 405— 171 4926+ 40 1 802 — 3411 3022 4 227 
207 9 + 77 *6 + 38 107 4 7 4607— 285 2923 7 3633— 55 10524 520 19 36 3098 
! s 
8042115192243324226711413212764444124736898—5261598665—15488199134753 68940i —29762130693—31639 
  
  
  
  
  
  
  
  
28°
        <pb n="158" />
        — 144 — 
3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen 
1. der Großherzoglich badische Finanz-Assessor Dr. Bernauer an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Großherzoglich badischen Zollinspektors Harlfinger den Königlich 
preußischen Hauptämtern zu Inowrazlaw, Pogorzelice, Skalmierzyce, Bromberg, Lissa, 
Meseritz, Posen und Rogasen als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Posen, 
2. der Königlich württembergische Haupt-Zollverwalter Rösch in Ulm an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Königlich württembergischen Zollinspektors Steidle den 
Königlich preußischen Hauptsteuerämtern zu Celle, Hannover, Hildesheim und Hannoversch- 
Münden sowie den Herzoglich braunschweig-lüneburgischen Hauptsteuerämtern zu Braunschweig 
und Wolfenbüttel als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Hannover, 
3. der Großherzoglich hessische Steuer-Assessor Koch in Darmstadt an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich hessischen Steuer-Kontrolörs und Steuer-Assessors 
Dr. Heil den Königlich preußischen Hauptämtern zu Harburg a. d. Elbe, Lüneburg, Stade 
und Verden als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Harburg a. d. Elbe, 
4. der Königlich preußische Ober-Steuer-Kontrolör, Steuer-Inspektor Dümmel in Frank- 
furt a Main an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen 
Steuer-Inspektors Kilbach den Kaiserlichen Hauptzollämtern zu Diedenhofen, Metz und 
Saarburg in Lothringen als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Metz 
vom 1. Mai 1895 ab beigeordnet worden. 
Dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Finanzrath Ballweg in Magdeburg, ist von der 
Großherzoglich badischen Regierung der Titel als Geheimer Finanzrath verliehen worden. 
  
Der Stations-Kontrolör, Zollinspektor Moser in Cöln ist von der Großherzoglich badischen Regierung 
zum Finanz-Assessor ernannt worden. 
  
Die Firma R. H. Paulcke zu Leipzig ist nach Maßgabe des §. 9 des Regulativs, betreffend die Steuer- 
freiheit des Branntweins zu gewerblichen etc. Zwecken, zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein- 
Denaturirungsmittels ermächtigt worden.
        <pb n="159" />
        145 
4. Polizei-Wesen.   
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
   Grund des 
 der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen.   beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Josef Bronec, geboren am 18. Januar 1861 zu Prag, Betteln, Königlich preußischer Poli- 25. März d. J. 
Töpfer, Böhmen, ortsangehörig zu Deutsch- zei-Präsident zu Berlin, 
Brod, ebendaselbst, 
2.   Franz Dadek, geboren im Jahre 1858 zu Strebecin, desgleichen, Königlich bayerisches Be- 20. März d. J. 
Maurergehilfe, Bezirk Prestitz, Böhmen, österreichischer zirksamt Weilheim, 
Staatsangehöriger, 
3. Josef Farszynk, 23 Jahre alt, geboren und ortsange- Landstreichen und Königlich preußischer Re. 48. April d. J. 
Arbeiter, hörig zu Csal, Bezirk Hont, Ungarn, Betteln, gierungs-räsident  zu 
Breslau, 
4. Adolf Hirmke, geboren am 22. Januar 1870 zu Füll- desgleichen, Königlich preußischer Re- 3. April d. J. 
Arbeiter. stein, Bezirk Jägerndorf, Oesterreichisch- gierungs-Präsident zu 
Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, Oppeln, 
5.|Susanne Johannis- geboren am 16. Juli 1875 zu Aringsäs, gewerbsmäßige Un- Polizeibehörde zu Ham- 18. April d. J. 
dotter, Dienst- Schweden, schwedische Staatsange zucht, burg, 
mädchen, hörige, 
6. Johann Krismer, geboren am 25. November 1856 zulLandstreichen und Großherzoglich badischer 3. April d. J. 
Hafner, Fließ, Bezirk Landeck, Tirol, Betteln, Landeskommissär zu 
Konstanz, 
7. Franz Oberer, geboren im Jahre 1860 zu Bubenz, Landstreichen, Betteln, Königlich bayerisches Be- 19. April d. J. 
Spängler, Bezirk Smichow, Böhmen, ortsange- falsche Namensan- zirksamt Grafenau, 
hörig zu Jung-Bunzlau, ebendaselbst, gabe und Führung 
falscher Legitimati- 
onspapiere,. 
8. Hermann Riedl, geboren am 6. Januar 1854 zu Schwaz, Betteln, Königlich bayerisches Be- 2. April d. J. 
Steinhauergehilfe, Tirol, ortsangehörig ebendaselbst, zirksamt Weilheim, 
9. Franz Towarnicki, geboren am 13. August 1850 zu Prze- desgleichen, Königlich preußischer Po- 11. März d. IJ. 
Kaufmann und Ar- mysl, Galizien, ortsangehörig eben- lizei-Präsident zu Berlin, 
beiter, daselbst, 
10.   Franz Wesele, Erd- geboren am 2. Februar 1875 zu Reichen- desgleichen, Königlich preußischer Re- 17. April d. J. 
arbeiter, berg, Böhmen,  gierungs-  zu 
Trier, 
11. Anton Zwolinski, 33 Jahre alt, geboren und ortsange- Betrug, Landstreichen Königlich preußischer Re- 
  
Ofensetzer, 
hörig zu Skawica, Bezirk Wadowice, 
Galizien, 
  
  
und Betteln, 
  
gierungs-Präsident   zu 
Oppeln, 
  
14. September 
v. J. 
Die im Central. Blatt für 1894 Seite 18 Ziffer 4 aufgeführte Ausweisung wird an den einschlägigen Stellen wie 
folgt berichtigt: 
Camill Hildburger, 
Cartonnagenarbeiter, 
geboren am 16. März 1860 zu Würl- 
chen, Bezirk Brüx, Böhmen, 
Die gegen den im Central. Blatt für 1895 Seite 60 Ziffer 7 aufgeführten Bäcker Josef Lipinski verfügte Aus- 
weisung aus dem Reichsgebiet ist zurückgenommen worden. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="160" />
        <pb n="161" />
        — 147 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
    
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Mai 1895. Nr. 20. 
Inhalt: 1. Konsulat.-Wesen: Entlassung; — Exequatur- und den Anforderungen der Reblaus- Konvention ent- 
Ertheilungen  Seite 147 sprechend erklärten -Gartenbau etc. Anlagen I48 
2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des I. Nachtrags zur 5. Zoll- und Steuer-Wesen: Aufnahme des Artikels Gips- 
Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und dielen in das Verzeichniß der Massengüter; — Zollfreiheit 
Handels-Marine für 1895 147 von Benzin zum Motorenbetrieb; — Zulassung von 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Abänderung des §. 2 Wermuthpulver zur Denaturirung von Salz bezw. Er- 
des Statuts für das Kaiserlich deutsche archäologische gänzung der Bestimmungen über die Herstellung von 
Institut   148 Wermuthpulver; — Veränderungen in dem Stande oder 
4. Handels- und Gewerbe- Wesen: Bekanntmachung, betreffend den Befugnissen der Zoll, und Steuerstellen 167 
das Arzneibuch für das Deutsche Reich; — Neues Ver- 6. Polizei·Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
zeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden Reichsgebiet 169 
  
  
1. Konsulat-Wesen    
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul E. A. Toole in Cephalonia ist die nachgesuchte Entlassung 
aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Venezuela in Cöln a/Rh. ernannten Kaufmann Franz 
Grein ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
Dem zum mexikanischen Konsul für die Rheinprovinz mit dem Sitze in Cöln ernannten Kaufmann 
Franz Grein ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
  
2. Marine und Schiffahrt. 
Der erste Nachtrag zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und Handelsmarine mit ihren 
Unterscheidungs-Signalen für 1895 ist erschienen.
        <pb n="162" />
        — 148 — 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Das Statut für das Kaiserlich deutsche archäologische Institut vom 9. April 1887 (Central-Blatt von 
1887 S. 172; vgl. Central-Blatt von 1893 S. 235) hat mit Zustimmung des Bundesraths durch 
Kaiserlichen Erlaß vom 4. März 1895 bezüglich der Ziffern 4 und 6 des §. 2 folgende neue Fassung erhalten: 
§. 2. 
4. Die Mitgliedschaft der unter 1b, c, d Genannten und des etwa nach 3 gewählten zwölften 
Mitglieds ist Ehrenamt. Diese Mitglieder werden auf fünf Jahre gewählt. Das nach 
Ablauf dieser Zeit ausscheidende Mitglied kann, wenn dasselbe von der Akademie gewählt 
war, sofort wieder gewählt werden. Die von der Central-Direktion gewählten Mitglieder 
— 1c, d — sind dagegen nicht bei Wiederbesetzung der durch ihr Ausscheiden eingetretenen, 
sondern erst bei einer später eintretenden Vakanz auf's neue wählbar. 
6. Ein als ansässig in Berlin gewähltes Mitglied der Central-Direktion (1b, c und 3) scheidet 
aus derselben aus, wenn es sein Domizil in Berlin aufgiebt. Dasselbe ist der Fall, wenn 
ein als in Berlin nicht ansässig gewähltes Mitglied sein Domizil nach Berlin verlegt. 
Als zu Berlin wohnhaft wird im Sinne dieses Statuts auch derjenige betrachtet, 
welcher an einem innerhalb einer Entfernung von 30 Kilometern von der Weichbildgrenze 
Berlins belegenen, mit Berlin durch Eisenbahn oder Straßenbahn verbundenen Orte seinen 
Wohnsitz hat. 
Auf die gegenwärtigen Mitglieder der Central-Direktion finden die in dieser neuen Fassung 
enthaltenen Abänderungen des Statuts keine Anwendung. 
  
4. Handels- und Gewerbe   
  
Bekanntmachung, 
betreffend das Arzneibuch für das Deutsche Reich. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 25. April d. J. beschlossen, daß die in Gemäßheit 
des Bundesrathsbeschlusses vom 20. Dezember 1894 veränderten Bestimmungen des Artikels „Wein“ im 
neuesten Nachtrag zum Arzneibuch — Central-Blatt für 1895 S. 4 — auf die beim Inkrafttreten des 
Nachtrags in den Apotheken nachweislich vorhanden gewesenen Vorräthe erst vom 1. April 1897 ab 
Anwendung finden. 
Berlin, den 14. Mai 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher.
        <pb n="163" />
        — 149 — 
Bekanntmachung. 
Unter Bezugnahme auf die Vorschrift im §. 7 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1883 (Reichs-Gesetzblatt 
Seite 149) wird das in der Bekanntmachung vom 11. August 1894 (Central-Blatt Seite 360) enthaltene 
Verzeichniß von Gartenbau- oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regelmäßigen Unter- 
suchungen in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlich als den Anforderungen der internationalen 
Reblaus-Konvention entsprechend erklärt worden sind, durch das nachfolgende Verzeichniß ersetzt. 
  
  
  
 Name des Besitzers 
Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
1. Aachen, Preußen, Rheinprovinz. Janssen, Math., Hausgarten. 
2. „ „ Kohnemann, Joh., Gärtnerei. 
3. „ „ Piedboeuf, G., Hausgarten. 
4. Achbrücke, Gemeinde Reutin, Haug, Georg, Handelsgärtnerei. 
Bayern. 
5. Neschach, Bezirksamt Lindau, Brög, Ludwig, Handelsgärtnerei. 
ayern. 
6. „ Buchner, August, Handelsgärtnerei. 
7. „ Flachs, Johann Georg, Handelsgärtnerei. 
8. „ Sündermann, Franz, Gärtnerei. 
9. Allwind- Gemeinde Hoyern, Schmid, Martin, Handelsgärtnerei: 
ayern.  
10.Alsenz,Bayern. Lichtenberger, Benjamin, Handelsgärtnerei. 
11. Altenburg, Sachsen-Altenburg.Bromme, Max, Handelsgärtnerei. 
12. „ „ Düsterhöft, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
13. „ „ Fasold, Hermann, C. Franke's Nachfolger, 
Handelsgärtnerei. 
14. „ „ Fischer, Edwin Emil, Handelsgärtnerei. 
15. „ „ Fischer, Franz Friedrich, Handelsgärtnerei. 
16. „ „ Fischer, Franz Julius, Handelsgärtnerei. 
17. „ „ Fischer, Gottfried, Handelsgärtnerei. 
18. „ „ Fischer, Johannes Arno, Handelsgärtnerei. 
19. „ „ Fischer, Richard Karl, Handelsgärtnerei. 
20. „ „ Friebel, Minna, verwittw., geb. Bretschneider, 
früher F. Gustav Bretschneider, Handels- 
gärtnerei. 
21. „ „ Gerbig, Friedrich Gustav, sen., Handelsgärtnerei. 
22. „ „ Gerbig, Otto, jun., Handelsgärtnerei. 
23. „ „ Günther, Paul, Handelsgärtnerei. 
24. „ „ Kunze, Franz, in Firma J. J. Kunze, Handels- 
gärtnerei. 
25. „ „ Kunze, Gustav, Handelsgärtnerei. 
26.    Kunze, Robert, in Firma Kunze und Sohn, 
  
  
Handelsgärtnerei.
        <pb n="164" />
        150 
  
  
  
 Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
27. Altenburg, Sachsen-Altenburg. Müller, Louis, Pachtgärtnerei. 
28. „ „ Raubold, Karl Theodor, Handelsgärtnerei. 
29. „ „ Rinnebach, Berthold und Rudolf, Gebrüder, 
Gärtnerei. 
30. „ „ Rothe, Bernhard, Handelsgärtnerei. 
31. „ „ Tillich, Friedrich Hermann, Handelsgärtnerei. 
32. „ „ Wassermann, Bernhard, Handelsgärtnerei. 
33. Auchẽéè bei Corny, Elsaß-Lothringen. Dausse. 
34. Augsburg, Bayern. Schramm, Richard, Handelsgärtnerei. Zimmerstraße 16. 
35.   Aulnois, Elsaß-Lothringen. Majérus. 
36. Baden-Baden, Baden. Ehinger, Leonhard, Obergärtner, Gartengelände 
der Villa Borchard. 
37. „ „ Fieser, Hofgärtner, Gartengelände. 
38. „ „ Leichtlin, Max, Gartengelände. 
39. „ ,, Meier, Frau Dr., Gartengelände. Kaiser Wilhelmstraße 11. 
40. „ „ Vogel-Hartweck, Kunstgärtner, Gartengelände. 
41.   Barmen, Preußen, Rheinprovinz. Broegelmann, H., Gartenanlage. 
42. „ „ Dinslake, H., Gartenanlage. 
43. „ „ Heß, W., Gartenanlage. 
44.   Bayreuth, Bayern. Freiberger, Martin, Pächter: Hermann Bleyl, 
Handelsgärtnerei. 
45. „ „ Herold, Karl, Handelsgärmerei. 
46. „ „ Seeser, Peter, Kunstgärtnerei. 
47.   Beiderwiese (Bezirksamt Passau), Sterk, Hieronymus, Handelsgärtnerei. 
Bayern. 
48. Benrath, Preußen, Rheinprovinz. Kuchenberg, Baumschule. 
49. Berlin, Preußen. Bauch, H., Gärtnerei. Boxhagenerstraße. 
50.    „ Koschel, A., Gärtnerei. Hasenhaide Nr. 60. 
51.    „ Schultz, Gustav A., Gärtnerei. Eckartsberg. 
52. Bernstadt, Preußen, Provinz Barth, Lehrer, Baumschule. 
Schlesien. 
53.   Berthelsdorf bei Döbeln, König- Hermsdorf, Kurt, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
reich Sachsen. 
54. Biebrich, Preußen, Provinz Möller, Christian, Baumschule. 
Hessen-Nassau. 
55. Biethingen, Bezirksamt Konstanz, Zolg, Kajetan, Handelsgärtner, Gartengelände. 
aden. 
56. Böhlen bei Leipzig, Königreich Richter, Oskar, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
57.   Böhlitz-Ehrenberg bei Leipzig, Fischer, J. G., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
Königreich Sachsen. 
58. „ „ Tillich, B., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
59. Boll, Oberamt Göppingen, Blumhardt, Chr., Erben, Baumschule und Ge- 
Württemberg. müsezucht-Anstalt. 
60.   Bollweiler, Elsaß-Lothringen. Baumann. 
61. „ „ Gay.
        <pb n="165" />
        Name des Besitzers 
  
 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
62. Bollweiler, Elsaß-Lothringen. Hérissé, Ferdinand, Handelsgärtnerei. 
63. „ „ Hérissé, Karl, Handelsgärtnerei. 
64.   Bonn, Preußen, Rheinprovinz. Block, R., Gärtnerei. 
66. „ „ Emmel, Karl, Gärtnerei. 
66 „ „ Schmitz, Peter, Gärtnerei. 
67.   Bornstedt bei Potsdam, Preußen. Zeimer, Gärtnerei. 
68.   Borstel (Groß-), Hamburg. Nanne, Dr., Handelsgärtnerei. 
69.   Brandenburg, Preußen, Provinz Mangeot, A., Baumschule. 
Brandenburg. 
70. „ „ Riemschneider, Baumschule. 
71. Braunschweig. Herzogliche Landesbaumschule. 
72.   Bremen. Hellemann, Heinrich Carl August, Handels- 
gärtnerei und Baumschule. 
73. „ Hunholt, Friedrich August, Handelsgärtnerei 
und Baumschule. 
74. „ Karich, Christian Ludwig, Handelsgärtnerei und 
Baumschule. 
16. Breslau, Preußen, Provinz Dammann, Wittwe, Marie geb. Baum, Baum-Katharinstraße. 
Schlesien. schule. 
76. „ „ Laqua, Paul, Baumschule. Ohlauer Chaussee und 
Wolfswinkel. 
77. „ „ Scholz &amp; Schnabel, Zwiebelkultur. Altbüsterstraße. 
78. Breslau-Scheitnig, Preußen, Pro- Laqua, Reinhold, Baumschule. 
vinz Schlesien. 
79. Caaschwitz, Reuß j. L. Patzer, G., Handelsgärtnerei. 
80. „ „ Rittergutsgärtnerei (F. Pätzold). 
81. Cannstatt, Württemberg. Binter und Eblen, Baumschulen. Ludwigsburgerstraße, 
auf der Prag. 
8. „ „ Gaucher, Nikolaus, Baumschulen. Ludwigsburgerstraße, 
auf der Prag. 
83. Cassel, Preußen, Provinz Hessen- Hördemann, Joh., Gärtnerei. 
Nassau. 
84. „    Hördemann, Wilhelm, Gärtnerei. 
85. „ „ Müller &amp; Sauber, Gärtnerei. 
86. „   „ Wissenbach, Gartenanlage. 
87.   Charlottenburg, Preußen, Provinz Schultze, B., Gärtnerei. 
Brandenburg. 
88. Colditz, Königreich Sachsen. Hegewald, Gärtnerei. 
89. „ „ Michler, Robert, Gärtnerei. 
90. Colmar, Elsaß-Lothringen. Koenig, Carl. 
91. „ „ Kürßner. 
92. Corny, Elsaß-Lothringen. Thill. 
93. Crefeld, Preußen, Rheinprovinz. Dähne, Eugen, Gärtnerei. 
94. „ „ Empting, Gebrüder, Gärtnerei und Baumschule. 
95. „ „ Laurentius, H., Wittwe, Gärtnerei und Baum- 
  
  
schule.
        <pb n="166" />
        152 
  
  
Name des Besitzers 
  
Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
96. Crefeld, Preußen, Rheinprovinz. Laurentius &amp; Co., Gärtnerei und Baumschule. 
97. „ „ Moll, Peter, Gärtnerei und Baumschule. 
98. „ „ Pannenbecker, H., Gärtnerei. 
99. „ ,, Renard, R., Gärtnerei. 
100. „ „ Schröder, Gärtnerei. 
101. „ „ Wiest, Gärtnerei und Baumschule. 
102. Cronberg, Preußen, Provinz Eichenauer, Christian, Rosenpflanzung. 
Hessen-Nassau. 
103. „ „ Eichenauer, Carl, Rosenpflanzung. 
104. „ „ Königliche Hofverwaltung Schloß Friedrichshof, 
Rosen- und Ziersträucherpflanzung. 
105. „ „ Huttenlehner, Joh., Rosen- und Ziersträucher- 
pflanzung. 
106. Darmstadt, Hessen. Henkel, Hofbouquet-Lieferant. Heerdwegstraße Nr. 53. 
107. „ „ Krick, Konrad, Kunst- und Handelsgärtnerei. Blumenstraße Nr. 115. 
108. Debschwitz, Reuß j. L. Lucas, Albert, Gärtnerei. 
109. „ „ Wesser, Reinhold, Gärtnerei. 
110. Degelstein, Gemeinde Hoyern, Brög, Gottlob, Handelsgärtnerei. 
Bayern. 
111. Delitzsch, Preußen, Provinz Sorhagen, Baunschule. 
Sachsen. 
112. „ „ Pönicke, Gartenanlage. 
113. Ditzingen, Oberamt Leonberg, Brecht, Julius, Baumschule. 
Württemberg. 
114. Dölitz bei Leipzig, Königr. Sachsen. Fischer, Franz, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
115. „ „ Hanke, Emil, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
116. „ „ Schumann, Heinrich, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
117. „ „ Wolf, Fr., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
118. Donzdorf, Oberamt Geislingen, Schmid, Paul, Handelsgärtnerei. 
Württemberg. 
119. Dresden, Königreich Sachsen. Lehmann, Amalie, verw., Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
120. „ „ Liebmann, Oskar, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
121. „ „ Meurer, Gottlieb Reinhard, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. " 
122. „ „ Mietzsch, C. W., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
123. „ „ Nätzsch, F. A., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
124. „ „ Schneider, J. H., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
125. „ „ Thomas, Johanne Caroline, verw., Handels- 
gärtnerei. 
126. „ „ Vetters, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
127. „ -Strehlen, „ Beyer, Robert, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
128. „ „ Hähnel, Bernhard, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
129. „ „ Just, Josef, Landschafts-, Kunst- und Handels- 
  
  
gärtnerei.
        <pb n="167" />
        — 153 — 
  
  
  
 Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau--Anlage. und Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
130. Dresden-  Strehlen, Königreich Knöfel, Gebrüder, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
131. „ „ Köhler, G. Adolf, Handelsgärtnerei. 
132. „ „ Müller, Max, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
133. „ „ Müller, Rob. W., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
134. „ „ Raue, Hermann Christian, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
135. „ „ Richter, Heinrich Albert, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
136. „ „ Rülcker, Carl Jul., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
137. „ „ Ruschpler, Paul, Rosengärtnerei. 
138. „ „ Simmgen, Theodor, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
139. „ „ Wilke, F. Otto, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
140. „-Striesen, „ Barteldes, Louis Max, Gärtnerei. 
141. „ „ Berg, Ferdin. Aug. Gustav, Gärtnerei. 
142. „ „ Engelhardt, Gustav Adolf, Gärtnerei. 
143. „ „ Freudenberg, Carl Herm., Gärtnerei. 
144. „ „ Geißler, Johannes Guido, Gärtnerei. 
145. „ „ Hartl, Carl Oskar, Gärtnerei. 
146. „ „ Härtelt, J. C. E., Gärtnerei. 
147. „ „ Hofmann, Herm. Ludw. Rob., Gärtnerei. 
148. „ „ Kernert, J. C. A., Gärtnerei. 
149. „ „ Kuntze, A. H. F., Gärtnerei. 
150. „ „ Liebig, Emil Gerhard, vormals L. L. Liebig, 
Gärtnerei. 
151. „ „ Manewald, Carl Friedrich, Gärtnerei. 
152. „ „ Müller, Richard Heinrich, Gärtnerei. 
153. „ „ Müller, W. E. Oskar, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
154. „ „ Nagel, Gustav Max, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
155. » « Olberg, Friedrich Otto, Gärtnerei. 
156. „ „ Poscharsky, Oskar W., Baumschule. 
157. „ „ Richter, Arwed Albin, Gärtnerei. 
158. „ „ Richter, Eduard Herm., Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
159. „ „ Richter, Ludwig Richard, Gärtnerei. 
160. „ „ Seidel, Traugott Jakob Hermann, Gärtnerei. 
161. „ „ Stöckert, Gottlob H., Baumschule. 
162. „ „ Weißbach, Robert, Gärtnerei. 
163. „ „ Wirth &amp; Ziegenbalg, Gärtnerei. 
164. Ebingen, Oberamt Balingen, Jedele, Johannes, Handelsgärtnerei. 
Württemberg. 
165.   Eisenach, Großherzogthum Schwabe, Heinrich, Handelsgärtnerei. 
  
Sachsen.
        <pb n="168" />
        154 
  
  
  
  
  
„ „ „ 
  
 Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
166. Elberfeld, Preußen, Rheinprovinz. Petry, H., Gärtnerei. 
167. ,, ,, ,, Scholten, W., Gärtnerei. 
168. Elster, Bad, bei Oelsnitz, König- Fleißner, Albin, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
reich Sachsen. 
169. ,, ,, Königliche Anstaltsgärtnerei. 
170. „ „ Nabel, Gustav, Handelsgärtnerei. 
171. „ „ Scharf, Otto, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
172. Eltville Preußen, Provinz Hessen- Schmitt, Karl, Rosenpflanzung. 
Nassau. 
173. Ems Preußen, Provinz Hessen- Bars, A., Gärtnerei und Baumschule. 
Nassau. 
174. „ „ Eisenbeis, Heinrich und Söhne, Gärtnerei. 
175. „ „ Hoffrichter, Paul, Gärtnerei. 
176. ,, ,, Lefèbre, Chr., Gärtnerei und Baumschule. 
177. „ „ Weiß, Heinrich, Gartenanlage. 
178. ,, ,, Wichtrich, Rudolph, Gärtnerei. 
179. „ ,, Wurm, Franz, Gärtnerei. 
180. Eningen, Oberamt Reutlingen, Rall, Wilhelm, Handelsgärtnerei und Baum- 
Württemberg. schule. 
181. Erfurt, Preußen, Provinz Sachsen. Benary, E., Gärtnerei. 
182. „ „ Chrestensen, N. L., Gärtnerei. 
183. „ „ Döppleb, J., Gärtnerei. 
184. „ „ Haage &amp; Schmidt, Gärtnerei. 
185. „   „ Haage, Fr. Ad., jun., Gärtnerei. 
186. „    Haage, Fr. Ant., Gärinerei. 
187. „    Halt, C., Inhaber H. Godemann, Baumschulen. 
188. „    Heinemann, F. C., Gärtnerei. 
189.   „ „ Jühlke, F., Nachfolger, Inhaber C. Putz, 
Gärtnerei. 
190.   „ „ Knopff, O. &amp; Co., Gärtnerei. 
191.   „ „ Kropp, C., Gärtnerei. 
199. „    Lorenz, Chrn., Gärtnerei. 
193. „ „ Neumann, R., Baumschule. 
194.   „ „ Pabst, Carl Albert, Gärtnerei. 
195 „     Petersein, M., Gärtnerei. 
196. „    Platz &amp; Sohn, C., Gärtnerei. 
197. „   „ Schmidt, J. C., Gärtnerei. 
198.   „ „ Sturm, Jacob, Gärtnerei. 
199.   Eßlingen, Württemberg. von Palmsche Gärtnerei, Rosen- und Baumschule. Hohenkreuz. 
200. Feldkirch, Elsaß-Lothringen. Holder. 
201.   Fellen (Bezirksamt Lohr), Bayern.] Fischer, Johann, Handelsgärtnerei. 
202.  Feuerbach, Oberamt Stuttgart, Aldinger, Wilhelm, Baumschulen. 
Württemberg. 
203. „ „ „ Gädertz, G. W., Baumschule. 
204.   Flensburg, Preußen, Provinz Durby, Gärtnerei. 
Schleswig-Holstein. 
205. Möller, Chr., Gärtnerei.
        <pb n="169" />
        155 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
206. Frankfurt a. M., Preußen, Pro- Fleisch-Daum, Gärtnerei. Gutleutstraße. 
vinz Hessen-Nassau. 
207. „ „ Heydecker, Ernst, Gärtnerei. Mainzer Landstraße u. 
Bockenheimer Land- 
straße. 
208. „-Bornheim, „ Hoß, Gärtnerei. 
209. „ „ Kropff, Julius (Petersen Nachfolger), Gärtnerei. Mainzer Landstraße.  
210. „ „ Meyer, Joh. Philipp, Gärtnerei. Gutleutstraße. 
211. „ „ Neder, Lorenz, Baumschulen. Unterer Röderbergweg. 
212. „ „ Rühl, Philipp Fr., Gärtnerei. Mainzer Landstraße. 
213. „ „ Stock, Peter, Gärtnerei. Sachsenhauser Land- 
wehr. 
214. „ „ Vogel, C. A., Gärtnerei.  
215. „ „ Wenzel, Johannes, Gärtnerei. 
216. „ „ Witzel, A., Gärtnerei. Hellerhofweg. 
217. „-Sachsenhausen, „ Steuerwaldt &amp; Wilhelm, Gärtnerei. Darmstädter Landstraße. 
218. ,, „ Straßheim, Gärtnerei. Hedrichstraße. 
219.| Frauendorf, Bayern. Fürst, Richard, Handelsgärtnerei. 
220. „ „ Fürst, Willibald, Handelsgärtnerei. 
221. Freiberg, Königreich Sachsen. Bezirksobstbauverein (Obstbaumschule). 
222. „ „ Meyer, Friedrich August, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
223. „ „ Seifert, Friedrich Hermann, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
224. Freiburg, Baden. Lesser, Ludwig, Kunst- und Handelsgärtner, 
Gartengelände. 
225. Friedrichsberg b. Berlin, Preußen. Clotofski, A., Gärtnerei. 
226. George, Gebrüder, Gärtnerei. 
227. Friedrichshafen, Oberamt Tett- Brechenmacher, I., Handelsgärtnerei. 
nang, Württemberg. 
228.   „   „ Reck, Karl, Handelsgärtnerei. 
229. Gebweiler, Elsaß- Lothringen. Biehler, Joseph. 
230. Gelnhausen, Preußen, Provinz Hohm, Franz, Baumschule. 
Hessen-Nassau. 
231. „ „ Hohm, Franz, und L. W. Schöffer, Baum- 
schule. 
232. Gera, Reuß j. L. Bräunlich, August, Gärtnerei. 
233. „   „  Burkhardt, Franz Eduard, Gärtnerei. 
234   „ „ Fiedler, Hermann, Gärtnerei. 
235.   „ „ Fontaine, Curt, Gärtnerei. 
236.   „ „ Hempel, Ernst Wilhelm, Gärtnerei. 
237. „ „ Lehmann, Gustav Albin, Gärtnerei. 
238.    „ Scheibe, Walther, Gärtnerei. 
239.    „ Scheibe, Richard, Gärtnerei. 
240. „ „ Schmalfuß, Friedrich, Gärtnerei. 
241.   „ „ Schmalfuß, Karl, Gärtnerei. 
242. Schmalfuß, Rudolf, Gärtnerei. 
30
        <pb n="170" />
        — 156 — 
  
Ort der Gartenbau-Anlage. 
  
Name des Besitzers 
und 
Art des Grundstücks. 
Bemerkungen. 
  
259. 
260. 
261. 
262. 
263. 
264. 
265. 
266. 
267. 
268. 
269. 
270. 
271. 
272. 
273. 
274. 
275. 
276. 
277. 
iGera, Reuß j. L. 
J77 1 
/1 77 
77 77 
Ginnheim, Preußen, Provinz 
Hessen-Nassau. 
Gmünd, Württemberg. 
Godesberg, Preußen, Rhein- 
provinz. 
m)Göppingen, Württemberg. 
8öttingen, 
Preußen, Provinz 
Hannover. 
Gohlis bei Dresden, Königreich 
Sachsen. 
Grimma, Königreich Sachsen. 
Gundelfingen, Bayern. 
Halberstadt, Preußen, Provinz 
Sachsen. 
77 
Hamburg. 
Hanau, Preußen, Provinz Hessen- 
Nassau. 
Hartha bei Waldheim, König- 
reich Sachsen. 
  
  
Seidel, Gustav Paul, Gärtnerei. 
Sieckmann, Julius, Gärtnerei. 
Uhlmann, Julius, Gärtnerei. 
Wetzel, Walther, Gärtnerei. 
Griesbauer, C. F., Gärtnerei. 
Denzel, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
Werkmeister, Emil, Handelsgärtnerei. 
Kleinsorge, Emil, Gärtnerei und Baumschule. 
Kurth, Joh. (Besitzer L. Wagner), Gärtnerei. 
Mauch, Karl, Handelsgärtnerei. 
Köwing, Gärtnerei mit Baumschule. 
Starke, H., Gärtnerei mit Baumschule. 
Maurer, Karl, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Günther, Edgar, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Hartig, Karl Adolph, Kunst-und Handelsgärtnerei. 
Klemm, Otto, Kunst= und Handelsgärtnerei. 
Kupfer, Wilhelmine Auguste, Wittwe, Kunst- 
und Handelsgärtnerei. 
Ruggaber, Gottlob Heinrich, Kunst= und Handels- 
gärtnerei. 
Schmid, Franz, Kunstgärtnerei. 
Bürger, Gärtnerei. 
Kühne, Gärtnerei. 
Botanischer Garten. 
Böttcher, F. W., Handelsgärtnerei. 
Dencker, J. D., Handelsgärtnerei. 
Harms, Fr., Handelsgärtnerei. 
Heuer, G. C. H, und Stark, H. F., Handels- 
gärtnerei. 
Jessen &amp; Wagner, Handelsgärtnerei. 
Kunst= und Handelsgärtnerei, vormals 
J. A. Riechers &amp; Söhne, Aktiengesellschaft. 
Schirmer, H., Handelsgärtnerei. 
Seyderhelm, Herm., Handelsgärtnerei. 
Stange, F. F., Handelsgärtnerei 
Stueben, F. L., Handelsgärtnerei. 
Tümler, C. H. T., Handelsgärtnerei. 
Gunkel, H., Gärtnerei. 
Schwarzbach, Ernst Wilhelm, Handelsgärtnerei.
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        157 
  
  
  
Ort der Gartenbau-Anlage. 
  
Name des Besitzers 
und 
  
Bemerkungen. 
  
Art des Grundstücks. 
278. Heidelberg, Baden. Direktion des botanischen Gartens. 
279. Heimersreutin, Gemeinde Aeschach, Wilhalm, Daniel, Handelsgärtnerei 
Bayern. 
280. Herrnhut bei Löbau, Königreich Hans, W., Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
281. Hildesheim, Preußen, Provinz Palandt, Gebrüder, (E. Westenius Nachfolger) 
Hannover. Baumschule. 
282. Hirschberg, Preußen, Provinz' Loewenthal &amp; Co. (Verwalter A. Arens), bota- 
Schlesien. nischer Garten. 
283. Hochbuch, Gemeinde Aeschach, Mayer, Gottfried, Baumzüchterei. 
Bayern. 
284. Holben, Bayern. Rupflin, Georg, Handelsgärtnerei. 
285. Holzheim, Elsaß-Lothringen. Hodel. 
286. Homburg v. d. H., Preußen, Fischer, L., Gärtnerei. 
Provinz Hessen-Nassau. 
287. „ „ Wagner, Emil, Gärtnerei. 
288. „ „ Zeininger, Gärtnerei. 
289. Honnef, Preußen, Rheinprovinz. Kirstein, Fr. Leopold, Gärtnerei. 
290. „ „ Zimmermann, Joh., Gärtnerei. 
291. Jena, Großherzogthum Sachsen. Maurer, Garteninspektor, Handelsgärtnerei. 
292. Jüngsfeld, Preußen, Rheinprovinz Dahs, Neuter &amp; Co, Baumschule. 
293. Kaiserslautern, Bayern. Helfert, Josef, Handelsgärtnerei.  
294. Kamenz, Königreich Sachsen. Weiße, Wilhelm, Kunst- und Handelsgärinerei. 
295. Kempen, Preußen, Rheinprovinz. Trimborn, Everhard, Baumschule. 
296. Kersch, Preußen, Rheinprovinz. Lambert &amp; Reiter, Obst- und Rosenschule. 
297. Kieritzsch bei Borna, Königreich Oehme, Eduard, Gärtnerei. 
Sachsen.  
298. Kirchheimbolanden, Bayern. Schiller, Johannes, Handelsgärtnerei. 
299. Kittlitz bei Löbau, Königreich Jubisch, Max Alfred, Baumschule. 
Sachsen. 
300. Kleinheubach (Bezirksamt Milten- ter Meer, Abraham, Handelsgärtnerei. 
berg), Bayern. 
301. Köln, Preußen, Rheinprovrinz.] Winkelmann, Wilhelm, Gärtnerei. 
302.   „ -Ehrenfeld, „ Strauß, H., Gärtnerei. 
303. Melaten, „ Best, Gebrüder, Gärtnerei. 
304.   „  „ „ Hochkirchen, Christian, Gärtnerei. 
300.   „ „ „ Saddeler, Peter, Gärtnerel. 
306. Königswinter, Preußen, Rhein- Heuseler, Joh., Gärtnerei. 
provinz.  
307. Köstritz, Reuß j. L. Böhnert, R., Handelsgärtnerei. 
308. „ „ Deegen, Franz, jun., Rosen- und Zierbaum- 
Exportgärtnerei. 
309. „ „ Deegen, Max, Gärtnerei. 
310. „   „ Fürstliche Hofgärtnerei. 
311. „  „ Hergers, E., Nachfolger (Conrad von Burgs- 
  
  
dorff), Gärtnerei. 
  
30
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        — 158 — 
  
  
  
Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
312. Köstritz, Reuß j. L. Müller, G., Handelsgärtnerei. 
313. „ „ Settegast, Dr., Gartenbauschule. 
314. „ „ Sieckmann, J., Nachfolger, Gärtnerei. 
315. „ „ Zersch, Rudolf, Gärtnerei. 
316. Konstanz, Baden. Beller, Anton, Gartengelände. 
317. „ „ Eble, Heinrich, Gartengelände. 
318. „ „ Lohrer, J., Gartengelände. 
319. „ „  Winterer, Heinrich, Gartengelände. 
320. Krotzel, Preußen, Provinz Scholz, Baumschule. 
Schlesien. 
321. Kürenz bei Trier, Preußen, Müller in Langsur, Baumschule. 
Rheinprovinz. 
322. „  „  Müller, Martin, in Straßburg, Baum- und 
Rosenschule. 
323. Landsberg bei Halle, Preußen, Glück, Pflanzung. 
Provinz Sachsen. 
324. Langenzell bei Heidelberg, Baden. Fürstlich Löwensteinsches Hofgut, Obstbaum- 
anlage. 
325. Langsur, Preußen, Rheinprovinz. Müller, Baumschule. 
326. Lannesdorf, Preußen, Rhein- Gräve, L., Baumschule. 
provinz. 
327. Leipzig, Königreich Sachsen. Ehrlich, E. F., Gärtnerei. 
328. „ „ Mönch, Fr., Gärtnerei. 
329. „  „  Mönch, jun., Th., Gärtnerei. 
330. ,, „  Peters, W. (Inhaber: Otto Schneider), 
Gärtnerei. 
331. „ „ Ziegler, E. G., Gärtnerei. 
332. „ -Anger-Crottendorf,, Hanisch, J. G., Gärtnerei. 
333. „  „  ,, Köhler, H., Gärtnerei. 
334. „ -Connewitz, „ Rischer, Wilhelm, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
335. „ -Eutritzsch, „ Mann, O., Gärtnerei. 
336. „ -Gohlis, „ Jähnig, G., Gärtnerei. 
337. „ „  „ Thalacker, O., Gärtnerei. 
338. „ „ „ Wagner, A., Gärtnerei. 
339. „ „ „ Wagner, C., Gärtnerei. 
340. „ -Lindenau, „ Böhne, W., Gärtnerei. 
341. „  „  „ Herzog, O., Gärtnerei. 
342. „  „  „  Jähnig, Otto, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
343. „ „  „ Kersten, Wilhelm Albert, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
344. „  „  „ Langkopf, Friedrich, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
345.   „  „  „ Merker, Friedrich Ernst, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
346. „ Richter, Louis, Gärtnerei. 
347. „  „  „ Uhde, Bernhard, Kunst- und Handelsgärtnerei.
        <pb n="173" />
        159 
  
  
  
  
 Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
348. Leisnig, Königreich Sachsen. Bochmann, Ernst Bruno, Kunst- und Handels- 
Gärtnerei. 
349. „ „ Heintze, Robert, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
350. „ „ Keuffel, Walther, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
351. „ „ Mierisch, Auguste Franziska, Wittwe, Kunst- 
und Handelsgärtnerei. 
352. „ „ Dr. Mirussche Kunst- und Handelsgärtnerei, 
(Geschäftsführer Carl Richard Franz Schell- 
horn). 
353. „ „ Renner, Franz Otto, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
354. „ „ Zacharias, Karl Max, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
355. Leubnitz bei Dresden, Königreich Schneider, Adolf, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
356. Leutkirch, Württemberg. Leutkirch, Stadtgemeinde, Pflanzschulen. 
357. „ „ Leutkirch, Stiftungspflege, Pflanzschulen. 
358. Leutzsch bei Leipzig, Königreich Tasche, Richard, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
359.| Lichtenrade, Preußen, Provinz Schwartz, E., Gärtnerei, Wohnung in Tempelhof 
Brandenburg. 
360. Lindau, Bayern. Rupflin, Friedrich, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
361. Löbtau bei Dresden, Königreich Kirsch, Franz August Theodor, Gärtnerei. 
Sachsen. 
362. „ „ Richter, Karl Friedrich, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
363. Lucka, Sachsen-Altenburg. Franke, Ernst Arno, Handelsgärtnerei. 
364. Ludwigsburg, Württemberg. Hartmann, Karl, Baumschule. 
365. Lübeck. Behrens, C., Kunst- und Handelsgärtnerei. Moislinger Allee 133. 
366. „ Böckmann, J. H. H., Kunst- und Handels- Arnimstraße 53. 
 gärtnerei. 
367. „ Buthmann, O., Kunst- und Handelsgärtnerei. Marlistraße 34. 
368. „ Crull, W. C. F. Nachfolger, Kunst- und Handels- Seitenstraße 5. 
gärtnerei. 
369. „ Elster, Alfred, Kunst- und Handelsgärtnerei. Schwartauer Allee 44. 
370. „ Hedlund, W., Kunst- und Handelsgärtnerei. Bangsweg 5. 
371. „ Heidmann, Carl, Kunst- und Handelsgärtnerei. Moislinger Allee 93. 
372. „ John, R., Kunst- und Handelsgärtnerei. Roeckstraße 20. 
373. „ Laue, W. C. F., Kunst- und Handelsgärtnerei. Schönbökener Weg 9. 
374. „ Lindberg, Alb., vorm. Christian vou Brocken, Ratzeburger Allee 11. 
Kunst- und Handelsgärtnerei. 
375. „ Luckmann, J. H., Kunst- und Handelsgärtnerei. Moislinger Allee 49. 
376. „ Mielentz, G., Kunst- und Handelsgärtnerei. Cronsforder Allee 33. 
377. „ Million, Otto, Kunst- und Handelsgärtnerei. Moislinger Allee 67. 
378. „ Paulig, Ph., Kunst- und Handelsgärtnerei. Fackenburger Allee 16. 
379.   „  Piehl, Th., Spalkhaver Nachfolger, Kunst- und Schwartauer Allee 51. 
  
  
Handelsgärtnerei.
        <pb n="174" />
        160 
  
  
  
 Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
380. Lübeck Potlitz, Henry, Kunst- und Handelsgärtnerei. Arnimstraße 63. 
381. „ Rastedt, C. H., Kunst- und Handelsgärtnerei. Fackenburger Allee 32a. 
382.   „ Rose, W., Kunst- und Handelsgärtnerei. Israelsdorfer Allee. 
383. „ Rudloff, Fritz Kunst- und Handelsgärtnerei. Moislinger Allee 61. 
384. „ Schunck, C. H. H., Kunst- und Handelsgärtnerei.Kirchenstraße 6. 
385. „ Sperling, Fr., Kunst- und Handelsgärtnerei. Schönbökener Weg 11. 
386. „ Versuchsfeld des Gartenbauvereins. Bei der Lohmühle 12. 
387 Vollert, H. F., Baumschulenbesitzer. Wakenitzstraße 21. 
388. „ Vollert, J. C., Baum- und Rosenschule. Ratzeburger Allee 28 und 
 Weberkoppel. 
389. „ Vollert Ludwig, Kunst- und Handelsgärtnerei. Geninerstraße 6. 
390. „ Wendt, B., Handelsgärtuerei. Fackenburger Allee 46c. 
391.  „ Wiese, C. H. H., Kunst- und Handelsgärtnerei. Finkenstraße 1 u. Mois- 
linger Allee 106. 
392. „ Wittern, W. H., Kunst- und Handelsgärtnerei. Schwartauer Allee 49b. 
393. Lüneburg, Preußen, Provinz- Han- Wrede, H., Gärtnerei. 
nover. 
394. Maar bei Trier, Preußen, Rhein- Lambert &amp; Reiter, Rosen- und Baumschule. 
provinz. 
395. Markkleeberg bei Leipzig, König-, Hoppe, Friedr. Joh. sen., Kunst- und Handels- 
reich Sachsen. gärtnerei. 
396. „ „ Hoppe, Fr. Joh. jun., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
397. „ „ Pladeck, Bernh. jun., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
398. „ „ Schmidt, Gustav, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
399. „ „ Wolf, Hermann, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
400. Markranstädt, Königreich Sachsen. Raab, O., in Firma E. Schmalfuß, Kunst- und 
 Handelsgärtnerei. 
401. Meißen, Königreich Sachsen. Born, Franz, Gärtnerei. 
Dietrich, Otto, Gärtnerei. 
402. Miltenberg, Bayern, Regierungs- Koschwancz, Wenzel Joseph, Handelsgärtnerei. 
bezirk Unterfranken und 
Aschaffenburg. 
403. Mittelherwigsdorf bei Zittau, Währmann, Georg, Handelsgärtnerei. 
Königreich Sachsen. 
404. Mülhausen, Elsaß-Lothringen. Barthel. 
405. „ „ Becker, J., Gärtnerei. 
406. „ „ Geiger. 
407. „ „ Strub. 
408. München, Bayern. Buchner, August, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
409. „ „ Führmann, Anton, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
410. „ „ Koch, Josef , Kunst- und Handelsgärtnerei. 
411. „ „ Sendtner,  Theodor, Bankdirektor. 
412. Münchhof, Gemeinde Reutin, Renner, Georg, Handelsgärtnerei. 
Bayern. 
413. Münden, Preußen, Provinz Forstakademie (der preuß. Staat, Forstgärten. 
  
Hannover.
        <pb n="175" />
        Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
414. Nauslitz bei Dresden, König- Edner, Friedrich Christian, Gärtnereibesitzer. 
reich Sachsen. 
415. Neusalz a. O., Preußen, Provinz Krause, F. W., Gärtnerei. 
Schlesien. 
416. Neuß, Preußen, Rheinprovinz. Klaphake, August, Baumschule. 
417. Neuulm, Bayern. Neubronner, D., Handelsgärtnerei. 
418. Nieder-Höchstadt, Preußen, Pro- Hofmann, R., Baumschule. 
vinz Hessen-Nassau. 
419. Niedersedlitz bei Dresden, König- Glieme, Carl August, Landschafts-, Kunst- und 
reich Sachsen. Handelsgärtnerei. 
40. „ „ Rocksch, Eduard, Nachfolger, Landschafts-, Kunst- 
und Handelsgärtnerei. 
421. „ „ Schwarzbach, Ernst Moritz, Landschafts-, Kunst- 
und Handelsgärtnerei. 
422. Niendorf, Lübeck. Gottsch, Carl, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
423. „ „ Scheel, Hofgärtner. 
424. „ „ Wischhöfer, C., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
425. Nürnberg, Bayern. Adam, A., Kunstgärtnerei. Kleinreuther Weg 93. 
426. „ „ Appold, Conrad, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
427. „ „ Bänsch, Karl, Gärtnerei. 
428. „ „ Dietrich, Simon, Samenhandlung und Gärtnerei. 
49. „ „ Emmel, Theodor, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
430. „ „ Hirschmann, Johann, Kunstgärtnerei. Siebenkeesstraße 32. 
431. „ „ Hofmann, Sebastian, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
432. „ „ Hutzler, Eberhardt, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
433. „ „ Schmid, Emil, Handelsgärtnerei. 
434. Nürtingen, Württemberg. Otto, Emanuel, Baumschule. 
435. Oberbeuren bei Baden. Uhink, Kunstgärtner, Gartengelände. 
436. Obereßlingen, Oberamt Eßlingen, Schneider, Carl, Kunst- und Handelsgärtnerei, 
Württemberg. Rosenschulen. 
437. Obermoschel, Bayern. Rannßweiler, Jakob, Handelsgärtnerei. 
438. Ober-Sulz, Elsaß-Lothringen. Biehler, Adolph. 
439. Oberursel, Preußen, Provinz Lüttich, Ernst, Baumschule. 
Hessen-Nassau. 
440. „ „ Rinz, S. und J., Baumsschule. 
441. Oelsnitz i. V., Königreich Sachsen. Seeling, Paul, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
442. „ „ Thümmler, Gottlieb, Baumschule. 
443. „ Tischner, Theodor, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
444. „ „ Wohlfarth, Christian Wilhelm, Gärtnerei. 
445. Passau, Bayern. Leuthe, Johann, Handelsgärtnerei. 
446. Pegau, Königreich Sachsen. Eichler, Franz, Gärtnerei. 
447. „ „ Festner, Friedrich Ernst Reinhold, Handels- 
gärtnerei. 
448. „ Hellriegel, Arthur, Gärtnerei. 
449. Valter, Curt, Gärtnerei, (Pächter Friedrich 
  
  
Mosenthin).
        <pb n="176" />
        — 162 — 
  
  
  
 Name des Besitzers 
Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
450. Pegau, Königreich Sachsen. Vester, Gustav, Gärtnerei. 
451. Pethau, bei Zittau, Königreich Baumert, Carl Gustav, Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
452. „ „ Buttig, Otto, Gemüsegärtnerei. 
453. „ „ Donner, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
454. „ „ Frenzel, Friedr. Moritz, Handelsgärtnerei. 
455. „ „ Hiller, Martin, Handelsgärtnerei. 
456. „ „ Krusche, Hermann, Handelsgärtnerei. 
457. „ „ Lange, Ed. Gustav, Handelsgärtnerei. 
458. „ „ Neumann, Gustav Julius, Handelsgärtnerei. 
459. „ „ Zobel, Friedrich Wilh., Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
460. Pirna, Königreich Sachsen. Anders, Bernhard, Handelsgärtnerei. 
461.   „ „ Bauer, B., Handelsgärtnerei. 
462. „ „ Böttcher, Ed., Handelsgärtnerei. 
463. „ „ Gregor, Adolf, Handelsgärtnerei. 
464.   „   „ Gregor, Wittwe, früher Ernst Gregor, Handels- 
gärtnerei. 
465.   „  Gregor, Richard, Handelsgärtnerei. 
466.   „  Hennig, Handelsgärtnerei. 
467.   „  „ Hebold, Otto, Handelsgärtnerei. 
468.   „ „ Jäger, Georg, Handelsgärtnerei. 
469. „ „ Peppisch, Theodor, Handelsgärtnerei. 
470.   „ „ Philipp, A., Handelsgärtnerei. 
471.   „ „ Plotz, Emil sen., Handelsgärtnerei. 
472.   „   „ Plotz jun., Handelsgärtnerei. 
473. „ „ Schneider, Gustav, Handelsgärtnerei. 
474.   „   „ Sperling, Wittwe, Handelsgärtnerei. 
475.   „  „ Stohn, Georg, Handelsgärtnerei. 
476. „ „ Wagner, Max, Handelsgärtnerei. 
477. „ „ Zschiedrich, Handelsgärtnerei. 
478. Plantieres bei Metz, Elsaß- Simon. 
Lothringen. 
479. Plauen i. V., Königreich Sachsen. Westphal, Theodor, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
480. Pohlitz, Reuß j. L. Gorschboth, Thilo, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
481. „ „ Gräbs, Alb., Handelsgärtnerei. 
482. „ „ Grübe, H., Handelsgärtnerei. 
483. „ „ Hilbert, Alb., Handelsgärtnerei. 
484. „ „ Prüfer, H., Handelsgärtnerei. 
485. Potsdam, Preußen, Provinz Gerntz, Gärtnerei. 
Brandenburg. 
486. Quedlinburg, Preußen, Provinz Dippe, Gebrüder, Pflanzung im Felde. 
Sachsen. 
487. „ „ Dube, Gärtnerei. 
488. „ „ Feuerstake, F., Gärtnerei. 
489. Gebhardt &amp; Co., Gärtnerei.
        <pb n="177" />
        Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
490. Quedlinburg, Preußen, Provinz Graßhoff, Albert, Pflanzung im Felde. 
Sachsen. 
491. „ „ Graßhoff, M., Gärtnerei. 
492. „ „ Grube, Inhaber Schiele, Gärtnerei. 
493. „ „ Keilholz, A., Gärtnerei. 
494. „ „ Kettenbeil, Gebrüder, Gärtnerei. 
495. „ „ Pape &amp; Bergmann, Gärtnerei. 
496. „ „ Roemer, Gärtnerei. 
497. „ „ Sattler, Carl, Gärtnerei. 
498. „ „ Sattler &amp; Bethge, Gärtnerei. 
499. „ „ Sachs, D., Gärtnerei. 
500. „ „ Teupel, A., Gärtnerei. 
501. „ „ Vieweg, L., Gärtnerei. 
502. „ „ Wehrenpfennig, Gärtnerei. 
503. „ „ Ziemann, S. L., Gärtnerei. 
504. Quenstedt, Klein-, Preußen, Pro- Knippel, Gärtnerei. 
vinz Sachsen. 
505. Radeberg, Königreich Sachsen. Freund, Karl Ernst Alfred, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
506. „ „ Hetschold, Eduard, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
507.   Radolfzell, Amt Konstanz, Baden. Fritschi, Josef, Handelsgärtner, Gartengelände. 
508. „ „ Mattern &amp; Keßler, Handelsgärtner, Garten- 
gelände. 
509. Rathenow, Preußen, Provinz Bölcke, Baumschule und Pflanzung im Felde. 
Brandenburg. 
510.   Ravensburg, Württemberg. Binter, Rudolph, Handelsgärtnerei. 
511. „ „ Eckers, Matthias, Handelsgärtnerei. 
512. Regensburg, Bayern. Frede, Theodor. 
513. Reutlingen, Württemberg. Hummel Robert, Handelsgärtnerei und Baum- 
chule. 
514. „ „ Lucas, Fritz, pomologisches Institut, Baum-Filiale in Unterlennin- 
schule u. s. w. gen, Oberamt Kirch- 
heim, Württemberg. 
515. „ „ Schlegel, Gottlob, Handelsgärtnerei. 
516. „ „ Sommer, Ernst, Handelsgärtnerei. 
517. „ „ Wenz, Adolf, Handelsgärtnerei. 
518. Riesa, Königreich Sachsen. Korf, Richard, Gärtnerei. 
519.   „ „ Müller, Bernhard, Kaufmann. 
520.   „ „ Pinkert, Hermann, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
521.   „ „ Seifert, Friedrich Ernst, Kunst- und Handels- 
gärtnerei. 
522. Rixdorf bei Berlin, Preußen. Späth, L., Oekonomierath, Baumschule. 
523. Roda, Sachsen-Altenburg. Heine, Andreas, Baumschule und Rosenzüchterei. 
524.   Rödelheim, Preußen, Provinz Coßmann, W., Gärtnerei. 
Hessen-Nassau. 
525.   Ronneburg, Sachsen-Altenburg. 
  
  
Fischer, Louis, Handelsgärtnerei. 
  
31
        <pb n="178" />
        — 164 — 
  
  
  
  
  
  
 Name des Besitzers 
Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
 
526.   Ronneburg, Sachsen-Altenburg. Schellenberg, Otto, Handelsgärtnerei. 
527. ,, ,, Steinbach, Karl, Handelsgärtnerei. 
528. Saarbrücken, Preußen, Rhein- Köllner &amp; L'Huillier, Gärmerei und Baumschule. 
provinz. 
529. „ „ Mendel, Gärtnerei und Baumschule. 
530. „ „ Rosenkränzer, Gärtnerei und Baumschule. 
531. „ „ Weber, Baumschule. 
532. Salzwedel, Preußen, Provinz Schröter, Gärtnerei. 
Sachsen. 
533.   Schedewitz bei Zwickau, König- Lorenz, Paul, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
reich Sachsen. 
534.   Schiltigheim bei Straßburg, Weick Sohn, Handelsgärtnerei. 
Elsaß-Lothringen. 
535. Schmalhof, Bayern. Fürst, Albert, Handelsgärtnerei. 
536. Schnetzenhausen, Oberamt Tett- Buchmiller, J., Baumschule. 
nang, Württemberg. 
537. Schönberg, Preußen, Provinz Rumpf, A., Pflanzung. 
Hessen-Nassau. 
538. Schöneberg bei Berlin, Preußen, Kohlmannslehner &amp; Schwenke, Gärtnerei. 
Provinz Brandenburg. 
539.   Schwabing, Bayern. Hörmann, Michael, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
540. Schweinsburg bei Zwickau, Mehlhorn, Friedrich August, Kunst- und Handels- 
Königreich Sachsen. gärtnerei. 
541.   Schweta (Rittergut) bei Döbeln, Göhlich, Ernst Julius, Kunst- und Handels- 
Königreich Sachsen. gärtnerei (Pächter). 
542. Segeberg, Preußen, Provinz Stämmler, Carl, Gärtnerei. 
Schleswig-Holstein. 
543. „ „ Witter, W. F. &amp; Co., Gärtnerei. 
544. Soden Preußen, Provinz Hessen- Scheffler, Konrad, Gärtnerei. 
Nassau. 
545. „ „ Schneider, Wilhelm, Gärtnerei. 
546. Spahlitz, Preußen, Provinz Klose, Baumschule. 
Schlesien. 
547.   Speyer, Bayern. Velten, C. F. 
548. Steglitz Preußen, Provinz Bran- Lackner, Carl, Gartenbaudirektor, Gärtnerei. 
enburg. 
549. „ „ Schmidt, J. C., Inhaber: L. Kuntze, Hof- 
lieferant, Gärtnerei. 
550. „ „ van der Smissen, C., Gärtnerei. 
551.   Stendal, Preußen, Provinz Bertram, Otto, in Firma Chr. Bertram, 
Sachsen. Gärtnerei und Baumschulen. 
552. Straßburg, Elsaß-Lothringen. Müller, Martin (Vater). 
553.   Stuttgart, Stadt, Württemberg. Bofinger, Wilhelm, Handelsgärtnerei. 
554. „ „ Ernst, G, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
555. „ „ Gumpper, Ph. G., Handels- und Kunstgärtnerei. 
556. „ ,, Merz, Friedrich, Handelsgärtnerei. 
557. Pfitzer, Wilhelm, Handelsgärtnerei.
        <pb n="179" />
        Name des Besitzers 
  
  
  
  
 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
558.  Stuttgart, Stadt, Württemberg. Schickler, Carl, Handelsgärtnerei. 
559. ,, ,, Ulrich, J. G., Handelsgärtnerei. 
560. Taucha bei Leipzig, Königreich Schröter, C. F., Kunst- und Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
561. Tharandt, Königreich Sachsen. Akademischer Forstgarten im Staatsforstrevier. 
562. Tinz, Reuß j. L. Weber, Alfred, Gärtnerei. 
563. Trier, Preußen, Rheinprovinz. Lambert &amp; Reiter, Obst- und Rosenschule. 
564. „ „ Lambert, J., &amp; Söhne, Gärtnerei. 
565. „ ,, Mock, Josef, Rosenschule. 
566. „ „ Reiter, Johann, jun., Rosenschulen. 
5671 „ „ Weiersbach, Franz, Gärtnerei. 
568. -St. Marien, „ Lambert, Peter, Baum- und Rosenschule. 
569. -Pallien, „ Welter &amp; Rath, Rosenschulen. 
570. Tübingen, Württemberg. Königl. Universität, botanischer Garten. 
571. Uerdingen, Preußen, Rhein- Fettweiß, Peter, Gartenanlage. 
provinz. 
572. Ulm, Württemberg. Banzenmacher &amp; Straub, Handelsgärtnerei. 
573.   ,, „ Hößle, Heinrich, Handelsgärtnerei. 
574. ,, „ Kölle, Carl, Kunstgärtnerei. 
575.   ,, „ Lopp, Paul, Handelsgärtnerei. 
576. Viersen, Preußen, Rheinprovinz. Wassenhoven, Hubert, Gartenanlage. 
577.   Vieselbach, Großherzogth. Sachsen Wallroth, Bernhard, Handelsgärtnerei. 
578. Wahren bei Leipzig, Königreich Schmidt, Hermann, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
579. ,, ,, „ Theile, Julius, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
580. „ „ „ Theile, Richard, Kunst- und Handelsgärtnerei. 
581.  Waldorf bei Löbau, Königreich Neumann, Reinhard, Handelsgärtnerei. 
Sachsen. 
582. Wandsbek, Preußen, Provinz Becker, Joh., Gärtnerei. 
Schleswig-Holstein. 
583. „ „ „ Block, Emil, Gärtnerei. 
584. ,, ,, ,, Böning, M., Gärtnerei. 
585. „ „ „ Burau, G., Gärtnerei. 
586. „ „ ,, Goepel, Friedrich, Gärtnerei. 
587. „ „ „ Herbst, A., Gärtnerei. 
588. „ „ „ Jank, Fr., Gärtnerei. 
589. ,, ,, ,, Koch, L., Gärtnerei. 
590. „ „ „ Neubert, E., Gärtnerei. 
591. „ „ « Oehlckers, Gebrüder, Gärtnerei. 
592. » » » Riecken, E. M., Gärtnerei. 
593. „ „ Runde, W., Gärtnerei. 
594. „ „ „ Seemann, Albert, Gärtnerei. 
595. „ „ „ Stoldt, C., Gärtnerei. 
596. ,, „ „ Tiefenthal, O., Gärtnerei. 
597.   Weener, Preußen, Provinz Han- Hesse, H., Baumschule. 
nover. 
598. Weimar, Großherzogth. Sachsen.] Grimm, Franz, Handelsgärtnerei. 
31*
        <pb n="180" />
        166 
  
  
  
 Name des Besitzers 
 Ort der Gartenbau-Anlage. und Bemerkungen. 
 Art des Grundstücks. 
599.   Weimar, Großherzogth. Sachsen. Rabe, Karl, Handelsgärtnerei. 
600.   Wernigerode, Preußen, Provinz Fürstl. Stolberg-Wernigerodesche Garten-Ver- 
Sachsen. waltung, Baumschule. 
601.   Wiesbaden, Preußen, Provinz Haas, H. C., Gärtnerei. Westendstraße 26. 
Hessen-Nassau. 
602. „ ,, Klein Nachfolger (Inhaber Gottlieb Möller Schiersteinerstraße. 
&amp; Co.), Gärtnerei. 
603. ,, ,, Möller, Christian, Baumschule. Biebricherstraße. 
604. ,, ,, Möller, Gottlieb, Baumschulen. Biebricherstraße. 
605. ,, ,, Weber, A., &amp; Co., Gärtnerei. Parkstraße. 
606. Würzburg, Bayern. Rosenthal, Hugo, botanischer Garten. 
607. ,, ,, Wahler, Wilhelm, Kunstgärtnerei, (Obergärtner 
Emil Ornst). 
608.   Zirlau, Preußen, Provinz Schlesien. Lindner, Baumschule. 
609.   Zittau, Königreich Sachsen. Berge, Gustav, Gärtnerei. 
610,   ,, ,, Berger, Heinrich, Gärtnerei. 
611.   ,, ,, Bießlich, Ernst Gustav, Gärtnerei. 
612. ,, „ Brendler, Robert, Gärtnerei. 
613.   ,, ,, Buttig, Ernst, Gärtnerei. 
614.   ,, „ Franze, Julius Hermann, Gärtnerei. 
615.   ,, „ Gäbler, Ernst, Gärtnerei. 
616.   ,, „ Großmann, Ernst, Gärtnerei. 
617.   ,, „ Gutsche, C. Robert, genannt Trautmann, 
Gärtnerei. 
618.   ,, „ Hammer, F. Emil, Gärtnerei. 
619.   ,, „ Hoffmann, August, Gärtnerei. 
620.   ,, ,, Krüger, F. Ernst, Gärtnerei. 
621.   ,, „ Leithold, Adolf, Gärtnerei. 
622. ,, ,, Leithold, Max, Gärtnerei. 
623.   ,, „ Michel, Hermann, Gärtnerei. 
624.   ,, „ Peuckert, Heinrich, Gärtnerei. 
625 .  ,, ,, Renner, Gustav, Gärtnerei. 
626.   ,, ,, Schmitt, Karl, Gärtnerei. 
627.   ,, ,, Schubert, August, Gärtnerei. 
628.   ,, ,, Stecher, Hermann, Gärtnerei. 
629.   ,, ,, Trepte, Heinrich, Gärtnerei. 
630.   ,, „ Tzschupke, G. Reinhold, früher Mühle, Gärtnerei. 
631. ,, ,, Ullrich, Julius, Gärtnerei. 
632.   ,, „ Zeidler, C. August, Gärtnerei. 
633.   ,, „ Ziegler, Johann Jacob, Gärtnerei. 
634. Zweibrücken, Bayern. Guth, Friedrich, Handelsgärtnerei. 
  
Berlin, den 5. Mai 1895. 
  
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Schroeder.
        <pb n="181" />
        — 167 — 
5. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. Mai d. J. beschlossen, 
den Artikel Gipsdielen — aus Nr. 815 des statistischen Waarenverzeichnisses — vom 1. Juni 
1895 ab in das Verzeichniß derjenigen Massengüter, auf welche die Bestimmung im §. 11 
Absatz 2 Ziffer 3 des Gesetzes über die Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande 
Anwendung findet, aufzunehmen. 
Berlin, den 16. Mai 1895. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rothe. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. Mai d. J. beschlossen, zu bestimmen, daß 
1. die obersten Landesfinanzbehörden ermächtigt sind, den zollfreien Bezug von Benzin zum 
Motorenbetrieb aus inländischen Petroleumraffinerien, Petroleumdestilliranstalten und chemischen 
Fabriken unter Kontrole der Verwendung auf Erlaubnißschein und mit der Maßgabe zu 
gestatten, daß die bewegende Kraft des betreffenden Motors unmittelbar dem Betrieb eines 
Gewerbes zu dienen hat; 
2. die zollfreie Verwendung leichter Petroleumdestillate, insbesondere auch des Benzins, Ligroins 
und Petroleumäthers zu anderen als den im Bundesrathsbeschlusse vom 12. November 1885 
— Central-Blatt 1885 S. 527 — und vorstehend in Ziffer 1 genannten Zwecken nicht 
zulässig ist. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Mai d. J. beschlossen: 
1. In den Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen etc. Zwecken 
bestimmten Salzes von der Salzabgabe (Central-Blatt 1888 S. 642), erhält Ziffer 2 A a am 
Schluß des letzten Satzes unter b b folgenden Zusatz: 
„Ausnahmsweise kann auch länger gelagertes Wermuthpulver durch die zuständige 
Direktivbehörde zur Denaturirung von Salz zugelassen werden, sofern dasselbe an seiner 
Oualität als Denaturirungsmittel nachweislich eine merkliche Einbuße nicht erlitten hat, 
auch sonstige Bedenken gegen die Verwendung desselben steueramtlich nicht geltend zu 
machen sind."“ 
2. Die Bestimmungen, betreffend die Herstellung von Wermuthpulver zur Denaturirung von Salz 
(Central-Blatt 1888 S. 648), erhalten in Ziffer 8 hinter dem ersten Absatz folgenden Zusatz: 
„Kommt mit ein und demselben Transportschein Wermuthpulver zur Versendung, für 
welches verschiedene Lagerfristen gelten, so ist bei jedem einzelnen Kollo der Tag anzugeben, 
an welchem die Einlagerung des rohen Krautes erfolgt ist.“ 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Meseritz ist das Steueramt I. zu Unruhstadt nach Bomst 
verlegt worden. 
Das Steueramt l. zu Schubin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bromberg ist in ein Steuer- 
amt lI., und das Steueramt lI. zu Pinne im Bezirk des Hauptsteueramts zu Posen in ein Steueramt I. 
umgewandelt worden. 
Es sind aufgehoben worden: 
Das Steueramt I. zu Liebenwalde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Potsdam, die Steuer- 
ämter II. zu Fürstenberg a. Oder im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cottbus und zu Liebemühl 
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Osterode i. Ostpr. und die Zuckersteuerstelle zu Ermsleben im Bezirk 
des Hauptsteueramts zu Nordhausen unter Zuweisung der ihr unterstellt gewesenen Zuckerfabriken in 
Ermsleben und Königsaue zu der mit dem Steueramt I. zu Aschersleben verbundenen Zuckersteuerstelle.
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        — 168 
Im Bezirk des Hauptsteueramts Magdeburg ll sind folgende Veränderungen eingetreten: 
 die der Zuckersteuerstelle Magdeburg II unterstellte Zuckerfabrik zu Sülldorf hat den Betrieb 
eingestellt. 
Die Zuckersteuerstelle zu Hadmersleben ist aufgehoben worden. 
Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg ll sind künftig zuständig: 
1. die Zuckersteuerstelle Magdeburg ll für die Zuckerfabriken zu Langenweddingen, Bahren- 
dorf, Hadmersleben und Welsleben, 
2. die Zuckersteuerstelle zu Egeln I für die Zuckerfabriken zu Boernecke, Cochstedt und 
Marienstuhl, 
3. die Zuckersteuerstelle zu Egeln lI für die Zuckerfabriken zu Bleckendorf, Wolmirsleben und 
Schwaneberg, 
4. die Zuckerstenerstell zu Atzendorf für die Zuckerfabriken zu Biere, Atzendorf und Athens- 
eben und 
5. die Zuckersteuerstelle zu Staßfurt für die Zuckerfabrik zu Staßfurt. 
Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wittenberg ist die mit dem Steueramt I. zu Delitzsch ver- 
bundene Zuckersteuerstelle unter Zuweisung der dortigen Zuckerfabrik an die Zuckersteuerstelle zu Bitterfeld 
aufgehoben und die Zuckerfabrik zu Landsberg, für die bisher die Zuckersteuerstelle zu Bitterfeld zuständig 
war, der Zuckersteuerstelle zu Zörbig zugetheilt worden. 
Es sind daher künftig zuständig: 
die Zuckersteuerstelle zu Bitterfeld für die Zuckerfabriken zu Delitzsch, Roitzsch und Kitzendorf 
bei Brehna und 
die Zuckersteuerstelle zu Zörbig für die Zuckerfabriken zu Landsberg, Brachstedt, Dölsdorf bei 
Quetz und Zörbig. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt I. zu Sobernheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Kreuznach die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Kokosgarn, 
den Steuerämtern I. zu Euskirchen und Stolberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Düren 
die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben und zur Erledigung von Uebergangsscheinen, 
dem Steueramt I. zu Rixdorf im Bezirk des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu 
Berlin die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz, 
dem Steueramt I. zu Oschersleben im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halberstadt die Befugniß 
zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Bier, 
dem Steueramt I. zu Stadthagen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hannover die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II und 
dem zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide bereits ermächtigten Steueramt I. zu 
Schönebeck im Bezirk des Hauptsteueramts Magdeburg lI die Befugniß zur Erledigung von Begleit- 
scheinen 1 über Waaren der Nummern 9a bis d des Zolltarifs. 
Im Königreich Bayern. 
Dem Nebenzollamt I. zu Asch im Bezirk des Hauptzollamts zu Hof ist die Befugniß zur Aus- 
fertigung von Freipässen über solche Musterwaaren ertheilt worden, welche aus dem freien Verkehr des 
deutschen Zollgebiets für inländische Handlungshäuser oder Fabriken aus- und nach gemachtem Ge- 
brauche im Auslande zollfrei wieder zurückgeführt werden sollen. 
Im Großherzogthum Hessen. 
Am Bahnhof in Worms ist eine dem Hauptsteueramt daselbst unterstellte Abfertigungsstelle mit 
der Bezeichnung: „Großherzogliches Hauptsteueramt Worms, Zollabfertigungsstelle am Bahnhof“ errichtet 
worden. Derselben sind alle zoll- und steueramtlichen Abfertigungsbefugnisse beigelegt, welche dem Haupt- 
steueramt Worms auf Grund allgemeiner Vorschriften oder besonderer Verleihungen der obersten Landes- 
finanzbehörde zustehen. 
Im Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Dem Steueramt zu Frankenhausen, zum Bezirk des Königlich preußischen Hauptsteueramts zu 
Nordhausen gehörig, ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und II 
über Rohtaback ertheilt worden.
        <pb n="183" />
        169 
In Elsaß-Lothringen. 
Zu Bioncourt im Bezirk des Hauptzollamts zu Saarburg ist ein Nebenzollamt II. errichtet worden. 
Am Hafen zu Straßburg ist eine dem Hauptsteueramt zu Straßburg unterstellte Abfertigungs- 
stelle mit der Bezeichnung: „Kaiserliches Hauptsteueramt Straßburg, Abfertigungsstelle am Hafen“ errichtet 
  
  
  
  
  
  
  
worden. Dieselbe hat die vollen Hebe- und Abfertigungsbefugnisse des Hauptamts. 
6. Polizei-  Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
 Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
 Grund  des 
 der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen.   beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2.  3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.   Johann Nannini, geboren im Jahre 1859 zu Moradi, Münzverbrechen, Kaiserlicher Bezirks- Präsi- 24. April d. J. 
Arbeiter, Italien, italienischer Staatsangehöriger 5 Jahre Zuchthaus, dent zu Colmar, 
laut Erkenntniß vom 
29. Mai 1890), 
2. Katharina Wachows- geboren Weihnachten 1872 oder 1873 schwerer Diebstahl, Königlich preußischer Re- 8. Mai d. J. 
ka, ledige Dienst- zu Golskahutta, Kreis Wloclawek, (1 Jahr Zuchthaus, gierungs-   zu 
magd, laut Erkenntniß vom Bromberg, 
3. 
Hubertus Augustin, 
Arbeiter, 
4. 
5. 
Otto Dunkler, 
Schlächter 
Heinrich 
 
Erbert, 
Weber, 
6. 
 
Franz Hartel 
Kellner, 
7. 
 Rudolf Haucke, 
Müllergeselle, 
8. 
Wenzel Jindra, 
Arbeiter, 
9. 
 
 Jean Keus, Arbeiter, 
Josef Florian Klin- 
10. 
ger, Weber und 
Tagearbeiter, 
11.   Karoly Komarek, 
Schreiner, 
 
12.   Josef Münnich, 
Strumpfwirker, 
 
Polen, russische Staatsangehörige, 
11. Mai 1894), 
  
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 24. August 1854 zu Vroen- 
hoven bei Mastricht, Niederlande, 
geboren am 26. April 1876 zu Wien, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 15. Februar 1865 zu 
Günthersdorf, Bezirk Königinhof, 
Böhmen, 
geboren am 28. Februar 1862 zu Raab, 
Ungarn, 
geboren am 29. März 1865 zu Setz- 
dorf, Bezirk Freiwaldau, Oesterreichisch. 
Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren im Jahre 1857 zu Bransowice, 
Bezirk Budweis, Böhmen, 
geboren am 17. April 1849 zu Harden- 
berg, Kreis Zwolle, Niederlande, orts. 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 18. Februar 1844 zu 
Georgswalde, Bezirk Schluckenau, 
Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 20. März 1876 zu Haraszti, 
Komitat Pest, Ungarn, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren am 15. September 1852 zu 
Ober-Kamnitz, Bezirk Tetschen, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
  
Betteln, 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
desgleichen, 
Betteln und Wider- 
stand gegen 
Staatsgewalt, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
  
die 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-   zu 
Aurich, 
Königlich preußischer Poli- 
zei-Präsident zu Berlin, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Bautzen, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-  zu 
Potsdam, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-Präsident  zu 
Breslau, 
Großherzoglich mecklen- 
burgisches Ministerium 
des Innern zu Schwerin, 
Königlich preußischer Poli- 
zei-Präsident zu Berlin, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Bautzen, 
Königlich bayerische Poli. 
zei-Direktion München, 
Königlich sächsische Kreis. 
hauptmannschaft Leipzig, 
  
  
26. April d. J 
2. April d. J. 
9. April d. J. 
8. Mai d. J. 
6. Mai d. J. 
24. April d. J. 
5. März d. J. 
8. April d. J. 
23. April d. J. 
20. April d. J.
        <pb n="184" />
        170 
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
   Grund des 
der Bestrafung Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen.  beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
13. Matija Rosic, Erd- geboren am 23. Februar 1856 zu Logje, Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks- Präsi. 25. April d. J. 
arbeiter, Kronland Istrien, Oesterreich, orts- Betteln, dent zu Straßburg,  
angehörig zu Breghi, ebendaselbst,  
14. Josef Soukup, geboren am 20. Januar 1865 zu desgleichen, Königlich bayerisches Be- 26. April d. J. 
Schuhmachergehilfe, Schüttenhofen Böhmen, ortsangehörig zirksamt Regen,  
ebendaselbst, 
15. Ludwig Strauß, geboren am 4. November 1876 zu Betteln, Königlich preußischer Poli· 9. März d. J. 
Bäckergeselle, Wien, ortsangehörig zu Trnowa, Be- zei- Präsident zu Berlin, 
zirk Smichow, Böhmen, 
16. Stephan Tippelt, geboren am 1. Januar 1848 zu Groß- desgleichen, Königlich preußischer Re- 3. Mai d. J. 
Fabrikarbeiter, Aupa, Bezirk Trautenau, Böhmen, gierungs-   zu 
ortsangehörig ebendaselbst, Liegnitz, 
17. Karl Zwirner, geboren am 28. Juni 1867 zu Hof, Landstreichen, Betteln Königlich preußischer Re- 4. Mai d. J. 
  
Buchbinder, 
  
Mähren, 
höriger, 
ösfterreichischer Staatsange- 
und Führung eines 
falschen Namens, 
  
  
  
  
ierungs-   zu 
Posen 
Berlin, Carl Heomanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="185" />
        — 171 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. Mai 1895. Nr. 21. 
           
zur Vornahme von Zivilstands-Akten; — Entlassung  nattenalen Ausstellung für Hotel- und Reisewesen in 
    Amsterdam zurückgelangenden deutschen Güter 173 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizel-Wesen  Ausweisung deuschen er, aus dem 
vom 1. April 1895 bis Ende April 1895 172 Reichsgebiet 174 
  
1.  Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Johann Wulffsohn zum 
Konsul in Vancouver (Britisch Kolumbien) zu ernennen geruht. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Asuncion, Vize-Konsul Mertens, ist auf Grund des §. 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts- 
führung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor- 
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul Faller in Mérida (Mexiko) ist die erbetene Entlassung aus dem 
Reichsdienste ertheilt worden. 
  
82
        <pb n="186" />
        172 
 
2.   Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schlusse des Monats April 1895. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll- 
» Einnahme Differenz 
Einnahme beträgt  
der Etatsjahres bis 4% Bleiben Zeitraum . , 
zum Schlusse des Vergütungen des Vorjahres + mehr 
Einnahmen obengenannten (Spalte 4) — weniger 
' Monats p g 
A AM A A A 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 34 754 165 1 207 687 33 546 478 27 376 851 + 6169 627 
Tabacksteuer 565 778 1 055 564 723 628 432 — 63 709 
Zuckersteuer 7800 595 1 644 019 6 165 576 5 002 582 + 1 12 994 
Salzsteuer 2 960 683 — 2 960 683 2 863 664 — 97 019 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 1 223 003 502 398 720 605 924 393 — 203 788 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu- 
schlag zu derselben ... 9677019 8842 9 668 177 9913 89799D 245 714 
Brausteuer . 2530071 1402 2528 669 2 658 156 — 129 487 
Uebergangsabgabe von Bier 290 131 290 131 258 101 32 030 
Summe 59 810 445 3 365 403 56 445 042 49 26 070 + 6818 972 
Stempelsteuer für 
a)Werthpapiere 1 453 371 — 1453 371 807 6098 —+ 645 673 
b r- u. sonstige Anschaffungsgeschäfte 1 725 386 4347 1721.039 760 75 960 324 
e) Loose zu: 
Privatlotterien 204 742 — 204 742 144 269 + 60 473 
Staatslotterien 761 040 — 761 040 179000 + 582 040 
Spielkartenstempel — — 96 502 91000 — 5 502 
Wechselstempelsteuer — — 715 340 704767 4 10 573 
Post= und Telegraphen- Verwaltung — — 25 239 8023 62 291 — 1 607 516 
Reichs-Eisenbahnverwaltung . — — 5 422 000 5044 0000 — 378 000 
  
Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 196 303 4 
höher. 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhr--Vergütungen und Verwaltunge- 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende April 1895: 
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom 6 Differenz zwischen den 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres densr imahme in Spalten 2 und 3, 
der bis zum Schlusse des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats 1 — weniger 
-— # — 
1. 2. 3. 4. 
Zölll 30 202 253 25 008 559 + 5 193 694 
Tabacksteuer 643 496 756 562 — 1136066 
Zuckersteuer 8 436 414 7454 293 + 9982 121 
Salzsteuer 3 701 935 3 806 585 — 104 650 
Maschbotiich. und Branntweinmaterialsteuer 1 115 281 1 546 118 – 430 837 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
zu derselben. 9 856 651 9 384 490 + 472 161 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 2-397 071 2:479 939 — 82 868 
Summe 56 353 101 50 436 546 + 5916555 
Spielkartenstemzpdplelmm 142 119 112 004 + 30 115
        <pb n="187" />
        — 173 — 
3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. d. M. beschlossen, daß dem §. 2 der Bestimmungen über 
die Tara — vergl. Bekanntmachung vom 30. Mai 1888, Central-Blatt S. 184 — folgende Vorschrift 
als letzter Absatz hinzugefügt werde: 
Bei der Einfuhr von Baumwollensamenöl in zum Transport dieser Flüssigkeit eigens 
eingerichteten Fahrzeugen ohne anderweitige unmittelbare Umschließung ist das zollpflichtige 
Gewicht in der Weise zu ermitteln, daß zu dem Eigengewicht des Baumwollensamenöls 
20,5 Prozent dieses Gewichts zugeschlagen werden. 
Berlin, den 16. Mai 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. d. M. Folgendes beschlossen: 
1. Deutsche Güter, welche aus dem deutschen Zollgebiet zur internationalen Ausstellung für 
Hotel- und Reisewesen in Amsterdam gesendet worden sind und von derselben mit dem 
Anspruch auf zollfreien Einlaß zurückgebracht werden, sind vor dem Abgang in Amsterdam 
von dem zuständigen Versender dem Kaiserlichen General-Konsul daselbst unter Uebergabe 
von Verzeichnissen über den Inhalt der zu versendenden Kolli anzumelden. 
2. Der Kaiserliche General-Konsul ertheilt nach erfolgter Prüfung den Rücksendungsnachweis 
nach Maßgabe eines Formulars, welches die Bezeichnung des Empfängers, an den die 
Sendung zurückgeht, Zeichen und Nummer, Anzahl, Art der Verpackung, Gewicht und 
Inhalt der Kolli zu enthalten hat. Die Gewichtsangabe kann unterbleiben, wenn sich das 
Gewicht der Kolli wegen unzureichender Tragfähigkeit der in den Ausstellungsräumen vor- 
handenen Waagen nicht feststellen läßt. In diesem Falle ist von dem General-Konsul eine 
bezügliche Bescheinigung in dem Formular abzugeben. 
3. Von Anlage eines Zollverschlusses wird abgesehen, dagegen die Zollfreiheit der Güter 
davon abhängig gemacht, daß die Kolli mit von dem Kaiserlichen General-Konsul zu 
liefernden Zetteln beklebt werden, auf welchen der Name des Empfängers des zurückgehenden 
Ausstellungsgutes, der Bestimmungsort und die Ordnungsnummer angegeben ist. 
4. Sendungen dieser Art können auf Grund des Rücksendungsnachweises an der Grenze zoll- 
frei in den freien Verkehr gesetzt werden; wird die Abfertigung bei dem Amt des 
Bestimmungsortes beantragt, oder ergeben sich bei der Abfertigung an der Grenze Anstände, 
so sind die Güter unter Zollkontrole mit dem Rücksendungsnachweise dem zuständigen Amt 
zu überweisen, welchem die schließliche Abfertigung obliegt. 
5. Soweit der nach Ziffer 2 ertheilte Rücksendungsnachweis Menge und Gattung der Güter 
nicht so genau bezeichnet, daß hiernach die Einreihung der Waaren unter eine statistische 
Nummer erfolgen kann, auch der Grenzeingangsdeklarant nicht zur sofortigen Ergänzung 
der erforderlichen Daten im Stande ist, kann die Ablassung der Güter in den freien Ver- 
kehr dennoch gemäß Ziffer 4 erfolgen. Das Abfertigungsamt hat alsdann die Ergänzung 
der statistischen Daten nachträglich durch Befragen der Waarenempfänger herbeizuführen. 
Hierzu kann das Abfertigungsamt die Vermittelung derjenigen Steuerämter, in deren Bezirk 
die Waarenempfänger ihren Wohnsitz haben, in Anspruch nehmen. 
Berlin, den 16. Mai 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
32*
        <pb n="188" />
        174 
4. Polizei 
" Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
— Laufende Nr. 
  
Name und Stand 
— 
— 
der Ausgewiesenen. 
Alter und Heimath 
—Wu. 
  
1 4 
Grund 
der Bestrafung. 
4. 
  
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
  
5. 
Datum 
des 
Ausweisungs- 
beschlusses. 
6. 
  
G 
  
Franz Facioli, 
Tagner, 
Bartolomeo Gia- 
nella, Hutmacher, 
Anton Guschall, 
Schuhmacher, 
Josef Kraußz, 
Kaufmann, 
Alfons Lejsek, 
Kaufmann, 
Josef Hermann 
Schweizer, Glaser, 
Mathias Skoda, 
Sattler, 
Abraham Stein- 
berg 
berg), Schreiner, 
Wilhelm Weßely, 
Tischler, 
(Schtein- 
Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 13. April 1868 zu Turin, 
Italien, italienischer Staatsangehöriger, 
geboren am 23. September 1847 zu 
Leggiuno, Provinz Como, Stalien, 
italienischer Staatsangehöriger, 
geboren am 8. Dezember 1850 zu 
Welperschitz, Böhmen, ortsangehörig zu 
Lohm, Bezirk Tepl, ebendaselbst, 
geboren am 25. August 1865 zu Lugos, 
Komitat Krasso-Szöreny, Ungarn, 
ortsangehörig zu Fäscet, ebendaselbst, 
geboren am 28. August 1872 zu Prag, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 21. September 1848 zu 
Landschlacht, Kanton Thurgau, Schweiz, 
geboren am 30. Oktober 1861 zu 
Preschowitz, Bezirk Kromau, Mähren, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
  
geboren am 19. Februar 1872 zu 
Odessa, Rußland, russischer Staats- 
angehöriger, 
geboren am 28. Mai 1872 zu Neu- 
Etting, Bezirk Pilgram, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
  
  
Landstreichen, 
Landstreichen, 
desgleichen, 
Betteln, 
Landstreichen, Betteln, 
Führung falschen Na- 
mens und gefälschter 
Legitimationspapiere, 
Landstreichen und 
Führung gefälschter 
Legitimationspapiere, 
Landstreichen, Betteln 
und Widerstand gegen 
die Staatsgewalt, 
Ge- 
brauch falschen Na- 
mens und falscher 
Legitimationspapiere 
und versuchter Dieb- 
stahl, 
Landstreichen, 
Betteln, Betrug und 
Sachbeschädigung, 
  
Kaiserlicher Bezirks-Prä- 
sident zu Colmar, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Cassel, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-Präsident zu 
Potsdam, 
Großherzoglich badischer 
Landeskommissär zu 
Karlsruhe, 
Königlich preußischer Re- 
ierungs = Präsident zu 
Potsdem, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Sigmaringen, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Roding, 
Königlich bayerische Poli- 
zei. Direltion München, 
dieselbe, 
  
11. Mai d. J. 
26. April d. J. 
13. Mai d. J. 
20. April d. J. 
9. Mai d. J. 
12. Mai d. J. 
24. April d. J. 
4. Mai d. J. 
17. April d. J. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="189" />
        — 175 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. Mai 1895.  Nr. 22. 
Inhalt: 1. Handels- und Gewerbe-Wesen: Abänderung des   
Verzeichnisses der in den Weinbaugebieten des Reichs 3. Konsulat.Wesen: Todesfälle 176 
gebildeten Weinbaubezirke. Seite 175 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Ergänzung der Ausführungs- Reichsgebiet    176 
bestimmungen zum Salzsteuergesetz. 176 
  
1. Handels- und Gewerbe-Wesen. 
Bekanntmachung. 
In dem durch die Bekanntmachung vom 5. Mai 1893 (Central-Blatt S. 131) veröffentlichten 
Verzeichnisse der in den Weinbaugebieten des Reichs gebildeten Weinbaubezirke sind unter I (Preußen) 
bei dem Weinbaubezirk 13 (Diedenbergen) 
die Gemarkung Lorsbach und 
bei dem Weinbaubezirk 32 (Runkel) 
die Gemarkung Villmar 
zu streichen. 
Dagegen treten hinzu 
dem Weinbaubezirk 26 (Caub) 
die Gemarkung Sauerthal und 
dem Weinbaubezirk 42 (Wincheringen) 
die Gemarkung Wasserliesch im Landkreise Trier. 
Berlin, den 24. Mai 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Schroeder. 
  
83
        <pb n="190" />
        — 176 — 
2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Mai d. J. Jolgendes beschlossen: 
In den Ausführungsbestimmungen zum Salzsteuergesetze (Central-Blatt 1888 S. 613) erhält §. 10 
Absatz 2 folgenden Zusatz: 
An Stelle der Abfertigung auf Begleitschein I kann bei Abraumsalzen von mehr 
als 60, jedoch weniger als 75 Prozent Kochsalzgehalt die Abfertigung auf Transportschein 
treten, wie solche für die Versendung von auf Salinen denaturirtem Gewerbebestellsalz vor- 
geschrieben ist (zu vergleichen Ziffer 2C Absatz 2 der Bestimmungen über die Befreiung des 
zu landwirthschaftlichen etc. Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe — Central- 
Blatt 1888 S. 642). 
  
3.  Konsulat-Wesen.  
Der Kaiserliche Vize-Konsul Joseph Strangman in Waterford (Irland) ist gestorben. 
  
Der Kaiserliche Vize-Konsul in Tornea (Finland) Paul Wilho Berg ist gestorben. 
  
4. Polizei-Wesen.   
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2  Grund  des 
 der Best Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses 
 
I. 2.  3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des S§. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.   Martin Kinacki, (29 Jahre alt, geboren zu Krowice, Diebstahl im wieder- Königlich preußischer Re- 15. Mai d. J. 
Stellmacher, Gouvernement Warschau, russischer holten Rückfall (2 gierungs-  zu 
Staatsangehöriger, Jahre Zuchthaus, Bromberg, 
laut Erkenntniß vom 
12. Mai 1893), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Leo Kasemir Brand, geboren am 8. März 1866 zu Radomsk, (Landstreichen, Betteln, Königlich preußischer Re- 17. Mai d. J. 
genannt von Bara- Rußland, ortsangehörig zu Warschau Angabe falschen Na- gierungs-Präsident   zu 
nowski, Klavier- ebendaselbst, mens und unbefugte Wiesbaden, 
spieler und Kellner, Annahme des Adels- 
prädikats,
        <pb n="191" />
        — 177 — 
  
1. Laufende Nr. 
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
 Grund  des 
der Best Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
2.  3. 4. 5. 6. 
  
 
Königlich preußischer Re- 18. Mai d. J. 
gierungs-Präsident zu 
Potsdam, 
Königlich preußischer Re. desgleichen. 
gierungs = Präsident zu 
Johann Chaloupek, geboren am 26. März 1845 zu Wil-Landstreichen, 
Tapezierer, helmau, Bezirk Czaslau, Böhmen, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
Albert Karl Geyger, geboren am 19. Dezember 1875 zu Landstreichen und 
Schmied, Grün. Bezirk Asch, Böhmen, orts= Betteln, 
10. 
11. 
13. 
14. 
15. 
  
Franzesko Gropetti, 
Handlanger, 
Josef Halbhuber, 
Tagelöhner, 
Josef Hermsdörfer, 
Handlungsgehülfe, 
Thomas Christian 
Jensen, Kirschner, 
Paul Setzelsberger, 
Tagelöhner, 
Emil Leitner, 
Perlmutterdrechsler- 
gehülfe, 
Emil Löffler, 
Schlächter, 
Anna Luksova, ledige 
Handarbeiterin, 
Josef Schimereck, 
Schuhmacher, 
Johann Franz 
Turczynski, Loh- 
gerbergeselle, 
Julius Wirl, Kellner, 
  
angehörig zu Liebenstein, Bezirk Eger, 
ebendaselbst, 
geboren am 16. September 1873 zu 
Stabis, Kanton Tessin, Schweiz, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 11. Februar 1850 zu Klein- 
thal, Gemeinde Pürstein, Bezirk Kaaden, 
Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 24. Februar 1855 zu See- 
stadtl, Kreis Komotau, Böhmen, 
geboren am 17. Juni 1842 zu Frederiks- 
havn, Dänemark, ortsangehörig zu 
Sundbye, ebendaselbst, 
geboren am 10. Juni 1858 zu Braunau, 
Ober-Osterreich, österreichischer Staats. 
angehöriger, 
geboren am 24. Mai 1874 zu Deutsch- 
hause, Bezirk Sternberg, Mähren, orts- 
angehörig zu Lichten, Bezirk Freuden- 
thal, Oesterreichisch-Schlesien, 
geboren am 24. Oktober 1863 zu 
Bernsdorf, Bezirk Friedland, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren im Jahre 1853 zu Silberberg, 
Bezirk Klattau, Böhmen, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren am 16. März 1849 zu Barau, 
Bezirk Pisek, Böhmen, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren am 8. März 1847 zu Brieg, 
Preußen, österreichischer Staatsange- 
höriger und ortsangehörig zu Staro- 
grod, Bezirk Sokal, Galizien, 
geboren am 12. November 1847 zu 
Mlikojed, Bezirk Leitmeritz, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
Obdachlosigkeit, 
Landstreichen und 
  
  
  
Merseburg, 
Kaiserlicher Bezirks-Präsi-. 
dent zu Straßburg, 
Königlich bayerisches Be. 
zirksamt Pfarrkirchen, 
Großherzoglich sächsischer 
Direktor des lll. Ver- 
waltungsbezirks zu 
Eisenach, 
Königlich preußischer Re. 
gierungs = Präsident zu 
Schleswig, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Wasserburg, 
Königlich sächsische Kreis. 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
Königlich preußischer Poli- 
zei-Präsident zu Berlin, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Grafenau, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Mühldorf, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs- Präsident zu 
Frankfurt a. O., 
Königlich preußischer Poli- 
zei-Präsident zu Berlin, 
  
Berlin, Carl Hevmanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
27. April d. J. 
14. Mai d. J. 
20. Mai d. J. 
§. Mai d. J. 
19. April d. J. 
6. April d. J. 
13. Mai d. J. 
15. Mai d. J. 
13. April d. J.
        <pb n="192" />
        <pb n="193" />
        – 179 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. Juni 1895.  Nr. 23. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen:  Ernennungen; — Er- 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs für das Etatsjahr 1894/1895 
mächtigung zur Vornahme von Zivilstands-Akten; — 3. Ausweisung  von Ausländern aus dem 180 
Entlassung; — Exequatur--Ertheilungen Seite 179  Reichsgebiet      181 
  
  
1. Konsulat-Wesen.   
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Schiffsmakler Benjamin S. Bradbeer zum Vize-Konsul in Lowestoft 
und 
den Kaufmann Ernest Buick zum Vize-Konsul in Wick (Schottland) 
zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Knappe in Canton ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Ein- 
schluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und 
Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Saffi (Marocco), Karl Frank, ist die nachgesuchte Ent- 
lassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
  
Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden 
dem zum kolumbischen General-Konsul in Hamburg an Stelle des Herrn Aureliano Gonzalez 
Toledo ernannten Dr. Nicoläs J. Casas 
und 
dem zum Handels-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Freiburg i. B. ernannten 
Herrn Jacob H. Thieriot. 
  
34
        <pb n="194" />
        2. Finanz-Wesen. 
180 
 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) 
an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
fur das Etatsjahr 1894/95. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Differenz 
Bezeichnung Soll.-Einnahme Ausfuhr- Einnahme zwischen den 
der beträgt für Vergütungen Bleiben vorigen Spalten 4 und 5 
Etatsjahre 
das Etatsjahr etc.  + mehr 
Einnahmen. 1894/95 jahr (Spalte 4) - weniger 
M.  M. M. M. M. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle. 394 810 460 7156 673 387 653 787 364 430 353 + 23 223 434 
Tabacksteuer 11 850 286 95 098 11 755 188 11 788 650 — 33 462 
Zuckersteuer 97350 560 12 236 081 85 114 479 77 879734 + 7234 745 
Salzsteuer 45 414 705 60 542 45 354 163 44 305 789 + 1048 374 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 32 048 770 9 956 380 22 092 390 24 650 769 — 2 558 379 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu- 
schlag zu derselben ..... 118 145 155 113 700 118 031 455 117 810 858 +. 220 597 
Brausteuer . 26 475 928 109 615 26 366 313 26 648 065 — 281 752 
Uebergangsabgabe von Bier 3 25 049 — 3 625 049 3 678 434 — 53 385 
Summe 729 720 913 29 728 089 699 992 824 671 192 6562 + 28 800 172 
Stempelsteuer für 
a) Werthpapiere 9 037 981 — 9 037981 4 166 208 + 4 871 773 
b) Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte 16 518 235 111 316 16 406 919 8 164 790 + 8242 129 
c) Loose zu 
Privatlotterien 2342 555 – 2342 555 1479 417 + 863138 
Staatslotterien 11973 059 — 11 973 059 7856 613 + 4 116 446 
Spielkartenstempol — — 1 399 929 1 377094 22 835 
Wechselstempelsteuer — — 8 147 837 8 174920 — 27 083 
Post- und Telegraphen-  — — 269 778 002 256 466 749 + 13 311 253 
Reichseisenbahn-Verwaltung — — 62758043 62 352 578 + 405 465 
Anmerkung: 
  
beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen für das Etatsjahr 1894/95: 
  
  
Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten 
  
  
  
  
  
  
 Differenz  zwischen den Spalten 2 und 3 
Bezeichnung    Ist-Einnahme Ist-Einnahme.   
der für das Etatsjahr    + mehr 
1894/95 im vorigen Etatsjahre 
Einnahmen. — weniger 
M. M. M. 
1. 2.  3.  4. 
Zölle 362 680 894 336 627292 + 26 053 692 
Tabacksteuer 11 329970 10 918 425 + 411545 
Zuckersteuer 80 372 185 71065 112 + 9307073 
Salzsteuer  44 462 749 43 672 045 + 790704 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer  18024895« 19207292 — 1 182 397 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
zu derselben  99 600 500 100 128 206 — 527 706 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 25 470 158 25 751 498 — 281340 
Summe 641 941 441 607 369 870 + 34571 571 
Spielkartenstempel 1 280 057 1 301 223 — 21 166
        <pb n="195" />
        181 
3. Polizei-Wesen.   
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum 
    Ausweisung des Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.  
 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Fortunato Felicetti, geboren am 11. Oktober 1857 zu Pre- Betteln, Königlich sächsische Kreis- 6. Mai d. J. 
Maurer, dazzo, Bezirk Cavalese, Tirol, ortsan- hauptmannschaft 
gehörig ebendaselbst, Zwickau, 
2. Julius Hafran, geboren am 16. April 1870 zu Mäh- Landstreichen und Königlich preußischer Re- 24. Mai d. J. 
Wachszieher, risch-Neustadt,  ortsangehörig ebenda- Betteln, gierungs-Präsident  zu 
selbst, Breslau  
3.   Elie Nicola, chals geboren im Jahre1862 zu Hakkiari Landstteichen, Königlich  bayerische Poli- 15. Mai d. J. 
däischer Mönch, Vilajet Wan, asiatische Türkei, zei-Direktion München, 
4a. Anton Weinlich, a) 24 Jahre alt, 
Musiker, 
b. Johanna Weinlich, b) 52 „   „ 
Sängerin, 
c. Katharina Weinliche, c) 22   „   „  Königlich sächsische Kreis.- 
Sängerin, Landstreichen, hauptmannschaft 8. Mai d. J. 
d. Anna Weinlich, d) 19   „   „  Dresden, 
Sängerin, 
e. Marie Weinlich, e) 18 ,, „ sämmtlich unehelich 
Näherin, geboren zu Lauterbach, Bezirk Leito- 
mischl, Böhmen,  
  
  
  
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Hevmanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="196" />
        <pb n="197" />
        — 183 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
     
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. Juni 1895. Nr. 24. 
 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur- 
Ertheilung     Seite 183 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Reichsgebiet 187 
Mai 1895 184 Anhang. Militär-Wesen: Gesammt-Verzeichniß der zur 
3. Zoll, und Steuer-Wesen: Abänderung des Verzeichnisses Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den 
der Reichsbevollmächtigten und Stations-Kontrolöre; — einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehr- 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der anstalten 189 
Zoll- und Steuerstellen 186 
  
  
1. Konsulat-Wesen.   
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Andrea Camilleri an Stelle 
des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Vize-Konsuls Braun zum Vize-Konsul in Girgenti 
(Italien) zu ernennen geruht. 
  
Dem zum Königlich serbischen Konsul in Königsberg i. Pr. ernannten Banquier Julius Goldberg ist 
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
        <pb n="198" />
        — 184 — 
2. Bank- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu Spalte 9 Nr. 2* 
7*: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu Spalte 5*: Davon in Abschnitten zu 
  
  
  
  
Bemerkungen.  
,, 500   M.   = 
,,,   1000   M.   = 
100 M. — 856 227 900 M. 
23 267 500 M. (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
= 355 115 500 M. ( 
Darunter 129 900 M noch nicht 
91332 M. 
  
  
  
  
,, 1 und 2). 
zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Guclden- und Thalernoten. 
  
  
Passiva. 
2 Sonsti Ver- 
 Bezeichnung * bindlic s 
 z 9 Grund. HReserve- Gegen Unge. Gegen fnize Gegen keiten Gegen Gegen Summe] Gegen 
 der tal. 30. Aprildeckte 30. April Ver 30. Aprils mit 830. April 30. Aprider 30. Avril 
— Banken. Kapital. Fonds. 1395. Noten. 1895. bindlich. 1895. Kündi. 1895. 1805. Bassiva. 1865. 
keiten. gungs- 
# frist. l 
1. 2. ¾ 4. . 7 8. ¾ !—— 13. 14. 15. 6. 
Reichsbank 120 000 30 000|1060 031|— 35 700—M — 551 312 +J 47 70. — 911|1 770 288 12 916 
Frankfurter Bank- 18 000 4800 11 781— 360 7140 — 351 79308— 1051113680 + 1624 + 1716 384 
Bayerische Notenbank 7500 1 865 64315|— 329 29041.— 10829894 6031 — — + 53886645 812 
Sächsische Bank zu Dresden 30 000 4676 49877|+ 1138 9 *“ 15101 19847 +J 7464 5— 21126 478F 9 708 
Württembergische Notenbank 9u000 7761 22 408 139 9896 —+ 65 2259 + 214 53— 100 + 30 34776 375 
Badische Bank 9000 1 659 14368— 507 9 ½ 51 3300— 90606 — — +—+ 3628589— 1467 
Bank für Süddeutschland 15 672 1 789 11383— 844 6958— 965 109/— 1521 — — + 30|] 29258— 966 
Braunschweigische Bank 10 500 690 22100— 920 1 491—. 6944 3310 71 1235— ud 151/ - 29 18096/— 1 197 
* 
Zusammen 219 m 46 w 236 373/— 3738I73060 — 40258598000 + 53 8621 36 ii- 2380 + 1 5 150 727—+.20 563
        <pb n="199" />
        Wesen. 
banken Ende Mai 1895 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende April 1895. 
auf tausend Mark.) 
185 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa.  
Event. 
Ver-  
bindlich 8 
keiten Metall- Gegen Reichs. Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen 
  
aus weiterge- 30. April kassen- 30. April anderer 30. April Wechsel. 30. April Lombard. 30. April Effekten. 30. April Aktiva. 30. April der 30. April 
gebenen Bestand. 1895. scheine. 1895. Banken. 1895. 1895. 1805. 1895. wa. 1895. Aktiva. 1895. 
inlän-  
dischen   
Wechseln. - 
17. 18. 19. 20. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 
— 1076 196 + 5814 27 474 + 1938 10 458 + 1040 531 547 + 6254   73022 -   4936 9254 + 1794   42337 + 1012 1770288 + 12 916 1 
1597 4229 — 261 28 + 14 375 + 238 34547 + 1347 8719 - 373 6293 + 321 2906 — 862 57097 + 424 2 
809 32331 642 57. + 18 2886 93 16975 — 49 2 826+ 367 178— 37 % — 394 86 645— 8123 
L 
225122616«—554 891 — 49 17145 3250 73410 T+. 318 3 256 + 406 646 — 162 8514 + 1 100126478’ +T 9 7084 
| 
951 10176— 8832 66, — 25 197LT 9P320444 + 336 11461 — 60 8 — 665 +M 23433 
995 490100 — 976 29 + 10 128 — 53 20297— 289 767— 5 220— 15 193— 139 28589 14676 
1548 1243 39 10 — 17 17% 98 16773 1 013 1 5000 fMH 95 4i60 — 157 1791— 11129258— 966s|7 
241 567— 226 30 — 15 122% 15 4647— 40 30655 1# 323— 40 938— 1136 1814¾ 1220| 
68 t 28585 1874443314é0 9215127320 580
        <pb n="200" />
        — 186 — 
3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen 
1. der Königlich preußische Ober-Grenz-Kontrolör, Steuer-Inspektor Ramthun in Kiel an Stelle 
des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Wiesing dem 
Kaiserlichen Haupt-Zoll-Amt zu Schirmeck und den Kaiserlichen Haupt-Steuer-Aemtern zu 
Hagenau, Saargemünd und Straßburg i. E. mit dem Wohnsitz in Straßburg i. E. und 
2. der Kaiserliche Haupt-Steueramts-Rendant Rohr in Colmar an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Kaiserlichen Zoll-Inspektors Wörner den Königlich preußischen Haupt- 
Zollämtern zu Eydtkuhnen, Memel und Tilsit, sowie den Königlich preußischen Haupt-Steuer- 
ämtern zu Friedland i. Ostpr. und Gumbinnen mit dem Wohnsitz in Tilsit 
als Stations-Kontrolör vom 1. Juni d. J. ab beigeordnet worden. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Die bisher selbständige Zuckersteuerstelle zu Groß-Peterwitz im Bezirk des Hauptsteueramts 
Breslau 1 ist mit dem zu demselben Hauptamtsbezirk gehörigen Steueramt l. zu Canth verbunden und 
die Zuckersteuerstelle zu Fröbeln im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oels dem Hauptsteueramt zu Oppeln 
zugetheilt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptsteueramt zu Gleiwitz die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über 
Waaren der Nummer 5 m des Zolltarifs, welche für den Droguisten Simon daselbst eingehen, 
dem Salzsteueramt II. zu Salzdetfurth im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Steinsalz einschließlich des unter Eisenbahn- 
wagenverschluß eingehenden. 
Im Königreich Bayern. 
Das Nebenzollamt I. zu Reit i. W. im Bezirk des Hauptzollamts zu Reichenhall ist in ein 
Nebenzollamt II. umgewandelt worden. 
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Kipfenberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Regensburg ist die 
Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über steuerfreien undenaturirten Branntwein zu Heil- 
zwecken ertheilt worden. 
Im Königreich Sachsen. 
Dem Untersteueramt zu Radeberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dresden ist die Befugniß 
zur Vorabfertigung des von der dortigen Exportbierbrauerei mit dem Anspruch auf Steuervergütung 
unter Eisenbahnwagenverschluß auszuführenden Bieres ertheilt worden. 
Im Großherzogthum Baden. 
Die bisherigen Obereinnehmereien und ebenso die mit Domänenverwaltungen verbundenen Ober- 
einnehmereien führen von jetzt ab die Bezeichnung „Finanzamt"“. 
Der Steuer-Einnehmerei zu Dürrheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Singen (Finanzamt 
Villingen) ist die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über steuerfreien undenaturirten 
Branntwein zu Heilzwecken beigelegt worden. 
1 Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Den Steuerämtern zu Saalfeld und Pößneck ist die unbeschränkte Befugniß zur Erledigung 
von Begleitscheinen I einschließlich der Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Be-
        <pb n="201" />
        187 
gleitscheingüter und dem Steueramt zu Pößneck außerdem die Befugniß zur Ausfertigung von Begleit- 
scheinen 1 ertheilt worden. 
hoben worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Zu Röschwoog im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hagenau ist eine Uebergangssteuerstelle mit 
der Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben für Bier und Wein und zur Ausfertigung und Er- 
ledigung von Uebergangsscheinen über diese Getränke errichtet worden. 
Gleichzeitig ist die Uebergangssteuerstelle zu Beinheim in demselben Hauptamtsbezirk aufge- 
  
  
  
  
  
  
  
  
4. Polizei-Wesen.   
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
   Grund  des 
 der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
 der Ausgewiesenen.   beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2.  3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Josef Böhler, geboren am 31. Oktober 1876 zu Diebstahl und Betteln, Großherzoglich badischer 19. Februar 
Knecht, Kempten, Bayern, ortsangehörig zu Landeskommissär zu d. J. 
Wohlfurt, Bezirk Bregenz, Oesterreich, Konstanz, 
2.  Gerhard Kamphaus, geboren am 27. September 1869 zu Betteln, Königlich preußischer Re- 30. Mai d. J. 
Maurergeselle, Denekamp, Niederlande, gierungs-Präsident   zu 
Düsseldorf, 
3. Adolf Köhler, geboren am 12. Januar 1862 zu Landstreichen und Königlich bayerisches Be- 18. Mai d. J. 
Geschäftsreisender, Müllersgrün, Bezirk Karlsbad, Böhmen, Betteln, zirksamt Regen,  
4. Franz Kranich, geboren am 15. April 1866 zu Eulau, Widerstand gegen die Königlich sächsische Kreis- 21. Mai d. J. 
Steinsäger, Bezirk Tetschen, Böhmen, ortsangehörig Staatsgewalt, Be- hauptmannschaft 
zu Doppitz, Bezirk Außig, ebendaselbst, leidigung und Betteln, Bautzen, 
5. Albert Vorac, Berg- geboren im Jahre 1829 zu Nemelkau, Landstreichen und Königlich bayerisches 28. Mai d. J. 
mann, Bezirk Klattau, Böhmen, ortsangehörig Betteln, Bezirksamt Mühldorf, 
daselbst, 
6.] Wenzel Walther, geboren im Jahre 1875 zu Münchs- Landstreichen, Königlich bayerisches Be- 21. Mai d. J. 
Musikant, dorf, Bezirk Bischofteinitz, Böhmen, zirksamt Sulzbach, 
  
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="202" />
        <pb n="203" />
        Anhang 
Nr. 24 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
Berlin, Freitag, den 14. Juni 1895. 
  
