Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Zuchhandlungen. XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. April 1897. O14. 4% Inhalt: 1. Versicherungs-Wesen: Ausscheiden der Betriebe 3. Justiz-Wesen: Aenderung in dem Verzeichniß der zur der Feldspathbrüche aus der Töpferei-Berufsgenossen- Einkebung von Gerichtskosten bestimmten Stellen. 96 schaft und ihre Zuweisung zur Steinbruchs-Berufs- 4. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten 96 genossenschftt: . Seite 93 5. Zoll= und Steuer-Wesen: Nangerhöhungen zweier 2“ Stations-Kontrolrer 96 *r Bank Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem März 1897 .. .. . 94 Reichsgebiet... . 96 1. Versicherungs-Wesen. Bekanntmachung, betreffend das Ausscheiden der Betriebe der Feldspathbrüche aus der Töpferei-Berufs- genossenschaft und ihre Zuweisung zur Steinbruchs-Berufsgenossenschaft. Vom 2. April 1897. Auf Grund des 5§. 31 Ziffer 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 hat der Bundesrath beschlossen, nach dem übereinstimmenden Beschlusse der betheiligten Genossenschafts-Versamm- lungen zu genehmigen, daß die Betriebe der Feldspathbrüche aus der Töpferei-Berufsgenossenschaft ausgeschieden und der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft zugewiesen werden, sowie daß diese Veränderung vom 1. Januar 1897 an in Kraft tritt. Berlin, den 2. April 1897. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Woedtke. 18