— 324 — 3. Militär-Wesen. Nachtrags-Verzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen— schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. (Vergl. Bekanntmachung vom 10. Juni 1897, Central-Blatt S. 179.) Die mit einem F bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Geffentliche Lehranstalten. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der Befähigung genühgt. a. Gymnasien. Königreich Preußen. Mülheim a. Rhein: Gymnasium (bisher: Progymnasium, unter C. a. I des Hauptverzeichnisses). Königreich Württemberg. Ludwigsburg: * Gymnasium (bisher: Lyzeum, unter B. a. I des Hauptverzeichnisses). B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) Klasse zur Darlegung der Befähigung nöthig ist. e. Real-Proghmnasien. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. Zu streichen: Coburg: Realschule (unter B. c. VI des Hauptverzeichnisses), weil in der Umwandlung zu einer lateinlosen Ober-Realschule begriffen. C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der Befähigung gefordert wird. b. Realschulen. Großherzogthum Baden. Eberbach: Realschule, Emmendingen: HRealschule. Anmerk. Die Anerkennung hat für beide Anstalten rückwirkende Kraft bis zum Schlusse des Schuljahrs 1896/97. *) Gymnasien mit der Befugniß, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen dispen- sirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens Pinkährtgen Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.