  
Militär-Wesen. 
  
Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerkungen: 
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten 
unter A. b. B. b und c oder C. c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind besugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem † bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein 
Uebersicht. 
  
Oeffentliche Lehranstalten. Seite Seite 
Gymnasien (A.  a)  190 Progymnasien (C. a) 198 
Real-Gymnasien (A. b) 195 Realschulen (C. b)   199 
Ober-Realschulen (A. c)  196  Real-Progymnasien   (C.  c) 201 
Progymnasien (B. a)  197   Höhere Bürgerschulen   (C.  d) 202 
Realschulen   (B.   b) 197   Andere öffentliche Lehranstalten   (C.   e) 202 
Real-Progymnasien   (B.   c) 198   Privat-Lehranstalten  203 
  
36
        <pb n="204" />
        190 Oeffentliche Lehranstalten. — A. a. Gymnasien. —— 
Oeffentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
 Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. Bunzlau, 
Aachen: Kaiser-Karls-Gymnasium, Burg i. d. Provinz Sachsen, 
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, *Burgsteinfurt, 
Allenstein, Cassel: Friedrichs-Gymnasium, 
Altona,  Wilhelms-Gymnasium, 
Anklam, Celle, 
Arnsberg, Charlottenburg, 
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real- *  
Progymnasium), Cleve, 
Attendorn, Coblenz, 
Aurich, Cöln: Gymnasium an der Apostelkirche, 
Barmen, Friedrich-Wilhelms-Gymnasium, 
Bartenstein, Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, 
Bedburg: Ritter-Akademie, Gymnasium an Marzellen, 
Belgard, Städtisches Gymnasium in der Kreuzgasse 
Berlin: Askanisches Gymnasium, 
Französisches Gymnasium, 
Friedrichs-Gymnasium, 
Friedrich-Werdersches Gymnasium,   
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium, 
Humboldts-Gymnasium, 
Joachimsthalsches Gymnasium, 
Gymnasium zum grauen Kloster, 
Köllnisches Gymnasium, 
Königstädtisches Gymnasium, 
Leibniz-Gymnasium, 
Lessing-Gymnasium, 
Luisen-Gymnasium, 
Luisenstädtisches Gymnasium, 
Sophien-Gymnasium, 
Wilhelms-Gymnasium, 
Beuthen i. Ober-Schlesien, 
Bielefeld: Gymnasium (verbunden mit Real--Gym- 
nasium), 
Bochum, 
Bonn, 
Brandenburg: Gymnasium, 
Ritter-Akademie, 
Braunsberg, 
Breslau: Elisabeth-Gymnasium, 
Friedrichs-Gymnasium, 
Johannes-Gymnasium, 
König-Wilhelms-Gymnasium, 
Magdalenen-Gymnasium, 
Matthias-Gymnasium, 
Brieg, 
Brilon, 
Bromberg, 
  
  
  
(verbunden mit Real-Gymnasium), ¹) 
Coesfeld, 
Conitz, 
Culm, 
Danzig: Königliches Gymnasium, 
Städtisches Gymnasium, 
*  
Deutsch-Krone, 
Dillenburg, 
Dortmund, 
Dramburg, 
Düren, 
Düsseldorf: Königliches Gymnasium, 
Städtisches Gymnasium (verbunden mit 
Real-Gymnasium), 
Duisburg, 
Eberswalde, 
Eisleben, 
Elberfeld, 
Elbing, 
Emden, 
Emmerich, 
Erfurt, 
Essen, 
Flensburg: Gymnasium (verbunden 
Gymnasium), 
Frankfurt a. Main: Kaiser-Friedrichs-Gymnasium, 
Städtisches Gymnasium, 
Frankfurt a. d. Oder, 
Fraustadt, 
Freienwalde a. d. Oder, 
Friedeberg i. d. Neumark, 
Fürstenwalde, 
mit Real- 
1) Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1895.
        <pb n="205" />
        A. a. Gymnasien. 
Fulda, 
Garz a. d. Oder, 
Glatz, 
Gleiwitz, 
Glogau: 
Glückstadt, 
Gnesen, 
Görlitz: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Göttingen: Gymnasium (verbunden mit Real--Gym- 
nasium), 
Goslar: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Evangelisches Gymnasium, 
Katholisches Gymnasium, 
Graudenz, 
Greifenberg i. Pommern, 
Greifswald: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
  
gymnasium), 
Groß-Lichterfelde, 
Groß-Strehlitz, 
Guben: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Gütersloh, 
Gumbinnen, 
Hadamar, 
Hadersleben, 
Hagen i. Westfalen: Gymnasium (verbunden mit 
Real-Gymnasium), 
Halberstadt, 
Halle a. d. Saale: Lateinische Hauptschule der 
Franckeschen Stiftungen, 
Städtisches Gymnasium, 
Hameln: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
gymnasium), 
*Hamm,  
Hanau, 
Hannover: Lyzeum I., 
Lyzeum II., 
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, 
Heiligenstadt, 
*Herford, 
Hersfeld: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
gymnasium), 
Hildesheim: Gymnasium Andreanum, 
Gymnasium Josephinum, 
Hirschberg, 
Höxter, 
*  
Jauer, 
Ilfeld: Klosterschule, 
Inowrazlaw, 
Insterburg: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Kattowitz, 
Kempen i. d. Rheinprovinz, 
  
191 
Kiel, 
Königsberg i. d. Neumark, 
Königsberg i. Ostpreußen: Altstädtisches Gymnasium, 
Friedrichs-Kollegium, 
Kneiphöfisches Gymnasium, 
Wilhelms-Gymnasium, 
Königshütte, 
Köslin, 
Kolberg: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Kottbus: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
gymnasium), 
Krefeld, 
Kreuzburg, 
*  
Krotoschin, 
Küstrin, 
Landsberg a. d. Warthe: Gymnasium (verbunden 
mit Real-Gymnasium), 
Lauban, 
Leer: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Leobschütz, 
Liegnitz: *Ritter-Akademie, 
Städtisches Gymnasium, 
Linden bei Hannover, 
*Lingen, 
Lissa, 
Luckau, 
Lüneburg: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Lyck, 
Magdeburg: Pädagogium des Klosters U. L. 
Frauen, 
Dom-Gymnasium, 
König-Wilhelms-Gymnasium, 
Marburg, 
Marienburg i. Westpreußen, 
Marienwerder, 
Meldorf, 
Memel, 
Meppen, 
Merseburg: Dom-Gymnasium, 
Meseritz, 
Minden: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
 nasium), 
Moers, 
Montabaur, 
Mühlhausen i. Thüringen: Gymnasium (verbunden 
mit Real-Progymnasium), 
Mülheim a. d. Ruhr: Gymnasium (verbunden mit 
Realschule), 
München-Gladbach: Gymnasium (verbunden mit 
Real-Progymnasium), 
Münster i. Westfalen, 
36*
        <pb n="206" />
        192 
Münstereifel, 
Nakel, 
Naumburg a. d. Saale: 
Neisse, 
Neuhaldensleben, 
Neu-Ruppin, 
Neuß, 
Neustadt i. Ober-Schlesien, 
Neustadt i. Westpreußen, 
Dom-Gymnasium, 
*7 Neustettin, 
Neuwied: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
gymnasium), 
Norden, 
Nordhausen a. Harz: Gymnasium (verbunden mit 
§ Real--Gymnasium), 
els, 
Ohlau, 
Oppeln, 
Osnabrück: Carolinum, 
Raths-Gymnasium, 
Ostrowo, 
Paderborn, 
Patschkau, 
Pfortai Landesschule, 
Pleß, 
Plön, 
Posen: Friedrich-Wilhelms-Gymnasium, 
Marien-Gymnasium, 
Potsdam, 
Prenzlau, 
Prüm, 
Putbus: Pädagogium, 
Porit, 
Ouedlinburg, 
Rastenburg, 
Ratibor, 
Ratzeburg, 
Recklinghausen, 
Rendsburg: Gymnasium (verbunden mit Real- 
Gymnasium), 
Rheine, 
Rinteln, 
Rössel, 
Rogasen, 
Roßleben: Klosterschule, 
Saarbrücken, 
Sagan, 
Salzwedel, 
Sangerhausen, 
Schleswig: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
gymnasium), 
Schleusingen, 
Schneidemühl, 
1) Mit rückwirkender Kraft bis zum ÖOstertermin 
  
* 
* 
* 
  
1895. 
A. a. Gymnasien. — 
Schöneberg bei Berlin, 
Schrimm, 
Schwedt a. d. Oder, 
Schweidnitz, 
Seehausen i. d. Altmark, 
Siegburg, 
Sigmaringen, 
Soest, 
Sorau, 
Spandau, 
Stade, 
Stargard i. Pommern, 
Stargard, Preußisch- 
Steglitz, 
Stendal,) 
Stettin: König-Wilhelms-Gymnasium, 
Marienstifts-Gymnasium, 
Stadt--Gymnasium, 
Stolp: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
gymnasium), 
Stralsund, 
Strasburg i. Westpreußen, 
Strehlen, 
Thorn: Gymnasium (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Tilsit, 
Torgau, 
Trarbach, 
Treptow a. d. Rega, 
Trier, 
* Verden, 
Waldenburg, 
Wandsbek: Gymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Warburg, 
Warendorf, 
Wehlau, 
Weilburg, 
Wernigerode, 
Wesel: Gymnasium (verbunden 
gymnasium), 
Wetzlar, 
Wiesbaden, 
Wilhelmshaven, 
Wittenberg, 
Wittstock, 
Wohlau, 
Wongrowitz, 
Zeitz, 
Züllichau: Pädagogium. 
II. Königreich Bayern. 
mit Real-Pro- 
Amberg, 
Ansbach,
        <pb n="207" />
        L1A. a. Gymnasien. 
Aschaffenburg, 
Augsburg: St. Anna-Gymnasium, 
Gymnasium zu St. Stephan, 
Bamberg: Altes Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Bayreuth, 
Burghausen, 
Dillingen, 
Eichstätt, 
Erlangen, 
Freising, 
dof, 
Kaiserslautern, 
Kempten, 
Landau, 
Landshut, 
Metten, 
München: Ludwigs-Gymnasium, 
Luitpold-Gymnasium, 
Maximilians-Gymnasium, 
Wilhelms-Gymnasium, 
Münnerstadt, 
Neuburg a. d. Donau, 
Neustadt a. d. Haardt, 
Nürnberg: Altes Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Passau, 
Regensburg: Altes Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Schweinfurt, 
Speyer, 
Straubing, 
Würzburg: Altes Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Zweibrücken. 
III. Königreich Sachsen. 
Bautzen, 
Chemnitz, 
Dresden: Kreuzschule, 
Vitzthumsches Gymnasium, 
Wettiner Gymnasium, 
Dresden-Neustadt, 
Freiberg, 
Grimma: Fürsten- und Landesschule, 
Leipzig: Königliches Gymnasium, 
Nikolaischule, 
Thomasschule, 
Meißen: Fürsten= und Landesschule, 
Plauen i. Voigtlande, 
Schneeberg, 
Wurzen, 
Zittau, 
Zwickau. 
  
193 
  
IV. Königreich Württemberg. 
Blaubeuren: Evangelisch-theologisches Seminar, 
* Cannstatt, 
* Ehingen, 
Maulbronn: Evangelisch-theologisches Seminar, 
* Ravensburg, 
* Reutlingen, 
* Rottweil, 
Schönthal: Evangelisch-theologisches Seminar, 
Stuttgart: Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, 
Karls-Gymnasium, 
Tübingen, 
Ulm, 
Urach: Evangelisch-theologisches Seminar. 
V. Großherzogthum Baden. 
Baden: Gymnasium (verbunden mit Realklassen), 
Bruchsal, 
Freiburg, 
Heidelberg, 
Karlsruhe, 
Konstanz, 
Lahr, 
Lörrach: Gymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
gymnasium), 
Mannheim, 
Offenburg, 
Pforzheim, 
Rastatt, 
Tauberbischofsheim, 
Wertheim. 
VI. Großherzogthum Hessen. 
Bensheim, 
Büdingen, 
Darmstadt: Ludwig-Georgs-Gymnasium, 
Neues Gymnasium, 
Gießen, 
Laubach: Gymnasium (Fridericianum), 
Mainz, 
Offenbach a. Main: Gymnasium (verbunden mit 
Realschule), 
Worms: Gymnasium (verbunden mit Realschule). 
VII. Großherzogthum Meckleuburg-Schwerin. 
Doberan: Gymnasium Friderico-Francisceum, 
Güstrow: Domschule, 
Parchim: Friedrich-Franz-Gymnasium (verbunden 
mit Real-Progymnasium), 
Rostock, 
Schwerin: Gymnasium Fridericianum, 
Waren, 
Wismar: Große Stadtschule (verbunden mit Real- 
schule).
        <pb n="208" />
        194 
  
VIII. Großherzogthum Sachsen. 
Eisenach, 
Jena, 
Weimar. 
IX. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
Friedland, 
* Neubrandenburg, 
Neustrelitz. 
X. Großherzogthum Oldenburg. 
Birkenfeld: Gymnasium (verbunden mit Real-Ab- 
theilung), - 
*Eutin, 
Jever: Marien-Gymnasium, 
Oldenburg, 
Vechta. 
XI. Herzogthum Braunschweig. 
Blankenburg, 
Braunschweig: (Altes) Gymnasium Martino-Catha- 
rineum, 
Neues Gymnasium, 
Helmstedt, 
Holzminden, 
Wolfenbüttel. 
XII. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Hildburghausen: Gymnasium Georgianum, 
Meiningen: Gymnasium Bernhardinum. 
XIII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Altenburg: Friedrichs-Gymnasium, 
Eisenberg: Christianeum. 
XIV. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Coburg: Gymnasium Casimirianum, 
Gotha: Gymnasium Ernestinum (verbunden mit 
Realklassen). 
XV. Herzogthum Anhalt. 
Bernburg: Karls-Gymnasium, 
Cöthen: Ludwigs-Gymnasium, 
Dessau: Friedrichs-Gymnasium, - 
Zerbst: Gymnasium Francisceum (verbunden mit 
Realklassen). 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
Arnstadt, 
Sondershausen. 
XVII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Rudolstadt: Gymnasium (verbunden mit Realklassen). 
A. a. Gymnasten. 
  
  
XVIII. Fürstenthum Waldeck. 
Corbach. 
XIX. Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
Greiz: Gymnasium (verbunden mit Real-Abtheilung). 
XX. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
Gera, 
Schleiz. 
XXI. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 
Bückeburg: Gymnasium Adolphinum (verbunden mit 
Real-Progymnasium). 
XXII. Fürstenthum Lippe. 
Detmold: Gymnasium Leopoldinum (verbunden mit 
Realklassen), 
Lemgo. 
XXIII. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Lübeck: Catharineum (verbunden mit Real-Gym- 
nasium). 
XXIV. Freie Hansestadt Bremen. 
Bremen, 
Bremerhaven: Gymnasium (verbunden mit Real- 
schule — Real-Progymnasium —). 
XXV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Hamburg: Gelehrtenschule des Johanneums, 
Wilhelm-Gymnasium. 
XXVI. Elsaß-Lothringen. 
Altkirch, 
Buchsweiler: Gymnasium (verbunden mit Real- 
Abtheilung), 
Colmar: * Lyzeum (verbunden mit Real-Abtheilung), 
Diedenhofen, 
* Gebweiler, 
Hagenau: Gymnasium (verbunden mit Real-Ab- 
theilung), 
Metz: Lyzeum, 
Montigny bei Metz: Bischöfliches Gymnasium 
(Knabenseminar), « 
* Mülhausen i. Elsaß, 
Saarburg, 
* Saargemünd, 
Schlettstadt, 
Straßburg i. Elsaß: *Lyzeum, 
Bischöfliches Gymnasium bei 
St. Stephan, 
Protestantisches Gymnasium, 
* Weißenburg, 
* Zabern.
        <pb n="209" />
        A. b. Real-Gymnasien. 
195 
b. Keal-Gymnasien. 
J. Königreich Preußen. 
Vachen, 
Altona: Real-Gymnasium (verbunden mit Realschule), 
Barmen: Real-Gymnasium (verbunden mit Real- 
schule), 
Berlin: Andreas-Real-Gymnasium (Andreasschule), 
Dorotheenstädtisches Real-Gymnasium, 
Falk-Real--Gymnasium, 
Friedrichs-Real-Gymnasium, 
Königliches Real--Gymnasium, 
Königstädtisches Real-Gymnasium, 
Luisenstädtisches Real-Gymnasium, 
Sophien-Real--Gymnasium, 
Bielefeld: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Brandenburg, 
Breslau: Real-Gymnasium zum heiligen Geist, 
Real--Gymnasium am Zwinger, 
Bromberg, 
Cassel, 
Celle, 
Charlottenburg, 
Coblenz, 
Cöln: Real-Gymnasium in der Kreuzgasse (ver- 
bunden mit Städtischem Gymnasium), 
Danzig: Johannisschule, 
Petrischule, 
Dortmund, 
Düsseldorf: Real-Gymnasium (verbunden mit 
Städtischem Gymnasium), 
Duisburg, 
Elberfeld, 
Elbing, 
Erfurt, 
Essen: Real-Gymnasium, 
Flensburg: Real-Gymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Frankfurt a. Main: Musterschule, 
Wöhlerschule, 
Frankfurt a. d. Oder, 
Görlitz: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Göttingen: Real-Gymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Goslar: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Groß-Lichterfelde: Haupt--Kadettenanstalt, 
Grünberg, 
Guben: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Hagen i. Westfalen: Real-Gymnasium (verbunden 
mit Gymnasium), 
Halberstadt, 
  
l 
Halle a. d. Saale: Real-Gymnasium der Franckeschen 
Stiftungen, 
Hannover: Real-Gymnasium, 
Leibniz-Real-Gymnasium, 
Harburg, 
Hildesheim: Andreas-Real-Gymnasium, 
Insterburg: Real-Gymnasium (verbunden 
Gymnasium), 
mit 
Iserlohn, 
Königsberg i. Ostpreußen: Burgschule, 
Städtisches Real-Gym- 
nasium, 
Kolberg: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Krefeld, 
Landeshut, 
Landsberg a. d. Warthe: Real-Gymnasium (ver- 
bunden mit Gymnasium), 
Leer: Real-Gymnasium (verbunden mit Gymnasium), 
Lippstadt, 
Lüneburg: Real-Gymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Magdeburg: Real-Gymnasium, 
Real-Gymnasium (verbunden mit Ober- 
Realschule — Guericke-Schule —), 
Minden: Real-Gymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Mülheim a. Rhein: Real--Gymnasium (verbunden 
mit Progymnasium), 
Münster i. Westfalen, 
Neisse, 
Nordhausen a. Harz: Real-Gymnasium (verbunden 
mit Gymnasium), 
Osnabrück, 
Osterode i. Hannover, 
Osterode i. Ostpreußen, 
Perleberg, 
Posen, 
Potsdam, 
Quakenbrück, 
Rawitsch, 
Reichenbach i. Schlesien: Wilhelmsschule, 
  
Rendsburg: Real-Gymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Ruhrort, 
Schalke, 
Siegen, 
Sprottau, 
Stettin: Friedrich-Wilhelmsschule, 
Schiller-Real--Gymnasium, 
Stralsund, 
Tarnowitz,
        <pb n="210" />
        196 4A. c. Ober-Realschulen. 
Thorn: Real-Guymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Tilsit, 
Trier, 
Wiesbaden, 
Witten. 
II. Königreich Bayern. 
Augsburg, 
München: Real-Gymnasium, 
Kadettenkorps, 
Nürnberg, 
Würzburg. 
III. Königreich Sachsen. 
Annaberg, 
Borna, 
Chemnitz, 
Döbeln: Real-Gymnasium (verbunden mit Land- 
wirthschaftsschule), 
Dresden: Annen-Real-Gymnasium, 
Dreikönigsschule (Real-Gymnasium), 
  
Freiberg, 
Leipzig, 
Zittau: Real-Gymnasium (verbunden mit Handels- 
Abtheilung), 
Zwickau. 
IV. Königreich Württemberg. 
Stuttgart, 
Ulm. 
V. Großherzogthum Baden. 
Karlsruhe, 
Mannheim. 
VI. Großherzogthum Hessen. 
Darmstadt, 
Gießen: Real-Gymnasium (verbundenmit Realschule), 
Mainz: Real-Gymnasium (verbunden mit Realschule). 
  
  
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Bützow, 
Güstrow, 1) 
Ludwigslust, 
Malchin, 
Rostock, 
Schwerin. 
VIII. Großherzogthum Sachsen. 
Eisenach, 
Weimar. 
IX. Herzogthum Braunschweig. 
Braunschweig. 
X. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Meiningen, 
Saalfeld. 
XI. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Altenburg: Ernst-Real-Gymnasium. 
XII. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Gotha: Realklassen des Gymnasiums. 
XIII. Herzogthum Anhalt. 
Bernburg: Karls-Real-Gymnasium, 
Dessau: Friedrichs-Real-Gymnasium. 
XIV. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
Gera. 
XV. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Lübeck: Real-Gymnasium des Catharineums. 
XVI. Freie Hansestadt Bremen. 
Bremen: Handelsschule (Real-Gymnasium), 
Vegesack. 
XVII. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Hamburg: Real-Gymnasium des Johanneums. 
c. Ober-Kealschulen. 
I. Königreich Preußen. 
Aachen: #Ober-Realschule mit Fachklassen, 
Barmen-Wupperfeld, 
Berlin: Friedrichs-Werdersche Ober-Realschule, 
Luisenstädtische Ober-Realschule, 
#Bochum, 
Bonn: LOber-Realschule (verbunden mit Pro- 
gymnasium), 
+ Breslau, 
1Cassel, 
+Cöln, 
  
  
Düren: 1Ober-Realschule (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
+Elberfeld, 
Frankfurt a. Main: 1 Klingerschule, 
+Gleiwitz, 
+ Halberstadt, 
+Halle a. d. Saale, 
+ Hannover, 
+Kiel, 
+ Krefeld, 
Magdeburg: 1 Guericke-Schule (verbunden mit Real- 
Gymnasium), 
1) Der Unterricht im Latein beginnt erst mit der Untertertia. 
2) Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1895.
        <pb n="211" />
        B. a. Progymnasien. 
Rheydt: Ober-Realschule (verbunden mit Pro- 
gymnasium), 
Saarbrücken, 
Wiesbaden. 
II. Königreich Württemberg. 
Cannstatt: 1 Realanstalt, 
Heilbronn: Realanstalt, 
Reutlingen: X Realanstalt, # 
Stuttgart: 1 Realanstalt, 
  
Ulm: J Realanstalt. 
B. b. Realschulen. 197 
  
III. Großherzogthum Baden. 
+Karlsruhe. — 
IV. Großherzogthum Oldenburg. 
+Oldenburg. 
V. Herzogthum Brannschweig. 
+Braunschweig. 
VI. Elsaß-Lothriugen. 
1 Metz, 
Mülhausen i. Elsaß LOber-Realschule (Gewerbe- 
schule), 
#Straßburg i. Elsaß. 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) Klasse zur 
Darlegung der Befähigung nöthig ist. 
a. Drogymnasien. 
I. Königreich Württemberg. 
Eßlingen: * Lyzeum, 
Ludwigsburg: * Lyzeum, 
Oehringen: Lyzeum. 
II. Großherzogthum Baden. 
Donaueschingen, 
Durlach: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Abtheilung). 
  
  
III. Großherzogthum Hessen. 
Alzey: Progymnasium (verbunden mit Real- 
chule), 
Friedberg: Progymnasium (verbunden mit Real— 
schule). 
IV. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Ohrdruf: Progymnasium (verbunden mit Real- 
schule). 
b. Kealschulen. 
I. Königreich Württemberg. 
Biberach: 1# Realanstalt, 
Eßlingen: 1I Realanstalt, 
Göppingen: 1 Realanstalt, 
Hall: Realanstalt, 
Heidenheim: 1 Realanstalt, 
Ludwigsburg: Realanstalt, 
Ravensburg: Realanstalt, 
Rottweil: Realanstalt, 
Tübingen: Realanstalt. 
II. Großherzogthum Baden. 
Freiburg, 
OHeidelberg, 
+Konstanz, 
Mannheim, 
1 Pforzheim. 
III. Großherzogthum Hessen. 
+Alsfeld, 
Alzey: 1 Realschule (verbunden mit Progymnasium), 
Bingen, 
4 Butzbach, 
#Darmstadt, 
Friedberg: 1 Realschule (verbunden mit Progym- 
i 
  
nasium), 
Gießen: #Realschule (verbunden mit Neal-Gym- 
nasium), ' 
Groß-Umstadt:skRealschule(verbundcnmitLand- 
wirthschaftsschule), 
+Heppenheim a. d. Bergstraße, 
Mainz: 1fRealschule (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Michelstadt, 
Offenbach a. Main: MRealschule (verbunden mit 
Gymnasium), 
Oppenheim, 
Wimpfen am Berg, 
Worms: —Realschule (verbunden mit Gymnasium). 
IV. Großherzogthum Meckleuburg-Strelitz. 
Neustrelitz. 
V. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
Arnstadt: Realschule (verbunden mit Handels- 
Abtheilung), 
Sondershausen. 
VI. Freie Hansestadt Bremen. 
Bremen: Realschule in der Altstadt, 
Realschule beim Doventhor. 
87
        <pb n="212" />
        198 
Andernach, 
Berent, 
* Bocholt,!) 
Bonn: * Progymnasium (verbunden mit Ober- 
Realschuleg),!) 
Boppard, 
Brühl, 
Dorsten, 
Duderstadt: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Eschwege: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Eschweiler: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Eupen: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Euskirchen, 
  
I. Königreich Württemberg. 
Calw: Real-Lyzeum, 
Geislingen: Real-Lyzeum, 
Gmünd: Real-Lyzeum, 
Heilbronn: Realklassen des Gymnasiums, 
Nürtingen: Real-Lyzeum. 
II. Großherzogthum Baden. 
Ettenheim, . 
Lörrach: Real-Progymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium). 
III. Großherzogthum Meckleuburg-Schwerin. 
Ribnitz. 
IV. Großherzogthum Meckleuburg-Strelitz. 
Schönberg: Realschule. 
  
V. Großherzogthum Oldenburg. 
Birkenfeld: Real-Abtheilung des Gymnasiums. 
B. c. Real-Progymnasien. C. a. Progymnasien. 
c. Keal-Hrogymnalien. 
VI. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Coburg: Raalschule, 
Ohrdruf: Realschule (verbunden mit Progymnasium). 
VII. Fürsteuthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Frankenhausen. 
VIII. Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
Greiz: Real-Abtheilung des Gymnasiums. 
IX. Fürsteuthum Schaumburg-Lippe. 
Bückeburg: Real-Progumnasium (verbunden mit 
Gymnasium). 
X. Fürstenthum Lippe. 
Detmold: Realklassen des Gymnasiums. 
Xl. Freie Hausestadt Bremen. 
Bremerhaven: Realschule (verbunden mit Gym- 
nasium). 
XII. Freie und Hausestadt Hamburg. 
Bergedorf: Hansaschule. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung 
der Befähigung gefordert wird. 
a. Drogymnasien. 
I. Königreich Preußen. 
Forst i. d. Lausitz: Progymnasium (verbunden mit 
Real-Progymnasium), 
Frankenstein, 
Genthin, 
Höchst a. Main: Progymnasium (verbunden mit 
Real-Progymnasium), 
  
  
* Hofgeismar, 
Homburg v. d. Höhe: Progymnasium (verbunden 
mit Real-Progymnasium), 
Jülich, 
Kempen i. Posen, 
Krossen: Progymnasium (verbunden mit Real-Pro- 
gymnasium), 
Lauenburg i. Pommern, 
Limburg a. d. Lahn: Progymnasium (verbunden 
mit Real-Progymnasium), 
Linz, 
Löbau i. Westpreußen, 
Lötzen, 
Malmedy, 
Mülheim a. Rhein: Progymnasium (verbunden 
mit Real-Gymnasium), 
Münden: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Neumark i. Westpreußen, 
Neumünster: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Nienburg: Progymnasium (verbunden mit Real- 
Progymnasium), 
Pr. Friedland, 
1) Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1895.
        <pb n="213" />
        (C. b. Realschulen. —— 
Rheinbach, 
Rheydt: Progymnasium 
Realschule), 
Rietberg, 
Saarlouis, 
Schlawe, 
Schwetz, 
Sobernheim, 
Solingen: Progymnasium (verbunden mit Real- 
schule),)) 
(verbunden mit Ober- 
Striegau, 
Tremessen, 
Viersen, 
* Wattenscheid, 
Weißenfels, 
St. Wendel, 
Wipperfürth. 
II. Königreich Bayern. 
Bergzabern, 
Dürkheim, 
Edenkoben, 
Frankenthal, 
Fürth, 
Günzburg, 
St. Ingbert, 
Ingolstadt,. 
  
l 
199 
Kirchheimbolanden, 
Kitzingen, 
Kusel, 
Lohr, 
Ludwigshafen a. Rhein, 
Memmingen, 
Neustadt a. d. Aisch, 
Nördlingen, 
Oettingen, 
Pirmasens, 
Rosenheim, 
Rothenburg o. d. Tauber, 
Schäftlarn, 
Schwabach, 
Weißenburg a. S., 
Windsheim, 
Wunsiedel. 
III. Königreich Württemberg. 
Kornthal: * Gemeinde-Lateinschule (Progymnasial- 
Abtheilung, Real-Progymnasial-Ab- 
theilungo) und #Realschul-Abtheilung). 
IV. Elsaß-Lothringen. 
Bischweiler, 
Forbach, 
Oberehnheim, 
Thann. 
b. Kealschulen. 
I. Königreich Preußen. 
Altona:-Realschulelverbunden mit Real-Gymnasium), 
Arnswalde,l) 
Barmen: Realschule (verbunden mit Real-Gym- 
nasium), 
Gewerbeschule (Realschulemit Fachklassen), 
Berlin: +HErste Realschule, 
+Zweite Realschule, 
Dritte Realschule, 
Vierte Realschule, 
+Fünfte Realschule, 
+Sechste Realschule, 
+Siebente Realschule, 
+Achte Realschule, 
1Bitterfeld, 
+Bockenheim, 
Breslau: 1 Erste evangelische Realschule, 
BZweite cvangelische Realschule, 
+ Katholische Realschule, 
+ Cassel, 
+Charlottenburg, 
+Cöln, 
Danzig: / Realschule zu St. Petri, 
  
I 
i 
l 
Dortmund:fGewerbeschule(Realfchulc), 
Düsseldorf, 
Emden: Kaiser Friedrichs-Schule, 
+Ersurt, 
Essen: Realschule, 
Flensburg: # Realschule (mit wahlfreiem Unterricht 
in der Handelswissenschaft — ver- 
bunden mit Landwirthschaftsschule), 
Frankfurt a. Main: Realschule der israelitischen 
Religionsgesellschaft, 
+Realschule der israelitischen 
Gemeinde, 
Adlerflychtschule, 
Selektenschule, 
+Geestemünde, 
+ Görlitz, 
+Göttingen, ) 
Graudenz. · 
Hageni.Westfalcn:fGewcrbeschule(RcalIchulcnut 
Fachklassen), 
+ Hanau, 
Hannover: Erste Realschule, 
Hechingen, 
Königsberg i. Ostpreußen: Realschule im Löbenicht, 
1) Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1895. # 
2) Die der Rcal-Progymnasial-Abtheilung verliehene Berechtigung hat nur bis zum Michaclistermin 1896 
cinschließlich Geltung. 
37*
        <pb n="214" />
        200 
+Kreuznach, 1) 
Liegnitz: #Wilhelmsschule, 
+Magdeburg, ) 
Mülheim a. d. Ruhr: Realschule (verbunden mit 
Gymnasium), 
München-Gladbach, 
+#Ottensen, 
Potsdam, 
Solingen: 1 Realschule (verbunden mit Pro- 
gymnasium), ) 
+Unna.) 
II. Königreich Bayern. 
+Amberg, 
+Ansbach, 
+schaffenburg, 
Augsburg: 1 Kreisrealschule, 
+Bamberg, 
Bayreuth: JKreisrealschule, 
+ Erlangen, 
#Freising, 
4 Fürth, 
Hof, 
+Ingolstadt, 
Kaiserslautern: Kreisrealschule, 
+ Kaufbeuren, 
+Kempten, 
+Kissingen, 
Kitzingen, 
Landau, 
+ Landshut, 
Lindau, 
Ludwigshafen a. Rhein, 
+Memmingen, 
München: Ludwigs-Kreisrealschule, 
+# Luitpold-Kreisrealschule, 
+dNeuburg a. d. Donan, 
+dNeustadt a. d. Haardt, 
+ Nördlingen, 
Nürnberg: J Kreisrealschule, 
Passau: A Kreisrealschule, 
Pirmasens, 
Regensburg: Kreisrealschule, 
+Rosenheim, 
Rothenburg o. d. Tauber, 
+ Schweinfurt, 
+ Speyer, 
Straubing, 
+Traunstein, 
Würzburg: 1 Kreisrealschule, 
Wunsiedel, 
#Zweibrücken. 
  
C. b. Realschulen. 
  
  
III. Königreich Sachsen. 
+Bautzen, 
+Chemnitz, 
+SCrimmitschau, 
Dresden-Friedrichstadt: L Lehr= und Erziehungs- 
Anstalt für Knaben (Realschule),5) 
+Dresden-Johannstadt, 
+Frankenberg,) 
+Glauchau, ) 
+Grimma,#) 
+Großenhain, 
Leipzig: 1# Erste Realschule, 
+Zweite Realschule, 
+Dritte Realschule, 
+Leisnig,) 
+ Löbau, 
Meerane,) 
1Meißen,) 
1 Mittweida, 
+ Pirna,) 
Plauen i. Voigtlande, 
Reichenbach i. Voigtlande, 
#Rochlitz,) 
1Stollberg,) 
Werdau. 
IV. Großherzogthum Baden. 
+Bruchsal, 
+Ladenburg, 
1# Müllheim, 
+Schopfheim, 
Ueberlingen, 
+Waldshut 
V. Großherzogthum Meckleuburg-Schwerin. 
Wismar: Realschule der großen Stadtschule. 
VI. Großherzogthum Sachsen. 
Wilhelm und Louis Zimmermanns 
Realschule, 
+Neustadt a. d. Orla. 
VII. Großherzogthum Oldenburg. 
+#Oberstein-Idar. 
VIII. Herzogthum Braunschweig. 
Wolfenbüttel. 
IX. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
+Sonneberg. 
X. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
+Gotha. 1 
Xl. Herzogthum Auhalt. 
Cöthen: 1Friedrichs-Realschule. 
XII. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Apolda: 
Lübeck. 
1) Mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1895. 
2) Mit diesen Schulen sind Progymnasialklassen verbunden, welche den Klassen Serxta, Quintae und Quarta der Gym- 
nasien entsprechen.
        <pb n="215" />
        C.c. Real-Progymnasien. 
XIII. Freie und Hansestadt Hamburg. 
+Cuxhaven, 
Hamburg: 1Realschule vor dem Holstenthore, 
#Realschule vor dem Lübeckerthore. 
XIV. Elsaß-Lothringen. 
+Barr, « 
Buchsweiler:fReal-AbtheilungdesGymnafiums, 
  
201 
Colmar: L# Real-Abtheilung des Lyzeums, 
Hagenau: Real-Abtheilung des Gymnasiums, 
# Markirch, 
Münster, 
P Rappoltsweiler, 
Straßburg i. Elsaß: 1 Realschule bei St. Johann. 
c. Keal-Drogymnasien. 
I. Königreich Preußen. 
Altena, 
Aschersleben: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Biebrich, 
Biedenkopf, 
Buxtehude, 
Culm, 
Delitzsch, 
Diez, 
Dirschau, 
Duderstadt: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Progymnasium), 
Dülken, 
Düren: Real-Progymnasium (verbunden mit Ober- 
Realschule), 
Eilenburg, 
Einbeck, 
Eisleben, 
Ems, 
Eschwege: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Progymnasium), 
Eschweiler: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Progymnasium), 
Eupen: Real-Progymnasium (verbunden mit Pro- 
gymnasium), 
Forst i. d. Lausitz: Real-Progymnasium (verbunden 
mit Progymnasium), 
Freiburg i. Schlesien, 
Fulda, 
Gardelegen, 
Geisenheim, 
Greifswald: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Gumbinnen, 
Hameln: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Havelberg, 
Hersfeld: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Höchst a. Main: Real-Progymnasium (verbunden 
mit Progymnasium), 
Homburg v. d. Höhe: Real-Progymnasium (ver- 
bunden mit Progymnasium), 
Jenkau, 
  
  
Itzehoe, 
Kottbus: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Krossen: Real-Progymnasium (verbunden mit Pro- 
gymnasium), 
Langenberg, 
Langensalza, 
Lauenburg a. d. Elbe: Albinusschule, 
Lennep, 
Limburg a. d. Lahn: Real-Progymnasium (ver- 
bunden mit Progymnasium), 
Löwenberg, 
Luckenwalde, 
Lübben, 
Lüdenscheid, 
Marburg, 
Marne, 
Mühlhausen i. Thüringen: Real-Progymnasium 
(verbunden mit Gymnasium), 
München-Gladbach: Real-Progymnasium (verbunden 
mit Gymnasium), 
Münden: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Progymnasium), 
Nauen, 
Naumburg a. d. Saale, 
Neumünster: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Progymnasium), 
Neuwied: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Nienburg: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Progymnasium), 
Northeim, 
Oberhausen, 
Oberlahnstein, 
Oldesloe, 
Otterndorf, 
Papenburg, 
Pillau, 
Rathenow, 
Ratibor, 
Remscheid, 
Riesenburg, 
Schleswig: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Schmalkalden,
        <pb n="216" />
        202 — — C.d. Höhere Bürgerschulen. 
Schönebeck, 
Schwelm, 
Segeberg, 
Sonderburg, 
Spremberg, 
Stargard i. Pommern, 
C. e. Andere öffentliche Lehranstalten. 
Stolp: Real-Progymnasium (verbunden mit GWym- 
nasium), 
Uelzen, 
Wandsbek: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium), 
Wesel: Real-Progymnasium (verbunden mit Gym- 
nasium), 
Wolgast, 
Wollin, 
Wriezen. 
II. Großherzogthum Baden. 
Baden: Realklassen des Gymnasiums, 
  
  
Durlach: Real-Abtheilung des Progymnasiums, 
Kenzingen,!)) 
Sinsheim, ) 
Villingen.) 
III. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Grabow, 
Parchim: Real-Progymnasium (verbunden mit 
Gymnasium). 
IV. Herzogthum Braunschweig. 
Gandersheim. 
V. Herzogthum Anhalt. 
Zerbst: Realklassen des Gymnasiums. 
VI. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Rudolstadt: Realklassen des Gymnasiums. 
VII. Fürstenthum Waldeck. 
Arolsen. 
I. Böhere Bürgerschulen. 
I. Großherzogthum Hessen. 
+ Gernsheim.“) 
II. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Rostock. 
e. Andere öffentliche Lekranstalten. 
I. Königreich Preußen. 
Bitburg: 1 Landwirthschaftsschule, 
Brieg: Landwirthschaftsschule, 
Cleve: 1 Landwirthschaftsschule, 
Dahme: Landwirthschaftsschule, 
Eldena: Landwirthschaftsschule, 
Jlensburg: 1 Landwirthschaftsschule 
mit Realschule), 
Heiligenbeil: FLLandwirthschaftsschule, 
Herford: # Landwirthschaftsschule, 
Hildesheim: +Landwirthschaftsschule, 
Liegnitz: Landwirthschaftsschule, 
Lüdinghausen: #Landwirthschaftsschule, 
Marggrabowa 7 Owpreußen: +Landwirthschafts- 
hule, 
Marienburgi. Westpreußen:- Landwirthschaftsschule, 
Samter: Landwirthschaftsschule, 
Schivelbein i. Pommern: 1 Landwirthschaftsschule, 
Weilburg: # Landwirthschaftsschule. 
II. Königreich Bayern. 
Augsburg: 1 Industrieschule, 
Lichtenhof: K#Kreislandwirthschaftsschule, 
München: 1 Handelsschule, 
+Industrieschule, 
(verbunden 
  
Nürnberg: J Handelsschule, 
+Industrieschule, 
Weihenstephan: +# Landwirthschaftliche Centralschule. 
III. Königreich Sachsen. 
Chemnitz: Oeffentliche Handels-Lehranstalt, 
Döbeln: #Landwirthschaftsschule (verbunden mit 
Real-Gymnasium), 
Dresden: # Oeffentliche Handels-Lehranstalt der 
Dresdener Kaufmannschaft (höhere 
Handelsschulo), 
Leipzig: #Oeffentliche Handels-Lehranstalt, 
Zittau k Handels-Abtheilung des Real-Gymnasiums. 
IV. Großherzogthum Hessen. 
Groß-Umstadt: Landwirthschaftsschule (verbunden 
mit Realschule). 
V. Großherzogthum Oldenburg. 
Varel: Landwirthschaftsschule. 
VI. Herzogthum Braunschweig. 
Marienberg bei Helmstedt: # Landwirthschaftliche 
Schule. 
VII. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
Arnstadt: L Handels-Abtheilung der Realschule. 
VIII. Elsaß-Lothringen. 
Rufach: +# Landwirthschaftsschule. 
1) Die Anstalt ertheilt nur in der obersten Klasse obligatorischen Unterricht im Latein. 
2) Die Anstalt ertheilt nur in den zwei oberen Klassen obligatorischen Unterricht im Latein. 
1) Die Verleihung der Verechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaeclistermin 1896 einschließlich Geltung.
        <pb n="217" />
        Privat-Lehranstalten. 
203 
Vriunt-Lehranstalten.= 
I. Königreich Preußen. 
Berlin: Handelsschule von Paul Lach, 
Cosel i. Ober-Schlesien: Höhere Privat-Knabenschule 
unter Leitung des Vorstehers G. 
Schwarzkopf, 
Danzig: f Handels-Akademie unter Leitung des 
Dr. Otto Völkel, 
Erfurt: Handels-Fachschule von Albin Körner, 
Falkenberg i. d. Mark: Viktoria = Institut von 
Albert Siebert, 
Frankfurt a. Main: LRuoff-Hassel'sches Erziehungs- 
Institut von Karl Schwarz, 
Friedrichsdorf bei Homburg v. d. Höhe: 1#Gar- 
niersche Lehr= und Erziehungs- 
Anstalt des Dr. Ludwig Pröscholdt, 
Gnadenfrei: PLHöhere Privat-Bürgerschule unter 
Leitung des Diakonus G. Lentz, 
Kemperhof bei Coblenz: K Katholische Knaben-Unter- 
richts= und Erziehungs-Anstalt des 
Dr. Christian Joseph Jonas, 
Niesky: Pädagogium unter Leitung des Vorstehers 
Hermann Bauer,!) 
Obercassel bei Bonn: #Unterrichts= und Erziehungs- 
Anstalt von Ernst Kalkuhl, 
Osnabrück: Nölle'sche Handelsschule 
Dr. L. Lindemann, 
Ostrau (früher Ostrowo) bei Filehne: Progymnasiale 
und realprogymnasiale Abtheilung 
des Pädagogiums des Professors 
Dr. Max Beheim-Schwarzbach, 
Paderborn: # Unterrichts-Anstalt (Privat-Realschule) 
von Heinrich Reismann, 
Sachsa a. Harz: xLehr= und Erziehungs-Anstalt 
(Privat-Realschule) von Wilbrand 
Rhotert, 
Telgte: Progymnasiale und Fhöhere Bürgerschul- 
Abtheilung des Erziehungs-Instituts 
des Dr. Franz Knickenberg. 
II. Königreich Bayern. 
Augsburg: FAllgemeine Handels-Lehranstalt von 
Johann Stahlmann, 
des 
  
Donnersberg bei Marnheim (Pfalz): L Real= und 
Erziehungs-Anstalt unter Leitung des 
Dr. Ernst Goebel, 
JIrankenthal (Pfalz): LReal-Lehr-Institut von 
Valentin Trautmann und 
Eugen Wehrle, 
Jürth: 1.Israclitische Bürgerschule 
Samuel Dessau, 
Marktbreit a. Main: |# Städtische Real= und Han- 
delsschule unter Leitung 
von Joseph Damm,= 
Nürnberg: Real= und Handels-Lehranstalt (In- 
stitut M. Gombrich). 
des Dr. 
III. Königreich Sachsen. 
Dresden: Real-Abtheilung der Lehr= und Er- 
ziehungs-Anstalt von Erust Böhme, 
# Real--Institut von G. Müller-Gelinek 
und P. Th. Schumann,) 
#Realklassen der Unterrichts= und Er- 
ziehungs-Anstalt des Dr. Ernst Zeid- 
ler,) 
SErziehungs-Anstalt des Dr. E. J. Barth, 
Privatschule des Dr. Friedrich Thomas 
Roth, 
Privat-Realschule von Otto Albert Toller. 
Leipzig: 
IV. Königreich Württemberg. 
Stuttgart: F Höhere Handelsschule unter Leitung 
des Professors Eugen Bonhöffer, 
+# Realistische Abtheilung der Privat- 
Lehranstalt des Professors Karl 
Widmann (des Instituts Rauscher). 
V. Großherzogthum Baden. 
Waldkirch: T#Erziehungs-Anstalt des Dr. Rudolph 
Plähn, 
Weinheim: Privatanstalt des Dr. D. W. Bender 
(verbunden mit höherer Bürgerschuleh. 
*) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Re- 
gierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung das Reglement von der Aufsichtsbehörde 
genehmigt ist. 
1) Die Anstalt ist befugt, das wissenschaftliche Befähigungszeugniß für den einjährig freiwilligen Militärdienst auf 
Grund des Bestehens der Abschlußrrüfung nach dem sechsten Jahrgange unter Anwendung der preußischen Prüfungsordnung 
vom 6. Januar 1892 zu ertbeilen. 
2) Mit rückwirkender Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1893/94. 
5) Auf diesen Anstalten ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt.
        <pb n="218" />
        204 
VI. Großherzogthum Hessen. 
Mainz: Privat--Lehranstalt von Adolph Schickert 
(früher Dr. Heinrich Heskamp),)) 
Offenbach a. Main: 1 Goetheschule des Dr. Pius 
Sack, 
Privat -Handelsschule des 
Dr. Konrad Tolle. 
VII. Großherzogthum Sachsen. 
Jena: 1 Lehr= und Erziehungs-Anstalt von Ernst 
Pfeiffer, 
+Erziehungs-Anstalt des Dr. Heinrich Stoy. 
VIII. Herzogthum Braunschweig. 
Braunschweig: 1 Privat-Lehranstalt des Dr. Her- 
mann Jahn, 
Seesen a. Harz: 1 Jacobson-Schule unter Leitung 
des Dr. Emil Philippson, 
Wolfenbüttel: Samson-Schule unter Leitung des 
Dr. Ludwig Tachau. 
IX. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Pößneck: +Höhere Bürgerschule unter Leitung des 
Direktors Straubel, 
Salzungen: 1 Privat-Realschule 
Christian Wehner.!) 
X. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Gumperda bei Kahla: J Lateinlose Abtheilung der 
Lehr= und Erziehungs-Anstalt des 
Dr. Siegfried Schaffner. 
XI. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Gotha: # Höhere Handelsschule der kaufmännischen 
Innungshalle unter Leitung des 
Dr. Paul Regel. 
XII. Herzogthum Aunhalt. 
Ballenstedt: Progymnasiale Abtheilung (Privat- 
Progymnasium) des Instituts des 
Dr. Otto Wolterstorff. ) 
Berlin, den 11. Juni 1895. 
von 
Privat-Lehranstalten. 
  
Heinrich 
XIII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Keilhau: 1#Erziehungs-Anstalt des Professors Dr. 
Johannes Barop. 
XIV. Fürstenthum Waldeck. 
Pädagogium des Dr. Hermann Karl 
Gotthilf Caspari (Progymnasial- 
Abtheilung und Real-Progymnasial- 
Abtheilung). 
Pyrmont: 
XV. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
Gera: K#Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule 
(Handels-Akademie) unter Leitung 
von Friedrich Claußen. 
XVI. Freie und Hausestadt Lübeck. 
Lübeck: 1 Privat-Realschule des Dr. G. A. Rei- 
mann. 
XVII. Freie Hausestadt Bremen. 
Bremen: l Privat-Realschule von C. W. Debbe. 
XVIII. Freie und Hausestadt Hamburg. 
Hamburg: 1 Schule des Dr. T. A. Bieber, 
+Stiftungsschule von 1815 unter Leitung 
des Dr. Oskar Dränert, 
+SGlitza'sche Schule unter Leitung des 
Dr. Ludwig Hohmann, 
+Schule des Dr. A. Wichard Lange, 
+ Schule von F. L. Nirrnheim, 
+Schule des Dr. Th. Wahnschaff, 
##Realschule der reformirten Gemeinde 
unter Leitung des Dr. P. Reinmüller, 
Realschule der Talmud-Tora unter 
Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt, 
Horn bei Hamburg: IRealschule des unter Leitung 
des Direktors J. Wichern und des 
Pastors a. D. Dr. A. Röhricht 
stehenden Paulinums, Pensionat des 
Rauhen Hauses. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
1) Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum OÖstertermin 1896 einschließlich Geltung. 
2) Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1895 einschließlich Geltung 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="219" />
        — 205 — 
CTentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
————— — 
Bu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 21. Juni 1895. Ör 25. 
Inhalt: 1. Kousulat.Wesen: Ernennungen; —Ermächtigung beamten zur Verordnung, betreffend die Tagegelder rc., 
.. , vole.Junt1875....-......207 
zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Exeguatur- 4. Zoll. und Steuer-Wesen: Ergänzung der Aus- 
Ertheilng Seite 205 führungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 1891 sowie der Besummungen über die Zuckerstatistik; — 
vom 1. April 1895 bis Ende Mai 18995. 206 Titelverleihung an einen Stations-Kontrolor 213 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verzeichniß der Reichs- 5. nusers Ausweisung von Ausländern aus dem 
  
  
1. Kon fsulat Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Richard Spennemann an 
Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls Deneys zum Konsul in Baku (Ruß- 
land) zu ernennen geruht. !4 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Lucien Canaud an Stelle des 
auf seinen Antrag ausgeschiedenen Konsuls Pellevoisin zum Vize-Konsul in La Rochelle zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Oberförster Adolph 
und 
den Kaufmann Max Schiffer 
zu Vize-Konsuln in Bacau beziehungsweise in Roman (Rumänien) zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Humbert in Constantinopel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des 
dortigen Kaiserlichen General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
  
Dem zum niederländischen General-Konsul mit dem Amtssitz in Hamburg ernannten Herrn Eduard 
Gleichman ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
*
        <pb n="220" />
        206 
—. 
2. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schlusse des Monats Mai 1895. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll- . 
Einnahme beträgt Einnahme Differenz 
Bezeichnung vom ar inn rhn Ausfuhr- in demselben zais a n den 
der Etats abres bis Vergütungen Bleiben Zeitraum 
zun sees#, des Voriahres — mehr 
Einnahmen. Monats (Spalte 4) — weniger 
. A AM. — # 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Jölll 69 236 805 2267 743 66 969 062 55 766 747 11 202 315 
Tabacksteuer 1245 981 7 963 1 238 018 1 320 880 — 82 862 
Juckersteuer 16 516 948 4 516 138 12 000 810 10 348 041 + 1 652 769 
Salzsteuer 6 149 030 2575 6146 455 5 896 554 + 249 901 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 3 748 933 1 278 833 2 470 100 3257 138 — 787 038 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Ba- 
schlag zu derselben. . 18 974 868 21317 18953551 19620679 — 667128 
Brausteuer . 4 785 378 2154 4783224 4 862 6462 — 79 428 
Uebergangsabgabe von Bier 588 654 — 588 654 566317 14 22 337 
Summe 121 246 597 8 096 723 # 113 149 87410 639 008 + 11 510 866 
Stempelsteuer für 
a) Werthpapiere 2 879 312 — 2879312 1121799 — 1757 513 
d u. cstige Anschaffungsgeschäfte 3624 180 15 741 3 608 439 1 206 0668 + 1 702 371 
e) Loose zu: 
Privatlotterien 573 638 — 573 638 393019 T 180619 
Staatslotterien 1 007 460 — # 1 007 460 505 856 + 501 604 
Spielkartenstempel — — 185 296 179 138 4 6158 
Wechselstempelstener — — " 1 421 442 1376 325 4 45 117 
Post- und Telegraphen= Verwaltung — — 47583917 43661283 + 3922634 
Reichseisenbahn-Verwaltung — — 1091400010402000*) 312000 
  
*) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 258 175 ¾. höher. 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist. Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltunge- 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Mai 1895: 
  
  
  
  
  
  
  
Ist.Einnahme vom k„Z Differenz zwischen den 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres d ensitnahme in es palten 2 und 3, 
der bis zum Schlusse des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats — weniger 
“4 #4 — #*“ 
1. 2. 3. l 4. 
göle 57 478 625 48 691 254 778787 
Tabacksteuer 1259 031 1 497 626 — 238 595 
Zuckersteuer 15 750 275 15 973 371 — 223 096 
Salzsteuer .. 7 112 825 7044 276 + 68549 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer . 3225 493 4006 786 — 781 293 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
zu derfelden. 18 076 888 17 483 875 + 593 013 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 4.568 247 4 616 643 — 48 396 
Summe 107 471 384 100 313 831 + 7157553 
Spielkartenstempel 271 850 219 512 + 52 338
        <pb n="221" />
        — 207 — 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Auf Grund der Vorschrift im 8. 19 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die 
Umzugskosten der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 249) wird die Einreihung 
der Beamten der Verwaltung des Reichsheeres in die unter Nr. III bis VII des §. 1 und unter Nr. II 
bis VII des §. 10 dieser Verordnung aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des anliegenden Ver- 
zeichnisses hierdurch anderweit sestgestellt, wogegen das durch das Central-Blatt für das Deutsche Reich 
für 1876 S. 8—19 veröffentlichte Verzeichniß und die hierzu ergangenen Ergänzungen und Abände- 
rungen, soweit Beamte der Verwaltung des Reichsheeres in Frage kommen, außer Kraft treten. 
Berlin, den 13. Juni 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
Verzeichniß der Reichsbeamten. 
§. 1 §. 10 
der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugskosten der Reichs- 
beamten, vom 21. Juni 1875. 
  
Verwaltung des Reichsheeres. 
l 
Klasse III. 1 Klasse II. 
Vortragende Räthe der obersten Reichs-z Vortragende Räthe der obersten Reichs- 
behörden. behörden. 
1. Preußen ete. 
Vortragende Räthe des Kriegsministeriums. 
Militär-Intendanten. 
General-Auditeur der Armee. 
Mitglieder des General-Auditoriats. 
Feldpröpste. 
2. Jachsen. 
Abtheilungs-Chef vom Civil im Kriegsministerium. 
Militär-Intendant. 
Vorstand des Ober-Kriegsgerichts. 
3. Württemberg. 
Abtheilungs-Chef vom Civil im Kriegsministerium. 
Militär-Intendant. 
Direktor des Ober-Kriegsgerichts. 
Klasse IV. I Klasse III. 
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden. 
1. Preußen ete. 
Ober= und Korps-Auditeure, sowie der Gouvernements-Auditeur von Berlin. 
Militär-Intendanturräthe. m 
Ständige Hülfsarbeiter des Kriegsministeriums. 
38“
        <pb n="222" />
        — 208 — 
8. 1 8. 10 
Militär-Oberpfarrer. 
Intendantur= und Bauräthe. 
Studien-Direktoren bei der Haupt--Kadettenanstalt. 
2. SJachsen. 
Kriegsgerichtsrath beim Ober-Kriegsgericht. 
Ober= und Korps-Auditeur. 
Vortragender Baurath im Kriegsministerium. 
Militär-Intendanturräthe. 
Civilreferenten im Kriegsministerium. 
Militär-Oberpfarrer. 
Intendantur= und Bauräthe. 
3. Württemberg. 
Referenten vom Civil im Kriegsministerium. 
Räthe beim Ober-Kriegsgericht. 
Militär-Intendanturräthe. 
Intendantur= und Baurath. 
Klasse IV. 
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. 
1. Preußen ett. 
Geheime expedirende Sekretäre und Kalkulatoren, Oberstabsapotheker, Geheime Registratoren 
und Kanzleivorsteher beim Kriegsministerium. 
Garnison-Bauinspektoren. 
Militär-Intendanturassessoren. 
Divisions-, Gouvernements-- und Garnison-Auditeure. 
Divisions= und Garnisonpfarrer. 
Geistliche bei den Kadettenanstalten, dem Militärknaben = Erziehungs-Institut in Annaburg und 
dem Invalidenhause zu Berlin. 
Oberlehrer beim Kadettenkorps. 
Civillehrer (Professoren) bei der Kriegsakademie. 
Etatsmäßige Professoren bei der vereinigten Artillerie= und Ingenieurschule. 
Plankammerinspektor und Vermessungsdirigenten beim Großen Generalstabe. 
Archivar für das Kriegsarchiv des Großen Generalstabes. 
Rendanten, Oberbuchhalter, Kassirer und Buchhalter bei der General-Militärkasse. 
Rendant bei der Zahlungsstelle des 14. Armeekorps. 
Königliche Garnisonbaumeister. 
Königliche Regierungsbaumeister. 
Direktor und Abtheilungsvorstände (Chemiker und Physiker) der Versuchsstelle für Sprengstoffe. 
Konstrukteure, Oberingenieure, Ingenieure bezw. Chemiker I. und II. Klasse bei den technischen 
Instituten der Artillerie. 
  
  
2. Jachsen. 
Garnison-Bauinspektoren. 
Militär-Intendanturassessoren. 
Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure.
        <pb n="223" />
        — 209 — 
§. 1 8S. 10 
Divisions= und Garnisonpfarrer. 
Oberlehrer beim Kadettenkorps. 
Kriegszahlmeister, Kassirer und Buchhalter beim Kriegszahlamt. 
Regierungsbaumeister. # 
Ingenieure und Chemiker I. und ll. Klasse bei den technischen Instituten der Artillerie. 
3. Württemberg. 
Militär-Intendanturassessoren. 
Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure. 
Garnison-Bauinspektoren. 
Kriegszahlmeister. 
Königliche Regierungsbaumeister. 
Regierungsbaumeister. 
Baumeister, soweit sie die Befähigung zur An- 
stellung im Baufach ihrer Heimathsstaaten be- 
sitzen. 
Klasse V. . Klasse V. 
Sekretäre der höheren Reichsbehörden. Sekretäre der höheren Reichsbehörden. 
  
1. Preußen ete. 
Militär-Intendanturreferendarien. 
Königliche Regierungsbauführer. 
Kalkulatoren und Kanzleisekretäre des Kriegsministeriums. 
Militär-Intendantursekretäre und Registratoren. 
Proviantamts-Direktoren, Proviantmeister, Proviantamts-Rendanten und Proviantamts- 
Kontrolöre, sowie Ingenieure der Armee-Konservenfabriken. 
Garnisonverwaltungs-Direktoren, Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, Garnisonverwaltungs- 
Inspektoren und selbständige Kaserneninspektoren. 
Rendanten bei den Korps-Bekleidungsämtern. 
Korpsstabsapotheker. . 
Lazareth-Oberinspektoren, Lazareth-Verwaltungsinspektoren und alleinstehende Lazarethinspektoren. 
Rendant beim medizinisch-chirurgischen Friedrich Wilhelms-Institut. 
Zahlmeister. 
Büreauvorsteher und Registratoren beim Großen Generalstabe, technische Inspektoren, Vorstand 
der Druckerei, Oberphotograph, Rechnungsführer, Registratoren, etatsmäßige Trigonometer, 
Topographen und Kartographen, sowie etatsmäßige Kupferstecher und Lithographen ein- 
schließlich Photograph beim Landesvermessungswesen. 
Geheime Sekretäre bei der General-Militärkasse und Buchhalter bei der Zahlungsstelle des 
14. Armeekorps. 
Betriebsinspektoren und erste Revisionsbeamte bei den Gewehr= bezw. Munitionsfabriken. 
Technischer Beamter bei der Gewehr-Prüfungskommission. ** 
Geheime expedirende Sekretäre, Registratoren und Geheimer Journalist beim General-Auditoriat. 
Militär-Gerichtsaktuarien. 
s und Registrator bei der General-Inspektion des Militär-Erziehungs= und Bildungs- 
wesens. 
Rendanten beim Kadettenkorps. 
Civilerzieher beim Kadettenkorps. 
Rendant bei der Kriegsakademie. 
Rendant bei der vereinigten Artillerie= und Ingenieurschule. 
Rendant beim Militärknaben-Erziehungs-Institut in Annaburg.
        <pb n="224" />
        — 210 — 
8. 1 8. 10 
Rendanten bei den Unteroffiziervorschulen. 
Rendanten bei den Festungsgefängnissen. 
Korps- und Oberroßärzte. 
Verwaltungsinspektor bei der Militär-Roßarztschule. 
Rendant der Pulverfabrik Spandau. 
Festungs-Oberbauwarte und Festungs-Bauwarte I. Klasse. 
Direktor des Militär-Brieftaubenwesens. 
Armee-Musikinspizient. 
Luftschiffer. 
Rendant bei dem Invalidenhause Berlin. 
Administratoren, Oberinspektoren, Oberroßärzte, auf Lebenszeit angestellte Wirthschaftsinspektoren, 
Rechnungsführer und Roßärzte bei den Remontedepots. 
Mit der Administration eines Remontedepots 
interimistisch beauftragte Wirthschaftsinspektoren. 
Nicht etatsmäßige Assistenten der Versuchsstelle frt 
Sprengstoffe. . 
Nicht etatsmäßige Ingenieure und Chemiker bei 
den technischen Instituten der Artillerie. W 
2. Jachsen. 
Regierungsbauführer. 
Sekretäre, Registratoren und Kalkulatoren beim Kriegsministerium und Kriegszahlamt. 
Militär-Intendantursekretäre und Registratoren. » 
Proviantalmts -Direktoren,Proviantmeister,Proviantamts-RendantenundProvtarttantts- 
Kontrolöre. 
Garnisonverwaltungs-Direktoren, Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, Garnisonverwaltungs- 
Inspektoren und selbständige Kaserneninspektoren. 
Rendant beim Korps-Bekleidungsamt. 
Korpsstabsapotheker. « 
Lazareth-Oberinspektoren, Lazareth-Verwaltungsinspektoren und alleinstehende Lazarethinspektoren. 
Zahlmeister. 
Registrator beim Generalstabe. 
Etatsmäßige Topographen und Kupferstecher beim topographischen Büreau des Generalstabes. 
Registrator beim Ober-Kriegsgericht. 
Militär-Gerichtsaktuar. 
Rendant beim Kadettenkorps. 
Rendant bei der Unteroffiziervorschule. 
Direktor der Soldatenknaben-Erziehungsanstalt in Kleinstruppen. 
Rendant beim Festungsgefängniß. 
Korps= und Oberroßärzte. 
Festungs-Bauwart l. Klasse. , 
Administrator und auf Lebenszeit angestellte Wirthschaftsinspektoren, Rechnungsführer und 
Roßärzte bei dem Remontedepot. 
3. Württemberg. 
Sekretäre und Registratoren des Kriegsministeriums. 
Militär-Intendantursekretäre und Registratoren, sowie der Kalkulator bei der Intendantur. 
Kassirer und Buchhalter des Kriegszahlamts. 
Zahlmeister. 
Korps= und Oberroßärzte. 
Proviantamts-Direktoren, Proviantmeister, Proviantamts-Rendanten und Proviantamts-Kon- 
trolöre.
        <pb n="225" />
        — 211 — 
8. 1 8. 10 
Rendant beim Korps-Bekleidungsamt. 
Garnisonverwaltungs-Direktoren, Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, Garnisonverwaltungs- 
Inspektoren und selbständige Kaserneninspektoren. 
Lazareth-Oberinspektoren, Lazareth-Verwaltungsinspektoren und alleinstehende Lazarethinspektoren. 
Korpsstabs-Apotheker. 
Königliche Regierungsbauführer. 
Regierungsbauführer. 
Klasse VI. » Klasse VI. 
Subalterne der übrigen Reichsbehörden. Subalterne der übrigen Reichsbehörden. 
1. Preußen etr. 
Sekretariats= und Registraturassistenten der Militär-Intendanturen. 
Kanzlisten der Militär--Intendanturen. 1 
Kanzleidiätare des Kriegsministeriums, Büreau- 1 
diätare und Kanzleidiätare der Militär-Inten- 
danturen. 
Proviantamtsassistenten. 
Nicht selbständige Kaserneninspektoren. 
Nicht alleinstehende Lazarethinspektoren. 
Assistenten bei den Korps-Bekleidungsämtern. 
Kassenassistenten bei der General-Militärkasse und bei der Zahlungsstelle des 14. Armeekorps. 
Revisionsbeamte (Oberbüchsenmacher) bei den Gewehrfabriken. 
Munitionsrevisoren bei den Munitionsfabriken. 
Registrator bei der Artillerie-Prüfungskommission. 
Zeughausbüchsenmacher bei den Artilleriedepots. 
Kanzleisekretäre beim General-Auditoriat. 
Roßärzte bei den Truppen und Militär-Lehrschmieden. 
Kanzleisekretäre des Großen Generalstabes und des Landesvermessungswesens. 
Kanzleidiätare des Großen Generalstabes und 
Büreauhülfsarbeiter bei der Landesaufnahme. 
Hülfstrigonometer, Hülfstopographen und Hülfs- 
kartographen des Landesvermessungswesens. 
Kanzleisekretir und Registraturassistent bei der General-Inspektion des Militär = Erziehungs- 
und Bildungswesens. 
Registrator, Kassensekretäre, sowie Kanzleisekretäre beim Kadettenkorps. 
Hausinspektoren bei den Kadettenanstalten. 
Registrator und Kanzleisekretäre bei der Ober-Militär-Examinationskommission. 
Kanzleisekretäre bei der Kriegsakademie. 
Elementarlehrer bei den Kadettenanstalten. . 
Lehrer bei dem Militärknaben-Erziehungs-Institut in Annaburg, bei den Unteroffizierschulen, 
den Unteroffiziervorschulen und den Garnisonschulen. 
Inspektoren und Sekretär beim Militärknaben-Erziehungs-Institut in Annaburg. 
Materialienschreiber bei der Artilleriewerkstatt in Spandau. 
Festungs-Bauwarte II. Klasse. 
Inspektor beim Invalidenhause Berlin, · 
Auf Kündigung angestellte Wirthschaftsinspektoren, Rechnungsführer und Roßärzte bei den 
Remontedepots. 
Obermeister, Meister und Revisoren bei den technischen Instituten der Artillerie. 
Nicht etatsmäßige Nutzholzrevisoren, Maschinen- 
meister, Meister und Meistergehülfen bei den 
technischen Instituten der Artillerie.
        <pb n="226" />
        — 212 — 
8. 1 4 10 
2. Jachsen. 8 
Sekretariats- und Registraturassistenten, sowie Kanzlisten der Militär-Intendantur. 
Kanzleisekretäre des Kriegsministeriums. 
Kanzleidiätare des Kriegsministeriums, Büreau— 
und Kanzleidiätare der Militär-Intendantur. 
Proviantamtsassistenten. 
Nicht selbständige Kaserneninspektoren. 
Nicht alleinstehende Lazarethinspektoren. 
Assistenten beim Korps-Bekleidungsamt. 
Assistenten beim Kriegszahlamt. 
Zeughausbüchsenmacher. 
Kanzlist beim Ober-Kriegsgericht. 
Hülfstopographen und Kupferdrucker beim topo- 
graphischen Büreau des Generalstabes. 
Hausverwalter, Rendanturassistent und Kompagnieverwalter beim Kadettenkorps. 
Lehrer bei der Unteroffizierschule und Unteroffiziervorschule, bei der Garnisonschule in 
Königstein, sowie bei der Soldatenknaben-Erziehungsanstalt in Kleinstruppen. 
Hülfslehrer bei diesen Anstalten. 
3 Kanzlist und Förster bei der Soldatenknaben-Erziehungsanstalt in Klein- 
truppen. 
Jestungs-Bauwart ll. Klasse. 
Noßärßte bei den Truppen, sowie bei der thierärztlichen Hochschule und Lehrschmiede in 
resben. 
Auf Kündigung angestellte Wirthschaftsinspektoren, 
Rechnungsführer und Roßärzte beim Remonte- 
depot. 
Obermeister und Meister bei den technischen Instituten der Artillerie. 
Technische Hülfsbeamte und Bauschreiber bei den 
Garnison-Baubeamten. 
  
3. Württemberg. 
Sekretariats= und Registraturassistenten der Militär--Intendanturen. 
Assistent beim Kriegszahlamt. 
Kanzlisten des Kriegsministeriums, der Militär-Intendantur und des Kriegszahlamts. 
Büreau= und Kanzleidiätare der Militär-Inten- 
danturen. 
Roßärzte. 
Proviantamtsassistenten. 
Assistent beim Korps-Bekleidungsamt. 
Nicht selbständige Kaserneninspektoren. 
Nicht alleinstehende Lazarethinspektoren. 
Zeughausbüchsenmacher. 
Klasse VII. Klasse VII. 
Unterbeamte. Unterbeamte. 
Sämmtliche Unterbeamte der Verwaltung des Reichsheeres mit Ausnahme derjenigen, welchen 
vorstehend höhere Sätze zugebilligt worden sind. 
  
Berlin, den 13. Juni 1895.
        <pb n="227" />
        — 213 — 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. d. M. beschlossen: 
1. Hinter Absatz 2 des §. 26 der Ausführungsbestimmungen?) zum Zuckersteuergesetze vom 
31. Mai 1891 wird als dritter Absatz eingeschaltet: 
„Die Inhaber oder Betriebsleiter von Rübenzuckerfabriken haben alljährlich im Juni 
(für das Betriebsjahr 1895/96 im Juli) über den Umfang der für ihre Fabriken mit 
Rüben (eigenen, Kaufrüben und Aktienrüben) zur Zuckergewinnung in dem bevorstehenden 
Betriebsjahre angebauten Bodenflächen einen Nachweis aufzustellen und bis zum 10. Juni 
(für das Betriebsjahr 1895/96 bis zum 10. Juli) der Zuckersteuerstelle auszuhändigen.“ 
2. Der §. 1 der Bestimmungen?“) über die Zuckerstatistik vom 7. April 1892 erhält hinter dem 
Worte „Terminen“ folgenden Zusatz: 
„Die jährlich im Juni (für das Betriebsjahr 1895/96 im Jurli) aufzustellenden 
Nachweise über die mit Rüben bebauten Flächen (§. 26 der Ausführungsbestimmungen 
zum Zurckersteuergesetze) am 12. Juni (für das Betriebsjahr 1895/96 am 12. Juli)“. 
3. Der §. 9 Absatz 2 der unter Ziffer 2 genannten Bestimmungen wird hinter dem Worte 
„Nachweise“ durch folgenden Zusatz ergänzt: 
„über die mit Rüben bebauten Flächen (S. 26 der Ausführungsbestimmungen zum Zucker- 
steuergesetze) und“. 
Berlin, den 20. Juni 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Rottenburg. 
*) Central-Blatt von 1892 S. 185. 
**) Central-Blatt von 1892 S. 305. 
  
  
Dem Stations-Kontrolör in Posen, Finanz-Assessor Dr. Bernauer ist von der Großherzoglich badischen 
Regierung der Rang als Hauptamtsverwalter verliehen worden. 
  
5. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2— –D"7 — Grund . des 
2 der Bestr Ausweisung Ausweisungs- 
! der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 1 3. 4. .. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.]| Giacinto Gildo, geboren am 25. März 1866 zu Zero-junerlaubter Besitz von Kaiserlicher Bezirks-Präsi-/. Juni d. J. 
Eisenbahnarbeiter, Branco, Provinz Treviso, Italien, Sprengstoffen, Unter! dent zu Straßburg, 
italienischer Staatsangehöriger, schlagung, unerlaub- 
⅝tes Fischen mit 
Sprengstoffen (1 Jahr 
1 Monat Gefängniß, 
laut Erkenntniß vom 
18. Mai 1894), « 
.FranzGörli«ch, geborenamsNovembetlssSzuHehlerei(lJahrKöniglichpreußischerRei12.Jumd.J. 
  
  
  
  
  
Maurer, riedeberg, Bezirk Freiwaldau, Sester. Zuchthaus, laut Er- gierungs- Präsident zu 
reichisch. Schlesien, ortsangehörig eben. kenntniß vom 7. Juli] Breslau, 
daselbst, 1894), 
39
        <pb n="228" />
        214 
  
  
  
  
  
  
  
2 Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2 ** — Grund *“, des 
der Bestraf Ausweisung Ausweisungs 
er Bestrafung. * 
7“ der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschluffes. 
1. 2. 3 4. . 6. 
b) Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3.] Johann Baesseling,geboren am 1. Februar 1869 zu Zelhem,Diebstahl und Land- Königlich preußischer Re13. Juni d. J. 
Klempner, Niederlande, streichen, eerungs Präsident zu 
rfurt, 
4. Josef Seraphin geboren am 24. Mai 1864 zu Corne Landstreichen, Fürstlich schwarzburgischer 16. April d. J. 
Batonnaire, de Chaux, Departement du Doubs, Landrath zu Sonders- 
Schlosser, Frankreich, französischer Staatsange- hausen, 
höriger, 
5. Anton Behavy, geboren am 7. März 1867 zu Orbic, ein schwerer Diebstahl, Königlich bayerisches Be25. April d. J. 
Schneider, Bezirk Strakonitz, Böhmen, öster= zweidiebstähle, Land= zirksamt Kulmbach, 
reichischer Staatsangehöriger, streichen, 
6. Marie Bernauer, geboren am 23. Januar 1872 zu Sieg-gewerbsmäßige Un= Stadtmagistrat Passau, 11. Mai d. J. 
ledige Dienstmagd, harding, Bezirk Schärding, Ober. zucht, Bayern, 
lislerrsis, österreichische Staatsange- 
örige, 
7.Franz Gahlert, geboren am 1. Mai 1877 zu Weiß-Landstreichen, Königlich bayerische Poli. 31. Mai d. J. 
Schlosser, kirchen, Bezirk Reichenberg, Böhmen, zei-Direktion München, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
8. Josef Groß, geboren am 16. Mai 1868 zu Sauls-Betteln, Königlich preußischer Poli-6. Mai d. J. 
Arbeiter, dorf, Bezirk Freiwaldau, Oesterreichisch- zei-Präsident zu Berlin, 
Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, 
9.E Anton Kréam, geboren am 2. November 1869 zufdesgleichen, Großherzoglich badischer 4. Juni d. J. 
Bürstenbinder, Agram, Kroatien, österreichischer Staats- Landeskommissär zu 
angehöriger, Freiburg, 
10. Josef Langhammer, geboren am 24. Mai 1861 zu Schwader desgleichen, Königlich preußischer Re11. Juni d. J. 
Schmiedegeselle, bach bei Grasnitz, Böhmen, öster- gierungs-Präsident zu 
reichischer Staatsangehöriger, Potsdam, 
11.TJohann Pumpfer, geboren am 16. Juni 1874 zu Erl,|LLandstreichen und Stadtmagistrat Rosen. 25. Mai d J. 
Tagelöhner, Liten Kasstein, Tirol, ortsanghörig Betteln, heim, Bayern, 
ebendaselbst, 
12. Julius Richter, geboren am 14. Oktober 1848 zu St.-Betteln, Königlich baverisches Be-desgleichen. 
  
Schlossergeselle, 
Petersburg,russischer Staatsangehöriger, 
  
  
  
zirksamt Amberg, 
  
Berlin, Carl Heymams Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="229" />
        — 215 — 
Nachtrag 
Ur. 25 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
Berlin, Donnerstag, den 27. Juni 1895. 
  
  
Inhalt: Zoll= und Steuer- Wesen: Aenderungen des amtlichen Waarenve: zeichnisses zum Zolltarif und des statistischen 
Waarenverzeichnisse ................ Seite 216 
  
Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung den nachstehend abgedruckten Aenderungen des amtlichen 
Waarenverzeichnisses zum Zolltarif und des statistischen, Waarenverzeichnisses mit der Maßgabe die Zu- 
stimmung ertheilt, daß dieselben mit dem 1. Juli d. J. in Kraft treten. 
Berlin, den 27. Juni 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
ZTusammenstellung 
der Aenderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif und des statistischen 
Waarewverzeichnisses. 
I. Amtliches Waarenverzeichniß zum JZolltarif. 
1. Der Artikel „Aether“ erhält folgende Fassung: 
„Aether: 
1. Schwefeläther (Aethyläther) L65%“ 5a 2 20 M. 
2. andere einfache Aeiher (Amyl-, Methyl= 2c. Aeiher); zusammengesetzte Acther (Ester), sowie 
Lösungen von Aether in Alkohol und Mischungen von Aether und Alkohol, z. B. Aether= 
weingeist, Ameisen-, Baldrian-, Benzoe-, Buttersäure-(Butter-), Essig-, Oenanth-, Salpeter- 
Aether (Salpetrigsäure-Aethyl-Aether, Aethylnitrit), Salpeterätherweingeist (versüßter Salpeter- 
geist), Salpetrigsäure-Amyl-Aether (Amylnitrit), Salzätherweingeist (versüßter Salzgeist, 
Salzäther): 
a) in Fässen. L68“ ba 1 125 -# 
“ in Flaschen, Krügen oder anderen Umschließungen. — I05] 5à 19 180 
S. dagegen Petroleumäther. 
Anmerkung. Verschiedene einfache und zusammengesetzte Aether, sowie Lösungen solcher in Alkohol 
kommen im Handel unter Benennungen vor, welche von ihrem Geruche oder ihrem Verwendungszwecke her- 
geleitet sind, z. B. unter der Sammelbenennung Fruchtäther oder unter besonderen Benennungen wie: Apfel-, 
Birnen-, Erdbeer-, Himbeer-, Johannisbeer-, Melonen-, Pfirsich-, Ouitten-, Reinetten-, Trauben-(Drusen-, Wein-, 
Weinbeer-), Weichsel- Cognac-, Getreide-, Korn-, Rum-Aether. Diese Aether werden auch als Oele oder Essenzen 
bezeichnet." 
2. In den Artikeln „Aetherweingeist", „Hoffmannstropfen“ und „Liquor“ ist am Schlusse statt „wie 
Branntwein“ zu setzen „wie Aelher. 
3. Im Artikel „Albums“ (Absatz 2, Ziffer 5) sind die Worte „Nr. 20 a oder b“ zu ersetzen durch 
„Nr. 20a oder 20b 1“. 
40
        <pb n="230" />
        10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
— 216 — 
.Im ersten Absatze des Artikels „Alfénidewaaren“ ist das Wort „echt“ zu ersetzen durch „mehr oder 
weniger“, hinter „Nr. 20a“ einzufügen „oder 20 b 1“ und die statistische Nummer „523“ in „525“, 
die Nummer des Zolltarifs „20b 1“ in „20b 2“ sowie der Zollsatz „200 4“ in „175—“ ab- 
zuändern. 
Im ersten Absatze des Artikels „Aluminiumwaaren"“, im fünften Absatze des Artikels „Halbedel- 
steine", im vierten Absatze des Artikels „Steinwaaren“, im ersten Absatze des Artikels „Vernickelte 
Waaren“ und im ersten Absatze des Artikels „Vernirte Waaren“ ist der Zollsatz „200 Ju." in 
„175 ¾“ abzuändern und die vertragsmäßige Bestimmung zu streichen. 
Hinter dem ersten Absatze des Artikels „Aluminiumwaaren“ ist folgender Hinweis einzufügen: 
„S. auch Herren= und Frauenschmuck, sowie Kurze Waaren“. 
Dem Artikel „Ammoniakflüssigkeit“ ist folgende Bestimmung als zweiter Absatz anzufügen: 
„—, alkoholhaltige (auch Dzondische): 
1. nicht parfümirt .............. [7-9]5a220.-l-. 
2.parfümirt,insbesondereenglischerAmmoniakfpiritus(spiritusammonii 
aromaticus) (%. 31e 1 300 .“ 
Im zweiten Absatze des Artikels „Amykos“ und in der Ziffer 2b des Artikels „Parfümerien“ ist 
die statistische Nummer „796“ abzuändern in „797“. 
In den Artikeln „Amykos“ (Absatz 2), „Bezetten“, „Carthamin“ (Absatz 2), „Coldcream“, „Farbe- 
läppchen“, „Fette“ (letzter Absatz), „Glycerincreme“, „Hantpulver“ (Absatz 2), „Kissen“ (Absatz 3), 
„Oele, fette“ (Ziffer 90), „Papier“ (Absatz 17), „Pastillen“ (Absatz 1), „Perlweiß“ (Absatz 31, 
„Pomade“ (Absatz 2), „Puder“ (Absatz 2), „Rauchpillen“, „Riechkissen“, „Salben“ (Absatz 2), 
„Schminke“ (Absatz 2), „Schminkläppchen“, „Vaselin und Vaselinsalbe“ (Absatz 2), „Zahnpulver“ 
(Absatz 2), sowie in der Anmerkung zum Artikel „Zahnseife“ ist die Tarifposition „31e“ abzuändern 
in „Zle 27“. Ferner sind in den Anmerkungen zu den Artikeln „Hautpulver“, „Puder“, „Salben“, 
„Schminke“ und „Zahnpulver"“ die Worte „nach Nr. 31e des Tarifs“ zu streichen. 
In den Artikeln „Amylalkohol“, „Asphaltlack“, „Balsame“ (Absatz 2 Ziffer 1), „Bittermandelöl“, 
„Bleistifte“, „Bleiweiß“ (Absatz 3), „Carbonstifte“ (Absatz 1 und 2). „Celloidin“, „Chloroform“, 
„Collodium“, „Eisenschwärze“ (Absatz 2), „Essenzen“ (Absatz 2), „Extrakte“ (Absatz 1), „Farben“ 
(Ziffer 1 und Anmerkung), „Farben= und Tuschkasten“, „Farbenstifte“, „Firniß“ (Absatz 2), „Fleck- 
wasser", „Goldlack“ (Absatz 1), „Graphit“ (Absatz 2), „Graphitstifte“, „Kefyr“ (Absatz 2), „Kitte"“ 
(Ziffer 3), „Kohlen“ (vorletzter Absatz), „Kreide“ (letzter Absatz), „Kumys", „Kutscherlack“, „Lab- 
extrakt“ (Absatz 1), „Lacke, Lackfirnisse“, „Lackfarben“ (Absatz 2), „Lavendelöl“ (Absatz 1), „Lorbeeröl“ 
(Absatz 1), „Menthacampher“, „Migränestifte“, „Milchwein“", „Oele, ätherische“ (Ziffer 2), „Pagliano= 
syrup“, „Pastellstifte“, „Politur“, „Rosenessenz“, „Seifenspiritus“ (Absatz 1), „Senföl“ (Absatz 1), 
„Signirstifte“, „Spiritus“ (Ziffer 20 1) und „Tusche und Tuschkasten“ ist die Tarifnummer „5à“ 
abzuändern in „5a2“. 
In den Artikeln „Anatherin“, „Brillantine“, „Cölnisches Wasser“, „Eau de Cologne“, „Esprits“, 
„Essenzen“ (Absatz 1), „Essig“ (Absatz 3), „Riechessig, Riechwasser“ und „Seifenspiritus“ (Absatz 2) sind 
die statistischen Nummern, die Tarifpositionen und die Zollsätze abzuändern in „I796) Zle 1 300 1.“ 
Der Artikel „Bayrum“ erhält folgende Fassung: 6 
„Gayrum (Lorbeerspiritus, Destillat von Alkohol über Lorbeeren, Nelken und andere In- 
gredienzien, beziehungsweise Gemisch von Alkohol mit Lorbeer= (Bay-) Oel, Nelkenöl 2c.) 
- [79613181300,x-.« 
Im letzten Absatze des Artikels „Bienenkörbe und Bienenstöcke“ und im ersten Absatze des Artikels 
„Waben“ ist der Zollsatz „20 M.“ abzuändern in „36 M.“ 
Im vierten Absatze des Artikels „Blechwaaren“, im fünften Absatze des Artikels „Drahtwaaren“, 
im fünften Absatze des Artikels „Lampen“, im dritten Absatze des Artikels „Leuchter“, im elsten 
Absatze des Artikels „Löffel“ und im ersten Absatze des Artikels „Schreibfedern“ unter Ziffer 3 ist 
statt „unedlen, echt“ zu setzen „mehr oder weniger“, vor „Metallen“ das Wort „unedlen“ einzu- 
fügen und die statistische Nummer „523“ in „525“, die Nummer des Zolltarifs „20b 1“ in 
„20b 2“ sowie der Zollsatz „2100,.“ in „175 J.“" abzuändern. In den vorstehend bezeichneten 
aebssten, der Artikel „Lampen“ und „Leuchter“ sind außerdem die Worte „ganz oder theilweise" 
zu streichen. .
        <pb n="231" />
        15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
29. 
30. 
— 217 — 
In dem Hinweise hinter dem Artikel „Blechwaaren“ sind vor „sowie Spielzeug“ die Worte „Kurze 
Waaren“ nebst einem Komma einzufügen. Im vierten Absatze des Artikels „Buchbinderarbeiten“, 
im vorletzten Absatze des Artikels „Gabeln“, im vierten Absatze des Artikels „Geldtäschchen“, im 
vierten Absatze des Artikels „Halbedelsteine“, im zweiten Absatze des Artikels „Knöpfe“, im vierten 
Absatze des Artikels „Medaillons“, im sechsten Absatze des Artikels „Mosaikwaaren“, im dritten 
Absatze des Artikels „Papp- und Papierwaaren“, im fünften Absatze des Artikels „Rosenkränze“, 
im elften Absatze des Artikels „Spielzeug“, im dritten Absatze des Artikels „Steinwaaren“ und im 
dritten Absatze des Artikels „Tressenwaaren“ ist vor „Schildpatt“ an Stelle des Komma das Wort 
„oder“ zu setzen und die auf „Schildpatt“ folgenden Worte bis einschließlich „Metallen“ zu streichen. 
In den Artikeln „Celloidin“ und „Collodium“ ist die statistische Nummer „68“ abzuändern in 
„68“. 
In den Artikeln „Cognacessenz“ und „Rumessenz“ ist statt „s. Branntwein“ zu setzen „s. Aether“. 
In den Artikeln „Cognacöl“, „Drusenöl“ und „Weinbeeröl“ ist nach Streichung der statistischen 
Nummer, der Tarifnummer und des Zollsatzes am Schlusse hinzuzufügen „s. Aether"“. 
In den Artikeln „Cosmétiques“ und „Haarfärbungsmittel“ ist nach Streichung der statistischen 
Nummer, der Nummer des Zolltarifs und des Zollsatzes hinter dem Stichworte hinzuzufügen „wie 
Parfümerien“. · 
In dem Hinweise hinter dem Artikel „Drahtwaaren“ ist hinter „Kabel“ ein Komma nebst den 
Worten „Kurze Waaren“ einzufügen. 
Im Artikel „Essenzen“ sind an Stelle des dritten Absatzes folgende Bestimmungen einzufügen: 
„—, alkoholhaltige zum Genuß: 
1. Mischungen von Alkohol und Aether (Cognac-, Getreide-, Korn-, Rum= 2c. Essenz) wie 
Aether. 
2. andere (Bischoff-, Punsch= 2c. Essenz) wie Branntwein. 
—, Fruchtessenzen (Fruchtäther) s. Aether.“ 
Der Hinweis am Schlusse des Artikels ist zu streichen. 
In den Artikeln „Fenchelwasser“, „Lavendelwasser“", „Orangenblüthenwasser“, „Pfefferminzwasser“, 
„Pomeranzenblüthenwasser“ und „Rosenblätterwasser“ ist statt „s. Wasser (wohlriechendes)“ zu setzen 
„s. Wasser (nicht alkohol= oder ätherhaltiges)“. 
Der Artikel „Flacons“ ist zu streichen. 
Im zweiten Absatze des Artikels „Flittern“ unter a, im zweiten Absatze des Artikels „Kupferfolie", 
in der Ziffer 3 a des Artikels „Seiten“ und im zweiten Absatze des Artikels „Zinnfolie“ ist die 
statisische Nummer „523“ in „525“, die Nummer des Zolltarifs „20 b 1“ in „20b2“ und der 
Zollsatz „200 J¼¾“ in „175 “ abzuändern. 
Der Artikel „Floridawasser“ erhält folgende Fassung: 
„Floridawasser (wohlriechendes alkoholhaltiges Wasser) 1796/] Zle1 300 4“ 
Hinter „Früchte“ ist folgender neue Artikel einzufügen: 
„aruchtöle (Fruchtessenzen, Fruchtäther) s. Aether und Essenzen.“ 
Der Artikel „Juselöle“" erhält folgende Fassung: 
„Eufelöle: , 
1. Kartoffelfuselöl. ([731 52 20 + 
2. andere wie Aether. 1 
Aumerkung. Kartoffelfuselöl mit einem Gehalt an Aethylalkohol von 8 Gewichtsprozent und darüber 
ist wie Branntwein zu verzolen.“ 
Hinter dem achten Absatze des Artikels „Gabeln“ (nach dem Hinweise), hinter dem zweiten Absatze 
des Artikels „Kuöpfe“, hinter dem vierten Absatze des Artikels „Medaillons“ (vor dem Hinweise), 
hinter dem fünften Absatze des Artikels „Rosenkränze“ (nach dem Hinweise) und hinter dem elften 
Absatze des Artikels „Spielzeug“ ist solgende Bestimmung einzufügen: 
„ — aus mehr oder weniger vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten 
unedlen Metallen 159251| 20b 2 175 " 
Der Artikel „Gablonzer Artikel“ ist zu streichen. 
Der Artikel „Herren= und Frauenschmuck“ ist wie folgt zu ändern: 
a) im zweiten Absatze ist hinter „Schildpatt“ an Stelle des Komma das Wort „oder“ zu setzen 
und hinter „Korallen“ das Komma nebst den darauf folgenden Worten bis einschließlich 
40“
        <pb n="232" />
        31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
36. 
— 218 — 
„Metallen“ zu streichen. Außerdem ist die zweite vertragsmäßige Bestimmung zu diesem 
Absatze zu streichen. 
b) nach dem zweiten Absatze ist folgende Bestimmung als dritter Absatz einzusügen: 
„— aus mehr oder weniger vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber 
belegten unedlen Metallen; ganz oder theilweise aus Aluminium; aus Nickel, sein 
gearbeitet; aus anderen unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und zugleich entweder 
mehr oder weniger vernickelt oder vernirt, oder in Verbindung mit Alabaster, Email, 
Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen, Gemmen und Kameen aus solchen oder 
auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Ornamenten in Metallguß und dergleichen 
(5%5|] 205 2 175 J+ 
dergleichen Herren- und Frauenschmuck in einer nicht als unwesentlich zu er- 
achtenden Verbindung mit Glas (einschiesslich der nachgeahmten Edelsteine, nach- 
geahmten Gemmen und nachgeahmten Kameen) vertragsmässtis 100“ 
Z) der bisherige dritte und vierte Absatz ist zu streichen. 
Den Artikeln „Hirschhorngeist“ und „Salmiakgeist“ ist nach Streichung der statistischen Nummer, der 
Tarifnummer und des Zollsatzes am Schlusse hinzuzufügen „s. Ammoniakflüssigkeit"“. 
In i*- Ziffer 11a des Artikels „Holz 2c.“ sind die beiden letzten Absätze durch folgende Bestimmungen 
zu ersetzen: 
„— Nutzholz für Industrien des Grenzbezirks, mit Zugthieren gefahren, sofern es direkt 
aus dem Walde kommt und nicht auf einen Verschiffungsplatz oder Bahnhof gefahren 
wird, jedoch mit Beschränkung auf die bereits am 1. Juli 1885 im Grenzbezirk vor- 
handenen Industrien und auf deren durchschnittlichen Holzbezug aus dem Auslande in 
den letzten drei Jahren vor dem 1. Oktober 1885, bis zum 1. Juli 1901 und vor- 
behaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder 
Beschränkung dieser Begünstigung [41 13c 1 Anm. a frei 
— Bau= und Nutzholz für den häuslichen oder handwerksmäßigen Bedarf von Be- 
wohnern des Grenzbezirks, sofern es in Traglasten eingeht oder mit Zugthieren gefahren 
wird, vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung 
oder Beschränkung dieser Begünstigung. . . . 1219| 13c 1 Anm. b frei“ 
Der erste Absatz des Artikels „Honig“ erhält folgende Fassung; 
„Gonig, auch künstlichen — L.065 I] 251 36 .“ 
# ersten Absatze des Artikels „KLakaoschalen“ st die statisische Nummer „657“ abzuändern in 
„ 7a“. 
Im Artikel „Korkstopfen“ ist der dritte Absatz zu streichen. 
Im Artikel „Kurze Waaren“ sind die Bestimmungen unter ll wie folgt zu ändern: 
à) die Ziffer 2 ist zu streichen; 
b) die Ziffer 3 erhält die Bezeichnung als Ziffer 2; 
I) unter Ziffer 3 ist folgende Bestimmung einzufügen: 
„3. Waaren aus unedlen Metallen, mehr oder weniger vergoldet oder versilbert oder mit 
Gold oder Silber belgt . 625] 20 b 2 175 . 
Herren- und Frauenschmuck, Toiletteu- und sogenannte Nippestischsuchen aus mehr 
oder weniger vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten un- 
edlen Metallen in einer nicht als unwesentlich zu erachtenden Verbindung mit Glas, 
einschliesslich der nachgeahmten Edelsteine, nachgeahmten Gemmen und nach- 
geahmten Kameen vertragsmässig . .100.-6 
S. auch Fächer, Taschenuhren, Uhren (Stutz- ꝛc. Uhren), Uhrgehäuse und Uhrwerke.“ 
d) Die Ziffer 4 ist wie folgt zu fassen: 
„4. feine Galanterie= und Quincailleriewaaren (Herren= und Frauenschmuck, Toiletten= und 
sogenannte Nippestischsachen rc.), ganz oder theilweise aus Aluminium; aus Nickel, fein 
gearbeitet; aus anderen unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und zugleich entweder 
mehr oder weniger vernickelt oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Alabaster, 
Email, Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen, Gemmen und Kameen aus
        <pb n="233" />
        37. 
38. 
39. 
40. 
41. 
— 219 — 
solchen, oder auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Ornamenten in Metallguß und 
dergleichen 1½5] 20 b 2 175 -J0F . 
Herren- und. Frauenschmuck, Toiletten- und sogenannte Nippestischsachen der vor- 
bezeichneten Art, in einer nicht als unwesentlich zu erachtenden Verbindung 
mit Glas (einschliesslich der nachgeahmten Edelsteine, nachgeahmten Gemmen und 
nachgeahmten Kameen) vertragsmässig 100 —.“ 
Ferner sind unter Ill desselben Artikels in Ziffer 5 die Worte „weder vergoldeten oder ver- 
silberten noch mit Gold oder Silber belegten“ zu streichen. 
Die Anmerkungen 1 und 2 desselben Artikels sind wie folgt zu ändern: 
u) Der erste Absatz der Anmerkung 1 erhält folgende Fassung: 
„Waaren, welche mit edlen Metallen, echten Perlen, Korallen, Edelsteinen, Bernstein, 
Celluloid, Elfenbein, Jet (Gagat), Lava, Meerschaum, Perlmutter, Schildpatt nur un- 
wesentlich verziert, Waaren aus unedlen Metallen, welche nur in ganz geringer Aus- 
dehnung vergoldet, versilbert oder mit Gold oder Silber belegt, und feine Galanterie- 
und Quincailleriewaaren aus anderen unedlen Metallen als Aluminium und Rickel, 
welche nur in ganz geringer Ausdehnung vernickelt, vernirt oder mit den vorstehend 
unter II 4 genannten Materialien verbunden sind, werden ohne Rücksicht auf diese Ver- 
zierungen bezw. Verbindungen nach ihrer sonstigen Beschaffenheit behandelt.“ 
b) In dem zweiten Absatze der Anmerkung 2 sind die Worte „mit unedlen echt vergoldeten oder 
g oder mit Gold oder Silber belegten Metallen“ nebst dem nachfolgenden Komma 
zu streichen. 
c) In dem dritten Absatze derselben Anmerkung sind (im ersten Theile des Satzes) die Worte 
v„7oder echt vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten unedlen 
Netallen und (im zweiten Theile des Satzes) die Worte „echt vergoldeten oder versilberten“ 
zu streichen. 
!) In dem zweiten und dritten Absatze der Anmerkung 4 ist statt „II4bJ“ zu setzen „II 4“. 
Der Artikel „Melissengeist“ ist wie folgt zu fassen: 
„Melissengeist (Melissenspiritus), auch zusammengesetzter (Karmelitergeist), wie Branntwein.“ 
Der siebente Absatz des Artikels „Nägel“, der dritte Absatz des Artikels „Schwertfegerarbeit“, der 
dritte Absatz des Artikels „Uhrfournituren“, der dritte Absatz des Artikels „Uhrschlüssel und Uhr- 
schlüsseltheile", der dritte Absatz des Artikels „Uhrwerke“ unter Ziffer 3, sowie der dritte Absatz 
des Artikels „Uhrzifferblätter" erhalten folgende Fassung: 
„— aus mehr oder weniger vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten 
unedlen Metallen . [.925]20b2175-« 
sDerchletzte Absatz des Artikels „Naphta- ist nebst dem dahinterstehenden Hinweis auf „Aether" zu 
treichen 
Der Hinweis hinter dem Artikel „Oele, ätherische“ erhält folgende Fassung: 
„S. auch Aether, Harzöl u. s. w. wie bisher.“ 
Der Artikel „Oele, fette“ ist wie folgt zu ändern: 
a) Unter Ziffer 1a ist bei 1 die statistische Nummer „717“ abzuändern in „717a“, die Be- 
stimmung unter Ziffer 2 als Ziffer 3 zu bezeichnen und vorher folgende Bestimmung 
einzufügen: 
„2. Baumwollensamenöl... . . ... .. 171761 26b 10 A.“ 
b) Als Ziffer 2 ist einzufügen: 
„2. Baumwollensamenöl (Cottonöl), in Fässern eingehend, amtlich denaturirt 
(719] 26b Anm. br. 4 %.“ 
c) Die bisherige Ziffer 2 erhält die Bezeichnung als Ziffer 3. 
9 Die bisherige Ziffer 3 ist zu streichen. 
) Als Ziffer 8 ist einzufügen: 
„8. Kakaoöl in flüssiger oder konsistenter Form (Kakaobutter) (05% 25m 5 45.“.“ 
f) Die bisherige Ziffer 8 erhält die Bezeichnung als Ziffer 9. 
In der statistischen Anmerkung zum Absatze # dieser Ziffer ist zu streichen „Kakaoöl 
(Kakaobutter) in konsistenter Form (725|,“ und „flüssiges Kakaov-,".
        <pb n="234" />
        42. 
43. 
44. 
45. 
46. 
47. 
48. 
49. 
50. 
— 220 — 
g) In der Anmerkung 4 ist am Anfange zu setzen: 
„4. Die Denaturirung von Baum-, Baumwollensamen= und Ricinusöl hat durch Zusatz 
von 1 kg Terpentinöl, 125 g Rosmarinöl, 250 g Lavendel-, Nelken-, Bergamott-, Pome- 
ranzen= oder Citronenöl oder 5 kg gewöhnliches starkriechendes Brennpetroleum auf 
brutto 100 kg Baum= beziehungsweise Baumwollensamen= oder Ricinusöl zu erfolgen. 
Die Denaturirung von Baumwollensamenöl kann auch mit den für Erdnuß= (Arachiden= 
Oel zugelassenen Denaturirungsmitteln vorgenommen werden. 
Auf besondere Erlaubniß u. s. w. wie bisher.“ 
b) Die Anmerkung 6 erhält folgende Fassung: 
„6. Muskatbutter (Muskatbalsam, Muskatöl in konsistenter Form Blöcken, Tafeln 2c.1), 
in Kisten, Körben 2c. eingehend, wird wie Muskatöl in Fässern nach Nr. 26 f des 
Tarifs behandelt.“ 
Der Artikel „Opodeldoc“ erhält folgende Fassung: 
„Opodeldoc (linimentum saponato-camphoratunh) 221| 5m frei 
—, flüssiger (spiritus saponato-camphoratus) .. . . 17) 5a 2 20 Jc4“ 
Im Artikel „Parfümerien“ ist unter den Züffern 1b und 2b die Tarifposition „31c“ in „31e 2“ und 
bei Ziffer 20 die statistische Nummer „796“ „797“ abzuändern. 
Ferner ist im Eingang der Ziffer 2 statt „nicht alkoholartige (alkoholhaltige) Wasser“ zu setzen 
„nicht alkohol- oder ätherhaltige Wasser“. 
An Stelle der Ziffer 3 tritt folgende Bestimmung: 
„3. flüssige alkohol= oder ätherhaltige, einschließlich der alkohol= oder ätherhaltigen Kopf-, 
Mund= und Zahnwasser 796] 31c 1 300 4“ 
Die bisherige Ziffer 3 erhält die Ziffer 4 und folgende Fassung: 
„4. anderweit nicht genannte Parfümerien :2 
Im Artikel „Perlen“ tritt an die Stelle des elften und zwölften Absatzes folgende Bestimmung: 
„— aus mehr oder weniger vergoldeten, versilberten, vernickelten, vernirten oder mit Gold 
oder Silber belegten unedlen Metallen; aus Aluminium oder Nickel (5%5|] 2062 175 “ 
Im Artikel „Plattirte Waaren“ ist hinter „Nr. 20 a"“ einzufügen „oder 20b 1“ und die statistische 
Nummer „523“ in „525“, die Nummer des Bolltarifs „20b 1“ in „20b 2“, sowie der Zollsatz 
„200 .“ in „.175 . 4 abzuändern. 
Im Arlikel „Räucherband 2c." sind die Worte „Räucheressig“" und „Räucherspiritus“ zu streichen; 
auch ist daselbst die Tarifposition „Z1#K4% abzuändern in „31e 2“. 
Hinter Mem Artikel ist folgender neue Artikel einzufügen: 
„Räucheressig und Räucherspiritss I9% | 3le 1 300 4“ 
Die Verweisung am Schlusse des Artikels „Rum"“ erhält folgende Fassung: 
„S. auch Bayrum und die Anmerkung zu Branntweine.“ 
Hinter „Salpeter“ ist folgender neue Artikel einzufügen: 
„Lalpetergeist, versüßter (Salpeterätherweingeist), wie Aether.“ 
Im Artikel „Spiritus“ ist unter Ziffer 2 als Absatz b einzufügen: 
ab) parfümirter aller Art, z. B. aromatische oder anisölhaltige Ammoniakflüssigkeit, Lavendel- 
spiritus, parfümirter Seifenspiritts 31e 1 300 4+4“ 
In dem als Absatz c zu bezeichnenden bisherigen Absatz b sind unter Ziffer 1 die Worte 
hinter „z. B.“ zu ersetzen durch „nicht parfümirte alkoholhaltige Ammoniakflüssigkeit (auch 
Dzondische Ammoniakflüssigkeit), Angelikaspiritus, zusammengesetzter Angelikaspiritus, Campherspiritus, 
Löffelkrautspiritus, flüssiger Opodeldoc (spiritu- saponato-Ccamphoratus), nicht parfümirter Seifen- 
spiritus und Senfspiritus."“ 
Der bisherige Absatz c ist zu streichen. 
Der Artikel „Tinkturen“ erhält folgende Fassung: 
„Tinkturen: 
1. parfümirte oder zur Verwendung als Parfümerien geeignete aller Art: 
à) alkohol= oder ätherhaltige ... .. ....[7.98]3191300.-Jz. 
b)andere... ...........1797]3182 100.-l!-.
        <pb n="235" />
        51. 
52. 
53. 
54. 
do# 
— 221 — 
2. nicht parfümirte: 
a) alkohol= oder ätherhaltige zum Gewerbe= oder Medizinalgebrauche 
irel 5ba 2 20 4 
b) äther= oder alkoholhaltige Zahntinkturen — 31Be 1 300 “ 
In dem ersten Satze der Anmerkung 1 ist statt „im Sinne des Zolltarifs sind nur solche“ zu 
setzen „im Sinne der Nr. 5ba 2 des Zolltarifs sind nur solche nicht parfümirte". 
In der Anmerkung 2 sind die Worte „nach Nr. 31e des Tarifs“ zu streichen. 
Im zweiten Absatze des Artikels „Tressenwaaren“ sind die Worte „weder echt vergoldeten oder ver- 
silberten noch mit Gold oder Silber belegten“ zu streichen. 
Der Hinweis hinter dem ersten Absatze des Artikels „Vernickelte Waaren“ und hinter dem ersten 
Absatze des Artikels „Vernirte Waaren“ erhält folgende Fassung: 
„S. auch Herren= und Frauenschmuck, sowie Kurze Waaren.“ 
Der dritte und vierte Absatz des Artikels „Wasser" erhält folgende Fassung: 
„ — alkohol= oder ätherhaltiges zum Gewerbe= oder Medizinalgebrauche: 
1. wohlriechendes (Cölnisches, Florida= rc. Wasser) sowie alles alkohol= oder ätherhaltige 
Kopf-, Mund= und Zahnwasser I7 ] 31e 1 300 J. 
2. anderes (Fleck= 2c.) Wasser I72) 538 2 20.7JF. 
—, nicht alkohol= oder ätherhaltiges wohlriechendes (Fencher- Lavendel-, Orangenblüthen-, 
Pfeffermünz-, Pomeranzenblüthen-, Rosen-, Zimmt= rc. Wasser): 
1. in unmittelbaren Umschließungen von mindestens 10 ks Bruttogewicht (7941 314 20 J. 
2. in kleineren Umschließungen N31e 2 100.7“.“ 
Im vierten Absatze des Artikels „Zahnstocher“ ist vor „Elfenbein“ an Stelle des Komma das Wort 
oder“ zu setzen; hinter „Elfenbein“ sind die Worte „oder“ bis einschließlich „Metallen“ zu streichen. 
Als 5. Absatz ist folgende Bestimmung einzuschalten: 
„— aus mehr oder weniger vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten 
unedlen Metallen: 6 )9525|] 20b 2 175 .“ 
II. Statistisches Waarenverzeichniß. 
.An die Stelle der Nummer 68 treten folgende Bestimmungen: 
Spalte 1. Spalte 2. Spalte 3. Spalte 4. Spalte 5/6. 
„68a. Aether aller Art, mit Aus= da la Hierher gehören auch alle 12 in Ueber- 
nahme des Schwefel- Lösungen von Aether in fässern unter 
äthers, in Fässern. Alkohol und alle Mischungen 300 kg, 
von Aether und Alkohol, 8 in Ueber- 
z. B. Aetherweingeist (Hoff= fässern von 
. mannstropfen, Liquor); 300 kg und 
Petroleumäther ist unter darüber. 
Nr. 765 nachzuweisen. 
  
