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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897.</title>
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            <idno>cbl_1897</idno>
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        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im


Reichsdamt  des  Innern.

 

Fünfundzwanzigster  Jahrgang.

1897.

  

      

 

Berlin.
Carl  Heymanns  Verlag.
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        Inhalts-Verzeichnis.

1. Allgemeine  Verwaltungs-Sachen  Seite  38,  109,  119,  252,  363.

2. Bank-Wesen  Seite  24,  44,  80,  94,  114,  156,  214,  256,  272,  288,  306,  358.

3. Eisenbahn-Wesen  Seite  71,  201.

4. Finanz-Wesen  Seite  34,  58,  84,  104,  120,  122,  150,  162,  248,  262,  278,  282,  300,  320,  362,  366.
5. Handels=  und  Gewerbe-Wesen  Seite  89,  125,  252,  274,  411.

6. Justiz-Wesen  Seite  33,  75,  96,  253,  290,  308,  355.

7. Kolonial-Wesen  Seite  23,  72.

8. Konsulat-Wesen  Seite  1,  23,  30,  38,  41,  56,  57,  69,  76,  83,  87,  96,  99,  103,  110,  113,  119,  121,  146,  149,  158,
161,  199,  202,  205,  217,  243,  247,  251,  255,  261,  265,  267,  271,  277,  281,  283,  287,  293,  297,  299,  303,  305,  319,
323,  329,  357,  361,  365,  417.

  9. Marine  und  Schiffahrt  Seite  30,  61,  78,  85,  124,  241,  253,  261,  279,  284,  294,  321,  325.



10. Militär-Wesen  Seite  2,  29,  67,  179,  244,  258,  274,  324,  330,  363,  418.

11. Polizei-Wesen  Seite  21,  26,  31,  39,  42,  56,  59,  63,  69,  78,  85,  88,  90,  96,  100,  107,  112,  116,  120,  143,  146,
152,  158,  177,  200,  208,  216,  241,  244,  249,  253,  259,  263,  266,  270,  275,  279,  282,  285,  290,  294,  298,  301,  304,
318,  321,  328,  355,  360,  363,  416,  419.

12. Post-  und  Telegraphen-Wesen  Seite  163.

13. Versicherungs-Wesen  Seite  43,  93,  329,  421.

14. Zoll-und Steuer-Wesen Seite 1, 29, 35, 46, 65, 76, 96, 105, 111, 123, 145, 151,155, 176, 200, 201, 205,  218,  252,  268,  268,  271,  290,  294,  298,  301,  313,  321,  328,  330,  366,  418.
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        Sach-Register.

(Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

A.

Abfertigungsstellen  s.  u.  Zoll=  und  Steuerstellen.

Aerzte.  Ableben  eines  Arztes  in  Bukarest,  welcher  zur  Ausstellung
  von  ärztlichen  Zeugnissen  für  militärpflichtige
Deutsche  in  Rumänien  ermächtigt  war  330.

—  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für
militärpflichtige  Deutsche  in  Japan  363.  

Alkoholmesser.  Anweisung  zur  Ausführung  der  Revision
der  A.  205.

Altersversicherung  s.  u.  Berufsgenossenschaft.

Altheeblätter  s.  u.  Tabak.

Amerika  s.  u.  Schiffsmeßbriefe.

Ausweisungen:

Ackerer  360.
Adlaßnig  21.
Aigner  146.
Anderle  355.
Anderloni  291.
Apfel  360.
Autengruber  81.

Babich  318.

Bachmann  97.

Bäuml  360.

Bagard  90;  Zurücknahme
der  Ausweisung  153.

Bagnon  285.

Baldermann  100.

Barfuß  152.

Batistia  97.

Baudenaille  294.

Baudis  s.  Bublis.

Bednar  321.

Beltrami  (Beltrani)  282.

Beranek  177.

Beris  291.

Bernard  216.

Bernardi  158.

Bernusch  147.

Berthold  318.

Bertolotti  90.

Biedermann  59.

Biehl  152.

Birth  26.

Bisch  291.

Bischof  158.

Bischoff  416.

Bittner  203.

Bivois  31.

Blechinger  327.

Alock  69.

Boblis  s.  Bublis.

Böck  158.

Bohler  318.

Born  s.  Brandler.

Bornemann  120;  Zurücknahme
  der  Ausweisung
153.

Bosse  90.

Bouron  302.

Brabenec  241.

Brachtel  112.

Brandenburg  177.

Brandler  (genannt  Born)
266.

Braun  112.

Brane  69.

Brenner  275.

Brennig  88.

Brundbäck  (Brunbäck)  108.

Bruscha  355.

Bruymenboom (Bruymenhooen)
  69.

Brzuschacz  416.

Brzusczek  88.

Bublis  (Boblis,  Baudis)  31.

Büchler  355.

Buriansky  39.



Cavaliere  21.
Ceola  79.

Cerf  s.  Epstein.
Cermäk,  Anton  70.
Cermak,  Franz  327.
Cernin  42.

Cerny  112.
Chartier  304.
Chaussabet  304.
Chludnewsky  304.

Cibulka  304.
Cubelwaste  279.
Czahradnick  s.  Zahradnick.

van  Dahlen  26.
Dahy  100.
Damotte  147.
Deisenser  107.
Dietze  56.
Dirnfeld  116.
Divischek  249.
Dreher  419.
Drobnick  241.
Drögsler  241.
Dubiel  39.
Duitsmann  (Duistmann)216.
Dunand  100.
Durdil  116.
Duseigneur  298.

Eger  85.

Eichenberger  116.

Eisert  69.

Elger  69.

Endler  200.

Engster  90.

Epstein  (alias  Nathan  Cerf)
291.

Fassing  203.
Fassl  301.

Feistel  21.

Fibich  69.
Finger  120.

Fink  116.
Fischer,  Johann  108.
—,  Wenzel  63.
Flack  302.
Förster  21.
Fontain  69.
Fontana  216.
Fous  253.

Frank  419.
Franke,  Alois  56.
—,  Ferdinand  26.
Frans  26.

Friedl  70.
Friedländer  153.
Friedrich  70.
Fucik  88.

Gatzta  259.
Gehrer  147.
Gellings  100.
Gerhart  31.
Geschwind  302.
Giebels  59.

Giß  318.

Glatz  294.
Gnida  88.
Gregor  177.
Greno  241.
Grim  s.  Grym.
de  Groot  90.
Großberger  143.
Großz  112.
Grym  (Grim)  416.
Günther  328.

Haderer  282.
Haering  275.
Hag'’n  90.
Halbhuber  291.
Hali  (Haly)  279.
Lange  216.
Hanstein  31.
van  Harrevelt  245.
von  Harry  291.
Hartl  270.
Hauser  26.
Hein  56.
Heitmaneck,  Franz  216.
—  Karl  216.
Heizak  s.  Hyzak.
Heller  88.
Hendriksen  144.
Hlassny  147.
Hluzek  245.
Hochstimm  419.
Hödel  s.  Horvath.
Höhener  291.
Horeys  318.
Horina  (Horyna)  203.
Horstkötter  90,  241.
Horvath  (allas  Hödel,  alias 

Szarkösy)  59.
Horyna  s.  Horina.
Hostek  177.
Hostowsky  158.
Houska  21.
Hrabak  26.
Huber,  Anton  79.
-,  Ignatz  97.

-,  Walter  63.
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        Hubert  63.

Hübel  39.
Hufnagel  88.
Hugauf  259.
Hyzak  (Hejzak)  270.

Jäckel  56.
Jagelski  245.

Janauschek  (Janouseks  290.

Jansen  21.
Janssen  79.
Jedlicka  120.
Jensen  21.
Jirosch  97.
Johne  263.
Jonasson  304.
Jouin  291.
Iseli  302.
Jun  143.

Kahan  (Kahn-Kahn)  42.
Kallista  279.

Kallus  (Kalus)  97.
Kaltofen  304.

Kant  275.

Kapr  144.

Karmann  244.

Karpf  419.

Kasimir  s.  Mathäus.
Kasmirowsky  42.
Kaspr  26.

Katz  216.

Kautzner  100.

van  Kempen  116.
Kempner  153.

Kermus  26.
Kerschbaum  90.

Kessler,  Franz  Emil  90.
Keßler,  Manasse  120.
Kiften,  Ette  245.

—„Johanna  Wilhelmine  245.

Kirchner  70.
Klages  26.
Klamert  328.
Klaßen  21.
Kleinbauer  328.
Kleiner  249.
Klepsa  266.
Klinger  253.
Klingseis  419.
Kloucek  63.
Knappik  85.
Knödl  304.
Knorre  294.
Kokcum  116.
Köhler,  Alois  39.
—,  Johann  275.
Koranda  245.
Korneles  Steenvoorst  116.
Kosarek  (Koscharek)  31.
Kotek  26.
Krahulec  364.
Kretschmer  270.
Kretzschmer  39.
Krob  90.

Kubicek  245.
Kudrna  79.

Kühnel  63.
Künstner  419.
Kulaski  304.
Kulisek  203.
Kutrowatz  63.
Kutscher  112.
Kwapil  97.

Lacassy  56.

Lampl  302.

Lang,  Josef  120.

—,  Therese  63.

Langenbrink  97;  Zurücknahme
  der  Ausweisung
416.

Laß  275.

Laumen  21.

Lefranc  294.

Leidinger  42.

Lemair  42.

Lenza  253.

Lew  321.

Lichtmannegger  275.

Lienhard  153.

Lindner  158.

Linke  21.

Lipinsky  419.

Lipp  321.

Löscher  85.

Loos  302.

Looser  291.

Lorenz  275.

Losse  79.

Loß  97.

Lucka  270.

Luttnar  79.

Iysker  364.

Machheftel  266.
Mäser  263.
Maier  85.
Maresca  158.
Markl  282.
Markreiter  216.
Markus  270.
Marsalek  59.
Martelin  200.
Martin  79.
Martinek  321.
Martinelli  203.
Martinetz  295.
Masgquelier  355.
Mathäus,  Kasimir  31.
Matthias  108.
Mauer  97.

Max  90.

Mayer  42.
Meller  97.
Meronkowa  270.
Mettey  355.
Meyer  203.
Michel  31.
Mignolet  159.
Mihatsch  259.
Möller  100.
Mohr  298.
Moll  90.

 

 

Monderer  259.
Montagne  298.
Mravec  241.
Mühlbach  177.
Müller,  Eduard  79.

—,  Friedrich  Viktor  144.

Jakob  363.
—,  Josef  100.

—,  Joseph  88.
—,  Maria  177.
,  Martha  31. Wilhelm 285

Nachtmann  112.
Nemecek  270.
Netrefa  63.
Neuger  259.
Noväk  177.
Nowack  97.
Nowak  153.

Ochmansky  90.
Olbrich  416.
Olßon  116.
Oor  116.
Oster  120.
Oudart  21.

Paulin  70.

von  Pawlowski  26.
Peikert  59.

Pellico  (Pelico)  279.
Pelinka  116.
Pender  63.

Peschka  116.

Peter  285.

Petersen  143.
Petlika,  Creszenz  144.
—,  Franziska  144.
—,  Katharina  144.
Pettera  241.

Pfau  266.

Pfoest  90.

Pictet  100.

Pietz  63.

Pihan  153.

Pinkas  295.

Pinz  120.

Platner  100.
Plumhans  112.
Praxl  91.
Prochäszka  147.
Pschiwul  355.
Püschel  147.
Puhzis  70.

Quintus  70.

Radas  285.

Ragan  91.

Raina  oder  Reina  363.
Ralloui  364.
Naschbichler  56.

Reck  304.

Reckziegel  112.

Reina  s.  Raina.

 

Reinders  355.

Reindl  285.

Reinhold,  Anna  304.

—,  Stadzik  304.

—,  Theodor  304.

Reiter  27.

Reschko  85.

Rettenbacher  108.

Réveré  97.

Riccio  416.

Riedl  416.

Rilingi  318.

Rittig  31.

Rochmann  295.

Rocty  112.

Römer  21.

Roithner  91.

Rojewski  (alias  Szymanski)
318.

Rose,  Alexander  285.

de  Rose,  August  117.

Rosen  356.

Rosenblum  282.

Rosenmund  177.

Rossi  298.

Rosza  159.

Roth  39.

Rotter,  Franz  416.

—,  Wendelin  295.

Rümmeli  416.

Ruml  27.

Ruß  147.

Sachse  117.

Safar  91.

Safarik  282.

Sagner  78.

Salme  (Semenow)  270

Samulowitsch  39.

Sandor  295.

van  der  Sank  153.

Schachard  295.

Schallner  263.

Schano  70.

Schattra  147.

Schatzl  42.

Schefecker  259.

Scheu  302.

Schick  144.

Schiffmann  112.

Schlafl  200.

Schmidt,  Paul  177.

—,  Peter  416.

Schmittenick (Schmitelnik)
295.

Schmitz  259.

Schmoranz  91.

Schöner  253.

Scholz  91.

Schreiner  302.

Schrut  56.

Schubert  147.

Schützelt  101.

Schulka  (Sulka,  Sieg,  Syck)
301.

Schwanz  360.
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        Schwoerer  101.

Sedlak  356.

Seidl  63.

Seidler  279.

Sellner  21.

Selm  141.

Seltenheim  291.

Semenow  s.  Salme.

Sendrowitz  79.

Sieg  s.  Schulka.

Simberg  27.

Simnyy  304.

Simon  70.

Singer  245.

Sittler  112.

Siwersky  364.

Sliwka  63.

Soehnlen  96.

Söllwagner  356.

Spieß  39.

Springer  364.

Springl  (Spryngl)  275.

Stanzel  (Stanzl,  Stänzel)
416.

Staudt  177.

Steenvoorst  s.
Steenvoorst.

Steiner  159.

Stenzes  416.

Stern,  Benjamin  279.  -,  Zudka 279.

Stimbac  321.

Stimbach  298.

Stöhr  270.

Stransky  26.

Strento  88.

Stucki  42.

Stuckley  91.

Sturm  285.

Stwerak  295.

Suchopar  356.

Sulka  s.  Schulka.

Spvenningsen  285.

Swidergal  (Swidergat)  112.

Swoboda  304.

Syck  s.  Schulka.

Szarkösy  s.  Horvath.

Szymanski  s.  Rojewski.

Täm  101.
Tannenbaum  266.
Taubler  91.

Thunich  70.

Tittl  200.

Titze  144.

Tobolewski,  Franz  364.
—,  Marianne  364.
Tordy  56.

Traweger  200.
Trojan,  Giacomo  302.
—,  Johann  91.
Trouillaux  39.
Tschanter  56.

Tulipan  39.

Tuma  101.

Ullmann  285.
Urban  328.

Korneles

Bacin  117.
Vales  200.
Vampola  101.
Vanasek  70.
Vdolek  97.
Vergs  79.
Vildoutet  356.
Vlach  101.
Vlasäk  s.  Wlasäk.
Vodräzka  56.
Vogel  159.
Vopp  295.
Vorburger  120.

Wagner  79.
Walter  63.

Waszut  97.
Wegscheider  108.
Weidlich  364.
Weiermüller  91.
Weigert  85.
Weilich  42.
Weinlich  364.
Weis  91.

Welte  304.

van  der  Wend  304.
Werner  21.

Weßels  253.
Widmer  31.
Wieringa  39.
Wiesmaier  159.
Wiganowsky  144.
Willum  79.
Wimmer,  Johann  259.
-  Josef  91.
Winkler,  Heinrich  245.
.  Wilhelm  91.
Wittwer  355.
Wlasäk  (Vlasäk)  203.
Wlodarczick  279.
Woit  245.

Woyta  302.
Wrana  101.  

Wuilk  144.
Wybieralska  85.

Zahradnick  (Czahradnick)  63.
Zamljen  279.
Zasche  241. Zech 298. Zeister 159. Zeuner 59. 

Ziegler  27.
 Zimburg  270.

 

Zurücknahme  von  Ausweisungen:
  

Bartsch,  genannt  Becker  39.
Dworzak  (Waschek)  117.
Herzog  70.
Ihmt  318.
Krause  jun.  153.
Stadlauer  120.
Waschek  s.  Dworzak.
s.  a.  u.  Bagard,  Bornemann,
  Langenbrink.

    

 

 

VII

B.
Begleitschein-Regulativ.  Abänderung  des  F.  9.  317.
Belgien  s.  u.  Waarenmuster.

Berufsgenossenschaft.  Ausscheiden  der  Betriebe  der  Feldspathbrüche
  aus  der  Töpferei-B.  und  ihre  Zuweisung  zur
Steinbruchs--B.  93.

—  Errichtung  eines  zweiten  Schiedsgerichts  für  den  Bezirk
der  hessischen  land-  und  forstwirtschaftlichen  B.  43.

Betriebsordnung  s.  u.  Kaiser  Wilhelm-Kanal.

Börse  s.  u.  Terminpreise.

Branntwein.  Ergänzung  der  Vorschriften  für  die  steuerfreie
Verwendung  von  undenaturirtem  B.  zu  Heil=    Zwecken,
sowie  der  weiteren  Bestimmungen  zur  Ausführung  des
Branntweinsteuergesetzes  76.

- Gewährung  der  Brennsteuervergütung  298.
- Namhaftmachung  einer  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen
  B.-Denaturirungsmittels  ermächtigten  Firma  271.
- Niederlage-Regulativ.  Abänderung  47.

—  Vorschriften  über  die  Revision  der  B.-Meßapparate  105.
—  s.  a.  u.  Alkoholmesser,  Brennereien,  Zoll=  und  Steuerstellen.
Bremerhaven  s.  u.  Zollgrenze.

Brennereien.  Beschluß  des  Bundesraths,  betr.  die  Verarbeitung
  selbstgewonnener  nichtmehliger  Stoffe  in  landwirthschaftlichen
  B.  46. Beschluß des Bundesraths

betr.  landwirthschaftliche
Brennereien  418.

—  Vorschriften,  betr.  die  Kontingentirung  der  B.  für  die
Kontingentsperiode  1893/1903  218.

Brennsteuervergütung.  Gewährung  derselben  298.

Brüssel  s.  u.  Weltausstellung.

Bundes=    Gesetzblatt.  Erscheinen  eines  Haupt-Sachregisters
für  die  Jahrgänge  1867  bis  1896  252.

C.
Cairo  s.  u.  Leichenpässe.  
Centralamerikanische  Ausstellung  in  Guatemala.  Zollfreier
  Einlaß  der  zurückgelangenden  deutschen  Güter  35.
Civilversorgungsschein  s.  u.  Militäranwärter.

D.

Dänemark  s.  u.  Eisenbahnen.

Dalheim  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

Deutsche  Justiz-Statistik.  Erscheinen  des  achten  Bandes  253.

Deutschland  s.  u.  Schiffsmeßbriefe.

Disziplinarbehörden  s.  u.  Schutzgebiete.

Doppelzentner.  Anwendung  der  Bezeichnung  dz  für  100  kg
im  amtlichen  Verkehr  119.

E.

Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.  Gesammt-Verzeichniß
der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Befähigung
berechtigten  Lehranstalten  179,  Nachtrags-Verzeichniß  324.

Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern    Vom
1.  April  1896  bis:  Ende  Dezember  1896  34;:  1897:
Januar  58,  Februar  84,  März  104.

Für  das  Statsjahr  1896/97  150.

Vom  1.  April  1897  bis:  Ende  April  122,  Mai  162,
Juni  248,  Juli  262,  August  278,  Nachtrag  282,  September
  300,  Oktober  320,  November  362,  Nachtrag  366.
        <pb n="8" />
        VIII

Eisenbahnen.  Beitritt  Dänemarks,  Luxemburgs,  Schwedens
und  Norwegens  zu  den  Vereinbarungen  über  die  zollsichere
Einrichtung  der  Eisenbahnwagen  im  internationalen  Verkehr
  65.

—  (.  a.  u.  Leichenpässe.

Ersatzkommissionen.
Civilvorsitzenden  244.

Abänderung  des  Verzeichnisses  der

F.

Feldspathbrüche  s.  u.  Berufsgenossenschaft.

Finanzbehörden  s.  u.  Zollerlasse.

Fischereihafen.  Anschluß  des  im  Zollausschlußgebiete  von
Geestemünde  errichteten  F.  an  das  Zollgebiet  und  Festsetzung
  der  Zollgrenze  29.

Freiheitsstrafen.  Grundsätze,  welche  bei  dem  Vollzuge  gerichtlich
  erkannter  F.  bis  zu  weiterer  gemeinsamer  Regelung
zur  Anwendung  kommen  308.

G.

Gartenbau-=    Anlagen  f.  u.  Reblaus.

Gebührenentrichtung  s.  u.  Rechtsstreitigkeiten.

Geestemünde  s.  u.  Fischereihafen.

Gerichtskosten.  Aenderungen  in  dem  Verzeichnisse  der  zur
Einziehung  bestimmten  Stellen  33,  75,  96,  355.

Getreidemühlen  und  Mälzereien.  Regulativ  367.

Griechenland  s.  u.  Schiffsmeßbriefe.

Großbritannien  und  Irland  s.  u.  Handelsvertrag.

Guatemala  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

H.

Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1897.  Erscheinen
  38.  Herausgabe  einer  neuen  Ausgabe  für  1898  363.

—  für  die  deutsche  Handelsmarine  für  1897.  Erscheinen  261.

Handelsvertrag  zwischen  dem  deutschen  Zollverein  und  dem
vereinigten  Königreiche  von  Großbritannien  und  Irland.
Kündigung  252.

Holzlager-Regulativ  330.

Hülfskassen  s.  u.  Krankenkassen.

Huflattichblätter  s.  u.  Taback.

J.
Japan  s.  u.  Aerzte.
Identitätszeichen  an  Waarenmustern.  Verständigung  mit
Belgien  über  die  gegenseitige  Anerkennung  89.
Instruktionsbuch  für  die  Zollabfertigung  als  selbständiger
Anhang  zum  amtlichen  Waarenverzeichnisse.  Herausgabe
eines  solchen  1.

Internationaler  landwirthschaftlicher  Maschinenmarkt  in
Wien.  Bestimmungen  über  den  zollfreien  Einlaß  der  zurückgelangenden
  deutschen  Güter  111.

Invaliditätsversicherung  s.  u.  Krankenkassen.
Italien  s.  u.  Schiffsmeßbriefe.
Justizstatistik.  Erscheinen  des  achten  Bandes  253.

K.

Kaiser  Wilhelm-Kanal.  Aenderungen  der  Betriebsordnung  325.

—  Berichtigung  des  der  Betriebsordnung  als  Anlage  beigegebenen
  Signalverzeichnisses  30,  325,  327.

—  Ergänzung  der  allgemeinen  Bestimmungen  der  Betriebsordnung
  241.

|

|
6

 

Kaiser  Wilhelm-Kanal.  Vergütungen,  die  den  mittleren  und
unteren  Beamten  bei  der  Beschäftigung  im  Loots-,  Fahr-,
Bagger=  und  Streckenaufsichtsdienst  zu  gewähren  sind  109.

Kammgarn  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

Konsulate,  Vize-Konsulate,  Konsular-Agenturen.
Einziehung  in  Arroyo  (Puerto  Rico)  41,  Ciudad  Porfirio

Diaz  (Mexiko)  56,  Gamla  Karleby  (Finland)  158,
Granada  1,  Lagos  (Portugal)  69,  Poti  (Rußland)  243.

—  Verlegung  des  Amtssitzes  199,  293.

Konsuln  des  Deutschen  Reichs  (General  =  Konsuln,  Konsuln,
Vize-Konsuln,  Konsulats-Verweser,  Konsular-Agenten).
Ernennungen  bezw.  Bestellungen  in:  ·

Argentinische  Republik:  Santa  Elena  149,  Santa  Fé  99.

Brasilien:  Parä  357,  Victoria  281.

Bolivia:  La  Paz  283.

Central-Amerika:  Corinto  (Nicaragua)  323,  Limon
(Costa-Rica)  361,  SanzJosé  (Costa-Rica)  161,  Valencia
  (Venezuela)  417.

Columbien:  San  Joss  de  Cücuta  110.

Dominikanische  Republik:  San  Pedro  de  Macoris  83,
Sanchez  99.

Frankreich:  Boulogne  s/m  297.

Großbritannien:  Birmingham  38,  Charlestown  287,
Leith  299,  Limerick  202,  London  261,  297,  Lynn  38,
Nottingham  202,  Waterford  38,  WestWemyß  99.
Britische  Besitzungen:  Bassein  (Birma)  87,  Hamilton

(Bermuda-Inseln)  293,  Nassau  (New-Providence)
87,  Rangoon  417,  Sydney  277.

Haiti:  Jérémie  303,  Petit  Goäve  319.

Italien:  Catania  305,  Civita  Vecchia  119,  Florenz  303.

Madagaskar:  Tamatave  297.

Marocco:  Casablanca  161,  Marakesch  251,  Saffi  99.

Mexico:  Méerida  103,  Tapachula  243.

Niederlande:  Delfzyl  255,  Helder  41,  Schiedam  96.

Niederländische  Besitzungen:  Macassar  (Celebes)  297,
Padang  (Sumatra)  121.

Oesterreich:  Budapest  319,  Innsbruck  56,  Lemberg  205.

Portugiesische  Besitzungen:  Beira  (Mocambique)  99,
Bissao  (Guinea)  281,  Fayal  (Azoren)  38,  San
Miguel  (Azoren)  113.

Peru:  Jquitos  202.

Rumänien:  Botuschan  69.

Rußland:  Brahestad  (Finland)  357,  Jakobstad  (Finland)
357,  Kowno  299,  Mariehamn  (Finland)  261,  Reval
303,  Riga  297,  Rostoff  a.  Don  303,  Tiflis  283.

Schweiz:  Basel  205.

Schweden  und  Norwegen:  Ahus  76,  Bodö  202,  Gothen--burg
  305,  Neder  Kalig  158,  Nyköping  119,  Stockholm
  217.

Serbien:  Nisch  57.

Spanische  Besitzungen:  Havanna  293,  Manila  281.

Türkei:  Cairo  365,  Jaffa  111,  Kenneh  271,  Sarajevo  161,
Varna  255.

—  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  in:
Athen  267,  Bahia  158,  Bangkok  281,  329,  Barcelona
303,  Bukarest  319,  Buschär  (Persien)  361,  Cairo  247,
Canton  217,  Casablanca  202,  Constantinopel  158,
Genua  365,  Havana  357,  Jassy  319,  Johannisburg
        <pb n="9" />
        Konsuln  des  Deutschen  Reichs.
(Südafrikanische  Republik)  111,  La  Pas 293 , Lourenso
Marques  247,  Manilla  217,  Nagasaki  100,  Oruro
(Bolivien)  305,  Rustschuk  277,  Sarajevo  149,  Teheran
267,  Tientsin  57,  Tokio  83,  Tschifn  23.

Charaktererhöhung  217.

Entlassungen:  in:  Brisbane  361,  Catangaro  (Italien)  121,
Coban  (Central  Amerika)  251,  Georgetown  (Demerara)
76,  Huelva  (Spanien)  365,  Ilha  do  Sal  (Cap
Verdische  Inseln)  41,  Joinville  (Brasilien)  251,
Maracaibo  (Venezuela)  146,  Medan  (Sumatra)  297,
Mozambicque  113,  Nikolaistad  (Finland)  199,  Nisch  299,
Nymwegen  56,  Parn  (Brasilien)  41,  Penang  (Britisch
Indien)  87,  San  Luis  Potosi  (Merico)  69,  Spalato
357,  Torneä  (Finland)  305,  Westerwik  (Schweden)  265.

- Todesfälle;  in:  Baku  (Rußland)  217,  Dundee  (Schottland)
69,  Fayal  (Azoren)  121,  Glasgow  (Schottland)  277,
Lagos  (Portugal)  30,  Lerwick  (Shetlands-Inseln)  38,
Luleiä  121,  Marstrand  (Schweden)  161,  QOuebec  (Canada)
119,  San  Remo  111,  Sydney  121,  Trinidad  de  Cuba
261,  Valdivia  (Chile)  199.

- ausländische  (General-Konsuln,  Konsuln,  Vize-Konsuln,

Konsular-Agenten).

- Erequatur-Ertheilungen:  in:  Nachen  357,  Altona  1,  247,
Barmen  202,  261,  Berlin  56,  100,  120,  243,  255,  287,
299,  Braunschweig  365,  Bremen  87,  111,  161,  319,  417,
Breslau  297,  Cöln  a.  Rh.  287,  Danzig  199,  Düsseldorf
267,  305,  Frankfurt  a.  M.  146,  149,  199,  Guben  357,
Hamburg  30,  41,  76,  87,  251,  255,  287,  303,  Hannover
287,  Harburg  271,  Kehl  329,  Kiel  146,  205,  Königsberg
  277,  Leer  417,  Lübeck  161,  299,  Magdeburg  293,
Mainz  283,  Mannheim  103,  277,  Memel  199,  Stettin
121,  146,  199,  365.

Kontingentirung  der Brennereien für die Periode
1898/1903  218.

Krankenkassen  und  eingeschriebene  Hülfskassen.  Abänderung
des  Formulars  II  (Vermögensausweis)  zu  den  nach  den
Gesetzen  zu  liefernden  Rechnungsabschlüssen  329.

Krankenversicherung  f.  u.  Berufsgenossenschaft,  Krankenkassen.


Kriegsleistungsgesetz  s.  u.  Pferde.

Kriegsschatz  s.  u.  Reichskriegsschatz.

L.

Landes-Finanzbehörden,  oberste,  s.  u.  Zollerlasse.
Landwehr-Bezirks-Eintheilung.  Abänderung  67.
Landwirthschaftliche  Brennereien  s.  u.  Brennereien.
Lehranstalten  s.  u.  einjährig-freiwilliger  Militärdienst.
Leichenpässe.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  zur  Ausstellung
  von  L.  zuständigen  Behörden  201.
Ermächtigung  des  Konsuls  in  Cairo  zur  Ausstellung  von L. 71.

      

      

  
Luremburg  s.  u.  Eisenbahnen.
M.
Mälzereien.  Regulativ  367.

Marine-Verpflegungsämter  s.  u.  Theilungslager.
Massengüter.    Verzeichniß.  Aenderungen  415.
Meerane  s.  u.  Zölle  und  Steuern.
Meßapparate  s.  u.  Alkoholmesser,  Branntwein.


          



 

 





Milch,  kondensirte  s.  u.  Zuckersteuergesetz.

Militäranwärter.  Abänderung  der  Grundsätze  für  die
Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen  bei  den
Reichs=  und  Staatsbehörden  29.
Ergänzung  der  Zusatzbestimmungen  zu  §  10  der  Grundsätze
  über  die  Anstellung  20.

Erster  Nachtrag  zum  Gesammtverzeichnisse  der  den  M.  in

den  Bundesstaaten  vorbehaltenen  Stellen  2.

Gesammtverzeichniß  der  zur  Anstellung  von  M.  verpflichteten

Privat-Eisenbahnen  8.

Militärpflichtige  f.  u.  Aerzte.

Militär-Waisenhaus  zu  Potsdam.   Bestimmung über die 
Wohlthaten  desselben  258.

Mineralöl.  Zollfreie  Ablassung  von  M.  zu  Raffinalionsund
  anderen  gewerblichen  Zwecken  321.

Moste  s.  u.  Wein.

Mühlenfabrikate.  Abänderung  der  Anweisung  zur  zollamtlichen
  Prüfung  von  M.  66,  301.

Mülhausen  i.  Els.  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

–

Bestimmungen  über  die

N.

Naturalverpflegung.  Festsetzung  der  für  das  Jahr  1898
für  marschirende  Truppen  zu  vergütenden  Beträge  418.

Nautisches  Jahrbuch  für  1900.  Erscheinen  279.

Niederlage-Regulativ  s.  u.  Branntwein.

Norwegen  s.  u.  Eisenbahnen.

Notenbanken,  deutsche;  Status  derselben  Ende  Dezember
1896  24.  —  1897  Januar  44,  Februar  80,  März  94,
April  114,  Mai  156,  Juni  214,  Juli  256,  August  272,
September  288,  Oktober  306,  November  358.

P.

Pferde.  Erhöhung  des  Tagesfouragesatzes  für  die  Pferde
im  Falle  eines  Krieges  auf  Märschen  und  in  Kantonnirungen
274.

Pflänzlinge  s.  u.  Reblaus.

Post-Zollregulativ.  Abänderung  von  Bestimmungen  im
§.  4  240;  —  desgl.  366.

Potsdamsches  großes     Militär-Waisenhaus .    s. u. Militär - 
Weisenhaus

Privateisenbahnen  s.  u.  Militäranwärter.

Privatlager-Regulativ.  Ergänzung  123.



R.

Reblaus.  Bekanntmachung,  betr.  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie
der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge  271.

—  Neues  Verzeichniß  der  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden
  und  den  Anforderungen  der  Reblaus-Konvention
entsprechend  erklärten  Gartenbau=    Anlagen  125.

Rechnungsabschlüsse  s.  u.  Krankenkassen.

Rechsstreitigkeiten  zwischen  Angehörigen  des  Deutschen

Reichs  und  Rußland.  Wechselseitige  Befreiung  von  der
ihnen  als  Ausländern  in  Rechtsstreitigkeiten  obliegenden
Verpflichtung  zur  Sicherheitsleistung,  Vorschußzahlung  und
Gebührenentrichtung  290.

Register  s.  u.  Seeämter.

Reichsbevollmäachtigte  s.  u.  Zölle  und  Steuern.
        <pb n="10" />
        X

Reichs=  2c.  Gesetzblatt.  Erscheinen  eines  Haupt-Sachregisters
für  die  Jahrgänge  1867  bis  1896  252.

Reichskriegsschatz.  Ernennung  eines  Kontroleurs  120,  —
desgl.  eines  Rendanten  363.

Reichsstempelgesetz  s.  u.  Terminpreise.

Rumänien  s.  u.  Aerzte.

Rußland  s.  u.  Rechtsstreitigkeiten.

S

Sachregister  s.  u.  Bundes=  bezw.  Reichs-Gesetzblatt.

Salvador  (.  u.  Konsulate.

Salz.  Abänderung  des  §  12  der  Ausführungsbestimmungen
zu  dem  Gesetz  über  die  Erhebung  einer  Abgabe  von  S.  314.

Schiffbau-Regulativ.  Ergänzung  des  Verzeichnisses  I  der
Anlage  A  35,  200.

Schiffsliste,  amtliche,  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine
  für  1897.  Erscheinen  85.  Nachträge  124,  253,  321.

Schiffsmeßbriefe.  Bestimmungen  über  die  gegenseitige
Anerkennung  in:  Deutschland  und  Griechenland  61.—  desgl.
in  Deutschland  und  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
62;  —  desgl.  in  Deutschland  und  Italien  281.

Schutzgebiete.  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten.
  Neu-Guineca-Kompagnie  23.

—  desgl.  zur  Ausübung  der  Befugnisse  eines  stellvertretenden
Standesbeamten  im  S.  der  Neu-Guinea-Kompagnie  23.

—Geschäftsordnung  der  Disziplinarbehörden  für  die  S.  72.

Schweden  s.  u.  Eisenbahnen.

Seeämter.  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  der  Entscheischeidungen
  des  Ober-Seeamts  und  der  S.  78:  —  desgl.  294.

—  Erscheinen  des  Registers  zum  elften  Bande  der  Entscheidungen
  des  Ober-Seeamts  und  der  S.  78.

Sicherheitsleistung  s.  u.  Rechtsstreitigkeiten.
Signalverzeichniß  s.  u.  Kaiser  Wilhelm-Kanal.
Stations-Kontroleure  s.  u.  Zölle  und  Steuern.
Statistik  s.  u.  Justiz,  Tagelöhne.

Statistisches  Waarenverzeichniß.  Aenderungen  411/12.
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft  s.  u.  Berufsgenossenschaft.

T.

Taback.  Errichtung  besonderer  Tabackverwiegungsstellen  323.

Verwendung  von  Altheeblättern  und  Wegebreitblättern  bei
der  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  155.

—  desgl.  Verwendung  von  Huflattichblättern  252.
Tagearbeiter  s.  u.  Tagelöhne.

Tagegelder.  Bekanntmachung,  betr.  die  den  mittleren  und
unteren  Beamten  der  Verwaltung  des  Kaiser  Wilhelm-Kanals
  bei  der  Beschäftigung  im  Loots-,  Fahr-,  Baggerund

  Streckenaufsichtsdienst  zu  gewährenden  Vergütungen  109

Tagelöhne,  ortsübliche,  gewöhnlicher  Tagearbeiter.  Zusammenstellung
  421.

Tagesfouragesatz  s.  u.  Pferde.

Tara.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  XT.  145.

Tarasätze.  Nenderungen  124.

Telegraphenordnung  für  das  Deutsche  Neich,  vom  9.  Juni
1897  163.

 

Terminpreise.  Notirung  solcher  für  Waaren  an  inländischen
Börsen  201.

Theilungslager.  Ergänzung  der  Bestimmungen  über  die
Bewilligung  von  T.  an  die  Kaiserlichen  Marine-Verpflegungsämter
  252.

Töpferei-Berufsgenossenschaft  s.  u.  Berufsgenossenschaft.

U.
Unfallversicherung  s.  u.  Berufsgenossenschaft.
V.
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  s.  u.  Schiffsmeßbriefe.

Verschnitt  )  s.  u.  Wein.
—-Weine

Vorschußzahlung  s.  u.  Rechtsstreitigkeiten.

W.

Waarenmuster.  Verständigung  mit  Belgien  über  die  gegenseitige
  Anerkennung  der    Identitätszeichen  an  W.  89.

Waarenverzeichniß,  amtliches,  zum  Zolltarif.  Herausgabe
eines  Instruktionsbuchs  für  die  Zollabfertigung  als  Anhang
zum  W.  1.

—  Zusammenstellung  von  Aenderungen  407.

—  statistisches,  und  Verzeichniß  der  Massengüter.
Änderungen  411.

Wegebreitblätter  s.  u.  Tabak.

Aende-Wehrordnung

  s.  u.  Aerzte,  einjährig-freiwilliger  Militär=Wein.



1

Zölle  und  Steuern.

dienst,  Ersatzktommissionen,  Landwehr-Bezirkseintheilung.

Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Zollbehandlung
  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  65.

Weinbrennereien.  Steuerliche  Behandlung  solcher  46.

Weltausstellung  in  Brüssel.  Bestimmungen  über  den  zollfreien
  Einlaß  der  im  Jahre  1897  von  dort  zurückgelangenden
deutschen  Güter  123.

Wien  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

Wollengarn  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

3.

·  »  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der
Reichsbevollmächtigten  und  Stationskontroleure  176,  200,
240,  258,  290,  294,  317,  318,  321,  418.

Charaktererhöhungen  78,  96,  112,  270,  418.

Bestimmungen  über  den  zollfreien  Einlaß  der  von  dem

internationalen  landwirthschaftlichen  Maschinenmarkt  in

Wien  zurückgelangenden  deutschen  Güter  111.

Zollfreier  Einlaß  der  von  der  in  Guatemala stattfindenden
  „Centralamerikanischen  Ausstellung“
gelangenden  deutschen  Güter  35.

desgl.  der  von  der  im  Jahre  1897  in  Brüssel  stattfindenden
Weltausstellung  zurückgelangenden  deutschen  Güter  123.
—  s.  a.  u.  Alkoholmesser,  Begleitschein-Regulativ,  Branntwein,
  Brennereien,  Brennsteuervergütung,  Einnahmen,
Eisenbahnen,  Getreidemühlen,  Holzlager-Regulativ,  Mälzcreien,
  Mineralöl,  Mühlenfabrikate,  Privatlager-Regulativ,
Reblaus,  Salz,  Tabak,  Tara,  Terminpreise,  Theilungslager,
  Waarenverzeichniß,  Wein,  Zucker.
        <pb n="11" />
        XI

          Zollabfertigung  s.  u.  Instruktionsbuch 

Zollerlasse.  Ermächtigung  der obersten  Landes - Finanz 
  behörden zur Bewilligung  B.  aus Billigkeitsrücksichten
  146.

              

Zollfreiheit  der Schiffsbaumaterialien   35,   200.              
Zollgrenze  gegen  das  Geestemünder  Freihafengebiet  29 .  
  - Verlegung   der  S.  in   Bremerhaven  211 . 

  Zollregulativ  f.   u.   Post                     
 Zolltarif  s.   u.  Warenverzeichniß .                   

Zoll  =  und  Steuerstellen  .    Befugniß  des Nebenzollamts  1.                                                                                                         Stande  oder  den  Befugnissen
Zollregulativ  f.  u.  Post.  349  0)  600,  151,  212,n  260  574,2.
Zolltarif  s.  u.  Waarenverzeichniß.  2.  .-Zoll=
  und  Steuerstellen.  Befugniß  des  Nebenzollamts  I.  Zollverein  fs.  u.  Handelsvertrag.

zu  Dalheim  Nur  Abfertigung  von  Wollengarn  als  hartes  Hammgarn  323 .   Abänderung  des  .  70  der  
7  "  zum  Zuckersteuergesetze  145.

—  Befugniß  des  Steueramts  Meerane  und  des  Hauptsteueramts
  zu  Mülhausen  i.  Els.  zur  Abfertigung          
Wollengarn  2c.  240.                                                                                                                                                                                    Zoll=  und  Steuerstellen .  Befugnisse  der  Großherzoglichen                                                                                                                 luxemburgischen  Zoll  =  Steuerstellen  in Bezug auf die                                                                                                                            Abfertigung  inländischen   Branntweins   37 .                                                                                                                                            -  Übertragung  der einem  Hauptamt  erteilten  Befugniß                                                                                                                       zur Abfertigung  von Waaren an die demselben  unter =                                                                                                                           gebenen selbständigen  Abfertigungsstellen  78 .                                                                                                                                   -  Veränderung  in dem Stande  oder den Befugnissen                                                                                                                               35 , 37 , 66 , 106 ,  151 ,  212 ,  240 , 268 , 314 , 323 .                                                                                                                                 Zollverein  s .  u .  Handelsvertrag .                                                                                                                                                               Zucker .  Abänderung  des §. 70  der   Ausführungsbestimmungen                                                                                                           zum  Zuckersteuergesetze    145 .                                                                                                                                                               Zuckersteuergesetz .  Abänderung der  Ausführungsbestim=                                                                                                                    mungen  zum  3 . in  Bezug  auf  kondensirte  Milch  318.
        <pb n="12" />
        Chronologische  Uebersicht

des

XXV.  Jahrganges  1897.

 

 

—  —  ,  —

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  AInhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
20.
1896.
28.  Dezember  Erster  Nachtrag  zum  Gesammtverzeichnisse  der  den  Militäranwärtern  in
den  Bundesstaaten  vorbehaltenen  Stellen.  .........  l  2
28.  -  Gesammtverzeichniß  der  zur  Anstellung  von  Militäranwärtern  verpslichteten
  Privat-Eisenbahnen  .  ..  I  H
1897.
14.  Januar  Abänderung  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen
  bei  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern
  .  .  ..  3:  29
22.  Zollfreier  Einlaß  der  von  der  in  Guatemala  stattfindenden.  Centralamerikanischen
  Ausstellung“  zurückgelangenden  deutschen  Güter-  4  35
4.  Februar  Errichtung  eines  zweiten  Schiedsgerichts  für  den  Bezirk  der  hessischen  landund
  forstwirthschaftlichen  Berufsgenossenschaft    6     43
8.  -  Beschluß  des  Bundesraths,  betreffend  die  Verarbeitung  selbstgewonnener
nichtmehliger  Stoffe  in  landwirthschaftlichen  Brennereien  46
  Steuerliche  Behandlung  der  Weinbrennereien  ...  ..  46
  Vorschriften,  betreffend  die  Abänderung  des  Branntwenn-Niederlage
Regulativs  ..  .....—..  "  47
13.    Bestimmungen  üher  die  gegenseitige  Anerkennung  der  Schifsmeßbriefe  in
Deutschland  und  Griechenland  .  .  8  61
20.  Bestimmungen  über  die  gegenseitige  Anerkennung  der  Schiffemeßbriefe  in
Deutschland  und  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  8  62
24.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Zollbehandlung  der  Verschnitt—
Weine  und  =  Moste    9  65
26.  -  Abänderung  der  Landwehr-Bezirts-  Eintheilung  .  9  67
28.  -  Beitritt  Dänemarks,  Luxemburgs,  Schwedens  und  Norwegens  zu  den  Ver—
einbarungen  über  die  zollsichere  Einrichtung  der  Eisenbahnwagen
im  internationalen  Verkehre  9  63
1.  März  Abänderung  der  Anweisung  zur  zollamtlichen  Prüfung  von  Müh  lenfabr  ikaten  9  66
3.  Geschäftsordnung  der  Disziplinarbehörden  für  die  Schutzgebiete  10  72
6.  Ermächtigung  des  Konsuls  in  Cairo  zur  Ausstellung  von  Leichen  pässen  10  71
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        Datum  der  Anordnugen , Bekanntmachungen   Inhalt      Nummer des Blattes    Seite 
    
      
      
9.  März  Ergänzung  der  Vorschriften  für  die  steuerfreie  Verwendung  von  undenaturirtem
Branntwein  zu  Heil=  u.  Zwecken,  sowie  der  weiteren  Bestimmungen
zur  Ausführung  des  Branntweinsteuergesetzes                      10                     76
28. März   Verständigung  mit  Belgien  über  die  gegenseitige  Anerkeunung  der  Identitäts-  
zeichen  an  Waarenmustern                                                                  13                    89
2. April  Bekanntmachung,  betreffend  das  Ausscheiden  der  Betriebe  der    Feldspathbrüche  aus
der  Töpferei= Berufsgenossenschaft     und  ihre  Zuweisung  zur  Steinbruchs= 
Berufsgenossenschaftt                                                                             14                     93
14. April   Vorschriften  über  die  Revision                                                                                                                                             der  Branntwein-Meßapparate                                                               16                    105
23. April   Bekanntmachung,  betreffend  die  den  mittleren  und  unteren  Beamten  der  «
Verwaltung  des  Kaiser  Wilhelm-Kanals  bei  der  Beschäftigung  im  Loots-Fahr-,
  Bagger=  und  Streckenaufsichtsdienste                                                                                                                                         zu  gewährenden  Vergütungen                                                          17                    109
29.April   Bestimmungen  über  den  zollfreien  Einlaß  der  von  dem  internationalen  landwirthschaftlichen
  Maschinenmarkt  in  Wien  zurückgelangenden  deutschen
Güter                                                                                                           17                    111
6.  Mai  Anwendung  der  Bezeichnung  Doppelzentner    für 100kg     im  amtlichen
Verkehre                                                                                                     19                    119
15. Mai     Bestimmungen  über  den  zollfreien  Einlaß  der  von  der  im  Jahre  1897  in
Brüssel  stattfindenden  Weltausstellung                                                                                                                                           zurückgelangenden  deutschen  Güter                                               20                   123
18.Mai   Neues  Verzeichniß  der  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  den
Anforderungen  der  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten  Gartenbau=
  u.  Anlagen  .  .  .....                                                                    20                   125
19. Mai   -  Ergänzung  des  Privatlager-Hegulatios                         20                    123
24. Mai   Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Tara        21                    145
24. Mai   Abänderung  des  §.  70  der  Ausführungsbestimmungen                                                                                                  zum  Zuckersteuergesetze                                                                    21                    145
4.  Juni  Verwendung  von  Altheeblättern  und  Wegebreitblättern  bei  der  Herstellung
von  Tabackfabrikaten                                                                           23                     155
9.Juni   Telegraphenordnung  für  das  Deutsche  Reich              24                     163
10. Juni   Gesammtverzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Befähigung   
für  den  einjährig-  freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  
Lehranstalten  .                                                                                       24                     179
26. Juni     Abänderung  des  Verzeichnisses  der  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen    
zuständigen  Behörden                                                                       26                     201
29. Juni   Notirung  von  Terminpreisen  für  Waaren                                                                                                                                            an  inländischen  Börsen                                                              26                    201
5.  Juli  Anweisung  zur  Ausführung  der                                                                                                                                                 Revision  der  Alkoholmesser                                                              27                    205
7. Juli   Vorschriften,  betreffend  die  Kontingentirung  der  Brennereien  für  die
Kontingentsperiode  1898/1903.  .  ..  ..  ..                                      28                     218
31. Juli   Ergänzung  der  Bestimmungen  über  die  Bewiligung  von  Theilungslagern
an  die  Kaiserlichen  Marine-Verpflegungsämter                       31                         252                      31                    252
31.Juli  Verwendung  von  Huflattichblättern  bei  der                                                                                                                         Herstellung  von  Tabackfabrikaten                                                    31                   252
8.  September  Erhöhung  des  Tagesfouragesatzes  für  die  Pferde  im    Falle  eines  Krieges
auf  Märschen  und  in  Kantonnirungen.  .                                    36                    274
9.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht
gehörigen  Pflänzlinge  .  .                                                                   86                     274
28.    Bestimmungen  über  die  gegenseitige  Anerkennung   der  Schiffsmeßbriefe  in  
..  Deutschland  und Italien                                                                   39                     284

 

Deutschland  und  Italien
        <pb n="14" />
        XIV

 

 

——EE

 

 

 

 

 

Datum  ..
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes
30.  September  Bekannmachung,  betreffend  die  wechselseitige  Befreiung  der  Angehörigen  des
Deutschen  Reichs  und  Rußlands  von  der  ihnen  als  Ausländern  in  Rechtsstreitigkeiten
  obliegenden  Verpflichtung  zur  Sicherheitsleistung,  Vorschußzahlung
  und  Gebührenentrichtung  40  290
21.  Oktober  Gewährung  von  Brennsteuervergütung  .......  42  298
28  -  Aenderung  der  Bestimmungen  über  zollamtliche  Prüfung  von  Mühlen-  
fabrikaten  ..  43  :301
6.  November  Grundsätze,  welche  bei  dem  Vollzuge  gerichtlich  erkannter    Freiheitsstrafen
bis  zu  weiterer  gemeinsamer  Regelung  zur  Anwendung  kommen.  15  308
8.  "  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz  in
Bezug  auf  kondensirte  Milch  .  15  313
16.  -  Zollfreie  Ablassung  von  Mineralöl    zu Raffinations-  und  anderen  gewerb—
lichen  Zwecken  .  46  321
20.  -  Nachtrag  zum  Gesammtverzeichnisse  der  zur  Ausstellung  von    Zeugnissen  über
die  Befähigung  für  den  einjährig-  freiwilligen  Militärdienst  berechtigten
  Lehranstalten  .  ...  ....  47  324
23.  -  Holzlager-Regulativ  ...............  48  330
26.  ·  Abänderung  des  Formulars  II  (Vermögensausweis)  zu  den  nach  den  Gesetzen
  über  die  Krankenversicherung  und  die  eingeschriebenen
Hülfskassen  zu  liefernden  Rechnungsabschlüsse  48  329
14.  Dezember  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche
in  Japan..  50  363
I8.  -  Regulativ  für  Getreidemühlen  und  Mälzereien  ...  51  367
22.  -  Zusammenstellung  von  Aenderungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses
zum  Zolltarif  .  51  407
22.  -  Aenderungen  des  statistischen  Waarenverzeichnisses  und  des  Verzeichnisses
  der  Massengüter  51  411
23.  -  Festsetzung  der  lür  die  Naturalverpflegung  marschirender Truppen     zu
vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1898  ..  52  418
29.  Beschluß  des  Bundesraths,  betr.  landwirthschaftliche  Brennereien  .  52  418

 

 

Gedruckt  bei  Jullus  Sittenfeld  in  Berlin  W.
        <pb n="15" />
        Zentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

          

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 



 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  Januar  1897.   Nr.1.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Einziehung  eines  Vizekonsulats ; --  Frequatur - Erteilung      Seite 1         
 2.   Zoll =  und Steuerwesen :   Herausgabe eines Instruktionsbuchs für die Zollabfertigung  als selbstständiger Anhang                   zum amtlichen Waarenverzeichniß
3. Militär= Wesen : Erster Nachtrag zum Gesamtverzeichniß  der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen:  -Gesamtverzeichniß der zur Anstellung von Militäranwertern verpflichteten  Privat=                    
Eisenbahn                
4.   Polizei= Wesen   Ausweisung  von Ausländern  aus dem Reichgebiet           
    

 

 

1.  Konsulat-Wesen.

Das  Vize-Konsulat  des  Reichs  in  Granada  ist  einstweilen  zur  Einziehung  gelangt.

 

Dem  zum  Konsul  ad  honorem  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  in  Altona  ernannten  Kaufmann
Eduard  Frankenfeld  ist  Namens  des  Reichs  das  Frequatur  ertheilt  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Im  Reichsschatzamt  ist  ein  Instruktionsbuch  für  die  Zollabfertigung  als  selbständiger  Anhang  zu  dem
amtlichen  Waarenverzeichniß  zum  Zolltarif  herausgegeben  worden.

Eine  käufliche  Ausgabe  erscheint  in  R.  von  Deckers  Verlag,  Kgl.  Hofbuchhändler  G.  Schenck,
Berlin  S.W.,  Jerusalemerstraße  Nr.  56.
        <pb n="16" />
        —  2  —
3.  Millitär  Wesen.

Bekanntmachung.
Nachstehend  wird      

1.  der  erste  Nachtrag  zu  dem  durch  Bekanntmachung  vom  26.  November  1895  (Central-Blatt
S.  397)  veröffentlichten  Gesammtverzeichnisse  der  den  Militäranwärtern  in  den  Bundesstaaten
vorbehaltenen  Stellen,

2.  ein  neues  Gesammtverzeichniß  der  Privateisenbahnen  und  durch  Private  betriebenen  Eisenbahnen,
welchen  die  Verpflichtung  auferlegt  ist  bei  Besetzung  von  Beamtenstellen  Militäranwärter  vorzugsweise
  zu  berücksichtigen,

zur  öffentlichen  Kenntniß  mit  dem  Bemerken  gebracht,  daß  das  Verzeichniß  zu  2  an  die  Stelle  des  durch
die  Bekanntmachung  vom  26.  November  1895  veröffentlichten  Verzeichnisses  tritt.

Berlin,  den  28.  Dezember  1896.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

1.  Erster  Nachtrag
zu

dem  Gesammtkverzeichnisse  der  den  Militäranwärtern  in  den  Bundesstaaten
vorbehaltenen  Stellen.

Anmerkungen:  1.  Die  in  den  Verzeichnissen  aufgeführten  Stellen  sind  den  Militäranwärtern  ausschließlich  vorbehalten,  sofern
  bei  den  einzelnen  etwas  anderes  nicht  ausdrücklich  bemerkt  ist.

2.  Diejenigen  Stellen,  welche  den  Militäranwärtern  vorbehalten,  aber  denselben  nur  im  Wege  des  Aufrückens
oder,der  Beförderung  zugängig  sind,  sind  mit  einem  “  bezeichnet.

—

 

 

Angabe  Bezei
i  "  flitär.  zeichnung
besnsen  sür  llu.  der  Behörden,  an  welche  die
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  Bewerbungen  zurichten  ünd.  Bemerkungen.
Stellen,  in  welchenwenn  es  nicht  die  Behörde
Umfange  dieselben  selbst  ist,  bei  welcher  die  Anvorbehalten
  find.  stellung  gewünscht  wird.

 

 

 

 

I.  Königreich  Preußen.

II.  Staatsministerium.

An  Stelle  der  Ziffern  1  und  2  des  Gesammtoerzeichnisses
  vom  26.  November  1895  (Central-Blatt
S.  397)  ist  zu  setzen:

1.  Ansiedelungs-Kommission  für  Westpreußen  und

en:
*  Sekretäre.  mindestens  zur  Hälfte.  Präsident  der  Ansiedelungs-K

  «  .
2.  Berwaltung  des  Deutschen  Reichs=  und  Königlich  ommission
Preußischen  Staats-Anzeigers:

Expedirende  Sekretäre  und  Kalkulatoren.  mindestens  zur  Hälfte.  —

 

 

 

III.  Finanzministerium.
An  Stelle  der  Ziffern  1  und  2  ist  zu  setzen:

1.  Oberpräsidien,  Regierungen,  Ministerial-Militärund
  Bankommission  zu  Berlin:
Kassirerassistenten,
Sekretäre.

D
Buchhalter.  I

 

mindestens  zur  Hälfte.
        <pb n="17" />
        Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem

Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

2.  Rentenbanken:

Sekretäre,
Buchhalter.

Hinter  Ziffer  5  ist  einzufügen:

5#  Prenßische  Central-Genossenschaftskasse:
Sekretär.

An  Stelle  der  Ziffern  6  und  8  ist  zu  setzen:
G.  Direktion  für  die  Verwaltung  der  direkten  Steuern
zu  Berlin:

Sekretäre,
Buchhalter.

8#rKreiskasse  zu  Frankfurt  a.  M.
Buchhalter.

Bei  Ziffer  10:

Verwaltung  der  indirekten  Steuern

Liter.  e  ist  der  letzte  Absatz  in  Spalte  1

"*  Assistenten  bei  den  Provinzial-Steuerdirektionen,
  nicht  aber  bei  den  Erbschaftssteuerämtern“


zu  streichen.

mindestens  zur  Hälfte.

alternirend,  d.  h.
zwischen  Militärund
  Zivilanwärter
  abwechselnd.

imindestens  zur  Hälfte.

mindestens  zur  Hälfte.

 

 

Rentenbankdirertionen.

Präsident  der  Preußischen
Central-Genossenschaftskasse.


 

Regierung  zu  Wiesbaden.

V.  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe.

Bei  Ziffer  2:
Berg-,  Hütten=  und  Salinenverwaltung
ist  statt  Absatz  1  bis  3  zu  setzen:
*  Sekretäre  und  Buchhalter  bei  den  Oberbergämtern

  und  bei  der  Bergwerksdirektion
  zu  Saarbrücken,

*  Faktoren,  Schichtmeister  und  Sekretäre  bei
den  staatlichen  Berg=,  Hütten=  und  Salzwerken,
  einschließlich  der  Centralverwaltung
  der  Steinkohlenbergwerke  König
und  Königin  Luise  zu  Zabrze,

Revierbüreau-Assistenten,  Revierbüreau-Diätarien
  bei  sämmtlichen  Verwaltungsstellen
  und  im  Revierdienste,

*  Verwaltungsbeamte  bei  der  geologischen
Landesanstalt  und  Bergakademie  zu
Berlin,  soweit  für  sie  eine  besondere
technische  oder  wissenschaftliche  Vorbildung
nicht  erfordert  wird,

mindestens  zur  Hälfte.

 

 

Dasjenige  Oberbergamt,  in
dessen  Bezirk  die  Stelle
zu  besetzen  ist.

 

 

 

 

Die  Stellen  der  Sekretäre
  und  Buchhalter
bei  den  Oberbergämtern
  und  bet  der  Bergwerksdirektion
  zu
Saarbrücken  werden
im  Wege  des  Aufrückens
  mit  geelgneten
etatsmaßigen  Bürcaubeamten
  der  Staatswerke
  und  des  Revlerdienstes
  besetzt.

Die  Stellen  ergänzen
aus  geeigneten
etatsmäßigen  Büreaubeamten
  der Oberbergamtsbezirke.


17
        <pb n="18" />
        Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

 

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

 

 

 

Bemerkungen.

 

VI.  Justizministerium.

Bei  Ziffer  1:
Gerichte  und  Staatsanwaltschaften
ist  statt  Absatz  2  und  3  zu  setzen:

Etatsmäßige  Gerichtsschreibergehülfen  bei
den  Landgerichten  und  den  Amtsgerichten,
sowie  etatsmäßige  Assistenten  bei  den
Staatsanwaltschaften  der  Landgerichte
und  der  Amtsgerichte,

Diätarische  Gerichtsschreibergehülfen  bei
den  Landgerichten  und  den  Amtsgerichten,
sowie  diätarische  Assistenten  bei  den
Staatsanwaltschaften  der  Landgerichte
und  der  Amtsgerichte.

nahme  derjenigen
Stellen,  welche  für
Dolmetscher  bestimmt
  und  für
welche  als  Dolmetscher
  befähigte
Civilanwärter  vorhanden
  sind.

—.

 

hu  einem  Fünftel.

 

ssämmtlich,  mit  Aus-Oberlandesgerichts

  =  Präsident
  und  Oberstaatsanwalt
  des  Bezirks.

 

 

.

VII.  Ministerium  des  Innern.

Bei  Ziffer  2:
Polizei-Präsidium  zu  Berlin  und  Polizei-Direktion
  zu  Charlottenburg
ist  statt  Absatz  1  zu  setzen:

Büreau=  und  Kassenbeamte  (Polizeisekretäre,

*  Oberbuchhalter,  Kassirer  und  Buchhalter,
  Büreauassistenten  beim  Einwohner-Meldeamt).


Bei  Ziffer  3:
Uebrige  Königliche  Polizeiverwaltungen
ist  statt  Absatz  1  zu  setzen:
Büreaubeamte  (Polizeisekretäre,  Bürcauassittenten

  und  Meldeamts-Büreauassistenten).


mindestens  die  eine
Hälfte,  unter  Anrechnung
  der  von
der  Besetzung  mit
Militäranwärtern
ausgeschlossenen

Stellen  des  Rendanten
  der  Polizeihauptkasse,
  des
Vorstehers  der  Kalkulatur
  und  des
Vorstehers  des
Präsidialbüreaus.
auf  die  andere

Hälfte.

mindestens  zur  Hälfte.

 

Polizei-Präsident  zu  Berlin.

Der  Vorsteher  der  betressenden
  Polizeiverwaltung.

 

VIII.  Ministerium  für  Landwirthschaft,  Domänen  und  Forsten.

Bei  Ziffer  2:
Generalkommissionen

ist  das  Wort:  **
„  Büreauassistenten“  zu  streichen.

 

 

 

Kleltere  befähigte  Militäranwärter
  haben

auch  für  die  Dolmetscherstellen

  den  Vorrang.
        <pb n="19" />
        Bezeichnung  der  Stellen.

 

Angabe

bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben

vorbehalten  sind.

 

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

 

Bemerkungen.

 

 

II.  Königreich  Bayern.

A.  Staatsministerium  des  Königlichen  Landes  und  des  Aeußern.

An  Stelle  der  Ziffer  3a  ist  zu  setzen:

3.  Verkehrsanstalten:
a)  Staatseisenbahnverwaltung,  Bodenseedampfschiffahrt

  und  Ludwig-Donau-Main-Kanal:

*  Oberexpeditoren  und  Oberrevisoren.
7  Oberbauführer,
*  Expeditoren  und  Revisoren,
Bauführer,
*  Kapitäne  I.  Klasse,
Adjunkten,
Zugführer,
*  Kapitäne  II.  Klasse,
*  Oberstationsmeister,
*  Oberpackmeister,
Bahnmeister,
*  Amtsgehülfen,
*  Wagenmeister,
*  Statusmäßige  Bauzeichner,
*  Statusmäßige  Vermessungszeichner,
*  Oberbüreaudiener,
*  Oberportiers,
*  Geldzähler  und  Kassadiener,
*  Werft=  und  Hafenmeister,  
Hafenmeister  bei  dem  Floß-  und  Ländehafen
  zu  Aschaffenburg,
*  Kanalmeister,
*  Stations=  und  Ländemeister,
*  Obersteuermänner,
*  Kondukteure,
*  Statiomsmeister,
*  Packmeister,
*  Wagenwärter  und  Wagenaufseher,
*  Thurmwärter,
Bauaufseher,
*  Büreaudiener,
*  Portiers,
Fahrkartendrucker,
Steindrucker,
Buchbinder,
Lichtdrucker,
*  Magazinsgehülfen,
*  Meßgehülfen  I.  Klasse,
Torfstichbetriebsausseher,
*  Steuermänner,
*  Schleußenoberwärter,
Stationsdiener,

 

zur   Hälfte.

zu  zwei  Dritteln.
zur  Hälfte.

zu  zwei  Dritteln.

zu  einem  Drittel.

zu  zwei  Dritteln.
zur  Hälfte.

zu  zwei  Dritteln.
zu  zwei  Dritteln.

zu  zwei  Dritteln.



zu  zwei  Dritteln.

zu  einem  Drittel.

l

zu  zwei  Dritteln.

 

 

Generaldirektion  der  Kgl.

bayer.  Staatseisenbahnen.

 

Zunächst  wird  noch  ein
Drittel  dieser  Stellen
für  die  vor  1886  auf.
genommenen,  in  nicht
statusmäßiger  Verwendung
  stehenden  Bediensteten
  vorbehalten.
        <pb n="20" />
        Angabe

;  litãr  Bezeichnung
di  ilit  der  Behörden,  an  welche  die
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  wewerbungen  zu  richten  fd  Bemerkungen.

Stellen,  in  welchem  selbst  ist,  bei  welcher  die  An.

tuene  diesfeden,  Hftelung  gewünscht  wird

 

 

 

 

 

 

Wagenwärtergehülfen,  zu  zwei  Dritteln.
Lokomotivheizer  und  Dampfbootheizer,  ur  Hälfte
Heizer  für  elektrische  und  Gasbeleuchtung,  z
Wechselwärter,  —
Vorarbeiter  im  Bahnunterhaltungsdienst,  —
Meßgehülfen  II.  Klasse,  —
Nachtwächter  —  ·  d
Büreaudienergehülfen,  —  Zunächst,  riwir  K
Stellen  für  die  vor
1886  aufgenommenen.
in  nicht  statusmäßiger
Verwendung  stehenden
  Bediensteten  vorbehalten.

Magazinsdiener,  —
Matrosen,  zu  zwei  Dritteln.
Schleußenwärter,  —
tationswärter,  —  Generaldirektion  der  Kgl.
Bahnwärter,  —  bayer.  Staatseisenbahnen.  Zunächst,  wird  noch
Stellen  für  die  vor
1886  aufgenommenen,.
in  nicht  statusmäßiger
Berwendung  stehenden
  Bediensteten  vorbehalten.

Bremser,  —
Diätare  im  Administrativ=  und  Kanzlei-  —
dienste  (Kanzleigehülfen,  Kassa=  und  Rechnungsgehülfen,
  Baurechner,  Bauschreiber,
Telegraphisten),
ditar  zi  bautechnischen  Dienste  (Bauzeichner),
  »
Diätare  im  Vermessungsdienste  (Ver-  zur  Hälfte.
messungszeichner),
Wagenausfschreiber,  zu  drei  Vierteln.
Kopisten.  —  .
V.  Großherzogthum  Baden.
III.  Ministerium  des  Innern.
Unter  Ziffer  2  sind  noch  aufzunehmen:

„Kanzleidiener  beim  statistischen  Büreau  (bezw.
statistischen  Landesamt).“

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
I.  ZBei  sämmtlichen  Verwaltungen.
Statt  Absatz  3  ist  zu  setzen:

Wirthschaftsbeamte,  Hausmeister,  Wachtmeister,  —  Das  betreffende  Großherzog-  Ausgenommen  sind  die
Wächter,  Aufseher,  Oberwärter,  Abtheilungs-  liche  Ministerial-Departe4elche  der  Emcs#trihwärter,
  Wärter  (Gesangenenwärter),  Haus-  ment.  schaft  kundig  sein
männer  und  Pförtner  nebst  Gehülfen  bei  den  mussen  en  3  der
Staatsanstalten.  der  Landes=  Frren-Heilanstalt

  zu  Jena
und  der  Werkführer
im  Carl  Friedrich-Hospital
  zu  Blankenhalu.
        <pb n="21" />
        Bezeichnung  der Stellen .   
Angabe bei den für Militäranwärter nicht ausschließlich   
bestimmten Stellen , in welchen Umfange dieselben               

vorbehalten sind .                  

Bezeichnung  der Behörden , an welche die Bewerbungen zu richten sind ,                                                                                          wenn es nicht die selbe ist , bei welcher die Anstellung gewünscht wird .                            

Bemerkungen         

 

 

 

 

XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Der  Ziffer  18:
Deputation  für  die  Gefängnisse
treten  hinzu:
Aufseher  im  Untersuchungsgefängniß.  —

XXVI.  Elsals-Lothringen.
VI.  Verwaltung  der  Justiz  und  des  Kultus.
An  Stelle  der  Ziffer  2  ist  zu  setzen:

2.  Strafanstalten,  Bezirksgefängnisse,  Besserungsanstalten
  und  Arbeitshausverwaltung:

Inspektoren,  Expedienten,  Oberausseher, Aufseher , Erzieher  und  Hülfserzieher .        
die Stellen der Inspektoren  und             
Expedienten  können  
bis  zu  einem  Fünftel
  anstellungsberechtigten
  Offizieren
verliehen   werden.   ( Ministerium ) 

 

 

 

VII.  Verwaltung  der  Finanzen,  Gewerbe  und  Domänen.
Der  Ziffer  3:
3.  Verwaltung  der  direkten  Steuern:
sind  hinzuzufügen:  Rentmeister
  zu  einem  Viertel  den  Militäranwärtern       
und anstellungsberechtigten  Offizieren .       
Direktor der direkten  Steuern  zu Straßburg  i. Els .      

  


 

 

 

VII.  Verwaltung  für  Landwirthschaft  und  öffentliche  Arbeiten.
An  Stelle  der  Ziffer  5  ist  zu  setzen:

5.  Wasserbauverwaltung:

Brückenmeister ,  Dammmeister , Kanalmeister                   
Strommeister ,  Hafenmeister  ,  Fischereiwärter ,           

Schleusen = ,   Brücken =, Wehr =, Rheinbau =        
und Kanalwärter          
Ministerium        
Die in dem Gesammtverzeichnisse aufgeführten     
 "Kanalaufseher ,  Stromaufseher  Hafenaufseher "  
führen jetzt , wie nebenstehend angegeben die 
amtliche Bennenung   
" Kanalmeister  , Strommeister , Hafenmeister "
        <pb n="22" />
        □

2.  Gesammtverzeichniß

der

Privat-Eisenbahnen  und  durch  Private  betriebenen  Eisenbahnen,  welchen  die  Verpflichtung
  auferlegt  ist,  bei  Besetzung  von  Beamtenstellen  Militäranwärter  vorzugsweise

  zu  berücksichtigen.

 

 

Bezeichnung
·  der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugs.
weise  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militär.
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
w  richten  sind,  soweit  nicht
n  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

1.  Altdamm  -  Kolberger  Eisenbahn

2.  Altona-Kaltenkirchener  Eisen
bahn.

3.  Bentheimer  Kreisbahn  (Neuenhaus-Bentheim).


4.  Braunschweigische  Landeseisenbahn
  (für  die  preußische  Strecke
der  Bahn  Braunschweig-Derneburg-Seesen).


5.  Breslau-Warschauer  Eisenbahn
(preußische  Abtheilung).

6.  Broelthal-Bahn.
7.  Cöln-Bonner  Vorgebirgsbahn.

8.  Crefelder  Eisenbahn.
9.  Cronberger  Eisenbahn.

10.  Dahme  Uckroer  Eisenbahn.

11.  Dortmund  -  Gronau-Enscheder
Eisenbahn.

I.  Königreich  Preufsen.

Subaltern-  und  Unterbeamte.

Wie  zu  1.
Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Bahnwärter,  Schaffner  und
sonstige  Unterbeamte,  mit
Ausnahme  der  einer  technischen
  Vorbildung  bedürfenden.


Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.
Wie  zu  5.

Wie  zu  1.

Wie  zu  5.

 

 

40  Jahre.

40
40
40

35

40
40
35

35
40
35

Direktion  der  Altdamm-Kolberger
  Eisenbahngesellschaft
zu  Stettin.

Direktion  der  Altona-Kalten-.
kirchener  Eisenbahngesellschaft
  zu  Altona.

Betriebsdirektion  der  Bentheimer
  Kreisbahn  zu  Bentheim.


Direktion  der  Braunschweigischen
  Landeseisenbahngesellschaft
  zu  Braunschweig.

Direktion  der  Breslau-Warschauer
  Eisenbahngesellschaft
  zu  Oels.

Direktion  der  Broelthaler
Eisenbahn-Aktiengesellschaft
zu  Hennef  a.  d.  Sieg.

Vorstand  der  Aktiengeellschaft
der  Vorgebirasbahn  Cöln-Bonn
  zu  Cöln.

Direktion  der  Crefelder  Eisen-Verwaltungsrath

  der  Cronberger
  Eisenbahngesellschaft
zu  Cronberg.

Direktion  der  Dahme-Uckroer
Eisenbahngesellschaft  zu
Dahme.

Direktion  der  Dortmund-Gronau-Enscheder
  Eisenbahn- 



gesellschaft  zu  Dortmund.

bahngesellschaft  zu  Crefeld.

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisen
babudienst  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
  der
Militäranwärter
bestebenden  Vorschriften
  zur  Anwenrung
  zu
bringen.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.
        <pb n="23" />
        Bezeichnung der Eisenbahn 

 

Bezeichnung der Stellen welche vorzugsweise mit Militäranwärtern                                                                                                     zu besetzen sind                              

 

Altersgrenze , bis zu welcher Militäranwärter                                                                                                                                             berücksichtigt werden müssen           

                                                                                                                                                                                                                       Bezeichnung derBehörde anwelche die Bewerbungen zuz richten sind ,                                                                                               soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden                                                                                           ausdrücklich bezeichnet werden      
    

Bemerkung 

      
  
          
      
              
          
  
12.  Eckernförde-Kappelner  Schmalspurbahn        Wie  zu  1.  40  Jahre.          
Direktion der   Kappelner  Schmalspurbahn-Gesellschaft
  zu  Eckernforde.    Wie zu 1. 

13.  Eisenberg-Crossener  Eisenbahn                        Wie  zu  l.  35 Jahre           
(für  die  preußische  Strecke).      
 Vorstand der Eisenberg - Crossener Eisenbahngeselschaft                                                                                                                       Eisenberg   i.  Altenburg.    Wie zu 1.
I4.  Eisern-Siegener  Eisenbahn.                                 Wie  zu  l.  40 Jahre                                                                                                        Direktion  der    Eisern-SiegenerEisenbahngeselschaft                                                                                                                              zu Siegen                                                                     Wie zu 1.       
    

15.  Farge-Vegesacker  Eisenbahn.                            Wie  zu  l.  40  Jahre                                                                                        Königliche  Eisenbahndirektion zu Hannover            Wie  zu  1.
  

16.  Flensburg  -  Kappelner  Eisenbahn                  Wie  zu  1.  40 Jahre         
Kreis -Eisenbahn-Kommission   zu  Flensburg.        Wie zu  1. 

I7.  Greifswald-Grimmen-Tribsees.                             Wie  zu  1.  40 Jahre            

Direktion der Eisenbahngesellschaft  Greifswald-Grimmen
  zu  Grimmen.                                               Wie zu 1.    

18.  Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn              Wie  zu  1.  a)                
  (für  die  preußischen  Theile der Bahnstrecken       
Langenstein  - Derenburg  und Blankenburg - Rübeland -                                                                                                                       Elbingerrode - Tanne ) .                                          a)    35 Jahre  für Langenstein -Derenburg 
                                                                                    b)   40 Jahre für Blankenburg -Rübeland -Tanne
Direktion der Halberstadt-Blankenburger Eisenbahngeselschaft               
    zu Blankenburg   a. S.                                          Wie zu 1. 

    

19.  Hansdorf-Priebus.                                         Wie  zu  1.  40  Jahre.        
Betriebsverwaltung Nebeneisenbahn  
  zu  Sommerfeld                                                    Wie zu 1. 
(Reg.  Bez.  Frankfurt  a.)  O.).

20.  Hannsdorf-Ziegenhals                                   Wie  zu  I.  40 Jahre             
( für die im  preußischen  Gebiete  belegene Strecke )   Lokal-Eisenbahngesellschaft
Direktion der Oesterreichischen Lokal-Eisenbahngeselschaft  zu  Wien.    Wie zu 1. 

21.  Hessische  Ludwigsbahn                             Wie  zu  5.  35 Jahre      

(für die preußischen  Theile  der  Bahn-    
strecken  Mainz  -  Wiesbaden,      
Frankfurt  a.  M.-Griesheim  und
Hanau-Babenhausen,  sowie  für
Frankfurt  a.  M.-Camberg-Eschhofen 
  und  Wiesbaden-Niedernhausen
Verwaltungsrath der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-                                                                                                                                geselschaft zu Mainz           

22.  Hildesheim-Peiner  Kreiseisenbahn           Wie  zu  1.  40 Jahre           
  (Hildesheim  -  Hämelerwald).     
Direktion Hidesheim-Peiner  Kreis-Eisenbahn-                                                                                                                                     gesellschaft  zu  Hildesheim                               Wie zu 1. 

23.  Hoyaer  Eisenbahn.                                      Wie  zu  1.  35 Jahre               

Vorstand der Hoyaer Eisenbahngesellschaft  zu  Hoya.   Wie zu 1. 

24.  Ilme--Bahn  (Einbeck-Dassel).                     Wie  zu  1.  40 Jahre                                                                                                  Königliche  Eisenbahndirektion zu Cassel         Wie  zu  1.

  

25.  Kerkerbachbahn  (Heckholzhausen-.         Wie  zu  1.  40 Jahre          
Dehrn).  Aktiengesellschaft  zu  Christi-Vorstand der Kerkerbachbahn Aktiengeselschaft                                                                                                                                        zu Christianshütte  ( Postamt Runkel )               Wie zu 1.           

      

26.  Kiel  -  Eckernförde-  Flensburger             Wie  zu  1.  35 Jahre           
Eisenbahn.      

Direktion der Kiel-Eckernförde-Flensburg =                                                                                                                                   bahngesellschaft  zu  Kiel.                                   Wie zu 1. 

27.  Königsberg-Cranzer  Eisenbahn.]               Wie  zu  1.  40 Jahre                                                                                                    Direktion  der  Königsberg-Cranzer Eisenbahngeselschaft  zu Königsberg   Wie  zu  1.
        <pb n="24" />
        Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Siellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

28.  Kreis

33.
34.

35.

36.

37.
38.

39.

40.

11.

13.

.  Kreis  Oldenburger

Altenaer  Schmalspur.

bahnen.

Kreiseisenbabn  Ostrowo-Skal.

mierzyce.

Eisenbahn
(Neustadt-Oldenburg).

.  Marienburg  -  Mlawkaer  Eisenbahn.



2.  Mecklenburgische  Friedrich  Wilhelm-Eisenbahn

  (für  die  im  preu.
sischen  Gebiete  belegene  Strecke).

Meppen-Haselünner  Eisenbahn.

Neuhaldensleben
Eisenbahn.

Nordbrabant--Deutsche  Eisenbahn
(für  den  preußischen  Theil  der
Bahnstrecke  Gennep-Wesel).

—Eilslebener

Oschersleben  -  Schöningen
die  preußiche  Strecke.).

Osterwieck  Wasserlebener  Eisenbahn.

Ostpreußische  Südbahn.

(für

Paulinenaue-Neu-  Ruppiner
Eisenbahn.

Pfälzische  Ludwigsbahn  (für  die
preußischen  Theile  der  Bahnstrecken
  Wellesweiler  Grube
König  bei  Neunkirchen  und  St.
Ingbert-St.  Johann).
Priegnitzer  Eisenbahn  (Perleberg-
  Pritzwalk-Wittstock-Landes.
grenze in  der  Richtung  ausf  Mirow).

2.  Rauscha-  Freiwalrauer  Nebenbahn.



Rhene-Diemelthal-Eisenbabn.

 

Wie  zu  I.
Wie  zu  1.

Wie  zu  l.

a)  Wie  zu  5  für  die  Strecke
Marienburg-Mlawfa.

b)  Wie  zu  1  für  die  Strecke
Zajonskowo-Löbau.

Wie  zu  l.

Wie  zu  I.
Wie  zu  1.

Wie  zu 5,  außerdem'  Stations.

vorsteher,  Stationsaufseher
  und  Assistenten,  Telegraphisten,
  Materialienverwalter,
  Magazinaufseher.

Wie  zu  l.

Wie  zu  1.

a)  Wie  zu  5  für  Pillau-Königsberg-Prostken.


v)  Wie  zu  1  für  Fischhausen
  -  Palmnicken.

Wie  zu  I.

Wie  zu  5.

Wie  zu  l.

Wie  zu  l

Wie  zu  l.

 

40  Jahre.

40

40
10

S
S

40

40
35
40
35

40

40

40

Direktion  der  Kreis  Altenaer
Schmalspurbahnen  zu
Altena.

Betriebsverwaltung  der  Kreis.

eisenbahn  Ostrowo-  Skalmieriyce
  zu  Breslau.

Königliche  Eisenbahndirektion
zu  Altona.

Direktion  der  Marienburg
Mlawkaer  Eisenbahngesellschaft
  zu  Danzig.

Direktion  der  Mecklenburgischen
  Friedrich  Wilhelm-Eisenbahngesellschaft
  zu
Wesenberg.

Kreis  .  Eisenbahnkommission
zu  Meppen.

Vorstand  der  Neuhaldenslebener
  Eisenbahngesellschaft
  zu  Neuhaldensleben.

Direktion  der  Nordbrabant-Deutschen
  Eisenbahngesell.
schaft  zu  Gennep.

Vorstand  der  Oschersleben-Schöninger
  Elsenbahngesellschaft
  zu  Oschersleben.

Magistrat  der  Stadt  Osterwieck.


Direktien  der  Ostpreußischen
Südbahngesellschaft  zu
Königsberg  i.  Ostpr.

Direktion  der  Paulinenaue--Neu-
  Ruppiner  Eisenbahngesellschaft
  zu  Neu-Ruppin.

Direktion  der  Pfälzischen
Eisenbahnen  zu  Ludwigshafen
  a.  Rhein.

Direktien  der  Priegnitzer
Eisenbabugesellschaft  zu
Perleberg.

Direk'ion  der  Lausitzer  Eisenbahngesellschaft
  zu  Semmerfeld
  (Reg.-Bez.  Frankfurt
  a.  O.).

Vorstand  der  Rhene-Diemelthal
  =  Eisenbahngesellschaft
zu  Siegen.

 

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

b)  Wie  zu  1.

Bei  der  Anstellung
finden  die  für  die
Besetzung  der  Subaltern-
  und  Unterbeamtenstellen
  mit
Militäranwärtern
jeweilig  geltenden
Grundsätze  Anwendung.


Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

*.)  Die  Stellen  der
Statiensvorsteher
sind  nur  im  Wege
des  Aufrückens  oder
der  Beförderung
den  Militäranwärtern
  zugängig.
Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

b)  Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wic  zu  1.

Wie  zu  1.
        <pb n="25" />
        Altersgrenze, bis zu welcher  Bezeichnung  der  Behörde, an welche die Bewerbungen
    
Bezeichnung  der  Bezeichnung der Stellen, welche  vorzugs=  Militär=  zu  richten  sind,  soweit  nicht
der         anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisenbahn.    weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
  zu  besetzen  sind  werden  ausdrücklich  bezeichnet 
müssen   werden.
44.  Ronsdors-Müngstener  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Vorstand  der  Ronsdorf-  Wie zu  1.
bahn.  Müngstener  Eisenbahngesellschaft
  zu  Ronsdorf.
45.  Schleswig  -  Angeler  Eisenbahn   Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Schleswig-An=  Wie zu  1.
(Schleswig-Süderbrarup).  geler  Eisenbahngesellschaft
zu  Schleswig.  
46.Sittard—Herzogenrath (für die              Wie zu  1.  40  Direktion  der  Niederländischen  Wie  zu  1.
preußische  Strecke).  Süd=Eisenbahngesellschaft
zu  Maastricht.
47.  Stargard-Süstriner  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Stargard-  Wie  zu  1.
Cüstriner  Eisenbahngesellschaft
  zu  Soldin  N./M.
48.  Stendal  -  Tangermünder  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Stendal-Tan=  Wie zu  1.
bahn.  germünder  Eisenbahngesellschaft
  zu  Tangermünde.
49.  Warstein-Lippstadter  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Warstein-Lipp=  Wie  zu  1.
stadter  Eisenbahngesellschaft
zu  Lippstadt.
50.  Wermelskirchen-Burger  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Wermelskirchen-  Wie zu  1.
bahn.  Burger  Eisenbahngesellschaft
  zu  Wermelskirchen.
51.  Wittenberge  - Perleberger  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Magistrat  der  Stadt  Perleberg.  Wie zu  1.
bahn.  erg.
52.  Zschipkau-Finsterwalder  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Zschipkau-Fin=  Wie  zu  1.

bahn.

Pfälzische  Eisenbahnen.

 

 

II.  Königreich Bayern. 
Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen,
  zum  Theile:

  
Bahnwärter,  Weichenwärter,
    zu drei Viertel. 


Schaffner  (Kondukteure),
  Büreau=  
diener,  Stations=  
meister,  Portiers    
(Stationsdiener),    zu zwei Dritteln .
Hausmeister,  Zugführer
  (Oberkondukteure),
  Obleute
und  Lademeister,  
Güterbestätter,  Bil=    
letdrucker,  Rangirer  
Bahnhofaufseher,  
Haltestelleverwalter,
Telegraphisten,    zu einem Drittel
Stationsverwalter,
Gehülfen  der  Centralbüreaus,
  Expeditionsgehülfen,
  
Gepäckexpedienten,  zu einem Drittel.
Einnehmereigehül=  
fen,  Gehülfen  der  tel.
Magazinverwaltung,
            

 

 

 

sterwalder   Eisenbahngesellschaft
  zu   Finsterwalde.



35   Jahre.

 

 

Direktion  der  Pfälzischen
Eisenbahnen  zu  Ludwigshafen
  a.  Rhein.
        <pb n="26" />
        Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Siellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Vewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungebehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

2.  Filderbahn

3.  Lokalbahn

III.  Königreich  Württemberg.

1.  Dampfstraßenbahn  Ravensburg-Weingarten.



(Stuttgart  -  Hohenheim).


Meckenbeuren  -  Tettnang.


 

Expedient(Stationsvorsteher).
Zugführer  (Schaffner),  Reserve-Zugführer
  (Schaffner),
Stationsdiener.

Expedient,  Zugführer,  Schaffner,
  Bahn.  bezw.  Streckenwärter,
  Weichensteller,
Haltestellenaufseher.

Expedient(Stationsvorsteher),
Stationsassistent(Aspirant).
Zugführer,  Stationsdiener.

 

40  Jahre.

40

40

 

Lokalbahn  Aktiengesellschaft
zu  München.

Betriebsvorstand  der  Filderbahngesellschaft
  zu  Stuttgart.


Lokalbahn  .  Aktiengesellschaft
zu  München.

IV.  Großherzogthhum  Baden.

1.  Bregthalbahn  (Furtwangen  -  Hüfingen).



Kaiserstuhlbahn.

Karlsruhe-Durmersheimer  Eisenbahn.



Karlsruhe-Spöcker  Eisenbahn.

 

Subaltern  und  Unterbeamte.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

 

40  Jahre.
40
40

40

 

Bau=  und  Betriebsverwaltung
für  süddeutsche  Nebenbahnen
  zu  Karlsruhe.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

 

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisenbabundienst
  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich

  der  Crmittelung
  der
Militäranwärter

bestehenden  und
noch  zu  erlassenden
  Vorschriften
zur  Anwendung
zu  bringen.  Dabei
  soll  Stellenanwärtern
  badischer
  Staats.
angehörigleit  vo#
allen  übrigen  der
Vorzug  gegeben
werden.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1
        <pb n="27" />
        13

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung der Eisenbahn      
Bezeichnung der Stellen , welch vorzugweise mit Militäranwärtern zu besetzen sind .                
Altersgrenze , bis zu welcher Militäranwärter berücksichtigt werden müssen .                  
Bezeichnung der Behörde , an welche die Bewerbungen zu richten sind , soweit nicht in den                                                          Vakanzanmeldungen  andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden .
              Bemerkungen .
          
  
5.  Mannheim  -  Weinheim  Heidel.-  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Wie  zu  1.      
berg-Mannheimer  Eisenbahn.  Wie zu 1.
6.  Lekalbahn  Zell  i.  W.-Todtnau.      Wie  zu  1.  40  Jahre   Wie  zu  1.      Wie  zu 1.  
7.  Lekalbahn  Kehl-Lichtenau-Bühl.     Wie  zu  1.  40 Jahre        
Straßburger Straßenbahngesellschaft  zu  Straßburg  i.  Els.     Wie zu 1. 
.  
8.  Nebenbahn    Bruchsal-Odenheim-  Wie  zu  1.  40 Jahre       Wie  zu  1.
Menzingen.  
Vorstand der Nebenbahn Bruchsal-Odenheim- Menzingen  zu  Karlsruhe.    Wie zu 1. 
9.  Nebenbahn  Haltingen-Kandern.     Wie  zu  1.  40 Jahre         Wie  zu  1.
  Vorstand der Nebenbahn Haltingen  -  Kandern  zu
Freiburg  i.  Breisgau.            Wie zu 1. 
10.  Nebenbahn  Krozingen-Staufen-Wie  zu  1.  40 Jahre               Wie  zu 1.
Sulzburg.  Vorstand der Nebenbahn     
Krozingen-Staufen-Sulzburg zu  Freiburg  i.  Breisgau.              Wie zu 1. 
11.  Lokalbahn  Rhein  -  Ettenheim.Wie  zu  1.   40 Jahre  Wie zu 1.   Vorstand  der  Lokalbahn  Rhein-    
münster.  Ettenheimmünster  zu  Freiburg
  i.  Breisgau.
12.  Hessische  Ludwigs-Eisenbahn                    

( für die  Strecken  Mannheim -  hessische

Grenze  gegen  Lampertheim  und Eberbach
-hessische  Grenze  gegen

Erbach).  

 Stationsdiener , Bahnwärter

*  Weichenwärter,  Stations.
aufseher,  Magazinaufseher,
  Lademeister,  +Telegraphisten,
  +Billet=  und
Gepäckexpedienten,  +Güterexpedienten
  bezw.  Gehülfen,
  +Stationsverwalter
II.  und  III.  Klasse,  +Stationsassistenten,

  +Stationsgehülfen
  bezw.  Diurnisten,
  Zugführer,  Kondukteure,

  Bremser,  o Wagenwärter,
  o  Wagenaufseher.

 

Eine Altersgrenze  ist  für
die  badischen 
Strecken  nicht

festgesetzt.

 

Verwaltungsrath der Hessischen  Ludwigs.  Eisenbahngesellschaft
  zu  Mainz.

 

*)  Die Bahn- und  Weichenwärter
  finden
nur  dann  Berücksichtigung,
  wenn
sie  längere  Zeit
bei  der  Unterhaltung
  und  Erneuerung
  des
Oberbaues,  sowie
  im  Bahnbewachungs-
  und
Signaldienst  einer
  im  Betriebe
befindlichen  Bahn
thätig  oder  beim
Eisenbahn-Neubau
  beschäftigt
gewesen  sind.

+)Zur  Erlangung

der  mit  + bezeichneten
  Stel.
len  ist  eine  Prüfung
  erforderlich;
  diese  Stellen
  werden  nur
zur  Hälfte
mit  Militärauwärtern
  besetzt.

o)  Die  Wagenwärter=

  und
Wagenauf.

seher-Stellen
sind  den  mit technischer
  Vorbildung
  versehenen
Militäranwär.

tern  vorbehalten.
        <pb n="28" />
        14



 

 

 

 

 

Altersgrenze,

 

bis  zu  welcher

 

Bezeichnung  der  Behörde,

 

 

 

Bezeichnung  Bezeichnung  Militär    an  welche  die  Bewerbungen

zeich  ¾l  der  Siellen,  welche  vorzugs-  Militär-  zu  richten  sind,  soweit  nicht
der  ,  anwärter in denVakanzanmeldungen Bemerkungen.

.  weise mit Militäranwärtern berücksichtigt andere Anstellungsbehörden

Eisenbahn.  ..  .
zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
V.  Großherzogthum  Hessen,

1.Hessische  Ludwigs-  Eisenbahn  (für  Stationsdiener,  Bahnwärter,  Eine  Alters.Verwaltungsrath  der  Hessi.))  Die  Badndie

  Strecken  Lampertheim-badische
Grenze  gegen  Mannheim  und
Biblis  -  preußische  Grenze  gegen
Frankfurt  a.  M.,  Lampertheim-Worms.
  Erbach  -badische  Grenze
gegen  Eberbach  und  Babenhausenpreußische
  Grenze  gegen  Hanau).

2.  Nebenbahnen:

a)  Darmstädter  Dampfstraßenbahnen.


b)  Mainzer  Vorortbahnen.

c)  Mannheim-Weinheim  Heidelberg
  Mannheimer  Eisenbahn
  (für  die  hessische  Strecke).

d)  Reinheim-Reichelsheim.
e)  Osthofen-Westhofen.

f)  Sprendlingen-  Wöllstein.
g)  Worms  Offstein

'Weichenwärter,  Stations.
aufseher,  Magazinauf.
seber,  Lademeister,  Telegraphisten,
  LBillet=  und
Gepäckexpedienten,  1Güterexpedienten
  bezw.  Gehülfen,
  Stationsverwalter
II.  und  III.  Klasse,  1Stationsassistenten,
  1Stationsgehülfen
  bezw.  Diurnisten,
  Zugführer,  Kondukteure,
  oWagenwärter,
#  Wagenaufseher,  Bremser.

Weichenwärter,  Stations.
wärter,  Schaffner.

Subaltern=  und  Unterbeamte.

Wie  zu  b.

Stationsassistenten,  Stationsaufseher,
  Zugführer,

 

 

Schaffner,  Weichenwärter,
Bahnwärter.

grenze  ist  für
die  hessischen
Strecken  nicht
festgesept.

40  Jahre.

40
10

40

schen  Ludwigs-Eisenbahngesellschaft
  zu  Mainz.

Direktion  der  süddeutschen
Eisenbahngesellschaft  zu
Darmstadt.

 

Bau=  und  Betriebsverwaltung
für  süddeutsche  Nebenbahnen
  zu  Karlsruhe.

wie  zu  a  und  b.

 

 

und  Weichenwärter
  finden
nur  daun  Berück.
sichtigung,  wenn
sie  längere  Zeit
bei  der  Unterdaltung
  und  Erneuerung
  des
Oberrauesl,  sowie
  im  Bahnbewachungs-
  und
Signaldienst
einer  im  Betrirbe
befindlichen  Bahntbätig
  oder  beim
Eisenbabn-  Neubau
  besckäftigt
gewesen  sind.
1)  Zur  Erlangung
der  mit  Fbezeichneten
  Stellen
  ist  eine  Prüfung
  erforderlich;
  diese  Stellen
  werden  nur
zur  Hälfte
mit  Militäranwärtern
  beses.
o)  Die  Wagenwärter=
  und
Wagenaufseher-Stellen

sind  den  mi!  technischer
  Vorbildung
  versehenen
Militäranwärtern
  vorbehalten.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den.
Staateeisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich
  der  Ermittelung
  der  Militäranwärter
  bestehenden
  und
noch  zu  erlafssenden
  Vorschriften
zur  Anwendung
zu  bringen.

Wie  zu  a.

Wie  zu  a.

Dabei  soll  Stellen.
anwärtern  hes.
sischer  Staatsangehörigkeit
  vor
allen  übrigen  der
Verzug  gegeben
werden.

wie  zu  c.
        <pb n="29" />
        Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

—  —  ——  —

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugs.
weise  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  welche
Militär.
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Behörde.
an  welche  die  Vewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungabehörden
auedrücklich  bezeichnet
werden.

.

 

 

Bemerkungen.

 

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

1.  Boizenburger  Stadt-  und  Hafenbahn.


2.  Wismar-Karower  Eisenbahn.

 

1.1Subaltern-  und  Unterbeamte.

2.1Zugführer,  Schaffner,  Bremser,
  Weichensteller,  Streckenwärter.


 

zu 1.1) 37  Jahre.

zu 2.1) 37  Jahre 

zu 1.1) Vorstand  der  Boizenburger
Stadt.  und  Hafenbahn  zu
Boizenburg  a.  E.

zu 2.1) Großherzogliche  General.
Eisenbahndirektion  zu
Schwerin.

 

VII.  Großherzogthum  Sachsen.

1.  Feldabahn.

2.  Weimar  -  Berka  -  Blankenhainer
Eisenbahn.

 

zu 3.1)  Zugführer,  Expedienten  (Stalonsvorsteter),

  Büreauund
  Expeditionsgehülfen.

zu 4.1)  Zugführer,  Schaffner  (zugführender),
  Weichensteller,
Bremser,  Bahn=  und  andere
Wärter,  Wächter.

 

zu 3.1)  40  Jahre.

zu 4.1)  40   Jahre

zu 3.1)  Betriebsverwaltung  der  Feldabahn
  zu  Dermbach.

zu 4.1)  Betriebsverwaltung  Thüringischer
  Nebenbahnen  zu
Weimar.

 

l

 

 

zu 1.1) Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatsdienst  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermlitelung
  der  Militäranwärter
  bestehenden
  und  noch
zu  erlassenden

Vorschriften  in
Anwendung  zu
bringen  (vergl.  das
Publikandum  vom
22.  September

1882,  betreffend
die  Im  Bundesrath
  vereinbarten
Grundsäße  für  die
Besetzung  der

Subaltern=  und
Unterbeamtenstellen
  bei den

Reichs=  und
Staatsbehörden

mit  Militäranwärtern).




zu 2.1) Stationsaufseher,
Stationswärter
(letztere  lediglich
im  Stationsleuft
und  Erxpeditionsdienst
  beschäftigte
Beamte)  sind  zu
zwei  Dritteln,
alle  übrigen  Subaltern=
  und  Unterbeamtenstellen,

für  welche  besondere
  technische
Kenntnisse  nicht
erforderlich  sind,
ausschließlich
mit  Militärs  zu
besetzen.
        <pb n="30" />
        16

 

 

 

 

 

Altersgrenze  Bezeichung  der  Behörde,

»  .  Bezeichung  bis  zu  welcher  an  welche  die  Bewerbungen
Bezeichnung  der    welche  vorzugsweise    Militär.  zu  richten  sind,  soweit  nicht

der  Siellen,          anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen    Bemerkungen.
Eisenbahn  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
'  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
3.  Weimar  -  Rastenberger  Eisen=  Zugführer,  Bremser,  Bahn  40   Jahre.  Direktion  der  Weimar
bahn.  wärter,  Wächter.  Rastenberger  Eisenbahngegesellschaft
  zu  Weimar.
4.  Wutha-Ruhlaer  Eisenbahn.  Betriebspersonal.  Eine  Alters-Betriebsverwaltung  Thürin.
grenze  ist  nicht  gischer  Nebenbahnen  zu
festgesetzt.  Weimar.

