— 366 — 2. FinanzeWesen. Nachweisung verschiedener Einnahmen des Reichs für die Zeit vom Beginne des Etatsjahrs bis zum Schlusse des Monats November 1897.7) Einnahme vom Beginne dss Einnahme Micthin im Etats- Bezeichnung Etatsjahrs bis zum in demselben Zeit- jahr 1897/98 der rechüu des raume des Vor- ; vorbezeichneten jahrs mehr Einnahmen. Menats jah -— M A Post= und Telegraphen-Verwaltung 210 679 318 195 045 395 15 633 923 Reichseisenbahn-Verwaltung 51 091 0O000 48 681 0007#) 2 410 000 *) Die Nachweisung der Einnahme an Zöllen 2c. ist veröffentlicht im Central-Blatt für 1897 Seite 362. »e) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahr um 414 452 hoöher. 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember d. J. beschlossen: Die Bestimmung im §. 4 Absatz 5 lit. a des Postzollregulativs findet auf die aus dem bremischen Freibezirk und dem hamburgischen Freihafengebiete mit der Post eingehenden Proben von Rum, Arrak und Cognac im Einzelgewichte von brutto 250 g und weniger keine Anwendung.