— 173 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. .——— 2 52 Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Juli 1896. 9W 27. Inhalt: 1. Marine und Schiffahrt: Bestimmungen über Vornahme von Civilstands-Akten; — Entlassungen; — die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Exequatur-Ertheilunggen 176 Deutschland und Oesterreich-Ungarn .. Seite 173 4. Potizei Wesen- Ausweisung von Ausländern aus dem 2. Zoll= und Steuer-Wesen: Abänderung der Bestimmungen Reichsgebieit.. 177 über die Zollbehandlung der Verschnitt-Weine und 5. Handels= und Gewerbe-Wesen: Neues Verzeichniß der Moste; — Abänderung der Ausführungsvorschriften regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und den um Reichsstempelgesetz vom 27. April 1894; — Ab- Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend fird der Abfälle der Biererzeugung verarbeitenden erklärten Gartenbau= 2c. Anlageen 178 rennereien: 174 Anhang. Bekanntmachung, betreffend Vorschriften 3. Kousulat-Wesen: Ernennungen; — Ermächtigung zur für die chemische Untersuchung des Weines 197 1. Marine und Schiffahrt. Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung der Schiffsmeßbriefe in Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Nachdem in Folge des Inkrasttretens der deutschen Schiffsvermessungsordnung vom 1. März 1895 zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn eine anderweitige Vereinbarung wegen gegenseitiger Anerkennung der Schiffsmeßbriefe getroffen worden ist, werden die Schiffe der beiderseitigen Handels- marinen, wie folgt, behandelt: 1. In deutschen Häfen werden die nationalen gemäß den Verordnungen des österreichischen und des ungarischen Handelsministeriums vom 10. November 1891 ausgestellten Meßbriefe öster- reichischer und ungarischer Segel= und Dampfschiffe ohne Nachvermessung anerkannt. 2. In österreichisch-ungarischen Häfen werden ohne Nachvermessung anerkannt: à) die vom 1. Juli 1895 ab ausgestellten nationalen Meßbriefe deutscher Segel= und Dampfsschiffe, b) die vor diesem Zeitpunkte ausgestellten nationalen Meßbriefe deutscher Segel= und Dampf- schiffe, einschließlich der nach §. 17 der deutschen Schiffsvermessungsordnung vom 34