 

 

 

VIII.  Großherzogthum  Miechlenburg-Strelitz.

1.  Mecklenburgische  Friedrich  Wilhelm.
  Eisenbahn.

2.  Neubrandenburg  -  Friedländer
Eisenbahn.

 

Subaltern=  und  Unterbeamte.

Stationsvorsteher,  Stations.=wärter,
  Zugführer,  Güterbodenvorarbeiter,
  Güterboden--
  und  Stationsarbeiter,
  Weichensteller.

 

37  Jahre.

37

Direktion  der  Mecklenburgischen
  Friedrich  Wilhelm-Eisenbahngesellschaft
  zu
Wesenberg.

Betriebsverwaltung  der  Neu.
brandenburg  -  Friedländer
Eisenbahn  zu  Berlin  S.  W.
(Großbeerenstraße  Nr.  88).

 

IX.  Großherzogthum  Oldenburg.

Eutin-Lübecker  Eisenbahn.

 

Zugführer,  Packmeister,
Schaffner,  Schmierer,
Weichenwärter,  Bahn.
wärter,  Brückenwärter,
Stationsverwalter,  Stationsassistenten,
  Stationsaufseher,

  Schreiber.

 

35  Jahre.

Verwaltungsrath  der  Eutin-Lübecker
  Eisenbahngesellschaft
  zu  Lübeck.

 

 

 

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatsdienst  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  be.
züglich  der  Ermittelung
  der
Militäranwär-=ter
  bestehenden
und  noch  zu  erlassenden
  Vorschriften
  in  An.
wendung  zu
bringen  (verleiche

  Publiandum
  vom

22.  September
1882,  Offizieller
Anzeiger  von
1882  Nr.  32  S.
199  und  Publikandum
  vom

17.  September
1885,  Offizieller
Anzeiger  von
1885  Nr.  33  S.
179).

Sämmtliche  Stel.
len  sind  zu  zwei
Drittheilen

den  Militäranwär--tern
  vorbelalten.
        <pb n="31" />
        Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugs.
weise  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

 

—“—l

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

Bemerkungen

 

X.  Herzogtum  Braunschweig.

 

1.  Braunschweigische Landeseisenbahn


2.  Gernrode-Harzgeroder  Eisenbahn

(braunschweigischer  Theil).



 

zu 1.) Büreaudiätare,  Kanzlisten,
Stationsassittenten,  Teleraphisten,
  Büreauboten,
Portiers,  Nachtwächter,
Bremser  und  Schmierer,
Schaffner,  Rangirer  und
Koppler,  Magazin=  und
Materialienauffeher  Billtdrucker,
  Bahnwärter,
Weichenwärter.

zu 2.) Subaltern-  und  Unterbeamte.

zu 1.) 40  Jahre.

zu 2.) 40   Jahre

 

    

zu 1.) Direktion  der  Braunschweigischen

  Landeseisenbahngesellschaft
  zu  Braunschweig.


zu 2.) Vorstand  der  Gernrode-Harzgeroder
  Eisenbahngesellschaft
zu  Ballenstedt.

 

 

zu 1.) Die  nach  beendeter
Probedienstzeit  in
nebenstehenden
unteren  Stellen
etatsmäßig  angestellten
  Militäranwärter
  haben
bei  genügender
Beiähigung bezw.
nach  Ablegung
der  vorschriftsmäßigen
  Prüfung
gleich  den  Civilanwärtern
  Anrecht
  zum  Aufrücken
  in  höhere
Dienststellen,  und
zwar
im  Büreaudienste:

  als
Registrator,  Betriebssekretär
  
im  Stations-.
dienste:  als
Stationsverwalter,
  Stationsinspektor,

im  Fahr.
dienste:  als
Zugführer  und
Packmeister.

zu 2.) Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
preußischen
Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich
  der  Ermittelung
  der  Militäranwälter
  gültigen
Vorschriften  zur
Anwendung  zu
bringen.  Bei  Besetzung
  der  unteren
Beamtenstellen  des
stationären
Dienstes  innerhalb
  des  braunschweigischen
  Gebreis
  soll  ri  sonst
gleicher  Beiäbigung
  auf  die  Bewerbungen

braunschweigischer
  Staatsangehöriger
  besondere
  Rücksicht
genommen  werden.
        <pb n="32" />
        18

 

 

 

 

 

 

 

 

baltersgrenze  Bezeichnung  der  Behörde,
Bezeichnun  is  zu  welcher  un  welche  die  Bewerbungen
Bezeichnung  der  Sieleen!  ung  vorzuas.  Militär-  zu  richten  sind,  soweit  nicht
der  „Stellen,  weig  t  9  anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisen  bahn  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  dere  Anstellungsbehörden
v  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
3.  Halberstadt-Blankenburger  Eisen.  Büreaudiätare,  Kamzlisten,  a)  Für  die  Direktion  der  Halberstadt-  Die  nach  beendeter
bahn.  Ereditions.  —.  S.  Strecke  Lan=  Blankenburger  Eisenbahn-  Sseens
diätare,  XE  genstein-  zesellshaft  zu  Blanken.  be  unteren  Stel.
Expeditions.  erenburg:  urg  a.  H.  len  angestellten
assistenten  35  Jahre.  Willtärguwerer.
Stations.  35  b)  Für  die  gender  Befähiassistenten,
  6  Strecke  Hal-  gung  bezw.  nach
Telegraphisten,  Büreau.berstadt-  grswsuunserpe.
boten,  Portiers,  Nacht.)Blankenburg  su  gleich  den
wächter,  Bremser  und  4anne:  Civilanwärtern
Schmierer,  Schaffner  Jahre.  an  he  l
Rangirer  und  Koppler,  heren  Dienststel-Bahnwärter,
  Weichen-  ben,  und  .
wärter.  dien  als
Eisen  ahnsek#etär,

im  Stations.
dienste:  als
Stationsverwalter
  und  Sta-ä
tionsvorsteher,
im  ahr.
dienste:  als
Zugführer  und
Packmeister.
XI.  Derzogthum  Sachsen-Meiningen.
Feldabahn.  Expedient,  Expeditions=  Betriebsverwaltung  der  Feldagehülfe.



 

40  Jahre.

XII.  Verzogthium  Sachsen-2

Eisenberg-Erossener  Eisenbahn.

 

Untere  Betriebsbeamte,  mit
Ausnahme  der  einer  technischen
  Vorbildung  be.-dů
  enden.

 

35  Jahre.

 

bahn  zu  Dermbach.

Altenburg.

Vorstand  der  Eisenberg-Crossener
  Eisenbahngesellschaft
  zu  Eisenberg  in
Altenburg.

XIII.  Derzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

1.  Arnstadt-Ichtershausener
bahn.

Eisen- 



Subaltern-  und  Unterbeamnte.

 

40  Jahre.

 

Betrieböverwaltung  Thürin.
gisch  cher  Nebenbahnen  zu
Weimar.

 

 

Der  Betrieb  dieser
Bahn  it  verpachtet;
  es  kann  daher
die  Anstellung
eines  Beamten  nur
für  die  Dauer  der

bis  6  31.  März

*  silaufendern
ee  gewähr=*
  werden

Vei  der  Besehung
sind  die  für  de  #
preußischen
S.  Staatseisenbaß  n·
dienst  in  dieser
Beziehung  gülti.
gen  BVonseifterur
  Anwendung

zu  bringen.
        <pb n="33" />
        Bezeichnung
der
Eisenbahn.



 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 




 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

Beteichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

 

Bemerkungen.

 

zu 1.) 2.  Wutha-Ruhlaer  Eisenbahn.                                                                                                                                                                     XIV. Herzogthum Anhalt.              

zu 2.) I.  Dessau-Wörlitzer  Eisenbahn.

zu 3.) 2.  Gernrode-Harzgeroder  Eisenbahn.

XV.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

zu 4.) 1.  Arnstadt-Ichtershausener  Eisenbahn.


zu 5.) 2.  Hohenebra-Ebelebener  Eisenbahn.

zu 6.) 3.  Ilmenau-Großbreitenbacher Eisenbahn
             XVI Fürstentum  Waldeck 

zu 7.) Rhene-  Diemelthal  ·  Eisenbahn.

r,  

 

zu 1.) Expeditionsdiätar,  Schaffner, Weichensteller , Bahnwärter      35  Jahre.

Betriebsverwaltung  Thüringischer  Nebenbahn zu Weimar 

X    

zu 2.) Subaltern=  und  Unterbeamte.

eine Altersgrenze ist nicht festgesetzt    

Betriebsverwaltung der Deussau- Wörlitzer Eisenbahn zu Dessau 

zu 3.)   Wie zu 1.  Eine Altersgrenze ist nicht festgesetzt

Vorstand der Bernrode-Harzgeroder Eisenbahngeselschaft  zu Ballenstedt 

zu 4.) Weichensteller, Schaffner , Bahnwärter    40 Jahre 




zu 5.) Weichensteller,  Schaffner.   40 Jahre 

zu 6.) Stationsdilätar,

Weichensteller,
  Schaffner.                            40 Jahre 

Betribsverwaltung Thüringischer Nebenbahn zu Weimar

 

zu 7.) Subaltern und Unterbeamte    40 Jahre 

Vorstand der Rhene-Diemelthal Eisenbahngeselschaft zu Siegen 

  
    


  
    


  





    


  
  

    

    
  
    

 

 

  

 

  
    


    

    
  
  

 

 

 

zu 2.) Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatsdienst  bestehenden
  oder  noch
zu  erlassenden  Bestimmungen
  sinngemäß
  zur  Anwendung
  zu  bringen.

Bei  der  Besetzung
sind  bis  zum  Erlasse
  reichsgesetzlicher
  Bestimmungen
  die  für  den
Staatsdienst  bestehenden
  oder
noch  zu  erlassenden
Vorschriften  sinngemäß
  zur  Anwendung
  zu  bringen.

zu 3.) Bei  der  Besetzung

sind  die  für  den

preußischen
Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung  gültigen
  Vorschrifien
zur  Anwendung
zu  bringen.

zu 4. - 6.) Bei  der  Besetzung

sind  die  für  den
Staatseisenbahn-=dienst
  in  dieser
Beziehun  ültigen
  Dorfchrsten
zur  Anwendung
zu  bringen.

3“,
        <pb n="34" />
        20

 

 

Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugs.
weise  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

 

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

 

Bemerkungen.

 

1

2.

2

t

1

5

□

—

□x

XVII.  Freie  und  Dansestadt  Tübeck.

..  Eutin-  Lübecker  Eisenbahn  (bezüglich
  des  im  lübeckischen  Gebiete
stationirten  Personals).

Lübeck-  Büchener  Eisenbahn  für
die  Zweigbahn  Lübeck-Travemünde.


Kaysersberger  Thalbahn  (Colmar-Kapsersberg-Schnierlach).


Straßenbahn  Colmar  -  Winzenheim.


Straßenbahn  von  Erstein  (Rheinstraße)
  nach  Erstein  (Reichseisenbahnhof).


Straßenbahn  Mülhausen-Ensisheim.


u.  Straßenbahn  Mülhausen  Ill.
zach  -Wittenbeim.

.  Straßenbahn  Mülhausen  -  Pfastatt.


7.  Straßenbahn  von  Straßburg  nach

Markolsheim  mit  Abzweigung  von
Boofzheim  nach  Rheinau.

Straßenbahn  von  Straßburg  nach
Truchtersheim.

 

 

Stationsverwalter,  Stationsassistenten,
  Brückenwärter,
Weichensteller,  Bahnwärter.

Bahnhofsvorsteher  in  Travemünde,
  Telegraphisten,
Weichensteller,  Bahnwärter,
Schaffner,  Nachtwächter.

 

35  Jahre.

Direktion  der  Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft  zu
Lübeck.

Direktion  der  Lübeck-Büchener
Eisenbahngesellschaft  zu
Lübeck.

 

XVIII.  Elsaß-Tothringen.

Unterbeamte,  soweit  dieselben

  einer  technischen  Ausbildung

  nicht  bedürfen.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.
Wie  zu  1.
Wie  zu  1.

Wie  zu  l.

Wie  zu  1.

 

40  Jahre.

40

40

40

40

40

40

40

 

Vorstand  der  Kaysersberger
Thalbahn-Aktiengesellschaft
zu  Colmar  i.  Els.

Straßburger  Straßenbahnzelenschaft
  zu  Straßburg
i.  Els.

Vorstand  der  Straßenbahnesellschaft
  Mülhausenuisisheim-Wittenheim
  zu
Mülhausen  i.  Els.

Straßburger  Straßenbahn.
1  zeselshaft  zu  Straßburg
i.  Els.

 

 

 

Nach  einer  Vereinbarung
  mit  der
Großberzeglich
oldenburgischen
Regierung  vom
Oktober  1884  sfind
die  nebenverzeichneten
  Siellen  in
eine  Bekanntmachung
  des
Großherzoglich
oldenburglschen
Staateministeriums
  mit  aufgenommen,undzwar

mit  dem  Susnder
zu  zwel  Dritttheilen
  den  Militäranwäntern

vorbehalten.

Die  preußischen  Zusatzbestimmungen  zu  §.  10  der  Grundsätze  für  die  Anstellung  der  Militäranwärter
sind  wie  folgt  ergänzt  worden:  .
„5.  der  Forstversorgungsschein  (4)  ist  von  der  Anstellungsbehörde  unmittelbar  an  die  Inspektiomn

der  Jäger  und  Schützen  abzugeben.“
        <pb n="35" />
        4.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

  
    2. Name  und  Stand  3.) Alter  und  Heimath des Ausgewiesenen.             
   4. Grund der Bstrafung.           
   5. Behörde, welche die Ausweisung beschlossen hat             
   6. Datum des Ausweisungsbeschlusses          

 

a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Josef  Cavaliere,Handelsmann   geboren  am  5.  Februar  1855  zu   Neapel, italienischer Staatsangehöriger   schwerer  Diebstlahl,  5 Jahre Zuchthaus laut Erkenntnis  vom 21.Januar 1892    Kaiserlicher  Bezirks-Präsident zu Colmar /14.  v. J. Dezember  
                      

    

      

b)  Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Josef  Adlaßnig, Schneider,   19  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig zu Klagenfurt  Oesterreich  'Betteln  und  Obdachlosigkeit  Großherzoglich  badischer Landeskommisär  zu Mannheim   22.  Dezember

              

3.  Rudolf  Feistel, Stellmachergeselle ,  geboren  am  21.  März  1876  zu  Hammerdorf Böhmen  ortsangehörig zu Himmdorf  Bezirk Senftenberg ebendaselbst  -Landstreichen,  Königlich  preußischer  Regierungs - Präsident zu Posdam   24.  Dezember  v. J. 
                    
        4.  Anton  Förster, Weber   geboren am 2. Februar 1860  zu Rüdersdorf , Bezirk Friedland , Böhmen , österreichischer  Staatsangehöriger ,    Betteln und grober Unfug  , Königlich sächsische Kreishauptmannschaft  Bauzen  20 . November v. J.

5.    Karl Houska,  Bäcker, geboren am 25. März 1873   zu Unter Bucitz,  Bezirk Czaslau, Böhmen,  ortsangehörig, ebendaselbst     Landstreichen und Betteln,   Königlich bayerische Polizei - Direktion München  ,  10.  Dezember  v.  J.                                     
6.    Zohann  Janjen,  Bäcker,  geboren am 7. Oktober 1863 zu Gotenburg,  Schweden, ortsangehörig ebenselbst                   
    Landstreichen   Königlich preußischer Regierungs=Präsident  zu Münster   17. November   v.   J. 

                                
7.  Julius Emil Enghoff Jensen, Schneider     geboren am 6. Februar 1857   zu Roeskilde, Dänemark     Betteln                        
  Großherzoglich badischer Landeskomissär zu Konstanz      25. November   v. J. 

                            

8.   Heirich Klaßen, Buchbinder     geboren am 16. August 1859  zu Rotterdam,  Niederlande,  niederländischer                   
  Staatsangehöriger,       desgleichen,     Königlich bayerisches Bezirksamt  Ochsenfurt,  9. Dezember,     v.  J. 

                              

9.   Reinhard Laumen,  Ziegelarbeiter,   geboren am 19. November   zu Sittard,   Niederlande  ortsangehörig,  ebendaselbst         Landstreichen und Betteln                        
Königlich preußischer Regierungs- Präsident zu Düsseldorf     28.  Dezember 
                              
10.  Eudard  Linke,  Gerber,    geboren am 25. Mai  zu Kamniß,    Bezirk Tetschen,   Böhmen,       Betteln,                  
       Königlich preußischer Regierungs- Präsident  zu Arnsberg      1. Dezember     v.   J.  
                              
                  
  11.  Artur Karl Georg Dudart,  Kellner,    geboren am 16. März 1863 zu Lille, Frankreich,  ortsangehörig  daebenselbst,                    desgleichen,     Kaiserlicher Bezirks- Präsident zu Straßburg  i. Els.,            v.     J.  

                              

                
  12.   Anna Marie Römer geb. Schmid,   Geschirrhändlersfrau,     geboren am 28. März 1874  zu Baden, Schweiz, 

          schweizerische Staatsangehörige,       Landstreichen     Königlich bayerische Bezirksamt Barsberg,                                                 3. Dezember     v.   J.  

 

  13.   Johann Sellner,  Maurer,   geboren am 24. April 1845 zu Winterberg,  Bezirk Brachatiß,   Böhmen,                                                 österreichischer Staatsangehöriger,        Landstreichen und Betteln,    Stadtmagistrat Deggendorf,  Bayern                                   10. Dezember    v.   J.  

                        
  14.   Hugo Werner,   Former,   geboren am 8. August 1849 zu  Bundsfeld bei Rotterdam,    Niederlande,                

          desgleichen,    Königlich sächsische Kreishauptmannschaft  Zwickau   27. November    v.    J. 

                    

          

  

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—  —

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="36" />
        <pb n="37" />
        —  23  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

——

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

·  v
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  Januar  1897.  Nr.  2.
—  ——  —  —  —  —  —
Inhalt:  1.  Konslat-Wesen:  Ermätigung zur Vornahme von  Civilstandes  Akten             Seite 23 
                            2. Kolonial = Wesen : Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten im Schutzgebiet der Neu-Ginnca Kompanie; desgl. zur Ausübung  der Befugnisse eines Stellvertretenden Standesbeamten daselbst 
              von  Dezember  1888.  2
3.Bank=Wesen :  Status der deutschen Notenbanken Ende Dezember 1896     Seite 24                                                                   4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiet      Seite 26 
                
        

 

1.        Kosulat =  Wesen.

Dem  Vertreter  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Vize-Konsuls  in  Tschifu,  Dolmetscher-Eleven  Referendar
Dr.  Forke,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Vize-Konsulats  in  Tschifu  und  für  die  Dauer
seiner  dortigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

2.  Kolonial-Wesen.

Auf  Grund  des  F.  4  des  Reichsgesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete
(Reichs-Gesetzbl.  1888  S.  75)  und  des  8.  1  des  Reichsgesetzes  vom  4.  Mai  1870,  betreffend  die  Eheschließung
  und  die  Beurkundung  des  Personenstandes  von  Reichsangehörigen  im  Auslande,  (Bundes-Gesetzbl.
  1870  S.  599)  ist  dem  kaufmännischen  Beamten  der  Neu-Guina-Kompagnie  Boluminski  für
seine  Person  und  für  die  Dauer  seiner  Thätigkeit  im  Schutzgebiet  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt
worden,  im  Kaiser  Wilhelmsland  bezüglich  aller  Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich
gültige  Eheschließungen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  zu  beurkunden.

Ferner  ist  dem  kommissarischen  Landeshauptmann  des  Schutzgebiets  der  Neu-Guinea-Kompagnie
von  Hagen  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  diesem  Schutzgebiet  die  Befugnisse  eines  stellvertretenden
  Standesbeamten  aus  zuüben.
        <pb n="38" />
        24  —

3.  Bank-=Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passib#ba.
—  „  1Q[DDV4  V  HEI  enn
.  ·  e
8  Sonstige  #  r
Bezeichnun  u  töglich  c.  9.  Summe  Gegen  bindlich
3  n  8  orund.  Reserve.]  Noten.  GesenUnge.egen  fäulge  Gegen  teiten  cenSonstigee#e#n  ümmesn  beer
der  ardital  lauf  30.  Nov.  beche  80.  Nor.Ver.  30.  Nor.it  0.  30.  Nov.]der  30.  Nov.  weiterge
2  Banken.  apital.)  Bonrs.mlauf.,  1996.  Moten.  1896.  bindlich.  196.  ’  1806.  Vassiva.  1806.  Passiva.  1806.  tbener
7  keiten.  guns  dischen
*lv“  frist.  Wechseln
—  —  —  —  —    —  —l  —   —  —  —  —  -.  –  –  —  —  —  —  —  —  ——  —.  ##
1.  2.  .  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10  11.  12.  13.  14.  15  16.  17.
1.Reichsbank  110%  Joofr  v  1%  %  —  27798X  3  7541  879  038l-F  137  631  —
2.Srankfurter  Bank-  18000  5%  15  838/A  2  6949  +  150  50  170%  %  320  2014  I
8.Bayertsche  Notenbank  7  500  191664791  #  4630  717—  64  171  —  2  82  172  8524
4.Sächfische  Bank  zu  Dresden0000  462|  150088  +  492  3531  57/  381  16461  241
5.,  Württembergische  Notenban9000  701  22200—  4299  560907  5347  31  9%  S39/(X.  8  410
6.Ladische  Bank  oooo  16602%  %  2111  —  863/  101|  30  793|  1  701  2556
7.Sak  für  Süddeutschland.  1350  46  1—  —  981  110  33  430  104
8.  Braunschweigische  Bant.  .  10  500  2534  —  8561  1733  —  7053012  63101  1012-  u  59—  31  17834  3651  18
Zusammen  219  m  46  3681  44  1  —  204  27620  146.  257  44  2  58  !  2  12|—  *“  34135|/  2  436|2  254  502/  K141  571  187
1

Zu  Spalte  57:  Davon  in  Abschnitten  zu

Zu  Spalte  9  Nr.  27:
7°:

9.

 

 

100  MA
500
1000
Darunter  129  500  X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

91  101  4

 

Bemerkungen.

1  016  780  200  .4.

 

24  475  500  (bei  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
406  921  500  K  (u#

1  und

2).

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="39" />
        Wesen.

—  —  —  —

banken  Ende  Dezember  1896
fichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1886.
auf  Tausend  Mark.)

25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

———
—  dezen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  —  Gegen  Summe  Gegenn
#  K  Le.-ssen-.30.  Nor.aderer0.  Nop.  Wechsel.  80.  Nov.  Lombard.  80.  Nov.  Effekten.  30.  Nov.  80.  Nov.  der  20.  Wov.  "
18##4  scheine.  1896.  Vanken.  1896.  1896.  1896.  1806.  Attiva.  1896.  attiva.  166.  2
i
«  s
«n-19.  20.  21.  22.  ——  26.2  ——  I.  33.  .4
i
m5w;—5309716309—49809493-670790951»-Hos412Mem-keins642346795408342248157903841376371
Senkt-two  27  —  27  299  1241L  N1  2901  35S!  +  235(
im  —  32  —  10  3696  t.Dguo  2  —  185%  66  6  197—  179  9#85.  53.
6
u#8  —  1213  36—  19788/  8  59  74  4  —  109  119443  4  1646  4.
EEL  19—  141—  43466  1  130)—  216  1  8433  34  —  65145.
zn  +  639  11—  6  114.  64150%  164  10068s844  331  2—  21  2  596  530%  6.
#19.  256  22  —  3  i3is  4.  1  68J8995/  3  1781#—  66433430  .  104
#
66  —  234  ½Z  2  1422  4  71  121  —  744  1248.  10  45—  1311300  540%  180MH  340
.  s
MM.-53155170u;—5228  VMH  52141002  820  4  101315  224  550  o  17919  52141  960+  22892257019
"  |
—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4*
        <pb n="40" />
        —  26  —

4.  Polizei  =  Wese  n.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimatd  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  Grund  «  des
der  Bestraf  Ausweisung  Ausweisungs
—  .  er  Bestrafung.  «
Z  der  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschlusses.
I.  2.  6  z.  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  t8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|  Josefa  Kaspr,  ver-geboren  am  18.  März  1853  zu  Bieleh-sversuchter  einfacher  sKoniglich  sächsische  Kreis-15.  Oktober
wittwet  gewesene  Kra-“  rad,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  orts=  Diebstahl  im  Rück  hauptmannschaft  v.  J.
tochvil,  geb.  Hrdy,  angehörig  zu  Mirovice,  Bezirk  Pisek,  fall  und  Widerstand  Dresden,
i  Näherin,  ebendaselbst,  1  (2  Jahre  Zuchthaus,
"  laut  Erkenntniß  vom
9.  November  1894),
2.  ½6  Stransky,  geboren  am  1.  Januar  1848  zu  Suctol,  Diebstahl  im  Rückfall  dieselbe,  17.  Oktober
Schuhmacher,  .  Bezirk  Kuttenberg,  Böhmen.  orts-  (1  Jahr  Zuchthaus,  v.  J.

 

 

angehörig  zu  Kosic,  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom
«  16.  November  1895),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

 

 

 

3.  Karl  Birth,  geboren  am  4.  März  1852  zu  Riga,Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  2.  Januar
Brauereigehülfe,  Nußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Stettin
4.  Zalob  van  Dahlen,  geboren  am  2.  Januar  1861  zu  Utrecht,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  5.  Januar
Cigarrenmacher,  Niederlande,  gierungs-Präsident  zuId.  J.
#  Düsseldorf,
5.  Ferdinand  Franke,  geboren  am  2.  Februar  1848  zu  Ober-esgleichen,  Königlich  preußischer  Re-4.  Jannar
Arbeiter,  Lindewiese,  Bezirk  Freiwaldau,  Oester-  gierungs  =  Präsident  zu  d.  —
reichisch.  Schlesien,  ortsang  ehörig  zu  Breslau,
Spornhau,  Kreis  Olmütz,  Mähren,
6.  Markus  Frans,  “  am  3.  März  1842  zu  Oude  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  5.  Januar
Arbeiter,.  Pekela,  Niederlande,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  1.
Osnabrück,
7.  Bertha  Hauser,  geb.  geboren  im  Jahre  1852  zu  Mir,  BezirksLandstreichen,  Großherzoglich  hessisches  3.  Januar
Oschweinsky,  Wittwe,  Minsk,  Rußland,  ortsangehörig  eben.  Kreisamt  Mainz,  d.  J.
"  daselbst,
8.  Heinrich  HKrabak,  geboren  am  24.  Oktober  1870  u  Kladno,Betteln,  Königlich  sächsische  10.  Dezember
Schlossergeselle,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Kwah,  Be-  Kreishauptmannschaft  v.  J.
zirk  Horowiß,  ebendaselbst,  Baußen,
9.  Karl  Kermus,  Metz-geboren  am  21.  Oktober  1876  zu  Groß.  Landstreichen  und  Königlich  baverisches  Be-21.  Dezember
ger,  jedlersdorf,  Bezirk  Korneuburg,  Oester-  Betteln,  zirksamt  Erding,  v.  J.
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
10.  Wilhelm  Klages,  geboren  am  7.  Januar  1860  zu  Rotter-  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  31.  Dezember
Schreiber,  dam,  Niederlande,  gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.
Düfseldorf,
11.  Franz  Kotek,  Tischler-geboren  am  22.  Januar  1859  zu  Vysocan,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  6.  Januar
geselle,  Bezirk  Neubydschow,  Böhmen,  orts-  Herungs-Prästent  zu/d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Breslau,
12.  Josef  von  Paw  geboren  am  5.  Dezember  1853  zu  St.  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-26.  Dezember
lowski,,  Schau.  Petersburg.  Rußland,  ortsangehörig  gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.
spieler,  ebendaselbst,  Schleswig,
        <pb n="41" />
        1.) Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Ausgewiesenen.      

2.) Grund der Bestrafung.   

3.) Behörde, welche die Ausweisung beschlossen hat               

4.) Datum des Ausweisungsbeschlusses

.            

13.  1.) Johann  Reiter,  Müller,   geboren  am  17.  Juni  1860  zu  Marzel, Bezirk Berchtesgarden, Bayern                                      österreichischer Staatsangehöriger und ortsangehörig zu Siezenheim, Bezirk Salzburg 
        2.) Betteln                 

.       3.) Königlich bayerische Polizei- Direktion München, 
        4.)  19. Dezember     v.  J.         
. 

14.  1.)   Johann  Ruml, Tischlergessel,   geboren  am  6.  Mai  1863  zu  Cezaslau, Böhmen,           
.           österreichischer  Staatsangehöriger  2.)   desgleichen   3.)  Königlich preußischer Regierungs-  Prästdent                                  zu Bresslau     4.)   4. Januar     v.    J.     
.      

15.  1.)Vrael  Simberg, Arbeiter und Handelsmann,   geboren  am  18.  Dezember  1845  (1844)  zu Grajowo,         
    .       Kreis  Saczuczin,  Rußland,    2.)  Landstreichen,     3.)  Königlich preußischer Regierungs- Präsident zu       
            Bresslau,         4.)  5. Januar     v.  J.    

16.    1.)  Paul Friedrich Ziegler,  Schmied,  geboren am 25.Mai 1869 zu Fraftanz, Bezirk Bludenz, Vorarlberg,                                              ortsangehörig zu Winterthur,  Schweiz, 
.        2.) Betteln   Vorarlberg,  orts  zirksamt  Bruck,  v.  J.

.        3.) Königlich bayerisches Bezirksamt Bruck, 

          4.)  27. November     v.    J. 

 

 

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Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruch  del  Julius  Surenseld  in  Berlin.
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        —  29  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

 

Reichsamt  des  Innern.

—

Zu  beztiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  Januar  1897.  Nr.3.

Inhalt:  1.  Militär-Wesen:  Abänderung  der  Grundsätze
für  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen

bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern.   Seite 29 

2.  Zoll= und Steuerwesen : Anschluß des im Zollausschlußgebiet von Geestemünde erichteten Fischereihafens an das                Zollgebiet  und Festsetzung  der Zollgrenze.  29

3.  Marine und Schiffahrt : Berichtigung des der Betriebsordnung  für den Kaiser Wilhelm = Kanal als Anlage 

      beigegebenen Signalverzeichnisses.      80 

4.  Konuslat= Wesen:   Todesfall;  Frequatur= Ertheilung.      80   

5.  Poizei= Wesen:   Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.         31                

 

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.            

.              

 

1.  Militär  Wesen.

Die  durch  Bekanntmachung  vom  29.  Januar  1895  (Central-Blatt  S.  17)  veröffentlichte  Ergänzung  der
Grundsätze  für  die  Besetzung  der  Subaltern-  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden
mit  Militäranwärtern  ist  dahin  abgeändert,  daß  in  dem  zweiten  Absatze  an  die  Stelle  von  „Reichs-Marine-Amt“
  zu  setzen  ist:  „Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abtheilung“,  und  daß  in  dem  zugehörigen  Muster
des  Civilversorgungsscheins  (Anlage  A)  die  Worte:  „(Unterschrift  des  betreffenden  Militärvorgesetzten)“
gestrichen  werden.

Berlin,  den  14.  Januar  1897.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Nachdem  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  26.  November  v.  J.  beschlossen  hat,  den  im  Zollausschlußgebiet

  von  Geestemünde  errichteten  neuen  Fischereihafen  bis  auf  einen  zur  Errichtung  von

Proviantlagern  bestimmten  kleinen  Theil  der  Südmole  dem  Zollgebiet  anzuschließen,  ist  dieser  Anschluß  am

1.  Januar  d.  J.  zur  Ausführung  gelangt.  Die  Zollgrenze  gegen  das  Geestemünder  Freihafengebiet  hat
nunmehr  folgenden  Lauf:

1.  Die  Zolllinie  über  die  Unterweser  geht  am  rechten  Weserufer  im  Anschluß  an  das  Zollgitter

beim  Geestendorfer  Siel  in  gerader  Linie  nach  einem  auf  dem  Schlickwatt  ungefähr  200  Meter

von  der  Südmole  des  neuen  Fischereihafens  errichteten  und  mit  einem  Signale  bezeichneten

5
        <pb n="44" />
        —  30  —

starken  Pfahle.  Von  diesem  Pfahle  springt  die  Grenze  über  den  Hafenschlauch  des  neuen
Fischereihafens  nach  der  Südmole  desselben  und  schneidet  diese  Mole  in  einer  Entfernung
von  ungefähr  165  Meter  von  der  äußersten  Molenspitze.  Der  Lauf  der  Zollgrenze  auf  der
Südmole  wird  durch  ein  eisernes  Zollgitter  mit  Thoren  gesichert  und  am  Ost=  wie  Westende
des  Gitters  mit  einem  Signale  bezeichnet.  Von  dem  Signale  am  Westende  des  Zollgitters
geht  die  Zolllinie  in  gerader  Linie  nach  der  durch  eine  schwimmende  Tonne  mit  Signal  bezeichneten,
  nördlichsten,  bei  tiefster  Ebbe  hervortretenden  Spitze  der  großen  Luneplate  und
behält  von  dort  aus  ihren  bisherigen  Lauf.

2.  Die  gegenwärtige  Zollgrenze  vom  Geestendorfer  Siel  bis  nach  der  östlichen  Ecke  der  Viehhöfe
in  Bremerhaven  bleibt  unverändert  bestehen.

 

3Z.  Marine  und  Schiffahrt.

In  dem  der  Betriebsordnung  für  den  Kaiser  Wilhelm-Kanal  vom  28.  August  1896  (Beilage  zu  Nr.  51
des  Central-Blatts  vom  4.  Dezember  1896)  als  Anlage  1  beigegebenen  Signalverzeichniß  sind  nachträglich
folgende  Druckfehler  festgestellt  worden:

Es  muß  heißen
zu  Signal  32.  Bei  Nacht
statt:  „das  Signal  Nr.  17  u.  18  zu  machen  ist“:
„das  Signal  33  zu  machen  ist“;
zu  Signal  36.  Bei  Tage
statt:  „3  mal  drei  lange  Töne
Pause

Signal:

„drei  lange  Töne
Signal:  —  —  —  “

zu  Signal  37.  Bei  Tage
statt:  „3  mal  drei  kurze  Töne

Pause

—  —  —

Pause

—  —  —

ppae

Signal:

„drei  kurze  Töne
Signal:  —  —  —  .“

 

4.  KonsulateWesen.
Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  José  Augusto  Pinto  Cabral  in  Lagos  (Portugal)  ist  gestorben.

 

Dem  zum  schwedisch  -norwegischen  General  =  Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  ernannten  Herrn
Berndt  Anker  Bödtker  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
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        31

5.  Polizei=Wesen 

.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

1.) Name  und  Stand  Alter und Heimath des Ausgewiesenen 

2.  Grund der Bestrafung 
3.) Behörde, welche die Ausweisung beschlossen hat 

4.) Datum des Ausweisungsbeschlusses    

 

1.   1.)  Josef Autengruber,  Handlunskommis,  geboren am 3. April 1866 zu Beilstein,  Bezirk Rohrbach,  Ober =                                     Oesterreich, österreichischer Staatsangehöriger,     

.    2.)  Landstreichenund Betteln 

.     3.)  Königlich bayerisches Bezirksamt Parsberg  

.     4.)  31.Dezember   v.  J. 
.  

2.    1.)  Jean Baptist Bivois,    geboren  am 25. November 1852 zu Beauelet,  Frankreich,     

       2.)  Landstreichen, 

.     3.)  Königlich preußischer Regierungs= Präsident zu Trier
.      4.)  12. Januar   v.   J. 
.  

3.    1.)  Josef Bublis ( Boblis,  Baubis, ), Stellmacher,  geboren am  28. Oktober 1852 zu Ponimonek,  Kreis Nowa-                                    Alexandrowska, Gouvernement Kowno, Russland, russischer Staatsangehöriger, 

       2.)  desgleichen 

       3.)   Königlich preußischer Regierungs=Präsident zu Berslau 
       4.)  7. Januar   v.   J. 

4.    1.)  Barbara Gerhrat,  ledige Näherin, geboren am 4. Januar 1871 zu Petrowitz, Bezirk Schüttenhofen, Böhmen,                              ordangehörig zu Unterreichenstein, ebendaselbst 

       2.)  Landstreichen und Angabe falschen Namens,

       3.)  Königlich bayerisches Bezirksamt Oberdorf,  

       4.)  29. Dezember    v.   J. 

.    
5.    1.)  Josef Hanstein,  Schlosser,  geboren am 7.November 1867 zu Plan, Böhmen, otrsangehörig ebendaselbst, 

.      2.) Betteln,
.       3.) Königlich peußischer Regierungs= Präsident zu Merseburg, 

.      4.)  5. Januar   v.  J. 
.  
6.    1.)  Josef Kosarek  (Koscharek),  Arbeiter,  geboren am 2. Februar 1846 zu Vidce (Wietschen),  Bezirk Val-Mezric,                              Böhmen, 

.     2.)  Landstreichen und Betteln, 
.     3.)  Königlich preußischer Regierungs= Präsident zu Breslau 

.      4.)  12. Januar   v.  J. 

.    
7.   1.)  Kasimir Mathäus  (Mathäus Kasimir),  Schuhmacher,  geboren am 8. Dezember 1867 zu  Girtakoln,                                             Gouvernement Wilna,  Russland, russischer Staatsangehöriger, 

.     2.) Landstreichen
.      3.) derselbe   
.      4.) 7. Januar  v.  J. 
.  
8.    1.) Gölestin Michel, Tagelöhner, geboren am 26. November 1856 zu  Mayrannes, Department Gard, Frankreich,                              ordsangehörig ebendaselbst,  
.      2.)  Landstreichen und Betteln,

.      3.)  Königlich bayerische  Polizei= Dikretion München,         
       4.)  2. Januar  v.  J. 

.  
9.    1.)  Martha Müller,  Fabrikarbeiterin,  geboren am 6. März 1873  zu Sittersdorf, Kanton Thurgau,  Schweiz                                        schweizerische Staatsangehörige, 

       2.)  gewerbsmäßige Unzucht,  
       3.)  Kaiserlicher Bezirks=Präsident zu Kolmar,

       4.)  7. Januar  v.  J.

.
10.  1.)  Franz Rittig, Schlosser, geboren am 21. Juli 1848 zu Eichwald, Bezirk Teplitz, Böhmen, österreichischer                                         Staatsangehöriger, 

        2.)  Betteln,       

        3.)  Königlich bayerische Polzei= Direktion München  

        4.)  23. Dezember   v.  J.             

            
    
11.  1.)  Anna Widmer,  ohne Stand, geboren am 6.März 1862 zu Rothaker, Gemeinde Walterswyl,  Kanton Solothurn                             Schweiz,   
       2.)  Landstreicherei, Betteln und gewerbsmäßige Unsucht,            
       3.)  Königlich preußischer Regierungs= Präsident zu Trier   

       4.)  9. Januar   v.  J.            
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.            Berlin, Carl Heymanns Verlag.  -   Grdruckt bei Julius  Sittenfeld in Berlin.  
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        <pb n="46" />
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        33

Ctentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

XXV.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  29.  Januar  1897.     No 4. 

  

 

 

 

Inhalt:  1.  Jußtiz-Wesen:  Aenderungen  in  dem   Verzeichniß der zur Einziehung von Gerichtskosten bestimmten                                   Stellen                                             Seite 33 

              2.   Finanz= Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1896 bis Ende Dezember 1896                                                                                                              34
              3.   Zoll und Steuer= Wesen:  Zollfreier Einlaß  der von der in Guatemala stattfindenden "Centralamerikanischen                             Ausstellung  zurückgelangenden deutschen Güter: - Ergenzung der Anlage A  zum Schiffsbau- Regulativ                                     (Zollfreiheit der Schiffsbau- Materialien), Veränderung in den Stande  oder der Befugnissen der Zoll und                                    Steuerstellen; -  Befugniss der Großherzoglich luxemburgischen Zoll und Steuerstellen in Bezug auf die                                      Abfertigung innländischen Branntweins                                          35

 

               4.    Kosulat= Wesen:  Ernennungen;    Todesfall      38             
               5.    Allgemeine Verwaltungs- Sachen: Erscheinen des Landbuchs für das Deutsche Reich                                                                        auf das Jahr 1897                                38       
               6.     Polizei= Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichgebiet             39        .  .      
.    .  .  .  .  .  .  .
.            
1.  Justiz- Wesen.         
Das Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem         
23. April 1880 beschlossenen Anweisung  Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind            
(Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1885   S.79ff.), erleidet folgende Aenderung:          

1.  Seite 118 fallen die auf das Amtsgericht in Pellworm bezüglichen Angaben in Folge der 

Aufhebung diese Amtsgerichs weg   

2.  Seite 103 ist hinter den das Amtsgericht in Kaiserslautern betreffenden Angabe in Folge               
der Errichtung  eines Amtsgericht  Kalkberge-Rüdersdorf  einzuschalten:            
.            
.        

Für den Bezirks des Amtsgericht         
          Kalkberge-Rüdersdorf

In dem Staate                  
          Preußen         

Gehört  zum   

          Landgericht                  Berlin  II.  

          Oberlandesgericht      Berlin.                        
Bereffende  Kasse  resp.  Behörde                         
           Königliche  Gerichtskasse  in Kalkberge-Rüdersdorf                      

.                            

.      

.                          
.            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  des  In  Gehört  zum  Betreffende  Kasse  resp.
Amtsgerichts  dem  Staate  Landgericht  Oberlandesgericht  Behörde
Kalkberge-Rüdersdorf.  Preußen.  Berlin  II.  Berlin.  Königliche  Gerichtskasse  in
Kalkberge-Rüdersdorf.
        <pb n="48" />
        —.

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1896  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1896.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .
.  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  Einnahme  beträgt  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
d  Etats  afren  bis  Vergütungen  Bileiben  Zeitraum  Spalten  4
er  lusse  des  und  5,
zum  Sch  x.  des  Vorjahres
obengenannten  +mehr
Einnahmen.  Mona#s  (Spalte  4)  —  weniger
#  .  4  2  2
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölel  358  652  430  5721  670  352  930  760  311  543729  K  41  387  031
Tabacksteeer  8  173147  89  125  8  084022  8331  369  —  247347
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  92233  738  14  467  366  77  766  372  63  470  44+  14  295  938
Salzsteunern36034474  23  691  36  010  783,  34  930  480  —  1080  303
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  15  087  430  9974  855  5112.575  7  036  225  —  1  923650
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  1
schlag  zu  derselben.  95  018  531  268  144  94  750  3871  89  521  786  —+  5228  601
Brennsteuer  ...  2  046  989  1  472  492  574  497  257300—  317  192
Brausterer  21  265  389  61  199  21  204  10020  588  2322  +  615  958
Uebergangsabgabe  von  Bier  2  825  831  –  2  825  831  2  761  7114—  64  090
Summe  631  337  959  32  078  42  599259  41738  441  301  +  60  818  116
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapirer  11  076  733  —  11  076  733  11  322  687  —  245954
b)  Kauf.  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  9  668  668  47251  9621  417  15  810  515  —  6189  098
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  3  188  796  —  3  188  796  2567  2899  +  621  507
Staatslotterien  10  685  448  —  U  10  685  448  10  028  9327  J  656521s
Spielkartenstempel  —  —  1  065  970  1  002  024  —  63  946
Wechselstempelsteeer  —  —  i  6  811  584  6442779  F  368  805
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.  —  —  225  054  824  214  492  952  +  10561  872
Reichseisenbahn-Verwaltung  ..  —  —  54540  000  51  440  000“)  +  3  100  000

*!  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  1  178  690  .  höher.
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Dezember  1896:

 

 

 

Bezeichnung

Ist-Einnahme  vom
Beginn  des  Etatsjahres

 

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des

 

Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3.

 

 

 

 

der  bis  zum  Schlusse  des  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

7“4  —  #

1.  2.  3.  I  4.
Zoͤlle  .  .  .  ..  309  092  763  275  112  476  +  33  980  287
Tabackster  9505  496  —  8912235  +  593  261
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  73  397  024  #  59  014224  #  +  14  382  800
Salzsteeer  32  988  995  31  769  028  +  1219967
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  7910  875  9  830  590  «  —1919715

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag  #

zu  derselten:  .  77  735  618  72  936  045  +  4799  573
Brennsteeieier  267  448  .  154  930  —  112518
Braufteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  20  419.265  19  841  295  +  577970
Summe  531  317  484  477  .570  823  +  53  746  661
Spielkartenstempel.  ...  993  392  922  631  +  70  761
        <pb n="49" />
        —  35  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  7.  d.  M.  Folgendes  beschlossen:

1.  Deutsche  Güter,  welche  aus  dem  deutschen  Zollgebiet  zu  der  im  Jahre  1897  in  Guatemala
stattfindenden  „Centralamerikanischen  Ausstellung“  gesendet  worden  sind  und  von  derselben
mit  dem  Anspruch  auf  zollfreien  Einlaß  zurückgebracht  werden,  sind  vor  dem  Abgang  in
Guatemala  von  dem  zuständigen  Versender  dem  Kaiserlichen  Konsul  daselbst  unter  Uebergabe
von  Verzeichnissen  über  den  Inhalt  der  zu  versendenden  Kolli  anzumelden.

2.  Der  Kaiserliche  Konsul  ertheilt  nach  erfolgter  Prüfung  den  Rücksendungsnachweis  nach
Maßgabe  eines  Formulars,  welches  die  Bezeichnung  des  Empfängers,  an  den  die  Sendung
zurückgeht,  Zeichen  und  Nummer,  Anzahl,  Art  der  Verpackung,  Gewicht  und  Inhalt  der  Kolli
zu  enthalten  hat.  Die  Gewichtsangabe  kann  unterbleiben,  wenn  sich  das  Gewicht  der  Kolli
wegen  unzureichender  Tragfähigkeit  der  auf  der  Ausstellung  vorhandenen  Waagen  nicht  feststellen
  läßt.  In  diesem  Falle  ist  von  dem  Konsul  eine  bezügliche  Bescheinigung  in  dem
Formular  abzugeben.

3.  Von  Anlage  eines  Zollverschlusses  wird  abgesehen,  dagegen  die  Zollfreiheit  der  Güter  davon
abhängig  gemacht,  daß  die  Kolli  mit  von  dem  Kaiserlichen  Konsul  zu  liefernden  Zetteln  versehen
  werden,  auf  welchen  der  Name  des  Empfängers  des  zurückgehenden  Ausstellungsgutes,
der  Bestimmungsort  und  die  Ordnungsnummer  angegeben  ist.

4.  Sendungen  dieser  Art  können  auf  Grund  des  Rücksendungsnachweises  an  der  Grenze  zollfrei
in  den  freien  Verkehr  gesetzt  werden;  wird  die  Abfertigung  bei  dem  Amt  des  Bestimmungsortes
  beantragt,  oder  ergeben  sich  bei  der  Abfertigung  an  der  Grenze  Anstände,  so  sind  die
Güter  unter  Zollkontrole  mit  dem  Rücksendungsnachweise  dem  zuständigen  Amt  zu  überweisen,
welchem  die  Schlußabfertigung  obliegt.

5.  Soweit  der  nach  Ziffer  2  ertheilte  Rücksendungsnachweis  Menge  und  Gattung  der  Güter  nicht
so  genau  bezeichnet,  daß  hiernach  die  Einreihung  der  Waaren  unter  eine  statistische  Nummer
erfolgen  kann,  auch  der  Grenzeingangsdeklarant  nicht  zur  sofortigen  Ergänzung  der  erforderlichen
  Daten  im  Stande  ist,  kann  die  Ablassung  der  Güter  in  den  freien  Verkehr  dennoch
gemäß  Ziffer  4  erfolgen.  Die  Ergänzung  der  statistischen  Angaben  erfolgt  nach  den  Vorschriften
  im  §.  1  Absatz  6  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz,  betreffend  die  Statistik
des  Waarenverkehrs.

Berlin,  den  22.  Januar  1897.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  14.  d.  M.  beschlossen,  Eisbunker-Rahmen,  -Ringe  und
-Deckel  den  in  dem  Verzeichnisse    der  Anlage  A  zum  Schiffsbau-Regulativ  (Central-Blatt  1889  S.  431ff.)
aufgeführten  speziell  nachweisbaren  metallenen  Gegenständen  gleichzustellen.

–—  —  —  ———  —  —  —

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.
Im  Königreich  Preußen.

Zu  Anastazewo  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Inowrazlaw  und  zu  Sawadden  im  Bezirk
des  Hauptzollamts  zu  Prostken  ist  je  ein  Nebenzollumt  II.  errichtet  worden.

Auf  dem  Bahnhofe  in  Bonn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände  zu  Cöln
ist  ein  Steueramt  I.  errichtet  worden,  welchem  folgende  Abfertigungsbefugnisse  beigelegt  sind:

zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  und  lI,  einschließlich  der  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  untersuchte  Verschnitt-Weine  und  Moste,  sowie  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen
  I  und  lI  über  inländisches  Salz;  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen
Taback;  zu  allen  Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehr;  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuer-6 *
        <pb n="50" />
        vergütung  ausgehenden  Bieres  und  Tabacks  und  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,  sowie  zur  Ausfertigung
  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.

Dem  bisherigen  Steueramt  l  in  Bonn,  welches  künftig  die  Bezeichnung  „Steueramt  I  in  der
Stadt"  führt,  sind  seine  sämmtlichen  bisherigen  Abfertigungsbefugnisse,  mit  Ausnahme  der  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  1  und  II  über  inländischen  Taback,  entzogen  worden.

Es  sind  umgewandelt  worden:

das  Steueramt  l.  zu  Sohrau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Gleiwitz  in  ein  Steueramt  II.,

das  Steueramt  II.  zu  Habelschwerdt  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Mittelwalde  in  ein
Steueramt  I.  und
f  das  Salzsteueramt  l.  zu  Sassendorf  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lippstadt  in  ein  Salzteueramt
  lI.

Im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände  zu  Cöln  ist  die  Zuckersteuerstelle
Cöln  II  in  Folge  Einstellung  des  Betriebes  der  Raffinerie  „Rheinischer  Aktien-Verein  für  Zuckerfabrikation“
ausfgehoben  worden.  Die  für  die  Zuckerraffinerie  J.  J.  Langen  &amp;amp;  Söhne  in  Cöln  zuständige  Zuckersteuerstelle
  Cöln  III  führt  in  Zukunft  die  Bezeichnung  Cöln  lI,  und  die  Benennung  der  Zuckersteuerstelle
„Cöln—0Ossendorf“  ist  in  „Cöln  III“  umgeändert  worden.

Das  Steueramt  l.  zu  Karthaus  und  die  Uebergangssteuerstelle  zu  Dasburg,  beide  im  Bezirk
des  Hauptsteueramts  zu  Trier,  sowie  das  Steueramt  II.  zu  Marklissa  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
zu  Görlitz  sind  aufgehoben  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I.  zu  Loewenberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Liegnitz  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  11  und  von  Begleitscheinen  II  über  inländisches  Salz,

dem  Steueramt  l.  zu  Sprottau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Sagan  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  II,

dem  Steueramt  I.  zu  Mayen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Coblenz  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabackblätter,

dem  Steueramt  l.  zu  Bartenstein  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Braunsberg  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  Mühlenfabrikaten,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  zur
Ausfuhr  angemeldet  werden,

dem  Steueramt  l.  zu  Haynau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Liegnitz  die  Befugniß  zur
Erledigung  und  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Handschuhleder,  das  im  Inlande  veredelt  und
demnächst  wieder  ausgeführt  werden  soll,  sowie  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleisshenen
  1  über  Handschuhe,  die  zum  Nähen  nach  Belgien  gesandt  werden  und  demnächst  wieder
eingehen.

 

Im  Königreich  Bayern.

Zu  Burrweiler  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  Landau  ist  eine  Uebergangsstelle  mit  der  Befugniß
  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangs=  und  Transportscheinen  über  Weinsendungen
und  zu  Wörishofen  eine  dem  Hauptzollamt  zu  Memmingen  unterstellte  Zollexpositur  errichtet  worden,
welcher  die  Befugniß  zur  zollamtlichen  Schlußabfertigung  von  Poststücken  und  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen
  I  über  Reiseeffekten  beigelegt  worden  ist.

Der  neuerrichteten  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Bonnland  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu
Schweinfurt  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  1  und  II  und  den
Aufschlag-Einnehmereien  zu  Enkenbach  und  Winnweiler  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landau  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  dergleichen  Versendungsscheinen  I  beigelegt  worden.

Im  Königreich  Sachsen.

 

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  zu  Frankenberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Chemnitz  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehendem  sowie  unter  gleichem  Verschluß  zu  versendendem
inländischem  unversteuertem  und  ausländischem  unverzolltem  Taback  und

dem  Untersteueramt  zu  Colditz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Grimma  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  Getreide  für  den  dortigen  Mühlenbesitzer  C.  L.  Schlobach.

Die  dem  Nebenzollamt  J.  zu  Schoena  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Schandau  beigelegte
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Durchgangsgüter,  welche  für  die  in  Herrnskretschen
        <pb n="51" />
        —  37  —

gelegene  Filiale  der  Dresdener  Nähmaschinenzwirnfabrik  bestimmt  sind,  ist  auf  unter  Eisenbahnwagenverschuß
  abgefertigte,  für  die  gedachte  Filiale  bestimmte  Sendungen  ausgedehnt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.
Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Nebenzollamt  I.  zu  Offenburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lahr  das  allgemeine
Niederlagerecht  sowie  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,

der  Steuer-Einnehmerei  zu  Grenzach  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lörrach  die  Befugniß
zur  unbeschränkten  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  I  und  II,

der  Steuer-Einnehmerei  zu  Blumenfeld  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Singen  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  nichtdenaturirten  steuerfreien  Branntwein  zu  Heilzwecken,

den  Steuer-Einnehmereien  zu  Jöhligen,  Söllingen,  Gondelsheim  und  Menzingen  im
Bezirk  des  Finanzamts  zu  Bretten,  zu  Helmsheim  und  Mingolsheim  im  Bezirk  des  Finanzamts
zu  Bruchsal,  zu  Stafforth  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Karlsruhe,  und  zu  Munzingen  im  Bezirk
des  Hauptsteueramts  zu  Freiburg  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I  und  ll  und
zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  Tabacksendungen  aus  beziehungsweise  nach  den  an  diesen
Orte  befindlichen  Privatlagern  für  unversteuerten  inländischen  Taback  und

der  Steuer-Einnehmerei  zu  Haslach  im  Bezirk  des  Finanzamts  zu  Hornberg  die  Befugniß  zur

Eledigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  über  Tabacksendungen  für  die  daselbst  befindlichen  Privatlager
  für  inländischen  Taback.

Den  Steuer-Einnehmereien  zu  Eichtersheim  im  Bezirk  des  Finanzamts  zu  Sinsheim  und  zu
Dielheim  und  Walldorf  im  Bezirk  des  Finanzamts  zu  Schwetzingen  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
md  Erledigung  von  Versendungsscheinen  1,  den  beiden  letzteren  außerdem  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
von  Versend  ungsscheinen  II  über  inländischen  Taback  allgemein  ertheilt.

Im  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Die  Steuerstelle  in  Liebenstein  ist  aufgehoben  worden.

Im  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

Die  Erhebung  des  Eingangszolls  von  den  mit  der  Post  eingehenden  Gegenständen  ist  von  der
aufgehobenen  Post-Steuer-Receptur  zu  Sondershausen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen
auf  das  Steueramt  zu  Sondershausen  übergegangen.  Dem  Letzteren  ist  das  beschränkte  Niederlagerecht
sowie  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  und  zur  Abfertigung
der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter  beigelegt  worden.

In  Elsaß-Lothringen.
Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Hüningen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Mülhausen  ist  die  Besugniß
  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  II  ertheilt  worden.

Befugnisse  der  Großherzoglich  luxemburgischen  Zoll=  und  Steuerstellen  in  Bezug  auf  die

Abfertigung  inländischen  Branntweins.

a)  Es  sind  befugt:

zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  Branntwein,  der  aus  Deutschland  eingegangen
ist,  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen*)  I  über  Branntwein,  der  mit  Versendungsscheinen
aus  Deutschland  eingegangen  ist  und  im  gebundenen  Verkehr  weiter  geführt  werden  soll,  zur
Ueberweisung  von  Branntwein-Begleitscheinen  I,  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
  über  Branntwein  und  zur  Erhebung  der  Uebergangsabgabe  von  Branntwein:
das  Hauptzollamt  zu  Luxemburg  und  die  Zollexpedition  am  Bahnhof  daselbst,  die  Nebenzollämter
  1  zu  Bettingen,  Oberpallen,  Rodingen,  Ulflingen  und  Schimpach,  die  Nebenzoll-—

  —  —  —

*)  In  Luxemburg  tragen  die  ähnlich  wie  die  deutschen  Versendungsscheine  I  über  Branntwein  eingerichteten
Branntwein-Begleitpapiere  die  Bezeichnung  „Begleitscheine  I  über  Branntwein“.
        <pb n="52" />
        —  38  —

ämter  II  zu  Allerborn,  Donkols,  Harlingen,  Küntzig,  Martelingen-Rombach,  Rodingen,
Sägemühle,  Schmiede,  Steinfort  und  Trotten,
die  Steuerämter  zu  Luxemburg,  Bettborn,  Bettemburg,  Clerf,  Diekirch,  Echternach,  Eich,

Esch  a.  d.  Alzette,  Esch  a.  d.  Sauer,  Ettelbrück,  Fels,  Grevenmacher,  Hesperingen,  Hosingen,

Mersch,  Mondorf,  Niederkerschen,  Redingen,  Remich,  Roodt,  Straßen,  Vianden  und  Wiltz,

die  Branntweinabfertigungsstellen  zu  Frisingen,  Oettingen-Rümelingen  (Obertetingen),

Schengen,  Wasserbillig  und  Weißwampach;

zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  !]  über  Branntwein,  der  in  Luxemburg  hergestellt  ist
!  zaldeensschlend  geführt  werden  soll,  die  vorstehend  bezeichneten  Steuerämter  ausließlich.


b)  Die  zu  a  ertheilte  Befugniß  zur  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  I  bezw.  Branntwein-Begleitscheinen
  1  erstreckt  sich  nicht  auf  solche  Scheine  über  Branntweinsendungen  unter
Eisenbahnwagenverschluß  oder  in  Kesselwagen.  Die  Befugniß  zur  Erledigung  derartiger  Scheine
ist  nur  der  Zollexpedition  am  Bahnhof  zu  Luxemburg  und  den  Nebenzollämtern  I  zu  Bettingen,
Rodingen,  Ulflingen  und  Schimpach  und  außerdem,  soweit  es  sich  nicht  um  Kesselwagen  handelt,
den  Steuerämtern  zu  Bettenburg,  Diekirch,  Esch  a.  d.  Alzette  und  Wiltz,  sowie  der  Branntweinabfertigungsstelle
  zu  Wasserbillig  beigelegt.

Den  Uebergangsabgaben-Hebestellen  zu  Bettemburg,  Diekirch,  Echternach,  Esch  a.  d.  Alzette,
Ettelbrück,  Grevenmacher,  Remich  und  Wiltz  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein,  sowie  zur  Erhebung  der  Uebergangsabgabe  für
Branntwein  entzogen;  die  Branntweinabfertigungsstellen  zu  Hosingen,  Mondorf  und  Vianden
sind  mit  den  daselbst  bestehenden  Steuerämtern  vereinigt,  und  die  Branntwein-Abfertigungsstelle
zu  Ulflingen  ist  als  solche  aufgehoben.

 

4.  Kon  sulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Carl  Theodor  Menke  zum  Konsul  in  Birmingham,
den  Kaufmann  G.  S.  Woodwark,  an  Stelle  des  verstorbenen  Vize-Konsuls  Garland,  zum
Vize-Konsul  in  Kings  Lynn  (England),
den  Kaufmann  Joshua  George  Strangman,  an  Stelle  seines  verstorbenen  Bruders  Vize-Konsuls
  Joseph  Strangman,  zum  Vize-Konsul  in  Waterford  (Irland),
und
den  Grundbesitzer  Laureano  Pereira  da  Silva  zum  Vize-Konsul  in  Fayal  (Azoren)
zu  ernennen  geruht.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  in  Lerwick  (Shetlands-Inseln),  Arthur  James  Hay,  ist  gestorben.

 

5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Die  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1897  ist  erschienen.
        <pb n="53" />
        39

6.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

—  Laufende  vir.

 

Name  und  Stand

—

—  1-der

  Ausgewiesenen.

2.

Alter  und  Heimath

 

Grund

der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die  Datum
Ausweisung
Ausweisungsbeschlossen
  hat.  beschlufses.
5.  6.

 

 

1.  Jobann  Dubiel,

r*e

#½

Dttilie

Alois  Köhler,

Leib  Samulowitsch,

Alexander  Tulipar,

 

1.  Cornelius  Wie-Fleischer,



Eduard  Spieß,
(Dienfikn  echt),

(Mathilde)
Buriansky,
Marionettenspielerin,

a)  Auf  Grund  des  S5.  39  des  Strafgesetzbuchs:

Bezirk  Chrzanow,  Galizien,
gehörig  ebendaselbst,

zuletzt  wohnhaft  ebendaseldft,

geboren  am  1.  Mal  1872  zu  Dabrowa,  schwerer  Diebstahl  im
orisan-  Rückfall  (2  Jahre

Juchthaus,  laut  Er.

kenntniß  vom  5.  Januar

  1895),
geboren  am  11.Oktober  1866  zu  Marlt  Diebstahl  und  Unter-Weber
  und  Maurer  Seekirchen,  Bezirk  Salzburg,  Oesterreich,  schlagung  (1  Jahr
10  Tage  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
19.  Dezember  1896),

Königlich  preußischer  Re.]13.  Oktober

Lerungs-Präftdent  zu#  v.  J.
ppeln,

Stadtmagistrat  Traun.  7.  Januar
stein,  Bayern,  d.  J.

 

 

b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs.

reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

ngeboren  (Tag  und  Jahr  unbekannt)  zu  Landstreichen  und  Be.  Königlich  preußischer  Re.
Gelischowiß,  Bezirk  Troppau,  Oester-  trug,

Franz  Hübel,  Tuch-  geboren  am  15.  April  1852  zu  Dörkel,  Betteln,

macher  und  Fabril.
arbeiter.

Maurer,

Leopold  Kretzschmer,
Messerschmied,

Wenzel  Roth,  Bäcker

Handelsmann,

Pièrre  Trouillaux.

Schiffskoch,

Goldarbeiter,

bei  Reichenberg,  Böhmen,  ortsangehörig!
ebend  selbft,

Wasserhäuseln,  Bezirk  Karlsbad,
Böhmen,  orthangehöria  ebendaselbst,
Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,  öster
reichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  11.
Hohenzottlisch,  Oesterreich,  ortsangehörig
  zu  Speierling,  Böhmen,
geboren  am  16.  Juli  1848  zu  Tomaschow.
Russisch-Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  19.  Juni  1872  zu  Lyon
Departement  Rhöne,  Frankreich,  fran
zösischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  4.  September  1878  zr
1  Sielld,.  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisa
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst!

 

 

ringa,  Arbeiter,

huizen,  Niederlande,  oitsangehörig
zu  Groningen,  ebendaselbst,

geboren  am  11.  November  1858  zu  Landstreichen  und

Betteln,

geboren  am  1.  März  1855  zu  Leitmerit,  desgleichen,
November  1844  zu  Landstreichen,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

geberen  am  2.  August  1864  zu  Mu  Betteln,

 

14.  Januar
gierungs  =  Präsident  zud.  J.

Breslau,

fnuitt  sächsische  11.  Januar
Kreishauptmannschaft  d.  J.
Zmickau,

Stadtmagistrat  Regens.  7.  Januar
burg,  Bayern,  d.  J.
Königlich  bayerisches  Be.  8.  Januar
zirksamt  Schweinfurt,  d.  J.

éöniglich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
ünster,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg  i.  E.,

Königlich  bayerische  Poli.  7.  Januar
zei-  Direktion  München.,  d  J.

23.  Dezember
v.  J.

16.  Januar
d.  J.

dieselbe,  desgleichen.

 

03  preußischer  Re.  7.  Dezember
gierungs  =  Präsident  4½  v.  J.
Münster,

1

Die  Ausweisung  des  Müllergesellen  Franz  Bartsch,  genannt  Becker,  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  für  1896
177  Z.  3)  ist  zurückgenommen  worden.

erlin,  Cal  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="54" />
        <pb n="55" />
        —  41  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  Februar  1897.  W.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  ent—  »  .  ..
lassungen;  —  Einziehung  eines  Vize-Konsulats;  —  2.  Roiche  besen-  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Exequatur-Ertheilieng  Seite  41  gebktttt

 

 

1.  Konsulat-Wecsen.

 

Seine  Moajestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  G.  Buhse  zum  Vize-Konsul  in
Helder  für  Helder  und  die  Insel  Texel  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Paräá  (Brasilien)  F.  Pusinelli,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus
dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Ilha  do  Sal  (Cap  Verdische  Inseln),  Augusto  P.  Vera  Cruzz,  ist
die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Das  bisherige  Vize-Konsulat  des  Reichs  in  Arroyo  (Puerto  Rico)  ist  zur  Einziehung  gelangt.

 

Dem  zum  Schweizerischen  Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  an  Stelle  des  bisherigen  Konsuls
Paul  Eduard  Nölting  ernannten  Herrn  Johann  Mägli  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt

  worden.
        <pb n="56" />
        42

2.  Polizei

»Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  –  Grund  des
2  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-=“
  Z  «  beschlofsen  hat.
z  der  Ausgewiesenen  schloffen  h  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Josef  Cernin,  geboren  am  6.  April  1861  zu  Vysokov,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-19.  Januar
Bäcker,  Bezirk  Neustadt  an  der  Mettau,  girunge-  é  Präsident  zuf  d.  J.
Böhmen,  igmaringen,
2.Berko  (Berna)  Kahansgeboren  am  5.  Mai  1844  zu  Zuras,  desgleichen,  Königlich  Freußischer  Re.  desgleichen.
(Kahn-Kahn),  Gouvernement  Grodnia,  Russisch-  gierungs-  *  Präsident  zu
Schneider,  Polen,  russischer  Staatsangehöriger,  Posen,
3.  Franz  Kasmi-  geboren  am  16.  Oktober  1861  zu  War.  Landstreichen  und  Großherzoglich  sächsicher  19.  Januar
rowskpy,  Arbeiter,  schau,  Russisch-Polen,  Betteln,  Direktor  des  III.  Ver-  d.  J.
waltungsbezirks  zu
Eisenach,
4.|Franz  Leidinger,  sgeboren  am  20.  März  1879  zu  Vorch-Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-7.  Januar
Müller,  dorf,  Bezirk  Gmunden,  Ober-Oesterreich,  zei-  Direktion  München.-.  I.
ortsangehörig  ebendaselbst,
5.|  Charles  Lemair,  geboren  am  11.  April  1868  zu  Brüssel,  Landstreichen  und  (Königlich  preußischer  Re22.  Januar
Gymnastiker,  Belgien,  Betteln,  #aerungs  s  zu  d.  J.
üUsseldorf,
6.]  Julius  Mayer,  geboren  am  19.  Februar  1864  zu  Siklos  Betteln,  Großherzoglich  sächsischer  23.  Januar
Gärtner,  bei  Fünfkirchen,  Komitat  Baranya,  Direktor  des  1.  Ver  d.  J.
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,  waltungsbezirts  zu
eimar,
7.Ferdinand  Schatzl,  geboren  im  Oktober  1855  zu  Alt-Leng-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.11.  Januar
Bäcker,  bach,  Bezirk  Hietzing,  Nieder-Oesterreich)  Betteln,  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
österreichischer  Staatsangehöriger,
8.]  Friedrich  Stucki,  geboren  am  3.  August  1854  zu  Erlen-Nichtbeschaffung  eines  Königlich  preußischer  Re-21.  Januar
Biehwärter,  bach,  Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsan.  Unterkommens,  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.
gehörig  zu  Diemtigen,  ebendaselbst,  Düsseldorf,
9.  Antoschka  (Anna)  ver-geboren  am  15.  Mai  1851  zu  Warschau,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re=  desgleichen.
ehelichte  (verwitt-  Russisch-Polen,  gierungs  Präsident  zu
wete)  Weilich,  ge-  üneburg,
borene  Lubschick
(Lipschek,  Lupczeh,
  Fabrikarbei.
terin,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="57" />
        XXV.  Jahrgang.

43

Tentral-Slatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

——————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  12.  Februar  1897.

A##  6.

 

 

 

 

 

Zubalt:  1.  Versicherungs-Wesen:  Errichtung  eines  zweiten

2
——6

*
OJ.

Schiedsgerichts  für  den  Bezirk  der  hessischen  land=  und
forstwirthschaftlichen  Berufsgenossenschaft  Seite  13
Bank.  Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Januar  189997  ....  Seite  41
Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Beschluß  des  Bunderraths,
betreffend  die  Verarbeitung  selbstgewonnener  nichtmehliger
  Stoffe  in  landwirthschaftlichen  Brennereien;

*l

 

.Konsulat-Wesen:

.  Polizei-Wesen:

 

—  Steuerliche  Behandlung  der  Weinbrennereien;  —
Vorschriften,  betreffend  die  Abänderung  des  Branntwein-Niederlage-Regulatis
  40656
Ernennung;  —  Entlassung;  —  Einziehung
  eines  Vize-Konsulats;  —  Exequatur-Ertheilung

56

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Neichsgebiet  ........

l.Versicherungs-Wesen.

Auf  Grund  des  8.  50  Abs.  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Unfall=  und  Krankenversicherung  der  in  landund
  forstwirthschaftlichen  Betrieben  beschäftigten  Personen,  vom  5.  Mai  1886  (Reichs-Gesetzbl.  S.  132)  hat
der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Januar  1897  beschlossen,

daß  für  den  Bezirk  der  land=  und  forstwirthschaftlichen  Berufsgenossenschaft  des  Großherzog-=thums
  Hessen  neben  dem  seitherigen  Schiedsgericht  in  Darmstadt  ein  zweites  Schiedsgericht
zu  errichten  und  die  Bestimmung  des  örtlichen  Bezirkes  dieses  Schiedsgerichts  sowie  des
Zeitpunktes,  an  welchem  es  in  Wirksamkeit  tritt,  der  Großherzoglich  hessischen  Regierung  zu

überlassen  ist.
Berlin,  den  4.  Februar  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Woedtke.
        <pb n="58" />
        2.  Bant

Status  der  deutschen  Note
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüb
(Die  Beträge  laut

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiba.
Even
8  Sonstige  Ver-  Ler
“Bezeichnun  "  taglich  bindlich.  Gegen  1  sw#rt
z  4  9  Grund-  Reserve-·  Noten·  egen  Unge-Gegen  füntge  Gegen  keiten  egen  Sonstige  egen  umme  egen  ten
*  der  ———  81.  Dez.  decte  381.  Dez.er.  1.  De.mit  S1.  Dez.  S1.  De..,  der  31.  Dez.wein
apital.]  Fonds.  Ummlaufs.  «  s,  asfiva.
2  Banken.  1896.  Noten.  1896.  bindlich.  1896.  Aund  1896.  Laffiraô  1896.Laffraa  1896.  zebten
3  keiten.  guns  dis
frift.  Wechs-1.
  2.  v.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12  13.  14.  15.  16.
l
1.......  120000soooo1049578—208347139833k287714457009413749—  —  30  609.  2  90611  687  346—  191  60  —
D
2.Sranffurter  Uurs0oo  4800141  1689044—  85558675|4  88  11  24+  2747  11|—  1900  54658-+  16632
zeayersche  Notenbank650023426  -  18801  —  3343  +  52185276/—  2009
4.Sächfische  Bank  zu  Dresden0  000  4695  45  503—  9949  15618  —  4470|14783  —  134435942|  3350  5771  —  111  500—  791
5.  Württembergische  NKotenban000  7911  22298J.  9  9815—  110|  1276  369  258  227  9124  731  3453514  761
l
6.Badische  Bark.  9000%  1660  15814-—  461  9915  —  763377  □  382  -  937/J  74  5  2
l
7.os-kfüksüvveutschcauv.15672  *  14196—  6964  8992.—  558  91—  2.—  —  943—  3882694—  736
8.  Braunschweigische  Bank.  .10  500  711  2307—  227  1  bos  1252865  1444  5)  65X  67782  ar
l
Zusammen  en  46  368|1  227983  —z1970|  23  4  937493  757  +  11965  20  8024  *  37  487/  3  352|2  05%  52920  *  1
l  .

Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M
500
1000

Zu  Spalte  9  Nr.  2°:  Darunter  129  500  noch  nicht

9.

7°6:

91041

 

 

Bemer  kungen.

M

 

905  203  500  A.
20  468  000  /  (bei  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
300  533  500  A∆  (-zur

  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

1  und

 

2).

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="59" />
        Wesen.

barker  Ende  Januar  1897
Hichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Dezember  1896.

auj  Tausend  Mark.)

45

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Acti#e.

l  ,
HAVE  IqesNrichssGegm  Noten  Gegen  Genen  Gegen  Geges  Sonstige  Gegen  SummeWegen  2.
"„½  31.  Dez.kassen=  1.  Dez.  anderer  31.  Dez.  Wechsel  31.  Dez.  Lombard.  S1.  Dez.Efsekten.  31.  Dez.  Z  31.  Dez.  der  31.  Dez.
1296.sheine,  1896.  Banken.  1836.  1896.  1896.  1666.ktira.1890.  ira.18996.

Z
□#
109  20.  -*  22.  323  21.  .  26.  27  28.  2.  30  zi.  332  ..4.
|
1N5  4093  4  1766  ’uon  191410027J  9  5  12  1  S  x  1.
|
#m  622  48  +  2s1  129—  1762236  +  3143  9775  10750  462  11  3409  +  508  56  99  17592.
i#n  200  74  7829—  404  —  3205239—  230  65  1s11856  uuis  85276—  2009  .
+  1  1506  546  J4L  18320|-  102533802  935  3761  —  35031  22114  1620  T  +  354411500—  7943.
8  1095  .  2  11  110  861  —  438  —  1  ½  —  57|84535  J561|5.
*x*-.  33  .  22  97—  171y  2061  —2  6110  38  2196  —  40030788  —  5.
—  287  r  +  8  27)  K.  1119269  482  22190—  43  888—  17  2114  4  33432  614  236
*  —  50  27.  1  13  77—  63  40602  —  155  1111  77  419  26  1SSJL  *  8.
l
s
sso21855  +  4344%1%%  91  T  178618  121667  10268021  182414  828  688  408  6448  2057  252  -  199  767
—  —
        <pb n="60" />
        —  46  —

3.  Zoll--  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  v.  M.  den  folgenden  Beschluß  gefaßt:

Als  selbstgewonnene  nichtmehlige  Stoffe,  welche  nach  §.  26  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß
  vom  27.  Juni  1895  —  Central-Blatt  S.  227  ff.  —  genehmigten  Vorschriften  von
landwirthschaftlichen  Brennereien  im  Zwischenbetriebe  verarbeitet  werden  dürfen,  gelten  diejenigen
  nichtmehligen  Brennstoffe,  welche  vom  Brenner  geerntet  oder  von  ihm  oder  seinen
Beauftragten  gesammelt  oder  in  einem  von  ihm  geführten  Betriebe  erzeugt  sind.

Die  im  zweiten  Satz  des  §.  26  cit.  bezüglich  des  Zwischenbetriebs  mit  Melasse,  Rüben
oder  Rübensaft  erlassene  Vorschrift  wird  hiervon  nicht  berührt.

Berlin,  den  8.  Februar  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  v.  M.  den  folgenden  Beschluß  gefaßt:

1.  In  denjenigen  Brennereien,  welche  Obstwein,  Traubenwein,  Korinthen  oder  Rosinen  verarbeiten,
sind  statt  der  Materialsteuer  die  im  §.  42  II  Absatz  2  unter  b  des  Branntweinsteuergesetzes
vorgesehenen  Zuschläge  zur  Verbrauchsabgabe  zu  erheben,  soweit  nicht  etwa  die  Bestimmung
im  §.  42  II  Absatz  1  daselbst  Anwendung  findet.

2.  Die  Bestimmungen  über  die  Abfindung  der  Brennereien  werden  in  Ansehung  der  unter  Ziffer  1
bezeichneten  Brennereien  wie  folgt  geändert  und  ergänzt:

a)  Die  Vorschrift  unter  Nr.  8  IVb  der  vorläufigen  Ausführungsbestimmungen  zum  Branntweinsteuergesetze
  vom  24.  Juni  1887  wird  aufgehoben,  soweit  darnach  für  die  unter  1
genannten  Stoffe  eine  bestimmte  durchschnittliche  Alkoholausbeute  angenommen  werden  darf.

b)  Die  der  Steuerberechnung  zu  Grunde  zu  legende  Alkoholausbeute  ist  für  jede  Brennerei
besonders  festzusetzen  und  ihre  Richtigkeit  thunlichst  oft  zu  prüfen.  Festsetzung  und  Prüfung
erfolgen  in  der  Regel  auf  Grund  von  Probebränden  oder,  falls  durch  Probebrände  eine
ausreichende  Unterlage  nicht  gewonnen  werden  kann,  nach  Maßgabe  des  Alkoholgehalts
des  zu  verarbeitenden  Materials.

In  Brennereien,  in  denen  der  Alkoholgehalt  des  zu  verarbeitenden  Materials  erheblichen
  Schwankungen  unterliegt,  kann  mit  Genehmigung  der  Direktivbehörde  die  Steuerberechnung
  auf  Grund  des  von  dem  Brennereiinhaber  für  jeden  Abtrieb  besonders  zu
deklarirenden  Ausbeuteverhältnisses  erfolgen.  Die  Deklaration  ist  in  derselben  Weise  zu
kontroliren,  wie  die  amtlich  festgesetzte  Ausbeute.

Jc)  Die  zum  Abbrennen  bestimmten  Materialvorräthe  sind  den  revidirenden  Steuerbeamten  auf
Verlangen  zur  Besichtigung  und  Untersuchung  vorzuzeigen,  auch  ist  die  Entnahme  von
Proben  behufs  Feststellung  des  Alkoholgehalts  zu  gestatten.

d)  Die  Direktivbehörden  sind  ermächtigt,  im  Bedürfnißfalle  für  einzelne  Brennereien  weitere
Anordnungen  behufs  Ermittelung  des  wirklichen  Ausbeuteverhältnisses  zu  treffen.  Insbesondere
  kann  den  Brennern  auferlegt  werden,  über  das  Ergebniß  der  Rauh=  und  der
Feinbrände  Anschreibungen  zu  führen.

Berlin,  den  8.  Februar  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.
        <pb n="61" />
        —  47  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  v.  M.  den  nachstehenden  Vorschriften,  betreffend  die
Abänderung  des  Branntwein-Niederlage-Regulativs  (Central-Blatt  für  1887  S.441),  die  Zustimmung  ertheilt.

Berlin,  den  8.  Februar  1897.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  v.  Koerner.
Dorschriften,
betreffend  die  Abänderung  des  Branntwein-Niederlage-Regulativs.

In  den  Branntwein-Privatlagern  findet  eine  Festhaltung  der  Identität  des  eingelagerten  Branntweins
  nicht  statt.

Die  §§.  17,  18  Absatz  3  und  19  Absatz  1  und  3  des  Branntwein-Niederlage-Regulativs  werden
aufgehoben;  die  übrigen  Bestimmungen  der  §§.  15  bis  26  des  Regulativs  finden  auf  alle  Branntwein-Privatlager
  Anwendung,  jedoch  mit  folgenden  Abänderungen  und  Ergänzungen:

1.  An  Stelle  des  im  §.  21  vorgeschriebenen  Niederlageregisters  für  Theilungslager  ist  für  alle
Branntwein-Privatlager  ein  Privatlagerregister  nach  dem  anliegenden  Muster  in  vierteljährlichen  Zeit-  Aufer,
abschnitten  des  Betriebsjahrs  zu  führen.  Auf  die  Führung  des  Registers  finden  die  §§.  17  und  18  der  —
Branntwein-Reinigungs-Ordnung  sinngemäße  Anwendung.

2.  Soweit  die  Niederlegung  des  Branntweins  theilweise  oder  ausschließlich  nicht  in  den  im
§.  19  Absatz  4  des  Branntwein-Niederlage-Regulativs  bezeichneten  Lagerfässern  rc.,  sondern  in  Versandgefäßen
  und  dergleichen  erfolgt,  ist  das  vor  der  Einlagerung  steueramtlich  ermittelte  Eigengewicht  der  Gefäße
  festzuhalten  und  für  jedes  Lager  ein  Tarabuch  nach  dem  beiliegenden  Muster  2  in  vierteljährlichen  ##uter
Zeitabschnitten  des  Betriebsjahrs  zu  führen.  Für  diese  Fälle  gilt  Nachstehendes:  —

a)  Das  Tarabuch  ist  in  der  Regel  von  einem  Beamten  der  Amtsstelle  zu  führen,  doch  kann
auch  vom  Hauptamt  die  Ausfüllung  einzelner  Spalten  den  Abfertigungs=  oder  Aufsichtsbeamten  übertragen
werden.  Sovweit  die  Abfertigungs=  oder  Aufsichtsbeamten  Eintragungen  machen,  haben  sie  in  Spalte  8
oder  12  oder  16  ihren  Namen  und  ihre  Diensteigenschaft  hinzuzufügen.

b)  Die  in  das  Lager  aufzunehmenden  Gefäße  müssen  mit  einer  die  Vertauschung  ausschließenden  deutlichen
  und  unverwischbaren  Bezeichnung  versehen  sein.  Auch  ist  auf  jedem  Fasse  die  laufende  Nummer,  welche  es
im  Tarabuche  erhält,  und  das  Vierteljahr  des  Betriebsjahrs  zu  vermerken,  in  welchem  die  Einlagerung  erfolgt  ist.

c)  Die  Anschreibung  im  Tarabuche  Esrat  für  jede  Branntweinpost,  die  in  den  vorgeführten
  Gefäßen  eingelagert  worden  ist,  auf  Grund  der  Anmeldungspapiere  in  der  Weise,  daß  die
Eintragung  in  die  Spalten  2  und  3  summarisch  geschieht,  die  Spalten  1  und  4  bis  6  dagegen  für  jedes
einzelne  Gefäß  nach  der  im  Abfertigungspapier  beobachteten  Reihenfolge  mit  Eintragungen  versehen
werden.  In  Spalte  7  erfolgen,  soweit  bei  der  Einlagerung  Durchschnittsalkoholisirung  stattgefunden
hat,  die  Eintragungen  summarisch  mit  der  Bezeichnung  „durchschnittlich“;  soweit  Einzelalkoholisirung  stattgefunden
  hat,  geschieht  die  Anschreibung  für  jedes  Gefäß  besonders.

Der  Registerführer  hat  nach  erfolgter  Abfertigung  in  beiden  Ausfertigungen  des  Anmeldungspapiers,
von  denen  die  eine  dem  Lagerbesitzer  auszuhändigen  ist,  bei  jedem  einzelnen  Gefäße  die  Nummer  des
Tarabuches  zu  vermerken.

Leere  Gefäße  können  auf  Grund  schriftlicher  Anmeldung  bei  der  Hebestelle  oder  dem  im  Lager
anwesenden  Beamten  in  das  Lager  aufgenommen  werden.  Vorkommendenfalls  ist  ihr  Eigengewicht
amtlich  festzustellen  und  von  den  Abfertigungsbeamten  auf  den  Anmeldungen,  die  demnächst  Beläge  zum
Tarabuche  werden,  zu  vermerken.  Die  Anschreibung  erfolgt  unter  Ausfüllung  der  Spalten  1,  2  und  4
bis  6.  In  Spalte  3  ist  der  Vermerk  „leer“  einzutragen.

d.  Die  Abschreibung  der  Gefäße  erfolgt,  soweit  sie  mit  Branntwein  gesüllt  aus  dem  Lager
abgemeldet  werden,  auf  Grund  der  Abmeldungspapiere  in  den  Spalten  13  und  14  des  Tarabuches.

In  leerem  Zustande  aus  dem  Lager  entfernte  Gefäße  sind  nach  voraufgegangener  schriftlicher
Abmeldung  in  Spalte  13  abzuschreiben,  wobei  in  Spalte  14  der  Vermerk  „leer"“  einzutragen  ist.  Zutreffendenfalls
  ist  ferner  in  Spalle  15  auf  die  Nummer  der  Eintragung  des  etwa  dafür  leer  in  das
Lager  aufgenommenen  Gefäßes  zu  verweisen.  Die  mit  Vermerk  des  beaussichtigenden  Beamten  zu  versehenden
  Abmeldungen  werden  Beläge  zum  Tarabuche.
        <pb n="62" />
        —  48  —

e.  Das  Tarabuch  ist  am  letzten  Kalendertage  jedes  Vierteljahrs  abzuschließen,  darf  jedoch  bis
zum  Schlusse  des  folgenden  Vierteljahrs  für  die  Abschreibung  der  darin  nachgewiesenen,  noch  im  Lager
befindlichen  Gefäße  offen  gehalten  werden.  Nachdem  das  Tarabuch  für  die  Abschreibung  geschlossen  ist,
sind  die  noch  unerledigt  gebliebenen  Eintragungen  in  das  Tarabuch  des  demnächst  folgenden  Vierteljahrs
zu  übertragen.  Die  Uebertragungen  hat  der  Oberkontroleur  oder  ein  anderer  Oberbeamter  zu  prüfen
und  ihre  Richtigkeit  in  dem  abgeschlossenen  Tarabuche  zu  bescheinigen.  Letzteres  ist  sodann  mit  den  Belägen
  zur  Nachprüfung  an  die  Direktivbehörde  einzureichen.

Die  Direktivbehörde  kann  im  Falle  des  Bedürfnisses  die  Führung  des  Tarabuches  für  den
Zeitraum  des  Betriebsjahrs  gestatten.

f)Soll  mit  dem  in  den  angeschriebenen  Gefäßen  befindlichen  Branntwein  eine  Veränderung
(Umfüllung,  Auffüllung,  Verdünnung  oder  dergl.)  vorgenommen  werden  oder  eine  Aenderung  in  der
Bezeichnung  der  Gefäße  oder  eine  deren  Eigengewicht  beeinflussende  Arbeit  stattfinden,  so  ist  dies  vorher
bei  der  Hebestelle  oder  den  im  Lager  anwesenden  Beamten  schriftlich  anzumelden.  Die  mit  Feststellungsvermerk
  der  beaussichtigenden  Beamten  zu  versehenden  Anmeldungen  werden  Beläge  zum  Tarabuche.

Während  der  Offenhaltung  des  Lagers  haben  die  Ueberwachungsbeamten  sich  davon  Ueberzeugung
  zu  verschaffen,  daß  keine  anderen  Aenderungen  an  dem  in  den  Gefäßen  lagernden  Branntwein
oder  an  der  Bezeichnung  oder  dem  Eigengewichte  der  Gefäße  vorgenommen  werden,  als  vorher
angemeldet  worden  sind.  Werden  unangemeldete  Aenderungen  beobachtet,  so  ist  über  den  Thatbestand
eine  Verhandlung  aufzunehmen  und  dem  Hauptamt  zur  weiteren  Veranlassung  vorzulegen.

Ueber  die  im  Absatz  1  und  2  bezeichneten  Aenderungen  ist  in  jedem  Falle  eine  entsprechende
Eintragung  in  die  Spalten  9  bis  12  des  Tarabuches  zu  machen.

g.  Bei  der  Abmeldung  von  Branntwein  aus  dem  Privatlager  hat  der  Lagerbesitzer,  sofern
ihn  nicht  das  Hauptamt  aus  besonderen  Gründen  hiervon  entbindet,  im  Abmeldungspapier  für  jedes
einzelne  Gefäß  auf  Grund  der  ihm  ausgehändigten  Ausfertigung  des  Anmeldungspapiers  das  im  Tarabuche
  angeschriebene  Eigengewicht  und  die  Nummer  des  Tarabuches  anzugeben.  Der  Registerführer  hat
diese  Angaben  mit  dem  Tarabuche  zu  vergleichen  und  erforderlichenfalls  die  Berichtigung  unter  Hinweis
auf  die  Nummern  des  Tarabuches  zu  bewirken.  Der  hierüber  in  dem  Abmeldungspapier  abzugebenden
Bescheinigung  ist,  wenn  das  Tarabuch  in  Spalte  12  einen  Vorbehalt  bezüglich  des  in  Spalte  6  angeschriebenen
  Eigengewichtes  einzelner  Gefäße  enthält,  ein  entsprechender  Vermerk  hinzuzufügen.

Die  Abfertigungsbeamten  haben,  soweit  der  abgemeldete  Branntwein  in  Gefäßen,  die  im  Tarabuche
angeschrieben  sind,  lagert,  bei  der  Feststellung  der  Litermenge  reinen  Alkohols  in  der  Regel  das  im  Tarabuche
angeschriebene  Eigengewicht  der  abgemeldeten  Gefäße  zu  Grunde  zu  legen.  Enthält  das  Tarabuch  oder  das
Abmeldungspapier  einen  entgegenstehenden  Vermerk,  oder  hegen  sie  Bedenken  gegen  die  Anwendung  des
angeschriebenen  Eigengewichtes,  so  ist  gemäß  §.  3  der  Anleitung  zur  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  im
Branntwein  zu  verfahren.

h.  Bei  der  Aufstellung  der  Bestandsanmeldung  für  die  Lagerbestandsaufnahme  sind  bezüglich
derjenigen  Gefäße,  deren  Eigengewicht  in  dem  Tarabuche  festgehalten  wird,  vom  Lagerbesitzer  die  Angaben
aus  den  ihm  ausgehändigten  Duplikaten  der  Anmeldungspapiere  zu  Grunde  zu  legen,  soweit  nicht  etwa
eine  den  Inhalt  der  Gefäße  verändernde  Umfüllung  u.  s.  w.  stattgefunden  hat.  Die  betreffenden  Gefäße
sind  außerdem  getrennt  von  allen  übrigen  Gefäßen  nachzuweisen  und  einzeln  nach  der  Zeitfolge  ihrer  Einlagerung
  unter  Angabe  der  Nummer  des  Tarabuches  aufzuführen.  Die  Duplikate  der  Anmeldungspapiere
sind  der  Bestandsanmeldung  beizufügen  und  nach  der  Bestandsaufnahme  dem  Lagerbesitzer  zurückzugeben.

Die  Bestandsanmeldung  ist  —  thunlichst  von  einem  mit  der  Führung  des  Privatlagerregisters
nicht  beauftragten  Beamten  —  mit  den  eingereichten  Duplikaten  und  dem  Tarabuche  zu  vergleichen  und
die  Uebereinstimmung  oder  die  Berichtigung  zu  bescheinigen.  Dabei  sind  die  Bedenken  anzugeben,  die  etwa
nach  Vermerken  im  Tarabuche  gegen  die  Richtigkeit  des  Eigengewichtes  einzelner  Gefäße  u.  s.  w.  obwalten.

Bei  der  Bestandsaufnahme  kann  die  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  auf  diejenigen  Gefäße
beschränkt  werden,  bezüglich  deren  festgestellt  ist  oder  Grund  zu  der  Annahme  vorliegt,  daß  die  in  der
Bestandsanmeldung  angegebenen  Alkoholmengen  nicht  der  Wirklichkeit  entsprechen;  im  Uebrigen  kann  die
Anmeldung  des  Lagerbesitzers  zu  Grunde  gelegt  und  die  Aufnahme  mittelst  Zählung  der  Gefäße  und
Prüfung  ihrer  Bezeichnung  bewirkt  werden.

3.  Das  Hauptamt  kann  anordnen,  daß  auch  in  solchen  Branntwein-Privatlagern,  in  welchen
nur  zeitweise  Branntwein  lagert,  die  Feststellung  des  entstandenen  Schwundes  nur  einmal  im  Jahre  erfolgt.
        <pb n="63" />
        —  49  —

Bezirk  der  Stenerhebestelle  in

Branntwein  Privatlagerregister

 

des
amts  in
für
das  Vierteljahr  des  Zetriebsjahrs  18
Dieses  Register  enthält.  Blätter,  die

mit  einer  mit  dem  Dienstsiegel  hier  angesiegelten

Schnur  durchzogen  sind.  Geführt  von

|9  ,  den  ien  18

Wuster  1.
        <pb n="64" />
        Abtheilung

Privatlager  des

 

 

 

 

 

A.  Anschreibung.

 

Laufende

Nr.

 

Tag
der
Anschreibung.



 

 

 

 

 

 

 

 

Des  Menge  des  Branntweins  in  Litern  reinen  Alkohols
Vorregisters  zu  dem  Derbrauchsbgabensat  von
a)  a)  a)  'a)  a)  a)  4)  4a)  a))  Bemerkungen.
Be=  Blatt  b)  b)  bhbhbo)b)  b)  b)  b)  b)
nennung.  und  Nr.  Pfennig  für  1  Liter  reinen  Alkohols.
3.  17.  5.  6.  7J.  8.  9.  10.  11.  12.  1311.  15.

 

 

 

 

 

 

II
        <pb n="65" />
        in

—---------  —.

—...  —  —  —

 

B.  Abschreibung.

 

Des  Registers,  in

dem der Brannt-  des  Branntweins  in  Litern  zu dem  Alkohols


 

 

  4
fende  Ab-  gewiesen  wird,  a)  a)  a)  a)  a)   a)  a)  a)  a)  a)  Bemerkungen.

Be- Blatt  b)  b)  b)  b)  b)  b)  b)  b)  b)  b)
nennung.  und  Nr.  Pfennig  für  1  Liter  reinen  Alkohols.
16. 17. 18. 19.  20. 21. 22 . 23  24. 25.  26.  27.  28.  29.  30.

 

 

 

]

l
        <pb n="66" />
        <pb n="67" />
        Bezirk  der  Steuerhebestelle  in

 

Tarabuch

 

für

das  Branntwein-Privatlager  des
in

.  Straße  Nr.
(Abtheilung  des  Privatlagerregisters)
für
das  Vierteljahr  des  Betriebsjahres  18
Dieses  Buch  enthält  Blätter,  die
mit  einer  mit  dem  Dienstsiegel  hier  angesiegelten  Geführt  von

Schnur  durchzogen  sind.
,  den  ten....  ,  18....

Muster  2.
        <pb n="68" />
        54

 

 

—  —  ———

A.  Anschreibung.

 

B.  Veränderungen  an

während  der

 

 

Laufende
Nr.   derEintragung fürjedeseinzelneGefäß
1
Tag
der  Ein-  der
tragung
für  An—-jedes
  schreieinzelne
  bung.
Gefäß.
1.  2.

Die
Branntweinpost
  ist
angeschrieben
im
Privatlagerregister
  unter

Blatt  und  Nr.

8.

 

Der  einzelnen

Des
Branntweins

wahre
Stärke  in
Gewichtsprozenten.


%

 

Gefäße
1  Eigen-Zei-
  
Nr.  Bechen.
  wicht
  kg.
4.  5.  6.

 

7.

 

Im  Falle  der
Name  Ta  Umänderung  der
.  und  g  Bezeichnung
Diensteigenschaft der der  einzelnen
des  Ein-  Gefäße
Abfertigungs=  tragung.  neues  neue
beamten.
Zeichen.  Nr.
—  8.  9.  10.  11.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  m  —
        <pb n="69" />
        den  Gefäßen  oder  deren  Inhalt  
Lagerung.  C.  Abschreibung.
    Das  für  das
über  alle  sonstigen  Veränderungen  Die  zugehörige  leer  abgelassene  Name
  Tag  Branntweinpost  Gefäß  in  das
a  den  Gefäßen  oder  deren  Inhalt.  ist  abgeschrieben  Privatlager  und
(Umfüllung,  Verdünnung  u.  dergl.)  der  Z  ¾  llager=  Privatlager  Diensteigenschaft
Name  und  Diensteigenschaft  Abschreibung  im  Privatl  ager=  aufgenommene  des
des  register  unter  Ersatzgefäß  ist
Abfertigungs-oder  Aufsichtsbeamten.  Blatt  und  Nr.  angechrieben  Abfertigungsbeamten.
unter  Nr.
—  12.  13.  14.  15.  16.
        <pb n="70" />
        —

56

4.  Kon  sulat  =  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Privatgelehrten  Karl  Gerok  zum  Konsul
in  Innsbruck  für  Tirol  zu  ernennen  geruht.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  Arnoldus  Noorduyn  Arnolduszoon  in  Nymwegen  ist  die  erbetene
Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

Das  Kaiserliche  Vize-Konsulat  in  Ciudad  Porfirio  Diaz  (Mexiko)  ist  nach  erfolgtem  Rücktritt  des  bisherigen

  Vize-Konsuls

Cram  zur  Einziehung  gelangt.

Dem  zum  Konsul  ad  honorem  von  Venezuela  in  Berlin  ernannten  Fabrikbesitzer  Arnold  Friedmann
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

5.  Polizei  =  Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  .  —  Grund  a  ef  des
E  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-Z
  der  Ausgewiesenen.  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
G.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]|  Franz  Karl  Dietze.  geboren  am  31.  März  1878  zu  Woken,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  10.  Januar
Bäcker-  und  Dienst.  Bezirk  Leitmerip,  Böhmen,  ortsange-  hauptmannschaft
knecht,  hörig  ebendaselbst,  Bautzen,  1
2.  Alois  Franke,  geboren  am  6.  Juni  1869  zu  Frei.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-2.  Februar
Spulermeister,  waldau,  Oesterreichisch.  Schlesien,  gierungs-  Präsident  zus  d.  J.
reslau,
3.  Josef  Hein,  Tuch=  geboren  am  22.  Februar  1841  zu  Jägern,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-5.  Januar
scherer,  dorf,  Bezirk  gleichen  Namens,  Oester-  gierungs=  Präsident  zu  d.  SI.
gt  chlesien,  ortsangehörig  eben-  Oppeln,
aselbst,
4.  Franz  Jäckel,  geboren  am  18.  März  1861  zu  Heiners.  desgleichen,  Königlich  sächsische  11.  Dezember
Duucker,  dorf,  Bezirk  Friedland,  Böhmen,  öster-  Kreishauptmannschaft  v.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,  Baugßzen,

5.]  Karl  (Charles)  Frie
drich  Bernhard  Lacassy,

  Handlungsgehülfe,


6.  Maria  Raschbichler,
unverehelichte  Dienstmagd,


7.

