Anhang Ur. 24 des Central-Blatts für das Deutsche Rrich. Berlin, Freitag, den 18. Juni 1897. Militär--Wesen. Gesammtuverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen berechtigt sind. Bemerkungen: 1. Die mit '“ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c oder C. c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind besugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Uerberlsicht. Oeffentliche Lehranstalten. eelte Progymnasien (C. a). Z Gymnasien (A. . . .... 180 NRaalschulen (C. p)j.. .... Real-Gymnasien (A. b). . . . .. . . 185 Real-Progymnasien (C. c) .. ... Ober-Realschulen(h.c)....-. ...186.HöhercVütgerfchulkn(C.d)......... Progymnasien(B.-).... .... 187 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C.e) . .. Realschulen(B.b)...-......... 187"AndereöffentlicheLehranstalten(C.f)...... RealsProgymnafien(B.(-).... . ..188Privat-Lehranstalten.......... 33 tilitärdienst Seite 188 189 191 192 193 195 195