— 592 — Hinweisung Hinweisunz Laufende auf die Laufende auf die Benennung der Waaren. Nummer Benennung der Waaren. Nummer Nr. des Nr. des # Zolltarifs. Zolltarifs. 1. 2. 3. 1. 2. 8. 702. Kandis und Zucker in weißen vollen Die seitherige Anmerkung zu harten Broten, Blöcken, Platten, den Nummern 760, 762 und 764 Stangen oder Würfeln oder in ist zu streichen. weißen harten durchscheinenden 90)766. Mineralöl (mit Ausnahme der Stein- Krystallen von mindestens 99½ T kohlentheeröle), für andere gewerb- Prozent Zuckergehalt, alle diese D liche Zwecke als die Schmieröl-, Zucker auch nach Zerkleinerung Leuchtöl= oder Leuchtgasfabrika- unter steueramtlicher Aufsicht 251 1 tion, unter Kontrole der Verwen- 1) 703. Alle übrigen Zucker von mindest dung: in inländischen Be- 98 ween Zucker von bestens „ triebsanstalten gewonnen.9 Anm. 1 « Die seitherige Anmerkung zu 2704. Zucker ohne Ausfuhrzuschuß. „ 766 ist seiherige u ∆ 721 3. Oleomargain 25 und 5) 768. Mineralöl (mit Ausnahme der Stein- kohlentheeröle), für die Reini- gung, Raffinirung oder Destillirung (einschließlich der 721b.|Schweineschmalz: 1 Fabrikation von Vaselinöl und I l 7210.Gänfeschmalz. .... 7216.AnderefchmalzartigeFette,als-: Sparfett (Kunstspeisefett), Rinds- mark (beef marrow), mit Aus- nahme von Lanolin ")0760. Petroleum raffinirt: in inländischen Betriebsanstalten raffinirt und nach Maßgabe der Bestimmungen zu Zolltarifnummer 29 Anm. 3 wie ausländisches verzollt. 29# l s. 8) 762. Petroleumdestillate, andere (auch i l « « Vaselin) in inländischen Be- triebsanstalten bestimmt, unter Kontrole der Verwendung9 Anm. 3 ) 769. Benzin, Ligroin, Petroleumäther und andere Petroleumdestillate, deren Siedepunkt unter 1500 C liegt, in inländischen Betriebs- anstalten aus Mineralöl ge- wonnen und nach Maßgabe der Bestimmungen zu Zolltarif- nummer 29 Anm. 3 unter Kontrole der Verwendung, auf Erlaub- nißschein zollken abgelassen „ Die seitherige Anmerkung zu 769 ist zu streichen. .—— —..— 7) Rohnaphta): in inländischen Betriebsanstalten aus Mine- ralöl hergestellt und nach Maß- gabe der Bestimmungen zu Zoll- tarifnummer 29 Anm. 3 wie aus- ländische verzollt. ..... .. « «8398·Gänfelebende.......37a 3)764.Schmierole,mmeraltsche:Intnläm «- dischen Betriebsanstalten als 859u. Haushüher lauch Kapaunen, Pou- Raffinerieprodukt gewonnen und « arden), ebene 7 nach Maßgabe der Bestimmungen 839e.Sonstiges Federvieh, lebendse „ zu Zolltarifnummer 29 Anm. 3 344. Thiere, nicht besonders genannt; wie ausländische verzollt 295 UM Federwild, lebendes „ 1) Diese Nummern gelten nur für die Ausfuhr von zollinländischem Zucker aus dem freien Verkehr oder aus Niederlagen. Die in Anwendung gebrachten Ausfuhrzuschußsätze sind in den Verkehrsnachweisungen IV anzugeben. () Diese Nummer gilt nur für die Ausfuhr von zollinländischem Zucker aus dem freien Verkehr oder aus Niederlagen. 3) Diese Nummern dienen nur für die Mittheilung der verzollten Mengen von Waaren des Veredelungsverkehrs zum Zweck der Zollertragsberechnung und für den Nachweis der Ausfuhr im Veredelungsverkehr. ") Die unter diese Nummern fallenden zollfreien Fabrikate sind nachrichtlich in die Uebersicht zum Zweck der Zollertragsberech- nung mit aufzunehmen. 5) Die Nummer gilt nur für die Einfuhr.