8.
machergehülfe,

9.  Stefan  Tschanter,
Schmied,

10.  Franz  Vodräzka,
Eiser  bahnbauarbeiter.


 

geboren  am  8.  Juni  1864  zu  Paris,
französischer  Staatsangehöriger,

 

geboren  am  2.  Januar  1871  zu  Innsbruck,
  Tirol,  ortsangehörig  zu  Mils,

Bezirk  Innsbruck  ebendaselbst,
Josef  Schrut,  Weber,  gevoren  am  20.  März  1845  zu  Qualisch,

Bezirk  Trautenau,  Böhmen,

Wenzel  Tordy,  Uhr.  geboren  am  25.  März  1855  zu  Tur,
Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  ortsangehörig

  ebendaselbst,
geboren  am  14.  Juni  1871  zu  Niedergrund,

  Oesterreichisch  Schlesien,  österreichischer

  Staatsangehöriger,
geboren  am  15.  Februar  1854  zu  Senomat,
  Bezirk  Rakonitz,  Böhmen,

Landstreichen  und
Betteln,

gewerbsmäßige
zucht,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

desgleichen,

de5gleichen,

 

Un-Großherzoglich

  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

Königlich  bayerische  Poli-Königlich

  sächfische  Kreis.
hauptmannschaft
resden,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft



Bautzen,
Großherzoglich  sächsischer
Bezirksdirektor  zu
Apolda,

Königlich  sächfische  Kreis.
hauptmannschaft
Zwickau,

 

 

zel  -  Direktion  München,  d

 

1.  Februar
d.  J.
15.  Januar

7.  Januar
d.  J
5.  Januar
d.  J.
26.  Januar
d.  J.

8.  Januar
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="71" />
        —  57  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  huchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I  .  ·
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  Februar  1897.  Nr 7.
l
—    2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —Ermächtigung  vom  1.  April  1896  bis  Ende  Januar  1897.  58
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten.  .  Seite  57  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Reichsgebiet  59

1.  Kon  sulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Dr.  med.  Mladan  Gruitsch  zum
Vize-Konsul  in  Nisch  (Serbien)  für  die  Stadt  Nisch  und  die  Kreise  Vranja,  Toplitza  und  Pirot  zu
ernennen  geruht.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Tientsin,  Vize-Konsul  Eiswaldt,  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  Konsulats  und  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mil  Einschluß  der  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.
        <pb n="72" />
        —  »

58

Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1896  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1897.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-.
  .  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  Einnahme  beträgt)  Ausfuhr-  in  dengelben  zwischen  den
vom  Beginn  des  Spalten  4
Etats  jahres  bis  Vergütungen  Bleiben  Zeitraum  
der  kufse  des  „  und  5,
zum  Schlusse  de  des  Vorjahres
obengenannten  ꝛc.  +  mehr
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  —  weniger
6  1  .M  M  ·  4
1.  2.  l  3.  4.  5.  l  6.
Zölle.  ..  .  407117907  7280591  399837316357221264  +  42  616  052
Tabacksteuer  .  9565  097  97502  9  467595  9737  423  —  269  828
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  100  648  380  15  422  403  85225977  69  820  16  —  15  405  821
Salzsteuer  40  089  468  29  782  40  059  6866  39  085  026  +  974  660
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  20  336  822  10  710  938  9  625  884  11  713  493—  2087  609
Berbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  .  .  103  845  357  306  612  103  538  715  98  309  532  +  5229213
Brennsteuer  2  334  363  1575  107  759  2566  490  569  +  268  687
Brausteuer  .  24  193  202  75  080  24  118  122  23  366  010  +  752  112
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  143  664  —  3143664  3  082  882  —  60  812
Summe  711274260  35  498  015  675  776  245  612  826  325  +  62  949  920
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  12  921  568  —  12  921  568  13  142  370  —  221002
3  Faul-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  10  982  178  51  994  10  930  184  17249  6ä78  —  6319  494
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  3  284  203  –  3  284  203  2  716  080  +  568  123
Staatslotterien  11  558  932  —  11558  9332  11096  428  462504
Spielkartenstempel:.  —  —  1224  105  1  149  758  4—  74  347
Wechselstempelsteuer  —  —  7637  869  7237  47272  +  400  397
Post-  und  Telegraphen.  Verwaltung.  —  —  251  815  278  240  751  539  +  11.063  739
Reichseisenbahn-Verwaltung  —  —  59  948  000  56  753  000“)  3155  000

 

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  1  030  636  „.  höher.
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Januar  1897:

 

 

 

 

 

 

 

Ist-  Einnahme  vom    Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  demselben  —  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
**  6  -n  A  s  4644
1.  2.  3.  s  4.
Zölle  .  ..  360  961  319  321  807  205  6  390154024
Tabacksteuer  .  10  329  972  9  654  051  +  675  921
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  87319055  66  126  088  +  21193  567
Salzsteuer  37  336  741  36  146  253  +  1  190  488
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  10  026  493  |  12  221  509  —  2  1908s  076
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  .  85441060  80  166  201  +  5274859
Brennsteuer  409  114  338  354  +  70  760
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  23  165  971  1  22  474  729  +  691242
Summe  611  900  325  343937  510  +  66  052  785
Spielkarten  stempel.  1  130  334  1  069  908  +  60  426
        <pb n="73" />
        59

3.  Polizei

"  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die.  Datum

  –  Grund  des

der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs--

  der  Ausgewiesenen.    Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

G□

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Franz  Bieder-  geboren  am  9.  März  1853  zu  Rückers,Betteln,  Königlich  preußischer  Re-14.  Januar
mann,  Fleischer.  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-  gierungs=  Präsident  zu  d.  I
geselle,  Schlesien,  ortsangehörig  zu  Nieder-  Oppeln,

Paulowitz,  ebendaselbst,
2.  Martin  Giebels,  geboren  am  27.  März  1850  zu  Ofler-Desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-4.  Februar
Maurer,  hout,  Niederlande,  zierungs-  Präsident  zu|d.  J.
Arnsberg,
3.]  Fridolin  (Joseph)  geboren  im  Jahre  1873  oder  1874,  orts-Landstreichen,  Betteln  Königlich  baperisches  Be.15.  Dezember
orvath  (alias  angehörig  zu  Grafenschachen  (Aroks.  und  Angabe  eines  zirksamt  Traunstein,  v.  J.
Hödel,  alias  Szar-hälläs),  Bezirk  Oberwarth,  (Felse-Or),falschen  Namens,
kösy),  Taglöhner,  Ungarn,
4.]  Mathias  Marsalek,  geboren  am  15.  Februar  1849  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.  29.  Januar

Drechsler,
.Anton  Peikert,

Arbeiter,

Anton  Zeuner,

Schuhmachergeselle,

zanow,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

24  Jahre  alt,  geboren  zu  Reichenberg,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  6.  April  1864  zu  Polom,
Bezirk  Neustadt  a.  d.  Mettau,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

 

 

 

zei-  Direktion  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  *  Präsident  zu
Breslau,

derselbe,

d.  J.
8.  Februar
d.  J.

26.  Januar
d.  J.

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="74" />
        <pb n="75" />
        —  61  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

———

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

l
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  Februar  1897.  .
Juhalt:  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Bestimmungen  über  »
die  gegenseitige  Anerkennung  der  Schiffsmeßbriefe  in  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Deutschland  und  Griechenland;  —  desgleichen  in  Deutsch-  Reichsgebiet  63

land  und  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  Seite  61

1.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Bestimmungen
über  die  gegenseitige  Anerkennung  der  Schiffsmeßbriefe  in  Deutschland  und  Griechenland.

Nachdem  in  Folge  des  Inkrafttretens  der  Schiffsvermessungsordnung  vom  1.  März  1895  der
Abschluß  eines  anderweitigen  Uebereinkommens  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Griechenland  wegen
gegenseitiger  Anerkennung  der  Schiffsmeßbriefe  nothwendig  geworden  ist,  werden  die  Schiffe  der  beiderseitigen
  Handelsmarinen,  wie  folgt,  behandelt:

1.  In  deutschen  Häfen  werden  die  auf  Grund  der  griechischen  Verordnung  vom  12.  Februar
1878  ausgestellten  nationalen  Meßbriefe  griechischer  Segel=  und  Dampfschisfe  ohne  Nachvermessung
  anerkannt.  Die  griechischen  Dampfschiffe  haben  jedoch  die  Befugniß,  behufs  Ermittelung
  des  für  die  Entrichtung  der  Schiffsabgaben  maßgebenden  Netto-Raumgehalts  die
Feststellung  der  Abzüge  für  die  Maschinen-,  Kessel=  und  Kohlenräume  nach  den  Vorschriften
der  §§.  14  B  und  15  der  deutschen  Schiffsvermessungsordnung  vom  1.  März  1895  zu  verlangen.
  Läßt  sich  diese  Feststellung  wegen  Unthunlichkeit  einer  Nachvermessung  der  bezeichneten
Räume  nicht  bewirken,  so  kann  die  Hafenbehörde  dem  bezüglichen  Anspruch  durch  einen  Abschlag
von  dem  in  dem  griechischen  Meßbriefe  nachgewiesenen  Netto-Raumgehalt  in  Höhe  von
5  Prozent  des  letzteren  genügen.

2.  In  griechischen  Häfen  werden  ohne  Nachvermessung  anerkannt:

a)  die  vom  1.  Juli  1895  ab  ausgestellten  nationalen  Meßbriefe  deutscher  Segel=  und
Dampfsschiffe;
b)  die  vor  diesem  Zeitpunkte  ausgestellten  nationalen  Meßbriefe  deutscher  Segel=  und
Dampfsschiffe,  einschließlich  der  nach  §.  17  der  deutschen  Schiffsvermessungsordnung
11
        <pb n="76" />
        —  62  —

vom  20.  Juni  1888  unter  Anwendung  des  britischen  Abzugsverfahrens  für  die
Maschinen-,  Kessel=  und  Kohlenräume  ausgestellten  Spezialmeßbriefe.  Deutsche  Dampfschiffe,
  welche  nicht  einen  solchen  Spezialmeßbrief,  sondern  nur  einen  vor  dem  1.  Juli
1895  ausgestellten  regelmäßigen  Meßbrief  besitzen,  können  behufs  Ermittelung  des
für  die  Entrichtung  der  Schiffsabgaben  maßgebenden  Netto-Raumgehalts  die  Feststellung
der  Abzüge  für  die  Maschinen-,  Kessel=  und  Kohlenräume  nach  den  Vorschriften  der
griechischen  Verordnung  vom  12.  Februar  1878  verlangen.
3.  Soweit  nach  Vorstehendem  eine  theilweise  Nachvermessung  erforderlich  ist,  ist  dieselbe  auf  das
Maß  des  Nothwendigsten  zu  beschränken;  die  Gebühren  für  diese  Nachvermessung  werden
nur  für  die  thatsächlich  vermessenen  Räume  berechnet.

Berlin,  den  13.  Februar  1897.

 

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Rothe.

 

Bestimmungen
über  die  gegenseitige  Anerkennung  der  Schiffsmeßbriefe  in  Deutschland  und  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika.

Nachdem  in  Folge  des  Inkrafttretens  der  deutschen  Schiffsvermessungsordnung  vom  1.  März  1895
und  des  amerikanischen  Vermessungsgesetzes  vom  2.  März  1895  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  eine  Verständigung  wegen  gegenseitiger  Anerkennung  der  Schiffsmeßbriefe
  stattgefunden  hat,  werden  die  Schiffe  der  beiderseitigen  Handelsmarinen,  wie  folgt,  behandelt:

1.  In  deutschen  Häfen  werden  die  nationalen  Meßbriefe  amerikanischer  Schiffe  ohne
Nachvermessung  anerkannt.  Sind  jedoch  Abzüge  oder  Ausschlüsse  vom  Brutto-Raumgehalt
gemacht,  welche  nach  der  deutschen  Schiffsvermessungsordnung  vom  1.  März  1895  nicht
zulässig  sind,  so  ist  deren  Betrag  dem  in  dem  amerikanischen  Meßbriefe  nachgewiesenen
Netto-Raumgehalt  hinzuzusetzen.

Amerikanische  Schiffe,  deren  Meßbriefe  vor  dem  1.  April  1895  ausgestellt  sind,  können
behufs  Feststellung  des  für  die  Entrichtung  der  Schiffsabgaben  maßgebenden  Netto-Raumgehalts
  die  Nachvermessung  der  Maschinen-,  Kessel-  und  Kohlenräume  nach  den  Vorschriften
der  §§.  14B  und  15  der  Schiffsvermessungsordnung  vom  1.  März  1895  sowie  ferner  den
Abzug  des  erforderlichenfalls  durch  Nachvermessung  zu  ermittelnden  Inhalts  der  Räume
für  den  Schiffsführer  und  für  die  Bootsmannsvorräthe  verlangen.

2.  In  Häfen  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  werden  die  nationalen  Meßbriefe
deutscher  Schiffe  ohne  Nachvermessung  anerkannt.  Sind  jedoch  Abzüge  oder  Ausschlüsse
vom  Brutto-Raumgehalt  gemacht,  welche  nach  dem  amerikanischen  Vermessungsgesetz  vom
2.  März  1895  nicht  zulässig  sind,  so  wird  deren  Betrag  dem  in  dem  deutschen  Meßbriefe
nachgewiesenen  Netto-Raumgehalt  hinzugesetzt.

Deutsche  Schiffe,  deren  Meßbriefe  vor  dem  1.  Juli  1895  ausgestellt  sind,  können
behufs  Feststellung  des  für  die  Entrichtung  der  Schiffsabgaben  maßgebenden  Netto-Raumgehalts
  die  Nachvermessung  nach  dem  amerikanischen  Vermessungsgesetze  vom  2.  März  1895
verlangen  und  die  durch  dieses  Gesetz  zugelassenen  Abzüge  in  Anspruch  nehmen.  Für  diese
Nachvermessung  kommen  insbesondere  die  Maschinen-,  Kessel=  und  Kohlenräume  der  Dampfschiffe,
  sowie  die  nach  dem  amerikanischen  Gesetze  abzugsfähigen,  nach  den  älteren  deutschen
Schiffsvermessungsordnungen  aber  nicht  abzugsfähigen  Räume  für  den  Schiffsführer  und
die  Bootsmannsvorräthe  in  Betracht.

Berlin,  den  20.  Februar  1897.

 

Der  Reich-kanzler.
Im  Auftrage:  Rothe.
        <pb n="77" />
        2.  Polizei-Wesen.

63

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Nr  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen  Behörde,  welche  die  Ausweisung beschlossen hat 
          Ausweisung  
der  Ausgewiesenen.  Grund der Verhaftung  beschlossen  hat.  Datum des Ausweisungsbeschlusses.
□.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.Wenzel  Fischer,  geboren  am  9.  April  1861  zu  Henners-Betteln,  Königlich  sächfische  Kreis.

10.

11.

12.

13.

14.

.Hermann

 

Weber  und  Bahnarbeiter.


.Walter  Huber,

Maler,

.[Johann  Hubert,

Handarbeiter,

.Wilhelm  Kloucek,

Fleischergeselle,

Wendelin
Kühnel,  Färber,

Therese  Kutrowatz,
ledige  Näherin  und
Schwarzkünstlerin.
Therese  Lang,  ledige
Dienstmagd,

.Franz  Netrefa,

Handarbeiter,

.Gerhard  Pender,

Arbeiter,

Peter  Pietz,  Schuh.

macher  und  Arbeiter,

Georg  Seidl,  Weber,

Josef  Sliwka,
Kutscher,

Adolf  Walter,
Fleischergeselle,

Ferdinand  Zahradnick
  (Czahradnick),
  Seiler,

dorf,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,

geboren  am  13.  November  1877  zu
Diessenhofen,  Kanton  Thurgau,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendafelbst,
geboren  am  23.  Juni  1878  zu  2zovie,
Bezirk  Kolin,  Böhmen,

geboren  am  19.  November  1871  zu
Schluckenau,  Böhmen,

geboren  am  9.  März  1864  zu  Warnsdorf
  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  14.  August  1864  zu  Rakos
(Kroyêbach),  Komitat  Oedenburg,  Ungarn,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  5.  August  1878  zu
Schwannenstadt,  Bezirk  Ried,  Ober-Oesterreich,
  ortsangehörig  zu  Lohns.
burg,  ebendaselbst,

geboren  am  19.  November  1870  zu
Beneschau  bei  Prag,  Böhmen,

geboren  am  6.  Juni  1843  zu  Nimwegen,
Niederlande,

geboren  am  26.  Juli  1865  zu  Piaska,
Bezirk  Kalisch,  Russisch-Polen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  22.  Februar  1862  zu  Haslau,
Böhmen,

angeblich  geboren  am  17.  März  1855
oder  19.  März  1859  zu  Laschkowitz,
Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch
Schlesien,  ortsangehörig  zu  Kreutzendorf,
  ebendaselbst,

geboren  am  29.  Juni  1865  zu  Königswald,
  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,

geboren  am  14.  Mai  1847  zu  Kauth,
Bezirk  Taus,  Böhmen,

 

Landstreichen,
Betteln,
desgleichen,
desgleichen,
gewerbsmäßige  Unzucht,

Arbeitsscheu,
Betteln,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

 

 

Fauptwanns  chaft
wickau,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg  i.  E.,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Dresden,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  sächsische
Kreiöhauptmannschaft
Dresden,

Königlich  bayerische  Polizei-
  Direktion  München,

dieselbe,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Dresden,

Königlich  preußischer  Re-Münster,



Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Stettin,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  preußischer  Reppeln,



Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Dresden,

dieselbe,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

gierunzs:  Präsident  zusd

20.  Januar
d.  J.
12.  Februar
d.  J.

15.  Januar

d.  J.
28.  Januar
d.  J.

15.  Januar

5.  Februar
d.  J.

desgleichen.

15.  Januar
d.  J

23.  Januar

gierungs  =  Präsident  zu  

17.

Februar
d.  J.

20.  Januar
d.  J.

5.  Januar

13.  Januar
d.  J.

24.  Dezember
v.  J.
        <pb n="78" />
        <pb n="79" />
        —  65  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  März  1897.  No 9.

 

 

 

 

 

Fabrikaten;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Beitritt  Däne-  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstelen  ..  Seite  65

marks,  Luxemburgs,  Schwedens  und  Norwegens  zu  den  2.  Militär-Wesen:  Abänderung  der  Landwehr-Bezirks-Vereinbarungen
  über  die  zollsichere  Einrichtung  der  Eintheilung  für  das  Deutsche  Reich  67
Eisenbahnwagen  im  internationalen  Verkehr;  —  Ab-  3.  Konfalat-Wesen-  Ernennung;  —  Entlassung;  —  Todesfall
Änderung  der  Bestimmungen  über  die  Zollbehandlung    —  Einziehung  eines  Vize-Konsulats  69
der  Verschnitt-Weine  und  -Moste;  —  Abänderung  der  4.  Polizei.  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiet
Anweisung  zur  zollamtlichen  Prüfung  von  Mühlen-  Reichsgebiet  69

1.  Zoll-  und  Steuer---Wesen.

–—  e

Bekanntmachung.
Den  auf  der  Berner  Konferenz  vom  15.  Mai  1886  zwischen  dem  Deutschen  Reiche,  Frankreich,  Italien,
Oesterreich-Ungarn  und  der  Schweiz  getroffenen  Vereinbarungen  über  die  zollsichere  Einrichtung  der  Eisenbahnwagen
  im  internationalen  Verkehre  —  vergl.  Central-Blatt  von  1887  S.  69  ff.  —  sind  mit  Zustimmung
der  Vertragsstaaten  auch  Dänemark,  Luxemburg,  Schweden  und  Norwegen  beigetreten.
Berlin,  den  28.  Februar  1897.
Der  Reichskanzler:
Fürst  zu  Hohenlohe.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  11.  d.  M.  beschlossen,
daß  in  Ziffer  4  der  vom  Bundesrath  unterm  9.  Juli  1894  genehmigten  Bestimmungen  über
die  Zollbehandlung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  (Central-Blatt  1894  S.  328)  der  vierte
Satz  durch  nachstehende  Vorschrift  ersetzt  wird:
„Derselbe  hat  jede  einzelne  Probe  für  sich  zu  untersuchen  und  dabei  nach  der  vom
Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  11.  Juni  1896  festgestellten  Anweisung  zur  chemischen
Untersuchung  des  Weines  (Central-Blatt  1896  S.  197)  zu  verfahren.“
Berlin,  den  24.  Februar  1897.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.
12
        <pb n="80" />
        —  66  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  Februar  d.  J.  beschlossen,  der  Ziffer  2  des  im  Central=Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  für  1896  Seite  66  veröffentlichten  Bundesrathsbeschlusses  vom  28.  November
  1895,  betreffend  Abänderungen  der  Anweisung  zur  zollamtlichen  Prüfung  von  Mühlenfabrikaten,
folgende  Fassung  zu  geben:
Die  Zollbehörden  entscheiden  bei  der  Abfertigung  von  Kleie  nach  freiem  Ermessen
darüber,  ob  eine  als  „Kleie“  deklarirte  Waare  zollamtlich  als  solche  zu  behandeln  oder  nach
Nr.  25  q  2  des  Tarifs  zu  verzollen  sei.  In  denjenigen  Fällen,  in  welchen  die  Beamten  wegen
des  Mehlgehalts  der  Waare  Zweifel  haben  und  die  Betheiligten  sich  der  Denaturirung  widersetzen,
  hat  die  Untersuchung  der  Waare  durch  einen  vereidigten  Chemiker  auf  ihren  Aschengehalt
mit  der  Maßgabe  stattzufinden,  daß  die  Waare  ohne  vorgängige  Denaturirung  zollfrei  abzulassen
  ist,  wenn  ihr  Aschengehalt  mindestens  3,  Prozent  der  lufttrockenen  Substanz  und
beziehungsweise  41  Prozent  in  der  Trockensubstanz  beträgt.  Ebenso  ist  bei  einer  von  den
Abfertigungsbeamten  der  Nr.  25  q  2  des  Tarifs  zugewiesenen  Waare  die  Ermittelung  des
Aschengehalts  herbeizuführen,  wenn  die  Betheiligten  diese  verlangen  und  für  den  Fall,  daß
das  Ergebniß  zu  ihren  Ungunsten  ausfällt,  also  ein  geringerer  als  der  vorstehend  bezeichnete
Mindestgehalt  festgestellt  wird,  die  Kosten  der  Untersuchung  übernehmen.  In  diesem  Falle  ist
die  zollfreie  Ablassung  der  Waare  auch  nach  vorgängiger  Denaturirung  nicht  zulässig.
Berlin,  den  1.  März  1897.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu  Landsberg  a.  W.  ist  eine  Zuckersteuerstelle  errichtet  worden,
welche mit  dem  Steueramt  1.  zu  Arnswalde  verbunden  und  für  die  neu  errichtete  Zuckerfabrik  daselbst
zuständig  ist.

Im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Thorn  ist  fortan  die  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Culmsee
für  die  Zuckerfabriken  zu  Culmsee  und  Unislaw  und  die  mit  dem  Hauptzollamt  verbundene  Zuckersteuerstelle
  für  die  Zuckerfabrik  zu  Neu-Schönsee  zuständig.

Die  bisherige  Königlich  preußische  Post-Steuerreceptur  in  Sondershausen  ist  aufgehoben  (zu
vergl.  Central-Blatt  Seite  37).

Im  Großherzogthum  Luxemburg  sind  die  Uebergangsabgaben-Hebestellen  zu  Ettelbrück  und
Grevenmacher  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Luxemburg  aufgehoben  worden.

Das  Steueramt  l.  zu  Pinneberg  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Altona  ist  in  ein  Steueramt  II.
umgewandelt  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I.  zu  Höhr  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu  Oberlahnstein  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,

dem  Steueramt  l.  am  Bahnhof  zu  Bonn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  für  inländische  Gegenstände
  zu  Cöln  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  41  d 5  und  41  d 6  des  Zolltarifs
  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Tarifnummern,

dem  Steueramt  l.  zu  Grünberg  i.  Schl.  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu  Sagan  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Wein  und  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen
  I  über  Branntwein  und

dem  Hauptzollamt  zu  Mittelwalde  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern  22 f,
22 g 1  und  2  und  die  Anmerkung  zu  22f  und  g  fallenden  Waaren  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen
dieser  Tarifnummern.

Im  Königreich  Bayern.

Der  neuerrichteten  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Eschau  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Würzburg
ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  steuerfreien  undenaturirten  Branntwein
zu  Heilzwecken  und  der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Erbendorf  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Waldsassen
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  beigelegt  worden.
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        —  67  —

Im  Königreich  Sachsen.

Dem  Steueramt  zu  Pegau  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Leipzig  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabackblätter  sowie  von  Versendungsscheinen  II  über
inländischen  Taback  und  dem  Untersteueramt  zu  Olbernhau  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Annaberg
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  Bier  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Dem  Hauptsteueramt  zu  Lörrach  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  mit  dem  Anspruch  auf
Abgabevergütung  angemeldeten,  im  §  14  der  Bestimmungen  zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  16.  Juni
1895  aufgeführten  Branntweinfabrikate  (zu  vergl.  Central-Blatt,  Jahrgang  1895,  Seite  227)  und  ferner
55  Belugniß  zur  Abfertigung  von  mit  Anspruch  auf  Abgabenvergütung  angemeldeten  Kakaowaaren
ertheilt  worden.

Den  Steuer-Einnehmereien  zu  Orschweier,  Ringsheim  und  Rust  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes
  zu  Lahr  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  Tabacksendungen
  aus  bezw.  nach  den  dort  befindlichen  Privatlagern  für  unversteuerten  inländischen  Taback

ertheilt  worden.
Im  Großherzogthum  Hessen.

Dem  Steueramt  zu  Lampertheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu  Darmstadt  ist  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  unter  Eisenbahnwagenverschluß  und  Begleitschein=  oder  Versendungsschein-Kontrole
eingehendem  Salz  und  Taback  und  der  Ortseinnehmerei  zu  Dieburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu
Oßenbach  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Wein  und  Obstwein  beigelegt
  worden.

 

Im  Herzogthum  Braunschweig.
Im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu  Braunschweig  ist  die  Zuckersteuerstelle  Braunschweig  VII
nachdem  der  Betrieb  in  der  Zurckerraffinerie  von  Vibrans  &amp;amp;  Gerloff  endgültig  eingestellt  worden,  aufgehoben

  worden.
Im  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

#  Das  Steueramt  zu  Coburg  ist  zur  Untersuchung  von  Verschnitt-Weinen  und  -Mosten  auf  ihre
Eigenschaft  als  solche  ermächtigt  worden.

Im  Herzogthum  Anhalt.
Zu  Großalsleben  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu  Dessau  ist  ein  Steueramt  II.  errichtet  worden.
Dem  Steueramt  I.  zu  Cöthen  im  Bezirk  desselben  Hauptamtes  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz,  welches  für  die  elektrolytische  Sodafabrik  der  Solvay-Werke
in  Osternienburg  eingeht,  ertheilt  worden.

 

 

2.  Militär-Wesen.

——...  —  „

Die  an  die  Stelle  der  Anlage  1  zu  §.  1  der  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  getretene  neue  Landwehr-Bezirkseintheilung
  für  das  Deutsche  Reich  (Anhang  zu  Nr.  13  des  Central-Blatts  von  1895  S.  69ff.)
wird  gemäß  §.  1  Ziffer  6  der  Wehrordnung  an  den  einschlägigen  Stellen  abgeändert  wie  folgt:

 

 

 

 

Infanterie  Brigade Verwaltungs- (bezw. Aushebungsbezirke--  Bundesstaat.
Armeekorps  «  Landwehrbezirke  (bezw.  Aushebungs--)  (Provinz,  bezw.  Regierungs-Brigade
  .  .
bezirke  
Königreich  Preußen.
Kreis  Heydekrug.
1  1  Tilsit  Stadt  Tilsit.  R.-B.  Gumbinnen.
"  «  ·  Landkreis  Tilsit.
Kreis  Memel.  R.B.  Königsberg.

 

 

 

 

12“
        <pb n="82" />
        —.-68

  —

—  ——.  ——  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infanterie-  Verwaltungs-  Bundesstaat.
Artteekorps  Brigade  Landwehrbezirke  (bezw.  Aushebungs-  (Provinz,  bezw.  Regierungsbezirke
  bezirk.)
Berlin  Kreis  Teltow.
uu.(Landwehr.t  erlin.  Stadt  Charlottenburg.  R.D.  Polsdam.
inspektion).“)  Hauptstadt  Berlin.  —
—  F
8  Stadt  Gelsenkirchen.
25.8  Bochum.  Landkreis  Gelsenkirchen.  R.-B.  Arnsberg.
*  Kreis  Hattingen.
VII.
«  Stadt  Solingen.  8
27.  Solingen.  Landkreis  Solingen.  R.-B.  Düsseldorf.
Kreis  Koya.  -1
*  Nienburg  a.  d.  Weser.
X.  38.  Nienburg  a.  d.  Weser.  .  Stolzenau.  R.-B.  Hannover.
*  Sulingen.
.  Naeustadt  a.  R.
Kreis  Friedberg.
49.  Friedberg.  ——  Bäödingen.  6
(1I.  Großher-  Kreis  Gießen.
zoglich  Gießen.  Alsfeld.
"a  »  -Lauterbach.
hessische)  Schotten.
XI.  F  ;  Kreis  Mainz.
-  2  —Wingenherzoglich
  Kreis  Worms.  Großherzogthum  Hessen.
hessische  (25.)  82  Worms.  Oppenheim.
Division.  50.—  Alzey.
Eu  KH  -
hessisch)  Kreis  Dieburg.  W
II  Darmstadt.  *  Bensheim.
8  Groß-Gerau.
«  Kreis  Erbach.
Erbach.  :  Heppenheim.

 

 

 

 

 

Die  Veränderungen  im  Bezirke  der  Großherzoglich  hessischen  (25.)  Division  werden  am  1.  April
d.  J.  in  Kraft  treten.

Berlin,  den  26.  Februar  1897.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

*)  Die  militärische  Kontrole  ist  innerhalb  der  vier  Landwehrbezirke  Berlin  unter  Wegfall  einer  räumlichen

Abgrenzung  nach  Waffengattungen    organisirt.
**)  Das  Bezirkskommando  1V  Berlin  ist  am  1.  Juli  1896  von  Steglitz  nach  Berlin  verlegt  worden.
+)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  25.  Infanteriebrigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  7.  Feldartilleriebrigade

  im  Frieden  unterstellt.

#)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  50.  Infanteriebrigade  (2.  Großherzoglich  hessischen),  der  2.  Bezirk

dem  Kommandeur  der  25.  Kapalleriebrigade  (Großherzoglich  hessischen)  im  Frieden  unterstellt.
        <pb n="83" />
        69

3.  Kon  sulatl  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Advokaten  Stefan  Gané  zum  Vize-Konsul
in  Botuschan  (Rumänien)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  August  Grumbrecht  in  San  Luis  Potosi  (Mexico)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung
  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

Der  Kaiserliche  Konsul  H.  Quosbarth  in  Dundee  (Schottland)  ist  gestorben.

Das  bisherige  Vize-Konsulat  des  Reichs  in  Lagos  (Portugal)  ist  zur  Einziehung  gelangt.

 

4.  Polizei  -Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat.  Datum
    der  Grund der Bestrafung  Ausweisung  des Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.  beschlusses.
□G

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.j  Margarethe  Block,  geboren  am  1.  Juli  1877  zu  Luxem-gewerbsmäßige  Un-  Königlich  preußischer  Re-·  17.  Februar
Schiffsmädchen,  burg,  zucht,  gierungs=  Präsldent  zu  d.  J.

rier,

2.  Ignaz  Braye,  geboren  am  4.  Mai  1851  zu  Sennheim,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsident.  Februar
Tagner,  Ober-Elsaß,  französischer  Staatsange-  sident  zu  Colmar,  d.  J.

höriger  (Optant),

3.  Johann  Bruymen-geboren  am  14.  Februar  1858  zu  Haps,  Betteln  und  Miß-  Königlich  preußischer  Re-25.  Februar
boom  (auch  Bruy]  Provinz  Nordbrabant,  Holland,  handlung,  gierungs=  Präsident  zu  d  I.
kabnhoven,  Tage-  Düsseldorf,

löhyner,

4.|  August  Eisert,  geboren  am  14.  September  1873  zu  Betteln,  Polizei.  Behörde  zu  Ham.  25.  Februar
Schneider,  küüine  österreichischer  Staatsange-  burg,  d.  J.

öriger,

5.]  Alois  Elger,  geboren  am  20.  Oktober  1858  zu  Drin  desgleichen,  Königlich  sächüsche  Krels..29.  Januar
Gärtdner,  bei  Klarno,  Bezirk  Smichow,  Böhmen,  hauptmannschaft  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Leipzig,
6.]Johann  Fibich,  geberen  am  21.  April  1874  zu  Pritlach,  desgleichen,  Polizel-Behörde  zu  Ham.  22.  Februar
Schneldergeselle,  Serrenh  österreichischer  Staatsan-  burg,  d.  J.

gehöriger,  «
7.BernardineFontain, geboren am 16.September 1865 zu Nicht beschaffung eines Königlich preußischer Regierungs-präsident 9.Februar
geborene WaudsArmeloe,. Holland, ortsangehörig ebendaselbst Nichtbeschaffung eines Unterkommens,  Regierungspräsident zu Münster 
  verehelicht,    
«
        <pb n="84" />
        70

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.  Behörde,  welche  die  Ausweisung beschlossen hat
—  —  Grund der Bestrafung  *  Datum des Ausweisungs- beschlusses.
  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs- beschlusses.
der        beschloffen    beschlufsel.
G.
1.  2.  I  Z.  4.  ..  6.
8.  Franz  Josef  Friedl,  geboren  am  16.  Februar  1869  zu  Karls-  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  25.  Januar
Maurer,  bad,  Böhmen,  hauptmannschaft  d.  J.
.  Zwickau,
9.  Hugo  Johann  geboren  am  26.  Juni  1856  zu  Braunau,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  21.  Januar
Friedrich,  Gärtner,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  Verungs=  Präffdent  zu  d.  J.
rfurt,
10.  Josef  Kirchner,  geboren  am  18.  November  1867  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  27.  Januar
Tuchscheerer,  Oderau,  Bezirk  Troppau,  Oesterreich  Betteln,  gieren  Priftdent  zu  d.  J.
Aa#chen,
11.Eduard  Paulin,  geboren  am  13.  Mai  1864  zu  Bulle,  Diebstahl,  Land.  Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  28.  Januar
Tagner,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  streichen  und  Betteln,  Präsident  zu  Straßburg  i.E.,  d.  J.
12.  Karl  Puhzis,  geboren  am  19.  Juli  1863  in  Riga.  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.  13.  Februar
Lithograph,  Gouvernement  Livland,  Rußland,  Polizei-Direktion  München,  d.  J.
russischer  Staatsangehöriger,
13.  Josef  Quintus,  geboren  am  12.  März  1853  zu  Liebenau,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re=  24.  Februar
Schlossergeselle,  Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger-  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J
  Potsdam,  I
14.  Alois  Schano,  geboren  am  15.  Mai  1846  zu  Land.  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.  6.  Februar
Bäcker,  straßen,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  Bezirksamt  München  II,  d.  J.
österreichischer  Staatsangehöriger,
15.  Anton  Cermäk,  geboren  am  18.  August  1857  zu  Schlan,  desgleichen,  Fürstlich  Reuß-Plauisches  2.  Februar
Schuhmacher,  ganmen,  österreichischer  Staatsunge-  Landrathsamt  Greiz,  d.  J.
öriger,
16.]  Joseph  Simon,  geboren  am  14.  März  1852  in  Augs-Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Deggen-,12.  Februar
Metzger,  burg,  ortsangehörig  zu  St.  Gotthard,Betteln,  dorf,  d.  J.
Bezirk  Linz,  Ober-Oesterreich,  österreichischer
  Staatsangehöriger,
17.  Josef  Thunich,  geboren  am  13.  März  1857  zu  Rastoc,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  24.  Februar
Glaser,  Ungarn,  österreichisch-ungarischer  Staats-  gierungs  Präsident  zu  d.  J.
angehöriger,  Breslau,  #
18.  Franz  Vanasek,  geboren  am  26.  November  1870  zu  #Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-9.  Februar
Taglöhner,  Nebovid,  Bezirk  Kolin,  Böhmen,  d.  J.

 

 

österreichischer  Staatsangehöriger,

 

  Polizei-  Direktion  München,

Die  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Colmar  vom  17.  Juli  1886  verfügte  Ausweisung  des  Tagners
Josef  Herzog  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  1886  S.  317  Nr.  28)  ist  zurückgenommen  worden.

 

 

–—  —  —  —  ——  —

—  —  —

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julins  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="85" />
        —  71 -Central-Blatt



für  das

 

Deutsche  Reich

  

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——.———————————-Zu

  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

XXV.

 

           

Berlin,  Freitag,  den  12.  März  1897.

A  10.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Ermächtigung  des  Konsuls
in  Cairo  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  Seite  71

2.  Kolonial-Wesen:  Geschäftsordnung  der  Disziplinarbehörden
  für  die  Schutzggebiete  72
3.  Pin  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß  der  zur
Einziehung    von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen  76
Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;

—  L  —  Cxequatur-Ertheilung  176

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  der  Vorschriften
für  die  steuerfreie  Verwendung  von  undenaturirtem
Branntwein  zu  Heil=  u.  Zwecken,  sowie  der  weiteren
Bestimmungen  zur  Ausführung  des  Branntweinsteuer- 



gesetzes;  —  Uebertragung  der  einem  Hauptamt  ertheilten
Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  an  die  demselben
untergebenen  selbständigen  Abfertigungsstellen;  —
Charaktererhöhung  eines  Stations-Kontroleurs  76
Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  ersten  Heftes
zwölften  Bandes  der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts
und  der  Seeämter  und  des  Registers  der  Entscheidungen
zum  elften  Bande  78

7.  Polizei-Wesen:  Ausweisung    von  Ausländern  aus  dem

Rei  chsgebiet.  .
Bank-Wesen:  Status  der    deuischen  Notenbanken  Ende
Februar  1897  80

 

1.

Eisenbahn-Wesen.

Unter  Bezugnahme  auf  §.  42  Ziffer  4  der  Verkehrs-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom
15.  November  1892  (Reichs-Gesetzbl.  S.  923)  wird  bekannt  gemacht,  daß  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen
  für  Leichentransporte,  welche  aus  dem  Auslande  kommen,  )  auch  der  Kaiserliche  Konsul  in  Cairo

ermächtigt  worden  ist.
Berlin,  den  6.  März  1897.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.

 

*)  Vgl.  Bekanntmachung  vom  20.  September  1888  (Central-Blatt  S.  889).

 

13
        <pb n="86" />
        —  72.  —

2.  Kolonial-Wesen.

 

Geschäftsordnung
der  Disziplinarbehörden  für  die  Schutzgebiete.

I.  Abschnitt.
Geschäftsordnung  für  die  Disziplinarkammer.

8.  1.
  Die  Mitglieder  werden  von  dem  Vorsitzenden  für  die  Erfüllung  der  Obliegenheiten  ihres  Amts
verpflichtet.
Die  Verpflichtung  des  Vorsitzenden  erfolgt  durch  Einreichung  einer  entsprechenden  schriftlichen
Erklärung  an  den  Reichskanzler.

S.  2.
Die  Geschäfte  werden  vorbehaltlich  der  im  §.  8  bestimmten  Ausnahmen  durch  Kollegialbeschluß
erledigt.  Die  Erledigung  erfolgt  in  Sitzungen,  welche  nach  Bedürfniß  von  dem  Vorsitzenden  bestimmt
werden.  Soweit  nicht  mündlich  verhandelt  wird,  ist  die  Oeffentlichkeit  ausgeschlossen.

§.  3.
Bei  Entscheidungen  und  Beschlüssen,  welche  auf  Grund  einer  mündlichen  Verhandlung  erlassen
werden,  dürfen  nur  Mitglieder  mitwirken,  vor  welchen  die  mündliche  Verhandlung  stattgefunden  hat.

8.  4.

Ein  zu  einer  Sitzung  einberufenes  Mitglied  hat  im  Falle  der  Verhinderung  diese  zeitig  vor  der
Sitzung  dem  Vorsitzenden  anzuzeigen.  *

Die  ordentlichen  sowie  die  stellvertretenden  Mitglieder  sind  verpflichtet,  dem  Vorsitzenden  von  dem
Urlaube  Anzeige  zu  machen,  welcher  ihnen  in  Bezug  auf  die  von  ihnen  bekleideten  Reichs=  oder  Staatsämter
  bewilligt  wird.  Eine  gleiche  Anzeige  muß  erfolgen,  wenn  ein  Mitglied  an  der  Wahrnehmung
seines  Amts  dauernd  behindert  ist.

5

Im  Falle  der  Behinderung  eines  ordentlichen  Mitgliedes  werden  die  stellvertretenden  Mitglieder
einberufen.  Ist  ein  Mitglied  in  richterlicher  Stellung  zu  vertreten,  so  tritt  der  Stellvertreter  ein,  welcher
sich  in  richterlicher  Stellung  befindet;  ist  ein  anderes  Mitglied  zu  vertreten,  so  tritt  der  nicht  in  richterlicher
Stellung  stehende  Vertreter  ein.



S.  6.

Der  Vorsitzende  leitet  die  Berathung,  stellt  die  Fragen  und  sammelt  die  Stimmen.

Im  Falle  einer  Meinungsverschiedenheit  über  die  Stellung  der  Fragen  oder  über  das  Ergebniß
der  Abstimmung  entscheidet  das  Kollegium.  Die  Entscheidungen  erfolgen  nach  der  absoluten  Mehrheit  der
Stimmen.  Bilden  sich  in  einer  Sache,  von  der  Schuldfrage  abgesehen,  mehr  als  zwei  Meinungen,  deren
keine  die  Mehrheit  für  sich  hat,  so  werden  die  dem  Angeschuldigten  nachtheiligsten  Stimmen  den  zunächst
minder  nachtheiligen  so  lange  hinzugerechnet,  bis  sich  eine  Mehrheit  ergiebt.

Die  Abstimmung  im  Kollegium  erfolgt  in  nachstehender  Reihenfolge:

Zuerst  stimmt  der  Berichterstatter,  nach  diesem  der  etwa  ernannte  Korreferent.  Im  Uebrigen
bestimmt  sich  die  Reihenfolge  der  Abstimmung  nach  dem  Dienstalter  dergestalt,  daß  das  jüngste  Mitglied
zuerst  stimmt.  Der  Vorsitzende  giebt  seine  Stimme  zuletzt  ab.

 

S.  7.
Das  Dienstalter  der  Mitglieder  bestimmt  sich  nach  dem  Tage  der  Ernennung  zum  Mitgliede  der
Disziplinarkammer.  Bei  gleichzeitiger  Ernennung  giebt  das  höhere  Lebensalter  den  Ausschlag.

S.  8.
Verfügungen,  welche  eine  sachliche  Entscheidung  nicht  enthalten,  insbesondere  diejenigen,  welche
nur  die  Leitung  eines  anhängigen  Disziplinarverfahrens  betreffen,  werden  ohne  Vortrag  im  Kollegium
        <pb n="87" />
        —  73  —

von  dem  Vorsitzenden  oder  unter  dessen  Mitzeichnung  von  demjenigen  Mitgliede  erlassen,  welchem  die
Bearbeitung  der  Sache  von  dem  Vorsitzenden  übertragen  ist.  Im  Falle  einer  Meinungsverschiedenheit
zwischen  dem  Vorsitzenden  und  dem  gedachten  Mitgliede  oder  wenn  uͤber  den  gegen  eine  Verfügung  er—
hobenen  Widerspruch  eines  Betheiligten  zu  entscheiden  ist,  muß  der  Beschluß  des  Kollegiums  eingeholt
werden.  Dasselbe  gilt,  wenn  der  Vorsitzende  den  Vortrag  im  Kollegium  angeordnet  hat.

§.  9.
In  schleunigen  Fällen  kann,  sofern  nicht  die  Entscheidung  eine  mündliche  Verhandlung  erfordert,
der  Vorsitzende  eine  schriftliche  Abstimmung  anordnen.  Ergiebt  sich  hierbei  eine  Meinungsverschiedenheit,
so  muß  die  Entscheidung  in  einer  Sitzung  erfolgen.

§  10.
Zu  jeder  einen  Kollegialbeschluß  erfordernden  Sache  wird  von  dem  Vorsitzenden  ein  Berichterstatter
und  nach  Befinden  ein  zweiter  Berichterstatter  (Korreferent)  ernannt.
Der  Vortrag  im  Kollegium  wird  unbeschadet  der  Vorschrift  des  S  19  unter  III  mündlich  erstattet.

§.  11.
Die  Disziplinarkammer  erläßt  alle  Entscheidungen,  Beschlüsse,  Verfügungen  u.  unter  dem  Namen:
„Kaiserliche  Disziplinarkammer  für  die  Schutzgebiete".

§  12.
In  den  Endentscheidungen  sind  die  Mitglieder  namentlich  aufzuführen,  welche  an  der  Entscheidung
Theil  genommen  haben.  Auch  ist  darin  der  Tag  der  Sitzung  zu  bezeichnen,  in  welcher  die  Entscheidung
erfolgt  ist.  Die  Ausfertigung  der  Endentscheidung  ist  mit  der  Ueberschrift  zu  versehen:
„Im  Namen  des  Kaisers“.  S
§13.
Die  Disziplinarkammer  führt  ein  Siegel  mit  der  Umschrift:
„Kaiserliche  Disziplinarkammer  für  die  Schutzgebiete“.

§.  14.
Die  Disziplinarsachen  gelten  in  Ansehung  der  portofreien  Beförderung  als  Reichs-Dienstangelegenheiten.

§  15.

Dem  Vorsitzenden  liegt  die  Leitung  und  Beaufsichtigung  des  ganzen  Geschäftsgangs  ob.  Er
öffnet  die  eingehenden  Sendungen,  versieht  dieselben  mit  dem  Tage  des  Eingangs,  vertheilt  die  Geschäfte,
ernennt  die  Dezernenten  und  Berichterstatter  (§§.  8,  10),  veranlaßt  die  Einladung  der  Mitglieder  zu  den
Sitzungen,  zeichnet  die  Konzepte  aller  Verfügungen  u.,  vollzieht  (unter  Gegenzeichnung  des  Sekretärs)
alle  Reinschriften  und  trifft  in  Bezug  auf  die  Geschäftskontrolen  die  erforderlichen  Anordnungen.  Er
dekretirt  ferner  in  allen  das  Kollegium  als  solches  betreffenden  Angelegenheiten.

§  16.
Der  Vorsitzende  wird  in  Behinderungsfällen  von  dem  ältesten  Beisitzer  in  richterlicher  Stellung
vertreten.
§.  17.

Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.  Am  Schlusse  des  Jahres  überreicht  der  Vorsitzende
dem  Reichskanzler  eine  Zusammenstellung  der  gesammten  Geschäfte.  Die  Zusammenstellung  muß  insbesondere
  die  Zahl  der  anhängig  gewordenen  Disziplinarsachen  und  die  in  den  einzelnen  Sachen  erlassenen
Entscheidungen  ergeben.  §

18.

In  Betreff  des  nöthigen  Geschäftslokals,  des  erforderlichen  Subaltern-  und  Unterbeamtenpersonals,
sowie  in  Betreff  der  Bestreitung  der  Bureaubedürfnisse  wird  der  Reichskanzler  auf  Vorschlag  des  Vorsitzenden
die  geeigneten  Anordnungen  treffen.

Der  Reichskanzler  wird  auch  in  Ansehung  der  Fonds,  aus  welchen  die  baaren  Auslagen,  insbesondere
  die  Zeugengebühren  zu  bestreiten  sind,  und  über  die  Verwaltung  dieser  Fonds,  ferner  über  die
Einziehung  der  in  Disziplinarsachen  dem  Angeschuldigten  zur  Last  gelegten  Ordnungsstrafen  und  baaren
Auslagen  (§.  124  Reichsgesetz  vom  31.  März  1873)  das  Erforderliche  anordnen.

13*
        <pb n="88" />
        —  74  —

§.  19.
Für  das  mündliche  Verfahren  sind  die  nachstehenden  Vorschriften  zu  befolgen:

I.  Zu  §§.  101,  102  des  Reichsgesetzes  vom  31.  März  1873.

Ohne  Zustimmung  des  Angeschuldigten  kann  nicht  verhandelt  werden,  wenn  demselben  nicht  vom
Tage  der  Vorladung  an  gerechnet,  mindestens  eine  Woche  frei  geblieben  ist.

In  der  Vorladung  ist  die  zur  Verhandlung  der  Sache  bestimmte  Stunde  anzugeben,  sowie  dem
Angeschuldigten  bekannt  zu  machen,  daß  er  sich  des  Beistandes  eines  Rechtsanwalts  als  Vertheidigers
bedienen  oder  durch  einen  solchen  sich  vertreten  lassen  könne  und  daß  auch  im  Falle  seines  Ausbleibens
die  Verhandlung  der  Sache  und  die  Entscheidung  erfolgen  werde.

Ist  das  persönliche  Erscheinen  des  Angeschuldigten  beschlossen,  so  muß  die  Vorladung  unter  der
Verwarnung  erfolgen,  daß  im  Falle  des  Ausbleibens  ein  Vertheidiger  zur  Vertretung  nicht  zugelassen  werde.

Der  Staatsanwalt  wird  von  der  Sitzung  durch  Vorzeigung  der  Verfügung  benachrichtigt,  durch
welche  die  Sitzung  bestimmt  ist.

II.  Zu  §.  103.

Die  Verhandlung  über  den  Ausschluß  oder  die  Beschränkung  der  Oeffentlichkeit  erfolgt  in  nicht
öffentlicher  Sitzung,  die  Verkündung  des  desfallsigen  Beschlusses  in  öffentlicher  Sitzung.
Die  Befolgung  dieser  Vorschrift  muß  aus  dem  Sitzungsprotokoll  sich  ergeben.

.  III Zu §§.104 bis 107.

Die  mündliche  Verhandlung  erfolgt  in  Gegenwart  des  Staatsanwalts  und  eines  vereideten
Protokollführers.

Der  Berichterstatter  wird  von  dem  Vorsitzenden  bei  Bestimmung  der  Sitzung  ernannt.

Der  Berichterstatter  hat  eine  schriftliche  Darstellung  des  Sachverhalts  und  ein  schriftliches  Gutachten
  abzufassen  und  die  Schriftstücke  dem  Vorsitzenden  vor  der  Sitzung  vorzulegen.

In  der  Sitzung  wird  der  Bericht  durch  Verlesung  der  Darstellung  oder  nach  Wahl  des  Referenten
mündlich  an  der  Hand  der  schriftlichen  Darstellung  erstattet.  Ist  ein  Korreferent  ernannt,  so  nimmt  dieser
an  der  Berichterstattung  bei  der  Verhandlung  nicht  theil.

Die  Leitung  der  Verhandlung,  die  Vernehmung  des  Angeschuldigten,  die  etwaige  Aufnahme  des
Beweises  und  die  Handhabung  der  Ordnung  liegt  dem  Vorsitzenden  ob.  Er  kann  Jeden,  welcher  Störungen
verursacht,  aus  der  Sitzung  entfernen  lassen.

Der  Vorsitzende  kann  die  Vernehmung  des  Angeschuldigten  und  die  Beweisaufnahme  einem
anderen  Mitgliede  übertragen.

Für  das  Beweisverfahren  sind  im  Uebrigen  die  Vorschriften  der  Strafprozeßordnung  maßgebend.

IV.  Zu  §.  108.

Mit  der  Entscheidung  sind  zugleich  die  Gründe  zu  verkünden.

Es  genügt  jedoch  die  mündliche  Mittheilung  des  wesentlichen  Inhalts  der  Gründe.  Die  Verkündung
  erfolgt  durch  den  Vorsitzenden.  Die  schriftlichen  Entscheidungsgründe  werden  von  dem  Berichterstatter
  verfaßt  und  mittels  Verlesung  im  Kollegium  oder  auf  dem  Wege  des  schriftlichen  Umlaufs  festgestellt
  und  im  Konzept  von  sämmtlichen  Mitgliedern,  welche  an  der  Entscheidung  theilgenommen  haben,
unterschrieben.

 

 

V.  Zu  §.  109.
Das  Sitzungsprotokoll  muß  insbesondere  auch  die  verkündete  Entscheidung  enthalten.

VI.  Zu  §.  116.
Die  Akten  sind  vor  der  Einsendung  an  den  Disziplinarhof  mit  einem  Inhaltsverzeichniß
(Rotulus)  zu  versehen.
VII.  Zu  §.  124.

Die  Kosten,  welche  der  Angeschuldigte  zu  erstatten  hat,  sind,  wenn  thunlich,  in  der  verurtheilenden
  Entscheidung  selbst  dem  Betrage  nach  festzustellen.
        <pb n="89" />
        —  75  —

II.  Abschnitt.
Geschäftsordnung  für  den  Disziplinarhof.

§ 20.
Die  Bestimmungen  des  ersten  Abschnitts  finden  mit  folgenden  Abweichungen  auf  den  Geschäftsgang
  bei  dem  Disziplinarhof  entsprechende  Anwendung.  «

1.Zu §.5.
Die  Reihenfolge,  in  welcher  die  in  richterlicher  Stellung  stehenden,  bezw.  die  nicht  in  richterlicher
  Stellung  stehenden  stellvertretenden  Mitglieder  einzuberufen  sind,  wird  durch  ihr  Dienstalter  bestimmt
und  zwar  in  der  Art,  daß  im  ersten  Falle  der  ältere,  im  folgenden  der  jüngere  einzutreten  hat.

2.  Zu  §.  11.
Der  Disziplinarhof  erläßt  seine  Entscheidungen  unter  dem  Namen:
„Kaiserlicher  Disziplinarhof  für  die  Schutzgebiete“.

3.  Zu  §.  13.
Der  Disziplinarhof  führt  zwei  Siegel  (ein  großes  und  ein  kleines  Siegel).  Das  größere  Siegel
wird  nur  bei  den  Ausfertigungen  der  Endentscheidungen  (§.  13)  gebraucht.

 

 

Der  vorstehenden  Geschäfts-Ordnung  der  Disziplinarbehörden  für  die  Schutzgebiete  wird  gemäß
Artikel  9  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten  in  den  deutschen
Schutzgebieten,  vom  9.  August  1896  hierdurch  die  Bestätigung  ertheilt.

Berlin,  den  3.  März  1897.

Der  Reichskanzler:

Fürst  zu  Hohenlohe.

 

3.  Justi  z-Wesen.

 

Das  Verzeichniß  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem
23.  April  1880  beschlossenen  Anweisung  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind
(Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1885  S.  79  ff.),  erleidet  in  Folge  der  Errichtung  eines  Amtsgerichts
  in  Hayingen  sowie  der  anderweiten  amtlichen  Bezeichnung  der  bisherigen  Enregistrements-Einnehmereien
  in  Elsaß-Lothringen  folgende  Aenderungen:

Seite  99  ist  hinter  den  das  Amtsgericht  in  Havelberg  betreffenden  Angaben  einzuschalten:

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  des Amtsgerichts  In dem Staate  Gehört  zum  Betreffende  Kasse  resp.
Amtsgerichts  dem  Staate  Landgericht  Oberlandesgericht  Behörde

Hayingen.  Elsaß=  Metz.  Colmar.  Kaiserl.  Verkehrssteueramt
Lothringen.  Hayingen.

 

 

 

Ferner  ist  in  der  letzten  Spalte  dieses  Verzeichnisses  bei  sämmtlichen  auf  elsaß-lothringische
Amtsgerichte  bezüglichen  Stellen  die  Bezeichnung  „Enregistrements-Einnehmerei“  durch  die  Bezeichnung
„Kaiserl.  Verkehrssteueramt“  zu  ersetzen.
        <pb n="90" />
        —  76  —

4.  Konsulat=  Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen,  Vize-Konsul  in  Karlshamn  (Schweden)  ist  der  Kapitän  Herman  Donner  zum
Konsular-Agenten  in  Ahus  bestellt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Weber  in  Georgetown  (Demerara)  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste
  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  englischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  ernannten  Herrn  William  Ward
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  v.  M.  beschlossen:

In  Ergänzung  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß  vom  18.  November  1892
genehmigten  Vorschriften  für  die  steuerfreie  Verwendung  von  undenaturirtem  Branntwein  zu
Heil-,  wissenschaftlichen  und  gewerblichen  Zwecken  und  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß
vom  27.  Juni  1895  erlassenen  weiteren  Bestimmungen  zur  Ausführung  des  Branntweinsteuergesetzes
  vom  24.  Juni  1887  (Central-Blatt  für  1892  S.  694  und  für  1895  S.  226)  wird
Folgendes  bestimmt:

1.  Zur  Herstellung  der  in  der  Anlage  I  aufgeführten  Zubereitungen  darf  undenaturirter
    Branntwein  steuerfrei  nicht  verabfolgt  werden.

2.  Zur  Herstellung  der  in  der  Anlage  II  aufgeführten  Zubereitungen  darf  undenaturirter
  Branntwein  nur  insoweit  steuerfrei  verabfolgt  werden,  als  die  Verwendung  der  Zu—
bereitungen  im  Apothekenbetrieb  erfolgt.  Für  die  außerhalb  des  eigentlichen  Apothekenbetriebs
  erfolgende  Herstellung  der  bezeichneten  Zubereitungen  ist  die  Gewährung  der
Steuerfreiheit  des  Branntweins  besonders  nachzusuchen.  Die  Genehmigung  des  Gesuchs
erfolgt  widerruflich  durch  die  Direktivbehörde,  nachdem  sich  der  Gesuchsteller  denjenigen
Bedingungen  unterworfen  hat,  welche  von  der  Steuerbehörde  für  erforderlich  erachtet
werden,  um  eine  Verwendung  der  Zubereitungen  außerhalb  des  Apothekenbetriebs  zu
verhindern.

3.  Bei  der  Ausfuhr  der  in  der  Anlage  1  genannten  Tinkturen  wird  Vergütung  der  Branntweinsteuer
  (der  Maischbottich=  oder  Materialsteuer,  der  Verbrauchsabgabe  und  der
Brennsteuer)  nach  Maßgabe  des  §.  12  der  oben  bezeichneten  weiteren  Bestimmungen  zur
Ausführung  des  Branntweinsteuergesetzes  gewährt.

Berlin,  den  9.  März  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.
        <pb n="91" />
        77.

Aulage  1.

Zubereitungen,
zu  deren  Herstellung  undenaturirter  Branntwein  steuerfrei  nicht  verwendet  werden  darf.


Essentia  Anisi
„  Menthae  piperitae
Spiritus  anisatus
  crinalis
Tinctura  Alcannae  acida
Amomi  (Pimenti)
Ambrae
Ambrae  cum  Moscho
Asperulaoo
Cocei  („Coccionellae).
Curcuma.  .
Fabarum  Tonco
Ivae  (moschata)
Iridis
Piperis.
Quillaiae
Sacchari  tosti.

                    

A.

B.
Außerdem:  sämmtliche  zusammengesetzten  Aether  (Ester).

 

Anisessenz.
Peesferniestenz.
Anisspiritus.
Haarspiritus.

Saure  Alkannatinktur.
Pimenttinktur.
Ambriatinktur.
Ambriatinktur  mit  Moschus.
Waldmeistertinktur.
Cochenilletinktur.
Kurkumatinktur.
Tonkabohnentinktur.
Ivatinktur.
Veilchenwurzeltinktur.
Pfeffertinktur.
Ouillayatinktur.
Gebrannte  Zuckertinktur.

Anlage  II.

Zubereitungen,

welche  zu  Heilzwecken  aus  undenaturirtem  Branntwein  steuerfrei  nur  für  die  Verwendung
in  Apotheken  hergestellt  werden  dürfen.

Acetum  aromaticum.
Ertractum  Calami

Ratanbiae  spirituosum  .

Untat-a  oleo-balsamica
Solutio  Acidi  salicylici

Spiritus  Ammoniae  aromaticus  (London)).

  Angelicae

  Lavandulae
  Rosmarini
  saponatus

  Serpylli.

 

Aromatischer  Essig.
Kalmusextrakt.
Weingeistiges  Ratanhiaextrakt.
Hoffmannscher  Lebensbalsam.
Salichlsäurelösung.
Aromatischer  (englischer)  Ammoniak-=spiritus.

Angelikaspiritus.
Lavendelspiritus.
Rosmarinspiritus.
Seifenspiritus.
Ouendelspiritus.
        <pb n="92" />
        Tinctura  balsami  tolutani.  ...  .  .  .  Tolubalsamtinktur.

 

  Benzos  .  ..  .  .  .  .  Benzoẽtinktur.

composita  ............  Zusammengesette  Benzoötinktur.
  Catechu.  ..........-.....  atechutinktur.

  Guajaci  ingnin  Guajaklholztinltur.

  Kino  Hinotinktur.

Lavandulae  simplen  .  ..  .  .  .  Einfache  Lavendeltinktur.
composita.  ..  .  .  .  Zusammengesetzte  Lavendeltinktur.
  Mosohi......  «......«....Moschustinktur.
Myrrhae................-Myrrhentinktur.
Pyrethn.«..............Pyrethrumtinkwr.
Quasstao..  ...........Quafsiatmktur.

  Ratanhiae  saccharatae  .  ..  Zuckerhaltige  Ratanhiatinktur.
Sassafras..  Slussafrastinktur.

SumbulllE  Soaunmtbulvwurzeltinktur.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  Februar  d.  J.  beschlossen,  daß  die  von  ihm  einem
Hauptamt  ertheilte  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde  auf  die
dem  Hauptamt  untergebenen  selbständigen  Abfertigungsstellen  übertragen  werden  kann.

 

Dem  Stations-Kontroleur,  Zollinspektor  Haller  zu  Münster  i.:W.  ist  von  Seiner  Majestät  dem  König
von  Württemberg  der  Titel  und  Rang  eines  Finanz-Assessors  verliehen  worden.

 

6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  erste  Heft  des  zwölften  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.
in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2,25  M.  zu  beziehen.  Mit  diesem  Hefte  wird  das  Register
zum  elften  Bande  der  Entscheidungen  zum  Preise  von  0,50  M.  ausgegeben.

 

Polizei  =  Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen  Behörde,  welche  dle Ausweisung beschlossen hat  Datum des Ausweisungs-
    Grund der  des

8 Laufende Nr.  Ausweisung  

          Ausweisungs-
            
  

1.  2.  3.  4.  ·  5.  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  6.  Februar  1873  zu  Hermsdorf  Diebstahl  im  Rückfalle  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsidentdorf,
  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,  (1  Jahr  Zuchthaus,  gierungs-  Präsident  zu
laut  Erkenntniß  vom  Liegnitz,
5.  Februar  1896).

1.|  Fanny  Franziska

24.  Februa
Sagner,  ledig,
        <pb n="93" />
        79

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand











der  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

 

Behörde,  welche  die   Ausweisung beschlossen Datum hat
Ausweisung
Ausweisungs.=beschlossen
  hat  beschlusses.
5.  6.

 

2.

3.
4.

10.

11.

12.

13.

Josef  Ceola,  ehe—
maliger  Matrose,

|1

Anton  Huber,  Dienst.

necht,
Johannes  Janssen,
Knecht,

 

Johann  Kudrna,
Schlosser,

Wilhelm  Losse,
Knecht,

Ferdinand  Luttnar,
Uhrmacher,

Josef  Martin,  Taglöhner,


Eduard  Müller,
Schneider,

Schmul  Sendrowitz,
  Kaufmann,

Johann  Vergé,
Tagner,

Franz  Wagner,
Arbeiter,  Bürstenmacher,



Heinrich  Willum,

Schreiber,

l

 

b)  Auf  Grund  des  8g.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  19.  März  1845  zu  Odessa
russischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  7.  April  1879  zu  Innsbruck,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  7.  Juli  1861  zu  Kessenich,
Provinz  Limburg,  Belgien,  belgischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  29.  Dezember  1876  zu  Vrzz,
Bezirk  Beneschau,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  2.  Februar  1868  zu  Barz.
dorf,  Oesterreich,  österreichischer  Staats.
angehöriger,

geboren  am  7.  Juli  1866  zu  Mährisch.
Weißkirchen,  Mähren.  Oesterreich,  orts.
angehörig  ebendaselbst,

geboren  am  10.  Dezember  1850  zu
Nerdheim,  Nieder-  Elsaß,  französischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  28.  Dezember  1864  zu
Wülflingen,  Kanton  Zürich,  Schweiz,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  4.  Oktober  1856  zu  Wyschegrad,
  Gouvernement  Plozk,  Rußland,
russischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  12.  März  1871  zu  Les
Bordes-sur-Arize,  Departement  Ariege,
Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  31.  März  1858  zu  Schönau,
Bezirk  Hohenstadt,  Mähren,  Oesterreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  30.  Januar  1858  zu  Wien,

 

österreichischer  Staatsangehöriger,

 

Betteln,

Landstreichen  und

Betteln,

Betteln,
desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen  und

Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und

Betteln,
desgleichen,

desgleichen,

Betteln,

Landstreichen,

 

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Bruck,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Freising,

Polizei-Behörde  zu  Ham.
burg,

Königlich  preußischer  Re-Hildesheim,


Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg.
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer  Poli-Königlich

  bayerisches  Bezirksamt
  Kelheim,

 

 

27.  Februar
d.  J.
18.  Februar

d.  J.
3.  März  d.  J.

18.  Februar
d.  J.

1.  März  d.  J.

27.  Februar
gierungs-Präsident  zu  d.  J.
1.  März  d.  J.

27.  Februar

d.  J

3.  März  d.  J.

2.  März  d.  J.

10.  Februar

zei-Präsident  zu  Berlin.,  .  J
22.  Februar
d.  J.

14
        <pb n="94" />
        80

8.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiba.
Event.
Sonstige  Ver  Ver·
z  täglich  bindlich-  bindlich.
Laufende Nummer  Bezeichnung  ichnung  Grundkapital reoten-  Gegen  Unge  Gegen  5Zr  Gegen  eiten  Gege  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
2  der  EIIIIIIII  Jas  ai.  San.s  der  u.  san.
S  Banken  Kapital. Fonds.  Notenumlauf,  1897.  Noten.  1897.  897.  Kändi.1897.afira.  affiva.1897.ebenen
7  a  bindlich  *
&amp;amp;  keiten.  (  dis
#  frift.  Wechseln.
1.  2.  uv  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  22.  18  14.  6.  11.
1.Reichsbank  120 000  30 000  982  522—  67050  337120  26  —  *  ö7alt  64  131—  4621—
2.Srankfurter  BuskK3s000o  4900  1256  1387  z  87  531606|—  218  1411  130%215
a.Dayerische  Notenban41  800  1996  i—  18618464.  8—  —  3145/—  198  83200  —  206220
4.Sächsische  Bank  zu  Dretden)3000o  469056960|  193|17  #  2  136/16402  1  170%  18  53  81225|—  3352|115  8611  43612581
S.  Wörttembergische  otenban  gooo11215|  74256N—  5191K  463  54  24  51  4861  888
é.Saische  Baurk.  cooof  1660  41283  67  359  11  sol-—  13028751—  2031  1951
1.k  für  Süddeutschland!56S  —  !7114  s54  —  —  9N  4  1  1605
s.  Brauaschweigische  Bant.  .  10  50o  2060|  —  241111355—  25378-  13  1414  1  60  54%NCS2  550
1
1
zusammen  *l  153  423—  74  k  114759/—  109  450  515  447  —  21600  31  827/J.  4  38  1874  m  49  6  11810

Zu  Spalte  5.U  Davon  in  Abschnitten  zu  100  4

Zu  Spalte  9  Nr.  27:
7°.:

9

 

 

Bemerkungen.

500

100

91  024

Darunter  129  471  K  noch  nicht

M

 

844  728  500  .C.

21  293  000  .∆  (bei  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
285  674  500  ¾  (

zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

1  und  2).

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="95" />
        - 81 -Wesen.

banken  Ende  Februar  1897

- 81 - 

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1897.
auf  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa  
S
Metall Bestand.  Gegen  Reich,.Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Souftige  Gegen  Summe  Gegen  7“
81.  Jan.kassen-  31.  San.  anderer  81.  Jan.  Wechsel.  81.  San.  Lombard.  81.  Jan.  Effekten.  81.  Jan.  uttiv  81.  Jan.  der  31.  Jan.
Bestand.  a.  S
1897.  J  scheine.  1897.  Banken.  1897.  1897.  1897.  1897.  1897.  Aktiva.  1897.
"
18.  20.  21.  22.  B.  B.  26.  .  B.  S.  20.  .  82.  3.
915  8  +3779  23862+  3460  9208  —  205115.29546  83214%  —  49  3544%—  1585  58  8711I—  570  1641  1311—  46  215  1.
4298—  643  38—  10  61—  62  32  66  +.  370  7988—  18837  6  661  199  3  0811—  328  54  688  —  28111  2.
3015—  326  78  4  35591  4  267  4  588—  2321  2455—  232384  53—  12  2452  506  83200|  —  2076  3.
24552  —  1467  42—  118  2962—  358  77  88111  9079  3927F  163  1649—  562  4462—  237615861  +  4361
10927—  134  2181  4  18  5461  —  681  20  750  356  837—  N  9—  1  8171  31  84099—  436|  5.
402  —  1077  331-  2  67—  30  20974.—  796  ——-  37—  24  1983—  218  2875—  20378  6.
4455—  447  18—  12  73—  199  19104—  1565  20811/—  138  3784—  104  1847/—  267  31  362—  1332  7.
53—  62  13—  14  1599.  82  4778—  716  1211  40  405—  14  11  00444-  74  18  10850—  16  .
1!
99  350  33  638  24685  —  8880  16  635  3032748227|—  75975  119636—  20831  16  140—  2101  84  51—  3891120071900–  50062
l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="96" />
        <pb n="97" />
        —  83  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  März  1897.  No  II.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  der  amtlichen    Liste der Schiffe der deutschen Kriegs=und Handelsmarine für 1897 85       
Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-stands-Akten:Seite 83  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine
stands-Akten:  Seite  83  für    85

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs vom 1.April 1896 bis Ende Februar 1897    84                     4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiet    86

vom  1.  April  1896  bis  Ende  Februar  1897  84  Reichsgebiet  85

 

1.  Konsulat-  sulat  Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  San  Domingo  ist  der  Kaufmann  W.  R.  Thormann  zum  Konsular-Agenten
  für  den  Hafen  San  Pedro  de  Macoris  bestellt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Geschäftsträger  von  Treutler  in  Tokio  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbereich  der
dortigen  Kaiserlichen  Gesandtschaft  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

15
        <pb n="98" />
        Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1896  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1897.

 

 

Die  Soll- 



 

 

 

 

 

 



 

Einnahme  beträgt  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beg  inn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Etats  jahres  bis  Vergütungen  Bleiben  Zeitraum  und  5
  des Vorjahres  
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  —  weniger
#z  .M  A  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zõlle..  ....  436  592  681  7637261  428  955  420  386  034  815  —X  42920  575
Tabacksteuer  10  880  970  105  290  10  775  680  11  139  308—  363  688
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  109  395  154  16  663  092  92732  062  77  616  48  F  15  115  581
Salzsteuer  43  703  985  30  536  43  673  449  43  002  43—  671  016
Maischbottich.  und  Branntweinmaterialsteuer  25  902  097  11  295  337  14  606  760  16  546  178  —  1939  418

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben·  1I11  624  332  49h5  111  484  129  106  481  377J  5002754
Brennsteuer  .  2  736  131  1  659  944  1  076  187  871  0600  —  205  137
Brausteuer  .  26  871  168  89  298  26  781  870|  25  655  541  +  1  126329
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  459  041  —  3459041  3397407  4  61  634
Summe  771  357  851  37  813  253  733  544  5998  670  744  678  +  62  799  920

Stenppelsteuer  für
erthpapiere  14  085  482  —  14  085  482  14  313  364  —  227  882
b)  Fau-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  12  265  820  57  516  12  208  304  18  702  994  —  694  290
e)  Loose  zu:

Privatlotterien  3  493  382  —  3  493  382  2944  511  +  648  871
Staatslotterien  13  374  467  –  13  374  467  13  663  008  —  2s88  631
Spielkartenstempel  —  —  1  372  441  1293755.—  78  686
Wechselstempelsteuer  —  —  8  359  263  7961  003  +  398210
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.  —  —  272  813  293  261  462  937  +  11  350  356
Reichseisenbahn-Verwaltung  —  —  65  565  000  615915  000)  4  3  650  000

 

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  1  153  597  M.  höher.

Anmerkung.

kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Februar  1897:

 

 

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungs-kosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Februa 1897:

 

 

 



 

Ist-Einnahm    vom  Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des obengenannten Monats     Differenz  zwischen  den Spalten 2 und 3
Bezeichnung der Einnahmen.  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in dem selben Zeitraum des Vorjahres.  Spalten      
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorfahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
M.  M.  M.
1.  2.  3.  I  4.
Zoͤlle  ...  397  544  667  3653  419  737  18.44124  930
Tabacksteuer  11  140  753  10  354  178  +  786  575
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  89  723  805  73711  255  +  16  012  550
Salzsteuer  42  173  965  40  895  641  +  1278  324
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  12  679598  14  765  658  —  2  086  060
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Juschlas
zu  derselben  93  450  895  87  889  349  +  5561  546
Brennsteuer  665  847  649  431  +  16  416
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  25  697134  24  686  424  1  +  1  010  710
Summe  673  076  664  606  371  673  +  66  704  991
Spielkartenstempel  1276  733  1  197277  +  79456
        <pb n="99" />
        —  85 --3.

  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Reichsamt  des  Innern  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1897“
ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  erschienen.
Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,20  M.  für  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.  Im  Buchhandel
  ist  dasselbe  zum  Preise  von  1,60  M.  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

 

4.  Polizei  =  Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat  Datum des Ausweisungs

        Grund der Bestrafung    des

      Ausweisung  Ausweisungs

  der    

  der        

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.|  Ludmilla  Eger,  geboren  am  18.  März  1864  zu  Prag,  schwerer  Diebstahl  Königlich  sächsische  Kreis.  28.  Januar
borene  Steindl,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  (5  Jahre  Zuchthaus.,  Kreishauptmannschaft  d.  J.
Maurersehefrau,  laut  Erkenntniß  vom  Dresden,

4.  Mai  1892),
2.]  Josef  Knappik,  geboren  am  19.  März  1860  zu  Chrzanow,  Diebstahl  im  Rück.  Königlich  preußischer  -RegierungsPräsident zu Breslau     16.  Februar
Drechsler,  Galizien,  ortsangehörig  zu  Zagorce,  falle  (2  Jahre  Zucht.  gierungs=  Präsident  zu  d.  J.
Galizien,  haus,  laut  Erkennt!  Breslau,
niß  vom  16.  März
1895),

3.]  Franz  Löscher,  geboren  am  19.  Dezember  1868  zu schwerer  Diebstahl  Königlich  sächsische  Kreis.  1.  Februar
Zimmermann,  Schüttenitz,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  (4  Jahre  Zuchthaus,!  auptmannschaft  d.  J.

laut  Erkenntniß  vom  Dresden,
29.  Juni  1893),
4.  Ludwig  Maier,  Tag-geboren  am  18.  Juni  1868  zu  Pars-  unbefugte  gewerbs-Königlich  bayerisches  Be.19.  Februar
löhner,  berg,  Bezirksamt  Miesbach,  Bayernmäßige  Jagdaus=  zirksamt  Laufen,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Mairhofen,  Bezirks  übung  (2  Jahre  Ge-Schwatz,
  Tirol,  fängniß,  laut  Erkenntniß
  vom  16.  Februar
  1895),
5.]  JIwan  Reschko,  geboren  am  13.  März  1857  zu  Bilgoraj,  schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re29.  Januar
Arbeiter,  Rußland,  und  Unterschlagung  gierungs-  Präsident  zu|  d.  J.
2  Jahre  1  Monat|]  Breslau,
uchthaus,  laut  Er.
kenntniß  vom  29.  Dezember
  1894  bezw.
11.  März  1895),

6.]  Theresia  Sophia  geboren  am  15.  Dezember  1861  zu  schwerer  Diebstahl  Königlich  sächsische  Kreis.  28.  Januar
Weigert,  geborene  Smichow  bei  Prag,  Böhmen,  orts-  (5  Jahre  Zuchthaus,  hauptmannschaft  d.  J.
Breidl„,  Schlossers.  angehörig  zu  Horovic,  Böhmen,  laut  Erkenntniß  vom  Dresden,
ehefrau,  4.  Mai  1892),

7.Stanislawa  Wybie.-35  Jahre  alt,  ortsangehörig  zu  Konty,  Diebstahl  in  dreiFällen  Königlich  preußischer  Re10.  März  d.  J.
ralska,  geborene  Gouvernement  Kalisch,  Rußland,  (5  Jahre  Zuchthaus,  zu Königlichpreußischer Regierungs-Präsiden Brombergt  
Jasinska,  Arbeiter-  laut  Erkenntniß  vom]  Bromberg,
frau,  21.  März  1892),

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="100" />
        <pb n="101" />
        —  87  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  Maͤrz  1897.  No  12.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Entlassung;  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiet             88
—  Exequatur-Ertheilungen  Seite  87    88

 

1.  Kon  sulat  =  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Christian  Bachmann  zum
Konsul  in  Bassein  (Birma)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Robert  William  Sawyer  zum
Konsul  in  Nassau  (New-Providence)  für  die  Bahama-Inseln  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Penang  (Britisch-Indien),  Robert  Morstadt,  ist  die  erbetene
Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  kolumbischen  Konsul  in  Bremen  ernannten  Herrn  Martin  Wessels  ist  das  Exequatur  Namens
des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  kolumbischen  Vize-Konsul  in  Hamburg  ernannten  Herrn  Gustav  Michelsen  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

16
        <pb n="102" />
        --  88  --Polizei-Wesen.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen   Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat  Datum des Ausweisungs
        Grund der Bestrafung.  des
        
Laufende Nummer              .

1.  2.  I  3.  4.  ..  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Roman  Josef  geboren  am  12.  November  1861  zu Landstreichen  und  [Königlich  bayerische  Polizei Direktion.24.  Februar
Brennig,  Bäcker,  Joachimsthal,  Böhmen,  österreichischer  Betteln,  zei  Direktion  München,  d.  J.
Staatsangehöriger,
2.  Michael  Brzusczek,  geboren  am  25.  April  1853  zu  Jamnica,  Betteln,  Königlidh  preußischer  Re-3.  Februar
Arbeiter,.  Bezirk  Tarnobrzik,  Galizien,  ortsange-  s#erunzse  Präsident  zus  d.  J.
hörig  ebendaselbst,
3.  Leonhardo  Strento,0  Jahre  alt,  geboren  zu  Comelico,  Landstreichen  und  Grühherzoglich  badischer  9.  März  d.  J.
Erdarbeiter,  Superiore,  Provinz  Belluno,  Italien,  Betteln,  Landeskommissär  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  I  Mannheim,
4.Thomas  Fueik,  geboren  im  Jahre  1843  zu  Zernowitz,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.  17.  Februar
Taglöhner,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  öster-  zirksamt  Passau,  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,
5.|  Michael  Gnida,  28  (26)  Jahre  alt,  geboren  zu  Kukow,  Schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident-  7.  Dezember
Pferdeknecht,  Bezirk  Saybusch,  Galizien,  ortsange  und  Betteln,  gierungs    Präsident  zu  v.  J.
hörig  ebendaselbst,  Oppeln,

6.  Adam  Gustav  Hellergeboren  am  13.  Mai  1868  zu  Leitmeritz,  Wiederstand  gegen  die  Königlich  sächsische   Kreishauptmannschaf Bautzent.  2.  Februar
Fabrikarbeiter,  Böhmen,  österreichischer  Staatsange.  Staatsgewalt.  Land,  hauptmannschaft  d.  J.
höriger,  streichen  und  Betkeln,  Bautzen,

7.  Johann  Hufnagel,  geboren  am  21.  November  1879  zu  Hinter.  Landstreichen,  Königlich  -  bayerische  Polizei-Direktion München     26.  Februar

Taglöhner,

.Joseph  Müller,

Hufschmied,

 

 

kotten,  *—  Plan,  Böhmen,  österreichischer
  taatsangehöriger,

geboren  am  4.  September  1872  zu
Philippsdorf,  Bezirk  Schluckenau,
Böhmen,  österreichischer  Staatsange.

höriger,

Betteln,

 

 

zei-Direktion  Mchet

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

 

 

d.  J

2.  Februar
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin
        <pb n="103" />
        —  89  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.



  





Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  April  1897.  No  13.

 

 

 

 

 

 





            

 

 

Inhalt:  1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Verständigung      
mit  Belgien  über  die  gegenseitige  Anerkennung  der  2.  Polizei-Wesen  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiet.
Identitätszeichen  an  Waarenmustern  .  .  .  Seite  89  

 

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Belgien  ist  durch  Auswechselung  von  Erklärungen  der  beiderseitigen
Regierungen  eine  Verständigung  dahin  getroffen  worden,

daß  für  die  Dauer  des  zwischen  dem  Reich  und  Belgien  bestehenden  Handels=  und  Zollvertrages
  vom  6.  Dezember  1891  (Reichs-Gesetzbl.  1892  S.  241)  die  von  deutschen  Handlungsreisenden
  nach  Belgien  sowie  die  von  belgischen  Handlungsreisenden  nach  Deutschland  unter
zeitweiliger  Zollbefreiung  gemäß  Artikel  9  des  Vertrages  eingeführten  Waarenmuster  nicht
mehr  mit  Identitätszeichen  versehen  werden  sollen,  wenn  sie  bereits  Erkennungszeichen  (Stempel,
Siegel,  Plomben  u.  s.  w.)  einer  Zollbehörde  des  anderen  Landes  tragen,  jedoch  mit  der
Beschränkung,  daß  den  beiderseitigen  Zollbehörden  das  Recht  vorbehalten  bleibt,  an  den  unter
den  genannten  Bedingungen  eingeführten  Waarenmustern  weitere  Erkennungszeichen  anzulegen,
falls  dies  zur  Festhaltung  der  Identität  der  Muster  für  nothwendig  erachtet  wird.

Berlin,  den  28.  März  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Rothe.

 

17
        <pb n="104" />
        90

 

 

 

 

 

 

2.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.
  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.  Grund der Bestrafung  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat  Datum des Ausweisungs-
          
  Ausgewiesenen.      beschlossen    beschlusses.
1.1  2.    4.  5  6.
à)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]|  Franz  Emil  Kessler,  geboren  am  13.  März  1869  in  Dresden,  schwerer  Diebstahl  im

10.

11.

12.

13.

14.

 

Spänglergehülfe,

Sagard,  Bergwerks-=arbeiter,.


Carlo  Bertolotti,
Buchdrucker,

Hermann  Heinrich
Bosse,  Schuhmachergeselle,


Joseph  Engster,
Arbeiter,

Franz  de  Groot,
Maurer,

Johanna  Hag'n,
ledige  Verkäuferin,

Carl  Horstkötter,
Färber,

Wenzel  Joseph
Kerschbaum,

Heizer,
Karl  Krob,  Tagearbeiter,


Ignatz  Marx,
chlachtergeselle,
Franz  Moll,  Tagelöhner,



Karl  Ochmansky,
Tagearbeiter,

Heinrich  Pfoest,
G

rtner,

ortsangehörig  zu  Mörkau,
Aussig,  Böhmen,

arsschmereen  (2  Jahre

Juchthaus,  laut  Er.
kenntniß  vom  4.  März
1895)

 

Bezirksamt  Bamberg  IIl,

b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
Ludwig  Joseph  Ba=  geboren  am  19.  Februar  1873  zu  Lay-Betteln,

St.-Christophe,  Frankreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  14.  April  1867  zu  Savona,
Ober.Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  15.  oder  18.  Februar  1864
zu  Delft,  Holland,

 

geboren  am  26.  Dezember  1876  zu
Alvaschein,  Bezirk  Albula,  Schweiz,
ortsangehörig  edendaselbst,

geboren  am  26.  März  1843  zu  Aden,
Holland,  1

geboren  am  28.  September  1868  zu
Hallein,  Salzburg,  ortsangehörig  zu
Kuchl,  Salzburg,

Oktober

geboren  am  12.

Luxemburg,

1851  zu

geboren  am  6.  Oktober  1861  zu  Frohnreit,

  Bayern,  ortsangehörig  in  Stubenbach,
  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,
geboren  am  18.  Februar  1872  zu  Lana,
Bezirk  Schlan,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  20.  März  1862  &amp;amp;  Schaffa,
Mähren,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  7.  September  1858  zu

 

Elbingenalp,  Bezirk  Reutte,  Tirol,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  2.  November  1865  zu  Nebotein,
  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  12.  Juli  1861  zu  Echternach,
  Luxemburg,

 

 

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

grober  Unfug,  Widerstand

  gegen  die
Staatsgewalt,  gewerbsmäßige
  Unzucht,
Landstreichen,

Betteln,
Landstreichen,

Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,

Betteln,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg  i.  E.,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Leipzig,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Osnabrück,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Hildesheim,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion

  München,

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
Trier,

Stadtmagistrat  Regensburg,
  Bayern,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Magdeburg,

Polizei-Behörde  zu  Ham.
burg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Königlich  preußischer  Re-Lerungs
  "*  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Rezierungs
  é*  Präsident  zu

achen,

 

 

Königlich  bayerisches  Be.  1.  März  d.  J.

18.  März  d.  J.
4.  März  d.  J.

16.  März  d.  J.
12.  März  d.  J.
16.  März  d.  J.

13.  März  d.  J.

17.  März  d.  J.

28.  Januar
d.  J

2.  März  d.  J.
8.  März  d.  J.
14.  Februar

d.  J
9.  März  d.  J.

27.  Februar
d.  J.
        <pb n="105" />
        --   91   -- 



 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der.Ausgewiesenen.  Behoͤrde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat  Datum des Ausweisungs-
      Grund der Bestrafung      

  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-Laufende Nummer
  der        
1.  2.  3.  4.  5.  6.

15.  Johann  Praxl,  geboren  am  11.  Februar  1871  zu  Wal-  Körperverletzung,  Großherzoglich  badischer

16.

17.

18.

19.

20.

21.—

22.

23.

24.

26.

27.

 

Schreiner,

Emil  Ragan,
Schlossergeselle,

Karl  Roithner,
Bäcker,

Franz  Safar,
Weber,

Franz  Schmoranz,
Webergeselle,

Alois  Scholz,
Fleischer,

Anton  Stuckley,
Fabrikarbeiter,

Martin  Taubler,
Schuhmacher,

Johann  Trojan,
Bahnarbeiter,

Wenzel  Weiermüller,
  Tagearbeiter,


.Josef  Weis,  Bäscker,

Josef  Wimmer,
Schuhmacher,

Wilhelm  Winkler,
Tagearbeiter,

lern,  Oesterreich,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  26.  Mai  1876  zu  Graz,
Steiermark.  Oesterreich,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  10.  März  1878  zu  Böcklabruck,
  Ober-Oesterreich,  ortsangehörig
in  Wimbsbach,  Bezirk  Wels,  Ober-Oesterreich,


geboren  am  28.  März  1872  in  Lukawit,
  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  18.  Oktober  1869  zu  Deschneji,
  Bezirk  Neustadt  an  der  Mettau,

Böhmen,
geboren  am  9.  März  1863  zu  Sternberg,
  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  2.  April  1847  zu  Wallisbirken,
  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  10.  November  1841  zu
Husinec,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  10.  Februar  1857
Stenovice,  Bezirk  Pilsen,  Böhmen,

geboren  am  28.  September  1845  zu
Schönborn,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  26.  Juni  1869  zu  Niederlangenau,
  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,

geboren  am  8.  März  1868  zu  Pehendorf,
  Bezirk  Zwettl,  Nieder-Oesterreich,
ortsangehörig  zu  St.  Leonhard,  Bezirk
Freistadt,  Ober-Oesterreich,

geboren  am  13.  Oktober  1865  zu
Liebenau,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

 

zu

Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,  Landstreichen,


Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,  Landstreichen
  und  Betteln,
Landstreichen,

Landstreichen,
Fälschung  eines  Arbeitszeugnisses,

Landstreichen,  Diebstabl,
  Widerstand
gegen  die  Staatsgewalt,


Betteln,

Landstreichen,

 

 

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,


desgleichen,

 

desgleichen,
Betteln,  Bruch  der
Landesverweisung,

Hausfriedensbruch,

Sachbeschädigung,
Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,
Betteln,

 

Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Düsseldorf,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion

  München,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Weilheim,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Zwickau,

dieselbe,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Passau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  sächsische
Kreishauptmannschaft
Bautzen,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Bautzen,

 

2  Februar

25.  März  d.  J.

26.  Februar
d.  J.

5.  Februar
J

25.  Januar
d.  J.

9.  Februar
d.  J.

16.  Februar
d.  J.

13.  Februar
d.  J.

18.  Februar
d.  J.

8.  Februar
d.  J.

26.  Februar
d.  J.

16.  März  d.  J.

2.  Februar
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin
        <pb n="106" />
        <pb n="107" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  9.  April  1897.  No14.


Inhalt:  1.  Versicherungs-Wesen:  Ausscheiden  der  Betriebe der Feldspathbrüche aus der Töpferei-Berufsgenossenschaft und ihre Zuweisung zur Steinbruchs-Berufs--genossenschaft        Seite 93  3.  Justiz-Wesen:  Aenderung  in  dem  Verzeichniß  der  zur Einziehung von Gerichtskosten bestimmten Stellen        96
der  Feldspathbrüche  aus  der  Töpferei-Berufsgenossen-  Einziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen.  96
schaft  und  ihre  Zuweisung  zur  Steinbruchs-Berufs-  4.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten    96
    Seite  93  5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Rangerhöhungen  zweier

  Stations-Kontroleure           96

  Bank  Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende März 1897            94  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem   Reichsgebiet            96
März  1897        94      96

 

1.  Versicherungs-Wesen.

Bekanntmachung,

betreffend  das  Ausscheiden  der  Betriebe  der  Feldspathbrüche  aus  der  Töpferei-Berufsgenossenschaft
  und  ihre  Zuweisung  zur  Steinbruchs-Berufsgenossenschaft.  Vom  2.  April  1897.

Auf  Grund  des  §.  31  Ziffer  2  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  hat  der
Bundesrath  beschlossen,  nach  dem  übereinstimmenden  Beschlusse  der  betheiligten  Genossenschafts-Versammlungen
  zu  genehmigen,  daß  die  Betriebe  der  Feldspathbrüche  aus  der  Töpferei-Berufsgenossenschaft
ausgeschieden  und  der  Steinbruchs-Berufsgenossenschaft  zugewiesen  werden,  sowie  daß  diese  Veränderung
vom  1.  Januar  1897  an  in  Kraft  tritt.

Berlin,  den  2.  April  1897.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Woedtke.

 

18
        <pb n="108" />
        94

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Die  Beträge  lauten
Passiva.

  Ebent.
Verbindlichkeiten  Verbindlichkeiten-9
  Sonsige    
  Be  ze  i  ch  nung  Grundkapital-  ReserveFonds..  Noten-  Gegen 28. Feb 1897  Ungedeckte Noten-  Gegen 28. Feb. 1897  täglich fällige Verbildlich  .Gegen 28. Feb. 1897  Verbindlichkeiten mit Kündigungsfrist  |  Gegen 28. Feb 1897  Sonstige Passiva  Gegen 1897 Summe der Passiva  Gegen 28. Feb. 1897  Verbindlichkeiten aus weitergegebenen inländischen Wechseln
          der    we
7  Bezeichnung der Banken  Grundkapital  Fonds.  Umlauf.                    
2  keiten.      

    
204  5  6K  8.  9  10  111  12  13.  1.  15.  146.  1.
#  .  s  :
«
1.Reichsbank.  120  00os  30  ool  20  283,J  218  76405  O  +2720160|4110  49%  6  2286  —  16  135|—  15  137/1  78  467/J  13733
l
2.sksukfnmko.mk..  18000480015280427119678’4-15064387-—94711695.4—89  249,4-1085441H-1961324
J
3.oaykkischegeotmb«uk  750020316478742612320034548092674803—  —  2905  —  24086400  3290  73
.  «  I
4.SächsischeoqutzuD-emusooou  4838F  6022:H-1452717683——7124290H779815mo—3717  4mi4184134796418935497
l
5.Wümemvekgiichmkkkuoaut9000  8202373242180066047941858jsk119  92.-s-  38  arms-  6048586141762100
!
6.Badische  Bank.  9000  1660  14  666..  635  9652+X  4152637  —  62  8604.  6328  822.  20  251
1  !
7.  für  Süddeutschlanß74940G  —  395  —  588882  81  919  151
6  1
8.Vraunschweiglsche  Bank  10  500  74562+  502  18024  383%  2  3121  1208  —  10  250/—  357|  18397  311
l
Zui.-mme-2196724668513965454243120:506376"4-281617456937—585102812173706  21566—16571l21695304-164  620
1

Zu  Spalte  5"°:  Davon  in  Abschnitten  zu

Zu  Spalte  9  Nr.  27:

9

78:

100  M.
500
*  1000
Darunter  129  500  1  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

91  007  M.

Bemer  

 

953  96  900  M.
30  535  500  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
410  980  500  M.

 

1  und  2).

Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="109" />
        Wesen.

banken  Ende  März  1897
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1897.

auf  Tausend  Mark.)

- 95 -



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
"  1
1
s  z
i  S
Metall-  Gegen 28. Feb. 1897    Reichskassenscheine  Gegen 28. Feb. 1897  Noten anderer Banken  Gegen 28. Feb. 1897  Gegen 28. Feb. 1897      Sonstige  Gegen 28. Feb. 1897  Summe der Aktiva  Gegen 28. Feb. 1897  
                    Wechsel.      Lombard..                
bestand.                        

    
18.  19.  20.  21.  22.  1  23.  24.  25.  26  27.  28.  29.  30.  31.  32.  *.  34.
·  I  I
*0  965  —  54913  22829  —  1  033  11  80  +  26911671  504.  +  141958  151  685  1  +  5161  44857  +  913  52  100  —  6771178  467  +137  336
537½  +  107%  16  —  22  20%  148  230||  eSS1%  34  +  661.
2034  —  2281  43  —  35  3007,  —  552  49  804  +J.  7216  2  379  6  —  76  +  4  1  166  —  1|86  86  400  32901  3.
2699  1853  103  —  259438  +  16  47596  +  1793  4818  J  89  659  6674  +J  2214376  +  18935|  4.
10  974  4  47  234  —+  21  1  864+  1318  20940  +  190  1151  314  9  —  180  —  128  35  861  +  17625.
"„  i
1911  +J  219  28  —  7  75.  +  8  20  900.  74  956—  7  53—  16  1904  —  79  28  8271  76  6.
4762  +  307  16  —  2  200  —  53192111  1071  %  3Z½
l
653»-I-120  13  4  155  3  —  6538  ¼  "Hluo  42  t38  ais  1X  310|8.
·  I
94007.3——57275  23582  —  1103  36  bis  +  10  8111  *  +  153  2288172665  +  53029  16  oss!  +  798  79  1541  —  53632170  3851  +  163  195
r  I
I  I  I

 

 

 

 

 

 

18
        <pb n="110" />
        —  96  —

3.  Justiz-Wesen.

 

Das  Verzeichniß  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem
23.  April  1880  beschlossenen  Anweisung  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind
(Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1885  S.  79  ff.),  wird  in  Folge  der  Errichtung  eines  Amtsgerichts
  in  Lechenich  dahin  ergänzt,  daß  Seite  106  hinter  den  das  Amtsgericht  in  Lebach  betreffenden
Angaben  einzuschalten  ist:

 

 

 

Für  den  Bezirk  des Amtsgerichts  In dem Staate  Gehört  zum Landgericht Oberlandesgericht  Betreffende  Kasse  resp.
Amtsgerichts  dem  Staate  Landgericht  Oberlandesgericht  Behörde
Lechenich.  Preußen.  Bonn.  Cöln.  Königl.  Gerichtskasse
in  Lechenich.

 

 

 

 

4.  Kon  sulat  Wesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Rotterdam  ist  der  Kaufmann  Arnoldus  Johannes  Martinus  Zoetmulder
an  Stelle  seines  verstorbenen  Vaters,  des  Kaufmanns  Stephan  Johannes  Zoetmulder,  zum  Konsular-Agenten
  in  Schiedam  (Niederlande)  bestellt  worden.

 

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen

Dem  Stations-Kontroleur,  Zollinspektor  Bauer  in  Rostock,  sowie  dem  Stations-Kontroleur,  Zollinspektor
Duval  de  Navarre  in  Flensburg  ist  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Prinz-Regenten  von  Bayern
der  Rang  eines  Hauptzollamtsverwalters  verliehen  worden.

 

6.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen  .  Datum des Ausweisungsbeschlusses
  Grund der Bestrafung  Behörde,  welche  die  Ausweisung beschlossen hat.
der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungsder
          
—
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  $.  39  des  Strafgesetzbuchs:
19.  März  d.  J.

 

LudwigSoehnlen ,Schreiner,geboren am 30.Juli 1840 zu  heim,  Ober-Elsaß,  französischer  Optant,  Diebstahl im wiederholten  Rückfalle  (18      Kaiserlicher Bezirks-Präsident zu Colmar
Monate  Zuchthaus  |

laut  Erkenntniß  vom 14.0ktober1895).



      geboren  am  30.  Juli  1840      Diebftahl      


14.0ktober1895).
        <pb n="111" />
        —  97

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat.  Datum des Ausweisungsbeschlusses.
2  Grund  der  des
      Ausweisung  Ausweisungs
      
3  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  i  4.  I  s.  6.
b)  Auf  Grund  des  g.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Gustav  Albin  Bach-geboren  am  12.  September  1877  zus  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  2.  März  d.  J.

mann,  Conditor,  Klösterle,  Bezirk  Kaaden,  Böhmen,  hauptmannschaft

ortsangehörig  ebendaselbst.  Zwickau,  .

3.  Julius  Batistia,  geboren  am  29.  April  1859  zu  Paris,  Landftreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsident=  31.  März  d.  J.

Erdarbeiter.  französischer  Staatsangehöriger,    zu  Meß,
4.  Ignatz  Huber,  Glas-  geboren  am  3.  April  1859  zu  Markt  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  10.  März  d.  J.

S.

10.

1I1.

12.

13.

