Anhang Ur. 20 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. Berlin, Freitag, den 26. Juni 1896. Militär---Wesen. Gesammtuverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Bemerkungen: 1. Die mit '* bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B a und C. a) an Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c oder C. c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem #1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Uebersicht. Seite Oeffentliche Lehranstalten. Selte Progymnasien (0b. 8 ... 162 Gymnasien (A. 8 .... 154 Realschulen (C. p)Jj. ........ 168 Real-Gymnasien (A. bbb. 159 Real-Progymnasien (C.eeh 165 Ober-Realschulen (A.fctctf)n)n 160|Höhere Bürgerschulen (cz.e 1909090 .. 166 Progymnasien (8.a ... .... 161 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C.e) 166 Realschulen 8..0o0o0o) 161 Andere öffentliche Lehranstalten (C. 11)1) .. 168 Real-Progymnasien (8..cheeeee 162 Privat-Lehranstalen. 169 31