— 479 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben um Reichsamt des Innern. —.... ——— — Bu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XXIV. dahrgang. Berlin, Freitag, den 25. September 1896. S41. Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- 3. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande nahme von Civilstands-Aken: Seite 479 oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 481 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem vom 1. April 1896 bis Ende August 1896. 480 Neichsgebetti 482 1. Kon sulat Wesen. Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Bahia, Vize-Konsul Mertens, ist auf Grund des §F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem als Geschäftsträger mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Ministerresidenten in Bangkok beauftragten Kaiserlichen Konsul von Hartmann ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Königreich Siam und für die Dauer seiner dortigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Neichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vor- zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 78