14.

Josef  Nowack,

Franz  Waszut,
Arbeiter,

macher  und  Hand.  Eisenstein,  Bezirk
arbeiter,  Böhmen,
Josef  Jirosch,  Tage.  geboren  am  28.  Mai  1883  zu  Pfaffen-  Obdachlosigkeit,
löhner,  hofen,  Bayern,  ortsangehörig  zu  Modritz,

  Bezirk  Turnau,  Böhmen,
Benjamin  Kallus  geboren  am  1.  Januar  1829  zu  Schlakau,  Betteln,
(Kalus),  Maurer  und  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schüttenhofen,



Arbeiter,  Schleslen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
Viktor  Kwapil,  geboren  am  30.  Auguft  1865  zu  Golden=  desgleichen,
Schlossergehilfe,  kron,  Bezirk  Krumou,  Böhmen,  öfsterreichischer

  Staatsangehöriger,

geboren  am  25.  Auqust  1858  zu  Sil.  Landstreichen,
volde,  Gemeinde  Wisch.  Bezirk  Varsefeld,
  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,



Johanne  Langenbrink
  geborene
Wensing,  Arbeiterfrau


Candito  Loß,  Tage.  4  Jahre  alt,  geboren  zu  Ronco  bei  Betteln,

löhner,  Triest,  Oesterreich,

geboren  am  13.  Dezember  1866  zu  Landstreichen  und
Diferdingen,  Luxemburg,  luxemburgi.  Betteln,

scher  Staatsangehöriger,

Josef  Meller,  Tage-geboren  am  19.  November  1839  zu  Betteln,

arbeiter,  Wiese  bei  Braunau,  Böhmen,  österreichischer

  Staatsangehöriger,

geboren  am  23.  Dezember  1865  zu  Landstreichen  und

Johann  Mauer,
Erdarbeiter,

Tischler,  Mähiisch-Ostrau,  Oesterreich,  öster.  Betteln,
reichischer  Staatsangehöriger,  -
EliasRävörö,  lgebotenam26.DezemberlsstuILantftteichem
Bäckergeselle,  Verriaue,  Belgien,  ortsangehörig  ebenaselbft,

Friedrich  Vdolek,  gaalere  am  14.  November  1862  zu  Landstreichen  und
Schustergeselle,  Stechovic,  Böhmen,  ortsangehörig  eben=  Betteln,

daselbst,

geberen  am  17.  Oktober  1875  zu  Kar  desgleichen,
win.  Bezirk  Freistadt,  Oesterreichisch.

Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

hauptmannschaft
wickau,
Königlich  baverische  Poli.  24.  März  d.  J.
zei-Direktion  München,

Königlich  preußischer  Re-  17.  Februar
gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Oppeln,

Königlich  bayerisches  Be=  3.  März  d.  J.
zirksamt  Weilheim,

Königlich  preußischer  Re=  30.  März  d.  J.
gierungs  =  Präsident  zu
Minden,

Königlich  preußischer  Re.  26.  März  d.
gierungs  =  Präsident  zu
Wiesbaden,

Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  26.  März  d.  J.
sident  zu  Colmar,

25

Königlich  preußischer  Re.  15.  März  d.
gierungs  =  Präsident  zu

Liegnis,

Königlich  preußischer  Re-  30.  März  d.  J.
gierungs  -  Präsident  zu

Breslau,

Kaiserlicher  Bezirks-Prä-.  24.  März  d.  J.
sident  zu  Straßburg  i.  E.,

derselbe,

desgleichen

Königlich  preußischer  Re.  6.  März  d.  J.
gierungs-  Präsident  zu
Oppeln,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="112" />
        <pb n="113" />
        —  99  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

Reichsamt  des  Innern.

—  —  ——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  16.  April  1897.  No  15.

Inhalt  :  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Bestellung    
zweier  Konsular-Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme von Civilstands-Akten;Exequatur-Er--  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
nahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Er-  Reichsgebiet  100
theilung...  .......  Seite  99

 

1.  Konsunlat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Heinrich  Hansing  zum  Vize-Konsul
  in  Beira  (Portugiesische  Kolonie  Mocambique)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Agenten  J.  Fallenstein  in  Santa  Fé
(Argentinien)  zum  Vize-Konsul  in  Santa  Fé  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Carl  Schrader  zum  Vize-Konsul
  in  Saffi  (Marocco)  zu  ernennen  geruht.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  San  Domingo  ist  der  Kaufmann  JI.  Grieser  in  Sanchez  zum  Konsular-Agenten
  für  die  Häfen  von  Sanchez  und  Saman  bestellt  worden.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Burntisland  (Schottland)  ist  Herr  James  Kiddie  Kirk  zum
Konsular-Agenten  in  West-Wemnfß  bestellt  worden.

 

19
        <pb n="114" />
        - 100 -Dem

  Vertreter  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Nagasaki,  Dolmetscher  Thiel,  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Stellvertretung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Konsul  der  „Größeren  Republik  von  Central-Amerika  (Republica  Mayor  de  Centro  America)“
in  Berlin  ernannten  bisherigen  General--Konsul  von  Salvador,  Kaufmann  William  Schoenlank,  ist
das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat.  Datum des Ausweisungs
2    6  Grund der Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
Laufende Nr.

1.  2.  1  l  4.  s.  6.

 




Fritz  Pictet,  Uhra)

  Auf  Grund  des  6.  39  des  Strafgesetzbuchs:
geboren  am  2.  August  1871  zu  Chaupxseinfacher  Diebstahl  im  Königlich  württembergische)  18.  März  d.  J.

de  Fonds,  Kanton  Neuchätel,  Schweiz,  Rückfalle  (1  Jahr  Regierung  des  Jagstortsangehörig
  in  Neuchatel,  3  Monate  Zuchthaus,  Kreises  zu  Ellwangen,
laut  Erkenntniß  vom
29.  Oktober  1895),

macher,

 

b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

2.|Josef  Baldermann geboren  am  21.  April  1878  zu  Nieder-  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis  März  d.  J.
Bäckergeselle,  altstadt,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  Königlich sächsische Kreishauptmannschaft
ortsangehörig  zu  Glasdörfel,  Bezirk  Dresden,
Schönberg,  Mähren,
3.  Desiderius  (Desidera-geboren  am  11.  Oktober  1849  zu  Fon-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-2.  April  d.  J.
lus)  Dahy,  Weber,  taine  aux  Bois,  Frankreich,  franzöfischer  sident  zu  Metz,
Staatsangehöriger,
4.  Eugen  Dunand,  Fgeboren  am  1.  März  1878  zu  St.  Marcel,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Schriftsetzer,  Departement  Savoie,  Frankreich,
·  französischer  Staatsangehöriger,
5.  Heinrich  Gellings,  geboren  am  8.  April  1866  zu  Bergen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re  ö.  April  d.  J.
Küfer,  Provinz  Limburg,  Niederlande,  orts-  gierungs  =  Präsident  zu
angehörig  ebendaselbst,  Düsseldorf,
6.  Blasius  Kautzner,  geboren  am  28.  Januar  1861  zu  Luditz,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-6.  April  d.  J.
Arbeiter,  Böhmen,  Hieriae  *  Präsident  zu
urich,
7.  Karl  Wilhelm  geboren  am  15.  Dezember  1849  zuldesgleichen,  Königlich  preußischer  Re-7.  April  d.  J.
Möller,  Matrose,  Helsingborg,  Schweden,  ortsangehörig  gierungs-  Präsident  zu
ebendaselbst,  Schleswig,
8.  Josef  Müller,  Tage-  geboren  am  19.  März  1857  zu  Büna-desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis.  1.  März  d.  J.
arrbeiter,  burg,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  hauptmannschaft
Dresden
9.  Chaim  Platner,  geboren  im  Jahre  1878  zu  Losie,  Be-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  3.  April  d.  J.
Bürstenmacher,  zirk  Gorlice,  Galizien,  österreichischer  Betteln,  gierungs=  Präsident  zu
Staatsangehäöriger,  Potsdam,
        <pb n="115" />
        - 101 - 



 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.  -  Datum des Ausweisungs=
  Grund der Bestrafung.  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat.  des
        Ausweisungs=Laufende Nr.
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
10.  Franz  Schützelt,  geboren  am  20.  Februar  1846  zu  Hilgers-Betteln,  Königlich  preußischer  Re19.  Februar
Tischler,  dorf,  Böhmen,  österreichischer  Staats-  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
angehöriger,  Frankfurt  a.  O.,
11.|Leo  Schwoerer,  geboren  am  29.  Oktober  1863  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-.1.  März  d.  J.
Metzger,  St.  Niklaus,  Kanton  Solothurn,  sident  zu  Metz,
Fichmen  französischer  Staatsangehöriger,
riger,
12.  Pio  Täm,  Tage,  geboren  am  23.  Januar  1851  zu  desgleichen,  Königlich  bayerische  Poll-24.  März  d.  J.
löhner,  Codroipo,  Provinz  Udine,  Jtalien,  zei-Direktion  München,
ortsangehörig  ebendaselbst,
13.  Wenzel  Tuma,  geboren  am  23.  Mai  1844  zu  Blanizz,  Betteln,  Stadtmagistrat  Deggen-ö.  März  d.  Z.
Schneider,  Bezirk  Tabor,  Böhmen,  ortsangehörig  dorf,  Bayern,
sesstroun,  Bezirk  Selcan,  ebenaselbst,

14.  Anton  Vampola,  #geboren  am  20.  Juni  1857  zu  Ober.  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-27.  März  d.  J.
Schneider,  Kraupen,  Bezirk  Deutsch-Brod,  Böhmen,  zei-Direktion  München,
ortsangehörig  ebendaselbst,
15.  Josef  Vlach,  Stein-geboren  am  10.  Dezember  1839  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  9.  März  d.  J.
metz,  Benecov,  Bezirk  Semily,  Böhmen  hauptmannschaft
ortsangehörig  zu  Prikré,  ebendaselbst,  Dresden,
6.]  Mathias  Wrana,  geboren  am  24.  Februar  1865  zu  Hausfriedensbruch,  Königlich  preußischer    3. Februar
Arbeiter  und  Pferde  Olesna  Komitat,  Trencsin,  Ungarn,  Landstreichen  und  Regierungs-Präsident  zu  d.  J.
knecht,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  Oppeln,

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="116" />
        <pb n="117" />
        —  103  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

    

Reichsamt  des  Innern.

    —  ——  —  —

Zu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

o  S
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  April  1897.  No  16.
Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-  der  Branntwein-Meßapparate;  —  Veränderungen  in
Ertheilung  Seite  103  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs vom 1. April 1896 bis Ende März 1897    104  Steuerstelllieen:  105
vom            März    104  4.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiet   107
3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Vorschriften  über  die  Revision der Branntwein-Meßapparate;Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll=und Steuerstellen:  Reichsgebiet  107

 

1.  Konsulat - Wesen    Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Hans  Sibeth  zum  Konsul  in
Mérida  (Mexiko)  zu  ernennen  geruht.

Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Henry
W.  Martin  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="118" />
        104  — 2. Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1896  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1897.

 

 

 

Die  Zoll-Einnahme beträgt vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des obengenannten Monats

Einnahme  beträgt

1

 

Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres (Spalte

Differenz zwischen den Spalten 4 und 4



 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung der Einnahmen  vom  Beginn  des  Ausfuhr--  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Vergütungen  Bleiben  Zeitraum  Spalten  
  Schlusse  des        +  mehr
    Monats  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
    M.  M.  M.  M.  M.
1.  2.  3.  4.  I  5.  6.
Zölle  ..  470  207  406  8  045  382  462  162  024  414  128  107  +  48  033  917
Tabackstener  .  12  040  334  113  036  11927298  "  12  205  4419  J—  278121
Zuckersteucr  und  Zuschlag  zu  derselben  119  315  907  18  298  954  101  016  93,  85  572  677  —  15444  282
Salzsteuer  47  037  605  30  532  47007  073  46  254  122  +  79529951
Maischbottich.  und  Branntweinmaterialsteuer  29  558  676  11  963  185  17  595  491  20  152  139  —  2556648
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  r
schlag  zu  derselben.  120  995  930  370  481  120  625  449  115  228  9141:1  +  5396  508
Brennsteuer  3  178  117  1779724  1  398  393  1  293710  +  104  683
Brausteuer  .  29l91798  90  663  29  101  135  27  933  626  +  1167  509
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  766  249  —  3766  219  3  700  499  —  65  810
Summe  835  292  022  40  69  957  794  600  065  726  469  174  K  68  130  891
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  15  066  536  —  15  066  576  15  490  075  —  423  499
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  13  323  296  62  729  13  260  560719  889  118  —  6628  551
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  3  669  5563  —  3  669  553  3069  298  +  600255
Staatslotterien  14  476  991  1  —  14  476  991  15  737  782  —  1260  791
Spielkartenstempel  —  —  1  504  793  1  423  10609  81  624
Wechselstempelsteuer  —  —  «  9186975  8734  50o8  452467
Post-  und  Telegraphen.  Verwaltung  —  —  299  722  37749  616  12  672  7061
Reichselsenbahn-  Verwaltung  —  —  71573000  67909000*8)  4  3664  000

 

*7)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  636  988  M.  höher.
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  März  1897:

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Ist-Einnahme  vom
Beginn  des  Etatsjahres

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des

—.  —

Differenz  wischen  den
Spalten  2  und  3,

 

 

 

 

 

der  bis  zum  Schlufse  des  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

AA  A  .A

1.  2.  3.  l  4.
Zoͤlle  ..  432  672  789  382  253  014  +  50  410  775
Tabacksteuer  11850  284  10  993  030  +  857254
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  93  322  085  80  687  804  1  +  12  634  281
Salzsteuer  46  731  896  45  391  301  +  1340  595
Masschbottich.  und  Branntweinmaterialsteuer  .  14  191  440  16  724  482  —  2  533  042

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Juschlag

zu  derselben  .  102  428  466  95  789  799  +  6638  667
Brennstener  921  864  993254  —  71390
Braufteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  27930  538  26  881  537  +  1  049001
Summe  7300#0  362  6359  714221  (1  .  20  35  141
Spielkartenstempel  1  421565  1  330  581  4  90  984
        <pb n="119" />
        —  105  —
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  1.  d.  M.  beschlossen,  den  nachstehend  abgedruckten  Vorschriften
  über  die  Revision  der  Branntwein-Meßapparate  die  Zustimmung  zu  ertheilen.

Berlin,  den  14.  April  1897.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Vorschriften  über  die  Revision  der  Meßapparate.

1.  Die  in  den  Brennereien  behufs  Feststellung  der  Alkoholausbeute  aufgestellten  amtlichen  Meß=  
apparate  (Alkoholmesser  und  Probenehmer)  sind  periodisch  zu  revidiren.  Die  Revisionen  haben  zu  erfolgen:  Regelmäßige Revision

A.  bei  Alkoholmessern,
sofern  dieselben  in  Melassebrennereien  oder  in  solchen  Brennereien  aufgestellt  sind,  die  Abfälle
  der  Biererzeugung  verarbeiten  oder  von  der  Vorführung  des  erzeugten  Branntweins
entbunden  sind,  mindestens  alljährlich,
sofern  dieselben  in  anderen  Brennereien  aufgestellt  sind,  mindestens  in  jedem  zweiten
oder  dritten  Jahre,  je  nachdem  die  Brennerei  ständig  oder  nur  während  eines  Theiles
des  Jahres  betrieben  wird;
B.  bei  Probenehmern
in  jedem  vierten  Jahre.

2.  Die  Revisionen  der  Alkoholmesser  sind  unter  Zuziehung  von  Sachverständigen  vorzunehmen,
die  zu  diesem  Zwecke  bei  der  Kaiserlichen  Normal-Aichungs-Kommission  eine  besondere  Ausbildung  genossen haben
haben.  Die  Sachverständigen  können  Beamte  der  Steuerverwaltung  sein.

Die  Revisionen  der  Probenehmer  sind  bis  auf  Weiteres  stets  unter  Zuziehung  von  Technikern
vorzunehmen,  welche  bei  der  Kaiserlichen  Normal-Aichungs-Kommission  besonders  unterrichtet  worden  sind.

In  Ermangelung  der  in  Absatz  1  und  2  benannten  Sachverständigen  ist  die  Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission
  um  Entsendung  von  Sachverständigen  zu  ersuchen.

3.  Die  Ausführung  der  Revisionen  wird  durch  eine  vom  Reichskanzler  zu  erlassende  An-Anweisung
  geregelt.

Die  darin  vorgeschriebenen  Revisionsprotokolle  sind  mit  den  zugehörigen  Anlagen  der  Kaiserlichen
Normal-Aichungs-Kommission  zur  Prüfung  einzusenden.  Letztere  hat  nach  Vornahme  der  Prüfung  der
Direktivbehörde  eine  Mittheilung  über  das  Ergebniß  zu  machen.

4.  Ergeben  sich  während  der  Zeit,  welche  zwischen  den  periodischen  Revisionen  liegt,  Bedenken  
gegen  die  Richtigkeit  der  Anzeigen  der  Meßapparate,  so  sind  außerordentliche  Revisionen  von  den  unter    Außerordentliche Revision.
    bezeichneten  Sachverständigen  vorzunehmen.                       Außerordentliche Revision.

Treten  Störungen  des  Ganges  der  Meßapparate  ein,  welche  von  den  unter  Ziffer  2  Absatz  1
und  2  bezeichneten  Sachverständigen  nicht  mit  Sicherheit  aufgeklärt  werden  können,  so  ist  die  Kaiserliche
Normal-Aichungs-Kommission  um  Entsendung  eines  Sachverständigen  zu  ersuchen.

Auf  die  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  vorzunehmenden  Revisionen  und  die  dabei  entstehenden
  Verhandlungen  findet  Ziffer  3  dieser  Vorschriften  ebenfalls  Anwendung.

5.  Die  Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission  ist  berechtigt,  abgesehen  von  den  in  Ziffer  2
Absatz  3  und  Ziffer  4  Absatz  1  und  2  bezeichneten  Fällen,  die  Revision  einzelner  Meßapparate  unter
Hinzuziehung  ihrer  Sachverständigen  zu  beantragen,  wenn  sie  dies,  sei  es  zur  Aufklärung  vorgekommener
  Störungen  im  Gange  der  Meßapparate,  sei  es  zu  Zwecken  der  Kontrole,  für  erforderlich  erachtet.

6.  Zwischen  der  Kaiserlichen  Normal-Aichungs-Kommission  und  den  Direktiobehörden  findet  in  Verkehr zwischen der Normal-Aichungs-Kommission und den Direktivbehörden
allen  die  technische  Behandlung  und  die  Revision  der  Meßapparate  betreffenden  Fragen  ein  direkter  

Schriftverkehr  statt.  Die  Direktivbehörden  haben  der  Kommission  auf  Ersuchen  Auskunft  über  die  Be=  
obachtungen  zu  ertheilen,  welche  bezüglich  des  Funktionirens  der  Apparate  gemacht  werden.    l

20“                                                                       Verkehr zwischen der Normal-Aichungs-Kommission und den Direktivbehörden
        <pb n="120" />
        Jahresberichte der Normal-Aichungs-Kommission
berichte  der
Normal-Aichungs-



—  106  —

7.  Die  Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission  hat  nach  Ablauf  jedes  Brennereibetriebsjahrs
einen  Bericht  über  die  Ergebnisse  ihrer  Revisionsthätigkeit  zu  erstatten.  Etwaige  Vorschläge  wegen  der
Behandlung  oder  der  Verbesserung  der  Apparate,  wegen  anderweiter  Gestaltung  der  Revisionen  u.  s.  w.
sind  mit  dem  Berichte  zu  verbinden.

Die  Jahresberichte  der  Kommission  sind  vom  Reichsschatzamt  den  obersten  Landes-Finanzbehörden
mitzutheilen.

8.  Die  unter  Ziffer  2  Absatz  3,  Ziffer  4  Absatz  1  und  2  und  Ziffer  5  der  Kaiserlichen  Normal-Aichungs-Kommission
  zugewiesenen  Obliegenheiten  werden  in  Bayern  durch  die  Königlich  bayerische
Normal-Aichungs-Kommission  wahrgenommen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Das  Steueramt  II.  zu  Rogowb  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Inowrazlaw  ist  nach  Znin  in
demselben  Hauptamtsbezirk  verlegt  worden.

Das  Nebenzollamt  II.  zu  Bajohren  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Memel  ist  in  ein  Nebenzollamt
  l.  und  das  Salzsteueramt  l.  zu  Sülbeck  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  in  ein  Salzsteueramt
  II.  umgewandelt  worden.

Zu  München-Gladbach  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Crefeld  ist  eine  Abfertigungsstelle
errichtet  worden,  welche  unter  der  Bezeichnung  „Abfertigungsstelle  des  Hauptsteueramts  zu  Crefeld  in  der
Fabrik  von  Wökanaus  &amp;amp;  Wülfing  zu  M.  Gladbach“  fungirt.  Derselben  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  1  über  die  für  die  Fabrik  eingehenden  rohen  dichten  baumwollenen  Gewebe
und  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  im  veredelten  Zustand  wieder  auszuführenden  Gewebe
beigelegt  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I.  zu  Graudenz  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Strasburg  i.  Westpr.  die  Befugniß
  zur  Abfertigung  von  Mühlenfabrikaten,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen
  zur  Ausfuhr  angemeldet  werden,    
dem Steueramt Izu Homburg v.d.H.imBezirk des Hauptsteueramts zu Biebich die Be
fugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Leinenwaaren  der  Nr.  22  des  Zolltarifs,
dem  Hauptsteueramt  zu  Neuwied  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  für  die  mittelrheinische  Glas-*
  Spiegelmanufaktur  in  Neuwied  mit  Begleitschein  1  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Glasendungen,

dem  Steueramt  I.  zu  Charlottenburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände
  zu  Berlin  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen,  ·
dem Nebenzollamt l. zu Pr.Herby im Bezirk des Hauptzollamts zu Landsberg D/S. die-Be- fugniß zur Ausfertigung von Durchfuhr-Begleitscheinen l sowie zur Erledigung von Begleitscheinen lüber

Transitgüter,  die  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehen,
dem  Nebenzollamt  J.  zu  Hotzenplotz  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  O.  /S.  die  Befugniß,
die  Zuckersendungen  der  Hotzenplotzer  Zuckerfabrik  im  Durchgangsverkehr  mit  Begleitschein  I  auf  die  Aemter
zu  Hamburg,  Harburg  und  Stettin  abzufertigen,  Z  Z
dem  Nebenzollamt  l.  zu  Dlottowen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Johannisburg  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  im  Durchgangsverkehr  über  Pferde  auf  die  hamburgischen  Hauptzollämter
  und  die  Nebenzollämter  l.  zu  Dalheim,  Herbesthal,  Novéant  und  Deutsch-Aoricourt,
dem  Nebenzollamt  I.  zu  Gollub  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Thorn  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
  von  Begleitscheinen  I  über  Pferde  zur  Durchfuhr  nach  Belgien  oder  Holland,  ·
dem  Nebenzollamt  J.  zu  Neu-Zielun  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Strasburg  i.  Westpr.  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  Pferde  und  ·
dem  Nebenzollamt  J.  zu  Mittelsteine  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Mittelwalde  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  2c  1,  2  und  3  des  Zolltarifs  zu  andern  als  den  höchsten
Zollsätzen  dieser  Nummern.
        <pb n="121" />
        —  107  —

Zu  Theodorshalle  ist  ein  dem  Hauptsteueramt  zu  Kreuznach  unterstelltes  Königlich  preußisches
Salzsteueramt  I.  mit  der  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  ll  über
inländisches  Salz  errichtet  worden.

Das  Steueramt  zu  Strassen  im  Großherzogthum  Luxemburg  ist  nach  Cap  verlegt  worden.

Im  Königreich  Bayern.
Es  ist  ertheilt  worden:
dem  zum  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Waldsaßen  gehörigen  Nebenzollamt  l.  am  Bahnhofe
zu  Eger  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Nummer  2c  des  Zolltarifs  fallenden  Waaren  zu
anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummer,  und
dem  Salzsteueramt  zu  Bad  Kissingen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Schweinfurt  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  des  Königlich  württembergischen  Salzsteueramts  zu  Wilhelmsglück

  über  Steinsalz.
Im  Königreich  Sachsen.
Zu  Schandau  ist  eine  Zollabfertigungsstelle  für  den  Schiffsverkehr  unter  dieser  Bezeichnung  und  mit
den  dem  dortigen  Hauptzollamt  zustehenden  Abfertigungsbefugnissen  errichtet  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.
Zu  Iznang  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Konstanz  ist  ein  Nebenzollamt  II.  errichtet  worden.
Im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stühlingen  ist  das  Nebenzollamt  II.  in  Riedern  nach  Bühl
verlegt  worden.
Im  Großherzogthum  Hessen.

Am  Hauptbahnhof  zu  Offenbach  ist  eine  dem  Hauptsteueramt  daselbst  unterstellte  Abfertigungsstelle
  mit  der  Bezeichnung  „Hauptsteueramt  Offenbach,  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhof“  errichtet  worden,
hoher  alle  zoll=  und  steueramtlichen  Abfertigungs-Befugnisse  beigelegt  sind,  die  dem  vorgesetzten  Hauptamt
zustehen.

Das  bisher  dem  Hauptsteueramt  zu  Mainz  unterstellte  Großherzoglich  hessische  Salzsteueramt  zu
Theodorshalle  ist  aufgehoben  worden.

Im  Gebiet  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg.
In  Hamburg  ist  auf  Kuhwärder  eine  dem  Hauptzollamt  Jonas  unterstellte  neue  Zollstelle  errichtet
worden,  welche  die  Bezeichnung  führt  „Zollassistentur  Kuhwärder“.

In  Elsaß-Lothringen.
Das  Salzsteueramt  II.  zu  Moyenvic  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Saarburg  ist  aufgehoben
worden.

 

4.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat  Datum des Ausweisungs

7  der  Grund der  Ausweisung  Ausweisungs
Z  der  Ausgewiesenen.  Bestrafung  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §  39  des  Strafgesetzbuchs:

Wilhelm  Deisenser, Schuhmachergeselle geboren  am  19.  November  1865  zu  Inns-  Verbrechen  des   vollendeten versuchten schweren Diebstahls im Rückfalle (6Jahre Zuchthaus laut Erkenntniß vom. 10.Apri und 21.Jul 1891),i
l
und  königlich bayerisches  Bezirksamt Donauwörth  April  d.  J.
    Tirol,  österreichischer  Staats    und  versuchten    

angehöriger,  schweren  Diebstahls

im  Rückfalle  (6  Jahre

  laut  Er.

kenntniß  vom  10.

April  und  21.  Juli

1891),
        <pb n="122" />
        108

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der  Ausgewiesenen. Behörde,  welche  dle Ausweisung beschlossen hat  Datum des Ausweisungs-22
  —  Grund der Bestrafung  des
ẽ  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-3
  der  Ausgewiesenen.      
z    beschlossen  beschlusses.
1.  2.  1  3.  I  4.  5.  6.
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2  Paul  Brundbäck,  geboren  am  23.  März  1859  zu  Gefle,  Betteln,  Großherzoglich  mecklen-7.  April  d.  J.
(Brunbäck),  Bier  Schweden,  schwedischer  Staatsange-  burgisches  Ministerium
brauer,  höriger,  des  Innern  zu  Schwerin,
3.  Johann  Fischer,  geboren  am  17.  Februar  1874  zu  Ober--dDesgleichen,  Stadtmagistrat  Bayreuth,22.  März  d.  J.
Messerschmied,  einsiedel,  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,  Bayern,
österreichlscher  Staatsangehöriger,
4.  Clemens  Matthias,  geboren  am  23.  November  1869  zu  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-.  März  d.  J.
Schuhmacher,  Rekors,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,  hauptmannschaft  Leipzig
ortsangehörig  ebendaselbst,
5  Christian  Retten=  geboren  am  1.  Februar  1871  zu  Ab-  Betteln,  Widerstand  Königlich  bayerische    April  d.  J.
bacher,  Metzger,  tenau,  Bezirk  Salzburg,  Oesterreich,  und  Beleldigung,  Polizei-Direktion  München,
österreichischer  Staatsangehöriger,
6.  Johann  Ludwig  geboren  am  30.  Juni  1855  zu  Vorbruck,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsident  April  d.  J.
Wegscheider,  Unter-Elsaß,  französischer  Staatsange-  sident  zu  Straßburg  i.  E.,
Tagner,  höriger,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="123" />
        —  109  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

 

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

1  .
S
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  30.  April  1897.  S17.
iI(H  ZB  [  B  MVYWm„(ÄWT  □BMDT[  —  rnahme  v  Civilstands-Akten;  —  Todesfall;  —
Inhalt:  1.  Allgemeine  Berwaltungs-Sachen:  Bekannt-  Exrquatur-Ertheilung  sands-alten;  —  2  #  eoll  110
machung,  betreffend  die  den  mittleren  und  unteren  Be-  3.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Bestimmungen  über  den  zollfreien Einlaß der von dem-internationalen landwirthschaftlich Maschinenmarkt inamten
  der  Verwaltung  des  Kaiser  Wilhelm-Kanals  bei  freien  Einlaß  der  von  dem  internationalen  landwirthder

  Beschäfligung  im  Loots-,  Fahr-,  Bagger=  und

chaftlichen  Maschinenmarkt  in  Wien  zurückgelangenden
Streckenaufsichtsdienst  zu  gewährenden  Vergütungen  schaftlich    zurückgelangenden

deutschen  Güter;  —  Rangerhöhung  eines  Stations-Seite

  109  1  kontroleurs  .......  L.....  111
2.  Konfulat.  .—  --  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiet
Konsulat-Wesen:  Ernennungen=  —  Ermächtigung  zrr  Reichsgebiet  112

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  den  mittleren  und  unteren  Beamten  der  Verwaltung  des  Kaiser  Wilhelm-Kanals
bei  der  Beschäftigung  im  Loots-,  Fahr-,  Bagger=  und  Streckenaufsichtsdienst  zu  gewährenden
Vergütungen.

 

Auf  Grund  des  §.  5  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder  und  Fuhrkosten  von
Beamten  der  Verwaltung  des  Kaiser  Wilhelm-Kanals  vom  24.  Februar  1897,  (Reichs-Gesetzbl.  S.  19)
bestimme  ich  das  Folgende:

8.  1
Die  Lootsen  sowie  die  Besatzung  der  Schleppdampfer,  Dampfbagger,  Dampfprähme  und  sonstiger
Dienstfahrzeuge  erhalten  für  die  Beschäftigung  im  Loots-,  Fahr=  und  Baggerdienst  keine  Tagegelder  und
Fuhrkosten  nach  Maßgabe  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  Juni  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  249).
An  Stelle  derselben  werden  ihnen  bei  einer  ununterbrochen  mindestens  8  Stunden  andauernden  dienstlichen
Beschäftigung  außerhalb  ihres  dienstlichen  Wohnorts  Tage=  und  Nachtgelder  nach  den  in  den  folgenden
Paragraphen  aufgeführten  Sätzen  gewährt.

S.  2.
An  Tagegeldern  erhalten,  sofern  sie  einer  Schiffsmess  nicht  angehören:
1.  Baggermeister  für  den  Tag  .  1M.
2.  Lootsen,  Schiffsführer,  Stuerleue  Wiaschinisten  und  Waschinisen-  asjstenten  für
Tag  ...  ..  0-75

21
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        —  110  —

Ist  der  Lootse  genöthigt,  die  Reise  zwischen  den  Stationen  mit  der  Eisenbahn  oder  als  Passagier
auf  einem  Dampfer  zurückzulegen,  so  erhält  er  neben  dem  verauslagten  Fahrgelde  für  den  Reisetag  ein
erhöhtes  Tagegeld  von  1,50  AMA.  Bei  Benutzung  eines  Dienstfahrzeuges  der  Kanalverwaltung  gebührt  ihm
in  solchem  Falle  neben  dem  Tagegeld  von  O,75  X  freie  Messeverpflegung  auf  dem  Dienstfahrzeuge.

Das  Kanalamt  ist  ermächtigt,  den  vorbezeichneten  Beamten,  auch  wenn  sie  in  geringerer  Entfernung
  als  2  Kilometer  vom  Wohnort  beschäftigt  sind,  nach  Maßgabe  der  örtlichen  und  sonst  in  Betracht
kommenden  Verhältnisse  eine  Entschädigung  bis  zur  Höhe  der  Beträge  unter  1  und  2  zu  gewähren.

Das  Tagegeld  wird  auch  dann  gezahlt,  wenn  die  im  8.  1  bezeichnete  Beschäftigung  sich  auf  zwei
Kalendertage  derart  vertheilt,  daß  auf  jeden  Tag  weniger  als  8  Stunden  entfallen.

Mehr  als  ein  Tagegeld  für  jeden  Tag  im  Monat  darf  nicht  gezahlt  werden.

Die  einer  Schiffsmesse  angehörigen  Personen  erhalten  für  die  Dauer  dieser  Zugehörigkeit  an
Stelle  der  Tagegelder  ein  an  die  Messe  des  Schiffs  abzuführendes  Messegeld  von  monatlich  20  M.
Bei  Berechnung  des  Messegeldes  nach  Tagen  wird  der  Monat  zu  30  Tagen  gerechnet.

8.  3.
Die  vorbezeichneten  Beamten  erhalten,  wenn  ihnen  ein  Schlafraum  zur  Uebernachtung  auf  dem
Schiff,  Dienstfahrzeug  oder  in  einem  Uebernachtungslokal  nicht  zur  Verfügung  gestellt  wird,  für  jede
Uebernachtung  außerhalb  ihres  dienstlichen  Wohnorts  ein  Nachtgeld  von  1,50  M.

S.  4.

Wenn  Beamte  anderer  Dienststellung  zu  dem  im  §.  1  bezeichneten  Dienst  herangezogen  werden,
so  erhalten  sie  die  ihrer  Beschäftigung  entsprechenden  Tage=  und  Nachtgelder  nach  den  vorstehenden
Bestimmungen.

.5.

Für  die  im  Streckenaussichtsdienst  beschäftigten  Beamten  gelten  folgende  Bestimmungen:

1.  Oberlootsen  erhalten  an  Stelle  der  verordnungsmäßigen  Tagegelder  und  Fuhrkosten
neben  dem  etwa  verauslagten  Fahrgelde  ein  Tagegeld    3M
und  für  jede  Uebernachtung  außerhalb  des  Wohnorts  1,50  M.

2.  Kanalmeister  haben  innerhalb  ihrer  Strecke  auf  Fuhrkosten  niemals  und  auf  Tagegelder
nur  dann  Anspruch,  wenn  sie  mit  Zustimmung  ihres  Vorgesetzten  eine  in  der  Zeit  von
6  Uhr  Abends  bis  6  Uhr  Morgens  mindestens  4  Stunden  beanspruchende  Nachtrevision
vorgenommen  haben,  und  zwar  für  jede  Nacht,  welche  sie  außerhalb  ihres  Wohnorts
haben  zubringen  müssen.  

Das  für  diese  Nachtrevisionen  zu  zahlende  Tagegeld  beträgt  für  Kanalmeister

I.  und  II.  Klasse  1960  —7

hl  Für  mehr  als  5  Nachtrevisionen  in  einem  Monat  werden  Tagegelder  nicht
gezahlt.

3.  Streckenmaschinisten  erhalten  die  verordnungsmäßigen  Tagegelder  zum  Satze  von
3  M.  und  wenn  ein  Dienstfahrzeug  nicht  benutzt  werden  kann,  an  Stelle  der  Fuhrkosten
eine  Enischädigung  von  1  M.  für  den  Tag.

4.  Leitungsaufseher  erhalten  bei  Reisen  innerhalb  ihres  Bezirks  an  Stelle  der  verordnungsmäßigen
  Tagegelder  und  Fuhrkosten  ein  Zehrgeld  von  2,50  J  für  den  Tag.

Berlin,  den  23.  April  1897.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

2.  Kon  sulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Johannes  Kock  an  Stelle  des
auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  früheren  Konsuls  Stresow-Pfingsthorn  zum  Konsul  in  San  José  de
Cücuta  (Columbien)  zu  ernennen  geruht.
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        —  111  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reiches  den  früheren  ersten  Dragoman  bei  dem  General-Konsulat
  in  Konstantinopel  Schmidt  zum  Vize-Konsul  in  Jaffa  (Türkei)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Johannmisburg  (Südafrikanische  Republik),  Vize-Konsul
Nels  ist  auf  Grund  des  F.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und
für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Schneider  in  San  Remo  ist  gestorben.

 

Dem  zum  Konsul  der  größeren  Republik  von  Central-Amerika  (Republica  Mayor  de  Centro  America)
in  Bremen  ernannten  Herrn  Franz  Ludwig  Mich  aölis  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  d.  M.  Folgendes  beschlossen:

1.  Deutsche  Güter,  welche  aus  dem  deutschen  Zollgebiete  zu  dem  in  der  Zeit  vom  4.  bis  9.  Mai  d.  J.
statifindenden  internationalen  landwirthschaftlichen  Maschinenmarkt  in  Wien  gesendet  worden
sind  und  von  demselben  mit  dem  Anspruch  auf  zollfreien  Einlaß  zurückgebracht  werden,  sind
vor  dem  Abgang  in  Wien  von  dem  zuständigen  Versender  dem  Kaiserlichen  General-Konsul
daselbst  unter  Uebergabe  von  Verzeichnissen  über  den  Inhalt  der  zu  versendenden  Kolli  anzumelden.


2.  Der  Kaiserliche  General-Konsul  ertheilt  nach  erfolgter  Prüfung  den  Rücksendungsnachweis  nach
Maßgabe  eines  Formulars,  welches  die  Bezeichnung  des  Empfängers,  an  den  die  Sendung
zurückgeht,  Zeichen  und  Nummer,  Anzahl,  Art  der  Verpackung,  Gewicht  und  Inhalt  der  Kolli
zu  enthalten  hat.  Die  Gewichtsangabe  kann  unterbleiben,  wenn  sich  das  Gewicht  der  Kolli
wegen  unzureichender  Tragfähigkeit  der  auf  dem  Maschinenmarkte  vorhandenen  Waagen  nicht
feststellen  läßt.  In  diesem  Falle  ist  von  dem  General-Konsul  eine  bezügliche  Bescheinigung  in
dem  Formular  abzugeben.

3.  Von  Anlage  eines  Zollverschlusses  wird  abgesehen,  dagegen  die  Zollfreiheit  der  Güter  davon
abhängig  gemacht,  daß  die  Kolli  mit  von  dem  Kaiserlichen  General-Konsul  zu  liefernden  Zetteln
versehen  werden,  auf  welchen  der  Name  des  Empfängers  des  zurückgehenden  Ausstellungsguts,
der  Bestimmungsort  und  die  Ordnungsnummer  angegeben  ist.  Das  Anbringen  von  solchen
Zetteln  an  die  einzelnen  Kolli  kann  jedoch  unterbleiben,  wenn  letztere  in  den  Ausstellungsräumen
  in  Eisenbahnwagen  verladen  und  diese  österreichischerseits  mit  Plomben  zollamtlich  verschlossen
  werden.  In  solchen  Fällen  sind  zum  Ausweis  für  die  Einfuhr  nach  dem  deutschen
Zollgebiete  die  Schiebethüren  der  Eisenbahnwagen  mit  je  einem  der  fraglichen  Zettel  zu  versehen.

4.  Sendungen  dieser  Art  können  auf  Grund  des  Rücksendungsnachweises  an  der  Grenze  zollfrei
in  den  freien  Verkehr  gesetzt  werden;  wird  die  Abfertigung  bei  dem  Amte  des  Bestimmungsorts
  beantragt,  oder  ergeben  sich  bei  der  Abfertigung  an  der  Grenze  Anstände,  so  sind  die
Güter  unter  Zollkontrole  mit  dem  Rücksendungsnachweise  dem  zuständigen  Amte  zu  überweisen,
welchem  die  Schlußabfertigung  obliegt.

5.  Soweit  der  nach  Ziffer  2  ertheilte  Rücksendungsnachweis  Menge  und  Gattung  der  Güter
nicht  so  genau  bezeichnet,  daß  hiernach  die  Einreihung  der  Waaren  unter  eine  statistische
Nummer  erfolgen  kann,  auch  der  Grenzeingangsdeklarant  nicht  zur  sofortigen  Ergänzung  der
erforderlichen  Daten  im  Stande  ist,  kann  die  Ablassung  der  Güter  in  den  freien  Verkehr
dennoch  gemäß  Ziffer  4  erfolgen.  Die  Ergänzung  der  statistischen  Angaben  erfolgt  nach  den
Vorschriften  im  §.  1  Absatz  6  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetze,  betreffend  die
Statistik  des  Waarenverkehrs.

Berlin,  den  29.  April  1897.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

 

217
        <pb n="126" />
        - 112 -—



Dem  Stations-Kontroleur  Giese  in  Berlin  ist  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Sachsen  der  Titel
und  Rang  eines  Zollraths  verliehen  worden.

 

4.  Polizei  =  Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat.  Datum des
—  —  —  Grund der Bestrafung.  des
2    S  Ausweisung  Auswelsungsbeschluffes
-p-  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes
E
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Mathias  Josef  Plum  ·  sgeboren  am  21.  September  1862  zu  Diebstahl  und  räu-  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident .zu Aachen,  17.  April  d.  J.
hans,  Tagelöhner,,  Membach,  Belgien,  belgischer  Staats  berischer  Diebstahl  Herungs-Präfkdent  zu
angehöriger,  (8  Jahre  Zuchthaus,  Aachen,

Franz  Brachtel,
Arbeiter,

Alfred  Braun,
Schreinergeselle,

Anton  Cerny,
Bürstenbinder,

August  Großz,
Schmied,

Anton  Kutscher,
Schmiedegeselle,

.Josef  Nachtmann,
Steinmetz,

Karl  Reckziegel,
Tuchmachergssell,

Ludwig  Rocty,  Erdarbeiter,


Katharina  Schiffmann,
  geborene
Gründl,  Bäckersfrau,


Ferdinand  Sittler,
Tagner,

Josef  Swidergal
(Swidergat),
Arbeiter,

10.

11.

 

12.

 

laut  Erkenntniß  vom
1.  April  1889),

 

 

 

l

b)  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  31.  Dezember  1852  zu
Zanike,  Bezirk  Hohenstadt,  Oesterreich,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  2.  Februar  1875  zu  Roziczet,
Rußland,

31  Jahre  alt,  geboren  zu  Pilgram,
Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  10.  Jannar  1871  zu  Golowanewsk,
  Gouvernement  Podolien,
Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  24.  August  1844  zu  Mariafels,
  Bezirk  Tepl,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  11.  Dezember  1867  zu  Großrofseln,
  Kreis  Saarbrücken,  Preußen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  4.  Oktober  1866  zu  Reichenberg,
  Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


 

Betteln,
desgleichen,

Diebstahl,  Betrugs.
versuch,  Landstreichen,
  Betteln  und
falsche  Namensangabe,


Landstreichen,

Betteln,
Landstreichen,

Betteln,

geboren  am  28.  Juni  1868  zu  Tullay,  Landstreichen,

Departement  Doubs,  Frankreich,  französischer

  Staatsangehöriger,

geboren  am  6.  Oktober  1865  zu  Passau,  gewerbsmäßige  Un-Bayern,

  ortsangehörig  zu  Wernstein,
Bezirk  Schärding,  Oesterreich,

geboren  am  21.  Oktober  1837  zu  Fegersheim,
  Kreis  Erstein,  Nieder=  Elsaß,
französtscher  Staatsangehöriger,
geboren  am  24.  August  1868  zu  Bachowice,
  Bezirk  Wadowice,  Galizien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

 

zucht,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Betteln
und  Gebrauch  falschen
  Namens,

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breßlau,

Königlich  preußischer  Regierungs
  -  Präsident  zu
Düsseldorf,

Königlich  bayerisches  Be.
zirksamt  Roding,

15.  April  d.  J.

21.  April  d.  J.

18.  März  d.  J.

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

17.  April  d.  J.

Stadtmagistrat  Neuburg
  a.  Donau,  Bayern,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Aurich,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

Königlich  bayerische  Polizei.
  Direktion  München,

1.  Aprilk  d.  J.
5.  April  d.  J.
31.  März  d.  J.
15.  April  d.  J.

8.  April  d.  J.

 

Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  20.  April  d.  J.

sident  zu  Straßburg  i.  E.,

Königlich  preußischer  Re.gierungsPräsident zu Oppeln,  18.  März  d.  J.
gierungs.  Präsident  zu
Oppeln,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="127" />
        —  113  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

    52

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  Mai  1897.  No  18.
Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung  
Seite  113  3.  Polizeil-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Bank  Wesen  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  1  Reichsgebiet  .............  116
April 1897.............

 

l.Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Adolph  H.  Eiffe  zum  Konsul
in  San  Miguel  (Azoren)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Mozambique,  August  Duncker,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus
dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

22
        <pb n="128" />
        - 114 -4



2.  Bank—-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
8  Sonstige  Ver-  Verbindlichkeiten
Bezeichnung der Banken.  #  n  #  ———  —  bindlichkeiten
"B  9  Grund·  Reserve·  ¶  Noten  ·  gegen 31.März 1897                        
S  der  31.  März  decte  31.  Mãtz  31.  Maärz/  mit  31.  März  31.  März  der  31.  März
2  Aapital.  Sonds.  umlauf.  Ver-  -  Passiva.  weiterge-2
  Banken.  1897  —————.———.———  1697.sstoa  1897.  er
7  keiten.  ungs-  dischen
frist.  Wechseln.
1.  2.  7  4.  5  6.  J.  8.  9.  10.  11.  22.  13.  1411  514  166
1 Reichsbank  120  Ooo  30  Oooll  111  564.—  89  2  189  897-  115608  437  132  4  26  o831  —  —  EIIEIIIEIIIIE
2.  Frankfurter  Bank  4800|  15  500.  31009912—+  2344  4981594  11135—  510  66—  183  54622  8111  267
3.  Bayerische  Notenbank  750020311  65586.  709  32192|—.  189993334  66—  —  2  574  331870241—  53440
4.Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  Ooo  4838  53  006—  7127  16532—  1151  15913  837816797  1750  45A  16|121068  13782J
5.  Württemberglsche  Notenbank  8201  28  89514  1639966—  694  2936  X  1078  1010  1.AS00|50  37161S-  1300  T
6.]  Badlsche  Bank.  goooo  1693  14650—  16  9581—  74223  +  158  —  —  368.—  49642994|  1  1  214
.Bank  für  Süddeutschland  %2  —  —  42—  47/82619.X  338  1659
s.  Braunschweigische  Bank.419500  742204—  358  152/.—  bes  3467  4  427  1763□-  470  121—  120  188074  40  2#
1  ,  ,
Zusammen  2196721  46  801  as-  9  534  55117  *r  178  270  "O  21  *r  29851X  1730  1884%  3220  S7  5  6  8S
[1
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  AM  =  9  249  500  .K,

Zu  Spalte  9  Nr.  2:
7.:

9

500

1000

Darunter  129  500    noch

90  97716  4

23  850  000  .K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
349  182  500  .K  (

nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

1  und  2).

Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="129" />
        Wesen.

bauken  Ende  April  1897

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende

auf  Tausend  Mark.)

März  1897.

115

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa

.
Metall-Bestand.  Gegen  Reichskassen  egen  Notenegen  Gegen  Gegen  Gegen  Soustige  GegeneSumme  Gegen
Bekand  31.  März  kassen  März  anderer  31.  März  Wechsel.  81.  Mãrz  Lombard.  31.  März  Effelten.  81.  März  31.  März  der  81.  März  *
Bestand.  1897.  scheine  1897.  1897.  1897.  Artiva.  1897.  Aktiva.  1897.
*
r—
18  19.  20.  1.  2.  2.  24.  B.  26.  .  2.  .  30.  .  2.  .34
888  863+22  898  nnst  285  14690  XT  27911820  3—  54074  -  38  704  53754.  8900  5  218K.  8212  637—  65  830.
5406t  119  *  +  37  1290—  680  31665.  294  81311.  87  6904—  65  8154%  20  55532  288|2.
29  906—  172  46.—  3  3844  435  49421—  383  27644  385  59—  2  1386—  80  87024  534s3.
23797/+  1098  535  132  122322—  7206  72522—  7132  4033—  785  1136  46  6  813  139  121068  137284
11  8611.  387  261  27  2307#  443  210644  1266  135  8—  1  874.u185  371614.  13005.
4955  41  23—  5  94  19  209454  45  1053—  97  47—  6  2820|  916  299344  1107  6.
5074  312  1  189  +—  1569  18  88J  325  2044  3606  8  779—  2  26311  4  4003261938
56066—  87  5.—  8  1091  —  105  6551  4  1500  16586  500  491—  3  94511#  1595  18  831  4128.

965  015424940  2455  +  471183192—  3324  311i4n6  —  59969  133950  —  38715517799  861  79311|  15720918066  —  75579

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

32=
        <pb n="130" />
        - 116 -3.

  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat.  Datum des Auswelsungs
—  —  —  —  Grund der Bestrafung.  des
3  der    Ausweisung  Auswelsungs
J  der  Ausgewiesenen.    Bestrafung.  beschlossen  hat.  
        beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  ..  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Samuel  Dirnfeld,  geboren  am  6.  August  1835  zu  Neutra, wiederholter,  theils  Köriglich  preußischer  Re-9.  Januar
Fischhändler,  Ungarn,  ungarischer  Staatsangehöriger,  vollendeter,  theils  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
versuchter  Diebstahl  Posen,
und  Beleidigung
5  Jahre  2  Monate
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  23.  Februar
  1892  und
22.  Mai  1894),
2.  Axel  August  Olßon,  geboren  am  13.  August  1851  zu  Lund,  Kuppelei  (1  Jahr  Königlich  preußischer  Re.  23.  April  d.  J.
igarrenhändler,  Schweden,  3  Monate  Gefängniß,  gierungs-Prösident  zu
laut  Erkenntniß  vom  Lüneburg,
2.  September  1895),
b)  Auf  Grund  des  S5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.]Wenzel  Durdil,  geboren  am  2.  Februar  1847  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  29.  März  d.  J.
Handarbeiter,  Hracholusk,  Bezirk  Raudnitz,  Böhmen,  hauptmannschaft
ortsangehörig  zu  Raudnitz,  Bautzen,
4.  Elise  Eichenberger,  geboren  am  23.  Januar  1861  zu  Menziken,  zewerbsmäßige  Un-  Polizei.  Behörde  zu  Ham-24.  April  d.  J.
geborene  Weber,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  söweizctisce  zucht,  burg,
Tabackarbeiterin,  Staatsangehörige,  6
5.]Franz  Fink,  Zeboren  am  12.  November  1877  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Poli--  20.  März  d.  J.
Schneider,  Kralowitz,  Böhmen,  ortsangehörig  zei-Präsident  zu  Berlin,
.  ebendaselbst,
6.  Johann  Hubert  jeboren  am  17.  Februar  1861  zu  Echt,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  21.  März  d.  J.
van  Kempen,  Nlederlande,  niederländischer  Staats.  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
Tagelöhner,  angehöriger,  Düsseldorf,
7.  CThomas  Kokum,  zjeboren  am  18.  Dezember  1846  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Bezirksamt.30.  März  d.  J.
Tagelöhner,  Wien,  ortsangehörig  zu  Brhaver  zirköamt  Passau,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,
8.  Peter  Korneles  geboren  am  29.  April  1868  zu  Scherp-  betaleichen.  Königlich  preußischer  Re-24.  April  d.  J.
Steenvoorst,  neuvel,  Belgien,  gierungs-Präsident  zu
Handelsmann,  Lüneburg,
9.  Wilhelm  Anton  Oor,  geboren  am  3.  November  1864  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  30.  März  d.  J.
Zimmermann,  Annheim,  Niederlande,  ortsangehörig  gierungs  =  Präsident  zu
ebendaselbst,  Münster,
10.  Franz  Pelinka,  geboren  am  29.  Dezember  1877  zu  Landstreichen  und  Koöniglich  bayerisches  Be--8.  Februar
Tagelöhner,  Nickl,  Bezirk  Leitomischl,  Böhmen,  Führung  gefälschter  zirksamt  Weilheim,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Michelsdorf,  Bezirk  Arbeitsbücher,
Landskron,  ebendaselbst,
11.—  Anton  Peschka,  geboren  am  6.  Januar  1864  zu  Hege:  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis  7.  April  d.  J.

 

 

 

 

Arbeiter,  wald,  Gemeinde  Rückersdorf,  Bezirk
Friedland,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
1  Neustädtl,  ebendaselbst,

 

 

 

 

hauptmannschaft
Bautzen,  1
        <pb n="131" />
        117

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand der Ausgewiesenen   Alter  und  Heimath   der Ausgewiesenen Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat  Datum des Ausweisungs  beschlusses
2  –  Grund  Ausweisung  der Bestrafung
  der  Bestrafung      
      
    
4  2.  l  a.  4.  5.  6.
12.  August  de  Rose,  geboren  am  6.  Mai  1845  zu  Capryke,  Nichtbeschaffung  eines Königlich  preußischer  Re-  25.  April  d.  J.
sitere  Grenzauf=  Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger  Unterkommens,  gierungs-  - Präsident  zu
eher,  öln,
13.  Eduard  Sachse,  28  Jahre  alt,  geboren  zu  Neustadl,  Betteln,  Großberfoglich  badischer Landeskommissär zu Mannheim,  28.  April  d.  J.
Metzger,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  ortsangehörig  Landeskommissär  zu
Böh  Groß-Jober,  Bezirk  Leitmeritz,  Mannheim,
men,
14.  Johann  Vacin,  geboren  am  6.  Februar  1875  zu  Neu=  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Bezirksamt Passau,=  30.  März  d.  J.
Glasmacher,  hütten,  Bezirk  Rakonitz,  Böhmen,  Fälschung  von  Legitl  zirksamt  Passau,
österreichischer  Staatsangehöriger,  mationspapieren,

 

 

 

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Lüneburg  vom  25.  Februar  1892  verfügte Ausweisung des Heizers Georg Dworzak aus dem Reichsgebiet ist zurückgenommen worden.-Ausweisung
  des  Heizers
genommen  worden.

Georg  Dworzak  (

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

aschek)  aus  dem  Reichsgebiet  (Central.Blatt  für  1892  S.  137  B.  7)  ist  zurück-
        <pb n="132" />
        <pb n="133" />
        —  119  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  14.  Mai  1897.  No  19.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Anwendung

 

 

 

 

 

 

 

3.  Finanz-Wesen:  Ernennung  eines  Kontroleurs  des Reichskriegsschades........120

der  Bezeichnung  „Doppelzentner“  für  100  kg  im  amtlichen Verkehr      120

  Verkehr  Seite  119  Reichskriegsschades  »
2.  Konsulat.  Wesen:  Ernennungen;  —  Todesfall; Exequatur-Ertheilung  —  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiet...............120

Exequatur-Ertheilung    Reichsgebiet  120

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  April  d.  J.  beschlossen:

Die  Bundesregierungen  werden  ersucht  anzuordnen,  daß  im  amtlichen  Verkehre  sowie  bei
dem  Unterricht  in  den  öffentlichen  Lehranstalten  als  Bezeichnung  für  100  kg  das  Wort
„Doppelzentner“  mit  der  Abkürzung  „dz“  in  Anwendung  gebracht  wird.

Berlin,  den  6.  Mai  1897.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

2.  Kon  sulat  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Antonio  Alibrandi  zum
Konsul  in  Civita  Vecchia  (Italien)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Direktor  der  Aktiengesellschaft  Nyköpings
Storhusqvarn,  Ernst  Erikson,  zum  Vize-Konsul  in  Nyköping  (Schweden)  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Pitl  in  Quebec  (Canada)  ist  gestorben.

 

23
        <pb n="134" />
        - 120 -Dem

  zum  Vize-Konsul  der  Republik  Guatemala  in  Berlin  ernannten  Kaufmann  Georg  Wilhelm  Abel
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

—

3.  Finanz-Wesen.

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung  wegen  Abänderung  des  §.  2  der  Verordnung  vom  22.  Januar  1874,
betreffend  die  Verwaltung  des  Reichskriegsschatzes,  vom  31.  März  1897  (Reichs-Gesetzbl.  S.  169),  sind
die  Geschäfte  des  Kontroleurs  bei  der  Rendantur  des  Reichskriegsschatzes,  nachdem  der  bisherige  Kontroleur
in  den  Ruhestand  getreten  ist,  dem  Rechnungsrath  im  Reichsschatzamt  Keul  übertragen  worden.

 

4.  Polizei-Wesen.

  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand



  Laufende  Nr.

 

der  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.

—-4

 

 

1  3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungs.
beschlusses.

6.

 

1.  Otto  Bornemann,
Arbeiter,

Josef  Finger,
Arbeiter,

Friedrich  Jedlicka,
Bäßckergeselle,

4.  Manasse  Keßler,
Klellner,

5.  l  Josef  Lang,
Handarbeiter,

6.  Emil  Oster,
Dienstknecht,

—
7.  Philipp  Pinz,
Muüller,

2.

8.  Ferdinand  Vorbur
ger,  Kommis,

l

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  6.  März  1852  zu  Außer—
fiehl,  Kanton  Zürich,  Schweiz,

geboren  am  10.  Juli  1848  zu  Kron.
stadt,  Bezirk  S  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  9.  April  1858  zu  Böhmisch-Leipa,
  österreichischer  Staatsangehörtger,

geboren  am  27.  September  1876  zu
Kischenew,  Gouvernement  Beßarabien,
Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  14.  April  1865  zu  Graz,
Steiermark,  ortsangehörig  zu  Dobrovice,
  Böhmen,

geboren  am  8.  März  1864  zu  Plaine,
Kreis  Molsheim,  Nieder-Elsaß,  französischer
  Staatsangehöriger,

geboren  im  Jahre  1822  zu  Beraun,
Bezirk  Horowitz,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

 

geboren  am  18.  November  1873  zu  St.

Margrethen,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,
#  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

Betteln,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Betteln,

Diebstahl,  Betrug  und

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Betteln
und  falsche  Namens.
angabe,

Königlich  preußischer  Re-Uerungs
  „Präsident  zu
Snabrück,

Königlich  preußischer  Regierungs

  Präsident  zu
reslau,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Frankfurt  a.  O.,

Königlich  preußischer  Reierungs

  =  Präsident  zu
osen,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Dresden,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg  1.E.,

Königlich  bayerisches  Be
zirksamt  Freising,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

 

30.  April  d.  J.
1.  Mai  d.  J.
1.  April  d.  J.
4.  Mai  d.  J.
10.  April  d.  J.
6.  Mal  d.  J.
26.  April  d.  J.

20.  April  d.  J.

Die  durch  Beschluß  der  Königlich  bayerischen  Polizei--Direktion  München  vom  24.  März  1893  verfügte  Ausweisung
des  Fabrikarbeiters  Johann  Stadlauer  aus  dem  Reichsgebiete  (Central-Blatt  für  1893  S.  118  Ziffer  9)  ist  zurückgenommen

worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="135" />
        —  121  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

 

Reichsamt  des  Innern.

—  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

            

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  21.  Mai  1897.    No  20.
Inhalt:  1.  Konsulat.  Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung;  5  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  ersten  Nachtrags zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs-und Handelsmarine für 1897............124
.
—  Todesfälle;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  121  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-2.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  und  Handelsmarine  für  1897.  .  124
vom  1.  April  1897  bis  Ende  April  1897  122  5.  Haudels.  und  Gewerbe-Wesen:  Neues  Verzeichniß  der
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestimmungen  über  der  zollfreien Einlaß-dervon der  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  den
freien  Einlaß  der  von  der  im  Jahre  1897  in  Brüssel  Anforderungen  der  Reblaus-Konvention  etprechend
stattfindenden  Weltausstellung  zurückgelangenden  deut-  erklärten  Gartenbau-  2c.  Anlagen  .  125
schen  Güũter;  —  Ergänzung  des  Privatlager-  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Regulativs;  —  Aenderung  von  Tarasätzen  123  Reichsgebietstttee  1443

 

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Johann  Schild  zum  Konsul
in  Padang  (Sumatra)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Catanzaro  (talien),  Baron  Carl  Sanseverino  ist  die
erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Petrus  Fahlén  in  Luleä  (Schweden)  )  ist  gestorben.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  C.  L.  Sahl  in  Sydney  ist  gestorben.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Laureano  Pereira  da  Silva  in  Fayal  (Azoren)  ist  gestorben.

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Stettin,  an  Stelle  des  Herrn  Frederick
W.  Kickbusch  ernannten  bisherigen  dortigen  Vize=  und  Deputy-Konsul,  Frederick  W.  Kickbusch  jun.,  ist
Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

24
        <pb n="136" />
        .n—

122

Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche
für  die  Zeit  vom  1.  April  1897  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1897.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahme beträgt vom Beginne des Etatsjahres bis  zum Schlusse des obengenannten Monats  «
beträgt  Einnahme  Differenz zwischen den Spalten 4 und 5
Bezeichnung der Einnahmen.  vom Beginne  7o  Ausfuhr.  in  demselben Zeitraume de Vorjahress  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Vergütungen  Bleiben  Zeiträume  Spalten  
      .  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  Monats       - weniger
M.  M.  M.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  .  38  061  052  1  091  871  36  969  181  38  132  828  —  1  163  647
Tabacksteuer  .  668  095  1  881  666  214  563  498  +  102  716
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  8  708  379  3787115  4921264  5  425  270  —  504  011
Salzsteuer  3  159  312  —  3159  3122930  498  +  228381N4
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  1  166  126  497209  668  917  740  6e2s8—  71711
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu—
schlag  zu  derselben  ..  9798870  34891  9  763  979  92510  631  253348
Brennsteuer  377  290  76  721  300  569  337  149  —  36  580
Brausteuer  .  2  776  459  720  2775  739  2643411  +  132  328
Uebergangsabgabe  von  Bier  294;624  —  294624  272  639  4  21985
Summe  65  010  207  5  490  408  59.519  799  60  556  557  —  1  036  758
Sterpelseuer  für
a)  Werthpapiere  826  820  —  826  820  1  630  744  —  603924
5  aul-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  952.30  2982  949248  1248  00604  —  298806
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  172  451  —  172  451  343  908  —  171  457
Staatslotterien.  530  000  —  530  000  761  996—  331986
Spielkartenstempel:.  —  —  104  761  10733922—  2591
Wechselstempelsteuer  —  —  819  415  760  828  —+  58  587
Post-  und  Telegraphen.  Verwaltung.  —  —  28  333  424  26  467  641  4  1865  783
Reichselsenbahn.  Verwaltung  —  —  5  736  000  5  814  000°)—  78.000

 

)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  65  031  M.  niedriger.
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  April  1897:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist.Einnahme  vom  kO  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginne  des  Etatsjahres  denssestunabme  des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlufse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmern.  obengenannten  Monats  —  weniger
A  A  4
1.  2.  3.  I  4.
Zolle  ..  .  34  296  729  35  217  369  —  920  640
Tabackstener  723  859  735  384  —  11525
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  6  099  262  8  129  330  —  2  030  068
Salsst  euer  3  856  889  3  904  202  —  47  813
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  1221  595  1  289  225  —  67  630
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Juschlas
zu  denfelben  10  075  412  9890  836  +  184  576
Brennsteuer  2443984  274  831  —  30  847
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  2  610  S26  2479  789  +  131  037
Summe  59  128.556  61  920  966  —  27792  410
Spielkartenstemppdbll  ..  144049  143  595  +  454
        <pb n="137" />
        —  123  —

3.  Zoll=  und  Steuer--Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  d.  M.  Folgendes  beschlossen:

1.  Deutsche  Güter,  welche  aus  dem  deutschen  Zollgebiete  zu  der  im  Jahre  1897  in  Brüssel  stattfindenden
  Weltausstellung  gesendet  worden  sind  und  von  derselben  mit  dem  Anspruch  auf
zollfreien  Einlaß  zurückgebracht  werden,  sind  vor  dem  Abgang  in  Brüssel  von  dem  zuständigen
Versender  dem  Kaiserlichen  Konsul  daselbst  unter  Uebergabe  von  Verzeichnissen  über  den
Inhalt  der  zu  versendenden  Kolli  anzumelden.

2.  Der  Kaiserliche  Konsul  ertheilt  nach  erfolgter  Prüfung  den  Rücksendungsnachweis  nach  Maßgabe
  eines  Formulars,  welches  die  Bezeichnung  des  Empfängers,  an  den  die  Sendung
zurückgeht,  Zeichen  und  Nummer,  Anzahl,  Art  der  Verpackung,  Gewicht  und  Inhalt  der  Kolli
zu  enthalten  hat.  Die  Gewichtsangabe  kann  unterbleiben,  wenn  sich  das  Gewicht  der  Kolli
wegen  unzureichender  Tragfähigkeit  der  auf  der  Ausstellung  vorhandenen  Waagen  nicht  feststellen
  läßt.  In  diesem  Falle  ist  von  dem  Konsul  eine  bezügliche  Bescheinigung  in  dem
Formular  abzugeben.

3.  Von  Anlage  eines  Zollverschlusses  wird  abgesehen,  dagegen  die  Zollfreiheit  der  Güter  davon
abhängig  gemacht,  daß  die  Kolli  mit  von  dem  Kaiserlichen  Konsul  zu  liefernden  Zetteln  versehen
  werden,  auf  welchen  der  Name  des  Empfängers  des  zurückgehenden  Ausstellungsguts,
der  Bestimmungsort  und  die  Ordnungsnummer  angegeben  ist.  Das  Anbringen  von  solchen
Zetteln  an  die  einzelnen  Kolli  kann  jedoch  unterbleiben,  wenn  letztere  in  den  Ausstellungsräumen
  in  Eisenbahnwagen  verladen  und  diese  belgischerseits  mit  Plomben  zollamtlich  verschlossen
  werden.  In  solchen  Fällen  sind  zum  Ausweise  für  die  Einfuhr  nach  dem  deutschen
Zollgebiete  die  Schiebethüren  der  Eisenbahnwagen  mit  je  einem  der  fraglichen  Zettel  zu  versehen.

4.  Sendungen  dieser  Art  können  auf  Grund  des  Rücksendungsnachweises  an  der  Grenze  zollfrei
in  den  freien  Verkehr  gesetzt  werden;  wird  die  Abfertigung  bei  dem  Amte  des  Bestimmungsorts
  beantragt,  oder  ergeben  sich  bei  der  Abfertigung  an  der  Grenze  Anstände,  so  sind  die
Güter  unter  Zollkontrole  mit  dem  Rücksendungsnachweise  dem  zuständigen  Amte  zu  überweisen,
welchem  die  Schlußabfertigung  obliegt.

5.  Soweit  der  nach  Ziffer  2  ertheilte  Rücksendungsnachweis  Menge  und  Gattung  der  Güter
nicht  so  genau  bezeichnet,  daß  hiernach  die  Einreihung  der  Waaren  unter  eine  statistische
Nummer  erfolgen  kann,  auch  der  Grenzeingangsdeklarant  nicht  zur  sofortigen  Ergänzung  der
erforderlichen  Daten  im  Stande  ist,  kann  die  Ablassung  der  Güter  in  den  freien  Verkehr  dennoch
  gemäß  Ziffer  4  erfolgen.  Die  Ergänzung  der  statistischen  Angaben  erfolgt  nach  den
Vorschriften  im  §.  1  Absatz  6  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetze,  betreffend  die
Statistik  des  Waarenverkehrs.

Berlin,  den  15.  Mai  1897.

 

 

Der  Reichskanzier.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  Mai  d.  J.  beschlossen,  daß  dem  §.  20  des  Privatlager-Regulativs
  (Central  -Blatt  1888  S.  233,  vergl.  auch  Central-Blatt  1895  S.  302)  folgender  Absatz  4
hinzugefügt  wird:
„Ist  das  zur  Abfertigung  abgemeldete  Petroleum  in  leere  hölzerne,  eiserne  2c.  Fässer
oder  andere  leere  Gefäße  übergefüllt,  welche  unter  Zollkontrole  aus  dem  Ausland  oder  aus
Zollniederlagen  auf  ein  derartiges  Lager  gebracht  worden  sind,  so  sind  die  gedachten  Umchließungen
  beim  Eingange  der  Sendung  in  den  freien  Verkehr  nach  ihrer  tarifmäßigen  Beschaffenheit
  besonders  zu  verzollen.  Bei  der  Weiterversendung  unter  Zollkontrole  ist  in  den  Begleitpapieren
  auf  die  Zollpflicht  der  Umschließungen  hinzuweisen  und  deren  Eigengewicht  anzugeben."“
Berlin,  den  19.  Mai  1897.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

24*
        <pb n="138" />
        124  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  Mai  d.  J.  beschlossen,  daß  vom  1.  Juli  d.  J.  ab
in  den  für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätzen  die  hierunter  ersichtlich  gemachten  Aenderungen

einzutreten  haben:

Tarasättze.

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  Nummer  Tarasätze.
·  Benennung der  Gegenstände. Art der Umschließung  Prozente  des  Bruttofende
  Nummer des Zoll-tarifs
der  der  gewichts.
Num-  Zoll-        
.  Gegenstände.    
    Bisher.  Künftig.
1  2  3.  Dn&amp;amp;2  4.  —  5.  6.
1  242  Architeltenleinwand  auf  Holz-Kisten  von  mehr  als  200  kg  18  15
rollen.  Bruttogewicht.
2.  -  Gebleichte  dichte  baumwollene Gewebe,-Kisten.  18  14
wollene  Gewebe,  auch  appretirt,
pretirt,  mit  Ausschluß  der
aufgeschnittenen  Sammete.
3.  6e  3  Venrnickelte  schmiedeeiserneKisten.  13  8
Schraubenschlüssel.
4.  10e  Ungefaßte  Brillengläser  aus  Fässer,  Kisten.  40  17
weißem  Glase.
5  25  W  Thee.  Gewöhnliche  Holzkisten,  nicht  23  24
mit  Stanniol  ausgelegt,  im
Bruttogewichte  von  20  kg
und  darunter.
6.  -  Desgleichen.  Desgleichen  im  Bruttogewichte  23  21
von  mehr  als  20  bis  einschließlich
  30  kg.
J.  -  Desgleichen.  Desgleichen  im  Bruttogewichte  23  19
von  mehr  als  30  kg.
8.  38e1  Thonplatten,  nichtder  Brutto-  Kisten  aus  weichem  Holze  im  22  14
und  2  verzollung  unterliegend.  Bruttogewichte  von  weniger
als  100  kg.
9.  -  Desgleichen.  Desgleichen  im  Bruttogewichte  22  12
von  100  kg  und  darüber.

 

 

 

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

 

 

 

Der  erste  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren

Unterscheidungs-Signalen  für  1897  ist  erschienen.
        <pb n="139" />
        5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

—  125  —

 

Bekanntmuchung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  §.7  Absatz  3  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1883  (Reichs-Gesetzblatt
Seite  149)  wird  das  in  der  Bekanntmachung  vom  24.  Juni  1896  (Central-Blatt  Seite  178)  enthaltene
Verzeichniß  von  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten,  welche  regelmäßigen  Untersuchungen
  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen  der  internationalen
Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärt  worden  sind,  durch  das  nachfolgende  Verzeichniß  ersetzt.

 

 

 

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

 

1·
S
*  Ort  der  Gartenbau-Anlage.
S
1.  Aachen,Preußen,  Rheinprovinz.
2.  77  «
3.  77  »
4.  Achbrücke,  Gemeinde  Reutin,
Bayern.
5.|  Aeschach,  Bezirksamt  Lindau,
Bayern.
6.  „
J.  »
8.  „
9.  „
10.  Alwind,  Gemeinde  Hoyern,
Bayern.
11.  Alsenz,  Bayern.
12.  Altenburg,  Sachsen-Altenburg.
14.  77  77.
15.  77  77
k⅜„  16.  r  /
17.  L  1
18.  77  77
19.  77  77
20.  77  #
21.  1  77
22.  „  „
23.  1  77
24.  77  77
25.  „  „
26.  5  »

 

Arnouts,  Gärtnerei.

Farber,  A.,  Gärtnerei.
Kohnemann,  L.,  Gärtnerei.
Haug,  Georg,  Handelsgärtnerei.

Brög,  Ludwig,  Handelsgärtnerei.

Buchner,  August,  Handelsgärtnerei.
Bühler,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.
Flachs,  Johann  Georg,  Handelsgärtnerei.
Sündermann,  Franz,  Gärtnerei.

Schmid,  Martin,  Handelsgärtnerei.

Lichtenberger,  Benjamin,  Handelsgärtnerei.

Bromme,  Max,  Handelsgärtnerei.

Dietrich,  Julius,  Gärtnerei  in  Konkurs,  Verwalter:
  Gärtner  Ludwig  Oskar  Mahn.

Düsterhöft,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.

Fasold,  Hermann,  C.  Franke's  Nachfolger,
Handelsgärtnerei.

Fischer,  Edwin  Emil,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Franz  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Franz  Julius,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Gottfried,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  #hamnes  Arno,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Richard  Karl,  Handelsgärtnerei.

Friebel,  Minna,  verwittw.,  geb.  Bretschneider,
früher  F.  Gustav  Bretschneider,  Handelsgärtnerei.


Gerbig,  Friedrich  Gustav,  sen.,  Handelsgärtnerei.

Gerbig,  Otto,  jun.,  Handelsgärtnerei.

Günther,  Paul,  Handelsgärtnerei.

Höpfner,  Karl  August  Theodor,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="140" />
        - 126 - 



 

Ort  der  Gartenbau-Anlage.

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

 

Altenburg,  Sachsen-Altenburg.

  

LuchébeiCorny,  Elsaß-Lothringen.
-Augsburg,  Bayern

Aulnois,  Elsaß-Lothringen.
Baden-Baden,  Baden.

  
  

    
Barmen,  Preußen,  Rheinprovinz.
1

Bayreuhh,  Bayern.

  

.  Beiderwiese  (Bezirksamt  Passau)g,

Bayern.
Berlin,  Preußen.
Bernstadt  (Schlesien),  Preußen.

Berthelsdorf  bei  Döbeln,  Königreich

  Sachsen.

Biebrich,  Preußen.
3.|Biethingen,  Bezirksamt  Konstanz,

Baden.

Böhlen  bei  Leipzig,  Königreich

Sachsen.

Böhlitz-Ehrenberg  bei  Leipzig,

Königreich  Sachsen.

Bollweiler,  Elsaß-Lothringen.

77  77

77  77

77  77  %  3
Bonn,  Preußen,  Rheinprovinz.

77  77  77
VT  7  7y

 

Kunze,  Franz,  in  Firma  J.  J.  Kunze,  Handelsgärtnerei.


Kunze,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Kunze,  Robert,  in  Firma  Kunze  und  Sohn,
Handelsgärtnerei.

Müller,  Louis,  Pachtgärtnerei.

Raubold,  Karl  Theodor,  Handelsgärtnerei.

Rinnebach,  Berthold  und  Rudolf,  Gebrüder,
Gärtnerei.

Rothe,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.

Tillich,  Friedrich  Hermann,  Handelsgärtnerei.

Wassermann,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.

Dausse.

Schramm,  Richard,  Handelsgärtnerei.

Majérus.

Kanders,  Wilhelm,  Landschaftsgärtner,  Gartengelände.


Leichtlin,  Max,  Gartengelände.

Mayer,  Hermann,  Handelsgärtnerei.

Vogel-Hartweck,  Kunstgärtner,  Gartengelände.

Broegelmann,  H.,  Gartenanlage.

Heß,  W.,  Gartenanlage.

Freiberger,  Martin,  Pächter:  Hermann  Bleyl,
Handelsgärtnerei.

Herold,  Karl,  Handelsgärtnerei.

Seeser,  Peter,  Kunstgärtnerei.

Sterk,  Hieronymus,  Handelsgärtnerei.

Mewes,  Emil,  Nachf.,  Gärtnerei.
Wiese,  O.,  Baumschule,
Hermsdorf,  Kurt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Möller,  J.  Christian,  Baumschule.
Zolg,  Kajetan,  Handelsgärtner,  Gartengelände.

Richter,  Oskar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Fischer,  J.  G.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Tillich,  B.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Baumann.

Gay.

Hérissé,  Ferdinand,  Handelsgärtnerei.
Hérissé,  Karl,  Handelsgärtnerei.

Emmel,  Karl,  Gärtnerei.

Schmitz,  Peter,  Gärtnerei.

Schneider,  Damian,  Gärtnerei.

 

Zimmerstraße  16.

Gr.  Frankfurterstr.  124.
        <pb n="141" />
        -127 - 



 

 

 

Laufende Nr.  Name  des  Besitzers und Art des Grundstücks.

Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.

64.  Bornstedt  bei  Potsdam,  Preußen.Zeimer,  Gärtnerei.

.Braunschweig.
Bremen.

Breslau,


Corny,  

 

Borstel  (Groß-),  Hamburg.
Brandenburg,  Preußen,  Provinz
Brandenburg.

’'

1

VF

Preußen,

Provin
Schlesien.

1
Breslau-Scheitnig,  Preußen,  Provinz

  Schlesien.
Büsingen,  Amt  Konstanz,  Baden.

LCaaschwitz,  Reuß  j.  L.
.  Cannstatt,  Württemberg.

  

.  Engel,  Preußen,  Provinz  Hessen-Rassau.





„(Wehlheiden).

Charlottenburg,  Preußen,  Provinz

Brandenburg.

Colditz,  Königreich  Sachsen.
.  Colmar,  Elsaß-Vothringen.



Crefeld,  Preußen,  Rheinprovinz.

  
  
  
  
  
  

 

Nanne,  Dr.,  Handelsgärtnerei.
Mangeot,  A.,  Baumschule.

Riemschneider,  Baumschule.

Herzogliche  Landesbaumschule.

Hellemann,  Heinrich  Carl  August,  Handelsgärtnerei
  und  Baunmschule.

Hunholt,  Friedrich  August,  Handelsgärtnerei
und  Baumschule.

Karich,  Christian  Ludwig,  Handelsgärtnerei  und
Baumschule.

Laqua,  Paul,  Baumschule.

Scholz  &amp;amp;  Schnabel,  Zwiebelkultur.
Jettinger,  Gärtnerei.

Laqua,  Reinhold,  Baumschule.
Heller,  Johann,  Baumzüchter.
Paetzold,  Otto,  Rittergutsgärtnerei.
Patzer,  Herrmann,  Handelsgärtnerei.
Binter  und  Eblen,  Baumschulen.

Gaucher,  Nikolaus,  Baumschulen.
Hördemann,  Joh.,  Gärtnerei.

Hördemann,  Wilhelm,  Gärtnerei.
Müller  &amp;amp;  Sauber,  Gärtnerei.
Schultze,  F.,  Gärtnerei.

Hegewald,  Gärtnerei.

Michler,  Robert,  Gärtnerei.

Koenig,  Carl.

Kürßner.

Thill.

Empting,  Gebrüder,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Habermann,  Walther,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Laurentius,  H.,  Wittwe,  Gärtnerei  und  Baumschule.


Laurentius  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.

Ludwig,  Herrmann,  Gärtnerei.

Pannenbecker,  H.,  Gärtnerei.

Renard,  R.,  Gärtnerei.

Vogelsang,  Kurt,  Gärtnerei.

Wiest,  Gärtnerei  und  Baumschule.

 

 

Ohlauer  Chaussee  und
Wolfswinkel.
Altbüsterstraße.

Ludwigsburgerstraße,
auf  der  Prag.
Ludwigsburgerstraße,
auf  der  Prag.
        <pb n="142" />
        - 128 - 



 

 

.

 

 

Laufende Nr.  Name  des  Besitzers und Art des Grundstücks
Ort  der  Gartenbau---Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
99.  Cronberg,  Preußen,  Provinz  Eichenauer,  Christian,  Rosenpflanzung.
Hessen-Nassau.
100.  „  „  Eichenauer,  Carl,  Rosenpflanzung.
101.  „  „  Königliche  Hofverwaltung  Schloß  Friedrichshof,
Rosen=  und  Ziersträucherpflanzung.
102.  „  „  Huttenlehner,  Joh.,  Rosen=  und  Ziersträucherpflanzung.

103.|Darmstadt,  Hessen.  Henkel,  Hofhouguet-Lieferant.  Heerdwegstraße  Nr.  53.

104.
105.
106.
107.
108.

109.
110.
111.

112.
113.
114.

115.
116.

117.
118.

119.
120.
121.

122.
123.
124.
126.
126.
127.

129.
130.
131.

132.

 

Debschwitz,  Reuß  j.  L.

  
  
  

Degelstein,  Gemeinde  Hoyern,
Bayern.

Delitzsch,  Preußen,  Provinz
Sachsen.

Ditzingen,  Oberamt  Leonberg,
Württemberg.

Dölitzbei  Leipzig,  Königr.  Sachsen.

77  77

Donzdorf,  Oberamt  Geislingen,
Württemberg.
Dresden,  Königreich  Sachsen.

„  -Strehlen,  „

 

Krick,  Konrad,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Lucas,  Albert,  Gärtnerei.

Scheibe,  Richard,  Gärtnerei.

Scheibe,  Walther,  Gärtnerei.

Wesser's  Nachfolger:  Regner,  Reinhold,  Gärtnerei.


Brög,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.

Pönicke,  Gartenanlage.
Brecht,  Julius,  Baumschule.

Fischer,  Franz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hanke,  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärlnerei.

Schumann,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Wolf,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Schmid,  Paul,  Handelsgärtnerei.

Meurer,  R.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Mietzsch,  C.  W.,  Rosen-,  Gehölz=  und  Obstbaumschule.


Schmall,  Johannes,  Handelsgärtnerei.

Schneider,  Heinrich,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.

Thomas,  Johanne  Caroline,  verw.,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.

Beyer,  Robert,  Handelsgärtnerei.

Döring,  Curt,  Handelsgärtnerei.

Hähnel,  Bernhard,  Baumschule.

Knöfel,  Gebrüder,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Köhler,  Adolf,  Handelsgärtnerei.

Müller,  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Müller,  Rob.  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Raue,  Hermann,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Richter,  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Rülcker,  Carl  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Ruschpler,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

 

Blumenstraße  Nr.  115.
        <pb n="143" />
        Lauf.  Nr.

Ort  der  Gartenbau-Anlage.

—  129  —

 

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

133.

134.
135.

136.

137.
138.
139.
140.
141.
142.

143.
144.

145.
146.

147.
148.
149.

.Eisenach,

 

Dresden  -Strehlen,
Sachsen.

  

  Striesen,  

Königreich

  
  
  
  
  
  

  

  

  

  
  

  

.  Ebingen,  Oberamt  Balingen,

Württemberg.
Großherzogthum
Sachsen.

.Elberfeld,  Preußen,
Elster,  Bad,  bei  Oelsnitz,  Königreich

  Sachsen.

  

  

v  Eltville,  Preußen,  Provinz  Hessen-Nassau.



Ems,  Preußen,  Provinz  Hessen-Nassau.



  
  
7  
  

 

Simmigen,  Theodor,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Wilke,  F.  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Berg,  Ferdin.  Aug.  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Freudenberg,  Carl,  Handelsgärtnerei.

Geißler,  Guido,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Haertelt,  Ernst,  Gärtnerei.

Hofmann,  Herm.  Ludw.  Rob.,  Handelsgärtnerei.

Kernert,  Johann,  Handelsgärtnerei.

Kuntze,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.

Liebig,  Emil,  vormals  L.  L.  Liebig,  Handelsgärtnerei.


Manewald,  Carl,  Handelsgärtnerei.

Nagel,  Gustav  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Olberg,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Richter,  Arwed  Albin,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Richter,  Eduard  Herm.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Richter,  Ludwig  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Richter,  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei,

Seyffert,  Theodor,  Landschaftsgärtnerei,

Trauwitz,  Martin,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wirth  &amp;amp;  Ziegenbalg,  Handelsgärtnerei.

Jedele,  Johannes,  Handelsgärtnerei.

Schwabe,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.

Fuhrmann,  Otto,  Nachfolger,  Gärtnerei.
Scholten,  W.,  Gärtnerei,
Fleißner,  Albin,  Handelsgärtnerei.

Königliche  Anstaltsgärtnerei.
Nabel,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
Scharf,  Otto,  Handelsgärtnerei.
Kreis,  Franz,  Rosenpflanzung.

Schmitt,  Karl,  Rosenpflanzung.
Bars,  A.,  Gärtnerei  und  Baumschule.

Barth,  Joh.,  Gärtnerei.

Eisenbeis,  Heinrich  und  Söhne,  Gärtnerei.
Hoffrichter,  Paul,  Gärtnerei.

Lefebre,  Chr.,  Gärtnerei  und  Baunschule.
        <pb n="144" />
        —  130  —

 

 

 

 

 

 

 

 

  





Laufende Nr.  Name  des  Besitzers und Art des Grundstücks.
  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Laufende  Art  des  Grundstücks.
168.  Ems  Preußen  Provinz  Hessen=  Weiß,  Heinrich,  Gartenanlage.
Rassau.
169.  „  „  Wichtrich,  Rudolph,  Gärtnerei.
170.  „  „  Wurm,  Franz,  Gärtnerei.
171.Eningen,  Oberamt  Reutlingen,  Rall,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei  und  Baum-Württemberg.
  schule.
172.Erfurt,  Preußen,  Provinz  Sachsen.  Benary,  E.,  Gärtnerei.
173  „  Chrestensen,  N.  L.,  Gärtnerei.
174  v  Cropp,  C.,  (Nachfolger),  Gärtnerei.
175.  v  Döppleb,  IJ.,  Gärtnerei.
176.  v  Haage  &amp;amp;  Schmidt,  Gärtnerei.
177.  „  Haage,  Fr.  Ad.,  jun.,  Gärtnerei.
178  „  Haage,  Fr.  Ant.,  Gärtnerei.
17915  „  Heinemann,  F.  C.,  Gärtnerei.
180.0  „  Jühlke,  F.,  Nachfolger,  Inhaber  O.  Putz,
Gärtnerei.
11.  „  Knopff,  O.  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
182  v  Liebau,  M.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
183.  „  Lorenz,  Chrn.,  Gärtnerei.
184..  v  Neumann,  R.,  Baumschule.
185.  „  Pabst,  Carl  Albert,  Gärtnerei.
186.  „  „  Petersein,  M.,  Gärtnerei.
1874  „  Platz  &amp;amp;  Sohn,  C.,  Gärtnerei.
188,  »  Schmidt,  J.  C.,  Gärtnerei.
189.  75  J57%  Stenger  Notter,  Gärtnerei.
190.  „  Sturm,  Jacob,  Gärtnerei.
191.4  „  Weigelt,  C.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
192.Eßlingen,  Württemberg.  von  Palmsche  Gärtnerei,  Rosen=  und  Baumschule.  Hohenkreuz.
193.|  Feldkirch,  Elsaß-Lothringen.  Holder.
194.|Fellen  (Bezirksamt  Lohr),  Bayern.|  Fischer,  Johann,  Handelsgärtnerei.
195.]  Feuerbach,  Oberamt  Stuttgart,  Aldinger,  Wilhelm,  Baumschulen.
Württemberg.
196.  Flensburg,  Preußen,  Provinz  Durby,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
197.  „  „  „  Möller,  Chr.,  Gärtnerei.
198.|Frankenberg,  Königreich  Sachsen.  Fontius,  Walter,  Gärtnerei.
199.  Frankfurt  am  Main,  Preußen,Hoß,  Gärtnerei.  Bornheim,  Landwehr  #.
Provinz  Hessen-Nassau.
200.  „  „  Kropff,  Julius  (Petersen  Nachfolger),  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße.
201.  „  „  Meyer,  Joh.  Philipp,  Gärtnerei.  Gutleutstraße.
202.  „  „  Neder,  Lorenz,  Baumschulen.  Unterer  Röderbergweg.
203.  «  »  Rühl,  Ph.  Friedrich,  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße.
204.—  „  „  Schäfer,  Franz,  Gärtnerei.  Bornheim,  Landwehr.
205.  „  „  Stock,  Peter,  Gärtnerei.  Sachsenhauser  Landwehr.

206.  Vogel,  C.  A.,  Gärtnerei.

Sachsenhausen,  Länderweg.
        <pb n="145" />
        —  131  —





    

 

 

Laufende Nr.  Name  des  Besitzers und Art des Grundstücks.
Laufende  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
207.|  Frankfurt  am  Main,  Preußen,  Wenzel,  Johannes,  Gärtnerei.  Haidestraße.
Provinz  Hessen-Nassau.
208.  „  „  Witzel,  A.,  Söhne,  Gärtnerei.  Hellerhofweg.
209.  „  „  Steuerwaldt  &amp;amp;  Wilhelm,  Gärtnerei.  Sachsenhausen,  Darm--
  städter  Landstraße.
210.  »  »  Straßheim,  Gärtnerei.  Sachsenhausen,  Hedrichstraße.

211.|  Frauendorf,  Bayern.  Fürst,  Richard,  Handelsgärtnerei.
212.  „  „  Fürst,  Willibald,  Handelsgärtnerei.
213.|  Freiberg,  Königreich  Sachsen.  Meyer,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

214.  „  „  Seifert,  Friedrich  Hermann,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

215.  Freiburg,  Baden.  Lesser,  Ludwig,  Kunst-  und  Handelsgärtner,
Gartengelände.
216.  Friedersdorf  bei  Zittau,  König-Domsch,  Julius,  Handelsgärtnerei  und  Gemüsereich
  Sachsen.  bau.
217.  Friedrichsberg  b.  Berlin,  Preußen.  Clotofsti,  A.,  Gärtnerei.
218.  »  »  George,  Gebrüder,  Gärtnerei.
219.  Friedrichshafen,  Oberamt  Tett-  Brechenmacher,  J.,  Handelsgärtnerei.
nang,  Württemberg.
220.  »  »  Reck,  Karl,  Handelsgärtnerei.
221.  Gebweiler,  Elsaß-Lothringen.  Biehler,  Joseph.
222.Gelnhausen,  Preußen,  Provinz  Hohm,  Franz,  Baumschule.
Hessen-Nassau.
223.  „  „  m“'.  Franz,  und  L.  W.  Schöffer,  Baumule.

224.|Gera,  Reuß  j.  L.  Bräunlich,  August,  Gärtnerei.
225  „  Burkhardt,  Franz  Eduard,  Gärtnerei.
226.  „  Fiedler,  Hermann,  Gärtnerei.
227.  „  Fontaine,  Curt,  Gärtnerei.
228E!  ,  „  Hempel,  Ernst  Wilhelm,  Gärtnerei.
229  „  Lehmann,  Gustav  Albin,  Gärtnerei.
20  »  Renteria,  Georg,  Gärtnerei.
2311,  «  Schmalfuß,  Friedrich,  Gärtnerei.
2322%%%  „  Schmalfuß,  Karl,  Gärtnerei.
2335.  „  Schmalfuß,  Rudolf,  Gärtnerei.
2344  v  Seidel,  Gustav  Paul,  Gärtnerei.
235.  »  Siekmann,  Julius,  Gärtnerei.
236.  »  Uhlmann,  Otto,  Gärtnerei.
237  5  Wagner,  Heinrich,  Gärtnerei.
238.  Ginheim,  Preußen,  Provinz  Griesbauer,  C.  F.,  Gärtnerei.
Hessen-Nassau.
239.  Gmünd,  Württemberg.  Denzel,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
240.  »  »  Knauß,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
241.Göppingen,  Württemberg.  Mauch,  Karl,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="146" />
        —  132  —

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.  Name  des  Besitzers und Art de Grundstücks.
Laufende  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
242.|Göttingen,  Preußen,  Provinz  Köwing,  Gärtnerei  mit  Baumschule.
Hannover.
243.  „  „  Scheuermann,  Gärtnerei.
244.  „  „  Starke,  H.,  Gärtnerei  mit  Baumschule.
245.Grimma,  Königreich  Sachsen.  Frenzel,  Albin  Robert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

246.  »  »  Günther,  Edgar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
247.  „  »  Hartig,  Karl  Adolph,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
248.  „  »  Klemm,  Otto,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
249.  „  „  Kupfer,  Wilhelmine  Auguste,  Wittwe,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.
250.  2  „  Ruggaber,  Gottlob  Heinrich,  Kunst-und  Handels—
gärtnerei.
251.  Groß-Lichterfelde  bei  Berlin,  Koch  &amp;amp;  Rohlfs,  Baumschule.
Preußen.
252.  Gundelfingen,  Bayern.  Schmid,  Franz,  Kunstgärtnerei.
253.|  Halberstadt,  Preußen,  Provinz  Bürger,  Max,  Gärtnerei.
Sachsen.
254.  „  „  Bürger,  Wilhelm,  Gärtnerei.
255.  „  Kühne,  Gärtnerei.
256.  „  „  Mehler,  Gärtnerei.
257.  „  „  Pee,  Gärtnerei.
258.Hamburg.  Botanischer  Garten.
259.  „  Böttcher,  F.  W.,  Handelsgärtnerei.
260.  „  Dencker,  J.  D.,  Handelsgärtnerei.
261.  „  Harms,  Fr.,  Handelsgärtnerei.
262.  „  Heuer,  G.  C.  H.,  und  Stark,  H.  F.,  Handels-  %
gärtnerei.
263.  „  Jessen  &amp;amp;  Wagner,  Handelsgärtnerei.
264.  „  Kunst=  und  Handelsgärtnerei,  vormals
J.  A.  Riechers  &amp;amp;  Söhne,  Aktiengesellschaft.
265.  »  Schirmer,  H.,  Handelsgärtnerei.
266.  „  Seyderhelm,  Herm.,  Handelsgärtnerei.
267.  „  Stueben,  F.  L.,  Handelsgärtnerei.
268.  „  Tümler,  C.  H.  T.,  Handelsgärtnerei.
269.  da  Preußen,  Provinz  Hessen=  Gunkel,  H.,  Gärtnerei.
Nassau.
270.|Hartha  bei  Waldheim,  König=  Schwarzbach,  Ernst  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.  ·
271.Heimersreutin,GemeindeAeschach,Wilhalm,Damel,Handelsgärtneret.
Bayern.
272.  Herrenhut,  Konigreich  Sachsen.  Hans,  Alfred,  Handelsgärtnerei.
273.|  Hochbuch,  Gemeinde  Aeschach,  Mayer,  Gottfried,  Baumzüchterei.
Bayern.
274.—  Holben,  Bayern.  Rupflin,  Georg,  Handelsgärtnerei.
275.|  Holzheim,  Elsaß-Lothringen.  Hodel.
        <pb n="147" />
        - 133 - 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.  Name  des  Besitzers und Art des Grundstücks.
Laufende  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
276.  Homburg  v.  d.  H.,  Preußen,Fischer,  L.,  Gärtnerei.
Provinz  Hessen-Nassan.
277.  „  „  Wagner,  Emil,  Gärtnerei.
278.  „  „  Zeininger,  Gärtnerei.
279.Honnef,  Preußen,  Rheinprovinz.|Kirstein,  Fr.  Leopold,  Gärtnerei.
280.  „  „  Zimmermann,  Joh.,  Gärtnerei.
281.  Jena,  Großherzogthum  Sachsen.  Maurer,  Garteninspektor,  Handelsgärtnerei.
282.  Jüngsfeld,  Preußen,  Rheinprovinz  as  Reuter  &amp;amp;  Co.,  Baumschule.
283.  Kaiserslautern,  Bayern.  Helfert,  Josef,  Handelsgärtnerei.
284.  Kamenz,  Königreich  Sachsen.  Weiße,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
285.  Kempen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Trimborn,  Everhard,  Baunmschule.
—86.  Kempten,  Bayern.  Heiler,  Friedrich,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
287.  Kersch,  Preußen,  Rheinprovinz.  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Obst=  und  Rosenschule.
288.Kirchheimbolanden,  Bayern.  Schiller,  Johannes,  Handelsgärtnerei.
289.  N*J349  Löbau,  Königreich  Jubisch,  Max  Alfred,  Baumschule.
achsen.
290.  Kleinheubach  (Bezirksamt  Milten-ter  Meer,  Abraham,  Handelsgärtnerei.
berg),  Bayern.
291.Köln,  Preußen,  Rheinprovinz.]Winkelmann,  Wilhelm  (Inhaber:  Gebrüder
Winkelmann),  Gärtnerei.
292.]  Deutz,  „  Bliersbach,  Franz  Rudolf,  Baumschule.
293  -Ehrenfeld,  „  Schlößer,  Anton,  Baumschule.
294.  „  „  Strauß,  H.,  Gärtnerei.
295.  -indenthal,  „  Hennig,  Aug.,  Gärtnerei  und  Baumschule.
2966.%  „  „  Hochkirchen,  Anton,  Gärtnerei.
297,  -Melaten,  »  Best,  Gebrüder,  Gärtnerei.
298  „  „  Saddeler,  Peter,  Gärtnerei.
299)%  Hiehl,  „  Atlengelelschaft  Flora,  Gärtnerei  und  Baumule.

300.|Königswinter,  Preußen,  Rhein-Heuseler,  Joh.,  Gärtnerei.
provinz.
20  1.Köstritz,  Reuß  j.  L.  v.  Burgsdorff,  Conrad,  Gärtnerei.
2.  „  „  Deegen,  Franz,  jun.,  Rosen=  und  Zierbaum-Exportgärtnerei.

