— 481 — 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreich Preußen. Es ist ertheilt worden: dem Steueramt I. zu Coesfeld im Bezirk des Hauptzollamts zu Vreden die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über ungefärbtes, unbedrucktes, ungebleichtes Kokosgarn, welches auf Erlaubnißschein für den Kaufmann B. Wichmann daselbst eingeht und zur Herstellung von Matten unter Kontrole bestimmt ist, s dem Steueramt l. zu Tangermünde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stendal die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1I über inländisches Salz für die Knochenentfettungsanstalt des Fabrik- besitzers Neldert daselbst, " dem Steueramt I. zu Darkehmen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Gumbinnen die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über in= und ausländisches Salz, der Zollabsertigungsstelle am Bahnhof zu Halle a. S. die Befugniß zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Gewährung der Abgaben-Vergütung zur Ausfuhr angemeldeten Kakaowaaren, dem Steueramt I. zu Züllichau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Crossen die Abfertigungs- befugnisse einer Zuckersteuerstelle und dem Steueramt I. zu Finsterwalde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lübben die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1! über das für den Seifenfabrikanten Thierack daselbst in Fässern eingehende Baumwollensamenöl. Im Königreich Bayern. Der neuerrichteten Aufschlag-Einnehmerei zu Kaltenbrunn im Bezirk des Hauptzollamts zu Bayreuth ist die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I über inländischen Branntwein beigelegt worden. Im Königreich Württemberg. Zu Meimsheim, Brackenheim, Frauenzimmern und Güglingen im Bezirk des Kameral- amts zu Güglingen und zu Thamm im Bezirk des Kameralamts zu Ludwigsburg sind Grenzsteuerämter mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes Malz errichtet worden. Im Großherzogthum Baden. Der Steuer-Einnehmerei zu Grünwinkel im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe ist die Ermächtigung zur Abfertigung von Bier, welches zur Ausfuhr in Eisenbahnwagen unter Bleiverschluß mit dem Anspruch auf Steuervergütung angemeldet wird, und der Steuer-Einnehmerei zu Odenheim im Bezirk des Finanzamts zu Bruchsal die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I über inländischen Branntwein ertheilt worden. Im Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. Dem Steueramt in Friedland im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neubrandenburg ist die Be- fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Nummern 25b und 25 m1 des Zolltarifs beigelegt worden. Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg. Das Hauptzollamt Meyerstraße ist zur Untersuchung der deklarirten Verschnitt-Weine und -Moste auf ihre Eigenschaft als solche ermächtigt worden. 78“