— 418 — Das Steueramt J. zu Rheinsberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Prenzlau ist in ein Steueramt II. und das Nebenzollamt Il. zu Heinersdorf im Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde in ein Nebenzollamt J. umgewandelt und letzterem die Befugniß zur Abfertigung des Eisenbahnverkehrs und zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und lI ertheilt worden. Die dem Steueramt J. zu Lüdenscheid im Bezirk des Hauptsteueramts zu Iserlohn beigelegte Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I behufs der Wiederausfuhr der von der Firma E. Huck zu Lüdenscheid aus dem Auslande zur Reparatur eingeführten, aus der Fabrik dieser Firma herrührenden Waaren ist auf alle für dieselbe aus dem Auslande zur Reparatur eingegangenen und nach erfolgter Reparatur wieder ausgehenden Waaren ausgedehnt worden. Es ist ertheilt worden: dem Nebenzollamt II. zu Ekensund im Bezirk des Hauptzollamts zu Flensburg die Befugniß zur Abfertigung von Getreide, welches mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr angemeldet wird, dem Steueramt I. zu Kellinghusen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Itzehoe die allgemeine Befugniß zur Erledigung von Zoll-Begleitscheinen ll, dem Steueramt I. zu Peine im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I! über Rohpetroleum, Rohnaphta und Mineralöl-Rückstände, die für die daselbst belegene Mineralöl-Raffinerie der Firma F. Saigge & Co. eingehen, einschließlich derartiger Sendungen unter Eisenbahnwagenverschluß, dem Steueramt I. zu Mülheim a#Rhein im Bezirk des Hauptsteueramts für inländische Gegen- stände zu Cöln die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über mineralische Schmieröle, dem Steueramt l. zu Höchst aMain im Bezirk des Hauptsteueramts zu Biebrich die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Reisegepäck und die mit demselben eingehenden zollpflichtigen nicht zum Handel bestimmten Waaren, dem Nebenzollamt I. zu Herzogenrath im Bezirk des Hauptzollamts zu Aachen die Befugniß zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Steuervergütung zur Ausfuhr angemeldeten Zuckerfabrikate sowie des mit dem Anspruch auf Ausfuhrzuschuß auszuführenden Zuckers und dem Steueramt J. zu Paderborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lemgo die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Tarifnummern 24 und 27. Im Königreich Bayern. Der Aufschlag-Einnehmerei zu Gundelfingen im Bezirk des Hauptzollamts zu Memmingen ist die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben, zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Malz- aufschlagvergütung ausgehendem Bier, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen und dem Nebenzollamt zu Erlangen im Bezirk des Hauptzollamts zu Fürth die Befugniß zur Erledi- gung und Ausfertigung von Begleitscheinen I über die für die elektrotechnische Fabrik der Firma Reininger, Gebbert & Schall daselbst zur Reparatur und demnächstigen Wiederausfuhr eingehenden Gegenstände ertheilt worden. Im Königreich Sachsen. An dem König Albert-Hafen in Dresden ist eine dem Hauptsteueramt zu Dresden unterstellte Abfertigungsstelle unter der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle am König Albert-Hafen“ errichtet worden, welcher dieselben Abfertigungsbefugnisse wie dem genannten Hauptamt beigelegt worden find. Dem Nebenzollamt lI. zu Deutsch-Neudorf im Bezirk des Hauptsteueramts zu Freiberg ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter und -Stengel und dem Untersteueramt zu Mittweida in demselben Hauptamtsbezirk die Befugniß zur Erledigung von Begleit- scheinen II über inländisches Salz beigelegt worden. Im Großherzogthum Baden. Die Zollabfertigungsstelle am Bahnhof in Stühlingen ist zur Abfertigung der unter die Tarifnummer 2c 1—3 fallenden Waaren zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummer er- mächtigt worden. Im Großherzogthum Hessen. Zu Monsheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Worms ist eine Uebergangsstelle mit der Befugniß zur Eingangsrevision von übergangssteuerpflichtigem Bier errichtet worden.