XXV. Jahrgang. 43 Tentral-Slatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. —————— Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. Berlin, Freitag, den 12. Februar 1897. A## 6. Zubalt: 1. Versicherungs-Wesen: Errichtung eines zweiten 2 ——6 * OJ. Schiedsgerichts für den Bezirk der hessischen land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft Seite 13 Bank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Januar 189997 .... Seite 41 Zoll= und Steuer-Wesen: Beschluß des Bunderraths, betreffend die Verarbeitung selbstgewonnener nicht- mehliger Stoffe in landwirthschaftlichen Brennereien; *l .Konsulat-Wesen: . Polizei-Wesen: — Steuerliche Behandlung der Weinbrennereien; — Vorschriften, betreffend die Abänderung des Branntwein- Niederlage-Regulatis 40656 Ernennung; — Entlassung; — Ein- ziehung eines Vize-Konsulats; — Exequatur-Ertheilung 56 Ausweisung von Ausländern aus dem Neichsgebiet ........ l.Versicherungs-Wesen. Auf Grund des 8. 50 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 132) hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 21. Januar 1897 beschlossen, daß für den Bezirk der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft des Großherzog-= thums Hessen neben dem seitherigen Schiedsgericht in Darmstadt ein zweites Schiedsgericht zu errichten und die Bestimmung des örtlichen Bezirkes dieses Schiedsgerichts sowie des Zeitpunktes, an welchem es in Wirksamkeit tritt, der Großherzoglich hessischen Regierung zu überlassen ist. Berlin, den 4. Februar 1897. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Woedtke.