— 347 — Muster 21. Liguidntion dees. -Amts zu. -D über Ausfuhrzuschüsse für Zuckerprodukte Steuervergütung und Ansfuhrzuschuß für zuckerhaltige Fabrikate für den Monat 189 Anleitung. Die Steuervergütungen und Ausfuhrzuschüsse für zuckerhal tige Fabrikate sind gesondert von den Ausfuhrzuschüssen für Zuckerprodukte zu liquidiren. Die Zuckerprodukte, für welche nach §. 82 Absatz 3 des Gesetzes nur die früheren niedrigen Sätze zu liquidiren sind, sind in einem besonderen Abschnitte der Liquidation aufzuführen.