— 109 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Bu beziehen durch alle Postanstalten und BZuchhandlungen. 1 . S XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. April 1897. S17. iI(H ZB [ B MVYWm„(ÄWT □BMDT[ — rnahme v Civilstands-Akten; — Todesfall; — Inhalt: 1. Allgemeine Berwaltungs-Sachen: Bekannt- Exrquatur-Ertheilung sands-alten; — 2 # eoll 110 machung, betreffend die den mittleren und unteren Be- 3. Zoll= und Stener-Wesen: Bestimmungen über den zoll- amten der Verwaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals bei freien Einlaß der von dem internationalen landwirth- der Beschäfligung im Loots-, Fahr-, Bagger= und chaftlichen Maschinenmarkt in Wien zurückgelangenden Streckenaufsichtsdienst zu gewährenden Vergütungen schaftlich cch zuruckgelang deutschen Güter; — Rangerhöhung eines Stations- Seite 109 1 ontroleur ....... L..... 111 2. Konfulat. .— -- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem salnt-Wesen: Ernennungen= — Ermächtigung urr Feichsgebee. 112 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Bekanntmachung, betreffend die den mittleren nuud unteren Beamten der Verwaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals bei der Beschäftigung im Loots-, Fahr-, Vagger= und Streckenaufsichtsdienst zu gewährenden Vergütungen. Auf Grund des F§. 5 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der Verwaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals vom 24. Februar 1897, (Reichs-Gesetzbl. S. 19) bestimme ich das Folgende: 8. 1 Die Lootsen sowie die Besatzung der Schleppdampfer, Dampfbagger, Dampfprähme und sonstiger Dienstfahrzeuge erhalten für die Beschäftigung im Loots-, Fahr= und Baggerdienst keine Tagegelder und Fuhrkosten nach Maßgabe der Kaiserlichen Verordnung vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 249). An Stelle derselben werden ihnen bei einer ununterbrochen mindestens 8 Stunden andauernden dienstlichen Beschäftigung außerhalb ihres dienstlichen Wohnorts Tage= und Nachtgelder nach den in den folgenden Paragraphen aufgeführten Sätzen gewährt. S. 2. An Tagegeldern erhalten, sofern sie einer Schiffsmess nicht angehören: 1. Baggermeister für den Tag . 1MA. 2. Lootsen, Schiffsführer, Stuerleue Wiaschinisten und Waschinisen- asjstenten für Tag ... .. 0-75 21