303.  „  »  Deegen,Max(Jnhaber:Deegen,Adolf)-Gärtnerei.
304.  »  »  Müller,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
305.  „  „  Röhnert,  Rudolf,  Gärtnerei.
306.  »  »  Schmidt,  Karl,  Gärtnerei.
307.  5  5  Settegast,  Dr.,  Heinrich,  Gärtnerlehranstalt.
308.  2  „  Würzburg,  Heinrich,  Fürstlicher  Hofgärtner.
309.  „  „  Zersch,  Rudolf,  Fürstliche  Domäne.
310.Konstanz,  Baden.  Beller,  Anton,  Handelsgärtner,  Gartengelände.
311.  „  „  Eble,  Heinrich,  Kunstgärtner,  Gartengelände.
312.  »  »  Lohrer,  J.  Kunstgärtner,  Gartengelände.
313.  »  »  Roth,  Max,  Handelsgärtner,  Gartengelände.
314.  „  „  Winterer,  Handelsgärtner,  Gartengelände.
315.  »  »  Wolf,  Max,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="148" />
        Laufende Nr.  Name  des  Besitzers und Art des Grundstücks.
Laufende  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.
316.]  Landsberg  bei  Halle,  Preußen,  Glück,  Pflanzung.
Provinz  Sachsen.
317.]  Langenargen,  Ober-Amt  Tettnang,  Schöllhammer,  Friedrich,  Kunst=  und  Handels-Württemberg.
  gärtnerei.
318.]  Lannesdorf,  Preußen,  Rhein=  Gräve,  L.,  Gärtnerei  und  Baumschule.
provinz.
319.Lankwitz  bei  Berlin,  Preußen.Matte,  Paul,  Pflanzung.
320.  Laubegast  bei  Dresden,  König-Haubold,  Bernhard,  Handelsgärtnerei,  Rosenreich
  Sachsen.  »  schule.
321.  „  „  „Gelbig,  H.  F.,  Handelsgärtnerei.
322.  „  „  „Meischke,  Artihur,  Handelsgärtnerei.
323.  „  „Poscharsky,  Oskar,  Baumschule.
324.  „  „  „  Nossig,  Bruno,  Handelsgärtnerei.
325.  7  7“  7  Seidel,  T.  J.,  Handelsgärtnerei.
326.  „  „  „  Weißbach,  Robert,  Handelsgärtnerei.
327.  a  geh  Löbau,  Königreich  Liebig,  Gotthelf,  Handelsgärtnerei.
achsen.
328.]  Leipzig,  Königreich  Sachsen.  Ehrlich,  E.,  Gärtnerei.
329½  „  Mönch,  Fr.,  Gärtnerei.
330.  „  „  Mönch,  jun.,  Th.,  Gärtnerei.
3311  .11  bn  Ziegler,  E.  G.,  Gärtnerei.
332.  „  =  Anger-Crottendorf,  „,  Hanisch,  J.  C.,  Gärtnerei.
333  „  „  Köhler,  H.,  Gärtnerei.
334.  „  -Connewitz,  „  Damm,  E.,  Gärtnerei.
335.  »  »  »Rischer,W.,Kunst-undHandelsgärtnerei.
336.  „  =  Cutritzsch,  „  Mann,  O.,  Gärtnerei.
337.  „  -Gohlis,  „  Jähnig,  G.,  Gärtnerei.
338.  „  »  ,,Thalacker,O.,Gärtnerei.
339—»  »  »Wagner,A.,Gärtnerei.
340.  „  „  „  Wagner,  C.,  Gärtnerei.
341.  „  =  Lindenau,  „  Böhne,  W.,  Gärtnerei.
342.  „  „  „Herzog,  O.,  Gärtnerei.
343  „  „Jähnig,  Otto,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
344%  „  „Kersten,  W.  A.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
345.  »  »Langkopf,Friedrich,Kunst-undHandelsgärtnerei.

3466  %  »  „  Merker,  F.  E.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
347.  „  »  „  Richter,  Louis,  Gärtnerei.
348„  »  »Uhde,B.,Kunst-undHandelsgärtnerei.
349.  Leisnig,  Königreich  Sachsen.  Bochmann,  Ernst  Bruno,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

350.  «  »  Heintze,  Robert,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
351.  „  „  Keuffel,  Walther,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
352.  «  »  Mierisch,  Auguste  Franziska,  Wittwe,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.
353.  Dr.  Mirussche  Kunst=  und  Handelsgärtnerei,  

 

  



Geschäftsführer  Carl  Richard  Franz  Schellhorn).
        <pb n="149" />
        - 135 -



 

 

 

Laufende Nr.  Name  des  Besitzers und Art des Grundstücks.
Laufende  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
  Art  des  Grundstücks.

354.|  Leisnig,  Königreich  Sachsen.  Renner,  Franz  Otto,  Kunst=  und  Handels-367.


368.

370.
371.
372.
373.
374.
375.
376.
377.
378.
379.

280.
381.
382.

383.

384.
385.
386.
387.
388.

389.

 

.DLennep,  Preußen,  Rheinprovinz.

v  Leubnitz  bei  Dresden,  Königreich

Sachsen.

Leutzsch  bei  Leipzig,  Königreich

Sachsen.

.Lichtenberg  bei  Berlin,  Preußen.
Lichtenrade,  Preußen,  Provinz

Brandenburg.

DLichtenthal  bei  Baden-Baden.
DLindau,  Bayern.

mLucka,  Sachsen-Altenburg.
Ludwigsburg,  Württemberg.
Lübeck.

366.

1




















 

gärtnerei.
Linden,  H.,  Gärtnerei.
Stromenger,  G.,  Gärtnerei.
Schneider,  Heinrich  Aug.  (Inhaber  Oskar
Naumann),  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Tasche,  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Schultz,  Gustav  A.,  Hoflieferant,  Gärtnerei.
Schwartz,  E.,  Gärtnerei.

Uhink,  Kunstgärtner,  Gartengelände.

Rupflin,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Franke,  Ernst  Arno,  Handelsgärtnerei.

Hartmann,  Karl,  Baunschule.

Behrens,  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Blanert,  F.  L.  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Böckmann,  J.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Buthmann,  O.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Elster,  Alfred,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Goldschmidt,  J.  H.  H.,  Gärtnerei.

Hedlund,  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Heidmann,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

John,  R.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Laue,  W.  C.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Lindberg,  Alb.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Luckmann,  J.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Million,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Paulig,  Phil.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Piehl,  Theodor,  Spalkhaver  Nachfolger,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.

Potlitz,  Henry,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Rastedt,  C.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Rohrdantz,  Carl,  Baum=  und  Rosenschulen.

Rose,  Wilh.,  Baumschulen.

 

Rudloff,  Fritz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Rust,  Chr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Schunck,  C.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sperling,  Friedr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Stelzner  &amp;amp;  Schmalz  Nachf.,  Baumschulen.

Versuchsfeld  des  Gartenbauvereins.

 

Wohnung  in  Tempelhof.

Moislinger  Allee  133.
Schwartauer  Allee  61.

Arnimstraße  53.

Arnimstraße  59.
Schönböckener  Weg.
Moislinger  Allee  171.
Bangsweg  5.
Moislinger  Allee  93.
Roekstraße  20.
Schönböckener  Weg  9.
Ratzeburger  Allee  11.
Moislinger  Allee  49.
Moislinger  Allee  67.
Fackenburger  Allee  16.
Schwartauer  Allee  51.

 

Arnimstraße  63.

Fackenburger  Allee  32.
Moislinger  Allee  55  und
Dornestraße.
Escheimehoer  Baumschulen,
  Israelsdorfer
Allee.
Moislinger  Allee  61.
Wakenitzstraße  11b.
Kirchenstraße  6.
Schönböckener  Weg  11.
Dornestraße  19  und
Schwartauer  Allee  2.
Bei  der  Lohmühle  12.
        <pb n="150" />
        - 136 -











Nr.  Name  des  Besitzers und Art des Grundstücks.

Drt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.

2  Art  des  Grundstücks.

390.|Lübeck.  Vollert,  Adolph,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.]Kaninchenberg.
391.  „  Vollert,  H.  F.,  Baumschulen.  Wakenitzstraße  21.
392.  v  Vollert,  J.  C.,  Baumschulen.  Weberkoppel.
393.  „  Vollert,  Ludwig,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Geninerstraße  6.
394.  „  Vollert,  Wilh.,  Baumschulen.  Ratzeburger  Allee.
395.  „  Wendt,  B.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Fackenburger  Allee  46e.
396.  „  Wiese,  C.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Finkenstraße  1.
397.  „  Wittern,  W.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schwartauer  Allee  49b.
398.]  Magdeburg,  Provinz  Sachsen,  Wolter,  Paul,  Gärtnerei.

Preußen.
399.]  Markkleeberg  bei  Leipzig,  König-Hoppe,  Joh.  Fr.  sen.,  Kunst=  und  Handelsreich
  Sachsen.  gärtnerei.

400.  „  „  Hoppe,  Joh.  Fr.  jun.,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
401.  „  „  Pladeck,  Bernh.  jun.,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
402.  „  „  Schmidt,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
403.  „  „  Wolf,  Hermann,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
404.Markranstädt,  Königreich  Sachsen.  Raab,  Oskar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
405.  Meißen,  Königreich  Sachsen.  Born,  Franz  Eduard,  Gärtnerei.
406.  «  .»  Dietrich,  Hermann  Otto,  Gärtnerei.
407.  „  „  Pinkert,  Friedrich  Otto,  Gärtnerei.
408.  Miltenberg,  Bayern,  Koschwancz,  Wenzel  Joseph,  Handelsgärtnerei.

416.

417.
418.

419.
420.

421.

422.
423.

424.
425.

Mittelherwigsdorf  bei

 

Regierungsbezirk  Unterfranken  und
Aschaffenburg.
Zittau,

Königreich  Sachsen.

Mohorn  bei  Dresden,  Königreich

  Sachsen.

.  Mülhausen,  Elsaß-Lothringen.

  
  

Mülheim  a.  Rh.,
Rheinprovinz.
München,  Bayern.

  

Preußen,

Münchhof,  Gemeinde  Reutin,
Bayern.

Nauslitz  bei  Dresden,  Königreich
  Sachsen.

Neuburg  a.  D.,  Bayern.

Neusalz  a.  O.,  Preußen,  Provinz
Schlesien.

Neuß,  Preußen,  NRheinprovinz.

    

 

Hochmuth,  Karl,
Blumenzucht.
Drechsel,  Bruno,  Handelsgärtnerei.

Hantzsche,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
Barthel.

Becker,  J.,  Gärtnerei.

Geiger.

Strub.

Breinig,  Peter,  Gärtnerei.

Handelsgärtnerei  und

Buchner,  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Buchner,  Aug.,  &amp;amp;  Co.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Koch,  Josef,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Renner,  Georg,  Handelsgärtnerei.

Edner,  Friedrich  Christian,  Gärtnerei  (Baumschule,
  Beerenzucht).

Zinsmeister,  Ludwig  Anton,  Handelsgärtnerei.

Krause,  F.  W.,  Gärtnerei.

Klaphake,  August,  Baumschule.
Witzig,  Gebrüder,  Gärtnerei.

 

Aeußere  Schleißheimerstraße
  34.
        <pb n="151" />
        137

 

 

*  Name  des  Besitzers
S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.

426.  Neuulm,  Bayern.  Neubronner,  D.,  Handelsgärtnerei.

47.
428.
429.
430.

431.
432.

433.

434.
435.
436.
437.
438.
439.
410.
441.
44.
443.

444.
445.
446.

447.
448.

449.
450.
451.
452.
453.

455.

456.
457.
458.
459.
460.

461.

 

Nieder-Höchstadt,  Preußen,  Provinz
  Hessen-Nassau.

Niedersedlitz  bei  Dresden,  Königreich
  Sachsen.

77y  77
77  77

7  77
77  77

77  1

Niendorf  bei  Lübeck.

L  ’7

77  1
Nürnberg,  Bayern.
77  77
77  77
77  77
77  77
’7"8  1
77  77

Nürtingen,  Württemberg.
Obereßlingen,  Oberamt  Eßlingen,
Württemberg.
Obermoschel,  Bayern.
Oberursel,  Preußen,
Hessen-Nassau.

Oelsnitz  i.  V.,  Königreich  Sachsen.

77  77

Provinz

1  7#

77  #

Oybin  bei  Zittau,  Königreich
Sachsen.

Passau,  Bayern.

Pegau,  Königreich  Sachsen.
7y  77

 

77  5*l?)

Hoffmann,  R.,  Baumschule.
Eck,  Willibald,  Handelsgärtnerei.

Glieme,  Carl  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei,
  Baumschule.

Graul,  Otto  Erwin,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Naetsch,  Otto,  Handelsgärtnerei.

Rocksch,  Eduard,  Nachfolger,  Handelsgesellschaft,
Obstbäume  und  Ziersträucher.

Schwarzbach,  Ernst  Moritz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Gotsch,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Scheel,  Gutsgärtnerei.

Wischhöfer,  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Adam,  A.,  Kunstgärtnerei.

Appold,  Conrad,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Bänsch,  Karl,  Gärtnerei.

Dietrich,  Simon,  Samenhandlung  und  Gärtnerei.

Emmel,  Theodor,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hirschmann,  Johann,  Kunstgärtnerei.

Hofmann,  Sebastian,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Hutzler,  Eberhardt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Otto,  Emanuel,  Baumschule.

Schneider,  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei,
Rosenschulen.

Rannpßweiler,  Jakob,  Handelsgärtnerei.

Lüttich,  Ernst,  Baumschule.

Rinz,  S.  und  I.,  Baumschule.

Seeling,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Thümmler,  Gottlieb,  Baumschule.  ·

Tischner,  Emil,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

Tischner,  Theodor,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wohlfarth,  Wilhelm,  Gärtnerei.

Neumann,  Gebrüder,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Leuthe,  Johann,  Handelsgärtnerei.

Eichler,  Franz,  Gärtnerei.  ·

Festner,Reinhold,Handelsgärmere1.

Hellriegel,  Arthur,  Gärtnerei.

Valter,  Curt,  Gärtnerei,  (Pächter  Friedrich
Mosenthin).

 

 

 

Vester,  Gustav,  Gärtnerei.

Kleinreuther  Weg  93.

Siebenkeesstraße  32.
        <pb n="152" />
        —  138  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  Name  des  Besitzers
—-Ontt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
462.  Pethau  bei  Zittau,  Königreich  Baumert,  Carl  Gustav,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.  (Blumenzucht  und  Gemüsebau.)
463.  „  „  Donner,  Friedrich  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
(Blumenzucht  und  Gemüsebau.)
464.  „  „  Frenzel,  Ernst  Moritz,  Handelsgärtnerei.
(Blumenzucht  und  Gemüsebau.)
465.  „  „  Hanspach,  Julius  Herrmann,  Gemüsegärtnerei.
46.  „  „  Hiller,  Martin,  Handelsgärtnerei.  (Blumenzucht
  und  Gemüsebau.)
467.  „  „  Lange,  Gustav,  Handelsgärtnerei.  (Blumenzucht.)
468.  „  „  Neumann,  Gustav  Julius,  Gemüse-Gärtnerei.
469.  „  „  Waen  pr.  Ludwig,  Handelsgärtnerei.  (Blumenzucht.

470.  „  „  Zobel,  Friedrich  Wilh.,  Kunst-  und  Handels-«
  gärtnerei.  (Baumschule  und  Gemüsebau.)
471.  Pirna,  Königreich  Sachsen.  Anders,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
472.  „  Anders,  Heinrich  Otto,  in  Firma:  Anders  &amp;amp;
Winkler,  Handelsgärtnerei.
4733  5  „  Bauer,  C.,  Handelsgärtnerei.
474  „  Böttcher,  Ed.,  Handelsgärtnerei.
475  „  Gregor,  Wittwe,  früher  Ernst  Gregor,  Handelsgärtnerei.

476.  „  Gregor,  Richard,  Handelsgärtnerei.
47714T  „  Grosche,  Robert  Oswald,  Gärtnerei.
478.5  15  „  Hennig,  August  Moritz,  früher  C.  W.  Günther,
Handelsgärtnerei.
479h  „  Hebold,  Otto,  Handelsgärtnerei.
48000,  „  Jäger,  Georg,  Handelsgärtnerei.
41.084  „  Peppisch,  Theodor,  Handelsgärtnerei.
482  „  Philipp,  August,  Handelsgärtnerei.
483.  5  „  Plotz,  Emil  sen.,  Handelsgärtnerei.
r—  „  Plotz,  Emil  jun.,  Handelsgärtnerei.
485..  „  Schneider,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
486  „  Sperling,  Robert,  Handelsgärtnerei.
47144  „  Stohn,  Georg,  (früher  Nikolai)  Handelsgärtnerei.
488,,  „  Wagner,  Max,  Handelsgärtnerei.
49  %b  „  Winkler,  GEustav  Alfons  Aurel,  in  Firma:
Anders  &amp;amp;  Winkler,  Handelsgärtnerei.
490  „  Zschiedrich,  Otto  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
491.Plantières  bei  Metz,  Elsaß-Simon.
Lothringen.
492.  Plauen  i.  V.,  Königreich  Sachsen.  Westphal,  Theodor,  Handelsgärtnerei.
493.  Pohlitz,  Reuß  j.  L.  Gorschboth,  Thilo,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
494.  »  »  Gräbs,  Albin,  Handelsgärtnerei.
495.  „  „  Grübe,  Hermann,  Handelsgärtnerei.
496.  1,  „  Hilbert,  Albert,  Handelsgärtnerei.
497.  Prüfer,  Ernst,  Handelsgärtnerei.

77  77
        <pb n="153" />
        139

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers

S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.

S  Art  des  Grundstücks.
498.Pohlitz,  Reuß  j.  R.  Schade,  Willi,  Gärtnerei.
499.  Potsdam,  Preußen,  Provinz,Gerntz,  Gärtnerei.

Brandenburg.
500.  Quedlinburg,  Preußen,  Provinz  Altendorf,  Gärtnerei.
Sachsen.

501.  „  „  Dippe,  Gebrüder,  Pflanzung  im  Felde.
502.  v  „  Feuerstake,  F.,  Gärtnerei.
503.  „  „  Graßhoff,  Albert,  Pflanzung  im  Felde.
504.  „  „  Grube,  C.,  Inhaber  Schmücker,  Gärtnerei.
505.  „  „  Keilholz,  A.,  Inhaber  Witte  &amp;amp;  Fessel,  Gärtnerei.
506.  „  „  Kettenbeil,  Gebrüder,  Gärtnerei.
507.  „  „  Mette,  Heinrich,  Pflanzung  im  Felde.
508.  „  „  Pape  &amp;amp;  Bergmann,  Gärtnerei.
509.  »  »  Sattler,  Carl,  Gärtnerei.
510.  5½  7  Sattler  &amp;amp;  Bethge,  Gärtnerei.
511.  „  „  Teupel,  A.,  Gärtnerei.

512.  „  „  Wehrenpfennig,  Gärtnerei.

513.  „  „  Ziemann,  S.  L.,  Inhaber  Sperling,  Pflanzung  im

Felde.

514.  Zimmermann,  C.,  Garten.

515.
516.

517.
518.
519.
520.

521.
522.
523.
524.

525.

526.
527.
528.
529.
530.

531.

532.
533.

Rabenau  bei  Dresden,  Königreich
Sachsen.
Radeberg,  Königreich  Sachsen.

Radolfzel,  Amt  Konstanz,  Baden.
Rathenow,  Preußen,  Provinz
Brandenburg.

Ravensburg,  Württemberg.

Regensburg,  Bayern.
Reutlingen,  Württemberg.

1  1

7!  ’7"

'y  1

Riesa,  Königreich  Sachsen.

7!  D
77  L

77  77

 

77  77

 

Ebner,  Johannes,  Handelsgärtnerei.

Freund,  Karl  Ernst  Alfred,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Hetzschold,  Eduard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Fritschi,  Josef,  Handelsgärtner,  Gartengelände.

Mattern  &amp;amp;  Keßler,  Handelsgärtner,  Gartengelände.

Bölcke,  Baumschule  und  Pflanzung  im  Felde.

Binter,  Rudolph,  Handelsgärtnerei.
Eckers,  Matthias,  Handelsgärtnerei.
Frede,  Theodor.
EZ*  Robert,  Handelsgärtnerei  und  Baumule.

Lucas,  Fritz,  pomologisches  Institut,  Baumschule
  u.  s.  w.

Schlegel,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.

Sommer,  Ernst,  Handelsgärtnerei.

Wenz,  Adolf,  Handelsgärtnerei.

Fiedler,  Friedrich  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.

Keßler,  Gustav  Moritz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Kirsten,  Karl  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Korf,  Richard,  Gärtnerei.

Müller,  Bernhard,  Kaufmann.

 

Filiale  in  Unterlenningen,
  Oberamt  Kirchheim,
  Württemberg.

26
        <pb n="154" />
        —  140  —

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
5  Art  des  Grundstücks.
534.|Riesa,  Königreich  Sachsen.  Pinkert,  Hermann,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
535654  „  Urban,  Eugen  August  Heinrich,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.
536.|Nixdorf  bei  Berlin,  Preußen.  Späth,  L.,  Oekonomierath,  Baumschule.
537.]Roda,  Sachsen-Altenburg.  Heine,  Andreas,  Baumschule  und  Rosenzüchterei.
538.Rödelheim,  Preußen,  Provinz  Coßmann,  W.,  Gärtnerei.
Hessen-Nassau.
539.]  Nonneburg,  Sachsen-Altenburg.  Fischer,  Louis,  Handelsgärtnerei.
540.  „  „  Schellenberg,  Otto,  Handelsgärtnerei.
541.  „  „  Steinbach,  Karl,  Handelsgärtnerei.
54.  Saarbrücken,  Preußen,  Rhein-Köllner  &amp;amp;  L'Huillier,  Gärtnerei  und  Baumschule.
provinz.
543.  „  „  Mendel,  Gärtnerei  und  Baumschule.
544.—  „  „  Rosenkränzer,  Gärtnerei  und  Baumschule.
545.  Salzwedel,  Preußen,  ProvinzSchröter,  Gärtnerei.
Sachsen.
546.  „  „  Thomas,  Rosenschule.
547.Schiltigheim  bei  Straßburg,  Weick  Sohn,  Handelsgärtnerei.
Elsaß-Lothringen.
548.  Schmalhof,  Bayern.  Fürst,  Albert,  Handelsgärtnerei.
549.Schnetzenhausen,  Oberamt  Tett-Buchmiller,  J.,  Baumschule.
nang,  Württemberg.
550.  She  bei  Leipzig,  Königreich  Hund,  Franz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
551.Schönberg,  Preußen,  Provinz  Rumpf,  A.,  Pflanzung.
Hessen-Nassau.
552.Schöneberg  bei  Berlin,  Preußen,  Kohlmannslehner  &amp;amp;  Schwenke,  Gärtnerei.
Provinz  Brandenburg.
553.]  Schwabing,  Bayern.  Hörmann,  Michael,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
554.Schweta  (Rittergut)  bei  Döbeln,  Göhlich,  Ernst  Julius,  Kunst=  und  Handels-Königreich
  Sachsen.  gärtnerei  (Pächter).
555.  Segeberg,  Preußen,  Provinz  Stämmler,  Carl,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
556.  »  »  Witter,  W.  F.  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
557.  Schen  Preußen,  Provinz  Hessen=  Scheffler,  Konrad,  Gärtnerei.
assau.
558.]  Spahlitz,  Preußen,  Provinz  Klose,  Baumschule.
Schlesien.
559.  Speyer,  Bayern.  Harster,  Gebrüder,  Handelsgärtnerei.
560.  „  „  Velten,  C.  F.
561.  Stegit,  Preußen,  Provinz  Bran-Lackner,  Carl,  Gartenbaudirektor,  Gärtnerei.
enburg.
562.  „  „  Schmidt,  J.  C.,  Inhaber:  L.  Kuntze,  Hof—
lieferant,  Gärtnerei.
563.  ,,  »  van  der  Smissen,  C.,  Gärtnerei.
564.  Stendal,  Preußen,  Provinz  Bertram,  Otto,  in  Firma  Chr.  Bertram,

 

Sachsen.

 

Gärtnerei  und  Baumschulen.
        <pb n="155" />
        141

 

 

 

 

 

8  Name  des  Besitzers
*  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
565.|Straßburg,  Elsaß-Lothringen.  Müller,  Martin  (Vater).
566.|  Stuttgart,  Stadt,  Württemberg.  Bofinger,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
567.  „  „  Ernst,  G.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
568.  „  „  Gumpper,  Ph.  G.,  Handels=  und  Kunstgärtnerei.
569.  „  „  Hofgärtnerei  Villa  Berg.
570.  „  „  Merz,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
571.  „  „  Pfitzer,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
572.  „  „  Schnitzler,  Jacob,  Handelsgärtnerei.
573.  „  „  Ulrich,  J.  G.,  Handelsgärtnerei.
574.  kuuche;  bei  Leipzig,  Königreich  Schröter,  C.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
achsen.
575.|Tharandt,  Königreich  Sachsen.  Akademischer  Forstgarten  im  Staatsforstrevier.
576.  Tinz,  Reuß  j.  L.  Weber,  Alfred,  Gärtnerei.
577.  Tolkewitz,  Königreich  Sachsen.  Hauber,  Paul,  Baunschule.
578.]  Trier,  Preußen,  Rheinprovinz.  Brauchle,  Ambrosius,  Gärtnerei.
5799  "  “  „  Lambert,  J.,  Söhne,  Gärtnerei.  Zuckerberg.
580.  „  „  Lambert,  Peter,  jun.,  Rosen=  und  Baumschulen.  54Marin3,  Paulinsur.

58  1  „  „  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Obst=  und  Rosenschulen.  St.  Marien,  Paulins=Flur,
  Eurenerweg.
582%  »  «  Mock,  Josef,  Rosenschulen.  Theebgds  .  Flur  und
acht.
—-  „  „  Reiter,  Johann,  jun.,  Rosenschulen.
58t4,,  -Pallien,  „  Welter,  Nikolaus,  Rosenschule.
58569  „  „  Walter  &amp;amp;  Rath,  Inhaber  M.  Rath,  Rosenschulen
  und  Gärtnerei.
586.  Tübingen,  Württemberg.  Königl.  Universität,  botanischer  Garten.
587.  Uerdingen,  Preußen,  Rhein=  Fettweiß,  Peter,  Gartenanlage.
provinz.
588.  Ulm,  Württemberg.  Banzenmacher  &amp;amp;  Straub,  Handelsgärtnerei.

593.

594.

595.
596.

597.
598.
599.

600.
601.

.  Vxels  erquattier,  Landkreis  Aachen,

Preußen.

.Viersen,  Preußen,  Rheinprovinz.
.Vieselbach,  Großherzogth.  Sachsen

Vorwerk  bei  Lübeck.

Wahren  bei  Leipzig,  Königreich
Sachsen.

77  1  V’

Walddorf,  Königreich  Sachsen.

Waldenburg,  „

Wandsbek,  Preußen,
Schleswig-Holstein.

77  ’7y  77

L
Provinz

 

L  77  77

 

Lopp,  Paul,  Handelsgärtnerei.
Schanz,  August,  Gärtnerei.

Wassenhoven,  Hubert,  Gartenanlage.
Wallroth,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
Stelzner  &amp;amp;  Schmalz  Nachf.  in  Lübeck,  Baumschulen.
  ·
Schmidt,  Hermann,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.

Theile,  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Theile,  Richard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Neumann,  Reinhard,  Handelsgärtnerei.
Jürstlich  Schönburg'sche  Hofgärtnerei.

Becker,  Joh.,  Gärtnerei.

Berndt,  Herm.,  Gärtnerei.
Block,  Emil,  Gärtnerei.
        <pb n="156" />
        142

 

Name  des  Besitzers

 

 

77  77

 

 

St
—  Oirt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
602.  Wandsbek,  Preußen,  Provinz,Goepel,  F.  L.,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
603.  „  „  „  Herbst,  A.,  Gärtnerei.
604.  „  „  „  Jank,  F.  W.,  Gärtnerei.
605.  „  b  „  Kleinert  &amp;amp;  Witzig,  Gärtnerei.
606.  „  »  »  Koch,  H.  L.,  Gärtnerei.
607.  „  „  „  Neubert,  E.,  Gärtnerei.
608.  „  „  „  Oehlckers,  Gebrüder,  Gärtnerei.
609.  „  „  »  Redeker,  Gustav,  Gärtnerei.
610.  „  „  „  Riecken,  E.  M.,  Gärtnerei.
611.  „  „  „  Runde,  W.,  Gärtnerei.
612.  „  „  »  Scheider,  Jul.,  Gärtnerei.
613.  „  „  „  Seemann,  Albert,  Gärtnerei.
614.  „  „  „  Stoldt,  C.,  Gärtnerei.
615.  „  „  „  Tiefenthal,  O.,  Gärtnerei.
616.  Weende  bei  Göttingen,  Preußen.  Weitemeier,  Gärtnerei.
617.Weener,  Preußen,  Provinz  Han-Hesse,  H.,  Baumschule.
nover.
618.]  Weimar,  Großherzogth.  Sachsen.  Bäumler,  Carl,  Handelsgärtnerei.
619.  „  „  „  Grimm,  Franz,  Handelsgärtnerei.
620.  »  »  »  Rabe,  Karl,  Handelsgärtnerei.
621.  Wiesbaden,  Preußen,  Provinz  Möller,  Gottlieb,  Baumschulen.  Biebricherstraße.
Hessen-Nassau.
622.  „  „  Weber,  A.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.  Parkstraße.
623.|Wirgetswiesen,  Gemeinde  Etten=  Bauer,  J.  A.,  Pflanzschule.
kirch,  Württemberg.
624.|  Würzburg,  Bayern.  Rosenthal,  Hugo,  botanischer  Garten.
625.  „  „  Wahler,  Wilhelm,  Kunstgärtnerei,  (Obergärtner
Emil  Ornst).
626.  Bulausreuteniroraeblefte  Berndt,  C.,  in  Firma  S.  Lindner,  Baumschule.
627.Zittau,  Königreich  Sachsen.  Berge,  Gustav,  Gärtnerei.
628.  „  Berger,  Heinrich,  Gärtnerei.
629hö6  2  Bießlich,  Ernst  Gustav,  Gärtnerei.
630  „  Brendler,  Robert,  Gärinerei.
631.  1  »  Buttig,  Ernst,  Gärtnerei.
632..1  „  Franze,  Julius  Hermann,  Gärtnerei.
—O  „  Gäbler,  Ernst,  Gärtnerei.
634%  „  Gocht,  Ladislaus,  Gärtnerei.
635..  „  Großmann,  Ernst,  Gärtnerei.
636.%  „  Hoffmann,  August,  Gärtnerei.
637.  »  Krüger,  Friedrich  Ernst,  Gärtnerei.
638?  »  Leithold,  Adolf,  Gärtnerei.
639  »  Leithold,  Max,  Gärtnerei.
640.%  «  Michel,  Hermann,  Gärtnerei.
641.  «  Moraweck,  Adolph,  Gärtnerei.
642%  »  Peuckert,  Heinrich,  Gärtnerei.
643.  Renner,  Gustav,  Gärtnerei.
        <pb n="157" />
        *  Name  des  Besitzers
DOrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
644.|Zittau,  Königreich  Sachsen.  Schmidt,  Karl,  Gärtnerei.
64065%  „  Schubert,  Emil,  Gärtnerei.
645  „  Schubert,  Herrmann  Gärtnerei.
647  „  Stecher,  Hermann,  Gärtnerei.
648  !  2  Trautmann,  C.  Robert,  Gärtnerei.
649.  „  Trepte,  Heinrich,  Gärtnerei.
650.  „  Zeidler,  Carl  August,  Gärtnerei.
6514  „  Ziegler,  Johann  Jacob,  Gärtnerei.
652.|Zweibrücken,  Bayern.  Guth,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
653.Zwickau,  Königreich  Sachsen.  #Lorenz,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
654.  „  „  Mehlhorn,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Berlin,  den  18.  Mai  1897.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Schroeder.
6.  Polizei  -Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
9  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Gaum  Behörde,  welche  die  Datum
8  der  imn  Ausweisung  Auswelsungs.
rr  der  Ausgewiesenen.  beschloffen  hat.  beschluffes.
r—
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Hermann  Groß-  geboren  am  10.  März  1842  zu  Benetine,einfacher  Diebstahl  im  Königlich  bayerisches  Be-  8.  April  d.  H.
berger,  Handels.  Komitat  Zemplen,  Ungarn,  ortsange  Rückfalle  (3  Jahre  zirksamt  Bamberg  II,
mann,  hörig  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  28.
April  1894),
2.  Anton  Jun,  geboren  am  3.  Mai  1874  zu  Straschitz,  Versuch  des  schweren  Königlich  sbayerisches  Be-B.  April  d.  J.
Spänglergeselle,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Cimitz,  Diebstahls  (1  Jahr  zirksamt  Bamberg  l,
Bezirk  Schüttenhofen,  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  29.
April  1896),
8.]Hans  Petersen,  geboren  am  17.  Dezember  1840  zu  Diebstahl  im  Rückfalles  Königlich  preußischer  Re-7.  Mai  d.  J.

Arbeiter,

 

Geising  in  Jütland,  Dänemark,  ortsangehörig
  zu  Andst  bei  Lunderskov,
ebendaselbst,

 

 

(1  Jahr  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
5.  Juni  1896),

 

gierungs=  Präsident
Schleswig,

zu
        <pb n="158" />
        144

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
–  Grund  a  «  des
2  usweisung  Ausweisungs-5
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschiuffes
E
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

4.Hans  Hendriksen,  geboren  am  25.  November  1845  zus  Betteln,  Polizei-Behörde  zu  Ham-5.  Mai  d.  J.

Matrose,  Frederikstadt,  Norwegen,  norwegischer  burg,

Staatsangehöriger,

5.|Wenzl  Kapr.,  Metzgerigeboren  am  1.  Februar  1868  zu  Wien,  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-  3.  Mai  d.  J.

und  Kutscher,  ortsangehörig  zu  Pisek,  Böhmen,  verbotenes  Waffen=  Zirksamt  Regen,

tragen  und  Diebstahl,

6.  Friedrich  Viktor  geboren  am  3.  Juni  1865  zu  St.  Peters-Landstreichen,  Polizeibehörde  zu  Ham-11.  Mai  d.  J

7a#.n

b.

5

10.

11.—

u.Creszenz  Petlika,
ledig,
.Katharina  Petlika

.Adele  Schick,  ledig,

.Caspar  Selm,

.  Johann  Wuilk,

Müller,  Bäckergeselle,

Josef  Petlika,
Musiker,

dessen  Ehefrau:
Franziska  geborene
Mundel,

deren  Kinder:

Schweizer,
Alois  Titze,  Tuchmachergeselle,


Franz  Wiganowsky,
  Bäcker  und
Koch

Wasserbauarbeiter,

 

 

geboren  am  11.  März  1841  zu  Malk,
geboren  im  Jahre  1844  zu  Hammern,

geboren  am  11.  April  1878  zu  Ramper.
geboren  im  Dezember  1880  zu  Grün,

ledig,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,
umsdch  österreichische  Staatsangeörige,


geboren  am  5.  Mai  1875  zu  Rokitnitz,
61  Jahre  alt,  geboren  zu  Stanz,  Kanton

geboren  am  8.  Februar  1869  zu  Jägern-6



geboren  am  24.  Dezember  1845  zu

burg,  schweizerischer  Staatsangehöriger,
Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,

ting,  Bezirk  Deggendorf,  Bayern,

Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,  ortsaugeert
  zu  Kunwald,  ebendaselbst,

Unterwalden,  Schweiz,  schweizerischer
Staatsangehöriger,

dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsange-Küris

  zu  Altbürgersdorf,  Bezirk  Jägerno


eboren  am  4.  April  1856  zu  Riga,

Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,

Sedelmin,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Wolletschlag,  ebendaselbst,


Landstreichen
Nichtabhalten  ihrer
Kinder  vom
Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Landstreichen,

Betteln,  wiederholter
Hausfriedensbruch
und  Beleidigung,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

 

 

und

 

burg,

Königlich  bayerisches
Bezlrksamt  Landshut,

 

4
Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu
reslau,
Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
iesbaden,
Königlich  preußischer  Reterungs
  =  Präsident  zu
Potsdem,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Mühldors,

21.  April  d.  J.

11.  Mai  d.  J.
8.  Mai  d.  J.

23.  April  d.  J.

1.  Mai  d.  J.

 

4  Mai  d.  J

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="159" />
        —  145  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—  —  —  —

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Verlin,  Freitag,  den  28.  Wai  1607.  7  21.

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Abänderung  der  "
Wiinman  über  die  Tara;  desen  u#rinnn  be  .  70  2.  Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Exequatur-Ertheilungen
der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetze;  146
—  Ermcchtigung  der  obersten  Landes-Finanzbehörden  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
wtr  Bewilligung  von  Zollerlassen  aus  iiigleitsrück  Reichsgebiete  146
sichten  .......  Seite  145

 

 

1.  Zoll-  und  Steuere-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  d.  M.  beschlossen,  den  unterm  9.  November  1893  (Central-Blatt
  1893  S.  327)  genehmigten  Zusatz  D  zu  8.  1  der  Bestimmungen  über  die  Tara  abzuändern,  wie  folgt:
„D.  Das  zur  Konservirung  von  Fleisch  dienende  Salz  sowie  die  dem  gleichen  Zwecke  dienende
Salzlake  sind,  sofern  sie  unter  amtlicher  Kontrole  denaturirt  oder  vernichtet  werden,  nicht  zum
Nettogewichte  des  Fleisches  zu  rechnen,  sondern  beim  Eingange  seewärts  zollfrei  zu  lassen,
beim  Eingang  auf  anderen  Wegen  im  Falle  der  Vernichtung  ebenfalls  zollfrei  zu  lassen,  im
Falle  der  Denaturirung  aber  gegen  Entrichtung  eines  Zolles  von  O,so  M  für  je  100  Kilogramm
  netto  zu  verabfolgen.  Hinsichtlich  der  Denaturirung  kommen  die  Bestimmungen  des
Gesetzes  wegen  Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz  sowie  die  dazu  erlassenen  Ausführungsvorschriften

  in  Anwendung.“

Berlin,  den  24.  Mai  1897.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  d.  M.  beschlossen:
1.  Im  §.  70  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetze  (Central-Blatt  1896  S.  231)
werden  im  ersten  Satze  die  Worte:  „seitens  der  Direktivbehörde“  gestrichen.
2.  Der  Absatz  1  daselbst  erhält  folgenden  Zusatz:
„Jür  die  Entscheidung  über  den  Antrag  ist,  wenn  die  Beschädigung  des  Zuckers  in
den  Räumen  der  Raffinerie  oder  bei  der  seitens  der  Raffinerie  bewirkten  Versendung
des  Zuckers  vor  der  Verladung  desselben  auf  das  Schiff  oder  die  Eisenbahn  erfolgt
ist,  die  Zuckersteuerstelle  der  Raffinerie,  andernfalls  das  Hauptamt  zuständig.“
Berlin,  den  24.  Mai  1897.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.
        <pb n="160" />
        —  146  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  Mai  d.  J.  folgenden  Beschluß  gefaßt:

1.  Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  werden  ermächtigt,

a)  die  nachträgliche  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  in  denjenigen  Fällen  zu  genehmigen,
in  welchen  die  Anmeldung  und  Vorführung  des  aus  dem  freien  Verkehr  des  Zoll—
inlandes  ausgeführten  beziehungsweise  niedergelegten  Getreides,  Mühlen=  oder  Mälzereifabrikates
  zur  zollamtlichen  Abfertigung  versehentlich  unterblieben  ist,

b)  die  Anwendung  des  vertragsmäßigen  Zollsatzes  für  ausländische,  zum  Verschneiden  perwendete
  Weine  und  Moste  in  denjenigen  Fällen  zu  genehmigen,  in  welchen  den  Bestimmungen
  über  die  Zollbehandlung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  versehentlich  nicht
völlig  entsprochen  worden  ist.

2.  Die  gemäß  Ziffer  1  gewährten  Vergünstigungen  sind  in  das  von  den  obersten  Landes-Finanzbehörden
  dem  Reichskanzler  behufs  Vorlage  an  den  Bundesrath  alljährlich  mitzutheilende
ereichnif  der  aus  Billigkeitsrücksichten  auf  gemeinschaftliche  Rechnung  bewilligten  Zollerlasse
aufzunehmen.

 

2.  Kone-fulat  Wesen.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Maracaibo  (Venezuela),  Friedrich  Wilhelm  Birtner,  ist  die
erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

 

Dem  zum  General-Konsul  von  Paraguay  mit  dem  Amtssitze  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  bisherigen  Konsul
dieses  Freistaats  daselbst,  Manfred  A.  Hecht,  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Königlich  belgischen  Konsul  in  Kiel  für  den  Kiel  Stadt=  und  Kiel  Land-Kreis  ernannten
Herrn  August  Seibel  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Konsul  der  „Größeren  Republik  von  Central-Amerika“  (Repüblica  Mayor  de  Centro-América)
in  Stettin  ernannten  bisherigen  Konsul  von  Salvador,  Kaufmann  Alfred  Siedler,  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Z.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  .  Datum

x—  —  Grund  Behörde,  welche  die  desr

x  der  B  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufes.
□.

J.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  19.  März  1877  zu  Thomas-Igewerbsmäßige  Un-  Köni  lich  bayerische  Poli.2.  Mai  d.  IJ.
roith,  Gemeinde  Ottnang,  Bezirk  zucht,  zei-Direktion  München,

Vöcklabruck,  Ober-Oesterreich,  orts.

angehörig  ebendaselbst,

1.  Anna  Aigner,

ledige  Arbeiterin,
        <pb n="161" />
        147

 

 

 

 

 

 

—  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde  welche  die  Datum
21*  —  Grund  «  des
—  der  Bestraf  Ausweisung  Ausweisungs-=-
  der  Ausgewiesenen.  ung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
r—
1.  2.  3.  4.  5.  6.
2.  Karoline  Bernusch,  geboren  am  23.  November  1877  zu  Arbeitsscheu,  Königlich  bayerische  Poli-S.  Mai  d.  J.
Zimmermädchen,  Lienz,  Tirol,  ortsangehörig  zu  Feiftritz  zei-  Direktion  München,
a/Drau,  Gemeinde  Paternion,  Bezirk
Villach,  Kärnten,
8.  Louis  Damotte,  836  Jahre  alt,  geboren  zu  Minot,  De.  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-13.  Mai  d.  J.
Tagelöhner,  partement  cöte  dor,  Frankreich,  fran-  ierungs  =  Präsident  zu
zösischer  Staatsangehöriger,  iesbaden,
4.  Josef  Michael  geboren  am  10.  September  1864  zu  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  12.  Mai  d.  J.
Gehrer,  BuchhaltercC  Höchst,  Bezirk  Feldkirch,  Vorarlberg,  Betteln,  Landeskommissär  zu
Oesterreich,  Konstanz,
5.  Johann  Hlassny,  geboren  am  29.  Februar  1868  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  29.  April  d.  J.
Webergeselle,  Bautsch,  Bezirk  Sternberg,  Mähren,  hauptmannschaft
ortsangehörig  ebendaselbst,  Leipzig,
6.  Josef  Prochászka,geboren  im  Jahre  1861  zu  Samechov,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Poli.10.  Mai  d.  J.
Zlegelschläger,  Gemeinde  Wodsliwy,  Bezirk  Beneschau,  Betteln,  zei-Direktion  München,

Josef  Püschel,
6  Schmied  und  Arbeiter,

8.  Johann  Ruß,  Eisengieher,


9.  Josef  Schattra,
Schlosser,

Wenzel  Schubert,
#  Schlosser,

4“

10.

 

höriger,

geboren  am  27.  Januar  1864  zu  Arnau,
Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  6.Oktober  1834  zu  Trautenau,
Böhmen,

geboren  am  1.  Januar  1849  zu  Reichenberg,
  Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  18.  Oktober  1866  zu  Dejoic
bei  Prag,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Groß-Tschernitz,  Bezirk  Saaz,  ebendaselbst,


 

Böhmen,  österreichischer  Staatsange.)

 

desgleichen,
Betteln  und  Diebstahl,
Landstreichen  und

Betteln,
Betteln,

 

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  é*  Präsident  zu
reslau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Burglengenfeld,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Donauwörth,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Cassel,

 

19.  Mai  d.  J.

5.  April  d.  J.

14.  Mai  d.  J.

12.  Mai  d.  I.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="162" />
        <pb n="163" />
        —  149  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

     

im

Reichsamt  des  ZInnern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Luchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  XXV.  Lahrgang.  1  Berlin,  Freitag,  den  4.  duni  1897.  M  22.

Inhalt:  1.  Ronsulat.  Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  3.  Zoll-  und  Steuer  --Wesen:  Veränderungen  in  dem
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen
Ertheilinngng  .  .  Seite  149  151
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
für  das  Etatsjahr  1890007  150  Reichsgebeteee  152

 

 

1.  Kon  sulat  =  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Walter  Giebert  zum  Vize-Konsul
  in  Santa  Elena  (Argentinien)  zu  ernennen  geruht.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Freiherrn  von  Seckendorff  in  Sarajevo  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

Dem  zum  venezolanischen  Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  Herrn  Adolph  Baer-Goldschmidt
ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

28
        <pb n="164" />
        für  das  Etatsjahr  1896/97.

=  Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Ei  Ditfferenz
.  innahme  ·-Bezeichnung
  Soll-Einnahme  Ausfuhr-  mah  zwoschen  den
der  i  Vergütungen  Bleiben  vorigen  banen  4
Z„  das  Etatsjahr  2.  Etatsahre  +  mehr
Einnahmen.  1896/97  (Spalte  4)  —  weniger
E  A.  4  .  —
1.  2.  3.  I  4.  l  5.  s  6.
I
Zölle  471  876  528  8  077  079  463  799  49  415  393  393  —48  406  056
Tabackstener  12  118  876  126  911  11  991  965  12  353  331  —  361  416
Zuckerstener  und  Luschlag  zu  derselben.  120511952  18  312  049  102  199  903  86  235765  —15  964  138
Salzsteuer  47  400  806  43  815  47  350  991  46  529  128  +J  827  863
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  32229  123  12  027  489  20  201  634  22  925  123  —  2723489
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu,
schlag  zu  derselben  .  120  851  553  371  185  120  480  368  115  183  4420  +  5296  928
Brennsteuer  3287  467  1792  915  1  494552  1  409767  —  84  785
Brausteuer  29  301  362  114  887  29  186  475  28  544  6400  +  641  785
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  806  074  —  3  806  074  3751  259J—  54  815
Summe  841  383  741  40  866  330  800  517  411  732  325  946  +  68  191  465
Stempelsteuer  für  «
a)  Werthpapiere  15  089  753  —  15  089  753  15  522  532  —  432  779
b)  hauf-  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  13  290  927  64  671  13  226  266  19  888  583  —  6662  327
e)  Loose  zu
Privatlotterien  3  587  589  —  3587  589  3  082  162  +  505  427
Staatslotterien.  16447  119  —  16  441  119  16  542  449—  935330
Spielkartenstempel  —  —  1  506  046  1  437997  68  049
Wechselstempelsteuer  —  —  9186  975  8734  508  J+  42l
Post-  und  Telegraphen=  Verwaltung.  —  —  299739  239  287  049  616  +  12  689  623
Reichseisenbahn-Verwaltung  —  —  71883  592  638545  988  4  3337  604

#nmerkung:
beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen

 

T

ir  das  Etatsjahr  18967  97:

Die  zur  Reäichekaff  e  Ssangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten

 

Bezeichnung

Ist-Einnahme

Ist-Einnahme

der

für  das  Etatsjahr

 

Differenz  zwischen  den

Spalten  2  und  3,
+  mehr

 

 

 

 

 

1896/97  im  vorigen  Etatsjahre  ·
Einnahmen.  «  —  weniger

.  *.

1.  2.  #  3  1  4.
Zöll  433  719  244  383  242  362  +  50  476  882
Tabacksteueer  11  757  820  10  906  188  +  851  632
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  93  223  183  80  535  083  +  12  688  100
Salzstener  46  873  996  45  466  602  +  1407  394
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  ..  15  618  46  18  207527  —  2589041

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlas

zu  derselben  101  532  133  95  140  810  +  6391s  373
Brennsteuer  1  001  4322  1  090775  –  89  343
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  28  030  895“  27  433  722  +  597  128
Summe  731  757  1094  662  023069  +  6V  734  125
Spielkartenstempel.  1  422  446  1  349  546  +  72  900
        <pb n="165" />
        —  151  —

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.  

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Zu  Saßnitz  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Stralsund  ist  ein  Nebenzollamt  l.  mit  folgenden
Befugnissen  errichtet  worden:

zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  I  und  ll,  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen
  I  und  Il  über  inländisches  Salz,  zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien
Verkehrs,  zur  Waaren-Ein-  und  Ausgangsabfertigung  im  Eisenbahnverkehr  (§§.  63  und  66  bis  71  des
Vereinszollgesetzes),  zu  Aus-  und  Umladungen  der  im  Eisenbahnverkehr  unter  Wagenverschluß  beförderten
Güter  (§.  65  des  Vereinszollgesetzes),  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen
  (§.  96  des  Vereinszollgesetzes  und  §.  27  des  Eisenbahn-Zollregulativs),  zur  Abfertigung  der
unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter,  zur  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung
bei  der  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres,  Branntweins  und
Tabacks,  sowie  bei  der  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Gewährung  von  Ausfuhrzuschuß  ausgehenden
  Zuckers  und  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Uebergangsscheinen.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Salzsteueramt  l.  zu  Sooden  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Cassel  die  Befugniß  zur
Abfertigung  des  mit  Begleitschein  I  unter  Eisenbahnwagenverschluß  ankommenden,  für  die  königliche
Saline  in  Sooden  bestimmten  inländischen  Salzes,

dem  Steueramt  I.  zu  Oberhausen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Duisburg  die  Befugniß
zur  Abfertigung  der  für  die  Firma  Terlinden  zu  Oberhausen  mit  Begleitzetteln  unter  Eisenbahnwagenverschluß
  eingehenden  Möbel  der  Nr.  13f  und  g  des  Zolltarifs  und  etwaiger  Zubehörstücke,  sowie  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  hinsichtlich  der  unter  Kollo-  oder  Eisenbahnwagenverschluß  für  obige
Firma  eingehenden  gleichen  Gegenstände,

dem  Nebenzollamt  II.  zu  Wremen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Geestemünde  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  und

dem  Steueramt  I.  zu  Grünberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Sagan  die  Befugniß  zur
Untersuchung  der  deklarirten  Verschnitt-Weine  und  -Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche.

Zu  Cosel  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Gleiwitz  ist  eine  Amtsstelle  unter  der  Bezeichnung
„Zollabfertigungsstelle  für  die  Petroleum  -Raffinerie  zu  Cosel“  mit  der  Befugniß  errichtet  worden,  die
über  die  zur  Anstalt  abzufertigenden  Mineralölsendungen  ertheilten  Begleitzettel  und  Begleitscheine  I  zu
erledigen  und  über  die  von  der  Anstalt  zu  versendenden  Mineralöle  Begleitscheine  1  auszufertigen.

Im  Königreich  Bayern.
Die  seitherige  Uebergangssteuerstelle  zu  Steinsfeld  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Fürth  ist
mit  der  in  Steinsfeld  neu  errichteten  Aufschlag-Einnehmerei  vereinigt  worden.
Es  ist  ertheilt  worden:
dem  Nebenzollamt  zu  Amberg  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Regensburg  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  untersuchte  Verschnittweine,  dem  Nebenzollamt  II.  zu  Oberjoch  im
Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Pfronten  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  österreichische
unter  Kolloverschluß  im  Durchfuhrverkehr  abgefertigte  Stückgüter  und  dem  Nebenzollamt  I.  zu  Wasserburg
  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Lindau  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über
Wein.
Im  Königreich  Sachsen.
Dem  Nebenzollamt  II.  zu  Bad  Elster  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Eibenstock  ist  die  Befugniß
  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Reiseeffekten  von  Kurgästen  beigelegt  worden.

Im  Königreich  Württemberg.
Die  Kameralämter  zu  Aalen  und  Ehingen  sind  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I
und  II  über  inländischen  Branntwein  ermächtigt  und  dem  Zollamt  zu  Göppingen  ist  die  Befugniß  zur
28*
        <pb n="166" />
        —  152  —

Erhebung  der  Stempelabgabe  von  im  Bundesgebiet  gefertigten  Spielkarten  sowie  zur  Abstempelung  derselben
  wieder  entzogen  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.
Es  ist  ermächtigt  worden:

die  Steuer-Einnehmerei  zu  Grünwinkel  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Karlsruhe  zur  Abfertigung
  von  unter  Wagenraum-(Plomben-)Verschluß  in  Eisenbahnwagen  ankommenden  übergangssteuerpflichtigen
  Biersendungen  und  das  Nebenzollamt  II.  zu  Bodman  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu
Konstanz  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I,  mit  denen  von  der  Gemeinde  Bodman
zum  Motorenbetrieb  zollfrei  bezogenes  Petroleum  vom  Hauptsteueramt  Konstanz  dahin  überwiesen  wird,
sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I,  mit  denen  die  von  den  fraglichen  Petroleumsendungen  herrührenden
  entleerten  (eisernen)  Fässer  dem  Hauptsteueramt  Konstanz  zur  Ausgangsabfertigung  überwiesen
werden  sollen.

Im  Großherzogthum  Sachsen.
Die  Steuer-Receptur  zu  Ilmenau  ist  in  ein  Steueramt  umgewandelt  und  dem  letzteren  die  Befugniß
  zur  unbeschränkten  Erledigung  von  Begleitscheinen  I,  einschließlich  der  Erledigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß
  eingehenden  Begleitscheinsendungen  beigelegt  worden.

Im  Herzogthum  Braunschweig.
Die  Zuckersteuerstelle  zu  Thiede  ist  aufgehoben  und  die  Aktien-Zuckerfabrik  daselbst  der  Zuckersteuerstelle
  Wolfenbüttel  I  und  die  Aktien-Zuckerfabrik  zu  Immendorf  der  Zuckersteuerstelle  zu  Barum  zugetheilt
  worden.

Im  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Die  Erhebung  des  Eingangszolls  von  den  mit  der  Post  eingehenden  Gegenständen  ist  von  der

aufgehobenen  Poststeuer-Receptur  in  Frankenhausen  auf  das  der  Mitaufsicht  des  Königlich  preußischen
Obersteuerinspektors  zu  Nordhausen  unterstehende  Steueramt  in  Frankenhausen  übergegangen.



4.  Polizei  -  Wesen.  

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

















1. laufende Nr.  2. Name  und  Stand der Ausgewiesenen.  3. Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.  4. Grund der Bestrafung 5. Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat.  5. Datum des Ausweisungsbeschlusses.
        
        
              
            
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Sophie  Barfuß, geborene Landmann, Schuhmachersfrau,  geboren  am  17.  August  1862  zu  Nieder-Betteln, Ullersdorf, Bezirk Senftenberg, Böhmen, ortsangehörig zu Altstadt, Mähren,  Königlich  preußischer Regierungs-Präsident zu Breslau,  22.  Mai  d.  J.
                  
            
2.  verwittwete  Marie Biehl, geborene Michels, Hausirerin,  geboren  am  23.  Februar  1853  zu  Diebstahl  und  Land-Ottersum, Niederlande, ortsangehörig Streichen, ebendaselbst,  Königlich  preußischer Regierungs-Präsident zu Düsseldorf,  28.  Mai  d.  J.
                
      
  .
        <pb n="167" />
        153

 

 

 

 

 

 

1. laufende Nr., 2. Name  und  Stand der Ausgewiesenen  3. Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen, 4. Grund der Bestrafung,  5. Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat,  6. Datum des Ausweisungsbeschlusses.
      
        
              
Ausgewiesenen      
          
3.  Emanuel  Friedländer, Kommis,  geboren  am  18.  Januar  1855  zu  Teplitz, Böhmen,  Landstreichen,  Betteln und Gebrauch eines falschen Namens,  Königlich  preußischer Regierungs-Präsident zu Aachen,  10.  Mai  d.  J.
                  
    
4.  Anna  Kempner,  geborene Metz, Ehefrau,  geboren  am  29.  November  1860  zu Storchnest, Kreis Fraustadt, Preußen, ortsangehörig zu Warschau, Polen,  gewerbsmäßige  Unzucht,  Koniglich  preußischer  Polizei-Präsident zu Berlin,  26.  April  d.  J.
                        
        
5.  Adolf  Lienhard, Schuhmacher,  geboren  am  24.  Oktober  1873  zu  Holziken, Kanton Aargau, Schweiz, ortsangehörig ebendaselbst,  Diebstahl,  Betrug  und Landstreichen,  Großherzoglich  badischer Landeskommisare zu Freiburg,  27.  Mai  d.  J.
                
1      
6.  Franz  Nowak, Bäckergeselle,  geboren  am  2.  Februar  1873  zu Gradlitz, Bezirk Königinhof, Böhmen, österreichischer Staatsangehöriger,  Betteln,  Königlich  preußischer Regierungs-Präsident zu Breslau,  25.  Mai  d.  J.
                
I      
7.  Josef  Pihan, Metzger,  geboren  am  12.  Februar  1878  zu  Türnitz, österreichischer Staatsangehöriger,  Landstreichen  und Betteln,  Stadtmagistrat  Neu-Ulm, Bayern,  12. Mai  d.  J.
          
8.  Arnold  van  der Sank, Arbeiter,  geboren  am  2.  April  1866  zu  Nuenen, Niederlande,  Betteln,  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu Aurich,  24. Mai  d.  J.

  





 

 

Nachstehende  Ausweisungsbeschlüsse:
1.  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Straßburg  vom  18.  März  d.  J.,  betreffend  den  Bergwerksarbeiter
Ludwig  Josef  Bagard  (Central-Blatt  für  1897,  S.  90,  Ziffer  2),

2.  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Osnabrück  vom  30.  April  d.  J.,  betreffend  den  Arbeiter
Otto  Bornemann  (Central-Blatt  für  1897,  S.  120,  Ziffer  1),

3.  des  Königlich  preußischen  Regierungs-  Präsidenten  zu  Hildesheim  vom  9.  Dezember  1895,  betreffend  den
beschäftigungslosen  Franz  Krause  jun.  (Central-Blatt  für  1896,  S.  41,  Ziffer  9)

sind  zurückgenommen  worden.

    


 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="168" />
        <pb n="169" />
        —  155  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

herausgegeben im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

















XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  Juni  1897.    №  23.

Inhalt:  1.  Zoll--  und  Steuer-Wesen:  Verwendung  von Altheeblättern und Wegebrettblättern bei der Herstellung von Tabackfabrikaten 155   3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigungen  zur Vornahme von Civilstands-Akten; - Einziehung einer Konsular-Agentur 158 
                      
        

2.  Bank-  Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende Mai 1897 156  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiete 158
        

 

1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  v.  M.  beschlossen,  daß  in  Zukunft  auch  die  Verwendung
von  Altheeblättern  und  Wegebreitblättern  bei  der  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  gestattet  werde,  und
daß  in  Bezug  auf  die  bei  Verwendung  dieser  Surrogate  zu  entrichtenden  Abgaben  und  zu  beobachtenden
Kontrolen  die  Bestimmungen  in  Ziffer  2  und  3  des  Bundesrathsbeschlusses  vom  27.  November  1879
(Central-Blatt  1879  S.  753)  mit  der  Abweichung  Anwendung  finden,  daß  die  zur  Verwendung  dieser
Surrogate  ertheilte  Genehmigung  zurückzuziehen  ist,  wenn  der  Fabrikant  im  letzten  Kalenderjahr  an
Altheeblättern  weniger  als  20  Kilogramm  und  an  Wegebreitblättern  weniger  als  15  Kilogramm  verbraucht
  hat.

Berlin,  den  4.  Juni  1897.

Der  Reichskanzler:
Im  Auftrage:  v.  Koerner.



29
        <pb n="170" />
        156

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten























































Passiva.

  
laufende Nr. Bezeichnung der Banken. Grundkapital. Reservefonds. Notenumlauf. Gegen 30. April 1897. Ungedeckte Noten. Gegen 30. April 1897. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten. Gegen 30. April 1897. Verbindlichkeiten mit Kündigungsfrist. Gegen 30. April 1897. Sonstige Passiva. Gegen 30. April 1897. Summe der Passiva. Gegen 30. April 1897. Event. Verbindlichkeiten auf weitergegebenen inländischen Wechseln.        
      
                                  
                                
            
                  
      

  
    3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.

1. Reichsbank  120  000  30  000  1  045  184  -66  380  88002  -101895  525898  +88766   —  —  15  163  +1222  1736  245  +  23608  —
2. Frankfurter  Bank  18000  4800  13327  -2263  8546  -1366   4132*  -849   10083   -1102  198  +132  50  540  -4082  2183
3. Bayerische  Notenbank   7500  2031  62  845  -2741   29298  -2894   8703  -630  —  —  2987  +413  84066  -2958  1
4. Sächsische  Bank  zu  Dresden  30000  4838  48889   -4207  -1636    23  896    +7984   16334   -463  500    +75   124457   +3389   1420
5.]  Württembergische  Notenbank    9000  820  23263  -632    9870    -96  3120  +184  139  +38  453  +44  36795  -366  831
6.  Badische  Ban.4  9000  1  n  14745   +95  9668  +87   3589    -634  ---   —  418  +50  29445  -489  3257

7.  Bank  für  Süddeutschland   15672   1789   13925   -505  9124  -27  112*  -174  ---   —  531  +89  32029  -590  2120

8. Braunschweigische Bank   10500  747  1775  -429    1149  -375  3734  +267   1416  -352  92  -29  18264  -543  413
    
zusammen   219672   46718   1223953*   -77062  170  533  -108  222   573184  +94914  27972    -1879  20342    +1996    2111841    +17969  11  307
Bemerkungen.    

Zu Spalte 5*: Davon in Abschnitten zu 100 M. = 885348300 M., zu 500 M. = 21693000 M. (bei den Banken Nr. 1, 2, 4), zu 1000 M. = 315180500 M. (bei den Banken Nr. 1 und 2)

Zu Spalte 9 Nr. 2*: Darunter 129500 M. noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten.
Zu Spalte 9 Nr. 7*: Darunter 90947,16 M. noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden- und Thalernoten.
        <pb n="171" />
        Wesen.

banken  Ende  Mai  1897

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1897.
auf  Tausend  Mark.)































Activa.
Metall-Bestand.  Gegen 30. April 1897.    Reichskassenscheine.  Gegen 30. April 1897.  Noten anderer Banken.  Gegen 30. April 1897.  Wechsel.  Gegen 30. April 1897.  Lombard.  Gegen 30. April 1897.  Effekten.  Gegen 30. April 1897.  Sonstige Aktiva.  Gegen 30. April 1897.  Summe der Aktiva.  Gegen 30. April 1897.  laufende Nummer.
                                              
                  
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34.

918692  +34829  25314  +2200  13176  -1514  609335  -11097  108146  -4835  5625  +250  55957  +3775  1736245  +23608  1.
672    -824  50    -3  59  -70  28515    -3150    8317    +186  6826  -78  3042    -112  51481  -4051  2.
30904    +998  42    -4  2601  -841  45995    -3426  2935  +171  63  +4  1526    +140  84066  -2958  3.
23351  -446  615    +80  10047  -2185  77852      +5330    5138  +1105  960  -176  6494    -319  124457  +3389  4.
11500  +139  275  +14  1618  -689  21097  +33  1427  +141  8  —  870  -4  36795  -366  5.
4988    +36  20    -3  69  -25  20640  -305  1071  +18  103  +56  2554  -266  29445  -489  6.
4775  -299  19  +3  7  -182  19959  +1073  2232  +188  3806  +27  1231  -1400  32029    -590  7.
472    -94  19  +14  135  +26  6548    -3  2155  +497  473  -18  8475  -976  18277  -554  8.
  
999354  +34339  26354  +2301  27712  -5480  829941  -11545  131421  -2529  17864  +65  80149  +838  2112795    +17989
        <pb n="172" />
        158

3.  Konsulat-    Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  bisherigen  Vize-Konsuls  in
Neder  Kalix  (Schweden)  Johannes  Sällström,  dem  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste
ertheilt  worden  ist,  den  Kaufmann  Ernst  Sällström  zum  Vize-Konsul  in  Neder  Kalix  zu  ernennen  geruht.



Dem  ersten  Vize-Konsul  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Constantinopel,  Gumprecht,  ist  auf
Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  Kaiserlichen  General-Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden
Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.



Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Bahia,  Vize-Konsul  Weber,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.



Die  Konsular-Agentur  in  Gamla  Karleby  (Finland)  ist  zur  Einziehung  gelangt.



4.  Polizei-    Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

laufende Nr.   Name  und  Stand der Ausgewiesenen.  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.   Grund der Bestrafung. Behörde, welche die Ausweisung beschlossen hat.    Datum des Ausweisungsbeschlusses.
            
        
            

1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1. Josef Bernardi, Bäcker,  geboren  am  26.  Januar  1872  zu  Bozen, Tirol, österreichischer Staatsangehöriger,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsident zu Colmar,  25. Mai  d.  J.
            

2.  Josef  Bischof, Dienstknecht,  geboren  am  29.  Juni  1851  zu Tisis, Bezirk Feldkirch, Oesterreich, österreichischer Staatsangehöriger,  Betteln,  Stadtmagistrat  Neuburg a/D., Bayern,  13.  Mai  d.  J.
                
  
3.  Hygenius  Böck, Wagnergeselle,  geboren  am  10.  Januar  1859  zu Bystritz, Bezirk Neustadtl, Mähren, österreichischer Staatsangehöriger,  Landstreichen,  Betteln, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beleidigung,  Stadtmagistrat  Landshut, Bayern,  15.  April  d.  J.
                
      
    
4. Emanuel Hoftowsky, Kaufmann, geboren am 28. Januar 1873 zu Holeschowitz, Bezirk Chrudim, Böhmen, ortsangehörig ebendaselbsr, Landstreichen,  Königlich  bayerische  Polizei-Direktion München,  22.  Mai  d.  J.
            
    
5. Franz  Lindner, Schriftsetzer,  geboren  am  13.  August  1847  zu Budweis, Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst,  Betteln,  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu Breslau,  3. Juni  d.  J.
                
  
6.  Adolf  Maresca, Kellner,  geboren  am  16.  Februar  1869  zu Bicceglie, Provinz Bari, Italien, italienischer Staatsangehöriger,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsident zu Metz,  1. Juni  d.  J.
        <pb n="173" />
        159

 

Name  und  Stand




2.  

der  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath



3.

Grund
der  Bestrafung.

4.



Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.



5.

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.



1.  Laufende  Nr.

7.  August  Mignolet,
Mechaniker,

8.  Johann  Rosza,
Kaufmann,

9.  Alexander  Steiner,
Gärtner,

10.  Anton  Vogel,
Papierarbeiter,

Adam  Wiesmaier,
Buchbindergehülfe,

Johann  Zeisler,
Bergmann,

11.

12.



geboren  am  18.  März  1875  zu  Besancon,
geboren  am  19.  März  1866  zu  Vinga,
geboren  am  2.  Juni  1874  zu  St.  Johann

geboren  am  8.



Frankreich,
höriger,

französischer  Staatsange-Ungarn,

im  Pongau,  Oesterreich,  österreichischer

Staatsangehöriger,

Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

Wülfseck,  Bezirk  Linz,  Oesterreich,



Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Juli  1841  zu  Birkigt,  Betteln,

geboren  am  21.  Dezember  1856  zu  Landstreichen,
Budapest,  
geboren  am  16.  Oktober  1856  zu  Betteln,



Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft


Zwickau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Donauwörth,

Königlich  preußischer  Reierungs
  -  Präsident  zu
Potsdam,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  preußischer  Regierungs-
  Präsident  zu
Arnsberg,





2.  Juni  d.  J.
30.  April  d.  J.

8.  Mai  d.  J.

1.  Juni  d.  J.

10.  März  d.  J.

2.  Juni  d.  J.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bel  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="174" />
        <pb n="175" />
        161  

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

    

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.



 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  Juni  1897.  №  24.
Inhalt:  1.    Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  --  Todesfall;  --Frequatur-Ertheilungen
  ...  ...    Seite  161  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  Reichsgebiete....  177
vom  1.  April  1897  bis  Ende  Mai  1897...  162  Anhang.  Militär-Wesen:  Gesammt-Verzeichniß  der  zur
3.  Post-  und  Telegraphen-Wesen:  Telegraphenordnung  für  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den
das  Deutsche  Reich  vom  9.  Juni  1897...  163  einjährig  -  freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Lehr-4.
  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Reichs-  anstalten...      179
Bevollmächtigten...  176

 

 

1.  Konsulat- Wesen    

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Tientsin,  Freiherrn
von  Seckendorff,  zum  Konsul  in  Sarajevo  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  ersten  Vize-Konsul  bei  dem  General--Konsulat
  in  Constantinopel,  Igen,  zum  Konsul  des  Reichs  in  Casablanca  (Marocco)  zu  ernennen.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Dr.  phil.  Otto  Littmann  zum  Konsul  in
San  José  (Costa-Rica)  zu  ernennen  geruht.

Der  Konsular-Agent  Alfred  Lundberg  in  Marstrand  (Schweden)  ist  gestorben.

 

Dem  zum  schwedisch-norwegischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Lübeck  ernannten  Herrn  Harald
Hannibal  Fridthiof  Asche  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  zum  Konsul  ad  honorem  von  Venezuela  in  Bremen  ernannten  bisherigen  dortigen  Vize-Konsul
des  genannten  Freistaats  Adolph  Jacobi  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

30
        <pb n="176" />
        2. Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche

für  die  Zeit  vom  1.  April  1897  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1897.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    
  
              
          
Bezeichnung der Einnahmen.  Die Soll-Einnahme beträgt vom Beginne des Etatsjahres bis zum Schlusse des obengenannten Monats M.      Ausfuhr-Vergütungen ꝛc. M.  Bleiben M.  Einnahme in demselben Zeitraume des Vorjahres (Spalte 4) M.  Differenz zwischen den Spalten 4 und 5, + mehr, - weniger M.  
              
          
      
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  ...  73358195        1637558      71720637    68805366      +2915271
Tabacksteuer  ...  1464817    9711    1455106      1283394    +171712  
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben...    19123873      9064803      10059070    27128748      -17069678  
Salzsteuer...    6489932    2249    6487683    6291295  +196388  
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer...    4063207      1133942    2929265    2855377      +73888  
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben...    19417765  69544  19348221  18465251  +882970
Brennsteuer...  833574    220397    613177    646185      -33008  
Brausteuer...  5214319      2167  5212152    4910881    +301271  
Uebergangsabgabe  von  Bier...  603761    —  603761    601844      +1917
Summe...    130569443      12140371      118429072      130988341      -12559269
Stempelsteuer    für
a) Werthpapiere...  2446474    —  2446474      2726440      -279966  
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte...    2123717    8141    2115576    2430498      -314922
c)  Loose zu:
Privatlotterien...      589994    —  589994    828408      -238414  
Staatslotterien...  762131    —  762131    997714    -235583  
Spielkartenstempel...  205109    —  205109    203062        +2047
Wechselstempelsteuer...  —  —    1595621  1473516    +122105  
Post-  und  Telegraphen-  Verwaltung...    51939048    --  51939048    48033463      +3905585  
Reichseisenbahn-Verwaltung...    11654000    —  11654000    11632000*)    +22000  

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  122  800  M.  höher.
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Mai  1897:

 

 

 

 



  
    

  
    

 

    
      

 

 

 

              
Bezeichnung der Einnahmen.  Ist-Einnahme vom Beginne des Etatsjahres bis zum Schlusse des obengenannten Monats M.    Ist-Einnahme in demselben Zeitraume des Vorjahres M.    Differenz zwischen den Spalten 2 und 3, + mehr, - weniger M.

4  

1.  2.  3.    4.
Zölle  ...      63520128      62679709      +840419  
Tabacksteuer  ...  1461171  1367715    +93456  
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  ...    11836148      18434843      -6598695  
Salzsteuer  ...  7331306      7636511      -305205
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  ...  3708290    3499541      +208749  

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag

zu  derselben  ...  18153657      17806126      +347531
Brennsteuer...  488162    507122      -18960  
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier...  4945517    4687979    +257538
Summe...    111444379    116619546        -5175167  
Spielkartenstempel  ...  283237    274110      +9127
        <pb n="177" />
        163  

3.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

Telegraphenordnung  für  das  Deutsche  Reich  vom  9.  Juni  1897.

 

 

 

Inhaltsverzeichniß.



Nr. des  Paragraphen.  Inhalt.  Seite



1.  Benutzung  des  Telegraphen  ......  163
2.  Eintheilung  der  Telegramme  ........  163
3.  Allgemeine  Erfordernisse  der  zu  befördernden  Telegramme  ........    164
4.  Aufgabe  von  Telegrammen  .....  166
5.  Orte,  nach  welchen  Telegramme  gerichtet  werden  können  .........  166
6.  Dienststunden  der  Telegraphenanstalten  ...........  166
7.  Wortzählung  ...............  167
8.  Gebühren  für  gewöhnliche  Telegramme  ...............  168
9.  Dringende  Telegramme  .........  168
10.  Bezahlte  Antwort  ........      168
11.  Telegramme  mit  Vergleichung...  169
12.  Empfangsanzeigen  ...............    169
13.  Telegraphische  Postanweisungen  .......    169
14.  Nachsendung  von  Telegrammen  ...........  170
16.  Vervielfältigung  von  Telegrammen  ................  170
16.  Seetelegramme  .........  171
17.  Weiterbeförderung  .............  171
18.  Erhebung  der  Gebühren        .........    172
19.  Zurückziehung  und  Unterdrückung  von  Telegrammen  ..........  173
20.  Zustellung  der  Telegramme  am  Bestimmungsorte  ...  173
21.  Unbestellbare  Telegramme  ........    174
22.  Erstattung  und  Nachzahlung  von  Gebühren  ...  174
23.  Berichtigungstelegramme...  175
24.  Telegrammabschriften  ......  176
25.  Nebentelegraphen  und  besondere  Telegraphenanlagen,  Fernsprecheinrichtungen...  176
26.  Geltungsbereich  ..........    176
27.  Zeitpunkt  der  Einführung    ..............    176





Auf  Grund  des  Artikels  48  der  Reichsverfassung  wird  nachstehende  Telegraphenordnung  erlassen.

§. 1.  

I.  Die  Benutzung  der  für  den  öffentlichen  Verkehr  bestimmten  Telegraphen  steht  Jedermann
zu.  Die  Verwaltung  hat  jedoch  das  Recht,  ihre  Linien  und  Telegraphenanstalten  zeitweise  ganz
oder  zum  Theil  für  alle  oder  für  gewisse  Gattungen  von  Korrespondenz  zu  schließen.

II.  Privattelegramme,  deren  Inhalt  gegen  die  Gesetze  verstößt  oder  aus  Rücksichten  des
öffentlichen  Wohles  oder  der  Sittlichkeit  für  unzulässig  erachtet  wird,  werden  zurückgewiesen.  Die
Entscheidung  über  die  Zulässigkeit  des  Inhalts  steht  dem  Vorsteher  der  Aufgabeanstalt,  bezw.  der
Zwischen-  oder  Ankunftsanstalt  oder  dessen  Vertreter,  in  zweiter  Instanz  der  dieser  Anstalt  vorgesetzten
Ober-Postdirektion  und  in  letzter  Instanz  dem  Reichs-Postamte  zu,  gegen  dessen  Entscheidung  eine
Berufung  nicht  stattfindet.  Bei  Staatstelegrammen  steht  den  Telegraphenanstalten  eine  Prüfung  der

Zulässigkeit  des  Inhalts  nicht  zu.  §. 2.

I.  Die  Telegramme  zerfallen  rücksichtlich  ihrer  Behandlung  in  folgende  Gattungen:
1.  Staatstelegramme,
2.  Telegraphen-Diensttelegramme,



307

Benutzung  des
Telegraphen.

Eintheilung  der
Telegramme.
        <pb n="178" />
        Allgemeine  Erfordernisse

  der  zu  befördernden

  Telegramme


  164  

3.  a) dringende, b) gewöhnliche  Privattelegramme.

Bei  der  Beförderung  genießen  die  Staatstelegramme,  welche  als  solche  bezeichnet  und  durch
Siegel  oder  Stempel  beglaubigt  sein  müssen,  vor  den  übrigen  Telegrammen,  die  Telegraphen-Diensttelegramme
  vor  den  Privattelegrammen  und  die  dringenden  Privattelegramme  vor  den  gewöhnlichen
Privattelegrammen  den  Vorrang.

II.  In  Bezug  auf  die  Abfassung  sind  zu  unterscheiden:

1.  Telegramme  in  offener  Sprache,

2.  Telegramme  in  geheimer  Sprache.
Die  geheime  Sprache  scheidet  sich  in

a)  verabredete  Sprache,

b)  chiffrirte  Sprache.

III.  Unter  „Telegrammen  in  offener  Sprache“  werden  solche  Telegramme  verstanden,
welche  in  einer  oder  in  mehreren  der  für  den  telegraphischen  Verkehr  zugelassenen  Sprachen  derart
abgefaßt  sind,  daß  sie  einen  verständlichen  Sinn  geben.  Sie  behalten  die  Eigenschaft  als  Telegramme
in  offener  Sprache  auch,  wenn  sie  Handelszeichen  enthalten.  Welche  Sprachen  neben  der  deutschen
für  Telegramme  in  offener  Sprache  gestattet  sind,  wird  von  der  Telegraphenverwaltung  bekannt
gemacht.  Für  Telegramme,  welche  streckenweise,  oder  ausschließlich  durch  Telegraphen  der  innerhalb
des  Deutschen  Reichs  gelegenen  Eisenbahnen  zu  befördern  sind,  ist  jedoch  die  Fassung  in  deutscher
Sprache  Bedingung,  soweit  nicht  für  einzelne  Bahnen  und  Stationen  der  Gebrauch  fremder  Sprachen
ausdrücklich  nachgegeben  wird.

IV.  Als  „Telegramme  in  verabredeter  Sprache“  werden  diejenigen  Telegramme  angesehen,
  in  denen  Wörter  angewendet  sind,  welche,  obwohl  jedes  für  sich  eine  sprachliche  Bedeutung
hat,  keine  für  die  betheiligten  Dienststellen  verständlichen  Sätze  bilden.

Diese  Wörter  werden  aus  Wörterbüchern,  welche  für  die  Korrespondenz  in  verabredeter  Sprache
zugelassen  sind,  entnommen.  Von  einem  noch  festzusetzenden  Zeitpunkte  ab  sind  alle  Wörter,  die  zur
Abfassung  von  Telegrammen  in  verabredeter  Sprache  gebraucht  werden  sollen,  aus  dem  vom  Internationalen
  Büreau  der  Telegraphenverwaltungen  aufgestellten  Wörterverzeichniß  zu  entnehmen.  Die
Wörter  der  verabredeten  Sprache  dürfen  höchstens  10  Buchstaben  nach  dem  Morse-Alphabete  enthalten
  und  müssen  einer  oder  mehreren  der  nachgenannten  Sprachen,  nämlich  der  deutschen,
englischen,  spanischen,  französischen,  holländischen,  italienischen,  portugiesischen  und  lateinischen.
Sprache,  entnommen  sein.  Eigennamen  dürfen  in  den  ganz  oder  theilweise  in  verabredeter  Sprache
abgefaßten  Telegrammen  nur  mit  ihrer  Bedeutung  in  offener  Sprache  vorkommen.  Die  in  das
amtliche  Wörterbuch  aufgenommenen  Eigennamen  können  jedoch  mit  einer  verabredeten  Bedeutung
gebraucht  werden.

Die  Aufgabeanstalt  kann  von  dem  Aufgeber  die  Vorlegung  des  Wörterbuches  fordern,  um  die
Ausführung  der  vorstehenden  Vorschriften  einer  Prüfung  zu  unterziehen.

V.  Unter  „Telegrammen  in chiffrirter  Sprache“  versteht  man  diejenigen  Telegramme,
deren  Text  gänzlich  oder  zum  Theil  aus  Gruppen  oder  aus  Reihen  von  Ziffern  oder  Buchstaben
mit  geheimer  Bedeutung  besteht.

Der  chiffrirte  Text  der  Privattelegramme  muß  ausschließlich  aus  arabischen  Ziffern  zusammengesetzt
  sein;  der  Gebrauch  von  Buchstaben  oder  Gruppen  von  Buchstaben  mit  geheimer  Bedeutung
  ist  nicht  gestattet.  Als  Gruppen  von  Buchstaben  mit  geheimer  Bedeutung  werden  nicht  angesehen
  die  zu  Handelsmarken  verwendeten  Buchstaben,  sowie  in  Seetelegrammen  (vergl.  §.  16)  die
durch  Buchstaben  dargestellten  Zeichen  des  allgemeinen  Handelskodex.

In  Staatstelegrammen  kann  der  chiffrirte  Text  sowohl  in  Gruppen  oder  Reihen  von
Ziffern,  als  auch  in  Gruppen  oder  Reihen  von  Buchstaben  mit  geheimer  Bedeutung  abgefaßt  werden;

jedoch  dürfen  Ziffern  und  Buchstaben  mit  geheimer  Bedeutung  nebeneinander  in  einem  und  demselben
Telegramm  nicht  vorkommen.
§. 3  

I.  Die  Urschrift  jedes  zu  befördernden  Telegramms  muß  in  solchen  deutschen  oder  lateinischen
Buchstaben  bezw.  in  solchen  Zeichen,  welche  sich  durch  den  Telegraphen  wiedergeben  lassen,  leserlich
geschrieben  sein.  Einschaltungen,  Randzusätze,  Streichungen  oder  Ueberschreibungen  müssen  vom  Aufgeber
  des  Telegramms  oder  von  seinem  Beauftragten  bescheinigt  werden.
        <pb n="179" />
        165  

II.  Der  Absender  eines  Privattelegramms  ist  verpflichtet,  auf  Verlangen  der  Aufgabeanstalt
sich  über  seine  Persönlichkeit  auszuweisen.  Andererseits  steht  es  ihm  frei,  in  sein  Telegramm  die
Beglaubigung  seiner  Unterschrift  aufnehmen  zu  lassen  (vergl.  unter  XI).

III.  Die  einzelnen  Theile  eines  Telegramms  müssen  in  folgender  Ordnung  aufgeführt  werden:

1.  die  besonderen  Angaben,
2.  die  Aufschrift,

3.  der  Text  und

4.  die  Unterschrift.

IV.  Die  etwaigen  besonderen  Angaben  bezüglich  der  Bestellung  am  Bestimmungsorte,  der
bezahlten  Antwort,  der  Empfangsanzeige,  der  Dringlichkeit,  der  Vergleichung,  der  Nachsendung,  der
Weiterbeförderung,  der  offenen  oder  der  eigenhändigen  (nur  an  den  Empfänger  selbst  zu  bewirkenden)
Bestellung  des  Telegramms  2c.  müssen  vom  Aufgeber  in  der  Urschrift,  und  zwar  unmittelbar  vor
die  Aufschrift  niedergeschrieben  werden.  Für  diese  Vermerke  sind  folgende,  zwischen  Klammern  zu
setzende  Abkürzungen  zugelassen:

(D)  für  „dringend“,

(RP)  für  „Antwort  bezahlt“,

(RPx)  für  „Antwort  bezahlt  x  Wörter“",

(RPD)  für  „dringende  Antwort  bezahlt"“,

(RPDx)  für  „dringende  Antwort  bezahlt  x  Wörter",

(TC)  für  „Vergleichung“,

(PC) für  „Telegramm  mit  telegraphischer  Empfangsanzeige“,
(PCP)  für  „Telegramm  mit  Empfangsanzeige  durch  die  Post"“,
(FS)  für  „nachzusenden“,

(PR)  für  „Post  eingeschrieben“,

(XP)  für  „Eilbote  bezahlt"“,

(RXP)  für  „Antwort  und  Bote  bezahlt",

(RO)  für  „offen  zu  bestellen“,

(MP)  für  „eigenhändig  zu  bestellen“,

(TR)  für  „telegraphenlagernd“,

(PG)  für  „postlagernd“,

(PGR)    für  „postlagernd  eingeschrieben“,

(TMx)  für  „x  Ausfschriften“.

V.  Die  Aufschrift  muß  alle  Angaben  enthalten,  welche  nöthig  sind,  um  die  Uebermittelung
des  Telegramms  an  dessen  Bestimmung  zu  sichern,  und  ferner  so  beschaffen  sein,  daß  die  Bestellung
an  den  Empfänger  ohne  Nachforschungen  und  Rückfragen  erfolgen  kann.  Sie  muß  für  die  großen
Städte  die  Straße  und  die  Hausnummer  nachweisen  oder  in  Ermangelung  dieser  Angaben  Näheres
über  die  Berufsart  des  Empfängers  oder  andere  zweckentsprechende  Mittheilungen  enthalten.  Selbst
für  kleinere  Orte  ist  es  wünschenswerth,  daß  dem  Namen  des  Empfängers  eine  ergänzende  Bezeichnung
  beigefügt  wird,  welche  geeignet  ist,  im  Falle  einer  Entstellung  des  Eigennamens  der
Bestimmungsanstalt  für  die  Ermittelung  des  Empfängers  einen  Anhalt  zu  gewähren.  Die  genaue
Bezeichnung  der  geographischen  Lage  des  Bestimmungsorts  ist  erforderlich,  sofern  ein  Zweifel  über
die  dem  Telegramm  zu  gebende  Richtung  bestehen  kann,  namentlich  bei  gleichlautenden  Ortsbezeichnungen.


VI.  Die  Aufgabe  von  Telegrammen  mit  der  Bezeichnung  „bahnhoflagernd“  ist  zulässig.

VII.  Die  Anwendung  einer  abgekürzten  Aufschrift  ist  zulässig,  wenn  dieselbe  vorher  seitens  des
Empfängers  mit  der  Telegraphenanstalt  seines  Wohnortes  vereinbart  worden  ist.  Demjenigen  Korrespondenten,
  welcher  eine  mit  der  Telegraphenanstalt  vereinbarte  abgekürzte  Ausschrift  hinterlegt  hat,
ist  gestattet,  diese  Aufschrift  in  den  für  ihn  bestimmten  Telegrammen  an  Stelle  des  vollen  Namens
und  der  Wohnungsangabe  anwenden  zu  lassen.  Der  Name  der  Bestimmungs-Telegraphenanstalt
muß  außerdem  angegeben  werden.

Ist  das  Telegramm  an  eine  dritte  Person  gerichtet,  welche  sich  bei  dem  Inhaber  einer  abgekürzten
  Aufschrift  aufhält,  so  muß  vor  der  letzteren  „bei“,  „durch  Vermittelung  von“  oder  eine
andere  gleichbedeutende  Angabe  stehen.
        <pb n="180" />
        166  

VIII.  Für  die  Hinterlegung  und  Anwendung  einer  abgekürzten  Aufschrift  bei  einer  Telegraphenanstalt
  ist  eine  Gebühr  von  30  Mark  für  das  Kalenderjahr  im  Voraus  zu  entrichten.  Diese  Vergünstigung
  erlischt,  falls  die  Verabredung  nicht  verlängert  wird,  mit  dem  Ablauf  des  31.  Dezember
des  Jahres,  für  welches  die  Gebühr  entrichtet  worden  ist.

IX.  Als  eine  Abkürzung  der  Aufschrift  wird  auch  angesehen,  wenn  der  Empfänger  verlangt,
daß  an  ihn  gerichtete  Telegramme,  ohne  nähere  Angaben  in  der  Aufschrift,  zu  gewissen  Zeiten  in
bestimmten  Lokalen,  z.B.    an  Wochentagen  in  dem  Geschäftslokal,  an  Sonntagen  in  der  Wohnung,
oder  zu  gewissen  Stunden  in  dem  Komtoir,  zu  anderen  in  der  Wohnung  oder  der  Börse  regelmäßig
bestellt  werden  sollen.  Die  hierfür  im  Voraus  zu  entrichtende  Gebühr  beträgt  ebenfalls  30  Mark
für  das  Kalenderjahr;  sie  kommt  auch  dann  zur  Erhebung,  wenn  der  betreffende  Korrespondent  für
die  an  ihn  gerichteten  Telegramme  mit  der  Telegraphenanstalt  eine  abgekürzte  Aufschrift  vereinbart  hat.

X.  Telegramme,  deren  Ausschrift  den  in  vorstehenden  Punkten  vorgesehenen  Anforderungen
nicht  entspricht,  sollen  zwar  dennoch  zur  Beförderung  angenommen  werden,  jedoch  nur  auf  Gefahr
des  Absenders.  Der  Absender  kann  eine  nachträgliche  Vervollständigung  des  Fehlenden  nur  gegen
Aufgabe  und  Bezahlung  eines  neuen  Telegramms  beanspruchen.

XI.  Die  Aufgabe  von  Telegrammen  ohne  Text  ist  zulässig.  Die  Unterschrift  kann  in  abgekürzter
  Form  geschrieben  oder  weggelassen  werden.  Die  etwaige  Beglaubigung  der  Unterschrift
(vergl.  unter  Il)  ist  hinter  dieselbe  zu  setzen.  

  §. 4.
Aufgabe von Telegrammen.      I.  Die  Aufgabe  von  Telegrammen  kann  bei  jeder  für  den  Telegraphenverkehr  eröffneten
  Telegraphenanstalt  (auch  brieflich)  erfolgen.

II.  Telegramme  können  auch  bei  den  Bahnposten,  und  zwar  in  der  Regel  mittels  der  an  den
Bahnpostwagen  befindlichen  Briefeinwürfe,  zur  Beförderung  an  die  nächste  Telegraphenanstalt  eingeliefert,
  sowie  den  Telegraphenboten  und  den  Landbriefträgern  bei  der  Bestellung  von  Telegrammen
oder  Postsendungen  zur  Besorgung  der  Aufgabe  übergeben  werden.

III.  An  größeren  Verkehrsorten  können  sämmtliche  Postanstalten,  auch  wenn  mit  diesen  eine
Telegraphenbetriebsstelle  nicht  verbunden  ist,  zur  Annahme  von  Telegrammen  ermächtigt,  auch  kann
die  Benutzung  der  Briefkasten  zur  Auflieferung  von  Telegrammen  gestattet  werden.

IV.  Die  Aufgabe  von  Telegrammen  kann  auch  mittels  Fernsprechers  nach  den  darüber  erlassenen
besonderen  Bestimmungen  erfolgen.

V.  Bei  der  Mitnahme  der  Telegramme  durch  die  Telegraphenboten  und  die  Landbriefträger
kommt  eine  Zuschlagsgebühr  von  10  Pfennig  für  jedes  Telegramm  zur  Erhebung.

§. 5.  
Orte,  nach  welchen Telegramme gerichtet werden können.  I.  Telegramme  können  nach  allen  Orten  aufgegeben  werden,  nach  welchen  die  vorhandenen
    Telegraphenverbindungen  auf  dem  ganzen  Wege  oder  auf  einem  Theile  desselben  die  Gelegenheit
  zur  Beförderung  darbieten.

II.  Ist  am  Bestimmungsorte  eine  Telegraphenanstalt  nicht  vorhanden,  so  erfolgt  die  Weiterbeförderung
  von  der  äußersten  bezw.  der  seitens  des  Aufgebers  bezeichneten  Telegraphenanstalt
entweder  durch  die  Post,  oder  durch  Eilboten,  oder  durch  Post  und  Eilboten.  Der  Aufgeber  eines
Telegramms  kann  verlangen,  daß  dasselbe  bis  zu  einer  von  ihm  bezeichneten  Telegraphenanstalt
telegraphisch  und  von  dort  bis  zum  Bestimmungsorte  durch  die  Post  befördert  werde.  Die  Verwendung
  von  Eilboten  zur  Beförderung  von  Telegrammen  zwischen  Orten,  in  welchen  Telegraphenanstalten
  bestehen,  ist  dagegen  ausgeschlossen.  Ist  keine  Bestimmung  über  die  Art  der  Weiterbeförderung
  getroffen,  dann  wählt  die  Ankunfts= Telegraphenanstalt  die  zweckmäßigste  Art  derselben
nach  ihrem  besten  Ermessen.  Das  Gleiche  findet  statt,  wenn  die  vom  Aufgeber  angegebene  Art
der  Weiterbeförderung  sich  als  unausführbar  erweist.

§. 6.  
Dienststunden  der Telegraphenanstalten.  Die  Telegraphenanstalten  zerfallen  rücksichtlich  der  Zeit,  während  welcher  sie  für  den  Verkehr
  mit  dem  Publikum  offen  zu  halten  sind,  in  vier  Klassen,  nämlich:
a)  Anstalten  mit  ununterbrochenem  Dienst  (Tag  und  Nacht),
b)  Anstalten  mit  verlängertem  Tagesdienst  (bis  Mitternacht),
c)  Anstalten  mit  vollem  Tagesdienst  (bis  9  Uhr  Abends),

d)  Anstalten  mit  beschränktem  Tagesdienst.
        <pb n="181" />
        167  

An  Sonn=  und  Festtagen  wird  jedoch  von  der  Mehrzahl  aller  Anstalten  beschränkter  Dienst  abgehalten.

Die  Dienststunden  der  Anstalten  unter  b  und  c  beginnen  in  der  Zeit  vom  1.  April  bis

Ende  September  um  7  Uhr  Morgens,  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  Ende  März  um  8  Uhr
Morgens.  Die  Dienststunden  der  Anstalten  unter  d  werden,  ebenso  wie  der  Dienst  an  Sonn=  und
Festtagen,  den  örtlichen  Bedürfnissen  entsprechend,  für  jeden  Ort  besonders  festgestellt.

§. 7.  
Bei  Ermittelung  der  Wortzahl  eines  Telegramms  gelten  die  folgenden  Regeln:

a)  Alles,  was  der  Aufgeber  in  die  Urschrift  seines  Telegramms  zum  Zwecke  der  Beförderung
  an  den  Adressaten  niederschreibt,  wird  bei  der  Berechnung  der  Gebühren  mitgezählt,
  mit  Ausnahme  der  Unterscheidungszeichen,  Bindestriche  und  Apostrophe.

b)  Der  Name  der  Abgangsanstalt,  der  Tag,  die  Stunde  und  Minute  der  Aufgabe  werden
von  Amtswegen  in  die  dem  Empfänger  zuzustellende  Ausfertigung  eingeschrieben.  Nimmt
der  Aufgeber  diese  Angaben  ganz  oder  theilweise  in  den  Text  seines  Telegramms  auf,
dann  werden  sie  bei  der  Wortzählung  mitgerechnet.

c)  Die  größte  Länge  eines  Taxwortes  in  offener  Sprache  ist  auf  15  Buchstaben  nach  dem
(durch  die  Ausführungs=Uebereinkunft  zu  dem  internationalen  Telegraphenvertrage  eingeführten)
  Morse-Alphabet  festgesetzt.  Der  Ueberschuß,  je  bis  zu  weiteren  15  Buchstaben,
wird  für  ein  Wort  gezählt.

d)  Die  größte  Länge  eines  Taxwortes  in  verabredeter  Sprache  ist  auf  10  Buchstaben
festgesetzt.  Die  Wörter  in  offener  Sprache,  welche  im  Text  eines  gemischten,  d.  h.  aus
Wörtern  der  offenen  und  der  verabredeten  Sprache  zusammengesetzten  Telegramms  enthalten
  sind,  werden  bis  zur  Höhe  von  10  Buchstaben  für  ein  Wort  gezählt.  Vom
etwaigen  Ueberschuß  wird  jede  Reihe  bis  zu  10  Buchstaben  für  ein  weiteres  Wort
gezählt.  Wenn  dieses  gemischte  Telegramm  außerdem  einen  chiffrirten  Text  enthält,  so
werden  die  chiffrirten  Stellen  nach  den  Bestimmungen  unter  h  gezählt.

Wenn  das  gemischte  Telegramm  nur  einen  Text  in  offener  und  einen  solchen  in
chiffrirter  Sprache  enthält,  so  werden  die  in  offener  Sprache  abgefaßten  Stellen  den  Bestimmungen
  unter  c,  und  der  in  chiffrirter  Sprache  abgefaßte  Text  den  Vorschriften  unter  b
entsprechend  gezählt.

e)  Als  je  ein  Wort  werden  gezählt:

1.  in  der  Aufschrift:

a)  der  Name  der  Bestimmungsanstalt,

b)  der  Name  des  Bestimmungslandes  oder  der  Unterabtheilung  des  Gebiets,
ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl  der  zu  ihrem  Ausdruck  gebrauchten  Wörter  und  Buchstaben
  unter  der  Bedingung,  daß  diese  Wörter  so  geschrieben  sind,  wie  sie  in  den
amtlichen  Verzeichnissen  erscheinen,

2. jedes  einzeln  stehende  Schriftzeichen  (Buchstabe  oder  Ziffer),

3.  das  Unterstreichungszeichen,

4. die  Klammer  (die  beiden  Zeichen,  welche  zu  ihrer  Bildung  dienen),

5. die  Anführungszeichen  (die  beiden  Zeichen  am  Anfang  und  am  Ende  einer  einzelnen

Stelle),

6.  die  nach  §.  3  IV  zugelassenen  Abkürzungen  für  die  besonderen  Angaben  vor  der

Telegrammaufschrift  (einschließlich  der  zugehörigen  Klammern).

f)  Die  durch  einen  Apostroph  getrennten  oder  durch  einen  Bindestrich  verbundenen  Wörter
werden  als  einzelne  Wörter  gezählt.  Es  können  jedoch  die  in  der  englischen  und
französischen  Sprache  vorkommenden  zusammengesetzten  Wörter,  deren  Gebräuchlichkeit
nöthigen  Falls  durch  Vorzeigung  eines  Wörterbuches  nachgewiesen  werden  muß,  als  ein
Wort  geschrieben  und  den  Bestimmungen  unter  c  entsprechend  taxirt  werden.

g)  Dem  Sprachgebrauch  zuwiderlaufende  Zusammenziehungen  oder  Veränderungen  von
Wörtern  werden  nicht  zugelassen.  Es  können  jedoch  die  Eigennamen  von  Städten  und
Ländern,  die  Geschlechtsnamen  einer  und  derselben  Person,  die  Namen  von  Ortschaften,
Plätzen,  Boulevards,  Straßen  u.s.w.      die  Namen  von  Schiffen,  ebenso  wie  die  in
Buchstaben  ausgeschriebenen  Zahlen  und  Brüche  als  ein  Wort  ohne  Apostroph  oder
        <pb n="182" />
        168  

Bindestrich  geschrieben  werden.  Die  Taxirung  geschieht  in  diesem  Falle  nach  den  Bestimmungen
  unter  c.

h)  Die  in  Ziffern  geschriebenen  Zahlen  werden  für  so  viele  Wörter  gezählt,  als  sie  je
5  Ziffern  enthalten,  nebst  einem  Wort  mehr  für  den  etwaigen  Ueberschuß.  Dieselbe
Regel  findet  Anwendung  auf  die  Zählung  von  Buchstaben-Gruppen  in  Staatstelegrammen,
ebenso  auch  auf  Gruppen  von  Buchstaben  und  Ziffern,  welche  entweder  als  Handelsmarken
  oder  in  den  Seetelegrammen  angewendet  werden  (vergl.  §§.  2  V  und  16 I).

i)  Für  je  eine  Ziffer  werden  gezählt:  die  zur  Bildung  der  Zahlen  benutzten  Punkte,
Kommata,  Bindestriche  und  Bruchstriche;  ebenso  jeder  Buchstabe,  welcher  den  Ziffern
angehängt  wird,  um  sie  als  Ordnungszahlen  zu  bezeichnen.

k)  Wenn  die  Abgangsanstalt  nach  Abgabe  eines  Telegramms  in  demselben  unzulässige
Gruppen  von  Buchstaben,  oder  Wörter,  welche  keiner  der  zulässigen  Sprachen  angehören,
bemerkt,  oder  wenn  die  Ankunftsanstalt  das  Vorhandensein  solcher  Gruppen  oder  Wörter
der  Abgangsanstalt  mittheilt,  so  zählt  die  Abgangsanstalt  zwecks  Berechnung  der  vom
Aufgeber  einzuziehenden  Nachschußgebühr  diese  Gruppen  oder  Wörter  gemäß  den  Bestimmungen
  unter  h  des  gegenwärtigen  Paragraphen.

l)  Die  Wortzählung  der  Aufgabeanstalt  ist  für  die  Gebührenberechnung  dem  Aufgeber
gegenüber  entscheidend.

