— 461 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — — — — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. Berlin, Freitag, den 28. August 1896. à-l 37. Inhalt: 1. Marine und Schiffahrt: Führung des Eisernen zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und der * saüllderputschen gondelenahte — Fftli Republik Chllll 462 des Handbuchs für die deutsche Handelsmarine für 1896; 6 6( Pahrscheinen des Nautischn Jahrbuchs für das 3 Sonsulat-ee. Wa Ermächtigung 8 ——— Ms—— 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 2. Handels= und Gewerbe = Wesen: Verlängerung des Freundschafts--, Handels= und Schiffahrtsvertrages Reichsgebiit... 463 1. Marine und Schiffahrt. Mit Bezug auf den Allerhöchsten Erlaß über die Führung des Eisernen Kreuzes auf der deutschen Handelsflagge vom 1. Juli d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 181) wird das von Seiner Moajestät dem Kaiser genehmigte Muster der mit jenem Abzeichen versehenen Handelsflagge in der Anlage bekannt gegeben. Es beträgt a) der Durchmesser des Eisernen Kreuzes fünf neuntel der Höhe der Flagge, b) die Höhe der in den schwarzen und in den rothen Streifen der Flagge übergreifenden Theile des Eisernen Kreuzes ein fünftel des Durchmessers des letzteren, e) die Breite des weißen Randes des Eisernen Kreuzes ein dreißigstel des Durchmessers des letzteren. Das Abzeichen darf in der Gösch nicht geführt werden. Berlin, den 16. August 1896. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v. Boetticher. Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Handbuch für die deutsche Handels- marine auf das Jahr 1896" ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin soeben erschienen und im Buchhandel zum Preise von 7,00 JX für das Exemplar zu beziehen. Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder- verküufern zum Preise von 5,,5 J/ für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. 74