— 388 — Muster 1 Einzusenden der Nachweisungen über Branntweinbesteuerung. von den Direktiovbehörden an das Kaiserliche Statistische Amt bis zum 10. jedes Monats. Nachweisung über die Branntweinerzeugung und den Branntweinverbrauch sowie über den Bestand in- ländischen Branntweins für den Monat 18 Menge 1. 2. 8. 4. des nach Ent- des zu des am Schlusse des Verwaltungs- des richtung der Ver= gewerblichen u. s. w. é!„ boönungemonan. Be- Bezirk. hergestellten branhsabgaben. Zwecken steuerfrei Reinigungsanstalten merkungen. Branntweins. gesetzten Brannt- verabfolgten Brannt-, unter steuerlicher weins. weins. Kontrole verbliebenen Bestandes. Hektoliter reinen Alkohols. An Verbrauchsabgabe sind in den Heberegistern zur Anschreibung gekommen: nach dem Satze von 50 Pf. für 1 Liter — 2 - - - 70 - -v" 1 - . . k . . . . * * zusammen A. Pf. Ab der Betrag der auf Branntweinsteuer aller Art in Anrechnung ge- nommenen Berechtigungsscheine bleibt Solleinnahhen A. Pf.