— 317 — e) Cacaowaaren die Hauptzollämter Jonas und Entenwärder, die Zollabfertigungsstellen St. Pauli, Fährcanal, Vorsetzen, Baumwall, Kehrwieder, Auf dem Sande, Brook, Berliner Bahnhof, Lübecker Bahnhof, Venloer Bahnhof, Brookthorhafen, Meyerstraße, Südbahnhof, die Zollassistenturen Hafenthor und Kuhwärder und das Nebenzollamt l. zu Cuxhaven; #ur Erhebung des Spielkartenstempels und Abstempelung der von Reisenden oder Schiffern eingeführten pielkarten das Nebenzollamt I. zu Cuxhaven; zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier die Zollassistentur Kuhwärder: zur Erledigung von Uebergangsscheinen über ungestempelte Spielkarten, welche durch den Freihafen mit unmittelbaren Kartenschlüssen an eine außerdeutsche Postanstalt befördert werden sollen, die Postzollabfertigungsstelle. Dagegen ist entzogen worden: der Zollabfertigungsstelle Südbahnhof die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz und inländischen Zucker; der Zollassistentur Rothenburgsort und der Postzollabfertigungsstelle Beceersugnß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und lI über inländischen ucker; der Zollabfertigungsstelle Kehrwieder die Befugniß zur Abstempelung der von Reisenden oder Schiffern eingeführten Spielkarten. Im Gebiete der freien Hansestadt Bremen. Die dem Hauptzollamte zu Bremerhaven unterstellte Zollabfertigungsstelle Kaiserhafen daselbst ist zur Abstempelung der von Reisenden oder Schiffern vom Auslande eingeführten Spielkarten ermächtigt worden. In Elsaß-Lothringen. Zu Altmünsterol im Bezirke des Hauptzollamts zu Altkirch ist ein Nebenzollamt ll. errichtet worden. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober d. J. Folgendes beschlossen: Im ÖS. 9 letzter Absatz des Begleitschein-Regulativs vom 5. Juli 1888 ist statt „abge- fertigten Postgütern“ zu setzen: „abgefertigten Post= und Eisenbahngütern“. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 1. der der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen angehörige Kaiserliche Regierungsrath Stahl zu Straßburg i./E. an Stelle des in den Ruhestand übergetretenen Kaiserlichen Geheimen Regierungsraths Rolke den Königlich preußischen Provinzial-Steuer-Direktionen zu Königsberg in Preußen und Danzig als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Königsberg in Preußen, 2. der Königlich preußische Ober-Steuerkontroleur, Steuer-Inspektor Classen zu Frankfurt a./M. an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Kotalla den Großherzoglich hessischen Hauptsteuerämtern zu Bingen, Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms als Stationskontroleur mit dem Wohnsitz in Darmstadt, 3. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Herbst zu Stettin an Stelle des in den Landes- dienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer= Inspektors Dümmel den Kaiserlichen Hauptzollämtern zu Diedenhofen, Metz und Saarburg in Lothringen als Stationskontroleur mit dem Wohnsitz in Metz vom 1. November 1897 ab beigeordnet worden.