— 71 Tentral-Blatt für das Deutsche Re Herausgegeben im Reichsamt des Innern. ——.———————————- Zu beztiehen durch alle Postanstalten und SLuchhandlungen. XXV. Berlin, Freitag, den 12. März 1897. A 10. Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Ermächtigung des Konsuls in Cairo zur Ausstellung von Leichenpässen Seite 71 2. Kolonial-Wesen: Geschäftsordnung der Disziplinar- behörden für die Schutzggebiete 72 3. Pin Aenderungen in dem Verzeichniß der zur nziehun 8 von Gerichtskosten bestimmten Stellen 76 ulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten; — L — Cxequatur-Ertheilung 176 5. Zoll= und Stener-Wesen: Ergänzung der Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von undenaturirtem Branntwein zu Heil= 2c. Zwecken, sowie der weiteren Bestimmungen zur Ausführung des Branntweinsteuer- gesetzes; — Uebertragung der einem Hauptamt ertheilten Befugniß zur Abfertigung von Waaren an die demselben untergebenen selbständigen Abfertigungsstellen; — Charaktererhöhung eines Stations-Kontroleurs 76 Marine und Schiffahrt: Erscheinen des ersten Heftes zwölften Bandes der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter und des Negisters der Entscheidungen zum elften Bande 78 7. Polizei-Wesen: Ausweisung v von Ausländern aus dem Rei egebiet. . BquWefm Status der t deuischen Motenbanten en Februar 1877 80 1. Eisenbahn-Wesen. Unter Bezugnahme auf §F. 42 Ziffer 4 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 15. November 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen- pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen, ) auch der Kaiserliche Konsul in Cairo ermächtigt worden ist. Berlin, den 6. März 1897. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v. Boetticher. *) Vgl. Bekanntmachung vom 20. September 1888 (Central-Blatt S. 889). 13