Muster 9 der Nachweisungen über Branntweinbesteuerung. 405 Direktivbezirk Hauptamtsbezirk .. (Die von den Hauptämtern bis zum 1. 1. Dezember Betriebsjahr 18 vorzulegende Nachweisung hat sich auf den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktiobehörden bis zum 15. Januar an das Kaiserliche Statistische Amt einzusendende auf den ganzen Direktivbezirk zu beziehen.) 5% Steuerfreie Niederlegung von Branntwein. Die Einträge in den Spalten 3 bis 7 müssen mit den betreffenden Niederlage= oder Reinigungsregistern übereinstimmen. Sämmtliche in der Nachweisung anzuschreibende Mengen reinen Alkohols sind ohne Dezimalen in vollen Hektolitern zu verzeichnen. Betracht zu lassen, solche von 50 Liter und darüber auf ganze Hektoliter abzurunden. Ueberschießende Mengen von weniger als 50 Liter sind bei der Anschreibung außer In den in Spalten 1 und 2 aufgeführten Niederlagen betrug an unversteuertem Branntwein Zahl wurden an Gattungen der Niederlagen, ; der reai 1 gister- der register- in welchen inländischer Branntwein steuerfrei deeser mäßige Be- „der Zugang nder Abgang mäßige Be- Fehlmengen h stand am im Laufe des im Laufe des land am steuerfrei ab- gelagert worden ist. Nieder- Anfang des Betriebs- Betriebs. Schlusse des s« l Betrübs- jahres (An- jahres (Ab.]Betriebs-geschrieben agen. jahres schreibung) schreibung) jahres Hektoliter reinen Alkohols. 1. 2. 3. 4. 1 5. I 6. l 7. a) Oeffentliche Niederlagen für unverzollte Waaren b) Oeffentliche Niederlagen für Branntwein Z) Privattheilungslager 4) Andere Privatlager unter aemtlichem 2 Mit- verschluß. . . e) Branntwein-Reinigungsanstalten —