351 — Muster 22. (Landeswappen.) Bundesstaat Ausfuhrzuschußschein für Zucker. Nr. — — — Für Kilogrim. ·. , welche für d “ zu am 189 nach Nr. des Ausfuhrzuschuß-Registers des -Amits zu (vrnod sind, beträgt der Ausfuhrzuschuß Mark Pf., in Worten Dieser Betrag kann vom Augenblicke der Aushändigung dieses Ausfuhrzuschußscheines an von jedem Inhaber desselben bei einer beliebigen Steuerstelle im deutschen Zollgebiete auf nicht gestundete Zuckersteuer (einschließlich des Ouschlags dazu sowie der Erstattung von Zuckersteuervergütung oder Ausfuhrzuschuß) sowie auf gestundete, nicht eher alsan - 18. fällig werdende derartige Steuer statt baarer Zahlung in Anrechnung gebracht oder auch 0. 189 ab bei dem Haupt:t:. -Amt zu . baar erhoben werden. Die Anrechnung des vorbezeichneten Betrages auf ge- stundete, noch nicht sällige Steuer erfolgt nur unter der Voraussetzung, daß nicht die Anrechnungsfähigkeit dieser Art durch Bekanntmachung des Reichskanzlers zeitweilig für ausgeschlossen erklärt ist. Die Gültigkeit dieses Ausfuhr- zuschußscheines erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Beginn des auf die Ausfertigung folgenden Monats an gerechnet. Im Falle des Verlorengehens dieses Scheines ist ein gerichtliches Aufgebotsverfahren mit den gesetzlich an ein solches geknüpsten Wirkungen unzulässig. „den . ten 189—. (Benennung der Direktivbehörde.) (Stempel.) (Unterschrift.) Ausgefertigt: (Nameeennn , , :, (Dienststellung) Zahlungsbedingungen. Der Inhaber dieses Scheines hat, wenn er die Vergütung baar zu erheben oder einer Reichsbankanstalt zur Gutschrift auf Giro-Konto zu überweisen beabsichtigt, die von ihm gewünschte Art der Realisirung des Scheines und den Tag der Erhebung beziehungsweise der Ueberweisung mindestens —— — Tage vorher dem obengenannten Hauptamt anzumelden. 2. Bei gleichzeitiger Einreichung von mehr als drei Ausfuhrscheinen ist ein nach den Ausfertigungsstellen und der Nummerfolge der Scheine geordnetes Verzeichniß derselben mit vorzulegen. 57