Bezeichnung der Eisenbahn. — — —— — Bezeichnung der Stellen, welche voriugs. weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welche Militär. anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behörde. an welche die Vewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungabehörden auedrucklich bezeichnet werden. r Bemerkungen. VI. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 1. Boizenburger Stadt- und Hafen- babn. 2. Wismar-Karower Eisenbahn. Subaltern- und Unterbeamte. Zugführer, Schaffner, Brem- ser, Weichensteller, Strecken- wärter. 37 Jahre. 37 Vorstand der Boizenburger Stadt. und Hafenbahn zu Boizenburg a. E. Großherzogliche General. Eisenbahndirektion zu Schwerin. VII. Großherzogthum Sachsen. 1. Feldabahn. 2. Weimar - Berka - Blankenhainer Eisenbahn. Zugführer, Expedienten (Sta- lonsvorsteter), Büreau= und Expeditionsgehülfen. Zugführer, Schaffner (zug- ührender), Weichensteller, Bremser, Bahn= und andere Wärter, Wächter. 40 Jahre. 40 Betriebsverwaltung der Felda- bahn zu Dermbach. Betriebsverwaltung Thürin- gischer Nebenbahnen zu Weimar. l Bei der Besetzung sind die für den Staatsdienst in dieser Beziehung, insbesondere be- züglich der Er- mlitelung der Mi- litäranwärter be- stehenden und noch u erlassenden Forschristen in Anwendung zu bringen (vergl. das Publikandum vom 22. September 1882, betreffend die Im Bundes- rath vereinbarten Grundsäße für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten- stellen bei Reichs= und Staatsbehörden mit Militäran- wärtern). den Stationsaufseher, Stationswärter (letztere lediglich #im Stationsdleuft und Erxpeditions= dienst beschäftigte Beamte) sind zu zwei Dritteln, alle übrigen Sub- altern= und Un- terbeamtenstellen, für welche beson- dere gbhusch Kenntnisse nicht erforderlich sind, ausschließlich mit Militärs zu besetzen.