— 371 — Muster 29. Einsendungstermin: für die Hauptämter an die Direktivbehörden Direktivbezirk der 1. September. Hauptamtsbezirk 2 Hebersicht über die Verarbeitung von Rüben zur Zuckerbereitung im Betriebsjahre 18 O Anleitung. In der Uebersicht, die in doppelter Ausfertigung an die Direktivbehörde einzureichen ist, sind die Rübenzucker- fabriken des Hauptamtsbezirks unter fortlaufenden Nummern einzeln aufzuführen. Auch sind die vorgeschriebenen Angaben für jede einzelne Fabrik durch alle Spalten hindurch zu machen. Das Saftgewinnungsverfahren ist in der betreffenden Spalte (6 bis 8) mit einer 1 auf der Linie anzuschreiben, damit bei der Summe ersehen werden kann, wie viele Fabriken mit den einzelnen Verfahren gearbeitet haben. In Spalte 9 ist das Datum des Betriebsanfangs und das der Betriebseinstellung einzusetzen. In Spalte 12 sind die von den Fabrikaktionären nach Maßgabe ihrer vertragsmäßigen Verpflichtung gelieferten Rüben (die sogenannten Pflichtrüben) zu verzeichnen. In Spalte 13 sind sowohl die von Nichtaktionären angekauften, wie auch die von den Aktionären über ihre vertragsmäßige Verpflichtung hinaus gelieferten Rüben (die sogenannten Ueberrüben) anzugeben. Die Mengen in den Spalten 11 bis 14 sind in vollen Tonnen (1000 kg), die Flächen in den Spalten 15 bis 18 in vollen Hektar anzuschreiben, derart, daß Mengen von weniger als 500 kg und Flächen von weniger als 50 à unberücksichtigt bleiben, Mengen von 500 kg und darüber oder Flächen von 50 a und darüber = 1 Tonne oder 1 ha gesetzt werden. In einem Begleitberichte sind die während der Betriebsperiode hinsichtlich der Rübenzuckerindustrie gesammelten Erfahrungen und Wahrnehmungen darzustellen. Darin sind namentlich die folgenden Punkte zu besprechen: a) Gründe der Zu= oder Abnahme der Rübenzuckerproduktion; b Rülenkan, und Ergebnisse der Rübenernte, Zuckergehalt der geernteten Rüben, Erwerb der Rüben durch ie Fabriken; e) wesentliche Neuerungen in der Gewinnung und Verarbeitung des Rübensaftes; ch Schilberung etwaiger neuer Melasse-Entzuckerungsverfahren, Gründe der Zu= oder Abnahme der Melasse- tzuckerung: e) Angaben über das Rendement des zum Verkauf hergestellten Rohzuckers; f)Verwerthung der Abfälle von der Rübenverarbeitung und der Melasse-Entzuckerung; 8) Gründe des Steigens oder Fallens der Zucker= und Melassepreise, Verhältnisse des Zuckerexports. Die Uebersicht der Direktivbehörde wird summarisch nach Hauptamtsbezirken aufgestellt. Hierbei erhält die Spalte 2 des Formulars die Ueberschrift: „Hauptamtsbezirk“ und Spalte 3: „Zahl der im Betriebe gewesenen Rübenzuckerfabriken“". Bei Einsendung der Uebersicht an das Kaiserliche Statistische Amt ist je ein Exemplar der hauptamtlichen Uebersichten beizuschließen.