  §. 8.

Gebühren für gewöhnliche Telegramme.  I. Für  das  gewöhnliche  Telegramm  wird  auf  alle  Entfernungen  eine  Gebühr  von  5  Pfennig
für  jedes  Wort,  mindestens  jedoch  der  Betrag  von  50  Pfennig  erhoben.

II.  Für  gewöhnliche  Stadttelegramme,  welche  in  solchen  Städten  zugelassen  werden,  innerhalb
deren  Weichbild  mehrere  unter  sich  durch  Telegraphenleitungen  verbundene  Telegraphenanstalten  dem
Verkehr  geöffnet  sind,  wird  eine  Gebühr  von  3  Pfennig  für  jedes  Wort,  mindestens  jedoch  der
Betrag  von  30  Pfennig  erhoben.

III.  Für  jedes  bei  einer  Eisenbahn-Telegraphenstation  aufgegebene  Telegramm  kann  von  den
Eisenbahnverwaltungen  ein  Zuschlag  von  20  Pfennig  vom  Aufgeber  erhoben  werden.  Außerdem
sind  die  Eisenbahn-Telegraphenstationen  berechtigt,  für  jedes  von  ihnen  bestellte  Telegramm  vom
Empfänger  ein  Bestellgeld  von  20  Pfennig  zu  erheben.  Beides  zusammen  darf  aber  für  die  ausschließlich
  mit  dem  Bahntelegraphen  beförderten  Telegramme  nicht  erhoben  werden.  Für  diese
Telegramme  ist  vielmehr  nur  die  Erhebung  der  Bestellgebühr  von  20  Pfennig  gestattet.

IV.  Die  für  den  telegraphischen  Verkehr  mit  dem  Auslande  maßgebenden  Tarife  können  bei
den  Telegraphenanstalten  eingesehen  werden.

V.  Ein  bei  Berechnung  der  Gebühren  sich  ergebender,  durch  5  nicht  theilbarer  Pfennigbetrag
ist  bis  zu  einem  solchen  aufwärts  abzurunden.

§. 9.  

Dringende Telegramme. Der  Aufgeber  eines  Privattelegramms  kann  für  dasselbe  den  Vorrang  bei  der  Beförderung
und  der  Bestellung  vor  den  gewöhnlichen  Privattelegrammen  erlangen,  wenn  er  das  Wort
„dringend“  oder  abgekürzt  die  Bezeichnung  „(D)“  vor  die  Aufschrift  setzt  und  die  dreifache  Gebühr
eines  gewöhnlichen  Telegramms  von  gleicher  Länge  erlegt.  Für  dringende  Telegramme  wird  demnach
  eine  Gebühr  von  15  Pfennig,  bei  Stadttelegrammen  eine  Gebühr  von  9  Pfennig  für  das
Wort,  mindestens  jedoch  der  Betrag  von  1 M.  50  Pf.  bezw.  von  90  Pfennig  erhoben  (vergl.  §.  8).
Der  im  §.  8  unter  III  angegebene  Zuschlag  für  die  bei  einer  Eisenbahn-Telegraphenstation  
aufgegebenen  Telegramme  kommt  dagegen  nur  einfach  -  wie  für  gewöhnliche  Telegramme  -  zur
Erhebung.

§. 10.  

Bezahlte Antwort.  I. Der  Aufgeber  eines  Telegramms  kann  die  Antwort,  welche  er  von  dem  Empfänger  verlangt,
  vorausbezahlen;  die  Vorausbezahlung  darf  indessen  die  Gebühr  eines  Telegramms  irgend
einer  Art  von  30  Wörtern  nicht  überschreiten.

II.  Will  der  Aufgeber  die  Antwort  vorausbezahlen,  so  hat  er  in  der  Urschrift,  und  zwar
vor  die  Aufschrift,  den  Vermerk  „Antwort  bezahlt“  oder  „(RP)“,  eintretenden  Falls  unter  Angabe
der  vorausbezahlten  Wortzahl,  niederzuschreiben  und  den  entsprechenden  Betrag  innerhalb  der  durch
die  Bestimmung  zu  I  gezogenen  Grenze  zu  entrichten.  Hat  der  Aufgeber  die  Wortzahl  nicht  an-
        <pb n="183" />
        169  

gegeben,  so  wird  die  Gebühr  eines  gewöhnlichen  Telegramms  von  10  Wörtern  erhoben.  Der  Aufgeber,
  welcher  eine  dringende  Antwort  vorausbezahlen  will,  hat  den  unter  Umständen  durch  die
Angabe  der  Wortzahl  zu  ergänzenden  Vermerk  „dringende  Antwort  bezahlt“  oder  „(RPD)“  vor  die
Ausschrift  niederzuschreiben;  es  kommt  alsdann  die  Gebühr  eines  dringenden  Telegramms  von  entsprechender
  Wortzahl  zur  Erhebung.

III.  Am  Bestimmungsorte  übersendet  die  Ankunftsanstalt  dem  Empfänger  mit  der  Telegrammausfertigung
  ein  Antwortsformular,  welches  demselben  die  Befugniß  ertheilt,  in  den  Grenzen  der
vorausbezahlten  Gebühr  ein  Telegramm  an  eine  beliebige  Bestimmung  innerhalb  6  Wochen,  vom
Tage  der  Ausstellung  des  Formulars  ab  gerechnet,  unentgeltlich  aufzugeben.

IV.  Wenn  die  für  ein  Antwortstelegramm  zu  entrichtende  Gebühr  den  für  dasselbe  vorausbezahlten
  Betrag  übersteigt,  so  ist  der  Mehrbetrag  baar  zu  entrichten.  Im  entgegengesetzten  Falle
verbleibt  das  Mehr  des  vorausbezahlten  Betrages  gegen  die  tarifmäßige  Gebühr  der  Telegraphenverwaltung.


V.  Eine  Rückzahlung  der  Antwortgebühr  findet,  abgesehen  von  dem  im  §.  19 I  erwähnten
Falle,  nicht  statt.

VI.  Kann  das  Ursprungstelegramm  bei  der  Ankunft  nicht  bestellt  werden,  dann  wird  die  im
§.  21  vorgesehene  telegraphische  Meldung  über  die  Unbestellbarkeit  an  die  Aufgabeanstalt  sogleich
erstattet.  Wenn  keine  Berichtigung  erfolgt,  und  die  zur  Auffindung  des  Empfängers  unternommenen
Nachforschungen  fruchtlos  geblieben  sind,  so  bleibt  das  Antwortsformular  während  einer  Frist  von
6  Wochen  dem  Telegramm  angeheftet.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  wird  dasselbe,  wenn  es  bis  dahin
nicht  abgefordert  ist,  vernichtet.    

VII.  Verweigert  der  Empfänger  ausdrücklich  die  Annahme  des  Telegramms  oder  des  für  die
Antwort  bestimmten  Formulars,  so  giebt  die  Ankunftsanstalt  dem  Aufgeber  durch  eine  dienstliche
Meldung,  welche  die  Stelle  der  Antwort  vertritt,  hiervon  Kenntniß.

§. 11.  
Telegramme mit Vergleichung  I. Der  Aufgeber  eines  Telegramms  hat  die  Befugniß,  die  Vergleichung  desselben  zu  verlangen.
In  diesem  Falle  hat  er  vor  die  Ausschrift  den  Vermerk  „Vergleichung“  oder  „(TC)“  niederzuschreiben.
Das  Telegramm  ist  dann  von  den  verschiedenen  Anstalten,  welche  bei  seiner  Beförderung  mitwirken,
vollständig  zu  vergleichen.
II.  Die  Gebühr  für  die  Vergleichung  eines  Telegramms  ist  gleich  einem  Viertel  der  Gebühr
für  ein  gewöhnliches  Telegramm  von  gleicher  Länge.

§.  12.

Empfangsanzeigen  I. Der  Aufgeber  eines  Telegramms  kann  verlangen,  daß  ihm  Tag  und  Stunde  der  Bestellung
des  Telegramms  sofort  nach  deren  Ausführung  telegraphisch  oder  brieflich  angezeigt  werde.  Wenn
das  Telegramm  seiner  endgültigen  Bestimmung  mittels  der  Post  zugeführt  wird,  so  giebt  die
Empfangsanzeige  Tag  und  Stunde  der  Uebergabe  an  die  Post  an.

II.  Soll  die  Anzeige  telegraphisch  erfolgen,  so  hat  der  Aufgeber  vor  die  Ausschrift  den
Vermerk  „Empfangsanzeige"  oder  „(PC)“  zu  setzen.  Wird  Empfangsanzeige  durch  die  Post  verlangt,
so  ist  vor  die  Aufschrift  der  Vermerk  „Empfangsanzeige  mittels  Post“  oder  „(PCP)“  niederzuschreiben.

III.  Für  telegraphische  Empfangsanzeige  ist  dieselbe  Gebühr,  wie  für  ein  gewöhnliches  Telegramm
von  10  Wörtern,  für  Empfangsanzeige  mittels  Post  sind  20  Pfennig  zu  entrichten.

IV.  Kann  das  Telegramm  bei  der  Ankunft  nicht  bestellt  werden,  dann  wird  die  im  §.  21
vorgesehene  Unbestellbarkeitsmeldung  sogleich  erlassen.  Die  Empfangsanzeige  wird  später  abgesandt,
entweder  nach  erfolgter  Bestellung  des  Telegramms,  wenn  sie  möglich  geworden  ist,  oder  nach
24  Stunden,  wenn  sie  nicht  hat  stattfinden  können;  in  diesem  Falle  zeigt  sie  den  Grund  der  Unbestellbarkeit
  an.

V.  Der  Aufgeber  kann  verlangen,  daß  ihm  die  Empfangsanzeige  nach  einem  anderen  Orte,
als  nach  dem  Aufgabeorte  des  Ursprungstelegramms  übermittelt  werde,  insofern  er  die  dazu  
erforderlichen  Angaben  in  das  Ursprungstelegramm  aufnimmt.

§. 13.  

Telegraphische Postanweisungen  





I.  Die  Telegraphenanstalten  an  solchen  Orten,  an  denen  eine  Postanstalt  besteht,  sind  ermächtigt,  
in  Vertretung  der  Orts-Postanstalt  Beträge  auf  Postanweisungen,  welche  auf  telegraphischem  Wege  

31
        <pb n="184" />
        170  

überwiesen  werden  sollen,  von  den  Absendern  entgegenzunehmen.  Auf  Eisenbahn-Telegraphenstationen
findet  diese  Bestimmung  keine  Anwendung.

II.  Auch  sind  die  Telegraphenanstalten,  mit  Ausnahme  der  Eisenbahn-Telegraphenstationen,
ermächtigt,  wenn  bei  ihnen  Postanweisungen  auf  telegraphischem  Wege  eingehen,  die  Auszahlung  an
den  Empfänger  in  Vertretung  der  Orts-Postanstalt  vor  geschehener  Bestellung  der  telegraphischen
Postanweisung  an  die  Orts-Postanstalt  zu  bewirken:

a)  im  Falle  nach  Inhalt  des  Telegramms  der  Absender  den  Wunsch  ausgesprochen  hat,
daß  die  Auszahlung  durch  die  Telegraphenanstalt  geschehe,  was  durch  den  Zusatz
auf  der  Postanweisung:  „telegraphenlagernd“  oder  „(TR)“  auszudrücken  ist;

b)  im  Falle  der  Geldempfänger,  indem  er  die  telegraphische  Postanweisung  erwartet,  der
Telegraphenanstalt  den  Wunsch  ausgedrückt  hat,  die  Zahlung  gleich  nach  der  Ankunft
der  Anweisung  bei  der  Telegraphenanstalt  in  Empfang  zu  nehmen.

In  beiden  Fällen  muß  der  Auszahlung  des  Betrages  der  vollständige  Ausweis  des  Empfängers,
  falls  derselbe  nicht  persönlich  und  als  verfügungsfähig  bekannt  ist,  vorhergehen.  Die
telegraphische  Postanweisung  ist  alsdann  von  der  Telegraphenanstalt  mit  dem  (vorzuschreibenden)
Quittungsvermerk  zu  versehen,  dieser  vom  Empfänger  zu  unterschreiben  und  die  Unterschrift  durch
die  Telegraphenanstalt  mit  dem  Zusatze  zu  beglaubigen,  daß  der  Empfänger  bekannt  sei,  oder  daß
und  in  welcher  Weise  er  den  Ausweis  geführt  habe.

§. 14..  
Nachsendung von Telegrammen    I.  Der  Aufgeber  eines  Telegramms  kann,  indem  er  vor  die  Aufschrift  den  Vermerk  „nachzusenden"
    oder  „(FS)“  niederschreibt,  verlangen,  daß  dasselbe  sofort  nach  der  vergeblich  versuchten
Zustellung  von  der  Bestimmungsanstalt  nachgesandt  wird.

II.  Der  Vermerk  „nachzusenden“  oder  „(FS)“  kann  auch  von  mehreren  hintereinander  stehenden
Bestimmungsangaben  begleitet  sein;  das  Telegramm  wird  dann  nacheinander  an  jeden  der  angegebenen
Bestimmungsorte,  nöthigenfalls  bis  zum  letzten,  befördert.

III.  Bei  der  Aufgabe  eines  nachzusendenden  Telegramms  ist  nur  die  auf  die  erste  Beförderungsstrecke
  entfallende  Gebühr  zu  entrichten,  wobei  die  vollständige  Aufschrift  in  die  Wortzahl  einbegriffen
wird.  Für  jede  Nachtelegraphirung  an  einen  neuen  Bestimmungsort  wird  die  volle  tarifmäßige
Gebühr  berechnet  und  vom  Empfänger  erhoben.

IV.  Jedermann  kann  nach  gehörigem  Ausweis  verlangen,  daß  die  bei  einer  Telegraphenanstalt
ankommenden  und  in  deren  Bestellbezirk  ihm  zuzustellenden  Telegramme  an  eine  von  ihm  angegebene
Adresse  bestellt  oder  weiterbefördert  werden.  Die  bezüglichen  Anträge  sind  schriftlich  oder  mittels
gebührenpflichtiger  Dienstnotiz  zu  stellen,  und  zwar  entweder  durch  den  Empfänger  selbst,  oder  in
seinem  Namen  durch  eine  der  im  §.  20  unter  VI  aufgeführten  Personen,  welche  die  Telegramme  an
Stelle  des  Empfängers  in  Empfang  nehmen  können.  Wer  einen  solchen  Antrag  stellt,  verpflichtet
sich  damit,  die  Gebühren  zu  zahlen,  welche  von  der  Bestellungsanstalt  etwa  nicht  eingezogen  werden
können.

V.  Wenn  der  Empfänger  seinen  Aufenthaltsort  verändert  hat,  so  werden  demselben  die  für
ihn  eingehenden  Telegramme  an  den  neuen  Aufenthaltsort  nachtelegraphirt,  auch  ohne  daß  dies
ausdrücklich  verlangt  worden  ist,  sofern  dieser  neue  Aufenthaltsort  des  Empfängers  unzweifelhaft
bekannt  ist,  innerhalb  Deutschlands  liegt,  und  sich  am  ursprünglichen  wie  am  neuen  Aufenthaltsorte
Anstalten  der  Reichs-Telegraphenverwaltung  bezw.  der  Staats-Telegraphenverwaltung  Bayerns  oder
Württembergs  befinden.

VI.  Derjenigen  Person,  welche  ein  Telegramm  nachsenden  läßt,  steht  es  frei,  die  Nachsendungsgebühr
  selbst  zu  entrichten,  vorausgesetzt,  daß  das  Telegramm  nur  nach  einem  einzigen  Orte  nachzusenden
  ist,  und  die  Weiterbeförderung  nach  anderen  Orten  nicht  verlangt  wird.  Dieselbe  Person
kann  in  diesem  Falle  sogar  verlangen,  daß  die  Nachsendung  als  „dringend“  erfolge;  sie  ist  jedoch
dann  gehalten,  die  dreifache  Gebühr  selbst  zu  entrichten.

§. 15.  
Vervielfältigung von Telegrammen  I.  Die  Telegramme  können  gerichtet  werden  entweder  an  mehrere  Empfänger  in  einer  Ortschaft
    oder  in  verschiedenen,  aber  in  den  Bestellbezirk  einer  und  derselben  Telegraphenanstalt  fallenden
Oertlichkeiten  oder  an  ein  und  denselben  Empfänger  nach  verschiedenen  Wohnungen  in  derselben

Ortschaft  mit  oder  ohne  Weiterbeförderung  durch  Post  oder  Eilboten.
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        171  

Vor  die  Aufschrift  ist  der  gebührenpflichtige  Vermerk  „x  Aufschriften“  oder  „(TMx)“  zu  setzen.

II.  Der  Aufgeber  eines  zu  vervielfältigenden  Telegramms  muß  je  nach  den  Umständen  vor
die  Aufschrift  eines  jeden  Empfängers  die  besonderen  Angaben  (vergl.  §.  3  IV)  niederschreiben;
handelt  es  sich  jedoch  um  ein  dringendes  oder  zu  vergleichendes  Telegramm,  welches  zu  vervielfältigen
  ist,  so  genügt  es,  wenn  die  Angabe  der  ersten  Aufschrift  voransteht.

III.  Wenn  ein  zu  vervielfältigendes  Telegramm  an  mehrere  Empfänger  gerichtet  ist,  so  darf
jede  Ausfertigung  des  Telegramms  nur  die  ihr  zukommende  Aufschrift  tragen,  es  sei  denn,  daß  der
Aufgeber  das  Gegentheil  verlangt  hätte;  dieses  Verlangen  muß  durch  den  vor  die  Aufschrift  niederzuschreibenden
  gebührenpflichtigen  Zusatz  „sämmtliche  Aufschriften  mitzutheilen“  ausgedrückt  werden.

IV.  Das  zu  vervielfältigende  Telegramm  wird  als  ein  einziges  Telegramm  taxirt,  wobei  alle
Aufschriften  in  die  Wortzahl  eingerechnet  werden.  Als  Vervielfältigungsgebühr  werden  daneben
bei  Telegrammen  bis  zu  100  Wörtern  für  die  zweite  und  jede  weitere  Ausfertigung  40  Pfennig
erhoben.  Bei  längeren  Telegrammen  erhöht  sich  diese  Gebühr  für  jede  weitere  Reihe  oder  den
Bruchtheil  einer  Reihe  von  100  Wörtern  um  je  40  Pfennig.  Für  dringende  Telegramme  beträgt
die  Vervielfältigungsgebühr  80  Pfennig  für  jede  Reihe  von  100  Wörtern.  In  der  Berechnung
der  Vervielfältigungsgebühr  erscheint  die  Gesammtzahl  der  Wörter  des  Textes,  der  Unterschrift  und
der  Aufschrift,  und  zwar  wird  die  Gebühr  für  jede  Abschrift  besonders  festgestellt.

V.  Wenn  für  einzelne  Ausfertigungen  eines  zu  vervielfältigenden  Telegramms  nach  §.  22  eine
Gebührenerstattung  einzutreten  hat,  so  ergiebt  sich  der  zu  erstattende  Betrag  für  jede  Vervielfältigung
aus  der  Theilung  der  erhobenen  Gesammtgebühr  durch  die  Zahl  der  Vervielfältigungen,  wobei  das
Telegramm  selbst  gleichfalls  als  eine  solche  zählt.

§.  16.

I.  Telegramme,  welche  mit  den  Schiffen  in  See  mittels  der  an  der  Küste  gelegenen  Seetelegraphen
  gewechselt  werden,  müssen  entweder  in  deutscher  Sprache,  oder  in  Zeichen  des  allgemeinen
Handelskodex  abgefaßt  sein.  In  dem  letzteren  Falle  werden  sie  als  chiffrirte  Telegramme  behandelt.

II.  Wenn  sie  für  in  See  befindliche  Schiffe  bestimmt  ist,  muß  die  Aufschrift  außer  den  gewöhnlichen
  Angaben  den  Namen  oder  die  amtliche  Nummer  und  die  Nationalität  des  Bestimmungsschiffes
  enthalten.

III.  Ist  das  Schiff,  für  welches  ein  Seetelegramm  bestimmt  ist,  innerhalb  28  Tagen  nicht
angekommen,  so  giebt  die  See-Telegraphenanstalt  dem  Aufgeber  hiervon  am  Morgen  des  29.  Tages
durch  eine  dienstliche  Meldung  Kenntniß.  Der  Aufgeber  kann  gegen  Bezahlung  eines  gewöhnlichen
Telegramms  von  10  Wörtern  verlangen,  daß  die  See-Telegraphenanstalt  sein  Telegramm  während
eines  weiteren  Zeitraums  von  30  Tagen  für  die  Zustellung  bereit  halte.  Geht  ein  solches  Verlangen
nicht  ein,  so  wird  das  Telegramm  von  der  See-Telegraphenanstalt  am  30.  Tage  (den  Tag  der
Aufgabe  nicht  mitgerechnet)  als  unbestellbar  zurückgelegt.

IV.  Die  Gebühr  für  Telegramme,  welche  durch  Vermittelung  einer  See-Telegraphenanstalt
mit  Schiffen  in  See  ausgewechselt  werden,  beträgt  80  Pfennig  für  das  Telegramm.  Dieselbe  wird
den  nach  den  sonstigen  Bestimmungen  zu  erhebenden  Gebühren  hinzugerechnet.  Die  Gesammtgebühr
für  die  an  die  Schiffe  in  See  gerichteten  Telegramme  wird  vom  Aufgeber  und  für  die  von  den
Schiffen  kommenden  Telegramme  vom  Empfänger  erhoben.

§.  17.
I.  Die  Weiterbeförderung  von  Telegrammen  über  die  Telegraphenlinien  hinaus  erfolgt  nach
Wunsch  des  Absenders  entweder  durch  die  Post  oder  durch  Eilboten,  oder  durch  Post  und  Eilboten.
II.  Der  Aufgeber  hat  die  Art  der  von  ihm  verlangten  Weiterbeförderung  in  einem  gebührenpflichtigen
  Zusatz  vor  der  Aufschrift  anzugeben  (vergl.  §.  3  IV).
III.  Die  Ankunfts-Telegraphenanstalt  ist  berechtigt,  sich  der  Post  zu  bedienen:
a)  wenn  in  dem  Telegramm  die  Art  der  Weiterbeförderung  nicht  angegeben  ist,
b)  wenn  es  sich  um  eine  von  dem  Empfänger  zu  bezahlende  Weiterbeförderung  durch  Eilboten
  handelt,  und  jener  sich  früher  geweigert  hat,  Kosten  derselben  Art  zu  bezahlen.
IV.  Die  Ankunftsanstalt  ist  verpflichtet,  sich  der  Post  zu  bedienen:
a)  wenn  solches  ausdrücklich  vom  Aufgeber  (vergl.  unter  I.)  oder  vom  Empfänger  (vergl.
§.  14  IV)  verlangt  worden  ist,
b)  wenn  dieser  Anstalt  kein  schnelleres  Beförderungsmittel  zu  Gebote  steht.



31

Seetelegramme.

Weiterbeförderung.
        <pb n="186" />
        Erhebung  der
Gebühren.

  172  

V.  Telegramme  jeder  Art,  welche  durch  die  Post  an  ihre  Bestimmung  gelangen,  also  auch
solche,  welche  postlagernd  niedergelegt  werden  sollen,  werden  von  der  Ankunftsanstalt  ohne  Kosten
für  den  Aufgeber  und  für  den  Empfänger  als  gewöhnliche  Briefe  zur  Post  gegeben.  Ausgenommen
sind  jedoch  folgende  Fälle:

1.  Telegramme,  welche  als  eingeschriebene  Briefe  zur  Post  gegeben  werden  sollen,  sind  mit
der  vor  die  Aufschrift  niederzuschreibenden  Angabe  „Post  eingeschrieben“  oder  „(PR)“  zu
versehen  und  unterliegen  einer  vom  Aufgeber  zu  entrichtenden  Einschreibgebühr  von
20  Pfennig.  Diese  Einschreibgebühr  von  20  Pfennig  kommt  auch  bei  der  Auslieferung
aller  Telegramme  mit  Empfangsanzeige,  welche  mit  der  Post  weiterbefördert,  oder  postlagernd
  niedergelegt  werden  sollen,  zur  Erhebung,  da  diese  Telegramme  stets  als  eingeschriebene
  Briefe  zur  Post  gegeben  werden.

2.  Für  Telegramme,  welche  einer  an  der  Grenze  gelegenen  deutschen  Telegraphenanstalt  zur
Weiterbeförderung  mit  der  Post  nach  dem  Nachbargebiete  und  darüber  hinaus  übermittelt
  werden  sollen,  ohne  daß  der  Fall  einer  Unterbrechung  der  über  die  Grenze
führenden  Telegraphenverbindungen  vorliegt,  wird  eine  besondere  Gebühr  von  40  Pfennig
für  die  Weiterbeförderung  erhoben.

VI.  Die  Kosten  für  die  Zustellung  von  Telegrammen  mittels  Eilboten  an  Empfänger  außerhalb
  des  Ortsbestellbezirks  der  Bestimmungs-Telegraphenanstalt  können  vom  Aufgeber  durch  Entrichtung
  einer  festen  Gebühr  von  40  Pfennig  für  jedes  Telegramm  vorausbezahlt  werden.  Der
Aufgeber  hat  in  diesem  Falle  den  Vermerk  „Eilbote  bezahlt“  oder  „(XP)“  vor  die  Telegrammaufschrift
  zu  setzen.  Im  Weiteren  steht  es  dem  Aufgeber  eines  Telegramms  mit  bezahlter  Antwort
frei,  die  etwa  entstehende  Eilbestellgebühr  für  das  Antwortstelegramm  nach  dem  Satze  von  40  Pfennig
im  Voraus  bei  der  Aufgabe  des  Ursprungstelegramms  zu  entrichten.  Das  Ursprungstelegramm  ist
in  diesem  Falle  vor  der  Aufschrift  mit  dem  taxpflichtigen  Vermerk  „Antwort  und  Bote  bezahlt“  oder
„(RXP)“  zu  versehen.

Findet  die  Vorausbezahlung  des  Eilbotenlohnes  nicht  statt,  so  werden  die  wirklich  erwachsenden
Auslagen  vom  Empfänger  oder,  falls  dieser  nicht  zu  ermitteln  ist  oder  die  Zahlung  verweigert,  vom
Aufgeber  eingezogen.

VII.  In  Fällen  der  gleichzeitigen  Abtragung  mehrerer  Telegramme  durch  denselben  Boten  an
denselben  Empfänger  findet  die  vorstehende  Bestimmung  unter  VI  gleichmäßig  Anwendung.  Werden
im  Uebrigen  durch  denselben  Boten  an  denselben  Empfänger  gleichzeitig  solche  Telegramme  abgetragen,
  für  welche  das  Botenlohn  im  Voraus  bezahlt  ist,  und  solche,  bei  welchen  dies  nicht  der
Fall  ist,  so  ist  vom  Empfänger  das  erwachsene  Botenlohn,  abzüglich  der  im  Voraus  bezahlten  Beträge,
  zu  entrichten.  Die  auf  etwa  gleichzeitig  zur  Abtragung  gelangende  Eilpostsendungen  im
Voraus  bezahlte  Bestellgebühr  bleibt  hierbei  außer  Betracht.

VIII.  In  geeigneten  Fällen  werden  auf  besonderes  schriftliches  Verlangen  des  Epfängers  die
für  ihn  eingehenden  Telegramme  seitens  der  Telegraphenanstalt  nicht  durch  Eilboten  bestellt,  sondern
den  Boten  des  Empfängers  gelegentlich  der  jedesmaligen  Abholung  von  Postsendungen  mitgegeben.
Unzuträglichkeiten,  welche  etwa  aus  dieser  Einrichtung  entstehen,  hat  die  Telegraphenverwaltung
nicht  zu  vertreten.

§.  18.

I.  Sämmtliche  bekannte  Gebühren  sind  bei  Aufgabe  des  Telegramms  im  Voraus  zu  entrichten.

II.  Eine  Gebührenerhebung  vom  Empfänger  am  Bestimmungsorte  tritt  jedoch  in  den  Ausnahmefällen
  ein,  welche

a)  für  die  nachzusendenden  Telegramme  im  §.  14,

b)  für  die  Seetelegramme  im  §.  16,

c)  für  die  Eilbestellung  von  Telegrammen  im  §.  17
vorgesehen  sind.

In  allen  Fällen,  wo  eine  Gebührenerhebung  bei  der  Bestellung  stattzufinden  hat,  wird  das
Telegramm  dem  Empfänger  nur  gegen  Erstattung  des  schuldigen  Betrages  ausgehändigt.

III.  Die  Entrichtung  der  Gebühren  kann  bei  den  Telegraphenanstalten  mittels  Werthzeichen
oder  baar  —  bei  den  Eisenbahn-Telegraphenstationen  nur  baar  —  erfolgen.  Eine  Bescheinigung
über  die  erhobenen  Gebühren  wird  nur  auf  Verlangen  und  gegen  Entrichtung  eines  Zuschlags  von
        <pb n="187" />
        173  

20  Pfennig  ertheilt.  Bei  gebührenfreien  Staatstelegrammen  ist  auf  Verlangen  eine  Bescheinigung
über  die  Auslieferung  unentgeltlich  zu  ertheilen.

IV.  Personen,  welche  sich  des  Telegraphen  häufiger  bedienen,  kann  auf  ihren  Antrag  gestattet
werden,  die  Gebühren  für  die  von  ihnen  bei  Telegraphenanstalten  aufgegebenen  Telegramme  monatlich
zu  entrichten.  Sie  haben  alsdann  an  die  betreffende  Verkehrsanstalt,  bei  welcher  sie  ihre  Telegramme
aufgeben  wollen,  einen  entsprechenden  Vorschuß  einzuzahlen,  und  als  besondere  Vergütung  für  die
entstehende  Mühewaltung  eine  Gebühr  von  50  Pfennig  für  den  Kalendermonat  und  außerdem  für
jedes  Telegramm,  dessen  Gebühren  gestundet  werden,  2  Pfennig  zu  entrichten.  Auf  Eisenbahn-Telegraphenstationen
  findet  diese  Bestimmung  keine  Anwendung.

§.  19.

Zurückziehung und Unterdrückung von Telegrammen.  I. Jedes  Telegramm  kann  von  dem  Absender,  welcher  sich  als  solcher  ausweist,  zurückgezogen  
oder  in  der  Beförderung  aufgehalten  werden,  sofern  es  noch  Zeit  ist.  Wenn  in  einem  solchen  Falle  
die  Beförderung  des  Telegramms  noch  nicht  begonnen  hat,  so  werden  dem  Absender  die  Gebühren  
nach  Abzug  von  20  Pfennig  erstattet.  Hat  die  Abtelegraphirung  bereits  begonnen,  so  verbleiben  die
Gebühren  der  Telegraphenverwaltung;  vorausbezahlte  Beträge  für  Weiterbeförderung,  bezahlte
Antwort,  Empfangsanzeigen  ꝛc.  werden  jedoch  dem  Aufgeber  zurückgezahlt,  wenn  die  vorausbezahlte
Leistung  nicht  ausgeführt  worden  ist.

II.  Ein  Telegramm,  welches  durch  die  Ursprungsanstalt  bereits  befördert  worden  ist,  kann  nur
auf  Grund  eines  besonderen,  von  der  Aufgabeanstalt  nach  den  Bestimmungen  im  §.  23  zu  erlassenden
  Telegramms  angehalten  und  vernichtet  werden;  für  dieses  Telegramm  sind  die  tarifmäßigen
  Gebühren  zu  zahlen.  Von  dem  Erfolge  wird  dem  Aufgeber  mittels  unfrankirten  Briefes
Kenntniß  gegeben.  Verlangt  der  Aufgeber  telegraphische  Auskunft,  so  hat  er  die  Gebühr  für  eine
telegraphische  Antwort  vorauszubezahlen.  Die  erlegten  Gebühren  für  das  Telegramm,  dessen  Bestellung
  auf  Verlangen  unterdrückt  wird,  werden  nicht  zurückgezahlt.  Bei  jedem  derartigen  Verlangen
  hat  der  Antragsteller  das  Ansuchen  schriftlich  zu  stellen  und  sich  als  Absender  oder  dessen
Beauftragter  auszuweisen.

§.  20.

Zustellung der Telegramme am Bestimmungsorte.  I. Die  Telegramme  werden  bei  der  Aufnahme  bezw.  gleich  nach  der  Ankunft  bei  der  Be-    
stimmungsanstalt,  wenn  die  offene  Bestellung  nicht  ausdrücklich  verlangt  ist,  verschlossen  (vergl.    
unter  VI).

II.  Dieselben  werden,  ihrer  Aufschrift  entsprechend,  entweder  nach  der  Wohnung,  dem  Geschäftslokal
  ꝛc.  des  Empfängers  bestellt  oder  weiterbefördert  oder  postlagernd,  telegraphenlagernd  oder  bahnhoflagernd
  niedergelegt.  Sie  können  den  Empfängern  auch  mittels  Fernsprechers  nach  den  hierüber
erlassenen  besonderen  Bestimmungen  übermittelt  werden.

III.  Die  Bestellung  oder  Weiterbeförderung  der  Telegramme  geschieht  mit  thunlichster  Beschleunigung
  nach  der  Reihenfolge  ihrer  Aufnahme  und  ihres  Vorranges.  (Wegen  Uebergabe  der  Telegramme
an  die  Boten  des  Empfängers  vergl.  §.  17  VIII.)

IV.  Staats-,  sowie  Dienst-  und  dringende  Privattelegramme  werden  mit  Vorrang  vor  anderen

Telegrammen  bestellt.  Die  Aushändigung  der  Staatstelegramme  und  der  Telegramme  mit  bezahlter
Empfangsanzeige  erfolgt  gegen  Vollziehung  eines  denselben  beizugebenden  Empfangsscheines.
V.  Zur  Vollziehung  des  Empfangsscheines  über  ein  an  eine  Behörde  oder  deren  Vorstand
gerichtetes  Staatstelegramm  kann,  wenn  nicht  eine  besondere  schriftliche  Verfügung  darüber  getroffen
ist,  nur  der  Vorstand  der  betreffenden  Behörde,  oder,  in  dessen  Abwesenheit,  sein  Stellvertreter  als
berechtigt  angesehen  werden.

VI.  Privattelegramme,  sowie  die  nicht  an  eine  Behörde  oder  deren  Vorstand  gerichteten  dienstlichen
  Telegramme  sind  dagegen  im  Falle  der  Abwesenheit  des  Empfängers  an  ein  erwachsenes
Familienmitglied  oder,  wenn  auch  ein  solches  nicht  zur  Stelle  ist,  an  die  Geschäftsgehülfen,  die
Dienerschaft,  die  Haus-  oder  Wirthsleute  oder  den  Thürhüter  des  Gasthofes  bezw.  des  Hauses  zu
bestellen,  insofern  der  Empfänger  für  derartige  Fälle  nicht  einen  besonderen  Bevollmächtigten  der
Anstalt  schriftlich  namhaft  gemacht,  oder  der  Aufgeber  durch  den  vor  die  Aufschrift  gesetzten  Vermerk
„eigenhändig  zu  bestellen“  oder  „(MP)“  verlangt  hat,  daß  die  Zustellung  nur  zu  Händen  des
Empfängers  selbst  stattfinden  soll.
        <pb n="188" />
        174  

Der  Aufgeber  kann  auch  verlangen,  daß  das  Telegramm  offen  bestellt  werde,  indem  er  vor
die  Aufschrift  den  Vermerk  „Offen  zu  bestellen“  oder  „(RO)“  setzt.

VII.  Sofern  Privatbriefkasten  oder  Einwürfe  sich  an  der  Thür  ꝛc.  der  Wohnung  des  Empfängers
befinden,  können  die  Telegramme,  für  welche  Empfangsscheine  nicht  abzugeben  sind,  in  jene  Briefkasten
  ꝛc.  gesteckt  werden.  Telegramme,  welche  den  Vermerk  „eigenhändig  zu  bestellen“  oder  „(MP)“
tragen,  sind  jedoch  stets  an  den  Empfänger  selbst  zu  bestellen;  ebenso  werden  Telegramme  mit  dem
Vermerk  „postlagernd“  oder  „(PG)“  bezw.  „telegraphenlagernd“  oder  „(TR)“  nur  dem  Empfänger
oder  seinem  Bevollmächtigten  nach  gehörigem  Ausweis  ausgehändigt.  Telegramme,  welche  die  Bezeichnung
  „bahnhoflagernd“  tragen,  werden  an  den  Bahnhofsvorsteher  oder  dessen  Stellvertreter
abgegeben.

VIII.  Die  an  Reisende  nach  einem  Gasthof  gerichteten  Telegramme  werden,  wenn  der  Empfänger
noch  nicht  eingetroffen  ist,  an  den  Wirth  ꝛc.  des  Gasthofes  mit  dem  Ersuchen  abgegeben,  das
Telegramm  vorläufig  in  Verwahrung  zu  nehmen  und  dem  Empfänger  bei  seinem  Eintreffen  auszuhändigen.
  Am  Tage  nach  der  erfolgten  Uebergabe  eines  solchen  Telegramms  wird  dasselbe,  wenn
die  Uebergabe  an  den  Empfänger  inzwischen  nicht  hat  bewirkt  werden  können,  durch  einen  Boten
gegen  Hinterlassung  eines  Benachrichtigungszettels  wieder  abgeholt  und  zur  Verkehrsanstalt  zurückgebracht.
  Diese  erläßt  nunmehr  die  Unbestellbarkeitsmeldung  an  die  Aufgabeanstalt;  im  Uebrigen
wird  das  Telegramm  wie  alle  sonstigen  unbestellbaren  Telegramme  behandelt.

IX.  Ist  weder  der  Empfänger  noch  sonst  Jemand  aufzufinden,  der  das  Telegramm  annimmt,
so  hat  der  Bote,  wenn  es  sich  um  ein  Telegramm  handelt,  für  welches  ein  Empfangsschein  ausgefertigt
  ist,  oder  wenn  sich  für  die  Bestellung  eines  Telegramms  ohne  Empfangsschein  ein  Privatbriefkasten
  oder  ein  anderer  Weg  der  Bestellung  nicht  darbietet,  einen  Benachrichtigungszettel  in  der
Wohnung  ꝛc.  des  Empfängers  zurückzulassen  oder  an  die  Eingangsthür  anzuheften,  das  Telegramm
selbst  aber  zur  Anstalt  zurückzubringen.  Mit  den  Telegrammen,  welche  mit  dem  Vermerk  „eigenhändig
  zu  bestellen“  oder  „(MP)“  versehen  sind,  ist  in  gleicher  Weise  zu  verfahren,  wenn  der  bezeichnete
  Empfänger  selbst  nicht  angetroffen  wird.

X.  Wenn  der  Bote  bei  der  Bestellung  von  Telegrammen  mit  Empfangsscheinen  den  Empfänger
  nicht  selbst  antrifft  und  das  Telegramm  einem  Anderen  aushändigt,  hat  der  Letztere  in
dem  Empfangsschein  seiner  eigenen  Unterschrift  das  Wort  „für“  und  den  Namen  des  Empfängers

beizufügen.

XI.  Dem  Boten  ist  die  Annahme  von  Geschenken  untersagt.

§.  21.

Unbestellbare Telegramme.  I. Von  der  Unbestellbarkeit  eines  Telegramms  und  den  Gründen  der  Unbestellbarkeit  wird  der

Aufgabeanstalt  telegraphisch  Meldung  gemacht.  Liegt  für  die  Unbestellbarkeit  eines  Telegramms  ein
Grund  vor,  welcher  nicht  ohne  Weiteres  aus  dienstlicher  Veranlassung  beseitigt  werden  kann  und
muß,  und  ist  der  Absender  des  unbestellbaren  Telegramms  aus  der  Unterschrift  oder  auf  andere
Weise  mit  genügender  Sicherheit  bekannt:  dann  wird  die  Unbestellbarkeitsmeldung  diesem  sobald  als
möglich  übermittelt.  Der  Aufgeber  kann  die  Aufschrift  des  unbestellbar  gemeldeten  Telegramms  nur
durch  ein  bezahltes  Telegramm  in  Form  einer  gebührenpflichtigen  Dienstnotiz  vervollständigen,  berichtigen
  oder  bestätigen.
  II.  Ein  Telegramm,  welches  von  dem  abtragenden  Boten  als  unbestellbar  zur  Anstalt  zurückgebracht
  wird,  ist  bei  der  letzteren  aufzubewahren.  Hat  sich  innerhalb  sechs  Wochen  der  Empfänger
zur  Empfangnahme  des  Telegramms  nicht  gemeldet,  so  wird  solches  vernichtet.  In  gleicher  Weise
wird  mit  Telegrammen  verfahren,  welche  die  Bezeichnung:  „telegraphen-“,  „post-“  oder  „bahnhoflagernd“
  tragen.  §.22.

Erstattung und Nachzahlung von Gebühren.  I. Die  Telegraphenverwaltung  leistet  für  die  richtige  Ueberkunft  der  Telegramme  oder  deren
Ueberkunft  und  Zustellung  innerhalb  bestimmter  Frist  keinerlei  Gewähr  und  hat  Nachtheile,  welche
durch  Verlust,  Entstellung  oder  Verspätung  der  Telegramme  entstehen,  nicht  zu  vertreten.

II.  Auf  Antrag  wird  jedoch  erstattet:

a)  die  volle  Gebühr  für  jedes  Telegramm,  welches  durch  Schuld  des  Telegraphenbetriebes
nicht  an  seine  Bestimmung  gelangt  ist;
        <pb n="189" />
        175  

b)  die  volle  Gebühr  für  jedes  Telegramm,  welches  durch  Schuld  des  Telegraphenbetriebes
nicht  innerhalb  24  Stunden  oder  später  angekommen  ist,  als  es  mit  der  Post  (als  Eilbrief)
  angekommen  wäre;

c)  die  volle  Gebühr  für  jedes  Telegramm  mit  Vergleichung,  welches  in  Folge  von  Irrthümern
  bei  der  Uebermittelung  nachweislich  seinen  Zweck  nicht  hat  erfüllen  können,
sofern  die  Fehler  nicht  durch  gebührenpflichtige  Dienstnotiz  berichtigt  worden  sind  (vergl. §. 23 II)

d)  die  Nebengebühr  für  eine  besondere  Dienstleistung,  welche  nicht  ausgeführt  worden  ist
(z.  B.  für  Vergleichung);

e)  die  volle  Gebühr  für  jede  gebührenpflichtige  Dienstnotiz,  deren  Absendung  durch  einen
Fehler  des  Betriebes  veranlaßt  worden  ist.

Die  Beschwerden  oder  Rückforderungen  sind  bei  der  Aufgabeanstalt  einzureichen.  Als  Beweisstück
  ist  beizufügen:
eine  schriftliche  Erklärung  der  Bestimmungsanstalt  oder  des  Empfängers,  wenn  das
Telegramm  verzögert  oder  nicht  angekommen  ist,
die  dem  Empfänger  zugestellte  Ausfertigung,  wenn  es  sich  um  Entstellung  handelt.

III.  Bei  Rückforderungen  wegen  Entstellungen  muß  nachgewiesen  werden,  daß  und  durch  welche
Fehler  das  Telegramm  derart  entstellt  ist,  daß  es  seinen  Zweck  nicht  hat  erfüllen  können.

IV.  Jeder  Anspruch  auf  Erstattung  der  Gebühr  muß  bei  Verlust  des  Anrechtes  innerhalb
dreier  Monate,  vom  Tage  der  Erhebung  an  gerechnet,  anhängig  gemacht  werden.

Bei  der  Einreichung  eines  Erstattungsantrages  wird  von  dem  Beschwerdeführer  eine  Beschwerdegebühr
  von  20  Pfennig  erhoben.  Diese  Gebühr  wird  zurückgezahlt,  wenn  der  Erstattungsantrag
sich  als  begründet  erweist.

V.  Die  Erstattung  bezieht  sich  lediglich  auf  die  Gebühr  einschließlich  der  Nebengebühren  der
Telegramme  selbst,  welche  verzögert,  entstellt,  oder  nicht  angekommen  sind,  und  auf  die  Gebühren
der  im  §.  23  vorgesehenen  Telegramme,  nicht  aber  auf  die  Gebühren  solcher  Telegramme,  welche
etwa  durch  die  Verzögerung,  Entstellung  oder  Nichtankunft  jener  Telegramme  veranlaßt  oder  nutzlos
gemacht  worden  sind.

VI.  Gebühren,  welche  irrthümlich  zu  wenig  erhoben  sind,  oder  deren  Einziehung  vom  Empfänger
nicht  erfolgen  konnte  —  sei  es,  daß  derselbe  die  Bezahlung  verweigert  hatte,  sei  es,  daß  er  nicht
aufgefunden  worden  war  —  hat  der  Absender  auf  Verlangen  nachzuzahlen.  Irrthümlich  zu  viel
erhobene  Gebühren  werden  dem  Aufgeber  zurückgezahlt.

VII.  Der  Betrag  der  vom  Aufgeber  zu  viel  verwendeten  Werthzeichen  wird  jedoch  nur  auf
seinen  Antrag  erstattet.

 

§.  23.

Berichtigungstelegramme.  I. Der  Aufgeber  und  der  Empfänger  eines  jeden  beförderten  oder  in  der  Beförderung  begriffenen
  Telegramms  können  innerhalb  einer  Frist  von  72  Stunden  (Sonntage  nicht  einbegriffen),
welche  entweder  der  Auslieferung  oder  der  Ankunft  dieses  Telegramms  folgt,  auf  telegraphischem
Wege  Auskunft  über  das  Telegramm  verlangen  oder  Erläuterungen  zu  demselben  geben.  Sie  können
auch  zum  Zwecke  einer  Berichtigung  ein  Telegramm,  welches  sie  aufgegeben  oder  erhalten  haben,
entweder  durch  die  Bestimmungs-  oder  Ursprungsanstalt  oder  durch  eine  Durchgangsanstalt  vollständig
  oder  theilweise  wiederholen  lassen.  Sie  haben  folgende  Beträge  zu  hinterlegen:

1.  die  Gebühr  für  das  Telegramm,  welches  das  Verlangen  enthält,
2.  die  Gebühr  für  ein  Antwortstelegramm,  wenn  eine  telegraphische  Antwort  gewünscht
wird.

II.  Die  Telegramme,  welche  die  Berichtigung,  Ergänzung  oder  Unterdrückung  von  bereits
beförderten  oder  in  der  Beförderung  begriffenen  Telegrammen  bezwecken,  ebenso  alle  übrigen,  solche
Telegramme  betreffenden  Mittheilungen  dürfen,  wenn  sie  für  eine  Telegraphenanstalt  bestimmt  sind,
nur  von  Amt  an  Amt  als  gebührenpflichtige,  vom  Aufgeber  oder  Empfänger  zu  bezahlende  Dienstnotizen
  gerichtet  werden.

III.  Die  für  die  Berichtigungstelegramme  erhobenen  Gebühren  werden  auf  desfallsigen  Antrag
zurückgezahlt,  wenn  die  Wiederholung  erweist,  daß  das  oder  die  wiederholten  Wörter  im  Ursprungstelegramm
  unrichtig  wiedergegeben  worden  sind.  Wenn  im  Ursprungstelegramm  einige  Wörter  richtig
        <pb n="190" />
        176  

und  einige  andere  Wörter  unrichtig  wiedergegeben  worden  sind,  so  wird  die  Gebühr  für  diejenigen
Wörter  nicht  erstattet,  welche  in  dem  Verlangen  der  Wiederholung  und  in  der  Antwort  sich  ausschließlich
  auf  die  im  Ursprungstelegramm  richtig  übermittelten  Wörter  beziehen.

IV.  Die  Gebühr  für  das  Ursprungstelegramm,  welches  zu  dem  Antrage  auf  Berichtigung  Anlaß
gegeben  hat,  wird  nicht  zurückgezahlt.

V.  Dem  Antrage  auf  Berichtigung  eines  beförderten  oder  in  der  Beförderung  begriffenen
Telegramms  darf  von  den  Telegraphenanstalten  nur  dann  Folge  gegeben  werden,  wenn  der  Antragsteller
  sich  als  Aufgeber  oder  Empfänger  des  betreffenden  Ursprungstelegramms  oder  als  Bevoll--mächtigter
  eines  derselben  ausgewiesen  hat.

§.  24.

Telegrammabschriften.  I. Der  Aufgeber  und  der  Empfänger  oder  auch  deren  Bevollmächtigte,  falls  sie  sich  als
solche  gehörig  ausweisen,  sind  berechtigt,  sich  beglaubigte  Abschriften  der  von  ihnen  aufgegebenen,
und  der  an  sie  gerichteten  Telegramme  ausfertigen  zu  lassen,  wenn  sie  Ort  und  Tag  der  Aufgabe
genau  angeben  können,  und  die  Urschriften  noch  vorhanden  sind.  Diese  Urschriften  werden  in  der
Regel  6  Monate  lang  aufbewahrt.

II.  Für  jede  Abschrift  eines  unter  Angabe  der  Aufgabezeit  und  des  Aufgabeortes  genau  bezeichneten
  Telegramms  sind  bei  Telegrammen  bis  zu  100  Wörtern  40  Pfennig,  bei  längeren  Telegrammen
  40  Pfennig  mehr  für  jede  Reihe  von  100  Wörtern  oder  einen  Theil  derselben  zu  entrichten.
  Bei  ungenau  bezeichneten  Telegrammen  sind  außer  der  Schreibgebühr  die  durch  die
Aufsuchung  des  Telegramms  entstehenden  Kosten  zu  zahlen.

§.  25.
Nebentelegraphen und besondere Telegraphenanlagen. Fernsprecheinrichtungen.  Die Bedingungen  für  Nebentelegraphen  und  besondere  Telegraphenanlagen,  sowie  für  die
Fernsprecheinrichtungen  werden  vom  Reichs-Postamte  festgesetzt.

§. 26.
Geltungsbereich.  I. Die  vorstehenden  Bestimmungen  gelten  soweit  nicht  Abweichungen  ausdrücklich  vorgeschrieben
sind,  auch  für  die  Telegramme,  welche  unter  Benutzung  von  Eisenbahntelegraphen  befördert  werden.
II.  In  Bezug  auf  den  telegraphischen  Verkehr  mit  dem  Auslande  kommen  die  Bestimmungen
des  internationalen  Telegraphenvertrages  und  der  etwaigen  besonderen  Telegraphenverträge  zur
Anwendung.
§.  27.
Zeitpunkt der Einführung. Gegenwärtige  Telegraphenordnung  tritt  am  1.  Juli  1897  in  Kraft.

Berlin,  den  9.  Juni  1897.
Der  Reichskanzler.
Fürst  zu  Hohenlohe.

 

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

      

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Geheime  Regierungsrath  Mertens
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Geheimen  Regierungsraths  Ritzke
der  bremischen  Zolldirektion  zu  Bremen  und  der  hamburgischen  General-Zolldirektion  zu  Hamburg  als
Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Hamburg  vom  1.  Juni  d.  J.  ab  beigeordnet
  worden.
        <pb n="191" />
        177

5.  Polizei-Wesen.    

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Nr.  Name  und  Stand der Ausgewiesenen.  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen.  Grund der Bestrafung.  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat.  Datum des Ausweisungsbeschlusses.
        
              
  
1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Franz  Beranek, Fabrikarbeiter,  geboren  am  25.  Juni  1855  zu  Wapno, Bezirk Turnau, Böhmen,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft Bautzen,  13.  Mai  d.  J.
        

2.  Lambertus  Brandenburg, Tagelöhner,  geboren am  1.  Dezember  1841  zu Vreeswyk, Niederlande,   Landstreichen  und Betteln,  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu Düsseldorf,  9. Juni  d.  J.
              

3.  Maria  Gregor, ledige Fabrikarbeiterin,  geboren  im  März  1839  zu  Soratka, Bezirk Chrudim, Böhmen, österreichischer Staatsangehöriger,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Bezirksamt Pfarrkirchen,  28. Mai  d.  J.
            

4.  Johann  Hostek, Erdarbeiter,  geboren  am  4.  Mai  1868  zu  Schüttenhofen, Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Bezirksamt Oberdorf,  desgleichen.
            
    
5.  Karl  Mühlbach, Glasschleifer,  geboren  am  16.  April  1863  zu  Steinbach, Oesterreich, ortsangehörig zu Modes, Bezirk Datschitz, Mähren,  Betteln,  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu Düsseldorf,  9.  Juni  d.  J.
            
          
6.  Maria  Müller, ledige Blumenmacherin,  geboren  am  28.  Januar  1879  zu  Perlach, Bayern, ortsangehörig zu Palitz, Bezirk Eger, Böhmen,  gewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  bayerische  Polizei-Direktion München,  24. Mai  d.  J.
                  
    
7.  Franz  Josef  Novák, Lohgerbergeselle,  geboren  am  28.  Juli  1856  zu  Unterkloster bei Trebitsch, Mähren, ortsangehörig zu Sobotka, Bezirk Gitschin, Böhmen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu Potsdam,  16. März  d.  J.
                  
          

8.  Emil,  Theodor Rosenmund, Tagelöhner,  geboren  am  18.  März  1871  zu  Liestal, Kanton Basel, Schweiz, ortsangehörig ebendaselbst,  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer Landeskommissär zu Freiburg,  8.  Juni  d.  J.
          
      
9.  Paul  Schmidt, Arbeiter,  geboren  im  Jahre  1832  zu  Kriensdorf, Bezirk Trautenau, Böhmen, österreichischer Staatsangehöriger,  Betteln,  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu Liegnitz,  5.  Juni  d.  J.
              
.      
10.  Nikolaus  Staudt, Bürstenbinder,  geboren  am  16.  Januar  1864  zu Luxemburg, luxemburgischer Staatsangehöriger,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsident zu Metz,  8.  Juni  d.  J.
            


 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="192" />
        <pb n="193" />
        Anhang zu
Nr.  24  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

 

Berlin,  Freitag,  den  18.  Juni  1897.

 

Militär--Wesen.

 

Gesammtverzeichniß
derjenigen  Lehranstalten,  welche  gemäß  §.  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung

von  Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen Militärdienst

berechtigt  sind.

Bemerkungen:

1.  Die  mit  *  bezeichneten  Gymnasien  (A.  a)  und  Progymnasien  (B.  a  und  C.  a)  an  Orten,  an
welchen  sich  keine  der  zur  Ertheilung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse  berechtigten  Anstalten
unter  A.  b,  B.  b  und  c  oder  C.  c  (Real-Gymnasium,  Realschule,  Real-Progymnasium)  mit
obligatorischem  Unterricht  im  Latein  befindet,  sind  befugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem
Unterricht  im  Griechischen  dispensirten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für  jenen
Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem
Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugniß  über  genügende  Aneignung
des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

2.  Die  mit  einem  †  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

Uerbersicht.

Oeffentliche  Lehranstalten.  Seite.  Progymnasien  (C.  a)...  
Gymnasien  (A.  a)    ....  180  Realschulen  (C.  b)  ....
Real-Gymnasien  (A.  b).        ...      185  Real-Progymnasien  (C.  c)    ...
Ober-Realschulen (A. c)...186  Höhere Bürgerschulen (C.d).....
Progymnasien (B. a)  ....  187  Oeffentliche  Schullehrer-Seminare  (C.e)  ...  
Realschulen (B. b)....187  Andere öffentliche Lehranstalten (C. f)......
Real-Progymnasien (B. c)  ...188  Privat-Lehranstalten.....

 

33



Seite
188
189
191
192
193
195
195
        <pb n="194" />
        180  Oeffentliche  Lehranstalten.  —  A.  a.  Gymnasien.



Oeffentliche  Lehranstalten.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genügt.

a.  Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Aachen:  Kaiser  Karls-Gymnasium,
Kaiser  Wilhelms-Gymnasium,

Allenstein,

Altona,

Anklam,

Arnsberg,

*Aschersleben,

Attendorn,

Aurich,

Barmen,

Bartenstein,

Bedburg:  Ritter-Akademie,

Belgard,

Berlin:  Askanisches  Gymnasium,
Französisches  Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Friedrich-Werdersches  Gymnasium,
Friedrich  Wilhelms-Gymnasium,
Humboldts-Gymnasium,
Joachimsthalsches  Gymnasium,
Gymnasium  zum  grauen  Kloster,
Köllnisches  Gymnasium,
Königstädtisches  Gymnasium,
Leibniz-Gymnasium,
Lessing-Gymnasium,
Luisen-Gymnasium,
Luisenstädtisches  Gymnasium,
Sophien-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Beuthen  i.  Ober-Schlesien,

Bielefeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Bochum,
Bonn,
Brandenburg:  Gymnasium,
Ritter-Akademie,
Braunsberg,

Breslau:  Elisabeth-Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Johannes-Gymnasium,
König  Wilhelms-Gymnasium,
Magdalenen-Gymnasium,
Matthias-Gymnasium,

Brieg,

Brilon,



Bromberg,

Bunzlau,

Burg  i.  d.  Provinz  Sachsen,

*  Burgsteinfurt,
Cassel:  Friedrichs-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,
Celle,
Charlottenburg,
*  Clausthal,

Cleve,

Coblenz,

Cöln:  Gymnasium  an  der  Apostelkirche,
Friedrich  Wilhelms-Gymnasium,
Kaiser  Wilhelms-Gymnasium,
Gymnasium  an  Marzellen,
Städtisches  Gymnasium  in  der  Kreuzgasse

(verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Coesfeld,

Conitz,

Culm,

Danzig:  Königliches  Gymnasium,

Städtisches  Gymnasium,
*  Demmin,

Deutsch-Krone,

Dillenburg,

Dortmund,

Dramburg,

Düren,

Düsseldorf:  Königliches  Gymnasium,

Städtisches  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),



Duisburg,

Eberswalde,

Eisleben,

Elberfeld,

Elbing,

Emden,

Emmerich,

Erfurt,

Essen,

Flensburg:  Gymnasium  (verbunden  mit Real-Gymnasium),


Frankfurt  a.  Main:  Kaiser-Friedrichs-Gymnasium,

Städtisches  Gymnasium,

Frankfurt  a.  d.  Oder,

Fraustadt,

Freienwalde  a.  d.  Oder,
        <pb n="195" />
        A.  a.  Gymnasien.

Friedeberg  i.  d.  Neumark,

Fürstenwalde,

Fulda,

Garz  a.  d.  Oder,

Glatz,

Gleiwitz,

Glogau:  Evangelisches  Gymnasium,

Katholisches  Gymnasium,

Glückstadt,

Gnesen,

Görlitz:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Göttingen,

Goslar:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Graudenz,

Greifenberg  i.  Pommern,

Greifswald:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Pro-



gymnasium),

Groß-Lichterfelde,

Groß-Strehlitz,

Guben:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Gütersloh,

Gumbinnen,

Hadamar,

* Hadersleben,

Hagen  i.  Westfalen:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),

Halberstadt,

Halle  a.  d.  Saale:  Lateinische  Hauptschule  der
Franckeschen  Stiftungen,
Städtisches  Gymnasium,
Hameln:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


*  Hamm,
Hanau,
Hannover:  Lyzeum  I.,
Lyzeum  Il.,
Kaiser  Wilhelms-Gymnasium,
Heiligenstadt,
*  Herford,
*  Hersfeld,  1)
Hildesheim:  Gymnasium  Andreanum,
Gymnasium  Josephinum,
Hirschberg,  
Höxter,
*  Husum,
Iauer,
Ilfeld:  Klosterschule,
Inowrazlaw,
Insterburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),





1)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  die  am  30.  März 1897 abgehalteneAbschlußprüfung.

181

Kattowitz,

Kempen  i.  d.  Rheinprovinz,

Kiel,

Königsberg  i.  d.  Neumark,

Königsberg  i.  Ostpreußen:  Altstädtisches  Gymnasium,
Friedrichs-Kollegium,
Kneiphöfisches  Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Königshütte,

Köslin,

Kolberg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),



Kottbus,

Krefeld,

Kreuzburg,

Kreuznach,

Krotoschin,

Küstrin,

Landsberg  a.  d.  Warthe:  Gymnasium  (verbunden

mit  Real-Gymnasium),
Lauban,
Leer:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Leobschütz,
Liegnitz:  *  Ritter-Akademie,
Städtisches  Gymnasium,
Linden  bei  Hannover,

*  Lingen,

Lissa,

Luckau,

Lüneburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Lyck,

Magdeburg:  Pädagogium  des  Klosters  U.  L.

Frauen,

Dom-Gymnasium,
König  Wilhelms-Gymnasium,

Marburg,

Marienburg  i.  Westpreußen,

Marienwerder,

Meldorf,

Memel,

Meppen,

Merseburg:  Dom-Gymnasium,

Meseritz,

Minden:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Moers,

Montabaur,

Mühlhausen  i.  Thüringen:  Gymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),
Mülheim  a.  d.  Ruhr:  Gymnasium  (verbunden  mit



Realschule),

    
33
        <pb n="196" />
        182

München-Gladbach:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

Münster  i.  Westfalen,

Münstereifel,

Nakel,

Naumburg  a.  d.  Saale:  Dom-Gymnasium,

Neisse,

Neuhaldensleben,

Neu-Ruppin,

Neuß,

Neustadt  i.  Ober-Schlesien,

Neustadt  i.  Westpreußen,



*  Neustettin,
Neuwied:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

*  Norden,

Nordhausen  a.  Harz:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),
Oels,

Ohlau,
Oppeln,
Osnabrück:  Carolinum,
Raths-Gymnasium,
Osterode  i.  Ostpreußen:  Gymnasium  (verbunden
mit  Real-Gymnasium),
Ostrowo,
Paderborn,
Patschkau,
Pforta:  Landesschule,
Pleß,
Plön,
Posen:  Friedrich  Wilhelms-Gymnasium,
Marien-Gymnasium,
Potsdam,
Prenzlau,
Prüm,
Putbus:  Pädagogium,
Pyritz,
Ouedlinburg,
Rastenburg,
Ratibor,
Ratzeburg,
Recklinghausen,

A.  a.  Gymnasien.



Rendsburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Rheine,
Rinteln,
Rössel,
Rogasen,
Roßleben:  Klosterschule,
Saarbrücken,
Sagan,
Salzwedel,
Sangerhausen,



Schleswig:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Schleusingen,

Schneidemühl,

Schöneberg  bei  Berlin,

Schrimm,

Schwedt  a.  d.  Oder,

Schweidnitz,

Seehausen  i.  d.  Altmark,

Siegburg,

Sigmaringen,

*  Soest,
Sorau,
Spandau,

*  Stade,

Stargard  i.  Pommern,

Stargard,  Preußisch-  

Steglitz,

* Stendal,

Stettin:  König  Wilhelms-Gymnasium,
Marienstifts-Gymnasium,
Stadt-Gymnasium,

Stolp:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Stralsund,

Strasburg  i.  Westpreußen,

Strehlen,

Thorn:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Tilsit,

Torgau,

Trarbach,

Treptow  a.  d.  Rega,
Trier:  Friedrich  Wilhelms-Gymnasium,
*  Kaiser  Wilhelms-Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),
*  Verden,
Waldenburg,
Wandsbek:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),
Warburg,
Warendorf,
Wehlau,
Weilburg,
Wernigerode,
Wesel:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),
  

Wetzlar,
Wiesbaden,
* Wilhelmshaven,
Wittenberg:  Melanchthon-Gymnasium,
Wittstock,
Wohlau,
Wongrowitz,
        <pb n="197" />
        Zeitz,
Züllichau:  Pädagogium.

II.  Königreich  Bayern.

Amberg,

Ansbach,

Aschaffenburg,

Augsburg:  St.  Anna-Gymnasium,
Gymnasium  zu  St.  Stephan,

Bamberg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Bayreuth,

Burghausen,

Dillingen,

Eichstätt,

Erlangen,

Freising,

Fürth,

Hof,

Kaiserslautern,

Kempten,

Landau,

Landshut,

Metten,

München:  Ludwigs-Gymnasium,
Luitpold-Gymnasium,
Maximilians-Gymnasium,
Theresien-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Münnerstadt,

Neuburg  a.  d.  Donau,

Neustadt  a.  d.  Haardt,

Nürnberg:  Altes  Gymnasium,

  Neues  Gymnasium,

Passau,

Regensburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Rosenheim,

Schweinfurt,

Speyer,

Straubing,

Würzburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Zweibrücken.

III.  Königreich  Sachsen.

Bautzen,

Chemnitz,

Dresden:  Kreuzschule,
Vitzthumsches  Gymnasium,
Wettiner  Gymnasium,

Dresden-Neustadt,

Freiberg,

Grimma:  Fürsten-  und  Landesschule,

A.  a.  Gymnasien.



183



Leipzig:  Königliches  Gymnasium,
Nikolaischule,
Thomasschule,

Meißen:  Fürsten-  und  Landesschule,

Plauen  i.  Voigtlande,

Schneeberg,

Wurzen,

Zittau,

Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.

Blaubeuren:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Cannstatt,
*  Ehingen,

*  Hall,
Heilbronn:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),
Maulbronn:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Ravensburg,
*  Reutlingen,
*  Rottweil,
Schönthal:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
Stuttgart:  Eberhard-Ludwigs-Gymnasium,
Karls-Gymnasium,
*  Tübingen,
Ulm,
Urach:  Evangelisch-theologisches  Seminar.

V.  Großherzogthum  Baden.

Baden:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),

Bruchsal,

Freiburg,

Heidelberg,

Karlsruhe,

Konstanz,

Lahr,

Lörrach:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Pro—
gymnasium),

Mannheim,

Offenburg,

Pforzheim,

Rastatt,

Tauberbischofsheim,

Wertheim.

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Bensheim,
Büdingen,
Darmstadt:  Ludwig  Georgs-Gymnasium,
Neues  Gymnasium,
Gießen,

Laubach:  Gymnasium  (Fridericianum),
Mainz,
        <pb n="198" />
        184

Offenbach  a.  Main:  Gymnasium  (verbunden  mit
Realschule),
Worms:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule).

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Doberan:  Gymnasium  Friderico-Francisceum,

Güstrow:  Domschule,

Parchim:  Friedrich  Franz-Gymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),

Rostock:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Schwerin:  Gymnasium  Fridericianum,

Waren,

Wismar:  Große  Stadtschule  (verbunden  mit  Realschule).


VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
Eisenach,
Jena,
Weimar.

IX.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Friedland,
*  Neubrandenburg,
Neustrelitz.

X.  Großherzogthum  Oldenburg.
Birkenfeld:  Gymmasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),


* Eutin,    
Jever:  *Marien-Gymnasium,
Oldenburg,
Vechta.
XI.  Herzogthum  Braunschweig.
Blankenburg,
Braunschweig:  (Altes)  Gymnasium  Martino-Catharineum,

Neues  Gymnasium,
Helmstedt,
Holzminden,
Wolfenbüttel.

XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Hildburghausen:  Gymnasium  Georgianum,
Meiningen:  Gymnasium  Bernhardinum.

XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Altenburg:  Friedrichs-Gymnasium,
Eisenberg:  Christianeum.

XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Coburg:  Gymnasium  Casimirianum,

Gotha:  Gymnasium  Ernestinum  (verbunden  mit
Realklassen).



A.  a.  Gymnasien.  

XV.  Herzogthum  Anhalt.
Bernburg:  Karls-Gymnasium,
Cöthen:  Ludwigs-Gymnasium,
Dessau:  Friedrichs-Gymnasium,  
Zerbst:  Gymnasium  Francisceum    (verbunden  mit
Realklassen).

XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Arnstadt,
Sondershausen.
XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Rudolstadt:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen).
XVIII.  Fürstenthum  Waldeck.
Corbach.

XIX.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung).

XX.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
Gera,

*  Schleiz.

XXI.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Bückeburg:  Gymnasium  Adolphinum  (verbunden  mit
Real-Progymnasium  und  Lehrer-Seminar).


XXII.  Fürstenthum  Lippe.
Detmold:  Gymnasium  Leopoldinum  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),
Lemgo.

XXIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

Lübeck:  Catharineum  (verbunden  mit  Real-Gymnasium).


XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen,
Bremerhaven:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule
  —  Real-Progymnasium  —).

XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Hamburg:  Gelehrtenschule  des  Johanneums,
Wilhelm-Gymnasium.

XXVI.  Elsaß-Lothringen.
Altkirch,
Buchsweiler:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),

Colmar:  *Lyzeum  (verbunden  mit  Real--Abtheilung),
Diedenhofen,

*  Gebweiler,

Hagenau:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),
  
Metz:  *  Lyzeum,
        <pb n="199" />
        A.  b.  Real-Gymnasien.  185

Montigny  bei  Metz:  Bischöfliches  Gymnasium (Knabenseminar),  Straßburg  i.  Elsaß,  * Lyzeum,

    Bischöfliches  Gymnasium  bei St. Stephan,
*  Mülhausen  i.  Elsaß,      
Saarburg,    Protestantisches  Gymnasium,
*Saargemünd,  *  Weißenburg,
Schlettstadt,  *  Zabern.
b.  Real-Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.  Hagen  i.  Westfalen:  Real-Gymnasium  (verbunden

Aachen,  mit  Gymnasium),

Altona:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

Barmen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit Realschule),

Berlin:  Andreas-Real-Gymnasium  (Andreasschule),
Dorotheenstädtisches  Real-Gymnasium,
Falk-Real-Gymnasium,
Friedrichs-Real-Gymnasium,
Kaiser  Wilhelms-Real-Gymnasium,
Königstädtisches  Real-Gymnasium,
Luisenstädtisches  Real-Gymnasium,
Sophien-Real-Gymnasium,

Bielefeld:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Brandenburg,

Breslau:  Real--Gymnasium  zum  heiligen  Geist,
Real-Gymnasium  am  Zwinger,

Bromberg,

Cassel,

Celle,

Charlottenburg,

Coblenz,

Cöln:  Real-Gymnasium  in  der  Kreuzgasse  (verbunden
  mit  Städtischem  Gymnasium),

Danzig:  Johannisschule,



Dortmund,

Düsseldorf:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Städtischem  Gymnasium),

Duisburg,

Elberfeld,

Elbing,

Erfurt,

Essen,

Flensburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Frankfurt  a.  Main:  Musterschule,

Wöhlerschule,

Frankfurt  a.  d.  Oder,

Görlitz:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Goslar:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Groß-Lichterfelde:  Haupt-Kadettenanstalt,

Grünberg,

Guben:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),






Halberstadt,
Halle  a.  d.  Saale:  Real-Gymnasium  bei  den  Franckeschen
  Stiftungen,
Hannover:  Real-Gymnasium,
Leibnizschule  (Real-Gymnasium),
Harburg,
Hildesheim:  Andreas-Real-Gymnasium,

Insterburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Iserlohn:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Realschule),

Königsberg  i.  Ostpreußen:  Burgschule,
Städtisches  Real-Gymnasium,


Kolberg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Krefeld,
Landeshut,

Landsberg  a.  d.  Warthe:  Real-Gymnasium  (verbunden
  mit  Gymnasium),

Leer:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Lippstadt,

Lüneburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mil

Gymnasium),
Magdeburg:  Real-Gymnasium,
Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule

  —  Guericke-Schule  —),

Minden:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Münster  i.  Westfalen,

Neisse,

Nordhausen  a.  Harz:  Real-Gymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),

Osnabrück,

Osterode  i.  Hannover,

Osterode  i.  Ostpreußen:  Real-Gymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),



Perleberg,

Posen,

Potsdam,

Quakenbrück,

Rawitsch,

Reichenbach  i.  Schlesien:  Wilhelmsschule,
        <pb n="200" />
        186  A.  c.  Ober-Realschulen.

Rendsburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Ruhrort,

Schalke,

Siegen,

Sprottau,

Stettin:  Friedrich-Wilhelmsschule,
Schiller-Real-Gymnasium,

Stralsund,

Tarnowitz,

Thorn:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Tilsit,

Trier:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Kaiser
Wilhelms-Gymnasium),
Wiesbaden,

Witten.
II.  Königreich  Bayern.
Augsburg,
München:  Real-Gymnasium,
Kadettenkorps,
Nürnberg,
Würzburg.
III.  Königreich  Sachsen.
Annaberg,
Borna,
Chemnitz,

Döbeln:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Landwirthschaftsschule),


Dresden:  Annen-Real-Gymnasium,
Dreikönigsschule  (Real-Gymnasium),
Freiberg,
Leipzig,

Zittau:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Handels-Abtheilung),


Zwickau.

Gmünd,
Stuttgart,
Ulm.

IV.  Königreich  Württemberg.

V.  Großherzogthum  Baden.
Karlsruhe,
Mannheim.







VI.  Großherzogthum  Hessen.
Darmstadt,
Gießen:  Real-Gymnasium (verbunden mit  Realschule),
Mainz:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule).

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Bützow
Güstrow,  1)
Ludwigslust,
Malchin,
Rostock:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Schwerin.

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
Eisenach,
Weimar.  

IX.  Herzogthum  Braunschweig.
Braunschweig.

X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

Meiningen,
Saalfeld.

XI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Altenburg:  Ernst-Real-Gymnasium.
XII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Gotha:  Realklassen  des  Gymnasiums.
XlII.  Herzogthum  Anhalt.
Bernburg:  Karls-Real-Gymnasium,
Dessau:  Friedrichs-Real-Gymnasium.
XIV.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
Gera.
XV.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Lübeck:  Real-Gymnasium  des  Catharineums.
XVI.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen:  Handelsschule  (Real-Gymnasium),
Vegesack.
XVII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Hamburg:  Real-Gymnasium  des  Johanneums.

c.  Ober-Realschulen.

I.  Königreich  Preußen.
Aachen:  †Ober-Realschule  mit  Fachklassen,
†Barmen-Wupperfeld,
Berlin:  †  Friedrichs-Werdersche  Ober-Realschule,
†Luisenstädtische  Ober-Realschule,
†  Bochum,
Bonn:  †Ober-Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),




†Breslau,

†  Cassel,
†Charlottenburg,

†Cöln,

Düren:  †Ober-Realschule  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

†Elberfeld,

1)  Der  Unterricht  im  Latein  beginnt  erst  mit  der  Untertertia.
        <pb n="201" />
        Flensburg:  †Ober-Realschule  (mit  wahlfreiem
Unterricht  in  der  Handelswissenschaft
  —  verbunden  mit  Landwirthschaftsschule),


Frankfurt  a.  Main:  †  Klingerschule,

†Gleiwitz,
†Halberstadt,

Halle  a.  d.  Saale:  †Ober-Realschule,

†Ober  -  Realschule  bei  den
Francke'schen  Stiftungen,  1)
†Hanau,
†  Hannover,
†Kiel,
†Krefeld,

Magdeburg:  †  Guericke-Schule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Rheydt:

†Ober-Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),


†Saarbrücken,

†Wiesbaden.

II.  Königreich  Württemberg.
Cannstatt:  †Realanstalt,

B.  a.  Progymnasien.



Eßlingen:  †  Realanstalt,
          

B.  b.  Realschulen.  187

Heilbronn:  †  Realanstalt,

Reutlingen:  †  Realanstalt,

Stuttgart:  †Friedrich  Eugens  Realschule,
Ulm:  †Realanstalt.

III.  Großherzogthum  Baden.

†Freiburg,
†  Heidelberg,
Karlsruhe:  †Ober-Realschule  (verbunden  mit  Realschule).

IV.  Großherzogthum  Oldenburg.
†  Oldenburg.
V.  Herzogthum  Braunschweig.
†Braunschweig.
VI.  Elsaß-Lothringen.
†  Metz,
Mülhausen  i.  Elsaß:  †Ober-Realschule  (Gewerbeschule),


†  Straßburg  i.  Elsaß.

B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche  Besuch  der  ersten  (obersten)  Klasse  zur

Darlegung  der  Befähigung  nöthig  ist.
a.  Progymnasien.

I.  Königreich  Württemberg.

 

Eßlingen:  *  Lyzeum,
Ludwigsburg:  *  Lyzeum,
Oehringen:  * Lyzeum.
II.  Großherzogthum  Baden.
Donaueschingen,
Durlach:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung).


III.  Großherzogthum  Hessen.

Alzey:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-
  schule),
Friedberg:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule).



IV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Ohrdruf:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule).

b.  Realschulen.

I.  Königreich  Württemberg.

Biberach:  †Realanstalt,
Göppingen:  †Realanstalt,

Hall:  †  Realanstalt,

Heidenheim:  †Realanstalt,
Ludwigsburg:  †Realanstalt,
Ravensburg:  †Realanstalt,
Rottweil:  †Realanstalt,
Stuttgart:  †Wilhelms-Realschule,
Tübingen:  †Realanstalt.

II.  Großherzogthum  Baden.

†Realschule  (verbunden  mit  Ober-Realschule),


Karlsruhe:

 

 

†Konstanz,
†Mannheim,

†  Pforzheim.

III.  Großherzogthum  Hessen.

+Alsfeld,
Alzey:  †  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),
†Bingen,

†  Butzbach,
†Darmstadt,
Friedberg:  †Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

Gernsheim,

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1897.

84
        <pb n="202" />
        188

Gießen:  †Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Groß-Umstadt:  †Realschule  (verbunden  mit  Landwirthschaftsschule),

†Heppenheim  a.  d.  Bergstraße,
Mainz:  †Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


†Michelstadt,
Offenbach  a.  Main:  †Realschule  (verbunden  mit
Gymnasium),

†  Oppenheim,

I.  Königreich  Württemberg.

Calw:  Real-Lyzeum,

Geislingen:  Real-Lyzeum,

Heilbronn:  Realklassen  des  Gymnasiums,
Nürtingen:  Real-Lyzeum.

II.  Großherzogthum  Baden.
Ettenheim,
Lörrach:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium).


III.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Nibnitz.

IV.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Schönberg:  Realschule.

V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Birkenfeld:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums.

VI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Coburg:  Realschule,
Ohrdruf:  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium).

B.  c.  Real-Progymnasien.  C.  a.  Progymnasien.





†Wimpfen  am  Berg,
Worms:  †Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium).

IV.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Neustrelitz.

V.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Arnstadt:  Realschule  (verbunden  mit  Handels-Abtheilung),

Sondershausen.

VI.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Bremen:  †Realschule  in  der  Altstadt,
†Realschule  beim  Doventhor.

c.  Real-Progymnasien.

VII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Frankenhausen.

VIII.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums.

IX.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Bückeburg:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium  und  Lehrer-Seminar).
X.  Fürstenthum  Lippe.

Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium).

Detmold:

XI.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremerhaven:  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium).

XII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Bergedorf:  Hansaschule.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung
der  Befähigung  gefordert  wird.

a.  Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.
* Altena,
Andernach,
Berent,
*  Bocholt,
Bonn:  *  Progymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),

Boppard,
Brühl,
Dorsten,
*  Duderstadt,



Eschwege:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Eschweiler:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eupen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Euskirchen,

Forst  i.  d.  Lausitz:  Progymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

Frankenstein,

Genthin,
        <pb n="203" />
        —  C.  b.  Realschulen.  —  189

*  Grevenbroich,
Höchst  a.  Main:  Progymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

*  Hofgeismar,

Homburg  v.  d.  Höhe:  Progymnasium  (verbunden
mit  Realschule),

Jülich,

Kempen  i.  Posen,



Krossen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

Lauenburg  i.  Pommern,
Limburg  a.  d.  Lahn:  Progymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),
Linz,
Löbau  i.  Westpreußen,
Lötzen,
*  Lüdenscheid, 1)
Malmedy,
*  Mülheim  a.  Rhein,
*  Münden,
Neumark  i.  Westpreußen,
Neumünster:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

*  Neunkirchen  (Reg.-Bez.  Trier,  Kreis  Ottweiler), 2)
*  Nienburg,
Preußisch-Friedland,
Rheinbach,
Rheydt:  Progymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),

Rietberg,
Saarlouis,
* Schlawe, 2)
*  Schwelm, 2)
Schwetz,
Sobernheim,
Solingen:  *  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

Striegau,
Tremessen,
*  Viersen,
*  Wattenscheid,



Weißenfels,
St.  Wendel,
Wipperfürth.

II.  Königreich  Bayern.

Bergzabern,
Dinkelsbühl,
Dürkheim,

Edenkoben,
Frankenthal,
Germersheim,
Grünstadt,

Günzburg,

St.  Ingbert,
Ingolstadt,
Kirchheimbolanden,
Kitzingen,

Kusel,

Lohr,

Ludwigshafen  a.  Rhein,
Memmingen,

Neustadt  a.  d.  Aisch,
Nördlingen,

Oettingen,

Pirmasens,
Rothenburg  o.  d.  Tauber,
Schäftlarn,
Schwabach,
Weißenburg  am  Sand,
Windsheim,

Wunsiedel.

III.  Königreich  Württemberg.
Kornthal:  *Gemeinde-Lateinschule  (Progymnasial-Abtheilung

  und  †  Realschul-Abtheilung).

IV.  Elsaß-Lothringen.

Bischweiler,

Forbach,

Oberehnheim,

Thann.

b.  Realschulen.

I.  Königreich  Preußen.

Altona: †Realschule (verbunden  mit  Real-Gymnasium),
†Arnswalde,
Barmen:  †Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

†  Gewerbeschule  (Realschule mit  Fachklassen),





Berlin:  †  Erste  Realschule,
†  Zweite  Realschule,
†  Dritte  Realschule,
† Vierte  Realschule,
†  Fünfte  Realschule,
†  Sechste  Realschule,
† Siebente  Realschule,

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  die  am  16.  Februar  1897  abgehaltene  Reifeprüfung.
2)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1897.

34
        <pb n="204" />
        190

Berlin:  †  Achte  Realschule,
† Neunte  Realschule,
†  Zehnte  Realschule,
†  Elfte  Realschule,
†Bitterfeld,
†Blankenese, 1)
†  Bockenheim,
Breslau:  †  Erste  evangelische  Realschule,
†Zweite  evangelische  Realschule,
†  Katholische  Realschule,
†  Cassel,
†  Cöln,
Danzig:  †Realschule  zu  St.  Petri,
Dortmund:  †  Gewerbeschule  (Realschule),
†Düsseldorf,
†Eisleben, 2)
†Elberfeld,
Emden:  †  Kaiser  Friedrichs-Schule,
†Erfurt,
Essen:  †Realschule,
Frankfurt  a.  Main:  †  Realschule  der  israelitischen
Religionsgesellschaft,

  —  C.  b.  Realschulen.



†  Realschule  der  israelitischen
Gemeinde,
†Adlerflychtschule,
†  Selektenschule,
†  Geestemünde,
†Görlitz,
†Göttingen,
†  Graudenz,
Hagen  i.  Westfalen:  †  Gewerbeschule  (Realschule  mit
Fachklassen),
Hannover:  †  Erste  Realschule,
†Zweite  Realschule,  
†Hechingen,
Homburg  v.  d.  Höhe:  †Realschule  (verbunden  mit
Progymnasium), 1)
Iserlohn:  †  Realschule  (verbunden  mit  Realgymnasium), 3)

†Itzehoe, 1)

Königsberg  i.  Ostpreußen:  †  Realschule  im  Löbenicht,



†Kottbus,
†  Kreuznach,
Liegnitz:  †Wilhelmsschule,
†Magdeburg,
†Meiderich,
Mülheim  a.  d.  Ruhr:  †Realschule  (verbunden  mit
Gymnasium),
†  München-Gladbach,
†Ottensen,





†Potsdam,

†  Quedlinburg,

Solingen:  †  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),


†Unna,

Wandsbek:  †Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium).



II.  Königreich  Bayern.

†Amberg,
†Ansbach,
†Aschaffenburg,
Augsburg:  †  Kreisrealschule,
†  Bamberg,
Bayreuth:  †Kreisrealschule,
†Eichstätt,
†Erlangen,
†Freising,

†Hof,
†Ingolstadt,
Kaiserslautern:  †  Kreisrealschule,
†Kaufbeuren,
†  Kempten,
†Kissingen,
†Kitzingen,
†Kronach,
†Kulmbach,
†  Landau,
†  Landsberg,
†  Landshut,
†Lindau,
†Ludwigshafen  a.  Rhein,
†Memmingen,
München:  †  Ludwigs-Kreisrealschule,
†Luitpold-Kreisrealschule,
†Neuburg  a.  d.  Donau,
†Neustadt  a.  d.  Haardt,
†  Nördlingen,
Nürnberg:  †  Kreisrealschule,
Passau:  †Kreisrealschule,
†  Pirmasens,
Regensburg:  †Kreisrealschule,
†  Rosenheim,
†  Rothenburg  o.  d.  Tauber,
†Schweinfurt,
†  Speyer,
†  Straubing,
†Traunstein,
†Wasserburg,

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1897.
2)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  die  vom  22.—24.  Februar  1897  abgehaltene  Reifeprüfung.
3)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  die  am  15.  Februar  1897  abgehaltene  Reifeprüfung.
        <pb n="205" />
        C. c.  Real-Progymnasien.

†Weilheim,
†Weißenburg  a.  S.,
Würzburg:  †Kreisrealschule,
†Wunsiedel,
†Zweibrücken.
III.  Königreich  Sachsen.
†Bautzen,
†Chemnitz,
†Crimmitschau,
Dresden-Friedrichstadt:  †  Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt
  für  Knaben  (Realschule), 1)
†Dresden-Johannstadt,
†Frankenberg, 1)
†  Glauchau,1)
†Grimma,
†  Großenhain,  1)
Leipzig:  †Erste  Realschule,
†Zweite  Realschule,
†Dritte  Realschule,
†  Leisnig, 1)
†Löbau,
†Meerane,1)
†  Meißen, 1)
†Mittweida,
†  Pirna,  1)
†Plauen  i.  Voigtlande,
†Reichenbach  i.  Voigtlande,  1)
†Rochlitz, 1)
†Stollberg,  1)
†  Werdau.

IV.  Großherzogthum  Baden.
†Bretten, 2)
†  Bruchsal,
†Kenzingen,
†Ladenburg,
†Müllheim,
†  Schopfheim,
†Sinsheim,
†  Ueberlingen,
†Villingen,
†  Waldshut.



191
V.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

†Teterow, 3)
Wismar:  †Realschule  der  großen  Stadtschule.

VI.  Großherzogthum  Sachsen.

Apolda:  †  Wilhelm  und  Louis  Zimmermanns
Realschule,
†Neustadt  a.  d.  Orla.

VII.  Großherzogthum  Oldenburg.
†Oberstein-Idar.

VIII. Herzogthum Braunschweig.
†Wolfenbüttel.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

†Pößneck,
†Sonneberg.

X.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
†Gotha.

  

Xl.  Herzogthum  Anhalt.
Cöthen:  †Friedrichs-Realschule.

XII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
†Lübeck.
XIII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

†  Cuxhaven,
Hamburg:  †  Realschule  in  Eilbeck,
†  Realschule  in  Eimsbüttel,
†  Realschule  vor  dem  Holstenthore,
†Realschule  vor  dem  Lübeckerthore,
†  Realschule  in  St.  Pauli.

XIV.  Elsaß-Lothringen.
†Barr,
Buchsweiler:  †Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,
Colmar:  †Real-Abtheilung  des  Lyzeums,
Hagenau:  †  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,
†Markirch,
†  Münster,
†Rappoltsweiler,
Straßburg  i.  Elsaß:  †Realschule  bei  St.  Johann.

c.  Real-Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.
Biebrich,
Biedenkopf,
Buxtehude,
Culm,

Delitzsch,




 

 

  

 

Diez,

Dirschau,

Dülken,

Düren:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),


Eilenburg,

1)  Mit  diesen  Schulen  sind  Progymnasialklassen  verbunden,  welche  den  Klassen  Sexta,  Quinta  und  Quarta  der  Gymnasien entsprechen.

2)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Schlusse  des  Schuljahres  1895/96.
3)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1896.
        <pb n="206" />
        192

Einbeck,

Ems,

Eschwege:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Eschweiler:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Eupen:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Progymnasium),


Forst  i.  d.  Lausitz:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Progymnasium),
Freiburg  i.  Schlesien,

Fulda,

Gardelegen,

Geisenheim,

Greifswald:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Gumbinnen,

Hameln:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Havelberg,

Höchst  a.  Main:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Progymnasium),

Jenkau,

Krossen:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Progymnasium),


Langenberg,

Langensalza,

Lauenburg  a.  d.  Elbe:  Albinusschule,

Lennep,

Limburg  a.  d.  Lahn:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Progymnasium),

Löwenberg,

Luckenwalde,

Lübben,

Marburg,

Marne,

Mühlhausen  i.  Thüringen:  Real-Progymnasium
(verbunden  mit  Gymnasium),

München-Gladbach:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),

Nauen,

Naumburg  a.  d.  Saale,

Neumünster:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit

Progymnasium),

Neuwied:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Northeim,

Oberhausen,

—C.  d.  Höhere  Bürgerschulen.





Oberlahnstein,

Oldesloe,

Otterndorf,

Papenburg,

Pillau,

Rathenow,

Ratibor,

Remscheid,

Riesenburg,

Schleswig:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Schmalkalden,

Schönebeck,

Segeberg,

Sonderburg,

Spremberg,

Stargard  i.  Pommern,

Stolp:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Uelzen,

Wesel:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Wolgast,

Wollin,

Wriezen.

II.  Großherzogthum  Baden.

Baden:  Realklassen  des  Gymnasiums,
Durlach:  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums,
Mosbach.

III.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Grabow,
Parchim:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium).
IV.  Herzogthum  Braunschweig.
Gandersheim.

V.  Herzogthum  Anhalt.
Zerbst:  Realklassen  des  Gymnasiums.

VI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Rudolstadt:  Realklassen  des  Gymnasiums.

VII.  Fürstenthum  Waldeck.
Arolsen.

d.  Höhere  Bürgerschulen.

I.  Großherzogthum  Hessen.

Höhere  Bürgerschule  (†Realschul-Abtheilung
  und  Progymnasial-Abtheilung).


Dieburg:

II.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

†Rostock.
        <pb n="207" />
        C. e.  Oeffentliche  Schullehrer-Seminare.  193

e.  Oeffentliche  Schullehrer-Seminare.

I.  Königreich  Preußen.
Alfeld:  Evangelisches  Seminar,
Altdöbern:  Evangelisches  Seminar,
Angerburg:  Evangelisches  Seminar,
Aurich:  Evangelisches  Seminar,
Barby:  Evangelisches  Seminar,
Bederkesa:  Evangelisches  Seminar,
Berent:  Katholisches  Seminar,
Berlin:  Evangelisches  Seminar  für  Stadtschullehrer,



Boppard:  Katholisches  Seminar,
Braunsberg:  Katholisches  Seminar,
Breslau:  Katholisches  Seminar,
Brieg:  Evangelisches  Seminar,
Bromberg:  Evangelisches  Seminar,
Brühl:  Katholisches  Seminar,
Büren:  Katholisches  Seminar,
Bütow:  Evangelisches  Seminar,
Bunzlau:  Evangelisches  Seminar,
Cammin:  Evangelisches  Seminar,
Cornelimünster:  Katholisches  Seminar,
Delitzsch:  Evangelisches  Seminar,
Dillenburg:  Paritätisches  Lehrer-Seminar,
Dramburg:  Evangelisches  Seminar,
Drossen:  Evangelisches  Seminar,
Eckernförde:  Evangelisches  Seminar,
Eisleben:  Evangelisches  Seminar,
Elsterwerda:  Evangelisches  Seminar,
Elten:  Katholisches  Seminar,
Erfurt:  Evangelisches  Seminar,
Exin:  Katholisches  Seminar,
Franzburg:  Evangelisches  Seminar,
Friedeberg  i.  d.  Neumark:  Evangelisches  Seminar,
Fulda:  Katholisches  Seminar,
Genthin:  Evangelisches  Seminar,
Graudenz:  Katholisches  Seminar,
Gütersloh:  Evangelisches  Seminar,
Habelschwerdt:  Katholisches  Seminar,
Hadersleben:  Evangelisches  Seminar,
Halberstadt:  Evangelisches  Seminar,
Hannover:  Evangelisches  Seminar,
Heiligenstadt:  Katholisches  Seminar,
Herdecke:  Evangelisches  Seminar,
Hilchenbach:  Evangelisches  Seminar,
Hildesheim:  Katholisches  Seminar,
Homberg:  Evangelisches  Seminar,
Karalene:  Evangelisches  Seminar,
Kempen  (Regierungsbezirk  Düsseldorf):  Katholisches

Seminar,
Königsberg  i.  d.  Neumark:  Evangelisches  Seminar,
Köpenick:  Evangelisches  Seminar,
Köslin:  Evangelisches  Seminar,
Koschmin:  Evangelisches  Seminar,



Kreuzburg:  Evangelisches  Seminar,

Kyritz:  Evangelisches  Seminar,

Liebenthal:  Katholisches  Seminar,

Liegnitz:  Evangelisches  Seminar,

Linnich:  Katholisches  Seminar,

Löbau:  Evangelisches  Seminar,

Lüneburg:  Evangelisches  Seminar,
Marienburg  i.  Westpreußen:  Evangelisches  Seminar,
Mettmann:  Evangelisches  Seminar,

Moers:  Evangelisches  Seminar,
Montabaur:  Paritätisches  Lehrer-Seminar,
Mühlhausen  i.  Thüringen:  Evangelisches  Seminar,
Münsterberg:  Evangelisches  Seminar,
Münstermaifeld:  Katholisches  Seminar,
Neu-Ruppin:  Evangelisches  Seminar,
Neuwied:  Evangelisches  Seminar,

Neuzelle:  Evangelisches  Seminar,
Northeim:  Evangelisches  Seminar,
Ober-Glogau:  Katholisches  Seminar,
Odenkirchen:  Katholisches  Seminar,

Oels:  Evangelisches  Seminar,
Oranienburg:  Evangelisches  Seminar,
Ortelsburg:  Evangelisches  Seminar,
Osnabrück:  Evangelisches  Seminar,
Osterburg:  Evangelisches  Seminar,

Osterode  i.  Ostpreußen:  Evangelisches  Seminar,
Ottweiler:  Evangelisches  Seminar,
Paradies:  Katholisches  Seminar,
Peiskretscham:  Katholisches  Seminar,
Petershagen:  Evangelisches  Seminar,
Pilchowitz:  Katholisches  Seminar,

Pölitz:  Evangelisches  Seminar,

Prenzlau:  Evangelisches  Seminar,
Preußisch-Eylau:  Evangelisches  Seminar,
Preußisch-Friedland:  Evangelisches  Seminar,
Proskau:  Katholisches  Seminar,

Prüm:  Katholisches  Seminar,

Pyritz:  Evangelisches  Seminar,

Ragnit:  Evangelisches  Seminar,

Ratzeburg:  Evangelisches  Seminar,
Rawitsch:  Paritätisches  Seminar,
Reichenbach  i.  d.  Ober-Lausitz:  Evangelisches  Seminar,
Rheydt:  Evangelisches  Seminar,
Rosenberg:  Katholisches  Seminar,

Rüthen:  Katholisches  Seminar,

Sagan:  Evangelisches  Seminar,
Schlüchtern:  Evangelisches  Seminar,
Segeberg:  Evangelisches  Seminar,
Siegburg:  Katholisches  Seminar,

Soest:  Evangelisches  Seminar,

Stade:  Evangelisches  Seminar,

Steinau  a.  d.  Oder:  Evangelisches  Seminar,
Tondern:  Evangelisches  Seminar,
        <pb n="208" />
        194

Tuchel:  Katholisches  Seminar,
Uetersen:  Evangelisches  Seminar,
Usingen:  Paritätisches  Lehrer-Seminar,
Verden:  Evangelisches  Seminar,
Waldau:  Evangelisches  Seminar,
Warendorf:  Katholisches  Seminar,
Weißenfels:  Evangelisches  Seminar,
Wittlich:  Katholisches  Seminar,
Wunstorf:  Evangelisches  Seminar,
Ziegenhals:  Katholisches  Seminar,
Zülz:  Katholisches  Seminar.
II.  Königreich  Bayern.

Altdorf:  Schullehrer-  Seminar
Amberg:  Lehrerbildungsanstalt,
Bamberg:  Schullehrer-Seminar,
Bayreuth:  Lehrerbildungsanstalt,
Eichstätt:  Lehrerbildungsanstalt,
Freising:  Schullehrer-Seminar,
Kaiserslautern:  Lehrerbildungsanstalt,
Lauingen:  Schullehrer-Seminar,
Schwabach:  Schullehrer-Seminar,
Speyer:  Lehrerbildungsanstalt,
Straubing:  Schullehrer-Seminar,
Würzburg:  Schullehrer-Seminar.

III.  Königreich  Sachsen.
Annaberg:  Königliches  Seminar,
Auerbach:  Königliches  Seminar,
Bautzen:  Landständisches  evangelisches  Seminar,

Domstiftliches  katholisches  Seminar,
Borna:  Königliches  Seminar,
Dresden-Friedrichstadt:  Königliches  Seminar,
Dresden-Neustadt:  Freiherrlich  v.  Fletcher'sches

Seminar,
Grimma:  Königliches  Seminar,
Löbau:  Königliches  Seminar,
Nossen:  Königliches  Seminar,
Oschatz:  Königliches  Seminar,
Pirna:  Königliches  Seminar,
Plauen  (bei  Dresden):  Königliches  Lehrer-Seminar,
Plauen  im  Voigtlande:  Königliches  Seminar,
Rochlitz:  Königliches  Seminar,
Schneeberg:  Königliches  Seminar,
Waldenburg:  Fürstlich  Schönburg'sches  Seminar,
Zschopau:  Königliches  Seminar.

