— 3 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — — —— — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. XXIV. Jahrgang Berlin, Freitag, den 10. Jannar 1896. 2. Jnhalt: 1. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Aus- 2. Bank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende übung der Gerichtsbarkeit erster Instanz sowie zur Vor- Dezember 1995. 4 nahme von Cuvilstands--Akten für das Schutzgebiet der 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Marschall--Insen Seite 3 Reichsgebiet.. 6 1. Kolonial-Wesen. Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. S. 75), der Kaiserlichen Verordnung vom 13. September 1886 und des Gesetzes vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) ist dem stellvertretenden Sekretär Senfft für das Schutzgebiet der Marschall- Inseln die Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz, sowie für seine Person und für die Dauer seiner Thätigkeit im Schutzgebiete die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, im Falle der Behinderung des Kaiserlichen Landeshauptmanns bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.