68b. —, in Flaschen, Krügen 5a 19 24 Kst. 
oder anderen Um- 16 Kb. 
schließungen. D 
686. Schwefeläther, Celloidin, 5a 2 — 16 Kst. 
Collodium. 9 Kb. 
6 Bll.“ 
Bei den Nummern 69 bis einschließlich 75 ist in der Spalte 3 statt „öa“ zu setzen „ßa 2“. 
Bei der Nummer 72 ist in der Bemerkung in Spalte 4 hinzuzufügen „Angelikaspiritus, zusammen- 
gesetzter Angelikaspiritus, nicht parfümirte spiritushaltige Ammoniakflüssigkeit (auch Dzondische 
Ammoniakflüssigkeit) und flüssiger Opodeldoc (spiritus saponato-camphoratus)“. 
Bei der Nummer 73 ist in der Spalte 2 statt „Fuselöle“ zu setzen „Kartoffelfuselöl“ und die Be- 
merkung in der Spalte 4 zu streichen.
        <pb n="236" />
        — 222 — 
5. Die Nummern 418 und 419 erhalten in Spalte 2 folgende Fassung: 
„F418. —: Nutzholz aller Art, nicht besonders genannt, roh r2c., für Industrien des Grenzbezirks, 
mit Zugthieren gefahren, sofern es direkt aus dem Walde kommt und nicht auf einen 
Verschiffungsplatz oder Bahnhof gefahren wird, jedoch mit Beschränkung auf die bereits 
am 1. Juli 1885 im Grenzbezirk vorhandenen Industrien und auf deren durchschnittlichen 
Holzbezug aus dem Auslande in den letzten drei Jahren vor dem 1. Oktober 1885, bis 
zum 1. Juli 1901. 
419. —: Bau= und Nutzholz aller Art, nicht besonders genannt, roh 2c., für den häuslichen oder 
handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirks, sofern es in Traglasten 
eingeht oder mit Zugthieren gefahren wird." 
6. Bei der Nummer 523 erhält die Spalte 2 folgende Fassung: 
ganz oder theilweise aus Bernstein, Celluloid, Elfenbein, Jet (Gagat), Lava, Meer- 
schaum, Perlmutter oder Schildpatt; Zähne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen aus 
Platin oder anderen edlen Metallen.“ 
7. Bei derselben Nummer sind in der Bemerkung in Spalte 4 die Worte „Saiten (Darmsaiten und 
seidene), mit plattirtem Draht übersponnen“ nebst dem nachfolgenden Semikolon zu streichen, ebenso 
die Worte „künstliche Zäahne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen aus Platina oder anderen 
edlen Metallen“ nebst dem nachfolgenden Semikolon. 
8. Bei der Nummer 525 erhält die Spalte 2 folgende Fassung: 
„Waaren aus unedlen Metallen, mehr oder weniger vergoldet oder versilbert oder mit Gold 
oder Silber belegt; feine Galanterie= und Quincailleriewaaren (Herren= und Frauenschmuck, 
Toiletten= und sogenannte Nippestischsachen 2c.) ganz oder theilweise aus Aluminium; aus 
Nickel, fein gearbeitet; aus anderen unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und zugleich ent- 
weder mehr oder weniger vernickelt oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Alabaster, 
Email, Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edelsteinen, Gemmen und Kameen aus solchen, oder 
auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Ornamenten in Metallguß und dergleichen."“ 
9. Bei derselben Nummer ist die Bemerkung in Spalte 4 zu streichen. 
10. In der Nummer 651 erhält die Spalte 2 folgende Fassung: 
„Honig, auch künstlicher und Waben mit Honig“. 
11. Die Nummer 657 erhält die Bezeichnung als Nummer 657 a. 
Unter Nummer 657b ist folgende Bestimmung einzufügen: 
Spalte 2: 
„Kakaoöl in flüssiger oder konsistenter Form (Kakaobutter).“ 
Spalte 3: 
„25 m b.“ 
Spalte 4 
Spalte 5/6: 
„Für Kakaobutter: 
16 Kst. 
9 Kb. 
2 Bll.“ 
12. Die Nummer 717 erhält die Bezeichnung als Nr. 717a. 
Unter 717b ist folgende Bestimmung einzufügen: 
Spalte 2: 
„Baumwollensamenöl in Fässern, auch in Flaschen oder Krügen von mindestens 50 kg 
Bruttogewicht.“ 
Spalte 3 
„26b“. 
Spalte 4: 
„Amtlich denaturirtes Baumwollensamenöl in Fässern fällt unter Nr. 719.“ 
Spalte 5/6:
        <pb n="237" />
        13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
— 223 — 
Die Nummer 719 erhält folgende Fassung: 
Spalte 2: 
„Baumwollensamenöl (Cottonöl) in Fässern, amtlich denaturirt.“ 
Spalte 3: 
„26b Anmerk."“ 
Spalte 42 
„Diese Nummer hat nur für die Einfuhr Bedeutung und bleibt für den Nachweis der 
Aus= und Durchfuhr außer Betracht.“ 
Spalte 5/6: 
Die Nummer 725 ist zu streichen. 
Bei der Nummer 727 ist in der Spalte 2 statt „Vorstehend“ zu setzen: „Anderweit“; auch sind in 
der Bemerkung in Spalte 4 die Worte „flüssiges Kakao-,“ zu streichen. 
Bei der Nummer 795 ist in der Spalte 2 statt „nicht alkoholartige (alkoholhaltige) Wasser“ zu 
setzen „nicht alkohol- oder ätherhaltige Wasser". 
Die Nummer 796 erhält folgende Fassung: 
Spalte 2: 
„Flüssige alkohol= oder ätherhaltige Parfümerien einschließlich der alkohol= oder äther- 
haltigen Kopf-, Mund= und Zahnwasser“. 
Spalte 3: 
„31e 1“. 
Spalte 4: 
Spalte 5/6: 
„16 Kst.“ 
Bei der Nummer 797 erhält die Spalte 2 folgende Fassung: 
„Alle nicht unter andere Nummern fallenden Parfümerien." 
In der Spalte 3 ist statt „Z1e“ zu setzen „31Re 2“. In der Bemerkung in Spalte 4 sind die 
Worte „Brillantine, Cosmétiques, parfümirter Seifenspiritus, Haarfärbungsmittel, Räucheressig und 
Räucherspiritus, Riechessig, Riechwasser, Tinkturen“ zu streichen und hinter „wohlriechende fette Oele“ 
die Worte „.und wohlriechende nicht alkohol= oder ätherhaltige Wasser“, sowie am Schlusse hinter 
* 160“ die Worte „und flüssige alkohol= oder ätherhaltige Parfümerien unter Nr. 796“" hinzu- 
zufügen. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="238" />
        <pb n="239" />
        — 225 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche 
Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
–.. —— 5 
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
XX III. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 28. Juni 1895. 9 26. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Jufliz- Wesen: Ergänzung des Verzeichnisses 
derjenigen Stellen, an welche Ersuchen um Einziehung 
von Gerichtskosten zu richten snd Seite 225 
2. Konsulat.Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- 
stands-Akten; — Exequatur. Ertheilungen 226 
  
3. Versicherungs-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die 
Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Hochseefischerei- 
dampferbetribeennnnnn 226 
A.n Joll= und Steuer-Wesen: Bestimmungen zur Ausführung 
des Gesetzes, betreffend die Abänderung des Branntwein- 
steuergesetzes.. .. .... 226 
. Polizei-MWesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebiit.. .. ...... 264 
  
1. Justi z — 
  
Wesen. 
Das Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 
23. April 1880 beschlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind 
(Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1885 S. 79 ff.), wird in Folge der Errichtung eines Amts- 
gerichts in Rombach dahin ergänzt, daß Seite 122 hinter den das Amtsgericht in Rohrbach betreffenden 
Angaben einzuschalten ist: 
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk des In Gehört zum Betreffende Kasse resp. 
Amtsgerichts dem Staate Landgericht Oberlandesgericht Behörde 
Rombach. Elsaß-Lothrin- Metz. Colmar. Enregistrements-Einnehmerei 
gen. Rombach. 
  
  
  
  
  
42
        <pb n="240" />
        — 226 — 
2. Konsulat-Wesen. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Rustschuk, Vize-Konsul Krüger ist auf Grund des 
8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für 
den Amtsbezirk des Vize-Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der 
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Dem zum Konsul für Uruguay in Barmen ernannten Herrn Arthur Schuchard ist Namens des Reichs 
das Exequatur ertheilt worden. 
  
Dem zum mexikanischen Konsul mit dem Amtssitze in Frankfurt a. M. ernannten Herrn Carl Herzberg 
ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
  
3. Versicherung = Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Hochseefischereidampferbetriebe. 
Vom 20. Juni 1895. 
4 Durch Beschluß des Bundesraths vom 14. Juni 1895 sind die zur Besatzung deutscher Hochsee- 
sischereidampfer gehörenden Seeleute vom 1. Juli 1895 ab für versicherungspflichtig nach Maßgabe des 
See-Unfallversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 329) erklärt worden. 
Nach §. 21 des genannten Gesetzes sind die Eigenthümer der in das Schiffsregister nicht ein- 
getragenen Hochseefischereidampfer verpflichtet, den für die letzteren ausgefertigten Meßbrief der Ortspolizei- 
gebe des Heimathshafens binnen einer von dem Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden Frist ein- 
zureichen. 
Diese Frist wird hiermit auf die Zeit bis zum 1. August 1895 einschließlich festgesetzt. 
Das Reichs-Versicherungsamt. 
Dr. Bödiker. 
  
  
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage beschlossen, die nachstehenden Bestimmungen 
zur Ausführung des Gesetzes vom 16. d. M., betreffend die Abänderung des Branntweinsteuergesetzes 
vom 24. Juni 1887, mit der Maßgabe zu genehmigen, daß dieselben am 1. Juli d. J. in Kraft treten. 
Berlin, den 27. Juni 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="241" />
        — 227 — 
Bestimmungen 
zur 
Ausführung des Gesetzes vom 16. Juni 1895, betreffend die Abänderung des 
Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887. 
  
I. Zu 88§. 12, 41V und 43e. 
§. 1. Das Hauptamt stellt über die nach Maßgabe der Bestimmungen unter B bis D zu 
gewährenden Steuervergütungen für die Ausfuhr von Branntwein sowie von Fabrikaten, zu deren 
Herstellung Branntwein verwendet worden ist, monatlich oder, sofern ein Bedürfniß hierzu vorliegt, 
halbmonatlich eine Liquidation nach Anlage 1 auf und reicht sie nebst den dazu gehörigen Ab- 
fertigungspapieren der Direktivbehörde ein. 
§. 2. Die Direktivbehörde hat die Beträge, die zu vergüten sind, auf Grund der vor- 
gelegten Liquidation und deren Anlagen festzusetzen und für jedes Abfertigungspapier einen Branntwein- 
Vergütungsschein auszustellen, und zwar 
a) wenn es sich um die Gewährung der Branntweinsteuervergütung nach Maßgabe 
der §§. 10 bis 15 handelt, nach Anlage 2, 
b) wenn eine Gewährung der Branntweinsteuervergütung nach Maßgabe der §#§8.#16 
bis 19 in Frage kommt, nach Anlage 3. 
A. Allgemeine 
Bestimmungen. 
Anlage 3 
§. 3. Ueber die Ausfertigung und Erledigung der Branntweinsteuer-Vergütungsscheine ist — 
bei der Direktivbehörde für jedes Etatsjahr ein Register nach Anlage 4 zu führen. Die laufende 
Nummer dieses Registers wird auf dem betreffenden Scheine vermerkt. Außerdem ist diese Nummer 
und der Ausfertigungstag des Vergütungsscheines unter Beidrückung des Amtsstempels der Direktiv- 
behörde auf der Titelseite des bezüglichen Abfertigungspapiers mit rother Schrift anzugeben. 
Mit der Feststellung des Betrages der Vergütungsscheine und der Ausfertigung der Scheine 
sind zwei einander überwachende Beamte zu beauftragen, die zugleich für die richtige Ausfüllung 
der Spalten 1 bis 11 des Ausfertigungsregisters einzustehen haben. Die Spalten 8 bis 11 des 
Registers werden monatlich aufgerechnet und die Gesammtsummen vierteljährlich für den abgelaufenen 
Theil des Etatsjahres festgestellt. Die Spalten 12 bis 14 dürfen nur von einem Beamten aus- 
gefüllt werden, der bei der Ausfertigung der Vergütungsscheine nicht mitgewirkt hat. 
Bevor die Vergütungsscheine die Unterschrift des Vorstandes der Direktivbehörde oder den 
Abdruck seines Namenszuges erhalten, sind sie auf der Vorderseite, unten rechts, unter dem Vermerk 
„Ausgeferligt“ von einem der bei der Ausfertigung betheiligten Beamten der Direktivbehörde unter 
Angabe seiner Diensteigenschaft zu unterschreiben. Dieser Beamte übernimmt hierdurch die Verant- 
wortung für die Richtigkeit der ausgefertigten Scheine. Demnächst werden die ausgefertigten 
Vergütungsscheine und die Abfertigungspapiere an das Hauptamt behufs Zufertigung der Ver- 
gütungsscheine an die Empfangsberechtigten und Abgabe der Abfertigungspapiere an die Hebestellen 
zurückgesandt. 
§5. 4. Der Betrag, über den der Branntweinsteuer-Vergütungsschein lautet, kann vom 
Augenblicke der Aushändigung des Vergütungsscheines ab von jedem Inhaber des Scheines bei 
jeder Steuerstelle eines deutschen Bundesstaates auf nicht gestundete Branntweinsteuer aller Art statt 
baarer Zahlung in Anrechnung gebracht oder vom 25. Tage des sechsten Monats nach dem Monat 
der Ausfuhr des Branntweins oder der vergütungsfähigen Fabrikate ab bei einer in dem Ver- 
gütungsscheine zu bezeichnenden Amtsstelle desselben Bundesstaates baar erhoben werden. Auch 
können nicht fällige Vergütungsscheine auf gestundete Branntweinsteuer, welche gleichzeitig mit den 
Scheinen oder später fällig wird, in Anrechnung gebracht werden, solange nicht diese Anrechnung 
durch Bekanntmachung des Reichskanzlers zeitweilig für ausgeschlossen erklärt ist. 
  
42 
5 
el
        <pb n="242" />
        anlage 
A##lage 5. 
B. Ausfuhr von 
Branntwein. 
— 228 — 
Ist der-Tag der Fälligkeit der Vergütung ein Sonn= oder Feiertag, so kann die Baar- 
zahlung schon am vorhergehenden Werktage erfolgen. 
Die Gültigkeit des Vergütungsscheines erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Beginne des 
auf die Ausfertigung folgenden Monats ab gerechnet. 
§. 5. Jeder Vergütungsschein wird nur mit dem vollen darin genannten Betrage entweder 
angerechnet oder durch Baarzahlung eingelöst. Die Anrechnung eines Theiles dieses Betrages unter 
Baarzahlung des Restes ist unzulässig. 
Je nachdem der Betrag der Vergütung angerechnet oder baar erhoben wird, hat der 
Inhaber die auf der Rückseite des Vergütungsscheines vorgedruckte erste oder zweite Bescheinigung 
auszufüllen und zu unterschreiben. Diese Bescheinigungen dienen als Kassenquittungen. 
Sollen Vergütungsscheine auf die Steuerschuld mehrerer Zahlungspflichtigen in Anrechnung 
gegeben werden, so ist dies neben der Anrechnungsbescheinigung durch Bezeichnung der betreffenden 
Steuerpflichtigen und der für jeden von ihnen zu verrechnenden Beträge, sowie in dem Buchungs- 
vermerke besonders ersichtlich zu machen. 
§. 6. Wer mehr als drei Vergütungsscheine gleichzeitig in Anrechnung bringen oder baar 
einlösen will, hat diese Scheine mittelst eines nach Anlage 5 aufzustellenden Verzeichnisses vorzulegen. 
In diesem Falle ist die Richtigkeit des Verzeichnisses auf Grund der Beläge zu prüfen und zu 
bescheinigen und das Anerkenntniß der erfolgten Anrechnung, beziehungsweise die Quittung über die 
erfolgte Baarzahlung, sowie der Buchungsvermerk der Kassenbeamten statt auf den einzelnen Ver- 
gütungsscheinen auf dem Verzeichnisse auszustellen (Seite 4 der Anlage 5). 
Unmittelbar nach der Anrechnung oder Baarzahlung sind die zu dem Verzeichnisse 
gehörigen Vergütungsscheine von der Annahmestelle auf der Vorderseite mit schwarzer Tinte kreuz- 
weise zu durchstreichen. 
§. 7. Nach Ablauf jedes Rechnungsmonats haben die Hauptämter über die während des- 
selben von ihnen selbst und von den Hebestellen ihres Bezirkes in Anrechnung genommenen oder 
durch Baarzahlung eingelösten Branntweinsteuer-Vergültungsscheine Nachweisungen nach Anlage 6 
an die vorgesetzte Direktivbehörde einzureichen. Sind die nachzuweisenden Scheine von ver- 
schiedenen Direktivbehörden ausgefertigt worden, so ist für jede dieser Behörden eine besondere 
Nachweisung aufzustellen. Die Nachweisung über die von der vorgesetzten Direktiobehörde ertheilten 
Scheine ist mit dem Buchstaben A zu bezeichnen, die übrigen Nachweisungen erhalten die Buch- 
staben B, C u. s. w. In jeder Nachweisung sind die Scheine nach Etatsjahren und nach den Aus- 
fertigungsnummern zu ordnen und die Beträge aufzurechnen; die betreffenden Schlußsummen werden 
in der Nachweisung A unter Bezeichnung der einzelnen Direktivbezirke zusammengestellt und dort 
aufgerechnet. Die Uebereinstimmung der Nachweisung mit den Kassenbüchern des Hauptamtes und 
mit der Reichssteuerübersicht ist von dem mit der Kassenaufsicht beauftragten Beamten zu bescheinigen. 
Bei der Direktivbehörde ist die richtige Aufrechnung der Nachweisungen zu prüfen und da- 
von Ueberzeugung zu nehmen, daß die Schlußsumme der Nachweisung A mil der Reichssteuerüber- 
sicht des betreffenden Hauptamtes übereinstimmt. Nachdem die Nachweisungen für den Rechnungs- 
monat von sämmtlichen Hauptämtern eingegangen und geprüft sind, werden die Nachweisungen B, 
C u. s. w. nach den Direktivbehörden, von denen die Vergütungsscheine ausgefertigt worden sind, 
geordnet und diesen behufs der Löschung der erledigten Vergütungsscheine in den Ausfertigungs- 
registern übersandt. Gleichzeitig werden die in der Nachweisung A verzeichneten Vergütungsscheine 
in dem eigenen Ausfertigungsregister der Direktiobehörde gelöscht. 
§. 8. Die in den Branntweinsteuer-Vergütungsscheinen für die Maischbottich= oder Material- 
steuer, die Verbrauchsabgabe und die Brennsteuer ausgeworfenen Beträge sind sowohl in den 
monatlichen wie in den vierteljährlichen Reichssteuerübersichten von der Soll-Einnahme an Maisch- 
bottich= oder Materialsteuer, beziehungsweise an Verbrauchsabgabe und an Brennsteuer abzusetzen. 
§. 9. Die vorstehend in den §§. 2 bis 8 gegebenen Bestimmungen finden auch Anwendung, 
wenn in den Fällen der steuerfreien Verabfolgung von Branntwein zu gewerblichen 2c. Zwecken 
oder der steuerfreien Abschreibung von Branntweinfehlmengen (88§. 20 bis 24) eine Branntwein- 
steuervergütung zu gewähren ist. 
§. 10. Bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein aus dem Gebiete der Branntwein- 
steuer-Gemeinschaft wird — 
a)inallenFälleneineVergütungderBrennfteuermit0,oeMarkunddaneben
        <pb n="243" />
        — 229 — 
b) in denjenigen Fällen, in welchen der Branntwein der Maischbottich- oder Material- 
steuer unterlegen hat, eine Vergütung der Maischbottich- oder Materialsteuer mit 
O, 1601 Mark 
für jedes Liter reinen Alkohols gewährt. 
Die obersten Landesfinanzbehörden sind ermächtigt, Gewerbetreibenden, die in gollsicher 
abgeschlossenen Räumen unter ständiger amtlicher Ueberwachung Fabrikate unter Verwendung von 
Branntwein für die Ausfuhr anfertigen, unter der Bedingung der Ausfuhr sämmtlicher Fabrikate 
bereits bei der Aufnahme des Branntweins in die gollsicher abgeschlossenen Räume der Anstalt die 
im Absatz 1 litt. a und b bezeichneten Steuervergütungen zu gewähren. 
§5. 11. Die Ausfuhrvergütung ist nur zu gewähren, wenn die auf einmal ausgeführte 
Branntweinmenge mindestens 50 Liter reinen Alkohols enthält. 
§. 12. Bei der Ausfuhr von Trinkbranntweinen aller Art, von Fruchtsäften, Punsch= 8C#usuhr von 
essenzen und zur Verwendung in der Fabrikation von Trinkbranntweinen bestimmten alkoholhaltigen waltenden Fabrl- 
Essenzen, sowie von den in der Anlage 7 genannten Tinkturen und Fluidextrakten wird 
a) wenn der zu ihrer Herstellung verwendete Branntwein noch nicht in den freien Ver- 
kehr getreten ist, eine Vergütung der Branntweinsteuer nach Maßgabe des §. 101 
b) wenn der zu ihrer Herstellung verwendete Branntwein im freien Verkehr sich befindet, 
eine Vergütung 
der Maischbottich= oder Materialsteuer mit O,1601 Mark, 
der Verbrauchsabgabe mit O,70 Mark, 
der Brennsteuer mit O,o06 Mark 
für jedes in den ausgeführten Fabrikaten enthaltene Liter reinen Alkohols gewährt, jedoch nur an 
Fabrikanten, welche das Vertrauen der Steuerbehörde genießen und das auszuführende Fabrikat 
selbst hergestellt haben. Die Direktivbehörde ist befugt, im Bedürfnißfalle auch solchen Personen, 
welche das Fabrikat nicht selbst hergestellt haben, die Vergütung zu gewähren. 
§. 13. Eines Nachweises darüber, daß der Branntwein, aus welchem die unter §. 12 litt. b 
fallenden Fabrikate hergestellt sind, der Maischbottich= oder Materialsteuer unterlegen hat, bedarf es nicht. 
§. 14. Die Feststellung der Litermenge reinen Alkohols bei Trinkbranntweinen, Punsch- 
essenzen und anderen alkoholhaltigen Essenzen, welche derartig mit Zucker oder anderen Zusatzstoffen 
versetzt sind, daß eine zuverlässige Prüfung mittelst des Thermo-Alkoholometers ausgeschlossen er- 
scheint, sowie bei den Fruchtsäften, Tinkturen und Fluidextrakten erfolgt nach Maßgabe der durch 
die Bundesrathsbeschlüsse vom 26. November 1891 — PS. 572 der Protokolle — (Anlage 2 zur 
Anleitung für die Ermittelung des Alkoholgehaltes im Branntwein) und vom 20. Juli 1893 — 
§. 490 der Protokolle — genehmigten Abfertigungs-Vorschriften. Die Amtsstellen, welchen die 
Befugniß zur Abfertigung der betreffenden Fabrikate zu ertheilen ist, werden durch die oberste 
Landes-Finanzbehörde bestimmt. 
§. 15. Die Ausfuhrvergütung ist nur zu gewähren, wenn die mittelst des Alkoholometers 
auf ein Mal zu untersuchende oder mittelst einer einzigen Destillation zu prüfende Menge des 
vorgeführten Fabrikats bei Trinkbranntweinen wenigstens 20, bei Punschessenzen, alkoholhaltigen zur 
Verwendung bei der Herstellung von Trinkbranntweinen bestimmten Essenzen, Tinkturen und 
Fluidextrakten wenigstens 10 und bei Fruchtsäften wenigstens 100 Liter beträgt. 
§. 16. Bei der Ausfuhr von Branntwein nicht enthaltenden Fabrikaten wird nach Maß- 
gabe der hierüber erlassenen besonderen Vorschriften 
a) wenn zu ihrer Herstellung Branntwein steuerfrei verwendet werden darf, eine Ver- 
gütung der Brennsteuer mit O0,06 Mark: 
b) wenn zu ihrer Herstellung ausschließlich versteuerter Branntwein verwendet werden 
muß, eine Vergütung 
der Maischbottich= oder Materialsteuer mit 0,1601 Mark, 
der Verbrauchsabgabe mit 0,70 Mark, 
der Brennsteuer mit O,06 Mark 
für jedes zu den ausgeführten Fabrikaten verwendete Liter reinen Alkohols gewährt. 
§. 17. Eines Nachweises darüber, daß der Branntwein, welcher zur Herstellung der unter 
. siöe b gellenden Fabrikate verwendet ist, der Maischbottich= oder Materialsteuer unterlegen hat, 
edarf es nicht. 
agen 
D. Ausfuhr von 
Branntwein nicht 
enthaltenden Fa- 
brikaten. 
rauleges 
(vorbeha Ken).
        <pb n="244" />
        E. Steuerfreie 
Verabfolgung von 
Branntwein zu ge- 
werblichen 2c. 
Zwecken. 
Aulagt 
F. Steuerfreie 
Abschrelbung von 
Branntwein-Fehl- 
mengen. 
a Bifer 1 Ab— 
B. Ziffer V. 
— 230 — 
S§. 18. Die Ausfuhrvergütung ist nur zu gewähren, wenn die Menge der miteelst einer 
Anmeldung ausgeführten einzelnen Fabrikate in den Fällen des §. 16 litt. a mindestens je 50 Kilo- 
gramm und in den Fällen des §. 16 litt. b mindestens je 10 Kilogramm beträgt. Die Direktiv- 
behörden sind befugt, in Bedürfnißfällen Ausnahmen hiervon zuzulassen. 
§. 19. Der Umstand, daß die nach §§. 16 bis 18 zu behandelnden Fabrikate mit Alkohol 
vermischt sind, schließt die Anwendung der bezeichneten Paragraphen nicht aus. 
§. 20. Bei der steuerfreien Verabfolgung von Branntwein zu gewerblichen 2c. Zwecken wird 
a) in denjenigen Fällen, in welchen der Branntwein der Maischbottich= oder Material- 
steuer unterlegen hat, eine Vergütung der Maischbottich= oder Materialsteuer mit 
O, 601 Mark; 
b) in denjenigen Fällen, in welchen eine Denaturirung mit Essig stattfindet, außerdem 
eine Vergütung der Brennsteuer mit O,os Mark 
für jedes Liter reinen Alkohols gewährt. 
§. 21. Die Liquidation der Vergütungen erfolgt nach Anlage 9. Bezüglich der Zeit- 
räume, für welche die Liquidationen aufzustellen sind und bezüglich der zu vergütenden Mindest- 
mengen bewendet es bei den bestehenden Bestimmungen (§§. 7 und 17 Absatz 2 des Regulativs, 
betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 2c. Zwecken; Ziffer 14 der durch 
den Bundesrathsbeschluß am 21. Juni 1888 — S. 372 der Protokolle — genehmigten Be- 
stimmungen, betreffend die Denaturirung von Branntwein; Bundesrathsbeschluß vom 27. Oktober 
1892 — S. 631 der Protokolle; §. 11 Absatz 5 bis 7 der durch den Bundesrathsbeschluß vom 
18. November 1892 — F. 708 der Protokolle — genehmigten Vorschriften für die steuerfreie Ver- 
wendung von undenaturirtem Branntwein zu Heil= 2c. Zwecken). 
5. 22. Wenn Branntwein = Fehlmengen in Branntwein-Reinigungsanstalten oder Nieder- 
lagen auf Antrag des Lagerinhabers bei denjenigen Beständen steuerfrei abgeschrieben werden, für 
welche die Maischbottich= oder Materialsteuer entrichtet ist, so wird diese Abgabe mit O)1601 Mark 
für jedes steuerfrei zur Abschreibung gelangende Liter reinen Alkohols vergütet. 
§. 23. Die Vergütung ist nur zu gewähren, wenn die steuerfrei abgeschriebene Fehlmenge 
mindestens 50 Liter reinen Alkohols beträgt. 
§. 24. Die Vergütungsliquidation ist unter entsprechender Benutzung der Anlage 1 be- 
sonders vorzulegen und mit den Verhandlungen über die Bestandsaufnahme und den Anträgen 
des Lagerinhabers, die vor Abschluß der Bestandsaufnahme zu stellen sind, zu belegen. 
II. Zu §. 41. 
§. 25. Die Direktivbehörden werden ermächtigt, in besonderen Ausnahmefällen zu ge- 
nehmigen, daß landwirthschaftliche Brennereien, die vorübergehend den Bedingungen des §. 41 I. 
Absatz 2 bezüglich der Verwendung der Schlempe und des Düngers nicht genügen, gleichwohl 
als landwirthschaftliche Brennereibetriebe weiter behandelt werden. In gleicher Weise kann land- 
wirthschaftlichen Hefebrennereien für regelmäßig wiederkehrende Zeiten einer vermehrten Nachfrage 
nach Hefe, insbesondere zu den großen Festen, gestattet werden, während eines bestimmten, dem 
nachgewiesenen Bedürfnisse entsprechenden Zeitraumes einen Theil der gewonnenen Schlempe an 
andere Landwirthe abzugeben. 
§. 26. Brennereien, die im Zwischenbetriebe, d. h. innerhalb derjenigen Zeitabschnitte, für 
welche die Brennerei zum Betriebe mit mehligen Stoffen nicht angemeldet ist, selbstgewonnene 
nichtmehlige Stoffe allein verarbeiten, werden, sofern im Uebrigen den Voraussetzungen des 
landwirthschaftlichen Betriebes entsprochen wird, trotz dieses Zwischenbetriebes als landwirth- 
schaftliche Brennereien behandelt. Ausgenommen von dieser Behandlung ist der Zwischenbetrieb mit 
Melasse, Rüben oder Rübensaft; dieser führt den Verlust der landwirthschaftlichen Eigenschaft der 
Brennerei auch dann herbei, wenn die genannten Stoffe vom Brennereibesitzer selbst gewonnen sind. 
§. 27. An die Stelle des §. 25 Absatz 2 letzter Satz und Absatz 3 des Brannt- 
weinniederlage-Regulativs treten folgende Bestimmungen als Absatz 3 und 4: 
Ist verschiedenen Abgabesätzen unterliegender Branntwein im Lager vor- 
handen, so hat die steuerfreie Abschreibung des Branntweins nach Wahl des Lager- 
inhabers bei einem oder mehreren der im Konto angeschriebenen Sätze zu erfolgen.
        <pb n="245" />
        — 231 — 
Wird Branntwein, für den die Maischbottich- oder Materialsteuer entrichtet 
ist, steuerfrei im Konto abgeschrieben, so ist für die abgeschriebene Litermenge reinen 
Alkohols die gesetzliche Vergütung der Maischbottich- oder Materialsteuer zu gewähren. 
8. 28. 8. 26. Absattzz 5 letzter Satz des Branntweinniederlage-Regulativs 
erhält an Stelle der bisherigen die folgende Fassung: 
Die steuerfreie Abschreibung eines Minderbefundes erfolgt nach den im §. 25 
Absatz 3 und 4 gegebenen Bestimmungen. 
§. 29. Der vorletzte Absatz in der Anlage 9 zur Branntweinreinigungs- 
Ordnung erhält an Stelle der bisherigen die folgende Fassung: 
Die Fehlmenge von I17 084 Liter reinen Alkohols ist auf Antrag des 
Anstaltsbesitzers 
mit 51 032 Liter bei dem mit 0,0 Mark Verbrauchsabgabe und 0,20 Mark 
Zuschlag, 
mit 66 032 Liter bei dem mit 0,70 Mark Verbrauchsabgabe und — Mark 
uschla 
belasteten Brarsuchte Weuerfrei abzuschreiben, da nichts dagegen Spricht, dauss der 
Alkoholverlust lediglich durch Schroumnd und natürliche Ei#nisse bei der Verarbeitttng 
oder Lagerung herbeigefüihrt ist, namentlich sein Grumd eu dem Verdachte vorliegt, 
dass ein Theil des Branntieins heimlichi entfernt worden ist. 
III. Zu §. 43 a. 
§. 30. Ueber die Einnahme an Brennsteuer führt die Hebestelle ein Brennsteuerregister Pi. auchung der 
nach Anlage 10 in vierteljährlichen Zeitabschnitten des Betriebsjahres unter Beachtung der auf der 5ree 
Anlage gegebenen Anleitung zum Gebrauch. 
§. 31. Als Genossenschaftsbrennereien, die für den Umfang des bisherigen Be= 9.oatz eehter. 
triebes der ermäßigten Brennsteuer unterliegen, sind diejenigen landwirthschaftlichen Brennereien zu Sat. 
behandeln, welche am 1. April 1895 von mindestens 3 je eine selbständige Landwirthschaft führen- 
den und regelmäßig Schlempe von der Brennerei beziehenden Theilnehmern auf gemeinschaftliche 
Rechnung betrieben wurden. ·- 
Als dem Umfang des bisherigen Betriebes entsprechend wird für die einzelne betheiligte 
Brennerei diejenige höchste Alkoholmenge angenommen, welche sie in der Zeit vom 1. Oktober 1887 
bis zum 30. September 1894 in einem Betriebsjahre erzeugt hat. Diese Alkoholmenge ist in dem 
Brennsteuerregister festzuhalten; solange die Erzeugung der Brennerei nicht darüber hinausgeht, wird 
die Brennsteuer nur mit drei Vierteln der nach den vollen Brennsteuersätzen berechneten Beträge 
erhoben (vergleiche Nr. 8 der zum Brennsteuerregister gegebenen Anleitung). 
§. 32. In den am Kontingente betheiligten Melasse-, Rüben= oder Rübensaft= C. uosab 3. 
Brennereien beträgt diejenige Alkoholmenge, welche der um 15 Mark für jedes Hektoliter reinen 
Alkohols erhöhten Brennsteuer nicht unterliegt, sechs Fünftel ihres jeweiligen Kontingentes. 
Für die nicht kontingentirten Brennereien der bezeichneten Art, welche innerhalb der 
drei Jahre vom 1. Juni 1892 bis 31. Mai 1895 im Betriebe gewesen sind, ist die der Brennsteuer- 
erhöhung von 15 Mark nicht unterliegende Alkoholmenge, wie folgt, festzusetzen: 
Für jede einzelne derartige Brennerei ist die Gesammtmenge des am 1. April 1895 vor- 
handenen Bottichraumes nach Litern zu ermitteln und zu prüfen, ob die Brennerei nach der Größe 
der damals vorhandenen Brenngeräthe im Stande war, täglich den vierten Theil des Gesammt- 
bottichraumes abzutreiben; trifft dies nicht zu, so ist festzustellen, wieviel Bottichraum mit den be- 
zeichneten Brenngeräthen täglich abgebrannt werden konnte. Als dem Umfange der Betriebsanlagen 
entsprechend gilt in dem ersteren Falle das tägliche Abbrennen des vierten Theiles des ermittelten 
Gesammtbottichraumes, im zweiten Falle das tägliche Abbrennen eines geringeren nach der Leistungs- 
fähigkeit des Brenngeräthes zu bemessenden Bottichraumes. Das Ergebniß dieser Ermittelungen ist 
dem Reichsschatzamte mizusseilen. dieses setzt für jede Brennerei nach Verhältniß der für sie er- 
mittelten täglichen Leistungsfähigkeit fest, wieviel Liter reinen Alkohols von der zur Vertheilung be- 
stimmten Gesammtmenge von 20 000 Hektoliter reinen Alkohols auf sie entfallen. 
Die nach Absatz 1 und 2 festgesetzten Alkoholmengen sind im Brennsteuerregister festzuhalten 
(vergleiche Nr. 9 der zum Brennsteuerregister gegebenen Anleitung). 
Anlage 10
        <pb n="246" />
        — 232 — 
IV. Zu S. 43b. 
§. 33. Der im Brennsteuerregister berechnete Betrag der zu entrichtenden Brennsteuer ist 
dem Brennereibesitzer von der Hebestelle schriftlich mitzutheilen und binnen drei Tagen nach er- 
folgter Mittheilung bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung einzuzahlen. 
V. Zu S. 50. 
A. Ziffer I. §. 34. Die Bemessung der von den einzelnen Brennereien in der Zeit vom 1. Juli bis 
Ende September 1895 zu entrichtenden Brennsteuer erfolgt unter Zugrundelegung der gesammten 
Alkoholerzeugung seit Beginn des Betriebsjahres 1894/95. Zu diesem Zwecke ist für jede in Be- 
tracht kommende Brennerei die Alkoholmenge, welche sie vor dem 1. Juli 1895 erzeugt hat, amtlich 
zu ermitteln und im Brennsteuerregister für das 4. Vierteljahr des Betriebsjahres 1894/95 vor- 
zutragen. 
B. Ziffer 11. §. 35. Ueber die in Gemäßheit des §. 50 Ziffer II eingehenden Anträge entscheidet die 
Direktivbehörde. 
C. Ziffer 1I. §. 36. Die Veranlagung der vor dem 1. Oktober 1895 neu entstandenen und betriebsfähig 
hergerichteten landwirthschaftlichen und Materialbrennereien zum Kontingent für die Betriebsjahre 
1896/97 und 1897/98 erfolgt, unter Vorbehalt der bei der demnächstigen Neukontingentirung vorzu- 
nehmenden Neuveranlagung, durch die oberste Landes-Finanzbehörde. Hierbei finden die Vor- 
schriften im §. 2 Absatz 3 bis 6 des Branntweinsteuergesetzes, insbesondere diejenigen des Absatz 3 
unter d, zweiter Absatz, sowie die §§. 8 bis 11 der durch Bundesrathsbeschluß vom 25. Januar 
1894 — 8. 42 der Protokolle — genehmigten Kontingentirungsvorschriften entsprechende An- 
wendung. 
VI. Verrechnung der Brennstener. 
§. 37. Für die Feststellung des Ertrages der Brennsteuer und die Ablieferung desselben 
an die Reichskasse gelten die unterm 3. April 1878 vom Reichskanzleramt im Einverständniß mit 
dem Ausschusse des Bundesraths für Rechnungswesen wegen der Ablieferung der Zölle und Ver- 
brauchssteuern erlassenen Bestimmungen. 
In den monatlichen und vierteljährlichen Uebersichten der Einnahme an Reichssteuern 
(Muster III bis VIII) ist der Ertrag der nach §. 43a des Gesetzes erhobenen Brennsteuer hinter be 
auf einer besonderen Linie nachzuweisen. In der Bemerkungsspalte ist anzugeben, wie viel von den 
gezahlten Vergütungen auf die Ausfuhr von Branntwein und Branntweinfabrikaten und auf die 
Verwendung von Branntwein zur Essigbereitung entfällt. 
Von den Zolldirektivbehörden sind mit den nach Artikel 39 der Reichsverfassung aufzu- 
stellenden Uebersichten der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern vierteljährlich vorläufige und 
bis zum 1. November nach Ablauf jedes Etatsjahres schließliche Uebersichten der Einnahme 
Anloge u.— an Brennsteuer nach der Anlage 11 an den Ausschuß des Bundesraths für Rechnungswesen 
zäeEeeimnzusenden. 
Auf die Prüfung und Bescheinigung dieser Uebersichten durch die Reichsbevollmächtigten für 
Zölle und Steuern findet der Bundesrathsbeschluß vom 1. Dezember 1873 — §. 581 der Protokolle — 
Anwendung. · « 
Jormulare zu den Uebersichten sind von dem Zoll= und Steuerrechnungsbüreau des Reichs- 
schatzamts zu beziehen. 
Die Vergütung von 15 Prozent für Erhebungs= und Verwaltungskosten wird von der 
Brutto-Soll-Einnahme an Brennsteuer gewährt. Sie ist für die Staaten, welche die Abgabe er- 
heben, bei der Ablieferung des Ertrages an die Reichskasse einzubehalten.
        <pb n="247" />
        — 233 — 
Anlage 1. 
Liquidation 
des 
............................................. Hauptamtesm 
über 
Steuervergütung für ausgeführten Branntwein und ausgeführte Branntweinfabrikate 
  
43
        <pb n="248" />
        — 234 — 
  
  
Nr. 
des Brannt- 
Lau= weinsteuer- 
fende Vergütungs-= 
Nr. schein-Aus- 
fertigungs- 
registers.?) 
1. 2. 
Der Branntweinsteuer-Vergütungs— 
schein ist auszufertigen 
für 
i 
(Stand.) (Name.) (Wohnort.) 
i 
  
3. l 4. l 5. 
Tag, 
an dem 
die 
Ausfuhr 
statt- 
gefunden 
hat. 
Die Ausfuhr ist nach- 
  
  
  
  
  
gewiesen 
in dem des Amtes 
Register 
(Benen= (Benen- 
Or) nung.) nung.) Ort) 
77 8. J10. 
  
  
  
  
  
  
*) Bei der Direktivbehörde auszufüllen.
        <pb n="249" />
        Nur bei der Aus- 
  
·— 
235 
  
  
  
  
  
  
Die Vergütung beträgt: 
fuhr nicht Der 8 8 8 Tag 
Branntwein ent--sBerechnung an an an der Der 
haltender der Maischbottich- en. Hbeige- 
ztie—o gieh 
ufulen. zu Grunde seuer nach dem Sate Satze zusammenhderBe- Bemer= 
Der zu legende 11½ k von von (Spalten 14 Ver- läge kungen. 
ausgeführten Litermenge 160 Pfennig Dernis ers bis 10)utungan- 
Fabrikate reinnn für 1 Liter, reinen reinen zur fende 
Be= Alkoholss reinen Alkohols Alkohols Baar- 
Mengesnennun g. Alkohols h oho zahlung. Nr. 
kg Liter. Mark. Pf.! Mart. Pf.! Mart. Pf.! Mart. Pf 
11. 12. 13. 14. 5. 16. 17. 18.1 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
487
        <pb n="250" />
        <pb n="251" />
        — 237 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anlage 2. 
Bundesstaat: (Landeswappen) 
Branntweinsteuer= Vergütungs chein. 
Fur Liter reinen Alkohols, welche für d 
................................................... in amtgls 
nachNr.des··..............·..·..........·..................·....................·..·..... -Registersdes.»»».» ...........·......·....·......·............... -Amts 
zu..................................·....................·....................................·.....·.....·........·............................ worden sind, beträgt die Vergütung 
a) an Maischbottich= oder Branntweinmaterialsteuer — — - Pf., 
b) an Verbrauchsabgabe — — ——— 
e) an Brennsteuer .. . — — - — 9 
zusammen — AM. — Pf., 
in Worten: — — — 
  
  
  
  
Dieser Betrag kann vom Augenblick der Aushändigung dieses Vergütungsscheins an von jedem 
Inhaber desselben bei jeder Steuerstelle eines deutschen Bundesstaates auf nicht gestundete Branntwein- 
steuer aller Art, sowie auf gestundete, nicht früher alsann. 18 fällig 
werdende derartige Steuer statt baarer Zahlung in Anrechnung gebracht oder auch von dem vorbezeichneten 
Tage ab bei dem Haunt - -Amt u44 -, baar erhoben werden. Die An- 
rechnung des vorbezeichneten Betrages auf gestundete, noch nicht fällige Steuer erfolgt nur unter der 
Voraussetzung, daß nicht die Anrechnungsfähigkeit dieser Art durch Bekanntmachung des Reichskanzlers 
zeitweilig für ausgeschlossen erklärt ist. 
Die Gültigkeit dieses Vergütungsscheins erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Be- 
ginn des auf die Ausfertigung folgenden Monats an gerechnet. Im Falle des Verlustes des Ver- 
gütungsscheines ist ein gerichtliches Aufgebotsverfahren mit den gesetzlich an ein solches geknüpften 
Wirkungen unzulässig. 
„den . ten 18. 
(Benennung der Direktiobehörde.) 
Unterschrift. 
(Stempelabdruck.) (Unterschrift.) 
Ausgefertigt: 
(Name) 
(Diensteigenschafft
        <pb n="252" />
        — 238 — 
Gescheinigung über erfolgte Kurechnung der Lergüfung. 
Umstehender Betrag von Mark Pf., in Worten: 
ist heute von den -Amt auf die von mir (uns) 
an dasselbe zu zahlend, an 18 (heute) fällig werdende Branntweinsteuer 
angerechnet worden. 
.......................................................... ,denL-L 18 
  
Quittungiibevempfangenesaarzaglung. 
UmstehenderBetragvon............................ .............. Mark...........·Pf.,inWorten: 
istmir(uns)vondemHaupt-......·........·................... ,................·.·. -Amtzu......................·. ...........·.. baar gezahlt 
worden, worüber diese Quittung. 
„ den ten 18. 
Zuchungsvermertk. 
Der Vergütungsschein ist bei den A -Amt iW . WW 
am .. ten 18 in Zahlung gegeben und gebucht 
in Einnahme: in Ausgabe: 
im Branntweinsteuer-Hebe-Register dur. » im Haupt-Journal Seite Nr. 
*) im Kredit -Journal für 19 Seite Nr. *) im Haupt-Manual Seite Nr. 
im Kredit-Manual für 18. Seite Nr. im Kassen-Journal, Abth. 11 Seite Nr. 
  
D. Kassenbeamte 
  
) Dieser Vordruck kann nach Maßgabe der Buchungsvorschriften in den einzelnen Bundesstaaten geändert werden.
        <pb n="253" />
        — 239 — 
Anlage 3. 
Bundesstaat: (Landeswappen) 
Branntweinsteuer= Vergütungs chein. 
AV.. 
6 
4 
1 
L 
  
46 
4 
653 
1 
| 
4 
# 
  
Für den Fabr#ranten Meinrich Sehuze in Be#ln sind am 10# Jul d. JIs. nach Nr. 10 des 
Ausgangs-Registers des Tlacptzollamtes in Kamb#rg Branntwein nicht enthaltende vergütungsfähige 
Fabrikate ausgeführt worden, zu deren Herstellung Branntwein verwendet worden ist. Hierfür beträgt 
die Vergütung 
a) an Maischbottich= oder Branntweinmaterialsteuer . : — 
b) an Verbrauchsabgabe 5 
1 
1 
D 1 4 
l 
4% 
i 
sc 
W 
  
c)anBrennsteuer. .??-;—-E-, 
zusammen... — — AMA. — pf. 
in Worten: 
  
  
Dieser Betrag kann vom Augenblick der Aushändigung dieses Vergütungsscheins an von jedem 
Inhaber desselben bei jeder Steuerstelle eines deutschen Bundesstaates auf nicht gestundete Branntwein- 
steuer aller Art, sowie auf gestundete, nicht früher alagee :, 18. füällig 
werdende derartige Steuer statt baarer Zahlung in Anrechnung gebracht oder auch von dem vorbezeichneten 
Tage ab bei dem Haupot -Amtzu.»..».»».............·............·.... ......baarerhoben1verdenDIeAn- 
rechnung des vorbezeichneten Betrages auf gestundete, noch nicht fällige Steuer erfolgt nur unter der 
Voraussetzung, daß nicht die Anrechnungsfähigkeit dieser Art durch Bekanntmachung des Reichskanzlers 
zeitweilig für ausgeschlossen erklärt ist. 
Die Gültigkeit dieses Vergütungsscheins erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom 
Beginn des auf die Ausfertigung folgenden Monats an gerechnet. Im Falle des Verlustes des Ver- 
gütungsscheines ist ein gerichtliches Aufgebotsverfahren mit den gesetzlich an ein solches geknüpften 
Wirkungen unzulässig. 
den ten 18 . 
(Benennung der Direktiobehörde.) 
(Unterschrift.) 
(Stempelabdruck.) 
Ausgefertigt: 
(Name) 
(Diensteigenschaft)
        <pb n="254" />
        — 240 — 
Gescheinigung über erfolgte Kurechnung der Vergütung. 
Umstehender Betrag von Mark Pf., in Worten 
ist heute von dem -Amt zu auf die von mir (uns) 
an dasselbe zu zahlende, am 18. (heute) fällig werdende Branntweinsteuer 
angerechnet worden. 
den iten 18 
  
Quikkung über empfangene Laarzaßlung. 
Umstehender Betrag 0ddnnoX..a Mark Pf., in Worten: 
ist mir (uns) von dem Haupt- Amt zu baar gezahlt 
worden, worüber diese Quittung. 
, den ten 18 
Luchungsvermerk. 
Der Vergütungsschein ist bei dem Amt zu. 
am eien 18 in Zahlung gegeben und gebucht 
in Einnahme: " in Ausgabe: 
im Branntweinsteuer-Hebe-Register rr. im Haupt-Journal Seiite. Nr. 
*) im Kredit = Journal für 18 Seite Nr. *) im Haupt-Manual Seite Nr. 
itnKredit-Manualfür18»» Seite.,...Nr..»... Kassen = Journal, Abth. II Seiie Nr. 
  
D Kassenbeamte 
  
*) Dieser Vordruck kann nach Maßgabe der Buchungsvorschriften in den einzelnen Bundesstaaten geändert werden.
        <pb n="255" />
        — 241 — 
Anlage 4. 
Register 
über 
die Ausfertigung und Erledigung der von der in 
im Etatsjahre 18 / 
ertheilten Branntweinsteuer-Vergütungsscheine.
        <pb n="256" />
        — 242 
  
  
Der Vergütungsschein 
ist ausgefertigt 
unter 
laufender 
Nr. 
1. 
  
Die Ertheilung des Vergütungs- 
scheines ist beantragt 
!A 
in der Liquidation 
Des Vergütungsberechtigten 
  
  
von den 
am Hauptamte für unter Name. Wohnort. 
in (Zeitraum) Nr. 
2. . . 6. 7v,
        <pb n="257" />
        243 
— 
  
  
  
Betrag der Vergütung 
  
Die Anrechnung oder Einlösung des 
  
  
Vergütungsscheines ist nachgewiesen 
an Maisch- . . 
bottich- gelt an an zusammen von in der Nachweisung Bemerkungen. 
Material= Verbrauchs-,Brenn- (Spalten 4 
« - dem Hauptamte für unter 
steuer abgabe steuer 8 bis 10) v„ den Mnna 
Mark. Pf. Mark. Pf.Mark. upfMark. Pf. in en Monat r. 
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
44*
        <pb n="258" />
        <pb n="259" />
        — 245 — 
Anlage 5. 
Verzeichniß 
bei den amte in 
am ten 18 
von 
in Anrechnung gegebenen oder zur Einlösung durch Baarzahlung vorgelegten 
Branntweinsteuer-Vergütungsscheine.
        <pb n="260" />
        246 
  
Betrag der Vergütung 
  
» Des 
Lau- B eh örd e, Vergütungs- an Maisch— 
fende die den scheines bottich an an Zusammen gemerk 
Vergütungsschein sAusfertigungs-/ oder Verbrauchs- 8 (Spalten 51 eniertungen. 
Nr. ausgefertigt hat. Meral- ahbogabe renns euer bis 7) 
# » » 
Nummer. Tag. E 
Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. 
1. 2. 8. 4. 5. S. J 8. 9. 
  
  
  
Summe der Seile 2 
  
  
  
  
  
  
  
1 
I 
  
  
  
  
  
  
  
  
* 
  
I
        <pb n="261" />
        — 247 — 
  
  
  
  
  
  
  
Des Betrag der Vergütung 
Lau- B P de / Vergütungs- an Maisch- . 
fende e en scheines bottich- an 3 an " Zusammen Bemerkungen. 
Vergütungsschein Ausfertigungs- oder Verbrauchs- Brennsteuer (Spalten 5 
Nr. ausgefertigt hat. *“ abgabe bis 7) 
Nummer Tag Mark. Pf. Markt. Pf. Mart. Bf. Mark. (Af- *45 
1. 2. 8. 4. 55. 6. l 7. ;8. 9. 
— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Summe der Seite
        <pb n="262" />
        — 248 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Wohnort Betrag der Vergütung 
des--i1. dessen Wiederholung an 
der- ienigen für deren Maisch- an an Zu- 
Rechnung die Vergütungs- der bottich- Ver- sammen Bemerkungen. 
scheine in Zahlung gegeben oder brauchs= Brenn- (Spalten 
worden sind oder des Seitensummen. Material 1 abgabe steuer 3 bis 5) 
Empfängers der Vergütung. steuer " 
——.—..— Mark. Pf. ar Pf. Mark. p. Marh Pf. 
1. 2. 3. 3 6. 7v. 
Z ö 1 . 
Summe der Seite 2 5 Amtliche Feststellung. 
Die Richtigkeit des vor- 
" "t 3 stehenden, nach den Belägen 
1 geprüften Verzeichni ises wird 
bescheinigt und die esammt- 
summe der Vergütung auf 
Mar Pf. 
festgestellt. 
(Unterschrist.) 
« (Dlensteigenschaft des betreffenden 
% # Beamten der Annahmestelle.) 
Ueberhaupt. 1 — 
| 
Bescheinigung über erfolgte Anrechnung der Vergütung. 
Vorstehender Betrag von Mark Pf., in Worten: 
ist heute von dd amte in auf die von mir (uns) an dasselbe 
zu zahlende, am ten 18 (heute) fällig werdende Branntweinsteuer angerechnet 
worden. 
den tten 18 
(Unterschrift.) 
Cuittung über empfangene Baarzahlung. 
Vorstehender Betrag von Mark Pf., in Worten: 
ist mir (uns) von dem Haupt amte in baar gezahlt worden, worüber 
diese Quittung. 
„den ten » 18 
(Unterschrift.) 
  
Zuchungsvermertke. 
Die zu diesem Verzeichnisse gehörigen Steuervergütungsscheine sind bei dem 
amte in. am ten abgegeben worden. 
Der oben festgestellte Gesammtbetrag ist gebucht 
in Einnahme: in Ausgabe: 
si in dem Branntweinsteuer-Hebe-Register Nr. 5n im Haupt-Journal Seite Nr. 
*)) im Kredit-Journal für 18 Seite Nr. im Haupt-Manual Seite Nr. 
I im Kredit-Manual für 18 Seite Nr. ! im Kassen = Journal, Abth. I! Seiie Nr. 
D Kassenbeamte 
(unterschrift.) 
*) Dieser Vordruck kann nach Maßgabe der Buchungsvorschriften in den einzelnen Bundesstaaten geändert werden.
        <pb n="263" />
        — 249 — 
Anlage 6. 
Nachweisung 
derjenigen bei dem Hauut amte in 
und bei den Hebestellen in dessen Bezirke 
im Rechnungsmonat 18 
auf 
Branntweinsteuer in Anrechnung genommenen oder durch Baarzahlung eingelösten 
Branntweinsteuer-Vergütungsscheine, welche von der 
in ertheilt worden sind. 
45
        <pb n="264" />
        — 250 — 
  
  
Des Ver- Betrag der Vergütung 
Lau-ütungsscheines an un 1 
fendeAusfertigungs= Maischbottich- zusammen 
an 
Verbrauchs- « Bemerkungen. 
Nr. oder 6 Brennsteuer (Spalten 4 
H 
  
  
  
Nummer. Tag. Materialsteuer abgabe bis 6) 
.Mark. o#f. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. 
1. 2. n. . » b. 6. . 8. 
L 
J 
I 
s :’
        <pb n="265" />
        — 251 
Anlage 7. 
Verzeichniß 
derjenigen Branntwein enthaltenden Tinkturen und Fluidextrakte, für welche nach 
S. 12 eine Branntweinsteuervergütung zu gewähren ist und zu deren Herstellung 
steuerfreier Branntwein nicht verwendet werden darf. 
I. Tinkturen. 
Tinctura Absinthit 
Aloös composita 
amara 
aromatica 
Aaurantii .... 
= fructus immaturi 
Calami. . 
-(:0mposira 
Capsici. 
Cardamomi 
Caryophylli .. 
Chinae (Cinchonae, Quinquinae) 
(Cinchonae, Quinquinue composita) 
Cinnamomi 
U V U# #Uu U V# 1# U U U L u * U # U V 1 U u # U u V U 
Colae 
Galangae. 
Gentianae 
- composita 
Limonii 
Macidis 
Menthae erispae. 
- piperitae 
Santalini 
Vanillae 
Zingiberis. 
- fortior 
Wermuthtinktur. 
Zusammengesetzte Aloötinktur. 
Bittere Tinktur. 
Aromatische Tinktur. 
Pomeranzentinktur. 
Pomeranzentinktur aus unreifen Früchten. 
Kalmustinktur. 
Zusammengesetzte Kalmustinktur. 
Spanischpfeffertinktur. 
Kardamomtinktur. 
Kreidenelkentinktur. 
Chinatinktur. 
Zusammengesetzte Chinatinktur. 
Zimmettinktur. 
Kolatinktur. 
Galganttinktur. 
Enziantinktur. 
Zusammengesetzte Enziantinktur. 
Limonentinktur. 
Muskattinktur. 
Krauseminztinktur. 
Pfefferminztinktur. 
Sandeltinktur. 
Vanilletinktur. 
Ingwertinktur. 
Starke Ingwertinktur. 
II. Flnidextrakte. 
Extractum Aurantii Corticis luidum 
Belae lluidum 
Calami fluidum 
Capsici fluicum 
Chinae fluidum 
Cichoriae fluidum 
Coccionellae fluidum 
Cochleariae fluidum 
Colae fluidaum. 
Spilanthis fiuidum 
Zingiberis fuidum 
½ U L U 
U iu U V # U 
Pomeranzen-Schalen-Flnidextrakt. 
Bela-Fluidextrakt. 
Kalmus-Fluidextrakt. 
Spanisch-Pfeffer-Fluidextrakt. 
China-Fluidextrakt. 
Zichorien-Fluidextrakt. 
Cochenille-Fluidextrakt. 
Löffelkraut-Fluidextrakt. 
Kola-Fluidextrakt. 
Parakressen-Fluidextrakt. 
Ingwer-Fluidextrakt.
        <pb n="266" />
        <pb n="267" />
        — 263 — 
Anlage 9. 
Liquidation 
des 
Haupt. amtes in 
über 
Steuervergütung für denaturirten oder undenaturirten zu gewerblichen u. s. w. 
Zwecken steuerfrei verwendeten Branntwein, 
für d. 18
        <pb n="268" />
        254 
  
  
Lau- 
fende 
Nr. 
Nr. 
des 
Brannt- 
weinsteuer- 
Ver- 
gütungs- 
schein- 
Aus- 
fertigungs- 
registers.) 
Der Branntweinsteuer-Vergütungs- 
schein ist aus zufertigen für 
(Stand.) (Name.) (Wohnort. 
I I 
  
  
  
Lag-. Die Denaturirung oder 
an welchem 7 die Verwendung des Branntweins 
siattgefunden ist nachgewiesen 
hat, oder - 
Zeitraum, in dem Register des Amtes 
in welchem der 
Branntwein # 
undenaturirt|(Konto (Benen= (LBe- 
steuerfreit und (Ort.) 
verwendetrr.) nung.) nennung.) 
worden ist. · 
6. 7. 8. 9. 10. 
  
  
  
  
*) Bei der Direktiobehörde auszufüllen.
        <pb n="269" />
        # 
O□O# 
S# 
  
  
  
  
Der Die Vergütung beträgt 
Tag 
Berechnung der Der 
der Vergütung 1 ».. bei- 
. . i .- 
zquimdszuagzzgszjkgggxgkh-FxchVggkasstggzc Fakgkstgsspgisn 
legende steuer nach dem von 3 Pfennig für zusammen .- Beläge 
S 1 Liter reinen Svalt Vergütung 
Litermenge — -]K’ (füůr (Spalten laufende 
: 16/01 Pfennig it Essi 12 und 13)Sur Baar- 
reinen Alkohols für 1 Liter den mit ls zahlung At. 
reinen Alkohols Branntwein). 
Ur. A. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. 
11. 12. 13. II 14. 15. 16. 
  
Bemerkungen. 
  
  
  
  
i 
l 
s
        <pb n="270" />
        <pb n="271" />
        Hauptamtsbezirk: ... .... Anlage 10. 
Hebestelle . 
  
  
Brennsteuerregister 
des 
amtes in 
für 
das Vierteljahr des Betriebsjahres 18. . 
  
DiesesRegisterenthält..·..... Blätter, die 
mit einer mit dem Dienstsiegel hier angesiegelten 
Schnur durchzogen sind. Geführt von . 
Anleitung zum Gebraucher. 
1. Für jede Brennerei, die im Laufe des Betriebsjahres mehr als 30 000 Liter reinen Alkohols herstellt, 
ist in dem Register eine besondere Abtheilung mit fortlaufender Ziffer anzulegen. Dasselbe gilt für 
Brennereien mit geringerer Alkoholerzeugung, sofern sie die besondere Brennsteuer von 1, 2 oder 
3 Mark für den Sommerbetrieb oder von 15 Mark für die Verarbeitung von Melasse, Rüben oder 
Rübensaft zu entrichten haben. Das Register ist mit alphabetischem Inhaltsverzeichniß zu versehen, 
seine Blätter sind fortlaufend zu numeriren. 
2. Die Eintragungen in das Register erfolgen gleichzeitig mit den für sie die Grundlage bildenden Ein- 
tragungen in die in Nr. 3 bezeichneten Vorregister. 
3. In den Spalten 3 und 4 des Registers ist die gesammte im Laufe des Betriebsjahres hergestellte oder 
im Wege der Abfindung berechnete Alkoholmenge nachzuweisen, in Uebereinstimmung mit den Ein- 
tragungen in dem Kontobuche über Branntweinerzeugung oder dem für abgefundene Brennereien 
nöthigenfalls zu führenden besonderen Konto, in welchem auf Grund jeder einzelnen Betriebsanmeldung 
die im Wege der Abfindung berechnete Alkoholmenge einzutragen ist. 
Fortsetzung auf Seite 260. 
46
        <pb n="272" />
        258 
Abtheilung 1. Landwirthschaftliche Brennerei 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Für die Brennerei Von der in Spalte 4 n achge wiesenen 
sind als hergestellt u nmter lii egen der Brenn 
nachgewiesen in — — — 
Tag nachgewiesenn. 
Lau= der über Branntwein- . 
fende Ein- rre ü bleiben 05 1 75 *2 26 2 8 
tra- brennereien in dem brenn- 45 +9 
Nr. kra= 5thigenfalls zu Z « — — 
gung. führenden besonde- steuerfrei 0 
ren Konto — Mark für 1 Hektoliter 
unter Nr. Fr. N. Ir. A. Ur. A. Ur. A. lr. A. Ir. A. Ur. A. Ir. A. Ur. A. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. J. 8. 9. 10. 11. 12. 
Debertragen aus dem 92. Vierteljahre des Betriebs- 
Jahres 1895/96 7931 99%%%% 000%%0000% 0O0030 O00 17 286 3 · 
I l 
1.10j41«.25800— — — — 5600 . 
2.0 4 60001 — # — 6000 — — — 
3. 180/4 4bis56 57001 — — — — 65700 — — — 
4. 10/6 J7u. S. 5800 — — — — 1214 — — — 
l 
439389 
T D 
5.%s 11 %%O — — — — — 5900 — — 
6 3 6560050iw — — — 59000 — — 
7.9 I8bisla 48001 — — — — — 4800 — — 
9% 4%% — — — 4200 — — 
9. 25/6 16u. 17 47001 — — — — % 
1 1.— 186 
10.3% 42000 — — — — — — 4200 
Summe füir das I. bes 
3. Vierteljahr des Be- i « 
medsjalzwsisgsxgaisstsasoooosoowlao ooolsoooosoowkgskxsa451414886 
Jõ vo- 
  
  
  
Die Schlusssummen der Spalten 4 bes 19 sind in das Brennsteuerregister fiir das 4. Viertel- 
jahr des Befrebsahres 1895/96 überfragen. 
„den 1. Jull 1896. 
(ame und Dienskei###nschaft des Regi'isterurers.)
        <pb n="273" />
        ohne Hefenerzeugung des 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
itermenge reine . 
L g n Alkohols Die Brennsteuer 
ste uer zum Satze von 
« · ist im 
l Brannt- 
s » steuer. Bemerkungen. 
6 beträgt Hebe- 
" Register 
1 1 l l verein- 
nahmt 
reinen Alkohols unter 
Ur. A. Ir. N. Ir. A. Ir. A. Ir. A. Ir. N. lr. A. Mark. Pf. Nr. !8 ..0UnUnnnnr 
18. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 
6 l 
— — — — 1 9 
— ——— % „ 
# · ! 
» — — — — — — 114 — 27 
s . 
— — — — — — 24 253 
i 86 
— — — — 4 o0 
— — —— 50 465 
— — — — — — 150 — 54 
.- — — 2% 0 
n 
— — — — 110 — o07 
— — — — — — —246 25 
i · 75 
— — — — — — 11 15 
— — — — — — — 259 84 
l 
DieEichtigkeiz 
deøsUebertraguoeylxesclieiniyt 
,cleø28.«l«lil896«. 
N. J. 
Oberrontzolär
        <pb n="274" />
        9. 
— 260 — 
.In die Spalten 5 bis 19 sind die brennsteuerfreie Litermenge reinen Alkohols und die sie überschreiten- 
den Alkoholmengen nach Maßgabe des §. 43 a Absatz 1 unter a und b des Branntweinsteuergesetzes 
derart staffelweise einzutragen, daß, sobald die brennsteuerfreie oder die einem gewissen Brennsteuersatze 
unterliegende Alkoholmenge überschritten wird, die darüber hinaus zur Anschreibung gelangenden Alkohol- 
mengen in der folgenden Spalte nachzuweisen sind. Der in Anwendung kommende Brennsteuersatz ist 
im Kopfe der Spalten 6 bis 19 nach Bedürfniß fortschreitend vorzutragen. Außer den allgemeinen 
Brennsteuersätzen (S. 43 a Absatz 1) ist dort vorkommendenfalls noch die nach Maßgabe des §. 43 
Absatz 2 des Branntweinsteuergesetzes zu entrichtende besondere Brennsteuer von 1, 2 oder 3 Mark 
für das Hektoliter reinen Alkohols einzustellen. 
  
In Spalte 20 des Registers ist der Betrag der Brennsteuer einzustellen. Die Hebestelle hat diesen 
sofort für jede in das Register eingetragene brennsteuerpflichtige Alkoholmenge nach den in Frage 
kommenden Sätzen zu berechnen. Dabei sind Pfennigbeträge nur insoweit in Anrechnung zu bringen, 
als sie durch 5 ohne Rest theilbar sind. 
In Spalte 21 des Registers ist, sobald der festgesetzte Brennsteuerbetrag eingezahlt und im Brannt- 
weinsteuer-Hebe-Register vereinnahmt worden ist, die Nummer dieser Buchung zu vermerken. 
Am Schlusse jedes der ersten drei Vierteljahre des Betriebsjahres sind die Schlußsummen der Spalten 
4 bis 19 des Registers in die entsprechenden Spalten des Brennsteuerregisters für das nächste Viertel- 
jahr zu übertragen; dort werden sie alsdann mit aufgerechnet. Der Bezirks-Oberkontrolör oder ein 
anderer Oberbeamter hat die Uebertragung zu prüfen und deren Richtigkeit in dem Brennsteuerregister 
des abgelaufenen Vierteljahres zu bescheinigen. 
. Für landwirthschaftliche Genossenschaftsbrennereien, die für die ihnen auf Grund des 8. 434a 
Absatz 1 — letzter Satz — des Branntweinsteuergcsetzes zugetheilte Litermenge reinen Alkohols die 
Brennsteuer nur zu drei Vierteln der allgemeinen Brennsteuersätze zu entrichten haben, ist die Brenn- 
steuer zunächst nach dem betreffenden vollen Satze zu berechnen. Der sich ergebende Brennsteuerbetrag 
ist alsdann um ein Viertel zu kürzen. Die Abrundung gemäß Nr. 5 erfolgt in diesem Falle erst bei 
dem durch die Kürzung ermittelten und in Spalte 20 einzustellenden Brennsteuerbetrage. 
Die Litermenge reinen Alkohols, die in einem Betriebsjahre zu den ermäßigten Brennsteuersätzen 
hergestellt werden darf, ist zu Beginn jedes Vierteljahres in Spalte 22 des Registers vorzutragen 
und ihre Richtigkeit von dem Bezirks-Oberkontrolör oder einem anderen Oberbeamten zu bescheinigen. 
Sobald die Gesammterzeugung der Brennerei die zu den ermäßigten Brennsteuersätzen zugelassene Liter- 
menge reinen Alkohols erreicht, tritt für die darüber hinaus zur Anschreibung gelangenden Alkohol- 
mengen eine Kürzung des nach den vollen Sätzen berechneten Brennsteuerbetrages nicht mehr ein. 
In den Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeitenden Brennereien ist, soweit erforderlich, 
im Kopfe der Spalten 6 bis 19 der Register neben den allgemeinen Brennsteuersätzen — zu- 
treffendenfalls auch für die sonst brennsteuerfreie Menge von 30 000 Liter reinen Alkohols — die nach 
§. 43 a Absatz 3 des Branntweinsteuergesetzes zu entrichtende besondere Brennsteuer von 15 Mark vor- 
zutragen. Diese 15 Mark sind zu erheben: 
a) in am Kontingente betheiligten Brennereien, sobald ihre Gesammterzeugung im Betriebsjahre 
das nmbs um mehr als ein Fünftel überschreitet, für die überschießende Litermenge reinen 
ohols; 
b) in nichtkontingentirten Brennereien, denen gestattet ist, eine gewisse Alkoholmenge zu den allge- 
meinen — nicht um 15 Mark erhöhten — Brennsteuersätzen herzustellen, sobald ihre Gesammt- 
erzeugung im Betriebsjahre diese Alkoholmenge überschreitet, für die überschießende Litermenge 
reinen Alkohols; 
xc) in anderen nichtkontingentirten Brennereien für ihr gesammtes Erzeugniß. 
Die Alkoholmengen, die von den unter a und b bezeichneten Brennereien in einem Betriebsjahre 
zu den allgemeinen Brennsteuersätzen hergestellt werden dürfen, sind gemäß Nr. 8 Absatz 2 in Spalte 22 
vorzutragen.
        <pb n="275" />
        261 — 
Bundesstaat: Anlage II. 
  
Verwaltungsbezirk: 
Einreichungstermine: 
15. Juli, 
15. Oktober, 
15. Januar, 
15. Mai. 
V. C. 
Uebersicht 
der 
Einnahme an Brennsteuner 
für 
das 1. bis Quartal des Etatsjahres 18 . 
Vorschriften für den Gebrauch. 
1. Die in den Spalten 3 bis 7 anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des 
Etatsjahres, also z. B. in der Uebersicht für das 1. bis 3. Quartal die Soll-Einnahme für April 
bis einschließlich Dezember. 
2. Zur Soll-Einnahme für das 4. Quartal jedes Etatsjahres gehören auch diejenigen Steuerbeträge, 
welche für im Monat März hergestellten Branntwein erst im Monat April bei den Hebestellen zur 
Anschreibung kommen. 
3. Die Spalten 4 bis 6 dienen zum Nachweise der in dem abgelaufenen Theile des Etatsjahres wirklich 
gezahlten bezw. auf Branntweinsteuer aller Art in Anrechnung genommenen Brennsteuervergütungen. 
4. Die Spalten 8 und 9 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt.
        <pb n="276" />
        — 262 — 
  
  
Lau- 
fende Hauptamts-Bezirke. 
Nr. 
1. 2. 
— . 
  
  
Brutto-Soll- An Brennsteuer-Vergütungen sind gezahlt: 
Einnahme 
nach den Hebe- Ga. 
Registern einschließlich für die aus- b. 0. 
der Register-Defektee geführten für den zur im Ganzen 
und abzüglich der Mengen von Essigbereitun(Summe 
itersünen Brammtwein verwendeten der Spalten 
r unrichtige und Brannt- . 
Erhebungen weinfabrikaten Branntwein 4 und 5) 
Mark. Mark. Mark. Mark. 
3. 4. 5. 6.
        <pb n="277" />
        — 263 — 
  
  
Die 15 Prozent 
Verwaltungskosten 
Nach Abzug 
derselben von dem 
  
Bleibt 
,, berechnen sich nach berichtigten Soll 
berichtigtes der Brutto-Soll- in Spalte 7 
Soll Einnahme bleiben für die 
in Spalte 3 zu Reichskasse 
Mark. Mark. Mark. 
7v1 8. 9. 
Bemerkungen.
        <pb n="278" />
        264 
5. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
38 – — Grund . des 
2 der Bü- Ausweisung Ausweisungs. 
5 der Ausgewiesenen. er Bestrafuns. beschlossen hat. beschlufses. 
S 
. 2. l 3. 4. . 6. 
Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Anton Hanzal, geboren am 21. Juni 1863 zu Straschitz, Betteln, Königlich sächsische Kreis-:2 4. Mai d. J. 
Schneidergeselle, Bezirk Schlan, Böhmen, Zauptmanmichaft 
wickau, 
2. Franz Renelt. geboren am 22. September 1837 zu Landstreichen und Königlich bayerisches Be.17. Mai d. J. 
Schiffbauer, Altstadt, Bezirk Tetschen, Böhmen, Betteln, zirksamt Pfarrkirchen, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
3. Friedrich Schenk, geboren am 1I. April 1858 zu Er- Diebstahl und Land. Königlich bayerisches Be 4. Juni d. J. 
Hutmacher, längen, Baern, ortsangehörig zu Inns- streichen, zirksamt Laufen, 
bruck, Tirol, 
4. Wenzel Sedlazeck, geboren am 28. September 1834 zuBetteln, Königlich preußischer Re-/1. Juni d. J. 
Schuhmacher, Bodhorny, Böhmen, ortsangehörig ierungs = Präsident zu 
ebendaselbst, oblenz, 
5. Ludwig Täubl, Erd. geboren am 16. August 1851 zu Krumau, desgleichen, Königlich bayerisches Be. 5. Juni d. S. 
arbeiter, Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, zirksamt Mühldorf, 
6.] Peter von der geboren am 15. Januar 1837 zu Over-dDesgleichen, Königlich preußischer Re. 10. Juni d. J. 
Walle, Arbeiter, flag, Niederlande, ortsangehörig eben- gierungs = Präsident zu 
daselbst, Düsseldorf, 
7. Josef Weißenbach, geboren am 10. Oktober 1839 zu Lech, Landstreichen und Königlich bayerische Poli. 30. Mak d. J. 
Bäcker und Schlächter,Bezirk Bludenz, Vorarlberg, Oesterreich, Betteln, zei-Direktion München, 
"vortsangehörig ebendaselbst, 
8. Johann Zintl, geboren am 4. Februar 1857 zu Schmetz-Landstreichen, Betteln Königlich preußischer Re-17. Mai d. J. 
  
Kellner, 
thal, Bezirk Eger, Böhmen, 
  
und Widerstand gegen 
die Staatsgewalt, 
  
  
  
  
gierungs = Präsident zu 
Frankfurt a. O., 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="279" />
        — 265 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Neichsamt des Innern. 
—— — 
  
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Johrgang. Berlin, Freitag, den 5. Juli 1895. M 27. 
* — Anlage 8 der Ausführungsbesti ngen zum Brannt— 
Inhatt; 1. r*n und euer Wesen Erganzung nerbaml weinsteusraesetz vom löhrange ümm Seite 265 
immungen über die Befreiung des zu landwirthschaft- "„ inlar- ,- 
lichen 2c. Zwecken bestimmten *% von der Salzabgabe; 2. Sonsuatt Mesen- Bestellung eines Konsular-Agenten 277 
— Abänderung des Eisenbahn= Zollregulativs und des «·»'·'t-'·"' .«"' 
Begleitschein-Regulativs; — Abänderung von Tarasätzen; 3. 2 Ausweisung von Ausländern aus dem 
  
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Juni d. J. Folgendes beschlossen: 
In den Bestimmungen über die Befreiung des zu landwirthschaftlichen 2c. Zwecken bestimmten 
Salzes von der Salzabgabe — Central-Blatt 1888 S. 642 — wird 
1. unter Ziffer II Absatz 2 folgender weitere Satz hinzugefügt: 
„Ebenso kann Salz zur Fabrikation von sogenanntem Naturlab steuerfrei verabfolgt 
werden“, und 
2. unter 2B hinter lit. K eingeschaltet: 
nl, 3 Prozent der bei der Labfabrikation gewonnenen Salzlauge. (Nur bei der Lab- 
fabrikation zulässig)“. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Juni d. J. Folgendes beschlossen: 
I. Der Absatz 6 des §. 25 des Eisenbahn -Zollregulativs (Central-Blatt 1888 S. 573) erhält 
folgende Fassung: 
„Treten Unglücksfälle ein, welche die Weiterbeförderung in dem nämlichen Güterwagen 
nicht gestatten, so ist dem nächsten Zoll= oder Steueramt Anzeige zu machen; die Umladung 
wird durch abzusendende Beamte überwacht und der Begleitzettel sowie das Ladungs- 
verzeichniß mit den im Absatz 5 vorgeschriebenen Bescheinigungen versehen. Auf Reichs- 
und Staatseisenbahnen kann, wenn sich am Orte der Umladung eine Zoll= oder Stener- 
stelle nicht befindet, die Ueberwachung der Umladungen, die Abnahme und Wiederanlegung 
des Verschlusses sowie die Bescheinigung der Begleitpapiere durch den Vorsteher einer 
Station oder Güterabfertigungsstelle oder dessen Vertreter, sofern sie auf die Wahrnehmung 
des Zollinteresses besonders verpflichtet sind, bewirkt werden, ohne daß es einer Be- 
47
        <pb n="280" />
        — 266 — 
nachrichtigung der Zoll- oder Steuerstelle bedarf. Zollamtlicher Bleiverschluß wird in 
diesem Falle durch bahnamtlichen Bleiverschluß ersetzt.“ 
II. Der Absatz 3 des 8. 28 des Begleitschein-Regulativs (Central-Blatt 1888 S. 501) erhält 
folgenden Zusatz: 
„Bei Begleitscheinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß kann auf Reichs- und 
Staatseisenbahnen, wenn sich am Orte der Umladung eine Zoll- oder Steuerstelle nicht 
befindet, die Ueberwachung der Umladungen, die Abnahme und Wiederanlegung des Ver— 
schlusses sowie die Bescheinigung des Geschehenen durch den Vorsteher einer Station oder 
Güterabfertigungsstelle oder dessen Vertreter, sofern sie auf die Wahrnehmung des Zoll— 
interesses besonders verpflichtet sind, bewirkt werden, ohne daß es einer Benachrichtigung 
der Zoll- oder Steuerstelle bedarf. Zollamtlicher Bleiverschluß wird in diesem Falle durch 
bahnamtlichen Bleiverschluß ersetzt.“ 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Juni d. J. beschlossen, daß vom 1. Juli d. J. ab in 
den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die hierunter ersichtlich gemachten Aenderungen ein— 
zutreten haben: 
Tarasätze. 
  
  
  
  
  
  
Lau- Nummer Tarasätze. 
Benennung Art Prozente des Brutto- 
fende des 
Nu gol- der der gewichts. 
m- oll- 
tari Gegenstän de. Umschließung. 
mer. tarifs. Bisher. Kümnftig. 
1. 2. 3. 4. .. 6. 
1. 25b52 Korinthen. Kisten aus weichem Holz. 16 12 
2. 2571 Unbearbeitete Tabackblätter Fässer im Bruttogewicht von 11 12 
und Tabackstengel. 600 kg und darunter. 
3. - Desgleichen. Fässer im Bruttogewicht von 11 9 
mehr als 600 bis einschließ- 
lich 700 kg. 
4. - Desgleichen. Umschließungen aus Schilf- — 5 
matten (außen) und Flecht- 
werk von gespaltenem Bam- 
bus (innen) mit Tauum- 
schnürung. 
  
  
  
  
  
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage beschlossen, die im §. 16 der Bestimmungen 
zur Ausführung des Gesetzes vom 16. v. M., betreffend die Abänderung des Branntweinsteuergesetzes 
vom 24. Juni 1887, — Central--Blatt für 1895 S. 227ff. — vorbehaltene Anlage 8 in der nachstehenden 
Fassung zu genehmigen. 
Berlin, den 4. Juli 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
        <pb n="281" />
        — 267 — 
Anlage S 
(der Ausführungsbestimmungen zum Branntweinsteuergesetze 
vom 16. Juni 1895). 
Vorschriften 
für die 
Gewährung der Steuervergütung bei der Ausfuhr von Branntwein nicht 
enthaltenden Fabrikaten. 
§. 1. Bei der Ausfuhr nachbezeichneter Fabrikate: 4 Seseichung 
. acther (aether sulfuricuss). Nether (Schwefeläther), ]““““ 
2. = Acetiess CEstsigäther, 
33.= formicieuess. . . Ameisenäther, 
4. --- valerianiens... . Baldrianäther, 
5. = butyrieuess . . . Butteräther, 
6. --- oxalicus.. . . .. Oxaläther, 
7. = Sebacinicus Sebacinäther, 
8. Gemische der unter 2 bis 7 bezeichneten Aether 
wird für den zu ihrer Herstellung verwendeten Branntwein, insoweit er nach Maßgabe der §§. 11 
bis 15 ermittelt wird, eine Vergütung der Branntweinsteuer gewährt. 
§. 2. Für jedes nach F. 1 vergütungsfähige Liter reinen Alkohols ist zu vergüten: - 
a) im Falle der Ausfuhr von Aether Schwefeläthey 
die Brennsteuer mit . . O0%6 Mark, 
b) im Falle der Ausfuhr der im 68. 1 unter 2 bis 8 aufgeführten Aether und Gemische 
von Aethern 
die Maischbottich= oder Materialsteuer niit O966011 Mark, 
die Verbrauchsabgabe nit . . . . Oso -, 
die Brennsteuer nit . O06 - 
Eines Nachweises, daß der zur Herstellung der unter b fallenden Fabrikate verwendete 
Branntwein der Maischbottich= oder Materialsteuer unterlegen hat, bedarf es nicht. 
§. 3. Die Ausfuhrvergütung wird nur an Fabrikanten gewährt, die das Vertrauen der C. Augemeine 
Steuerbehörde genießen und ordnungsmäßige kaufmännische Bücher führen; auch darf sie, vor= it 
behaltlich besonderer in Bedürfnißfällen von der Direktivbehörde zu gestattender Ausnahmen, von ergütung. 
den Fabrikanten nur für die von ihnen selbst hergestellten Fabrikate in Anspruch genommen werden. 
§. 4. Fabrikanten, die Fabrikate der im §. 1 bezeichneten Art mit dem Anspruche auf 
Steuervergütung auszuführen beabsichtigen, haben bei dem zuständigen Hauptamt schriftlich die 
Genehmigung hierzu nachzusuchen und dabei folgende Erklärungen abzugeben beziehungsweise An- 
träge zu stellen: 
a) welche einzelnen, genau zu bezeichnenden Aether oder Gemische der im §. 1 unter 2 
bis 7 bezeichneten Aether gegen Steuervergütung ausgeführt werden sollen, 
47*
        <pb n="282" />
        — 268 — 
h) welche Litermenge reinen Alkohols zu je 100 Kilogramm jedes Fabrikates mindestens 
verwendet ist und wieviel davon an der chemischen Umsetzung betheiligt ist, 
xc) in welchen äußeren und inneren Umschließungen die Ausfuhr erfolgen und wie das 
Nettogewicht der Fabrikate festgestellt werden soll, 
d) ob die Abfertigung der Fabrikate an der Amtsstelle oder in der Fabrik erfolgen soll. 
» Die Gesuchsteller müssen gleichzeitig die Verpflichtung eingehen, sich vorkommendenfalls den 
im §. 17 vorgesehenen Konventionalstrafen zu unterwerfen. 
Werden in einem der Punkte, auf die sich die Angaben im Absatz 1 unter a bis d be- 
ziehen, Aenderungen beabsichtigt, so sind sie vor ihrer Ausführung schriftlich bei dem Hauptamt 
anzumelden. 
§. 5. Die Genehmigung der Anträge auf Gewährung der Ausfuhrvergütung erfolgt durch 
die Direktivbehörde unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs. 
Die areklibbeher ist befugt, erforderlichenfalls für einzelne Fabrikationsbetriebe besondere 
durch das Steuerinteresse gebotene Kontrolen anzuordnen. 
§. 6. Die Ausfuhrvergütung ist nur zu gewähren, wenn die Menge der mittelst einer An- 
meldung ausgeführten einzelnen Fabrikate im Falle des §. 2 Absatz 1 unter a mindestens 50 Kilo- 
gramm und in den Fällen ebenda unter b mindestens je 10 Kilogramm beträgt. Die Direktiv- 
behörde ist befugt, in Bedürfnißfällen Ausnahmen hiervon zuzulassen. 
D. Anmelbung. §. 7. Die Fabrikate, für welche die Gewährung der Steuervergütung beansprucht wird, 
sind der zuständigen Steuerstelle zur Ausfuhr anzumelden und vorzuführen. Als zuständig gilt die 
Steuerstelle des Herstellungsortes oder, falls an dem letzteren eine Steuerstelle nicht vorhanden ist, 
eine von der Direktivbehörde zu bestimmende Amtsstelle. 
sa. Die Anmeldung erfolgt mittelst besonderen Abfertigungspapiers, für das die Anlage 8a 
Aul#— als Vorbild dient. Der Anmeldende hat die Spalten 1 bis 11 nach Maßgabe des Vordruckes 
auszufüllen und die Richtigkeit seiner Angaben zu versichern. 
§. 8. Befinden sich in einem Kollo Fabrikate verschiedener Art oder ist die Alkoholmenge, 
für welche die Vergütung zu gewähren ist, in den Fabrikaten verschieden, so müssen dieselben von 
einander derartig getrennt gepackt werden, daß die Abfertigungsbeamten sofort übersehen können, 
welche Fabrikate von gleicher Art und von gleicher Beschaffenheit sein sollen. 
Bsabertgung. §. 9. Die Abfertigung der zur Ausfuhr angemeldeten Fabrikate in den Räumen des Ver- 
Abfertigung in der senders erfolgt auf dessen Kosten nach näherer Bestimmung der Direktiobehörde. 
koon eisen §. 10. Ueber das Verfahren bei Feststellung des Brutto= und Nettogewichtes trifft die 
mittelung. Direktiobehörde für jede Fabrik Bestimmung. Dabei können unter Anderem folgende Erleichterungen 
zugelassen werden: 
a) Das Nettogewicht kann durch Probeverwiegungen ermittelt werden, wenn die einzelnen 
Kolli von gleicher Verpackungsart sind und nach der Anmeldung gleiches Netto= und 
annähernd gleiches Bruttogewicht haben. 
b) Sofern die Abfertigung in der Fabrik vorgenommen wird, kann das Nettogewicht 
der Fabrikate auch in der Weise ermittelt werden, daß zunächst das Gewicht der 
Umschließungen festgestellt und nach Befüllung von dem Bruttogewichte in Abzug 
gebracht, oder daß das Nettogewicht der auszuführenden Fabrikate vor der Einfüllung 
in die Versandtgefäße ermittelt wird. In diesen Fällen ist die Befüllung der Ver- 
sandtgefäße amtlich zu überwachen. An die Stelle der Ueberwachung kann die 
amtliche Identifizirung der verwogenen Umschließungen treten. 
c) Bei der Ausfuhr von Aether (Schwefeläther) kann das Nettogewicht durch Ab- 
rechnung eines Tarasatzes vom Bruttogewichte ermittelt werden. Hierbei sind die für 
jede Fabrik bezüglich jeder Verpackungsart von dem Hauptamt festgesetzten und nach 
Bedürfniß abzuändernden Tarasätze zu Grunde zu legen. Statt des berechneten 
Nettogewichtes ist jedoch das in der Anmeldung angegebene Nettogewicht maßgebend, 
wenn das letztere niedriger ist als das durch Berechnung ermittelte.
        <pb n="283" />
        — 269 — 
§. 11. Die Feststellung der zu vergütenden Alkoholmengen erfolgt bei der Ausfuhr von H Zestltellung 
Aether (Schwefeläther) in der Weise, daß für je ein volles Kilogramm Nettogewicht des zur Aus- derigevergtlngg 
fuhr angemeldeten Fabrikates eine vergütungsfähige Alkoholmenge von 1,8 Liter reinen Alkohols menge. 
angenommen wird. « 
Aether (Schwefeläther), für den die Ausfuhrvergütung beansprucht wird, muß den in der 
Anlage 8b aufgestellten Erfordernissen entsprechen. Behufs Feststellung dieser Beschaffenheit sind Anlage 
Proben zu entnehmen und zu untersuchen. —— 
§. 12. Bei der Ausfuhr der im 8. 1 unter 2 bis 8 aufgeführten Fabrikate ist die ver- 
gütungsfähige Alkoholmenge in jedem einzelnen Falle zu ermitteln. Zu diesem Zwecke sind Proben 
zu entnehmen und auf Alkohol zu untersuchen. Die Untersuchung hat bis zum Erlaß anderweiter 
Vorschriften unter Beachtung der in der Anlage 8c gegebenen Gesichtspunkte zu erfolgen. 5 
Mlage ge. 
8. 13. Die nach §. 11 und 12 zu untersuchenden Proben sind unter Mitwirkung eines * 
Oberbeamten und Zuziehung des Versenders in Mengen von etwa 100 Gramm zu entnehmen, im 
Beisein des Versenders gehörig zu verpacken und mit amtlichem Siegel, dem der Versender sein 
eigenes Siegel oder sonstiges Identitätszeichen beifügen kann, zu verschließen. 
Die Probeentnahme erfolgt bei jeder Gattung von Waaren, welche unter der nämlichen 
Benennung und mit dem Anspruche auf Vergütung der nämlichen Alkoholmenge für 1 Kilogramm 
der Waare angemeldet ist, und wenn bezüglich der Gleichartigkeit der Waare Zweifel bestehen, von 
jedem für nicht gleichartig erachteten Theile der Sendung nach vorgängiger Feststellung des Gewichtes 
dieses Theiles. 
Die Untersuchung geschieht auf Kosten des Versenders durch einen von der obersten 
Landes-Finanzbehörde oder auf deren Ermächtigung von der Direktiobehörde zur Vornahme solcher 
Untersuchungen bezeichneten, mit dem Ausweis für geprüfte Nahrungsmittelchemiker versehenen und 
vereidigten Chemiker. 
§. 14. Bei Abfertigung aus Fabriken, deren Inhaber sich schriftlich verpflichten, unter 
derselben Bezeichnung stets nur gleichartige Waaren von einer näher anzugebenden und durch 
Hinterlegung von Mustern festzustellenden Beschaffenheit zur Anmeldung zu bringen, kann nach 
näherer Bestimmung der obersten Landes-Finanzbehörde, nachdem wiederholt eine vorschriftsmäßige 
Untersuchung von Waarensendungen der bemusterten Art stattgefunden und ein der Anmeldung 
entsprechendes Ergebniß geliefert hat, von einer regelmäßigen Untersuchung der Waare durch einen 
Chemiker abgesehen und, falls sich bei der Revision keine Abweichung der Waare von den Mustern 
ergiebt, die in der Anmeldung angegebene vergütungsfähige Alkoholmenge als richtig angenommen 
und der weiteren Behandlung der Anmeldung zu Grunde gelegt werden. Die Abfertigungsbeamten 
sind jedoch verpflichtet, auch von anscheinend normalen Waaren ab und zu Proben zu entnehmen 
und auf Kosten der Versender untersuchen zu lassen. 
§. 15. Behufs Ermittelung der der Berechnung der Steuervergütung zu Grunde zu 
legenden Litermenge reinen Alkohols ist für die einzelnen Fabrikate statt der ermittelten Alkohol- 
menge die angemeldete in Rechnung zu stellen, wenn die letztere geringer ist als die erstere. 
§. 16. Auf die weitere Abfertigung finden die in den einzelnen Bundesstaaten für die 4 Weitere Ab- 
Ausfuhr von Branntwein und Branntweinfabrikaten bestehenden Vorschriften Anwendung. fertigung. 
Die Versendung der zur Ausfuhr abgefertigten Fabrikate von der Abfertigungsstelle bis 
zum Grenzausgangsamt erfolgt unter Steueraufsicht, und zwar in der Regel unter amtlichem 
Raumverschlusse oder amtlicher Begleitung. Kolloverschluß ist nur insoweit zulässig, als die Ver- 
sendung der in Flaschen, Ballons und dergleichen abgefertigten Fabrikate in die Anlegung eines 
steueramtlichen Bleiverschlusses gestattenden Kisten, Körben, Ueberfässern und dergleichen erfolgt. 
Die Abfertigung bei dem Grenzausgangsamt beschränkt sich in unverdächtigen Fällen auf 
die Prüfung und Abnahme des angelegten steueramtlichen Verschlusses sowie auf die Vergleichung 
der Art und der Bezeichnung der Kolli mit den entsprechenden Angaben in der Anmeldung. 
§. 17. Ergiebt sich bei der amtlichen Feststellung des Nettogewichtes der Fabrikate ein # gonwentlonal= 
Minderbefund von 5 Prozent oder mehr gegen die Inhaltsangabe der Anmeldung oder wird von frrafen. 
dem Chemiker durch die Untersuchung von Proben festgestellt, daß der vorgeführte Aether
        <pb n="284" />
        — 270 — 
(Schwefeläther) den Erfordernissen der Anlage 8b nicht entspricht oder daß die auf 100 Kilogramm 
der im §. 1 unter 2 bis 8 bezeichneten Fabrikate entfallende vergütungsfähige Alkoholmenge 
um 3 Prozent oder mehr der angemeldeten Menge hinter dieser zurückbleibt, so ist die Sendung 
oder, bei mehreren Gattungen von Fabrikaten in einer Sendung, die betreffende Gattung von 
der Vergütung auszuschließen und gegen den Fabrikanten von der Direktiobehörde für jeden 
Einzelfall eine Konventionalstrafe bis zu 1000 Mark festzusetzen und im Verwaltungswege einzuziehen, 
unbeschadet des daneben etwa auf Grund der Branntweinsteuergesetze einzuleitenden Strafverfahrens. 
In gleicher Weise ist eine Konventionalstrafe bis zu 10 000 Mark festzusetzen für jeden 
Einzelfall, in dem die Direktiovbehörde für nachgewiesen erachtet, daß zu den mit dem Anspruche auf 
Steuervergütung zur Ausfuhrabfertigung vorgeführten Fabrikaten der im §. 1 unter 2 bis 8 
bezeichneten Art denaturirter oder sonst steuerfrei abgelassener Branntwein verwendet worden ist. 
In solchen Fällen ist dem betheiligten Fabrikanten von der Direktivbehörde zugleich die Erlaubniß 
zu entziehen, Fabrikate mit dem Anspruche auf Vergütung der Branntweinsteuer auszuführen. 
Die im Absatz 1 und 2 bezeichneten Strafen treten nicht ein, wenn nach dem Befinden der 
zuständigen Steuerbehörde die Zuwiderhandlung ohne Wissen und Willen des Fabrikanten, und 
ohne daß ihn dabei ein grobes Versehen trifft, begangen ist.
        <pb n="285" />
        — 271 — 
Aulage Sa. 
Anmeldung 
zur 
Ausfuhr von Branntwein nicht enthaltenden Fabrikaten, für welche Vergütung von 
Branntweinsteuer beansprucht wird. 
  
  
  
Die Anmeldung ist vorgelegtan. ( HierzucinllebergangsscheinNr.,...........·.. auf das 
und unter Nr. des Anmelderegisters ein- ö3Y8P. amt in 
getragen. ertheilt. 
„ den tten 189 
Königg. Steueramt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
D.nunterzeichnntte -- melde hiermit dem Könie. amt in 
die umseitig näher bezeichneten Fabrikate zur Abfertigung behufs Ausfuhr über das 
......................... amtinnachanundbeantrag·-.....nacherfolgterAusthr 
auf Grund der vorgeschriebenen Ausfuhrbescheinigungen die bestimmungsmäßige Vergütung der Branntwein- 
steuer zu gewähren. Zugleich versichere hiermit, daß zur Herstellung der innen unter laufende Nr. 
verzeichneten Fabrikate nur versteuerter Branntwein verwendet worden ist.“) 
(Unterschrift des Versenders.) 
  
*) Die im Schlußsatz vorgeschriebene Versicherung ist nicht erforderlich bezüglich der Ausfuhr von Aether 
(Schwefeläther).
        <pb n="286" />
        272 
  
Anmeldung des Versenders. 
  
  
Der einzelnen 
Beim Vorhandensein innerer 
  
  
  
  
Der Kolli Fabrikate Umschließungen Gesammt- 
Für je 1 kg alsoholmenge 
"Ur anach Maßgabe 
Einzelgewicht e sammt- Nettogewicht der Ein- 
des Inhalts glechartigen des Fabrikates tragungen in 
Lau-5ahl Zahl der gleich- und der betreffen= den Spalten 6 
und Brutto- " und artigen undsei en, den Gattung und 10 — 
fende Zeichen Brutto 1 Netto 1 gleichgrohen gleichgroßen werden alcoder 9 und 
Nr.Art nd r. gewicho r t. gewicht Art schlien Um- schliehungen vergütungs- 10 —, für 
der Ver- dieser Um- schiebungen, enthaltenen fähig zwelche di 
.. brikat ergu 
packung. schließungen. Gattung der Jahritae beansprucht beansprucht 
Fabrikate Gattung wird. 
kg kg kg 1/10 kg Ir. A (1½/10 Ir. A. #½# 
1. 2. 3. 4. 5 6. 7. 8. 9. 10. 11.
        <pb n="287" />
        273 
  
  
Revision sbe fun d. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Der Kolli Der einzelnen Beim Vorhandensein innerer 1 Vergütung emerfungen, 
Fabrikate Unschliehungen Vergütungs- olsahige! insbesondere 
Einzel- fähige lüber Zahl, 
Tara- neis. Jahl gewichtdes Gelanmt,) #loho. aalkoholl, art und * 
Zahl ! ! Inhalts de, menge nach der t 
gewicht gewicht] und —o m reder inmMgee für sderx angelegten 
gleichartigen gleichartigen «- 
und a) durch lug i gleid di 1 4n des weiee Verschlüsse, 
lu Feichen rutto.oder err t gund gleich= gkeinndoßen #s de tundungen amtliche 
d und gewicht Tara- Art. umrl dieser *m zineren Um- Fabrikates in den Begleitung 
er « ermitteltes, · --ießungen, der u. s. w., 
Ve— Nr. sat. 2 durch Um schliezungen, enthaltenen betreffenden Spalten 17 sowie wegen 
DTaraabzug sch ließun- für jede Fa rikate un —M h b a d 
berechnetes.ch derselben Gattung dder 20 und ehrbefun 
packung. gen. Gattung der Gattung * gegen die 
Zabrilate. Anmeldung. 
kg kg kg 1/10 kg Ir. A. ½0) Ir. A. 1/0 
12. 113/ 14. 15.]16. 18. 19. 20. 21. 22. 28. 
l 75 
l 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
48
        <pb n="288" />
        — 274 — 
Nachweis des Ausgangs über die Grenze. 
Die Ausbegleitung über die Grenze bescheinigen 
* „ den tieen . .. 189 
(Unterschriften.) 
Daß d. vorseitig bezeichnete „, welche unter Nr.des Ausgangsregisters nachgewiesen 
w.. .über die Grenze ausgeführt worden , wird hiermit bescheinigt. 
f den 1111 1 189 
»amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Oder: 
Vorseitig bezeichnete heut mitttg Uhr unter Kolloverschluß von hier 
abgelassen und binnen Tagen den „ amt in behufs Kontrolirung 
des Ausganges zu gestellen. 
, den ten 189 
anmt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Die Ausbegleitung über die Grenze bescheinigen 
, den ten 189 
(Unterschriften.) 
Daß d vorseitig bezeichnte welche unter Vr. des Ausgangsregisters nach- 
gewiesen w. „ nach Abnahme des unverletzt befundenen Verschlusses über die Grenze ausge- 
gangen , wird hiermit bescheinigt. 
, den ten 189 
amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Oder: 
Vorseitig bezeichnete sind in den Güterwagen NVr. der .. 
Eisenbahnverlacht,welcherheut..................... mittag.............. Uhr mit Schlössern (Serie yverschlossen, 
der Eisenbahnverwaltung zur Vorführung binnen bei dem amt 
in übergeben worden ist. 
, den ten 189 
amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Der bezeichnete Güterwagen ist an #1i „ mittags . Uhr 
hier eingetroffen und nach Abnahme des unverletzten Verschlusses sofort über die Grenze ausgegangen. 
Die Ausfuhr vorgedachter ist demnach erfolgt und im Ausgangsregister Nr. 
angeschrieben. 
„ den ien 189 
·...... amt. 
(Stempel.) (Unterschrift)
        <pb n="289" />
        — 275 — 
Anlage 8b. 
  
Beschaffenheit 
vergütungsfähigen Aethers. 
Aether (Schwefeläther), der mit dem Anspruche auf Gewährung der Vergütung der Brennsteuer 
zur Ausfuhr vorgeführt wird, muß 
a) eine Dichte von 0,720 bis 0,735 bei 150 C. besitzen und, 
b) wenn 20 ccm davon mit dem gleichen Raumtheil Wasser in einem, in halbe Kubikcenti- 
meter getheilten Meßcylinder geschüttelt werden, nach kurzem Stehen eine obere Schicht von 
mindestens 16,5 cem bilden.
        <pb n="290" />
        — 276 — 
Anlage Se. 
  
Gesichtspunkte, 
nach denen bei der Untersuchung der zusammengesetzten Aether 
zu verfahren ist. 
In den zur Branntweinsteuervergütung berechtigten zusammengesetzten Aethern (Estern) — Essig- 
äther, Ameisenäther, Baldrianäther, Butteräther, Oxaläther und Sebacinäther — und in den Gemischen 
der bezeichneten Aether soll der Alkohol, vorbehaltlich sonstiger nach pflichtmäßigem Ermessen des unter- 
suchenden Chemikers vorzunehmender Ermittelungen, in folgender Weise bestimmt werden: 
Eine gewogene Menge des Aethers wird durch Kochen mit Kalilauge am Rückflußkühler verseift, 
der Alkohol abdestillirt und das Destillat auf das Gewicht des angewandten Acthers oder ein Mehrfaches 
davon mit Wasser aufgefüllt. In dem Destillat wird der Alkohol nach Gewichtsprozenten ermittelt und 
daraus berechnet, wieviel Kilogramm Alkohol in 100 kg des untersuchten Aethers enthalten sind. Die 
Kilogramme Alkohol sind durch Multiplikation mit 1,25 auf Liter Alkohol umzurechnen. Es ist anzugeben, 
wieviel Liter vergütungsfähigen Alkohols in 100 kg des vorgeführten Aethers enthalten sind. 
Die Destillate sind ferner auf die Abwesenheit von Schwefeläther sowie solcher Stoffe zu prüfen, 
welche nicht oder nicht nothwendig aus Branntwein hergestellt und spezifisch leichter als Wasser sind, wie 
z. B. Aceton und Holzgeist.
        <pb n="291" />
        277 
2. Konsulat-Wesen. 
Von dem Kaiserlichen Konsul in Livorno ist der Ingenieur F. C. Jacobi zum Konsular-Agenten in 
Pisa an Stelle des nach Florenz verzogenen Professors Weile bestellt worden. 
  
Der bisherige Konsul des Reichs in Florenz, E. Kuhfus, ist aus dem Amte entlassen worden. 
  
3Z. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
Name und Stand 
— 
-. 
Laufende Nr. 
  
Alter und Heimath 
—xKx 
der Ausgewiesenen. 
l 3. 
  
Grund 
derBestrafung.. 
4. 
  
  
Behörde, welche die Daum 
Ausweisung Ansmeisungs 
beschlossen hat. beschlusses. 
5. 6. 
  
  
Wolf Rogoczinsky, 
(Rogosinsky), Han- 
delsmann, 
  
" 
Josef Bodeschinsky 
(Bodesinsky), 
Schneider, 
Anna Kamenitz, 
Näherin, 
Therese König, 
—— 
Aloisia Kopp, Kell- 
nerin, 
Josef Kubu, Tage- 
löhner, 
Die Zigenner: 
Anton Lagrin, 
Karl Lagrin, 
Raimund Lagrin, 
Franziska Lagrin, 
Barbara Lagrin, 
S * 
  
a) Auf Grund des 65. 39 des Strafgesetzbuchs: 
geboren im März 1875 zu Stlotzew, 
Gouvernement Kalisch, Polen, russi- 
scher Staatsangehöriger, 
  
b) Auf Grund des 5. 362 
geboren am 3. Januar 1835 zu Kos- 
monos, Bezirk Jungbunzlau, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 31. Dezember 1869 zu Adler 
Kosteletz, Böhmen, ortsangehörig eben- 
daselbst, 
geboren am 24. November 1869 zu 
Hundschitz, Bezirk Mies, Böhmen, orts. 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 15. Dezember 1869 zu 
Obernberg, Bezirk Ried, Oesterreich, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren im Jahre 1862 zu Cernov'c, 
Bezirk Pilgram, Böhmen, ortsange- 
hörig ebendaselbst, 
angeblich 
28 Jahre alt, 
20 Jahre alt, 
18 Jahre alt, 
22 Jahre alt, 
23 Jahre alt, 
sämmtlich geboren und ortsangehörig 
  
vollendeter schwerer 
und versuchter 
schwerer Diebstahl 
(1 Jahr 6 Monate 
Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß vom 12. Fe- 
bruar 1894), 
  
zu Neustadtl, Bezirk Friedland, Böhmen 
  
  
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Posen, 
20. Juni d. J. 
  
des Strafgesetzbuchs: 
Betteln, 
gewerbsmäßige Un- 
zucht, 
desgleichen, 
Landstreichen, 
Landstreichen und 
Führung falscher 
Jeugnisse, 
1 
. Landstreichen 
  
  
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Magdeburg, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs= Präsident zu 
Schleswig, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs= Präsident zu 
Magdeburg, 
Königlich bayerische Poli. 
zei-Direltion München, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Mühldorf, 
18. Juni d. J. 
14. Juni d. J. 
10. Juni d. J. 
16. Mai d. J. 
16. Juni d. J. 
Königlich sächsische Kreis. 
hauptmannschaft 
Bautzen, 
24. Mai d. J.
        <pb n="292" />
        278 
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2 B- "6 Grund Ausweisung A 2 
Usweijungs= 
rl der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusse 
□# Z “. 
1. 2. l 3. 4. 5. 6. 
8.] Die Zigeunerinnen: angeblich 
a. Lotza, verehe- 40 Jahre alt, Landstreichen, 
b. Pauline Lotza, ledig, 13 Jahre alt, desgleichen, Königlich preußischer ls. Mai d. J. 
0 
10. 
11. 
12. 
15. 
16. 
17. 
.Anna Lotza, ledig, 
.Juliane Münch, ver— 
ehelichte Zigeunerin, 
Johann Nauc, Tage. 
löhner, 
Eduard Radebach, 
Maurer, 
Mathias Reekin, 
Schneider, 
Die Zigeunerinnen: 
Anna Schön, ledig, 
.Mathilde Schön, 
verehelicht, 
.Josef Sedlacek, 
Schuhmacher, 
Friedrich Steiner, 
Fabrikarbeiter, 
Izek Hersch Torons- 
ki (Hirsch Thorner), 
Handelsmann, 
Anton Weinlich, 
Musiker, 
  
21 Jahre alt, 
sämmtlich geboren und ortsangehörig 
zu Oswieeim, Bezirk Wadowice, Ga- 
lizien, 
angeblich 20 Jahre alt, geboren und 
ortsangehörig zu Oswieeim, 
geboren am 28. März 1865 zu Repin, 
Bezirk Melnik, Böhmen, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren am 24. August 1856 zu 
Böhmisch-Leipa, ortsangehörig eben. 
daselbst, 
geboren am 11. Februar 1852 zu 
Schieren, Kreis Diekirch, Luxemburg, 
ortsangehörig zu Dormans, eben- 
daselbst, 
angeblich 
20 Jahre alt, 
45 Jahre alt, 
beide geboren und ortsangehörig zu 
Oswiecim, Kreis Wadowice, Galizien, 
geboren 1857 zu Klein-RNedanitz, Be- 
zirk Prestitz, Böhmen, österreichischer 
Staatsangehäöriger, 
geboren am 21. Februar 1872 zu Klagen- 
furt, Kärnthen, ortsangehörig zu Linz, 
Ober-Oesterreich, 
geboren am 6. März 1841 zu Nieszawa, 
Gouvernement Warschau, Polen, orts- 
angehörig zu Piaski, Kreis Wloclawek, 
ebendaselbst, 
geboren im Jahre 1862 (1864) zu Lauter- 
bach, Bezirk Leitomischl. Böhmen, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, 
Landstreichen und 
Führung falscher 
Zeugnisse, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, 
Diebstahl, Land- 
streichen und falsche 
Namensangabe, 
Landstreichen und 
Betteln, 
desgleichen, 
Betteln, 
Regierungs . Präsi- 
dent zu Oppeln, 
  
derselbe, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Mühldorf, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Kosuen Beztrs. 
aiserlicher Bezirks-Prä- 
sident zu Colmar, 
desgleichen. 
16. Juni d. J. 
5. Juni d. J. 
19. Juni d. J. 
Königlich preußischer Re- 
gierungs - Präsident zu 
Oppeln, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Laufen, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannscheft l 
autzen, 
Königlich preußischer Re- 7. Juni d. J. 
gierungs = Präsident zu 
Potsdam, 
Königlich sächsisch 
hauptmannschaft 
Bautzen, 
18. Mai d. J. 
15. Juni d. J. 
  
25. April d. J. 
e Kreis- 28. Mai d. J. 
  
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="293" />
        — 279 — 
Nachtrag 
Nr. 27 des Tentral-Blatts für das Deutsche Reich. 
Berlin, Sonnabend, den 6. Juli 1895. 
  
