— 615 — Aulage 2. Bestimmungen über die Abaaben-Erhebung auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal. Abschnitt J. „Tarife.“ I. Tarif für die Fahrt auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal. Für die Fahrt durch den Kaiser Wilhelm-Kanal werden von sämmtlichen Fahrzeugen, mit Ausnahme der zur Kaiserlichen Marine und zur Kanalverwaltung gehörigen, Abgaben nach folgenden Sätzen erhoben: A. Von beladenen Fahrzeugen. 1. Im Durchgangsverkehr (von der Elbe zur Kieler Föhrde oder umgekehrt.) Mark a) im allgemeinen Durchgangsverkehr für die ersten 400 Registertons Netto ie ....... 0,60 für die überschießenden, bis einschließlich 600 Registertons Netio je ....... 0,40 für die weiter überschießenden, bis einschließlich 800 Registertons Netto ie .... 0,30 für die weiter überschießenden Registertons Netto le .... 0,20 mindestens abern . 110,00 b) im deutschen Küstenfrachtverkehr (Gesetz vom 22. Mai 1881 — Reichs-Gesetzbl. S. 97 ) bei einer Schiffsgröße bis zu 50 Registertons Netto einschließlich, für jede Negisterton Netto 0,40 mindestens aber 6,00 2. Im Theilstreckenverkehr (von der Elbe oder der Ostsee nach einem Plate am Kanal oder umgekehrt oder zwischen Plätzen am Kanal) für jede Registerton Netto a) für das Passiren einer der Endschleusen ........ 0,20 b) für jede Strecke von 5 km (angefangene für voll gerechnet). ........ 0,01 mindestens aber, wenn eine Endschleuse passirt ist ........ 4,00 sonstt . ........ 100 mit folgenden Ausnahnien: 4) Fahrzeuge im Küstenfrachtverkehr (Gesetz vom 22. Mai 1881 — Reichs-Gesetzbl. S. 97 —) bis 50 Registertons Netto Siefrt zahlen für jede Registerton Netto: I. Tarifs um 10 Vrozent erhöht. für das Passiren einer der Endschleusen ...... 0,10 b) für jede Strecke von 5 km (angefangene für voll gerechnet). ...... 0,01 nnndestensabe1,wennemeEndschleusepasiirttst.....»... 3,00 sonst 1,00 6) Fahrzeuge, die nachweislich an einem der durch den Kanal abgeschnitienen Wasser- afr der Burg-Kudensee'er Niederung beheimathet sind, zahlen für die Strecke von der Elbe bis km 23 einschließlich überhaupt Monate Oktober bis rinschlirßlich März l den die Abgabensätze des für jede Registerton Netto ............ 0,10 mindestens aber 1,00 7) Kleinere offene nur durch Ruder oder Segel zu bewegende Booie sahren im Kanal frei, für das Passiren einer der Endschleusen zahlen sie. . . .. ... 1,00 B. Von leeren oder in Ballast laufenden Fahrzeugen nach den um 20 Prozent verminderten Sätzen zu 1 und 2, unbeschadet der dort festgesetzten Mindestabgaben. Während « 101