14 “ Altersgrenze, bis zu welcher Bezeichnung der Behörde, Bezeichnun Bezeichnung u w an welche die Bewerbungen zeich ¾l der Siellen, welche vorngs- Militär- zu richten sind, soweit nicht der , atzwgrtermdenVakanzanmeldungenBemerkungen. . WHEMUMAXUWUWEMMbetucklichtigtandereAnstellungsbehötden Eisenbahn. .. . zu besetzen sind. werden anedrücklich bezeichnet müssen. werden. V. Grohherzogthium Helsen, 1.Hessische Ludwigs- Eisenbahn (für Stationsdiener, Bahnwärter,! Eine Alters.Verwaltun#srath der Hessi.)) Die Badn- die Strecken Lampertheimbadische Grenze gegen Mannheim und Biblis - preußische Grenze zegen Frankfurt a. M., Lampertheim- Worms. Erbach badische Grenze gegen Eberbach und Babenhausen- preußische Grenze gegen Hanau). 2. Nebenbahnen: a) Darmstädter Dampfstraßen- bahnen. b) Mainzer Vorortbahnen. Jc) Mannheim-Weinheim Hei- delberg Mannheimer Eisen- bahn (für die hessische Strecke). d) Reinheim-Reichelsheim. ee) Osthofen-Westhofen. f) Sprendlingen- Wöllstein. x) Worms Offstein 'Weichenwärter, Stations. aufseher, Magazinauf. seber, Lademeister, Tele- graphisten, LBillet= und Gepäckexpedienten, 1Güter- expedienten bezw. Gehül- fen, Stationsverwalter II. und III. Klasse, 1Sta- tionsassistenten, 1Sta- tionsgehülfen bezw. Diur- nisten, Zugführer, Kon- dukteure, oWagenwärter, # Wagenaufseher, Bremser. Weichenwärter, Stations. wärter, Schaffner. Subaltern= und Unterbeamte. Wie zu b. Stationsassistenten, Sta- tionsaufseher, Zugführer, Schaffner, Weichenwärter, Bahnwärter. grenze ist für die hessischen Strecken nicht festgesept. 40 Jahre. 40 10 40 schen Ludwigs-Eisenbahn= gesellschaft zu Mainz. Direktion der süddeutschen Eisenbahngesellschaft zu Darmstadt. Bau= und Betriebsverwaltung für süddeutsche Neben- bahnen zu Karlsruhe. wie zu a und b. und Weichen- wärter finden nur daun Berück. sichtigung, wenn sie längere Zeit bei der Unter- daltung und Er- neuerung des Oberrauesl, so- wie im Bahn- bewachungs- und Signaldienst einer im Betrirbe befindlichen Bahn- tbätig oder beim Eisenbabn- Neu- bau besckäftigt gewesen sind. 1) Zur Erlangung der mit Fbe- zeichneten Stel- len ist eine Prü- fung erforder- lich; diese Stel- len werden nur zur Hälfte mit Militäran= wärtern beses. o) Die Wagen- wärter= und Wagenauf- seher-Stellen sind den mi! tech- nischer Vorbil- dung versehenen Militäranwär- tern vorbehalten. Bei der Besetzung sind die für den. Staateeisenbahn- dienst in dieser Beziebung, ins- besondere bezüg- lich der Ermitte- lung der Militär- anwärter be- stehenden und noch zu erlafssen- den Vorschriften zur Anwendung zu bringen. Wie zu a. Wic zu à. Dabei soll Siellen. anwärtern bef. sischer Staais- angehörigkeit vor allen übrigen der Verzug gegeben werden. 0rn zu c.