  
Inhalt: ZJoll= und Steuer-Wesen: Zollregulativ für den Kaiser Wilhelm-Kanal bezw. Aenderungen des Zollregulativs 
für die Unterelblen.. ...... ...... Seite 279 
  
Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Bekanntmuchung. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. Juni d. J. beschlossen, das Zollregulativ 
für den Kaiser Wilhelm-Kanal in der nachstehend ersichtlichen Fassung, ferner die nachstehenden 
Aenderungen des Zollregulativs für die Unterelbe vom 28. Juni 1888 (Central-Blatt für 1888 
S. 430ff.) zu genehmigen. 
Berlin, den 4. Juli 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
J. 
Zollregulativ für den Kaiser Wilhelm. Kanal. 
S. 1. 
Der Kaiser Wilhelm-Kanal bildet auf der Westseite in Verbindung mit der Unterelbe und auf der l. Jlgeneine ke3 
Ostseite in Verbindung mit der Kieler Föhrde die Zollstraße (S. 17t6 des Vereinszollgesetzes) für finmunzer. 
den Seeverkehr nach den Orten der Unterelbe und an der Kieler Föhrde sowie für den aus dem 
hamburgischen Freihafengebiete zu Wasser eingehenden Verkehr. 
Der Eingang von Wasserfahrzeugen in den Kaiser Wilhelm-Kanal sowie der Ausgang 
aus demselben kann zu jeder Zeit stattfinden. 
Der gesammte Kaiser Wilhelm-Kanal sowie die Verbindungsstraße desselben mit der Unter- 
eider bis an die Eiderschleuse bei Rendsburg gehören dem Grenzbezirke an. 
An den Ufern des Kanals dürfen zollfreie Gegenstände in verpacktem Zustande und goll- 
pflichtige Gegenstände ohne besondere Erlaubniß der Zollbehörde nur an solchen Stellen aus= und 
eingeladen werden, welche zu Landungsplätzen bestimmt und als solche bezeichnet sind (S. 121 
Abs. 1 des Vereinszollgesetzes). 
8. 2. 
Aus dem Auslande seewärts eingehende sowie aus Häfen der Unterelbe kommende, nach II. punsteiltin sie 
den Bestimmungen des Zollregulativs für die Unterelbe unter Zollzeichen fahrende Schiffe, welche die Ablerligung des 
von Brunsbüttel oder Holtenau aus den Kaiser Wilhelm-Kanal im Durchgange oder bis Rends= Stifsotrkthis. 
burg passiren, sind, sofern sie einen Lootsen an Bord oder bei dem Schleppzuge, in welchen c nn 
sie eingestellt sind, haben, auch für die Fahrt durch den Kanal von jeder zollamtlichen Abfertigung und keuchte. 
49
        <pb n="294" />
        — 280 — 
befreit, wenn sie einen Ansagezeltel (S. 8 und Anlage A) lösen und unausgesetzt während der 
Fahrt nachstehende Zeichen (Zollzeichen) führen: " 
1 a) am Tage, d. h. von Sonnenaufgang bis Sonnen- 
* untergang, am hinteren Mast — und zwar in der 
Regel an der Gaffel — oder auf dem Flaggen— 
stock am Heck eine Flagge von 1, m Länge und 
1 m Breite, diagonal in eine schwarze und 
eine weiße Hälfte getheilt, so daß die schwarze 
Hälfte unten und am Stock sich befindet (siehe 
nebenstehende Zeichnung) und 
b) bei Nacht zwei Laternen, und zwar die obere mit 
weißem, die untere mit grünem Licht an der Stelle, 
wo am Tage die zu a erwähnte Zollflagge gezeigt 
wird. Kleinere Schiffe können die Laternen auch 
zwischen dem hinteren Mast und Want führen. 
Die Laternen müssen so eingerichtet und angebracht sein, 
daß sie nicht nach vorn scheinen, sondern ein gleichmäßiges und 
ununterbrochenes Licht über einen Bogen des Horizonts von 
12 Kompaßstrichen und zwar 6 Strich nach jeder Seite hinten 
hinauswerfen. 
Z Soll die Nationalflagge gleichzeitig gezeigt werden, so ist 
die Zollflagge unter derselben, jedoch an derselben Leine zu hissen 
und zu führen. 
Die nach Orten am Kanal bestimmten Schiffe haben die Zollzeichen bis zur Beendigung 
der vorläufigen Revision (§. 80 des Vereinszollgesetzes) stehen zu lassen. 
.3. 
Befreit von der Lösung eines Ansagezettels für die Kanalfahrt sind die mit einem Lootsen 
besetzten, den Kanal vollständig in Einzelfahrt passirenden Dampfschiffe, welche 
a) auf der Unterelbe unter Zollzeichen fahrend bei 
Brunsbüttel in den Kanal eintreten und bei 
Holtenau wieder in das Ausland austreten, oder 
nach Kiel oder Neumühlen bestimmt sind, oder 
b) aus dem Auslande kommend bei Holtenau in den 
Kanal eintreten und nach dem Wiederaustritt bei 
Brunsbüttel auf der Unterelbe unter Zollzeichen 
weiterfahren. 
Die nach Kiel oder Neumühlen bestimmten Dampfsschiffe 
unterliegen in Holtenau der zollamtlichen Abfertigung für die 
Weiterfahrt. 
Die bei Brunsbüttel aus dem Kanal austretenden Dampf- 
schiffe dürfen von dem Kanallootsen erst verlassen werden, nach- 
dem der Elblootse an Bord gekommen ist. 
Die vorstehend von der Lösung eines Ansagezettels be- 
freiten einzelnfahrenden Dampfschiffe haben für die Kanalfahrt 
bei Tage unter der oben (6. 2) beschriebenen Zollflagge noch die 
im §. 5 bezeichnete Flagge und bei Nacht unter den vorgedachten 
beiden Laternen noch eine Laterne mit weißem Licht zu führen. 
§. 4. 
Weelche Schiffe dem Lootsenzwange für die Kanalfahrt unterworfen sind, sowie das Nähere 
hierüber bestimmt die von der Kanalverwaltung zu erlassende Betriebsordnung. 
.5. 
Die aus der Ostsee eingehenden, dem Lootsenzwange unterworfenen Schiffe sind vom Anlegen 
bei dem in der Nähe von Friedrichsort der Kieler Föhrde stationirten Zollwachtschiffe befreit,
        <pb n="295" />
        — 281 — 
wenn sie bei dem Stollergrund-Feuerschiffe oder in der Nähe des Zollwachtschiffes einen Lootsen 
an Bord nehmen und gleichzeitig die im §. 2 gedachten Zollzeichen aufstecken. 
Kann aus irgend einem Grunde die Aufnahme eines Lootsen an den bezeichneten Stellen 
nicht erfolgen, so können die Schiffe auch dann, ohne anzuhalten, das Zollwachtschiff passiren, 
wenn sie von dort ab am Tage eine weiße, mit einem diagonalen, von Ecke zu Ecke durch- 
schneidenden schwarzen Streifen versehene Flagge von der im §. 2 vorgesehenen Größe (siehe vor- 
stehende Zeichnung) und bei Nacht zwei Laternen übereinander, die obere mit grünem, die untere 
mit weißem Licht, und zwar beide Zeichen an der im §F. 2 angegebenen Stelle führen. 
Die Laternen müssen von der in dem bezeichneten Paragraphen vorgeschriebenen Ein- 
richtung sein. Unter diesen Zollzeichen fahrende Schiffe haben sich bei ihrer Ankunft in Holtenau 
unverzüglich bei dem dortigen Zollamt zu melden, auf dem Wege dorthin aber beizudrehen und 
Beamte an Bord zu nehmen, wenn solches von einem ihnen begegnenden Zollfahrzeuge verlangt wird. 
S. 6. 
Zur Führung derselben Zeichen (5. 5) und zum Beidrehen auf Verlangen der Zollbeamten 
sind auch diejenigen Schiffe verpflichtet, welche, von Westen kommend nach Passirung des Kanals 
unter Zollzeichen, in Holtenau ihren Lootsen an Land gesetzt haben und ohne Anlegung bei dem 
Zollwachtschiffe vor Friedrichsort in die Ostsee ausgehen. 
Nach Passirung des Zollwachtschiffes können die Zollzeichen heruntergenommen werden. 
Das Nebenzollamt I zu Holtenau fungirt in solchen Fällen als Grenzausgangsamt. 
Schiffe, welche in Brunsbüttel den Kanal verlassen, unterliegen den Bestimmungen des 
Zollregulativs für die Unterelbe beziehungsweise den desfallsigen allgemeinen Vorschriften des 
Vereinszollgesetzes und den zur Ausführung desselben ergangenen Bestimmungen. 
S. 7. 
Schiffe unter Zollzeichen haben ihre Fahrt ohne willkürlichen Aufenthalt und ohne Aende- 
rung der Ladung fortzusetzen, sich auch jedes nicht ausdrücklich gestatteten Verkehrs mit dem Lande 
und mit anderen Schiffen zu enthalten, sofern dies nicht lediglich zum Zweck der Absendung oder 
Entgegennahme von Telegrammen oder behufs Erstattung einer Anzeige an eine Zollstelle oder ein 
Zollfahrzeug geschieht. 
Machen Naturereignisse oder Unglücksfälle Leichterungen oder Abweichungen von vorstehender 
Foreri nothwendig, so ist hiervon dem nächsten Zollamt oder Zollfahrzeuge baldthunlichst Anzeige 
zu erstatten. 
Der Zutritt zu den unter Zollzeichen fahrenden Schiffen und der Abgang von denselben 
ist regelmäßig nur Zollbeamten, Lootsen sowie den das polizeiliche Interesse oder das Interesse der 
Kanalverwaltung wahrnehmenden Beamten, und zwar nur zur Wahrnehmung ihrer Amtsverrich- 
tungen erlaubt. Ausnahmsweise ist der Zutritt beziehungsweise der Abgang auch anderen Personen 
gestattet, wenn sie mit einer zollamtlichen Legitimation versehen sind, sowie bei Unglücksfällen, wenn 
Gefahr im Verzuge ist, auch solchen Personen, welche zur Rettung von Menschen, Schiff oder 
Ladung Huülfe leisten. 
Insoweit sich aus den Bestimmungen in diesem Paragraphen nicht Ausnahmen ergeben, ist 
es anderen Fahrzeugen untersagt, an ein unter Zollzeichen fahrendes Schiff ohne zollamtliche Ge- 
nehmigung anzulegen. 
8. 8 
Die Ausfertigung des im 8. 2 gedachten Ansagezettels ist von dem Führer des Dampf— 
schiffes oder Schleppzuges beim Eintritt in den Kanal zu beantragen. Der Ansagezettel ist beim Aus- 
trittsamt wieder abzugeben. Das Ausfertigungs= sowie das Empfangsamt hat die Ansagezettel 
in die darüber zu führenden Register (Anlage B und C) einzutragen. In dem von dem Empfangs- 
amt zu führenden Register ist in einer besonderen Spalte auf die weitere zollamtliche Behandlung 
des Schiffes oder auf das betreffende Register hinzuweisen. 
. 9. 
Bei Fahrzeugen, welche bereits einer Vorabfertigung unterlegen haben, treten die 
betreffenden Zollpapiere, welche vom Ein= und Austrittsamt mit einem entsprechenden Passage- 
49 
2. Ansagezetiel. 
Anlage B u. et 
9··3 u. c
        <pb n="296" />
        — 282 — 
vermerke zu versehen sind, an Stelle des sonst zu lösenden Ansagezettels, und bedarf es nicht der 
Führung der Zollzeichen. 
Haben dagegen mehrere zu einem Schleppzuge vereinigte Schiffe verschiedenartige Ab— 
fertigungen erfahren, so ist über den ganzen Schleppzug ein Ansagezettel auszustellen, in welchem 
die etwa dem freien Verkehr des Inlandes entstammenden oder in den freien Verkehr gesetzten 
Schiffe als solche zu bezeichnen sind. Aber auch in diesem Falle bedarf es nicht der Führung der 
Zollzeichen, sofern sich in dem Schleppzuge kein aus dem Auslande kommendes unabgefertigtes 
Fahrzeug befindet. 
Sind die sämmtlichen zu einem von einem Lootsen geführten Schleppzuge gehörigen Schiffe 
oder die einzeln mit Lootsen fahrenden Dampfschiffe vom Kanaleingangsamt bereits in den 
freien Verkehr gesetzt, oder befinden sie sich schon vorher im freien Verkehr des Inlandes, so unter- 
liegen die einzeln oder im Schleppzuge fahrenden Schiffe auch für die Kanalfahrt keiner Kontrole, 
und es sind von ihnen deshalb weder Ansagezettel zu lösen noch Zollzeichen zu führen. 
8. 10. 
3. Befreiung von Von inländischen Häfen unter amtlicher Begleitung in Holtenau, Rendsburg und Bruns- 
“¾“N J72 büttel ankommende, nach Rendsburg oder nach Orten außerhalb des Kanals bestimmte Schiffe be- 
Uoanalfahr. dürfen für die Fahrt durch den Kanal und die Verbindungsstraße bis zur Eiderschleuse bei Rends- 
burg, sofern sie, oder der Schleppzug, in welchen sie eingestellt sind, mit einem Lootsen besetzt 
werden und sie unter Zollzeichen fahren, keiner Begleitung. 
Ebenso ist Anträgen auf Abfertigung sonstiger in den Kanal einlaufender Schiffe auf Be- 
gleitschein I nach Rendsburg oder nach Orten außerhalb des Kanals mit der Maßgabe zu ent- 
sprechen, daß, auch wenn ein sicherer amtlicher Verschluß nicht angelegt werden kann, für die Fahrt 
durch den Kanal und die Verbindungsstraße bis zur Eiderschleuse bei Rendsburg von der amt- 
lichen Begleitung abgesehen wird, wenn die Schiffe oder der Schleppzug, in welchen sie eingestellt 
sind, einen Lootsen an Bord haben und sie unter Zollzeichen fahren. 
In beiden Fällen unterliegen die Schiffe der Abfertigung im Ansageverfahren (§8. 2 und 8). 
§. 11. 
u. Besondere Be- Schiffe, welche über Holtenau ohne Vorabfertigung eingehen und nach dem Austritt aus 
stmmung. dem Kanal bei Brunsbüttel nicht unter Zollzeichen zu fahren beabsichtigen, haben, sofern sie in 
Holtenau nicht in den freien Verkehr gesetzt werden können, schon dort die Abfertigung auf Begleit- 
schein ! auch dann zu beantragen, wenn sie auf dem Kanal unter Zollzeichen fahren. 
8. 12. 
K. Behandlung der Die Nebenzollämter I zu Holtenau und Brunsbüttel beziehungsweise das Steueramt I zu 
ehife bei dem Rendsburg haben sämmtliche unter Zollzeichen eintreffenden Dampfschiffe und Schleppzüge als 
amt. unter Zollkontrole stehend zu betrachten, soweit sie nicht im Ansagezettel als dem freien Verkehr 
bereits angehörig bezeichnet sind, und gelten als Grenzeingangsämter. Die Abfertigung der dorthin 
bestimmten Schiffe richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. 
S. 13. 
Wenn die den Kanal unter Zollzeichen im Durchgange passirenden seewärts oder nach dem 
hamburgischen Freihafengebiete ausgehenden Schiffe Güter an Bord haben, deren Ausgang zoll- 
amtlich nachgewiesen werden muß, so ist, sofern es nach den Bestimmungen der Hafenregulative 
oder den sonst in Betracht kommenden Vorschriften der Ausgangsabfertigung bei dem Grenz- 
ausgangsamt bedarf, bei der Ankunft in Holtenau, falls dort der Ausgang erfolgt, der etwa 
angelegte Verschluß zu lösen und der Nachweis des Ausgangs als erbracht anzunehmen, wenn sich 
die Schiffe bei ihrer Abfahrt aus dem Hafen in der Richtung nach der Ostsee bewegen. 
Bei dem Nebenzollamt 1 zu Brunsbüttel darf der etwa angelegte Zollverschluß nur dann 
gelöst und die Ausfuhr der Güter als erwiesen angesehen werden, wenn die Schiffe sich bei der 
Ausfahrt aus dem Hafen in der Richtung nach Cuxhaven beziehungsweise nach dem hamburgischen 
Freihafengebiete bewegen und Zollzeichen nach Maßgabe der Bestimmungen des Zollregulativs für 
die Unterelbe führen.
        <pb n="297" />
        — 283 — 
8. 14. 
Der zollamtliche Waarenverkehr auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal, soweit er durch Schiffe e. underweiter 
vermittelt wird, welche nicht unter Zollzeichen fahren, regelt sich nach den betreffenden allgemeinen erehr. 
Vorschriften des Vereinszollgesetzes und den zu dessen Ausführung ergangenen Bestimmungen. 
Auch die ohne Zollzeichen fahrenden, nicht in freien Verkehr gesetzten Schiffe müssen ihre 
Fahrt auf dem Kanal unverweilt und ohne weiteren Aufenthalt, als durch natürliche Hindernisse 
unvermeidlich wird, fortsetzen und die Ladung unberührt lassen. 
S. 15. 
Die Erhebung der Kanalabgabe erfolgt beim Eintritt der Schiffe in den Kanal seitens Ul. eshchug der 
der dortigen Zollstellen nach Maßgabe des dieserhalb erlassenen Tarifs. Konalbgobr. 
S. 16. 
Die Aufsicht über den Schiffsverkehr auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal wird durch Zollboote IV. Jollontwi. 
ausgeübt, deren Beamte befugt sind, Schiffe anzurufen, sich an Bord derselben zu begeben, die 
Schiffspapiere ainssi und die Schiffe einer Revision zu unterwerfen; auch können diese von 
ihnen amtlich verschlossen und besetzt werden. . 
Die Kontrole hat sich namentlich darauf zu richten, daß seitens der unter Zollzeichen 
fahrenden Schiffe kein unerlaubter Verkehr mit anderen Wasserfahrzeugen oder mit dem Lande 
tattfindet. 
n Sämmtliche den Kanal befahrenden Schiffe sind verpflichtet, Zollbeamte auf deren Ver- 
langen mitzunehmen und ihnen gegen eine von der Provinzialsteuerbehörde festzusetzende Vergütung 
die Theilnahme an den Mahlzeiten zu gestatten. 
Die Zollboote geben ihre Absicht, ein Schiff einer Revision zu unterwerfen, dadurch zu 
erkennen, daß sie am Tage außer der Reichszollflagge an einem im Bug des Bootes anzubringenden 
Flaggenstock einen mit der Inschrift „Königlicher Zollkreuzer“ versehenen weißen Ständer und eine 
vierkantige grüne Flagge aufstecken, bei Nacht aber an dem gedachten Flaggenstock eine Laterne 
mit rothem und eine mit weißem Licht übereinander zeigen. Auf ein solches Zeichen hat das solcher- 
gestalt oder sonstwie angerufene Schiff dem Beamten Gelegenheit zu geben an Bord zu kommen, 
demnächst auch das Verlassen des Schiffes nach Seemannsart zu erleichtern. 
S. 17. 
Der Schiffsführer und die Schiffsmannschaft sind verpflichtet, den dienstlichen Anweisungen 
der Zollbeamten Folge zu leisten und den letzteren in jeder Weise bei Ausübung ihrer Amts- 
verrichtungen förderlich zu sein. Insbesondere müssen sie bei den vorzunehmenden Revisionen die 
erforderlichen Hülfsdienste leisten oder leisten lassen. Der Schiffsführer hat ferner die Verpflichtung, 
die Beamten, wenn es verlangt wird, unentgeltlich von dem Lande nach dem Schiffe und vom 
Schiffe an das Land zu befördern. 
g. 18. 
Im Falle einer amtlichen Begleitung hat der Schiffsführer für das angemessene Unter— 
—- der Begleiter zu sorgen, auch dieselben an den üblichen Mahlzeiten unentgeltlich theilnehmen 
zu lassen. 
Die Erhebung von Gebühren regelt sich nach den Bestimmungen, welche vom Bundesrath 
unterm 4. Juli 1889 über die auf Grund des §. 10 Absatz 1 des Vereinszollgesetzes für Rechnung 
des Reichs zu erhebenden Gebühren, sowie die an Zollbeamte für außergewöhnliche Dienstleistungen 
auf Kosten des Reichs zu gewährenden besonderen Vergütungen erlassen sind. 
8. 19. 
Die Lootsen sind auf das Zollinteresse zu vereidigen und dafür verantwortlich, daß die 
von ihnen geführten Fahrzeuge die Zollzeichen nicht unerlaubter Weise unterwegs abnehmen oder 
aufziehen. 
Die Lootsen sowie die gleichfalls auf das Zollinteresse vereidigten Streckenaufseher der 
Kanalverwaltung haben auch sonstige Uebertretungen der Zollvorschriften bei Ausübung ihres Dienstes
        <pb n="298" />
        — 284 — 
möglichst zu verhindern und, sofern solche zu ihrer Kenntniß kommen, zur näheren Untersuchung 
sofort anzuzeigen. 
S. 20. 
V. Bthandlung der Die deutschen Kriegsfahrzeuge und die unter Kriegsflagge fahrenden Transportschiffe der 
Fahrjenge der Karint, deutschen Marine, sowie die fremdherrlichen Kriegsfahrzeuge sind beim Durchgange durch den Kaiser 
Wilhelm-Kanal vorstehenden Bestimmungen nicht unterworfen und bleiben von jeder zollamtlichen 
Kontrole befreit. 
Für den Nachweis des Ausgangs der den Kanal im Durchgange nach dem Auslande 
passirenden deutschen Kriegsfahrzeuge und der unter Kriegsflagge fahrenden Transportschiffe der 
deutschen Marine, welche Waaren geladen haben, deren Ausfuhr zollamtlich zu überwachen ist, wird 
der Eintritt in den Kanal beziehungsweise die Abfahrt aus dem Hafen in der Richtung nach dem 
Kanal dem Ueberschreiten der Zolllinie gleichgeachtet. 
S. 21. 
VI. Slresteninnmn Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden, soweit nicht die Strafen 
gen. der 88. 134 bis 151 des Vereinszollgesetzes Anwendung finden, nach 8. 152 daselbst mit einer 
Ordnungsstrafe bis 150 Mark geahndet.
        <pb n="299" />
        — 285 
Abgegeben am ten 18 Eingetragen im Ansagezettel-Ausfertigungs- 
register für die Fahrt durch den Kaiser 
Wilhelm-Kanal unter 373#. 
Ansagezettel 
für 
die Fahrt durch den Kaiser Wilhelm-Kanal. 
Schiffs- .. s. 
Schleppzugs- führer M aus M wird zur Fahrt durch den 
Kaiser Wilhelm-Kanal unter (amtlicher Begleitung und) Zollzeichen 
mit dem a) Dampfschiffe E 
b) aus drei Segelschiffen Marie, Helene und Anna bestehenden Schleppzuge 
heute um 9½ Uhr Vorm. 
Nebenzollamt 
Steueramt 
Ansagezettel wieder abzugeben ist. 
an das Königliche zu abgelassen, woselbst dieser 
Holtenau, den ten 18 
Königliches Nebenzollamt (Steueramt). 
(Stempel.) Unterschrift.
        <pb n="300" />
        — 286 — 
Eingegangen am ten um Uhr mittags. 
Eingetragen im Ansagezettel-Empfangsregister unter HP9. 
und 
seewärts 
elbwärts 
Deklarations- 
Anmelde- 
a) unter Zollzeichen auspassirt Marie und Helene 
  
b) weiter nachgewiesen im Register unter # Anna 
„den ten 18 
Königliches Ant. 
(Stempel.) Unterschrift.
        <pb n="301" />
        — 287 — 
* 
Ausfertigungsregister 
des 
zu. 
über Ansagezettel der für die Fahrt durch den Kaiser Wilhelm-Kanal unter Zollzeichen 
abgelassenen Schiffe 
für das te Vierteljahr 18 
Geführt von 
Dieses Register enthält .. Blätter, welche 
von einer mit dem Dienstsiegel des Unterzeichneten 
belegten Schnur durchzogen sind. 
* „ den#tten. 18 . 
Der Ober-Zollinspektor. 
Mit Heften Ansagezettel 9# 1 bis . 
an den Herrn Provinzial-Steuerdirektor ein- 
gesandt. 
¼lv, den ten 18 
Königliches Hauptzollamt. 
50
        <pb n="302" />
        288 
  
  
  
E Des Namen Ort, Zeitpunkt t 
Lau- atum Schiffs- # Füh- Dampfshiffes wohin das der emer ungen 
fende der Schleppzugs= rers bezw. Schiff bezw. A#blassung (Namen des etwaigen 
» Ein- Namen der chpphugee der Begleitungsbeamten 
tragung. und vereinigten Schleppzug, Vor= Nach- u. s. w.). 
Wohnort. Segelschiffe. abgelassen ist. mittag. mittag. 
1. 2. g. 4 . 6. .
        <pb n="303" />
        — 289 — 
Empfangsregister 
des 
zu 
über Ansagezettel der für die Fahrt durch den Kaiser Wilhelm-Kanal unter Zollzeichen 
abgelassenen Schiffe 
für das te Vierteljahr 18 
Geführt von 
Dieses Register enthält. Blätter, welche 
von einer mit dem Dienstsiegel des Unterzeich- 
neten belegten Schnur durchzogen sind. 
Der Ober-Zollinspektor. 
Mit —.—Heften Ansagezettel von Zr #1 bis 
##lu an den Herrn Provinzial-Steuerdirektor 
eingesandt. 
. den ten 18 
Königliches Hauptzollamt. 
507
        <pb n="304" />
        290 
  
  
  
Des Ansagezettels 
Angabe, 
ob das Dampf- 
  
schiff bezw. der 
  
gegangenen Schiffe 
Der nicht in das Ausland 
  
  
  
  
  
  
Lau-Datum Seeen weiterer Nachweis. 
O' event. unter 
fende der t — Num- 2 Angabe der Venem ung Desen Bemerkungen. 
ellungs— und #Schiffsnamen) Namen. ·- 
Nr. Eintragung. mer. § 58 n ) Registers, Num— 
ort. Monat. wärts aus- worin 
elb- solches ge= mer 
gegangen ist. schehen. 
1. 2. 3. 4 5. 0. 7. 8. 9. 10. 
It 
LFEDØTIOBNMFMMZFOWL sccetckøsts Anna Anmelde- 10 
(Marec, Melenc) register
        <pb n="305" />
        — 291 — 
II. 
Aenderungen 
des 
Zollregulativs für die Unterelbe. 
1. Im K. 1 erhält der erste Absatz folgende Fassung: 
„Die Zollstraße (Vereinszollgesetz §§. 17 und 21 Absatz 1) für den Sceverkehr nach den 
Orten an der Unterelbe, sowie für den seewärtigen Durchgangsverkehr des Kaiser Wilhelm- 
Kanals und für den aus dem Freihafengebiete zu Wasser eingehenden Verkehr bildet die 
Unterelbe.“ 
2. Im §F. 3 werden eingeschaltet: 
a) im ersten Absatz nach den Worten „oder gegen das Freihafengebiet“ die Worte „oder aus 
dem Kaiser Wilhelm-Kanal — im letzteren Falle ohne Vorabfertigung —“; 
b) im zweilen Absatz nach den Worten „über eine der bezeichneten Zollgrenzen“ die Worte 
„oder aus dem Kaiser Wilhelm-Kanal."“ 
3. Im ersten Absatz des §. 7 erhält der erste Satz folgende Fassung: 
„Schiffe, welche über die Zollgrenze bei Cuxhaven aus See oder durch den Kaiser Wilhelm- 
Kanal eingehen und nach dem Freihafen oder einem Zollhafen an der Unterelbe bestimmt 
sind, sowie Schiffe, welche von dort seewärts auf der Unterelbe oder durch den Kaiser 
Wilhelm-Kanal ausgehen, sind, sofern sie einen auf das Zollinteresse vereideten Loolsen an 
Bord haben, für den gedachten Verkehr auf der Unterelbe von jeder zollamtlichen An- 
meldung und Abfertigung befreit, wenn sie unausgesetzt während der Fahrt nachstehende 
Zeichen (Zollzeichen) führen:“ 
4. Im dritten Absatz des §. 9 sowie im ersten Absatz des §. 27 (Zeile 1) werden nach den Worten 
„unter Zollzeichen“ die Worte „unmittelbar oder unter Benutzung des Kaiser Wilhelm-Kanals“ 
eingefügt. 
5. Im §. 31 erhält der zweite Absatz folgende Fassung: 
„Sie haben auch sonstige Uebertretungen der Zollvorschriften bei Ausübung ihres Dienstes 
möglichst zu verhindern und, sofern solche zu ihrer Kenntniß kommen, zur näheren Unter- 
suchung sofort anzuzeigen."“ 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="306" />
        <pb n="307" />
        — 293 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
— — — 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 12. Juli 1895. M 28. 
Inhalt: 1. KonsulatWesen: Todesfall; — Ernmächtigung lande als Mufter eingehenden Waaren; — Ergänzung 
zur Vornahme von Civilstands-Akten. . Seite 293 gerersesttmmungen ter ud eli von Pormendung 
„ . e a 1 zur Herstelung vo aärfumerien, 
2. Sa Belen: Status der deutschen Notenbanken Eyde % #ooff. Mung- und Zahnwassern. Auiurnn u- 296 
· . li : g 5 8 3 d 
3. Zoll= und Steuer-Wesen: Zollbehandlung der vom Aus- Kocheg mielen , .u .weklm!g von Aue n ern aut 297 
  
  
1. Konu sulat= Wesen. 
Der Konsular-Agent Gabriel Maksud in Mansurah ist gestorben. 
Dem mit der einstweiligen Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Mailand betrauten Konsul Anton 
ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die 
Dauer der Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen 
Reichsangehörigen vorzunehmen und die Heirathen von solchen zu beurkunden. 
  
51
        <pb n="308" />
        2. Bant- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passlü#a. 
7 Sonstige Ver- 
5 Bezeichnun täglich binilich S 
- z 9 Grund. Reserve. Noten- Gegen Unge- Gegen fältze Gegen keiten Gegen Sonstige egen umme Gegen 
S der Gar 31. Mai deckte 31. Mai Ver 31. Maismit 31. Mai 31. Mai der 31. Mai 
z Banken. Kapital.) Sonds. Umlauf. 1895. Noten. 1865. bindlich. 1395. Kündi. 1895. Bassiva, 1895.asstra. 1896. 
S keiten. gungs- 
. frift. 
l 2. 4. 5. 6. 7. 8. ü4. 10. 11. 13. 14. 15. 4. 
1 Keichsbank 120 O000l 30 0001 227 712 167 6811 * 181 124/502 740 — 48 50— 10 881 1 966|/1891 842121051 
2 Frankfurter Bank 18 000 4 800 1407. 2290 * 1720 5 608. — 2263372— 3000— 63111128 
3Bayerische Notenbank 7500 1 86594"42 — — 23523— 71985 378 1267 
s . 
4Sächsische8autzuDkesden 300004676611854113081657347349213344148720517—902 735-k-76138447—I-11969 
s Wuͤrttembergische Notenbank 9 000 77622 703| 2959 - i 1767/— 492 31— 22 315. 35 34 59— 184 
6 Badische Bank 9000 1659 14321 4 o26 411 3388 7 — — 301. 4828 6691 80 
„: Dank für Süddeutschland 15 67 1789 12828 1444 i 8111 102% 7 489 1844 S80| 1622 
3Sraunschweigische Bank- 10 500 690 2168— 42 130 — 111 8087— 2 1 100— 69 140— 117751— 343 
— 
Zufammen 2196721 46 w 419 167 + 182 79464 2 191 249 547577 50 423 % – 130 34 
Zu Spalte 5°: Davon in Abschnitten zu 
Zu Spalte 9 Nr. 27 
77: 
9. 
  
  
Bemerkungen. 
500 
* 1000 
91 302 4 
100 M. 
939 743 600 .K. 
30 475 500 X (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
447 207 500 K -U 
Darunter 129 900 K noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
  
  
1 und 2). 
Gurlden= und Thalernoten.
        <pb n="309" />
        banken Ende Juni 1895 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Mai 1895. 
auf Tausend Mark.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aetia. 
Event. 
Ver- K. 
bindlich- Z„ z 
keiten Metall. Gegen,Reichss Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen 7 
wetkee- Venend 31. Matf kaffen- 31. Mat enderer 31. Nal Wechsel. 81. Nai sLombard. 31. Mai Effekten. 51. Mal 31. Mai] der 31. Nai 
gebenen eftand. 1895 scheine. 1895.Banken, 1895. 1895. 1895. 1895. Actira195. Attiva. 1895. 
dischen 
Wechseln. D 
17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32.33.4 
— 797 65 3899 T — 28711 11188 730 666 996135 410 1 O0O6L 10424 4 11701 49328 + 6991| 1 S91 31 121054 
32/8 5038 + 809 7 — 21 15— 2184196 — 351. 8 443.— 276 6 165 — 2838 — 681 56844 253|2 
4044 440 *l +—+ 1023ZL14680 895 2784 42 131— 47 1 702 — 310085378 12673 
1 8231578| 1038 7. — 94422237+ 509278165 4755 3616+ 360 2 4854| 1 9 569, + 1055 4 
835 10 540 64 + n 2259m— 2881 19618— 8826 1331 185 8 768— 1034592— 184s5 
809 4929— 19 18— 11 11444 2044233 729— 38 131 * 23844.4 2 P 
11881 4444 4 201 191 9 596½ 424 177183 940 16151 4 1151 4774 4 5 1719— 72 30880 1622|7 
322 555 — 12 83 3 200 4 is 5535 888 3180 115 31- 10 8025— 1363 17841— 3018 
| 
fh 772 —565 4 25 612 — 2973394744. on 139 704 + 45 244311 2740 76333. * ntn
        <pb n="310" />
        — 296 — 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Juni d. J. Folgendes beschlossen: 
Die Verwendung von Waaren, die zu dem Zweck vom Auslande eingeführt werden, 
um im Inlande bei der Anfertigung gleichartiger Gegenstände als Muster (Modell) zu dienen 
oder durch Abzeichnung u. s. w. vervielfältigt zu werden, ist als ein vorübergehender Gebrauch 
im Sinne von §. 114 des Vereinszollgesetzes anzusehen. Für dergleichen Waaren kann daher 
Zollbefreiung zugestanden werden, wenn sie unter Beobachtung der vorgeschriebenen Identitäts- 
kontrole demnächst wieder ausgeführt werden. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. v. M. beschlossen, daß dem §. 2 der Bestimmungen 
über die Tara (vergl. Bekanntmachung vom 30. Mai 1888, Central-Blatt S. 184) folgende Vorschrift 
als letzter Absatz hinzugefügt werde: 
Bei der Einfuhr von Leinöl in zum Transport dieser Flüssigkeit eigens eingerichteten 
Fahrzeugen ohne anderweitige unmittelbare Umschließung ist das zollpflichtige Gewicht in 
der Weise zu ermitteln, daß zu dem Eigengewicht des Leinöls 20 Prozent dieses Gewichts 
zugeschlagen werden. 
Berlin, den 11. Juli 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Mai d. J. beschlossen: 
1. Zur Herstellung von flüssigen Parfümerien und von Kopfwassern darf vom 1. Januar 1896 
ab Branntwein steuerfrei nicht mehr verwendet werden. 
Bezüglich der Mund= und Zahnwasser bewendet es bei dem bestehenden Verbote 
der Verwendung steuerfreien Branntweins. 
2. An Fabrikanten, welche die Erlaubniß besitzen, flüssige Parfümerien oder Kopfwasser aus 
steuerfreiem Branntwein herzustellen, darf vom Tage dieses Beschlusses bis zum 31. Dezember d. J. 
keine größere Branntweinmenge zu den unter Ziffer 1 bezeichneten Zwecken steuerfrei 
abgelassen werden, als dieselben im gleichen Zeitraum desjenigen der drei Vorjahre ver- 
arbeitet haben, in welchem während jenes Zeitraums die größte Menge zu den erwähnten 
Zwecken von ihnen steuerfrei verwendet worden ist. 
Neue Genehmigungen zur Herstellung von flüssigen Parfümerien oder von Kopf- 
wassern aus steuerfreiem Branntwein sind nicht mehr zu ertheilen. 
Berlin, den 11. Juli 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn.
        <pb n="311" />
        297 
4. Polizei -Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2— – Grund „ des 
— der Bestr Ausweisung Ausweisungs 
Z der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlufses 
J 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
àa) Auf Grund des F. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.]Nathan Jakobowitz,geboren am 28. Juni 1850 zu Bulo-gewerbsmäßige Heh. Königlich sächsische Kreis= 13. Mai d. J. 
Handelsmann, 
  
Vincent Bechunek, 
(Behunek), Vieh- 
kastrirer, 
Albert Heidl, Ar-. 
beiter (Koch), 
[Franz Bruno 
Heintze, Bäcker, 
Franz Leschofsky, 
Schlosser, 
Franz Luttenberg, 
  
wice, Bezirk Biala, Galizien, orts- lerei 
angehörig ebendaselbst, 
7. Mai 1894), 
und Beihülfe hauptmannschaft 
zum Betruge (1 Jahr] Leipzig, 
1 Monat Zuchthaus 
laut Erkenntniß vom 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 22. Auaust 1850 zu Hostetin, 
Bezirk Ungarisch-Brod, Mähren, öster- 
reichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 8. Juni 1875 zu Pirten, 
Bezirk Eger, Böhmen, ortsangehörig 
zu Gängerhof, Bezirk Karlsbad, 
geboren am 16. September 1863 zu 
Döhlen bei Dresden, ortsangehörig zu 
Hainspach, Bezirk Schluckenau, Böhmen, 
geboren am 3. Dezember 1846 zu Hum- 
poletz, Bezirk Deutsch-Brod, Böhmen, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 29. August 1881 zu Stre- 
sowitz, Bezirk Prag, Böhmen, orts- 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
  
angehörig zu Brevnov, Böhmen, 
  
Königlich preußischer Re- 26. Juni d. J. 
gierungs = Präsident zu 
Posen, 
Königlich preußischer Poli-]. Juni d. J. 
zei-Präsident zu Berlin, 
Königlich sächsische Kreis.13. Mai d. J 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Donauwörth, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Dresden, 
7. Juni d. J. 
30. Mai d. J. 
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="312" />
        <pb n="313" />
        — 299 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
–— — — — — . 
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
l 
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. Juli 1895. 929. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung; — 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Bestellung eines Stations- 
Ernennung; — Ermächtigungen zur Vornahme von Civil- Kontrolörs; — Verwendung von Vanilleroots bei Her- 
stands. Akten: Seite 299 stellung von Tabackfabrikaten; — Uebertragung der Be- 
2. Kolonial--Wesen: Veränderung der Amtsbezirke im süd- fugniß zur Abfertigung von Wollengarn auf die Zoll. 
westafrikanischen Schutzgebiet für die Ausübung der Ge- abfertigungsstellen; — Zusätze zum Privatlager-Regulativ; 
richtsbarkeit und Wahrnehmung standesamtlicher Befug- — Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen 
nisse, sowie die wechselseitige Vertretung der Kaiserlichen der Zoll= und Steuerstellen; — Abänderung der Brannt- 
Richter daselbst; — Verbot der Ausfuhr von Waffen und wein = Reinigungsordnnga 301 
Schießbedarf, welche für Häfen der Somali-Küste oder 5. Veterinär-Wesen: Bestimmungen über die veterinär- 
Aethiopien bestimmt find, aus Deutsch-Ostafrika 300 polizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf dem 
3. Eisenbahn-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Be- Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und 
förderung von Kesselrückständen von der Lederleim- Schween 316 
fabrikation, Hundekoth und Kälbermagen auf den Cisen- 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
banhen J301 Reichsgebiet 318 
  
  
1. Kon sulat Wesen. 
Dem zum Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Coburg ernannten Herrn Emil 
Albrecht ist das Exequalur Namens des Reichs ertheilt worden. 
Seine dkajestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann J. F. Hackfeld an Stelle 
des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls Glade zum Konsul in Honolulu für die Hawatischen 
Inseln zu ernennen geruht. 
Dem mit der zeitweiligen Leitung des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Casablanca beauftragten Konsul 
Freiherrn von Brück ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 
des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Vize-Konsulats die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und 
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
        <pb n="314" />
        — 300 — 
Dem Kaiserlichen General-Konsul, Legationsrath Stemrich in Constantinopel ist auf Grund des 8. 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen 
Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen 
und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die 
Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
2. Kolonial--Wesen. 
Auf Grund des 8. 3 der Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem südwestafrikanischen Schutz- 
gebiet, vom 10. August 1890 (Reichs-Gesetzbl. S. 171) ist für die Ausübung der Gerichtsbarkeit erster 
Instanz im südwestafrikanischen Schutzgebiet von dem bisherigen nördlichen Amtsbezirke mit dem Amts- 
sitze in Windhoek ein neuer westlicher Amtsbezirk mit dem Amtssitze in Otjimbingwe, umfassend das ehe- 
malige Jan Jonker'sche Gebiet mit Ausschluß von Windhoek, das Gebiet der Topnaar-Hottentotten sowie 
dasjenige des Häuptlings Manasse von Omaruru bis zum Meere, abgetrennt worden. 
Die dem Kaiserlichen Richter für den nördlichen Bezirk, dem Königlich preußischen Regierungs- 
Assessor von Lindequist ertheilte Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit und Wahrnehmung 
standesamtlicher Befugnisse ist der Neueintheilung entsprechend dahin beschränkt worden, daß er fortan zur 
Vornahme der erwähnten Amtshandlungen nur hinsichtlich des jetzigen nördlichen Bezirks zuständig ist. 
Den Kaiserlichen Richtern für den nördlichen, südlichen und westlichen Bezirk ist gleichzeitig die 
Berechtigung beigelegt worden, in Ausübung der Gerichtsbarkeit und in der Wahrnehmung standesamt- 
licher Befugnisse sich in Behinderungsfällen wechselseitig zu vertreten. 
  
  
Verfügung desn Reichskanzlers, 
betreffend Verbot der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf, welche für Häfen der Somali- 
Küste oder Aethiopien bestimmt sind, aus Deutsch-Ostafrika. 
Auf Grund des §. 11 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutz- 
gebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75), wird verordnet was folgt: 
F. 1. 
Die Ausfuhr aus Deutsch-Ostafrika von Waffen und Schießbedarf, welche für Häfen der Somali- 
Küste oder Aethiopien bestimmt sind, ist bis auf Weiteres verboten. 
S. 2. 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 
5 000 Mark, Gesängniß bis zu 3 Monaten allein oder in Verbindung mit einander, und mit Einziehung 
der zur Ausfuhr bestimmten Gegenstände bestraft. 
F. 3. 
Diese Verordnung tritt mit dem 1. September d. J. in Kraft. 
. 4. 
Der Kaiserliche Gouverneur ist zum Erlaß von Ausführungsbestimmungen für diese Verordnung befugt. 
Alt-Aussee, den 15. Juli 1885. 
Der Reichskanzler. 
Fürst zu Hohenlohe.
        <pb n="315" />
        — 301 — 
3. Eisenbahn-Wesen. 
  
RBekanntmachung, 
betreffend die Beförderung von Kesselrückständen von der Lederleimfabrikation, Hundekoth und 
Kälbermagen auf den Eisenbahnen. 
Auf Grund einer dem Reichs-Eisenbahn-Amt vom Bundesrath ertheilten Ermächtigung wird bis 
auf Weiteres gestattet, daß in Abweichung von den Bestimmungen unter XXXII Ziffer 4, LII und LIII 
der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands Kesselrückstände von der Leder- 
leimfabrikation, Hundekoth und Kälbermagen versuchsweise unter folgenden Bedingungen zur Beförderung 
zugelassen werden: 
I. Trockene oder ausgepreßte feuchte Kesselrückstände von der Lederleimfabrikation 
(Leimkalk, Leimkäse oder Leimdünger) müssen mit zwei übereinanderliegenden großen, 
wasserdichten, nicht getheerten Wagenplanen vollständig bedeckt sein. Die untere Decke ist mit 
verdünnter Karbolsäure derart zu tränken, daß ein fauliger Geruch nicht wahrnehmbar ist. 
Zwischen den beiden, vom Absender zu stellenden Decken ist eine Schicht von trockenem 
gelöschtem Kalk, von Torfmull oder von gebrauchter Lohe anzubringen. 
Nicht ausgepreßte, nasse derartige Rückstände müssen in feste, dicht verschlossene 
Jässer oder Kübel derart verpackt werden, daß sich der Inhalt der Gefäße nicht durch Geruch 
bemerklich macht. 
In beiden Fällen finden die Bestimmungen unter XXXII Ziffer 5, 7 und 8 Anwendung. 
II. Hundekoth wird in Metall= oder starken Holzgefäßen, die dicht verschlossen und äußerlich 
rein sein müssen, im Uebrigen unter Beachtung der Vorschriften unter III Ziffer 3, 5, 6 und 7 
auch als Stückgut zugelassen. In diesem Falle finden Ziffer 1 und 4 keine Anwendung. 
III. Während der Monate Oktober, November, Dezember, Januar, Februar und März 1895/96 
werden auch ungesalzene frische Kälbermagen, sofern sie von allen Speiseresten gereinigt 
sind, in festen, dicht verschlossenen Fässern oder Kübeln und unter Beachtung der Bestimmungen 
unter ILIII Ziffer 4 und 5 zur Beförderung zugelassen. 
Berlin, den 13. Juli 1895. 
Das Reichs-Eisenbahn -Amt. 
In Vertretung: Kraefft. 
  
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Godlewski in 
Magdeburg den Königlich bayerischen Hauptzollämtern zu Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg, 
Schweinfurt und Würzburg, dem Großherzoglich sächsischen Amt Ostheim und dem Herzoglich sachsen- 
koburg-gothaischen Amt Königsberg als Stationskontrolör mit dem Wohnsitze in Nürnberg vom 1. Juli 
d. J. ab beigeordnet worden. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. J. beschlossen, daß in Zukunft auch die Ver- 
wendung von Vanilleroots bei der Herstellung von Tabackfabrikaten gestattet werde, und daß in Bezug 
auf die bei der Verwendung dieses Surrogates zu entrichtenden Abgaben und zu beobachtenden Kontrolen 
52
        <pb n="316" />
        — 302 — 
die Bestimmungen in Ziffer 2 und 3 des Beschlusses vom 27. November 1879 (Central-Blatt 1879 S. 753) 
mit der Maßgabe Anwendung finden, daß bei Vanilleroots die jährliche Minimalmenge (§. 1 Absatz 2 
der Kontrolvorschriften) 20 Kilogramm beträgt. 
Berlin, den 17. Juli 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. J. beschlossen, daß die von dem Bundesrath 
einem Hauplamt ertheilte Befugniß zur Abfertigung von Wollengarn aus hartem Kammgarn aus Glanz- 
wolle über 20 cm Länge zu den Zollsätzen der Tarifnummer 416.2 von der obersten Landesfinanz- 
behörde auf die dem Hauptamt unterstellten selbständigen Zollabfertigungsstellen übertragen werden kann. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. J. Folgendes beschlossen: 
1. Das Privatlager-Regulativ (Central-Blatt 1888 S. 234) erhält folgende Zusätze: 
a) Zu §. 8 Absatz 3. 
„Bei Theilungslagern unter amtlichem Mitverschluß, in welchen Petroleum 
in sogenannten Tanks lagert, erfolgt die An= und Abschreibung ausschließlich nach 
dem Nettogewicht der Flüssigkeit. Für die Abschreibung im Lagerkonto wird das 
Nettogewicht bei der Ueberfüllung in Fässer durch Abzug des Eigengewichts der 
letzteren von dem amtlich ermittelten Bruttogewicht festgestellt. 
Die Feststellung des Eigengewichts der Fässer kann nach näherer Anordnung 
der obersten Landesfinanzbehörde durch probeweise Verwiegung erfolgen, auch wenn 
keine spezielle Deklaration des Eigengewichts der Fässer vorliegt.“ 
b) Zu § 20 Absatz 3. 
„Bei Theilungslagern unter amtlichem Mitverschluß, in welchen Petroleum in 
sogenannten Tanks lagert, ist bei der Abfertigung der abgemeldeten Mengen sowohl 
im Falle der Verzollung als auch im Falle der Weiterversendung unter amtlicher 
Kontrole das im Lagerkonto zur Abschreibung gelangende Nettogewicht der Flüssigkeit 
(§. 8 Abs. 4) mit Zuschlag von 25 Prozent dieses Gewichts anzunehmen. Im Falle 
der Weiterversendung unter amtlicher Kontrole ist, sofern dieselbe in Fässern erfolgt, 
neben dem in der vorstehenden Weise ermittelten zollpflichtigen Gewicht auch das 
amtlich ermittelte wirkliche Bruttogewicht mit zu überweisen." 
2. Durch die vorstehenden Aenderungen werden die bezüglichen Vorschriften nicht berührt, welche 
über die Zollbehandlung der Petroleumraffinerien 2c. (Central-Blatt 1891 S. 211) erlassen 
worden sind. 
Berlin, den 17. Juli 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Die Steuerämter I. zu Seehausen im Bezirk des Hauptsteueramts Magdeburg l und zu 
Senften berg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cottbus sind in Steuerämter II. umgewandelt worden. 
Das Steueramt I. zu Drebkau im Bezirk des letztgenannten Hauptamts ist nach Alt-Doebern ver- 
egt worden. 
Deas Nebenzollamt J. zu Patschkau sowie die Nebenzollämter II. zu Heinersdorf, Kalkau und 
Kamitz sind aus dem Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt O. S. in den des Hauptzollamts zu 
Mittelwalde übergegangen. Ferner ist das Nebenzollamt ll. zu Ostrosnitza von dem Bezirk des Haupt-
        <pb n="317" />
        — 303 — 
zollamts zu Myslowitz abgezweigt und dem des Hauptsteueramts zu Gleiwitz zugetheilt worden. Das 
Steueramt J. zu Köben im Bezirk des Hauptsteueramts zu Glogau ist aufgehoben worden. Zu Parchwitz 
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Liegnitz ist ein Steueramt l. Klasse neu errichtet und demselben die 
Befugniß zur Abfertigung von Mühlenfabrikaten, welche mit dem Anspruche auf Ertheilung von Einfuhr- 
scheinen zur Ausfuhr angemeldet werden, beigelegt worden. Das Steueramt 1. zu Carlsruh O. S., 
welches bisher zum Bezirk des Hauptsteueramts zu Oppeln gehörte, ist dem Hauptsteueramt zu Oels 
unterstellt worden. 
Die bisher selbständige Zuckersteuerstelle zu Nebra im Bezirk des Hauptsteueramts zu 
Naumburg a. S. ist mit dem Steueramt ll. zu Nebra mit der Maßgabe vereinigt worden, daß dieses 
nur für die Zuckerfabrik zu Vitzenburg zuständig ist. 
Die Zuckerfabrik zu Laucha ist der mit dem Hauptsteueramt zu Naumburg a. S. verbundenen 
Zuckersteuerstelle zugewiesen worden. Von der letzteren ist die Zuckerfabrik zu Stoeßen an die neuerrichtete, 
mit dem Steueramt lII. zu OÖsterfeld verbundene Zuckersteuerstelle übergegangen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Salzsteueramt I. zu Neusalzwerk im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II, 
dem Hauptsteueramt zu Landsberg a. W. die Befugniß, den Alkoholgehalt von Fruchtsäften 
mittelst des hierfür vorgeschriebenen Destillirapparates festzustellen, 
dem Steueramt I. zu Oranienburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Potsdam die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz, welches zum Zweck der Denaturirung unter 
Kollo= oder Raumverschluß eingeht, 
dem Steueramt I. zu Carlshafen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cassel anstatt des bis- 
herigen bedingten Niederlagerechts das unbedingte Niederlagerecht gemäß §§. 98 ff. des Vereinszollgesetzes 
und die unbeschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Roggen, Weizen, Mais, 
Cognac, Arrak, Rum, Wein, rohen Kaffee, geschälten Reis, unbearbeitete Tabackblätter, Tabackstengel, 
Tabacksaucen, lohgares ungefärbtes Leder, Baumwollsamenöl, Palmöl und Palmkernöl, sowie zur 
Abfertigung der nachstehend bezeichneten unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter, 
nämlich: unbearbeitete Tabackblätter und -Stengel, roher Kaffee, geschälter Reis, Wein in Jässern, 
Cognac, Arrak, Rum, Roggen und Weizen. 
Auf dem Güterbahnhofe in Rothe Erde bei Aachen ist eine zum Hauptzollamt in Aachen ge- 
hörige Zollabfertigungsstelle errichtet worden. Derselben sind folgende Abfertigungsbefugnisse beigelegt: 
1. zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und ll, auch hinsichtlich der 
unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Güter, 
2. zur Erledigung von Begleitscheinen l und II über inländisches Salz, 
3. zur Ausfertigung und Erledigung von Versendescheinen I und ll über inländischen Taback, 
4. zur Ein= und Ausgangsabfertigung im Eisenbahnverkehr (§§. 63 und 66 bis 71 des 
Vereinszollgesetzes), 
5. zu Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (S. 65 des Vereins- 
zollgesetzes), 
6 
zur Wiederanlegung des Verschlusses bei Verschlußverletzungen (6. 96 des Vereinsgollgesetzes 
und § 27 des Eisenbahnzollregulativs), 
7. zur Abfertigung von: 
a) Baumwollengarn Nr. 206 1, 2 und 3, 
b) Leinengarn Nr. 22 a und b, 
c) Leinwand Nr. 22f, g1 und g2 und Anmerkung zu f und g, 
d) Wollenwaaren Nr. 41 4 5 und 6 des Zolltarifs 
zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifposition, 
8. zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Brannt- 
weins, Tabacks, Zuckers (jedoch nicht zur Polarisation) und der nicht unter stehender 
Kontrole eingesalzenen Gegenstände, für welche eine Salzsteuervergütung beansprucht wird, 
einschließlich der Ertheilung der Ausgangsbescheinigung, 
9. zur Erhebung von Ulebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von 
Uebergangsscheinen und 
10. zur Ausfertigung von Musterpässen.
        <pb n="318" />
        — 304 — 
Das Steueramt II. zu Ziebingen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Crossen a. O. ist in ein 
Steueramt I. umgewandelt worden. 
Dem Hauptsteueramt zu Sagan ist die Befugniß beigelegt worden, zur Wiederausgangs- 
Abfertigung von Eisenwaaren, welche für die Wilhelmshütte zu Eulau und die Marienhütte zu Kotzenau 
vom Auslande zur Reparatur und demnächstigen Wiederausfuhr eingegangen sind, Begleitscheine 1 aus- 
zufertigen. 
Im Königreich Sachsen. 
Das Untersteueramt zu Zeithain im Bezirk des Hauptsteueramts zu Meißen ist aufgehoben worden. 
Im Großherzogthum Baden. 
Der Steuereinnehmerei zu Donaueschingen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Singen ist die 
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und ll, die unbeschränkte Befugniß zu 
Abfertigungen im Eisenbahnverkehr und die Befugniß zur zollamtlichen Abfertigung der mit der Post 
eingehenden Sendungen ertheilt worden. Der genannten Steuereinnehmerei steht auch die Befugniß zur 
Abfertigung von Branntweinfabrikaten mit Ausfuhranmeldung zu. 
Im Großherzogthum Sachsen. 
DODem Steueramt zu Weida ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Salz 
einschließlich der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Salzbegleitscheinsendungen ertheilt worden. 
Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Dem Steueramt zu Pößneck ist die Besugniß zur Abfertigung der mit dem Anspruche auf 
Abgabenvergütung zur Ausfuhr angemeldeten Kakaowaaren verliehen worden. 
Bekanntmachung. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. J. Folgendes beschlossen: 
I. Die durch den Bundesrathsbeschluß vom 9. März 1893 (Central-Blatt für 1893 S. 48) 
genehmigte Branntwein-Reinigungsordnung wird in nachfolgenden Punkten ergänzt bezw. 
abgeändert: 
1. Im §. 5 unter c, §. 31 Absatz 1, §. 60 unter a, a1 und b 1, im §. 66 Absatz 1, im 
n Absatz 1, sowie in den Anlagen 6 und 7 ist hinter „Nebenerzeugnisse (n)“ einzu- 
alten: 
„des Reinigungsverfahrens", 
der §. 66 Absatz 2 beginnt mit den Worten: 
„Die Nebenerzeugnisse können“ 2c. 
2. Der F. 20 unter b erhält folgende Fassung: 
„Es ist verboten, Nebenerzeugnisse der Gährung und Destillation in die Anstalt 
einzuführen." 
3. Im §F. 20 erhält der Eingang der lit. c folgende Fassung: 
„Branntwein und Nebenerzeugnisse des Reinigungsverfahrens“ 2c. 
4. Im §. 20 unter d und im F§. 30 Absatz 1, sowie in der Ueberschrift der Anlage 5 ist 
hinter „Juselöl“ einzuschalten: 
„(Nebenerzeugnisse des Reinigungsverfahrens, die im Nachlaufe enthalten sind)“. 
5. n 5. 33 Absatz 1 ist statt „stark fuselhaltiger Branntwein (Vor= und Nachlauf)“ zu 
etzen: 
„Branntwein, der große Mengen Nebenerzeugnisse der Gährung und Destillation 
enthält (Vorlauf und Nachlauf)“. 
6. Im §. 41 unter b und im §. 46 Absatz 1 ist statt „Fuselölgehalt“ zu setzen: 
„Gehalt an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation“.
        <pb n="319" />
        — 305 — 
II. Der §. 1 der durch den Bundesrathsbeschluß vom 29. Mai 1889 genehmigten und durch den 
Bundesrathsbeschluß vom 26. November 1891 ergänzten Anleitung zur Ermittelung des Alkohol- 
gehalts im Branntwein (Central-Blatt für 1889 S. 320 und für 1891 S. 331) wird unter b 
Ziffer 1 wie folgt abgeändert: 
1. Im Absatz 1, 2, 4 und 5 ist in allen Fällen zu setzen statt „Fuselöl“. 
„Nebenerzeugnisse der Gährung und Destillation“ 
und statt „Fuselgehalt"“ 
„Gehalt an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation“. 
2. Im Absatz 2 ist der Schluß „dies gilt für Fuselöl auch dann noch, wenn“ 2c. zu streichen 
ingd in den vorhergehenden Satz hinter „auch wenn die Flüssigkeit klar bleibt“ einzu- 
alten: 
„oder eine Abscheidung von Oel nicht eintritt"“. 
III. In dem Bundesrathsbeschlusse vom 22. Mai 1890 (Central-Blatt für 1890 S. 180) ist statt 
„Fuselölgehalt“ zu setzen: 
„Gehalt an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation“. 
IV. Die Anweisung zur Bestimmung des Fuselöls (Anlage 1 zu dem Bundesrathsbeschlusse vom 
26. November 1891) wird durch die nachstehend abgedruckte Anweisung zur Bestimmung des 
Gehalts der Branntweine an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation ersetzt. 
Berlin, den 17. Juli 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
  
Anlage 1 
zur Anleitung für die Ermittelung des Alkohol- 
gehalts im Branntwein. 
Anweisung 
zur 
Bestimmung des Gehalts der Branntweine an Nebenerzeugnissen der Gährung 
und Destillation. 
Die Bestimmung der Nebenerzeugnisse der Gährung und Destillation erfolgt durch Ausschütteln 
des auf einen Alkoholgehalt von 24,7 Gewichtsprozent verdünnten Branntweins mit Chloroform. 
a) Bestimmung des spezifischen Gewichts beziehungsweise des Alkoholgehalts des 
Branntweins. 
Zur Feststellung des spezisischen Gewichts des Branntweins bedient man sich eines mit einem 
Glasstopfen verschließbaren amtlich geaichten Dichtefläschchens von 50 cem Inhalt. Das Dichtefläschchen 
wird in reinem und trockenem Zustande leer gewogen, nachdem es ½ Stunde im Waagekasten gestanden 
hat. Dann wird es mit Hülfe eines fein ausgezogenen Glockentrichters bis über die Marke mit destillir- 
tem Wasser gefüllt und in ein Wasserbad von 15° C. gestellt. Nach einstündigem Stehen in dem Wasser- 
bade wird das Fläschchen herausgehoben, wobei man nur den leeren Theil des Halses anfaßt, und sofort 
die Oberfläche des Wassers auf die Marke eingestellt. Dies geschieht durch Eintauchen kleiner Stäbchen 
oder Streifen aus Filtrirpapier, die das über der Marke stehende Wasser aufsaugen. Die Oberfläche des 
Wassers bildet in dem Halse des Fläschchens eine nach unten gekrümmte Fläche; man stellt die Flüssig- 
keit am besten in der Weise ein, daß bei durchfallendem Licht der schwarze Rand der gekrümmten Ober- 
fläche soeben die Marke berührt. Nachdem man den inneren Hals des Fläschchens mit Stäbchen aus
        <pb n="320" />
        — 306 — 
Filtrirpapier getrocknet hat, setzt man den Glasstopfen auf, trocknet das Fläschchen äußerlich ab, stellt es 
½ Stunde in den Waagekasten und wägt es. Die Bestimmung des Wasserinhalts des Dichtefläschchens 
ist dreimal auszuführen und aus den drei Wägungen das Mittel zu nehmen. Wenn das Dichtefläschchen 
längere Zeit im Gebrauch gewesen ist, müssen die Gewichte des leeren und des mit Wasser gefüllten 
Fläschchens von Neuem bestimmt werden, da diese Gewichte mit der Zeit sich nicht unerheblich ändern 
können. 
Nachdem man das Dichtefläschchen entleert und getrocknet oder mehrmals mit dem zu unter- 
suchenden Branntwein ausgespült hat, füllt man es mit dem Branntwein und verfährt genau in derselben 
Weise wie bei der Bestimmung des Wasserinhalts des Dichtefläschchens; besonders ist darauf zu achten, 
daß die Einstellung der Flüssigkeitsoberfläche stets in derselben Weise geschieht. 
Bedeutet: 
a) das Gewicht des leeren Dichtefläschchens, 
b) das Gewicht des bis zur Marke mit destillirtem Wasser von 15° C. gefüllten Dichte- 
fläschchens, 
) das Gewicht des bis zur Marke mit Branntwein von 15° C. gefüllten Dichtefläschchens, 
so ist das spezisische Gewicht d des Branntweins bei 15° C., bezogen auf Wasser von derselben 
Temperatur 4— „ — 
Den dem spezifischem Gewichte entsprechenden Alkoholgehalt des Branntweins in Gewichts- 
prozenten entnimmt man der zweiten Spalte der Alkoholtafel von Windisch (Berlin 1893, bei Julius 
Springer). 
  
b) Verdünnung des Branntweins auf einen Alkoholgehalt von 24, Gewichtsprozent. 
100 cem des Branntweins, dessen Alkoholgehalt bestimmt wurde, werden bei 15 C. in einem 
amtlich geaichten Meßkölbchen abgemessen und in eine Flasche von etwa 400 cem Inhalt gegossen. Die 
Tafel I lehrt, wie viel Kubikcentimeter destillirtes Wasser von 15° C. zu 100 cem Branntwein von dem 
vorher bestimmten Alkoholgehalt zugefügt werden müssen, um einen verdünnten Branntwein von an- 
nähernd 24, Gewichtsprozent Alkohol zu erhalten. Man läßt die aus der Tafel! sich ergebende Menge 
Wasser von 15° C. aus einer in 1° cem getheilten amtlich geaichten Bürette zu dem Branntwein fließen, 
wobei etwa 50 cem Wasser zum Ausspülen des 100 cem-Kölbchens dienen. Man schüttelt die Mischung 
um, verstopft die Flasche, kühlt die Flüssigkeit auf 15° C. ab und bestimmt auf's Neue das spezifische 
Gewicht beziehungsweise den Alkoholgehalt nach der unter a gegebenen Vorschrift. Der Alkoholgehalt 
des verdünnten Branntweins beträgt genau oder nahezu 24, Gewichtsprozent. Ist er höher als 
24,7 Gewichtsprozent, so setzt man noch eine nach Maßgabe der Tafel ! berechnete Menge Wasser von 
15° C. zu dem verdünnten Branntwein. Ist der Alkoholgehalt des verdünnten Branntweins niedriger 
als 24,7 Gewichtsprozent, so entnimmt man aus der Tafel II die Anzahl Kubikcentimeter absoluten 
Alkohols von 15° C., die auf 100 cem des verdünnten Branntweins zuzusetzen sind. Die etwa er- 
forderliche Menge absoluten Alkohols von 15° C. wird mit Hülfe einer amtlich geaichten Meßpipette oder 
Bürette zugegeben, die in Fünfzigstel= oder Hundertstel-Kubikcentimeter eingetheilt ist. 
Beträgt der Alkoholgehalt des verdünnten Branntweins nicht weniger als 24, und nicht mehr 
als 24,8 Gewichtsprozent, so wird er durch den berechneten Wasser= beziehungsweise Alkoholzusatz hin- 
reichend genau auf 24, Gewichtsprozent gebracht; von einer nochmaligen Alkoholbestimmung kann in 
diesem Falle abgesehen werden. Wird dagegen der Alkoholgehalt des verdünnten Branntweins kleiner 
als 24,, oder größer als 24,3 Gewichtsprozent gefunden, so muß der Alkoholgehalt nach Zugabe der 
berechneten Menge Wasser beziehungsweise Alkohol nochmals bestimmt werden, um festzustellen, ob er 
nunmehr hinreichend genau gleich 24,7 Gewichtsprozent ist. Ein hierbei sich ergebender Unterschied muß 
durch einen dritten Zusatz von Wasser beziehungsweise Alkohol nach Maßgabe der Tafeln I beziehungs- 
weise ll ausgeglichen werden. 
e) Ausschütteln des verdünnten Branntweins von 24, Gewichtsprozent Alkohol 
mit Chloroform. 
Zwei amtlich geaichte Schüttelapparate werden in zwei geräumige, mit Wasser gefüllte Glas- 
chlinder gesenkt und das Wasser auf die Temperatur von 15° C. gebracht. Sodann gießt man unter
        <pb n="321" />
        — 307 — 
Anwendung eines Trichters, dessen in eine Spitze auslaufende Röhre bis zu dem Boden der Schütlel- 
apparate reicht, in jeden der beiden Schüttelapparate etwa 20 cem Chloroform von 15° C. und stellt 
die Oberfläche des Chloroforms genau auf den untersten, die Zahl 20 tragenden Theilstrich ein; einen 
etwaigen Ueberschuß an Chloroform nimmt man mitetelst einer langen, in eine Spitze auslaufenden Glas- 
röhre mit der Vorsicht aus den Apparaten, daß die Wände desselben nicht von Chloroform benetzt werden. 
In jeden Apparat gießt man 100 com des auf einen Alkoholgehalt von 24,7 Gewichtsprozent verdünnten 
Branntweins, die man in amtlich geaichten Meßkölbchen abgemessen und auf die Temperatur von 15° C. 
gebracht hat, und läßt je 1 cem verdünnte Schwefelsäure vom spezifischen Gewichte 1,28s bei 15° C. zu- 
fließen. Man verstopft die Apparate und läßt sie zum Ausgleich der Temperatur etwa ¼ Stunde in 
dem Kühlwasser von 15° C. schwimmen. Dann nimmt man einen gut verstopften Apparat aus dem 
Kühlwasser heraus, trocknet ihn äußerlich rasch ab, läßt durch Umdrehen den ganzen Inhalt in den 
weiten Theil des Apparates fließen, schüttelt das Flüssigkeitsgemenge 150 Mal kräftig durch und senkt 
den Apparat wieder in das Kühlwasser von 15° C.; genau ebenso verfährt man mit dem zweiten 
Apparate. Das Chloroform sinkt rasch zu Boden; kleine, in der Flüssigkeit schwebende Chloroform- 
tröpfchen bringt man durch Neigen und Umherwirbeln der Apparate zum Niedersinken. Wenn das 
Chloroform sich vollständig gesammelt hat, wird sein Volumen, d. h. der Stand des Chloroforms in der 
eingetheilten Röhre, abgelesen. 
d) Berechnung der Menge der in dem Branntwein enthaltenen Nebenerzeugnisse der 
Gährung und Destillation. 
Zur Berechnung des Gehalts der Branntweine an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation 
muß die Volumenvermehrung bekannt sein, welche das Chloroform beim Schütteln mit vollkommen reinem 
Weingeiste von 24,7 Gewichtsprozent Alkohol erleidet. Man bestimmt dieselbe in der Weise, daß man 
mit dem reinsten Erzeugnisse der Branntwein-Rektifikationsanstalten, dem sogenannten neutralen Weinsprit, 
genau nach den unter a, b und c gegebenen Vorschriften verfährt und das Volumen des Chloroforms 
nach dem Schütteln feststelt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Versuchs mit reinstem 
Branntwein ist der Alkoholgehalt mit größter Genauigkeit auf 24,7 Gewichtsprozent zu bringen und die 
Ermittelung des Chloroformvolumens für jeden Schüttelapparat drei bis fünf Mal zu wiederholen. 
Dieser Versuch mit reinem Branntwein muß für jedes neue Chloroform und jeden neuen 
Apparat wieder angestellt werden; solange dasselbe Chloroform und dieselben Apparate in Anwendung 
kommen, ist nur eine Versuchsreihe nöthig. Man mache daher den Vorversuch mit einem Chloroform, 
von dem eine größere Menge zur Verfügung steht. Das Chloroform ist vor Licht geschützt, am besten 
in Flaschen aus braunem Glase, aufzubewahren. 
Ist das Chloroformvolumen nach dem Ausschütteln des zu untersuchenden Branntweins gleich 
a cem, ferner das Chloroformvolumen nach dem Ausschütteln des reinsten Wassersprits gleich b cem, so 
ziehe man b von a ab. Je nachdem a—b kleiner oder größer ist als 0,), cem enthält der Branntwein 
weniger oder mehr als 2 Gewichtsprozent Nebenerzeugnisse der Destillation und Gährung auf 100 Ge- 
wichtstheile wasserfreien Alkohols. Die Zahl der Gewichtsprozente dieser Nebenerzeugnisse bis zu 5 Prozent 
erhält man erforderlichenfalls durch Multiplikation der Differenz a—b mit 2,2. 
Die sämmtlichen zur Untersuchung erforderlichen, in der vorstehenden Anweisung bezeichneten Meß- 
geräthe sind von der Normal-Aichungs-Kommission zu beziehen.
        <pb n="322" />
        308 
Tafel I. 
Verdünnung von höherprozentigem Branntwein auf 24,7 Gewichtsprozent 
(* 30 Volumenprozent) mittelst Wasser bei 15° C. 
  
  
Zu 100 cem 
Zu 100 cem 
Zu 100 cem 
Zu 100 cem 
  
  
  
  
  
  
  
Branntwein sind Branntwein sind Branntwein sind Branntwein sind 
von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: 
Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser 
prozent prozent prozent prozent 
zcrcm cem cem cem 
24.7 0, 
24,8 0,5 
24)9 O,o 
25,0 1, 27,0 L 29,0 16,8 31,0 24,5 
25,1 E 27,1 9, 29,1 17,2 31,1 24, 
25,2 2,0 27,2 9,8 29,2 17,6 31,2 25,3 
26,8 2,1 27, 10, 29,3 18,0 31,8 25,% 
25,4 2,8 27,1 10,6 29, 18, 31, 26,/ 
25,5 3,2 27, 11,o 29,5 18. 31,6 26, 
25,6 3,6 27,6 11/1n 29, 19,T 31,6 26,8 
25,7 4,0 27, 11,3 29,) 19,5 31,, 27,2 
25,8 4,1 27,8 12, 29, 19. 31,8 27,6 
25,9 4. 27, 12,6 29, 20, 31, 27,) 
26,0 5,5 28,0 · 12,9 30,0 20,7 32,o 28,3 
26, 5, 28,1 13, 30,T 21,0 32,1 28, 
26,2 5, 28,2 ½ 30,2 21, 32,2 29,T 
26, 6,t 28,8 14, 30,3 21,# 32, 29, 
26, 6, 28,L 14,5 30,1 22,2 32,1 29,8 
26,rT 7, 28, 14, 30, 22,6 32, 30, 
26,6 7,5 28,6 15, 30, 23,0 32,# 30,# 
26,7 7,) 28, 15,6 30, 23, 32,1 31,o 
26,8 8, 28,“ 16,0 30,8 23, 32,8 31, 
26, 8, 28,/ 16, 30, 24, 32, 31,
        <pb n="323" />
        Zu 100 T sind Zu 100 eem sind Zu 100 eem sind Zu 100 eem sind 
Branntwein Branntwein Branntwein Branntwein 
von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: 
Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser 
prozent prozent prozent prozent 
cem ecm ccin cem 
33,0 32,1 36,0 43,5 39,0 54. 42,0 656,2 
33,1 32,6 36,1 43,8 39, 5500 42,1 66,1 
33,2 32,0 36, 44% 399 55,/ 48 66/ 
33,8 33, 36“ 44,6 39, 55.7 48 66,8 
33/, 33 36/ 45% 39 56, 42 607 
33,5 34%% 36, 45,3 39,5 56,5 455 67,5 
R 34 36 45 39% 56/ 42% 619 
33,7 34,8 36,1 46,1 39, 57,2 41 668, 
33,8 35,2 36, 46, 39 5076 — 68,6 
33,9 35,5 36,50 46.8 39,r 88,)0 42, 69,0 
34,0 35% 37%% 47, 40% 58,/ 43% 2 
34, 36/ 37, 47,6 40, 58,/ 43, 69, 
34,2 36,.7 37,2 48,0 40,2 591 43,2 70,0 
34,8 37,1 37 48,8 40 59, 43,8 70, 
34 37. *'im 48.7 40,1 59,s 43,4 70,s 
34,5 37, 37,5 49,1 40,5 60,2 43,5 71, 
34,6 38,n 37,6 49,5 40% 60% 43,6 71, 
34,.7 38, 37,5 49,8 40 60,h 43. J719 
34,8 39,0 37,6 50,2 40.t 61, 43,8 72, 
34,8 39, 37,9 50,6 40,9 61, 43rt 772, 
35,0 39,1 38,0 51,0 41,0 6242% 44,0 72, 
R 40, 38,1 51, 41, 62,4 44,1 73,3 
35,2 405 38,2 51.1 41,. 62, 44,2 73.r 
35,# 40,5 38, 52,1 418 63, 44, 7 „4½0 
35/# 41,e 38, 52,/, 41, 63,5 441 f444 
35 4% 33/ 52/ 4% 63,t 4, 174) 
35,6 42 38% 53,2 41% 64, 44. 75,1 
35. 405 38. 53, 41. 64, 44, 7 1 75,5 
35,6 425 38,8 53, 41, 65,0 4488 75,s 
35,9 43. 38,9 2 41, 65, 44, 76,2
        <pb n="324" />
        — 310 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bammen, ud Veammer, smo n m Vaeg 
von zugusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: 
Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser 
prozent prozent prozent prozent 
eem I cem eem cem 
45,0 76,5 48,0 87,2 51,0 97,8 54,0 108,1 
46,2 76, 48,1 87, 511 98, 54,1 108, 
45,2 77,5 48,2 87, 51,n 998, 54, 108, 
45, 77,6 48,8 88,8 513 93, 54, 109, 
45,“ 78,o 48. 88,7 51, 99,1 54,4 109,5 
45,5 78,3 48,5 89,0 51,5 I 99, 54,5 109,8 
45,6 78, 4 89, 510% 99, 54% 110, 
-!*— 79,1 48. # 89. 51,. 100, 54t 110, 
45,8 79, 48,8 90, 51,8 100, 54,8 110,8 
45,0 79,# 48,0 90,% 51% 100, 54,h 111/ 
46,0 80, 49,0 90, 52,0 101,2 56,0 111, 
46, 80, 49,T 91,W 524 1016 55, 111/ 
46, 80, 49,2 91, 5% 1001f 55 112,2 
46. 81,2 49,8 91, 52. 102)z 55,8 112, 
46, 81,6 49,4 92, 52, 102,6 55,, 112, 
46,5 81,0 49.n 92,5 52,5 102,o 55,5 113,n 
46% 82 49, 92, 5% 103, 55% 113/% 
46,2 85 49, 93, 52, 1039 55. 118, 
46,8 83,0 49,8 93,6 52, 104, 55,8 114,n 
46, 83,3 49,9 93, 52,0 104, 55, 114/X% 
47,0 83 50,0 94, 53,0 104, 56,0 114, 
47, 84,1 50, 94 53,, 105,% 56,1 116,2 
47,2 84, 50, 95, 53, 105./ 56, 115, 
47t 84 * 95 53, 105,7 56,6# 115,/ 
47, 86, 50 95, 531 106, 56, 116, 
47,5 W 50,5 96,0 53,5 106, 56.5 116,6 
47,6 85,8 50,6 96, 53,6 106, 56,0 116, 
47S.T# 86,2 50,. 96, 53,7 3 107,, 56,.r 117,t 
4½ 86, 508 97, 53 107, 56, 1178 
47, 86,0 50,0 97, 53)/ 107,, 56,0 117,
        <pb n="325" />
        311 
  
  
  
  
  
IIIIIIIEää— 
von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: dpon zuzusetzen: 
Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser 
prozent prozent prozent prozent 
cem cem cem ce nm 
57,0 118, 60,o0 128,s 63,o0 138, 66,0 147,, 
57,1 118,6 60,T 128,6 63,1 138 66,1 148,0 
57,2 118,0 60,n 128, 63, 138,. 66,2 148 
57,# 119, 60, 129,5 63" 139 66, 148,7 
57,4 119,6 60, 129,6 63, 139, 66,4 149,0 
57,5 119,9 60,5 129,o 63, 6 139, 66,5 149,3 
57,6 120,3 60,0 130,2 63,6 140 66,6 149,6 
57, 120,6 60, 130,6 63,.7 140, 66, 149,0 
5% 120 60, 130 63 140 66,# 150, 
57 121, 60, 131% 63 141h0 66,t 150,/ 
58,0 121,6 61,0 131, 64 % 141,3 67 % 150, 
58,1 122,0 61,1 131,0 64,1 141,6 67,1 151,2 
58,2 122,3 61,2 132, 64,2 142,0 67,5 151 
586 122,6 61,/ 132,/ 64,# 142, 67, 151,8 
58, 123,o 61, 132), 64, 142,6 67,1 152,1 
58,5 123,3 61, 133,2 64,5 142, 67,5 152,5 
58,, 123,6 61, 133, 64,6 143,2 67,6 152,s 
58,T 124,0 61,. 133, 64, 143,6 67, 153,1 
58,6 124,s 61,8 134,2 64,8 143, 67,8 153/, 
5% 124,6 61, 134, 64% 144, 67, 1530 
59,0 124, 62,o 134, 65,0 144,5 68,0 154,0 
59. 1225, 62,1 135,2 65“. 144, 68" 154,10 
592 125,/ 62,2 135,5 65.: 145,2 68,2 154, 
59, 125,0 62,3 135, 65," 145, 686 155,0 
59 126, 62. 136, 66“" 145, 68 155 
59 126% 62,5 136, 65,t 146, 68, 1355/ 
59,/ 126,5 62 136,/ 65,6 146, 68,6 155, 
59. 127, 62.7 137,1 65.7 146,8 68. 156, 
59,8 127,6 62,8 137,« 65,, 147, 68,5 156,5 
59,n 127, 62, 137,6 66,0 147 68° 156//
        <pb n="326" />
        — 312 
  
  
  
Bemmen, uudo Bemern d s2 Vamten - 
von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: 
Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser 
prozent prozent prozent prozent 
cem Ccem cem cem 
69,0 157,2 72,0 166, 750 175,5 78%/ 184,/ 
69, 157 72, 166, 15, 1758 78, 184. 
69.2 157,8 72,2 167,0 75,2 176,1 78,2 185,o0 
69,# 158,1 72,8 167,1 75,8 176,4 78,/ 185,3 
69,/ 158,4 72,4 167,7 75,4 176, 781## 185,6 
69,5 158,r 72.5 168,0 75,5 177,0 78,5 185,/ 
69,6 159,o0 72,6 168,6 75,6 177, 786 186,2 
69, 159,# 72,7 168 751 177,6 78, 7 186 
69,/ 159, 72, 168,t 75, 177% 78,# 186, 
69,9 160,0 72,0 169,2 75,9 ·1178,2 78,9 187,0 
70,0 160, 73,o 169,5 76,o 178,5 79.0 187,s 
70,1 160,6 73, 169,8 76, 178,8 79,1 187,6 
70,2 160,9 73,2 170,T 76,2 ·1791 79,2 187,9 
70,# 161,t 73, 170 76" 12798 79, 188,P 
70/ 161, 73,/ 170, 76, 179,7 79, 188,, 
70,5 161,8 73, 171,0 765 18090 79,5 188,8 
70,6 162, 73,0 171 76,9 180./ 79,6 189,1 
70. 162,, 73,.7 171,6 76,7 180,6 79.7 189,4 
70,8 162,8 73,8 171, 76,s 180 79,6 189,6 
70. 163, ,n 73/ 172,2 76 1810 79 189 
71,0 163, 74,0 172, 77, 181,5 80,0 190,5 
71,, 163,t 74, 172,8 770t 1818 80,1 190, 
71,.2 164% 74,2 173,1 77,2 182,1 80,2 190,8 
71,3 164, 74.5 173,# 77,3 182, 80.3 191,1 
711 164,6 74, , 173, 77,1 182,6 80, 191/1 
71.5 164, 746 174,o 77,5 182, 80,5 191. 
71,6 165,2 74,6 174,# 77,6 183,2 80,6 192,0 
71. 165,5 74.7 174,e 77, 183, 80. 192,2 
71,8 165,8 74,6 174, 77,8 183,8 80.8 192, 
71,0 166, , 74,0 175,2 77,9 184,1 80,9 192,8
        <pb n="327" />
        313 
  
  
Zu 100 cem 
Zu 100 cem 
Zu 100 cem 
  
  
..n sind Branntwein sind Branntwein sind Branntwein sind 
von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: 
Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser 
prozent prozent prozent prozent 
cem ecm cem Ccem 
81,o 193,1 84,0 201,6 87,0 209,0 90,o 217,o 
81, 193) 84,1 201, 87,1 210,1 90,1 218 
81.fn 193. 84.2 202,1 87,2 210,, 8t 21811 
81,53 194,0 84,8 202, 87,8 210, 90,s 218,! 
81, 194,5 84, 202, 87,41 210,9 90, 218,9 
81,5 194,5 84,5 203,0 87,5 211,2 90,.5 219,: 
81,6 194,8 84,% 203, 87,6 211,5 90,° 219,// 
81,1 195,T 84.T 203,5 87 211, 90, 219, 
81,8 195,4 84,8 203,8 87,8 212,0 90,s 220,0 
81, 195,r 84 204,1 87, 212, 90,0 220,2 
82,0 196,0 85,0 204,, 88,0 212,6 91,o 220,5 
82,1 196,2 85,1 204,6 88,1 212,8 91, 220, 
— 196. 85,⅝2 204, 88,fn 213,T 91,n 221,o 
82,3 196. 85.3 205,2 88,8 213, 91, 221,3 
82,4 197, 85,4 205,5 88, 213,6 91, 221,85 
820 197, 850 205, 7 88,5 213,, 91, 221,8 
82,6 197,1 856,6 206,0 88,6 214,2 91,« 222,0 
82. 197.) 85.7 206, 88.7 214,T 91, 222,8 
82, 198, 86,8 206, 88, 214, 91,n 222, 
L 198, 85“, 2066, 88% 215,0 91° 222, 
83,0 198. 86,0 207,1 89,0 215,2 92,0 223, 1 
83,1 199, 86,1 207, 89, 215,5 92,1 223,3 
83, 199, 86,, 207,/ 89,2 215. 92 223,% 
83,8 199,6 86,3 207, 89,8 216,0 92,3 223,8 
83, 199,0 86, 208, 89, 216,“ 92, 224,1 
83,r 200, 86 208, 890 216,% 92,5 224 
83,6 200,T 86,6 208,8 89,6 216,s 92,6 224,6 
83, r 200,8 *n 209,0 89.7 217,1 92, 224,0 
83,s 201,0 86,8 209,3 89. lrr 92, 225,1 
83,0 201, 86,0 209,6 89,« 217,nr 92,# 225,1
        <pb n="328" />
        314 
  
  
Zu 100 cem 
Zu 100 cem 
Zu 100 cem 
Zu 100 cem 
  
  
  
  
  
Branntwein sind Branntwein sind Branntwein sind Branntwein sind 
von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: von zuzusetzen: 
Gewichts- Wasser Gewichts-. Wasser Gewichts- Wasser Gewichts- Wasser 
prozent prozent prozent prozent 
cem cem cem Hcm 
93, 225% 95,0 230,6 97,0 235,5 9 240, 
h ½ 2253 95,7 230% 97, 2350 99 240, 
93;,2 226,. 95,2 231,1 97,2 235, 99, 240,6 
93, 226, 95,, 2315 97 236, 998 240, 
93 22660 955 231, 97, 236, 99. 241, 
93,5 226,0 95, 231,y 97, 236,6 99,5 241, 
93"9 227#1 95,6 232, 97, 236, 99, 241/ 
93 227,4 95) 232,3 97, 237,1 99, 241,8 
3 227, 95,, 232 9% * 99, 242 
93/ 227,9 95% 232,8 97, 237,6 99, 242, 
94)0 228,L 96,0 233,, 98,0 237,8 100, 242, 
94,1 228,4 96,W 233,8# 98,W 238,1 
94,2 228,6 96,2 233,5 98, 238,3 
9 228, 96, 2333 988 238, 
94, 229, 96 2340 98, 238, 
94% 229,/ 96 234, 98, 2399 
94/% 220,6 96,6 234, 98,6 239,2 
941 229,5 96, 234, 98, * 
948 230)L 96, 235, 98n 239, 
94, 230, 96, 235,n 98, 239,/
        <pb n="329" />
        — 315 
Tafel lI.I. 
Bereitung des Branntweins von 24,7 Gewichtsprozent (= 30 Volumenprozent) aus 
niedrigerprozentigem mittelst Zusatzes von absolutem Alkohol bei 150 C. 
  
  
  
  
Zu 100 cem sind Zu 100 cem sind Zu 100 cem sind Zu 100 cem sind 
Branntwein Hinzuzusetzen: Branntwein Hinzuzusetzen: Branntwein hinzuzusetzen: Branntwein hinzuzusetzen: 
von absoluter von absoluter von absoluter von absoluter 
Gewichts- Alkohol Gewichts- Alkohol Gewichts- Alkohol Gewichts. Alkohol 
prozent prozent prozent prozent 
eem eem cem ccm 
22,50 3,62 23,05 2,63 23,60 1,74 24,15 O,86 
22,55 3,1|4 23, 10 2,55 23, 1 1,66 24,20 O, 1 
22,60 3,86 23,15 2,47 23, 70 1,58 24,25 O,0 
22,66 3,28 23,20 2,30 23, 75 1,50 24,80 O,r 
22,0 3,20 23,25 2,31 23,0 1,2 24,85 O,ss 
22,75 3,1 23,30 2,23 23,85 1,34 24,40 O,6 
22,60 3,04 23,a6 2, 15 23,)00 1,26 24,1 0,#7 
22,85 2,96 23,10 2,01 23,)05 1,18 24,50 O, 20 
22,00 2,88 23,/5 1, 8 24,00 1,00 24,56 O,21 
22,95 2,70 23,50 ,0 24, L,0i 24,60 0,12 
23,00 2,71 23,55 1,82 24,10 O,o 24, 65 0,o
        <pb n="330" />
        — 316 — 
5. Veterinär = Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. Juni d. J. auf Grund der §§. 6 und 7 Ziffer 1 des Gesetzes 
vom re, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen (Reichs-Gesetzbl. von 1894 
S. 410), die nachstehenden Bestimmungen über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Auslande 
auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine beschlossen. 
Berlin, den 11. Juli 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
VBestimmungen 
über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf dem Seewege zur Einfuhr 
gelangenden Wiederkäuer und Schweine. 
I. Die aus dem Auslande auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine 
sind, bevor sie zur Schlachtung innerhalb oder außerhalb des Hafenortes oder in den freien 
Verkehr zugelassen werden, in einer hierzu bestimmten Anstalt auf Kosten der Importeure einer 
Quarantäne von vier Wochen zu unterwerfen. 
Für die Einrichtung und den Betrieb der Ouarantäneanstalten gelten die in der Anlage 
zusammengestellten Grundsätze. 
II. Die nach bestandener Quarantäne in den freien Verkehr entlassenen Rinder, Schafe und 
Schweine sind am Bestimmungsorte einer weiteren, die Eigenthümer in der Verfügung über 
die Thiere nicht beschränkenden Beobachtung auf die Dauer von fünf Monaten zu unterwerfen. 
III. Der Reichskanzler ist ermächtigt, für Wiederkäuer und Schweine aus solchen Ländern, in 
denen die für diese Thiergattungen in Betracht kommenden Seuchen mit längerer Inkubations- 
dauer nicht verbreitet sind, die Quarantänefrist auf zehn Tage herabzusetzen, und zwar allgemein 
oder für einzelne Thiergattungen. Wird eine solche Anordnung für Rinder, Schafe oder 
Schweine getroffen, so fällt zugleich für sie die unter II vorgeschriebene fünfmonatliche 
Beobachtung fort. 
IV. Die Centralbehörde desjenigen Bundesstaates, in dessen Gebiet die Einfuhr zunächst erfolgt 
(Grenzstaat), ist ermächtigt, im Einverständniß mit der Centralbehörde desjenigen Bundesstaates, 
nach welchem die Sendung bestimmt ist, die Einfuhr von Zuchtthieren, von abgerichteten 
Thieren und der nach zoologischen Gärten, Wildparks oder ähnlichen Anlagen bestimmten 
Thiere ohne vorherige Quarantäne zu genehmigen, wenn die Thiere nicht mit quarantäne- 
pflichtigem Vieh zusammen verladen gewesen sind. 
Der letztgenannten Behörde bleibt es überlassen, je nach den Umständen des Falles 
Kontrolmaßregeln am Bestimmungsorte für die ohne Quarantäne zugelassenen Thiere an- 
zuordnen. 
V. Diese Bestimmungen finden nur auf die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den- 
jenigen Ländern Anwendung, gegen welche weitergehende Beschränkungen (Einfuhrverbote) 
nicht angeordnet sind. 
VI. Diese Bestimmungen treten am 1. Oktober 1895 in Kraft.
        <pb n="331" />
        für die 
— 317 — 
Grundsöütze 
Einrichtung und den Betrieb von See-Quarantäneanstalten für ausländisches Vieh. 
Den Bundesstaaten ist anheimgestellt, entweder die Quarantäneanstalten selbst herzustellen und 
zu verwalten, oder die Herstellung oder Verwaltung an Gemeinden oder Privatpersonen zu 
überlassen. 
Die Ouarantäneanstalten sind möglichst in der Nähe der für ausländisches Vieh bestimmten, 
thunlichst nur für solches Vieh zu benutzenden Landungsplätze anzulegen. Liegen die An- 
stalten nicht in unmittelbarer Nähe der Landungsplätze, so hat der Transport nach den An- 
stalten nur mittelst Eisenbahnwagen zu geschehen. 
Es sind genügende Vorkehrungen zu treffen, daß inländisches Vieh die Landungsplätze, 
deren Umgebung und die von dort zu den Quarantäneanstalten führenden Wege, sowie die 
Umgebung dieser Anstalten nicht betritt. 
  
Die Quarantäneanstalten müssen eingefriedigt und mit eigenen Brunnen oder mit Wasserleitung 
versehen sein. 
Die Ställe müssen für die Aufnahme und Verpflegung des einzustellenden Viehes ge- 
nügend eingerichtet sein und die gesonderte Aufstellung einzelner Transporte gestatten; sie 
müssen so gebaut und ausgestattet sein, daß sie nebst dem Inventar gründlich desinfizirt 
werden können. 
mDie Ouarantäneanstalten müssen, sofern sie nicht mit eigenen Schlachtstätten versehen sind, in 
der Regel durch einen für Eisenbahnwagen geeigneten Schienenstrang mit dem Schlachthofe 
des Hafenortes verbunden sein. 
In denjenigen Anstalten, welche weder mit eigenen Schlachtstätten versehen, noch durch 
einen Schienenstrang mit dem Schlachthofe verbunden sind, müssen dichtschließende Wagen, 
welche ein Herausfallen von Mist u. s. w. nicht gestatten, zur Ueberführung des Viehes auf 
dem Schlachthof vorhanden sein. . 
Der Schlachthof muß so eingerichtet sein, daß das Quarantänevieh bis zur Abschlachtung 
gesondert aufgestellt werden kann. 
Die polizeiliche Genehmigung zur Inbetriebsetzung einer Quarantäneanstalt darf nur dann 
ertheilt werden, wenn den vorstehend unter Ziffer 2 bis 4 aufgeführten Anforderungen 
genügt ist. 
Die Inbetriebsetzung einer Anstalt, welche weder mit einer eigenen Schlachtstätte versehen, 
noch mit dem Schlachthofe durch einen für Eisenbahnwagen geeigneten Schienenstrang ver- 
bunden ist, soll nur ausnahmsweise gestattet werden, wenn besondere, der Berücksichtigung 
werthe Verhältnisse vorliegen. 
Sind bei der Landung von Vieh Transportmittel (Boote oder dergl.) gebraucht worden, 
welche nicht zu dem Transportschiffe gehören, so sind sie nach beendigter Landung ebenso 
wie die Landungsbrücke, der Landungsplatz und der nach der QOuarantäneanstalt führende 
Weg zu reinigen, beziehungsweise bei Feststellung eines Seuchenfalles zu desinfiziren. 
Dünger und Kehricht darf von den Transportschiffen nur mit besonderer polizeilicher 
Genehmigung gelandet und muß nach der Landung unverzüglich unter polizeilicher Ueber- 
wachung vernichtet oder desinfizirt werden. 
Aus den Quarantäneanstalten darf Dünger und Kehricht nur nach vorheriger polizeilich 
zu überwachender Desinfektion entfernt werden. 
Das in einer Quarantäneanstalt eingestellte Vieh ist täglich von einem beamteten Thierarzt zu 
untersuchen. Derselbe darf hierfür und für seine sonstige amtliche Thätigkeit von Privat- 
personen (Viehbesitzern, Agenten, Anstaltsinhabern) keinerlei Vergütung annehmen. 
Dagegen ist es dem Staate, welcher die für den Veterinärdienst in den Ouarantäne- 
anstalten bestellten Thierärzte besoldet oder für ihre Leistungen entschädigt, anheimgegeben, von 
den Interessenten für die thierärztliche Kontrole Gebühren zu erheben, welche nach der Stückzahl 
des Viehes zu bemessen sind. 
54
        <pb n="332" />
        318 
8. Wird unter dem in einer Quarantäneanstalt eingestellten Vieh eine ansteckende Thierkrankheit 
festgestellt, so ist die Anstalt sofort für weiteren Zuzug zu schließen und der gesammte Vieh— 
bestand unter polizeilicher Ueberwachung in der Schlachtstätte der Anstalt oder in dem Schlacht- 
hofe des Hafenortes abzuschlachten, wohin die Thiere in Eisenbahnwagen oder unter polizeilicher 
Begleitung in dicht schließenden Wagen (Ziffer 4 Absatz 2) übergeführt werden müssen. 
Die Anstalt ist unter der Leitung eines beamteten Thierarztes vollständig zu desinfiziren 
und darf vor der Ausführung dieser Desinfektion nicht wieder eröffnet werden. 
Für die in den Quarantäneanstalten beschäftigten und verkehrenden Personen sind Vorschriften 
zu erlassen, welche geeignet sind, einer mittelbaren Uebertragung von Ansteckungsstoffen vor- 
zubeugen. 
  
6C. Polizei 
* Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
— — — — Grund * des 
— —– Ausweisung Ausweisungs 
2 der Ausgewiesenen. et Bestrafung. besclofen dat. veschluses. 
-S 
I. 2. 8. 4. . 6. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.|Karl Englisch, geboren am 11. Oktober 1838 zu Bautsch,Betteln, Königlich sächsische Kreis/21. Juni d. J. 
Schlossergeselle, Bezirk Sternberg, Mähren, ee 
wickau, 
2. Alexander Jacu= geboren im Jahre 1870 zu Grajewo, Landstreichen und ver-Königlich preußischer Re-5. Mai d. J. 
belski, Arbeiter, Gouvernement Suwalki, Polen, russi= suchter Betrug, gierungs = Präsident zu 
scher Staatsangehöriger, Marienwerder, 
3. Franz Koeck, Tage-geboren im Oktober 1838 zu Biechel.Betteln und grober Königlich bayerisches Be.17. Juni d. J. 
löhner, bach, Bezirk Reutte, Tirol, österreichi= Unfug, zirksamt Fußen, 
scher Staatsangehöriger, 
4. Paul Albert Mar. geboren am 26. Juli 1879 zu Lausanne, Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks-Präsi. 3. Juli d. J. 
mier, Tagner, Kanton Waadt, Schweiz, ortsangehörig Betteln, dent zu Straßburg, 
zu Grandcour, ebendaselbst, 
5. Emil Seidler, geboren am 27. Dezember 1861 zuddesgleichen, Königlich preußischer Re20. April d. J. 
  
Arbeiter, 
Bobrownik, Rußland, russischer Staats. 
angehöriger, 
  
  
  
gierungs - Präsident zu 
Marienwerder, 
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="333" />
        — 319 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
... 
Bu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIIl. Jahrgang. Verlin, Freitrg, den 26. Juli 1897. M 30. 
Inhast: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung 3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Todesfall Seite 319 vom 1. April 1895 bis Ende Juni 18995 
2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des s Nautischen Jaht 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus * 
buchs für das Jahr 1898. . . Reichsgebiit... .....3321 
  
1. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen General-Konsul in Constantinopel, 
Geheimen Legationsrath Gillet, zum General-Konsul in Amsterdam zu ernennen geruht. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Patras, Karl Müller, ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes 
vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die 
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und 
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Der Kaiserliche Vice-Konsul Otto Julius Riefkohl in Arroyo (Puerto Rico) ist gestorben. 
  
2. Marine und Schiffahrt. 
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder 
Ephemeriden und Tafeln für das Jahr 1898 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach 
astronomischen Beobachtungen“ ist im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns Verlag“ in Berlin 
soeben erschienen. 
Das Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder— 
verkäufern zum Preise von 1, J.für das Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum 
Preise von 1,50 Jl. für das Exemplar zu beziehen.
        <pb n="334" />
        320 — 
3. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schlusse des Monats Juni 1895. 
  
  
Die Soll- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
. . Einnahme Differenz 
Bezeichnung Einnahme beträgz, Ausfuhr. in demselben zwischen den 
Etatsjahres bis Vergütungen Bieiben Zeitraum Spalten 4 
der 4 des und 5, 
aseftqle nNNN’ 
Einnahmen. Monats (Spalte 4) — weniger 
— /#4 A “ — 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 98 972 842 3 164 213 95 808 629 82.549 498 + 13 259 131 
Tabacksteuer 2 131 305 15 676 2 115 629 2 2370773 — 121444 
Zuckersteuer. 24 349 858 7164 333 17 185 525 16 245 889 + 939 636 
Salzsteuer 9 413 003 2.575 9 410 428 9242 278 + 168 150 
Masschbottich und Branntweinmaterialsteuer 4952.60 2 006 180 2 946 080 3 607431 — 6041 351 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu— 
schlag zu derselben 26 964 844 29 344 26 935 500 28 761 687 — 1 826 187 
Brausteuer 7077 846 3 666 7074 180 6 909 03 + 1565 127 
Uebergangsabgabe von Bier 900 017 — 900 017 863 940% 36 077 
Summe 174 761 975 12 385 987 162 375 988 150 416 849 + 11 959 139 
Stempelsteuer für 
a) Werthpapiere 3 857 701 — 3 857 701 2 026 012 + 1831 689 
b) Kauf-- u. aserestige Anschaffungsgeschäfte 5 171 650 32 705 5138 945 2 909 9300 + 2229 015 
e) Loose zu: 
Privatlotterien. 1 045 472 — 1045 472 719 157 — 326 315 
Staatslotterien 1 738 135 — 1 738 135 809 466 + 92928679 
Spielkartenstempel. — — 249 268 253 646 — 4378 
Wechselstempelsteuer — — 2 076 352 2 049 177— 27175 
Post- und Telegraphen= Verwaltung — — 67 856 5773 972 60 3883977 
Reichseisenbahn-Verwaltung — — 16 478000 15711000*8) — 767000 
  
*) Die definitive Einnahme stellte schi im Vorjahre um 236 044 AM. höher. 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist. Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungs- 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten 
innahmen bis Ende Juni 1895: 
  
  
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung a ge 2 
der bis zum Schlusse des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats rj — weniger 
A A 4 
1. 2. 3. 4. 
Zölle 82 320 793 72 828 725 + 9 492 068 
Tabacksteuer 1978 682 227460 — 295578 
Zuckersteuer 20 551 166 22 124 337 — 1573 171 
Salzsteuer 10 525 012 10 129 192 + 395 820 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer . 4848 955 5 674 069 — 825 114 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
zu derselben .. 25 250 626 24 464 301 + 786 325 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bler 6 778 551 6 607 690 +— 170 8S61 
Summe 152 253 785 144 102 574 + 8 151 211 
Spielkartenstempel .. 385 158 327 189 + 57969
        <pb n="335" />
        321 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
— Laufende Nr. 
  
Name und Stand 
27 
der Ausgewiesenen. 
Alter und Heimath 
—i.J— 
  
  
3 
Grund 
der Bestrafung. 
4. 
  
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
5. 
  
Datum 
des 
Ausweisungs- 
beschlusses. 
6. 
  
  
David Kohnfeld 
a) Auf Grund des 5. 39 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 15.November 1854 zu Jassy,gewerbsmäßige 
(Cohnfeld), Kauf] Rumänien, 
mann, 
magd, 
Maria Monika (Ka- 
tharina) Lechner, 
Fabrikarbeiterin, 
Johannes Andreas 
Möller, Kupfer- 
schmied, 
Maria Mühlberger, 
Boris Oskolkow, 
Goldarbeiter, 
Josef Polata, Tage- 
löhner, 
Franz Winter, 
Weber, 
Hehlerei 
(1 
13. Februar 1894), 
  
Jahr 
6 Monate Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
Anna Denk, Dienst-geboren am 12. Februar 1874 zu Beider- 
wies, Bezirk Passau, Bayern, öster- 
reichische Staatsangehörige, 
geboren am 21. Dezember 1875 in Neu- 
Ulm, ortsangehörig zu Finkenberg, 
Bezirk Schwaz, Tirol, 
geboren am 6. März 1844 zu Kopen= 
hagen, dänischer Staatsangehöriger, 
geboren am 14. Februar 1874 zu Ried, 
Oberösterreich, österreichische Staats- 
angehörige, 
geboren am 10. Juli 1863 in Ssamara, 
Rußland, russischer Staatsangehöriger, 
geboren im März 1857 zu Wlkonic, Be- 
zirk Strakonic, Böhmen, österreichischer 
Staatsangehöriger, 
geboren am 6. November 1854 zu Skalka, 
Böhmen, österreichischer Staatsange- 
höriger, 
  
  
  
gewerbsmäßige Un- 
zucht, 
Landstreichen und ge- 
werbsmäßige Unzucht, 
Landstreichen und 
Betteln, 
gewerbsmäßige Un. 
zucht und falsche Na- 
mensangabe, 
Landstreichen, 
Betteln, 
desgleichen, 
  
  
Stadtmagistrat Passau, 
Bayern, 
Stadtmagistrat Augsburg, 
Bayern, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Potsdam, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Kissingen, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Ingolstadt, 
Polizeibehörde zu Ham- 
burg, 
  
Königlich sächsische Kreis-/21. Mai d. J. 
22. Juni d. I. 
2. Juli d. J. 
30. Juni d. J. 
26. November 
v. J. 
4. Juli d. J. 
18. Juli d. J. 
  
Berlin, Carl Hepomanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="336" />
        <pb n="337" />
        — 323 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Bu bezsiehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. August 1895. 6 M 3l. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— — 
Inhalt: 1. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Handbuchs für 
von Civilstands-Akten im Schutzgebiet von Kamerun; — die deut ndelsmarine für 19535 
desgl. von Deutsch.Ostafrii t : Seite 323 ie deutsche Handelsmarine für 334 
2. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Erxequatur-Er- 4. Polizei-##Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
theilunen 324 Reichsgekhee 324 
  
1. Kolonial-Wesen. 
  
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete 
(Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75), des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) und 
der Kaiserlichen Verordnung vom 21. April 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 128) ist dem Großherzoglich 
Badischen Amtmann Dr. Seitz beim Kaiserlichen Gouvernement in Kamerun für seine Person und die 
Dauer seiner amtlichen Thätigkeit im Schutzgebiete von Kamerun die allgemeine Ermächtigung ertheilt 
worden, im Falle der Abwesenheit oder sonstigen Behinderung des Kaiserlichen Gouverneurs bürgerlich 
gültige Eheschließungen betreffs aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und die 
Geburten und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete 
(Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75), des §. 1 des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung 
des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1870 
S. 599) und des §. 18 der Allerhöchsten Verordnung vom 1. Januar 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 1), 
betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch-Ostafrika, sowie auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 
2. Mai 1894 ist dem jedesmaligen Stationschef in Moschi für seine Person die allgemeine Ermächtigung 
ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, 
bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Heirathen, Geburten und Sterbefälle zu beurkunden. 
  
56
        <pb n="338" />
        324 
2. Kon sulatl Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Ihhe- Konsul Dr. Albrecht Lentze zum Konsul in Montreal (Canada) 
un 
den bisherigen Konsul in Mailand, Legationsrath Stemrich zum General-Konsul in Constantinopel 
zu ernennen geruht. 
  
Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden 
dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Crefeld an Stelle des Herrn Carl 
Bailey Hurst ernannten Herrn Charles Jonas, 
dem zum Vize-Konsul für Schweden und Norwegen in Flensburg ernannten Schifffahrtsdirektor 
L. P. M 
ichelsen 
und 
dem zum Königlich spanischen Vize-Konsul in Hamburg ernannten Herrn Enrique de Perera Blesa. 
  
3. Marine und Schiffahrt. 
  
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Handbuch für die deutsche 
Handelsmarine auf das Jahr 1895“ ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin soeben 
erschienen und im Buchhandel zum Preise von 7,b0 JTA/ für das Exemplar zu beziehen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 5,62 Ju. für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. 
  
4. Polizei = Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
— Name und Stand Alter und Heimath Gum Behörde, welche die Detum 
47 de vesraln Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. t 8 beschlossen hat. beschlusses. 
□S 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
à) Auf Grund des H5. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.Daniel Heinrot, (geboren am 17. März 1869 zu Warschau, schwerer Diebstahl und Königlich preußischer Re-22. Juli d. J. 
Kartonarbeiter, russischer Unterthan, Versuch desselben ierungs .= Präsident zu 
(1 Jahr 6 Monate] Posen, 
Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß vom 12. Fe- 
bruar 1894), 
2. Philipp Anton Pro-geboren am 26. Mai 1845 zu Wild-zwei schwere Dieb— 
feld, Weber, 
  
stein, Bezirk Eger, Böhmen, öster- 
reichischer Staatsangehöriger, 
  
  
stähle im Rückfalle 
(5 Jahre 9 Monate 
Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß vom 3. Juli 
Königlich baperisches Be- 
zirksamt Kulmbach, 
  
1890), 
20. Juni d. J.
        <pb n="339" />
        325 
  
Laufende Nr. 
  
Name und Stand 
— — 
22 
der Ausgewiesenen. 
2. 
Alter und Heimath 
3 
  
l 3. 
Grund 
der Bestrafung. 
  
4. 
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
  
5. 
Datum 
des 
Ausweisungs- 
beschlusses. 
6. 
  
10. 
  
Anton Forst, 
Schäffler, 
Aloisia Härtel, 
Tagearbeiterin, 
Carl Wilhelm Jung- 
wall, 
Leib Küper, 
Cigarrenmacher, 
Viktor Schmidt, 
Arbeiter, 
Josef Strobl, 
Dienstknecht, 
HOeinrich Wessels, 
Cigarrenmacher, 
Anton Wolf, Fleisch- 
hauer, 
b) Auf Grund des S. 362 
geboren am 1. April 1842 zu Marsovice, 
Bezirk Beneschau, Böhmen, öster- 
reichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 23. Mai 1853 zu Objistwy 
bei Melnick, Böhmen, 
geboren am 16. März 1843 zu Istadt, 
Schweden, schwedischer Staatsange- 
höriger, 
geboren am 14. September 1864 zu 
Starinka, Rußland, 
18 Jahre alt, geboren zu Groß-Ullers. 
dorf bei Olmütz, Mähren, ortsange- 
hörig zu Weikendorf, Bezirk Mährisch- 
Schönberg, Mähren, 
geboren am 14. März 1837 zu Tisch, 
Bezirk Krumau, Böhmen, ortsangehörig 
zu Prachatitz, ebendaselbst, 
geboren am 10. Juni 1836 zu Vorden, 
Provinz Gelderland, Niederlande, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 21. April 1840 zu Absroth, 
Bezirk Graslitz, Böhmen, ortsangehörig 
in Graslitz, 
  
des Strafgesetzbuchs: 
Landstreichen und 
Betteln, 
gewerbsmäßige Un- 
zucht, 
Betteln und Sach- 
beschädigung, 
Sachbeschädigung, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, 
desgleichen, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
  
  
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Memmingen, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Dresden, 
Polizei-Amt zu Lübeck, 
Königlich preußischer Re- 
zierungs * Präsident zu 
achen, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs - Präsident zu 
Merseburg, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Regen, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Düsseldorf, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Mühldorf, 
  
18. Juni d. J. 
11. Juli d. J. 
11. Februar 
d. J. 
5. Juli d. J. 
16. Juli d. J. 
9. Juli d. J 
17. Juli d. J. 
14. Juli d. J. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="340" />
        <pb n="341" />
        — 327 — 
Central-Glati 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
f 
  
Bu beziehen durch alle Postanstalten und SZVuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. August 1895. RM 32. 
Inhalt: 1. gonsulat Wesen: Ernennung; — Bestellung abgabe und zur Abstempelung von Aktien 2c.; — Nam- 
eines Konsular-Agenten; — Ermächtigung zur Vornahme haftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen 
von Civilstands-Akten; — Entlassung Seite 327 Branntwein--Denaturirungsmittels ermächtigten Firma 327 
2. Zoll. und Steuer-Wesen: Befugniß der Hauptzollämter 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus den 
zu Bremen und Bremerhaven zur Erhebung der Stempel- Reichsgeke: 328 
  
  
1. Kon fulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den früheren Kaufmann Reinhold Fuchs- 
locher zum Konsul in Valdivia (Chile) zu ernennen geruht. 
  
  
Von dem Kaiserlichen Konsulate in Cajamarca (Peru) ist der Kaufmann Franz J. Wiebe in Trufjillo 
zum Konsular-Agenten für Trujillo und Salaverry bestellt worden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Tientsin, Konsul von Loeper, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Laguna de Terminos (Mexico), Heinrich Corssen, ist die von 
ihm nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
An Stelle des Generalsteueramts zu Bremen und des Steueramts zu Bremerhaven ist den Hauptgzoll- 
ämtern zu Bremen und Bremerhaven die Befugniß zur Erhebung der Stempelabgabe und zur Abstempelung 
von Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen, sowie von Lotterieloosen (Tarifnummer 1 bis 3 und 5 
des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894) beigelegt worden. 
  
57
        <pb n="342" />
        328 
Die Firma Jakob Hamburger &amp; Sohn zu Breslau ist nach Maßgabe des §. 19 des Regulativs, 
betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 2c. Zwecken, zur Zusammensetzung des 
allgemeinen Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigt worden. 
  