IV.  Königreich  Württemberg.
Eßlingen:  Evangelisches  Schullehrer-Seminar,
Gmünd:  Katholisches  Schullehrer-Seminar,
Künzelsau:  Evangelisches  Schullehrer-Seminar,
Nagold:  Evangelisches  Schullehrer-Seminar,
Nürtingen:  Evangelisches  Schullehrer-Seminar,
Saulgau:  Katholisches  Schullehrer-Seminar.

V.  Großherzogthum  Baden.
Ettlingen:  Großherzogliches  Lehrer-Seminar,

Karlsruhe:  Großherzogliches  Lehrer-Seminar  I,

  C. e.  Oeffentliche  Schullehrer-Seminare.







Karlsruhe:  Großherzogliches  Lehrer-Seminar  II,
Meersburg:  Großherzogliche  Lehrer-Bildungsanstalt.
VI.  Großherzogthum  Hessen.
Alzey:  Großherzogliches  Schullehrer-Seminar,
Bensheim:  Großherzogliches  Schullehrer-Seminar,
Friedberg:  Großherzogliches  Schullehrer-Seminar.
VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Neukloster:  Großherzogliches  Lehrer-Seminar.
VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
Eisenach:  Großherzogliches  Schullehrer-Seminar,
Weimar:  Großherzogliches  Schullehrer-Seminar.
IX.  Herzogthum  Braunschweig.
Braunschweig:  Herzogliches  Lehrer-Seminar,
Wolfenbüttel:  Herzogliches  Lehrer-Seminar.
X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Hildburghausen:  Herzogliches  Landes-Schullehrer-Seminar.

XI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Altenburg:  Herzogliches  Schullehrer-Seminar.
XII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Coburg:  Herzogliches  Ernst-Albert-Schullehrer-Seminar,

Gotha:  Herzog  Ernst-Seminar.
XllI.  Herzogthum  Anhalt.
Cöthen:  Herzogliches  Landes-Seminar.
XIV.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Sondershausen:  Fürstliches  Landes-Seminar.
XV.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Fürstliches  Schullehrer-Seminar.
XVI.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
Schleiz:  Fürstliches  Seminar.
XVII.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Bückeburg:  Fürstliches  Lehrer-Seminar  (verbunden
mit  Gymnasium  Adolphinum  und  Real-Progymnasium).

XVIII.  Fürstenthum  Lippe.
Detmold:  Fürstliches  Lehrer-Seminar.

XIX.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Lübeck:  Schullehrer-Seminar.
XX.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen:  Staatliches  Volks-Schullehrer-Seminar.

XXI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Hamburg:  Staatliches  Lehrer-Seminar.
XXII.  Elsaß-Lothringen.

Colmar:  Lehrer-Seminar  l,

Lehrer-Seminar  Il,
Metz:  Lehrer-Seminar,
Oberehnheim:  Lehrer-Seminar,
Pfalzburg:  Lehrer-Seminar,
Straßburg  i.  Elsaß:  Lehrer-Seminar.
        <pb n="209" />
        C.  f.  Andere  öffentliche  Lehranstalten.  Privat-Lehranstalten.



195

f. Andere  öffentliche  Lehranstalten.

I.  Königreich  Preußen.
Bitburg:  †  Landwirthschaftsschule,
Brieg:  †  Landwirthschaftsschule,
Cleve:  †  Landwirthschaftsschule,
Dahme:  †  Landwirthschaftsschule,
Eldena:  †Landwirthschaftsschule,
Flensburg:  †Landwirthschaftsschule (verbunden

mit  Ober-Realschule),

Heiligenbeil:  †Landwirthschaftsschule,
Herford:  †  Landwirthschaftsschule,
Hildesheim:  †Landwirthschaftsschule,
Liegnitz:  †  Landwirthschaftsschule,
Lüdinghausen:  †Landwirthschaftsschule,
Marggrabowa i. Ostpreußen:  †Landwirthschaftsschule,
Marienburg  i.  Westpreußen:  †Landwirthschaftsschule,
Samter:  †  Landwirthschaftsschule,
Schivelbein  i.  Pommern:  †  Landwirthschaftsschule,
Weilburg:  †Landwirthschaftsschule.

II.  Königreich  Bayern.
Augsburg:  †  Industrieschule,
Lichtenhof:  †Kreislandwirthschaftsschule,
München:  †  Handelsschule,

†Industrieschule,
Nürnberg:  †  Handelsschule,

†Industrieschule.



 

III.  Königreich  Sachsen.

Chemnitz:  †  Oeffentliche  Handels-Lehranstalt,
Döbeln:  †Landwirthschaftsschule  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),

Dresden:  †  Oeffentliche  Handels-  Lehranstalt    der
Dresdener  Kaufmannschaft  (höhere
Handelsschule),

Leipzig:  †  Oeffentliche  Handels-Lehranstalt,

Zittau:  †Handels-Abtheilung  des  Real-Gymnasiums.

IV.  Großherzogthum  Hessen.
Groß-Umstadt:  †  Landwirthschaftsschule  (verbunden
mit  Realschule).
V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Varel:  †Landwirthschaftsschule.

VI.  Herzogthum  Braunschweig.

Marienberg  bei  Helmstedt:  †Landwirthschaftliche
Schule.

VII.  Füstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Arnstadt:  †  Handels-Abtheilung  der  Realschule.

VIII.  Elsaß-Lothringen.
Rufach:  †  Landwirthschaftsschule.



Privat-Lehranstalten. X)

Königreich  Preußen.

Berlin:  †  Handelsschule  von  Paul  Lach,

Cosel  i.  Ober-Schlesien:  Höhere  Privat-Knabenschule
unter  Leitung  des  Vorstehers  G.
Schwarzkopf,

Erfurt:  †  Handels-Fachschule  von  Albin  Körner,

Falkenberg  i.  d.  Mark:  Viktoria  -Institut  von
Albert  Siebert,

Frankfurt  a.  Main:  †Ruoff-Hassel'sches  Erziehungs-Institut
  von  Karl  Schwarz,

Friedrichsdorf  bei  Homburg  v.  d.  Höhe:  †Garnier'sche
  Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ludwig  Pröscholdt,



  



Gaesdonck  (Rheinprovinz):  Privat-Unterrichts-  und
Erziehungs-Anstalt  unter  Leitung
des  Dr.  Joseph  Brunn, 1)

Gnadenfrei:  †  Höhere  Privat-Bürgerschule  unter
Leitung  des  Diakonus  G.  Lentz,

St.  Goarshausen:  †  Erziehungs-Institut  (Institut
Hofmann)  des  Dr.  Gustav  Müller
(früher  Karl  Harrach),

Godesberg  (Rheinprovinz):  Evangelisches  Pädagogium
  (†realistische  und  progymnasiale
  Abtheilung)  von  Otto  Kühne,

Kemperhof  bei  Coblenz:  †  Katholische  Knaben-Unterrichts-
  und  Erziehungs-Anstalt  des
Dr.  Christian  Joseph  Jonas,

X)  Die  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  unter  Leitung  eines  Re.
gierungs-Kommissars  abgehaltenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  sofern  für  diese  Prüfung  die  Prüfungsordnung  von  der  Aufsichtsbehörde genehmigt ist.

Dispensationen  von  der  mündlichen  Prüfung  oder  einzelnen  Theilen  derselben  sind  unstatthaft.

1)  Die  Anstalt  ist  befugt,  das  Befähigungszeugniß  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  denjenigen  Schülern
der  Untersekunda  auszustellen,  welche  die  Entlassungsprüfung  unter  Vorsitz  eines  staatlichen  Kommissars  auf  Grund  der

Ordnung  der  Reifeprüfung  für  die

preußischen  Progymnasien  vom  6.  Januar  1892  bestanden  haben.

Die  Verleihung  der  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Ostertermin  1899  einschließlich  Geltung.

35
        <pb n="210" />
        196

Lauterberg  a.  Harz:  †  Höhere  Privat-Knabenschule
des  Dr.  Paul  Bartels,

Niesky:  Pädagogium  unter  Leitung  des  Vorstehers
Hermann  Bauer,  1)

Obercassel  bei  Bonn:  †Unterrichts-  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Ernst  Kalkuhl,

Osnabrück:  †  Nölle'sche  Handelsschule  des
Dr.  L.  Lindemann,

Ostrau  (früher  Ostrowo)  bei  Filehne:  Progymnasiale
und  realprogymnasiale  Abtheilung
des  Pädagogiums  des  Professors
Dr.  Max  Beheim-Schwarzbach,

Paderborn:  †  Unterrichts-Anstalt  (Privat-Realschule)
von  Heinrich  Reismann,

Sachsa  a.  Harz:  †  Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt
(Privat-Realschule)  von  Wilbrand
Rhotert,

Telgte:  Progymnasiale  und  †höhere  Bürgerschul-Abtheilung
  des  Erziehungs-Instituts
des  Dr.  Franz  Knickenberg.

II.  Königreich  Bayern.

Augsburg:  †Allgemeine  Handels-Lehranstalt  von
Johann  Stahlmann,
Donnersberg  bei  Marnheim  (Pfalz):  †Real-  und
Erziehungs-Anstalt  unter  Leitung  des
Dr.  Ernst  Goebel,
Frankenthal  (Pfalz):  †Real-Lehr-Institut  von
Valentin  Trautmann  und
Eugen  Wehrle,
  

Fürth:  †  Israelitische  Bürgerschule des Dr.
  Samuel  Dessau,

Marktbreit  a.  Main:  †  Städtische  Real-  und  Handelsschule
  unter  Leitung
von  Joseph  Damm,

Nürnberg:  †  Real-  und  Handels-Lehranstalt  (Institut

  M.  Gombrich).

III.  Königreich  Sachsen.
Dresden:  †Real-Institut  von  G.  Müller-Gelinek
und  Dr.  P.  Th.  Schumann, 2)
†  Real-Abtheilung  der  Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Pastors  a.  D.
Johannes  Friedr.  Ludwig  Prinzhorn
  (früher  Ernst  Böhme),
†Realklassen  der  Unterrichts-  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ernst  Zeidler, 2)




          
        

 

Privat-Lehranstalten.  

Leipzig:  †  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  J.  Barth,
†Privatschule  des  Dr.  Friedrich  Thomas
Roth,
†Privat-Realschule  von  Otto  Albert  Toller.
IV.  Königreich  Württemberg.

Stuttgart:  †Höhere  Handelsschule  unter  Leitung

des  Professors  Eugen  Bonhöffer,
†Realistische  Abtheilung  der  Privat-Lehranstalt
  des  Professors  Karl
Widmann  (des  Instituts  Rauscher).

V.  Großherzogthum  Baden.

Waldkirch:  †  Erziehungsanstalt  des  Dr.  Rudolph

Plähn,

Weinheim:  Privatanstalt  des  Dr.  D.  W.  Bender
(verbunden  mit  staatlicher  höherer
Bürgerschule).

VI.  Großherzogthum  Hessen.

Mainz:  †  Privat-Lehranstalt  von  Adolph  Schickert
(früher  Dr.  Heinrich  Heskamp), 3)

Offenbach  a.  Main:  †  Goetheschule  des  Dr.  Pius

Sack 4).
VII.  Großherzogthum  Sachsen.

Jena:  †  Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt  von  Ernst
Pfeiffer,

†Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Heinrich  Stoy.

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.
Braunschweig:  †  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Hermann
  Jahn,
Seesen  a.  Harz:  †Jacobson-Schule  unter  Leitung
des  Dr.  Emil  Philippson,
Wolfenbüttel:  †Samson-Schule  unter  Leitung  des
Dr.  Ludwig  Tachau.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Salzungen:  †  Privat-Realschule  von  Heinrich
Christian  Wehner.

X.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Gumperda  bei  Kahla:  †  Lateinlose  Abtheilung  der
Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt  des

Dr.  Siegfried  Schaffner.

XI.  Herzogthum  Anhalt.

Ballenstedt:  Progymnasiale  Abtheilung  (Privat-Progymnasium)
  des  Instituts  des
Professors  Dr.  Otto  Wolterstorff.

1)  Die  Anstalt  ist  befugt,  das  Befähigungszeugniß  für  den  einjährig-  freiwilligen  Militärdienst  auf  Grund  des

Bestehens der Abschlußprüfung nach dem sechsten Jahrgange  unter  Anwendung  der  preußischen  Prüfungsordnung  vom 6. Januar 1892 zu ertheilen.

2)  Auf  diesen  Anstalten  ist  der  obligatorische  Unterricht  im  Latein  auf  die  drei  unteren  Klassen  beschränkt.
3)  Die  Verleihung  der  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Ostertermin  1898  einschließlich  Geltung.
4)  Die  Verleihung  der  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michaelistermin  1897  einschließlich  Geltung.
        <pb n="211" />
        Privat-Lehranstalten.  197
XII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.  XVI.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Keilhau:  †  Erziehungs-Anstalt  des  Professors  Dr.  Bremen:  †  Privat-Realschule  von  C.  W.  Debbe.
Johannes  Barop.
Xlll.  Fürstenthum  Waldeck.  XVII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Pyrmont:  Pädagogium  des  Dr.  Hermann  Karl  Hamburg:  †  Schule  des  Dr.  T.  A.  Bieber,
Gotthilf  Caspari  (Progymnasial-  †  Stiftungsschule  von  1815  unter  Leitung
Abtheilung  und  Real-Progymnasial-  des  Dr.  Oskar  Dränert,
Abtheilung).  †Schule  des  Dr.  A.  Wichard  Lange,
†Schule  des  Dr.  Th.  Wahnschaff,
XIV.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.  †  Realschule  der  Talmud-Tora  unter
Gera:  †Amthor'sche  höhere  Privat-Handelsschule  Leitung  des  Dr.  Joseph  Goldschmidt,
(Handels-Akademie)  unter  Leitung  †  Realschule  des  unter  Leitung  des  Dides
  Dr.  Friedrich  Claußen.  rektors  J.  Wichern  und  des  wissenschaftlichen
    Lehrers  Karl  Harald
    von  Dameck  stehenden  Paulinums,
XV.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.  Pensionat  des  Rauhen  Hauses.
Lübeck:  †  Privat-Realschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann.



Berlin,  den  10.  Juni  1897.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="212" />
        <pb n="213" />
        199  

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

















XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  Juni  1897.  №  25.

Inhalt:  1.  Konsulat-  Wesen:  Verlegung  des  Amtssitzes eines Konsulat; - Entlassung; - Todesfall; - Frequatur-Ertheilungen...Seite 199             
              
          

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  des  Verzeich-      Ausweisung  von  Ausländern  aus  diem
nisses  I  der  Anlage  A  zum  Schiffbau-Regulativ  (Zollfreiheit der Schiffsbaumaterialien); - Bestellung eines Stations-Kontroleurs...200  3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete...200

 

 

1.  Konsulat-Wesen    

Der  Amtssitz  des  für  den  Freistaat  Salvador  zuständigen  Kaiserlichen  Konsulats  ist  von  Santa  Ana
nach  der  Hauptstadt  San  Salvador  verlegt  worden.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Nikolaistad  (Finland),  Christian  Friedrich  Bruun,  ist  die  erbetene
  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.



Der  Kaiserliche  Konsul  Fuchslocher  in  Valdivia  (Chile)  ist  gestorben.

Dem  zum  Kaiserlich  russischen  General-Konsul  in  Danzig  ernannten  Staatsrath  von  Bogoslowsky
sowie  den  zu  russischen  Konsuln  in  Stettin  bezw.  in  Memel  ernannten  Hofräthen  von  Vollborth  und
Damié,  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

Dem  zum  Königlich  italienischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitz  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  bisherigen
  italienischen  Vize-Konsul  Alfred  von  Neufville  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt
worden.

Dem  zum  Vize-Konsul  für  Schweden  und  Norwegen  in  Stettin  ernannten  Herrn  Elis  Theodor  Holmberg
ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.



36
        <pb n="214" />
        200  

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  d.  M.  beschlossen,

eiserne  Schiffsschwerter  den  im  Verzeichniß  I  der  Anlage  A  zu  dem  Schiffbauregulativ  vom
17.  Juli  1889  —  Central-Blatt  1889  S.  431  —  aufgeführten,  speziell  nachweisbaren  metallenen
Gegenständen  gleichzustellen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Zollinspektor  Lades  zu  München
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  bayerischen  Ober-Zollinspektors  Heumann
den  Königlich  preußischen  Hauptzollämtern  zu  Altona  und  Neustadt  in  Holstein,  den  Königlich  preußischen
Haupt-Steuerämtern  zu  Itzehoe  und  Wandsbek,  sowie  dem  lübeckischen  Hauptzollamt  zu  Lübeck  als  Stations-Kontroleur
  mit  dem  Wohnsitz  in  Altona  vom  1.  Juni  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.



3.  Polizei-Wesen.    

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.







laufende Nr.  Name  und  Stand der Ausgewiesenen.  Alter  und  Heimath der Ausgewiesenen. Grund der Bestrafung.  Behörde,  welche  die Ausweisung beschlossen hat.   Datum des Ausweisungsbeschlusses.
      

        
            


1.  2.    3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Anton  Emil  Tittl, Zimmermann,  geboren  am  4.  Februar  1875  zu  Kuhschnappel, Amtshauptmannschaft Glauchau, Sachsen, ortsangehörig zu Strojeditz, Bezirk Podersam, Böhmen,  Raub,  (2  Jahre  6 Monate Zuchthaus, laut Erkenntniß vom 22. Mai 1894),  Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft, Zwickau,  14.  April  d.  J.
              
                
  



 

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Stephan  Endler, Tuchmachergehülfe,  geboren  am  10.  Oktober  1851  zu  Tannwald, Bezirk Gablonz, Böhmen, ortsangehörig ebendaselbst,  Betteln,  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu Stettin,  15. Juni  d.  J.
                  
    
3.  Emil  Martelin, Metzger,  geboren  am  17.  März  1868  zu  Argis, Department de l'Ain, Frankreich, ortsangehörig ebendaselbst,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Polizei-Direktion München,  11. Mai  d.  J.
              

  
4.  Frida  Schlafl, ledige Dienstmagd,  geboren  am  25.  November  1878  zu Kössen, Bezirk Kitzbühel, Tirol, österreichischer Staatsangehöriger,  gewerbsmäßige  Unzucht, Betrug und grober unfug,  Königlich  bayerisches  Bezirksamt Traunstein,  2. Juni  d.  J.
                    
      

5.  Johann  Traweger, Bäcker,  geboren  am  1.  Februar  1870  zu Reindelmühl, Ober-Oesterreich,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft Zwickau,  13.  Mai  d.  J.
      

6.  Josef  Vales, Tuchmacher,  geboren  am  19.  Januar  1861  zu  Politz bei Braunau, Böhmen, österreichischer Staatsangehöriger,  Landstreichen,  Betteln und Gebrauch gefälschter Legitimations-Papiere,  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu Frankfurt a. O.,  12.  April  d.  J.
                    
          

  

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="215" />
        —  201  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—.—.———

 

 

n#  —  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  Juli  1897.  M  236.

Inhalt:  1.  Eisenbahn.  Wesen:  Abänderung  des  Ver-  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtigung  zur
zeichnisses  der  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  zu-  Vornahme  von  Civilstands-  Akten;  —  Exequaturständigen
  Behörden  Seite  201  Ertheilung....  ...  ..  202

2.  Zoll,  und  Stener-  Wesen:  Notirung  von  Terminpreisen  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
für  Waaren  an  inländischen  Börsen  201  Reichsgebiete...  ....  203

 

1.  Eisenbahn  =  Wesen.

 

Unter  Bezugnahme  auf  8.  42  Ziffer  4  der  Verkehrs-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom
15.  November  1892  (Reichs-Gesetzblatt  S.  923)  wird  bekannt  gemacht,  daß  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen
  für  Leichentransporte,  welche  aus  dem  Auslande  kommen,')  auch  das  Kaiserliche  Konsulat  in

Christiania  ermächtigt  worden  ist.
Berlin,  den  26.  Juni  1897.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Nach  den  auf  Grund  der  Ziffer  14  der  Ausführungsvorschriften  zum  Reichsstempelgesetze  vom  27.  April  1894
(Central-Blatt  S.  121)  von  den  Landesregierungen  getroffenen  Feststellungen  werden  nur  noch  an  den
folgenden  inländischen  Börsen  für  die  nachbenannten  Waaren  Terminpreise  notirt  und  zwar  an  der  Börse  in

Breslau  für  Spiritus;
Cöln  für  Rüböl;

 

*)  Vergl.  Bekanntmachung  vom  20.  September  1888  (Central-Blatt  S.  889).
37
        <pb n="216" />
        —  202  —

Hamburg  für  rohen  Kartoffelspiritus,  good  average  Santos-Kaffe,  Rüben-Rohzucker  erstes
Produkt,  Nordamerikanische  Baumwolle  Basis  middling  nichts  unter  low  miaddling;

Leipzig  für  Kammzug;

Magdeburg  für  Rohzucker  erstes  Produkt.

Berlin,  den  29.  Juni  1897.

Der  Reichskanzler:
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

3.  Kon  sulat  Wesen.

Seine  Mojestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs,  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen
Vize-Konsuls  Ludwig  Liepmann,  den  Kaufmann  Charles  Lisser  zum  Vize-Konsul  in  Nottingham
(England)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Ehrensekretär  der  Handelskammer  in
Limerick  (Irland)  John  Boyd,  an  Stelle  des  bisherigen  Vize-Konsuls  James  Welply,  zum  Vize-Konsul
in  Limerick  zu  ernennen  geruht.  ·

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs,  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen
Vize-Konsuls  Velhelm  Jentoft,  den  Kaufmann  Julius  Jakhelln  zum  Vize-Konsul  in  Bodö  (Norwegen)
zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Julius  Weiß  zum  Vize-Konsul
in  Iquitos  (Peru),  für  das  Departement  Loreto,  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Igen  in  Casablanca  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870

in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Argentinischen  Republik  in  Barmen  ernannten  Herrn  Paul  Schuchard  ist  Namens
des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="217" />
        —  203

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2—  —  —  —  Grund  des
S  d  Ausweisung  Ausweisunqgs
*  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlufses
2E
I.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Leopold  Bittner,  sggeboren  am  9.  Juni  1854  zu  Lugos,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  12.  Juni  d.  J.
Kaufmann,  Ungarn,  ungartscher  Staatsangehöriger,  Betteln,  gterungs  *  Präsident  zu
osen.
2.  Johann  Fassing,  (eboren  am  3.  April  1863  zu  Alkoven,  Betteln,  Großherzoglich  hessisches  28.  Mal  d.  J.
Schuhnacher,  Bezirk  Wels,  Ober.Ossterreich,  öster-  Kreisamt  Worms,
reichischer  Staatsangehöriger,
3.  Ferdinand  Horina  geboren  am  4.  Januar  1863  zuldesgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis  20.  Mai  d.  J.
(Horyna),  Berg=  Habschina,  Bezirk  Pardubitz,  Böhmen,  hauptmannschaft
mmann,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Bautzen,
4.  Ludwig  Kulisek,  geboren  am  16.  August  1855  zusLandstreichen  und  Be-  Königlich  preußischer  Re-19.  Juni  d.  J.
Kupferschmied  und  Sevatitz,  Bezirk  Brünn,  Mähren,  trug,  gierungs  -  Präsident  zu
Ziegelarbeiter,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Breslau,
5.  Luise  Martinelll,  geboren  am  10.  September  1881  zu  Diebstahl  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-desgleichen.
ohne  Stand,  Hüningen,  Ober-Elsaß,  italienische  gewerbsmäßige  Un-  sident  zu  Colmar,
Staatsangehörige,  zucht,  I
6.AbrahamMevek,geborenam6.»u111826zuMoökau,Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re=  desgleichen.
Arbeiter  (Schneider,  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungs  =  Präsident  zu
Lumpensammler),  Hildesheim,
7.  Franz  Wlasesk  geboren  am  10.  November  1879  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  10.  Juni  d.  J.
(Vlasäk),  Knecht,  Kriwoklat,  Bezirk  Rakonitz,  Böhmen,  Diebstahl,  gierungs  =  Präsident  zu
ortangehörig  zu  Cestitz,  Bezirk  Jung-  Oppeln,
bunzlau,  ebendaselbst,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Hermanrs  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="218" />
        <pb n="219" />
        —  205  —

Tentral-Blatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

#

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  9.  Juli  1897.  S27.

Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-  Slande  oder  den  Belugnissen  der  Zoll=  und  Steuer
Ertheilungg  Seite  20  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deulschen  Notenbanken  Ende

2.  Zoll,  und  Steuer-Wesen:  Anweisung  zur  Ausführung  Juni  1999077.  214
der  Revision  der  Alkoholmesser;  —  Verlegung  der  Zoll-  4.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
grenze  in  Bremerhaven;  —  Veränderungen  in  dem  Reichsgebiete..  .5  216

 

 

1.  Kon  sulat  =  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  a.  i.,  Legationsrath
Freiherrn  von  Speßhardt,  zum  Konsul  in  Lemberg  für  Galizien  und  die  Bukowina  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  Konsul  des  Reichs  in  Stockholm,
General-Konsul  von  Eckardt,  zum  Konsul  des  Reichs  in  Basel  zu  ernennen.

 

Dem  zum  venezolanischen  Konsul  ad  honorem  in  Kiel  ernannten  Herin  Anton  Arp  ist  Namens  des
Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Ziffer  3  der  Vorschriften  über  die  Revision  der  Branntwein-Meßapparate  (Central-Blatt
  1897  S.  105)  erlasse  ich  nachstehende  Anweisung  für  die  Revision  der  Alkoholmesser  mit  dem
Bemerken,  daß  eine  Anweisung  für  die  Revision  der  Probenehmer  vorbehalten  bleibt.
Berlin,  den  5.  Juli  1897.
Der  Reichskanzler:
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

88
        <pb n="220" />
        —  206  —

Anmeisung
zur  Ausführung  der  Revision  der  Alkoholmesser.

Allgemeine  Bestimmungen.

1.  Die  Revision  der  Alkoholmesser  geschieht  gemäß  den  nachfolgenden  besonderen  Bestimmungen
und  der  den  Mevisionsbeamten  bei  der  Kaiserlichen  -Vormal-Aichungs-Kommission  ertheilten  Unterweisung.
Abweichungen  von  diesen  Grundsätzen  durch  Befolgung  eines  anderen  Verfahrens  oder  durch  Auslassung
vorgeschriebener  Arbeiten  und  Untersuchungen  bedürfen,  soweit  sie  nicht  von  der  Normal-Aichungs-Kommission
  angeordnet  oder  ausdrücklich  genehmigt  sind,  der  Begründung.

2.  Die  zu  den  Revisionen  erforderlichen  Apparate,  Instrumente  sowie  die  zur  Eintragung
der  gemachten  Wahrnehmungen  und  Beobachtungen  nöthigen  Formulare,  endlich  die  zur  Ausführung  der
Berechnung  dienenden  Tabellen  werden  von  der  Normal-Aichungs-Kommission  ausgegeben  und  müssen
von  ihr  bezogen  werden.  Unwesentliche  Ersatztheile  für  die  Meßapparate  (Schrauben,  Pappscheiben,
Haken  u.  s.  w.)  können  unmittelbar  beschafft  werden.

3.  Die  Eintragungen  in  die  Protokolle  sind  in  deutlicher  Schrist  zu  bewirken.  Aenderungen  von
ermittelten  Zahlen  sind  nur  in  der  Weise  zulässig,  daß  die  früher  niedergeschriebenen  Zahlen  leicht  durchstrichen
  werden,  ohne  sie  unleserlich  zu  machen.  Die  Rechnungen  sind  vor  Einsendung  an  die  Normal-Aichungs-Kommission
  soweit  zu  führen,  daß  es  nur  noch  einer  Kontrole  bedarf.

4.  Die  Berichterstattung  an  die  Normal-Aichungs-Kommission  bezieht  sich  ausnahmslos  auf  jede
ausgeführte  Rebision  und  v—  spätestens  drei  Wochen  nach  abgeschlossener  Revisionsreise,  in  dringlichen  Fällen
unmittelbar  nach  beendigter  Revision,  nöthigenfalls  unter  Fortlassung  der  Berechnung,  zu  bewirken.  Sie
beschränkt  sich  im  Allgemeinen  auf  Einsendung  der  Protokolle.  Besondere  Berichte  sind  nur  aus  Anlaß

von  Wahrnehmungen  zu  erstatten,  die  in  den  Protokollen  nicht  haben  vermerkt  werden  können.

Besondere  Bestimmungen.

Die  Revision  der  Alkoholmesser  umfaßt  A.  Vorbereitende  Untersuchungen,  B.  Aussüfrung  der
eigentlichen  Revision,  C.  Anstellung  von  Probebrennen.  Diese  drei  Gruppen  von  Untersuchungen  sind  nacheinander
  in  der  vorstehenden  Reihenfolge  auszuführen.  Doch  findet  außerdem  ein  Probebrennen  auch
vor  Beginn  bezw.  Beendigung  der  Untersuchung  unter  B.  statt,  sofern  die  Wirksamkeit  des  Apparats
als  unrichtig  angegeben  oder  erkannt  ist  oder  Zweifeln  unterliegt.

A.  Vorbereitende  Untersuchungen.

I.  Die  Untersuchung  der  Betriebsverhältnisse  der  Brennerei.

Diese  Untersuchung  ist  zu  erstrecken  auf:

1.  die  Art  der  Brennerei  und  die  Form  der  Branntwein-Abfertigung,

2.  die  Dauer  des  Betriebs,

3.  die  durchschnittliche  und  die  höchste  Tagesausbeute  an  Branntwein,

4.  die  durchschnittliche  Stärke  des  gewonnenen  Branntweins,

5.  die  Art  des  Abtriebs,  namentlich  ob  dieser  in  einem  Zuge  oder  in  mehreren  Blasenfüllungen
  geschieht;  serner  in  Hefebrennereien,  ob  das  Hefewasser  für  sich  oder  zusammen  mit  der
Maische,  und  ob  es  täglich  oder  nur  zeitweilig  abgebrannt  wird,

6.  die  durchschnittliche  Stärke  des  Branntweins  in  der  Vorlage,

7.  die  höchste,  niedrigste  und  mittlere  Temperatur  in  der  Vorlage  während  des  Abtriebs,

8.  die  Beschaffenheit  des  zum  Einmaischen  verwandten  Wassers  (ob  es  Kalk  oder  andere  feste
Bestandtheile  abscheidet),

9.  die  Herkunft  und  Art  des  zum  Kühlen  verwandten  Wassers  (ob  Quell-,  Fluß-,  Teich-,  Brunnenwasser)
  und  die  Temperatur  desselben,
        <pb n="221" />
        —  207  —

10.  etwa  der  Maische  zugesetzte  Säure  (die  Menge  ist  anzugeben  für  1000  Liter  Maischraum),

11.  die  Konstruktion  und  das  Material  des  Brenngeräths  (auf  Grund  der  Besichtigung  bezw.
der  Beschreibung  im  Belagshefte),

12.  die  Aufstellung  des  Kühlers  (ob  im  Freien,  in  der  Brennstube  u.  s.  w.,  seine  Entfernung
vom  Alkoholmesser).

II.  Die  Untersuchung  der  Rohrleitungen  und  des  Branntweinsammelgefäßes.

Hierbei  ist  zu  beachten:
1.  welche  Weite  und  welches  Gefälle  die  vom  Apparate  gehenden  Rohrleitungen  haben;

6  1  ob  im  Einsatzkasten  Branntwein  vorhanden  ist  oder  bei  anderen  Gelegenheiten  vorgefunden
worden  ist;
3.  ob  die  vom  Alkoholmesser  führenden  Rohrleitungen  sowie  die  eingeschalteten  Pumpen  dicht  sind;

4.  aus  welchem  Materiale  (Holz,  Eisen  u.  s.  w.)  das  Sammelgefäß  besteht  und  in  welchem
Zustande  es  sich  befindet;  ·

5.  ob  das  Sammelgefäß  in  einem  durchschnittlich  warmen  oder  kalten  Raume  liegt;

6.  ob  durch  Leckage  oder  Verdunstung  erheblichere  Verluste  entstehen  können;

7.  ob  die  Skale  des  Sammelgefäßes  dem  Standrohre  so  nahe  liegt,  daß  die  Ablesung  (bei  der
das  Auge  in  der  Höhe  des  unteren  Randes  des  Flüssigkeitsspiegels  im  Rohre  gehalten  werden  muß)

hinlänglich  sicher  ist.“)
III.  Die  Untersuchung  der  Aufstellung  des  Alkoholmessers.

Man  überzeugt  sich  davon:

1.  ob  der  Unterbau  noch  hinlänglich  fest  ist;

2.  ob  der  Alkoholmesser  erschütterungsfrei  aufgestellt  ist,  namentlich  dann,  wenn  er  in  der  Nähe
schwer  gehender  Maschinen,  der  Malzquetsche  und  dergleichen  steht.  Dabei  ist  das  Alkoholzählwerk  sorgsam
daraufhin  zu  beobachten,  ob  cs  bei  normal  gespannter  Bremsfeder  nicht  selbstthätig  fortschreitet,  während
Maschinen  sich  im  Gange  befinden,  und  ob  nicht  der  Stoßhebel  sich  in  zitternder  Bewegung  befindet;

3.  ob  der  Alkoholmesser  vor  strahlender  Wärme  ausreichend  geschützt,  beziehungsweise  ob  ein
Wärmeschutz  in  Gestalt  eines  Holz=  oder  doppelwandigen  Metallschirms  vorhanden  oder  erforderlich  ist;

4.  in  welcher  Höhe  sich  die  Vorlage  über  dem  Alkoholmesser  befindet.

B.  Ausführung  der  eigentlichen  Rebision.

u  Die  einzelnen  Arbeiten  sind  unter  Innehaltung  der  nachstehend  festgesetzten  Reihenfolge  vorzunehmen.

IV.  Die  Untersuchung  des  Alkoholmessers.

1.  Der  Stand  der  Zählwerke  wird  abgelesen.

2.  Der  Zinksturz  wird  nach  Besichtigung  der  ihn  sichernden  Bleie  abgehoben.  Darauf  ist  der
Umschlußkasten,  gleichfalls  nach  Besichtigung  der  Bleie,  zu  öffnen.  Hierzu  wird  die  vordere  Klappe  abgenommen,
  das  Fenster  in  derselben  wird  gesäubert,  sodann  wird  der  hintere  Theil  des  Kastens  so
weit  zurückgelegt,  daß  er  sich  mit  seiner  unteren  Leiste  auf  der  linken  Seite  an  den  vorstehenden  oberen
Rand  des  Troges  anlegt.

3.  Der  Alkoholmesser  wird  auf  seine  Beschaffenheit  untersucht.  Dabei  ist  besonders  auf  gröbere
Verschmutzungen,  Verrostung  und  Abnutzung  der  im  Revisionsprotokolle  besonders  hervorgehobenen  Theile
sowie  auf  Undichtheiten  an  der  Dose,  den  Löthnähten  der  Trommel  und  den  zahlreichen  Flanschverbindungen
  am  Topfe  zu  achten.  Undichtheiten  an  der  Dose  und  der  Trommel  sind,  nöthigenfalls
unter  Zuziehung  eines  Handwerkers,  an  Ort  und  Stelle  zu  beseitigen.  Undichtheiten  an  den  Flanschen
werden  sich  in  der  Regel  durch  stärkeres  Anziehen  der  Schrauben  heben  lassen,  anderenfalls  ist  die  betreffende
  Dichtungsscheibe  nach  Entleerung  des  Schwimmertopfes  zu  erneuern.

—  ——

*)  Bemerkung  zu  II.  Kommt  das  Sammelgefäß  bei  der  steuerlichen  Abfertigung  und  bei  den  Probebrennen
nicht  in  Frage,  so  können  die  darauf  sich  beziehenden  Wahrnehmungen  (3Ziffer  4  bis  7)  entfallen.

 

387
        <pb n="222" />
        —  208  —

4.  Man  überzeugt  sich  davon,  ob  die  Achse  der  Kurve,  ferner  das  Alkoholrad  und  der  Stoßhebel
den  nöthigen  Spielraum  haben,  und  ob  bei  Hebung  der  Kurve  das  Rad  sich  sofort  dreht.

5.  Der  Schwimmer  wird  aus  dem  Gehänge  gehakt  und,  ohne  daß  er  aus  dem  Branntweine
herausgenommen  wird,  auf  den  Boden  des  Topfes  niedergelassen.

6.  Die  Trommel  wird  entleert,  der  austretende  Branntwein  wird  aufgefangen.

7.  Die  Probegewichte  werden  der  Reihe  nach  an  das  Gehänge  gehakt.  Die  Anzeigen  des
Stoßhebels  werden  vermerkt;  die  Blattfeder  ist  darauf  nöthigenfalls  zu  justiren.

8.  Bei  angehängten  Gewichten  für  100  %  wird  der  Fortschritt  des  Alkoholzählwerkes  kontrolirt,
indem  man  durch  Drehung  der  Trommel  die  Kurve  sich  fünfzehnmal  an  den  Stoßhebel  anlegen  und  nach
dem  letzten  Anlegen  die  Kurve  sich  wieder  zurücklegen  läßt.  Weicht  der  Fortschritt  des  Fichlwerbes  um
mehr  als  0,25  Liter  von  100  Liter  ab,  so  ist  das  Verfahren  zu  wiederholen.  Findet  sich  dabei  ein
wesentlich  anderer  Fortschritt  des  Zählwerkes,  so  muß  die  Prüfung  zum  dritten  Male  ausgeführt  werden.
Die  muthmaßlichen  Ursachen  des  falschen  beziehungsweise  unregelmäßigen  Fortschrittes  sind  anzugeben.

9.  Bleibt  das  Zählwerk  um  1  Prozent  oder  mehr  zurück,  so  ist  zunächst  von  der  weiteren
Revision  und  von  etwaigen  Aenderungen  Abstand  zu  nehmen  und  unmittelbar  nach  Wiedereinhängen  des
Schwimmers  und  Zurückgießen  des  Branntweins  in  die  Trommel  durch  den  Stutzen  ihres  Zuflußrohrs
ein  Probebrennen  auszuführen.

10.  Es  folgt  die  Vergleichung  der  Angaben  des  Schwimmers  mit  denen  des  Alkoholometers.
Man  hebert  zunächst  den  Branntwein  im  Topfe,  und  zwar  vom  Boden  aus,  bis  zur  oberen  Schlange
ab,  hängt  den  Schwimmer  an  das  Gehänge  und  bewegt  ihn  vorsichtig  aber  kräftig  in  dem  Branntwein
auf  und  ab,  damit  dieser  gehörig  durchmischt  wird  und  in  allen  Schichten  gleiche  Stärke  und  Temperatur
annimmt.  Man  dreht  die  Trommel,  läßt  die  Kurve  sich  an  den  Stoßhebel  legen  und  beobachtet  beziehungsweise
  berechnet  die  seiner  Einstellung  entsprechende  Angabe  des  Schwimmers.  Gleichzeitig  wird  die  Temperatur
des  Branntweins  im  Topfe  bestimmt.  Aus  der  Schicht,  in  der  der  Schwimmer  sich  befindet,  füllt  man
mittelst  eines  Hebers  in  ein  vorher  sorgfältig  gereinigtes  Standglas  Branntwein  und  ermittelt  dessen
wahre  Stärke  aus  den  Angaben  des  eingesenkten  Alkoholometers.  Der  Branntwein  wird  danach  in  den
Topf  zurückgegossen.

Die  der  wahren  Stärke  des  Branntweins  entsprechende  Sollangabe  des  Schwimmers  ist  mit
seiner  thatsächlichen  Angabe  zu  vergleichen.  Uebersteigt  die  Abweichung,  nachdem  sie  auf  eine  solche  bei
90  0%  bezogen  ist,  0,20  %  so  stellt  man  eine  zweite  Vergleichung  an.  Hierzu  ist  jedoch  die  Stärke  des
Branntweins  im  Topfe  etwas  zu  ändern  und  der  Branntwein  danach  nochmals  gehörig  durchzurühren.

V.  Die  Auseinandernahme  und  Reinigung  des  Alkoholmessers.

1.  Der  Schwimmer  wird  ausgehakt,  aus  dem  Topfe  genommen,  gereinigt,  mit  einem  weichen
Tuche  abgetrocknet  und  besichtigt.  Stärker  angegriffene  Stellen,  besonders  solche,  an  denen  das  Kupfer
zu  Tage  tritt,  sind  zu  vermerken.  Hat  die  Spannung  des  Schwimmers  nachgelassen,  so  ist  der  Versuch
zu  machen,  diese  durch  Drücken  und  Glätten  mit  dem  Handballen  wieder  herzustellen.  Der  Erfolg  dieses
Versuches  ist  anzugeben.  Falls  der  Topf  nicht  gereinigt  zu  werden  braucht,  wird  der  Schwimmer  auf
den  Boden  des  Topfes  gelegt;  anderenfalls  ist  er  in  dem  bereits  dem  Topfe  entnommenen  Branntwein
aufzubewahren.

2.  Die  Gegenmutter  am  Ende  der  Blattfeder  wird  abgeschraubt,  das  Gehänge  ausgehakt,  die
hintere  Lagerschraube  des  Stoßhebels  gelöst  und  der  Stoßhebel  herausgenommen.  Seine  Lagerspitzen
sind  zu  besichtigen  und  nach  Entfernung  etwaiger  Rostflecke  leicht  zu  ölen.  Die  Gegenlager  sind
zu  reinigen.

3.  Die  Zählwerke  werden  abgenommen,  im  Innern  besichtigt  und  auf  ihren  zwangfreien  Gang
untersucht.  Zeigen  sich  Beschädigungen,  Rostansätze  und  Verschmutzungen  im  Innern  oder  Hemmungen  im
Gange,  was  zu  vermerken  ist,  so  nimmt  man  die  Zählwerke  auseinander,  reinigt  sie  und  beseitigt  die
Ursachen  der  Hemmung.  Liegen  derartige  Mängel  nicht  vor,  so  reicht  es  aus,  wenn  die  vordere  Platte,
welche  die  Bezeichnungen  trägt,  entfernt  und  auf  die  Achsenenden  der  Räder  etwas  Oel  gegeben  wird.

4.  Die  Deckplatte  des  vorderen  Kugelgesperres  wird  abgeschraubt,  die  Kugeln  werden  herausgenommen
  und  in  ein  Gefäß  mit  Branntwein  oder  Oel  gethan.

5.  Die  Bremsfeder  wird  abgenommen,  gereinigt  und  ihre  Spannung  nöthigenfalls  durch  Biegen

regulirt.  Auch  ist  darauf  zu  achten,  daß  die  Stellschraube  nur  so  weit  herausragt,  daß  die  Feder  sich
nahezu  an  die  Trogwand  anlegt.
        <pb n="223" />
        —  209  —

6.  Die  beiden  Schrauben,  welche  das  vordere  Achsenlager  des  Fallhebels  mit  der  Trogwand
verbinden,  werden  gelöst.  Dann  zieht  man  das  Lager  mit  der  rechten  Hand  zu  sich  ein,  während  die
linke  Alkoholrad,  Kurve  und  Fallhebel  faßt.  Ist  das  Lager  angerostet,  so  muß  man  es  durch  Klopfen
mit  dem  Griffe  des  Schraubenziehers  oder  dergleichen  lösen.

7.  Nach  Entfernung  des  Lagers  nimmt  man  den  Fallhebel,  zusammen  mit  dem  Alkoholrade,
fort,  legt  diese  Theile  so,  daß  das  Rad  sich  oben  befindet,  und  hebt  letzteres  heraus.

8.  Die  Kugeln  des  inneren  Gesperres  werden  herausgenommen  und  zu  denen  des  äußeren
gelegt.  Die  Deckplatte  wird  abgeschraubt.

9.  Die  beiden  Gesperre,  Alkoholrad,  Rolle,  Achse  der  Kurve,  werden  unter  Zuhülfenahme  von
Branntwein  oder  Oel  mit  einem  weichen  Tuche  auf  das  Sorgfältigste  gereinigt  und  danach  getrocknet.
Die  Achsenlager  der  Kurve  werden  gesäubert  und,  ebenso  wie  die  Achse  selbst,  mit  ein  wenig  Oel  versehen.

10.  Die  Sperrkugeln  werden  mit  einem  in  Branntwein  oder  Oel  getauchten  Lappen  gereinigt,
bis  ihre  Oberfläche  wieder  metallischen  Glanz  hat;  nöthigenfalls  putzt  man  sie  mit  feingeschabter  Kreide,
die  man  in  der  linken  Hand  mit  Wasser  zu  einem  dünnen  Breie  anrührt,  und  befreit  sie  schließlich  von
dem  etwa  haftengebliebenen  Kreidestaube.

11.  Es  folgt  die  Reinigung  des  Kleeblatts,  der  Trommelachse  und  das  Oelen  der  Achsenlager
der  Trommel.  1

12.  Hiernach  stellt  man  fest,  ob  die  Trommel,  einmal  in  Schwung  versetzt,  mehrere  Umdrehungen
ausführt  und  nicht  plötzlich,  sondern  nur  allmählig  zur  Ruhe  kommt.  Ferner  läßt  man  die  Trommel  nach
langsamem  Drehen  frei  und  beobachtet,  ob  sie  in  jeder  Lage  im  Gleichgewicht  ist  und  nicht  von  selbst,  nach
der  einen  oder  anderen  Richtung  sich  drehend,  immer  dieselbe  Lage  einzunehmen  strebt.

13.  Ist  die  Trommel  stärker  verschmutzt,  so  ist  sie  zu  reinigen.  Zu  diesem  Zwecke  entfernt  man
zunächst  die  innere  Schraube  am  Federbock  und  legt  durch  Drehen  des  Bockes  die  Blattfeder  nach  links
über.  Hierauf  nimmt  man  das  Zuführungsrohr  zur  Trommel  ab  und  schraubt  die  Schrauben,  welche
den  Siebeinsatz  mit  der  Trogwand  verbinden,  heraus.  Nunmehr  hebt  man  die  Trommel  von  ihren  Lagern
ab,  legt  sie  längere  Zeit  in  heißes  Wasser,  in  dem  eine  genügende  Menge  Soda  gelöst  ist,  und  reinigt  sie
schließlich  durch  Einleiten  eines  starken  Dampfstrahls  vollständig.

14.  Wenn  erforderlich,  sind  Vorlage,  Topf  und  Zuleitungen  zu  reinigen  und  ist  der  dem  Topfe
entnommene  Branntwein  zu  filtriren.
besch  15.  Hiernach  ist  die  Trommel  nochmals  auf  Verbeulungen,  Aufgehen  der  Löthnähte  u.  s.  w.  zu

esichtigen.

VI.  Die  Zusammensetzung  des  Alkoholmessers.

1.  Der  aus  dem  Topfe  stammende  Branntwein  wird  bis  zur  oberen  Schlange  in  den  Topf
zurückgegossen.

2.  Der  Schwimmer  wird,  falls  er  sich  dort  nicht  schon  befand,  auf  den  Boden  des  Topfes  gelegt.

3.  Die  Trommel  wird  eingelegt.

4.  Die  Schrauben  am  Siebeinsatze  werden  eingeschraubt,  das  Zuführungsrohr  zur  Trommel
wird  eingesetzt.

5.  Das  Gesperre  des  Fallhebels  erhält  seine  Kugeln,  das  Alkoholrad  wird  auf  seine  Achse
gesteckt,  die  Deckplatte  des  Gesperres  wird  aufgeschraubt.

6.  Fallhebel  und  Rad  werden  in  den  Apparat  eingesetzt,  ihr  vorderes  Achsenlager  wird  wieder
angeschraubt.  Dabei  ist  darauf  zu  achten,  daß  Rad  und  Fallhebel  zwischen  ihren  Lagern  einigen,  doch
nicht  zu  großen,  Spielraum  haben.

7.  Die  Kugeln  des  vorderen  Gesperres  werden  eingelegt  und  dieses  wird  durch  seine  Deckplatte
verschlossen.

8.  Die  Bremsfeder  wird  eingesetzt.

9.  Die  Zählwerke  werden  angeschraubt.

10.  Die  Blattfeder  wird  durch  Drehen  des  Federbocks  nach  rechts  übergelegt,  die  innere  Schraube
am  Federbocke  wird  angeschraubt.

11.  Der  Stoßhebel  wird  eingesetzt.  Dabei  ist  darauf  zu  achten,  daß  er  nach  Einziehen  seiner
hinteren  Lagerschraube  zwischen  den  Lagern  einigen,  doch  nicht  zu  großen,  Spielraum  hat.

12.  Das  Gehänge  wird  auf  die  sattelförmige  Mutter  gesetzt  und  die  Gegenmutter  vorgeschraubt.
        <pb n="224" />
        —  210  —

VII.  Erneute  Untersuchung  des  Alkoholmessers.

1.  Die  Blattfeder  wird  mittelst  der  Probegewichte  justirt.

2.  Der  Fortschritt  des  Alkoholzählwerkes  wird  durch  fünfmaliges  vollständiges  Umdrehen  der
Trommel  bei  angehängten  Probegewichten  für  100  %  kontrolirt,  nöthigenfalls  unter  mehrfacher  Wiederholung
  (s.  IV  Ziffer  8).

3.  Die  Angaben  des  Schwimmers  werden  mit  denen  des  Alkoholometers  verglichen.  Weicht
der  nunmehr  gefundene  Fehler  von  dem  bei  der  ersten  Prüfung  beobachteten  um  mehr  als  0,10  %  ab,
so  ist  eine  erneute  Vergleichung  vorzunehmen.

4.  Nach  der  Prüfung  des  Schwimmers  wird  der  Rest  des  aus  dem  Topfe  stammenden  Branntweins
  in  den  Topf  und  der  aus  der  Trommel  herrührende  durch  den  Stutzen  des  zu  leitenden  Rohres
in  diese  zurückgegossen.

5.  Der  Stand  der  Zählwerke  wird  vermerkt.

C.  Anstellung  von  Probebrennen.

VIII.  Allgemeines  Probebrennen.

1.  Bei  dem  Probebrennen  ist  streng  darauf  zu  halten,  daß  der  Abtrieb  in  der  sonst  üblichen
Weise  geschieht.

2.  In  der  Regel  ist  der  ganze  Abtrieb  aufzufangen.  Wenn  jedoch  zwei  oder  mehrere  Bottiche
abgebrannt  werden,  so  soll  der  Abbrand  eines  Bottichs  als  ausreichend  gelten,  falls  der  Abtrieb  zum
Schlusse  so  geführt  wird,  als  ob  dieser  Bottich  allein  abgebrannt  worden  wäre.

3.  Die  zu  benutzenden  Waagen  und  Gewichte  müssen  geaicht  und  vorschriftsmäßig  gestempelt  sein.

Nachdem  man  sich  hiervon  überzeugt  hat,  stellt  man  die  unbelastete  Waage  horizontal,  bringt  sie
zum  richtigen  Einspielen  und  prüft  sie  zunächst  bei  der  Feststellung  des  Gewichts  des  leeren,  später  auch
bei  der  Wägung  des  gefüllten  Fasses  auf  ihre  Empfindlichkeit.  Diese  ist  ausreichend,  wenn  in  beiden
Fällen  bei  der  im  Gleichgewichte  befindlichen  Waage  ein  Uebergewicht  von  200  Gramm  auf  der  Lastschale
einen  deutlichen  Ausschlag  hervorbringt.  Doch  ist  auch  bei  nicht  ausreichender  Empfindlichkeit  das  Probebrennen
  anzustellen.  Hierüber  sowie  über  den  allgemeinen  Zustand  der  Waage  und  der  Gewichte  sind
die  erforderlichen  Vermerke  zu  machen.

4.  Die  Jässer,  in  denen  der  Branntwein  gesammelt  wird,  müssen  vollständig  leer  sein.  Ihre
Beschaffenheit  sowie  die  Art  ihrer  Befüllung  vor  dem  Probebrennen  (ob  mit  Wasser  oder  mit  Branntwein)
  ist  zu  erwähnen.

5.  Nach  Feststellung  des  Eigengewichts  des  Fasses  oder  der  Fässer,  und  nach  Ablesung  der
Zählwerke  beginnt  man  mit  dem  Probebrennen.

6.  Der  aus  dem  Alkoholmesser  tretende  Branntwein  wird  entweder  unmittelbar  in  das  Faß
geleitet  oder,  falls  dies  (z.  B.  weil  der  Unterbau  des  Apparats  zu  niedrig  ist)  nicht  angeht,  beziehungsweise
  falls  besondere  Gründe  vorliegen,  in  Eimern  aufgefangen  und  in  das  Faß  übergegossen.

Der  bei  der  ersten  Kippung  austretende  Branntwein  ist  stets  in  einem  Eimer  aufzufangen  und
nach  Feststellung  seiner  Stärke  in  das  Faß  zu  gießen.

7.  Während  des  Probebrennens  wird  bei  jeder  Kippung  die  Zeit,  die  Einstellung  des  Stoßhebels
  und  der  Stand  des  Alkoholzählwerkes  vermerkt.  Aus  dieser  Einstellung  des  Stoßhebels  ist
späterhin  der  Sollfortschritt  des  Alkoholzählwerkes  zu  berechnen  und  mit  dem  thatsächlichen  zu  vergleichen.

8.  Bei  jeder  Kippung  wird  ferner  die  Angabe  des  Alkoholometers  und  des  Thermometers  in
der  Vorlage,  sowie  die  Temperatur  des  Branntweins  im  Topfe  bestimmt.

9.  Nach  beendigtem  Abtriebe  wird  der  Stand  der  Zählwerke  abgelesen  und  die  Einstellung  des
Stoßhebels  nochmals  geprüft.

10.  Hierauf  wird  das  gefüllte  Faß  verwogen  und  die  Stärke  des  in  ihm  enthaltenen  Branntweins
  nach  gründlichem  Durchrühren  desselben  an  einer  Probe  mit  dem  Alkoholometer  bestimmt.  Diese
Bestimmung  ist  an  immer  neuen  Proben,  die  nach  erneutem  gründlichen  Durchrühren  des  Branntweins
zu  entnehmen  sind,  ein  zweites  Mal  und,  falls  die  Stärke  von  der  zuerst  ermittelten  um  ½10  3%  oder
mehr  abweicht,  ein  drittes  Mal  auszuführen.  Das  Mittel  der  reduzirten  Angaben  des  Alkoholometers  ist
als  wahre  Stärke  des  Branntweins  zu  betrachten  und  mit  dem  ermittelten  Gewichte  des  Branntweins
der  Berechnung  der  Branntwein=  und  Alkoholmenge  zu  Grunde  zu  legen.
        <pb n="225" />
        —  211  —

IX.  Besonderes  Probebrennen;  Verschluß  des  Apparats.

1.  Die  Vergleichung  der  Angaben  des  Apparats  mit  der  thatsächlich  vorgefundenen  Literzahl
Branntweins  und  Alkohols  ergiebt  den  Fehler  des  Apparats.  Uebersteigt  dieser  im  Alkohol  10,
ohne  daß  er  durch  Verluste  an  Branntwein  erklärt  werden  kann,  so  ist  das  Probebrennen  nach
nochmaliger  sorgfältiger  Revision  des  Apparats  zu  wiederholen.  Dabei  ist,  falls  die  Geschwindigkeit
des  Abtriebs  dies  gestattet,  bei  jeder  Kippung  die  Stärke  des  austretenden  Branntweins  zu  bestimmen
und  die  hieraus  für  die  betreffende  Kammer  berechnete  Literzahl  Alkohols  mit  der  entsprechenden  Angabe
des  Alkoholzählwerkes  zu  vergleichen.

2.  Der  Apparat  ist  zu  verschließen,  der  Stand  der  Zählwerke  zu  notiren.

 

Nachdem  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  4.  März  d.  J.  eine  Verlegung  der  Zollgrenze  in
Bremerhaven  beschlossen  hat,  ist  von  dem  Senate  der  freien  Hansestadt  Bremen  auf  Grund  der  ihm  vom
Bundesrath  ertheilten  Ermächtigung  als  Zeitpunkt  für  den  Eintritt  dieser  Veränderung  der  15.  Juli  d.  J.
festgesetzt  worden.

Die  Zollgrenze  in  Bremerhaven  nimmt  künftig  folgenden  Lauf:

Sie  überschreitet  im  Anschluß  an  die  Zollgrenze  in  Geestemünde  die  Geeste,  trifft  direkt  auf  die
zwischen  Geeste  und  Vorhafen  des  Alten  Hafens  befindlichen  Viehschuppen,  folgt  deren  nach  der  Geeste
zu  belegenen  Seite  bis  zur  östlichen  Ecke  und  alsdann  ihrer  östlichen  Seite,  in  deren  Verlängerung  sie
den  äußeren  Fuß  des  nach  der  Schleuse  des  Alten  Hafens  führenden  Deiches  erreicht.  Sie  verfolgt
nahezu  rechtwinklig  abbiegend  den  Fuß  des  Deiches  und  überschreitet,  die  Schleuse  selbst  im  Zollinlande
belassend,  an  der  äußern  Stirn  derselben  den  Vorhafen,  an  dessen  nördlicher  Kaje  sie  bis  zur  Weser
verläuft.  Die  jedesmalige  den  Wasserspiegel  begrenzende  Linie  des  Landes  bildet  hier  die  Grenze  bis
zur  Ausmündung  des  Vorhafens  des  Neuen  Hafens  in  die  Weser.  Von  hier  geht  sie  am  südlichen  Ufer
des  Vorhafens  und  der  Schleuse  entlang  bis  zur  westlichen  Kaje  des  Neuen  Hafens,  verfolgt  diese  rechtwinklig
  abbiegend  etwa  20  Meter,  überspringt  das  Hafenbecken  in  nahezu  östlicher  Richtung  und  gelangt
dadurch  an  einen  Punkt  des  gegenüberliegenden  Ufers,  welcher  innerhalb  der  kurzen  von  Ost  nach  West
gerichteten  Kajestrecke  etwa  10  Meter  von  der  vorspringenden  Ecke  der  Uferlinie  entfernt  liegt.  Im  Anschluß
  an  diesen  Punkt  setzt  sie  etwa  5  Meter  hinter  die  Flucht  der  Kaje  zurück,  verläuft  parallel  mit
dieser  landeinwärts  etwa  40  Meter,  gelangt  von  hier  zweimal  rechtwinklig  abbiegend  mit  zwei  je  25  Meter
langen  Strecken  an  die  westliche  Seite  der  nach  dem  Alten  Hafen  führenden  zollinländischen  Eisenbahngleise
  und  von  hier  aus  in  nördlicher  Richtung  an  der  Westseite  der  Gleise  bis  zur  westlichen  Flucht
der  Schifferstraße,  diese  Flucht  bis  zur  Verbindungsstraße  zwischen  der  Bürgermeister-Smidtstraße  und  der
Bahnhofsstraße  verfolgend,  überspringt  die  Verbindungsstraße,  geht  längs  derselben  bis  an  den  am
nördlichen  Ende  der  Bürgermeister-Smidtstraße  befindlichen  freien  Platz  und  weiter  an  der  westlichen
Seite  und  einem  Theile  der  nördlichen  Seite  dieses  Platzes  bis  zu  einem  etwa  30  Meter  von  der  Kaiserstraße
  entfernten  Punkte.  Von  letzterem  ab  läuft  die  Grenze  in  nördlicher  Richtung  hinter  den  Grundstücken
  der  Kaiserstraße  bis  an  die  Südostseite  der  Petroleumtankanlage  der  Bremen  Trading  Company
Limited,  und  an  dieser  entlang  bis  an  die  Kaiserstraße,  die  westliche  Seite  derselben  bis  zum  Gebäude
der  Zollabfertigungsstelle  verfolgend.  Sodann  geht  sie  längs  der  südlichen  und  westlichen  Seite  dieses
Gebäudes  bis  zur  Zufuhrstraße  von  Lehe,  überspringt  diese,  verfolgt  die  nördliche  Seite  derselben  in  östlicher
  Richtung  ungefähr  400  Meter  weit,  schlägt  dann,  die  nach  der  Ost=  und  Westseite  des  Kaiserhafens
führenden  Eisenbahngleise  überschreitend,  eine  nordöstliche  Richtung  ein  und  läuft  in  einem  Bogen  an
der  östlichen  und  nördlichen  Seite  des  nach  der  Westseite  des  Kaiserhafens  führenden  Eisenbahngleises
bis  zu  dem  Punkte,  wo  der  neue  Flügeldeich  sich  an  den  alten  Weserdeich  anschließt.  Die  Grenze  verfolgt
den  letzteren  elwa  300  Meter  weit,  wendet  sich  dann  in  einem  stumpfen  Winkel  südwestwärts,  bis  sie  den
inneren  Fuß  des  neuen  Weserdeichs  trifft,  überschreitet  denselben  und  führt  von  seiner  Kappe  in  senkrechter
Richtung  auf  die  Weser  bis  an  das  Ufer  derselben.
        <pb n="226" />
        —  212  —

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Im  Königreiche  Preußen.

Das  Steueramt  J.  zu  Tangermünde  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Stendal  ist  in  ein
Steueramt  II.  umgewandelt  worden.

Am  Bahnhofe  zu  Düren  ist  eine  dem  Hauptsteueramte  daselbst  unterstellte  Zollabfertigungsstelle
errichtet  worden,  welcher  folgende  Abfertigungsbefugnisse  beigelegt  worden  sind:

zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  und  II,  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I,  zur  Ausfertigung

  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,  zu  Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehre:


a)  Waaren-Ein=  und  Ausgang  (8§8.  63  und  66  bis  71  des  Vereinszollgesetzes),
b  se  Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  beförderten  Güter  (§F.  65  des  Vereinszollgesetzes),

c)  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (8.  96  des  Vereinszollgesetzes
  und  §.  27  des  Eisenbahn-Zollregulativs),
d)  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter,

zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  2ci,  2  und  s,  22a,  b,  s,  gi,  82,  sowie  der  Anmerkung

zu  22f  und  228g,  und  der  Nummern  4145  und  41de  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten

Zollsätzen  dieser  Nummern  und  zur  Erhebung  der  Uebergangsabgaben  für  Bier,  sowie  zur  Ausfertigung

  von  Uebergangsscheinen  über  Wein  und  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier.

Die  Zollabfertigungsstelle  am  Staatsbahnhofe  zu  Eupen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu
Lachen  ist  aufgehoben  und  auf  dem  Oebahnhose  zu  Eupen  ein  Nebenzollamt  J.  errichtet  worden,  das
die  Bezeichnung  „Nebenzollamt  I.  zu  Eupen,  Unterstadt“"  erhalten  hat.  Das  bisherige  Nebenzollamt
  I.  zu  Eupen  hat  die  Bezeichnung  „Nebenzollamt  l.  zu  Eupen,  Oberstadt“  erhalten.

Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Eupen,  Oberstadt  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen
  II  und  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (S.  96  des  Vereinszollgesetzes
  und  §.  27  des  Eisenbahn-Zollregulativs)  beigelegt  worden.

Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Eupen,  Unterstadt  sind  außer  den  ihm  nach  §.  128  des  Zollgesetzes
zufallenden  noch  folgende  Abfertigungsbefugnisse  beigelegt  worden:  Die  Besugniß  zur  Ausfertigung  und
Erledigung  von  Zoll-Begleitscheinen  1  und  lI.  zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des
freien  Verkehrs,  zur  Abfertigung  der  mit  Begleitschein  1  unter  Eisenbahnwagenverschluß  im  Transitverkehr
über  Belgien  mit  der  Kleinbahn  in  Eupen  eingehenden  Güter,  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummer
  22  f  fallenden  Waaren  zu  einem  anderen  als  dem  höchsten  Zollsatze  dieser  Tarifnummer  und
zur  Erhebung  des  Spielkartenstempels  und  Abstempelung  von  Spielkarten,  die  von  Reisenden  eingeführt
  werden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  l.  zu  Homburg  v.  d.  H.  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich  die  Be-1u
  zur  Fünsferligung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Seide  und  Seidenwaaren  der  Nr.  30
es  Zolltarifs,

dem  Steueramt  I.  zu  Höchst  a.  M.  in  demselben  Hauptamtsbezirke  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  II,  ·

dem  Hauptzollamte  zu  Cleve  die  Befugniß  zur  Untersuchung  der  deklarirten  Verschnitt-Weine
und  -Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche,  Z

dem  Hauptsteueramte  zu  Gleiwitz  die  Befugniß  zur  Erledigung  und  Ausfertigung  von  Begleitscheinen
  I  über  Waaren  der  Tarifnummern  21  a  und  216  und  d,  welche  für  die  Firma  Ernst  Kuschnitzky
daselbst  eingehen  oder  von  ihr  versendet  werden,

dem  Nebenzollamt  I.  zu  Prostken  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Prosiken  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  Auswanderer-Effekten  auf  Hamburg  und  Bremen  und  über  Pferde,

dem  Steueramt  l.  zu  Neustadt  i.  Westpr.  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Danzig  die  Befugniß
  zur  unbeschränkten  Erledigung  von  Begleitscheinen  II,

dem  Steueramt  I.  zu  Höhr  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Oberlahnstein  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Rosenkränze  und  Etuis  zu  solchen  sowie  zu  religiösen  Zwecken
dienende  Kurzwaaren  (Nr.  10  f,  13  g,  20  br  und  2,  20  cs  des  Tarifs)  und  Figuren,  Leuchter  und  Ampeln-(Nr.
  3  d,  6e;  a  und,  13  g,  19  de.  und  3,  27  fz,  33  hz;,  42  d  und  43  d  bes  Zolltarifs).
        <pb n="227" />
        —  213  —

Das  Großherzoglich  luxemburgische  Nebenzollamt  I.  zu  Bettingen  führt  fortan  die  Bezeichnung:
„Nebenzollamt  l.  Kleinbettingen“.
Im  Königreiche  Bayern.
Im  Bezirke  des  Hauvptzollamts  zu  Schweinfurt  ist  die  Uebergangsstelle  zu  Ermershausen  nach
Maroldsweisach  verlegt  worden.
Im  Koönigreiche  Sachsen.
Es  ist  beigelegt  worden:
dem  Steueramte  zu  Riesa  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Meißen  die  Befugniß  zur  Absertigung
  von  mit  dem  Anspruch  auf  Gewährung  des  Ausfuhrzuschusses  ausgehenden  Rohzucker  nach
Maßgabe  der  Vorschrift  im  §.  110  lit.  c  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetze  vom
27.  Mai  1896  und
dem  Untersteueramte  zu  Aue  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Zwickau  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  1  über  inländisches  Salz.

Im  Großherzogthume  Baden.

Zu  Donaueschingen  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Singen  ist  ein  Zollamt  errichtet  worden,
dessen  Geschäfte  bis  auf  Weiteres  von  dem  Finanzamt  in  Donaueschingen  wahrgenommen  werden.
Das  Zollamt  ist  befugt  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  und  zu  allen
zollamtlichen  Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehre.  Die  Befugniß  der  Steuer-Einnehmerei  in  Donaueschingen
  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  IlIl,  zu  den  zollamtlichen  Abfertigungen
  im  Eisenbahnverkehr  und  zur  Abfertigung  der  mit  der  Post  eingehenden  Sendungen  ist  zurückgezogen
  worden.  «

DasNebenzollamtlLzuSipplingenimBezirkedesHauptsteueramtszuKonstanzistaufgehoben

  worden.
Im  Großherzogthume  Hessen.

Das  Steueramt  Vilbel  und  die  Orts-Einnehmerei  Grünberg  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts
zu  Gießen  sowie  die  Zuckersteuerstelle  und  Orts-Einnehmerei  zu  Groß-Umstadt  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts
  zu  Offenbach  sind  aufgehoben  worden.  An  Stelle  der  beiden  letzteren  ist  in  Groß-Umstadt
ein  dem  Hauptsteueramte  zu  Offenbach  untergeordnetes  Steueramt  errichtet  worden,  welchem  die  Befugnisse
der  seitherigen  Zuckersteuerstelle  und  diejenigen  der  ehemaligen  Orts-Einnehmerei  übertragen  worden  sind.
Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Gießen  ist  an  Stelle  des  aufgehobenen  Steueramts  Vilbel  daselbst
eine  Orts-Einnehmerei  errichtet,  mit  der  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen
  I  und  II  über  inländischen  Branntwein  und  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  Wein  und  Obstwein.

Im  Herzogthum  Anhalt.

Die  Zuckersteuerstelle  Bernburg  l!  ist  aufgehoben  worden.  Die  bisherige  Zuckersteuerstelle  Bernburg
  II.  führt  fortan  die  Bezeichnung  „Zuckersteuerstelle  Bernburg“  und  ist,  nachdem  inzwischen  die
Zuckerfabriken  in  Ploetzkau  und  Bernburg  (Parforcehaus),  in  Waldau  bei  Bernburg  sowie  diejenige  von
Cuny  &amp;amp;  Co.  in  Bernburg  den  Betrieb  eingestellt  haben,  zuständig  für  die  Fabriken  in  Ilberstedt,
Grimschleben  und  Dröbel.

Im  Gebiete  der  freien  Hansestadt  Bremen.

Die  Zollabfertigungsstelle  Oberweser  des  Hauptzollamts  zu  Bremen  ist  zur  Annahme  von  Anmeldungen
  von  Getreide  2c.  zur  Ausfuhr  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  ermächtigt  worden.
In  Elsaß-Lothringen.

Es  ist  ertheilt  worden:
dem  Steueramt  I.  zu  Bischweiler  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Hagenau  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  22a,  b,  f,  g1,  ga  und  der  Anmerkung  zu  f  und  g,  sowie  von  Waaren
der  Nummern  41  ds  und  41de  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  und
dem  Nebenzollamt  I.  zu  Altmünsterol  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Altkirch  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II.

Das  Salzsteueramt  I.  zu  Salzbronn  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Saargemünd  ist  in  ein
Salzsteueramt  lI.  umgewandelt  worden.

 

39
        <pb n="228" />
        —  214  —

3.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—.——

«  ·  Event.
7  Sonstige  Ver-  Ver-Bezeichnun
  täglich  blndlid  Gegen  9-  binulich
2l  3  689rand-  Keserwe.  Noten-KGegen  Unge  -  Gegen  *  Gegen  tkelten  izsensigeesenumme  Gegen  feis
7  der  9  81.  Nai  s  deæeie  31.  Nai  31.als  it  81.  Nai  z1.  Rais  der  31.  Malse
*  2
o  Banken.  Kapital.)  öenbs.mlauf.1.  Noten.  1897.  bindlich  1897.Kündt.  1897.  Lassia  189.assiva.  1897.4benen
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Wechseln.
1.  2.  ¾  4.  B9l  6.  7.  8.  9r  1i0.  11.  12  18.  14.  15.  4.  "=  1
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4.  Saqhsische  Bank  zu  Dresden000o  4838  56  775  X  788618  3  3820/22%2  —  904  32  54545G  200  112
5.Württembergische  Notenbaus9000  8204404  *  531  128—  11  501  4840N302  1005
6.  Badische  Baukt.  .  ...  900o  1698  1  2002  ½—  56¼237  —  35—  —  426  58  27
7.für  Süddeutschland5619  *  240%%  ½—  —  56014“  3417  388  2134
raunschweigische  Bar.10  500  M120  F  1161  7—  é60  —  23  8  11I—  8710416

r  1  .
Zusammen  aaen  46  7181  12  1  1  -2  182  7  481  10  ii
l  I

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Zu  Spalte  5“:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  A  =  982  110  600  .K,

.  500  —  24  581  000  —K+  (bei  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
1000  =  404517  500  M(.  -  lund  2).
Zu  Spalte  9  Nr.  2°:  Darunter  129  500  .MA.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
"c  9.  7:  -  90  471  Æ  -2  s  Grulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="229" />
        Wesen.

banken  Ende  Inni  1897

215

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1897.
auf  Tausend  Mark.)
Aotfva.
px
.  s
Metall-  GegenReich#-,Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Soustige  Gegen  —  z
31.  Mai  kassen-381.  Mai  anderer  81.  Mai  Wechfel.]  81.  Mal  J  Lombard.  31.  MNai  Effekten.  81.  Mai  utti  81.  Mai  der  81.  Mai  2
Bestand.  1897.  sqeine.  i1807.  asken!97  1897.  1897.  1897.  wa.tST.  ra.1  1
z
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  80.  81.  82.  88.  134.
864  717  -  33  975  2  46812546½  630%%  4  #1½  58  6  %  3010|88  4971  22
#
5529.  8857  —  24  50214  448  318274  331  88144  4  6%  116  7571.X  4520  61  20  .+  9727
31  793  +  889  1%  21  35014  9900  937  30584  123  56  —  7  19644  438855444  14783.
22  39983—  933  ½%  —  14528  7  6057  919  775  183  6903)  400  76  200  4.
11  644  154  276  K  11185  23  00  1  18  191  1  799—  :6  302|  5.
5580  542  —.o  Y**  10  3320198—  442  1012—  59  109  6  2194—  36000%  2
4366  —+  91  21J  2  3/·  2519751  208  24151  4  1831  3798  8  153  J.  203.
523—  6544  19  651  —  70  5750%  789  21111A1..  44  n—  38  9255]L.  78E0244  538.
|  1
94010  –52  3443G  645  136  7020317511  #

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

397
        <pb n="230" />
        216

4.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

S.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behärde,  welche  die  Datum
8  der  Beßtraft  Ausweisung  Auswelsung
S.  er  Bestrafung.  "
7  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
.  2.  1  3.  4.  ..  6.
Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Ovide  Bernard,  (geboren  am  3.  Juni  1879  zu  Lahaye-[Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirk6-Prä-(27.  Juni  d.  J.
Schneidergeselle,  Descartes,  Arrondissement  Loches,Betteln,  sident  zu  Straßburg,
Departement  Indre  et  Loire,  Frankreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
2.  Hermann  Duits.  geboren  am  27.  März  1853  zu  Gandron,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re  30.  Juni  d.  J.
mann  (Duistmann),  Niederlande,  gierungs  =  Präsident  zu
Arbeiter,  Hannover,
3.  Anton  Fontana,  geboren  am  20.  November  1843  zusdesgleichen,  Großherfoglich  badischer  21.  Juni  d.  J.
Maurer,  Vigo,  Bezirk  Cavalese,  Tirol,  orts-  Landeskommissär  zu
angehörig  ebendaselbst,  Freiburg,
4.  Moriptz  Hanke,  Weber,  geboren  am  1.  August  1859  zu  Kuttel-  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-25.  Juni  d.  J.
berg,  Bezirk  Jägerndorf,  Oestereichlsch  gierungs  =  Präsident  zu
Schlesien,  österreichischer  Staats-  Breslau,
angehöriger,
5.  Franz  Heitmaneck,  geboren  am  19.  Mai  1874  zu  Unter.  Landstreichen  und  Hnifüch  bayerisches  4.  Juni  d.  J.
Bergarbeiter,  reichenau,  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,  Betteln,  Bezirksamt  Münchberg,
ortsangehörig  zu  Wscherau,  Bezirk
Mies,  ebendaseldbst,
6.  Karl  Heitmaneck,  geboren  am  2.  Juni  1878  zu  Cititz,  desgleichen,  dasselbe,  desgleichen.
Handarbeiter,  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,  ortsangehörig
46  Hscherat,  Bezirk  Mies,  ebenaselbst,

7.]  Moritz  Katz,  Fabrik-geboren  im  März  1856  zu  Czernowitz,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Donau--|19.  Juni  d.  J.
arbeiter,.  Mähren,  österreichischer  Staats.  Führung  gefälschter  wörth,  Bayern,
angehöriger,  Arbeitsbücher,.
8.]  Maria  Markreiter,  geboren  im  Jahre  1874  zu  Innsbruck,  gewerbsmäßige  Un-  Stadtmagistrat  Rosen,  26.  Mai  d.  J.
ledige  Arbeiterin,  Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,  zucht  und  Führung  heim,  Bayern,
Sines  falschen
amens,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="231" />
        —  217  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

44———..———

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  GZuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  16.  Juli  1897.  #W  28.
Inhalt:  1.  Konsfulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Er-  von  Bestimmungen  im  §.4  des  Post-Zollregulativs;  —
mächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen
Todesfsfal  Seite  217  der  „Bolle  und  Steuerstellen;  —  Bestellung  eines
Z  ations-Kontroleuiss  ...  .  218
2.  Zoll-  und  Stener-Wesen:  Vorschriften,  betreffend  die  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Ergänzung  der  allgemeinen
Kontingentirung  der  Brennereien  für  die  Kontingents-  Bestimmungen  der  Betriebsordnung  für  den  Kaiser
periode  1898/1903;  —  Befugniß  des  Steueramts  Wilhelm-Kannnn  .  ...  241
Meerane  und  des  Hauptsteueramts  zu  Mülhausen  i.  Els.  4.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
zur  Abfertigung  von  Wollengarn  2c.;  —  Abänderung  Reichsgebitteee  .  241

 

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Konsul  Coates  in  Christiania  den  Charakter
als  General-Konsul  zu  verleihen.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Basel,  General-Konsul
  von  Saldern,  zum  Konsul  in  Stockholm  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Manila  Spitz  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  mit  der  Leitung  der  Geschäfte  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Canton  beauftragten  Kaiserlichen
Konsul  von  Loeper  in  Hongkong  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung
mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  in  Canton  und  für  die
Dauer  seiner  dortigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze
lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

—  —  —  —  —  —  O  e  —

Der  Kaiserliche  Konsul  Richard  Spennemann  in  Baku  (Rußland)  ist  gestorben.

 

40
        <pb n="232" />
        —  218  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  v.  M.  beschlossen,  daß  die  Neubemessung  der
Jahresmengen  Branntwein,  welche  die  einzelnen  Brennereien  während  der  Kontingentsperiode
1898/1903  zum  niedrigeren  Satze  der  Verbrauchsabgabe  herstellen  dürfen,  nach  den  nachstehend

abgedruckten  Vorschriften  zu  erfolgen  hat.
Berlin,  den  7.  Juli  1897.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

Vorschriften,
betreffend
die  Kontingentirung  der  Brennereien  für  die  Kontingentsperiode  1898/1903.

Erste  Abtheilung.
Neukontingentirung.

F.  1.
da.  Oauptnachweilung  Sämmtliche  Hauptämter  haben  bis  zum  1.  Dezember  1897  der  Direktivbehörde  eine  Nachhuerl
  dinesikaholeren  weisung  der  einzelnen  in  ihrem  Bezirk  am  1.  Oktober  1897  vorhanden  gewesenen  Brennereien  nach
Anlage  1  einzureichen.
hebaelahe  wo  Von  der  Aufnahme  in  die  Nachweisung  bleiben  ausgeschlossen:
und  dle  für  die  Be-  a)  diejenigen  Brennereien,  welche  während  der  abgelaufenen  letzten  4  Betriebsjahre  geruht
bKofin  de  kunstge  haben;
nung  zu  stellenden  b)  diejenigen  gewerblichen  Brennereien,  welche  vom  1.  Oktober  1893  bis  30.  September

Alkoholmengen.

1897  Branntwein  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  nicht  haben  herstellen  dürfen;

I)  diejenigen  gewerblichen  Brennereien,  welche  nach  dem  30.  September  1893  von  dem

Betriebe  der  landwirthschaftlichen  oder  Materialbrennerei  zum  gewerblichen  Betrieb
übergegangen  sind  und  dadurch  die  Berechtigung,  Branntwein  zum  niedrigeren  Satze
der  Verbrauchsabgabe  herzustellen,  verloren  haben;

d)  diejenigen  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien,  die  in  keinem  der  abgelaufenen

vier  Getriebssare  mehr  als  10  Hektoliter  reinen  Alkohols  erzeugt  haben.

Auf  diejenigen  Abfindungs  brennereien,  für  welche  nach  §.  3d  ein  bisher  zugewiesenes
Kontingent  von  mehr  als  10  Hektoliter  reinen  Alkohols  in  Spalte  15  b  einzutragen  ist,  finden  die
Bestimmungen  des  vorhergehenden  Absatzes  unter  a  und  d  keine  Anwendung;  diese  Brennereien
sind  daher  auch  dann  in  die  Nachweisung  aufzunehmen,  wenn  sie  während  der  letzten  4  Betriebsjahre
  geruht  oder  in  keinem  dieser  Jahre  mehr  als  10  Hektoliter  reinen  Alkohols  hergestellt  haben.

S.  2.

Die  Besitzer  der  im  §.  1  unter  a  und  c  bezeichneten  Brennereien  sind  bis  zum  1.  November
  1897  vom  Hauptamte  davon  zu  benachrichtigen,  daß  sie  bei  der  Neukontingentirung  nicht
zu  berücksichtigen  seien.

8.  3

Für  die  Ausfüllung  der  einzelnen  Spaiten  der  Anlage  1  gilt  Folgendes:
a)  Die  durchschnittlich  hergestellten  Alkoholmengen  für  Spalte  8  und  13  werden  gefunden,
indem  die  Summe  der  in  den  Spalten  4  bis  7  und  die  Summe  der  in  den  Spalten

9  bis  12  eingetragenen  Alkoholmengen  je  durch  4  getheilt  wird.
        <pb n="233" />
        —  219  —

b)  Hat  für  eine  Brennerei  innerhalb  der  Betriebsjahre  1893/97  auf  Grund  des  §.  2
Absatz  4  des  Branntweinsteuergesetzes  eine  vorläufige  Kontingentsminderung  stattgesunden,
  so  ist  für  diejenigen  Betriebsjahre,  für  welche  der  Brennerei  ein  herabgemindertes
  Kontingent  zugewiesen  war,  in  Spalte  11  und  12  statt  der  zum  niedrigeren
Abgabesatze  wirklich  hergestellten  Alkkoholmenge  ein  erhöhter  Betrag  einzustellen,  welcher
zu  der  wirklich  hergestellten  Kontingentsmenge  in  demselben  Verhällnisse  steht,  wie  das
ungekürzte  Kontingent  der  Brennerei  (Spalte  14)  zu  dem  herabgeminderten  Kontingent
des  betreffenden  Betriebsjahrs.

c)  Von  den  Spalten  15  a,  15  b  und  15t  e  ist  stets  nur  eine  auszufüllen.

d)  In  die  Spalte  15b  ist  statt  der  in  Spalte  15  a  zu  verzeichnenden  Durchschnittsziffer
der  Betrag  des  vollen  bisherigen  Kontingents  aus  Spalte  14  zu  übernehmen,  sofern
die  Brennerei  wenigstens  in  zweien  der  4  Betriebsjahre  1893/97  die  ihr  für  die  betreffenden
  Jahre  zur  Verfügung  gestellten  Kontingentsmengen  vollständig  hergestellt  hat.
Bei  Brennereien,  welche  gemäß  §.  13  Absatz  1  des  Branntweinsteuergesetzes  der  Abfindung
unterworfen  werden  können  (Abfindungsbrennereien),  hat  dies  auch  dann  zu  geschehen,
wenn  sie  in  Folge  der  Ernteergebnisse  oder  wegen  anderer  vom  Willen  des  Brennereibesitzers
  unabhängiger  Umstände  in  mehr  als  2  Betriebsjahren  ihr  Kontingent  überhaupt
nicht  oder  nicht  vollständig  hergestellt  haben.

e)  Spalte  156%  wird  ausgefüllt,  wenn  statt  der  in  Spalte  15  à  oder  in  Spalte  15  b
einzutragenden  Alkoholmenge  wegen  Betriebswechsels  eine  Kgekürzte  Alkoholmenge  in
Rechnung  zu  stellen  ist.  Hierbei  gelten  nachstehende  Vorschriften:  ·

a)DieAlkoholmenge,welcheohnedieKürzunginSpaltelbaoder15be1·nzutragen
wäre,  wird,  wenn  eine  früher  ausschließlich  dickmaischende  Getreidebrennerei  während
der  letzten  4  Betriebsjahre  vollständig  zur  Hefenerzeugung  übergegangen  ist,  um
drei  Siebentel,  wenn  eine  Brennerei,  die  zuvor  ausschließlich  andere  Stoffe  als
Getreide  verarbeitet  hat,  in  dieser  Zeit  vollständig  zur  Hefenerzeugung  übergegangen
  ist,  um  die  Hälfte  und,  wenn  sie  vollständig  zur  Getreideverarbeitung
ohne  Hefenerzeugung  übergegangen  ist,  um  ein  Achtel  gekürzt.

5)  Die  unter  a  vorgesehene  Kürzung  erfolgt,  wenn  ein  Betriebswechsel  während  der  4  letzten
Jahre  nur  für  einen  Theil  des  Betriebs  stattgesunden  hat,  nur  bei  einem  entsprechenden
Bruchtheile  der  Alkoholmenge,  welche  ohne  die  Kürzung  in  Spalte  15  a  oder  15)
einzutragen  wäre.  Behufs  Ermittelung  des  zu  kürzenden  Bruchtheils  ist  einerseits
der  gesammte  Betrieb  der  Brennerei  während  der  Kontingentsperiode  1890/93
oder,  wenn  es  sich  um  eine  Brennerei  handelt,  die  gemäß  §.  8ff.  der  Kontingentirungsvorschriften
  vom  25.  Januar  1894  für  die  Periode  1893/96  neu  veranlagt
worden  ist,  der  bei  der  Neuveranlagung  zu  Grunde  gelegte  Betrieb  und  andererseits
  ihr  gesammter  Betrieb  während  der  letzten  4  Jahre  zu  vergleichen  und  hieraus
  der  Prozentsatz  der  verarbeiteten  Brennstoffe  zu  ermitteln,  hinsichtlich  dessen
während  der  letzteren  4  Jahre  gegenüber  der  Vorperiode,  beziehungsweise  den  Annahmen
  bei  der  Neuveranlagung  ein  kontingentsmindernder  Betriebswechsel  stattgefunden
  hat.  Hierbei  ist,  falls  es  sich  darum  handelt,  das  Mengenverhältniß
zwischen  verarbeiteten  Kartoffeln  und  verarbeitetem  Getreide  zu  bestimmen,  1  Kilogramm
  Getreide  gleich  3  Kilogramm  Kartoffeln  zu  setzen.")  Ergiebt  sich,  daß  der

 

 

*)  Beispiel:

a)  Eine  Brennerei  war  während  der  Periode  1890/93  nur  ein  Jahr  (1891/92)  im  Betrieb  und  hat  1800  dr
Kartoffeln  und  60  dz  Gerstenmalz  (=  180  d:  Kartoffeln)  verarbeitet.  Das  Verhältniß  der  Kartoffel=  zur
Getreideverarbeitung  stellt  sich  demnach  für  den  gesammten  Betrieb  der  Periode  1890/93  wie  1800:  180,
d.  h.  von  dem  verarbeiteten  Material  waren  91  Prozent  Kartoffeln,  9  Prozent  Getreide.

b)  Dieselbe  Brenmerei  hat  in  der  Periode  1893/97  folgenden  Betrieb:

3/94

 

18..........  2100deartoffeln,700deetreide  keinschließlich  Malz),
ELEIIEEIIIEIIIIIE  1600  =  -  ,  0  "  -  "*  ),
1895/96  (außer  Betrieb),
1890999770  2700  =  -  „  100  =  Malz.
Im  gesammten  Betrieb  1893/97
sind  verarbeiitt.  6  300  dz  Kartoffeln,  1  100  dz  Getreide  (einschließlich  Malz),

(=  3  300  d:  Kartoffeln).
40  *
        <pb n="234" />
        —  220  —

Bruchtheil  der  Brennstoffe,  bezüglich  dessen  ein  kontingentsmindernder  Betriebswechsel
vorliegt,  weniger  als  5  Prozent  oder  daß  die  hiernach  vorzunehmende  Kürzung
der  anzusetzenden  Alkoholmenge  weniger  als  100  Liter  beträgt,  so  tritt  eine
Herabminderung  nicht  ein  und  ist  in  Spalte  15  a  oder  15b  die  volle  in  Rechnung
zu  stellende  Litermenge  einzutragen.
Soweit  im  Betriebsjahr  1893/94  oder  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1894  bis
30.  Juni  1895  ein  Betriebswechsel  stattgefunden  hat,  der  in  Folge  besonderer
Umstände  gerechtfertigt  erscheint,  ist  derselbe  als  kontingentsmindernder  Umstand
nicht  zu  berücksichtigen.
f)  Falls  die  Alkoholmenge,  die  in  Spalte  15  a,  15b  oder  15  in  Rechnung  zu  stellen  sein
würde,  150  000  Liter  übersteigt,  so  ist  statt  derselben  in  der  betreffenden  Spalte  eine
um  ein  Zwanzigstel,  jedoch  nicht  unter  150  000  Liter  herabgesetzte  Menge  in  Ansatz  zu
ringen.
8)  Die  sämmtlichen  Eintragungen  auf  Grund  der  vorstehenden  Bestimmungen  unter  b  bis  f
sind  in  Spalte  16  zu  erläutern.
h)  Die  Alkoholmengen,  welche  von  denjenigen  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien
hergestellt  sind,  die  in  der  Nachweisung  nicht  besonders  aufgeführt  sind,  werden  am
Schlusse  der  Nachweisung  in  den  Spalten  9  bis  13  je  in  einer  Summe  angegeben.

.  4.
Die  von  den  Hauptämtern  eingereichten  Nachweisungen  und  die  darin  gestellten  Anträge
unterliegen  der  Prüfung  und  Entscheidung  der  Direktivbehörde.

 

g.  B.

Die  Entscheidungen,  durch  welche  auf  Grund  des  8.  3  unter  e  die  in  Rechnung  zu  stellenden
Alkoholmengen  herabgemindert  sind,  werden  den  Brennereibesitzern  oder  deren  Vertretern  unter
Angabe  der  in  Rechnung  zu  stellenden  Menge  und  der  Grundlagen  der  Berechnung  mit  einem
Haunnaeis  auf  die  im  folgenden  Absatz  enthaltenen  Bestimmungen  gegen  Zustellungsurkunde  mitgetheilt.


Gegen  die  Entscheidung  der  Direktivbehörde  ist  die  schriftliche  Beschwerde  an  die  oberste
Landes-Finanzbehörde  zulässig.  Die  Beschwerde  darf  nur  dann  berücksichtigt  werden,  wenn  sie
binnen  14  Tagen,  von  der  Zustellung  der  vorerwähnten  Entscheidung  an,  den  Tag  der  Zustellung
nicht  mitgerechnet,  bei  der  Direktivbehörde,  in  deren  Bezirke  die  Brennerei  liegt,  eingegangen  ist.
Die  Entscheidung  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  ist  endgültig.

 

S.  6.

Selzäeeichnung  des  Nach  Prüfung  der  Nachweisungen  zu  §.  1  haben  die  Direktivbehörden  bis  zum  1.  Februar
se  er-  1104  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  eine  Nachweisung  nach  dem  Muster  der  Anlage  2  einüberhaupt
  G###e.  zurel  en.
17—1  In  dieser  Nachweisung  sind  alle  in  den  Nachweisungen  zu  F§.  1  enthaltenen  Brennereien
hergestellten  #Alcohol  mit  Ausnahme
wgerd  Betrtebs.  a)  derjenigen  Brennereien,  über  deren  Beschwerde,  betreffend  die  Ansetzung  einer  gemäß

F.  3  unter  e  herabgeminderten  Alkoholmenge,  noch  nicht  endgültig  entschieden  worden

ist  G.  5),

 

Das  Verhälktniß  der  Kartoffel-  zur  Getreideverarbeitung  stellt  sich  demnach  für  den  gesammten  Betrieb
der  Periode  1893/97  wie  6  300:8  300,  d.  h.  von  dem  verarbeiteten  Material  sind  66  Prozent  Kartoffeln,
  34  Prozent  Getreide.  —

e)  die  Getreideverarbeitung  betrug
189090988  9  Prozent  des  Gesammtbetriebs,
189397  344  .
Die  Brennerei  ist  mithin  in  der  letzteren  Periode  mit  weiteren  25  Prozent  ihres  Betriebs  von  der
Kartoffelverarbeitung  zur  Getreideverarbeitung  übergegangen.

d)  Angenommen,  der  anzusetzende  Kontingentsfuß  betrüge  (ohne  Herabminderung  wegen  Betriebswechsels)
10  000  Liter  reinen  Alkohols,  so  würden  25  Prozent  hiervon,  d.  h.  2  500  Liter  um  ¼⅛  zu  kürzen,  mithin
von  den  10  000  Liter  312,,  Liter  abzusetzen  sein.
        <pb n="235" />
        —  221  —

b)  derjenigen  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien,  welche  die  Neuveranlagung  zum
Kontingent  rechtzeitig  beantragt  haben,  insofern  ihre  Anträge  nicht  etwa  bereits  endgültig
zurückgewiesen  worden  sind  (§8.  9,  10  und  12),

c)  derengen  Brennereien,  deren  Neuveranlagung  von  Amtswegen  angeordnet  worden
ist  (§.  11),

zu  berücksichtigen  und  für  jede  der  im  Kopfe  der  Spalten  bezeichneten  6  Klassen,  soweit  im  Muster
Spalten  vorgesehen  sind,  in  je  einer  Summe  die  Litermenge  reinen  Alkohols  anzugeben,

1.  welche  von  der  Gesammtheit  der  zu  der  Klasse  gehörigen  Brennereien  in  den  abgelaufenen
4  Betriebsjahren  nach  Anlage  1  Spalte  8  durchschnittlich  hergestellt  ist,

2.  welche  für  dieselbe  Gesammtheit  der  Brennereien  nach  Anlage  1  Spalte  15  a  bis  c  für
die  Bemessung  des  künftigen  Kontingents  in  Ansatz  gebracht  worden  ist.

F.  7.
Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  theilen  —  vorbehaltlich  der  Bestimmung  des  §.  23  —
die  gemäß  §.  6  ihnen  angezeigten  Summen,  spaltenweise  zu  je  einer  Summe  vereinigt,  mit  dem
gleichen  Muster  bis  zum  1.  März  1898  dem  Reichsschatzamte  mit.

.  8.

Das  Reichsschatzamt  zieht  die  ihm  gemäß  §.  7  mitgetheilten  Summen  wiederum  für  jede
der  Klassen  I  bis  V  spaltenweise  zu  je  einer  Summe  zusammen  und  berechnet  hieraus  für  das
ganze  Reichsgebiet  —  mit  Ausnahme  der  im  §F.  23  aufgeführten  Bundesstaaten  und  Gebietstheile  —
auf  vier  Dezimalstellen  das  prozentuale  Verhältniß  zwischen  der  in  den  abgelaufenen  4  Betriebsjahren
  hergestellten  Gesammtmenge  an  Alkohol  überhaupt  und  der  für  die  Bemessung  des  künftigen
Kontingents  in  Ansatz  gebrachten  Alkoholmenge  und  zwar  für  jede  der  5  Brennereiklassen  in  je
einer  Verhältnißzahl.  «

Diese  Verhältnißzahlen  sind  den  obersten  Landes-Finanzbehörden  bis  zum  1.  April  1898
mitzutheilen.

8.  9

Eine  Neuveranlagung  zum  Kontingent  ist  zulässig:  un,e

a)  für  die  vor  dem  1.  Oktober  1897  entstandenen  landwirthschaftlichen  und  Material=  üingent.  T
brennereien,  welche  bisher  ein  endgültiges  besonderes  Kontingent  nicht  besaßen,  sofern  sie  1
am  30.  September  1897  in  betriebsfähigem  Zustande  sich  befunden  haben,  mungen.

b)  für  diejenigen  landwirthschaftlichen  Brennereien,  deren  wirthschaftliche  Lage  durch  Verringerung
  oder  Vergrößerung  der  regelmäßig  beackerten  oder  sonst  landwirthschaftlich
genutzten  Fläche  während  der  abgelaufenen  4  Betriebsjahre  eine  wesentliche  Veränderung
  erfahren  hat,

x)  für  diejenigen  landwirthschaftlichen  Brennereien,  welche  als  dickmaischende  Getreide=  oder
als  Hefebrennereien  am  Kontingent  betheiligt  waren  und  im  Laufe  der  vorhergehenden
4  Jahre  dauernd  und  vollständig  entweder  zur  Verarbeitung  von  Kartoffeln  übergegangen
sind,  oder  die  Hefenerzeugung  aufgegeben  haben,  -

d)  für  diejenigen  landwirthschaftlichen  Brennereien,  bezüglich  deren  bei  einer  früheren
Kontingentirung  wesentliche  Veränderungen  des  Areals  unberücksichtigt  geblieben  sind.

Als  eine  Arealveränderung  im  Sinne  der  Vorschriften  unter  b  und  d  ist  es  nicht  anzusehen,

wenn  ohne  Veränderung  der  Gesammtgröße  der  zai  ichishalare  Zwecken  dienenden  Bodenfläche
lediglich  die  Art  der  landwirthschaftlichen  Benutzung  sich  ändert.  Dagegen  ist  die  Umwandelung
landwirthschaftlich  nicht  genutzten  Areals  zu  Ackerflächen  als  Arealveränderung  zu  berücksichtigen.

 

8.  10.

Zur  Herbeiführung  der  Neuveranlagung  ist  —  abgesehen  von  dem  Falle  des  §.  11  —
ein  Antrag  seitens  des  Eigenthümers  oder  Besitzers  der  Brennerei  erforderlich,  welcher  nur  dann
berücksichtigt  werden  darf,  wenn  er  bei  der  Steuerbehörde,  in  deren  Bezirke  die  Brennerei  liegt,
vor  dem  1.  Oktober  1897  schriftlich  eingereicht  oder  zu  Protokoll  erklärt  worden  ist.  Später  eingehende
  Anträge  dürfen  nur  dann  berücksichtigt  werden,  wenn  sie  vor  dem  1.  Januar  1898  in  der
        <pb n="236" />
        —  222  —

vorgeschriebenen  Form  gestellt  werden  und  der  Antragsteller  nachweist,  daß  er  ohne  eigenes  Verschulden
  an  der  Einhaltung  der  ersten  Frist  gehindert  gewesen  ist.

Seitens  der  obersten  Landes-Finanzbehörden  kann  für  Abfindungsbrennereien  nachgelassen
werden,  daß  die  Anträge  außer  bei  der  Steuerbehörde  auch  bei  einem  Steueraufsichtsbeamten  zu
Protokoll  erklärt  werden  dürfen.

Die  Anträge  auf  Neuveranlagung  können  bis  zur  Erstattung  des  schriftlichen  Gutachtens
über  die  Neuveranlagung  (5.  13  A  e  und  g  und  B  a)  zurückgenommen  werden.

