— 399 — Muster 6 Direktivbezirkr.. der Nachweisungen über Branntweinbesteuerung. Hauptamtsbezirk (Die von den Hauptämtern bis zum 1. Dezember vorzulegende Nachweisung hat sich auf den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktivbehörden bis zum 15. Januar an das Kaiserliche Statistische Amt einzusendende auf den ganzen Direktiobezirk zu beziehen.) Betriebsjahr 18/ Erhobene und vergütete Branntweinstener. Anleitung. 1. In den Spalten 1 bis 15 auf Seite 16, 1 bis 7 und 12 bis 19 auf Seite 17 sowie 1 bis 21 auf Seite 18 sind die Soll-Einnahmen einschließlich der Register-Defekte und abzüglich der Restitutionen und Register-Vergütungen, ferner die im Laufe des Betriebsjahres wirklich bezahlten oder auf zu entrichtende Branntweinsteuer in Anrechnung genommenen Vergütungen u. s. w. anzugeben in genauer Uebereinstimmung mit den entsprechenden vierteljährlichen Einnahme-Uebersichten. Ebenso ist die Uebereinstimmung der nachrichtlichen Angaben in den Spalten 16 bis 20 auf Seite 16, 8 bis 11 auf Seite 17 und 22 auf Seite 18 mit den entsprechenden Angaben in den vierteljährlichen Ein- nahme-lebersichten erforderlich. 2. Alle Beträge sind auf volle Mark abzurunden und hierbei überschießende Beträge von weniger als 50 Pf. außer Betracht zu lassen, solche von 50 Pf. und darüber = 1 .¾ zu setzen.