3. Polizei -Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
8 – – Grund des 
2 der B Ausweisung Ausweisungs- 
rl der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
S . 
1. 2. l 3. 4. .. 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.Magdalena Zahrad · geboren am 22. Juli 1863 zu Utusic, Hehlerei (2 JahresKöniglich bayerisches Be.9. Juli d. J. 
5 Dienstmagd, Bezirk Pilsen, Böhmen, ortsangehörig Zuchthaus, laut Er. irksamt Wasserburg, 
ebendaselbst, kenntniß vom 7. 
Auguft 1893), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.] Josef Eisner, geboren am 27. Februar 1841 zu Landstreichen und HKöniglich preußischer Re.23. Juli d. J. 
Staffirer, Bukarest, rumänischer StaatsangeBetteln, Herungs-Präsident zu 
höriger, ppeln, 
3. Peter Franice- geboren am 22. September 1866 zu Betteln, Königlich preußischer Re. 30. Juli d. J. 
" witsch, Koch und Bukarest (Rumänien), ortsangehörig gierungs - Präsident zu 
Konditor, daselbst, Hildesheim, 
4. Anna Maria Mat- geboren am 2. Februar 1852 zu Luste-Landstreichen, Betteln Großherzoglich badischer 19. Juli d. J. 
scher, geb. Fitz, nau, Bezirk Feldkirch, Vorarlberg, und Angabe eines Landeskommissär zu 
ortsangehörig zu Schluderns, Bezirk falschen Namens, Freiburg, 
Meran, Tirol, « . 
5. Michael Meier geboren am 1. Juni 1848 zu Tosters,Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-Präsi= 29. Juli d. IJ. 
(Mayer), Maurer, Bezirk Feldkirch, Vorarlberg, öster- dent zu Colmar, 
reichischer Staatsangehöriger, 
6. Hasko Mützen. geboren 1860 zu Tschaschenowo, Gou- Landstreichen und Königlich preußischer Re. 17. Mai d. J. 
macher (Mützma. vernement Plozk, russischer Staatsan] Betteln, gierungs = Präsident zu 
cher), Bäcker, gehöriger, Frankfurt a. O., 
7. Josef Steinz, Glas-geboren am 30. Mai 1876 zu Aussig, desgleichen, Königlich sächsische Kreis= 26. Juni d. J. 
machergeselle, Böhmen, ortsangehörig zu Schedowitz, - hauptmannschaft 
Bezirk Dauba, Böhmen, Zwickau, 
8. Josef Witt (Vitt, geboren am 6. (19.) Mäch 1844 zuldesgleichen, Königlich preußischer Re. 29. Juli d. J. 
Vit), Weber und Groß.Schwadowitz, Bezirk Eipel, Böh- ierungs . Präsident zu 
Arbeiter, men, ortsangehörig ebendaselbst, reslau, 
  
Berlin, Carl Heymanns Versag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="343" />
        — 329 — 
Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Bu beziehen durch alle Postanstalten und SBuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. August 1895. M 33. 
Inhalt: 1. Kolonial = Wesen: Ermächtigung zur Aus- « . . 
übung der Befugnisse eines stellvertretenden Standes- 1. ull und etener Wielen: WBeränderungen in dem Stande 
beamten im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie für 9 er Soll- un euerstellen. 
den stellvertretenden Landeshauptmann Rüdiger. . 329 5. Narine und Schiffahrt: Erscheinen des II. Nachtrags zur 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und 
Juli 1955 330 Handelsmarine für 195 333 
7 Soamt. Wn ueremung. — Echgung zur 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
. Reichsgebiet ........ .334 
Exequatur-Ertheilung 332 
  
  
1. Kolonial= Wesen. 
Ermüchtigung 
zur Ausübung der Befugnisse eines stellvertretenden Standesbeamten im Schutzebiete der 
Neu-Guinea-Kompagnie für den stellvertretenden Landeshauptmann Rüdiger. 
Auf Grund des §. 4 des Reichsgesetzes vom t S . betreffend die Rechtsverhältnisse der 
deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75) und des §. 1 des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1870, 
betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Aus- 
lande (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 599) ist dem stellvertretenden Landeshauptmann des Schutzgebiets der 
Neu-Guinea-Kompagnie Rüdiger für seine Person und für die Dauer seiner dienstlichen Thätigkeit im 
Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie die Ermächtigung ertheilt worden, in diesem Schutzgebiete die 
Befugnisse eines stellvertretenden Standesbeamten auszuüben. ' 
  
  
58
        <pb n="344" />
        330 
2. Bank- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passi#a. 
Erent. 
Sonstige Ver Ver- 
*Bezeichnun ¾ u G tiglich Oegen bindlich. ——.— 
z 8Grund- Reserve· ¶ Noten. VBegen nge- egen fällige eiten Sonstiee teiten 
* der 30. Juni deckte 30. Juni Ver. 30. Junis mit J0o. Juni 30. Juni der 30. Juni weiterze= 
z Banken. Kapital.] Fonds.Umlauf.15. Noten. 1895. bindlich. 1895. nd. 1805. HLasfiva.1895.Dfira.1695. gebenen 
7 teiten dischen 
o « frist. Wechseln. 
2. . 4. 2. . 7. 8. K. 10. 11.22. 13. 14. 15. 16.7 
1 Reichsbaur 120 000) 30 Oo1 oo 495 12 38 r—n½n 537/506 432 + 368 — — 1529+ 6s817614561298842 
2Franefurter Bank. 18000% 480013111— 9544 5½5% 2 37 57 6134 13021 1889 
3 Bayerische Notenbank 7500% 186563711 466 29 H 1% 4 111□ — 28574 8oss ss 5864. 2081 so2 
4Sächfische Bank zu Drecden360000 46704 78622 334 1811 791 560||126850— 11 5881906 
5 Wiürttembergische Notenban00oo é6 ½ 761662 — 105 52.—. 214493 37 85201 609 780 
6 Badische Bank. 9000] 16591 14446 4 1251 0 1611— 72770 — 6- — 34314 422 4G1 rn 
*Sank für Süddeutschland2 133154 4871 8 1½ 700 102 — 421 — 681299 419 
8 Sraunschweigische Bank. 1050 00|% a 178 38 lses 77 229 
* « I 
3uiammen219 m 46255|1272 5 146 113 7 m150 865|551 339 — 37628 007 + 292116 404¼ 881|2 144060— 139310 7 540 
Bemer kungen. 
Zu Spalte 5°: Davon in Abschnitten zu 100 AK = 893 147 900 (K. 
= 500 — 23 326 500 K (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
. 1000 354 081 500 ¼ UOU.1 und 2). 
Zu Spalte 9 Nr. 2“: Darunter 129 900 X noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
9. 7: - 91273Jcis Gulden- und Thalernoten.
        <pb n="345" />
        Wesen. 
banken Ende Juli 1895 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Juni 1895. 
auf Tausend Mark.) 
331 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
—.— 
Metal Gegen Reichs. Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe' Gegen 2 
" — 
30. Junikassen,. 30. Juni anderer 30. JuniWechsel.30. JunisLombard 30. Junieffekten. 30. Juni Atti 30. Juni der 30. Juni 
Beftand. 1895.cheine. 1895. Banken. 1895. 1895. 1895. 1895. iva. 1895. Aktiva. 1895. " 
“ 
S- 
18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 
1017968 4 71711 24307 — 206] 12633|+ 1445 574 078 92918 78 908 39 098 7794 — 2630 45 ul — 35606 1 
4656— 382 56 + 49 61— 96 35153 957 9317 874 6048— 117 2 + 82 58 2111. 1367 
31 419q0— 472 42— 25 27400. 17 47130| 1050 2 6311— 153 93— 38 1 531 — 171 85 586 J. 208 
22141 564 890 M 93 17619 4588 72 243— 5922 2902— 714 874 — 1611 10 159 J+ 50026 8ö9011588 4 
11 448 + 0908 81. + 13 1910 340 19 883— 2565 1270— 52 8 — w — 185 35 201|S 6095 
504% 117 18 — 1906— 82 19719 — 645 697— 32 13 4 2 2 409. + 25 28218— 4516 
4632 + 188 22— 3 184 412 171744 539 17074 82 4876 102 270444 985 31299 4197 
596 41 20 — 13 127— 73 47611— 774 3130— 50 317 4 9027 4 1002 179781 13718 
1 097907/F 8 13525436 — 176 35503965%26 100 571 39 133 20 143— 4288 75 10— 1232 2144 808139185
        <pb n="346" />
        — 332 — 
3. Kon fu lat[ Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Privatgelehrten Karl Richarz zum Konsul 
in Bagdad zu ernennen geruht. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Zanzibar, Vize-Konsul Pauli, ist auf Grund des §F. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in La Paz, Stohmann, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes 
vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk 
des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzu- 
nehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Mahé (Seychellen), L. Roß, ist die nachgesuchte Entlassung aus 
dem Reichsdienste ertheilt worden. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Amasia (Asiatische Türkei), Krug, ist die nachgesuchte Ent- 
lassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
Dem zum HKöniglich serbischen Vize-Konsul in Franlfurt a. M. ernannten Fabrikanten Ferdinand 
Leuchs-Mack jun. ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Das Steueramt I. zu Barby im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg ll ist in ein 
Steueramt lI. umgewandelt worden. · 
Das Steueramt J. zu Preuß. Friedland im Bezirk des Hauptsteueramts zu Konitz ist aufgehoben. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt l. zu Höchst a. Main im Bezirk des Hauptsteueramts zu Biebrich die unbeschränkte 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Waaren der Nummern 13f, 19, 21, 25 und 26 des 
Zolltarifs und zwar auch für solche Fälle, in welchen diese Waaren unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen; 
dem Steueramt I. zu Landeshut im Bezirk des Hauptzollamts zu Liebau die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren und inländisches Salz;
        <pb n="347" />
        — 333 — 
dem Steueramt J. zu Schwiebus im Bezirk des Hauptsteueramts zu Crossen a. Oder die Be— 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über Rohtaback jeder Art, Nummer 25 v 1 des Zolltarifs; 
dem Steueramt I. zu Eschwege im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cassel die Befugniß zur 
Erledigung von Versendungsscheinen 1 über unversteuerten inländischen Taback sowie zur Abfertigung von 
unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Tabacksendungen dieser Art; . 
den selbständigen Zollabfertigungsstellen am Bahnhofe zu Görlitz im Bezirk des Hauptsteueramts 
daselest und auf dem Güterbahnhofe Rothe Erde bei Aachen im Bezirk des Hauptzollamts zu Aachen 
die Befugniß zur Absertigung von Wollengarn aus hartem Kammgarn aus Glanzwolle über 20 Centimeter 
Länge zu den Zollsätzen der Nummer 410.2 des Zolltarifs. 
Im Königreich Bayern. 
Es ist beigelegt worden: 
dem Nebenzollamt zu Neustadt a. Haardt im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau i. Pfalz 
die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 41 45 und 41 déß des Zolltarifs zu anderen 
als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern; 
dem Hauptzollamt zu Zwiesel die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Branntwein- 
Versendungsscheinen 1 und ll; 
dem Nebenzollamt I. zu Kufstein i. Tirol im Bezirk des Hauptzollamts zu Rosenheim und dem 
Nebenzollamt I. zu Eger i. Böhmen im Bezirk des Hauptzollamts zu Waldsassen die Befugniß zur 
Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen J und II. 
Im Königreich Württemberg. 
Den drei Abfertigungsstellen 
1. im Bezirk des Hauptzollamts zu Stuttgart: 
„Hauptzollamt Stuttgart, Zollabfertigungsstelle im städtischen Lagerhaus“ und 
„Hauptzollamt Stuttgart, Zollabfertigungsstelle am Westbahnhof“, 
2. im Bezirk des Hauptzollamts zu Ulm: 
„Hauptzollamt Ulm, Zollabfertigungsstelle am Bahnhof“ 
n ale zoll= und steueramtlichen Abfertigungsbefugnisse beigelegt, welche ihren vorgesetzten Hauptämtern 
zustehen. 
Im Großherzogthum Baden. 
Der Steuereinnehmerei zu Rippoldsau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lahr, Finanzamts- 
bezirk Hornberg, ist die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über nicht denaturirten 
Branntwein zu Heilzwecken ertheilt worden. 
Im Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Die dem Steueramt zu Coburg ertheilte Ermächtigung zur Untersuchung der Verschnitt-Weine 
und Moste auf ihre Eigenschaft als solche (Central-Blatt 1892 S. 415) ist zurückgezogen worden. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
  
Der zweite Nachtrag zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren 
Unterscheidungs-Signalen für 1895 ist erschienen.
        <pb n="348" />
        334 
6. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
22— 4 — Grund des 
. der Best Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
— 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
àa) Auf Grund des §S. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.] Ludwig Hubert geboren am 1. April 1859 zu Mastricht, Raub (5 Jahre Zucht-Königlich preußischer Re-. August 
  
Kams, Schreiner- 
geselle, 
Katharina Andert, 
Tagelöhnerin, 
Ferdinand Haid, 
Maurer, 
Joseph Jankowski, 
Arbeiter, 
Koppel Lepides, 
Handelsmann, 
Hirsch Richter, 
Handelsmann, 
Niederlande, zuletzt wohnhaft zu Vaels, haus laut Erkenntniß gierungs = Präsident zu|d. J. 
(ebendaselbst), 
8. Juli 
12. August 
  
vom 1890), 
Düsseldorf, 
b) Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 24. August 1848 zu Saaz, 
Böhmen, österreichische Staatsange- 
hörige, 
geboren am 30. Oklober 1849 zu Breiten- 
wang, Bezirk Reutte, Tirol, öster- 
reichischer Staatsangehöriger, 
18 Jahre alt, geboren zu Budy, Gou- 
vernement Lomsha, Rußland, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
66 Jahre alt, geboren zu Saloschin, 
Gouvernement Kalisch, 
Staatsangehöriger, 
57 Jahre alt, geboren zu Saloschin, 
Gouvernement Kalisch, russischer Staats- 
angehöriger, 
  
russischer 
  
Landstreichen, 
Landstreichen, Betteln 
und Angabe eines 
falschen Namens, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Beiteln, 
l 
  
  
Stadtmagistrat Neuburg 
a. D., 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direltion München, 
Königlich preußischer Poli- 
zei-Präsident zu Berlin, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-Präsident 
Posen, 
  
30. Juli d. J. 
22. Juli d. J. 
27. Juni d. J. 
2. August 
zu d. J 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="349" />
        — 335 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
———.———·.. — — — 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. August 1895. SW34. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Bestellung 3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
eines Konsular-Agenten; — Ermächtigung zur Vornahme vom 1. April 1895 bis Ende Juli 18995 336 
von Civilstands-Alttor Seite 335 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugnisse einer Zollstelle 335 Reichsgebthktttt u 337 
  
  
1. Kon fsu lat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize-Konsul Walther Wever an 
Stelle des in den einstweiligen Ruhestand versetzten Konsuls Lehmann zum Konsul in Rio de Janeiro zu 
ernennen geruht. 
  
Von dem Kaiserlichen Konsul in Fridericia ist der Kaufmann C. L. Schmidt zum Konsular-Agenten in 
Kolding bestellt worden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Merz in Tamsui (Formosa) ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 
1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit 
Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und 
Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Auf Grund des Beschlusses des Bundesraths vom 4. Juli d. J., betreffend die Ermächtigung von Zoll- 
abfertigungsstellen zur Abfertigung harter Kammgarne, ist der selbständigen Zollabfertigungsstelle 
„Freibezirk“ im Bezirk des Hauptzollamts zu Bremen die Befugniß zur Abfertigung von Wollengarn 
aus hartem Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu den Zollsätzen der Tarifnummer 41 .2 
beigelegt worden. 
  
59
        <pb n="350" />
        — 336 — 
3. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schlusse des Monats Juli 1895. 
  
Die Soll- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
„ innahme beträgt Einnahme Differenz 
Bezeichn ung Eim Beginn darsr Ausfuhr- in demselben zwischen den 
der Etatsjahres bis Vergütungen Bleiben Zeitraum pa gen 
Schlufse des · und 5, 
zum Sch 2c des Vorjahres +hmehr 
Einnahmen obengenannten ' (Spalte 4 . 
. Monats palte 4) — weniger 
AM .M. 4 A A 
11 2. 3. 4. 5. 6. 
Zöllel 141 669 140 4 120 961 137 548 179 126 776 372 + 10 771 807 
Tabacksteuer 3 112 509 22 153 3 090 366 3 124 963.— 34 597 
Zuckersteuer 33 373 372 8 735 901 24 637 471 245561 810 + 75 661 
Salzster 12 740 757 5 897 12 734 860 12 509 139 + 225 721 
Maischbottich= und Branntweinmaterialsteuer 5 316 177 2 844 540 2 471 637 2 822512 — 350 875 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu- 
schlag (einschließlich Brennsteuer) 36 197 881 41.117 36 156 764 38 138 178 — 1981 414 
Brausteer .. 9 926 96 21000 9 905 296 9 613202 + 292 091 
Uebergangsabgabe von Bier 1 189 507 — 1189507 1163959 4 25 548 
Summe 243 525 639 15791 569 227 734070 218 710 125 + 9 023 945 
Stempelsteuer für 
à) Werthpaprireer 5 357 806 — 5 357 806 2 546 134 + 2811 672 
b) Haul. u. sonstige Anschaffungsgeschäfte 6 835 993 42 314 6 793 679 3 854061 + 29939 618 
JP) Loose zu: . 
Privatlotterien....« 1345 903 — 13415 903 976 076 —+— 369 827 
Staatslotterien 2 809 235 — 2 809 235 1 875 442 — 333 793 
Spielkartenstempel — — 326 950 320 600 — 6 350 
Wechselstempelsteeer – — 2827 466 2741120 4 86 346 
Post= und Telegraphen-Verwaltung. — — 93 118 510 86 855 79 —+ 6262 712 
Reichseisenbahn-Verwaltung . — — 22341000 212010005) + 1 140 000 
  
  
*) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 193 687 „C. höher. 
Anmerkung. 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Juli 1895: 
  
Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungs- 
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom 1 Differenz zwischen den 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres d enseimahme un. Spalten 2 und 3, 
der bis zum Schlusse des Vorsahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats — weniger 
4 Al AA 
1. 2. 3. 4. 
Zölel 123 408 171 115 106 892 + 8830s1 279 
Tabacksteuer 2 675 310 3 005 177 — 329 867 
Zuckersteuer 26 102 658 28 055 325 — 1952667 
Salzsteeier 13 536 017 13 122 696 + 413 321 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 5759 391 6 600 559 — 841 168 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
(einschließlich Brennsteuer) .... 32 883 562 32 742 064 + 141 498 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 9 429 816 9160 706 + 269 110 
Summe 213 794 925 207 793 419 + 60001 506 
Spielkartenstempel. .. 471067 413 004 + 58 063
        <pb n="351" />
        337 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
— — Grund „ des 
S der B Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses 
S 
1. 2. l s. 4. . 6. 
a) Auf Grund des S. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Adolf Herberger, 80 Jahre alt, geboren zu Eule, Bezirksschwerer Diebstahl, Großherzoglich badischer]12. August d. J. 
Kaufmann, Königliche Weinberge bei Prag, Böhmen, Jahr 6 Monate/ Landeskommissär zu 
ortsangehörig ebendaselbst, Zuchthaus, laut Er- Karlsruhe, 
Eisik (Ixig) Mosch- 
mann, Bäcker, 
  
3. Matthäus Groß, 
Toöpfer, 
.Franz Kieslich, 
Spinner, 
Franz Lepic, Tage- 
löhner, 
Karl Mikac 
(Mikatz), 
Schreinergeselle, 
Hubert Niewen- 
huizer, Schreiner- 
geselle, 
Wilhelm Patzelt, 
Former, 
Karl Rudolf 
Pedersen, Bäcker, 
Johann Steidtel, 
Bäckergeselle, 
Ernst Weiß, Hand- 
lungsgehülfe, 
10. 
11. 
  
geboren im Jahre 1869 zu Soroscheff 
(Sachoczewo), Gouvernement Warschau, 
Polen, russischer Staatsangehöriger, 
  
b) Auf Grund des 6. 362 
geboren am 24. Februar 1847 zu Oeden- 
burg, Ungarn, österreichischer Staats- 
angehöriger, 
geboren am 11. Dezember 1849 zu 
Reichstadt, Böhmen, österreichischer 
Staatsangehöriger, 
geboren am 24. Juli 1861 zu Bezdekov, 
Böhmen, ortsangehörig zu Rohatec, 
ebendaselbst, 
geboren am 1. November 1865 zu Sera- 
jewo, Bosnien, ungarischer Staats- 
angehöriger, 
geboren am 10. Juli 1840 zu Uebergen, 
Niederlande, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 28. März 1877 zu Kottwitz= 
Döberney, Bezirk Königinhof, Böhmen, 
ortsangehörig zu Ober-Prausnitz, Be- 
zirk Hohenelbe, ebendaselbst, 
geboren am 4. Mai 1871 zu Amild, 
Kreis Wieborg, Dänemark, dänischer 
Staatsangehöriger, 
geboren am 18. Januar 1871 zu Langen. 
dorf, Bezirk Schüttenhofen, Böhmen, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, 
  
kenntniß vom 9. Fe- 
bruar 1894), 
schwerer Diebstahl und 
Versuch desselben 
(1 Jahr 6 Monate 
Zuchthaus, laut Er. 
kenntniß vom 12. Fe- 
bruar 1894), 
  
geboren am 19. Juli 1864 zu Eidlitz, 
  
Königlich preußischer Re- 
ierungs - Präsident zu 
Lofen, 
  
des Strafgesetzbuchs: 
Betteln, 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
Landstreichen und vor- 
sätzliche schwere Kör, 
perverletzung, 
Betteln, 
Landstreichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Potsdam, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Frankfurt a. O., 
Königlich preußischer 
Regierungs-Präsident zu 
Magdeburg, 
Polizei-Behörde zu Ham- 
burg, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Düsseldorf, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Breslau, 
  
1 
Polizei-Behörde zu Ham- 
burg, 
1 
Königlich preußischer Re- 
gierungs-Präsident zu 
Hannover, 
19. Juni d. J. 
  
24. Juni d. J. 
27. Mal d. J. 
27. Juni d. J. 
9. August d. J. 
10. August d. J. 
12. Juli d. J. 
13. August d. J. 
19. Juli d. J. 
  
Königlich preußischer Re. 31. Juli d. J. 
gierungs - Präsident zu 
Coblenz, 
Die gegen den im Central-Blatt für 1895 S. 113 Z. 30 aufgeführten Binder Josef Theis verfügte Ausweisung aus 
dem Reichsgebiet ist als gegenstandslos zurückgenommen worden, da der Genannte mit dem durch Beschluß des Königlich 
bayerischen Bezirksamtes Schrobenhausen vom 29. Juli 1885 (Central-Blatt S. 405 Z. 9) aus dem Reichsgebiet ausgewiesenen 
Adam Wictora identisch 
st. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="352" />
        <pb n="353" />
        — 339 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des ZInnern. 
  
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und ZSuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. August 1895. 6 # 35. 
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Namhaftmachung 2. Konsulat-Wesen: Tedesfall. 339 
einer zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein- 3. Polizei-AWesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Denaturirungsmittels ermächtigten Firma Seite 339 Reichsgeeett:t:: 340 
  
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Die chemische Fabrik Biebrich, G. Ottmann und Compagnie zu Amöneburg im Hauptsteueramtsbezirk 
Mainz ist nach Maßgabe des §. 9 des Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerb- 
lichen 2c. Zwecken, zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigt worden. 
  
2. Kon sfsulat= Wesen. 
  
Der Kaiserliche Konsul in Colima (Mexico), Christian Flor ist gestorben. 
  
60
        <pb n="354" />
        340 
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
— —— « * Ausweisung im 
J der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlofsen hat. beschlufses. 
— 
I. 2. I s. 4. 5. 6. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Karl Albertini, sgeboren am 4. März 1859 zu Zug, Betteln, Polizei-Behörde zu Ham.12. Augustd. J. 
!* 
Mathias Spinka, 
  
Böttchergeselle, 
Josef Bily, Kellner, 
Ragot Vital 
Crosnier, Bäscker- 
geselle, · 
Feibusch Kaplan, 
Tapezierer, 
Johann Pacina, 
Handarbeiter, 
Schuhmachergeselle, 
Schweiz, schweizerischer Staatsange- 
höriger, 
geboren am 11. September 1875 zu 
Tabor, Böhmen, ortsangehörig zu La- 
zan, Bezirk Tabor, 
geboren am 17. Januar 1876 zu Le 
Mans, Departement de la Sarthe, 
Frankreich, französischer Staatsange- 
höriger, 
31 Jahre alt, geboren und ortsange- 
hörig zu Girtegall, Gouvernement 
Kowno, Rußland, 
geboren am 13. Februar 1869 zu Prag, 
Böhmen, ortsangehörig zu Podebrad, 
ebendaselbst, 
geboren am 21. Februar 1859 zu Waditz. 
Böhmen, 
  
  
Landstreichen, 
desgleichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
Landstreichen, 
burg, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Kaiserlicher Bezirks-Präsl- 
dent zu Straßburg, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs= Präsident zu 
Königsberg, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Leipzig, 
Königlich preußischer Re- 
ierungs Präsident zu 
tade, 
  
  
7. August d. J. 
20. August d. J. 
2. August d. J. 
13. Mai d. J. 
15. August d. J. 
Die gegen den Glaser Josef Hermann Schweizer verfügte Ausweisung aus dem Reichsgebiet (Central-Blatt für 1895 
174 Z. 6) ist zurückgenommen worden, weil der Genannte die württembergische Staatsangehörigkeit besitzt. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="355" />
        — 341 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
i 
Reichsamt des Innern. 
—— — 
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. September 1895. S3/6. 
. . . 2.Kolouial-Welen:ErmächtigungzurVornahmevonCivils 
□ 4 — 111 7 # 5 · · · 
onheast bKonsult pesen enangent 3 Kane en im Schnbgebiet Deutsch-Ostafrikar * 
- 2 2— - v r 
Todesfall; — Exequatur-Ertheilung . Seite 341 Kolhet, Welen # wellung # “ lus an ern aus 342 
  
  
1. Kon su lat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Fabrikbesitzer E. Ellingsen an Stelle des 
auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls Rolfsen zum Konsul in Drammen (Norwegen) zu 
ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Carl Seegner an Stelle des 
auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls H. Brown zum Konsul in Auckland (Neu-Seeland) 
zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Joachim Ernst Diedrich Meyer 
zum Konsul in Trinidad de Cuba zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Friedrich Wienert zum Vize- 
Konsul in Tucuman (Argentinien) zu ernennen geruht. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Amasia, Hölzer, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes 
vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des 
Vize-Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem 
Schuße blebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu 
eurkunden. 
  
61
        <pb n="356" />
        — 342 — 
Der Kaiserliche Vize-Konsul in Kings Lynn (England), William Henry Garland, ist gestorben. 
  
Dem zum Konsul der Republik Uruguay in Bremen ernannten Herrn Leopold Weißel ist das Exequatur 
Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
2. Kolonial-Wesen. 
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs- 
Gesetzbl. 1888 S. 75), des §. 1 des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen- 
standes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) und des 
§. 18 der Allerhöchsten Verordnung vom 1. Januar 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 1), betreffend die Rechts- 
verhältnisse in Deutsch-Ostafrika, sowie auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 2. Mai 1894 ist 
dem jedesmaligen Stationschef in Langenburg für seine Person die allgemeine Ermächtigung ertheilt 
worden, innerhalb seines Amtsbezirks bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, bürgerlich 
gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Heirathen, Geburten und Sterbefälle zu beurkunden. 
  
3. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2 – Grund . des 
* der Best Ausweisung Ausweisungs. 
7 der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
. 2. 3. 4. . 1 6. 
à) Auf Grund des S§. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.]| Valentin Steuer geboren am 14. Februar 1860 zu Czeladz, schwerer Diebstahl HKöniglich preußischer Re-21. August d. J. 
(Staier, Stayer), Kreis Bendzin, Rußland, ortsange-(3 Jahre Zuchthaus, gierungs Präsident zu 
Arbeiter, hörig ebendaselbst, laut Erkenntniß vom Breslau, 
26. September 1892 
30. Januar 1893. 
D 
b) Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetz buchs: 
2.] Josef Gruschka, geboren im Jahre 1866 zu Matzdorf, Landstreichen, Königlich preußischer Re-s18. August d. J. 
Tagearbeiter, Bezirk Bielitz, Oesterreichisch-Schlesien, gierungs = Präsident zu 
ortsangehörig ebendaselbst, Oppeln, 
3. Heinrich Wenzel 43 Jahre alt, geboren zu Prag, Böhmen, Betteln, Polizei-Behörde zu Ham- 24. August d. J. 
Heller, Baote, österreichischer Staatsangehöriger, burg, 
4. Wenzel Hoffmann, geboren am 3. März 1867 zu Klein-Landstreichen und Königlich preußischer Re. 26. August d. J. 
Schleifer, Woken bei Nimes, Böhmen, ortsange- Betteln, gierungs . Präsident zu 
hörig ebendaselbst, Breslau, 
5.] Josef Lahmer, geboren am 13. September 1846 zu Betteln, Königlich preußischer Re.9. Juli d. J. 
Tischlergeselle, Altenbruch, Kreis Litscheln, Böhmen, gierungs - Präsident zu 
österreichischer Staatsungehöriger, Frankfurt a. O.,
        <pb n="357" />
        343 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
*- Grund Ausweisung zuswecun 
-w-' der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. bsschluftes 
S 
1. 2. l 3. 4. .. 6. 
6.]Anton Lorenz, geboren am 6. März 1838 zu Weigert, Betteln, Königlich sächsische Kreis-6. August d. J. 
Handarbeiter, Bezirk Kaaden, Böhmen, ortsangehörig hauptmannschaft 
ebendaselbst, Zwickau, 
7. Rosalie Lubanska, geboren am 11. August 1858 zu Chrobia, Landstreichen und Königlich preußischer Re. 23. Angust d.. 
Polen, russische Staatsangehörige, Uebertretung sitten gierungs= Präsident zu 
polizeilicher Vor] Marienwerder, 
schriften, 
8. Julius Rittner, geboren am 21. August 1874 zu Jauernig, Diebstahl und Betteln, Königlich preußischer Re. 22. Juli d. J. 
Arbeiter, Oesterreichisch-Schlesien, ortsangehörig gierungs = Präsident zu 
ebendaselbst, Oppeln, 
9. Anton Sadler, geboren am 4. Januar 1844 zu Platten, Landstreichen und Fürstlich Reuß j. L. Land-5. August d. J. 
Nadler, Böhmen, Betteln, rathsamt zu Schleiz, 
10 Stanislaus geboren am 4. Mai 1860 zu Kalisch, Betteln, Königlich preußischer Poli. 18. Juli d. J. 
Schneider, Haus- Polen, ortsangehörig ebendaselbst, zei-Präsident zu Berlin, 
diener, . 
11. Marie Sophie geboren am 22. Mai 1855 zu Malmö, gewerbsmäßige Un- Königlich preußischer Re24. August d.J. 
Wiberg, Schweden, ortsangehörig ebendaselbst, zucht, gierungs Präsident zu 
chleswig, 
12. Ignatz Ziedek, geboren am 6. Januar 1879 zu Prag, Landstreichen und Königlich sächsische Kreis-7. August d. J. 
Weber, ortsangehörig zu Dobruska, Bezirk] Betteln, hauptmannschaft 
Neustadt a. Mettau in Böhmen, Dresden, 
13.Stephan Zubaj, geboren im Jahre 1841 aus Dlhepole, Landstreichen, Königlich preußischer Re. 25. Augustd. J. 
Drahtbinder, Komitat Trencsin, Ungarn, öster- gierungs = Präsident zu 
  
  
reichischer Staatsangehöriger, 
  
  
# 
  
Posen, 
  
  
Berlin, Carl Hepmanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="358" />
        <pb n="359" />
        345 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
  
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
i 
Bu beztiehen durch alle Vostanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. September 1895. 1 O 317. 
Inhalt: 1. Haudels= und Gewerbe-Wesen: Bekannt- nissen an militärpflichtige Deutsche in Argentinien, 
machung, betreffend die Ausfuhr der zur Kategorie der Uruguay oder Paraguaynyg 348 
Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge Seite 345 4. Konsulat = Wesen: Ernennung; — Bestellung eines 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Konsular-Agenten; — Entlassung. . . . ... 348 
August 1895 346 
3. Militär-Wesen: Ermächtigung zur Ausstellung von Zeug- 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem 
5. Polizei-Wesen: 
348 
Reichsgebiet 
  
1. 
Handels= und Gewerbe -Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge. 
Vom 10. September 1895. 
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1894 (Central-Blatt für das Deutsche Reich 
S. 479) wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Einfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen, 
aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammenden Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vege- 
tabilien aus dem Reichsgebiet nach den Niederlanden auch über die niederländische Zollstelle St. Pieter 
bei Maastricht erfolgen darf. 
Berlin, den 10. September 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Rottenburg.
        <pb n="360" />
        2. Bank. 
Status der deutschen Noten 
Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
nach den im 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passli#ta. 
Event. 
* Sonstige u binrah 
7 i "· ’-. sie-ji« — “ indlich- 
5 Bezeichnung Grund- geserve· ¶ Noien. Gegehhunge. Gigen fe#n 5o Gekpeeiteii Gegen Sonsttze Gegen Summe Gegen * 
S der " 31. Suli s beckte zl. Jull,i. 31. Julismit J31. Juli 31. Suli] der 31. Juli welterge- 
# Banken. Kpital. Sonds. Umlauf. 1690. Motes 1395. nsch. 1835. Kündt.1895. Faffürn. 1895. Pafftva. 1895. gebinen 
— 8 nlan- 
S keiten. gurg dischen 
* frift. Wechseln. 
1. 2 —S. 4. —. 1. 3.1J 9. 1— 13.— 14. 15. — 16. 77. 
1 120 ooo] so odost ors 886 19 60 47645 4 9058 483 514 — 229181 — 10394- 118511717 794- 43 6621 — 
2 Grautfurter Bant. . . . i180001 400 119— 116 7216848/ 439 65 728 290 . S S31 
3Bayerische Noltiibant.,0 12 6. 9641— 11— 2526— 331 86 513-— 927 682 
4•Sichsüsche Bank zu Drezden30 000 aen 48265— 24512 * 495221230 +. 682 39 732— 59 127276 411 
5 Württembergische Rotenban00 7702333 25 11 68 16 38/ 50 3533314 1821 1170 
6 Badische Bank. 9000 1659444 2 . 1932815 44 387—. 44 odil 1035 
7-Bank für Süddeutschland1572 rs 12 746 osnG 277 4 566. 145HL1 
s Braunschweigische Bant. . 10 500 690 2000— 340 1482.— 1652643 :r 1138 97 113— 3513/— 604 674 
Zusammen19 46255|1251 615'— 20 1272904 18 528 562 — 2277787237 770|15420| 1074 o9 761 — 45 2998474 
Bemer kungen. 
Zu Spalte 5“: Davon in Abschnitten zu 100 A&amp; = 889 991 700 AM. 
. 500 — 22 549 000 .X (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
* 21000 . 337 336 500 4+(H . 1 und 2). 
Zn Spalte 9 Nr. 27: Darunter 129 700 X noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
9.. 7½: - 912734 .Gurlden- und Thalernoten.
        <pb n="361" />
        Wesen. 
banken Ende August 1895 
sichten, verglichen mit bemjenigen Ende Juli 1895. 
auf Tausend Mark.) 
347 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aoctiva. 
2 G ẽ 
Metall Gegen Reichs Gegen Noten Gegen Gegen egen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen z 
31. Juli kafsen-31. Juli anderer81. Juli Wechsel. 31. Juli Lombard. s31. Juli Effekten. 31. Juli Akti 31. Juli der 31. Julii 
Bestand, 1895.sheine. 1395.Banken,13895. 1885. 1805. 1885. I1895. tioco 1895. 
□ 
Ge 
18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 
I 
991367—2660124109"-19810765—1868561802—12276 79055 147 6 050 — 1744 4 646— 11221 - 4366211 
4240 — 416 41 — 15 51— 10 33753. — 1400 9 3011 13 6 010— 29 2821 901 56 229— 19822 
« l 
318264407 bö. + 13 2912 172 46 964 — 166 2589— 42 97 4 2070 539 806 5113 9273 
21152 — 990 993 + 103 13 338— 4311 78 684 + 6441 3 2033 391 1½8] + 50| 8 438 — 172147y 41 
— 
11271— 174 102 + 21 1918— 1 19 990 —+ 107 1311A1 32 9 1 729 146 35333 1325 
4900 — 146 9 2 118— 48 20 558 839 608— 39 121— 12 1904 — 505 28 300— 916 
4375— 257 16 — 6 155— 29 18546 1372 1714 37 4874 2 1 1611 1543 30 87111— 4287 
— 12 — 8 50— 77 4814 4 53 2540 — 590 350 33 9070 + 43 17342 636 
1 069 46% —28267) 2534 88 29337— 6172785111, 5030% 100 491— 77 18 898 — 1245 70839/— 42562 2099 6677l45 141 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
62
        <pb n="362" />
        — 348 — 
3. Militär = Wesen. 
Dem Chefarzt des deutschen Hospitals Dr. Karl Wenzel zu Buenos Aires ist — an Stelle des auf 
sein Ansuchen von den gleichen Funktionen entbundenen Dr. Paul Beeck (vergl. Central-Blatt 1888 S. 859) — 
auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im 
§. 42 Ziffer 1a und b a. a. O. bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit der- 
jenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Argentinien, 
Uruguay oder Paraguay haben. 
Berlin, den 7. September 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Paul Meyer zum Konsul in 
Coruna (Spanien) zu ernennen geruht. 
  
Von dem Kaiserlichen Konsul in Rotterdam ist der Schiffsmakler Jacob van der Velden zum Konsular- 
Agenten in Dordrecht bestellt worden. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Soerabaya (Java), A. Heineken, ist die nachgesuchte Entlassung 
aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
  
5. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
1. - 
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
o — – Grund . des 
2 der Bestr Ausweisung Ausweisungs 
r- der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses 
□C- 
l. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.]| Wilhelm Baum= geboren am 16. Juli 1861 zu Merkels-Betteln, Königlich preußischer Re-55. Juli d. J. 
garten, Bäcker, dorf, Böhmen, österreichischer Staats- gierungs = Präsident zu 
angehöriger, Frankfurt a. O., 
2. Franz Gölles, Fa-geboren am 2. Januar 1865 zu Graz,Landstreichen, Betteln, Königlich bayerisches Be.14. August d.J. 
brikarbeiter, Steiermark, österreichischer Staats! Fübrung eines fal.lPirksamt Traunstein, 
angehöriger, schen Namens, 
3. Johann Schwarz, geboren am 20. Mai 1863 zu Mühlloch,Landstreichen, Königlich preußischer Re-29. August d. J. 
Schlächtergeselle und Bezirk Pfraumberg, Oesterreich, orts- gierungs = Präsident zu 
Kellner, angehörig ebendaselbst, Hildesheim, 
4. Johann Stepan, geboren am 19. Juli 1861 zu MauersLandstreichen und Königlich preußischer Re.30. Auguft d. J. 
Schlächter und bei Wien, ortsangehörig zu Habrinas Führung eines fal. gierungs = Präsident zu 
Kellner, Böhmen, schen Namens, Breslau, 
5. Karl Zuber, Tagner, geboren am 20. Mai 1872 zu Ginsberg,Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks-Prä-. September 
Kanton Solothurn, Schweiz, schweize- Betteln, sident zu Colmar, d. J. 
rischer Staatsangehöriger, 
  
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="363" />
        — 349 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
— 2 52 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
:„ Z 
XX III. Jahrgang. 3 Berlin, Freitag, den 20. September 1895. M 38. 
. 
Inhalt: 1. Veterinär-Wesen: Festsetzung der Quaran. 
tänefrist auf zehn Tage für die aus Dänemark und 3. Konsulat = Wesen: Ernennung; — Ermächtigung zur 
*m Norwegen stammenden Wiederkäuer und Vornahme von Civilstands-Akten 350 
chweieen Seite 349 4. Polizei-Wesen: Ausweisun Ausländ 8 d 
2. Handels= und Gewerbe-Wesen: Abänderung des Ver. Kolcheriewl · weisu 6 von 14 ern aus 
  
zeichnisses der Weinbaubezirke 350 
  
1. Veterinär = Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Ziffer III der von dem Bundesrath unter dem 27. Juni d. J. beschlossenen 
Bestimmungen über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf dem Seewege zur 
Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 316) bestimme 
ich hierdurch: 
Für die aus Dänemark und Schweden-Norwegen stammenden Wiederkäuer und 
Schweine wird die Quarantänefrist bis auf weiteres auf zehn Tage festgesetzt. 
Berlin, den 17. September 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Rottenburg. 
  
63
        <pb n="364" />
        — 350 — 
2. Handels- und Gewerbe-Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend das Verzeichniß der Weinbaubezirke, vom 17. September 1895. 
In dem durch die Bekanntmachung vom 5. Mai 1893 (Centyal-Blgtt S. 151) veröffentlichten 
Verzeichnisse der in den Weinbaugebieten des Reichs gebildeten Weinbaubezirke tritt unter XI (Elsaß- 
Lothringen) vom 1. Januar 1896 ab folgende Veränderung ein: 
  
  
Laufende 
Nr. 
Umfang des Weinbaubezirks. 
  
1. Die Kreile Straßburg-Stadt und-Land, Hagenau, Weißenburg und 
abern. 
Die Peise Erstein, Molsheim, Schlettstadt, Rapposteweiler und Colmar. 
Die Kreise Gebweiler, Thann, Mülhausen und Altkirch. 
Der Bezirk Lothringen. 
iii 
  
Berlin, den 17. September 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Rottenburg. 
  
3. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Mgjestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize-Konsul Dr. Merz zum 
Konsul für die Jufel Formosa mit dem Amtssitz in Tamsui zu ernennen geruht. 
Dem Kaiserlichen Konsul Wever in Rio de Janeiro ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 
1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
—. G—J— ———— — — — —
        <pb n="365" />
        351 
4. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2 45 — - Grund | des 
der Bestrafung usweisung Ausweisungs. 
9 der Ausgewiesenen. · beschlossen hat. beschlusses. 
. 2. 3. 4. .. 6. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.] Heinrich Kleperlicksgeboren am 21. März 1847 zu Za-Betteln, Königlich preußischer Re-3. September 
(Kleprlik), Schuh-= bokrky, Bezirk Neustadt, Böhmen, orts- gierungs * Präsident zu|d. J. 
machergeselle, angehörig ebendaselbst, reslau, 
2. Marie Kraikowska, geboren im Jahre 1867 zu Mlawa, Uebertretung sitten-Königlich preußischer Re-8. September 
Polen, russische Staatsangehörige, polizeilicher Vor- gierungs= Präsident zus d. J. 
schriften, Marienwerder, 
3. Abraham Kreuze, geboren im Mai 1871 zu Zdunska- Landstreichen und Stadtmagistrat Neu-Ulm, B1. Augustd.. 
Tagelöhner, Wola, Gouvernement Kalisch, Polen, Führung falscher Le. Bayern, 
russischer Staatsangehöriger, gitimationspapiere, 
4. Johann Löw, Glas-geboren am 21. April 1860 zu Riedels-Betteln, Königlich bayerisches Be.2. September 
macher, hütte, Bezirk Grafenau, Bayern, orts- zirksamt Wasserburg, d. J. 
angehörig zu Paulusbrunn, Bezirk 
Tachau, Böhmen, 
5. Johann Richter, Fgeboren am 11. März 1857 zu Hart-dDesgleichen, Königlich preußischer Re11. September 
Fleischergeselle, mannzdorf, Bezirk Trautenau, Böhmen, gierungs = Präsident zu| d. J. 
österreichischer Staatsangehöriger, Posen, 
6. Karl Schellenberg, geboren am 21. Dezember 1857 zubbessgleichen, Königlich preußischer Poli. 23. Juli d. J. 
Schlosser, Neerach, Kanton Zürich, Schweiz, orts- zei-Präsident zu Berlin, 
angehörig ebendaselbst, 
7. Josef Trübenbach,geboren am 20. Oktober 1875 zu Außig, desgleichen, derselbe, 18. Juli d. J. 
  
Färber, 
  
Böhmen, ortsangehörig zu Wostrowa, 
Bezirk Tepl in Böhmen, 
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Hevmanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="366" />
        <pb n="367" />
        353 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
  
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
— 
  
— 
—–... — 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
XXIII. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 27. 
September 1895. M 39. 
  
  
  
  
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Ermächtigung zur Ertheilung 
2. 
von Zeugnissen an militärpflichtige Deutsche im Freistaate 
Guatemala (Central-Amerika) Seite 353 
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
vom 1. April 1895 bis Ende August 1895. 354 
l 
3. 
4. 
5. 
Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande 
oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 355 
Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung 
356 
Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebiet ....... . 356 
  
1. Militär-Wesen. 
Dem Arzte Dr. Max Scheuer zu Guatemala ist auf Grund des 8. 42 Ziff. 2 der Wehrordnung die 
Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziff. 1a und b a. a. O. bezeichneten Art über die 
Untanglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren 
dauernden Aufenthalt in dem Freistaate Guatemala (Central-Amerika) haben. 
Berlin, den 20. September 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boettich er. 
  
64
        <pb n="368" />
        2. Finanz. 
354 
Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schlusse des Monats August 1895. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll- . 
. . « Einnahme Differenz 
Bezeichnung unre Ausfuhr- in demselben zwischen den 
Etatsjahres bis Vergütungen Bleiben Zeitraum Spalten 4, 
der Schl des . und 5, 
voben griuste de c des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. M onats 1 (Spalte 4) — weniger 
—— Q6—— I »L—«—.-« 
1. 2 I 3. I 4. 6 5. l 6. 
Zölle 170 680 289 1 4 426 331 166 253 958 153 825 393 + 12 428 565 
Tabacksteuer 3 923 587 3246 3 891 441 3 920 8622 — 29421 
Zuckersteuer. 42 049 527 10 314 099 31 735 428 31 031 453 + 703 975 
Salzsteuer 16599 441 1 14 134 16 585 307 16 101 582 + 4383 725 
Maschbotich. und Branntweinmaterialsteuer 5 406 884 3737013 1 669 8711 1 864 322 — 194451 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu- 
schlag (einschließlich Brennsteuer) 46 140 3450 84 763 46 055 582 49 186 259 — 3 130 677 
Brausteuer 12 075 117 25 264 12 049 8593 11588 968 + 460 885 
Uebergangsabgabe von Bier 1 188 6644 — 1488 604 1456 335— 32269 
Summe 298 363 794 18 633 750 1 279 730 044 268 975 174 + 10 754 870 
Stempelsteuer für 
a) Werthpapiere 6291 627 — 6291627 2733510 + 5558 117 
b) af u. sonstige Anschaffungsgeschäfte 8 459 103 56 159 8 402 944 5 075 946 + 3326 998 
e) Loose zu: 
Privatlotterien 1 644 232 — 1 644 232 1 117588 +— 526644 
Staatslotterien 5 381 508 — 5 381 508 2 950 187 + 2 431 321 
Spielkartenstempel:. — — 422 959 416 595— 6 364, 
Wechselstempelstener — — 3521692 3397572 4 124120 
Post- und Telegraphen—- Verwaltung — — 114338254 106730286 + 7607 968 
Reichseisenbahn-Verwaltung — — 28645 00027178 0O00“5) 4 1467 000 
  
*) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 65 440 M. höher. 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist- Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungs- 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende August 1895: 
  
  
Bezeichnung 
  
Ist-Einnahme vom 
Beginn des Etatsjahres 
Ist-Einnahme in 
demselben Zeitraum des 
Differenz zwischen den 
Spalten 2 und 3, 
  
  
  
  
  
der bis zum Schlusse des . + mehr 
Einnahmen obengenannten Monats Vorjahres — weniger 
42 A — 
1. 2. I 3. l 4. 
Zölle . .. 151523 786 140 259 862 + 11 263 924 
Tabacksteuer 3 351 635 3 691 784 — 340 149 
Zuckersteuer 32570710 34 233 689 — 162 979 
Salzsteuerr 16 791 333 16 198 637 + 592 6906 
Masschbotich. und Branntweinmaterialsteuer 6 307 807 7u021 038 — 71323s 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
(einschließlich Brennsteuer) . 40 148 663 41 163 808 — 1015 145 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 11 507 548 11 087 917 + 419631 
Summe 262 201 482 253 656 735 + 8544 747 
Spielkartenstempel . 552 936 495 484 + 57452
        <pb n="369" />
        3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Dem Steueramt l. zu Coepenick im Bezirk des Hauptsteueramts zu Eberswalde ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Handschuhe, welche im Veredelungsverkehr wieder eingehen, 
und dem Steueramt I. zu Limburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oberlahnstein das unbedingte 
Niederlagerecht gemäß §§. 98 ff. des Vereinszollgesetzes beigelegt worden. 
Im Königreich Bayern. 
Den Hauptzollämtern zu Augsburg, Fürth und München ist die Befugniß zur Abfertigung 
der im §. 14 der Bestimmungen zur Ausführung des Branntweinsteuer-Gesetzes vom 16. Juni 1895 bezeich- 
neten Fabrikate ertheilt worden. 
Im Königreich Sachsen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Untersteueramt zu Oschatz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Meißen die Befugniß zur 
unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen II sowie von Versendungsscheinen über unversteuerten 
inländischen Taback und 
den Zollabfertigun gsstellen am Bayerischen, Berliner und Dresdener Bahnhof zu Leipzig, der Post- 
zollabfertigungsstelle daselbst und der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Chemnitz die Befugniß zur 
Abfertigung von hartem Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu den Zollsätzen der Tarif- 
nummer 41tf02. 
Im Herzogthum Anhalt. 
Wegen Eingehens der Zuckersabrik in Großpaschleben ist die bisherige Zuckersteuerstelle 1 zu 
Cöthen aufgehoben und sind die zum Geschäftskreis dieser Zuckersteuerstelle bisher noch gehörigen Zucker- 
fabriken zu Kleinpaschleben und Wulfen in der Weise auf die beiden anderen Zuckersteuerstellen in Cöthen 
vertheilt worden, daß « 
die Zuckerfabrik in Kleinpaschleben der Zuckersteuerstelle II, welche künftig die Bezeichnung 
„Zuckersteuerstelle 1 zu Cöthen“ erhält, 
und 
die Zuckerfabrik zu Wulfen der Zuckersteuerstelle III, welche künftig die Bezeichnung „Zucker- 
steuerstelle Il zu Cöthen“ führt, 
unterstellt worden ist. 
Demgemäß bestehen in Cöthen nur noch 2 Zuckersteuerstellen, und zwar 
die Zuckersteuerstelle I mit den Rohzuckerfabriken Edderitz, Gerlebogk, Biendorf und Kleinpasch- 
leben, 
und 
die Zuckersteuerstelle II mit den Rohzuckerfabriken Cöthen, Klepzig, Elsnigk und Wulfen. 
Im Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 1 
Dem der Mitaussicht des Königlich preußischen Ober-Steuer-Inspektors zu Nordhausen unterstellten 
Steueramt zu Frankenhausen ist die Befugniß zur Abfertigung auch der mit Begleitschein 1 unter 
Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Rohtabacksendungen beigelegt worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Dem Nebenzollamt ll. zu Deutsch-Oth im Bezirk des Hauptzollamts zu Diedenhofen ist die 
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Luppeneisen, Rohschienen und Ingots sowie zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Roheisen ertheilt worden.
        <pb n="370" />
        356 
4. Kon sulat= Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Friedrich Müller an Stelle 
des auf seinen Antrag ausgeschiedenen früheren Konsuls Braesecke zum Konsul in Akyab (Birma) zu 
ernennen geruht. 
Dem zum chilenischen Konsul in Wiesbaden ernannten Herrn Alfred Böhl ist das Exequatur Namens 
des Reichs ertheilt worden. 
  
5. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
8 . 
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
22 – Grund . des 
* der Bestr Ausweisuns Ausweisungs · 
der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses 
S 
I. 2. l 3. 4. 5. s. 
a)AufGrunddes§.39desStrafgesetzbuchs: 
1.JohannHanke geborenam19.Januar18483uMitiDiebftahlimwieder-PolizeikommissiondesSe-!9.September 
(Hancke), Arbeiter, trowitz, Kreis Esseck, Slavonien, holten Rückfall (28 nats zu Bremen, d. J. 
Jahre Zuchthaus, 6 
Raimund Happich, 
Schuhmacher, 
  
Julius Ahr, Schrei- 
ber, 
Kaspar Jakob Hart- 
mann, Sägenfeiler, 
Zosef Lindenthal, 
Schuhmachergeselle, 
Usches Makowski, 
Schuhmacher, 
Idzik Schirwitz, 
Handelsmann, 
  
geboren am 7. November 1870 zu 
Klostergrab, Bezirk Teplitz, Böhmen, 
  
  
laut Erkenntniß vom 
15. Januar 1894), 
Kuppelei (1 Monat 
Gefängniß, laut Er. 
kenntniß vom 29. Juli 
1895), 
  
Königlich sächsische Kreis. 9. August d. J. 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
b) Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 9. Mai 1844 zu Spitz, 
Bezirk Krems, Nieder-Oesterreich, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
geboren am 6. Mai 1836 zu Hitzkirch, 
Kanton Luzern, Schweiz, 
geboren am 5. Juli 1871 zu Klein- 
Mohrau, Bezirk Schönberg, Mähren, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
30 Jahre alt, geboren zu Saloschin, 
Bezirk Wielun, Polen, russischer 
Staatsangehöriger, 
geboren im Jahre 1829 zu Saloschin, 
Bezirk Wielun, Polen, russischer 
Staatsangehöriger, 
  
  
Landstreichen und # 
Betteln, 
desgleichen, 
Diebstahl und Betteln, 
Landstreichen, 
desgleichen, 
  
I 
Königlich sächsische Kreis— 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
Großherzoglich badischer 
Landeskommissär zu 
Konstanz, 
Königlich preußischer Re- 13. September 
Lierungs . Präsident zu|d. J. 
reslau, 
derselbe, 
15. Juli d. J. 
14. Juni d. J. 
18. September 
d. J. 
derselbe, desgleichen. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="371" />
        — 357 — 
Central-Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
— — 
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. Oktober 1895. SM## 40. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Entlassung; — Todesfälle l 2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Seite 357 Reichsgebttti . . . 358 
  
1. Konsulat-Wesen. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul Peter Wesenberg in Laurvig (Norwegen) ist die nachgesuchte 
Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
Der Kaiserliche Konsul José Maria Marina in Gijon (Spanien) ist gestorben. 
Der Kaiserliche Vize-Konsul Hermann Lucc in Retalhuleu (Guatemala) ist gestorben. 
  
65
        <pb n="372" />
        2. 
358 
Polizei 
= Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
—.*ee — Grund „ des 
S der Bestrafun Ausweisung Ausweisungs= 
der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
□G 
. 2. l 3. 4. 5. W 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Anna Marie Bobeck-sgeboren am 19. August 1866 zu Bo- Diebstahl im wieder-Königlich sächsische Kreis. 3. September 
Bobkowa, Fabrik= schinsko, Böhmen, ortsangehörig zu holten Rückfall (1 hauptmannschaft d. J. 
arbeiterin, Roskov, Bezirk Münchengrätz, eben= Jahrö Monate Zucht= Leipzig, 
  
.Norbertus de Weger, 
  
Peler Burggraf, 
Tagelöhner, 
Valentin Dahlinger, 
Metallarbeiter, 
Franz Huber, 
Metzger, 
Karl Nagel, 
Drechsler, 
Esther Sartena, 
ledige Dienstmagd, 
Abraham Schlum- 
per, Schneider, 
Leopoldine Schwarz 
geborene Habeck, 
Pferdebahnkonduk- 
törsfrau, 
Karl Smit, Fabrik. 
arbeiter, 
Franz Vern, 
Stand, 
Cigarrenarbeiter, 
daselbst, 
haus, laut Erkennt- 
niß vom 12. März 
1894), 
  
  
Alsengrund bei Wien, 
ohne 
  
  
b) Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 26. Juni 1872 zu Judenau, 
Bezirk Tulln, Nieder, Oesterreich, orts- 
angehörig zu Helmbach, Gemeinde 
Klösterle, Bezirk Prachatitz, Böhmen, 
  
geboren am 12. März 1854 zu Geuf, 
Schweiz, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 9. Januar 1874 zu Mils, 
Bezirk Innsbruck, Tirol, 
geboren am 17. September 1854 zu 
geboren am 12. März 1875 zu Stenico, 
Bezirk Tione, Tirol, ortsangehörig zu 
Tonadiko, Bezirk Primiero, ebendaselbst, 
geboren am 12. Juli 1834 zu Lemberg, 
Galizien, österreichischer Staatsange- 
höriger, 
geboren am 18. Juni 1874 zu Wien, 
österreichische Staatsangehörige, 
geboren am 8. März 1855 zu Almelo, 
Niederlande, ortsangehörig ebendaselbst, 
14½ Jahre alt, geboren zu Chmelist bei 
Königgrätz, Böhmen, 
geboren am 23. März 1843 zu Ant- 
werpen, Belgien, belgischer Staatsan- 
gehöriger, 
  
1 
Verbrechen des theils 
schweren, theils ein- 
fachen Diebstahls im 
Rückfall, Landstrei- 
chen und Betteln, 
(3 Jahre Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
7. September 1892), 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, Betteln 
und Gebrauch fal- 
scher Legitimations. 
papiere, 
Landstreichen und 
Betteln, 
gewerbsmäßige Un- 
zucht und Land- 
streichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Diebstahl und Land- 
streichen, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Betteln, 
  
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Kulmbach, 
Kaiserlicher Bezirks-Prä- 
sident zu Colmar, 
Großherzoglich badischer 
Landeskommissär zu 
Konstanz, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu'd 
Düsseldorf, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Kaiserlicher Bezirks- Prä- 
sident zu Colmar, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Münster, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Dresden, 
Polizei-Behörde zu Ham- 
burg, 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
  
  
27. 
d 
  
10. August d. J. 
September 
. J. 
5. September 
d. J. 
23. September 
* 
31. August d. J. 
27. September 
d. J. 
29. Augustd. J. 
22. August d. J. 
6. September 
d. J. 
25. Juni d. J.
        <pb n="373" />
        — 359 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
s—N 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXiIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. Oktober 1895. O411. 
2. Bank-Wesen: Status der d 
———————.————— 
nahme von Civilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung 3. Polizei-AWesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Seite 359 Reichsgebttti 362 
  
  
1. Kon sulat Wesen. 
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Baerecke, der mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls 
in Cairo beauftragt worden ist, ist auf Grund des §F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung 
mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats in Cairo 
und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Dolmetscher Thiel, der mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Hiogo-Osaka 
betraut worden ist, ist auf Grund des F§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Hiogo-Osaka und für die Dauer 
der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen 
und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem zum kolumbischen General-Konsul in Hamburg ernannten General Jorge Moya Vasgquez ist das 
Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
66
        <pb n="374" />
        Status der deutschen 
2. Banudk, 
Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passi#a. 
Event. 
. Sonstige Ver Ver- 
—Bezeichnun küglich bindlich- “ bindlich- 
9 Grund- Reserve.Noten- Begen sUnge. Gegen fällige Ochen teiten eßer. Sonstige tVa ae 
S der 31. Aug. s deckte 31. Aug. 31. Aug.j mit 31. Aug. 31. Aug,, der 31. Aug. beiterge- 
E Kapital.] Konds. Umlauf. Ver- Kündi. Passiva. weiterg 
Banken. 1895. Noten. 1895. Pindlich. 1895. 1895. 1895. J Pasfiva. 1855. gehenen 
E— Z * nlan- 
5 l keiten. dischen 
rift. Wechseln. 
I. 2. 8. 4. 5. 6. 7. 8 91 11.H 12. 13. 14. 15. is nu. 
s l 
1|Reichsbank 120 000 30 0000|1 282 7644 208 878339 188 + 291 81412 538 – 40 976 — — 12 682 +— 2288|1 887984LO1L90 — 
T 
“Hrankfurter Bank. 18 000 4800 13873 1918 8 721 + 1 oos 6 97 11112291 — 1347 1460 — 144¼% 5584/ 316 1891 
3Bayerische Notenbank 7500 1 86566176-+ 1 195 31 557 + 13691 9871 — 2301 — — 2667— 14188 079 1 566 167 
4Sächsische Bank zu Dresden 30 000 4676 57631+ 936617 073 —+ 429125 130 + 3900%20 31/— 2 056 735|— 3 138 489 11 213 258 
I 
bWütttembergifcheNotenbanI 9 000 776 23715 3811 10 357 —+ 317 1098 — 675 60— 8 42½ 42 35 073— 260 1 M 
Badische Bank. 9000 1 6569 15236 788 9 6 483 2812 +. 27 — 430+ 43| 29 167|- 858 *# 
:Bank für Süddeutschland72 1789 13263/ 517 8487 287 97° — 1 529— 37 81350| 479 138 
| 
#aBraunschweigische Bank. 10 500 690 25554 555 1 793 + 361 2606 — 37 1 081 77 1494 6 17584— 450 859 
Zusammen 219 m 46 255|1 475 213— 223 427 R 300 049400 %% 376433 152 — 348517762 + 23422283 573 nt0 10 78 
I 
Zu Spalte 5°: Davon in Abschnitten zu 
Zu Spalte 9 Nr. 2": 
9. 
77: 
. 1000. 
Darunter 129 700 „K noch nicht 
100 4 
500 
— 
— 
91136 M. s 
Bemerkungen. 
988 223 700 A. 
29 467000 A (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
455 785 500 K ( 
zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
  
  
  
1I und 2). 
Gulden- und Thalernoten.
        <pb n="375" />
        Wesen. 
banken Ende September 1895 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende August 1895. 
auf Tausend Mark.) 
301 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Actia. 
Metal. Gegen Reichs. Gegen Noten Gegen Gegen Gegen 4 Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen — 
31. Aug. kafsen-31. Aug. anderer 31. Aug. Wechsel. 31. Aug. Lombard.1. Aug.Effekten. 31. Aug. Akti 31. Aug. der 31. Aig 
tiva. . * 
Bestand.1895. schein, 1395. Banken. 1865. 1895. 1895. 1805. wa. 1805. attira. 1805. 35 
E 
S 
18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 
914 52144 20 un — 4 031 86744 209,4 4 70 844 5715— 335 56 571#+ 11 9251 8°79841 190 1 
4868 + 628 # — 23 2661 215 43500 — 253 90417— 257 6 085— 06 2817 — 4 56 60| 3722 
30 4599 — 1367 on 6 4099 4 1187 48 950) + 1986 2 8311 242 91 6 1 # — 482 88079 4 15661 3 
21027 — 125 630 — 363 18901 4 5 5663 82 267+ 3583 4579 —+ 1286 983— 395 10 ½ + 1664 
11 068— 206 108— 6 2182+ 2564 19 430 — 560 1395 81 8.— 1 882 J+ 153 35073 — 2605 
5243+ 343 22. —+ 2 108— 40 20610 52 695 37 uu — 7 2375. 471 20 1671 8586 
4605 230 16 — 155 — 17942— 604 1977+ 233 1874 1781 620 31 350— 4797 
658 + 152 4— 8 1001 50 4771— 43 3119 + 579 1r + 127 8 628 — 442 17757— 4158 
! I s 
992452—7718820937—4411 34 485— 5148 959993+174 88 35 42+ O4 S 18317 — 551 84 744 + 139052284 500 +18H4 833 
I 
  
  
! 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
mzs
        <pb n="376" />
        362 
3. Polizei -Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
" — —— * Ausweisung i-e 8 
5 der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlufes 
2E . 
L 2. 1 3 4. .. 6. 
a) Auf Grund des K5. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.Emil Freund, (geboren am 7. September 1870 zu schwerer Diebstahl in Königlich preußischer Re-. Juli d. Z. 
2 
Salomon 
Handlungsdiener, 
u[Jakob Friedmann, 
Lehrer, 
Giezen. 
danner, Schrift- 
setzer 
. Franz.5 enke, Schuh- 
macher, 
DV 
MRachmel Lew, Kauf- 
mannssohn, 
Emil Merkel, 
  
Zimmermann, 
Orford, Nord- Amerika, amerikanische: 3 Fällen, (1 Jahr gierungs= Präsident zu 
6 Monate Zuchthaus. Posen, 
Staatsangehöriger, 
I 
18. April 1894), 
  
laut Erkenntniß vom 
b) Auf Grund des S5. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 15. Oktober 1836 zu No- 
wigrad, Rußland, russischer Staatsan- 
gehöriger, 
geboren am 18. Februar 1840 zu Kappel, 
Kanton St. Gallen, Schweiz, ortsan- 
gehörig ebendaselbst, 
geboren am 19. August 1845 (1849) 
zu Pittarn, Bezirk Jaegerndorf, Oester- 
reichisch = Schlesien, österreichischer 
Staatsangehöriger, 
geboren im April 1880 zu Miastkowo, 
Kreis Lomzynski, Rußland, russischer 
Staatsangehöriger, 
geboren am 2. Dezember 1870 zu Anna- 
  
berg, Sachsen, ortsangehörig zu 
Schlackenwerth, Bezirk Karlsbad, 
Böhmen, 
  
Betteln und grober 
Unfug, 
Betteln, 
desgleichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen und 
falsche Namensan= 
gabe, 
  
  
  
  
Goßherzoglich hessisches 
Kreisamt Mainz, 
dasselbe, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu d 
Oppeln, 
Königlich preußischer Re. 
gierungs= Präsident zu 
Marienwerder, 
Königlich bayerische Poli. 
zei-Direktion München. 
30. September 
d. J. 
2. Oktober 
d. J 
J. 
27. September 
.J. 
1. Oktober 
d. J. 
19. August d. J. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Veriag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="377" />
        — 363 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
.......“. —— 2 
Zu betiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Oktober 1895. 6 42. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- Staaten des deutschen Zollvereins und der Republik 
nahme von Ciollstands-Akten; — Todesfall. Seite 363 Chiill. 364 
2. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung des Freund- 3. Polizei-Wesen Ausweisung von Ausländern aus dem 
schafts-, Handels= und Schiffahrtsvertrages zwischen den Reichsgeeietttt: 364 
  
  
1. Kon fulat= Wesen. 
  
Dem Kanzler des Kaiserlichen Konsulats in Alexandrien, Vize-Konsul Gabriel ist auf Grund des 8. 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den 
Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Abwesenheit oder Behinderung 
des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, 
mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Vize-Konsul Humbert, der den beurlaubten Vize-Konsul in Smyrna vertritt, ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den 
Amtsbezirk des Konsulats in Smyrna und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
Der Kaiserliche Konsul John S. Darling in Nassau, New-Providence (Bahamas-Inseln) ist gestorben. 
  
67
        <pb n="378" />
        364 
2. Handels- und Gewerbe = Wesen. 
Der Freundschafts-, Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins 
und der Republik Chile vom 1. Februar 1862 (Preußische Gesetz-Saammlung 1863 S. 761) ist am 
27. August d. J. von der chilenischen Regierung gekündigt worden. 
In Folge dieser Kündigung werden die Bestimmungen dieses Vertrages und der Zusatzverhandlung 
vom 14. Juli 1869, soweit sie nicht lediglich die friedlichen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen 
den vertragschließenden Theilen und ihren Angehörigen betreffen, mit Ablauf des 27. August 1896 außer 
Kraft treten. 
  
3. Polizei = Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
. Name und Stand Alter und Heimath Behoͤrde welche die Datum 
5 * d * Ausweisung Audu ungs— 
der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlufses. 
□ 
i. 2. 1 ¾ 4. . 6. 
a) Auf Grund des 5. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.]Wenzel Wenzel, (geboren am 12. Mai 1855 zu Mscherau, schwerer Diebstahl, Herzoglich sächsisches Mi.3. Oktober 
Handarbeiter und 
Schlosser, 
Gustav Bachmann, 
Schmiedegeselle, 
Peter Deburczyt, 
(Tyburczit, Tebuzet), 
Arbeiter,. 
Franzesko Dell! 
Oste, Arbeiter, 
Paul Philipp, 
Schlosser, 
Jakob Scheer, 
Schneider, 
Leopold Wundrack, 
Tuchscheerer, 
  
Böhmen, 
(4 Jahre Zuchthaus! nisterium, Abtheilung dess d. J. 
laut Erkenntniß vom Innern, zu Altenburg, 
13. Oktober 1891), 
b) Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 9. März 1860 zu Zofingen, 
Kanton Aargau, Schweiz, ortsangehörig 
ebendaselbst, 
geboren im März 1875 zu Czerwunka, 
Kreis Makowo, Rußland, russischer 
Staatsangehöriger, 
geboren am 8. Januar 1844 (1845) zu 
Udine, Italien, ortsangehörig eben- 
daselbst, 
geboren am 24. September 1845 zu 
Zöptau, Bezirk Schönberg. Mähren. 
österreichischer Staatsangehöriger, 
geboren im Jahre 1849 zu Grodek, 
Galizien, österreichischer Staatsange. 
höriger, 
geboren im Jahre 1860 (1861) zu 
Scheberotz, Bezirk Gitschin, Böhmen, 
ortsangehörig zu Reichenberg, eben- 
daselbst, 
  
  
Betteln, 
Landstreichen und 
Führung eines fal- 
schen Namens, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, falsche 
Namensangabe und 
verbotswidrige Rück. 
kehr, 
Betteln und verbots- 
widrige Rückkehr, 
Königlich preußischer Poli. 
zei- Präsident zu Berlin 
Königlich preußischer Re- 
gierungs= Präsident zu 
Marienwerder, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs - Präsident zu d 
Schleswig, 
Königlich preußischer Re- 
31. August d. J. 
2. Oktober 
d. J. 
3. Oktober 
.J. 
26. September 
gierungs · Präsident zul d. J 
Oppeln, 
Königlich bayerische Poli- 
zei Direktion München, d 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Bautzen, 
  
  
4 —. 
30. September 
. J. 
29. Augustd. J. 
Die Ausweisung des Drechslers und Tagelöhners Wenzel Puta aus Pravonin (Central.Blatt für 1895 S. 116 
Z. 7) ist zurückgenommen 
worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="379" />
        — 365 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Bu bexriehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 25. Oktober 1895. 43. 
: nU„ . ächti 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes 
Inhalt elz GConsnlat--#een Ermachtigungen Jur Vor- der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter 
36 
2. Finanz.Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
vom 1. April 1895 bis Ende September 1895 366 Reichsgebit.. ... .... 367 
  
1. Kon sulat Wesen. 
  
Dem Legations-Sekretär Freiherrn von dem Bussche-Haddenhausen, der den beurlaubten Kaiser- 
lichen Gesandten und General-Konsul, Grafen von Tattenbach, vertritt, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den das 
Sultanat Marokko umfassenden Amtsbezirk des Kaiserlichen General-Konsulats in Tanger und für die Dauer 
der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen 
und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Vize-Konsul Mertens, der den beurlaubten Kaiserlichen Konsul in Porto Alegre vertritt, ist auf 
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des Konsulats in Porto Alegre und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze 
lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
68
        <pb n="380" />
        366 
2. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schlusse des Monats September 1895. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Sol-, Einnahme Differenz 
Bezeichnuns Einnahme betrig, Ausfuhr- in denselben zwischen den 
vom Beginn des " Spalten 4 
der Etatsjahres bis Vergütungen Bleiben Zeitraum und 5 
—— —— 
Einnahmen. Monats (Spalte 4) — weniger 
“— -— A — — 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zöllel 199 331 401 4 867 935 194 463 466 183 977270 + 10 486 196 
Tabacksteuer 4 697 014 39 879 4 657 135 4 713 291 — 56 156 
Zuckersteuer. . 50 305 425 11713 492 38 591 933 36644 790 — 1947143 
Salzsteeernrnrnr 20 708 656 14 134 20 694 522 20 203 350 + 491 172 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 5754753 4 8 8067977 947776 1 065 8725 — 118099 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu- - 
schlag(einschließlichBrennsteuer). 56674421I 134510 56 539 911 60 723 946 — 4184035 
Brausteeernr 14 019 360 32 382 13 986 978 13 241 810 + 745 168 
Uebergangsabgabe von Bier 1 800 134 — 1 800 134 1 751 428 — 48 706 
Summe 353 291 164 21 609 309 331 681 855 322 321 760 + 9360 095 
Stempelsteuer für 
a) Werthpapietrrrerer 7 150 492 — 7 150 492 3411 842 —+ 3 738 650 
b) douf u. sonstige Anschaffungsgeschäfte, 10 343 174 63 297 10 279 87] 6710 300 K+ 3569 577 
e) Loose zu: 
Privatlotterien 1 999 646 — 1999 646 1 353 369 + 646 277 
Staatslotterien 6 528 090 — 6 528 090 3 325 432 + 3202 658 
Spielkartenstemzpel — — 539 378 543 630 — 4252 
Wechselstempelsteeer — — 4198 463 4 045 567/ 152896 
Post- und Telegraphen-Verwaltung. — — 136081252 127796231 4 8285021 
Reichseisenbahn-Verwaltung — — 34654 000 32667 000*) — 1987 000 
*) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 297 599 M. höher. 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist. Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungs- 
osten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende September 1895: 
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom .6 ; Differenz zwischen den 
Beseichnung Beginn des Etatsjahres d — Spalten 2 und 3, 
der bis zum Schlusse des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats — weniger 
1„8„ * # /4 A 
1. 2. 3. l 4. 
Zölle 176 587 562 165 749 757 + 10 837 805 
Tabacksteuer 4 034 528 4 377 044 — 342 56 
Zuckersteuer 38.579 777 40 791 139 — 2211362 
Salzsteeer 20 041 067 19 581 862 + 459205 
Maischbottich= und Branntweinmaterialsteuer . 6 633 918 7 467 515 — 833 597 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag 
(einschließlich Brennsteuer). . . . .. 47 953 028 50 226 675 — 2273 647 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 13 416 235 12 741 835 + 66874400 
Summe 307246 115 300 935 827 + 6 310 288 
Spielkartenstempel. 615 619 571 781 + 43 838
        <pb n="381" />
        367 
3. Marine und Schiffahrt. 
Das dritte Heft des XI. Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des 
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen &amp; Co. in 
Hamburg erschienen und zum Preise von 2,5 — zu beziehen. 
  
4. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
e — — Grund des 
r der Bestr Rusweisung Ausweisungs 
i der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlufses. 
S. 
1. 2. 3 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des §5. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.|Wenzel Niederl, sgeboren am 14. Februar 1848 zusschwerer Diebstahl im Königlich bayerisches Be.4. Oktober 
Schweizer, Schönberg, Bezirk Prachatitz, Böhmen, Rückfalle (8 Jahre zirksamt Donauwörth, d. J. 
österreichischer Staatsangehöriger, Zuchthaus, laut Er- 
kenntniß vom 5. Ok- 
tober 1887), 
2. Johann Stroß, geboren am 25. Dezember 1866 zu Raub (6 Jahre Zucht-dasselbe, desgleichen. 
Zinngießer, Schüttenhofen, Böhmen, österreichischer haus, laut Erkennt. 
Staatsangehöriger, niß vom 3. Oktober 
1889), 
3. Johann Wolf, geboren am 7. Juli 1872 zu Haslau, Diebstahl im wieder-Königlich preußischer Re. Oktober 
Schneider, Bezirk Eger, Böhmen, ortsangehörig holten Rückfalle (2 gierungs-Präsdent zu|d. J. 
ebendaselbst, Jahre 6 Monate Zucht= Breslau, 
haus, laut Erkenntniß 
vom 4. Mai 1893), 
  
Die Zigeuner: 
Franziska Bern- 
hardt, ledig, 
— 
à 
b) Franz Bramberger, 
.Friedrich Gabriel, 
Buchbinder, 
.Moritz Kasemetzki, 
Handelsmann, 
.Karl August Kögel, 
Cigarrenarbeiter, 
  
  
  
  
b) Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
27 Jahre alt, geboren zu Mucka, Bezirk 
Podersam, Böhmen, ortsangehörig zu 
Oberhanichen, Bezirk Reichenberg, eben. 
daselbst, 
17 Jahre alt, ortsangehörig zu Ober- 
hanichen, 
geboren am 10. November 1869 zu 
Arnau, Bezirk Hohenelbe, Böhmen, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
geboren im Juni 1853 zu Gollin, Gou- 
vernement Kalisch, Polen, russischer 
Staatsangehöriger, 
geboren am 6. November 1864 zu Neu- 
stadt, Oesterreich, ortsangehörig zu 
Tetschen, Böhmen, 
  
Landstreichen, 
  
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, 
Landstreichen und 
Betteln, 
  
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Bautzen, 
dieselbe, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Köslin, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Münster, 
  
  
19. September 
d. J. 
13. September 
d. J. 
10. Oktober 
d. J. 
24. September 
d. J 
  
68“
        <pb n="382" />
        368 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath . Behörde, welche die Datum 
— 5 Grund Ausweisun des 
S der Bestrafung Ausweisungs- 
7 der Ausgewiesenen. " beschlossen hat. beschlufses. 
1 2. I 3. 4. 5. 6. 
8. Die Zigeuner: ..... 
a)FranziskaLagrin,31Jahrealt,ortsangehörigzuNeusLandftreichenund nich sechche:v2 15. September 
ledig, stadtl, Bezirk Friedland, Böhmen, Betteln, BSeneban «- 
b)ReinholdLagrin,geborenimJahre18723uNeUstadtl,Landstreichen, autzen, 
9. Siegmund Pfreundt-geboren am 2. Februar 1859 zu Inns-Betteln und verbots- Polizei-Behörde zu Ham- 11. Oktober 
ner, Kommis, bruck, Tirol, österreichischer Staats= widrige Rückkehr, burg, d. J. 
angehöriger, 
10.Emil Rychetzky, geboren am 26. April (25. oder 27. März Diebstahl im Rückfall, Königlich sächsische Kreis- 4. September 
Schlosser, 1858) zu Rostok, Bezirk Smichow, Landstreichen und hauptmannschaft d. J. 
hüübmen, österreichischer Staalsange Betteln, Bautzen, 
öriger, 
11.|Franz Scholz, geboren am 17. Juni 1847 zu Ditters-Betteln und verbots-Polizei-Behörde zu Ham--B. Oktober d. J. 
Tischler, bach, Böhmen, österreichischer Staats. widrige Rückkehr, burg, 
angehöriger, 
12. Die Zigeuner: 
a) Johann Weinlich,6 Jahre alt, geboren zu Glasersdorf, 
Musiker, Bezirk Starkenbach, Böhmen, Landstreichen, Königlich sächsische Kreis= 19. September 
b) Katharina Weinlich, Jahre alt, geboren zu Rochlitz bei hauptmannschaft d. J. 
ledig, Starkenbach, Bautzen, · 
c)JofefWeinlich, 41 Jahre alt, geboren zu Rochlitz, 
  
Musiker, 
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Hepmanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="383" />
        — 369 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
––. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. November 1895. 9# 44. 
. 2. Zoll- und Steuer--Wesen: Veränderungen in dem Stande 
sr— escsn zuresteziung Bines Konkular oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen 369 
stands-Akten Seite 369 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
·········· Reichsgebiet37l 
  
l.Konsulat-Wesen. 
  
Der KaiserlicheKonsulinCoruiia(Spanicn)hatHerrnManuelLamelaAmeijendazumKonsular- 
Agenten in Muros bestellt. 
  
Dem Dolmetscher Thiel bei dem Kaiserlichen Konsulat in Hiogo—Osaka ist auf Grund des 8. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts— 
bezirk des Konsulats die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Behinderung des 
Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzu- 
nehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Im Bezirk des Hauptsteueramts Breslau! ist das Steueramt I. zu Canth und die mit demselben 
verbundene, für die Zuckerfabrik zu Groß-Peterwitz zuständige Zuckersteuerstelle nach Groß-Peterwitz 
verlegt worden. 
Das Steueramt l. zu Dramburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Schivelbein ist in ein 
Steueramt IlI. und das Salzsteueramt l. zu Salzderhelden im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden 
in ein Salzsteucramt ll. umgewandelt worden. 
69
        <pb n="384" />
        — 370 — 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptsteueramt zu Trier die Befugniß zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß 
eingehenden Begleitscheingüter, 
dem Steueramt I. zu Trachenberg im Bezirk des Hauptsteueramts Breslau lI die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz, 
dem Steueramt I. zu Nauen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Brandenburg a. H. die Be- 
fugniß zur Abfertigung der mit Begleitschein I unter Kollo= oder Raumverschluß eingehenden, zum 
Wiederausgange bestimmten leeren Säcke und zur Abfertigung von Waaren der Tarifnummer 221 zu 
andern als dem höchsten Zollsatze dieser Nummer, 
dem Steueramt I. zu Fürstenwalde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Frankfurt a. O. die 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II, 
der Zollabfertigungsstelle am Lizentbahnhof zu Königsberg i. Ostpr. die Befugniß zur Ab- 
fertigung von Wollengarn als hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu den Zollsätzen 
der Tarifnummer 41 c 2 und 
dem Hauptzollamt zu Geestemünde die Befugniß zur Abfertigung der zur Gewährung der 
Abgabenvergütung angemeldeten Kakaowaaren. 
Im Königreich Bayern. 
Dem Nebenzollamt I. zu Waldmünchen im Bezirk des Hauptzollamts zu Furth a. W. ist die 
Befugniß zur Abfertigung des Waaren-Ein= und Ausganges im Eisenbahnverkehr (§§. 63 und 66 bis 71 
des Vereinszollgesetzes) und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß ankommenden Begleit- 
scheingüter beigelegt worden. 
Im Königreich Sachsen. 
Dem Hauptsteueramt zu Meißen ist die Befugniß beigelegt worden, Waaren der Nummern 41 45 
und 41 d6 des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern abzufertigen. 
Im Großherzogthum Baden. 
Dem Nebenzollamt I. zu Pforzheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe ist das all- 
gemeine Niederlagerecht (§. 98 des Vereinsgollgesetzes) sowie die unbeschränkte Befugniß zu Abfertigungen 
im Eisenbahnverkehr beigelegt worden. 
Im Großherzogthum Hessen. 
Der Orts-Einnehmerei zu Birkenau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Darmstadt ist die Be- 
fugniß ertheilt worden, unter Wagenverschluß eingehende übergangssteuerpflichtige Sendungen zum Eingang 
abzufertigen. Die gleiche Befugniß ist auch dem Steueramt Viernheim in demselben Hauptamtsbezirk 
beigelegt und dasselbe zugleich zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Wein, Obstwein und Bier 
ermächtigt worden. 
In Groß-Umstadt ist eine dem Hauptsteueramt zu Offenbach untergeordnete Zuckersteuerstelle 
als Hebe= und Abfertigungsstelle für die daselbst bestehende Rübenzuckerfabrik mit den im §. 34 Abs. 2 der 
Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz allgemein vorgesehenen Befugnissen errichtet worden. Der- 
selben sind bis auf weiteres zugleich die Geschäfte der Orts-Einnehmerei zu Groß-Umstadt übertragen worden. 
Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Die bisher mit dem Steueramt in Camburg verbunden gewesene Zuckersteuerstelle ist in eine 
selbständige Zuckersteuerstelle umgewandelt worden.
        <pb n="385" />
        371 
3. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
reichisch Schlesien, 
österreichischer 
Staatsangehöriger, 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
% — – Grund des 
9 der Bestrafun Ausweisung Ausweisungs- 
r der Ausgewiesenen. 9r beschlofsen hat. beschlufses. 
E□ 
1. 2. l 3. 4. .. 6. 
à) Auf Grund des 5. 39 des Strafgesetzbuchs: 
.] Peter Matz, Ofen- sgeboren am 3. Oktober 1853 zu Kesselischwerer Diebstahl Königlich sächsische Kreis. 28. August d. J. 
setzer, Bezirk Böhmisch-Leipa, Böhmen, orts. (2 Jahre Zuchthaus, hauptmannschaft 
angehörig ebendaselbst, laut Erkenntniß vom Dresden, 
28. September 1893), 
.Anton Tischer, geboren am 7. September 1866 zu Neu. desgleichen, dieselbe, desgleichen. 
Fleischergehülfe, dorf, Bezirk Gablonz, Böhmen, orts- 
angehörig ebendaselbst, 
b) Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs: 
SJosef Bernsen, geboren am 6. Mai 1858 zu Enschede, Landstreichen und Königlich preußischer Re-]18. Oktober 
Arbeiter, Niederlande, niederländischer Staats-Betteln, gierungs - Präsident zusd I. 
angehöriger, Osnabrück, 
.Jakob Chesi, Messer-geboren am 11. Dezember 1879 zu Landstreichen, Betteln Königlich bayerische Poli. 14. Oktober 
schmied, München, ortsangehörig zu Fisto, Be. und Unterschlagung, zei--Direktion München, d. J. 
zirk Tione, Drol, 
.Gustav Gold- geboren am 19. August 1852 zu Kollin, Landstreichen und Stadtmagistrat Augsburg, 28. September 
schmidt, Kaufmann, Böhmen, österreichischer Staatsange. Führung falscher Bayern, d. J. 
höriger, Legitimationspapiere, 
.Era Kwiatkowskafgeboren am 2. Mai 1847 zu Dobrzyn, Landstreichen, Betteln Königlich preußischer Re.16. Oktober 
(Kwiatkowski), Rußland, russische Staatsangehörige, und falsche Namens. gierungs= Präsident zu d. J. 
Arbeiterin, angabe, Marienwerder, 
.Karl Lindner, geboren am 5. Juni 1863 zu Maria-Betteln, Königlich sächsische Kreis. 23. September 
Bäckergeselle, hilfsberg, Bezirk Falkenau, Böhmen, hauptmannschaft d. J. 
österreichischer Staatsangehöriger, Bautzen, 
.Anton Sagner, geboren am 21. Januar 1821 zu Groß-desgleichen, Königlich preußischer Re. 22. Oktober 
Fleischer, Auerschin, Bezirk Senftenberg Böhmen, ierungs = Präsident zusd. J. 
österreichischer Staatsangeböriger. reslau, 
IRudolf Tief, Bild= geboren am 13. Dezember 1852 (12. De. desgleichen, derselbe, 19. Oktober 
hauer, zember 1853) zu Freiwaldau, Oester- d. J. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="386" />
        <pb n="387" />
        — 373 — 
Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
J——.———————————— 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und SZuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 8. November 1895. 6 45. 
Inhalt: 1. Konsulat -Wesen: Bestellung eines Konsular- eines neuen statistischen Waarenverzeichnisses und eines 
Agenten; — Ermächtigung zur Vornahme von Ciovil= Verzeichnisses der Massengüter; — Befugniß einer Zoll- 
stands-Akten; — Entlassung. . Seite 373 stelle zur Abfertigung von Wollengarn als hartes Kamm- 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende garn; — Zollerlaß bei der Ausfuhr von Fabrikaten 
Oktober 189585. 3474 für das dazu verwendete Paraffin und Carnaubawachs 376 
3. Zoll= und Steuer-Wesen: Herausgabe eines neuen amt- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
lichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif; — desgleichen Reichsgebiit.. J377 
  
  
1. Kon sulat-Wesen. 
Der Kaiserliche Vize-Konsul in Grimstad (Norwegen) hat den Kaufmann Thomas Henschien an Stelle 
des verstorbenen J. A. Henschien zum Konsular-Agenten in Lillesand bestellt. 
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Constantinopel beschäftigten Gerichts-Assessor von Versen 
ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem 
Schutze duebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu 
beurkunden. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Cap Haiti, Johs. Tischer, ist die nachgesuchte Entlassung aus 
dem Reichsdienste ertheilt worden. 
  
70
        <pb n="388" />
        374 
2. Bank 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passitva. 
Event. 
* Sonstige *5“ bintgh 
S 2 -. s 
ezet . tägli · 
Z B z ch nung Grund- Reserve· Noten - Gegen Unge Gegen feut Gegen keiten Gegen Sonstige Gegen Summe)Gegen keiten 
* der 30. Sept,. beckte 30. Sept. 30. Sept.mit 30. Sept. 30. Sept, der 0. Sept. . 
2 Kapital.] Fonds. Umlauf. Ver- - Passiva. weiterge- 
rx Banken. 1895. Noten. 1895. bindlich. 1895. Kündi.895. 1895.Passivra895. gebenen 
— keiten. gungs. dischen 
“ frist. Wechseln. 
2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 
1|Keichsbank 120 000 30 00011 192 093— 906711248 010,— 91448 437248 — 5290 — — 11 56)+ 1 887|1 793910H— 94074 — 
l 
2 Frankfurter Bank 18 000 4800 13386— 187 8 197 — 5216 400 13527—Mi 1236 9— 137|] 56 419 572 1 867 
3 Bayerische Notenbank 7500 1 865 65 073— 1 1 30 160 — 13978665— 1206 — — 2656— 11185759 — 2320 1 40 
4Sächsische Bank zu Dresden 30 000 4676 51287— 6341 13 501.— 3 v 23899 — 12311 216014 1284 8334 132 2096 — 6 193 2 175 
5 Wurttembergische Notenbank 9 000 776 23945 230 10622 265 1511 + 413 71— 14 481—— 57| 85787—- 714 1 283 
6 Badische Bank. 9 000 1 650 16260 1 0244 29 2774— 68 — — 487— 5 O 180|+ 1013 1 140 
7 Bank für Süddeutschland 15 672 1789 13821- 558 8 647— 160 977 — — — 570— 50 31958 608 1 173 
8 Braunschweigische Bank. 10 500 690 2620|1 65 1 77/— ½ 3091 — 485 1516+— 432 116— 18 563— 979 493 
l 
Zusammen 219 46 25511 378 483 96 331 153— 96 4 183 982 — 6937 36 718+ 296619 760|+ 1 9982 184 872 — 98 v 9629 
l 
  
  
Bemer kungen. 
Zu Spalte 5°: Davon in Abschnitten zu 100 M = 966 642 900 4. 
Zu Spalte 9 Nr. 27: 
9. 
#— 
X 
91 136 
500 
1000 
A. - 
Darunter 129 700 K noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
26 122 000 K (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
383 982 500 M, 
  
1 und 2). 
.Gurlden-= und Thalernoten.
        <pb n="389" />
        Wesen. 
banken Ende Oktober 1895 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende September 1895. 
auf Tausend Mark.) 
375 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
AGeotiva. 
2 
Gegen Reichs. Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Gegen Summe Gegen 7 
Metall- Sonstige z 
30. Sept.kaffen= 30. Sept.anderer 30. Sept. Wechsel. 30. Sept. Lombard. 30. Sept.Effekten. 30. Sept. Atti 30. Sept. der 30. Sept. 
Bestand.1. deine. 1895. Sanden, 1895. 1895. 1895. 1805. 1895.tivo. 189. 
- 
2 
2 
18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 80. 31. 32. 33. 34. 
913 858 — 66620 430 352 9765+ 1001 S 45671 98 323 — 51576 11132 4 35417 53550 — 3021 70CCD 
4839 — 29 24 4 6 326 — 60 31 619 — 1881 11 323 + 2276 5907 88 z 130 + 322 57267 6662 
1 # 
31 07 613 34 — 27 3 80— 292 45 821 — 3129 3255 J 420 56— 35 *§in + 130 85 759 — 232213 
21175 148 s92 + 262 15650 3242 81 067 — 1200 3 405 1174 507— 386 9501 — 60 32296— 6193 
1 
112174 179 108 — 1968 — 214 20 224. +M 791 1176 + 81 8 — 756 — 126 3578½ 715 
5956 + 1f13 12 — 10 137F 29 20 810 200 818 + 133 170 65 2238 — 137 30 180 T 10136 
4880 + 2s5 10 — 6 281. 1290 17 106— 746 1906 — 71 4874 — 2 808+ 1 027 319588 6087 
i 
682 4 24 2/ 23 140— 40 5749— 978 2748— 371 413— 34 5 0 + 348 18 7600 10086 
l 
993 700 4 12571 21 ozn +— 600)32086— 2399 909338 — 50655 123280 — 50262 23 280 + 4939 82 sso — 20582185 922 9 57S 
. l 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
70“
        <pb n="390" />
        — 376 — 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. v. M. ein neues amtliches Waarenverzeichniß zum 
Zolltarif mit Geltung vom 1. Januar nächsten Jahres ab festgestellt. 
Eine käufliche Ausgabe erscheint in R. v. Deckers Verlag, Königlicher Hofbuchhändler G. Schenck, 
Berlin SW., Jerusalemerstraße Nr. 56. 
Berlin, den 1. November 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
Bekanntmuchung. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. v. M. beschlossen, ein neues statistisches Waaren- 
verzeichniß und Verzeichniß der Massengüter, auf welche die Bestimmung im §. 11 Absatz 2 Ziffer 3 des 
Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, Anwendung findet, mit dem 
1. Januar 1896 in Kraft zu setzen. « 
Der Vertrieb der neuen Ausgabe der Verzeichnisse ist der Buchhandlung R. v. Deckers Verlag 
(G. Schenck) in Berlin übertragen worden. Der Ladenpreis beträgt 80 Pf. für ein brochirtes Exemplar. 
Berlin, den 6. November 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober d. J. beschlossen, dem Hauptzollamt in Hof 
die Befugniß zur Abfertigung von Wollengarn als hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 Centimeter 
Länge zu den Zollsätzen der Tarifnummer 41#2 beizulegen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober d. J. beschlossen, die obersten Landesfinanz- 
behörden zu ermächtigen, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufes und der erforderlichen besonderen Kontrol- 
maßregeln, Gewerbetreibenden, welche in zollsicher abgeschlossenen Räumen unter ständiger amtlicher 
Ueberwachung Ceresin oder Carnaubawachspräparate für den Export herstellen, bei der Ausfuhr der 
Fabrikate den Erlaß des Zolles für das nachweislich verwendete Paraffin und Carnaubawachs zu gewähren.
        <pb n="391" />
        377 
4. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2 —4 — Grund „ des 
* der Bestrafun Ausweisung Ausweisungs- 
r der Ausgewiesenen. ¾. beschlossen hat. beschlusses. 
□# 
1. 2. l 3. 4. . 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.] Josef Bucher, geboren am 17. Juni 1871 zu Littau, schwerer Diebstahl und Kaiserlicher Bezirks-Prä-/22. Oktober 
Maurergeselle, Kanton Luzern, Schweiz, schweizerischer gefährliche Körper= sident zu Colmar, d. J. 
HPinkus Merlin, 
.]Peter Badan, 
.Ladislaus Endl, 
. Dorothea Ferus, 
.Julius Hagner, 
.Marianne Ko- 
Staatsangehöriger, 
Handelsmann, pol, Galizien, 
  
  
b) Auf Grund des S. 362 
geboren am 15. Juni 1864 zu Andrichau, 
Bezirk Wadowice, Galizien, ortsange- 
hörig ebendaselbst. 
geboren im Jahre 1846 zu Pissen, 
Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 24. Oktober 1858 zu Bud- 
weis, Böhmen, ortsangehörig eben- 
daselbst, 
geboren am 29. Oktober 1852 zu Schwaz, 
Tirol, ortsangehörig daselbst, 
Bäckergeselle, 
Schuhmacher, 
Photograph, 
  
. Maria Ilg (Jilg), geboren am 27. April 1863 zu Wig— 
Fabrikarbeiterin, stadtl, Bezirk Troppau, Oesterreichisch- 
Füleen. österreichische Staatsange- 
örige, 
60 Jahre alt, geboren zu Kleczow, Be- 
zirk Wadowice, Galizien, österreichische 
Staatsangehörige, 
walczyk 
ehelicht, 
unver- 
Aloys Schlesinger, geboren am 10. Mai 1867 zu Wor- 
Müller, lischka, Bezirk Landskron, Böhmen, 
  
geboren am 18. März 1870 zu Tarno- 
verletzung (1 Jahr 
6 Monate Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
11. Mai 1894), 
Wiederholter ver- 
suchter Bandendieb- 
nach mehr- 
Vorbestra. 
fung wegen Diebstahl 
Urkundenfäl- 
schung (2 Jahre 6 Mo- 
nate Zuchthaus, laut 
Erkenntniß vom 1. 
stahl 
maliger 
und 
  
Mai 1893), 
Landstreichen, 
gewerbsmäßige 
zucht, 
Landstreichen, 
desgleichen, 
Betteln, 
desgleichen. 
  
  
Diebstahl und Betteln, 
Un-Königlich preußischer Poli- 
zei-Präsident zu Berlin.d 
Landstreichen und 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Posen, 
  
des Strafgesetzbuchs: 
Königlich preußischer Re- 
Oppeln, 
Königlich bayerisches Be- 
zirksamt Weilheim, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Stadtmagistrat Augsburg, 
Bayern, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Oppeln, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs .= Präsident zu 
Trier, 
gierungs = Präsident zu d 
5. August d. J. 
  
17. Oktober 
. J. 
7. September 
d. J. 
3. Oktober 
.J. 
22. Oktober 
d. J. 
9. Oktober 
d. J. 
26. September 
d. J. 
30. Oktober 
d. J. 
  
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="392" />
        <pb n="393" />
        — 379 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamt des Innern. 
— .. P "„ . 1 
Bu beziehen durch alle Postanstalten und SZSuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. November 1895. 6 OW46. 
Inhalt: 1. Versicherungs-Wesen: Bezug der Invaliditäts- die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskoften der 
und Altersrenten von Personen in ausländischen Grenz. Reichsbeamten, vom 21. Juni 1877 382 
bezirken SSreite 379 5. Marine und Schiffahrt: Bestimmungen über die gegen- 
2. Zoll- und Steuer- Wesen: Teitelverleihung an einen seitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland 
Stations.-Kontrobblrlrlrlrl. 3279 und Dänemoarrrrrkkk 385 
3. Militär-Wesen: Nachtrag zum Gesammtverzeichniß der 6. Justiz-Wesen: Erscheinen des siebenten Jahrgangs der 
zur Ausstellung von Zeugnissen über die Besähigung für „Deutschen Justiz= Statistiklitkkk. 33546 
drß- einjährigfreiwilligen Militärdienst berechtigten Lehr- 7. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilungen 
anstatteen 305680 386 
4. Allgemeine Verwaltungs- Sachen: Anderweite Klassi- 8. Holizei. Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
fizirung der Marinebeamten zur Verordnung, betreffer Reichsgebttt 387 
  
  
1. Versicherungs = Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober d. J. beschlossen, daß die Bestimmung im §. 34 
Ziffer 4 des Gesetzes über die Invaliditäts= und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 97), derzufolge ein Anspruch auf Rente vorbehaltlich besonderer Bestimmungen solange ruht, als der 
Berechtigte nicht im Inlande wohnt, neben den in den Bekanntmachungen vom 16. Mai 18915) und vom 
5. Mai 189277*) aufgeführten Grenzbezirken auch für die K. K. österreichische Bezirkshauptmannschaft 
Schwaz außer Kraft gesetzt werde. 
Berlin, den 9. November 1895. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
v. Boetticher. 
  
2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Dem Stations-Kontrolör, Hauptzollverwalter Rösch in Hannover ist von Seiner Majestat dem Könige 
von Württemberg der Titel und Rang eines Finanz-Assessors verliehen worden. 
  
*) Central--Blatt S. 97. 
* ) Central--Blatt S. 317. 
71
        <pb n="394" />
        — 380 — 
3. Militär = We sen. 
Uachtrags - Verzeichniß 
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be- 
rechtigt sind. 
(Vgl. Bekanntmachung vom 11. Juni 1895, Centr.-Bl. S. 189.) 
Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Geffentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Norden: 7) Gymnasium (bisher ohne Dispensationsbefugniß). 
Wandsbek: Gymnasium (bisher: verbunden mit Real-Progymnasium. — Letzteres ist zu Michaelis 1895 
eingegangen). 
b. Real-Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Hannover: Leibnizschule (Real-Gymnasium) — bisher Leibniz-Real-Gymnasium, unter A. b. l des Haupt- 
verzeichnisses. — 
c. Ober-Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Flensburg: 1Ober-Realschule (mit wahlfreiem Unterricht in der Handelswissenschaft — verbunden mit 
Landwirthschaftsschule) — bisher Realschule, unter C. b. I des Hauptverzeichnisses. — 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) Klasse 
zur Darlegung der Befähigung nöthig ist. 
b. Realschulen. 
Großherzogthum Hessen. 
Gernsheim: Realschule (bisher: höhere Bürgerschule, unter C. d. 1 des Hauptverzeichnisses). 
*) Gymnasium mit der Befugniß, Befähigungszeugnisse auch seinen von dem Unterricht im Griechischen dispen- 
sirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen 
und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
        <pb n="395" />
        — 381 — 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
Befähigung gefordert wird. 
b. Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Berlin: 1 Neunte Realschule. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Michaelistermin 1895. 
. Real-Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
Wandsbek: Das mit dem Gymnasium verbundene Real--Progymnasium ist zu Michaelis 1895 eingegangen. 
d. Höhere Bürgerschulen. 
Großherzogthum Hessen. 
Dieburg: Höhere Bürgerschule (##Realschul-Abtheilung und Progymnasial-Abtheilung). 
Anmerk. Die Anerkennung hat für beide Abtheilungen rückwirkende Kraft bis zum Oster- 
termin 1895. 
e. Andere öffentliche Lehranstalten. 
Königreich Preußen. 
Flensburg: K Landwirthschaftsschule (verbunden mit Ober-Realschule). 
Privat-Lehranstalten.— 
Königreich Preußen. 
Danzig: Die Handels-Akademie unter Leitung des Dr. Otto Völkel ist im Laufe des Jahres 1895 ein- 
gegangen. 
St. Goarshausen: 1 Erziehungs-Institut (Institut Hofmann) des Dr. Gustav Müller (früher Karl Harrach). 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Michaelistermin 1895. 
Lauterberg a. Harz: 1 Höhere Privat-Knabenschule des Dr. Paul Bartels. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1895. 
Königreich Sachsen. 
Dresden: ## Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Pastors a. D. Johannes Friedrich 
Ludwig Prinzhorn (früher Ernst Böhme). 
Großherzogthum Hessen. 
Offenbach a. Main: 1X Goetheschule des Dr. Pius Sack. 
Anmerk. Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 
1897 einschließlich Geltung. 
Herzogthum Anhalt. 
Ballenstedt: Progymnasiale-Abtheilung (Privat-Progymnasium) des Instituts des Dr. Otto Wolterstorff. 
Berlin, den 9. November 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Schroeder. 
Z *x) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines 
Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von der 
Aufsichtsbehörde genehmigt ist. 
  
71“
        <pb n="396" />
        – 382 — 
4. Aslgemeine Verwaltungs-Scchen. 
Auf Grund der Vorschrift des §. 19 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die 
Umzugskosten der Reichsbeamten vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 249 — Marine-Verordnungs- 
Bl. S. 209) wird die Einreihung der Marinebeamten in die unter Nr. II bis VII des §. 1 und unter 
Nr. I bis VII des §. 10 dieser Verordnung aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des anliegenden 
Verzeichnisses hierdurch anderweit festgestellt. Das durch das Marine-Verordnungsblatt für 1887 S. 230 
bis 232 veröffentlichte Verzeichniß tritt außer Kraft. 
Berlin, den 1. November 1895. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
Hollmann. 
Verzeichniß der Marinebeamten. 
8. 1 g. 10 
der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugskosten der Beichs- 
beamten, vom 21. Juni 1875. 
Klasse II. Klasse 1. 
Direktoren der obersten Reichsbehörden. Direktoren der obersten Reichsbehörden. 
Direktor im Reichs-Marine-Amt. 
Klasse III. « Klasse II 
Vortragende Räthe der obersten Reichs- Vortragende Räthe der obersten Reichs- 
behörden. 1 behörden. 
Sorlrruncwornnen im RrihteMorine-umt. 
Direktor der Seewarte, 
Marine-Intendanten. 
Klasse IV. Klasse III. 
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden. 
Hülfsräthe im Reichs-Marine-Amt, 
Intendantur-Räthe, 
Hörbsarrr 
Ressortdirektoren : 
Betriebsdirektoren. 1 bei den Wersten. 
I Klasse IV. 
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. 
Intendantur-Assessoren, """"’"’ 
Auditeure, 
Pfarrer, 
Etatsmäßige Lehrer des höheren Schulfachs, 
Vorstand des Observatoriums in Wilhelmshaven, 
Konstrukteur für das Seezeichenwesen, 
Kartograph beim Reichs- „Marine-Amt, 
Abtheilungsvorstände der Seewarte, 
Garnisonbaubeamte, 
Bauinspektoren ]für Schiffbau, Maschinenbau, Hafenbau 
Baumeister I und Torpedobau,
        <pb n="397" />
        — 383 
8. 1 §. 10 
Vorstand des Torpedolaboratoriums, 
Lootsenkommandeur, 
Leitender Arzt des Werft-Krankenhauses in Wilhelmshaven, 
Geheime expedirende Sekretäre und Kalkulatoren 1 bei den obersten 
Geheime Registratoren ! Marinebehörden, 
Bibliothekverwalter beim Reichs-Marine-Amt, 
Kanzleivorsteher beim Reichs-Marine-Amt und Ober-Kommando, 
Oberzahlmeister. 
Regierungsbaumeister. l 
Klasse V. Klasse V. 
Sekretäre der höheren Reichsbehörden. Sekretäre der höheren Reichsbehörden. 
Vorstand des Chronometer-Observatoriums in Kiel, 
Civilassistent des Observatoriums in Wilhelmshaven, 
Assistenten der Seewarte, 
Intendantur-Sekretäre, 
Intendantur-Registratoren, 
Rendanten, 
Kontrolöre, 
Werftverwaltungs-Sekretäre, 
Gerichtsaktuare, 
Zahlmeister, 
Garnisonverwaltungs-Direktoren, 
Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 
Selbständige Kaserneninspektoren, 
Stationsapotheker,. 
Lazareth-Oberinspektoren, 
Lazarethverwaltungs-Inspektoren, 
Mleinstehende baernsnenuren 
eheime Sekretariats-Assistenten . 
Geheime Registratur-Assistenten ber en, Kleenfeen 
Geheime Kanzleisekretäre arinebehörden. 
Geheimer Kanzleiinspektor Z .-., 
Konftrultionszecchner beim Reichs-Marine-Amt, 
  
Intendantur-Referendare, 
Marinebauführer, 
Regierungsbauführer. 
. Klasse VI. Klasse VI. 
Subalternen der übrigen Reichsbehörden. Subalternen der übrigen Reichsbehörden. 
Intendantur-Sekretariats-Assistenten, 
Intendantur-Registratur-Assistenten, 
Unterzahlmeister, 
Nicht selbständige Kaserneninspektoren, 
Nicht alleinstehende Lazarethinspektoren, 
Schiffslazarethdepot-Inspektoren, 
Oberlootsen, 
Konstruktionszeichner bei der Inspektion des Torpedowesens, 
Werftbetriebs-Sekretäre, 
Werftsekretäre für Konstruktionsbüreaus (Konstruktionszeichner),
        <pb n="398" />
        — 384 — 
8.1 8. 10 
Werftsekretariats-Assistenten, 
Obermeister, 
Maschinenmeister, 
Werftoberbootsleute, 
Werftbootsleute, 
Werftmaschinisten I. Klasse, 
Werkmeister bei den Werften und Garnisonbauverwaltungen, 
Zeichner bei den Werften, den Garnisonbauverwaltungen, der Inspektion des Torpedowesens 
und dem Torpedo-Versuchskommando, 
Werftschreiber, 
Photographen bei den Werften, 
Garnison-Bauassistent, 
Bauschreiber, 
Kanzlisten der Stationsintendanturen und der Werften, 
Bibliothekassistent bei der Marine-Akademie und -Schule, 
Elementarlehrer, 
Schiffsführer beim Seezeichenwesen, 
Rechner beim Reichs-Marine-Amt und für das Observatorium in Wilhelmshaven, 
Kupferstecher beim Reichs-Marine-Amt. 
Vorstände der Agenturen der Seewarte, 
Civilmitglieder der Küstenbezirksämter, 
Techniker, 
Intendantur-Sekretariats= und Registratur-Appli- 
kanten, 
Werftverwaltungs-Sekretariats-Applikanten, 
Werftbetriebs-Sekretariats-Applikanten, 
Geheime Kanzleidiätare bei den 
KEuserchn-rarbe obersten Marinebehörden, 
Hülfsarbeiter bei der Seewarte, 
Lithograph beim Reichs-Marine-Amt. 
  
  
Klasse VII. Klasse VII. 
Unterbeamte. Unterbeamte. 
Büchsenmacher, 
Küster, 
Werkführer bei den Werften, 
Fechernnen . von Werftschleppdampfern, Schwimmkrähnen, Schwimmdocks, Dampfbaggern 2c., 
Spritzenmeister, 
Schleusenmeistergehülfen, 
Werftfeuermeister, 
Maschinist beim Artilleriedepot, 
Maschinist beim Torpedo= und Minenwesen, 
Materialienverwalter 
Maschinisten 
Steuerleute 
Untersteuerleute 
Lootsen I. und II. Klasse, 
Hafenlootsen, 
Vorsteher des Brieftaubenwesens, 
Botenmeister, 
beim Lootsen= und Seezeichenwesen,
        <pb n="399" />
        — 385 — 
8. 1 8. 10 
Geheime Kanzleidiener, 
Hausdiener, 
Büreaudiener, 
Pförtner, 
Hausaufseher bei der Marine-Akademie und -Schule, 
Hausaufseher bei der Deckoffizierschule, 
Magazinoberaufseher, 
Magazinausseher, 
Bauausseher, 
Aufseher bei dem Wasserwerk in Wilhelmshaven 
Kanal= und Deichaufseher, 
Kasernenwärter, 
Civil-Krankenwärter, 
Gefängnißwärter, 
Brückenwärter, 
Dockwärter, 
Kassendiener, 
Leuchtthurmwärter, 
Nebelsignalwärter, 
Drucker, 
Maschinist D. bei den Bildungsanstalten, den Lazarethen, dem Wasserwerk in Feldhausen, 
Untermaschinist den Garnisonwaschanstalten zu Kiel und Wilhelmshaven, den Dienst- 
Oberheizer . gebäuden für Kommando= und Verwaltungsbehörden und der Ent- 
Heizer wässerungsanlage in Wilhelmshaven, 
Sielwärter, 
Parkgärtner in Wilhelmshaven. 
Hülfskanzleidiener, f 
Hülfshausdiener, * 
Kanzleidiätare bei den Stationsintendanturen, 
Mechaniker, 
Werfthülfsschreiber, Werfthülfszeichner, 
Lootsenaspiranten, 
Todtengräber, 
Magazin= und Bau-Hülfsausseher, 
Hausknechte, 
Nachtwächter. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
Bestimmungen 
über die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland und Dänemark. 
Nachdem in Folge des Inkrafttretens der neuen deutschen Schiffsvermessungs = Ordnung vom 
1. März d. J. und des Nachtrags vom 10. März d. J. zur dänischen Schiffsvermessungs = Instruktion 
vom 7. September 1867 zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark eine anderweitige Vereinbarung 
wegen gegenseitiger Anerkennung der Schiffsmeßbriefe getroffen worden ist, werden die Schiffe der beider- 
seitigen Handelsmarinen, wie folgt, behandelt: 
1. In deutschen Häfen werden ohne Nachvermessung anerkannt: 
a) die vom 1. April 1895 ab ausgestellten nationalen Meßbriefe dänischer Segel= und 
Dampfsschiffe,
        <pb n="400" />
        — 386 — 
b) die vor diesem Zeitpunkt ausgestellten nationalen Meßbriefe dänischer Segel- und Danpf- 
schiffe einschließlich der im Appendix zum Meßbrief dänischer Dampfschiffe unter der 
Rubrik „British Rule“ eingetragenen Netto-Raumgehaltsangaben. 
2. In dänischen Häfen werden ohne Nachvermessung anerkannt: 
a) foo 1. Juli 1895 ab ausgestellten nationalen Meßbriefe deutscher Segel= und Dampf- 
iffe, 
b) die vor diesem Zeitpunkt ausgestellten nationalen Meßbriefe deutscher Segel= und Dampf- 
schiffe, einschließlich der nach §. 17 der deutschen Schiffsvermessungs-Ordnung vom 
20. Juni 1888 unter Anwendung des britischen Abzugsverfahrens für die Maschinen-, 
Kessel= und Kohlenräume ausgestellten Spezial-Meßbriefe deutscher Dampfschiffe. Deutsche 
Dampfschiffe, welche nicht einen solchen Spezial-Meßbrief, sondern nur einen regelmäßigen 
nationalen Meßbrief besitzen, können behufs Ermittelung des für die Entrichtung der 
Schiffsabgaben maßgebenden Netto-Raumgehalts die kostenfreie Nachvermessung der 
Maschinen-, Kessel= und Kohlenräume nach den Vorschriften des Nachtrags vom 10. März 
1895 zur dänischen Schiffsvermessungs-Instruktion verlangen. Kann diese Nachvermessung 
nicht erfolgen, so ist den Schiffen ein Abschlag in Höhe von 16 % von dem in ihren 
Meßbriefen nachgewiesenen Netto-Raumgehalt zu gewähren. Außerdem können sämmtliche 
deutsche Schiffe — Dampf= und Segelschiffe —, deren Meßbriefe vor dem 1. Juli 1895 
ausgestellt sind, den Abzug der nöthigenfalls durch Nachvermessung zu ermittelnden Räume 
für den Schiffsführer und für die Schiffsmaterialien (Kabelraum) von dem in ihren Meß- 
briefen nachgewiesenen Netto-Raumgehalt beanspruchen. 
Berlin, den 11. November 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rothe. 
  
6. Justi z-Wenssen. 
  
Im Verlage von Puttkammer und Mühlbrecht, Buchhandlung für Staats= und Rechtswissenschaft, hier- 
selbst N.W. Unter den Linden Nr. 64), ist ein siebenter Jahrgang der im Reichs-Justizamt bearbeiteten 
„Deutschen Justiz-Statistik 
erschienen und im Buchhandel zum Preise von 8 J¾4 zu beziehen. 
  
7. Kon su lat = Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Wirklichen Legationsrath und vortragenden 
Rath im Auswärtigen Amt von Schuckmann zum General-Konsul in Capstadt zu ernennen geruht. 
  
Dem zum Honorar-Iize Konlul für Oesterreich-Ungarn in Geestemünde ernannten bisherigen dortigen 
Konsular-Agenten Georg W. Claussen ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt wörden. 
Dem zum Konsul für Uruguay in Frankfurt a. M. ernannten Kaufmann Sebastian Cahn, sowie dem 
zum Vize-Konsul desselben Freistaats in Berlin ernannten Kaufmann Hermann Plaut ist Namens des 
Reichs das Exequatur ertheilt worden.
        <pb n="401" />
        387 
8. Polizei -Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
7 ““# der Fennunn. Ausweisung kensunze 
* der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlufses. 
3 2. I 3. 4. .. 6. 
a) Auf Grund des S. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.]| Peter Heyrendt, (23 Jahre alt, geboren zu Mühlenbachsschwerer Diebstahl 
10. 
  
  
Arbeiter (Former), 
Karl Kiesewetter, 
Versicherungs-In- 
spektor, 
Karl Weniger, 
Buchhalter. 
Friedrich Wilhelm 
Hamsa, Schlosser, 
Nikolaus Hondre- 
mont, Buchbinder, 
Josef Mollik, Kauf- 
mann, 
.Stefan Raben- 
steiner, Metzger, 
Gottfried Silewitz, 
Zuckerbäcker, 
Jakob Stähli, 
Tagelöhner, 
Anna Maria Willy, 
ledige Fabrik- 
arbeiterin, 
bei Luxemburg, Luxemburgischer Staats- 
angehöriger, 
geboren am 4. September 1862 zu Lohns- 
burg, Bezirk Ried, Oesterreich, orts- 
angehörig zu Schärding, ebendaselbst, 
geboren am 4. November 1828 zu 
Münster, Oberelsaß, durch Option 
französischer Staatsangehöriger, 
  
  
(2 Jahre Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
25. Oktober 1893), 
Erpreffungs= Versuch 
(1 Jahr 6 Monate 
Zuchthaus, laut Er. 
  
