432 Umstehend bezeichnete Person ist weiter verurtheilt worden? nach Mittheilung von Auenzeche l am durch wegen auf Grund von l zu I Umriss-unentwi-dekzkcgistekbehöroealleipäkermitgetheilte-IBestrafungemoondckmittheicendensehökdedlebeidekReglsiekbehökdenochnicht registririen Vorbestrafungen eingetragen werden.