Abgegebenan - l l· 1 Auszug aus dem Zuckerbegleitschein oder dem Niederlageschein 318 189 .. Die Revision übernehmen:) Abmeldung. der Kolli Art und Menge der Zuckerprodukte bezw. zuckerhaltigen Fabrikate Angabe, 4 7 ob und Name nach der noch nicht geprüften nach stattgehabter amtlicher Ermittelung. wie und z gahl Angabe des Anmelders. bei wel- und · Menge. Menge. chem Amt 3 Zeichen und Nettogewicht Nettogewicht Tara- ein Ver- Wohnort und Art des in den 1|¼¾1KN satz 7 uO schluban- « der chusses gelegt ist, kr 6 gurcker- durch durch bezw. d 2 der dum- der Art.) Brutto Zh dzingen Art.) Brutto-= Verwie. Tara- bezw. Vetgütung und Zahl ewicht, bezw. · ewicht gung abzug Tara-zu Grunde der an- 2 mern. Ver- 9 h) katen 9 « . u legendes Empfänger. ucker= ert. ermit. ermit.ge= u gestene) gelegten haltigen he » packung. n huttenen teltes. teltes. wicht.Penicht. Veie — —— kg. ½0% kg ½ kg ½½% kg ½10n= kg. ½ ka E kg ½. * " I. 2. 3 4. 5. 6 7. 8. 9. i10 1102. 13. 14. 15. # s » I "2 « I I« Ich Unterschriebener, der 7m melde der Zuckerstelle zu Zuckerbegleitschein ! überein= Z , . Mit dem uberein— vorstehend verzeichnete Zuckerprodukte zur Entnahme aus der Fabrik an stimmend Niederlage-Register (Name und Dienststellung.) und hafte für die Richtigkeit der Anmeldung. „den ten * Nur für den Fall des lokalen Bedürfnisses auszufüllen. 189 (Dieser Vordruck ist zu durchstreichen, wenn das Abfertigungspapier nicht als Abmeldung dient.) 7) In den Spalten 5, 9 und 20 ist in Abmeldungen bei raffinirtem Zucker die nähere Beschaffenheit des Zuckers (ob Hut- Platten-, Würfel--Zucker, Farin 2c.) und bei Abläufen der Quotient (und zwar entweder in einer bestimmten Zahl oder nach der L. unter 70 oder der sosereng in Begleitschein= oder Niederlageschein-Auszügen die Art der Zuckerprodukte beziehungsweise zuckerhaltigen Fabrikate in Uebereinstimmung mit dem Begleitschein beziehungsweise Niederlageschein anzugeben. *##)) Ausfuhrzuschüsse, welche gemäß §. 82 Absatz 8 des Gesetzes nach den früheren niedrigen Sätzen gewährt sind, sind durch den Zusatz „nach dem früheren Satze"“ kenntlich zu machen. ) Während der Uebergangszeit ist hier gesondert anzugeben, welche Beträge auf die gemäß §. 82 Absatz 1 und 2 des Gesetzes zu erhebende Zuschußdifferenz entfallen.