Herzogliche Kreisdirektion 2. November 
zu Braunschweig, d. J. 
Königlich bayerische Poli. 17. Juli d. J. 
zei-Direktion München, 
  
b) Auf Grund des S§. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 26. Mai 1872 zu Nirdorf. 
Bezirk Schluckenau, Böhmen, ortsan- 
gehörig zu Gabel, ebendaselbst, 
geboren am 19. Mai 1856 zu Luxem. 
burg, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 18. September 1859 zu 
Thein, Bezirk Holleschau, Mähren, 
geboren am 2. Dezember 1842 zu Alt- 
hofen, Bezirk St. Veit, Kärnthen, orts- 
angehörig daselbst, 
geboren am 21. August 1839 zu Mitan, 
Kurland, russischer Staatsangehöriger, 
geboren am 4. April 1873 zu Stallikon, 
Kanton Zürich, Schweiz, 
geboren am 5. Juli 1874 zu Courte- 
lary, Kanton Bern, Schweiz, orts- 
angehörig zu Lauperswyl, Bezirk 
  
Signau, ebendaselbst, 
  
kenntniß vom 15. 
März 1894), 
gewerbsmäßige Heh-Kaiserlicher Bezirks. Prä. 2. November 
lerei (8 Jahre Zucht= sident zu Colmar, d. J. 
haus, laut Erkennt- 
niß vom 14. Mai 
1888), 
Landstreichen, Königlich bayerische Poli--/29. Oktober 
zei-Direktion München, d. J. 
Betteln, Königlich preußischer Re. 5. November 
gierungs = Präsident zusd. J. 
Düsseldorf, 
Landstreichen, Betteln Großherzoglich badischer 25. Oktober 
und Führung falscher Landeskommissär zu d. J. 
Legitimationspapiere, Konstanz, 
Landstreichen, Königlich bapyerische Poli- 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
desgleichen, 
  
  
22. Oktober 
zeiDirektion München, d. J. 
Kaiserlicher Bezirks. Prä. 4. November 
sident zu Colmar, d. J. 
Großherzoglich badischer]l6. Oktober 
Landeskommissär zu d. J 
Konstanz, 
Großherzoglich badischer 7. November 
Landeskommissär zu d. J. 
Freiburg, 
  
  
Berlin, Carl Hevmanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="402" />
        <pb n="403" />
        — 389 — 
Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
   
im 
Reichsamt des Innern. 
ZBu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. November 1895. 6 MV 47. 
“““ußUt,.—“—“t“ zere iben uiherde Schsfe der deutschen Krirge 5s 
nahme von Civilstan en; —Entlassung; — Exequatur. Edn Wrns. 
Ertheilung sund uUmwandlung eines General. Lonsulats 3l Finang W“W⅝23 der Einnabmen des Neichs 
in ein Konsultt eite 389 ·' 
ZMatmeuudSchissnbttErfchetnendeslllNachtraqs 4. Sochel iestu- Ausweisung von Ausländern aus dem 
  
1. Kon fsulat-Wesen. 
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Sofia beschäftigten Gerichts-Assessor Haering ist auf 
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Abwesenheit 
oder Behinderung des Verwesers des Kaiserlichen General-Konsulats bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Guatemala, Sarg, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem 
Reichsdienste ertheilt worden. 
Dem an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen 
General-Konsuls L. G. Dyes zum Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen Konsul mit dem 
Amtssitz in Bremen ernannten Kaufmann Georg Albrecht sen. ist das Exequatur Namens des Reichs 
ertheilt worden. Gleichzeitig ist das Kaiserlich und Königlich österreichisch= ungarische Honorar-General- 
Konsulat zu Bremen in ein Honorar-Konsulat umgewandelt worden. 
  
22. Marine mund Schiffahrt. 
Der dritte Nachtrag zur Amtlichen Liste der Schiffe der iffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren 
Unterscheidungs-Signalen für 1895 ist erschienen. 
  
73
        <pb n="404" />
        390 
3. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schlusse des Monats Oktober 1895. 
  
  
— — — — — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll- 
Einnahme Differenz 
beträgt 
Bezeichnung Einnahme beträgt; #usfuhr. in densesben zoischen den 
Etatssahres bis Vergütungen Bleiben Zeitraum palten 
der und 5, 
zun Schlufe, des 2c. des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. Menat# en (Spalte 4) — weniger 
A #4 #4 # # 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 243 830 989 5729 605 238 101 384 226 186 556 + 11 914 828 
Tabacksteuer 5 831 767 60 521 5.771 246 5 629 389 + 141 857 
Zuckersteuer 60 758 472 13 256 655 47 501 817 46 960 647 + 541 170 
Salzsteuer 25 063 365 21.257 25 (042 108 24 526 923 + 515 185 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 7 100 867 6 005 836 1 095031 1268 90927— I73871 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu- 
schlag zu derselben. 68 605 321 77831 68 527 490 73 128 551 — 4 601 061 
Brennsteuer 524 837 187 878 336 959 — + 336959 
Brausteuer 16 811 114 47 073 16 764 041 15 734 396 + 1 029645 
Uebergangsabgabe von Bier 2111750 — 2111750 2 062 400 49 300 
Summe 430 638 482 25 386 656 405 251 826 395 497 814 + 9754 012 
Stempelsteuer für 
a Werthpapiere 8843 652 — 8 843 662 4939533 —+ 3904 119 
9 Faul- u. sonstige Anschaffungsgeschäfte 12 639 342 71208 12 568 134 8273475+ 4294659 
e) Loose zu: 
Privatlotterien 2410 765 — 2 410 765 1 468 574 — 942 191 
Staatslotterien. 8 243 062 — 8 243 062 4 760 244 + 3482 818 
Spielkartenstempel. — — 693 998 690 505 . 3 493 
Wechselstempelsteuer — — 5 017 18 791 1065 N 226 0833 
Post- und Telegraphen= „Verwaltung — — 164 042 100 153912 022 — 10 130 083 
Reichseisenbahn-Verwaltung — — 40 673 000 38152 000*) 2521000 
*) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 547.059 J. höher. 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist. Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungs- 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Oktober 1895: 
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom 6 Differenz zwischen den 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres d enssteimabme in. Spalten 2 und 3, 
der bis zum Schlusse des Vorfahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats — weniger 
A A — 
1. 2. 3. 4. 
Zölle . .. 213 075 429 200 500 265 + 12 575 164 
Tabacksteuer 7484 860 7 716 879 — 232 019 
Zuckersteuer 45 592 426 47279 164 — 18686 738 
Salzsteuer 23 .525 693 23 011 099 + 514 594 
Maischbottich= und Branntweinmaterialsteuer * 6 937 262 8 133 333 — 1 196 071 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Juschlag 
zu derselhlen 56 899 248 60 129 062 — 3229 8S14 
Brennsteuer 258 234 — + 258234 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 6 040 538 15 123 624 + 916914 
Summe 369 813 690 861 893 426 + 7920 264 
Spielkartenstempel. ... 703 695 « 655 474 + 48 221
        <pb n="405" />
        391 
4. Polizei 
= Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
S Naue und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Daum 
7 11#r der besratn Ausweisung Ausweisungs. 
der Ausgewiesenen. /% beschlossen hat. beschlusses. 
E□ 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.] Lauritz Emil An= (geboren am 9. Juni 1847 zu Kopen-schwerer Raub undfKöniglich preußischer Re.13. Oktober 
  
thonsen, Former, 
Johannes Hendrik 
Jansen, Anstreicher- 
geselle, 
Franz Marsoner, 
Bäcker, 
Josef Franz Mertz, 
Bäßckergeselle, 
Anton Franz Robert 
Johann Josef Mus- 
kiewicz, Kaufmann, 
Anton van Ree, 
Schreinergeselle, 
Schauel Sbitzki 
(Sbitzky), Handels- 
mann und Vorbeter, 
Karl Sendig, 
Schneider, 
  
hagen, ortsangehörig ebendaselbst, 
vorsätzliche 
1 Monat Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
21. Oktober 1889), 
bEorun) 
gierungs = Präsident zus d. J. 
verletzung (6 Jahre Schleswig, 
b) Auf Grund des 65. 362 des Strafgesetzbuchs: 
geboren am 7. August 1858 zu Dremdt, 
Niederlande, ortsangehörig ebendaselbst, 
geboren am 15. Februar 1875 zu Prag, 
Böhmen, ortsangehörig zu Ulten, Bezirk 
Meran, Tirol, 
geboren am 21. Januar 1876 zu Groß- 
Jedlersdorf bei Wien, ortsangehörig in 
Böhmisch-Leipa, 
geboren am 24. Oktober 1862 zu Kalisch, 
Russisch-Polen, 
geboren am 15. Februar 1853 zu Does- 
burg, Niederlande, niederländischer 
Staatsangehöriger, 
geboren im Jahre 1845 (1846) zu 
Dombranietz, Bezirk Warschau, russischer 
Staatsangehöriger, 
geboren am 26. Juni 1856 zu Hengsterer- 
feld, Bezirk Joachimsthal, Böhmen, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
  
Betteln, 
Landstreichen, Füh- 
rung fremder Le- 
gitimations-Papiere, 
falsche Namensan- 
gabe, 
Landstreichen, 
Betteln, 
desgleichen, 
Landstreichen, 
Betteln, 
  
  
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zused 
Düsseldorf, 
Königlich bayerische Poli- 
zei-Direktion München, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs= Präsident zusd 
Potsdam, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Zwickau, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs= Präsident zuld 
Düsseldorf, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zu 
Breslau, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs = Präsident zusd 
Potsdam, 
8. November 
2. November 
7. November 
3. August d. J. 
23. Oktober 
. J. 
8. November 
d. J 
13. November 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="406" />
        <pb n="407" />
        — 393 — 
CentralGlatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Bu beziehen durch alle Postanstalten und SZBuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. November 1895. M48. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung Seite 393 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Bestellung von Stations-Kon- 
2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Givil= trolöen . 394 
stands-Akten im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
393 Reichsgeiettttt:: 394 
  
  
1. Kon fulat= Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Franz Wolff an Stelle des 
auf seinen Antrag ausgeschiedenen Konsuls L. Wöltge zum Konsul in Jacmel (Haiti) zu ernennen geruht. 
  
2. Kolonial-Wesen. 
Dem von dem Landeshauptmann des Schutzgebiets der Neu-Guinea-Kompagnie mit der Vertretung des 
Assessors Mellien betrauten Ingenieur Mende in Herbertshöhe ist auf Grund des Reichsgesetzes vom 
15. März 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 71) die Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit I. Instanz 
im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie, gleichzeitig auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75) und des Reichsgesetzes, be- 
treffend die Eheschließung und Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, 
vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) für seine Person und für die Dauer seiner Thätigkeit als 
Richter I. Instanz im Schutzgebiete die allgemeine Ermächtigung ertheilt, im Bismarck-Archipel, bezüglich 
aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die 
Heirathen, Geburten und Todesfälle zu beurkunden. Die gleiche Befugniß ist ihm für Kaiser Wilhelms- 
land in Behinderungsfällen des dortigen Standesbeamten übertragen.
        <pb n="408" />
        — 394 — 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 
1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Kaulfuß in Mittelwalde an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Revisions-Inspektors Münster den Königlich 
bayerischen Hauptzollämtern zu Lindau, Memmingen, München, Pfronten und NRosenheim 
mit dem Wohnsitz in München, 
der Königlich preußische Steuer-Inspektor Bötcher in Posen an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Krumbholtz den Königlich 
preußischen Reichssteuerhebestellen in den hohenzolleruschen Landen, dem Königlich württem- 
bergischen Hauptzollamt zu Friedrichshafen, den Großherzoglich badischen Hauptsteuerämtern 
zu Konstanz und Singen, sowie in Bezug auf die Tabacksteuer und die Branntweinsteuer 
den in den Bezirken dieser Hauptämter gelegenen, mit der Verwaltung der gedachten Ab- 
gaben betrauten Königlich württembergischen Kameralämtern und Umgeldskommissariaten 
bezw. Großherzoglich badischen Finanzämtern mit dem Wohnsitz in Konstanz, 
. der Königlich sächsische Zoll-Inspektor Hacker zu Meißen an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Königlich sächsischen Zoll-Inspektors Lucius den Königlich preußischen 
Hauptzollämtern zu Liebau und Mittelwalde in Schlesien, sowie den Königlich preußischen 
Hauptsteuerämtern zu Glogau, Görlitz, Liegnitz, Sagan und Schweidnitz mit dem Wohnsitz 
in Schweidnitz und 
pder Königlich sächsische Zoll-Inspektor Thiele zu Zittau an Stelle des in den Landesdienst 
zurückberufenen Königlich sächsischen Zoll-Inspektors Rheinschüssel den fünf hamburgischen 
Hauptzollämtern zu Hamburg mit dem Wohnsitz in Hamburg 
als Stations-Kontrolör vom 1. November d. J. ab beigeordnet worden. 
  
4. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datun 
7 der Bestraf Ausweisung gusmessung 
. . er Bestrafung. · 
Z der Ausgewiesenen. ¾ beschlossen hat. beschlusses. 
1. # 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.Christoph Prechtl, sgeboren am 27. März 1870 zu Rein= schwerer Diebstahl und Königlich bayerisches Be. 2. September 
Schuhmacher, hausen, Bezirk Stadtamhof, Bayern, Betrug (2 Jahre 25 zirksamt Bamberg II, d. J. 
österreichischer Staatsangehöriger, orts- Tage Zuchthaus, laut 
angehörig zu Rothenbaum, Bezirk Erkenntniß vom 18. 
Klattau, Böhmen, August 1893), 
2. Heinrich Waltuch, geboren am 13. Februar 1865 zu Wien wiederholter schwerer Polizei-Behörde zu Ham. 2. Novemver 
  
Kutscher, früher österreichischer Staatsangehöriger, und versuchter schwe. burg, d. J. 
rer Diebstabl (4 Jahre 
1 6 Monate Zuchthaus, 
1 laut Erkenntniß vom 
25. Januar 1892),
        <pb n="409" />
        — 395 — 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2— * 2 Grund #1 #ui . des 
2 weisung 
S „ der Bestrafung. beschl hat Ausweisungs= 
der Ausgewiesenen. eschlossen beschlusses. 
1 2. 1 3. 4. 5. 6. 
b) Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3. Franziska Böhm, geboren am 12. August 1859 zu Dobern, Landstreichen und ge. Königlich sächsische 22. Oktober 
Fabrikarbeiterin, Bezirk Tetschen, Böhmen, ortsangehörig werbsmäßige Unzucht, Kreishauptmannschaft d. J. 
ebendaselbst, Dresden, 1 
4. Gottfried Friedli, geboren am 25. Februar 1861 zu Jüchten, Nichtbeschaffung eines Königlich preußischer Re- 19. November 
Viehwärter, Kanton Bern, Schweiz, ortsangehörig Unterkommens, gierungs = Präsident zu d. J. 
ebendaselbst, Düsseldorf, 
5. Salomon Koditschek geboren am 28. Mai 1874 zu Prag, Betteln, Königlich sächsische Kreis= 15. Oktober 
(Kodicek) Schneider= Böhmen, ortsangehörig zu Tucap, Be- hauptmannschaft d. J. 
gehülfe, zzirk Tabor, Böhmen, Zwickau, 
6. Franz Scholze, geboren am 15. August 1860 zu Dörfel, desgleichen, Königlich sächsische Kreis= 2.Oktober d. J. 
Spinner und Tage= Bezirk Reichenberg, Böhmen, öster- hauptmannschaft · 
,at'oeiter, reichischer Staatsangehöriger, Bautzen, 
  
  
Die durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Colmar vom 25. April 1885 aus dem Reichsgebiet 
verfügte Ausweisung des österreichischen Staatsangehörigen Bierbrauers Franz Six (Central-Blatt f. 1885 S. 201 Z. 15) ist 
zurückgenommen worden. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="410" />
        <pb n="411" />
        — 397 — 
Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
— —— — 2 
Zu betziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Donnerstag, den 5. Dezember 1895. 490. 
Inhalt: Militär-Wesen. Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen 
Seite 307 
Gesammtverzeichniß der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten Privat-Eisenbahnen 
Seite 183 
Verzeichniß der in den Bundesstaaten eingesetzten Vermittelungsbehörden 496 
  
Militär = Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Nachstehend wird 
1. ein seues „Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen 
Stellen“, 
2. ein neues „Gesammtverzeichniß der Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisen- 
bahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militär- 
anwärter vorzugsweise zu berücksichtigen“, 
3. ein „Verzeichniß der in den Bundesstaaten eingesetzten Vermittelungsbehörden“ 
zur öffentlichen Kenntuiß gebracht. 
Das Verzeichniß zu 1 tritt an die Stelle des durch Bekanntmachung vom 24. Juni 1887 
(Central-Blatt S. 217) nebst den hierzu ergangenen Nachträgen veröffentlichten Verzeichnisses, das Ver- 
zeichniß zu 2 an die Stelle des durch Bekanntmachung vom 11. September 1894 (Central-Blatt S. 395 
und 397) veröffentlichten Verzeichnisses. 
Berlin, den 26. November 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
75
        <pb n="412" />
        <pb n="413" />
        — 399 — 
1. Gesammtwerzeichniß 
der 
den Militäranwärtern in den Bundesstnaten vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten, so- 
fern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens 
oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem “ bezeichnet. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
  
  
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An.- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
I. Königreich Preußen. 
I. Bei sämmtlichen Verwaltun 
Kanzleibeamte (Kanzleisekretäre, Kanzlisten, Kanzlei- 
assistenten, Kanzleidiätare, Kanzleigehülfen, 
Kopisten, Lohnschreiber u. s. w.), 
Botenmeister, 
Aufseher (Magazin-, Haus-, Bau= und andere Auf- 
seher), 
Diener (Büreau-, Haus-, Kanzlei-, Kassen-, Amts-, 
Oberamts-, Archiv-, Bibliothek-, Galerie-, 
Gerichts-, Instituts-, Laboratorien-, Mu- 
seums-, Polizei-, Schul= und andere Diener, 
Wärter und Boten), 
Exekutoren, 
Gärtner, soweit nicht erhöhte Anforderungen gestellt 
werden, 
Hausknechte, 
Kastellane, Hausinspektoren, Inspektoren, soweit sie 
den Dienst als Kastellane versehen, Haus- 
warte, Hausverwalter, Hausmeister, 
Heizer, 
Portiers, Pförtner, Haushälter, Pedelle, 
Wächter (Instituts-, Magazin-, Nacht= und andere 
Wachter). 
  
  
gen. 
Bei der Eisenbahnverwal- 
tung an diejenigen Eisen- 
bahn-Direktionen, in deren 
Bezirk die betreffende Stelle 
zu besetzen ist. 
Wegen der Amtsdiener- 
stellen bei der Allgemeinen 
Bauverwaltung an den 
betreffenden Regierungs- 
Präsidenten. 
Bei der Bezirks-, Kreis- 
und Amtsverwaltung an 
die Regierungs-Präsiden- 
ten und Regierungen. 
Bei den Gerichten, den 
Staatsanwaltschaften und 
den Gefängnissen an den 
Oberlandesgerichts-Präsi- 
denten und den Oberstaats- 
anwalt des Bezirks. 
Bewerbungenum Lohn- 
schreiberstellen bei einem 
Amtsgericht sind an den 
aufsichtführenden Amts- 
richter, um solche Stellen 
bei einem Landgericht oder 
Oberlandesgericht und der 
zu demselben gehörigen 
Staatsanwaltschaftean den 
Präsidenten des Gerichts 
und den Ersten Staats- 
anwalt bezw. Oberstaats- 
anwalt zu richten. 
Bei der Domänenver- 
waltung an die betreffen- 
den Regierungen. 
Mit Ausnahme der 
Stellen dieser Art bei 
den Gesandtschaften. 
  
  
— 
75“
        <pb n="414" />
        400 
  
  
  
  
  
  
  
. Verwaltung des Deutschen Reichs- und Königlich 
Preußischen Staatsanzeigers: 
Expedienten, 
Bürcauassistenten. 
III. Finanzministerium. 
u Oberpräsidien, Regierungen, Ministerial-, Militär- 
und Bankommission zu Berlin: 
Sekretariatsassistenten, 
Kassirerassistenten, 
Kassenassistenten, 
Sekretäre, 
* Buchhalter. 
u. Rentenbanken: 
Sekretäre 2. Klasse, 
* Sekreläre 1 Klasse, 
*Buchhalter. 
Lotterieverwaltung: 
Registrator, 
Korrespondenzsekretär, 
Buchhalter. 
. Münzverwaltung: 
Büreaubeamte, 
Buchhalter. 
.Seechandlungsinstitut: 
Büreaubeamte der Königlichen Leihämter. 
Direktion für die Verwaltung der direkten Stenern 
zu Berlin: 
Sekretariatsassistenten, 
* Sekretäre, 
Buchhalter. 
. Einkommeunstener " Veranlagungs = Kommissionen 
und Gewerbesteuer-Ausschiüsse: 
Steuersekretäre. 
  
l 
I 
  
Imindcstcns zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
O zur Hälfte. 
siindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Halfte. 
lmindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
kommission. 
  
O 
General-Lotteriedirektion zu 
Berlin. 
[Münzdirektion zu Berlin. 
Generaldirektion der See- 
handlungssozietät zu Ber- 
lin. 
Die Regierungen. 
  
  
  
— — —.–-. 
Angabe 
Bezeichnung 
tu.ge ir ter der Behörden, an welche die 
B Bewerbungen zu richten sind, 
ezeichnung der Stellen. schließlich beftimmten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
ei en ee selbst ist, bei welcher die An- 
8 .« ftellung gewünscht wird. 
vorbehalten sind. 
II. Staatsministerium. 
1. Ansiedelungskommission für Westpreußen und 
Posen: 
i 3 r « - --- * 
Sektretariat assistenten, sindestens zur Hälfte. rastdent der Ansiedelungs
        <pb n="415" />
        II 
401 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den fuͤr Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
8. Kreiskasse zu Frankfurt a. M.: 
Kassenassistenten, 
* Buchhalter. 
9. Kreiskassen: 
(Siehe Bemerkungsspalte.) 
10. Verwaltung der indirekten Stenern: 
a) Heizer, Matrosen und Schiffer auf Wacht- 
und Kreuzerschiffen, « 
Gewichtssetzer, Bootsführer 2c., 
Thorwärter:; 
b) Aufseher im ausübenden Grenzaufsichts- 
dienst; 
c) Revisions= und 
) Thorkontroleure, 
WZoll= und Steuereinnehmer 1. 
* Steueraufseher; 
und 
2. Klasse, Zoll= und Steueramts- 
assistenten, 
*Maschinisten und Assistenten auf Zoll- 
kreuzern und Wachtschiffen, 
Assistenten bei dem Hauptstempelmagazin; 
S— 
6 
*Ober-Kontrole-Assistenten, 
Hauptzoll= und Hauptsteueramts-Assi- 
stenten, sowie 
Assistenten bei den Provinzial-Steuer- 
direktionen, nicht aber bei den Erb- 
schaftssteuerämtern. 
1. Eisenbahnverwaltung: 
*Stationsvorsteher 1. 
* Stationsvorsteher 2. 
Stationsverwalter,! 
Stationsassistenten, 
Stationsdiätare, 
iindestens zur Hälfte. 
unter Konkurrenz der 
Steuersupernumc- 
rare. 
sämmtlich für die zu 
a und b aufgeführ- 
ten Beamten. 
zusammengerechnet 
muindestens zu zwei 
Drittheilen. 
zusammengerechnet 
mindestens zueinem 
Drittheil. 
  
  
IV. Ministerium der öffentlichen 
Klasse, 
Klasse, 
für den Stations- 
dienst —, 
  
Stationsaspiranten) 
  
  
  
Regierung zu Wiesbaden. 
Provinzial-Steuerdirektion. 
  
Arbeiten. 
Diejenige Eisenbahn-Di- 
reklion, in deren Bezirk 
die Stelle zu besetzen ist. 
  
  
  
Ziffer 9. Die Stellen der 
Könlglichen Rent- 
meister sind für die 
aus dem Militärstande 
hervorgegangenen Be- 
amten in gleicher Weise 
wie für die aus dem 
Ctollstande hervorge- 
gangenen erreichbar, 
wenn sie die erforder- 
liche Befählgung be- 
sitzen. 
Werden aus dienstlichen 
Gründen Asstisten;: 
tenstellen des 
Stationsdienstes 
mit Civilfupernumcra“ 
ren besetzt, wozu es 
ciner Vereinbarung 
zidischen dem Minister 
der öffentlichen u#r- 
beiten und dem Kriegs- 
minister bedarf, so ist 
den Militäranwärtern 
einegleiche Anzahl von 
Assisientenstellen des 
Absertigungsdienstes, 
welehe sonst den Cioll- 
anwärtern zufallen 
würden, als Ersatz 
mehr zuzuweisen.
        <pb n="416" />
        402 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behäörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Materialienverwalter 2. Klasse, 
Telegraphisten, Telegraphendiätare, Tele- 
graphenaspiranten, Lademeister, Lade- 
meisterdiätare, Lademeisteraspiranten, 
Zugführer, Packmeister, Schaffner, 
Bremser (ausschließlich der Stellen für 
Wagenwärter), 
* Steuerleute auf Trajektschiffen, sofern die 
nöthigen Kenntnisse nachgewiesen werden, 
Matrosen, 
Billetdrucker, 
* Haltestellenaufseher, 
* Weichensteller 1. Klasse, 
Weichensteller, Krahnmeister, Brücken- 
wärter, Schiffsbrückenwärter, Bahnsteig- 
schaffner, 
Bahnwärter, Krahnwärter, 
*Stationskassenrendanten, 
* Güterexpeditionsvorsteher, 
*Stationseinnehmer, 
* Güterexpedienten, 
Stationsassistenten, ! 
Stationsdiätare, 
Stationsaspiranten 1 
Brückengeldeinnehmer, 
*Hauptkassenkassirer, 
(nicht technische) Eisenbahnsekretäre, etats- 
mäßige Büreauassistenten, (nicht technische) 
Bürcaudiätare, (nicht technische) Büreau- 
aspiranten, 
*' Materialienverwalter 1. Klasse. 
— für den Abferti- 
gungsdienst —, 
2. Allgemeine Bauverwaltung: 
Düneninspektor, Dünenmeister; beierwiesener 
hinreichender Befähigung haben die 
Militäranwärter den Vorzug, 
Kanalinspektor, 
Brückenmeister, 
Schiffsführer, Maschinisten und Bagger- 
meister, sofern die erforderlichen Kennt- 
nisse des Schiffahrts-, Maschinen= und 
Baggerbetriebes nachgewiesen werden, 
Magazinverwalter und Hafenbauschreiber, 
Schloßbaumaterialienverwalter, 
Kanal-Oberausseher und Flößerei-Kontro- 
leur, 
Leuchtseuer-Oberwärter, 
Lagerhosverwalter, 
Fährmeister, 
gmindestens zur Hälfte. 
  
  
Diejenige Eisenbahn-Di- 
krektion, in deren Bezirk 
die Stelle zu besetzen ist. 
  
Die betreffenden Regierungs- 
Präsidenten, sowie die 
Ministerial-, Militär= und 
. Baukommission zu Berlin. 
JImessort der Weichsel-, 
Oder-, Elb= und Rhein- 
Strombanuverwaltung sind 
Bewerbungenan die Chefs 
derselben zu richten. 
  
  
  
Die Stellen der Mate- 
rialienverwalter 
2. Klasse werden mit 
geeigneten versorgungs- 
berechtigten Büreau- 
dlätaren besetzt. 
Die für Militäranwärter 
bestimmte Hälfte der 
Stellen für Mate- 
rialtenverwalter 
1. Klasse wirdmikver- 
orgungsberechtigten 
atertalienverwaltern 
oder Bürcaubeamten 
2. Klasse besetzt.
        <pb n="417" />
        –’.. . 
403 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Strommeister, 
Wehr= und Schleusenmeister, 
Ste uerleute, 
Ballastmeister, 
Maschinenführer am Oberländischen Kanal, 
Maschinenmeistergehülfen, 
Obersteuermann, 
Krahnmeister, 
Brückenmatrosen, 
Stackmeister, 
Brückenaufzieher. 
Bei der Ruhrschiffahrts= und Ruhr- 
hafen-Verwaltung: 
Hafenkassenrendant, 
Hafenkassenassistent, 
Hafenmeister, 
Strommeister, 
Hafenpolizeisergeanten, 
Schleusenmeister. 
Bei der Königlichen Kanalkommission 
zu Münster: 
Büreaubeamte. 
1| HI 
siuindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
  
Die betreffenden Regierungs- 
Präsidenten, sowie die 
Ministerial-, Militär= und 
Baukommission zu Berlin. 
Imessort der Weichsel-, 
Oder-, Elb= und Rhein- 
Strombauverwaltungsind 
Bewerbungen an die Chefs 
derselben zu richten. 
  
rre räsident zu 
Düsseldorf. 
  
V. Ministerium für Gandel und Gewerbe. 
1. Handels= und Gewerbeverwaltung, gewerbliches 
Unterrichtswesen, Porzellan-Mannfaktur: 
* Sekretäre und Magazinverwalter bei der 
Königlichen Porzellan = Manufaktur zu 
Berlin, 
Büreaubeamte bei der Zeichenakademie zu 
Hanau, 
Hafenmeister, 
Hafenpolizeisekretäre, 
  
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
ausschließlich, mit Aus- 
nahme der selbst- 
ständigen Hafen- 
vorsteherstellen zu 
Harburg, Geeste- 
münde, Emden und 
Leer. 
mindestens zur Hälfte. 
  
Die Direktion der Porzellau- 
Manufaktur. 
Die Direktion der Zeichen- 
akademie. 
Oberpräsident zu Breslau, 
Regierungs -Präsidenten 
zu Königsberg, Danzig, 
Schleswig, Stade. 
Regierungs-Präsidenten zu 
Stettin, Königsberg, 
Stade, Schleswig. 
  
  
Die Stellen bestehen nur 
für die Dauer des 
Baues des Schiffahrts- 
kanals von Dortmund 
nach den Emshäfen.
        <pb n="418" />
        — 404 — 
  
  
Angabe 
flitar= Bezeichnung 
beiden für Wilst der Behörden, an welche die 
. .. . Bewerbungen zu richten sind, 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
Masen, in wescheßm Lobit it, bei welcher die An- 
g stellung gewünscht wird. 
vorbehalten sind. 
Untere Schiffahrts= und Hafenpoligeibeamte — Regierungs-Präsidenten zu 
(Hafenpolizeisergeanten, Revierschutz- Königsberg, Gumbinnen, 
männer, Hafen-, Kanal-, Strom= und Danzig, Stettin, Lüne- 
Schiffahrts-Aufseher, Strompolizeiauf- burg, Stade, Osnabrück, 
seher, Hafenwächter und Boten), Wiesbaden, Schleswig. 
Lootsenamtsassistenten, Seelootsen, Strom-usschließlich für Mi= Regierungs-Präsidenten zu 
lootsen, Revierlootse, litäranwärter der Königsberg, Danzig, Stet- 
Marine; diese Stel- tin, Köslin, Stralsund. 
len können auch mit 
Nichtanwärtern be- 
setzt werden, falls 
die sich bewerben- 
den Militäranwär- 
ter der Marine das 
36. Lebensjahr über- 
schritten haben. 
Nechnungsführer und Büreaubeamte bei mindestens zur Hälfte. Aichungsinspektoren zu Ber- 
den Alchungsämtern, lin, Magdeburg, Breslau, 
Cassel, Kiel, Köln. 
Bleichschreiber bei der Musterbleiche zu — Regierungs = Präsident zu 
Sohlingen. Hildesheim. 
2. Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung: 
* Sekretäre und ’ Buchhalter, sowie Assistenten 1 
und Büreaudiätarien bei den Provinzial- 
und Lokalverwaltungen, Revierbüreau- Dasjenige Oberbergamt, in 
Assistenten und Revierdiätarien, 12 dessen Bezirk die Stelle 
bannen. Schighin eister und ctatsmaßige 
sistenten auf den staatlichen Berg-, · ««.--. 
Hütten- und Salzwerken, mindestens zur Hälfte. 
Verwaltungsbeamte bei der geologischen — 
Landesanstalt und Bergakademie in 
Berlin, soweit für sie eine besondere tech- 
nische oder wissenschaftliche Vorbildung 
nicht erfordert wird, . 
Telegraphisten und Telegraphengehülfen, — — 
Hüttenvögte, Platzmeister und Visitatoren, — — 
Waagemeister, — — 
Salzausgeber, Materialienabnehmer und — — 
Materialienausgeber, 
Steinanweiser, — — 
Kohlenmesser und Wächter aller Art (mit — — 
Ausschluß der auf den fiskalischen Stein— 
und Braunkohlengruben erforderlichen 
Funktionäre dieser Art, welche aus den 
wegen vorgerückten Alters zur Gruben- 
arbeit nicht mehr tauglichen Bergleuten 
zu entnehmen sind), J *4 
Bademeister bei der Soolbadeanstalt zu — Das Salzamt zu Schönebeck. 
Elmen. 
zu besetzen ist.
        <pb n="419" />
        — 405 — 
— 
— 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den fuͤr Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
vorbehalten sind. 
  
Bemerkungen. 
  
1. Gerichte und Staatsanwaltschaften: 
. Gerichtsvollzieher, 
Gerichtsschreibergehülfen bei den Land- 
gerichten und den Amtsgerichten, 
Assistenken bei den Staatsanwaltschaften 
der Landgerichte und der Amtsgerichte. 
2. Gefängnißverwaltung: 
Gefängnißinspektoren, 
Gefängnißoberaufseher, 
Gefangenausfseher, 
Hausväter, 
Maschinenmeister, 
Gasmeister, 
Werkmeister, 
Küchenmeister, 
Waschmeister, 
Maschinisten, 
Köche, 
Sekretäre bei 
nissen, 
Inspektionsassistenten. 
den besonderen Gefäng- 
VI. Justizministerium. 
mindestens zur Hälfte. 
O zur Hälfte. 
  
  
Oberlandesgerichts = Präsi- 
dent des Bezirks. 
Oberlandesgerichts = Präsi- 
dent und Oberstaatsanwalt 
des Bezirks. 
Oberlandesgerichts = Präsi- 
dentund Oberstaatsanwalt 
des Bezirks. 
  
VII. Ministerium des Innern. 
1. Statistisches Bürcau: 
Bürcaubeamte, mit Einschluß des Plan- 
kammerinspektors. 
2. Polizei-Präsidium zu Berlin und Polizei-Direktion 
zu Charlottenburg: 
Bürcau= und Kassenbeamte (Polizeisekretäre 
und Büreauassistenten, Oberbuchhalter, 
Kassirer und Buchhalter), 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens die eine 
Hälfte, unter An- 
rechnung der von 
der Besetzung mit 
Militäranwärtern 
ausgeschlossenen 
Stellen des Ren- 
danten der Polizei- 
Hauptkasse, des 
Vorstehers der Kal- 
kulatur und des 
Vorstehers des 
Präsidialbüreaus 
auf die andere 
Hälfte. 7 
Der Direktor des Statisti- 
schen Büreaus. 
Polizei-Präsident zu Berlin. 
  
  
  
  
  
76
        <pb n="420" />
        — 406 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Obertelegraphisten, 
Telegraphisten, 
Lei- 
tungsrevisoren und Hülfstelegraphisten 
bei der Central-Telegraphen-Station des 
Polizei-Präsidiums zu Berlin. 
  
Abtheilungswachtmeister, Polizeiwacht-ämmtlich, jedoch Die Anzahl der aus- 
meister und Schutzmänner, unter Ausschluß]olizei-Präsident zu Berlin.chliehenden Steslen 
derjenigen Stellen isier ürch ven nach 
für Wachtmeister vorgängigem Beneh- 
und Schutzmänner, 
welche im Krimi- 
naldienste ver- 
wendet werden. 
  
men mit dem Kriegs- 
minister bestimmt. 
3. Uebrige Königliche Polizeiverwaltungen: 
Büreaubeamte *P1. und 2. Klasse (Polizei- 
sekretäre und Büreauassistenten), 
Polizeiwachtmeister und Schutzmänner. 
mindestens zur Hälfte. 
— —— 
sämmtlich, jedoch mit 
derjeni- 
gen Füchtez nlent Der Vorsteher der betreffeu- 
Die Anzahl der aus- 
zuschlleßenden Stellen 
wird durch den Mi- 
nister des Innern nach 
Wachtmeister und 
den Polizeiverwaltung. 
vorgängigem Beneh- 
Schutzmänner men mit dem Kriegs- 
Schub im Krimi- [ minister bestimmt. 
naldienste ver- 
  
wendet werden. 
Iu- 
4. Straf= und Gefängnißanstalten: 
Sekretäre und Büreauassistenten, 
Hausväter, 
Oberausseher und Aufseher. 
mindestens zur Hälfte. 
sämmtlich, jedoch 
unter Ausschluß der- 
Minister des Innern. 
Der Vorsteher der betreffen- 
den Straf= oder Ge- 
» . Die Anzahl der aus- 
fängnißanstalt. 
zuschlleßenden Stellen 
wird durch den Mi- 
jenigen Stellen, in 
welchen Beamte zu 
technischen Dienst- 
nister des Innern nach 
vorgängigem Beneh- 
men mit dem Kriegs- 
leistungen und zur minister bestimmt. 
Leitung oder Be- 
aufsichtigung von 
handwerksmäßiger 
Arbeit verwendet 
werden. 
  
  
  
  
  
VIII. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. 
1. Oberlandeskulturgericht: 
* Sekretäre. mindestens zur Hälfte. — 
2. Generalkommissionen: 
* Sekretäre, l I 
Büreauassistenten, mindestens zur Hälfte.Generalkommissions-Prä- 
Diätare, I 1 sidenten. 
Drucker (in der Kanzlei). — —
        <pb n="421" />
        407 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
3. Spezialkommissionen: 
* Sekretäre, 
Diätare. 
4. Landwirthschaftliche und Gärtner-Lehranstalten: 
* Rendanten (Rechnungsführer), 
Sekretäre (Kalkulator, Registrator), 
Diätare. 
5. Thierärztliche Hochschulen: 
* Administrator, 
Rendanten, 
Sekretäre (Registrator), 
Oekonomieinspektor, 
Futtermeister. 
6. Meliorations= und Deichbeamte: 
Deichvögte in der Provinz Hannover, 
Wehrmeister, Dünenmeister, 
Dammmeister, Wallmeister. 
7. Gestütverwaltung: 
* Rendanten der Hauptgestüte, 
Rechnungsführer und Sekretäre der Land- 
gestüte, 
Futter= und Sattelmeister bei sämmtlichen 
Gestütanstalten. 
8. Domänenverwaltung: 
a) Domanial-Bade-= und Mineral- 
brunnen-Verwaltungen: 
Bademeister, Brunnenmeister, Zähler; 
b) Schloßverwaltung zu Cassel: 
Schloßverwalter, Saalwärter, Schloß= 
diener; 
e) Gartenverwaltung zu Cassel: 
Gartenaufseher, Parkausseher; 
d) Sonstige der Domänenverwaltung 
unterstellte Verwaltungen: 
Schloßwarte, Stackmeister, Damm---, 
Graben= und Fehnmeister. 
9. Forstverwaltung: 
Hausmeister und Pedelle bei den König- 
lichen Forstakademien zu Eberswalde 
und Münden, 
  
seinindestens zur Hälfte. 
huindenene zur Hälfte. 
T zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
zu drei Fünfteln. 
  
Generalkommisstons Prä- 
sidenten. 
[Ministerium für Landwirth-— 
schaft, Domänen und 
Forsten. 
Ministerium für Landwirth- 
schaft, Domänen und 
l 
Forsten. 
oder der Regierungs- 
betreffende Regierung 
Präsident. 
Ministerium für Landwirth- 
schaft, Domänen und 
Forsten. 
Die betreffenden Regie- 
rungen. 
Die Regierung zu Cassel. 
Die betreffenden Regierun- 
gen. 
Direktoren der Königlichen 
Forstakademien. 
  
Die Stellen werden bei 
eintretender Erledi- 
gung ausgeschrieben. 
76°
        <pb n="422" />
        — 408 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind.- 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Wald-, Tors-, Wiesen-, Wege- und Flöß- 
wärter. 
  
soweit diese Stellen 
nicht mit Forstver- 
sorgungsberechtig- 
ten bezw. mit auf 
Forstversorgung 
dienenden Anwär- 
tern der Jäger- 
Bataillone besetzt 
werden können. 
Die betreffenden Regierun- 
A gen. 
  
  
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. 
1. Bei sämmtlichen Verwaltungen: 
Maschinisten, Heizer, Röhrmeister 
sonstige gleichartige Stellen. 
2. Konsistorien: 
* Büreaubeamte. 
und 
3. Provinzial-Schulkollegien: 
* Büreaubeamte. 
4. Universitäten: 
* Büreau= und Kassenbeamte. 
8 
. Lehrerinnen--Seminar zu Droyssig: 
Rendant. 
S 
4. Kunstgewerbe-Museum zu Berlin: 
Sekretär der Unterrichts-Anstalt, 
Einnehmer am Zählkreuz. 
4. Königliche Nationalgalerie zu Berlin: 
Büreaubeamte. 
Königliche Bibliothek zu Berlin: 
* Büreaubeamte. 
6#% 
Königliches meteorologisches Institut zu Berlin 
nebst Observatorien bei Potsdam: 
* Büreaubeamte. 
* 
  
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
zu drei Vierteln, mit 
Ausnahme der Stel- 
len der Rendanten 
und Ouästoren. 
alternirend, d. h. zwi- 
schen Militär= und 
Civilanwärter ab- 
wechselnd. " 
ausschließlich, insofern 
unter den Bewer- 
bern sich eine qua- 
lifizirte Persönlich= 
keit dazu befindet. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
  
Die Königlichen Konsistorien, 
einschl. des Landeskonsisto- 
riums zu Hannover. 
Rektor und Senat der Uni- 
versität zu Berlin, sowie 
die Kuratorien der übrigen 
Universitäten. 
Der Seminar-Direktor. 
4q% General-Verwaltung der 
Königlichen Museen. 
Der General-Direktor der 
Königlichen Bibliothek zu 
Berlin. 
Der Direktor des Königlichen 
meteorologischen Juslituts. 
  
Die etatsmäßigen Stel- 
len der Königlichen 
Forstkassen-Ren- 
danten sind für die 
aus dem Militärstande 
hervorgegangenen Be- 
amten in gleicher 
Weise, wie für die 
aus dem Civilstande 
hervorgegangenen er- 
reichbar, wenn sie die 
erforderliche Befähl- 
gung besitzen.
        <pb n="423" />
        —. 409 — 
— 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. Königliche Akademie der Künste zu Berlin: 
* Büreaubeamte. 
11. Technische Hochschulen: 
* Büreaubeamte. 
12. Königliche Charité und Institut für Infektions- 
krankheiten zu Berlin: 
* Büreaubeamte, · 
*Dekonomie- und *Stationsbeamte. 
13. Unter Staatsverwaltung stehende Stiftungsfonds: 
* Büreaubeamte. 
14. Kirchliche Institute, welche aus staatlichen oder 
städtischen Fonds unterhalten werden: 
Die Stellen der Küster und Organisten, so- 
fern solche nicht zugleich öffentliche Lehrer 
sind, der Kalkanten, Kirchendiener, Glöck- 
ner, Todtengräber und andere niedere 
Kirchenbediente. 
  
1. Verwaltung des Zenghauses zu Berlin: 
Sekretär und Registrator, 
* Oberzeugwart, 
* Zeugwarte, 
Maschinist und Heizer. 
2. Potsdamsches großes Militär-Waisenhaus: 
b) Militär-Waisenhaus zu Potsdam: 
a) Hauptkasse zu Berlin: 
* Rendant, 
Kontroleur und Kassirer; 
*Rendant, 
*Sekretär, 
*Kontroleur, 
»Dekonomieinspektor, 
Hausinspektor, 
Bekleidungsinspektor, 
Heilgehülfe, 
Brotschneider; 
Militär-Mädchen-Waisenhaus zu 
Schloß Prebsch: 
Rendant, 
FKontroleur. 
  
mindestens zur Hälfte, 
mit Ausnahme der 
beiden ständigen 
Sekretäre bei der 
Akademie. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
mindestens zur Hälfte. 
X. Kriegsministerinm. 
  
  
Der Präsident der Akademie. 
Die Rektoren der Königlichen 
technischen Hochschulen. 
Die Verwaltungen der be- 
treffenden Stiftungen. 
Direktorium des Potsdam- 
schen großen Militär- 
Waisenhauses zu Berlin. 
Direktion des großen Mili- 
tär-Waisenhauses zu Pots- 
dam und Schloß Pretzsch. 
  
  
  
Die Zeugwart- 
stellen werden im 
Wege des Alufrückens 
nmur mit Wächtern bel 
der Verwaltung des 
Zeughauses besetzt.
        <pb n="424" />
        410 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den fuͤr Militär— 
anwärter nicht aus. 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
II. Königreich Bayern. 
A. Staatsministerium des Kgl. Bauses und des Aeubern. 
1. Staatsministerium: 
Boten, 
Portier, 
Heizer, 
Hausmeister. 
2. Geheimes Haus= und Staatsarchiv: 
Bote. 
3. Verkehrsanstalten: 
aà) Staatseisenbahnverwaltung, Bodensce- 
dampfschiffahrt und Ludwig--Donau- 
Main-Kanal: 
*Obererxpeditoren, 
Oberbauführer, 
* Expeditoren, 
* Bauführer, 
Adjunkten, 
* Zugführer, 
*Oberstationsmeister, 
*Oberpackmeister, 
* Wagenmeister, 
*Werft= und Hafenmeister, 
Bahnmeister, 
*Statusmäßige Bau= u. Maschinenzeichner, 
'Oberbürcaudiener, 
*Geldzähler und Kassendiener, 
'DObersteuermänner, 
*Kondukteure, 
* Stationsmeister, 
* Packmeister, 
Bauaufseher 
* Wagenwärter, 
*Steuermänner, 
Torsstichbetriebsaufseher, 
*Meßgehülfen J. Klasse, 
(Magazinsgehülfen, 
Büreandiener, 
*Thurmwärter, 
*Schleußenoberwärter, 
Stationsdiener, 
Büreaudienergehülfen, 
Magazinsdiener, 
Wagenwärtergehülfen, 
  
l 
lzur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
zu einem Drittel. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zu einem Drittel. 
Jzur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
  
Stgatsministerium des Kgl. 
Hauses und des Aeußern. 
Staatsministerium des Kgl. 
Hauses und des Aeußern. 
Generaldirektion der Kfgl. 
Staatseisenbahnen. 
  
  
Zunächst wird noch ein 
Drittel dieser Stellen 
für die dermalen vor- 
handenen, in nicht 
statusmäßiger Ver- 
wendung stehenden 
Bediensteten vorbe- 
halten.
        <pb n="425" />
        Bezeichnung der Stellen. 
— 411 — 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Lokomolivheizer, 
Dampfbootheizer, 
Heizer für elektrische und Gasbeleuchtung, 
Wechselwärter, 
Vorarbeiter im Bahnunterhaltungsdienst, 
Nachtwächter, 
Meßgchülfen II. Klasse, 
Schleußenwärter, 
Matrosen, 
Stationswärter, 
Bahnwärter, 
Bremser, 
Kassa= und Rechnungsgehülfen, 
Baurechner, Bauschreiber, 
Telegraphisten, 
Wagenausschreiber, 
Kanzleigehülfen, Kopisten, 
Technische Gehülfen, 
Billetdrucker; 
b) Post= und Telegraphen-Verwaltung: 
Oberexpeditoren, 
* Expeditoren, 
Adjunkten, 
Oberkondukteure, 
Oberpacker, 
*Oberbriefträger, 
'Obertelegraphenwärter, 
'Oberbüreaudiener, 
*Geldzähler u. Kassadiener, 
*Statusmäßige Banzeichner, 
* Kondukteure, 
Packer, 
Briefträger, 
ITelegraphenwärter, 
Büreaudiener, 
7Depeschenboten -Obmänner, 
Büreaudienerge hülfen, 
Briefträgergehülfen, 
Telegraphenwärtergehülfen, 
Heizer, 
Postexpeditoren auf Dienstvertrag (ohne 
Nebengeschäft), 
Kassa= und Rechnungsgehülfen, 
Kanzleigehülfen, Kopisten, 
Fähler des Markenverlagsamtes, 
acketboten, Depeschenboten, Briefeinsammler, 
Postboten. 
Hälfte. 
zu ziei Dritteln. 
q1 drei Vierteln. 
zur Hälfte. 
6% Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
zu zwei Dritteln. 
– 
zur Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
zu zwei Dritteln. 
zu zivei Dritteln. 
hu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
zu einem Drittel. 
zu drei Vierteln. 
zu zwei Dritteln. 
  
(Generaldirektion der Kgl. 
Staatseisenbahnen. 
  
Direktion der Kgl. Posten 
und Telegraphen. 
  
  
  
Zunächst wird noch ein 
Viertel dleser Stellen 
für die dermalen vor- 
handenen, in nicht 
stalusmäßiger Ver- 
wendung stehenden 
Bediensteten vorbe- 
halten.
        <pb n="426" />
        Bezeichnung der Stellen. 
  
— 412 — 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus.- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
F*.....———— — 
Bemerkungen. 
  
B. Staatsministerium der Justiz. 
1. Staatsministerium: 
* Kanzleisekretäre, 
* Geheime Kanzlisten, 
Kanzleifunktionärc, 
Boten. 
2. Oberstes Lanudesgericht: 
Diener und Boten. 
3. Oberlandesgerichte: 
* Sekretariatsassistenten und *Sekretariats- 
gehülfen, 
Diener und Voten, 
Ständige Botengehülfen. 
4. Landgerichte: 
Boten, 
Botengehülfen. 
5. Amtsgerichte: 
* Sekretariatsassistenten und Sekretariats- 
gehülfen, 
Amtsgerichtsdiener mit Gesängnißdienst, 
Amtsgerichtsdiener ohne Gefängnißdienst, 
Amtsgerichtsdienergehülfen. 
6. Staatsanwaltschaften: 
* Sekretariatsassistenten und Sekretariatsge- 
hülfen. 
7. Strafrechtspflege: 
* Gefängnißverwalter, 
*Gefängnißwärter, 
Gefängnißausseher, 
dei in den Strafvollstreckungs-Gefäng- 
nissen, 
Zu Gerichtsvollziehern für Zustellungen und 
Zwangsvollstreckungen in Strassachen be- 
stellte Amtsgerichtsdienergehülfen in 
größeren Städten. 
8. Gerichtsvollzieher. 
9. Strafanstalten: 
Hülfsaufseher, 
Sicherheitsaufseher, 
Bürecaudiener, 
Portiers, 
Küchengehülfen, 
  
zu einem Drittel. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälkte. 
Staatsministerium der Justiz. 
— der Justiz. 
Der betreffende Oberlandes- 
gerichts-Präsident. 
Staatsministerium der Justiz. 
Derbetreffende Landgerichts- 
Präsident. 
Staatsministerium der Justiz. 
Der Oberstaatsanwalt des 
betreffenden Oberlandes- 
gerichts. 
Staatsministerium der Justiz. 
Staatsministerium der Justiz. 
  
Staatsministerium der Justiz. 
laatsminiserium der Justiz. 
  
11111 
neteminseriunderdusth— ·
        <pb n="427" />
        Bezeichnung der Stellen. 
413 
— — — — — 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Küchenaufseher, 
Waschgehülfen, 
Waschaufseher, 
Krankenwärter, 
Spitalaufseher, 
*Oberkrankenwärter, 
* Küchenmeister, 
* Waschmeister, 
* Oberaufseher, 
* Hausverwalter, 
Ständige Schreibgehülfen, 
* Rechnungsgehülfen und Rechnungsfunk- 
tionäre, 
* Buchhalter. 
4 Hälfte. 
  
Staatsministerium der Justiz. 
  
  
  
  
C. Staatsministerium des Innern. 
1. Etat der allgemeinen inneren Verwaltung: 
a) Staatsministerium: 
* Kanzleisekretäre, 
Kanzleifunktionäre, 
Boten und Diener (Portier und Heizer); 
b) Statistisches Büreau: 
* Funktionäre I. Ordnung, 
Funktionäre II. Ordnung, 
Bote und Diener; 
Tc) Verwaltungsgerichtshof: 
Kanzleifunktionäre, 
Boten und Diener:; 
d) Regierungen, Kammern des Innern: 
* Sekretäre, 
Regierungsfunktionäre, in Sekretariat und 
Registratur beschäftigt einschließlich der 
Funktionäre bei den land= und forst- 
wirthschaftlichen Berufsgenossenschaften, 
* Registratoren, 
* Kanzlisten, 
Regierungsfunktionäre, 
verwendet, 
Boten und Diener (Hausmeister und Haus- 
diener): 
in der Kanzlei 
e) Polizeidirektion: 
*Offizianten, 
Polizeifunktionäre, 
Boten und Diener; 
zu einem Drittel. 
au zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
— ———— — 
Jzu zwei Dritteln. 
  
Staatsministerium des In- 
nern. 
tute Büreau zu 
München. 
Präsident des Verwaltungs- 
1 gerichtshofs zu München. 
Der betreffende Regierungs- 
Präsident. 
  
Pollze direttion zu München. 
  
  
77
        <pb n="428" />
        — 414 — 
  
  
  
  
  
Angabe 
.... Bezeichnung 
W es der Behörden, an welche die 
Bezei -« - Bewerbungen zu richten sind, 
zeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bemerkungen. 
wenn es nicht die Behörde 
Skelen, in welchem / kleft ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
) Bezirksämter: 
2. und 3. Bezirksamtsschreiber, zu drei Vierteln. jde betreffende Regierung, 
Bezirksamtsdiener; — Kammer des Innern. 
g) Maaß—- und Gewichtspolizei: 
Aichmeister. zu drei Vierteln. Staatsministerum des 
Innern. « 
2. Etat der Landesarchive: 
Reichs= und Kreisarchivfunktionäre, zu zwei Dritteln. i Reichsarchiv 
Boten und Diener bei dem allgemeinen — zu München. 
Reichsarchive und den Kreisarchiven. 
3. Etat der Staatsbauverwaltung: 
Regisrar und „Kanzkleisekretär bei der J zur Hälfte. 
obersten Baubehörde, .-. 
* Kanzlist bei der obersten Baubehörde, — Stgateministerium des 
Bote und Diener bei der obersten Bau- – nnern. 
behörde, 
Flußwärter, — 
Schleußenwärter, — 
Straßenwärter, — 
Nicht statutsmäßige Brücken= und Land- zu zwei Dritteln. 
bau-Paliere, 
zzur Hälfte, jedoch nur 
insoweit, als nicht 
Statutsmäßige Bauführer, Bau--Paliere und vorzugsweise zube-Wie betreffende Regierung, 
*Bauzeichner bei der äußeren Staats= rücksichtigende ge Kammer des Innern. 
  
  
bauverwaltung, prüfte Bauprakti= 
kanten vorhanden 
sind. 
Bauamtsaktuare bei den Bauämtern, zur Hälfte. 
Brunnenwärter, — 
Ländeplatz- und Magazinsaufseher, Haus- — 
meister bei dem Glaspalaste. 
  
4. Etat der Bergbehörden: 
* Sekretär und 'Registrator, .. 
dann Aktuar beim Oberbergamt, zur Hälfte. ! 
Bote und Diener beim Oberbergamt, — 
Aktuare bei den Bezirksbergämtern, — 
Amtsdiener bei den Bezirksbergämtern. — 
Oberbergamt zu München. 
5. Etat für Sicherheit, Arbeitshäuser und Er- 
ziehungsanstalten: 
Sicherheitsaufseher, — 
* Hausmeister, — 
*Pberaufseher, — Die betreffende Anstaltsver- 
Schreibgehülfen und ' Rechnungsgehülfen, waltung. 
Nichtpragmatischer Verwalter und 7 Buch- Hälfte. 
halter im Arbeitshause Rebdorf.
        <pb n="429" />
        — 415 — 
  
  
.— 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Anzabe. Bezeichnun 
bei den für Nilite. der Behörkceichan vbolbe die 
schließlich bestimmten Bewerbungen zu richten sind, Bemerkungen. 
Stellen, in welchem wenn es nicht die Behördt 
Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
6. Etat für Industrie und Kultur. Gestütswesen: 
Offiziant bei der Landgestütsverwaltung, 
'Oberausfseher beim Land= und Stamm- 
gestüt, 
*Bote und Diener bei der Landgestüts- 
verwaltung, 
Aufseher und Pferdewärter beim Land- 
gestüt und Stammgestüt. 
7. Unmittelbare Stiftungsadministrationen: 
Boten und Diener. 
D. Staatsministerium des 
1. Staatsministerium: 
* Kanzleisekretäre, 
Kanzleifunktionäre, 
Boten, 
Diener, 
Portier, 
Heizer. 
2. Universitäten: 
a) Allgemein: 
* Registratoren, 
* Kanzlisten, 
Sekretariats-, Verwaltungs= und Kanzlei- 
funktionäre, 
* Pedelle, Pedellsubstituten, Pedellgehülfen, 
* Hausmeister, 
Haus-, Kanzlei-, Kasse-, Bibliothek-, La- 
boratoriums-, Klinik= und Sammlungs- 
diener, 
Maschinenmeister, Maschinenwärter, Heizer; 
b) bei der Universität München: 
* Hauptkassa-Offiziant, 
Kassafunktionär, 
Bibliothekoffizianten; 
Tc) bei der Universität Würzburg: 
* Universitätsaktuar, 
* Sekretär des Verwaltungsausschusses, 
Bibliothekfunktionär, 
Fechtmeister; 
d) bei der Universität Erlangen: 
Krankenhausverwalter, 
Kassafunktionär, 
Reitlehrer, 
Fecht= und Schwimmlehrer. 
Landgestütsverwaltung zu 
München. 
  
— Die betreffende Stiftungs- 
administration. 
  
  
  
Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. 
Staatsministerium des In- 
zu einem Drittel. 
nern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten. 
— 
Der Senat der betreffenden 
# Kgl. Universität. 
  
Pper Senat. 
Der Senat. 
Der Senat. 
  
  
  
77°
        <pb n="430" />
        416 
f——1.A.‘•‘. 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
3. Technische Hochschule: 
Kassirer (zugleich Rechnungsführer), 
* Registrator, 
* Aktuar (Kanzlist), 
Kanzleifunktionär, 
* Hausmeister, 
* Pedell, « 
Hauspalier (zugleich Oberheizer), 
* Büreau= (zugleich Kasse-) Diener, 
Sammlungs-, Laboratoriums-, Schul= und 
Hausdiener, einschl. des Dieners bei der 
landwirthschaftlichen Central-Versuchs- 
Station. 
. Lyceen zu Bamberg, Dillingen, Freising, Passan 
und Regensburg: 
Pedelle, 
Haus-, Bibliotheks- und Sammlungsdiener. 
u. Humanistische und Real-Gymnasien: 
Aktuare, 
Pedelle, 
Pedellgehülfen, Turndiener, 
Hausdiener. 
u Industrieschulen: 
Kassiere (zugleich Rechnungsführer), 
Hausmeister (zu Miünnchen, 
Heizer, · 
Werkstätte-, Laboratoriums-, Schuldiener, 
Pedelle, 
Hausdiener. 
u. Progymnasien, Lateinschulen, Kreis= und sonstige 
Realschulen, Kreisbaugewerkschule zu Kaisers- 
lautern: 
Pedelle, 
Speisemeister, 
Hausmeister, 
Hausdiener. 
u Lehrerbildungsanstalten, Schullehrerseminarien, 
Präparandenschulen, einschließlich der Central- 
Turnlehrer-Bildungsanstalt und der Kreis- 
Lehrerinnen-Bildungsanstalt zu München: 
Haus= und Speisemeister, 
Portier, 
Pedelle, Hausdiener, Diener. 
  
1n Hälfte. 
1 
zur Hälfte. 
1111 
Das Direktorium der Kgl. 
technischen Hochschule. 
  
d Rektorat des betreffen- 
den Kgl. Lyceums. 
Die betreffende Kgl. Kreis- 
regierung, Kammer des 
Innern. 
Die betreffende Kgl. Kreis- 
regierung, Kammer des 
Innern. 
Bei der Kgl. Central-Turn- 
lehrer-Bildungsanstalt der 
Vorstand, bei den übrigen 
Kgl. Kreisregierung, Kam- 
  
mer des Innern. 
Rektorat der betreffen- 
den Kgl. Industrieschule. 
Anstalten die betreffende 
  
Soweit die Aufstellung 
dieser Bediensteten 
einer unmittelbaren 
Staatsbehörde zu- 
steht und nicht durch 
Präsentattionsrechte 
beschränkt ist.
        <pb n="431" />
        Bezeichnung der Stellen. 
— 417 — 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
9. Akademie der Wissenschaften, einschließlich der 
meteorologischen Centralstation: 
Kanzlist, 
Aktuar, 
* Hausmeister. 
Diener, Hausdiener. 
10. Generalkonservatorium der 
Sammlungen des Staates: 
*Hausinspektor des 
toriums, 
Maschinisten, 
Kabinets-, Sammlungs-, Laboratoriums-, 
Instituts= und Anstaltsdiener, 
Büreaudiener, 
* Hausmeister. 
11. Bibliotheken: 
a) Hof= und Staatsbibliothek zu 
München: 
* Hausmeister, 
Portier, 
Bote, 
Bibliothekdiener; 
b) Bibliothek zu Bamberg: 
Bibliothekdiener. 
12. Akademie der bildenden Künste: 
Kassa= und Rechnungsgehülfe, 
*Hausmeister, 
Diener. 
13. Gemäldegalerien und Vasenkabinet: 
Portier, 
* Hausmeister, 
Diener. 
14. Kupferstich= und Haudzeichnungen-Kabinet: 
Diener, 
Aufseher. 
15. Kunstausstellungs-Gebäude: 
Hausmeister. 
16. Kunstgewerbeschulen: 
Sekretäre (zugleich Kassiere), 
* Haus= (und Werk-meister, 
Schuldiener, 
Heizer. 
wissenschaftlichen 
chemischen Labora- 
lll llll 
zur Hälfte. 
  
  
Die Kgl. Akademie der 
Wissenschaften. 
  
torium der wissenschaft- 
lichen Sammlungen des 
Staates. 
Die Direktion. 
Der Bibliothekar. 
Die Kgl. Akademie der bil- 
denden Künste. 
Die Kgl. Central-Gemälde- 
galerie-Direktion. 
Die Direktion. 
Die Kgl. Akademie der bil— 
denden Künste. 
Die Direktion der betreffen- 
den Kgl. Kunstgewerbe- 
schule. 
Das Kgl. Generalkonserva-
        <pb n="432" />
        Bezeichnung der Stellen. 
418 
  
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
— — — — [ 
Bemerkungen. 
  
17. Nationalmuseum: 
Kanzlist, 
* Hausmeister, 
*Oberaufseher, 
Diener. 
18. Walhalla: 
Verwalter, 
Aufseher, 
Wegmacher. 
19. Ruhmeshalle: 
Aufseher, 
Galerie-Diener. 
20. Musikschulen: 
a) Akademie der Tonkunst zu München: 
* Sekretär (zugleich Kassier), 
* Hausverwalter, 
Büreau-, Klassen= und Schuldiener, 
Heizer (zugleich Hausdiener): 
b) Musikschule zu Würzburg: 
*Sekretär, 
* Hausmeister, 
Diener. 
21. a) Thierärztliche Hochschule zu München: 
Kassier (zugleich Sekretär), 
* Hausmeister, 
Diener und Stallwärter; 
b) Hufbeschlagschule zu Würzburg: 
Schmiedgehülfe. 
22. Akademie für Landwirthschaft und Brauerei zu 
Weihenstephan, Kreis-Landwirthschafts= und 
Kreis-Ackerbau-Schulen: 
Kassa= und Rechnungsführer, 
nmstepüse 
Kanzleifunktionär, 
Hausmeister, 
Speisemeister, 
Pedelle, Anstaltsdiener, 
Hausdiener. 
  
1111 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
Direktion. 
Landbauamtes zu Regens- 
burg als Kommissär für 
die Walhalla. 
Das Kgl. Staatsministerium 
des Innern für Kirchen- 
Vorstand des Kol. 
und Schulangelegenheiten. 
Die Direktion. 
  
% Direktion. 
Die Kgl. Kreisregierung, 
Kammer des Innern, zu 
Würzburg. 
Bei der Kgl. Akademie für 
Landwirthschaft und 
Brauerei zu Weihen- 
stephan die Direktion; 
bei den Kgl. Kreis-Land- 
wirthschafts= und Kreis- 
Ackerbau-Schulen die be- 
treffenden Kgl. Kreis- 
regierungen, Kammern des 
Innern. 
  
  
— 
Soweit die Aufstellung 
dieser Bedtenstrten 
einer unmittelbaren 
Staatsbehörde zu- 
steht und nicht durch 
Präsentationsrechte 
beschränkt ist.
        <pb n="433" />
        419 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
— — —— 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
— — 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
23. 
24. 
26. 
27. 
W. 
Maximilianeum, Julianum, Max-Joseph-Stift 
und sonstige unter staatlicher Leitung stehende 
Erziehungs-Institute; dann höhere weibliche Bil- 
dungsanstalt zu Aschaffenburg; ferner Central- 
Blinden= und Central-Taubstummen-Justitut; 
endlich Central-Anstalt für Erziehung und Bildung 
krüppelhafter Kinder: 
  
Hausmeister, 
Speisemeister, 
Pförtner. 
Unmittelbare Kultus- und Unterrichts-, Stiftungs- 
oder Fonds-Administrationen: 
Boten, 
Diener. 
Protestantisches Oberkonsistorium: 
* Kanzlisten, 
Diener und Boten. 
Protestantische Konsistorien: 
* Sekretäre (zugleich Registratoren), 
* Kanzlisten, 
Funktionäre, 
Boten und Diener. 
Meßner= oder Kirchendiener-Stellen: 
Katholische und protestantische Meßner oder 
Kirchendiener. 
Allgemeine protestantische Pfarr-Unterstützungs- 
anstalten. zu Nürnberg: 
Amtsgehülfen, 
Amtsdiener. 
  
zur Hälfte und mit 
Ausnahme der Se- 
kretärstelle am Kgl. 
Konsistorium zu 
Speyer. 
zur Hälfte. 
Das Kuratorium des Kgl. 
Maximilianeums, die Di- 
rektion des Kgl. Max- 
Joseph-Stiftes und die 
Direktorate der übrigen 
Kgl. Erziehungs-Institute, 
sowie der Kgl. höheren 
weiblichen Bildungsan- 
stalt in Aschaffenburg; 
dann die Inspektion der 
betreffenden Kgl. Central- 
Anstalt. 
- 
  
die betreffende Kgl. Admini- 
stration. 
Das Kgl. protestantische 
Oberkonsistorium. 
Das betreffende Kgl. prole- 
stantische Konsistorium. 
  
Bei den katholischen Stellen 
dieser Art die betreffende 
Kgl. Kreisregierung, Kam- 
mer des Innern, bei den 
protestantischen das be- 
treffende Kgl. Konsisto- 
rium. 
  
aal. Administration. 
  
  
In Konkurrenz mit dem 
im Dienstbotenver- 
hältnisse stehenden 
Personale der betref- 
fenden Anstalt von 
mindestens zwölf- 
jähriger Dienstzelt. 
Soweit die betreffenden 
Stellen nicht mit 
Schuldiensten ver- 
bunden sind und auch 
im Uebrigen nur in- 
soweit, als einer un- 
mittelbaren Staats- 
behörde oder den Kgl. 
Konsistorien das Be- 
setunperecht kusteht 
und dieses nicht durch 
Präsentationsrechte 
beschränkt ist.
        <pb n="434" />
        420 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
E. Staatsministerium der inanzen. 
1. Allgemeine Finanzverwaltung: 
a) Staatsministerium: 
* Kanzleisekretäre, 
Kanzleifunktionäre, 
Boten und Diener, 
Hausmeister, 
Heizer; 
b) Oberster Rechnungshof: 
Kanzleifunktionär, 
Boten und Diener; 
c) Rechnungskammer: 
* Sekretär, 
* Registrator, 
*Kanzlist, 
Kanzleifunktionäre, 
Boten und Diener; 
d) Centralstaatskasse: 
Geldzähler, 
Kassadiener; 
e) Regierungsfinanzkammern: 
* Sekretäre, 
* Registratoren, 
* Kanzlisten, 
Sekretariats= und Registraturfunktionäre, 
Kanzleifunktionäre, 
Boten und Diener, 
Hausdiener, 
Aufseher und Hausmeister; 
f) Kreiskassen: 
* Offizianten, 
Kassafunktionäre, 
Kassadiener; 
g) Rentämter: 
Rentamtsdiener, 
Beiboten, 
Brunnenwärter. 
2. Katasterbüreau: 
Kassier, 
* Funktionirender Kontroleur, 
* Funktionirender Sekretär, 
Konservatoriumsgehülfe, 
Registraturfunktionär, 
Kanzleifunktionär, 
  
zu einem Drittel. 
P#ur Hälfte. 
% 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
Pöur Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
Jzur Hälfte. 
– - 
Jzur Hälfte. 
  
Staatsministerium der Fi- 
nanzen. 
Oberster Rechnungshof. 
Rechnungskammer. 
Centralstaatstase. 
Das betreffende Regierungs- 
Präsidium. 
  
Die betreffende Regierungs- 
finanzkammer. 
Staatsministerium der Fi— 
nanzen. 
die bkreffende Regierungs- 
finanzkammer. 
4
        <pb n="435" />
        — 421 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Hausmeister, Büreaudiener, Kassendiener, 
Konservatoriumsdiener, 
Steindrucker, 
Aktenhefter und Planzusammensetzer, 
Zu Abschriften und Auszügen vorüber- 
gehend verwendete Renovationsfunktio- 
näre. 
3. Etat der direkten Stenern: 
Rentamtsbeiboten zum Zweck der Steuer- 
perzeption. 
4. Etat der Zölle und indirekten Steuern: 
a) Aeußere Aemter: 
Grenz-, Revisions= und Hafenausseher, 
Salzsteueraufseher, 
Leuchtthurmwächter zu Lindau, 
Ländehüter zu Passau, 
*Hafenmeister, 
* Ständiger Rübenzuckersteueraufseher, 
* Zolleinnehmer, 
* Uebergangssteuer-Einnehmer, 
Steueraufseher, 
Aufschlageinnehmer, 
Aufschlagverwalter, 
Assistenten, 
* Nebenzollamts-Kontroleure, 
* Zollverwalter, 
* Hauptzollamtsoffiziale, 
* Steuer-Oberkontroleure, 
* Salzsteuer-Kontroleure; 
b) Generaldirektion der Zölle und 
indirekten Steuern: 
* Boten, 
* Kassadiener, 
* Hausmeister, 
* Registratur-, 
* Kanzlisten, 
* Registratoren, 
* Sekretäre, 
* Assistenten des Rechnungs-Kommissariates 
und Grenzwachbüreaus, 
* Offiziale, 
* Kassaoffizianten. 
* Kanzleifunktionäre, 
5. Bergwerks-, Hütten= und Salinenverwaltung: 
a) General-Bergwerks= und Salinen- 
Administration: 
* Registrator, 
* Registraturoffiziant, 
zu drei Vierteln. 
zu drei Vierteln. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
6 
l 
thtrHälftc. 
  
bur Hälfte. 
  
feetalterburean 
l 
Regierungsfinanzkammer 
von Oberbayern. 
Generaldirektion der Zölle 
und indirekten Steuern. 
  
Generaldirektion der Zölle 
und indirekten Steuern. 
  
szeral * Bergwerks= und 
Salinen-Administration. 
  
  
78
        <pb n="436" />
        422 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behärde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Registraturfunktionär, 
Buchhalter, 
Funktionäre der Buchhaltung 
Hauptkasse, 
Bauzeichner, 
Kanzleifunktionäre, 
Geldzähler, 
Hausmeister, 
Büreaudiener; 
b) Betriebsämter: 
* Materialverwalter, 
Materialrechner bei Bergwerken, Hütten 
und Salinen, 
* Offizianten, 
* Hauptsalzamtsschreiber, 
Grubeneinnehmer und Grubenkontroleure, 
Grubenrechner, Filialeinnehmer, 
Funktionäre, 
Amtsdiener und Hausmeister. 
6. Münzanstalt: 
Amtsdiener des Hauptmünzamtes, 
Assistent im Kassabüreaudienste. 
7. Königl. Bank zu Nürnberg: 
a) Bei der Bankdirektion: 
* Sekretär, zugleich Registrator, 
Funktionär, 
Bankdiener; 
b) Bei der Hauptbank und den Filialen: 
Expedient, zugleich Registrator der Haupt- 
a 
nt, 
Bankdiener und Geldzähler. 
8. Etat der Oekonomien und Gewerbe: 
Funktionäre bei dem Hofbräuamte, 
Diener bei dem Hofbräuamte, 
Seewart und Fischereigehülfe 
Chiemsee, 
Thor-- und Schloßwärter, 
Wiesenwärter, 
Aufseher, 
Hausmeister, 
Brunnwart zu Grünwald. 
und der 
auf dem 
9. Frankenthaler Kanal: 
Krahnenmeister, 
Waagmeister, 
Krahnenknecht. 
10. Staatsschuldentilgungs-Kommission: 
* Kanzlist, 
Kanzleifunktionär, 
l 
  
zur Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
zur Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
General-Bergwerks- und 
Salinen-Administration. 
  
General-Bergwerks- und 
Salinen-Administration. 
  
Hauptmünzamt. 
enn zu Nürnberg. 
zu Nürnberg. 
Hofbräuamt. 
Regierungsfinanzkammer 
von Oberbayern. 
laie betreffende Regierungs- 
finanzkammer. 
Regierungsfinanzkammer 
von Oberbayern. 
Regierungsfinanzkammer 
ü„der Pfalz. 
  
Staatsschuldentilgungs- 
— Kommission.
        <pb n="437" />
        — 423 — 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
* Geldzähler, 
* Kassadiener, 
Kanzleidiener, 
Boten, 
Aushülfsboten. 
11. Anstalten für forstlichen Unterricht: 
a) Forstlehranstalt Aschaffenburg: 
Hausmeister und Pedell; 
b) Forstliche Versuchsanstalt zu München: 
Hausmeister und Pedell, 
Laboratoriumsdiener. 
1. Ministerium: 
* Registraturvorsteher und * Registratoren, 
* Kanzleivorsteher und Kanzleisekretäre, 
Kanzleifunktionäre, 
Drucker (Oberdrucker), 
Pförtner, 
Kanzleidiener. 
2. Militär-Kassenwesen: 
a) General-Militär-Kasse: 
* General-Kriegs-Zahlmeister, 
* Kontroleur, 
* Pensions-Zahlmeister, 
* Buchhalter, 
Kassen-Assistenten, 
Kanzleifunktionäre, 
Kassendiener; 
b) Korps-Zahlungsstellen: 
* Rendanten, 
* Buchhalter, 
Kassen-Assistenten, 
Kassendiener. 
3. Militär-Intendanturen: 
* Intendantur-Sekretäre, 
*Intendantur-Registratoren, 
* Intendantur-Sekretariats-Assistenten, 
*Intendantur-Negistratur-Assistenten, 
Kanzlisten, 
Büreaudiener, 
Bürcaudiätarien für den Sekretariatsdienst, 
Büreaudiätar für den Registraturdienst. 
  
1 
F. Kriegsministerium. 
l lllllllllll 
l 
  
!Staatsschuldentilgungss 
Kommission. 
Forstlehranstalt Aschaffen- 
burg. 
  
PVorstliche Versuchsanstalt zu 
München. 
Kriegsministerium. 
# 
l 
Kriegsministerium. 
  
2T 
Kriegsministerium. 
  
  
  
  
Die Pförlkuer werden 
aus der Zahl der Kanz- 
lelidiener im Kriegs- 
ministerium entnom- 
men. 
Sowelt sie nicht aus 
Zahlmelster-Adsplrau- 
ten ergänzt werden. 
Soweit sie nichl aus 
Zahlmeister-Adspiran= 
ten ergänzt werden. 
Soweit sie nicht aus 
Zahlmelster-Adsplrau- 
ten ergänzt werden. 
787
        <pb n="438" />
        — 424 — 
  
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
4. Militär-Justizverwaltung: 
a) Generalauditoriat: 
* Kanzleisekretär und Registrator, 
Kanzleifunktionär, 
Kanzleidiener; 
b) Militärbezirksgerichte: 
* Kanzleisekretäre, 
Kanzleifunktionäre, 
Kanzleidiener. 
5. Generalstab und Vermessungswesen: 
* Rendant, 
*Kanzleisekretär und Registrator, 
Kanzleifunktionäre, 
Kanzleidiener, 
Werkführer. 
6. Naturalberpflegung: 
* Proviantamtsdirektoren, 
* Proviantmeister, 
* Proviantamtsrendanten, 
* Proviantamtskontroleure, 
Proviantamtsassistenten, 
Mühlenmeister, 
Backmeister, 
* Magazinsoberaufseher, 
Maschinisten und Heizer, 
Magazinsaufseher, 
Büreaudiener. 
7. Bekleidung und Ausrüstung der Truppen: 
* Rendant, 
* Kontroleur, 
Verwaltungsassistenten, 
Packmeister, 
Lagerdiener. 
8. Garnisonverwaltungs= und Serviswesen: 
* Direktoren, 
* Oberinspektoren, 
* Verwaltungsinspektoren bezw. selbstän- 
dige Kaserneninspektoren, 
Kaserneninspektoren, 
Kasernenwärter, 
Maschinisten und Heizer. 
V. Militär-Medizinalwesen: 
Oberlazarethinspektoren, 
* Lazarethverwaltungs = Inspektoren bezw. 
alleinstehende Lazarethinspektoren, 
Lazarethinspektoren, 
Hausdiener, 
Maschinisten und Heizer. 
  
! 
3 Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
1 Kriegsministerium. 
Generalstab. 
Kriegsministerium. 
  
1 Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
  
Kriegsministerium. 
  
  
Der jeweillge Bedarf 
an Hausdienern im 
Kriegsministerlum 
wird aus den Kaser- 
nenwärtern gedeckt.
        <pb n="439" />
        Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behäörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. Remonte-Jufpektion: 
* Wirthschaftsinspektor, 
Verwaltungsassistent, 
* Kanzleisekretär und Registrator, 
Kanzleifunktionär; 
Remonte-Depots: 
* Administratoren, 
* Wirthschaftsinspektoren, 
Verwaltungsassistenten, 
Rechnungsführer, 
Futtermeister. 
11. Militär-, Erziehungs= und Bildungswesen: 
Inspektion der Militär-Bildungsanstalten: 
* Rendant, 
* Kontroleur, 
Hausinspektoren, 
Kanzleifunktionär, 
Maschinisten und Heizer, 
Hausdiener, 
Büreaudiener; 
Kriegsakademie: 
Kanzleifunktionär, 
Bürecau= und Hausdiener; 
Artillerie= und Ingenieurschule: 
Kanzleifunktionär, 
Büreau= und Hausdiener; 
Kriegsschule: 
Pförtner, 
Hausdiener; 
Kadettenkorps: 
Kanzleifunktionär, 
Pförtner, 
Aufwärter; 
Unteroffizierschule mit Vorschule: 
Maschinist, 
Kasernenwärter. 
12. Militär-Gefängnißwesen: 
* Rendant. 
13. Artillerie= und Waffenwesen: 
a) Gewehrfabrifk: 
Maschinenausseher, 
Maschinenheizer, 
Pförtner, 
Nachtwächter, 
Hausdiener; 
  
11111 
11111 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
l 
Kriegsministerium. 
IInspektion der Militär-Bil- 
dungsanstalten. 
Kriegsministerium. 
Kriegsakademie. 
Kriegsministerium. 
Artillerie= und Ingenicur- 
schule. 
[Inspektion der Militär-Bil- 
dungsanstalten. 
Kriegsministerium. 
Inspektion der Militär-Bil- 
dungsanstalten. 
Kadettenkorps. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
[Gewehrfabrik. 
O der Fuß-Artillerie.
        <pb n="440" />
        — 426 — 
— — — 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bezeichnung der Stellen. Bemerkungen. 
  
b) Technische Institute der Artilleriec: 
Artillerie-Werkstätte: 
Pförtner, 
Hausdiener, 
Nachtwächter; 
Geschützgießerei 
fabrik: 
Pförtner, 
Hausdiener, — 
Nachtwächter; — 
Hauptlaboratorium: 
Pförtner, — 
Hausdiener, – 
Nachtwächter; — 
Pulverfabrik: 
Pförtner, — 
Hausdiener. — 
14. Juvaliden-Institute: 
* Rendant. — 
15. Gendarmerie-Korps-Kommando: 
* Rendant. — 
16. Allgemein: b Fusowelt di 
Kopisten, Lohnschreiber, Hülfsschreiber, — nsowelt diese Stellen 
Ausseher (Magazins-, Haus-, Bau-, Ma- — aussachcusgabene 
schinen= und andere Aufseher), La ofern dieselben ulcht 
— 2* 2 I 
e A &amp; — bek den unter Ziff. 1 
Schreiber und Aufseher beim Garnisons- ben den unter Züfh 
und Geschoß- 
Inspektion der Fuß-Artillerie. 
  
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Bauwesen An dicieni » . .· 
- « — An diejenige Behörde, beisörden, Verwaltungen 
geer und Honekicche — fwulcher der Milltera“.).k he 
« wärter in Thätigkeit zu 
Pförtner, Thürsteher, Wächter und Wärter 
(Straßen-, Magazins-, Nacht= und 
andere Wächter und Wärter), 
Zeichner, Gärtner (Festungsgärlner bei der – 
Fortifikation Ingolstadt), Küster, 
Wasch= und Werkmeister. — 1 
III. Königreich Sachsen. 
Die Militäranwärter sind von dem in verschiedenen Prüfungsordnungen für Subalternbeamte erforderlichen Nachweise 
einer gewissen höheren Schulbildung befreit und beim Vorhandensein der sonstigen Voraussetzungen auch ohne diesen 
Nachweis zu den betreffenden Prüfungen zuzulassen. 
I. Zei sämmtlichen Verwaltungen. 
Expeditionsbeamte, denen lediglich die Besorgung — Wegen der Stellen der Diener 
des Schreibwerks und der damit zu- im Bereiche des Justiz- 
sammenhängenden Dienstverrichtungen ob- ministeriums an dieses. 
liegt (Diätisten, Lohnschreiber u. s. w.). 
Diener (Büreau-, Kanzlei-, Kassen-, Registratur-, — 
treten wünscht. 
  
  
  
  
Zu vergleichen die Be- 
merkungen bei IV 
(Ministerlum des Kul. 
tus und öffentlichen 
Unterrichts) 2c und 5. 
Wegen der Stellen der Diener 
Archiv= und andere Diener — einschließlich 
der Arresthausinspektoren, Wachtmeister, 
Oberaufseher, Aufseher, Ministerialfouriere, 
Aufwärter, Aktenträger, Aktenhefter, Aus- 
läufer, Botenmeister, Boten, Kastellane, 
Hausmeister, Hausmänner, Portiers und 
Wächter —). 
  
  
im Geschäftsbereiche der 
I., II, III. Abtheilung des 
Ministeriums des Innern 
an dieses.
        <pb n="441" />
        Bezeichnung der Stellen. 
427 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Unmffange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
  
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
II. 
Hauptstaatsarchiv: 
Büreauassistent, 
* Sekretäre. 
Gesammtministerium. 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
  
Gesammtministerium. 
III. Ministerium des Innern. 
.Kreishauptmannschaften, einschließlich der Abthei- 
lung für Ablösungen und Gemeinheitsth ’ilungen: 
Expedienten. 
* Büreauassistenten, 
* Sekretäre. 
u. Amtshauptmannschaften: 
Expedienten, 
* Büreauassistenten, 
* Sekretäre. 
. Kunstakademie und Kunstgewerbeschule zu Leipzig: 
Heizer, 
Expedient, 
* Büreauassistent. 
u. Kunstgewerbeschule mit Vorschule und Kunstge- 
werbemuseum zu Dresden: 
Hausarbeiter, 
Aufseher, 
Oberaufseher, 
Expedient 
Bibliotheksexpedienten, 
* Bibliotheksassistent, 
* Bürcauassistent, zugleich Kassirer. 
Technische Staatslehranstalten zu Chemnitz: 
Heizer, 
* Oberheizer, 
Maschinenwärter, 
Expedienten, 
* Büreauassistent, 
* Sekretär. 
u. Bangewerkenschule zu Plauen: 
Heizer. 
Industrieschule zu Plauen: 
Heizer, 
Naschiußt, 
Sammlungsaufseher, 
Expedient, 
* Büreauassistent. 
.Landstallamt Moritzburg: 
Gestütswärter, 
Lokalgestütsaufseher und Futtermeister, 
hir Hälfte. 
bur Hälfte. 
sabwechselnd. 
abwechselnd. 
zur Haälfte. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
  
  
Wnisteriun 
i 
Ministerium 
des Innern. 
des Innern. 
11111 l llllll
        <pb n="442" />
        — 428 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Beschlagschmied, 
Expedient oder Büreauassistent, 
Rechnungsführer, 
Gestütsinspektor. 
zugleich 
9. Botauischer Garten zu Dresden: 
Stationsaufseher. 
10. Landwirthschaftliche Versuchsstation zu Möckern: 
Laboratoriumsdiener. 
11. Meteorologisches Institut zu Chemnitz: 
Erpedient, 
* Büreauassistent. 
12. Aufsicht über Gewerbe- und Dampfkesselanlagen: 
Steinbruchsaufseher. 
13. Staatsaichämter: 
Expedient, 
* Büreauassistent. 
14. Landes-Versicherungsamt: 
* Sekretär. 
15. Gendarmerieanstalt: 
Gendarmen, 
* Obergendarmen, 
Kreisobergendarmen, 
* Sekretäre. 
16. Polizeidirektion zu Dresden: 
Stadtgendarmen, 
Obernachtwächter, 
Gefangenwärter, 
Gefangenwärterassistenten, 
* Polizeiwachtmeister, 
* Polizeiinspektoren, 
Expedienten, 
* Büreauassistenten, 
Kassenkontroleur, 
* Sekretäre, 
* Kassirer, 
* Büreauinspektoren. 
17. Frauenklinik zu Dresden: 
Haus= und Gartenarbeiter, 
Heizer. 
Maschinenwärter, 
Operationswärter, 
Büreauassistenten, 
* Sekretär (Hausinspektor). 
  
abwechselnd. 
sabwechselnd. 
sabwechselnd. 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
1411 
hur Hälfte. 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
Ministerium des Innern, 
II. Abtheilung. 
111111111111
        <pb n="443" />
        Bezeichnung der Stellen. 
  
429 
  
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
18. Hausinspektion der Medizinalgebäude und Kanzlei 
der Kommission für das Veterinärwesen und 
den Botanischen Garten: 
Büreauassistenten, 
* Hausinspektor. 
19. Landes-Medizinalkollegium: 
* Büreauassistent. 
20. Chemische Centralstelle für öffentliche Gesundheits- 
pflege: 
Laboratoriumsdiener. 
21. Thierärztliche Hochschule: 
Hülfsstallwärter, 
Stallwärter, 
Civilvorschmieder. 
22. Akademie der bildenden Künste zu Dresden: 
Heizer, 
Maschinist, 
* Kastellan, 
Expedient, 
* Sekretär, zugleich Kassirer. 
23. Landes-Heil= und Pfleg-Anstalten, Landes-Er- 
ziehungsanstalten für schwachsinnige und für sitt- 
lich gefährdete Kinder, Landes-Straf= und Korrek- 
tions-Anstalten, nebst zugehörigen Oekonomien: 
Hausdienstbeamte#)), insoweit solche nicht 
gelernte Handwerker sein müssen, 
Aufseher bei den Straf= und Korrektions- 
anstalten ), 
* Oberaufseher bei den Straf= und Korrek- 
tionsanstalten, 
Expedienten, 
* Büreauassistenten, 
* Sekretäre. 
24. Dresdner Journal: 
Expedient, 
* Büreauassistent, 
* Inspektor. 
25. Statistisches Büreau: 
Büreaudiätare, 
* Büreauassistenten, 
*7 Sekretäre, 
* Kontroleur. 
26. Baudirektion im Ministerium des Innern: 
* Büreauassistent. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
| 
6A 
bur Hälfte. 
Pebwechsend. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
  
Kommission für das Vete— 
rinärwesen. 
und Verwal- 
Landesan- 
Direktionen 
tungen der 
stalten. 
IV. Abtheilung. 
- des Innern, 
a des Innern. 
Ministerium des Innern. 
Ministerium des Innern, 
IV. Abtheilung. 
  
  
FyUnter Hausdienst- 
beamten werden alle 
unteren Beamten ver- 
standen, die nicht zum 
Büreau-, Aufsichts- 
oder Pflegerdienste ge- 
hören. 
)Ausgenommen 
bleiben die Stellen, bei 
denen Handwerks- 
oder sonstige tech- 
nische Kenntnisse er- 
forderlich sind. 
Die Stelle wird in der 
Regel aus dem 
Büreauversonale der 
Landesanstalten be- 
setzt. 
70
        <pb n="444" />
        — — 
430 
— 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
27. Badeverwaltung zu Elster: 
Wegewärter, 
Expedient, 
* Sekretär. 
28./Redaktion und Expedition der Leipziger Zeitung: 
* Büreauassistenten, 
* Kontroleur, 
* Expeditionsvorstand (Inspektor). 
29. Stenographisches Institut: 
Expedient, 
* Büreauassistent, zugleich Kassenverwalter. 
30. Brandversicherungskammer: 
* Büreauassistenten, 
* Sekretäre, 
* Obersekretär, 
* Rechnungsinspektor, 
* Buchhalter, 
* Kassirer. 
31. Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen: 
Expeditionshülfsarbeiter, 
* Expedienten, 
* Büreauassistenten. 
sabwechselnd. 
zur Hälfte. 
sabwechselnd. 
sabwechselnd. 
zur Hälfte. 
bwethselnd. 
ur Hälfte. 
  
  
Winsterium des Innern. 
Winiseriunr des Innern. 
Ministerium des Innern. 
1411111 
  
IV. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
1. Apostolisches Vikariat und Katholisch- geistliches 
Konsistorium zu Dresden: 
Büreauassistent, 
* Sekretäre. 
2. Universität Leipzig: 
a) Universitätskanzlei und Universitäts- 
gericht: 
Pedelle und Diener, 
Büreauassistenten, 
* Sekretär; 
b) Universitäts-Rentamt: 
Haus= und Bauausfseher, 
Expedient, 
* Büreauassistenten, 
* Sekretäre, 
* Anstaltsinspektor, 
* Buchhalter; 
c) Akademische Institute: 
Maschinisten, 
Mechaniker, 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
sabwechselnd. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
  
Akademischer Senat. 
suniversitäts-Nentmeister. 
  
  
Vesonderes Erforder- 
niß für beide Stellen 
ist Kenntulß der 
Stenographie Gabels- 
bergerschen Systems. 
Das Aufrücken in die 
Büreauassistenten- 
stellen erfolgt in der 
Regel aus den Ko- 
pistenstellen nach ab- 
gelegter Prafung.
        <pb n="445" />
        431 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Heizer, 
Krankenwärter, 
Gärtner, 
Garderobier, 
Wärter bei der Veterinärklinik, 
Inspektor der akademischen Lesehalle, 
Verwaltungsbeamter bei der Kinderheil- 
anstalt, · 
Heizer bei derselben, 
Expedient bei der psychiatrischen und 
Nervenklinik, 
Kanzlist bei der Bibliothek. 
3. Technische Hochschule zu Dresden: 
Dampfmaschinenwärter, 
Oberfeuermann, 
Heizer, 
Hausarbeiter, 
Hausmann und Kesselwärter, 
Expedienten, 
* Büreauassistent, 
* Sekreläre, 
Hausinspektor. 
4. Fürsten= und Landesschulen zu Grimma und 
Meißen: 
Krankenwärter, 
Maschinenwärter, 
Expedient, 
Sekretäre. 
5. Andere Gymnasien und Realgymnasien: 
Gärtner. 
6. Seminare: 
Maschinisten. 
  
I 
l 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
  
Vorstand der akademischen 
Lesehalle bei der Univer- 
sität Leipzig. 
Vorstand des Vereins zu 
1. Errichtung und Erhaltung 
des Kinderkrankenhauses 
zu Leipzig. 
Ministerium des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts. 
Ministerium des Kultus und 
Söffentlichen Unterrichts. 
  
Ministerium des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts. 
Ministerium des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts. 
Ministerium des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts be- 
ziehentlich die Seminar- 
deputation zu Bautzen, 
die Administration des 
von Fletcher'schen Se- 
minars zu Dresden und 
das domstiftliche Kon- 
sistorium zu Bautzen. 
  
Ausgenommen ist das 
Aussichts-- und Wär- 
terpersonal bei der 
psochiatrischen und 
Nervenklinik der Uni- 
versität. 
Ausgenommen sind die 
Kommunalanstalten, 
insofern nicht auch bei 
ihnen die Anstellung 
der betreffenden Be- 
amten durch das Mi- 
nisterium erfolgt. 
797
        <pb n="446" />
        Bezeichnung der Stellen. 
  
— 432 — 
  
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
7. Taubstummenanstalten zu Dresden, Plauen bei 
Dresden und Leipzig: 
Heizer, 
Werkmeister, 
Wirthschaftsbeamter zu Dresden, 
Wirthschaftsbeamter zu Leipzig. 
8. Prokuratur-Rentamt Meißen: 
Expedient. 
Landgerichte, Staatsanwaltschaften bei den Land- 
gerichten und Amtsgerichte: 
Dienergehülfen (einschließlich der Gerichts- 
vollziehergehülfen), 
remunerirte (das sind aushülfsweise zu 
Expedientenarbeiten verwendete) Lohn- 
schreiber, 
Expedienten, 
* Aktuare (Büreauassistenten), 
* Sekretäre. 
VI. Finanzministerium. 
1. Staatsschuldenverwaltung: 
Büreauassistenten, 
* Sekretäre. 
2. Land-, Landeskultur= und Altersrentenbank-Ver- 
waltung: 
Büreauassistenten, 
* Sekretäre. 
3. Lotterieverwaltung: 
Expedienten, 
* Büreauassistenten, 
* Sekretäre. 
4. Verwaltung der direkten Steuern: 
Expedienten, 1 bei den Kreissteuer- 
* Büreauassistenten räthen, 
Expedienten, . . 
Büreauassistenten, bei ze ssrsteuer 
Sekretäre 7 
Verwaltungsvollstreckungsbeamte. 
  
  
abwechselnd. 
V. Justizministerium. 
zur Hälfte. 
zur Hälste. 
zur Hälfte. 
hur Hälfte. 
Hälfte. 
  
  
  
  
Ministerium des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts. 
Ministerium des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts. 
  
Justizministerium. 
Landtagsausschuß zur Ver- 
waltung der Staats- 
|A schulden. 
SFinanzministerium. 
inenmiierun
        <pb n="447" />
        — 433 — 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
— — — — — 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
5. Verwaltungs der indirekten Stenern: 
Plombeure, 
Grenzaufseher, 
* Steueraufseher, 
* Obergrenzaufseher, 
Obersteueraufseher, 
* Zoll= und Steuerrezeptoren, 
* Nebenzolleinnehmer 1. und 2. Klasse, 
* Untersteuereinnehmer, 
* Assistenten bei Hauptämtern, Nebenzoll- 
ämtern und Untersteuerämtern, 
* Büreauassistenten bei der Zoll= und Steuer- 
direktion. 
6. Intradenverwaltung: 
Kalkmesser. 
7. Weinbergs= und Kellereiverwaltung: 
Kellereigehülfe. 
8. Berg= und Hüttenverwaltung: 
Die nicht technisch vorgebildeten Expedienten 
(einschließlich der Hülfsegxpedienten), 
* Büreauassistenten und 
* Sekretäre bei 
der Königlichen Porzellanmanufaktur zu 
Meißen, 
dem Königlichen Steinkohlenwerke zu 
Zauckerode, 
den fiskalischen Hüttenwerken bei Frei- 
berg, einschließlich des Oberhütten- 
amts, der Hüttenraiterexpedition und 
des Hüttenhandelsbüreau, 
den Königlichen Erzbergwerken, 
dem Königlichen Blaufarbenwerke zu 
Oberschlema, 
dem Bergamte, 
der Bergakademie und 
der Hauptbergkasse zu Freiberg. 
· ierüber der 
Hausinspektor bei der Bergakademie zu 
Freiberg. 
9. Forstverwaltung: 
Expedienten bei den Oberforstmeistereien, 
* Registrator bei der Forstakademie. 
10. Strafen= und Wasserbau-Verwaltung: 
Straßenwärter, 
Straßenbauaufseher, 
#zur Hälfte. 
  
zur Hälfte. 
  
abwechselnd. 
zur Heälfte. 
abwechselnd. 
  
Zoll= und Steuer-Direktion. 
Finanzministerium. 
Finanzministerium. 
Domanial-Kellereiverwal- 
tung zu Dresden. 
Die Direktionen der in 
# Spalte 1 bemerkten Ver- 
waltungsstellen. 
  
Imanzminsteriu. 
Die betreffende Amtshaupt- 
mannschaft. 
  
Finanzministerium.
        <pb n="448" />
        — 434 — 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Kanal= und Schleußenwärter, 
Dampfbaggerboots= bezw. Taucherschiffs- 
Führer, 
Lootsenmeister, 
Ufermeister, 
Expedienten bei den Straßen-= und Wasser- 
bauinspektionen, 
* Amtsstraßenmeister, 
* Dammmeister, 
* Strommeister, 
*Hafenmeister. 
11. Hochbau-Verwaltung: 
Expedienten bei den Landbauämtern. 
12. Bauverwaltereien: 
Expedienten, 
* Büreauassistenten. 
13. Eisenbahnverwaltung: 
Bahnwärter, 
* Bodenmeister, 
Materialausgeber, 
* Oberschaffner, 
Packer, 
Schaffner, 
* Schirrmeister, 
Stationsassistenten II. Klasse für den 
äußeren, sowie für den Betriebstele- 
graphendienst, 
Weichenwärter 2. Klasse, 
Werkstattsaufseher, 
* Aufseher 1. und 2. Klasse, 
* Bahnhofs-Inspektoren 1. und 2. Klasse, 
* Bahn= und Haltestellenwärter, 
* Betriebssekretäre, 
* Billeteure, 
* Büreauassistenten, 
* Eisenbahnsekretäre, 
Expeditions-Hülfsarbeiter, 
* Güterexpeditionskassirer, 
* Güterverwalter 1. und 2. Klasse, 
* Hauptkassenkontroleur, 
* Kassenassistenten, 
* Kassirer, 
* Stationsassistenten 1. Klasse, 
Stationsassistenten 2. Klasse für den Ex- 
peditionsdienst, 
* Weichenwärter 1. Klasse. 
60 Hälfte. 
l 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
11111115 
zur Hälfte. 
  
  
Finanzministerium. 
  
  
Finanzministerium. 
Finanzministerium. 
Generaldirektion der sächsi— 
schen Staatseisenbahnen 
zu Dresden.
        <pb n="449" />
        435 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
W 0.5 
Se#" — □ cnr 
11. 
VII. Generaldirektion der Königlichen Kammlungen 
Heizer, 
Oberheizer, « 
Aufseher, 
*Oberaufseher, 
Expedient, 
* Büreauassistenten, 
* Sekretäre, 
* Kassirer. 
  
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
hur Hälfte. 
abwechselnd. 
für Kunst- und Wissenschaft. 
Generaldirektion der König- 
lichen Sammlungen zu 
Dresden. 
  
  
  
IV. Königreich Württemberg. 
I. HBei dem föniglichen #Staatsministerium, dem Königlichen Geheimen Rath und dem Königlichen 
Uerwaltungsgerichtshof. 
Kanzlisten bei dem Königlichen Staatsmini- 
sterium und dem Königlichen Geheimen Rath, 
. * bei dem Königlichen Verwaltungsgerichts- 
of, · 
.Kanzleidiener bei dem Königlichen Staats- 
manbseerlum und dem Königlichen Geheimen 
ath, 
Kanzleiaufwärter bei dem Königlichen Ver- 
waltungsgerichtshof. 
  
D 
Kanzleidirektion des König- 
lichen Geheimen Raths. 
  
  
4 
II. Im Justizdepartement. 
.Kanzlisten bei dem Justizministerium, dem 
Oberlandesgericht und den Landgerichten, 
Kopisten bei den Kollegialgerichten und den 
Staatsanwaltschaften derselben, sowie bei dem 
Strafanstaltenkollegium, 
Hülfsschreiber bei den zu Ziffer 1 und 2 ge- 
nannten Behörden, 
.Kanzleidiener bei dem Justizministerium und 
dem Oberlandesgericht, 
.Kanzleiaufwärter bei dem Justizministerium 
und den Kollegialgerichten, 
Hülfsaufwärter bei den in Ziffer 5 genannten 
Behörden, 
Gefängnißinspektoren, 
Hausmeister an den Strafanstalten, 
Oberaufseher an den Strafanstalten, 
Aufseher an den Strafanstalten und an den 
amtsgerichtlichen Gefängnissen, auch derzeit ein 
Aufseher bei dem Amtsgericht Stuttgart (Stadt), 
Amtsgerichtsdiener und -Gefangenwärter, 
  
  
Justizministerium. 
Strafanstaltenkollegium. 
  
  
  
Ziffer 11. Die Stellen 
ohne Gefängnißdienst 
bei den Amtsgerichten 
Stuttgart (Stadt) und 
Ulm sind der aus- 
schlleßlichen Besetzung 
im Wege des Ausf- 
rückens nicht vorbe- 
halten.
        <pb n="450" />
        436 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
12. 
13. 
14. 
— 
Su 
— 
OS 
— 
Kanzlei= und Schreibgehülfen bei den Ver- 
waltungen der Strafanstalten und bei den 
Gerichtsgefängnissen, # 
Heilgehülfen bei den Strafanstalten, 
Heizer und Maschinenwärter an dem Justiz- 
gebäude und dem dazu gehörigen Gefängniß- 
ebäude in Stuttgart, 
Fustellungsbeamte deren Stelle nicht 
bloßes Nebenamt versehen wird. 
als 
  
Justizministerium. 
Strafanstaltenkollegium. 
L#arneminenm. 
  
III. Im Bepartement der ausmärtigen Angelegenheiten. 
A. Politische Abtheilung. 
a) Ministerium: 
.Kanzleidiener, 
Kanzleiaufwärter, 
.Portier; 
b) Staatsarchiv Stuttgart: 
Kanzleiaufwärter; 
e) Filialarchiv Ludwigsburg: 
Kanzleiaufwärter. 
B. Abtheilung für die Verkehrsanstalten. 
a) Ministerium: 
.Kanzlisten, 
.Kanzleiaufwärter: 
b) Eisenbahn= und Dampfschiffahrts= 
verwaltung: 
a) Eisenbahnbau und SZetrieb: 
..Kanzleiassistenten, 
.Kanzlisten, 
Kopisten, 
Tagschreiber, !4* 
.. Hausverwalter bei der Generaldirektion der 
Staatseisenbahnen, 
. Kanzleiaufwärter 
abeidetGeneraldirektionderStaatseisen- 
bahnen s 
b) bei der Eisenbahnhauptkasse, 
  
zur Hälfte. 
Kanzleidirektion des König- 
lichen Ministeriums der 
auswärtigen Angelegen- 
heiten. 
b7 
  
Königliches Ministerium der 
auswärtigen Angelegen- 
heiten, Abtheilung für die 
Verkehrsanstalten. 
Königliche Generaldirektion 
der Staatseisenbahnen. 
  
  
  
Ziffer 15. Es ist der 
Bezug eines nach Ub- 
zug des Aufwandes 
für Dienstbedürfntsse 
verbleibenden Ein- 
kommens von minde- 
stens 1000 Mark, je- 
doch ohne Gewähr- 
leistung der Erlangung 
desselben vorausge- 
setzt. In einzelnen 
Fällen können Zu- 
schüsse gewährt werder. 
Ziffer 1. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 2. In der Regel 
tm Vegd des Vor- 
rũckens. 
Ziffer 4. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 7. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens.
        <pb n="451" />
        437 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An. 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
9. 
* Oberzugmeister, 
10. . Zugmeister, 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
26. 
26. 
27. 
28. 
29. 
30. 
31. 
32. 
33 
34. 
35. 
36. 
37. 
.Landpostboten, 
39. 
40. 
41. 
42. 
43. 
44. 
15. 
Schaffner (einschl. der Gepäckschaffner), 
Wagenwärter und Wagenrevidenten, 
Bremser, 
Güterschaffner, 
* Bahnhofoberaufseher und Bahnhofaufseher, 
Bahnhof= und Werkstätteportiers, 
Haltestellenvorsteher und Haltepunktbesorger, 
* Oberbahnwärter, 
Weichen-, Stations- 
Stationsdiener, 
Fahrkartendrucker, 
* Stationsmeister, 
* Stationskassiere, 
* Expedienten, 
* Eisenbahngehülfen, 
Eisenbahnanwärter; 
und Bahnwärter, 
§) Vodenlseedampsschiffahrt: 
* Expedient, 
Verwaltungsdiener, 
* Steuermänner und ?Schleppschifführer, 
Matrosen, 
* Maschinisten, 
Heizer; 
e) Post= und Telegraphenverwaltung: 
* Kanzlisten, 
Kopisten, 
Tagschreiber, 
Kanzleiaufwärter 
a) bei der Generaldirektion der Posten und 
Telegraphen, 
b) bei der Oberpostkasse, 
Telegraphenaufseher, 
* Kanzleiassistenten, 
Obertelegraphisten, Telegraphisten, 
NTelegraphengehülfen, 
Telegraphenanwärter, 
Postexpeditoren, 
* Büreauassistent, Magazinsverwalter bei der 
Druckerei= und Drucksachenverwaltung, 
Post= und Telegraphen-Unterbedienstete: 
a) Postschaffner, Briefträger, Packetbesteller, 
* Bahnpostschaffner, 
b) Telegraphenboten, 
Tck) Unterbedienstete bei 
werkstätte. 
der Telegraphen- 
l 
l 
  
llllillllllil 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
  
Königliche Generaldirektion 
der Staatseisenbahnen. 
  
Königliche Generaldirektion 
der Posten und Telegraphen. 
  
  
Ziffer 29. In der Negel 
im Wege des Vor— 
rũckens. 
Ziffer 33. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 30. In der Regel 
im Wege des Vor- 
ricckens. 
Ziffer 14. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 15. Die Verwen- 
dung als Bahnpost- 
schaffner erfolgt erst 
nach mehrlähriger Ver- 
wendung als Post= 
schaffner. 
80
        <pb n="452" />
        — 4838 — 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den fuͤr Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behärde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
23. 
24. 
Kanzleiaufwärter bei dem 
IV. Im Departement des Innern. 
.. Kanzlisten bei dem Ministerium des Innern, 
bei der Centralstelle für die Landwirthschaft, 
bei der Centralstelle für Gewerbe und Handel, 
bei den Kreisregierungen, bei dem Ober- 
rekrutirungsrath, 
.Kopisten bei dem Ministerium und den 
Ministerialabtheilungen, bei dem Medizinal- 
kollegium, bei der Centralstelle für die Land- 
wirthschaft, bei den Kreisregierungen, 
*Kanzleidiener (Hausmeister) bei dem Ministe- 
rium des Innern, 
Ministerium des 
Innern, bei den Kollegialbehörden des Depar- 
tements des Innern, 
u Oberamtsdiener bei der Stadtdirektion Stutt- 
gart, bei den 63 Oberämtern, 
Oberamtsdienergehülfen zu Ulm, zu Heilbronn, 
Bibliotheksamulus und Bibliothekdiener bei der 
Centralstelle für Gewerbe und Handel, 
mDiener des Centralaichungsamts, 
. Portier bei der Centralstelle für Gewerbe und 
Handel, 
Thorwarte bei den Staatsirrenanstalten, 
Hausdiener bei den Staatsirrenanstalten, 
Hausdiener bei der Landeshebammenschule, 
.Der Oberaufseher bei dem Arbeitshaus zu 
Vaihingen, 
mDer erste Aufseher bei dem Arbeitshaus zu 
Vaihingen, 
Die weiteren Aufseher (einschl. eines Küchen- 
meisters) bei dem Arbeitshaus zu Vaihingen, 
. Oberwärter bei den Staatsirrenanstalten, 
4-Gärtner bei den Staatsirrenanstalten, 
Stallwärter bei den Staatsirrenanstalten, 
u. Maschinisten bei den Staatsirrenaustalten, 
Heizer bei den Staatsirrenanstalten, 
Irrenwärter bei den Staatsirrenanstalten, 
Bäcker, Bäckerburschen, 
Gutsaufseher, Stall- 
schweizer, Pferdeknechte bei den Staatsirren- 
anstalten, 
Gutsverwalter zu St. Johann. 
Stutenmeister beim Gestütshof zu Marbach, 
25. Guts= und Gestütsaufseher auf den Gestüts- 
höfen Marbach, Offenhausen, 
Gestütsschmied zu Offenhausen, 
. Oberknecht beim Gestütshof zu Güterstein und 
St. Johann, 
.Die zugleich mit der Kostreichung an die 
übrigen Knechte betrauten Knechte auf den Ge- 
stütshöfen, 
Die sonstigen Knechte auf den Gestütshöfen, 
  
zur Hälsfte. 
–4 
Ministerium des Innern. 
  
! 
Eentralstelle für Gewerbe 
und Handel zu Stuttgart. 
lung für die Staatskranken- 
rett. Abthei- 
anstalten, zu Stuttgart. 
Regierung für den Neckar- 
kreis zu Ludwigsburg. 
Medizinalkollegium, Abthei- 
lung für die Staatskramen= 
anstalten, zu Stuttgart. 
Landgestütskommission zu 
Stuttgart. 
  
  
  
Ziffer 1. In der Regel 
mur im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 3. In der Regel 
lim Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 13. In der Negel 
nur im Wege des Vor- 
rückens. 
Zifser 24. Die Bewer- 
ber müssen den Nach- 
weis der Approba- 
tion als Thierarzt 
erbringen.
        <pb n="453" />
        — 439 — 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus. 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behäörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
30. 
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
36. 
37. 
38. 
Gi # 
Aufseher bei dem Landesgewerbemuseum, 
Straßenmeister, 
Flußmeister, 
Büreauassistent 
Büreau, 
Walzmeister, 
Straßenwärter, 
Flußwärter, 
Schleusenwärter, 
Floßaufseher. 
bei dem hydrographischen 
  
  
Centralstelle für Gewerbe 
und Handel. 
Ministerialabtheilung für 
den Straßen= und Wasser- 
bau zu Stuttgart. 
  
V. Im Bepartement des Zirchen- und Schulwesens. 
..Kanzlisten bei dem Ministerium und bei den 
Kollegien (Evangelisches Konsistorium, Katholi- 
scher Kirchenrath und Kultministerialabtheilung 
für Gelehrten= und Realschulen), 
Kopisten bei den Kollegien, 
Kopisten bei der Universität Tübingen, 
Hülfsschreiber, 
.Kanzleidiener bei dem Ministerium, 
Kanzleiaufwärter bei dem Ministerium und 
bei den Kollegien, Hülfsaufwärter bei dem 
evangelischen Konsistorium, 
Assistent (Expedient) bei der Universitätsbiblio- 
thek zu Tübingen, 
Kanzleigehülfen an der landwirthschaftlichen 
Anstalt zu Hohenheim, 
.Kanzleihülfsarbeiter an der Baugewerkeschule 
in Stuttgart (für Kopialien), 
. Unterbedienstete an den Unterrichts-, Bildungs- 
und Erziehungs-Anstalten und den mit solchen 
verbundenen Instituten: 
A. Bei der Universität Tübingen (allge- 
meine Verwaltung). 
verster Pedell, 
zweiter Pedell, 
* dritter Pedell, 
Pedellgehülfe, 
Kassenamtsdiener. 
B. Bei den Universitätsinstituten zu 
Tübingen. 
a) Universitätsbibliothek: 
Aufwärter; 
b) Physikalisches Institut: 
Diener (Mechaniker): 
c) Chemisches Laboratorium: 
Diener; 
#) Physiologisch-chemisches Institut: 
Diener; 
  
zur Hälfte. 
Iil 
  
Ministerium des Kirchen- 
und Schulwesens. 
Akademisches Rektoramt zu 
Tübingen. 
Ministerium des Kirchen- 
und Schulwesens. 
Akademisches Rektoramt zu 
Tübingen. 
Direktion der landwirth- 
schaftlichen Anstalt zu 
Hohenheim. 
Ministerium des Kirchen- 
und Schulwesens. 
(Akademisches Rektoramt zu 
Tühingen. 
  
  
  
Ziffer 1. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Zlffer 1. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Die Anstellung der Pe- 
dellen erfolgt nach 
Umständen im Wege 
des Vorrückens. 
80“
        <pb n="454" />
        — 440 — 
  
  
Angabe Bezei 
i « --—· » ezeichnung 
beiden lür ilitär. der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten kwewerbungen zu uichten üon, Bemerkungen. 
Stellen, in welchem selbst ist, bei welcher die An- 
Umfange dieselben » « 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
e) Mineralogisch-geognostische Sammlung: r 
Diener; — 
f) Zoologisches Kabinet: 
Diener; — 
g) Anatomisches Institut: 
Diener; — 
h) Physiologisches Institut: 
iener; 
i) Medizinische Klinik: 
Hausmeister, 
Maschinist, 
Heizer, 
Hausknecht, 
Krankenwärter; 
k) Chirurgische Klinik: 
Hausmeister, Heizer (zugleich zweiter 
d ——1 
Lüuernehe *s isches Rektoramt 
Krankenwärter (darunter 1 Ober- — kenn ektoramt zu 
wärter); 
1) Frauenklinik: 
Hausmeister, Maschinist, Heizer- — 
gehülfe, 
Hausknecht; — 
m) Augenklinik: 
Hausmeister, — 
Hausknecht: — 
n) Poliklinik: 
Diener; — 
o) Pathologisch-anatomisches Institut: 
erster und zweiter Diener; — 
p) Evangelisches Predigerinstitut: 
Schloßmeßner (zugleich Schloßthor- — 
wart); 
q) Landwirthschaftliches Institut und forst- 
liche Institute: 
Diener. — 
  
C. Bei der landwirthschaftlichen Anstalt 
zu Hohenheim. 
* ister — « 
Hausmeister, der Lauemaster wurn 
Wege des Vorrückens 
ernannt. 
Hausmeistereigehülfe, —1 
Diener für Physik, . . zur Hälfte. Direktion der landwirth- 
Diener bei der landwirthschaftlich- — schaftlichen Anstalt zu 
chemischen Versuchsstation, Hohenheim. " 
Diener für Mineralogie, Botanik und — 
Zoologie, 
Gehülfe des Wirthschaftsinspektors — 
(Feldaufseher), 
Bediente für die Studirenden. —
        <pb n="455" />
        Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
II. 
Bei 
der Technischen Hochschule 
Stuttgart. 
* Schuldiener, 
zu 
Diener am Laboratorium für all- 
gemeine Chemie, 
Diener am Laboratorium für chemische 
Technologie, 
Diener für Zoologie, Botanik und 
Mineralogie. 
. Bei der Kunstgewerbeschule zu Stutt- 
gart. 
Schuldiener. 
.Bei der Baugewerkeschule zu Stutt- 
gart. 
Schuldiener. 
Bei der Thierärztlichen Hochschule 
zu Stuttgart. 
Hausmeister, 
Diener am anatomisch-physiologischen 
Institut, . 
Schmiedgehülfe, 
Erster, zweiter und dritter Pferde- 
wärter, · 
Diener am pathologisch-anatomischen 
Institut, Laboratoriumsdiener. 
Bei der Kunstschule und den Kunst— 
sammlungen des Staates zu Stutt- 
gart. 
Hausverwalter der Kunstsammlungen, 
Hausmeister der Kunstschule, 
Diener für das Kupferstichkabinet, 
Aufwärter bei der Bildhauerschule. 
Bei dem höheren evangelisch-theo- 
logischen Seminar zu Tübingen. 
* Hausmeister, 
Unteraufseher, 
* Repetentendiener, 
* Aufwärter, 
Seminaristendiener. 
Bei den 4niederen evangelisch-theo- 
logischen Seminarien zu Blaubeuren, 
Urach, Maulbronn und Schönthal. 
Famuli (je 1), 
Famulatsgehülfen (je 1). 
. Bei den Gymnasien. 
a) bei dem Eberhard-Ludwigs--Gym- 
nasium zu Stuttgart: 
Erster und zweiter Famulus; 
  
  
Ministerium des Kirchen- 
êund Schulwesens. 
  
  
Die Austellung der 
Schuldiener erfolgt in 
der Regel im Wege 
des Vorrückens. 
Die Austellung des 
Hausmelsters, des 
Repetentendic- 
ners und der Auf- 
wärter erfolgt in 
der Regel im Wege 
des Vorrückens.
        <pb n="456" />
        — 442 — 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
I. 
P. 
b) bei dem Karls-Gymnasium zu 
Stuttgart: 
Famulus:; 
Jc) bei dem Real-Gymnasium zu 
Stuttgart: 
Famulus; 
d) bei dem GWymnasium zu Heilbronn: 
Famulus; 
e) bei dem Gymnasium zu Ellwangen: 
Famulus; 
s bei dem Gymnasium zu Rottweil: 
Famulus, zugleich Meßner an der 
2. katholischen Stadtpfarrkirche; 
g) bei dem Gymnasium zu Ehingen: 
Famulus, zugleich Meßner an der 
katholischen Gymnasialkirche. 
Bei der Realanstalt zu Stuttgart. 
Erster Famulus, 
zweiter Famulus, zugleich für die 
Elementaranstalt, 
Diener an der Turnhalle der Real- 
anstalt. 
. Bei der Turnlehrerbildungsanstalt 
zu Stuttgart. 
Hausmeister. 
. Bei den tevangelischen Schullehrer- 
seminarien zu Eßlingen, Nürtingen, 
Künzelsau und Nagold. 
Schuldiener (je 1). 
Bei den 2 katholischen Schullehrer- 
seminarien zu Gmünd und Saulgau. 
Schuldiener (je 1). 
Bcidem höheren katholischen Konvikt 
(Wilhelmsstift) zu Tübingen. 
Hausmeister. 
Unteraufseher (Thorwart), 
Repetentendiener, 
Krankendiener, 
Konviktorendiener (leiner zugleich 
Meßnereigehülfe). 
. Bei den Z2 nriederen katholischen Kon- 
vikten zu Rottweil und Ehingen. 
Diener (se 3). 
  
  
Ministerium des Kirchen- 
und Schulwesens.
        <pb n="457" />
        — 443 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. 
1— 
——— 
. Kanzlisten bei 
8. Bei dem evangelischen Waisenhaus 
zu Stuttgart. 
Hausdiener. 
T. Bei dem evangelischen Waisenhaus 
zu Markgröningen (zugleich Lehrerinnen- 
Seminar). 
Diener. 
U. Bei dem katholischen Waisenhaus zu 
Ochsenhausen. 
Diener (Hausmeister). 
Diener bei den Sammlungen des Staates: 
A. Bei der Königlichen öffentlichen 
Bibliothek zu Stuttgart. 
* Hausmeister, Diener. 
B. Bei der Königlichen Naturalien- 
Sammlung zu Stuttgart. 
Hausmeister. 
C. Bei der Staatssammlung vaterlän- 
discher Kunst= und Alterthumsdenk- 
male zu Stuttgart. 
Diener. 
VI. 
dem Ministerium und den 
Kollegien (der Domänendirektion und Forst- 
direktion, dem Bergrath, der Oberrechnungs- 
kammer und Staatskassenverwaltung, dem 
Steuerkollegium, Abtheilung für direkte Steuern 
und Abtheilung für Zölle und indirekte Steuern, 
und dem Statistischen Landesamt), 
.Kopisten bei dem Ministerium und den Kollegien 
wie zu 1, 
m#Ordentliche Tagschreiber, 
Hülfstagschreiber, 
.Kanzleidiener bei dem Ministerium, 
Kanzleiaufwärter bei dem Ministerium 
und 
den Kollegien wie zu 1, 
7. Hauptzollamts-, Hauptsteueramts= und Zoll- 
amtsdiener, ein Kopist bei dem Hauptsteucramt 
Stuttgart, 
8. Kameralamtsdiener, 
9. WSchloßdiener q 
10. Schloßportier Il beim Apanageschloß 
11. Gartenportier zu Ludwigsburg, 
12. Schloßknecht 
13. (Stadtumgelder, 
14. Stadtacciser, berufsmäßige Orls- 
steuerbeamte, 
15. Ortsacciser, 
  
  
– 
  
  
Ministerium des Kirchen- 
und Schulwesens. 
  
Im Lepartement der Finanzen. 
Finanzministerium. 
  
Stenerkollegium, Abtheilung 
für Zölle und indirekte 
Steuern. 
I 
Domänendirektion. 
für Zölle und indirekte 
Steuerlollegium, Abtheilung 
Steuern. 
  
  
Die Stelle des Haus- 
meisters wird nach 
Umständen im Wege 
des Vorrückens besetzt. 
Ziffer 2. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 5. In der Regel 
⅝im Wege des Vor- 
ruckens. 
Ziffer 9— 12. Zum 
Theil im Wege des 
Vorrückens. 
Zlffer 13 u. 11. Vor- 
gängiger Dienst in der 
Grenz= oder Steuer- 
wache. 
Ziffer 15. In der Regel 
lm Wege des Vor- 
ruckens.
        <pb n="458" />
        444 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
16. 
1 
10. 
11. 
12. 
30. Salzpacker 
* Steuerwachtmeister, 
Steuerwächter, 
Zolleinnehmer, 
.. Revisionsaufseher, 
20. 
.*Rübenzuckersteueraufseher, 
.Grenzaufseher, 
Lithographen 
Salzsteueraufseher, 
und Drucker 
graphischen Anstalt, 
Lithographen und Drucker bei dem Statistischen 
Landesamt, 
bei der litho- 
5.. Alleenaufseher beim Apanageschloß zu Ludwigs- 
burg, 
Platzmeister 
Hüttenknechte 
Kohlenmesser 
29. Hüttenamts-, Salinenamts-, 
bei den Berg--, 
# Hüttemwerken 
9 9 2 — 9 
bezw. Magazinsdiener und Salinen. 
  
r der Steuerwache. 
(Stenerkollegium, Abtheilung 
für Zölle und indirekte 
Steuern. 
Kommando der Steuerwache. 
Steuerkollegium, Abtheilung 
für direkte Steuern. 
Statistisches Landesamt. 
Domänendirektion. 
— 
  
V. Großherzogthum Zaden. 
1. Ministerium desn Grohherzoglichen Hauses und der ausmärtigen Angelegenheiten. 
1. Ministerium. 
Kanzleidiener. 
2. Eisenbahnverwaltung. 
2. Büreaudiener, 
* Kanzlei= und Kassendiener, 
uSchreibgehülfen, Kanzleigehülfen, 
) Werkschreiber, 
Büreaugehülfen, Expeditionsgehülfen, 
*Stationsaufseher, Stationsvorsteher, 
Bileetdruckereigehülfen, Billetdrucker, 
Magazinsausseher, 
*#Magazinsmeister, 
Stationsmeister, 
9. 
Schaffner, 
Oberschaffner, Zugmeister, 
Wagenwärter, Wagenrevidenten, 
Pförtner, 
Bahn= und Weichenwärter. 
  
nr zur Hälfte. 
111111111 
Ministerium des Großherzog- 
lichen Hauses und der aus- 
wärtigen Angelegenheiten. 
Generaldirektion der Staats- 
eisenbahnen. 
  
  
4 
II. Ministerium der Justiz, der Qultus und AUnterrichts. 
Schreibgehülfen und Kanzleigehülfen des Mini- 
steriums, der Gerichte und Staatsanwaltschaften, 
Ministerium der Justiz, des 
Kultus und Unterrichts. 
  
  
Ziffer 16. Vorgängige 
Dienstleistung in der 
Steuerwache. 
Ziifer 18—21. Vor- 
gängiger Dlienst in der 
Grenz= oder Steuner- 
wache. 
Ziffer 23 u. 24. Voll- 
ständige technische Be- 
sählgung. 
  
Ziffer 25. Zum Thellim 
Wege des Vorrückens. 
Zliffer 26. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
) Diejenigen Stellen, 
fuüüͤr welche die Be— 
sähigung durch Ab- 
legung einer Prü- 
fung nachzuweisen 
ist, sind mit einem 
bezelchnet.
        <pb n="459" />
        Bezeichnung der Stellen. 
— 445 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
...eeeee....— 
Bemerkungen. 
  
S.——2 
9. 
10. 
11. 
12. 
r 
O□O 
u. Diener der beiden Kammern 
4.Kanzleidiener, Hülfsdiener, Heizer des Mi- 
nisteriums, der Gerichte und Staatsanwalt- 
schaften, 
. Incipienten der Gerichte und Staatsanwalt- 
schaften, 
Aktuare, Kanzlei= und Registraturassistenten, 
*#Expeditoren und'-Registratoren der Gerichte U 
und Staatsanwaltschaften, 
Gerichtsvollzieher, 
u Hülfsgefangenwärter, 
..PGefangenwärter, 
Hülfsaufseher und Aufseher (einschließlich 
der sog. Werkaufseher), wobei die 
bestandene Aufseherprüfung nur ein Aurecht 
auf Stellen der Gewerbegattung giebt, für 
welche sie bestanden ist, 
Aktuare der Hochschulen, 
Oberpedellen, Pedellen, Kanzlei-, Kassen-, 
Bibliothek-, Instituts= und Hausdiener der 
Hochschulen, 
Fecht= und Reitlehrer, 
Diener der Akademie der bildenden Künste, der 
Alterthumshalle, des Naturalienkabinets, der 
Hof= und Landesbibliothek, Heizer und Pförtner 
im Sammlungengebäude, 
Kanzleidiener des Oberschulraths und des Ge- 
werbeschulraths, 
Schuldiener der Gymnasien, Progymnasien und 
Lehrerseminarien, 
Diener der Turnlehrerbildungsanstalt, 
mSchreibgehülfen und Kanzleigehülfen des Ober- 
schulraths, 
uSchreibgehülfen und Kanzleigehülfen des Ge- 
werbeschulraths, 
.Kanzleidiener des Gewerbeschulraths, 
mDiener der Kunstgewerbeschulen und der Bau- 
gewerkeschule, 
Aufseher der Kunstgewerbeschulen. 
III. 
der Stände- 
versammlung, 
Kanzleidiener, Hülfsdiener bei dem Ministerium 
des Innern, dem Verwaltungsgerichtshof, dem 
Verwaltungshof, der Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues, dem Generallandesarchiv 
und dem Verwaltungsrath der General- 
brandkasse, 
Diener (etatsmäßige und nichtetatsmäßige) bei 
den Landeskommissären und Bezirksämtern, 
.Schutzmänner, Polizeisergeanten, Polizei- 
wachtmeister, 
. Trinkhalleverwalter in Baden, 
Verwalter des Friedrichsbades in Baden, 
Badewärter im Friedrichsbad in Baden, 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
  
Ministerium 
  
Ministerium der Justiz, des 
(Kultus und Unterrichts. 
  
Centralstrafanstalts = Direk- 
tionen. 
Ministerium der Justiz, des 
Kultus und Unterrichts. 
Oberschulrath. 
Gewerbeschulrath. 
  
  
7 
deg Innern. 
Ministerium des Innern. 
  
  
  
  
81
        <pb n="460" />
        Bezeichnung der Stellen. 
446 
—m-lDssss 
— — 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
.. .. — — — 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. 
11. 
12. 
18. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
—3# 
Schreibgehülfen (Kanzleigehülfen), 
Schreibgehülfen 
. Portier im Friedrichsbad in Baden, 
. Heizer bei der Bad--Anstalten-Verwaltung in 
Baden, 
Hausmeister im Landesbad in Baden, 
LWärter bei der Heil= und Pflegeanstalt zu 
Pforzheim, 
Aufseher beim polizeilichen Arbeitshaus, 
Brückenwärter, 
Straßenwärter, 
Straßenmeister, 
Brückenmeister, 
Dammmeister, 
Floßaufseher, 
Bauaufseher, 
Kanzleigehülfen bei dem Ministerium des 
Innern, dem Verwaltungsgerichtshof, dem 
Verwaltungshof, der Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues, dem Generallandesarchio, 
dem Verwaltungsrath der Generalbrandkasse, 
bei der Landesgewerbehalle, beim Statistischen 
Büreau und bei sämmtlichen Bezirksstellen, 
Büreauassistenten bei den Wasser= und Straßen- 
bau--Inspektionen, 
Incipienten der Bezirksämter, 
Aktuare,Polizeiaktnare und 'JRegistratoren 
der Bezirksämter, 
Gendarmen, Wachtmeister, Oberwacht- 
meister. 
  
zu zwei Dritteln. 
l 
zur Hälfte. 
an Hälfte. 
O des Innern. 
Ü Verwaltungshof. 
Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues. 
Verwaltungshof. 
Oberdirektion des Wasser- 
und Straßenbaues. 
Verwaltungshof. 
Ministerium des Innern. 
Kommando des Gen- 
darmeriekorps. 
  
IV. Ministerinm der Finanzen. 
Kanzleidiener (auch Hülfskanzleidiener) beim 
Ministerium, bei der Domänendirektion, Steuer- 
direktion, Zolldirektion und Baudirektion, 
.Kassendiener bei den Centralkassen der Finanz- 
verwaltung, 
uDiener bei den Bezirksstellen der Finanzver- 
waltung, sowie bei Nebenzoll= und Untersteuer- 
ämtern, 
*' Kanzlei- 
assistenten beim Ministerium, bei den Central- 
kassen der Finanzverwaltung, der Baudirektion, 
(Kanzleigehülfen), Kanzlei- 
assistenten bei der Domänendirektion, Steuer- 
direktion und Zolldirektion. 
  
Finanzministerium. 
Zolldirektion. 
Finanzministerium. 
Steuerdirektion. 
  
  
  
Es können auch Unter- 
offizlere angestellt wer- 
den, welche nicht im 
Besitze des Ciollver- 
sorgungsscheins sind; 
dieselben müssen je- 
doch neun Jahre bei 
der Fahne, darunter 
fünf Jahre als Unter- 
offiztere, oder — wenn 
solche Leute nicht in 
hinreichender Zahl 
vorhanden — min- 
destens drel Jahre als 
Unteroffiziere gedient 
haben.
        <pb n="461" />
        447 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den * Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
l 
Bemerkungen. 
  
02 ES— 
— — = 
S t — 
.HZolleinnehmer, 
Gewichtssetzer, Waagmeister, 
Banuaufseher, Hafenmeister, Hafen- 
Privatlageraufseher, 
u Stempelverwaltungsgehülfen, 
Steuereinnehmer, 
Gehülfen der Steuerein- 
nehmer, 
*Nebenzollamtsassistenten, 
Untersteueramtsgehülfen, 
Steueraufseher, FSteueroberaufseher, 
Grenzausseher, 
* Rübenzuckersteueraufseher, 
(Salzsteueraufseher, Revisionsaufseher, 
.)Steuerboten, von der Steuerdirektion ernannte 
Steuermahner und Zettelträger, 
Salineschreiber und Salinediener, 
Güter-, Wiesen-, Torf= und Rebaufseher, 
uGartenaufseher, 
.Schiffsbegleiter, Hafen-und 'Lager- 
hausausseher, 
bei der Zoll- 
verwaltung, 
meistergehülfen, 
* Hülfsaufseher, 
Ständige Arbeiter, Fährleute, 
Zweite Gehülfen der Bezirksfinanzstellen, 
Büreaugehülfen der Bezirksfinanzstellen. 
  
zu einem Drittel. 
zur Hälfte. 
Steuerdirektion. 
Zolldirektion. 
Steuerdirektion. 
Zolldirektion. 
Steuerdirektion. 
Domänendirektion. 
Steuerdirektion. 
  
Zolldirektion. 
VI. chroßherzogthum Hessen. 
I. Ressort des Staatsministeriums. 
Ständehausbeschließer, 
.Kanzleidiener des Staatsministeriums, 
.Kanzleidiener des Verwaltungsgerichtshofs, 
.Kanzleidiener der Haus= und Staatsarchiv- 
direktion, 
Kanzlisten der Oberrechnungskammer, 
Kanzleigehülfen der Oberrechnungskammer, 
.Kanzleidiener der Oberrechnungskammer, 
.Kanzleiwärter der Oberrechnungskammer. 
  
  
Staatsministerium. 
Präsident der Oberrech- 
nungskammer. 
II. Ressort des Ministeriums des Innern und der Justiz. 
. Kanzlisten bei dem Ministerium, 
.Kanzleigehülfen bei dem Ministerium, 
.Kanzleidiener bei dem Ministerium, 
Kanzleiwärter im Kanzleigebäude, 
4 Kanzlei= und Registraturbeamter bei der Oberen 
Bergbehörde und dem Landes-Versicherungsamt, 
6. Verwalter in dem Arbeitshause, 
— 
.Werkmeister am Gefängniß und am Arbeits- 
hause, sowie an der Zellenstrafanstalt zu Butz- 
bach, 
.Aufseher und Wärter am Arbeitshause, 
Büreaugehülfe bei dem Landeshospital, 
Büreaugehülfe bei der Landesirrenanstalt, 
  
zur Halfte. 
  
zu einem Drittel. 
Ministerium des Innern und 
der Justiz. 
  
Provinzialdirektion Starken— 
burg. 
  
  
  
  
Ziffer 5. Bewerber 
müssen genügende 
Kenntnisse im Regl- 
straturdienst und im 
geometrischen Zelch- 
neu besitzen. 
+) Stellen, zu deren 
Erlangung der Nach- 
weis einer bestande- 
nen Prüfung er- 
sorderlich ist, sind mit 
einem Fbezeichnet. 
817
        <pb n="462" />
        — 448 — 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
.Pförtner bei der Landesirrenanstalt und bei 
dem Landeshospital, 
4Kreisdiener, 
Diener bei der Entbindungsanstalt zu Mainz, 
4Kanzlisten bei der Landesuniversität, 
Kanzleigehülfen bei der Landesuniversität, 
.[Büreaugehülfen an den akademischen Kliniken 
der Landesuniversität, 
[Verwalter an den akademischen Kliniken der 
Landesuniversität, 
Kanzleidiener bei der Landesuniversität, 
Hausbeschließer am Kollegiengebäude der 
Landesuniversität, 
u Anatomiediener bei der Landesuniversität, 
uBibliothekdiener bei der Landesuniversität, 
Universitätsdiener, 
mDiener bei der, der Landesuniversität unter- 
stehenden Entbindungsanstalt zu Gießen, 
uDiener der Veterinäranstalt, 
uDiener am anatomischen Institut der Veterinär= 
anstalt, 
. [Lehrschmied bei der Velerinäranstalt, 
27. Pedellen an der technischen Hochschule, 
28. 
29. 
Hülfspedellen an der technischen Hochschule, 
Diener am chemischen Laboratorium der tech- 
nischen Hochschule, 
30. Wärter am physikalischen Institut der tech- 
nischen Hochschule, 
Hülfsdiener in den Gebäuden der technischen 
Hochschule, 
Hofbibliothek-Kanzleiinspektor, 
Hofbibliothekdiener, 
u. Museumsdiener, 
5. Pedellen und Hülfspedellen an den Gymnasien 
und Realschulen, 
36. Diener an den Schullehrerseminarien und 
Präparandenanstalten, 
Diener an den Taubstummenanstalten, 
Werkmeister an der Blindenanstalt, 
Kalkulatoren bei der Centralstelle für die 
Landesstatistik, 
.Kanzleidiener bei der Centralstelle für die 
Landesstatistik, 
.Kanzleidiener bei der oberen landwirthschaft- 
lichen Behörde, 
Landgestüts-Fouragemeister, -Diener und -Bei- 
knechte, 
13. Kanzleidiener bei der Centralstelle für die Ge- 
werbe und bei der Landesbaugewerkschule, 
4.Kanzleidiener bei der Brandversicherungs- 
kammer, 
Kanzleidiener und Hausbeschließer bei den 
Kollegialgerichten und Staatsanwaltschaften, 
Hülfsdiener bei den Kollegialgerichten, 
zur Hälfte. 
Jzur Hälfte. 
  
  
  
Provinzialdirektion Starken— 
burg. 
Ministerium des Innern und 
der Justiz. 
Präsident des Kollegial- 
gerichts.
        <pb n="463" />
        Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Seor nmesn d — 
— 
Hülfsdiener bei den Staatsanwaltschaften, 
Registratoren bei den Kollegialgerichten, 
Kanzlisten bei den Kollegialgerichten, 
4Kanzleigehülfen bei den Kollegialgerichten, 
51. Schreibgehülfen des Oberstaatsanwalts, 
Schreibgehülfen bei den Staatsanwaltschaften, 
53. Amtsgerichtsdiener, Hauswärter bei den Amts- 
erichten, 
Assistent des Gerichtskostenrevisors, 
4Kriminalschutzmänner bei den Staatsanwalt- 
schaften, 
4Verwalter an den Gefängnissen und Provinzial- 
arresthäusern, 
uGefangenaufseher an dem Landeszuchthause, an 
den Gefängnissen, Provinzialarresthäusern und 
einzelnen Haftlokalen, sowie an der Zellenstraf- 
anstalt zu Butzbach, 
u Gefangenwärter an 
anstalten, 
Hülfsgerichtsschreiber bei den Untersuchungs- 
richtern, 
Gerichtsvollzieher. 
sämmtlichen Gefangen- 
  
zur Hälfte. 
zur Halfte. 
zur Helfte. 
— 
  
Erster Staatsanwalt. 
Ministerium des Innern und 
der Justiz. 
Präsident des Kollegial= 
gerichts. 
Oberstaatsanwalt. 
Erster Staatsanwalt. 
| Ministerium des Innern und 
  
der Justiz. 
Oberstaatsamwalt. 
Ministerium des Innern und 
der Justiz. 
III. Ressort des Ministeriums der Einanzen. 
4Kanzlisten bei dem Ministerium, 
.Kanzleigehülfen bei dem Ministerium, 
.Kanzleidiener bei dem Ministerium, 
Kanzleiwärter bei dem Ministerium, 
Kanzlist bei der Hauptstaatskasse, 
4.Kanzleigehülfen bei der Hauptstaatskasse, 
Kassediener bei der Hauptstaatskasse. 
.Kanzleiwärter bei der Hauptstaatskasse, 
Kanzlist bei dem Erbschaftssteueramt, 
. IPfandmeister, 
  
  
Ministerium der Finanzen. 
  
  
  
Ziffer 60. Bis zur Au- 
stellung sämmtlicher 
vor Erlaß der Ver- 
ordnung vom 9. De- 
zember 1882 geprüften 
Civilaspiranten für 
den Gerichtsvollzieher- 
dienst wird den Mili- 
täranwärtern abwech- 
selnd von vier, dann 
drei Anstellungen nur 
je eine zu Gute kom- 
men. Bis zur An— 
stellung der nach 
dem 9. Dezember 1882, 
aber vor dem 15. No- 
vember 1884 geprüften 
Civilaspiranten ist nur 
die Hälfte der Gerichts- 
vollzieherstellen mit 
Militäranwärtern zu 
besetzen.
        <pb n="464" />
        450 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
11. 
uHauptsteueramtsdiener, 
13. 
14. 
16. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
28. 
24. 
S1 
. Büreaudiener der Eisenbahndirektionen 
27. 
28. 
29. 
30. 
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
36. 
37. 
38. 
39. 
40. 
41. 
42. 
teuer= und Salzsteueraufseher, 
Materialrechner und Kontroleur bei 
Salinen und Bergwerken, 
Aufseher bei den Salinen, 
PUnterkassier bei den Salinen und Bergwerken, 
Diener bei den Salinen, 
Hausverwalter und Bademeister bei der Saline 
Bad-Nauheim, 
Brunnenausseher bei der Saline Bad--Nauheim, 
Dammwärter, 
Brückenmeister, 
POberbrückenwärter, 
PBrückenwärter, 
Kanzlisten bei den Eisenbahndirektionen, 
Kanzlisten der Oberbeamten (des Ober-Be- 
triebsinspektors, des Maschineningenieurs, des 
Güterverwalters) und der Bau= und Betriebs- 
inspektoren, 
den 
.Kanzleigehülfen bei den Eisenbahndirektionen 
und den Oberbeamten, 
und 
der Oberbeamten, 
Büreaudienergehülfen der Eisenbahndirektionen, 
Kassediener, 
Magazinsaufseher, 
Billetdrucker, 
Stationsdiener, 
Bahnwärter, 
Weichensteller, 
Lademeister, 
Stationsvorsteher, 
Stationsassistenten, 
Gehülfen für den Stations= und Expeditionsdienst, 
sHaltestellenaufseher, 
sHaltepunktwärter, 
TZugführer, 
Schaffner, 
Bremser. 
ur Hälfte. 
  
Minislerium der Finanzen. 
  
  
  
VII. Großherzogthum MWecklenburg-Schwerin. 
Portiers, 
Kanzleidiener, 
Pedellboten, 
Aktenfahrer, 
Heizer, 
Hülfsbote, 
Nachtwächter. 
I. Staatsministerium. 
  
11111 
  
Großherzogliches Militär- 
Departement zu Schwerin. 
  
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prufung. 
4r7 erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
fung. 
  
Lestehen der niederen
        <pb n="465" />
        — 451 — 
  
  
  
Angabe 
« ««—· Bezeichnung 
bei den für Militär der Behörden, an welche die 
anwärter nicht aus. Bewerbungen zu richten sind 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten gen 
wenn es nicht die Behörde 
n, in meshem selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
  
  
Bemerkungen. 
  
II. Ministerium des Innern. 
1. Beim Ministerium: 
* Kanzlisten, – 
Kopiisten. — 
2. Bei der Chaussee= und Flußbau-Verwaltungs- 
Kommission: 
Aktuar, alternirend. 
Kopiist, — 
Schleusenmeister,!) — 
Stromaufseher zu Parchim und Grabow. J. — 
3. Bei der Gewerbe-Kommission: 
Aktuar, alternirend. 
Bürcaugehülfe, — 
Kopiist, – 
Diener. — 
4. Bei der Civilstands-Kommission: 
Aktuar alternirend. ... 
jätarischer Bür t — Großherzogliches Militär- 
Diätarischer Büreaugehülfe. Doepartement zu Schwerin. 
5. Bei der Prüfungs-Kommission für Einjährig- 
Freiwillige und den Civilvorsitzenden der beiden 
Ober-Ersatzkommissionen: 
Aktuar. — 
6. Bei den Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen: 
Aktuare. alternirend. 
  
  
  
I 
6 
1 
"1 
I 
  
Geistige Befählgung: 
Bestehen der höheren 
wissenschastlichen Prũ— 
fung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Geisittge Befählgung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
1) Soweit diese Stellen 
nicht als Nebenämter 
zu betrachten sind. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höberen 
wssenschaftlichen Prü- 
sung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der niederen 
Prüfung. 
Geistige Befählgung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prul- 
ung. 
Geistige Besähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Geistige Befählgung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Pru- 
sung. 
Die Aktuare sind auf 
Erfordern zur Bestel- 
lung einer angemesse- 
nen Kaution ver- 
pflichtet. 
2) Soweit die Stellen 
durch Anstellung sei- 
tens der Regierung 
besetzt werden und 
nicht die Besorgung 
der bezüglichen Ge- 
schäfte durch kontrakt- 
liche Annahme der 
erforderlichen Schreib- 
kräfte seitens der Cli- 
bilvorsitzenden selbst 
erfulgt.
        <pb n="466" />
        452 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
7. Beim Leuchtthurm zu Bastorf: 
Oberwärter, 
Wärter. 
8. Beim Landarbeitshause zu Güstrow: 
Sekretär,. 
Registrator, 
Hausmeister, 
Sergeant, 
Aufseher,l) 
Hausbote. 
9. Bei der Regierungsbibliothek: 
Kanzlist, 
Diener. 
10. Bei der Eisenbahnverwaltung: 
* Stationsvorsteher I. u. II. Klasse, 
Rendanten, 
Kassirer der Hauptkasse, 
* Güterexpeditionskassirer, 
* Eisenbahnsekretäre, 
*Buchhalter, 
Materialienverwalter I. Klasse, 
* Betriebssekretäre, 
* Güterexpedienten I. u. II. Klasse, 
Stationsaufseher und Gehülfen, 
Büreauassistenten,) 
Büreandiätare, 
Assistenten im Stations= und Crpeditions- 
dienst,?) 
Diätare im Stations= und Erpeditionsdienst, 
* Zugführer, 
*Packmeister, 
Materialienverwalter ll. Klasse, 
Materialienaufseher, 
Güterbodenmeister, 
Wägemeister, 
  
salternirend. 
Fzur Hälfte. 
  
— 
Großherzogliches 
Departement zu Schwerin. 
  
  
Militär- 
Geistige Befählgung: 
,E Bestehen der gewöhn- 
lichen witssenschaft- 
lichen Prüfung. 
28 
Bestehen der höheren 
wis enschaftlichen Prü- 
un 
g. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Volle Rüstigkelt erfor- 
derlich. 
1) Volle Rüstigkeit er- 
forderlich; die Be- 
werber müssen auch 
eines in der Anstalt 
betriebenen Hand- 
werks kundig sein und 
solches für dieselbe in 
Nothfällen persönlich 
ausüben. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der nuiederen 
Prüufung. 
Geistige Hefählhung: 
— 
  
Gelstige Befählgung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Geistige Befähtgung: 
Bestehen der nlederen 
Prüfung. 
2) Mit der Maßgabe, 
daß die bei Uebergang 
der Bahnen in die 
landesherrliche Ver- 
waltung übernomme- 
neu Dlätare zum Auf- 
rücken in diese Stellen 
zunächst berücksichtigt 
werden können.
        <pb n="467" />
        — 453 — 
  
Angabe 
bei den fuͤr Militär— 
anwärter nicht aus. 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bezeichnung der Stellen. Bemerkungen. 
  
Telegraphisten und Hülfstelegraphisten, — 
üre ü 1 — 1) Mit der Maßgabe, 
"6 # se bei Uebergaug 
Süenugehüllen, ) — . 3 
er, der Bahnen in die 
Kassendiener, — landesherrliche Ver- 
Büreaudiener, — waltung ernomme- 
Portiers und Perronwärter, rücken in diese Stellen 
Billetdrucker, » — zunachst berücksichtigt 
Expedirende Weichenwärter, — werden können. 
Weichenwärter, — 
Bahnwärter, — 
Bremser, — 
Wächter, — 
Schmierer, — 
Pumpenwärter, — 
Güterbodenvorarbeiter. — 
  
III. Finanzministerium. 
1. Beim Ministerium: 
Geistige Befahigung: 
* Kanzlisten, — Bestehen der höheren 
Kopiisten, — wessenschuftchenpn 
1 ..« — Geistige Befählgung: 
Kanzleidiener. Besichen der gewöhn= 
2. Beim Revisions-Departement (zugleich bei der 
Kommission zur Verwaltung des Domanial= 
Kapital-Fonds): 
Bote. 
3. Bei der Renterei: 
Boten. 
4. Bei der Abtheilung für Domänen und Forsten 
und im Bereiche der Verwaltung derselben: 
Großherzogliches Militär- 
Departement zu Schwerin. 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der niederen 
Prüfung. 
Gelstige Befählgung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüsung. 
* i — Geistige Befählgung: 
Kanzissten, nptcge,g der höheren 
oOpüurlten, — wissenschaftlichenru- 
Pedell, — fung. 
idiener — Geistige Befählgung: 
Kanzleidiener, Glsuhen der gewohn- 
lchen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
— Gelstige Befählgung: 
Aktenbote, D chaie der niederen 
Prüfung. ordert 
"36 br ½ – 2) Die Stelle ersorder 
Aktenfahrer,) Linen kräftigen 
Mann. 
Salgzschreiber zu Sülgze, 
  
alternirend. 
  
  
  
Geistige Befählgung: 
Bestehen der hoheren 
wissenschaftlichen Pru- 
fung. 
1#n 
2
        <pb n="468" />
        Bezeichnung der Stellen. 
— 454 — 
Angabe 
bei den fuͤr Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Salzmesser zu Sülze, 
Amtslandreiter, 
Amtspolizeidiener, 
Amtspolizeidienergehülfen. 
5. Bei der Stener= und Zolldirektion: 
Kanzlisten und Kopiüisten, 
Pedell, 
Steuer-, Zoll= und Grenzaufseher, 
Zollbootsleute zu Timmendorf, 
Amts= und Büreaudiener bei der Direktion 
und bei den Steuer= und Zollämtern. 
6. Bei der Verwaltung der Staatsbauten: 
Kanzlist bezw. Kopilst. 
7. Bei der Landes-Rezeptur-Behörde zu Rostock: 
Pedell und Expedient. 
Kopiist (Diätar). 
  
alternirend. 
drei Viertel, 
ein Viertel mit mecklb. 
Steuer= und Zoll- 
Supernumeraren. 
  
Großherzogliches Militär- 
Departement zu Schwerin. 
  
6 
  
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Gelstige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Erfahrung im Reiten 
erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Besondere Rüstigkeit er- 
sorderlich. 
Geistige Befählgung: 
Bestehen der niederen 
Prüfung. 
Besondere Rüstigkeit er- 
forderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
un 
g. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Für die berlttenen Auf- 
seher ist Erfahrung 
im Reiten nolh- 
wendig. 
Gelstige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Geistige Befählgung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Pru- 
sung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Pru- 
ng. 
Oeische. Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
IV. Justizministerium und die Abtheilungen desselben für geistliche, Anterrichts- und Medizinal. Angelegenheiten. 
1. Beim Ministerium: 
* Kanzlisten, 
Kopiisten. 
2. Beim Departement für das ritterschaftliche 
Hypothekenwesen: 
Kanzlist, 
Pedell. 
  
  
Großherzogliches Militär- 
K Departement zu Schwerin. 
  
  
“ 
Geistige Befählgung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
ng. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü-
        <pb n="469" />
        455 
  
  
  
Angabe . 
. . ....« Bezeichnung 
henen Filsao der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewerbungen zurrichten sind Bemerkungen. 
Stellen, in welchem, wenn es nicht die Behörde 
Unfange dieselben selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
3. Bei den Gerichten: 
Gerichtsvollzieher, alternirend. Geistige Befählgung: 
Gerichtsdiener und Gefangenwärter. 
4. Bei der Strafanstalt Dreibergen: 
Polizeimeister, 
Hausverwalter, 
Stationsaufseher, 
Aufseher. 
5. Beim Central-Gefängniß zu Bützow: 
Inspektor, 
Hausmeister,) 
Gefangenwärter. 
6. Bei dem Direktorium und der Kasse des Wittwen- 
Instituts: 
Kanzlist, 
Kopiist, 
Kassenbote. 
7. Bei der Universität zu Nostock: 
Pedell, 
Famulus, 
Hausverwalter im Museum. 
  
  
(Großherzogliches Militär- 
Departement zu Schwerin. 
  
  
l 
  
l 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prũ- 
ung. 
ß 
Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschasft- 
lichen Prüfung. 
Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
ung. 
1) Vollkommene Rüstlig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewohn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
2) Die Bewerber müssen 
zum Thell cines be- 
stimmten Handwerks 
kundig und zur per- 
sönlichen Ausübung 
desselben fähig, sein. 
Gelstige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
sung. 
2) Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundhelt 
erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prafung. 
Vollkommene Rüstig- 
keit und Gesundheit 
erforderlich. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
Gelsige Befählgung: 
Besichen der höheren 
lolssenschaftlichen Pru- 
fung. 
82*
        <pb n="470" />
        456 — 
  
  
  
  
  
  
  
— — — — — — — 
Angabe . 
. litzr— Bezeichnung 
wangen für Riilsair. der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewerbungen zu richten sind, Bemerkungen. 
Stellen, in welchem wenn es nicht die Behörde 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
8. Bei der Frreuheilanstalt Sachsenberg: 
Kassier. alternirend. Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü. 
fung. 
9. Beim Hoftheater: 
Büreauassistent, alternirend. Großherzogliches Militär= Geistige Befählgung: 
Departement zu Schwerin. Fihaniihen 
ing. 
*- mir Geisilge Befählgung: 
Tageskassier, alternirend. ent en defaß ung: 
" wissenschaftlichen Pru 
fung. 
# — Geisti Befähi : 
Portier. Schigem desahtung“ 
Prüfung. 
V. Militär-LArpartement. 
Sekretär, — Gessige. Telahung 
Revisor, —1 
Lopist — # an nna 
1 — ã : 
Pedell, Großherzogliches Militär- GSltgen welchigung: 
Kontingentsküster zu Schwerin. 
Kanzlist, 
Kopiist, 
Pedell, 
Aktenbote. 
  
  
VI. Gberkircheurath. 
Departement zu Schwerin. 
  
  
Großherzogliches Militär-- 
Departement zu Schwerin. 
  
  
VIII. Großherzogthum Sachsen. 
I. Bei sämmtlichen Uerwaltungen. 
Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige Hülfs- 
schreiber, soweit solche aus Staatskassen un- 
mittelbar gelohnt werden, 
Diener und Boten, mit Einschluß ständiger Ge- 
hülfen solcher, soweit sie aus Staatskassen un- 
mittelbar gelohnt werden, 
  
— 
  
Das betreffende Groß-- 
herzogliche Ministerial— 
Departement. 
  
  
  
  
lichen wissenschaft- 
lichen Prüsung. 
Geistige Befählgung: 
Vestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prufung. 
Gelstige Befählgung 
Bestehen der höheren 
wssenschaftlichen Prü- 
fung. # 
Gelsilge Befähigung 
Bestehen der gewohn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prufung. 
Geistige Beföhigung: 
Bestehen der niederen 
Prüfung. 
Ausnahme: ein Kanz- 
list bei dem Mini- 
stertal = Departement 
des Aeußern. « 
Ausgenommen sind die 
Diener bei den pri- 
vaten Großherzogl. 
wissenschastlichen An.- 
stalten an der Untver. 
silät Jena.
        <pb n="471" />
        —. 
457 
  
Bezeichnung der Stellen. 
. Angabe 
bei den für Militär-. 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behäörde 
selbst ist, bei welcher die Lin- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Wirthschaftsbeamte, Hausmeister, Wachtmeister, 
Wächter, Aufseher, Oberwärter, Wärter (Ge- 
fangenenwärler), Hausmänner und Pförluer 
nebst Gehülfen bei den Staatsanstalten. 
  
  
Das betreffende 
Groß- 
herzogliche Ministerial- 
Departement. 
II. Im Bereich des RZepartements der Justiz. 
Gerichtsvollzieher, 
Registratur= und Kanzleibeamte (Gerichtsschreiber- 
gehülfen) bei dem gemeinschaftlichen thürin- 
gischen Oberlandesgericht zu Jena, 
Gerichtsschreibergehülfen bei den Landgerichten, 
mit Ausnahme der Kassirer bei den letzteren, 
Gerichtsschreibergehülfen bei den Amtsgerichten, 
Büreauassistenten der Staatsanwaltschaften bei dem 
Oberlandesgericht und bei den Landgerichten. 
  
zmindestens zur Hälfte. 
  
  
. 
1 
l 
  
Departement der Justiz, 
bezüglich Präsident oder 
Oberstaatsanwalt 
Oberlandesgericht 
am 
zu 
Jena, bezüglich Präsi- 
dent oder Erster Staats- 
anwalt des betr. Land- 
gerichts. 
III. Im Bereich des Departements des Innern. 
Wegemeister und Chausseeaufseher, 
Kontroleure und Pfandbewahrer bei den Groß- 
herzogl. Leihhäusern, 
Gendarmen, 
Expeditionsgehülfen, Hülfsexpedient und Kassen- 
beamte bei den Bezirksdirektionen, 
Expedienten, Kassen= und Eekretariatsgehäülfe, 
Hülfsschreiber bei den Landesheilanstalten. 
  
mindestens zur Hälfte. 
1 
’wie zur Hälfte. 
  
  
. 
IV. Im Bereich des Departements der Finanzen. 
Steueraufseher, 
Vollstreckungsbeamte bei den Rechnungsämtern, 
soweit sie aus Staatskassen unmittelbar ge- 
lohnt werden und soweit es sich nicht um 
Stellen von ganz geringem Umfang und Ein- 
kommen handelt (S. 3 der Verordnung vom 
28. September 1882), 
Expedienten bei Rechnungsämtern, soweit sie aus 
Staatskassen unmittelbar bezahlt werden, 
Expeditionsgehülfen bei den Stenerrevisionen. 
V. Bei der Grohherzogl. 
Oberpedell und Pedelle, 
Karzerwärter und Kollegienpförtner, 
Hausmeister im neuen Kollegiengebäude, 
Diener bei den Anstalten der Universität, insbe- 
sondere bei der Bibliothek, der Anatomie, dem 
chemischen Laboratorium u a. m. 
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
  
O zur Hälfte. 
1 
l 
  
4 
  
Departement der Finanzen. 
Universität Jena. 
Kurator der Universität Jena. 
Departement des Innern. 
und Zerzogl. sächs. Gesammt-Anivorsttät Jena. 
  
  
  
  
Ausgenommen sind die- 
jenigen Unterbeam- 
ten, welche der Land- 
wirthschaft kundig 
sein müssen, wie z. Z. 
der Wirthschaftsbe- 
amte im FIrrenhause 
zu Jena und der 
Werkführer im Carl 
Frledrich -Hospital zu 
Blankenhain.
        <pb n="472" />
        458 
— 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
. Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An.- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
IX. Großherzogthum Mechlenburg-Strelitz. 
1. Staatsministerium und Landesregierung. 
Pedellen und zwei Schreiber. 
2. Großherzogliche Finanzkommission. 
2 Renteischreiber, 
Wächter bei der Hauptkasse zu Schönberg. 
3. Großherzogliche Landvogtei zu Schönberg. 
Kopiist, 
Diätarische Schreiber, 
Exekutor, Landreiter, Pedell und Polizeivogt. 
4. Großherzogliche Steuer= und Zolldirektion. 
Zoll= und Steueraufseher, 
Diener bei dem Hauptsteueramte. 
5. Großherzogliche Oberinspektion des Landarbeits-, 
Zucht= und Irrenhaufes. 
Inspektor, Aufseher und Krankenwärter. 
6. Flußbaukommission. 
Schleusenwärter. 
7. Großherzogliches Oberlaudesgericht. 
Gerichtsdiener. 
8. Großherzogliches Landgericht. 
Gerichtsdiener und 
Pförtner). 
(Pedell, Hülfspedell 
9. Großherzogliche Amtsgerichte. 
Gerichtsvollzieher, 
Gerichtsdiener (Pförtner). 
10. Großherzogliches Konsistorium. 
Kopiist,!) 
Pedell, 
Schuldiener bei den Schulen landesherrlichen 
Patronats. 
11. Großherzogliches Kammer= und Forstkollegiim. 
Kopüisten, Pedellen, Portier, Hülfsdiener, 
Bauschreiber. 
12. Domanialämter. 
Diätarische Schreiber, 
Amtsreiter und Amtsdiener. 
13. Großherzogliches Baudepartement. 
Hafenmeister und Schleusenwärter (Aufseher) 
am Kammerkanal. 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zu drei Fünftheilen. 
zu zwei Drittheilen. 
zur Hälfte. 
zu drei Fünftheilen. 
7 
  
  
Großherzogliches Militär- 
kollegium zu Neustrelitz. 
  
Sowelt diese Stellen 
nicht Nebenämter sind. 
1) Soweit diese Stelle 
nicht im Nebenamt 
besetzt wird. 
Soweit diese Stellen 
nicht Nebenämter sind.
        <pb n="473" />
        459 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
  
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. saherbüüch besemmten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
Umfan dieselben selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehliten find. stellung gewünscht wird. 
14. Großherzogliches Militärkollegium. 
Aktuar — . .... 
-. . Großherzogliches Militär- 
Ziatgrischer Schreiber, — kollegium zu Neustrelitz. 
X. Großherzogthum Oldenburg. 
A. Bei sämmtlichen Staatsverwaltungen. 
1. Kopiisten, Expedienten und die vom Staate — Für die Stellen im Eisen= Bestimmungen dar- 
bezahlten Lohnschreiber, für deren Thätigkeit 
§. 3 Ziffer 1 der Grundsätze für die Besetzung 
der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei 
den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär- 
anwärtern zutrifft, 
2. Pedellen (Amtsdiener, Kanzleidiener) und Boten, 
3. Hauswarte, Portiers und Kassenwächter. 
  
  
bahndienst an die Groß- 
herzogliche Eisenbahn- 
direktion zu Oldenburg:; 
für die Stellen im Zoll= und 
Steuerdienst an die Groß- 
herzogliche Zolldirektion 
daselbst; 
im Uebrigen an das Sekre- 
tariat des Gesammt- 
ministeriums zu Olden- 
burg bezw. hinsichtlich 
derfjenigen Stellen, bei 
welchen die Vergütung 
nach der Arbeitsstunde 
oder nach Maßgabe der 
geleisteten Arbeit (z. B. 
bei den auf Schreib- 
gebühren angewiesenen 
Lohnschreibern) gewährt 
wird, an diejenige Be- 
hörde, bei welcher der 
Militäranwärter in Thä- 
tigkeit zu treten wünscht. 
  
B. ZBei den einzelnen Verwaltungen. 
1. Justizverwaltung. 
1. Registraturbeamte (Expedienten) bei der Staals- 
anwaltschaft, 
2. Gerichtsschreibergehülfen, 
3. Gerichtsvollzieher. 
II. Verwaltung der öffentlichen Bibliothek. 
Bibliothekschreiber (auch Registratur= und Revisions- 
beamter). 
1III. Strafanstalten, Gefängnisse und Besserungs- 
anstalten. 
Oberaufseher, 
. Aufsseher, Werkmeister, 
. Gefangenwärter, Schließer, 
« gäfchsiösrlter in der Strafanstalt zu Vechta. 
IV. Schulverwaltung. 
Registraturbeamte bei den Oberschulkollegien. 
S—— 
l 
lzllk Hälfte. 
zur Hälfte. 
Pur Hälfte. 
  
zur Hälfte. 
ministeriums zu Olden- 
burg. 
  
  
  
Sekretariat des Gesammt- 
  
über, welche von den 
im olbdenburgischen 
Staatsdienste den Mi- 
litäranwärtern vor- 
behaltenen Stellen 
denselben nur im 
Wege des Aufrückens 
oder der Beförderung 
zugängig sind, sind 
nicht erlassen.
        <pb n="474" />
        Bezeichnung der Stellen. 
460 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
1.— 
V. Zoll= und Stenerverwaltung. 
Grenzaufseher und Steueraufseher, 
Die Revisions= und Registraturbeamten bei 
der Zolldirektion, 
Die Zoll= und Steuereinnehmer, die Rezeptur- 
verwalter, die Steuerrezeptoren, die Kassen- 
gehülfen, die Ansagepostenverwalter und die 
Nebenamtzassistenten. 
VI. Hebungswesen. 
Amtseinnehmer. 
VII. Kataster-, Vermessungs= und Abschätzungswesen 
im Herzogthum Oldenburg. 
Die Revisions= und Registraturbeamten. 
VIII. Domäneninspektion. 
Expedient (auch Registraturbeamter). 
IX. Ersparungskasse. 
Die Ersparungskassegehülfen. 
X. Polizeidirektion. 
Expedient (zugleich Registraturbeamter). 
— 
— S□ 
1— 
XI. Bauwesen. 
Die Registratur= und Revisionsbeamten bei 
der Baudirektion, 
uBauaufseher, 
Chaussee-, Straßen= Kanalaufseher, 
Chaussecwärter, Straßenwärter. 
XII. Schiffahrtswesen. 
uHafenmeister, 
mSchleusenwärter. 
XIII. Frrenheilanstalt. 
1. Verwalter, 
d 
— — ——— 
M——————.————————— 
.Aufseher. 
XIV. Eisenbahnverwaltung. 
uZugführer, 
Packmeister, 
. Bahnwärter, 
Weichenwärter, 
Schaffner, Hülfsschaffner, 
Bremser, 
Wäger, 
Schmierer, 
Billetdrucker, 
Stationsverwalter, 
. Güterverwalter, 
Stationsassistenten, 
Stationsaufseher, 
Haltestellenausseher, 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
In einzelnen Fällen 
können auch Civil- 
personen angestellt 
werden. 
  
Großherzogliche Zolldirek- 
tion zu Oldenburg. 
Serretariat des Gesammt-= 
ministeriums zu Olden- 
burg. 
  
Großherzogliche Eisenbahn- 
direktion zu Oldenburg. 
  
  
Ziffer 1. Bewerber dür- 
fen das 36. Lebens- 
jahr nicht überschritten 
haben.
        <pb n="475" />
        — 
—— 
461 
  
· Bezeichnuͤng der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
15. Registratoren, 
16. Revisoren, 
17. Rechnungsführer, 
18. Buchhaltereigehülfen, 
19. Kanzleivorstand, 
20. Werkschreiber, 
21. Hülfskassirer, 
22. Materialienverwalter, 
23. Magazinaufseher, x 
24. Telegraphisten (Hülfstelegraphisten), 
25. Stationseinnehmer, 
26. Hülfsarbeiter bei sämmtlichen Büreaus der 
Centralverwaltung, sowie im Stationsdienst. 
XV. Aemter. 
Die Akiuariatsbeamten. 
XVI. Regierungen. 
1. Die Aktuariats-, Registratur= und Revisions- 
beamten, 
2. Kassirer. 
XVII. 
Die Gendarmen in den Fürstenthümern Lübeck und 
Birkenfeld. 
  
zur Hälfte. 
  
zur Hälfte. 
n Hälfte. 
  
Großherzogliche Eisenbahn= 
zdirektion zu Oldenburg. 
  
Gesammt- 
Olden= 
Sekretariat des 
ministeriums zu 
burg. 
  
XI. Herzogthum Braunschweig. 
I. Bei sämmtlichen Gehörden, 
mit Ausnahme des Herzogl. Staatsministeriums rücksichtlich der unter a. bezeichneten Stellen. 
a. 
Kanzlisten, 
Kanzleigehülfen, 
Remunerirte und Lohnschreiber, denen nicht ledig- 
lich die Besorgung des Schreibwerks und 
der mit demselben zusammenhängenden 
Dienstverrichtungen obliegt, 
Lohnschreiber, welchen nur die Besorgung des 
Schreibwerks obliegt. 
b. 
Pedellen, „ 
Hausverwalter (Hausmeister, Hauswärter), 
Boten, 
Diener, 
Portiers, 
Heizer, 
Wächter. 
  
# zur Hälfte. 
  
  
Herzogliches Statistisches 
Bürcau, Centralstelle für 
Bewerbungen um Militär= 
anwärterstellen, zu Braun- 
schweig. 
  
  
  
1. Unter den allgemel- 
nen Begriff „Kanz- 
listen“ fallen bei den 
unter II. 1 genannten 
Behorden auch die 
neben den Gertchts- 
schreibern mit Gerichts- 
schreiber= und Regl- 
srraturgeschästen be- 
trauten, desglelchen 
dile bei den Staats- 
anwaltschaften die Ne- 
gistratur besorgenden 
Beamten. 
2. Die Bewerber um 
die Stellen unter 1. a 
bei den nachstehend 
unter III bezeichne- 
⅝ten Behörden und 
Verwaltungen haben 
als geringstes Maß 
der erworbenen Schur- 
blidung die Befahi- 
gung zum einiahrtg- 
freiwilligen Milttar- 
dleusft nachmuweisen. 
— 
—
        <pb n="476" />
        — 462 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behäörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
1. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften: 
Gerichtsvollzieher, 
Gerichtsdiener, 
Gefangenwärter bei den Amtsgerichten. — 
2. Bei den Strafanstalten: 
Anstaltsinspektor, 
Rendanten, 
Assistenten der Rendanten, 
Oberaufseher, 
Gefangenaufseher, 
Hausvater (beim Arbeitshause)h. 
II. BZei der Justizverwaltu 
mindestens zur Hälfte. 
O zur Hälfte. 
  
ng. 
Herzogliches Statistisches 
Büreau, Centralstelle für 
Bewerbungen um Mili— 
täranwärterstellen, zu 
Braunschweig. 
  
  
  
Gerichtsvollzieherstellen 
können bestehender 
Bestimmung gemäß 
nur an solche Bewer- 
ber verliehen werden, 
welche zuvor auf 
eigene Kosten elnen 
sechsmonatigen Vor- 
berellungsdienst zu- 
rückgelegt und ceine 
Prüfung bestanden 
haben. 
III. HBei den BZerzogl. 4inanzbehörden, rinschließlich der Kassenverwaltung, bei Zerzogl. Kanverwaltung und bei 
Revisionsgehülfen, 
Kassenschreiber, 
Kreiskassenegekutoren, 
Steuereinnehmer, 
Steueraufseher, 
Waagemeister, 
Packhofswärter, 
Niederlagewärter, 
Bauaufseher, 
Steinbruchsaufseher, 
Schlagtmeister, 
Schleusenaufseher und -Wärter. 
IV. Gei den Berzogl. Kreis-Birektionen. 
Registratoren, 
Amtsvoigte. 
V. Kei der Berzogl. Polizei-Direktion zu Qraunschweig. 
Registrator, 
Registraturgehülfen, 
Polizeiwachtmeister, 
Polizeisergeanten. 
VI. Zei dem Herzogl. Gendarmrrickorps. 
Stationskommandanten, 
Gendarmen. 
VII. Gei dem Herzogl. Landgestüte. 
Bereiter, 
Landgestütsbediente. 
simindestens zur Hälfte. 
sminbestens zu zwei 
Dritteln. 
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
  
mindestens zur Hölfte. 
  
simindestens zur Hälfte. 
Verzogl. Landes-Gekonomiekommission. 
Herzogliches Statistisches 
Büreau, Centralstelle für 
Bewerbungen um Mili- 
läranwärterstellen, zu 
Braunschweig. 
  
#mindestens zu zwei 
Dritteln. 
  
  
1. Für die Reolsions- 
Rehatsen und Kassen 
schreiber gilt die unter 
1 für das Kanzlel. 
personal bei den 
Finanzbehörden ge- 
machte Bemerkung. 
2. Die den Militäran= 
wärtern nicht zuge- 
wiesenen Stellen der 
Steucraufseher sind 
nur für Aspiranten des 
höheren Stenerdienstes 
bestimmt. 
Es findet Eilnstellung 
von Unteroffizieren in 
das Exekutlokorps der 
Herzogl. Polizel-Direk- 
lion zu Braunschwelg 
auch schon nach neun- 
jähriger Dienstzeit 
statt. 
Es findet Einstellung 
von Unteroffizleren in 
das Herzogl. Gendar- 
meriekorps auch schon 
nach neunjähriger 
Dienstzeit statt.
        <pb n="477" />
        463 
  
  
Angabe 
bei den für Militär— 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
anwärter nicht aus- 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An. 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
VIII. Hei der Erziehungsanstalt zu Bevern (Wilhelmstift). 
Registrator, ! 
Bendan per mindestens zur Hälfte. 
Aufseher. 
IX. Bei der Heil- und ftegeanstalt zu Königslutter. 
Zendenmt. ! 
Serwaer= mindestens zur Hälfte. 
Wärter. 
X. BHei dem Herzogl. Krankenhause zu Zraunschmeig. 
Inspektor, l 
Oberwärter, mindestens zur Hälfte. 
Krankenwärter. I 
  
Herzogliches Statistisches 
Bürcau, Centralstelle für 
Bewerbungen um Militär- 
anwärterstellen, zu Braun- 
schweig. 
  
  
  
  
XI. Lei dem Herzogl. Konsistorium, der Berzogl. Zibliothelkt und dem Zerzogl. Landes-Zauptarchiu zu Wolfenbüttel, 
bei dem Derjogl. Museum, der technischen Hochschule und der mit Hrrausgabe der Graunschweigischen Anzeigen 
(Regierungsblatt) beauftragten Uehörde. 
Registratoren, # 
Registraturgehülfen, mindestens zur Hälfte. 
Komptoirgehülfen. 
Herzogliches Statistisches 
Büreau, Centralstelle für 
Bewerbungen um Militär- 
anwärterstellen, zu Braun- 
schweig. 
XII. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Die Kanzlisten bei dem Staatsministerium, 
u Die Schreiber bei der Lande kreditanstalt, — 
. Die Schreiber bei den Landräthen, — 
.Die Schreiber bei dem Bergamte, 
. Die Kopisten bei den Landgerichten, 
Die Gerichtsvollzieher, 
Der Inspektor bei dem Zuchthause zu Maßfeld 
(bis auf weiteres), 
8. Der Rechnungsführer bei dem Zuchthause zu 
Maßfeld (bis auf weiteres), soweit diese Stelle 
selbständig besetzt wird, 
9. Die Hausmeister (einschließlich bis auf weileres 
des Hausmeisters bei dem Arbeitshause zu 
Dreißigacker und bei dem Zuchthause zu Maß- 
feld), die Boten, Diener, Beidiener und Hülfs- 
diener bei allen Behörden und Anstalten, so- 
kern die Dienerstellen nicht bloße Nebenämter 
ind, 
10. Die Aufseher im Arbeitshause zu Dreißigacker, — 
0 2 00 — 
11 
  
  
Staatsministerium. 
Staatsministerium, 
lung des Innern. 
Abthei- 
EaaAwnn un 
lung der Justiz. 
Abthei- 
Die Ministerialstellen, inner- 
halb deren Ressorts die 
Stellen erledigt sind. 
Slaatsministerium, Abthei- 
lung des Innern. 
  
Der Siß der in neben- 
sichender Spalte auf- 
geführten Behörden 
befsindet sich zu Mei- 
ningen. 
s3*
        <pb n="478" />
        464 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
wenn es nicht die Behörde 
Bemerkungen. 
  
11.— 
12. 
13. 
14. 
16. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
26. 
26. 
t0 
50 
Die Gefangenwärter und Gefängnißaufseher 
aller Gattungen, 
Die Heizer bei der Landesirrenanstalt, 
Die Salzsteueraufseher, 
Die Exekutoren bei den Amtseinnahmen, 
Die Flößholzaufseher, 
Die Straßenwärter, 
Die Schreiber bei der Landes-Irrenheil- und 
Pflege-Anstalt, 
Die Registratoren und deren Assistenten bei 
dem Staatsministerium, 
Die Registratoren und deren Assistenten bei der 
Landeskreditanstalt, den Landräthen und dem 
Bergamte, der Kanzleibeamte und bis auf 
weiteres der Buchhalter bei der Landesirren- 
anstalt, die Registraturgehülfen bei den Land- 
räthen, 
Die Hülfsarbeiter (Zähler) im Statistischen 
Büreau, 
Die Schreiber in der Buchhalterei und der Ex- 
pedient bei der Landeskreditanstalt, 
Die Gerichtsschreibergehülfen, 
Dic sämmtlichen Kopisten bei den Amtsgerichten, 
Die Schreiber bei den Amtseinnahmen, Steuer- 
amtern und den Herzoglichen Schieferbrüchen, 
Die Gehülfen der Katasterämter, 
Der Hausverwalter bei der Landesirrenanstalt, 
uDie Steueraufseher, 
Der Büreaugehülfe bei der Stiftsverwaltung 
zu Meiningen. 
  
mindestens zur Hälfte. 
mimindestens zur Hälste. 
  
mindestens zur Hälfte 
meien zur Hälfte. 
nach §.5 der „Grund- 
sätze". 
mindestens 
Dritteln. 
alternirend. 
zu zwei 
iatsministeriuu, 
lung der Justiz. 
Staatswinisterlums Abthei- 
lung des Innern. 
Staatsministerium, Abthei- 
der Finanzen. 
Herzogliches Staatsministe- 
rium, Abtheilung des 
Innern. 
Staatsministerium. 
Staatsministerium, 
. Abthei- 
lung des Innern. 
  
Abthei- 
lung der Justiz. 
Staatsministerium, Abthei- 
lung der Finanzen. 
Staatsministerium, 
lung des Innern. 
Staatsministerium, Abthei- 
lung der Finanzen. 
Staatsministerium, Abthei- 
lung des Innern. 
  
XIII. HDerzogthum Fachsen-Altenburg. 
kundirbeamte, Botenmeister und Kanzleiboten, 
einschließlich etwaiger Lohnschreiber und Hülfs- 
boten bei den Ministerien und der General- 
kommission für Ablösungen und Zusammen- 
legungen, 
.Die Hausmänner bei dem Gymnasium, dem 
Rcal-Gymnasium und dem Schullehrerseminarzu 
Altenburg und bei dem Gymnasium zu Eisen- 
erg, 
. Der Kolporteur bei der Verwaltung des Amts— 
und Nachrichtsblattes, 
. Gendarmen, einschließlich der Wachtmeister und 
Obergendarmen, 
  
HOHerzogliches Gesammtmi- 
nisterium. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung für Kultus. 
erzogliches Ministerium, 
Abtheilung des Innern. 
  
Staatsministerium, Abthei- 
Abthei- 
  
  
Der. Sitz der in neben 
stehender Spalte auf 
geführten Behörden 
befindet sich zu Alten- 
burg.
        <pb n="479" />
        Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
T anwärter nicht aus- 
cschließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
wenn es nicht die Behörde 
Bemerkungen. 
  
—— 
10. 
11. 
12. 
Vollstreckungsbeamte in Verwaltungssachen, 
14. 
15. 
16. 
17. 
Kanzlisten, 
Die Hausmänner bei dem Museum zu Alten- 
burg und bei dem Genesungshause zu Noda, 
Die Kopisten und Diener bei den Landraths- 
amtern, einschließlich der Lohnschreiber und 
Hülfsdiener, 
Die Kopisten bei den Gerichten und der Staats- 
anwaltschaft, einschließlich der Lohnschreiber, 
Die Gerichtsvollzieher, 
. Die Diener bei den Gerichten und der Staats- 
anwaltschaft, einschließlich der mit dem Ge- 
fangenmeister= und Hausmannsdienst beauf- 
tragten und einschließlich etwaiger Hülfsdiener, 
Kopisten und Lohnschreiber bei dem Hauptsteuer- 
amte, den Steuer= und Rentämtern und den 
Bauämtern, 
Diener bei dem Hauptsteneramte, den Stener- 
und Rentämtern und den Bauämtern, einschließ- 
lich der Hausmänner und etwaiger Hülfsdiener, 
Straßenausseher, 
Sportelbeamte bei den Steuer= und Rentämtern, 
Steueraufseher, 
Kopisten, Botenmeister und Diener bei der 
Landesbank, einschließlich etwaiger Hülfsdiener 
und Lohnschreiber, 
Der Inspektor und der demselben beigegebene 
Hülfsarbeiter bei der Verwaltung des Amts- 
und Nachrichtsblattes, 
Der Anstaltskontroleur bei dem Genesungshause 
zu Roda, 
Expedienten bei den Landrathsämtern. 
Kopisten, 
Ständige Hülfsschreiber, 
  
  
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
mindestens zur Hälfte, 
beziehentlich ab- 
wechselnd mit Mili- 
täranwärtern. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung des Innern. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung für Justizan- 
gelegenheiten. 
Hersogliches Ministerium, 
Abtheilung für Finanzen. 
  
Direktion der Herzoglichen 
Landesbank. 
Herzogliches Ministerium, 
Abtheilung des Innern. 
  
  
XIV. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Herzogliches Staats- 
| ministerium zu Gotha. 
  
  
Dle Stellen unter Ziffer 
lnmit dem Vorbehalte, 
Aspiranten zum höhe- 
ren Steuerdienst aus 
dem Cioilstande zu- 
nächst solche Stellen 
zu Übertragen, jedoch 
höchstens bis zu einem 
Drittheil der Stellen. 
Soweit solche aus 
Staatskassen unmit- 
telbar gelohnt werden, 
Wiedoch mit Ausschluß 
des Kanzlisten bei 
dem Ministertal-De- 
partement der aus- 
wärtigen Angelcgen 
heiten.
        <pb n="480" />
        466 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Biemerkungen. 
  
Diener und Boten, einschließlich der Kastellane, Por- 
tiers, Botenmeister, Gerichtsdiener, Gefangen- 
wärter und Exekutoren, sowie der ständigen 
Gehülfen von Exekutoren, 
Aufseher in den Strafanstalten, 
Gerichtsvollzieher, 
Chausseewärter, 
Chausseegeld-Einnehmer, 
Steueraufseher, 1) 
Büreaubeamte, Registratoren, Journalführer, Expe- 
dienten und deren Gehülfen bei den Landes- 
anstalten, einschließlich der Strafanstalten, 
den Landeskredit= und Ablösungskassen, den 
Landrathsämtern, den Rent= und Steuer- 
ämtern, 
Straßenmeister, 
Gerichtsschreibergehülfen. 
zur Hälfte. 
  
  
  
Herzogliches Staatemini- 
sterium zu Gotha. 
  
XV. Derzogthum Anuhalt. 
I. Allgemeine Staatsverwaltung. 
Kalkulatoren beim Revisionsbürean und Statistischen 
Büreau, 
Registratoren beim Staatsministerium, 
Registraturassistenten daselbst, 
Büreauassistenten beim Statistischen Büreau, 
Kanzlisten, 
Botenmeister, 
Boten beim Staatsministerium und beim Herzogl. 
Haus= und Staatsarchiv zu Zerbst, 
Gefängnißwärter bei den Amtsgerichten zu Dessau, 
Cöthen, Bernburg, Zerbst und Ballenstedt, 
Sattelmeister — bei dem Landgestüt. 
Gerichtsschreibergehülfen bei dem Herzoglichen Land- 
gericht und den Herzoglichen Amtsgerichten, 
Büreauassistent des Rechnungsrevisors, 
Kassirer der Gerichtskassen, 
Kanzlisten, 
Gerichtsvollzieher, 
  
mindestens zur Hälfte. 
II. Justizverwaltung. 
l 
lmindcftens zur Hälfte. 
  
Herzogliches Staatsmini- 
sterium zu Dessaun. 
  
Der Herzogliche Landge- 
richtspräsident zu Dessau. 
  
  
Soweit solche aus 
Staatskassen unmit- 
telbar gelohnt werden, 
jedoch mit Ausschluß 
elines Dleners bei dem 
Ministerial -Departe- 
ment der auswärtigen 
Angelegenhelten und 
der Diener bei pri- 
vaten wilssenschaft- 
lichen Anstalten. 
Mit Ausschluß der 
jentgen Stellen — 
3 in der Strafanstalt 
zu Tonna, 5 in der 
Strafanstalt zu Ich- 
tershausen —, für 
welche techussche oder 
lendtwutsschar liche 
Kenntnisse erfordert 
werden. 
1) Mit dem Vorbehalte, 
ausnahmsweise Aspi- 
ranten zum höheren 
Steuerdienst aus dem 
Cloilstande zunächst 
Steueraufseherstellen 
zu übertragen, jedoch 
höchstens bls zu elnem 
Drittheil der Stellen.
        <pb n="481" />
        467 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Gerichtsdiener, 
Gerichtsdiener und Gefängnißwärter bei den mit 
einem Richter besetzten Amtsgerichten, 
Büreauassistenten, 
Büreaudiener 
bei der Staatsanwaltschaft. 
  
mindestens zur Hälfte. 
  
Der Herzogliche Landge- 
richtspräsident zu Dessau. 
Der Herzogliche Erste Staats- 
anwalt zu Dessau. 
III. Strafanstaltsvermaltung. 
Inspektor, 
RNendant, 
Büreaugehülfe, 
Oberausseher, 
Hausvater, 
Aufseher, 
Hülfsaufseher 
bei der Landesstrafanstalt zu Coswig. 
  
ireten zur Hälfte. 
  
IV. Kultusverwallung. 
Rendant, 
Kalkulator, 
Registrator, 
Kanzlist, 
Kanzleidiätar, 
Botenmeister 
bei dem Herzoglichen Konsistorium. 
Expedirender Sekretär, 
Kalkulatoren, 
Registratoren, 
Journalführer, 
Kalkulaturgehülfe, 
Kanzlisten, 
Botenmeister, 
Boten 
bei der Herzoglichen Finanzdirektion, 
Kastellan (Hausmeister) des Behördenhauses zu 
Dessan, 
Nendanten, 
Einnehmer, 
Buchhalter, 
Kontroleure, 
Kassenschreiber, 
Kassenbote, 
Schleusengeld-Einnehmer, 
Schleusenmeister, 
Streckenwärter 
bei der Landeshauptkasse, den Kreiskassen 
und Steuerämtern, 
Kalkulatoren, 
Katastersekretär, 
iten zur Hälfte. 
  
  
V. Finanzuermaltung. 
eas 
mindestens zur Hälfte. 
1 
n1 
11111 
mindestens zur Hälfte. 
  
  
Herzogliche Strafanstalts- 
kommission zu Dessau. 
Herzogliches Konsistorium zu 
Dessau. 
Herzogliche Finanzdirektion 
zu Dessau.
        <pb n="482" />
        468 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus. 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Bote 
bei dem Katasterbüreau zu Dessan, 
Bauschreiber, 
Kunstmeister (Aufseher), 
Boten, 
Wallmeister, 
Buhnenmeister, 
Wegeaufseher 
bei den Bauverwaltungen. 
Kassirer, 
Registrator, 
Bergschreiber, 
Materialverwalter, 
Haldensteiger, 
Kassenbote, 
Portier 
beider Salzwerksverwaltung zu Leopoldshall. 
Berittene Steueraufseher, 
Revisionsaufseher, 
Steuereinnehmer, 
Steuerempfänger, 
Hauptamtzassistenten (mit Ausschluß der für den 
Zolldienst bestimmten), 
Hauptamtsdiener, 
Bezirkssteueraufseher, 
Steueraufseher der Rübenzuckerkontrole, 
Salzsteueraufseher. 
— 
111111 
  
VI. Zergverwaltung. 
swindestens zur Hälfte. 
  
VII. Zollverwaltung. 
5 zur Hälfte. 
# 
  
  
  
  
zu Dessau. 
  
Herzogliche Salzwerksdirek- 
tion zu Leopoldshall. 
  
Zolldirektorzu Magdeburg. 
  
7 
VIII. Verwaltung des Innern. 
Expedirender Sekretär, 
Kalkulatoren, 
Registratoren, 
Journalführer, 
Kanzleisekretär, 
Büreaugehülfen, 
Kanzlisten, 
Botenmeister, 
Boten 
bei der Herzoglichen Regierung, 
Kreissekretäre, 
Polizeikommissare, 
Registratoren, 
Kanzlisten, 
Boten 
bei den Kreisdirektionen, 
Rendant, 
Kassirer, 
Kanzleisekretär, 
1 
mindestens zur Hälfte. 
rinehen zur Hälfte. 
mindelens zur Halfte 
  
  
Herzogliche Regierung, Ab- 
theilung des Innern, zu 
Dessau. 
  
Herzogliche Finanzdirektion 
  
  
Der Herzoglich anhaltische
        <pb n="483" />
        469 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An.- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
Bote 
beider Landesbrandkasse und Landrentenbank, 
Stromaufseher, 
Laboratoriumdiener bei der landwirthschaftlichen 
Versuchsstation zu Bernburg, 
Wachtmeister, 
Reitende Jäger, 
Fußjäger 
der Herzoglichen Jägerbrigade. 
Hausmeisler, 
Schuldiener 
. 
——————— 
bei den höheren Schulanstalten des Landes. 
  
IX. Schulverwaltung. 
  
Herzogliche Regierung, Ab- 
theilung des Innern, zu 
Dessau 
  
  
theilung für das Schul- 
wesen, zu Dessau. 
Gren Regierung, Ab- 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, 
außer bei der Ministerial-Abtheilung, bei 
welcher die auswärtigen Angelegenheiten be- 
arbeitet werden: 
Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber. 
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: 
Kastellane, Boten, Diener und Beidiener. 
In der Gendarmerie: 
* Wachtmeister, Obergendarmen, Gendarmen. 
Wegewärter. 
Im Steueraussichtsdienste: 
Salinenkontroleure, * Steueraufseher, ) 
diätarische Steueraufseher. 
Chausseegeld-Einnehmer. ) 
uGefsangenmeister, Gefangenwärter. 
* Gerichtsvollzieher. 
uBei den Landräthen: 
Registratoren. 
.Bei der Staatshauptkasse, den Bezirkskassen 
und den Stenerämtern: 
*Buchführer, Kalkulatoren, Kassenschreiber, 
verste und weitere #Assistenten. 
Bei den Gerichten: 
Gerichtsschreibergehülfen. 
XVII. Fürstenthum Schwarzb 
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, 
außer bei der Ministerial-Abtheilung, bei welcher 
die auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet 
werden: 
Kanzlisten, Kopisten, ständige Hülfsschreiber. 
In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: 
a) Kastellane und Hausmeister, Diener, Bei- 
diener und Boten, Exekutoren; ferner 
b) Gerichtsvollzieher, 
Q 
  
  
nur zur Hälfte. 
nur zur Hälfte. 
nur zur Hälfte. 
  
Fürstliches Ministerium zu 
Sondershausen. 
  
  
urg-Rudolstadt. 
Fürstliches Ministerium zu 
Rudolstadt. 
  
  
  
æ*) Dlie desinitive An- 
stellung setzt den 
Nachwels der Be- 
fahigung voraus. 
Die Anstellung und 
die Annahme als 
Stellenanwärter er- 
solgt nur nach Ab- 
legung einer Pru- 
fung. 
1) Es bleibt vorbe- 
halten, die Stellen der 
Steueraufseher vor- 
übergehend (bis 
höchstens zu elnem 
Drittheil) mit Aspl- 
ranten des höheren 
Stenerdleustes zu be- 
setzen. 
2) Soweitdie Chaussec- 
geld-Einnahmen nicht 
verpachtet oder als 
Nebengeschäft besorgt 
werden. 
Die vorgeschriebenen 
Llsten werden bel 
dem Fürstlichen Mi- 
nisterium geführt.
        <pb n="484" />
        470 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehaiten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Jc) Gefängnißwärter, 
d) Aufseher in Staatsanstalten, 
e) Steueraufseher (mit dem Vorbehalte, vor- 
übergehend auch Civilaspiranten des höheren 
Steuerdienstes als solche zu verwenden), 
f) Straßenwärter, 
8) Chausseegeld-Erheber, soweit solche 
Staatsdienste angestellt sind, 
h) Registratoren, 
i) Bürcau= und Kanzleiassistenten, 
k) Gerichtsschreibergehülfen, 
1) Straßenoberaufseher. 
im 
Kanzlisten beim Landesdirektorium, 
Boten beim Landesdirektorium, 
Boten bei den Kreisämtern, 
Steuerexekutoren, 
Hülfsexekutoren, 
Wegewärter, 
Gerichtsvollzieher, 
Gerichtsdiener, 
Pedell beim Gymnasium zu Corbach, 
Gerichtsschreibergehülfen. 
o 00 
der 
  
  
zmindestens zur Hälfte. 
XVIII. Fürstenth 
mindestens zur Hälfte. 
  
Fürstliches Ministerium zu 
Rudolstadt. 
  
um Waldeck. 
Diejenige Behörde, bei wel- 
Ncher die Anstellung ge— 
wünscht wird. 
  
  
— 
XIX. Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
Die Stellen: 
. der lediglich mit der Besorgung des Schreib- 
wesens betrauten Expedienten der Landes- 
regierung, des Landrathsamtes, der Gerichte 
und der Staatsanwaltschaft, sowie der Bezirks- 
steuereinnahme, 
Diener bei der Landesregierung, dem 
Landrathsamte und bei den Gerichten, 
l der Straßenmeister und Straßenausseher, 
.l der Gerichtsvollzieher, 
.0 der Steueraufseher, 
lder Hausmänner beim Steueramte, Landkranken- 
hause und Landgerichte Greiz, 
. eines Dienuers beim Katasterbüreau und bei 
der Landrentenbank (zugleich Austräger des 
Amts= und Verordnungsblatts), 
eines Vollstreckungsbeamten beim Landraths- 
amte Greiz, 
. eines Sportelkassirers und Kopisten, zweier 
Büreaubeamten beim Landrathsamte Greiz, 
eines Büreaubeamten und zweier Chausseegeld- 
Einnehmer beim Landbaumeisteramt und bei 
der Straßenbauinspektion Greiz, 
  
— 
. 
Fürstliche Landesregierung 
zu Greiz. 
  
  
  
  
  
Zu b und i: Mit Aus- 
nahme der Stellen bei 
dem Ministerilum. 
Zlffer 5. Sowelt nicht 
Clollaspliranten des 
höheren Steuer- 
dienstes in Betracht 
kommen.
        <pb n="485" />
        471 
—-— 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus. 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung. 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
1. 
11. 
12. 
13. 
*2. 
□ G0## 
. eines Sportelkassirers beim Landgericht und 
Amtsgericht Greiz, 
. eines Büreaundiätars bei der Staatsanwaltschaft 
Greiz, 
dreier Büreaubeamten beim Amtsgericht Greiz, 
eines Büreaudiätars beim Amtsgericht Zeulen- 
roda 
von sechs Gerichtsschreibergehülfen bei den Ge- 
richtsbehörden. 
  
  
mindestens zur Hälfte. 
  
Fürstliche 
zu Greiz. 
Landesregierung 
  
XX. Fürstenthum Reuß jüngerer Tinie. 
Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige Hülfs- 
schreiber, soweit solche aus Staatskassen 
unmittelbar bezahlt werden, jedoch mit Aus- 
nahme eines Kanzlisten für das Ministerium, 
Abtheilung für dieauswärtigen Angelegenheiten, 
Diener und Boten mit Einschluß ständiger Ge- 
hülfen solcher, soweit sie aus Staatskassen 
unmittelbar bezahlt werden, 
Gefangenwärter, 
Straßenmeister, 
f. Hausmänner, 
Gendarmen, 
Steueraufseher mit dem Vorbehalte, ausnahms- 
weise Aspiranten zum höheren Steuerdienste 
aus dem Civilstande zunächst Steueraufseher- 
stellen zu übertragen, jedoch höchstens bis zu 
einem Drittheil der Stellen, 
.Gerichtsvollzieher, 
Vollstreckungsbeamte in Verwaltungssachen, 
10. 
Gerichtsschreibergehülfen bei dem Landgericht 
mit Ausnahme der Kassirer bei demselben, 
Gerichtsschreibergehülfen bei den Amtsgerichten, 
Büreauassistenten der Staatsanwaltschaft beim 
Landgericht, 
Registratoren bei den Landrathsämtern. 
  
mindestens zur Hälfte, 
beziehentlich ab- 
wechselud mit Mili- 
täranwärtern. 
  
D 
(Fürstliches Ministerium zu 
Gera. 
  
XXI. Fürstenthum Schaumburg-LZippe. 
Die Stellen: 
.l der lediglich mit der Besorgung des Schreib- 
wesens betrauten Expedienten (Schreiber) des 
Konsistoriums, der Landrathsämter, der Gerichte 
und der Staatsanwaltschaft, 
der Pedellen bezw. Boten bei dem Ministerium, 
dem Konsistorium, dem Gymnasium, den Land- 
rathsämtern und der Gerichtsdiener, 
.# der Gefangenwärter und Gefangenaufseher, 
.0 der Wegebauaufseher, 
.des Kaserneninspektors, 
. der Gerichtsvollzieher. 
  
mindestens zur Hälfte. 
  
Sämmtliche Bewerbungen 
sind ausschließlich an das 
Fürstliche Ministe- 
rium in Bückeburg 
zu richten, welches zu- 
gleich die Anstellungs- 
behörde ist. 
  
— 
  
  
  
Unter den, den Militär- 
anwärtern vorbe- 
haltenen Stellen be- 
sinden sich keine, 
welche nur im Wege 
des Aufrückens oder 
der Beförderung zu- 
gängtg sind. 
84*
        <pb n="486" />
        — 472 — 
  
Senatskanzlei: 
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
XXI. gü 
Hülfsschreiber in der Regierungs= und Kon- 
sistorial-Expedition, bei der Kataster-Inspektion, 
bei den Kassenverwaltungen, bei den Ver- 
waltungsämtern, den Gerichten und der Staats- 
anwaltschaft, 
Pedelle der Regierung, des Konsistoriums, der 
Katasterverwaltung, der Kassenverwaltungen, der 
Gerichte, der Gymnasien zu Detmold und Lemgo, 
Kastellan des Landgerichtsgebäudes, des Kassen- 
gebäudes und des Museums, der Hausmeister 
des Seminargebäudes, 
Gefangenwärter bei den Gerichten und Ver- 
waltungsämtern, 
Der Oberaufseher und die Aufseher in der Straf- 
anstalt, 
Der Aufseher in der Badeanstalt, 
Wärter in der Heil= und Pflegeanstalt Linden- 
haus bei Brake und im Landkrankenhause zu 
Detmold, 
Oberwegaufseher und Wegaufseher, sowie der 
Krippmeister zu Erder, 
u Oberwachtmeister und Gendarmen, 
Bauerrichler 
und sonstige Untererheber der 
Staatssteuern, 
Katastergehülfe, 
. Kontroleur der Landessparkasse, 
. Gerichtsvollzieher 
und Gerichtsvollzieher- 
gehülfen. 
Boten. 
Reservatkommission des Senates: 
Rathsdiener, 
Rathhausschließer. 
Baudeputation: 
Leuchtenwärter am Leuchtthurm zu Trave- 
münde. 
Stadt= und Landamt: 
Kanzlisten, 
Schreiber und Boten. 
Ober--Schulbehörde: 
Schulwärter an der Realschule. 
  
  
feLostenthum 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
– 
mindestens zur Hälfte. 
Lippe. 
(Fürstliche Regierung zu Det- 
mold. 
  
  
XXIII. Freie und Hansestadt Zübeck. 
Senatskanzlei zu Lübeck, 
als Centralstelle für die 
Militär- 
Meldung von 
anwärtern. 
  
  
  
  
)Für die mit einem 
versehenen Stellen 
ist eine besondere 
Prüfung vorge- 
schrleben.
        <pb n="487" />
        — 473 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den fuͤr Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An— 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. 
11. 
12. 
Polizeiamt: 
Kanzlisten, 
* Polizeiwachtmeister, 
Schutzmänner, 
Schreiber, 
Boten, 
Schreiber im Hafenbüreau, 
* Oberaufseher am Untersuchungs= und 
Gefangenwärter Strafgesängniß. 
Werk= und Zuchthaus zu St. Annen: 
* Oberaufseher, 
Ausseher, 
Schreiber. 
. Militär-Ersatzkommission: 
-Kanzlist. 
Hypothekenamt: 
Kanzlist, 
Schreiber. 
Gerichte: 
Gerichtsvollzieher,) 
Bürcaugehülfe beim Amtsgericht, 
PBüreaugehülfe beim Landgericht, 
Schreiber, 
Gerichtsdiener, 
Kastellan des Gerichtsgebäudes. 
Staatsauwaltschaft: 
Kanzlist, 
Büreaugehülfe, 
Schreiber. 
Senatskommission für Zollangelegenheiten: 
* Hauptzollamtsassistenten, 
Revisionsausseher, 
Grenzaufseher, 
Hauptzollamtsdiener. 
mindestens zur Hälfte. 
alternirend. 
1 alternirend. 
T alternirend. 
nen zur Hälfte. 
  
Soweit lcht gewerbe- 
techuische Fertigkeiten 
] erfordert werden. 
Senatskanzlei zu Lübeck, als 
Centralstelle für die Mel- 
dung von Militärau- 
wärtern. 
1) Mit Ausnahme des 
mit den Rendantur- 
geschäften der Gerichts- 
kasse beanftragten 
Vorstehers des Ge- 
richtsvollzieheramtes. 
[Sowel sie nicht von 
anderen Bundesregie- 
abgeordnet 
werden. 
  
  
  
J 
XXIV. Freie Hansestadt Bremen. 
uRegierungskanzlei: 
Hülfsschreiber, Boten. 
Staatsarchiv: 
Hülfsschreiber, 
Boten. 
Inspektion des Rathhauses und der Verwaltungs- 
gebände zu Bremen: 
Stadthausdiener, 
Nathhausdiener. 
  
  
Regierungskanzlei.
        <pb n="488" />
        — 474 — 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
. Polizei-Direktion: 
Polizeiwachtmeister, 
Schutzmänner, 
Kanzlisten, 
Hülfsschreiber. 
u Landherrnamt: 
Landjäger, 
Kanzlisten, 
Hülfsschreiber. 
4.Katasteramt: 
Kanzlisten, 
Kassirer, 
Katasterschreiber, 
Hülfsschreiber. 
. Amt Bremerhaven: 
Schutzmänner, 
Hafe npolizisten, 
Kanzlisten, 
Hülfsschreiber. 
u. Amt Vegesack: 
Amssschreiber, 
Schutzmänner, 
Hülfsschreiber. 
. Ersatzkommission: 
Beamte derselben, 
Hülfsschreiber. 
— —— Bremen, Bremerhaven, Vege- 
ack: 
Hülfsschreiber. 
Landgericht Bremen, Amtsgerichte Bremen und 
Bremerhaven: 
Kanzlisten, 
Hülfsschreiber, 
Gerichtsdiener, 
Gerichtsboten. 
Vormundschaftsbehörden Bremen, Bremerhaven: 
Kanzlisten, 
Hülfsschreiber. 
Gerichtskasse: 
Hülfsschreiber, 
Boten. 
Gerichte: 
Pfandaufseher, 
Gerichtsvollzieher. 
  
3 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
½ Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
–— 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
— 
Regierungstanzlei. 
Negierungskanzlei 
nersngenun 
. 
egierungskanglei. 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Negierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Negierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Justigkommis sion des Senats.
        <pb n="489" />
        475 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An. 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
15. Staatsanwaltschaft: 
Kanzlisten, 
Hülfsschreiber, 
Gerichtsdiener. 
16. Amtsanwaltschaft Bremen: 
Kanzlisten. 
17. Amtsanwaltschaften Bremen, Bremerhaven: 
Hülfsschreiber. 
18. Deputation für die Gefängnisse: 
Oberaufseher in der Strafanstalt, 
Portier der Strafanstalt, 
Aufseher (Schließer) im Gefangenhause. 
19. Baudeputation: 
Boten, 
Lagerausseher, 
Wegeaufseher, 
Büreauarbeiter. 
20. Deputation für Häfen und Eisenbahnen: 
Die Unterbeamten der Eisenbahnverwaltung, 
einschließlich des Stationsdienstes und 
ausschließlich des Büreaudienstes, 
Hafenschreiber, 
Schleusenwärter, 
Hafenwächter und Anruderer, 
Hauswart im Hafenhause des Freibezirks, 
Hauswart im Verwaltungsgebäude des 
Freibezirks, 
Büreauarbeiter der Eisenbahnverwaltung. 
21. Steuerdepntation: 
Die Halfte der subalternen oder Unterbe- 
amtenstellen des Steuerdienstes in Bremen 
und Bremerhaven. 
22. Finanzdeputation: 
Die Boten der Generalkasse. 
23. Zoll= und Steuerverwaltung: 
a) Heizer, Matrosen und Schiffer auf Wacht- 
und Kreuzerschiffen, Amtsdiener, Boots- 
führer; 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
Fur Hälfte. 
Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
—. 
S— 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Regierungskanzlei. 
Zolldirektion. 
  
Dlese Stellen sind, ab- 
gesehen von der unter- 
sien Stufe (Gehülfen 
II. Klasse). den Mili- 
täranwartern nur im 
Wege des Aufrückens 
zugangig. 
Von den subalternen 
Beamten des Steuer- 
dienstes ist die Halfte 
als für den Kommu- 
naldienst thätig an- 
zusechen. Der Rest ist 
zur Hälfte mit Mili- 
täranwärtern zu be- 
setzen.
        <pb n="490" />
        476 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
b) aluseer im ansübenden Grenzaussichts- 
ienst, 
*Revisions= und Steueraufseher, 
Maschinisten auf Barkassen; 
c) Assistenten II. Klasse (einschließlich der 
Assistenten auf Zollkreuzern und Wacht- 
schiffen), 
* Assistenten I. Klasse, 
*Einnehmer I. u. II. Klasse, 
Büreauassistenten bei der Zolldirektion. 
24. Behörde für Krankenversicherung: 
Hülfsschreiber. 
25. Behörde für die Invaliditäts-= 
versicherung: 
Boten. 
und Alters- 
XXV. Freie und 
1. Senatskanzlei: 
Boten. 
2. Archiv: 
Bote. 
3. Rathhausverwaltung: 
Rathhausschließergehülfe. 
Verwaltungsgebände: 
Kastellane. 
4. Seeamt: 
* Kanzlisten, 
Schreiber und Bote. 
5. Münz-Kommission: 
Kassenbote. 
6. Gewerbegericht: 
Hülfsarbeiter, 
Bote. 
7. Militär-Ersatz-Behörden: 
* Kanzlisten, 
Schreiber, 
Schreiber und Boten. 
8. Justiz-Verwaltung: 
Kastellane, 
Hausknechte, 
Bote. 
9. Hanseatisches' Oberlandesgericht nach den Be- 
schlüssen der drei Senate: 
*Kanzlisten, 
Büreaudiätarien, 
Gerichtsdiener, 
Portier. 
  
  
zu b) zusammenge- 
rechnet mindestens 
zur Hälfte. 
zue) zusammengerech- 
net mindestens zur 
Hälfte. 
alternirend. 
alternirend. 
. alternirend. 
  
(Zolldirektion. 
  
Regierungskanzlei. 
  
DBansestadt Hhamburg. 
Dr 
Senatskanzlei zu Hamburg, 
als Centralstelle für die 
Meldung von Militäran- 
wärtern.
        <pb n="491" />
        — 477 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
· Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. Hamburgische Gerichte und Vormundschaftsbe- 
hörde: 
* Kanzlisten, 
Büreandiätarien, 
Hülfsschreiber, 
Gerichtsdiener, 
Boten. 
11. Staatsanwaltschaft: 
* Büreauassistenten I. und II. Klasse, 
* Kanzlisten. 
Büreaudiätarien, 
Hülfsschreiber, 
Boten. 
12. Gerichtsvollzieheramt: 
Kassengehülfen, 
* Pfändungsbeamte, 
* Schreiber, 
Kontroleur, 
* Gerichtsvollzieher, 
Kassirer, 
Büreaudiätarien, 
Boten. 
13. Erbschaftsamt: 
Hülfsschreiber, 
Bote. 
14. Hypothekenamt: 
Büreaudiätarien. 
15. Polizei-Behörde: 
Polizeiassistenten I. und II. Klasse, 
Polizeischreiber, 
Schutzmänner. 
16. Baupolizei-Behörde: 
* Büreauassistenten, 
Baupolizeischreiber, 
Kanzlisten, 
Schreiber, 
Bote. 
17. Aufsichts-Behörde für die Standesämter: 
Schreiber, 
Schreiber und Bote. 
Standesamt 1 und 2: 
Schreiber, 
Bote. 
Standesamt z: 
Schreiber und Bote. 
  
  
alternirend. 
alternirend. 
alternirend. 
alternirend. 
alternirend. 
alternirend. 
  
Senatskanzlei zu Hamburg, 
als Centralstelle für die 
Meldung von Militäran- 
wärtern.
        <pb n="492" />
        — 478 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den fuͤr Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Standesamt 20: 
Schreiber, 
Bote. 
Standesamt 21: 
Schreiber. 
Standesamt 22: 
Schreiber. 
Standesamt 23: 
Schreiber. 
18. Medizinal-Kollegium: 
Schreiber, 
Schreiber, 
Schreiber und Bote. 
19. Landherrenschaften: 
* Büreauassistenten I. und II. Klasse, 
Schreiber. 
a) Verwaltungs-Büreau: 
Boten; 
b) Geestlande: 
Polizeioffizianten; 
c) Marschlande: 
Polizeioffizianten; 
d) Ritzebüttel: 
Amtsbote, 
Gerichtsbote, 
Gefangenwärler, 
Schutzmänner, 
Polizeigefreiter, 
Polizeisergeanten; 
e) Bergedorf: 
Polizeioffizianten, 
Gefängnißschließer. 
20. Deputation für Haudel und Schiffahrt: 
Assistenten am Städtischen Krahn, auf dem 
Wachtschiff am Jonas, auf dem Ponton 
in St. Pauli, am Grasbrook und an der 
Niederbaumbrücke. 
21. Sektion für den Strom= und Hafenbau: 
Magazinaufseher, 
Lagermeister, 
Schleusenwärter in Hamburg, 
Magazinwärter, 
Wasserstandsbeobachter in Cuxhaven. 
  
alternirend. 
di 
alternirend. 
11 
Senatskanzlei zu Hamburg, 
  
als Centralstelle für dlie 
Meldung von Militäran— 
wärtern.
        <pb n="493" />
        – 479 — 
  
Angabe 
i « ssss Bezeichnung 
bei den für Militär- · 
anwärter nicht aus- der Behörden, an welche die 
- .. .- Bewerbungen zu richten sind, 
Bezeichnung der Stellen. shließlich bestimmten wenn es nicht die Behörde Bemerkung un. 
„ selbst ist, bei welcher die An- 
unssge diesisen henung Frobnscht n. 
  
22. Gefängniß-Depnutation: Dv 
Auf Lohnkonto angestellte unverheirathete — 
Unterbeamte am Centralgefängniß, im 
Kurhaus und in den Städtischen Gefäng— 
nissen, sowie im Untersuchungsgefängniß. 
23. Krankenhaus-Kollegium: 
* Büreauassistenten I. und II. Klasse, 
Kanzlisten, 
* Schreiber, 
Hülfsschreiber. 
Senatskanzlei zu Hamburg, 
als Centralstelle für die 
alternirend. Meldung von Militär- 
anwärtern. 
— — 
24. Deputation für indirelte Stenern und Abgaben, 
Sektion für Waarendellaration: · 
* Kanzlisten, 
Schreiber, zur Hälfte. 
Hülfsarbeiter. 
  
25. Zollverwaltung: 
Aufseher, 
Kassendiener und Amtsdiener, 
Vaschinisten und Heizer auf Barkassen, zusammengerechnet *- 
Bootsleute, »· mindestens zur General-Zolldirektion zu 
Kanzlisten bei der General-Zolldirektion, ; Hamburg. 
Büreaudiener, Hälfte. 
* Bollamtsassistenten und Einnehmer l. und 
II. Klasse. 
  
  
26. Schlachthof-Deputation: 
Wäger, 
Schreiber, 
Stallaufseher, 
Billeteure, 
Pförtner, 
Boten. 
27. Behörde für Zwangserziehung: 
Vogt und Botec. 
Senatskanzlei zu Hamburg, 
als Centralstelle für die 
Meldung von Militär- 
anwärtern. 
111111 
  
  
  
  
— 
XXVI. GElla-Lothringen. 
I. Gürean des Statthalters. 
Kanzleisekretäre, — Statthalter in Elsaß— 
Lothringen. 
  
Kanzleidiener, Portier, Hausdiener. 
II. Landesausschuß. 
Präsident des Landesaus- 
Kastellan, welcher zugleich Botenmeister ist. — 
schusses.
        <pb n="494" />
        — 480 — 
  
  
  
Angabe Bezei 
¾P!r ezeichnung 
bei den für Rilter. der Behörden, an welche die 
anwarter nicht a Bewerbungen zu richten sind, 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
kelien, in welchem seltst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
  
  
  
III. Ministerium. 
Kanzleisekretäre, Kanzleidiätare, | — — 
Botenmeister, Kastellan, Kanzleidiener, Portier. 
IV. Unterrichtsvermaltung. 
1. Verwaltung der Universität zu Straßburg: 
  
Kassenassistent der Universitätskasse, zur Hälfte. 
Kanzlist und Pedell beim Universitäts- — 
kuratorium, » « 
Hausverwalter und Diener bei den Uni- — Universitätskuratorium. 
versitätsinstituten, 
Maschinist und Oberheizer des Universitäts- — 
kollegiengebäudes, « 
Kanzlist und Pedelle beim Rektorat der — · 
Universität, Rektor und Senat der Uni— 
Hausmeister, Pförtner des Universitäts- – U versität. 
kollegiengebäudes. 
2. Universitäts= und Landesbibliothek zu Straßburg: 
Sekretariatsassistent, zur Halfte Ministerium. 
Diener, Kastellan. — Direktor. 
3. Lehrerbildungsanstalten und Taubstummenanstalt: 
Hausdiener. — Oberschulrath. 
  
  
  
V. Lerwaltung des Innern. 
1. Bezirkspräsidien: 
Sekretariatsassistenten, zur Hälfte. Ministerium. 
Kanzlisten, Hülfsschreiber, Botenmeister, — — 
Kanzleidiener, Hülfsboten. 
2. Kreisdirektionen: 
Kanzlisten, Kreisboten. — Der betreffende Bezirkspräsi- 
dent. 
3. Polizeidirektioncu: . « 
Sekretariatsassistenten, zur Hälfte. Ministerium. 
Kanzlisten und Boten, — Der betreffende Bezirkspräsi— 
Schutzmänner. — dent. 
4. Gendarmerie: 
Rendant der Brigadekasse. – Gendarmeriebrigade in 
Elsaß-Lothringen. 
5. Bergverwaltung: 
Bergrevierschreiber bei den Bergrevieren — Ministerium. 
zu Straßburg und Metz.
        <pb n="495" />
        — 481 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen 
  
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
1 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es hicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
VI. Uerwaltung der Justiz und des Kultus. 
1. Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgerichte: 
Sekretariatsassistenten, 
Gerichtsvollzieher, 
Kanzleidiener. 
2. Strafanstalten, Bezirksgefängnisse, 
anstalten und Arbeitshausverwaltung: 
Inspektoren, Expedienten, Oberaufseher, 
Aufseher, Erzieher und Hülfserzieher. 
Besserungs- 
  
zur Hälfte. 
  
Ministerium. 
Ministerium. 
VII. Verwaltung für Finanzen, Gewerbe und Domänen. 
1. Tabackmanufaktut zu Straßburg: 
Büreaudiener, Kassenbote, Portier. 
2. Verwaltung der Zölle, indirekten Stenern und 
des Enregistrements: 
Grenzaufseher, Steneraufseher, 
Kanzlisten, Botenmeister, Kanzleidiener, 
Amtsdiener, Kanzleidiätare und Hülfs- 
boten, 
Ortseinnehmer und Verwalter von Ueber- 
gangsstenerstellen. 
3. Verwaltung der direkten Stenern: 
Sekretariatsassistenten bei 
der direkten Steuern, 
Kanzlisten, Kanzleidiätare, Kanzleidiener, 
Hülfsboten. 
der Direktion 
4. Landeshauptkasse zu Straßburg: 
Kassenassistenten, 
Kassenboten, Lohnschreiber. 
  
zu drei Vierteln den 
Militäranwärtern 
und anstellungsbe- 
rechtigten Offizieren. 
soweit das Jahresein= 
kommen der Stelle, 
nach einem dreijäh- 
rigen Durchschnitts- 
betrage berechnet, 
das Mindestgehalt 
eines Amtsdieners 
oder Boten erreicht 
oder übersteigt. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
Direktion der Tabackmanu- 
faktur. 
Direktor der Zölle und in- 
direkten Steuern zu Straß- 
burg. 
  
Ministerium. 
Direktor der direkten 
Steuern zu Straßburg. 
Ministerium.
        <pb n="496" />
        – 482 — 
  
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
5. Staatsdepositenverwaltung: 
Kassenassistenten, 
Kanzlist, Kanzleidiener, Kassenboten. 
6. Meliorationsbauverwaltung: 
Bauschreiber. 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
inisterium 
Ministerium. 
VIII. Verwaltung für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten. 
1. Landgestüt zu Straßburg: 
Sattelmeister und Futtermeister. 
uFischzuchtanstalt zu Hüningen: 
Ausseher. 
Landwirthschaftliche Verwaltung: 
Fischereiwärter. 
. Wasserban= und Hoch= und Wegebauverwaltung: 
Bauschreiber. 
u. Wasserbauverwaltung: 
Brückenmeister, Dammmeister, Kanalauf- 
seher, Stromanufseher, Hafenausseher, 
Fischereiwärter, Schleusen-, Brücken-, 
Wehr-, Rheinbau= und Kanalwärter. 
Wegebauverwaltung: 
Wegemeister. 
* 
i 
rl 
O# 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
Ministerium. 
Bezirkspräsident zu Colmar. 
Ministerium. 
Ministerium. 
Ministerium. 
Derbetreffende Bezirkspräsi- 
dent.
        <pb n="497" />
        2. Gesammtverzeichniß 
der 
Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen, welchen die Ver- 
pflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugs- 
weise zu berücksichtigen. 
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
Altdamm-Kolberger Eisenbahn. 
. Altenburg Zeitzer Eisenbahn (für 
die preußische Strecke). 
Altona-Kaltenkirchener Eisen. 
bahn. 
Braunschweigische Landeseisen- 
bahn (für die preußische Strecke 
der Bahn Braunschweig-Derne- 
burg-Seesen). 
Breslau-Warschauer Eisenbahn 
(preußische Abtheilung). 
. Broelthal-Bahn. 
.Crefelder Eisenbahn. 
Cronberger Eisenbahn. 
  
I. Köni greich Preußen. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
Bahnwärter, Schaffner und 
sonstige Unterbeamte, mit 
Ausnahme der einer tech- 
nischen Vorbildung bedür- 
fenden. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 2. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 2. 
  
40 Jahre. 
So 
Ei 
40 "⅞ 
40 
35 
  
Direktion der Altdamm-Kol- 
berger Eisenbahngesellschaft 
zu Stettin. 
Königliche Generaldirektion 
der Sächsischen Staatseisen- 
bahnen zu Dresden. 
Direktion der Altona-Kalten. 
kirchener Eisenbahngesell- 
schaft zu Altona. 
Direktion der Braunschwei- 
gischen Landeseisenbahn- 
gesellschaft zu Braunschweig. 
Direktion der Breslau-War- 
schauer Eisenbahngesell- 
schaft zu Oels. 
Direktion der Broelthaler 
Eisenbahn-Aktiengesellschaft 
zu Hennef a. d. Sieg. 
Direktion der Crefelder Eisen- 
bahngesellschaft zu Crefeld. 
Verwaltungsrath der Cron- 
berger Eisenbahngesellschaft 
zu Cronberg. 
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisen- 
bahndieust in 
dieser Beziehung, 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mittelung der 
Militäranwärter 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu 
bringen. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1.
        <pb n="498" />
        484 
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
Bemerkungen. 
  
ES 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
.Dahme -· Uckroer Eisenbahn. 
Dortmund - Gronau-Enscheder 
Eisenbahn. 
Eckernförde-Kappelner Schmal= 
spurbahn. 
Eisenberg-Crossener Eisenbahn 
(für die preußische Strecke). 
Eisern-Siegener Eisenbahn. 
Farge-Vegesacker Eisenbahn. 
Flensburg Kappelner Eisen- 
ahn. 
Halberstadt-Blankenburger 
Eisenbahn (für die preußischen 
Theile der Bahnstrecken Langen- 
stein-Derenburg und Blanken- 
burg - Rübeland - Elbingerode- 
Tanne). 
Hansdorf-Priebus. 
Hannsdorf-Ziegenhals (für die 
im preußischen Gebiete belegene 
Strecke). 
Hessische Ludwigsbahn (für die 
preußischen Theile der Bahn- 
streckenn Mainz - Wiesbaden, 
Frankfurt a. M.-Griesheim und 
Hanau-Babenhausen, sowie für 
Frankfurt a. M.-Camberg-Esch- 
hofen und Wiesbaden-Niedern- 
hausen). 
Hoyaer Eisenbahn. 
Ilme-Bahn (Einbeck-Dassel). 
Kerkerbachbahn (Heckholzhausen- 
Dehrn). 
Kiel - Eckernförde - Fleusburger 
Eisenbahn. 
Königsberg-Cranzer Eisenbahn, 
  
15-—–X 
· 
Wie zu 
Wie zu 2. 
Wie zu 
—. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 2. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
  
40 Jahre. 
35 
40 
40 
40 
40 
a) 35 Jahre 
für Langen- 
stein - Deren- 
burg, 
b) 40 Jahre 
für Blanken- 
burg - Rübe- 
land-Tanne. 
40 Jahre. 
40 
35 
35 
40 
40 
35 
40 
  
Direktion der Dahme-Uckroer 
Eisenbahngesellschaft zu 
Dahme. 
Direktion der Dortmund-Gro- 
nau- Enscheder Eisenbahn- 
gesellschaft zu Dortmund. 
Direktion der Eckernförde- 
Kappelner Schmalspur- 
bahn-Gesellschaft zu Eckern- 
ferde. 
Vorstand der Eisenberg-Crosse- 
ner Eisenbahngesellschaft zu 
Eisenberg i. Altenburg. 
Direktion der Eisern-Siege- 
ner Eisenbahngesellschaft zu 
Siegen. 
Königliche Eisenbahndirektion 
zu Hannover. 
Kreis-Eisenbahn-Kommission 
zu Flensburg. 
Direktion der Halberstadt- 
Blankenburger Eisenbahn- 
esellschaft zu Blanken- 
urg a. H. 
Betriebsverwaltung der 
Nebenbahn Hansdorf-Prie- 
bus zu Forst /L. 
Direktion der Oesterreichischen. 
Lokal-Eisenbahngesellschaft 
zu Wien. 
Verwaltungsrath der Hessi- 
schen Ludwigs-Eisenbahn. 
gesellschaft zu Mainz. 
Vorstand der Hoyaer Eisen- 
bahngesellschaft zu Hoya. 
Königliche Eisenbahndirektion 
zu Cassel. 
Vorstand der Kerkerbachbahn- 
Aktiengesellschaft zu Christi- 
anshütte (Postamt Runkel). 
Direktion der Kiel -Eckern- 
förde - Flensburger Eisen- 
bahngesellschaft zu Kiel. 
Direktion der Königsberg-- 
Cranzer Eisenbahngesell- 
schaftzu Königsberg i. Ostpr. 
  
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1.
        <pb n="499" />
        485 
  
  
  
eilltersgreuze Bezeichnung "er Behörde, 
. Bezeichnun is zu welcher an welche die Bewerbungen 
Bezeichnung der Siellen! eon 6 vorzugs. Militär. zu richten sind, soweit nicht 
der , ,«»·. » anwärter in den VakanzanmeldungenBemerkungen. 
Eisen bahn weise mit Militäranwärtern berücksichtigt andere Anstellungsbehörden 
« zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
25. Kreis Altenaer Schmalspur. Wie zu 1. 40 Jahre. Direktion der Kreis Altenaer Wie zu 1. 
bahnen. Schmalspurbahnen zu 
Altena. 
26. Kreis Oldenburger Eisenbahn Wie zu l. 35 Königliche Eisenbahndireklion Wie zu 1. 
(Neustadt-Oldenburg). zu Altona. 
27. Marienburg -Mlawkaer Eisen-a) Wie zu 2 für die Strecke35 Direktion der Marienburg- 
bahn. Marienburg-Mlayka. Mlawkaer Eisenbahngesell- 
b) Wie zu 1 für die Strecke 40 schaft zu Danzig. b) Wie zu 1. 
Zajonskowo-Löbau. 
28. Mecklenburgische Friedrich-Wil. Wie zu 1. 37 Direktion der Mecklenburgi. Bei der Austellung 
helm. Eisenbahn (für die im preu- schen Friedrich. Wilhelm. #ei für die 
Kbischen Gebiete belegene Strecke). Eisenbahngesellschaft zuubaltern- und 
Wes enberg. Unterbeamten 
stellen mit Mili- 
täranwärtern je- 
weilig geltenden 
Grundsatze An- 
wendung. 
29. Meppen- Haselünner Eisenbahn. Wie zu 1. 40 Kreis Eisenbahnkommisston Wie zu 1. 
zu Meppen. 
30. Neuhaldensleben - Eilslebener Wie zu 1. 40 Vahstande der Neuhaldens.Wie zu 1. 
Eisenbahn. lebener Eisenbahngesell- 
« schaft zu Neuhaldensleben. 
31. Nordbrabant-Deutsche Eisenbahn] Wiezu?2, außerdem' Stations-.5 Direktion der Nordbrabant.Wie zu 1. 
(kür den preußischen Theil derrsteher, Stationsauf= Deutschen Eisenbahngesell.) Die Stellen der 
Bahnstrecke Gennep-Wesel). seher und Assistenten, Tele- schaft zu Gennep. sassationevor 
graphisten, Materialienver- im Wege des 
walter, Magazinaufseher. Aufrückens oder 
der Beförderung 
den Militäran= 
wärtern zu- 
gängig. 
32. Osterwieck Wasserlebener Eisen. Wie zu 1. 40 Magistrat der Stadt Oster.Wie zu 1. 
ahn. wieck. 
33. za#s #iche Südbahn. a) Wie zu 2 für Pillau--35 Direktion der Ostpreußischen 
Königsberg-Prostken. Südbahngesellschaft zu 
b) Wie zu 1 für Fischhau-0 Königsberg i. Ostpr. v) Wie zu 1. 
sen - Palmnicken. 
34. Paulinenaue- Neu- Ruppiner Wie zu I. 35 Direktion der Paulinenaue-ie zu 1. 
Eisenbahn. Neu-Ruppiner Eisenbahn- 
" gesellschaft zu Neu. Ruppin. 
35. Pfälzische Ludwigsbahn (für die Wie zu 2. 35 Direktion der Pfälzischen 
preußischen Theile der Bahn- Eisenbahnen zu Ludwigs- 
strecken Wellesweiler - Grube hafen a. Rhein. 
König bei Neunkirchen und St. 
Ingbert-St. Johann). 
36. Priegnitzer Eisenbahn (Perle- Wie zu 1 40 Direktion der Priegnitzer sWie zu 1. 
berg-Pritzwalk-Wittstock-Landes. Eisenbahngesellschaft zu 
grenzein derRichtung auf Mirow). Perleberg. 
37. Rhene-Diemelthal-Eisenbahn. Wie zu 1. 40 Vorstand der Rhene-Diemel.Wie zu 1. 
thal = Eisenbahngesellschaft 
zu Siegen. 
38. Ronsdorf-Müngstener Eisen-Wie zu 1. 40 Vorstand der Ronödorf. Wie zu 1. 
bahn. Müngstener Eisenbahn- 
- gesellschaft zu Ronsdorf. 
39. Schleswig - Angeler Eisenbahn Wie zu 1. 40 Direktion der Schleswig-An- 
(Schleswig-Süderbrarup). geler Eisenbahngesellschaft##. 
-— 
  
  
  
zu Schleswig. 
86
        <pb n="500" />
        486 
  
  
  
balterögtene Bezeihnung der Behörde, 
Bezeichnun is zu welcher un welche die Bewerbungen 
Bezeichnung der Seellen“ ——xx·- Militär- zu richten sind, soweit nicht 
der „„ anwärter in den VakanzanmeldungenBemerkungen. 
Eisen bahn weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt. andere Anstellungsbehörden 
· zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
40. Sittard-Herzogenrath (für die Wie zu 1. 40 Jahre. Direktion der Niederländischen Wle zu 1. 
1 preunßische Strecke). Süd-Eisenbahngesellschaft 
zu Maastricht. 
41. Stargard-Cüstriner Eisenbahn.Wie zu 1. 40 Direktion der Stargard-Wie zu 1. 
Cüstriner Eisenbahngesell 
schaft zu Soldin N./M. 
42. Stendal - Tangermünder Eisen.Wie zu 1. 40 Direktion der Stendal-Tan-Wie zu 1. 
bahn. germünder Eisenbahngesell- 
schaft zu Tangermünde. 
43. Warstein-Lippstadter Eisenbahn.Wie zu 1. 40 Vorstand der Warstein-LippWie zu 1. 
stadter Eisenbahngesellschaft 
zu Lippstadt. 
44. Wermelskirchen Burger, Eisen= Wie zu l. 40 Vorstand der Wermelskirchen.#ie zu 1. 
bahn. Burger Eisenbahngesell- 
schaft zu Wermelskirchen. 
45. bossttenberge Perleberger Eisen= Wie zu 1. 40 Mazistrat der Stadt Perle.Wie zu 1. 
ahn. erg. 
46. Ampban-Finsterwalder Eisen. Wie zu 1. 40 Direktion der Zschipkau-Fin.Wie zu 1. 
ahn. 
Pfälzische Eisenbahnen. 
  
  
II. Königreich Bayern. 
Subaltern= und Unterbeamten- 
stellen, zum Theile: 
  
35 Jahre. 
  
Bahnwärter, Weichen-eudrei 
wärter, qh Dier- 
eln. 
Schaffner (Konduk- 
teure), Büreau. Zu- 
diener, Stations- Dut- 
meister, Portiers * « 
(Stationsdiener), ein. 
Hausmeister, Zug-) 
führer (Oberkon- 
dukteure), Obleute 
und Lademeister.6 
Güterbestätter, Bil- „Duken 
letdrucker, Rangirer, nel "“ 
Bahnhofaufseher, el. 
Haltestelleverwalter, 
Telegraphisten, 
Stationsverwalter, 
Gehülfen der Cen- 
tralbüreaus, Ex- 
peditionsgehülfen, u 
Gepäckexpedienten, Dibt- 
Einnehmereigehül- tell 
fen, Gehülfen der. 
Magazinverwal- 
ung, 
  
  
  
strwaleer Eisenbahngesell- 
chaft zu Finsterwalde. 
Direktion der 
Eisenbahnen zu 
hafen a. Rhein. 
Pfälzischen 
udwigs-
        <pb n="501" />
        – 487 
  
  
l 
Bezeichnung 
der 
Eisen bahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen- 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
III. Königreich Württemberg. 
1. Dampfstraßenbahn 
Ravensburg- 
Weingarten. 
2. Filderbahn (Stuttgart-Degerloch- 
Hohenheim). 
  
Zugführer, Reserve-Zugführer, 
Stariionsdiener. 
Expedient, Zugführer, Schaff- 
ner, Bahn. bezw. Strecken- 
wärter, Weichensteller. 
40 Jahre. 
40 
  
Lokalbahn . Aktiengesellschaft 
zu München. 
Betriebsvorstand der Filder- 
bahngesellschaft zu Stutt- 
gart. 
  
IV. Großherzogthum Baden. 
1. Bregthalbahn (Furtwangen Hü- 
fingen). 
2. Kaiserstuhlbahn. 
3. Karlsruhe-Durmersheimer Eisen- 
bahn. 
4. Karlsruhe-Spöcker Eisenbahn. 
  
Subaltern- und Unterbeamtc. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
  
40 Jahre. 
40 
40 
40 
Baus= und Betriebsverwaltung 
für süddeutsche Neben- 
bahnen zu Karleruhe. 
Wie zu J. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung, Ins- 
besondere bezüg- 
i 
der Er- 
mittelung der 
Militaranwärter 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu 
bringen. 
Wie zu 1. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Er. 
mittelung der 
Militäranwärter 
bestehenden und 
noch zu erlassen- 
den Vorschriften 
zur Anwendung 
bu bringen. Da- 
ei soll Stellen- 
anwärtern ba- 
discher Staats- 
angehörigkeit vor 
allen übrigen der 
Vorzug gegeben 
werden. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
86“
        <pb n="502" />
        488 
  
  
  
Altersgrenze,, Bezeichnung der Behörde, 
Bezeichnun bis zu welcher un welche die Bewerbungen 
Vezeichnung der Seellen! welche vorngs. Militär- zu richten sind, soweit nicht 
der »»"»« » anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. 
Eisenbahn weise mit Militäranwärternberücksichtigtndere Anstellungsbehörden 
se v zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichner 
müssen. werden. 
5. Mannheim- Weinheim Heidel.Wie zu 1. 40 Jahre. Wie zu 1. Wie zu 1. 
berg-Mannheimer Eisenbahn. 
6. Lokalbahn Zell i. W.-Todtnau.Wie zu 1. 40 Wie zu l. Wie zu 1. 
7. Lokalbahn Kehl-Lichtenau-Bühl.Wie zu 1. 40 Straßburger Straßenbahn= Wie zu 1. 
gesellschaft zu Straßburg 
i. Els. 
8. Nebenbahn Haltingen-Kandern. Wie zu 1. 40 Vorstand der NebenbahnWie zu 1. 
Haltingen - Kandern zu 
Freiburg i. Breisgau. 
9. Nebenbahn Krozingen-Staufen-Wie zu 1. 40 Vorstand der Nebenbahn Kro.Wie zu 1. 
Sulzburg. zingen- Staufen- Sulzburg 
zu Freiburg i. Breisgau. 
10. Lokalbahn Rhein - Ettenheim. Wie zu 1. 40 Vorstand der Lokalbahn Rhein-Wie zu 1. 
münster. Ettenheimmünster zu Frei- 
burg i. Breisgau. 
11. Hessische Ludwigs-Eisenbahn (für Stationsdiener- Bahnwärter, Eine Alters. Verwaltungsrath der Hessi.#?) Die Bahn- 
die Strecken Mannheim. hessische 
Grenze gegen Lampertheim und 
Eberbach-hessische Grenze gegen 
Erbach). 
  
Weichenwärter, Stations- 
aufseher, Magazinauf- 
seher, Lademeister, Kele- 
graphisten, 1Billet= und 
Gepäckexpedienten, Güter- 
expedienten bezw. Gehül- 
fen, 1Stationsverwalter 
II. und 1II. Klasse, #Sta- 
tionsassistenten, +Sta- 
tionsgehülfen bezw. Diur- 
nisten, Zugführer, Kon- 
dukteure, Bremser, oWagen- 
wärter, o Wagenaufseher. 
  
grenze ist für 
die badischen 
Strecken nicht 
festgesetzt. 
  
schen Ludwigs-Eisenbahn- 
gesellschaft zu Mainz. 
  
und Weichen- 
wärter finden 
nur dann Berück. 
sichtinung, wenn 
sie längere Zeit 
bei der Unter- 
haltung und Er- 
neuerung des 
Oberbaues, so- 
wie im Bahn- 
bewachungs- und 
Signaldienst ei- 
ner im Betriebe 
befindlichen Bahn 
thätig oder beim 
Eisenbahn- Neu- 
bau beschäftigt 
gewesen sind. 
1) Zur Erlangung 
der mit be- 
zeichneten Stel- 
len ist eine Prü- 
fung erforder- 
lich; diese Stel- 
len werden nur 
zur Hälfte 
mit Militäran- 
wärtern besetzt. 
o) Die Wagen- 
wärter- und 
Wagenauf= 
seher--Stellen 
sind den mitttech- 
nischer Vorbil- 
dung versehenen 
Militäranwär- 
tern vorbehalten.
        <pb n="503" />
        489 
  
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisen bahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
1. Hessische Ludwigs- Eisenbahn (für 
die Strecken Lampertheim-badische 
Grenze gegen Mannheim und 
Biblis preußische Grenze gegen 
Frankfurt a. M., Lampertheim- 
Worms, Erbach badische Grenze 
gegen Eberbach und Babenhausen- 
preußische Grenze gegen Hanau). 
2. Nebenbahnen: 
a) Darmstädter Dampfstraßen= 
bahnen. 
b) Mainzer Vorortbahnen. 
c) Mannheim- Weinheim Hei- 
delberg Mannheimer Eisen- 
bahn (für die hessische Strecke). 
d) Reinheim-Reichelsheim. 
e.) Osthofen-Westhofen. 
f)Srendlingen- Wöllstein. 
g) Worms · Offstein. 
V. Großherzogthum Hessen. 
Stationsdiener, Bahnwärter, 
Weichenwärter, Stations- 
aufseher, Magazinauf- 
seher, Lademeister, Tele- 
graphisten, 1Billet= und 
Gepäckexpedienten, #Güter- 
expedienten bezw. Gehül- 
fen, 1 Stationsverwalter 
II. und III. Klasse, 1 Sta- 
tionsassistenten, 1Sta- 
tionsgehülfen bezw. Diur- 
nisten, Zugführer, Kon- 
dukteure, Wagenwärter, 
o Wagenaufseher, Bremser. 
Weichenwärter, Stations. 
wärter, Schaffner, 
Subaltern- und Unterbeamte. 
Wie zu b. 
Stationsassistenten, Sta- 
tionsaufseher, Zugführer, 
Schaffner, Weichenwärter, 
  
  
Bahnwärter. 
Eine Alters- 
grenze ist für 
die hessischen 
Strecken nicht 
festgesetzt. 
Verwaltungsrath der Hessi- 
schen Ludwigs-Eisenbahn= 
gesellschaft zu Mainz. 
40 Jahre. 
40 
40 
. 
  
Direktion der süddeutschen 
Bau-- und Betriebsverwaltung 
6 zu a und b. 
Eisenbahn-Gesellschaft 
Darmstadt. 
zu 
für süddeutsche Neben- 
bahnen zu Karlsruhe. 
  
D4 
*) Die Bahn- 
und Weichen- 
wärter finden 
nur dann Berück. 
sichtigung, wenn 
ie längere Zeit 
bei der Unter- 
haltung und Er- 
neuerung des 
  
Oberbaues, so- 
wie im Bahn- 
bewachungs- und 
Signaldkenst ei- 
ner im Betriebe 
befindlichen Bahn 
thätig oder beim 
Eisenbahn-Neu- 
bau beschäftigt 
gewesen sind. 
) gur Erlangung 
der mit be—- 
keichneten Stel- 
en ist eine Prü- 
fung erforder- 
lich; diese Stel- 
len werden nur 
zur Hälfte 
mit Militäran- 
wärtern besetzt. 
o) Die Wagen- 
wärter= und 
Wagenauf. 
seher. Stellen 
sind den mit tech- 
nischer Vorbil- 
dung versebenen 
Militäranwär- 
tern vorbehalten. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Militär- 
anwärter be- 
stehenden und 
noch zu erlassen- 
den Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Wie zu a. 
Wie zu a. 
Dabel soll Stellen- 
anwärtern hes- 
sischer Staats- 
angehörinkeit vor 
allen übrigen der 
Vorzug gegeben 
werden. 
“ zu c.
        <pb n="504" />
        490 
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs— 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungebehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
Bemerkungen. 
  
  
VI. Großherzogthum Moecklenburg-Schwerin. 
1. Boizenburger Stadt- und Hafen- 
bahn. 
2. Wismar-Karower Eisenbahn. 
  
Subaltern= und Unterbeamte. 
Zugführer, Schaffner, Brem- 
ser, Weichensteller, Strecken- 
wärter. 
  
37 Jahre. 
37 
  
Vorstand der Boizenburger 
Stadt- und Hafenbahn zu 
Boizenburg a. E. 
Großherzogliche General= 
Eisenbahndirektien zu 
Schwerin. 
VII. Großherzogthum Sachsen. 
1. Feldabahn. 
2. Weimar - Berka - Blankenhainer 
Eisenbahn. 
  
Zugführer, Expedienten (Sta- 
tionsvorsteher), Büreau- 
und Expeditionsgehülfen. 
Zugführer, Schaffner (zug- 
führender), Weichensteller, 
Bremser, Bahn- und andere 
Wärter, Wächter. 
  
40 Jahre. 
40 
  
Betriebsverwaltung der Felda- 
bahn zu Dermbach. 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst in 
dieser Beziehung, 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mittelung der Mi- 
litäranwärter be- 
stehenden und noch 
k erlassenden 
orschriften in 
Anwendung zu 
bringen (vergl. das 
Publikandum vom 
22. September 
1882, betreffend 
die im Bundes- 
rath vereinbarten 
Grundsätze für die 
Besetzung der 
Subaltern= und 
Unterbeamten- 
stellen bei 
Reichs-- und 
Staatébehõrden 
mit Militäran= 
wärtern). 
den 
Stationsaufseher, 
Stationswärter 
(letztere lediglich 
im Stationsdienst 
und Expeditions- 
dienst beschäftigte 
Beamte) sind zu 
zwei Dritteln, 
alle übrigen Sub- 
altern= und Un- 
terbeamtenstellen, 
für welche besov- 
dere hechusche 
Keuntnisse nicht 
erforderlich sind, 
ausschließlich 
mit Militärs zu 
besetzen.
        <pb n="505" />
        — 491 — 
  
  
  
— — — — 
Bezeichnung der Behörde, 
  
Altersgrenze, 
· bis w wel di 
n—u——N————————————N—]N-—“ 
der erShen, welche vor ugs- anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. 
Eisenbahn weise mit Militäranwärternberücksichtigt andere Anstellungsbehörden 
« zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
3. Weimar - Rastenberger Eisen= Zugführer, Bremser, Bahn-40 Jahre. Direktion der Weimar 
bahn. wärter, Wächter. Rastenberger Eisenbahnge- 
" · sellschaft zu Weimar. 
4. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. Betriebspersonal. Eine Alters-Betriebsverwaltung Thürin- 
grenze ist nichtgischer Nebenbahnen zu 
festgesetzt. Weimar. 
VIII. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
1. Mecklenburgische Friedrich-Wil. Subaltern= und Unterbeamte. 37 Jahre. Direktion der Mecklenburgi.1 der. Besehung 
helm-Eisenbahn. schen Friedrich= Wilhelm- kund die ür lD 
Eisenbahngesellschaft zu diesen Beztehung, 
insb d " 
Wesenberg. inpesonder ke. 
mittelung der 
Militäranwär- 
ter bestehenden 
und noch zu er- 
lassenden Vor- 
schriften in An- 
wendung zu 
bringen (ver- 
leiche Publi- 
andum vom 
22. September 
1882, Offizieller 
Anzeiger von 
18982 Nr. 32 S. 
199 und Publi- 
kandum vom 
17. September 
1885, Offtzieller 
Anzeiger von 
1885 Nr. 33 S. 
179). 
2. Neubrandenburg - Friedländer Stationsvorsteher, Stations--37 Betriebsverwaltung der Neu- 
Eisenbahn. 
Eutin-Lübecker Eisenbahn. 
  
wärter, Zugführer, Güter- 
bodenvorarbeiter, Güter- 
boden-- und Stationsar- 
beiter, Weichensteller. 
  
Zugführer, Packmeister, 
Schaffner, Schmierer, 
Weichenwärter, Bahn- 
wärter, Brückenwärter, 
Stationsverwalter, Sta- 
tionsassistenten, Stations- 
aufseher, Schreiber. 
  
  
  
  
35 Jahre. 
  
  
  
brandenburg - Friedländer 
Eisenbahn zu Berlin S. W. 
(Großbeerenstraße Nr. 88). 
IX. GEroßherzogthum Oldenburg. 
Verwaltungsrath der Eutin- 
Lübecker Eisenbahngesell- 
schaft zu Lübeck. 
  
  
  
Sämmtliche Stel- 
len sind zu zwei 
Drittheilen 
den Militäranwär- 
tern vorbehalten.
        <pb n="506" />
        — 492 
  
Bezeichnung 
der 
Eiseen bahn. 
  
  
  
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbunzen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
1. Braunschweigische Landeseisen- 
bahn. 
2. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn 
(braunschweigischer Theil). 
  
Büreaudiätare, Kanzlisten, 
Stationsassistenten, Tele- 
graphisten, Büreauboten, 
Portiers, Nachtwächter, 
Bremser und Schmierer, 
Schaffner, Rangirer und 
Koppler, Magazin= und 
Materlalienang eher Sillet- 
drucker, ahnwärter, 
Weichenwärter. 
Subaltern- und Unterbeamte. 
  
40 Jahre. 
40 
  
X. Derzogthum Braunschweig. 
Direktion der Braunschwei- 
gischen Landeseisenbahn- 
gesellschaft zu Braun- 
schweig. 
Vorstand der Gernrode-Harz. 
geroder Eisenbahngesellschaft 
zu Ballenstedt. 
  
Die nach beendeter 
Probedienstzeit in 
nebenstehenden 
unteren Stellen 
etatsmäßig ange- 
stellten Militär= 
anwärter haben 
bei genügender 
Befähigung bezw. 
nach Ablegung 
der vorschrifts- 
mäßigen Prüfung 
gleich den Civil= 
anwärtern An- 
recht zum Auf- 
rücken in höhere 
Dienststellen, und 
war 
im Büreau- 
dienste: als 
Registrator, Be- 
triebssekretär 2c., 
im Stations- 
dienste: als 
Stationsver- 
walter, Sta- 
tionsinspektor, 
im Fahr- 
dienste: als 
Zugführer und 
Packmeister. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn= 
dienst in dieser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Militär- 
anwärter gültigen 
Vorschriften zur 
Anwendung zu 
bringen. Bei Be- 
setzung der unteren 
Beamtenstellen des 
stationären 
Dienstes inner- 
balb des braun- 
schweigischen Ge- 
biets soll bei sonst 
yleicher Besäbi- 
zung auf die Be- 
werbungen 
braunschwei- 
Discher Staats- 
angehöriger be- 
sondere Rücksicht 
genommen wer- 
den.
        <pb n="507" />
        493 
  
  
  
  
  
  
  
Altersgrenze, Bdeu dg Behörde, 
. « bis zu welcher an welche die Bewerbungen 
Bezeichnung encheinuns „Militär. richten sind, soweit nicht 
der der Siellen, welche vorzugs. anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. 
. WCIIEMUMIUWWUWTMWberücksichtigtandereAnstellungsbehörden 
Eisenbahn. zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
3. Halberstadt-Blankenburger Eisen. Büreaudiätare, Kanzlistena) Für die Direktion der Halberstadt- Die * beendeter 
bahn. Expeditions.= . Strecke Lan= Blankenburger Eisenbahn- dsrobeienssheit 
diätare,. — genstein- gesellschaft zu Blanken.en unteren Stel. 
Expeditions. 233 Derenburg: burg a. H. aangestellten 
assistenten, S a3 35 Jahre. haben bei genk. 
Stations- "% Zür Hie *15, Befähi. 
assistenten. trecke Hal- egw. nach 
Telegraphisten, Büreau-berstadt- plflbsteng der vor 
boten, Portiers, Nacht= Blankenburg sung gleich den 
wächter, Bremser und Tanne: Gioblanwärtern 
Schmierer, Schaffner, Jahre. rücken it die ull 
Rangirer und Koppler, heren Dienststel. 
Bahnwärter Weichen- len, und zwar 
» · nuBüreaus 
wärter. dienste: als 
Eisen ahnsekre- 
im Stations. 
dienste. als 
walter und ro. 
tionsvorsteher, 
im F « 
dienstezyahatls 
glatåfüthetr und 
Packmeister. 
XI. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Feldabahn. Expedient, Expeditions= Betriebsverwaltung der Felda- 
gehülfe. 
  
40 Jahre. 
bahn zu Dermbach. 
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
1. Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. 
2. Eisenberg-Crossener Eisenbahn. 
  
Ausnahme der einer tech- 
nischen Vorbildung be- 
6 Betriebsbeamte, mit 
D dürfenden. 
  
35 Jahre. 
35 
  
Königliche Generaldirektion 
der Sächsischen Staats- 
eisenbahnen zu Dresden. 
Vorstand der Eisenberg- 
Crossener Eisenbahngesell- 
schaft zu Eisenberg in 
Altenburg. 
XIII. Derzogthum Sachsen-Toburg und Gotha. 
1. Arnstadt-Schtershausener 
bahn. 
Eisen-- 
  
Subaltern- und Unterbeamte. 
  
40 Jahre. 
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
  
  
Der Betrieb dieser 
Bahn ist verpach- 
tet; es kann daher 
die Anstellung 
eines Beamten nur 
für die Dauer der 
bis zum 31. März 
1903 laufenden 
Pachtzeit gewähr- 
leistet werden. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn. 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen. 
87
        <pb n="508" />
        494 
  
  
  
baltersgrenze Bezeichnung dg Behörde, 
Bezeichnun s zu welcher an welche die Bewerbungen 
Bezeichnung der Stellen welche vorzugs- Militär- zu richten sind, soweit nicht 
der . „ anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. 
Eisen an weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt andere Anstellungsbehörden 
' zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
2. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. Expeditionsdiätar, Schaffner,35 Jahre. Betriebsverwaltung Thürin- 
1. Defsau-Wörlitzer Eisenbahn. 
!* 
XV. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
1. Arnstadt-Ichtershausener Eisen- 
bahn. 
. Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn. 
— 
Ilmenau-Großbreitenbacher 
Eisenbahn. 
Rhene-Diemelthal- Eisenbahn. 
Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn. 
Weichensteller, Bahnwärter. 
  
  
  
  
XIV. Herzogthum Anhalt. 
Subaltern- und Unterbeamte. 
Wie zu 1. 
  
Weichensteller, 
Bahnwärter. 
Schaffner, 
Weichensteller, Schaffner. 
Stationsdiätar, 
Weichen- 
steller, Schaffner. 
  
  
  
Eine Alters— 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
40 Jahre. 
40 
40 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
Betriebsverwaltung der 
Dessau-Wörlitzer Eisen- 
bahn zu Dessau. 
Vorstand der Gernrode-Harz- 
geroder Eisenbahngesell- 
schaft zu Ballenstedt. 
  
ngischer Nebenbahnen 
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
. zu 
Weimar. 
  
XVI. Jürstenthum Waldeck. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
  
  
40 Jahre. 
  
Vorstand der Rhene-Diemel- 
thal- Eisenbahngesellschaft 
zu Siegen. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst be- 
stehenden oder noch 
i erlassenden Be. 
timmungen sinn- 
gemäß zur Anwen. 
dung zu bringen. 
Bei der Besetzung 
sind bis zum Er- 
lasse reichsgesetz 
licher Bestimmun- 
gen die für den 
Staatsdienst be- 
stehenden oder 
noch zu erlafsenden 
Vorschriften sinn- 
Jemäß zur Anwen- 
dung zu bringen. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn= 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschrifien 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbadn. 
dienst in dieser 
Beziehung gül- 
tigen Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen.
        <pb n="509" />
        495 
  
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
  
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
J. 
Straßenbahn 
XVII. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Eutin - Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckischen Gebiete 
stationirten Personals). 
Lübeck - Büchener Eisenbahn für 
die Zweigbahn Lübeck - Trave- 
münde. 
. Kaysersberger Thalbahn (Colmar-- 
Kaysersberg-Schnierlach). 
Colmar - Winzen- 
heim. 
Straßenbahn von Erstein (Rhein- 
straße) nach Erstein (Reichseisen- 
bahnhof). 
Straßenbahn Mülhausen-Ensis= 
heim. 
Straßenbahn Mülhausen . Ill- 
zach -Wittenheim. 
Straßenbahn Mülhausen- Pfa- 
statt. 
Straßenbahn von Straßburg nach 
Markolsheim mit Abzweigung von 
Boofzheim nach Rheinau. 
Straßenbahn von Straßburg nach 
Truchtersheim. 
  
  
Stationsverwalter, Stations- 
assistenten, Brückenwärter, 
Weichensteller, Bahnwärter. 
Bahnhofsvorsteher in Trave- 
münde, Telegraphisten, 
Weichensteller, Bahnwärter, 
Schaffner, Nachtwächter. 
  
35 Jahre. 
35 
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. 
Direktion der Lübeck-Büchener 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. 
  
  
XVIII. Ellaß-Lothringen. 
Unterbeamte, soweit die- 
selben einer technischen Aus- 
bildung nicht bedürfen. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu J. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
40 Jahre. 
40 
40 
40 
40 
40 
40 
  
  
  
Vorstand der Kaysersberger 
Thalbahn-Aktiengesellschaft 
zu Colmar i. Elf. 
Straßburger Straßenbahn- 
Feseischatt zu Straßburg 
i. Els. 
9 
Vorstand der Straßenbahn— 
geselsschast Mülhausen- 
Ensisheim-Wittenheim zu 
Mülhausen i. Els. 
1 
Straßburger Straßenbahn- 
Ü gesslscheft zu Straßburg 
i. Els. 
  
  
Nach einer Verein- 
barung mit der 
Großherzoglich 
oldenburgischen 
Regierung vom 
Oklober 1884 sind 
die nebenverzeich- 
neten Stellen in 
eine Bekannt- 
machung des 
Großherzoglich 
aldenbuchen 
Staatsministeri- 
ums mit aufge- 
nommen,undzwar 
mit dem Zusate: 
zu zwei Dritt- 
theilen den Mi- 
litäranwärtern 
vorbehalten.
        <pb n="510" />
        — 496 — 
3. Verzeichniß 
der 
in den Bundesstaaten eingesetzten Vermittelungsbehörden, an welche die zur Aufnahme in 
die Vakanzenliste bestimmten Ausschreibungen von Stellen, sowie die vierteljährlichen Mit- 
theilungen von der Besetzung der den Militäranwärteru vorbehaltenen Stellen zu richten sind 
(§§. 16 und 23 der Grundsätze). 
  
  
  
Lau- 
fende Bundesstaat. Vermittelungsbehörden. 
Nr. 
I. Preußen )Für den Bezirk des l. Armeekorps: Bezirkskommando Braunsberg, 
9 " - - II. Oü - Stettin, 
c) - - III. - - Potsdam, 
d) - - IV. — Magdeburg, 
e) - * * - V. * * Neusalz a/O., 
f) -2 - VI. - - !!1 Breslau, 
g) - 2 - VII. — 1 Münster, 
h) — — Vill. Coblenz, 
i) 4 - - IX. - Schleswig, 
kt) - - X. - Hildesheim, 
1)0 Oü - XI. - Marburg, 
m) - XVII. - Marienburg. 
2. Bayern a) - - l. bayerischen Armeekorps: Bezirkskommando 
1!1 München, 
bb - - II. Oü - : Bezirkskommando 
Würzburg. 
3. JSachsen (Königreich) Landwehr--Bezirkskommando Dresden-Altstadt. 
4. Württemberg . Königlich württembergisches Kriegsministerium zu Stuttgart. 
5. 1Baden Bezirkskommando Karlsruhe. 
6. Hessen. Für den Bir ug Großherzoglich hessischen (25.) Division: Bezirkskommando ll 
Darmstadt. 
7.Mecklenburg-Schwerin Für den Bezirk der 34. Infanterie-Brigade: Bezirkskommando Schwerin. 
8.Sachsen (Großherzogthum) Bezirkskommando Marburg. 
9.Mecklenburg-Strelitz Schwerin. 
10. Oldenburg . a) Für das Fürstenthum Birkenfeld: Bezirlskommando Coblenz, 
b) für das übrige Staatsgebiet: - Hildesheim. 
11. Braunschweig . Bezirkskommando Hildesheim. 
12.Sachsen-Meiningen - Marburg. 
13. JSachsen--Altenburg Magdeburg. 
14. JSachsen-Coburg und Gotha - Marburg. 
15. Anhalt - Magdeburg. 
16. Schwarzburg-Sondershausen - Magdeburg. 
17., Schwarzburg- Rudolstadt - Magdeburg. 
18. Waldeck - Marburg. 
19.Reuß e. L. (Greiz) . - Magdeburg. 
20. Reuß j. L. (Gera) - Magdeburg. 
21. Schaumburg-Lippe l Münster. 
22. Lippe - lMünster. 
23.Lübeck. Oü Schleswig. 
24.Bremen - Schleswig. 
25. Hamburg - Schleswig. 
26. Elsaß= Lothringen a) Für den *W 7 bes XIV. Armeekorps (Bezirk Oberelsaß): Bezirkskommando 
Karlsruhe 
  
  
q)für den Bereich des XV. Armeekorps (Bezirk Unterelsaß und die Kreise 
Saarburg und Saargemünd im Bezirk Lothringen): Bezirkskommando 
Straßburg i. Els., 
c) für den Bereich des XVI. Armeekorps (Bezirk Lothringen mit Ausnahme der 
Kreise Saarburg und Saargemünd): Bezirkskommando Metz. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="511" />
        — 497 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
—–— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin Freitag, den 6. Dezember 1895. 6 OA 50. 
Inhalt: 1. Algemeine Verwaltungs. Sachen: Viertel- 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande 
... . .. oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen; — 
jährliche Gehaltézahlung an die ctatsmäßigen Beamten Ermächtigung eines Steueramts zur Erhebung der Reichs- 
des Kaiserlichen Kanalamts in Kiel Seite 497 stempelabgabe und zur Abstempelung von inländischen 
2. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten; Renten= und Schuldverschreibunggen 498 
— Ermächtigung zur Vornahme von Ciwilstands-Akten 4. Polizei. Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
497 Reichsgebttt 499 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Denjenigen Reichsbeamten, an welche gemäß §. 5 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der 
Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 61) die Gehaltszahlung vierteljährlich stattfinden 
soll,“) sind zufolge Beschlusses des Bundesraths die etatsmäßigen Beamten des Kaiserlichen Kanalamts in 
Kiel hinzugetreten. 
Berlin, den 30. November 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
2. Kon fulat= Wesen. 
Von dem Kaiserlichen Konsul in Curitiba (Brasilien) ist der Kaufmann Carl Kern an Stelle des Kauf- 
manns Ferdinand Hürlimann zum Konsular-Agenten in Paranagua bestellt worden. 
  
  
*) Vergl. die Bekanntmachungen vom b. Juli 1873 (Central-Blatt S. 211) und die Nachträge (Central-Blatt 1875 
S. 819; 1877 S. bb8; 1885 S. 205; 1887 S. 83 und 1890 S. 140). 
88
        <pb n="512" />
        — 498 — 
Der dem Kaiserlichen Konsulat in Jerusalem zugeordnete und zugleich mit der Verwaltung des Kaiserlichen 
Vize-Konsulats in Jaffa betraute Dragoman Schmidt ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für die Dauer seiner Verwendung in Jaffa 
und für den Amtsbezirk des dortigen Vize-Konsulats ermächtigt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Die gleiche Ermächtigung ist dem Dragoman Schmidt für Fälle der Abwesenheit oder der 
Behinderung des Kaiserlichen Konsuls in Jerusalem für den ganzen Amtsbezirk des dortigen Konsulats 
ertheilt worden. 
  
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Das Steueramt II. zu Eckartsberga im Bezirk des Hauptsteueramts zu Naumburg a. Saale 
ist aufgehoben worden. 
Zu Niezychowo im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bromberg ist eine selbständige Zuckersteuer- 
stelle und zu Samter im Bezirk des Hauptsteueramts zu Posen eine mit dem Steueramt l. in Samter 
verbundene Zuckersteuerstelle errichtet worden. Die beiden Zuckersteuerstellen sind für die neuerrichteten 
beiden Zuckerfabriken zu Niezychowo bezw. Samter zuständig. 
Zu Troppau in Oesterreichisch-Schlesien ist auf dem Centralbahnhofe ein preußisches, zum Bezirk 
des Hauptzollamts zu Ratibor gehöriges Nebenzollamt l. errichtet worden, das außer der ihm nach §. 128 
des Vereinszollgesetzes zustehenden Befugniß ermächtigt ist, Zollerhebungen in unbeschränkter Höhe vorzu- 
nehmen und Begleitscheine auszufertigen und zu erledigen. 
Zu Wronke im Bezirk des Hauptsteueramts zu Posen ist ein Steueramt II. errichtet worden. 
Demselben ist die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen 1I und II über inländischen Taback, 
zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Tabacks sowie zur unbeschränkten 
Ausfertigung von Uebergangsscheinen beigelegt. ’ 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt J. zu Dinslaken im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wesel die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter, 
dem Steueramt l. zu Cüstrin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Frankfurt a. O. die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II, 
dem Steueramt 1. zu Oranienburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Potsdam die Befugniß 
zur Abfertigung von Mehl, welches mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr 
angemeldet wird, 
dem Nebenzollamt I. (Wachtschiff) zu Cuxhaven im Bezirk des Hauptzollamts zu Altona die 
unbeschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I, 
dem Steueramt I. zu Muskau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan die unbeschränkte 
Besugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II und 
dem Hauptsteueramt zu Gleiwitz die Befugniß zur Abfertigung der für die Handlung 
J. Gutsmann daselbst mit Ladungsverzeichniß sowie mit Begleitschein 1 unter Kollo= oder Eisenbahn- 
wagenverschluß eingehenden Wein= und Spirituosen-Sendungen. 
Im Königreich Bayern. 
Den Aufschlag = Einnehmereien zu Rentweinsdorf im Bezirk des Hauptzollamts zu Bamberg 
und zu Erding im Bezirk des Hauptzollamts zu München ist die Befugniß zur Ausfertigung von Ueber- 
gangsscheinen über Bier ertheilt worden.
        <pb n="513" />
        — 499 — 
—— — —— " — —-—— 
Im Königreich Sachsen. «· 
Die Zollreceptur zu Deutsch-Neudorf im Bezirk des Hauplsteueramts zu Freiberg ist in 
ein Nebenzollamt ll. umgewandelt worden. « «"««""«" 
Im Großherzogthum Baden. 
Es ist ertheilt worden: &amp;; 
den Steuer-Einnehmereien zu Neidenstein und zu Nußloch im Bezirk des Hauptsteueramts zu 
Heidelberg die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen 1 über Taback- 
sendungen aus den bezw. für die dortigen Privatlager für unversteuerten inländischen Taback und der 
Steuer-Einnehmerei zu Oestringen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe die Befugniß zur Aus- 
fertigung von Versendungsscheinen I und II und zur Erledigung von Versendungsscheinen 1I über der- 
gleichen Tabacksendungen. · 
Im Großherzogthum Hessen. » « 
Zu Mosbach und Hainstadt im Bezirk des Hauptsteueramts zu Offenbach sind Uebergangs- 
stellen mit der Befugniß zur Eingangsrevision übergangssteuerpflichtigen Bieres errichtet worden. 
Dem Hauptsteueramt zu Darmstadt und der Zollexpedition am Bahnhof daselbst ist die Befugniß 
zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung angemeldeten Kakaowaaren ertheilt worden. 
  
Das Jürstlich schwarzburgische Steueramt zu Sondershausen ist zur Erhebung der Reichsstempelabgabe 
und zur Abstempelung von inländischen Renten= und Schuldverschreibungen nach der Tarifnummer 3b 
des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 381) ermächtigt worden. 
  
4. Polizei = Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2— — Grund * des 
der Bestraf Ausweisung Ausweisungs 
— er Bestrafung. " 
7 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Jakob Dandrieux, sgeboren am 6. Januar 1875 zu LajLandstreichen, Kaiserlicher Bezirks-Prä-20. November 
Schifferknecht, Chapelle-Hugon, Arrondissement St. sident zu Colmar, d. J. 
Armand, Departement Cher, Frankreich, 
ortsangehörig ebendaselbst, 
2. Karl Fischer, Kauf. geboren am 20. Januar 1864 zu Wien, Betteln, Königlich preußischer Re. 25. November 
mann, gierungs * Präsident zul d. J. 
rier, 
3. Josefa Höllmüller, geboren am 22. Juni 1876 zu Deggen-Landstreichen, Königlich bayerische Poli. 29. Oktober 
Fabrikarbeiterin, dorf, Bayern, österreichische Staats. zei-Direktion München, d. J. 
angehörige, ortsangehörig zu Lichtenau 
(Bezirk Rohrbach, Böhmen), 
  
  
  
  
  
88“
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        500 
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
—— * *# Grund des 
9 der Bestrafung Ausweisung Ausweisungs- 
“- der Ausgewiesenen. " beschlossen hat. 
2 gewies schlossen h beschlusses. 
I. 2. 1 3. l 4. 5. 6. 
4. Fritz (Fischel) Kor- geboren am 15. Juni 1877 zu Lemberg, Betteln, Königlich sächsische Kreis-7. Mai d. J. 
mes, Drechsler und Galizien, ortsangehörig ebendaselbst, hauptmannschaft 
Handarbeiter, «· Leipzig, 
5.Anton Lange, geboren am 16. Mai 1863 zu Bärns- Diebstahl und Betteln, Königlich sächsische Kreis. 29. Oktober 
Weber, dorf, Bezirk Friedland, Böhmen, hauptmannschaft d. J. 
österreichischer Staatsangehöriger, Bautzen, 
6.| Adolf Parsche, geboren am 1. Mai 1850 zu Böhmisch- Betteln, dieselbe, desgleichen. 
Eisengießer, Kamnitz, Bezirk Tetschen, Böhmen, 
österreichischer Staatsangehöriger, 
7. Eduard Schlegel, geboren am 15. Mai 1866 zu Kreibitz, desgleichen, dieselbea, 12. November 
  
Fabrikarbeiter, 
Bezirk Rumburg, Böhmen, ortsange- 
hörig ebendaselbst, 
  
  
  
  
  
d. J 
  
* 1 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="515" />
        — 501 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
   
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und BGuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 13. Dezember 1895. 51. 
Eivilv lt des Reichs, bet d die Aus n 
Inhalk: 1. Konsulat-Wesen: Entlassung eines Konsuls # von Dienstreisch des eichs, be treffen 1 führung 
bezw. Einziehung eines Konsulats und anderweite I. 4. Zoll-= und Steuer-Wesen: Zohtarifirung von eingehendem 
theilung des Amtsbezirks desselben; — Exequatur frischen und zubereiteten Fleisch in hermetisch ver- 
Ertheilungen.. Seite 501 schlossenen Gefäßen; — Namhaftmachung einer zur Zu- 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende sammensetzung des allgemeinen Branntwein-Denaturirungs- 
November 1895 502 mittels ermächtigten Firre 505 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bestimmungen für die 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
1 Reichsgeeiitttttt:: 505 
  
1. Kon sulat Wesen. 
Nachdem dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in St. Martin de Ré, Souchet, die Entlassung aus dem 
Reichsdienste ertheilt worden, ist das Kaiserliche Konsulat in St. Martin de Ré zur Einziehung gelangt 
und die bisher dessen Amtsbezirk bildende Ile de Ré dem Kaiserlichen Vize-Konsulat in La Rochelle 
zugewiesen worden. 
  
Dem zum großbritannischen General-Konsul mit dem Amtssitz in Leipzig ernannten Baron Christian Karl 
Bernhard von Tauchnitz ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
Dem zum K. und K. österreichisch = ungarischen Konsul in Breslau ernannten Hof= und Ministerial- 
Sekretär Felix Ritter von Prus — Grzybowski ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
89
        <pb n="516" />
        502 
2. Bank- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passitta. 
Event. 
. Ver- 
1ê 1 er- 
Bezeichnun G u G bindltcr G Gegen G berich 
z z 9 Erund.[Reserve.Noten- egen nge- egen fänize Gegen keiten egen Sonstige egen. Summe egen keite 
5 der lal 31. Olt. deckte 31.Okt. Ver 31.Okt. mit 31.Okt. 31. Olt. der 31.Okt. weiterze- 
2 Banken. Kapital.Gonds. mlauf.1895. Moten. 1895. bindlich. 1395. Kündi. 885. Vassia1895. Hasstva. 1895. gebenen 
v7 keiten. gungs- dischen 
frist. Wechseln. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.14. 15. 16. 1. 
J 
1 Keichsbank 120 000 30 0001 148 755 — 43 zur 211532 — 36 50848 680 n 432 — — 16 482 + 191311 763 917/— 29 99— 
2 Frankfurter Bank- 18000 480080 T 6048 J114 6942245| 10 885 2642 88 79 54795— 1624 
1 
3 Bayerische Notenbank 7500 1 865 632844 1789 20 o6 — 1 121A8822 J 15 — — 2 507— 149 83978— 17811 11# 
4Sächsische Bank zu Dresden30 O0ooh 46760 82— 4653107— 394418209 — 5690| 28019/X 6 418 806 — 27 132 53/+ 236 10 
# 
5 Württembergische Notenbank 9 000 77622615— 13300 9982 — 640 3065 □— 1554 75— 1 535— 54 36066| 279 616 
6Badische Bank. 9000 1650 16938. 728 10944X. 789 2418 — 356 — 550 XM 6930 621 4414 
1 
:Ban für Süddeutschland5562 19% 3- 405 96* — 1 — 63545683487415291448 
8 Braunschweigische Bank. 0 500 6900 2840 . 220 ** 21443728 + 637| 1178— 2 180/ 4 3419 116 553 431 
i .. 
311tmsmkn21967246255 133467ZL43806294 oosL 365474919604797840157«-k—343921789420292154512—8036011502 
! l l 
Bemerkungen. 
Zu Spalte 5*: Davon in Abschnitten zu 100 AM = 935 552 550 M. 
. 500 — 24 475 400 ∆ (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), 
- 1000 — 372913500 M(- 1 und 2). 
Zu Spalte 9 Nr. 2“: Darunter 129 700 K noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
" 9 91118 · Gurlden= und Thalernoten. 
7°:12
        <pb n="517" />
        Wesen. 
banken Ende November 1895 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Oktober 1895. 
auf Tausend Mark.) 
503 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
AetiVea. 
— 
ichs. - 
Metan. Gegen J Reichs Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe' Gezgen z 
31. Oft. kaffsen- 31. Okt. anderer 381. Oklt. J Wechsel. 31. Okt. JLombard. 31. Okt. Effekten. 831. Okt. · 31kOkt. der 31. Okt. 
Bestand. eine. 1895. Banten. 1865. 1895. 1895. isos. Attiva. 1885. sattiva. 1805. 
5 
18. 19. 20. 21. 22. * 24. 25. 26. 21. 28. 29. 30. zil. 32. 33. 134. 
902 931 - 10927 20 793. — 363 13 40 3733411 90 929— 7394 12 53 + 1400 47685 5865% % 
1 
5026 4 13817 88 14 108 2s8 30 612 — 1007 11 0633— 260 59877— 10 2 88— 255 55718 — 154192 
31 667 585 5r0 + 16 25411— 1266 44 1911 — 1630 3205 — 46 55— 1 2279 661 83978 — 178113 
20 577 598 800. — 92 16278+ 619 81 819J 752 3241 — 164 559— 38 9258— 2431232 23864 
— 
11 425 178 127.— 19 1081- 887 21 071. + 847 1509)—+ 123 8 7555 1 36 0666 + 2795 
5924 32 17 4 5 103; — 34 21388 4 578 9114 63 84 — 95 219 44 30621 441 
524— 369 181. 8 976J 692 17585K. 389 21411 235 4874 — 2644 — 164 33487 4 152917 
730 48 20— 7 105— 35 6 214 2817/+ 69 46 18 8963— 13 19310 546 
983 5190 — 10 10021863 32634691 2605898 428– 109101159066 7374 24560| + 1274 76 66— 60242155 629 ) 30 293 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
997
        <pb n="518" />
        — 504 — 
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
An Stelle der durch den Erlaß vom 9. April 1881 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 136) für 
die Civilverwaltung des Reichs festgesetzten Grundsätze, betreffend die Ausführung von Dienstreisen, treten 
folgende Bestimmungen: 
1. 
Dienstreisen sind, sofern die Zahl der Reisetage dadurch beeinflußt werden sollte, 
und wenn nicht besondere dienstliche — eventuell in der Liquidation kurz zu erläuternde — 
Umstände oder die fahrplanmäßige Abfahrtszeit der Eisenbahnzüge oder Dampfschiffe ein 
Anderes bedingen, in den Morgenstunden, d. h. in den Monaten April bis September von 
6 Uhr und in den Monaten Oktober bis März von 7 Uhr Morgens ab, anzutreten: 
Bei Benutzung von Eisenbahnen, Dampsschiffen oder Postverbindungen ist als Zeitpunkt 
des Antritts der Reise der fahrplanmäßige Abgang der Züge 2c. anzusehen. 
Sopweit die vorhandenen Verkehrsmittel es ermöglichen, sind Dienstreisen ohne andere, als die 
zur Erledigung der Dienstgeschäfte erforderlichen Unterbrechungen zurückzulegen. 
Unterbrechungen behufs Uebernachtens sind bei Reisen, deren Zweck eine außergewöhn- 
liche Beschleunigung nicht bedingt, unter der Voraussetzung durchgehender Züge im Allgemeinen 
erst nach Zurücklegung einer Eisenbahnstrecke von 500 km gestattet. Für Reisen auf Land- 
wegen ermäßigt sich diese Entfernung unter normalen Verhältnissen auf 112⅛½ km und für 
Reisen auf Dampfschiffen auf 375 km. 
Unterbrechungen, welche durch Krankheit oder andere besondere Umstände nothwendig 
werden und auf die Zahl der Reise= und Aufenthaltstage von Einfluß sind, 
müssen erläutert werden. 
mBeamte, welche für die mittelst der Eisenbahn zurückzulegenden Dienstreisen an Fuhrkosten 
Ono JN oder mehr für das Kilometer zu beanspruchen haben, sind zur Benutzung von Schnell- 
und Durchgangs-(D-) Zügen verpflichtet, wenn dadurch eine Abkürzung der Reisedauer ermög- 
licht wird oder Unterbrechungen der Reise vermieden werden. 
mDie Weiter= bezw. Rückreise, namentlich bei kürzeren Touren, ist — von denjenigen Beamten, 
welche für Reisen auf Landwegen 0,0 J für das Kilometer als Fuhrkosten erhalten, unter 
Umständen selbst mit Benutzung von Extrapost — nach beendetem Dienstgeschäft möglichst 
noch an demselben Tage anzutreten. 
Haben die Dienstgeschäfte bezw. die Hinreise und die Dienstgeschäfte 7 Stunden und 
darüber in Anspruch genommen, so werden unter kürzeren Touren solche Entfernungen ver- 
standen, welche mit der Post, der Eisenbahn oder dem Dampfschiff in höchstens 2 Stunden 
zurückgelegt werden können. 
Die Berechnung der Reisekosten erfolgt ohne Rücksicht darauf, welchen Weg der Reisende that- 
sächlich eingeschlagen und welches Beförderungsmittel er benutzt hat, nach demjenigen Wege, 
welcher sich für die Reichskasse als der mindestkostspielige darstellt und nach dem Zweck der 
Reise und den Umständen des besonderen Falls von dem Beamten auch wirklich hätte benutzt 
werden können. 
  
Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen (1—5) können nach der Entscheidung der die 
Richtigkeit der Reisekosten = Liquidationen bescheinigenden Beamten dann zugelassen werden, 
wenn die Anwendung derselben zu besonderen Härten führen würde. 
Die Reisekosten-Liquidationen, durch deren Vollziehung der Liquidant die Verantwortlichkeit 
für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernimmt, sind von der zuständigen Behörde mit 
der Bescheinigung der Richtigkeit zu versehen, welche das Anerkenntniß der Nothwendigkeit 
der Reise, der geschehenen Ausführung der Geschäfte, sowie der Angemessenheit der zu den 
lehteren berwendeien Zeitdauer und der Richtigkeit der angegebenen Dauer überhaupt in 
sich begreift.
        <pb n="519" />
        — 505 — 
8. Auf Dienstreisen der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten finden die vorstehenden Be— 
stimmungen keine Anwendung; für die von Beamten des Auswärtigen Amts auszuführenden 
Dienstreisen sind sie nur dann maßgebend, wenn Anfangs= und Endpunkt der Reise innerhalb 
des Reichsgebiets liegen. 
Berlin, den 12. Dezember 1895. 
Der Reichskanzler. 
Fürst zu Hohenlohe. 
  
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. November d. J. beschlossen, 
daß das in hermetisch verschlossenen Gefäßen eingehende frische und einfach zubereitete (ge- 
kochte, gebratene, geräucherte, eingesalzene Leingepökeltel) Fleisch von Vieh auch beim Eingange 
aus Vertragsstaaten oder meistbegünstigten Ländern dem tarifmäßigen Zollsatze der Nummer 258 1 
von 20 J/ für 100 kg unterliegt. 
Berlin, den 11. Dezember 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Koerner. 
Der Kaufmann Johs. Oswaldowski zu Altona ist nach Maßgabe des §. 9 des Regulativs, betreffend 
die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 2c. Zwecken, zur Zusammensetzung des allgemeinen 
Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigt worden. 
  
5. Polizei = Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
— Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, welche die - 
•— run Ausweisung Ausweisunas 
S der Bestrafung. t usweisungs- 
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
S. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetz buchs: 
1.] Florian Adel, 25 Jahre alt, geboren zu Warth, Kan. Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-Prä-23. November 
Musiker, ton Thurgau, Schweiz, schweizerischer sident zu Colmar, d. J. 
Staalsangehöriger, 4 
2.| Ferdinand Friedrich geboren am 4. April 1859 zu Kopen-Kesgleichen, Königlich preußischer Re. 4. Dezember 
Andersen, Matrose, hagen, Dänemark, ortsangehörig eben- gierungs Präsident zu| d. J. 
- daselbst, Düsseldorf,
        <pb n="520" />
        506 
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2* * - Grund 3— des 
— der B Ausweisung Ausweisungs- 
7 der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlufses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
3. Andreas Muis, geboren am 2. April 1843 zu Grö-Landstreichen und Königlich preußischer Re-25. November 
Arbeiter, ningen, Niederlande, Betteln, gierangs- Präsident zu/d. J. 
tade, 
4. Nuchem Scharfstein, geboren im Jahre 1827 zu Suchoczyn, desgleichen, Königlich bayerische Poli. 15. November 
Handelsmann, Gouvernement Warschau, russischer zei-Direktion München, d. J. 
Staatsangehöriger, 
5. Josef Scharfstein, geboren im Jahre 1877 zu Suchoczyn, desgleichen, dieselbe, desgleichen. 
früher Kaufmann, russischer Staatsangehöriger, 
6. Leopold Schob geboren am 10. November 1855 zu Betteln, Königlich bayerisches Be. 16. November 
(Schopp), Bäcker Wien, ortsangehörig zu MWbollein, zirksamt Weilheim, d. J. 
und Metzger, Mähren, 
7. Josef Heinrich Schu-geboren am 21. März 1867 zu Wien, desgleichen, Polizei-Behörde zu Ham-26. November 
ert= orrücherunzs. österreichischer Staatsangehöriger, burg, d. J. 
nspektor, 
8. Stanislaus 56 Jahre alt, geboren und ortsangehörig Landstreichen und Königlich preußischer Re9. September 
Skörczynski, Ar-!, u Wadowice, Galizien, versuchter Diebstahl! gierungs -Präsident zul d. J. 
beiter, Oppeln, 
9. Anton Zimmel, geboren am 19. November 1854 zu Landstreichen, Königlich bayerisches Be- 
  
Schuhmachergehülfe, 
  
Finsternau, Bezirk Waidhofen an der 
Thaya, Nieder-Oesterreich, ortsange- 
hörig daselbst, 
  
1 
  
  
zirksamt Mühldorf, 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
  
P8. November
        <pb n="521" />
        — 507 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
— —— — — — 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XXIII. Jahrgang. 
Inhalt: 1. Zoll- und Stener-Wesen: Vorschriften für 
die Vergütung der Branntweinsteuern bei der Ausfuhr von 
flüssigen alkoholhaltigen Parfümerien sowie von alkohol- 
haltigen Kopt-, Zahn= und Mundwassern Seite 507 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
vom 1. April 1895 bis Ende November 1895 521 
  
  
  
3. 
4. 
5. 
Berlin, Freitag, den 20. Dezember 1895. Os 52. 
Militär-Wesen: Festsetzung der für die Naturalverpflegung 
zu vergütenden Beträge für das Jahr 18996. 522 
Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Herausgabe des Hand- 
buchs für das Deutsche Reich für das Jahr 1896. 522 
Ponzei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgeetektt::: • 522 
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage den folgenden Beschluß gefaßt: 
1. Vom 1. Januar 1896 ab wird bei der Ausfuhr von flüssigen, alkoholhaltigen Parfümerien 
sowie von alkoholhaltigen Kopf-, Zahn= und Mundwassern Vergütung der Branntwein- 
steuern nach Maßgabe der anliegenden Vorschriften gewährt. 
2. Von demselben Zeitpunkte ab finden auf den Verkehr mit den vorbezeichneten Waaren 
zwischen der Branntweinsteuergemeinschaft und dem Großherzogthum Luxemburg die 
Bestimmungen des zwischen der Königlich preußischen und der Großherzoglich luxemburgischen 
Regierung getroffenen Abkommens vom 
Berlin, den 19. Dezember 1895. 
31. 
14. 
  
März 
April 1858 Anwendung. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
50
        <pb n="522" />
        A. Ver- 
gütungssätze. 
B. Bedingun- 
gen für die 
Gewährung 
der Vergütung. 
— 508 — 
Vorschriften 
für 
die Vergütung der Branntweinsteuern bei der Ausfuhr von flüssigen, alkohol- 
haltigen Parfümerien sowie von alkoholhaltigen Kopf-, Zahn= und Mundwassern. 
F. 1. 
Bei der Ausfuhr von flüssigen alkoholhaltigen Parfümerien sowie von alkoholhaltigen Kopf-, 
Zahn= und Mundwassern, die sich im freien Verkehr befinden, wird: 
die Maischbottich= oder Materlalsteuer mitOO961 M, 
die Verbrauchsabgabe nit ..........0,70- 
die Prennsteuer mit 0,06 
für jedes in den ausgeführten Fabrikaten enthaltene Liter reinen Alkohols vergütet. 
Eines Nachweises darüber, daß der Branntwein, aus welchem die Fabrikate hergestellt 
sind, der Maischbottich= oder Materialsteuer unterlegen hat, bedarf es nicht. 
8. 2. 
Die Steuervergütung wird nur denjenigen Gewerbetreibenden gewährt, welche das Vertrauen 
der Steuerbehörde genießen und ordnungsmaßige kaufmännische Bücher führen; auch darf sie nur 
für die von ihnen selbst hergestellten Parfümerien u. s. w. in Anspruch genommen werden. 
8. 3. 
Wer Parfümerien u. s. w. mit dem Anspruch auf Steuervergütung in das Ausland aus— 
zuführen beabsichtigt, hat bei dem zuständigen Hauptamte die Genehmigung hierzu schriftlich nach- 
zusuchen und dabei in doppelter Ausfertigung eine Betriebserklärung einzureichen, in welcher an- 
zugeben ist: 
a) welche einzelnen Arten von Parfümerien, Kopf-, Zahn= und Mundwassern (. 1) zur 
Ausfuhr gelangen sollen, 
b) wieviel die wahre Alkoholstärke des in jedem dieser Fabrikate enthaltenen Brannt- 
weins beträgt (Gewichtsprozente oder Volumenprozente), 
Jc) in welchen inneren Umschließungen die Ausfuhr der einzelnen Fabrikate erfolgt, und — 
je nachdem die Alkoholstärke der Fabrikate nach Gewichtsprozenten oder nach Volumen= 
prozenten angegeben wird — welches Gewicht oder welche Raummenge an Par- 
fümerien u. s. w. die zur Anwendung kommenden Umschließungen enthalten, 
d) wie die Standgefäße bezeichnet sind, aus denen die einzelnen Fabrikate ent- 
nommen werden, 
e) in welchen Räumen die mit der Post in das Ausland zu versendenden Packete 
versandfertig gemacht werden, 
f) ob die nicht mit der Post ausgehenden Fabrikate an der Amtsstelle oder in der 
Gewerbsanstalt vorgeführt und abgefertigt werden sollen. 
Die Gesuchsteller müssen zugleich die ausdrückliche Verpflichtung eingehen, daß sie sich vor- 
kommendenfalls den im §. 19 vorgesehenen Konventionalstrafen unter Verzicht auf den Rechtsweg 
unterwerfen. 
Die im Absatz 1 unter c vorgesehenen Angaben sind nach ganzen und hundertsteln oder auch 
tausendsteln Kilogrammen oder Litern zu machen und können für eine größere Anzahl bis höchstens 
zwölf Umschließungen derselben Art gemeinschaftlich erfolgen.
        <pb n="523" />
        — 509 — 
Werden in einem der Punkte, auf die sich die Angaben unter a bis f beziehen, Aenderungen 
beabsichtigt, so sind sie vor ihrer Ausführung schriftlich in doppelter Ausfertigung bei dem Haupt- 
amt anzumelden. 
S. 4. 
Gewerbetreibenden, welche Parfümerien u. s. w. mit dem Anspruch auf Steuervergütung 
ausführen, ist die steuerfreie Verwendung undenaturirten Branntweins zu Heil-, wissenschaftlichen 
und gewerblichen Zwecken sowie der Bezug und die Verwendung denaturirten Branntweins in ihrem 
Betriebe und der Handel mit denaturirtem Branntwein, auch der Bezug von alkoholhaltigen 
Fabrikaten, die aus denaturirtem oder sonst steuerfrei abgelassenem Branntwein hergestellt sind, 
untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Verarbeitung derjenigen Branntweinvorräthe, die ihnen 
vor dem 1. Januar 1896 für die Zwecke der Parfümeriefabrikation steuerfrei verabfolgt sind, und 
die steuerfreie Verwendung von Branntwein zur Herstellung von Seifen. Letztere ist bis auf 
weiteres unter der Bedingung zu gestatten, daß die Verwendung des Branntweins zu diesem Zweck 
gemäß §§. 9 und 10 der Vorschriften für die sieuerfreie Verwendung von undenaturirtem Brannt- 
wein zu Heil-, wissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken amtlich überwacht wird. 
Die Direktiobehörde ist besugt, unter Anordnung geeigneter Sicherheitsmaßregeln weitere 
Ausnahmen zuzulassen. 
5. 
Die Genehmigung der Anträge auf pä#n der Steuervergütung erfolgt unter Vor- 
behalt jederzeitigen Widerrufs durch die Direktivbehörde, welche erforderlichenfalls für einzelne Betriebe 
besondere, durch das Steuerinteresse gebotene Kontrolen anordnen darf. 
S. 6. 
Die Gewährung der Ausfuhrvergütung ist in den Fällen, in denen die Versendung nicht 
mit der Post erfolgt (§. 11), an die Bedingung geknüpft, daß die in einer Anmeldung mit dem 
ainen auf Steuervergütung aufgeführten Fabrikate zusammen mindestens 3 Liter reinen Alkohols 
enthalten. 
.7J. 
Die Gewerbsanstalten, deren Inhabern die Ausfuhr gegen Steuervergütung zugestanden 
wird, unterliegen der steuerlichen Revision. Sämmtliche Räume, in welchen die Aufbewahrung oder 
Behandlung von Branntwein, von alkoholhaltigen Fabrikaten und von Umschließungen stattfindet, 
dürfen während der Arbeitszeit von den Steuerbeamten betreten werden. Letztere sind berechtigt, 
die Fabrikationsbücher und die auf den Ankauf von Branntwein und auf die Veräußerung von 
Parfumerien u. s. w. bezüglichen Handlungsbücher, sowie die Fakturen und sonstigen Geschäftspapiere 
einzusehen, die Vorräthe an Branntwein, alkoholhaltigen Ganz= und Halbfabrikaten, sowie an Um- 
schließungen zu besichtigen und diejenigen Revisionshandlungen (Alkoholisirungen, Vermessungen u. s. w.) 
vorzunehmen, die erforderlich sind, um sich von der Innehaltung der Betriebserklärung (§. 3 lit. à 
bis e) zu überzeugen. Die Einsicht in die Rezepte und die Benennung von Zusatzstoffen, die der 
Gewerbetreibende geheim zu halten wünscht, kann nicht beansprucht werden. 
S. 8. 
Von jeder Art der zur Verwendung gelangenden inneren Umschließungen ist der zuständigen 
Steuerstelle eine leere Probe zu übergeben, an der ersichtlich gemacht ist, bis zu welcher Höhe die 
Befüllung erfolgt. Die übergebenen Umschließungen sind von der Steuerstelle zu verwiegen oder unter 
Berücksichtigung der Befüllungsmarke zu vermessen und gegen Vertauschung zu sichern. Ihre Auf- 
bewahrung kann in den Geschäfts= oder Fabrikräumen des Gewerbetreibenden erfolgen, der alsdann 
zu diesem Zweck nach näherer Bestimmung der Steuerbehörde ein unter Steuerverschluß zu nehmendes 
Behältniß zur Verfügung zu stellen hat. 
. 9. 
Werden Fabrikate, für welche die Sieererun beansprucht wird, mit der Post in das C. Berfahren 
Ausland versandt, so sind die abzusendenden Packete, bevor sie aus den Räumen, in denen sie für sürt d Kr 
den Transport fertig gestellt sind (§. 3 lit. e) entfernt werden, in ein nach Maßgabe der Anlage 1 fümerien u. .w. 
in Vierteljahresabschnitten zu führendes Post-Ausgangsbuch einzutragen. Die Eintragung in die gegen Steuer- 
Spalten 1 bis 13 gilt als Ausfuhranmeldung. Der Gewerbetreibende haftet für ihre Richtigkeit. I. Eglitung; 
. 90« « «
        <pb n="524" />
        — 510 — 
S. 10. 
Eine Vorführung der einzelnen Postsendungen zur steuerlichen Revision findet nicht statt. 
Die Steuerbeamten haben bei ihren nach näherer Bestimmung der Direktivbehörde vorzu- 
nehmenden Revisionen sämmtliche Einträge in das Post-Ausgangsbuch zu prüfen, dieselben mit den 
Fakturen zu vergleichen und die Richtigkeit der Angaben über den Alkoholgehalt und über den In- 
halt der Umschließungen durch Untersuchung des Inhalts der Standgefäße, aus welchen die versandte 
Waare entnommen ist, und durch Vergleichung der niedergelegten und der im Bestande befindlichen 
Umschließungen gleicher Art probeweise zu kontroliren. Der Umfang und das Ergebniß der vor- 
genommenen Ermittelungen ist von ihnen an der vorgeschriebenen Stelle im Post-Ausgangsbuch zu 
vermerken. Falls sich hieraus keine Anstände ergeben (§F. 19), sind die Angaben des Versenders im 
Post-Ausgangsbuch der Berechnung der Steuervergütung zu Grunde zu legen. 
Die Steuerbeamten sind berechtigt, die zur Versendung in das Ausland fertiggestellten 
Packete von der Absendung zurückzuhalten und mittelst Revision (5§. 14 f.) das Gewicht oder die 
2. Anderweite 
Ausfuhr. 
— 
— 
Menge und den Alkoholgehalt der darin enthaltenen Fabrikate festzustellen. 
S. 11. 
Sollen Fabrikate gegen Steuervergütung ausgeführt werden, ohne daß ihr Versand mittelst 
der Post erfolgt, so ist bei der zuständigen Steuerstelle eine Anmeldung abzugeben, für welche die 
Anlage 2 als Vorbild dient. Der Versender hat die Spalten 1 bis 10 der Anmeldung auszufüllen 
und haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. 
Wenn der Anmeldung ein Duplikat der Faktura oder ein Buchauszug von genügender 
Deutlichkeit und Uebersichtlichkeit beigefügt ist, so brauchen die darin enthaltenen Einzelangaben in 
der Anmeldung nicht wiederholt zu werden. Die Duplikate und Auszüge können im Wege der 
mechanischen Vervielfältigung hergestellt werden. 
12. 
Alkoholhaltige und nicht alloholhalte- Parfümerien u. s. w. dürfen in demselben unter 
Steuerkontrole auszuführenden Kollo zusammengepackt werden. In solchen Fällen sind die nicht 
alkoholhaltigen Parfümerien u. s. w. in der Ausfuhranmeldung nach Art und Menge, getrennt von 
den alkoholhaltigen Fabrikaten, summarisch aufzuführen. 
§. 13. 
Die zur Ausfuhr angemeldeten Kolli sind zur steuerlichen Abfertigung vorzuführen; ihre 
Ausfuhr ist nachzuweisen. 
Die Revision der vorgeführten Kolli kann unterbleiben. 
Wird von der Revision Abstand genommen, so erfolgt die Ausgangsabfertigung unter Vor- 
behalt der nach Maßgabe des F. 10 Absatz 2 nachträglich vorzunehmenden Ermittelungen. Der 
Umfang und das Ergebniß derselben sind in den erledigten Ausfuhranmeldungen, welche den Ab- 
fertigungsbeamten von der Steuerstelle zuzustellen sind, zu vermerken. Falls sich hieraus keine 
Anstände ergeben (6. 19), sind die Angaben des Versenders in der Anmeldung der Berechnung der 
Steuervergütung zu Grunde zu legen. 
S. 14. 
Wird eine Revision der vorgeführten Kolli vorgenommen, so sind von allen oder von einigen 
Sorten der angemeldeten und in versandfertiger Verpackung vorgeführten Parfümerien u. s. w. ein 
oder mehrere Stücke in Bezug auf ihren Alkoholgehalt und auf die Nichtverwendung von denaturirtem 
Branntwein zu prüfen, sowie von allen oder von einigen Arten der in der Anmeldung aufgeführten 
Umschließungen ein oder mehrere Stücke mit den amtlich aufbewahrten Probeflaschen u. s. w. zu 
vergleichen, oder zu verwiegen beziehungsweise zu vermessen. 
Zum Ersatz der von den Abfertigungsbeamten entnommenen und geöffneten Flaschen u. s. w. 
dürfen überzählige Stücke der einzelnen Gattungen mit vorgeführt werden. 
Das Gewicht oder die Menge der zur Ausfuhr bestimmten Parfümerien u. s. w. kann auf 
Antrag des Versenders auch in der Weise ermittelt werden, daß die amtlichen Feststellungen bei 
der Einfüllung in die Versandgefäße erfolgen. In diesem Falle ist die Befüllung der Versandgefäße 
und das Einpacken derselben amtlich zu überwachen. Die Ueberwachung des Einpackens kann auch 
erfolgen, um die Zahl und Art der eingepackten Umschließungen festzustellen.
        <pb n="525" />
        — 511 — 
15. 
Wenn ein Bedürfniß vorliegt, kann di Absendung der nach Maßgabe des §. 14 zur Aus- 
fuhr abzufertigenden Parfümerien u s. w. nach im Uebrigen erfolgter Vorabfertigung bereits vor 
Feststellung der Alkoholstärke gestattet werden. In diesen Fällen ist der Revisionsbefund nachträglich 
zu vervollständigen (§. 13 Absatz 3). 
.16. 
Auf die weitere Behandlung der nach §8. 11 ff. abgefertigten Parfümerien u. s. w. finden 
die in den einzelnen Bundesstaaten für die Ausfuhr von Branntwein und Branntweinfabrikaten 
bestehenden Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß in Fällen, in welchen ein besonderes 
Bedürfniß dazu vorliegt, ausnahmsweise die Anlegung der Verschlüsse durch einen Beamten gestattet 
werden kann. 
Die Versendung der abgefertigten Waaren von der Abfertigungsstelle nach dem Grenz- 
ausgangsamt erfolgt unter Steueraufsicht und zwar in der Regel unter amtlichem Raumverschluß 
oder amtlicher Begleitung. Kolloverschluß ist nur insoweit zulässig, als die Versendung der Fabrikate 
in Kisten, Körben, Ueberfässern und dergleichen erfolgt, welche die Anlegung eines steueramtlichen 
Bleiverschlusses gestatten. 
Die Abfertigung bei dem Grenzausgangsamt beschränkt sich in unverdächtigen Fällen auf die 
Prüfung und Abnahme des angelegten steueramtlichen Verschlusses sowie auf die Vergleichung der 
Art und der Bezeichnung der Kolli mit den entsprechenden Angaben in der Anmeldung. 
17. 
Bei Parfümerien u. s. w., deren Alehofiäile mit genügender Sicherheit durch das Alkoholo- 
meter oder durch den zur Ermittelung des Alkoholgehalts von versetzten Branntweinen, Fruchtsäften 
und dergleichen eingeführten Destillirapparat zu bestimmen ist, erfolgt diese Feststellung durch die 
Bezirks-Steuerstelle oder eine von der Direktivbehörde ermächtigte Steuerstelle oder durch die Ab- 
fertigungsbeamten. 
  
8. 18. 
Bei Parfümerien u. s. w., deren Alkoholstärke weder durch das Alkoholometer noch durch 
den im §. 17 bezeichneten Destillirapparat mit genügender Sicherheit ermittelt werden kann, erfolgt 
die Feststellung der Alkoholstärke durch einen von der obersten Landesfinanzbehörde oder auf deren 
Ermächtigung von der Direktivbehörde zur Vornahme solcher Untersuchungen bezeichneten vereidigten 
Chemiker. Zu diesem Zweck sind von den Abfertigungsbeamten unter Zuziehung des Versenders 
Proben zu entnehmen und unter der gehörigen Bezeichnung mit dem Amtssiegel zu verschließen; der 
Versender kann diesem sein eigenes Siegel beifügen. 
Die Untersuchung ist zugleich darauf zu richten, ob die Parfümerien u. s. w. denaturirten, 
durch Zusätze geruchlos gemachten Branntwein oder dergleichen enthalten. 
Die Kosten der Untersuchung fallen, wenn sich ergiebt, daß der Alkoholgehalt um mehr als 
4 Gewichtsprozente hinter der in Gewichtsprozenten angemeldeten Stärke oder um mehr als 
4 Volumenprozente hinter der in Volumenprozenten angemeldeten Stärke zurückbleibt oder, daß 
denaturirter Branntwein verwendet ist, dem Versender zur Last. 
S. 19. 
Findet sich bei den nach §§. 10, 13 und 14 vorzunehmenden Prüfungen, daß die Alkohol- 
stärke um mehr als 4 Gewichtsprozente hinter der in Gewichtsprozenten angemeldeten Stärke oder 
um mehr als 4 Volumenprozente hinter der in Volumenprozenten angemeldeten Stärke zurückbleibt 
oder, daß der Inhalt der Flaschen u. s. w. um 10 Prozent oder mehr geringer ist als nach den 
Angaben des Versenders, so ist die Sendung oder bei mehreren Gattungen von Parfümerien u. s. w. 
in einer Sendung die betreffende Gattung von der Vergütung auszuschließen, und gegen den Ge- 
werbetreibenden von der Direktivbehörde für jeden Einzelfall eine Konventionalstrafe bis zu 1000 MA. 
festzusetzen und im Verwaltungswege einzuziehen, unbeschadet des daneben etwa auf Grund der 
Branntweinsteuergesetze einzuleitenden Strafverfahrens. 
In gleicher Weise ist eine Konventionalstrafe bis zu 10 O00 —/¾ festzusetzen für jeden Einzel- 
fall, in dem die Direktivbehörde für nachgewiesen erachtet, daß zu den mit dem Anspruch auf 
Steuervergütung zur Ausfuhrabfertigung vorgeführten Parfümerien u. s. w. denaturirter oder — 
3. Ermitte- 
lung des Alko- 
holgehalts. 
D. Folgen un- 
richtiger An- 
meldungen.
        <pb n="526" />
        — 512 — 
abgesehen von der für die Verarbeitung des vor dem 1. Januar 1896 steuerfrei abgelassenen 
asi5 vorgesehenen Ausnahme (F. 4) — sonst steuerfrei abgelassener Branntwein verwendet 
worden ist. 
Die im Absatz 1 und 2 bezeichneten Strafen treten nicht ein, wenn nach dem Ermessen der 
Direktivbehörde die Zuwiderhandlung ohne Wissen und Willen des Gewerbetreibenden und, ohne 
daß ihn dabei ein grobes Versehen trifft, begangen ist. 
In den Fällen des Absatz 2 ist dem betheiligten Gewerbetreibenden von der Direktiv- 
behörde die Erlaubniß zu entziehen, Parfümerien u. s. w. mit dem Anspruch auf Steuervergütung 
auszuführen. 
S. 20. 
E. Liquidirung In Bezug auf die Liquidirung und Verrechnung der Steuervergütungen finden die §§. 1 
und Verrech= bis 8 der durch den Bundesrathsbeschluß vom 27. Juni 1895 genehmigten Bestimmungen zur 
(uung ver. Ausführung des Gesetzes vom 16. Juni 1895 mit der Maßgabe Anwendung, daß die Vergütungen 
gütung. frür die mit der Post zur Ausfuhr gebrachten Fabrikate vierteljährlich auf Grund des Post-Aus- 
gangsbuches zu liquidiren und festzusetzen sind. 
Das Post-Ausgangebuch ist am letzten Tage des Ouartals abzuschließen und bis zum 
10. des folgenden Monats der zuständigen Steuerstelle einzureichen. Z„ 
S. 21. 
F. Herstellung Für diejenigen Fälle, in denen die Herstellung auszuführender Parfümerien u. s. w. in 
auszuführen= zollsicher abgeschlossenen Räumen erfolgen soll, kommt der §. 10 Absatz 2 der im §. 20 bezeichneten 
der Parfüme-Ausführungs-Bestimmungen zur Anwendung. 
rien u s. w. in 
zollsicher 
abgeschlossenen 
Näumen.
        <pb n="527" />
        — 513 — 
Anlage 1. 
Post-Ansgangsbuch 
über die 
Ausfuhr von alkoholhaltigen Parfümerien, Kopf-, Zahn= und Mundwassern, für 
welche die Vergütung von Branntweinsteuer beansprucht wird, 
des 
für 
das t1: Vierteljahr des jahres 18 
  
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Der Versender hat die Spalten 1 bis 13 auszufüllen, bevor die einzelnen Sendungen aus denjenigen Räumen entfernt 
werden, in welchen sie versandfertig gemacht werden. 
2. Die Einträge in Spalte 8, 10 und 11 müssen den bezüglichen Angaben der Betriebserklärung (§F. 3 Absatz 1 unter b 
und c der Vergütungsvorschriften) entsprechen. Wird der Inhalt der Umschließungen nach Gewicht angegeben, so darf 
die Alkoholstärke nur nach Gewichtsprozenten deklarirt werden; erfolgt die Inhaltsangabe nach Litern, so ist die 
Alkoholstärke nach Volumenprozenten zu deklariren. 
3. Spalte 14 ist unter Beifügung des Datums von demjenigen auszufüllen, welcher die Sendung bei der Post aufgegeben 
hat. Der Eintrag muß an demselben Tage erfolgen, an welchem die Aufgabe zur Post bewirkt ist. 
4. Nach Ouartalsschluß ist unter der letzten Eintragung von dem Versender folgende Erklärung abzugeben: 
Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben, sowie daß zur Herstellung der oben verzeichneten Fabrikate, 
für welche hiermit die Branntweinsteuervergütung beansprucht wird, nur versteuerter oder vor dem 1. Januar 
1896 steuerfrei verabfolgter Branntwein verwendet worden ist, bescheinige ich hiermit. 
den 18 
(Unterschrift.) 
Fortsetzung Seite 516.
        <pb n="528" />
        514 
  
  
Des Empfängers 
  
  
  
Der inneren 
  
  
der Sendung Der Kolli 
* 
S 
Z 
Jgomt 
Zeichen und 
2 und Art Brutto- 
— Namee. Wohnort. 
8 Num- der gewicht 
3 mer. Ver- 
S 
packung. 
kg 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
Umschließungen 
(Iahha 
eventue 
Zahl, des Dutzend 
Art oder des 
Kartons) in 
und Kilogrammen 
Bezeichnung oder Litern. 
nach der 1# 
. hoo 
Betriebs= Ganze oder 
erklärung. 1000 
kg 
— — — — 
7. 8. 
Der einzelnen 
Parfämerien u. s. w. 
  
  
wahre 
Benennung Alkoholstärke 
und in Gewichts- 
rozenten 
Bezeichnung p er 
nach der Volumen- 
Betriebs- prozenten. 
erklärung. 
Gewichtsprozente. 
Volumenprozente. 
9. 10.
        <pb n="529" />
        — 515 — 
  
  
Gesammtmenge 
der in gleich- 
artigen und gleich 
großen inneren 
Umschließungen 
enthaltenen 
einzelnen Par- 
fümerien u. s. w. 
  
Bezeichnung 
des 
Standgefäßes, 
aus welchem die 
einzelnen Par- 
Der Nachweis 
der Sendung 
ist erfolgt 
im Fakturen= 
  
  
von gleicher amerien buche auf 
Alkoholstärke Seite 
—entnommen sind. 
kg 
— 
11. 12. 13. 
Namensbeischrift 
desjenigen, 
welcher die 
Auflieferung 
der Kolli 
bei der Post 
bewirkt hat. 
Revisionsvermerke 
u. s. w. 
der Steuerbeamten. 
Lilermenge 
reinen Alkohols 
  
14. 
15. 
16. 
  
  
  
  
  
  
91
        <pb n="530" />
        — 516 — 
5. Die Spalte 16 ist unter Zugrundelegung der Angaben des Versenders in Spalte 10 und 11 von der Steuerstelle aus- 
zufüllen; eine Abrundung der einzutragenden Litermengen findet nicht statt. 
Im Falle der Anmeldung nach Gewicht und Gewichtsprozenten werden die einzutragenden Litermengen reinen 
Alkohols mit Hülfe der Tafel 2 der Anleitung zur Ermittelung des Alkoholgehalts im Branntwein bestimmt. Dabei 
erfolgt, soweit in Spalte 11 andere Bruchtheile als 0,5 Ug angemeldet sind, die Berechnung in der Weise, daß die be- 
treffenden Bruchtheile mit 10 multiplizirt, die sich ergebenden Kilogramme nach Maßgabe der bezeichneten Anleitung 
abgerundet und für das so gefundene Gewicht gemäß Tafel 2 die entsprechenden Litermengen reinen Alkohols bestimmt 
werden. Letztere sind sodann mit 10 zu dividiren und hiernach die Einträge in Spalte 16 zu bewirken. 
Im Falle der Anmeldung nach Volumenprozenten ergeben sich die einzutragenden Litermengen durch Multi- 
plikation der angemeldeten Stärkegrade mit der in Spalte 11 deklarirten Litermenge. 
Spalte 16 ist aufzurechnen. Die Schlußsumme wird abgerundet.
        <pb n="531" />
        — 517 — 
Anlage 2. 
Anmeldung 
zur 
Ausfuhr von alkohelhaltigen Parfümerien, Kopf-, Zahn- und Mundwassern, für welche 
die Vergütung von Branntweinsteuer beansprucht wird. 
Die Anmeldung ist vorgelegt am Hierzu ein Uebergangsschein Nr. , auf das 
und unter Nr. des Anmelde- Amt zu 
registers eingetragen. ertheilt. 
„den ten 18 
Königl. Stener-Amt. 
(Stempel.) (Unterschrist.) 
D unterzeichnete melde hiermit dem Königl. -Amt 
in die umseitig näher bezeichneten alkoholhaltigen zur 
Abfertigung behufs Ausfuhr über das -Amt in 
nach an und beantragt, ih nach erfolgter Ausfuhr auf Grund der vor- 
geschriebenen Ausfuhrbescheinigungen die bestimmungsmäßige Vergütung der Branntweinsteuer zu gewähren. 
Zugleich versicher hiermit, daß zur Herstellung der Fabrikate, für welche die Vergütung bean- 
sprucht wird, nur versteuerter Branntwein beziehungsweise solcher Branntwein verwendet ist, welcher 
vor dem 1. Januar 1896 steuerfrei verabfolgt worden ist. 
, den ten 18 
(Unterschrift des Versenders.) 
(317
        <pb n="532" />
        — 518 — 
  
  
Anmeldung des8 Versenders. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
- Der inneren Der einzelnen Parfümerien 
Der Koll 
er Koll Umschließungen u. s. w. heimmmeng. Bezeichnung 
Inhalt artigen und J des 
Zahl, (eventuell Benennung wahre gleich großen es Stand 
Lau- Zahl Art und des Duwend und Alkoholstärke u ten gefäßes, 
; T s —,oeres in Gewichts- Umschließungen 
fende Zeichen und Brutto- Bezeich-gartons) in , in bewich enthaltenen. aus welchem 
nung KilogrammenBezeichnung proz einzelnen die einzelnen 
und Art · nach oder Litern oder Parfümerien z 
Nr. gewicht der nach der Volumen- u. s. w. Parfümerien 
H[Nummer. der Ver- Betriebs- Luct « prozenten von gleicher 
tu Ganze oder Betriebs- .Alkoholstärke entnommen 
packung. - 1000 
p 9 ung. "6 erklärung. Gewichtsprotente 16 sind. 
Volumenprozente. 
— e z z 
1. 2. 3. 4. 5. 6 J. 8.) 9.5) 10. 
— — s 
·- i 
E i 
« s 
— 
i 
I « 
l 
( 
( 
Die Richtigkeit vorstehender Angaben versichert 
, den ten 18 
(Unterschrift des Anmelders.) 
*) Zu Spalte 6, 8 und 9. Die Einträge müssen den bezüglichen Angaben der Betriebserklärung (8. 3 Absatz1 
unter b und c der Vergütungsvorschriften) entsprechen. Wird der Inhalt der Umschließungen nach Gewicht angegeben, so 
darf die Alkoholstärke nur nach Gewichtsprozenten deklarirt werden; erfolgt die Inhaltsangabe nach Litern, so ist die 
Alkoholstärke nach Volumenprozenten zu deklariren.
        <pb n="533" />
        519 
  
  
Revisionsbefund. 
  
  
Der Kolli Der Inhalt 
inneren der einzelnen 
Um- Umschließungen 
je- beziehungswelse 
- ahl schlie- 
Lau Zeichen Zah ßungen des Dutzend 
und Zahl, oder des 
fende Brutto, Art und Kartons in 
und Art Bezeich- Kilogrammen 
Nr. N der gewicht nung oder Litern 
um- nach der – 
„n ergeiee 
packung. rung. ig % 
g 2 
11. 12. 13. 14. 15. 16. 
  
  
Der einzelnen 
Parfümerien u. s. w. 
  
  
Gesammtmenge 
der in gleich- 
artigen und 
  
Be- schein- wahre Kleich großen 
nennung bare Tempe- Stärke inneren 
und Stärke Tncsschließungen 
I WtUVin enthaltenen 
Bezeich- in einzelnen 
l - 
nung Ge- grade · Ge- Parfümerien 
nach der wichts nach wichts- u. K. w. 
rp gr ##ete von gleicher 
Betrieb-, pro Celsius pro Dukoholstärce 
erklä= zenten zenten 
rung. kg 
% 1 0 5%% 7 
17. 18. 19. 20. 21.**) 
Die Gesammt- 
litermenge der 
Parfümerien 
U. s. w. 
— Spalte 21 — 
von der in 
Spalte 19 
angegebenen 
Temperatur 
und der in 
Spalte 20 
angegebenen 
wahren Stärke 
entspricht einer 
Gewichtsmenge 
von 
kg 
22. 
Liter- 
menge 
reinen 
Alko- 
hols 
– 
23. 
Bemer- 
kungen 
ins- 
besondere 
über 
den an- 
gelegten 
amt- 
lichen 
Ver- 
schluß. 
24. 
  
mengen reinen Alkohols zu bestimmen. 
bewirken. 
zu 
  
**) Zu Spalte 21, 22 und 28. 
  
  
  
1 
  
  
  
  
Die einzutragenden Gewichts= oder Litermengen sind nicht abzurunden. 
Spalte 22 ist nur in denjenigen Fällen auszufüllen, in welchen die Inhaltsermittelung nach Litern stattgefunden hat. 
Ergeben sich bei der Ermittelung des Gewichts andere Bruchtheile als 0,6 kg, so sind dieselben zum Zweck der 
Berechnung der Litermenge reinen Alkohols mit 10 zu multipliziren, die sich ergebenden Kilogramme nach Maßgabe der 
Anleitung zur Ermittelung des Alkoholgehalts abzurunden und für das so gefundene Gewicht die entsprechenden Liter- 
Letztere sind sodann mit 10 zu dividiren und hiernach die Einträge in Spalte 23 
Unterbleibt eine amtliche Revision, so erfolgt die Ausfüllung der Spalte 23 unter Zugrundelegung der Angaben 
des Versenders in Spalte 8 und 9. 
in Spalte 9 andere Bruchtheile als 0,, kg angemeldet sind, nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 2 bestimmt. 
· » Hierbei werden im Falle der Anmeldung nach Gewicht und Gewichtsprozenten die 
einzutragenden Litermengen reinen Alkohols mit Hülfe der Tafel 2 der vorbezeichneten Anleitung beziehungsweise, soweit 
Im 
Falle der Anmeldung nach Volumenprozenten ergeben sich die einzutragenden Litermengen durch Multiplikation der an- 
gemeldeten Stärkegrade mit der in Spalte 9 deklarirten Litermenge. 
Die Schlußsumme wird abgerundet. 
Spalte 23 ist aufzurechnen.
        <pb n="534" />
        — 520 — 
Ausgangs-Bescheinigungen. 
Die Ausbegleitung über die Grenze bescheinigen 
„den ten 18 
(Unterschriften.) 
Daß d vorseitig bezeichnete „d unter Nr. des Ausgangs- 
Registers nachgewiesen w ,⅜über die Grenze ausgeführt worden , wird hiermit bescheinigt. 
, den ten 18 
· -Amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
oder: 
Vorseitig bezeichnete heut mittag Uhr unter Kolloverschluß 
von hier abgelassen und binnen Tagen dem -Amt zu 
behufs Kontrolirung des Ausgangs zu gestellen. 
, den ten 18. 
= Amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Die Ausbegleitung über die Grenze bescheinigen 
, den ten 18 
(Unterschriften.) 
Daß d vorseitig bezeichnete , welche unter Nr. des Aus- 
gangs-Registers nachgewiesen m , nach Abnahme des unverletzt befundenen Verschlusses über die 
Grenze ausgegangen , wird hiermit bescheinigt. 
, den ten 18 
-Amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
oder: 
Vorseitig bezeichnete in den Güterwagen Nr. der 
Eisenbahn verladen, der heute mittag Uhr mit Schlösser (Serie ) ver- 
schlossen, der Eisenbahnverwaltung zur Vorführung binnen bei dem Amt 
L übergeben worden ist. 
, den ten 18 
-Amt. 
(Stempel.) (Unterschrist.) 
Der bezeichnete Güterwagen ist am J mittags Uhr 
hier eingetroffen und nach Abnahme des unverletzten Verschlusses sofort über die Grenze ausgegangen. Die 
Ausfuhr gedachter « iftdcmnachcrfolgtundimAusgangsMegisteansp angeschrieben. 
, doll en 18 
-Amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.)
        <pb n="535" />
        — 521 — 
2. Finanz-Wesen. 
  
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schlusse des Monats November 1895. 
# « ! 
  
  
DieSoUs 
  
  
  
  
  
  
  
  
- « Einnahme Differenz 
Bezeichnung uaunein be Ausfuhr. in demselben zwischen den 
der Etatsjahres bis Vergütungen Bleiben Zeitraum Spalten 4 
—— — des Veriahres —är 
Einnahmen. Monats (Spalte 4) — weniger 
44 l A A. A 
1. 2. 3. l 4. 1 . l 6. 
- I 
Zölle ....·...... 284 019 225 6 620 584 277 398 6141 263 495 402 + 13 903 239 
Tabacksteuer ........... 7 054 346 69 011 6 985 335 65635 875 + 349 460 
Zuckersteer 70 239 814 14 344 101 55 895 743 56 973 830 — 1 078 087 
Salzsteuer 30124431 23 409 30 101 022 29597058— 503 964 
Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 10 630 484 7 361 662 6 3 268 822 3218 572 H 50 250 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zu# 
schlag zu derselben· ... 80 515 131 92 930 80 422 201 # 84 653 756 — 44231 555 
Brennsteuer ...... 601 683 303 091 298 502 — + 298592 
Brausteuer ...... 18 796 412 57 335 18 739 077 17515 650 + 1223 427 
Uebergangsabgabe von Bier 2432 900 – Ü 2 432 900 2 373 307 1— 59 593 
Summe 504 414456 28872 123 4175 542 333 464 463 450 4 11 ors ess 
Stempelsteuer für 
a) Werthpapiere 9 899 557 — 9 899.557 5 655 451 + 4244 106 
b) Kaul- u. sonstige Anschaffungsgeschäfte 14 722 174 83 131 14 639 043 9 872923 F 4 766 120 
) Loose zu: 
Privatlotterien 2457147 — 2457 147 1483427 — 973720 
Staatslotteren 9 299 888 — 9299 888 5329149 — 3970739 
Spielkartenstempmpdhllllmllm — — 850 617 837903 — 12 714 
Wechselstempelsteuer ... -- — 5742227 5467 495 + 274 732 
Post- und Telegrophen- Verwaltung ... — » — 186.552 619 175 154 886 K—+ 11397 733 
Reichseisenbahn-Verwaltug — « — 46 108 000 43 266 000“) + 2 842 000 
  
  
*) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahre um 545 722 J. höher. 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist. Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungs- 
kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende November 1895: 
  
  
— 
  
  
  
  
  
„ Ist. Einnahme vom Ei Differenz zwischen den 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres z Spalten 2 und 3, 
der bis zum Schlusse des Vorjahres + mehr 
Einnahmen. obengenannten Monats — weniger 
4 “ — 
1. 2. i 3. l 4. 
göoen 245 833 154 2231090 859 + 14 742 295 
Tabacksteer 8 289 086 8 515 468 — 226 382 
Zuckersterker 52 801 961 54 052 232 — 1250271 
Salzsteuuerr 27 626 384 26 899 447 + 726 937 
Masschpotiich. und Branntweinmaterialsteuer .. 7998963 9 046 539 — 1 047576 
Verbrauchsabgabe von Branntwein und Juschlag 
zu derselben .. 65 900 023 1 69 344 542 — 3444 519 
Brennsteuer 208 339 « — — 208339 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 17991 818 1 16 901 160 + 1 090 65S 
Summe 426 649 728 415 850 247 + 10 799 481 
Spielkartenstempel ...... 703 695 769 834 — 66 139
        <pb n="536" />
        — 522 — 
33. Militär = We sen. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im §F. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die 
bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 52) ist der Betrag der für die 
Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1896 dahin festgestellt worden, daß an 
Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brod ohne Brod 
a) für die volle Tageskost 80 Pf. 65 Pf. 
b) für die Mittagskost 40 = 35 — 
e) für die Abendkost. 25 — 20 — 
d) für die Morgenkost 15 — 10 
Berlin, den 19. Dezember 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
4. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Von dem Handbuch für das Deutsche Reich wird für das Jahr 1896 eine neue Ausgabe veranstaltet. Das 
Werk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns 
Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 
4 /X geliefert. Im Buchhandel ist es zum Preise von 5 M zu beziehen. 
  
5. Polizei = Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
-. *r*- — Grund . des 
S der B Ausweisung Ausweisungs- 
7 der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. 3. 4. . 6. 
à) Auf Grund des S5. 39 des Strafgesetzbuchs: 
Karl Mezek, Schrei-geboren am 28. Juli 1868 zu Lipin, schwerer Diebstahls Königlich bayerisches Be.f6. November 
ner, Bezirk Pribram, Böhmen, ortsange(2 Jahre Zuchthaus, zirksamt Bamberg II, d. J 
hörig ebendaselbst, laut Erkenntniß vom 
“ 28. November 1893), 
b) Auf Grund des K. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.] Pietro Albertine, geboren am 5. November 1845 zu Brez,Betteln, Königlich bayerisches Be. 2. November 
Erdarbeiter, Bezirk Cles, Tirol, österreichischer zirksamt Toelz, d d. J. 
Staatsangehöriger, 
3. Christian August geboren am 1. Februar 1868 zu Asch, desgleichen, Königlich preußischer Re-. 5. Dezember 
Baderschneider, Kreis Eger, Böhmen, ortsangehörig gierungs = Präsident zu d. J. 
Teischler, ebendaselbst, Magdeburg,
        <pb n="537" />
        523 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath # Behörde, welche die Datum 
22 — — Grund · A . des 
der Bestrafung usweisung Ausweisungs. 
7 der Ausgewiesenen. 6 beschlossen hat. beschluffes. 
— z ——. 6„ 6 
4. Viktor Raymond De-geboren am 20. August 1871 zu Brest, Landstreichen, Königlich preußischer Re- 10. Dezember 
lachienne, See--Frankreich, ortsangehörig ebendaselbst, rrs !4 zu|d. J. 
mann, üsseldorf, 
5. Johannes van Duhn, geboren am 13. Januar 1846 zu Elst, Landstreichen und derselbe, 14. Dezember 
Gärtner, Niederlande, ortsangehörig ebendaselbst, Betteln, d. J. 
6. Christoph Friedl, geboren am 21. März 1849 zu Groß= desgleichen, Königlich bayerisches Be.-27. November 
Weber, loh, Bezirk Eger, Böhmen, öster- zirksamt Kemnath, d. J. 
reichischer Staatsangehöriger, 
7. Georg Geher, geboren am 17. März 1856 zu Tscher-Betteln, Königlich bayerisches Be-24. November 
Schmiedegeselle, noschin, Bezirk Mies, Böhmen, öster- zirksamt Ingolstadt, d. J. 
reichischer Staatzangehöriger, 
8. Paul Gustav Gre- geboren am 13. Januar 1852 zu Troyes, Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks-Präsi= 6. Dezember 
goire, Straßen- irenkeic, französischer Staatsange= Betteln, dent zu Straßburg, d. J. 
sänger, öriger, 
9. Johann Gruby geboren am 7. Mai 1881 zu Neszlusa, desgleichen, Königlich preußischer Re. 9. Dezember 
(Grubi), Drahkbinder, Ungarn, ortsangehörig ebendaselbst, zierunge Prisident zu d. J. 
otsdam, 
10. Leopold Kasper, *l am 15. Juli 1878 zu Straß-Landstreichen, Königlich bayerische Poli 22. November 
Schlosser, walchen, Bezirk Salzburg, Oesterreich, zei. Direltion München, d. J. 
ortsangehörig zu Frauendorf, Bezirk 
Korneuburg ebendaselbst, 
11. Franz Klinger, geboren am 5. Juli 1863 zu Altehren- Betteln, Königlich sächsische Kreic. 19. November 
Strumpfwirker- berg, Bezirk Schluckenau, Böhmen, hauptmannschaft d. J 
gehülfe, « ortsangehörig ebendaselbst, Bautzen, 
12. Bernardius Meier- geboren am 25. Dezember 1867 zu desgleichen, Königlich preußischer Re-7. Dezember 
ring, Arbeiter, Rotterdam, Niederlande, Verungs- Prasident zu|d. J. 
rier 
16. 
Johann Rütten, 
Schreinergeselle, 
.Josef Sada, Gerber, 
5. Josef Tschiedel, 
Tagearbeiter, 
Dominikus Tolsma, 
Tagelöhner, 
  
geboren am 27. März 1852 zu Roer- 
mond, Niederlande, ortsangehörig eben- 
daselbst, 
geboren im November 1838 zu Launo- 
witz, Bezirk Beneschau, Böhmen, öster= 
reichischer Staatsangehöriger, 
geboren am 1. November 1868 zu Ras- 
penau, Bezirk Friedland, Böhmen, 
ortsangehörig zu Engelsdorf, eben- 
daselbst, 
geboren am 21. September 1847 zu 
Makkum, Niederlande, ortsange- 
hörig ebendaselbst, 
  
  
Landstreichen, 
Diebstahl und Betteln, 
Betteln, 
Landstreichen und 
Betteln, 
  
Königlich preußischer Re- 
gierungs-Präsident zu 
Düsseldorf, 
Stadtmagistrat Bamberg, 
Bayern, 
Königlich sächsische Kreis- 
hauptmannschaft 
Bautzen, 
Königlich preußischer Re- 
gierungs- Präsident zu 
Düsseldorf, 
  
  
Berlin, Carl!l Heomanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
14. Dezember 
d. J. 
16. November 
d. J. 
21. November 
d. J. 
14. Dezember 
d. J.
        <pb n="538" />
        <pb n="539" />
        — 525 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. Dezember 1895. 53. 
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Stenerfreie Ver- 2. Konsulat-Wesen: Ableben eines Konfsuls 526 
abfolgung von Branntwein zu gewerblichen 2c. Zwecken; — 3. Versicherungs-Wesen: Ortsübliche Tagelöhne gewöhn- 
Bestellung von Reichsbevollmächtigten Seite 525 licher Tagearbeiieer 526 
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. d. M. zur Beseitigung hervorgetretener Zweifel in Bezug 
auf die Anwendung von §. 20b der unter dem 27. Juni d. J. genehmigten Ausführungsbestimmungen 
zum Branntweinsteuergesetz vom 16. Juni d. J. — Central-Blatt S. 230 — dahin Beschluß gefaßt, daß 
bei der steuerfreien Verabfolgung von Branntwein zu gewerblichen 2c. Zwecken in denjenigen Fällen, in 
welchen eine Denaturirung mit Essig stattfindet, eine Vergütung der Brennsteuer mit 0,03 M. für jedes 
Liter reinen Alkohols auch dann zu gewähren ist, wenn der Branntwein der Maischbottich= oder Material- 
steuer nicht unterlegen hat. 
Berlin, den 20. Dezember 1895. 
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
Der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern, Königlich bayerische Ober-Regierungsrath Merck zu 
Altona ist vom 1. Januar k. J. ab von seinen bisherigen Funktionen bei der Königlich preußischen 
Provinzial-Steuer-Direktion zu Altona, der Großherzoglich mecklenburgischen Steuer= und Zoll-Direktion 
zu Schwerin und der lübeckischen Zoll-Direktivbehörde zu Altona entbunden und an Stelle des in den 
Ruhestand übergetretenen Königlich bayerischen Regierungs-Direktors, Freiherrn von und zu Aufseß der 
Königlich preußischen Provinzial-Steuer-Direktion zu Berlin als Reichsbevollmächtigter für Zölle und 
Steuern mit dem Wohnsitz in Berlin beigeordnet worden. 
Von dem gleichen Zeitpunkte ab ist auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung 
des Deutschen Reichs nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der 
Königlich bayerische Ober-Zollrath Wiesinger der Königlich preußischen Provinzial-Steuer-Direktion zu 
Altona, der Großherzoglich mecklenburgischen Steuer= und Zoll-Direktion zu Schwerin und der lübeckischen 
Zoll-Direktivbehörde zu Altona als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in 
Altona beigeordnet worden. 
  
92
        <pb n="540" />
        — 526 — 
2. Kon sulat= Wesen. 
Der Kaiserliche Konsul Luigi Alibrandi in Civita Vecchia (Stalien) ist gestorben. 
  
  
3. Versicherung s= Wesen. 
Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, 
festgestellt auf Grund des §. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter 
(Reichs-Gesetzblatt 1892 S. 385). 
  
Veründerungs - NAachmeis 
zu den Veröffentlichungen im Central-Blatt für das Deutsche Reich Jahrgang 1892, Nr. 53 
Beilage, Jahrgang 1893 Nr. 52, Jahrgang 1894, Nr. 53. 
Nach den Mittheilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 
Abgeschlossen am 21. Dezember 1895. Im Folgenden sind die Lohnsätze für alle Theile eines Bezirks nach- 
gewiesen, auch wenn die Veränderung nur für einen Theil desselben stattgefunden hat. 
  
  
  
Orts Süblicher gelohn gewöhnlicher Tagcarbeiter, 
sestgestellt für Personen im Alter von 
  
  
  
  
  
                    
  
  
  
  
  
  
Be 3 irke. über 16 Jahren unter 16 Jahren 
männliche II weiblichemännliche weibliche 
AM. I 4 I JLI As 
Hl I 
Königreich Preußen. 
Regierungsbezirk Königsberg. 
Kreis Fischhausen: « 
a) Amtsbezirk Kranz 1 50 1 — 1 — — 70 
b) - Lochstädt 1 80 II 1 — 20 — 80 
c) Stadt Fischhausen 1 60 1 — — 80— 650 
5 -Pillau . 1 80I1·-—— 1I——»—70 
e) der übrige Theil des Kreises . 1 30 — 70— 3 50 — 40 
Regierungsbezirk Schleswig. 1 
Kreis Eckernförde: 6 
a) Stadt Eckernförde d2 20 6E01 — 80 
b) Gemeinde Borb## 2 — 1 — 1 — — 80 
c) Amt Barkelsby 1 60 — 90 60 — 50 
d) -Borghorst 1 70 — 85 70 — 60 
e) Aemter Alt-Bülk, behenham“ Lindau 1 80 — 900 60 — 60 
f) Amt Büstorf . 1 80 1 —— 70 — 60 
g) = Damp. 1 60 — 90— 60 — 60 
h) Eckho .. 1 95 1 05 75 — 55 
i) Eschelsmart . 1 45 — 90 65 — 55 
kt) Fleckebb. 1 70 — 95— 75 — 65 
1) = Grünholz. 1 70 1 15— 50 — 60 
m) -Hütten 1 10 — 90 — 70 — 60 
)= Kaltenhof 1 80 — 90— 75 — 650 
oo) Karbry 1 646 1 — 1 — — 60 
p) -Ludwigsburg 1. 35 — 80) — 60 — 50
        <pb n="541" />
        Bezirtke. 
Ortsüblicher Togelohn gewöhnlicher Tagearbeiter, 
sestgestellt für Personen im Alter von 
  
über 16 Jahren 
unter 16 Jahren 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
männliche weibliche männlicheweibliche 
A 4 % 4 Al. 8 Al 8 
q) Amt Maasleben: 
Gutsbezirke 1 95 — 95 — 70 — 60 
Gemeinden 55 — 85— 603 
r) Aemter Marienthal, Altenhof, Gettorf, Knoop, « 
Friedrichsort .. 2 — 1 —t75§65 
s) Amt Ner 160 1 — 75 60 
t) = Opnschlag 1 95 1 35 80 ( 70 
u) Roögen 1 50 — 75 6t660 650 
v) -Saxtorf 1 70 — 95— 75 60 
w) lScVhestedt 1 70 — 95 75— 55 
X) = Warleberg 1 85 1 —— 70— 65 
yy) = Windebb 1 55 — 7r5— 50— 50 
z) = Gr. Wittensee 1 90 1 00 — 75— 60 
aa) Kanalgutsbezirk . 2—1401-——75 
Regierungsbezirk Köln. 
Kreis Mülheim am Rhein: 1 
a) Bürgermeisterei Bensberg 2 — 1 33 1 — — 80 
b) = Merhei 2 20 1 201 —— 80 
0q - külheim a. . 2 5J0 1 00 1 —80 
d) - Overath .. 1 80 1 — 1 — — 80 
e) der übrige Theil des Kreises 1 80 1 2001 —T 80 
Königreich Gayern. 
Regierungsbezirk Mittelfranken. 
Bezirksamt Nürnberg: 
Distrikt Nürnberg: 
à) Gemeinden Gibitzenhof, Glaishammer, Höfen, Mögel- 
dorf, Schniegling, Schoppershof, Schweinau, 
Sündersbühl, Thon, Wetzendorf, Zerzabelshof 2 — 1 30 1 — — 75 
— 50 — 407) 
b) der übrige Theil des Distrikts 1 70 1 15 1 — — 75 
— 50 — 40)) 
Distrikt Altdorf 1 50 1 100110 — — 75 
— 60 — 40) 
Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg. 
Unmittelbare Städte. 1 
Memmingen 1 80 1 20|0 — 80 — 60 
dönigreich Lachsen. 
Kreishauptmannschaft Zwickau. 
Amtshauptmannschaft Glauchau: 1 # 
a) Stadt Glauchau 1 80 1 2| 0D0 
b) -Hohenstein. 1 70 1 10 |— 80 — 60 
  
*) Für Kinder unter 14 Jahren. 
  
92°
        <pb n="542" />
        — 528 — 
  
  
  
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter, 
festgestellt für Personen im Alter von 
  
  
  
  
  
  
*) Für Kinder unter 14 Jahren. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bezirkee. über 16 Jahren unter 16 Jahren 
männliche weiblichee männliche weibliche 
IEIILILLIIIIIII 
Stadt VLichtenstein. 1 60 1 — — 180 — 60 
d) = Meerane 1 80 KEO 
.· . — 25 
e) Waldenburg 1 82020 0O 
— 40 ½ 
f) der übrige Theil der Amtshauptmannschaft 1 6E01 1— 90– 5 
Großherzogthum Bessen. 6 
Provinz Starkenburg. 
Kreis Dieburg: 
a) Gemeinden Groß- Zimmern, Klein- Zimmern und Grube 
Messel ½ 1 U1H 17o0 
b) Gemeinde Heubach . 175.«125—90—80 
)Gememden Babenhausen, Groß= „Bieberau . 170!»120110—·80 
d) -b Dieburg, Urberach. . 170ik1201——80 
e) Gemeinde Eppertshausen 1 70 1 10 0— 70 
f. - Schaafheim 1 70 1100 90 — 70 
8) - Fr.-Krumbach 1 500 1 20010 — 80 
h) Gemeinden Georgenhausen, Spachbrücken, Zeilhard 1 500 1 10— 90 — 70 
Gemeinde Gundernhausen 1 50 1 1— — 70 
k) Gemeinden Harreshausen, Nieder dioden Ober-Roden 
mit Messenhausen . .. .1501-—1— 60 
) Gemeinde Groß- Ümstadt. .. 1.501-——90——80 
m) Gemeinden Harpertshausen, Hergershausen, Kleestadt, 
Klein-Umstadt, Langstadt, Richen, Sickenhofen 1 505 1——— 80 — 70 
n) Gemeinden Altheim, Asbach, Brandau mit Allerts- 
hofen und Hoxhohl, Ernsthofen mit Herchenrode, 
Frankenhausen, Habitzheim, Hering, Klein-Bieberau r . 
mit Webern, Münster, Nieder-Modau, Ober-Modau m„ 
mit Neutsch, Raibach, Rodau, Rohrbach, Schlier- 
bach, Semd, Wembach mit Hahn, Wiebelsbach « « 
mit Frau-Nauses, Ober-Nauses und d Schloß— Nauses 1 50 1 — — 80— 60 
o) Gemeinde Lengfeld . 1401———80 — 70 
p) - Ueberau 1 201 -90 — 80 
a) Gemeinden Brensbach, Nieder— Aungen vber Kinsen 
Reinheim, Wersau .— 1 20 1= 80— 60 
r) Gemeinden Billings mit Meßbach und Nonrod, # 4 
Lichtenberg, Neunkirchen mit Lützelbach und Seeinau. « « · »I. 
Niedernhausen . 120 — 90 — 80 — 60 
s) Gemeinden Dorndiel, Mosbach, Radheim 1 — — 900 — 80 — 60 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
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