 

S.  11.

Ein  Antrag  auf  Neuveranlagung  ist  nicht  erforderlich:

a)  bezüglich  derjenigen  neu  entstandenen  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien,
welchen  bereits  für  die  Betriebsjahre  1896/97  und  1897/98  vorläufig  ein  Kontingent
zugewiesen  war,

b)  bezüglich  derjenigen  landwirthschaftlichen  Brennereien,  deren  wirthschaftliche  Lage  durch
Verringerung  der  regelmäßig  beackerten  oder  sonst  landwirthschaftlich  genutzten  Fläche
während  der  abgelaufenen  4  Betriebsjahre  eine  wesentliche  Veränderung  erfahren  hat.

In  diesen  Fällen  hat  das  Hauptamt  bei  der  Direktivbehörde  von  Amtswegen  die  Neuveranlagung
  der  Brennerei  einzuleiten.

Die  Besitzer  landwirthschaftlicher  Brennereien  sind  verpflichtet,  auf  Erfordern  dem  zuständigen
Hauptamte  bis  zum  1.  November  1897  eine  Erklärung  darüber  abzugeben,  ob  und  in  welchem
Umfang  eine  Verringerung  der  regelmäßig  beackerten  oder  sonst  landwirthschaftlich  genutzten  Fläche
während  der  abgelaufenen  4  Betriebsjahre  stattgefunden  hat  und  behufs  Prüfung  der  Richtigkeit
dieser  Angaben  den  Oberbeamten  der  Steuerverwaltung  die  Besichtigung  des  Brennereiguts,  die
Einsicht  der  Wirthschaftsbücher  und  sonstiger  Ausweise  zu  gestatten  und  jede  sonst  zu  dem  bezeichneten
  Zwecke  erforderliche  Auskunft  zu  geben.

8.  12.

Die  Entscheidung  über  die  Zulässigkeit  der  Neuveranlagung  und,  im  Falle  der  Zulässigkeit,
die  Feststellung  derjenigen  Alkoholmenge,  welche  als  Kontingentsfuß  für  die  Bemessung  des  künftigen
Kontingents  zu  Grunde  zu  legen  ist,  erfolgt  durch  die  Direktivbehörde.

Wird  eine  beantragte  Neuveranlagung  für  zulässig  erklärt,  so  ist,  falls  es  sich  um  eine
bereits  kontingentirte  Brennerei  handelt,  der  Antragsteller  bei  Mittheilung  der  Entscheidung  darauf
aufmerksam  zu  machen,  daß  die  Neuveranlagung  nicht  nur  zu  einer  Erhöhung,  sondern  auch  zu
einer  Herabsetzung  des  Kontingents  führen  kann,  beziehungsweise  —  wenn  bei  einer  landwirthschaftlichen
  Brennerei  das  Kontingent  bereits  80  000  Liter  oder  mehr  beträgt  —  daß  die  Neuveranlagung
  mit  Rücksicht  auf  §.  2  Absatz  3  lit.  d  des  Branntweinsteuergesetzes  zu  einer  Erhöhung
des  Kontingents  überhaupt  nicht,  sondern  nur  zu  einer  Herabsetzung  oder  zu  einer  Wiederbewilligung
des  bisherigen  Kontingents  führen  kann.

Auf  die  Entscheidungen,  durch  welche

a)  der  Antrag  auf  Neuveranlagung  einer  Brennerei  zum  Kontingent  zurückgewiesen,

b)  die  Neuveranlagung  einer  Brennerei  von  Amtswegen  angeordnet,  oder

Tc)  der  Kontingentsfuß  festgestellt  wird  (§.  13  C  a),
finden  die  Vorschriften  des  §.  5  entsprechende  Anwendung.

S.  13.
A.  Landwirthschaftliche  Brennereien.

2  Jussübrung  a)  Nachdem  die  Neuveranlagung  einer  Brennerei  für  zulässig  erklärt  oder  von  Amtswegen

anlagung  angeordnet  ist,  hat  das  zuständige  Hauptamt  der  Direktivbehörde,  in  einem  Hefte  vereinigt,  folgendes

Material  vorzulegen,  welches,  soweit  es  nicht  aus  den  Akten  entnommen  werden  kann,  vom
Brennereibesitzer  zu  liefern  ist:

1.  eine  Beschreibung  des  Umfanges  und  der  Einrichtung  der  Betriebsanlagen  der  einzuschätzenden
  Brennerei  (Zahl  und  Größe  der  Maischbottiche,  Leistungsfähigkeit  der  Maisch--und
  Destillirgeräthe)  und  sofern  die  Brennerei  bereits  im  Betriebe  gewesen  ist,  eine
Mittheilung  über  ihr  bisheriges  Ausbeuteverhältniß;
        <pb n="237" />
        —  223  —

2.  einen  die  zur  Brennereiwirthschaft  gehörigen  Grundstücke  (Aecker,  Wiesen  und  Weiden)
umfassenden  Auszug  aus  der  Grundsteuermutterrolle  oder  anderen  gleichstehenden  amtlichen
  Unterlagen,  welche  die  Benutzungsart  und  Bonität  der  betreffenden  Grundstücke
erkennen  lassen;

3.  eine  mit  Zahlen  genau  belegte  Aeußerung  des  Brennereibesitzers  über  Umfang  und
Beschaffenheit  der  zur  Brennereiwirthschaft  gehörigen  beackerten  oder  sonst  landwirthschaftlich
  genutzten  Grundstücke,  über  die  Fruchtfolgepläne  oder  den  Bestellungsplan  der
letzten  2  bis  3  Jahre,  über  die  durchschnittlichen  Ernteerträge  der  letzten  Jahre,  namentlich
an  Kartoffeln,  über  den  regelmäßig  gehaltenen  Viehstand  und  die  bisherige  Futterbeschaffung
  für  denselben,  und  endlich  bei  Kartoffelbrennereien  auch  darüber,  ob  und
welche  Gelegenheit  vorhanden  ist,  die  geernteten  Kartoffeln  anders  als  durch  die
Brennerei  angemessen  zu  verwerthen.  Der  Aeußerung  ist  vom  Brennereibesitzer  die  eidesstattliche
  Versicherung  ihrer  Richtigkeit  beizufügen.  ·

b)  Zur  Begutachtung  der  bei  den  Neuveranlagungen  zu  gewährenden  Kontingente  wird
für  jeden  Direktivbezirk  eine  Veranlagungskommission  von  der  Direktiobehörde  gebildet.  Dieselbe
besteht  aus  einem  Mitgliede  der  bezeichneten  Behörde  als  Vorsitzenden  und  einer  Anzahl  von  Sachverständigen.
  Die  Auswahl  der  letzteren  erfolgt  auf  Grund  der  Vorschläge  des  Vorstandes  der
Brennereiberufsgenossenschaft,  welcher  bald  nach  dem  1.  Oktober  unter  Mittheilung  eines  Verzeichnisses
  der  voraussichtlich  neu  zu  veranlagenden  Brennereien  von  der  Direktivbehörde  um  Benennung
geeigneter  und  zur  Uebernahme  des  Sachverständigenamts  bereiter  Persönlichkeiten  zu  ersuchen  ist.
Die  Zahl  der  Sachperständigen  ist  für  jede  Kommission  nach  der  Zahl  der  bevorstehenden  Neuveranlagungen
  zu  bemessen,  soll  aber  in  der  Regel  nicht  weniger  als  4  und  nicht  mehr  als  8  betragen.

c)  Die  in  die  Kommission  zu  berufenden  Sachverständigen  treten  auf  Einladung  der
Direktivbehörde  am  Sitze  derselben  zusammen  und  werden  vereidigt.  Hierbei  sind  sie  zur  Verschwiegenheit
  hinsichtlich  der  auf  die  wirthschaftlichen  Verhältnisse  der  einzelnen  Brennereien  und
Brennereigüter  bezüglichen  Thatsachen,  die  ihnen  in  ihrer  Eigenschaft  als  Mitglieder  der  Kommission
mitgetheilt  werden,  zu  verpflichten.  In  der  versammelten  Kommission  werden  sodann  vom  Vorsitzenden
  die  in  Aussicht  stehenden  Neuveranlagungen  mitgetheilt  und  einer  gemeinschaftlichen  Vorbesprechung
  unterzogen,  wobei  den  Sachverständigen  über  alle  einschlägigen  Fragen  nach  Möglichkeit
Auskunft  zu  geben  ist.  Gleichzeitig  werden  Subkommissionen  zur  Erstattung  der  schriftlichen  Gutachten
  über  die  einzelnen  Neuveranlagungen  gebildet,  welche  aus  je  2  Sachverständigen  bestehen,
und  denselben  die  von  ihnen  einzuschätzenden  Brennereien  zugewiesen.

Zum  Schlusse  wird  erforderlichenfalls  behufs  Innehaltung  des  im  §.  14  Absatz  1  gesetzten
Termins  ein  Plan  für  die  weiteren  Arbeiten  der  Veranlagungskommission  und  der  etwaigen  Subkommissionen
  vereinbart.

Die  vorbezeichneten  Verhandlungen  sind  thunlichst  bis  zum  1.  Dezember  1897  zum  Abschlusse
u  bringen.
6au)  Die  beiden  Mitglieder  der  Subkommission  haben  sich  vor  der  Abfassung  ihres  Gutachtens
  an  der  Hand  der  ihnen  auszuhändigen  Belagshefte  über  die  Verhältnisse  der  zu  veranlagenden
  Brennerei  und  anderer  gleichartiger  am  Kontingent  betheiligter  Brennereien  zu  unterrichten.
Sie  haben  sodann  sobald  als  möglich  der  Direktivbehörde  3  bis  4  bereits  kontingentirte  Brennereien
zu  bezeichnen,  die  wegen  Gleichartigkeit  der  landwirthschaftlichen  Verhältnisse  zum  Vergleiche  mit  der
zu  veranlagenden  Brennerei  geeignet  sind.  Die  Direktivbehörde  hat  ihnen  hierauf  eine  Nachweisung
der  Kontingente,  der  Produktionsziffern  und  des  Ausbeuteverhältnisses  der  bezeichneten  Brennereien
(für  die  Betriebsjahre  1893/97)  und  ferner  eine  thunlichst  spezielle  Auskunft  über  den  Umfang  und
die  Beschaffenheit  des  zu  diesen  Brennereien  gehörigen  Areals  mitzutheilen.  Falls  die  Sachverständigen
  Vergleichsbrennereien  nicht  zu  bezeichnen  vermögen,  haben  sie  der  Direktivbehörde  hiervon
Kenntniß  zu  geben,  welche  in  diesem  Falle  ihrerseits  einige  zum  Vergleiche  geeignete  Brennereien
auswählt  und  über  dieselben  die  erforderlichen  Mittheilungen  macht.

Den  Sachvperständigen  bleibt  es  unbenommen,  den  Besitzer  der  einzuschätzenden  Brennerei
und  die  Direktivbehörde  um  noch  anderweite  Mittheilungen  über  die  Verhältnisse  der  zu  veranlagenden
  Brennerei  und  der  Vergleichsbrennereien  zu  ersuchen.

Eine  Besichtigung  ist  nur  dann  vorzunehmen,  wenn  sie  von  der  Direktivbehörde  für
nothwendig  befunden,  oder  wenn  sie  von  den  Sachverständigen  oder  vom  Brennereibesitzer  beantragt
        <pb n="238" />
        —  224  —

wird.  Der  Termin  für  dieselbe  wird  vorkommendenfalls  vom  Hauptamtsvorstande,  welcher  an  der
Lokalbesichtigung  Theil  zu  nehmen  hat,  mit  dem  Sachverständigen  und  dem  Brennereibesitzer  vereinbart.

e)  Die  Sachverständigen  haben  auf  Grund  der  erhaltenen  Auskünfte  und  unter  Beobachtung
  des  Grundsatzes,  daß  die  Kontingentsfußziffern  der  neu  zu  veranlagenden  Brennereien  denjenigen
  Kontingenten  entsprechen  sollen,  welche  unter  gleichartigen  landwirthschaftlichen  Verhältnissen
den  alten  landwirthschaftlichen  Brennereien  regelmäßig  zugewiesen  sind,  ein  motivirtes  schriftliches
Gutachten  abzufassen.  In  demselben  haben  sie  insbesondere

1.  sich  über  den  Gesammtbottichraum  zu  äußern,  dessen  Bemaischung  für  je  ein  Betriebsjahr
  als  angemessen  zu  erachten  ist;

2.  die  aus  diesem  Bottichraum  und  aus  den  im  Zwischenbetrieb  etwa  zu  verarbeitenden
selbstgewonnenen  nichtmehligen  Stoffen  herstellbare  Litermenge  reinen  Alkohols,  unter
Zugrundelegung  des  amtlich  ermittelten  oder  des  nach  den  vorhandenen  Betriebseinrichungen.
  und  den  zu  verarbeitenden  Rohstoffen  zu  erwartenden  Ausbeuteverhältnisses,
anzugeben;  .

3.  hieraus  unter  Zugrundelegung  des  gemäß  §.  8  für  die  betreffende  Brennereiklasse  ermittelten
  Verhältnisses  zwischen  der  in  den  abgelaufenen  4  Betriebsjahren  hergestellten
und  der  für  die  Bemessung  des  künftigen  Kontingents  in  Ansatz  gebrachten  Alkoholmenge
den  Kontingentsfuß  für  die  Brennerei  zu  berechnen,  wobei  indeß  zu  berücksichtigen  bleibt:

a.  daß  für  Brennereien,  welche  bisher  am  Kontingent  noch  gar  nicht  oder  mit  einem
Betrage  von  weniger  als  80  000  Liter  betheiligt  waren,  höchstens  80  000  Liter
und  für  Brennereien,  deren  bisheriges  Kontingent  80  000  Liter  oder  mehr  betrug,
höchstens  die  bisherige  Kontingentsmenge  als  Kontingentsfuß  in  Rechnung  zu  stellen  ist,

9.  daß,  wenn  sich  im  letzteren  Falle  ein  Kontingentsfuß  von  mehr  als  150  000  Liter
ee  verselbe  um  ein  Zwanzigstel,  jedoch  nicht  unter  150  000  Liter  herabzusetzen
  ist.

s)  Das  Gutachten  mit  den  zugehörigen  Belagsstücken  ist  der  Direktivbehörde  einzureichen,
welche  dem  Hauptamte  Gelegenheit  giebt,  sich  über  die  Veranlagung  zu  äußern,  und  erforderlichenfalls
  eine  Ergänzung  des  Gutachtens  veranlaßt.  Nach  Eingang  sämmtlicher  Gutachten  oder,
im  Falle  des  Bedürfnisses,  auch  eines  Theiles  derselben  bei  der  Direktivbehörde,  wird  die  Veranlagungskommission
  zu  einer  Sitzung  zusammenberufen,  in  welcher  die  eingegangenen  Gutachten
über  die  Höhe  des  für  die  einzelnen  Brennereien  in  Ansatz  zu  bringenden  Kontingentsfußes  nochmals
gemeinschaftlich  geprüft  und  nach  Vornahme  der  für  nothwendig  erachteten  Aenderungen  festgestellt
werden.  Hierbei  ist  insbesondere  darauf  Bedacht  zu  nehmen,  daß  bei  sämmtlichen  Veranlagungen
nach  gleichen  Grundsätzen  verfahren  und  eine  ungleiche  Behandlung  der  neu  zu  veranlagenden
Brennereien  gegenüber  den  anderen  kontingentirten  Betrieben  vermieden  wird.

Bei  der  Beschlußfassung  sollen  mindestens  zwei  Drittel  der  Mitglieder  der  Veranlagungskommission
  zugegen  sein.  Die  Entscheidung  erfolgt  durch  Stimmenmehrheit,  im  Falle  der  Stimmengleichheit
  entscheidet  die  Stimme  des  Vorsitzenden.

8)  Bei  der  Neuveranlagung  von  Brennereien,  die  in  einem  Betriebsjahre  nicht  mehr  als
1500  Hektoliter  Bottichraum  bemaischen,  kann  von  der  Mitwirkung  der  Veranlagungskommission
abgesehen  werden,  sofern  sie  nicht  vom  Brennereibesitzer  beantragt  wird.  Die  schriftliche  Begutachtung
  erfolgt  in  diesem  Falle  unter  entsprechender  Anwendung  der  vorstehenden  Vorschriften  durch
das  Hauptamt.

 

B.  Materialbrennereien.

a)  Die  Begutachtung  der  von  Materialbrennereien  gestellten  Anträge  erfolgt  stets  durch
das  Hauptamt,  dessen  Ermessen  es  überlassen  bleibt,  über  einzelne  Punkte  das  Gutachten  von  Sachverständigen
  einzuholen.

b)  Das  Hauptamt  hat

1.  sich  gutachtlich  über  die  Materialmenge  zu  äußern,  deren  Verarbeitung  für  je  ein  Betriebsjahr
  als  angemessen  zu  erachten  ist,

2.  unter  sinngemäßer  Anwendung  der  unter  Ae  gegebenen  Vorschriften  die  hieraus  herstellbare
  Alkoholmenge  zu  bestimmen  und  sodann  den  Kontingentsfuß  für  die  Brennerei  zu
berechnen,  wobei  indeß  zu  berücksichtigen  ist,  daß  höchstens  8  000  Liter  als  Kontingentsfuß
  in  Rechnung  gestellt  werden  dürfen.
        <pb n="239" />
        —  225  —

c)  Bei  der  Feststellung  der  Materialmenge,  deren  Verarbeitung  für  je  ein  Betriebsjahr
als  angemessen  erachtet  wird,  ist  der  Umfang  der  Betriebseinrichtungen  zu  berücksichtigen,  jedoch
darf  dabei  nur  diejenige  Menge  inländischen  Materials  zu  Grunde  gelegt  werden,  welche  voraussichtlich
  regelmäßig  der  Betriebsanstalt  zur  Verarbeitung  zugeführt  werden  wird.

C.  Gemeinschaftliche  Bestimmungen.

Die  Festsetzung  der  Kontingentsfußziffern  erfolgt  auf  Grund  der  Gutachten  der  Veranlagungskommissionen
  beziehungsweise  der  Hauptämter  durch  die  Direktivbehörde.  Dieselbe  hat,
sofern  sie  von  einem  Gutachten  der  Veranlagungskommission  erheblich  abweichen  will,  und  sofern
es  ohne  unverhältnißmäßige  Weiterungen  möglich  ist,  in  der  Regel  eine  nochmalige  Aeußerung  der
Kommission  herbeizuführen.

 

14.

Bis  zum  1.  Juni  1898  haben  die  Aircluipbehoͤrben  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  vEE—
eine  Nachweisung  nach  dem  Muster  der  Anlage  3  einzureichen.  n  deer  für  de
·  In  Spalte  1,  2  oder  3  dieser  Nachweisung  sind  in  je  einer  Summe  die  Kontingentssuß  ###  esing
ziffern  zusammenzuziehen  uungent  tEo

a)  für  diejenigen  Brennereien,  über  deren  Beschwerden,  betreffend  die  Ansetzung  einerhahten  #nelammt

gemäß  §.  3e  herabgeminderten  Alkoholmenge,  erst  nach  Einreichung  der  Nachweisung  dem  zur  Verthellung
zu  §.  6  endgültig  entschieden  worden  ist;  "  nentütgbaren  Komthr
b)  für  diejenigen  am  Kontingent  bereits  betheiligten  Brennereien,  bezüglich  deren  erst  nach
Einreichung  der  Nachweisung  zu  §.  6  endgültig  entschieden  worden  ist,  daß  den  Anträgen
auf  Neuveranlagung  (§§.  10  und  11)  nicht  zu  entsprechen  ist;
c)  für  diejenigen  Brennereien,  welche  gemäß  §.  13  zum  Kontingent  neu  veranlagt

worden  sind.

In  Spalte  4  ist  außerdem  anzugeben,  wie  hoch  sich  die  Litermenge  reinen  Alkohols  beläuft,
welche  diejenigen  neu  veranlagten  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien  in  den  4  Betriebsjahren
  1893/97  durchschnittlich  hergestellt  haben,  die  in  der  Nachweisung  1  nur  summarisch  berücksichtigt
  worden  sind  (§.  3b).

15.

Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  theilen  —  vorbehaltlich  der  Bestimmung  des  8.  23  —
die  nach  der  Vorschrift  des  8.  14  ihnen  angezeigten  Summen,  spaltenweise  zu  je  einer  Ge—
sammtsumme  vereinigt,  mittelst  des  gleichen  Musters  bis  zum  1.  Juli  1898  dem  Reichsschatzamte  mit.

S.  16.
Das  Reichsschatzamt  zieht  sämmtliche
a)  in  den  Spalten  2,  4,  6,  8,  10  und  11  der  Nachweisung  Anlage  2  und
b)  in  den  Spalten  1  bis  3  der  Nachweisung  Anlage  3  ·
angegebenen  Litermengen  reinen  Alkohols  zu  einer  einzigen  Summe  zusammen  und  berechnet  nunmehr
das  Verhältniß  zwischen  dieser  Litermenge  und  dem  zur  Vertheilung  verfügbaren  Kontingent.
Zu  diesem  Zwecke  wird  von  dem  für  das  Reichsgebiet  für  die  künftige  Kontingentsperiode
zu  Gebote  stehenden  Gesammtkontingent  in  Abzug  gebracht:
a)  der  auf  die  im  8.  23  genannten  Bundesstaaten  und  Gebietstheile  entfallende  gesetzliche
Antheil  sowie
b)  diejenige  Alkoholmenge,  welche  sich  ergiebt,  wenn  man  von  der  in  Spalte  12  der  Nachns
  2  angegebenen  Menge  die  in  Spalte  4  der  Nachweisung  3  verzeichnete  Menge
absetzt.
Der  Rest  wird  sodann  zu  der  nach  Absatz  1  ermittelten  Summe  der  Kontingentsfußziffern
ins  Verhältniß  gesetzt  und  hieraus  auf  vier  Dezimalstellen  berechnet,  wie  viel  Liter  künftigen  Kontingents
  auf  ein  Liter  des  Kontingentsfußes  entfallen.

F.  17.
Die  nach  8.  16  berechnete  Verhältnißzahl  wird  den  obersten  Landes-Finanzbehörden  als  v.  Lerechnung

der  neuen  Einzelendgültige

  bis  zum  1.  August  1898  mitgetheilt.  kontingente.
11
        <pb n="240" />
        —  226  —

Auf  Grund  derselben  setzen  die  Direktivbehörden  für  jede  einzelne  zu  kontingentirende
Brennerei  nach  Maßgabe  des  für  sie  in  Ansatz  gebrachten  Kontingentsfußes  diejenige  Menge  reinen
Alkohols  in  ganzen  Litern  fest,  welche  die  Brennerei  innerhalb  der  neuen  Kontingentsperiode  zu  dem
niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  jährlich  herstellen  darf.  Beträgt  die  so  ermittelte  Menge  weniger
als  1.000  Liter,  so  erfolgt  bei  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien  die  Festsetzung  in
Höhe  von  1.000  Liter.  Die  getroffenen  Festsetzungen  sind,  soweit  nicht  Rechnungsfehler  untergelaufen
  sind,  endgültig  und  dem  Brennereibesitzer  mitzutheilen.

Behufs  Abrundung  auf  ganze  Liter  werden  Bruchtheile  des  Liters,  wenn  sie  unter  einem
halben  Liter  bleiben,  unberücksichtigt  gelassen,  und  größere  Bruchtheile  als  ein  ganzes  Liter  angenommen.

8.  18.
VI.  Behandlung  Alle  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien,  denen  ein  Kontingent  nicht  zugewiesen
der  icht  Komin=  ist,  dürfen  jährlich  1  000  Liter  reinen  Alkohols  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  herstellen

relen.  und  zwar  vom  Zeitpunkt  ihrer  Entstehung  ab.

Wird  eine  fremde  Materialbrennerei  von  anderen  selbständigen  Materialbesitzern  benutzt,
so  kann  die  oberste  Landes-Finanzbehörde  genehmigen,  daß  jeder  dieser  Einzelbrenner,  für  den  nicht
mehr  als  ein  Hektoliter  reinen  Alkohols  im  Betriebsjahr  erzeugt  wird,  sein  gesammtes  Erzeugniß
zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  herstellt.  Die  Befugniß  des  Inhabers  der  Brennerei  aus
Absatz  1  wird  hierdurch  nicht  berührt.

F.  19.
luul  Zwische-  Landwirthschaftliche  Brennereien,  die  im  Zwischenbetriebe  nichtmehlige  Stoffe  verarbeiten,
betrieb.  erhalten  nur  ein  Kontingent,  auf  welches  auch  der  im  Zwischenbetriebe  zum  niedrigeren  Abgabesatze
  hergestellte  Branntwein  in  Anrechnung  kommt.

Zweite  Abtheilung.
Vorläufige  Kontingentsminderung  während  der  Kontingentsperiode.

S.  20.

Geht  im  Laufe  der  Kontingentsperiode  eine  früher  ausschließlich  dickmaischende  Getreidebrennerei
  vollständig  zur  Hefenerzeugung,  oder  eine  Brennerei,  die  zuvor  ausschließlich  andere  Stoffe
als  Getreide  verarbeitet  hat,  vollständig  zur  Hefenerzeugung  oder  zur  Verarbeitung  von  Getreide  ohne
Hefenerzeugung  über,  so  ist  sogleich  nach  Beendigung  des  Betriebsjahrs,  in  dem  der  Betriebswechsel
erfolgt  ist,  eine  vorläufige  Kontingentsminderung  in  der  Weise  vorzunehmen,  daß  von  dem  Kontingent
der  Brennerei  je  nach  der  Art  der  Betriebsänderung  drei  Siebentel,  die  Hälfte  oder  ein  Achtel  in
Abzug  gebracht  werden.  Die  auf  diese  Weise  ermittelte  Alkoholmenge  bildet  das  Kontingent  der
Brennerei  für  den  Rest  der  Periode,  soweit  nicht  später  Anlaß  zu  einer  weiteren  Herabsetzung  vorliegt.

Hat  ein  kontingentsmindernder  Betriebswechsel  nur  für  einen  Theil  des  Betriebs  stattgefunden,
so  erfolgt  die  im  vorhergehenden  Absatze  vorgesehene  Kürzung  nur  bei  einem  entsprechenden  Bruchtheile
  des  Kontingents,  welcher  durch  Vergleich  des  gesammten  Betriebs  der  Brennerei  während  der
vier  Betriebsjahre  1893/97  (beziehungsweise  des  bei  der  Neuveranlagung  für  die  Periode  1898/1903
zu  Grunde  gelegten  Betriebs)  mit  ihrem  gesammten  Betriebe  während  des  letzten  Betriebsjahrs  zu
ermitteln  ist.  Die  Grundsätze  §  3.  9  finden  entsprechende  Anwendung.

Giebt  nach  bereits  erfolgter  Herabminderung  des  Kontingents  ein  weiterer  kontingentsmindernder
  Betriebswechsel  Anlaß  in  Gemäßheit  des  Absatzes  1  und  2  das  Kontingent  einer
Brennerei  noch  weiter  herabzusetzen,  so  ist  zu  diesem  Zwecke  die  erste  Herabminderung  außer  Kraft
zu  setzen  und  das  der  Brennerei  ursprünglich  zugewiesene  Kontingent  auf  Grund  ihres  Betriebs
während  des  zuletzt  abgelaufenen  Betriebsjahrs  einer  anderweiten  Kürzung  zu  unterwerfen.

g.  21.
Die  Hauptämter  haben  bis  zum  20.  Oktober  jeden  Jahres  der  Direktivbehörde  ein  Verzeichniß
  derjenigen  Brennereien  einzureichen,  bei  welchen  sie  wegen  Aenderung  des  Betriebs  eine
vorläufige  Kontingentsminderung  für  geboten  erachten.  In  dem  Verzeichniß  ist  für  jede  Brennerei
        <pb n="241" />
        —  227  —

die  Litermenge  anzugeben,  auf  welche  das  bisherige  Kontingent  herabgemindert  werden  soll  und
die  vorgeschlagene  Herabminderung  zu  erläutern.

8.  22.
Auf  die  Entscheidung  der  Direktivbehörde,  welche  dem  Brennereibesitzer  spätestens  bis  zum
10.  November  mitzutheilen  ist,  finden  die  Vorschriften  des  8.  5  entsprechende  Anwendung.

Schlußbestimmung.
Kontingentirung  in  Bayern,  Württemberg,  Baden  und  den  Hohenzellernschen  Landen.
S.  23.
Für  die  Königreiche  Bayern  und  Württemberg,  das  Großherzogthum  Baden  und  die

Hohenzollernschen  Lande  erfolgt  die  Kontingentirung  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Bestimmungen
durch  die  oberste  Landes-Finanzbehörde.

*
        <pb n="242" />
        <pb n="243" />
        —  229  —

Anlage  1.

Haupt  amtsbezirk:

Nachweisung

zu

8.  1  der  Kontingentirungsvorschriften  für  die  Kontingentsperiode  1898/1903.

2

 

Anleitung.

.In  der  Abtheilung  I  sind  auch  diejenigen  landwirthschaftlichen  Brennereien  aufzuführen,  welche  der

Hauptsache  nach  Kartoffeln,  daneben  aber  auch  Getreide  verarbeiten,  ohne  Hefe  zu  erzeugen.
Bei  den  gewerblichen  Brennereien  (Abtheilung  VIl)  bedarf  es  der  Ausfüllung  der  Spalten  4  bis  8  nicht.

.Bruchtheile  des  Liters  werden,  wenn  sie  unter  einem  halben  Liter  bleiben,  unberücksichtigt  gelassen,

und  größere  Bruchtheile  auf  ein  ganzes  Liter  abgerundet.

Zu  dem  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergestellten  Branntweine  (Spalten  9  bis  13)  ist
auch  derjenige  Branntwein  zu  rechnen,  welcher  unter  Ertheilung  von  Berechtigungsscheinen  zum
höheren  Abgabesatze  zur  Anschreibung  gelangt  ist.

.In  Spalte  14  ist  die  gesammte  Litermenge  anzugeben,  welche  die  Brennerei  jährlich  zum  niedrigeren

Abgabesatze  herstellen  durfte.  Etwaige  Kontingentsminderungen  während  der  abgelaufenen
Kontingentsperiode  sind  nicht  zu  berücksichtigen;  andererseits  ist,  falls  der  Brennerei  für  die  Verarbeitung
  mehliger  Stoffe  und  nichtmehliger  Stoffe  je  ein  besonderes  Kontingent  zugewiesen  oder
ihr  gestattet  war,  neben  dem  für  den  Maischbetrieb  zugewiesenen  Kontingent,  aus  materialsteuerpflichtigen
  Stoffen  bis  zu  10  Hektolitern  reinen  Alkohols  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze
brkuslen,  die  gesammte  sich  hieraus  ergebende  Kontingentsberechtigung  in  einer  Ziffer  nachzuweisen.


In  Spalten  9  bis  13  ist  am  Schlusse  der  Nachweisung  summarisch  die  Gesammtmenge  an
Branntwein  anzugeben,  welche  von  denjenigen  landwirthschaftlichen  und  Materialbrennereien  hergestellt
  ist,  die  in  der  Nachweisung  nicht  besonders  aufgeführt  sind.
        <pb n="244" />
        230

 

Bezirk
der
Hebestelle

in

Ort
der

Brennerei.

Name
des

Brennereibesitzers.



 

 

 

 

Von  der  Brennerei  sind  im  Ganzen  hergestellt

worden:
in  dem  in  dem  in  dem  in  dem  bheernach
Betriebs=  Betriebs=  Betriebs=  Betriebs=  schnittlich
jahr  jahr  jahr  jahr  in  einem
1893/94  1894/95  1895/96  1896/97  Seis

 

Liter

 

8.

 

 

 

 

 

 

 

V.  Materialbrennereien.

VI.  Gewerbliche  Brennereien.

 

 

dickmaischende

 

I.  Landwirthschaftliche,  nicht  Getreide  verarbeitende
Brennereien.

II.  Landwirthschaftliche,
brennereien.

III.  Landwirthschaftliche,  gemischte  (dickmaischende  und
Hefe-)  Brennereien.

IV.  Landwirthschaftliche  Hefebrennereien.

Getreide-
        <pb n="245" />
        231

 

 

 

 

 

 

 

Von  der  Brennerei  sind  zum  niedrigeren  Ver—

 

 

 

 

Als  Kontingentsfuß  für  die  Bemessung

 

 

 

brauchsabgabesatze  hergestellt  worden,  bezw.  im  Das  des  künftigen  Kontingents  ist  in
Falle  des  §.  3  unter  b  der  Kontingentirungs-  bisherige  Rechnung  zu  stellen:
vorschriften  als  hergestellt  in  Ansatz  zu  bringen:  Kon-  veientgertte  statt  der  in  #att  der  in
·  «  menge,  die  Spalte  15  a  zu  Spalte  15“a  Be-.
  .  .  ierna  Spal.  p  e—
in  dem  in  dem  in  dem  in  dem  “  lingent  urchschnit  verzeichnenden  oder  15b  zu
Betriebs-Betriebs-Betriebs-Betriebs=  schnittlich  der  niedrigeren  düermenge  verzeichnenden  #nerkungen.
jahr  jahr  jahr  jahr  in  einem  Urenneres  Agabesade,  Kontingent  Menge  —
1893/94/1894/95|1895/96|1896/97  Betriebs  betrug  worden  ist  (Spalte  14)  ein  gekürzter
jahr  (Spalte  13)mit  mit  Betrag  mit
reinen  Alkohols.
0.  I  10.  11.  12.  13.  14.  F  15.  I  15b.  I  15c.  16.
        <pb n="246" />
        <pb n="247" />
        —  233  —

Aulage  2.
Direktivbezirk
oder
Bundesstaat

AUAachweisung
zu
§§.  6  und  7  der  Kontingentirungsvorschriften

für  die  Kontingentsperiode  1898/1903.

Auleitung.

Die  in  die  Spalten  1,  3,  5,  7,  9  einzutragenden  Litermengen  sind  aus  Spalte  8,  und  die  in  die
Spalten  2,  4,  6,  8,  10,  11  einzutragenden  Litermengen  aus  den  Spalten  15a  bis  15e  der  Nachweisung
Anlage  1  zu  entnehmen.

12
        <pb n="248" />
        234

 

 

 

Von  sämmtlichen  Brennereien  —  mit  den  im  8.  1  Absatz  2  und  8.  6  Absatz  2  der  Vorschriften  bezeichneten
mengen  reinen  Alkohols  in  den  abgelaufenen  4  Betriebsjahren  durchschnittlich  hergestellt  oder  als  zum
schnittlich  hergestellt  in  Ansatz  gebracht  worden:

 

I.  von  landwirthschaftlichen,
nicht  Getreide  verarbeiten-II.

  von  landwirthschaftlichen
dickmaischenden  Getreide- 



III.  von  landwirthschaftlichen
gemischten  (dickmaischenden
und  Hefe-)  Brennereien

IV.  von  landwirthschaftlichen
Hefebrennereien

 

im  zum  niedrigeren

den  Brennereien  brennereien
im  zumniedrigeren  im  zZumniedrigeren
G  Verbrauchs-  G  Verbrauchsanzen.
  abgabesatze.  anzen.  abgabesatze.

Ganzen.

Verbrauchsabgabesatze.


zum  niedrigeren
Verbrauchsabgabesatze.


 

1.

 

2.

3.

4.

5.

6.

8.
        <pb n="249" />
        —  235  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausnahmen  —  sind  die  nachstehenden  Liter-  Von  sämmtlichen  land
..  Von  sämmtlichen  landniedrigeren
  Verbrauchsabgabesatze  durch-  wirthschaftlichen  und
Materialbrennereien,  die
in  der  Nachreung  1
nicht  besonders  auf-V.
  von  Materialbrenne-  VI.  von  gewerb-  geführt  sind  (6.  30),  Lemerkungen.
reien  lichen  Brennereien  wurden  in  den  abgelaufenen
  4  Betriebsim
  zumniedrigeren  zum  niedrigeren  lahren,  durschritli
Ganzen  Verbrauchs-  Verbrauchs-  ¾  '
z«  abgabesatze.  abgabesatze  Liter  reinen  Alkohols.
rP  10.  11.  12.  18.
„den  18
        <pb n="250" />
        <pb n="251" />
        Direktivbezirk
oder
Bundesstaat

Nachweisung

zu

88.  14  und  15  der  Kontingentirungsvorschriften

fiir  die  Kontingentsperiode  1898,1903.

 

Aulage  3.
        <pb n="252" />
        —  238  —

 

Bei  der  Neubemessung  der  künftigen  Kontingente  sind

 

1.  2.

für  diejenigen  Brennereien,  über  deren  Beschwerde,  für  diejenigen  am  Kontingent  bereits  betheiligten

betreffend  die  Ansetzung  einer  gemäß  8.  3  unter  e  Brennereien,  bezüglich  deren  erst  nach  Einreichung

herabgeminderten  Alkoholmenge,  erst  nach  Ein—  der  Nachweisung  zu  §.  6  endgültig  entschieden

reichung  der  Nachweisung  zu  §.  6  endgültig  ent-  worden  ist,  daß  den  Anträgen  auf  Neuveranlagung
entschieden  worden  ist:  zum  Kontingent  (§§.  10  und  11)  nicht  zu  entsprechen

  ist:

Liter  reinen  Alkohols.  4  Liter  reinen  Alkohols.
        <pb n="253" />
        239

 

in  Ansatz  zu  bringen:

 

.
für  diejenigen  Brennereien,  welche  gemäß  §.  13
zum  Kontingent  neu  veranlagt  worden  sind:

P7’17QQ  Liter  reinen  Alkohols.

den

 

4.
Bemerkungen
(insbesondere  zu  8.  14  Absatz  3).
        <pb n="254" />
        —  240  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Juni  d.  J.  beschlossen,  dem  Königlich  sächsischen  Steuer—
amte  Meerane  und  dem  Kaiserlichen  Hauptsteueramte  zu  Mülhausen  im  Elsaß  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  Wollengarn  als  hartes  Kammgarn  aus  Glanzwolle  über  20  cm  Länge  zu  den  Zollsätzen
  der  Tarifnummer  41.  c.  2.  beizulegen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Juni  d.  J.  folgenden  Beschluß  gefaßt:

Die  Bestimmungen  im  §.  4  Absatz  5  a  und  b  des  Post-Zollregulativs  finden  auf  die
Einfuhr  aus  dem  Bremer  Freibezirke  gleichmäßig  Anwendung.

Die  aus  demselben  mit  der  Post  eingehenden  Theiproben  im  Einzelgewichte  von  brutto
250  g  und  weniger  bleiben  jedoch  von  der  Verzollung  ausgenommen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Gebiete  der  freien  Hansestadt  Bremen.

Bei  dem  Hauptzollamte  Bremerhaven  sind  folgende  Organisationsveränderungen  eingetreten:

Die  Zollabfertigungsstelle  Hafenstraße  ist  aufgehoben  worden.

Der  Zollabfertigungsstelle  Bürgermeister-Smidtstraße  sind  außer  den  bisherigen  noch
folgende  Befugnisse  ertheilt  worden:

a)  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres,  Branntweins,
  Tabacks,  Zuckers  (jedoch  nicht  zur  Polarisation)  und  der  nicht  unter  stehender  Kontrole
eingesalzenen  Gegenstände,  für  welche  eine  Salzsteuervergütung  beansprucht  wird,  einschließlich
der  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  und

b)  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.


Neu  errichtet  sind:  die  Zollabfertigungsstellen  Kaiserstraße  und  Kaiserhafen.  Dieselben

haben  folgende  Befugnisse:

1.  die  Zollabfertigungsstelle  Kaiserstraße:

a)  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  ll  über  zollpflichtige
Waaren,

b)  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  II  über  inländisches  Salz  und

J)  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  über  inländischen  Branntwein;

2.  die  Zollabfertigungsstelle  Kaiserhafen:

a)  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  zollpflichtige  Waaren,  auch
hinsichtlich  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden,
b)  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1I  über  inländisches  Salz,
e)  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  inländischen  Branntwein,
d)  zur  Ein=  und  Ausgangsabfertigung  im  Eisenbahnverkehre  (§§.  63  und  66  bis  71  des
Vereinszollgesetzes),  und
e)  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Großherzoglich  mecklenburgische  Obersteuerkontroleur
Peters  zu  Schwerin  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich  mecklenburgischen
Zollinspektors  Schmidt  den  Königlich  preußischen  Hauptsteuerämtern  zu  Halle  a/.,  Langensalza,  Mühlberg
  a.  d.  E.,  Nordhausen  und  Wittenberg  (Reg.-Bez.  Merseburg),  dem  Herzoglich  sachsen-koburg-und  gothaischen
Amte  Volkenroda,  sowie  den  Fürstlich  schwarzburgischen  Steuerämtern  zu  Frankenhausen  und  Sondershausen
  als  Stationskontroleur  mit  dem  Wohnsitz  in  Halle  c,  S.  vom  1.  Juli  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.
        <pb n="255" />
        241
3.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  allgemeinen  Bestimmungen  der  Betriebsordnung  für  den  Kaiser  Wilhelm-Kanal  vom  28.  August  1896
(Beilage  zu  Nr.  51  des  Central-Blatts  vom  4.  Dezember  1896)  haben  im  8.  36  folgenden  Zusatz  erhalten:

„6.  Im  Allgemeinen  ist  ein  Ueberholen  nur  dort  gestattet,  wo  ein  freier  Blick  nach  vorn  vorhanden
  ist.  In  den  1000  m  Kurven  (km  91,)/  bis  km  92,  km  92,,82  bis  km  93,,  1½
km  95,0%0%  bis  km  95,2  und  von  km  96,/85  bis  km  96,8##)  darf  eine  Ueberholung  überhaupt
  nicht  stattfinden.“

 

4.  Polizei  =  Wese  n.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
»  —  —  Grund  des
2  der  Bestr  Ausweisung  Ausweisungs.
i  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes.
—
1  2.  I  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  6.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Anna  Brabenec,  (sgeboren  im  Jahre  1830  angeblich  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  28.  Juni  d.  J
ledige  Tagelöhnerin,  Neusattl,  Bezirk  Pisek,  Böhmen,  orts-  Bezirksamt  Griesbach,
angehörig  ebendaselbst,
2.  Karl  Drobnick,  geboren  am  11.  Juni  1800  zu  Huntyrow,  Betteln,  Diebstahl  und  Königlich  preußischer  Re-18.  Mai  d.  J.
Bäcker,  Bezirk  Semil,  Böhmen,  vorsätzliche  Körper  gierungs-Präsident  zu
verletzung,  Erfurt,
3.  Wllhelm  Drögsler,  geboren  am  8.  Mai  1864  zu  Röwers-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  29.  April  d.  J.
Schlossergeselle,  dorf,  Bezirk  Treppau,  Oesterreichisch,  Gebrauch  eines  ge  gierungs=  Präsident  zu
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  fälschten  Führungs.  Oppeln,
zeugnisses  und  Beleidigung,

4.  Andreas  Jobann  geboren  im  Mai  1878  zu  Sadineck  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.  7.  Juli  d.  J.
Benjamin  Greno,  (Latinek),  Ungarn,  ortsangehörig  eben  gierungs=  Präsident  zu
ohne  Stand,  daselbst,  Düsseldorf,  *
5.  Karl  Horstkötter,  geboren  am  12.  Oktober  1851  zu  Luxem-  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  G.  Juli  d.  J.
Färbergeselle,  bue  luxemburgischer  Siaatsange.  Betteln,  sident  zu  Metz,
riger,
6.  Andreas  Mravec,  #geboren  im  September  1879  (oder  1880)  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.  7.  Juli  d.  J.
ohne  Stand,  zu  Nagy.  Rudina,  Komitat  Trercsin,  gierungs  =  Präsident  i
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Düsseldorf,  -
7.  Vincenz  Pettera,  geboren  am  5.  Februar  1353  zu  Wel-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  8.  Juli  d.  J.
Schlaͤchter,  hota,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  orts.  Betteln,  gierungs=  Präsident  zu
angehörig  ebendaselbst,  Stettin,  #
8.  Anton  Zasche,  geboren  am  13.Oktober  1847  zu  Gablonz,  Betteln  und  verbots-Königlich  sächsische  Kreis.  12.  Juni  d.  J.
Gürtler  und  Arbeiter  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  widrige  Rückkehr,  tzanptmannschaft
resben,
l

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="256" />
        <pb n="257" />
        —  243  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

...J-———[—-J—  68———

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

l
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Juli  1897.  29.
—  —  —  2.  2x242  :  T  —
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Einziehung  Einntaen  cheene  debanderung  256,  Berzeichnifses  der
eines  Vize-  Konsulats;  —  Exegquatur=  Ertheilung  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Seite  23  Reichsgebiebtbteeee  244

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Nobert  Haack  zum  Konsul  in
Tapachula  (Mexiko)  zu  ernennen  geruht.

 

Das  Kaiserliche  Vize-Konsulat  in  Poti  (Rußland)  ist  zur  Einziehung  gelangt.

 

Dem  zum  Vize=  und  Deputy-General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Berlin,  an  Stelle
des  Herrn  Frank  C.  Zimmermann,  ernannten  Herrn  Dr.  Edward  Breck  ist  das  Exequatur  Namens  des

Reichs  ertheilt  worden.

 

44
        <pb n="258" />
        —  244  —

2.  Militär--Wesen.

Das  im  Anhange  zu  Nr.  26  des  Central-Blattes  von  1890  (S.  183ff.)  veröffentlichte  „Verzeichniß  der
Civilvorsitzenden  der  im  Deutschen  Reiche  bestehenden  Ersatzkommissionen“  ist  auf  den  Seiten  184,  186,
190,  210  wie  folgt  zu  berichtigen:

 

 

 

 

*  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsiß
Bestandtheile  des  Bezirkes  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
S.  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
A.  Königreich  Preußen.
I.  Provinz  Oftpreußen.
a)  Regierungsbezirk  Königsberg.
7.  Kreis  Heilsberg  mit  den  Städten  Guttstadt  und  Heils=  Heilsberg  Landrath  des  Kreises  Heilsberg.
berg.  (früher  Guttstadt).

III.  Provinz  Brandenburg.
b)  Regierungsbezirk  Frankfurt  a.  O.
1a.  Stadtkreis  Forst.  Forst.  Erster  Bürgermeister  zu  Forst.
17.  Kreis  Sorau  mit  den  Städten  Christianstadt,  Gassen,  Sorau.  Landrath  des  Kreises  Sorau.
Pförten,  Sorau  i.  N.-Lausitz  und  Triebel.

24.

 

 

VI.  Provinz  Schlesien.

Tc)  Regierungsbezirk  Oppeln.

Stadtkreis  Gleiwitz.  Gleiwitz.  Oberbürgermeister  zu  Gleiwitz.

Kreis  Tost-Gleiwitz  mit  den  Städten  Kieferstädtel,  PeissGleiwitz.  Landrath  des  Kreises  Tost-Gleiwitz.

kretscham  und  Tost.

 

J.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

Bezirk  Schönberg:  das  Fürstenthum  Natzeburg.  Schönberg  rn  Drost,  Kammerherr  Freiherr  von
Maltzahn  zu  Schönberg  i.  M.

 

Z.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Laufende  Nr.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  E  Grund  *  des
der  Best  Ausweisung  Ausweisungs.
der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses,
2.  l  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Anton  Karmann,  Lgeboren  am  8.  Oktober  1870  zu  Hradzen,  schwerer  Diebstahl  (Königlich  bayerisches  Be.  19.  Juni  d.  J.

 

Musiker  und  Buch-  Bezirk  Mies,  Böhmen,  österrelchischern3  Jahre  6  Monate  zirksamt  Donauwörth,
binder,  Staatsangehöriger,  Zuchthaus  laut  Er.

1
kenntniß  vom  22.  De-  1
zember  1893),  I
        <pb n="259" />
        245

 

—  raufende  Nr.

Name  und  Stand

—
—

der  Ausgewiesenen.

2.

——

Alter  und  Heimath

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.—

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

*#

10.

 

 

Heinrich  Winkler,
Schreiner,

Friedrich  Eckert  Jan
van  Harrevelt,
Schiffer  und  Segelmacher,


Wenzel  Hluzek,
Fabrikarbeiter,

Josef  Jagelski,
Arbeiter,

Ette  Kiften,  Fabrik.

arbeiter,

Ddessen  Ehefrau  Johanna

  Wilhelmine
geb.  Klüppel,
Lorenz  Koranda,
Schlosser,

Franz  Kubicek,
Fleischer,

Abraham  Singer,
Plagzaufseher,

Julins  Woit.
Tapezierer,

 

 

geboren  am  22.  Juli  1861  zu  Oberstraß,
Kanton  Zürich,  ortsangehörig  zu
Russikon,  ebendaselbst,

 

Hehlerei  und  versuchte
Gefangenenbefreiung
(3  Jahre  6  Monate
Gefängniß  laut  Er.
kenntnß  vom  17.  Januar
  1894),

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

 

 

b)  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  18.  August  1845  zu  Dokkum,
Provinz  Friesland,  Niederlande,  orts.-angehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  9.  Februar  oder  Juli  1867
zu  Zborom,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,
ortsangebörig  ebendaselbst,

34  Jahre  alt,  geboren  zu  Lowitsch,
Gouvernement  Warschau,  ortsangehörig
ebendaselbst,
geboren  am  20.  September  1844  zu
Almelo,  Niederlande,

geboren  am  5.  Juni  1843  ebendaselbst,

geboren  am  10.  August  1878  zu  Groß.
deschau,  Bezirk  Znaim,  Mähren,  ortsangehörig
  zu  Pullitz,  Bezirk  Datschip.
ebendaselbst.

geboren  am  23.  Juni  1853  zu  Ruppers.
dorf,  Bezirk  Starkenbach,  Böh  men,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  im  Jahre  1826  zu  Solina,  Bezirk
  Lisko,  Galizien,  österrelchischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  31.  Dezember  1842  in  der
Michaelischen  Fabrik,  Gouvernement
Perm,  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,


Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,
Landstreichen,

1
1

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

 

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Stettin,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Osnabrück,

Königiich  bayerische  Polizei.
  Direktion  München,

Königlich  preußischer  Re.-gierungs=
  Präsident  zu
Breslau,

Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium

 

des  Innern  zu  Schwerin,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Stettin,

 

10.  Juli  d.  J.

17.  Juli  d.  J.

8.  Juli  d.  J.

29.  Juni  d.  J.

14.  Juli  d.  L.

3.  Juli  d.  J.

14.  Juli  d.  J.
3.  Juni  d.  J.

14.  Juli  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="260" />
        <pb n="261" />
        —  2471  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—  —  ——  —  —  -

 

Bu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  30.  Juli  1897.  9  30.
...  2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
Inhalt:  1.  Koufulat  Wesen:  Ermächtigungen  zur  Vor-  bo  .  .  .
..  »  .  mLAprtl1897btöEndeJun11897...248
UTHMVVUClVIlstaUVs·Aktms—Exequamvwhellung  3.  Polizei.  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Seite  247  Reichsgebiegtteee  249

1.  Kon  sulat  Wesen.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Cairo  beschäftigten  Regierungs-Assessor  Breiter  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §F.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden
Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Lourengo-Marques,  Vize-Konsul  Walter,  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner
Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Kaufmann  Georg  Wöhnert  in  Altona  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Kaiserlich  und
Königlich  österreichisch-ungarischer  Honorar-Vize-Konsul  daselbst  ertheilt  worden.

 

45
        <pb n="262" />
        248

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche
für  die  Zeit  vom  1.  April  1897  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1897.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  „  .
Einnahme  beträgt  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Bee  d  r  Ausfuhr.  in  demselben  zois  "n  *
der  Etatsjahrs  bis  Vergütungen  Bleiben  Zeitraume  *
n  urse  335
Einnahmen.  onats  (Spalte  4)  —  weniger
4  “—  MA  A
1  2.  3.  4.  5.  6.
Söhe  106  295  227  2  460  573  —103  834  664400  380  335  +  3454  319
Tabacksteeenernr  2  414  763  19  8412  +  2394921  2  070  989  +–  323  932
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben.  29833  598  13  325  806  —+  16  507792  30  410  448  —  13  902  656
Salzsteuer  ............  9667  429  2249  —  9665  180  9  580  3J  84  848
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  5  202  801  1  936  7607|/+—  32566  034  3226586—  39  448
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben.  28339  243  100  299  —+  28  238  9442540  267  +  698  677
Brennsteuer  ....  1  140  898  395  254  —  7415  644  822  749  —  77  105
Brausteer  7  760  448  3561  —  7756  887  7388  22  368  665
Uebergangsabgabe  von  Bier  927504  —  +  227504  911  6169  14  15  865
Summe  191  581  911  18  244  33—173  3375660  182  331  567  —  8994007
Sterpelsteuer  für
—————-.—-  3  655  036  —  3  655  036  4303  706  648  670
b)  Kaul-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  3  265  551  13  095  3252  456  3537900  —  2385444
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  1  138  161  —  1  138  161  1  306  133  —  167  992
Staatslotterien.  1472  441  —  1  42  441  1  706  74544—.  234  313
Spielkartenstemmel  —  —  284  710  280  277  —  4  433
Wechselstempelsteeer  —  —  2  360  215  2210  4553—  19520
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.  —  —  75  598  123  70611901  4  4886  222
Reichseisenbahn-Verwaltung  .  —  —  17  951  000  1  16  928  000“  4  1023  000

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  695  450  ..  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskaße  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juni  1897:

 

 

 

 

Ist.  Einnahme  vom  6  Differenz  zwischen  den
Bezeichnuns  Beginne  des  Etatsjahrs  d  enssianahe  des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlufse  des  Vorjahrs  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
AM.  A  4
1.  2.  3.  4.
Zöllel  94  335  118  90  941  936  +  3393  182
Tabacksteeer  2258  994  2  075  748  +  183246
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  16  908  340  22  075  463  —  5167  123
Salzfteuer  ...........  10  892  141  11  024  667  —  132526
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  .  5204  493  4944  191  +  260  302
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  ..........  25  640  148  24  985  485  +  6654  663
Brennster  574  509  632  319  —  57810
Braufteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  7  382  249  7.055  353  +  326896
Summe  163  195  992  163  735  162  —  539170
Spielkartenstempel  ...  400  535  389  513  +  11  022
        <pb n="263" />
        —  249

3.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

33  —  —  Grund  «  des

2  der  Bestrafun  Ausweisung  Auswelsungs.

der  Ausgewiesenen.  *.  beschloffen  hat.  beschluffes.

—

.  2.  I  3.  4.  .  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.|Karl  Dinvischek,  geboren  am  28.  August  1866  zu  Pilsen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Poli-28.  April  d.  J.
Schneider,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  zei-Präsident  zu  Berlin,

2.  Jean  Kleiner,  geboren  am  9.  Juli  1846  zu  Hedingen,  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  22.  Juli  d.  J.

 

Buchbinder,

Bezirk  Affoltern,  Kanton  Zürich,
Schweiz,  ortsangehörig  zu  Affoltern,

 

 

Betteln,

 

 

Landeskommissär  zu
Mannheim,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="264" />
        <pb n="265" />
        «  —-251-—

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Rei

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

1  —  —

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Suchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  August  1897.  #  B31.
Inhalt:  1.  Konsulat.  Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  *  All  —  .
»  »  .  .gemeerBetwaltuvgsseakhemErichetnendegaut-Agenten;
  —  Entlassungen;  —  Exequatur-  Enbheilung  Scchtrgsers  für  die  Jahrgänge  1867  bis  *52  *
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  der  Bestimmungen  undes-  bezw.  Reichs-Gesetblatts  252
über  die  Bewilligung  von  Theilungslagern  an  die  5.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  II.  Nachtrags.

zur  amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-Kaiserlichen

  Marine-Verpflegungsämter;  —  Verwendung  und  Handelsmarine  für  1897  253
·  0

von  Huflattichblättern  bei  der  Herstellung  von  Taback- 



fabrikaten..  2222  6.  Justiz-Wesen:  Erscheinen  des  achten  Bandes  der

3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Kündigung  des  Handels-  Deutschen  Justiz-Statistik.  253

vertrages  zwischen  dem  Deutschen  Zollverein  und  dem  7.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Vereinigten  Königreich  von  Großbritannien  und  Frland  Reichsgebieste  253
25

 

1.  Kon  sulat  l  Wesen.

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Casablanca  hat  den  Kaufmann  Francisco  Reyna  zum  Konsular-Agenten
in  Marakesch  bestellt.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Joinville  (Brasilien),  Hermann  Meß,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem
Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Coban  (Central-Amerika),  Freiherrn  H.  von  Türckheim,
ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  General-Konsul  für  Chile  in  Hamburg  ernannten  bisherigen  dortigen  Konsul  des  genannten
Freistaates  Adolf  Schwartz  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

46
        <pb n="266" />
        —  252  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  2.  d.  M.  folgenden  Beschluß  gefaßt:
In  Ziffer  1  der  Bestimmungen  über  die  Bewilligung  von  Theilungslagern  an  die
Kaiserlichen  Marine-Verpflegungsämter  (Central-Blatt  1889  S.  410)  ist  dem  zweiten  Satze
nachstehende  Fassung  zu  geben:

„Ebenso  dürfen  Waaren,  für  welche  bei  der  Ausfuhr  eine  Zoll=  oder  Steuervergütung
  oder  die  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  beansprucht  werden  kann,  mit  Ausnahme
  von  Bier,  Taback,  Tabackfabrikaten,  Salzfleisch  und  gesalzenem  Speck,  in  diesen
Lagern  niedergelegt  werden,  und  zwar  mit  der  gleichen  Wirkung,  als  wenn  sie  in  eine
öffentliche  Zollniederlage  aufgenommen  wären.“

Berlin,  den  31.  Juli  1897.

 

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Aschen  born.

——  ——.  —  —  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  2.  d.  M.  beschlossen,

daß  in  Zukunft  auch  die  Verwendung  von  Huflattichblättern  bei  der  Herstellung  von  Tabackfabrikaten
  gestattet  werde,  und  daß  in  Bezug  auf  die  bei  Verwendung  dieses  Surrogats  zu
entrichtenden  Abgaben  und  zu  beobachtenden  Kontrolen  die  Bestimmungen  in  Ziffer  2  und  3
des  Bundesrathsbeschlusses  vom  27.  November  1879  (Central-Blatt  1879  S.  753)  mit  der
Abweichung  Anwendung  finden,  daß  die  zur  Verwendung  dieses  Surrogats  ertheilte  Genehmigung
  zurückzuziehen  ist,  wenn  der  Fabrikant  im  letzten  Kalenderjahr  an  Huflattichblättern
weniger  als  20  kg  verbraucht  hat.

Berlin,  den  31.  Juli  1897.
Der  Reichskanzler:
Im  Auftrage:  Henle.

 

3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Der  Handelsvertrag  zwischen  dem  Deutschen  Zollverein  und  dem  Vereinigten  Königreich  von  Großbritannien
  und  Irland  vom  30.  Mai  1865  (Preuß.  Gesetz-Sammlung  1865  S.  865)  ist  am  30.  Juli  d.  J.
von  der  Königlich  großbritannischen  Regierung  gekündigt  worden.

Infolge  dieser  Kündigung  werden  der  genannte  Vertrag  und  die  Zusatzvereinbarungen,  die  seine
Ausdehnung  auf  verschiedene,  dem  Zollverein  später  beigetretene  deutsche  Staaten  und  auf  Elsaß-Lothringen
betreffen,  mit  dem  Ablauf  des  30.  Juli  1898  außer  Kraft  treten.

 

4.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Zum  Reichsgesetzblatte  wird  Mitte  d.  M.  ein  im  amtlichen  Auftrage  herausgegebenes  Haupt-Sachregister
erscheinen,  welches  die  Jahrgänge  1867  bis  1896  des  Bundes=  bezw.  Reichsgesetzblatts  gemeinsam  umfaßt.
Dasselbe  kann  zum  Preise  von  2,7  /X  für  das  Exemplar  durch  Vermittelung  der  Postanstalten  des
Reichs-Postgebiets  von  dem  Kaiserlichen  Post-Zeitungsamte  bezogen  werden.  Bestellungen  auf  das  Register
werden  von  den  bezeichneten  Postanstalten  schon  jetzt  angenommen.
        <pb n="267" />
        253

5.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  zweite  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren
Unterscheidungs-Signalen  für  1897  ist  erschienen.

 

Inm  Verlage  von  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  Buchhandlung  für  Staats=  und  Rechtswissenschaft  hierselbst
(X.W.  Unter  den  Linden  Nr.  64),  ist  ein  achter  Band  der  im  Reichs-Justizamt  bearbeiteten
„Deutschen  Justiz-Statistik“
erschienen  und  im  Buchhandel  zum  Preise  von  8  4  zu  beziehen.

 

7.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand

 

—  Laufende  Nr.

2

der  Aukgewiesenen.

Alter  und  Heimath

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungs.
beschlusses.

6.

 

1.  Wenzel  Fous,
Menzger  und  Brauer,

2.]  Albin  Klinger,
Tischlergehilfe,

3ä  Franz  Lenza,
Kellner,

4.  Karl  Schöner,
Kommis,

5.  Heinrich  Weßels,
Schuhmacher,

Auf  Grund  des  68.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  3.  Mai  1860  zu  Königseck,

Bezirk  Neuhaus,  Böhmea,  ortöangehörig
  ebendaselbst.
geboren  am  1.  März  1846  zu  Oberaltstadt,

  Bezirk  Trautenau,  Böymen,

ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  1.  Januar  1863  zu  Groß=Kanischa,
  Ungarn,  ortsangehörig  zu
Karlstadt,  Komitat  Agram,  Kroauen,
geboren  am  11.  August  1859  zu  St.
Veit,  Bezirk  Baden,  Nieder-O  sterreich,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  10.  Mai  1835  zu  Vorden,
Niederlande,  niederländischer  Staats.
angehöriger,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen,

Betteln,

 

 

 

 

 

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Bautzen,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Griesbach,

Stadtmagistrat  Nürnberg,
Bayern,

 

Königlich  preußischer  Re.
gierungs  -  Präsident  zu

15.  Juli  d.  Z.

28.  Juni  d.  J.

2.  Juli  d.  J.

14.  Juli  d.  J.

24.  Juli  d.  J.

 

Osnabrück,
1

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="268" />
        <pb n="269" />
        —  256  —

Centralb  Glatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  August  1897.  1  M  32.
Inhalt:  1.  Konsulat.  Wesen:  Ernennung;  —  Bestellung  3.  Militär-Wesen:  Bestimmungen  über  die  Wohlthaten
„%  1  ¾  des  Potsdamschen  großen  Militär-Waisenhauses.  258
eines  Konsular-Agenten;  Exequatur  Ertheilungen  4.  Zaul  0.  Steuer·  Wesen:  Bestellung  eines  Stations-«
  onroeur.............  258
*  Zant  Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Eude  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Aö  A  66  Reichsgebiete..  259

 

 

1.  Kon  sulatl  We  sen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Konsul  Dr.  Mühlig  zum  Konsul  in  Varna
zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Feith  in  Groningen  hat  den  Schiffsmakler  Albert  van  Dyk  zum  Konsular-Agenten
  in  Delfzyl  an  Stelle  des  bisherigen  Agenten  Keizer  bestellt.

 

Dem  zum  General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  für  Berlin  ernannten  Herrn  Julius
Goldschmidt  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Vize-Konsul  bei  dem  Königlich  niederländischen  General-Konsulat  in  Hamburg  ernannten  Herrn
H.  van  Oordt  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

47
        <pb n="270" />
        256

2.  Bant—

Status  der  deutschen  Noten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten
Passiva.
.  Ver-  r**
O  er-Bezeichnun
  int  *s  #  s  #  ·
6  t  en
7  d  940und-  Neserve.  Noten-  Gegen  Unge.Gegen  santge  Gegen  keiten  Gegen  geustige  Gegenumme  Gec  1  8
der  30.  Junisdeckte  80.  Juni  30.  Junlmit  890.  Juuf  30.  Juni  der  80.  Inni  #eit
Kapital.]  Fonds.mauf  .  Ver-  .  Passiva.  weiterge-E—
  Banken.  1897.  Noten.  18097.  indlich.  1397.|  Kündi.1897.  1891.gafftra.  1897.b
.  s
s  kelten.  cgungs  dischen
frist.  Wechseln.
1  2.  S.  4.  3.  6.  7.  6.  9.  10.  —i-es  13.  14.  15.  16.  1—
1«......  120000800001079311—142015179  061..—142536  477406—23109—  —  18217415611724934—163563—
2.skquehkktekoaat..  18000480014650—11079244—4565314s415116215—271  11—658990—12331061
3.8ayekticheseptkuhssk..7500203163904—408  2901614  13  8928  F  211—  —  2691—  296.  85054—  490  44
1
4.Sichsische  Bank  zu  Dresden33000021  3610|  17309|  1802  553.  821
5.Württembergische  Notenbanlltl000  820  24  175J  472  Fa-  52959  618  141—  13  556/—  5537651  1158  836
6.  Badische  Bansk.-.  gooo  1694414336—  429  1%%%  207  3180  —  50  —  5434  67  28753—  41827490
7.)Bank  für  Süddeutschland72  1789  15181892  ii-  627  9r½  81  —  —  610-—  57  33358  941  155
8.  Braunschweigische  Bank.  .  10  500  741850—  1700  1247—  1853100  —  57  1022—  139  73.  41  SS  349
l
i
guts-mum-219672487191261335—151611264  402L  1443135203752637234  687«4-  140523263414502106052—1751278722
l  .

 

ZuSpalte5«:DavoninAbfchnittenzuIOOJL

ZuSpaltesNr.2«:

 

9.

 

7°:

 

 

 

Bemerkungen.

500

*  1000

Darunter  129  500  4  noch

90  947116  4

 

936  041  500  .K,
21  679  000  .K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
301  883  500  .  (#.

 

 

1  und  2).

nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="271" />
        Wesen.

banken  Ende  Juli  1897

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1897.
auf  Tausend  Mark.)

257

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

——
0
z
Metan.  Gegen  J  Reicht  Gegen  Noten]  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  sSumme  Gegen  2
30.  Junikassen=  30.  Juni  anderer  30.  Juni  Wechsell  30.  JunLombard.  30.  JunlEffekten.  30.  Juni  tri  30.  Juni  der  30.  Juni  3
Bestand.  1897.  Jsheine.  18097.  JVVanten./  18917.  1897.  1897.  1807.  Attiva.  1897.  attiva.  1897..
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  2  28.  2  30.  zi.  32.  3K  134.
I

863372—134521655-811  1522342677656596-88338105228—72  862t  627l—506  56589—28781724934—163  ISBU  1.
51602—  367  39  J  13  205—  297  33651.  1824  8614—  200  7106  +—  167  5331—  2240  60  109  —  1100.

310060—  497  45  —+  1  8747/  156  4  497  J  439  2937—  121  49—  7  1  683—  281  85054—  4090
22778+  380  546  76  8090  —  7115  78  383—  466  8157-.2900  82  47  6235—  663  1200111  10640  .
11  928+  274  280  4  2049++  199  21  158+  869  1596—  22  —  63  16  376511.  zrual  5.
48433—  687  19—  2  700—  37  20727  529  997—  20  1111  2  1991  —  203  28753—  418|6.
5130  264  18—  8  36  4  20  6344  883  2141—  273  3  798  —  1600  4  66  833838586  94117.
481—  42  1  +  7  115  50  550—  257  2136|-  25  468—  43  8779  476  17  488  —  736|.

I
944790—222022609—71529535-4363882148—84497126802—76  373l  18  633—  310  82  840  —  63462107  357  174  854

 

 

47*
        <pb n="272" />
        II.

III.

—  258  —

3.  Militär-  Wesen.

 

Bestimmungen“")
über  die  Wohlthaten  des  Potsdamschen  großen  Militär-Waisenhauses.

mDie  Stiftung  gewährt  den  Kindern  verstorbener  Soldaten"*)  vom  Feldwebel  abwärts

1.  Aufnahme  in  die  Erziehungsanstalten  Potsdam  (Knaben),  Pretzsch  (Mädchen),  Haus
Nazareth  zu  Höxter  (katholische  Knaben  und  Mädchen),
2.  soweit  eine  solche  Aufnahme  nicht  stattfinden  kann,  Pflegegeld  von  jährlich  90  Mark
oder  für  Doppelwaisen  von  108  Mark.
Anspruch  auf  diese  Wohlthaten  haben  die  Waisen  im  Falle  der  Bedürftigkeit,  wenn  der  Vater
im  preußischen  Heere  zur  Zeit  der  Geburt  des  Kindes  aktiv  diente  oder  während  dieses
Militärdienstes  oder  an  den  Folgen  einer  Kriegsbeschädigung  gestorben  ist.
6  *52  Dienst  im  preußischen  Heere  ist  zur  Zeit  derjenige  in  der  Kaiserlichen  Marine
gleich  gestellt.
Aufnahme  in  die  Erziehungsanstalten  kann  auch  solchen  Waisen  bewilligt  werden,  deren  Vater
einen  Feldzug  mitgemacht  oder  nach  Erfüllung  der  gesetzlichen  Dienstpflicht  längere  Zeit  weiter
gedient  hat  oder  als  invalide  anerkannt  ist.

IV.  Die  Wohlthaten  werden  bis  zum  15.  Lebensjahre  des  Kindes  gewährt,  und  zwar  das  Pflege-VI.



VII.

geld  vom  Monat  der  Anmeldung  an.  Die  Aufnahme  in  die  Anstalten  findet  zwischen  dem
6.  bis  12.  Lebensjahre  des  Kindes  zu  Ostern  und  Michaelis,  in  die  Anstalt  zu  Pretzsch  nur
zu  Ostern  statt.

Die  Aufnahme  in  die  Anstalten  hat  vom  1.  des  der  Aufnahme  folgenden  Monats  ab  bis

zum  Ablaufe  des  Entlassungsmonats  die  Abführung  des  gesetzlichen  Waisen=  und  des  aus  dem

Reichs-Invaliden-Fonds  und  dem  Kaiserlichen  Dispositions-Fonds  bewilligten  Erziehungsgeldes

  zur  Haupt-Militär-Waisenhauskasse  zur  Folge.

Gewährung  von  Pflegegeld  wird  durch  Waisen=  und  Erziehungsgeld  (V.)  ausgeschlossen.
Neben  dem  auf  Grund  des  Reichsgesetzes  vom  13.  Juni  1895,  betreffend  die  Fürsorge

für  die  Wittwen  und  Waisen  der  Personen  des  Soldatenstandes  des  Reichsheeres  und  der

Kaiserlichen  Marine  vom  Feldwebel  abwärts,  zuständigen  Waisengeld  kann  jedoch  ein  Theil

des  Pflegegeldes  bis  zur  Erreichung  der  Beträge  von  90  und  108  Mark  (I.  2)  bewilligt  werden.

Die  Bewerbung  um  die  Wohlthaten  ist  an  das  Direktorium  des  Potsdamschen  großen

Militär-Waisenhauses  in  Berlin  (Wilhelmstraße  82/85)  zu  richten.

Dem  Gestuche  sind  beizufügen:

.  die  Militärzeugnisse  des  Vaters,

die  Sterbeurkunde  des  Vaters  und  bei  Doppelwaisen  auch  der  Mutter  sowie  die  Geburtsurkunde

  des  Kindes,

eine  amtliche  Bescheinigung  der  Bedürftigkeit,

ein  amtlicher  Ausweis  über  das  zuständige  Waisen=  —  oder  Erziehungs=  —  Geld.

-rr- 



4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Zollinspektor  Pezold  in  München
an  Stelle  des  in  den  dauernden  Ruhestand  übergetretenen  Königlich  bayerischen  Oberzollinspektors  Dolhopf
den  Königlich  preußischen  Hauptsteuerämtern  zu  Coblenz,  Kreuznach,  Neuwied,  Saarbrücken  und  Trier,
sowie  dem  Großherzoglich  luxemburgischen  Hauptzollamte  zu  Luxemburg  als  Stationskontroleur  mit  dem
Wohnsitz  in  Trier  vom  1.  August  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

 

*)  Die  Bestimmungen  treten  an  die  Stelle  der  im  Central-Blatt  1888  Seite  17  veröffentlichten  Bedingungen,

unter  welchen  die  Wohlthaten  des  Potsdamschen  großen  Militär-Waisenhauses  verliehen  werden.

*.)  Ausnahmsweise  auch  den  Kindern  ehemaliger  Soldaten,  welche  völlig  erwerbsunfähig  sind.
        <pb n="273" />
        259

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dauun
1  Ausweisung
S.  der  Bestrafung.  Ausweisungs.=3
  er  i  beschlossen  hat.
z  der  Aukègewiesenen  schlossen  h  beschlufses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Adam  Gatzta,  geboren  am  12.  Dezember  1872  zujLandstreichen,  Betteln,  Stadtmagistrat  Neu-Ulm,/27.  Juli  d.  J.
Schirmmacher,  Patska,  Ungarn,  österreichisch)Berufsbeleidigung  Bayern,
ungarischer  Staatsangehöriger,  und  grober  Unfug,
2.]  Josef  Hugauf,  geboren  am  18.  März  1878  zu  Eisen-Landstreichen,  Betteln  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  29.  Juli  d.  J.
Hafner,  stadt,  Ungarn,  österreichischungarischer  und  Gebrauch  ge.  Kident  zu  Colmar,
Staatsangehöriger,  fälschter  Urkunden,
3.  Wilhelm  Mihatsch,  gzeboren  am  16.  Februar  1842  zu  Betteln,  Polizei-Behörde  zu  Ham  28.  Juli  d.  J.
Bäckergesell,  Freudenthal,  Oesterreich,  österreichischer  burg,
Staatsangehöriger,
4.|Moses  Monderer,  geboren  am  15.  Oktober  1844  zu  Glinicke,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  7.  Juli  d.  J.
Handelsmann,  Bezirk  Wieliczka,  Galizien,  ortsange  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
hörig  zu  Radziszow,  Bezirk  Podgorze,  Oppeln,
ebendaselbst,
5.Elias  Neuger,  geboren  im  Jahre  1837  zu  Horwitze,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagelöhner,  Bezirk  Podgorze,  Galizien,  ortsangehörig
  zu  Radziszow,  ebendaselbst,
6.]  Mathias  Schefecker,  geboren  am  14.  Februar  1842  zu  Hen-Betteln,  Königlich  bayerisches  14.  Juli  d.  J.
Müller,  hart,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  orts-  Bezirksamt  Oberdorf,
angehörig  ebendaselbst,
7.]  Johann  Schmitz,  geboren  im  Jahre  1868  zu  Patafalva,  Landstreichen,  Be.  Koniglich  bayerische  Poll-/10.  Juli  d.  J.
Müller  und  Bäcker,  Komitat  Vas,  Ungarn,  ortsangehörig  nutzung  eines  ge-  ei-Direktion  München,
ebendaselbst,  fälschten  Arbeitsbuches
  und  falsche
Namensangabe,
8.  Johann  Wimmer,  geboren  am  11.  März  1877  zu  Walters-LLandstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re-7.  Juli  d.  J.

 

Arbeiter,

dorf,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
  höris

 

 

und  Gebrauch  eines
falschen  Namens,

 

 

gierungs=  Präsident  zu
Magdeburg,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="274" />
        <pb n="275" />
        —  261  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Bu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Guchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  August  1897.  M  33.
Inhalt:  1.  Konsulat.  Wesen:  Exnennung;  —  Beftellung  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
gines  Konsular-Agenten;  —  Todesfall;  —  Exequahur-  vom  I1.  April  1897  bis  Ont-  Juli  1333  ...  2ck6J2
recun...........  eite
2.  Marine  8  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Handbuchs  für  4.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
die  deutsche  Handelsmarine  für  1997  261  Reichsgebiete..  263

 

1.n  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  vortragenden  Rath  im  Auswärtigen  Amte,
Wirklichen  Geheimen  Legationsrath  Freiherrn  von  Lindenfels,  zum  General-Konsul  in  London  zu

ernennen  geruht.

Der  Kaiserliche  Konsul  Schröder  in  Abo  hat  den  Apotheker  L.  A.  Furstenborg  in  Mariehamn  zum
Konsular-Agenten  daselbst  bestellt.

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Trinidad  de  Cuba,  Joachim  Ernst  Diedrich  Meyer,  ist  gestorben.

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Barmen  an  Stelle  des  bisherigen  Konsuls
Merrit  ernannten  Herrn  Max  Bouchsein  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichsamte  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Handbuch  für  die  Deutsche  Handelsmarine
  auf  das  Jahr  1897“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  soeben  erschienen
und  im  Buchhandel  zum  Preise  von  7,50  n  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  5,62  für  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.

 

 

48.
        <pb n="276" />
        262  —

Z.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche
für  die  Zeit  vom  1.  April  1897  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1897.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-»
  -  beträgt  Einnahme  Differenz
Bezeich  nung  weiumehe  be  dch  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahrs  bis  Vergütungen  Bleiben  Zeitraume  Spalten  4
der  Schl  des  und  5,
zum  ch  usséq  e  x.  des  Vorjahrs  +  mehr
Einnahmen.  6%  Mena#e  en  (Spalte  4)  —  weniger
4  A.  MA  -—  M
1.  2.  3.  4.  1  5.  6.
Zölle  153  637  012  4  059  684  149  .577  328  146  117255  +  3460  073
Tabacksteuer  .  3  475  718  29  193  3  446  5325  30  072912  +  373  613
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  43  345  250  17  608  577  25  736  673  41552  536  —  15815  863
Salzsteuer  13  153  161  6  819  13  146  342  12  784  9600  +  361  382
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  5267  800  2739232  2  528  568  2183  394  +  345  174
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  ...  37  828  658  125  669  37  702  989  37287  981  +  415  008
Brennsteuer  1  289  643  564  294  725  349  768  6  0—  43  320
Brausteuer  .  10917429  19  245  10  898  184  10  347  965  +  550  219
Uebergangsabgabe  von  Bier  1225  463  —  1  225  463  1209  141  16  322
Summe  270  140  134  25  152  713  244  987  4211255  324  813  —  10  337  392
Sbempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  5  855  855  —  5  855  855  5  696  5723  —  159  282
gaul-  u.  alsenstize  Anschaffungsgeschäfte  4  450  108  18  543  4431  565  4627  382  —  195  817
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  1  437  818  —  1  437  818  1  858  924  –  41  106
Staatslotterien.  3  371  883  —  3371883  3  600  8.5—  228942
Spielkartenstempel.  —  —  365  760  356  887  8  873
Wechselstempelsteuer  —  —  3207  856  3001495  —  206361
Post·  und  Telegraphen-  Verwaltung.  —  —  104  948  624  97179596  +  7  769028
Reichseisenbahn-Verwaltung  .  —  —  24224  000|  23212  000°“))  J  1  012  000
*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  575  817  „N.  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juli  1897:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  «  Differenz  zwischen  den
Bezeichnuns  Beginne  des  Etatsjahrs  c  inl  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlufse  des  Vorsahrs  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
W  4
1.  3.  4.
Zoͤlle  .  ..  137  540  690  135  163  686  +  237700
Tabacksteuer  3  123140  2  804  476  +  318  664
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  24572547  30  486  444  —  5913897
Salzsteurr  14  160  556  13  950  075  +  210  481
Maischbottich-  und  Branntweimmaterialsteuer  5952  546  5  435  342  +  518204
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  .  33  961  297  33  451  726  +  509  571
Brennsteuer  531921  558  087  —  26  166
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  10  304  644  9822  968  +  481  676
Summe  230  148  341  231  672  804  —  1524  463
Spielkartenstempel  ...  500  383  491  404  +  8  979
        <pb n="277" />
        4.  Polizei-263



i-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand

—.

Alter  und  Heimath

 

I
der  Ausgewiesenen.
2.  1

3.

1

l
-  s
Grund  welche  die  3  Daunm
der  Bestrafang  b  aeaune  Ausweisungse
  beschluffes.
2  2  6.

 

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Johann  Johne,  geboren  am  8.  September  1848  zu
Arbeiter,  2  Warnsdorf,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

2.]  Anton  Mäser,  Tage-  35  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig

löhner,  zu  Dornbirn,  Bezirk  Feldkirch,  Vorarlberg,
  Oesterreich.

3.  Richard  Schallner,  geboren  am  23.  Januar  1841  zu  Kotzen=Schuhmacher,

  dorf,  Bezirk  Römerstadt,  Mähren,
ISsterreichischer  Staatsangehöriger,
1

Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  18.  Juli  d.  J.
hauptmannschaft
Bautzen,
Landstreichen  und  Königlich  preußischer  pie.6.  August  d.  J.
Betteln,  gierungs=  Präsident  zul

Cassel,

Fhasll,  preußischer  Re.  7.  August  d.  J.
gierungs=  Präsident  zu

Breslau,

D

6

desgleichen,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="278" />
        <pb n="279" />
        —  265  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  betziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  August  1897.  S  34.
Inhalt:  1.  Koufulat.Wesen:  Entlassung.  Seite  265  2.  Roabzet  Wese  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

 

1.  Kon  fsulat  =  Wesen.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Gustav  Jern  in  Westerwik  (Schweden)  ist  die  erbetene  Entlassung
  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

49
        <pb n="280" />
        266

2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

s  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
2  –0
der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs.
z  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
G□  7
l.  2.  l  Z.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Eduard  Brandler  geboren  am  15.  September  1862  zusvollendete  und  ver  Königlich  saächsische  Kreis-·  20.  Juli  d.  J.
(genannt  Born),  Schluckenau,  Böhmen,  ortsangehörig  suchte  Nöthigung  und  hauptmannschaft
Schuhmachergeselle,  ebendaselbst,  Betteln,  Bautzen,
2.  Johann  Klepsa,  geboren  am  23.  Juni  1840  zu  Neudorf,  Landstreichen  und  fKöniglich  bayerisches  3.  August  d.  J.
Schreiner,  Bezirk  Strakoniß,  Böhmen,  öster-  Betteln,  Bezirksamt  Wegscheid,
reichischer  Staatsangehöriger,  6
3.  Moses  Machheftel,  32  Jahre  alt,  geboren  zu  Judwabni,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.14.  Auguft  d.J.
Schuhmacher,  Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,  1  gierungs  *  Präsident  zu
reslau,
4.Eduard  Pfau,  geboren  am  19.  Juli  1867  zu  Bruck  Betteln,  Polizei-Behörde  zu  Ham.  19.  August  d.  J.
Schlossergeselle,  a.  d.  Leitha,  Nieder-Oesterreich,  öster-  burg,

—

 

Schmaier  Tannenbaum,
  Zimmermaler,


 

reichischer  Staatsangehöriger,
20  Jahre  alt,  geboren  zu  Uscie  bei  Glogowiec,
  Bezirk  Lancut,  Galizien,  ortsangehörig
  zu  Glogowiec,  1
1
|

 

Landstreichen  und
Betteln,

 

 

 

 

 

 

Königlich  preußischer  Rc-Oppeln,


Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sinenfelo  in  Berlin.

 

gierungs  =  Präsident  zu

8.  August  d.  J.
        <pb n="281" />
        —  267  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich,

Heransgegeben
im

Reichsamt  des  ZInnern.

 

Zu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  BVuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  September  1897.  M  35.
Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ermächtigungen  zur  Vor-  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen;  —
nahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  Rangerhöhung  zweier  Stations-Kontroleure  268
Seite  267  3.Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  VNW——  0□-2Aä.¾ZzGH  G-GI  t  270

 

—.-E-1.

  Kon  sulat  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Geschäftsträger  Freiherrn  von  und  zu  Bodman  in  Teheran  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  das
Gebiet  von  Persien  und  für  die  Dauer  seiner  gegenwärtigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  General-Konsuls  in  Athen  beauftragten  Kaiserlichen
Vize-Konsul  Bucherer  in  Piräus  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung
mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  in  Athen  und  für  die
Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu

beurkunden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Argentinischen  Republik  in  Düsseldorf  ernannten  Herrn  Theodor  Freisz  ist
Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

50
        <pb n="282" />
        —  268  —

2.  Zoll-  und  Steuere-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Im  Königreiche  Preußen.

Dem  Steueramt  I.  zu  Leobschütz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  O.  S.  ist  die  Besugniß
  zur  Untersuchung  der  deklarirten  Verschnitt-Weine  und  -Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche  entzogen
  worden.

Die  Post-Steuerexpedition  zu  Cassel  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  daselbst  ist  aufgehoben  worden.

Zu  Halle  a.  S.  ist  eine  selbständige  Abfertigungsstelle  unter  der  Bezeichnung:  „Königliches
Hauptsteueramt,  Zoll=  und  Steuerabfertigungsstelle  bei  dem  Postamte  I“  errichtet  worden.  Die  Abfertigungsstelle
  hat  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern  22f,  2291  und  g2  und  die
Anmerkung  zu  221  und  8g  fallenden  Waaren  sowie  von  Waaren  der  Tarifnummern  4145  und  6  zu
anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  und  die  Besugniß  zur  Erledigung  und  Ausfertigung
von  Begleitscheinen  I  über  die  mit  der  Post  beförderten  Waaren.

In  Folge  der  Verlegung  des  Steueramts  II.  von  Rogowo  nach  Znin  ist  die  selbständige
uckersteuerstelle  zu  Znin  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Inowrazlaw  aufgehoben  worden.  Für  die
uckerfabrik  in  Zuin  ist  fortan  das  Steueramt  II.  daselbst  als  Zuckersteuerstelle  zuständig.

In  Düsseldorf—Oberbilk  ist  eine  Abfertigungsstelle  des  Hauptsteueramts  zu  Düsseldorf  errichtet

worden,  welche  die  Bezeichnung  „Zollabfertigungsstelle  H.  I.  zu  Düsseldorf—Oberbilk“  führt.

Der  Abfertigungsstelle  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1
und  II  über  Eisen  und  Eisenwaaren  der  Nummer  6  des  Zolltarifs,  sowie  zu  Abfertigungen  der  bezeichneten
Gegenstände  im  Eisenbahnverkehr  nämlich:

a)  zum  Ein=  und  Ausgange  (85.  63  und  66  bis  71  des  Vereinsgollgesetzes),
b)  zu  Aus=  und  Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  beförderten  Güter  (§.  65  des  Vereinszollgesetzes),

)  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (§.  96  des  Vereinszollgesetzes
  und  §.  27  des  Eisenbahn-Zollregulativs)  und
d)  zur  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagerverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter
beigelegt  worden.

Auf  dem  Bahnhofe  Friedrichstraße  in  Berlin  ist  eine  zu  dem  Hauptsteueramte  für  ausländische
  Gegenstände  in  Berlin  gehörige  Zollabfertigungsstelle  für  das  unter  Zollkontrole  eingehende
Gepäck  von  Reisenden  unter  der  Bezeichnung  „Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhofe  Friedrichstraße  zu
Berlin“  errichtet  worden.  Der  Abfertigungsstelle  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  und  Ausfertigung  von
Begleitscheinen  1  über  Reiseeffekten  und  zur  Erledigung  von  Begleitzetteln,  die  auf  Grund  des  §.  19  des
Eisenbahn-Zollregulativs  über  die  nicht  beim  Grenzeingangsamt  abgefertigten  Passagiereffekten  ausgestellt
worden  sind,  beigelegt  worden.

In  Cosel  ist  eine  Zollabfertigungsstelle  des  Hauptsteueramts  zu  Gleiwitz  errichtet  worden,  welche
die  Bezeichnung  „Zollabfertigungsstelle  in  Cosel,  Oderhafen“,  und  folgende  Befugnisse  erhalten  hat:
1.  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  II  über  zollpflichtige  Waaren
und  inländisches  Salz,
2.  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  über  inländischen  Taback  und
3.  zur  Abfertigung  im  Eisenbahnverkehr:
a)  Aus=  und  Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  beförderten  Güter  (§.  65  des
Vereinszollgesetzes),
b)  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (§.  96  des  Vereinszollgesetzes
  und  §.  27  des  Eisenbahn-Zollregulativs)  und
Tc)  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I.  zu  Merseburg  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Naumburg  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  ausländischen  und  von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen
Rohtaback,
        <pb n="283" />
        —  269  —

dem  Steueramt  I.  zu  Wittlich  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Trier  die  Befugniß  zur
Abfertigung  der  mit  Begleitschein  I  unter  Eisenbahnwagenverschluß  für  die  Firma  Samuel  Heß  zu
Wittlich  eingehenden  ausländischen  unbearbeiteten  Tabackblätter,

dem  Steueramt  I.  zu  Kirn  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Kreuznach  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,

dem  Steueramt  I.  zu  Striegau  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Liegnitz  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  inländischen  Taback,

den  Zollabfertigungsstellen  am  Anhalter  und  am  Schlesischen  Bahnhofe  sowie  den  Postzollabfertigungsstellen
  I,  II,  III  und  IV  in  Berlin  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  für  ausländische  Gegenstände
  daselbst  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern  22f,  22g1  und  2  und  die  Anmerkung
  zu  22f  und  g  fallenden  Waaren  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern,

dem  Steueramt  I.  zu  Warendorf  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Rheine  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  II,

dem  Steueramt  I.  zu  Herford  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Minden  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  zuckerhaltigen  Fabrikaten,  für  welche  die  Gewährung  der  Steuervergütung  beansprucht  wird,

dem  in  ein  Steueramt  l.  umgewandelten  Steueramte  II.  zu  Königshütte  im  Bezirke  des  Hauptzollamts
  zu  Myslowitz  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Zoll-Begleitscheinen  II,

dem  Hauptzollamte  zu  Kiel  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  4145  und  6
des  Zolltarifs  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  und

dem  Nebenzollamt  I.  zu  Saßnitz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Stralsund  die  Befugniß  zur
Erhebung  des  Spielkartenstempels  und  Abstempelung  der  von  Reisenden  oder  Schiffern  vom  Auslande
eingeführten  Spielkarten,  .

dem  Nebenzollamte  II.  zu  Burg-Branitz  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Ratibor  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  Malz,  welches  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  zur  Ausfuhr
angemeldet  wird.

Im  Königreiche  Bayern.
Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Hauptzollamte  zu  Reichenhall  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern
  22f,  228g  1  und  2  und  die  Anmerkung  zu  221  und  g  fallenden  Waaren  zu  andern  als  den
höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern,

dem  Nebenzollamt  I.  zu  Freilassing  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Reichenhall  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  des  Nebenzollamts  1  zu  Tittmoning  über  Wildsendungen  des
L.  Schmederer  in  Parsch  und

dem  Nebenzollamte  zu  Kempten  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Memmingen  die  Besugniß
zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs.

Im  Königreiche  Sachsen.

Dem  Steueramte  zu  Meerane  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Zwickau  ist  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  Leinengarnen  der  Tarifnummer  22a  und  b  und  der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhofe
zu  Annaberg  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Baumwollengarnen  der  Tarifnummer  20  1,  2  und  3
zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  beigelegt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.
Der  Steuer-Einnehmerei  Karlsruhe  IV  (Mühlburg)  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Karlsruhe
  ist  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung  von  unter  Wagenraum--(Plomben=  Verschluß  in  Eisenbahnwagen
  ankommenden  übergangssteuerpflichtigen  Biersendungen  ertheilt  worden.

 

Im  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Dem  Steueramte  zu  Arnstadt  ist  die  unbeschränkte  Befugniß  zu  Abfertigungen  des  Waaren-Ein=
  und  Ausganges  im  Eisenbahnverkehr  ertheilt  worden.

In  Elsaß-Lothringen.
Die  dem  Hauptsteueramte  zu  Mülhausen  ertheilte  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Wollengarn
als  hartes  Kammgarn  aus  Glanzwolle  über  20  cm  Länge  zu  den  Zollsätzen  der  Tarifnummer  41  2  ist

507
        <pb n="284" />
        —  270  —

auf  die  dem  Hauptamt  unterstellte  selbständige  Zollabfertigungsstelle  am  Stadt-Bahnhofe  zu  Mülhausen
ausgedehnt  worden.

Das  Nebenzollamt  lI.  zu  Deutsch-Oth  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Diedenhofen  ist
ermächtigt  worden,  die  aus  den  Hüttenwerken  in  Micheville  —Villerupt  eingeführten  Ingots  auch  dann  zu
verzollen,  wenn  die  Gefälle  für  die  ganze  Waarenladung  den  Betrag  von  75  —X  übersteigen.

 

Dem  Stationskontroleur,  Zollinspektor  Winkelmeyer  in  Stettin  sowie  dem  Stationskontroleur,  Zollinspektor

  Pezold  in  Trier  ist  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Prinzregenten  von  Bayern  der  Rang
eines  Hauptzollamtsverwalters  verliehen  worden.

 

3.  Poliz  ei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Detum

25  #  !  der  Bestrafung.  Ausweisung  —
E  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  l  3.  4.  .  6.

 

 

 

 

 

aà)  Auf  Grund  des  S§.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]|  Adolf  Salme,  Hand-geboren  am  22.  Februar  (nach  anderer  Diebstahl  im  Rückfallf  Königlich  preußischer  Re.  26.  Augustd.  J.
schuhmacher  (auch  als  Angabe  am  24.  März)  1862  zu  Seral(1  Jahr  6  Monate/  gierungs=  Präsident  zu

Kellner  Nikolaus  jewo,  Bosnien,  Zuchthaus,  laut  Er.  Lüneburg,

Semenow  be-  kenntniß  vom  13.

zeichnet),  vember  1895),

b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

 

 

 

2.]  Konrad  Hartl,  Korb.geboren  am  6.  Januar  1876  zu  Frauen-Urkundenfälschung  und  Stadtmagistrat  Traun=  17.  August  d.J.
macher,  sattling,  Bezirk  Vilsbiburg,  Bayern,  Landstreichen,  stein,  Bayern,
österreichischer  Staatsangehöriger,
3.  Anton  Hyzak  geboren  am  26.  April  1856  zu  Hodkov,  Betrug,  Landstreichen  Königlich  sächsische  Kreis-  11.  Mai  d.  J.
(Heizak),  Bezirk  Ledec,  Böhmen,  ortsangehörig  und  Betteln,  auptmannschaft
Schneider,  ebendaselbst,  wickau,
4.  Johann  Kretschmer,  geboren  am  15.  Juli  1872  zu  Milbes,  Betteln,  dieselbe,  10.  Juni  d.  J.
Schneidergehülfea,  Bezirk  Sternberg.  Mähren,  ortsange-#
  hörig  ebendaselbst,
5.  Leopold  Lucka,  Ar-  geboren  am  26.  April  1851  zu  Hernals,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.23.  August  d.  J.
beiter,  früherKommis,  Bezirk  Wien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gurgs  risident  zu
ildesheim,
6.  Emanuel  Markus,  geboren  am  26.  April  1852,  angeblich  zu  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-26.  Juli  d.  J.
Gynnastiker,  Wanartin,  ngarn,  ertsangehörig  eben-  bauptmannschaft
1  daselbst,  eipzig,
7.  Katharina  Meron=  geboren  im  Januar  1845  zu  Czosschlowa,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  26.  August  d.J.
kowa,  ledige  Ar-Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
6  beiterin,  Stettin,
8.  Josef  Nemereck,  geboren  am  16.  März  1866  zu  Polna,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä.19.  August  d.  J.
Schustergeselle,  Oesterreich,  österreichischer  Staatsange  sident  zu  Straßburg,
höriger,
.  Adolf  Stöhr,  Hand=  geboren  am  7.  Januar  1865  zu  Böh.  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-23.  Juli  d.  J.
arbeiter,  mischdorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oester-  hauptmannschaft
reichisch  Schlesien,  österreichischer  Dresden,
Staatsangehöriger,
10.  Franz  Zimburg,  geboren  am  31.  Oktober  1848  zu  Fünf.  Landftreichen,  Füh=  Königlich  bayerisches  Be-G.  August  d.  J.
Schneider,  haus  (Bezirk  Sechshaus)  bei  Wien,  rung  eines  falschen  zirksamt  Laufen,
ortsangehörig  ebendaselbst,  Legitimationspapiers
und  Angabe  eines
1  falscten  Namens,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="285" />
        —  271  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

.––———

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

1.
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  September  1899  9#  36.
r—Z
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  4.  Militär-Wesen:  Erhöhung  des  Tagesfouragesatzes  für
Agenten;  —  Exequatur-Ertheilung.  Seite  271  die  dierde  in  Falle  eines  Krieges  auf  Märschen  und  in
2.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Namhaftmachung  einer  zur  onnirungen  „
Zolenn  iene  des  allgemeinen  Branntwein-Dena-  5.  L#be#  dirng  unewerher  esene  ekanntmachupg,  ber
turirungsmittels  ermächtigten  Firnn.  271  1  brigen  Hflänhlinge  er  zur  Kategorie  der  Nebe  nicht
3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  6.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
August  1990909977T22  272  Reichsgebitee  .  275

 

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Cairo  ist  Alexgander  Ebed,  an  Stelle  des  verstorbenen  Bessada  Ebed,
zum  Konsular-Agenten  in  Kenneh  bestellt  worden.

 

Dem  zum  Vize-Konsul  für  Schweden  und  Norwegen  in  Harburg  ernannten  Kaufmann  Georg  Gottlieb
Otto  Kroos  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Die  Firma  Henke  &amp;amp;  Baertling  in  Holzminden  ist  nach  Maßgabe  des  §.  9  des  Regulativs,  betreffend
die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen  Zwecken,  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen
Branntwein-Denaturirungsmittels  sowie  zur  Abgabe  des  als  besonderes  Denaturirungsmittel  zugelassenen
Holzgeistes  ermächtigt  worden.

 

51
        <pb n="286" />
        —  272  —

3.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passi#a.
Event.
2  Sonstige  Ve#  Ver-Bezeichnun
  #  töeglich  bindlic  —  t  bindlich.
2  !  §  prd.#dewe.  enhag  degeieutge  Veen,e  edeneanttgze  e,  e  een
der  EIIIIIIIII  Ver  31.  Juliiimit  31.  Juli  #1.  Juli,der  81.  Zuli  eiierze,
*
7  Bankden.  Sahtalondmlaf.8l.oten.1891.  -inailch.  1891.  Sindt.len.  Vassiva.  Lasra.  1627.  *
*  teiten.  Ti  dischen
Wechseln.
7.  v.  4.  5.  .  74  8.  9.  10.  1u1l.  2.  13  14.15  16  11.
1.Keichsbarkck  120  00  80  Ooo  o  S—  8%½8  1  mr-  8787/5  14299  T  36  893—  —  18  894  671  758  8761A  2894  —
2.Srankfurter  Barkrk  .  180001  4800  14  1388  512  5  150  5943  6290|4857—  1358  10—  1FT8—  12442
#3,.  Bayerische  Notenhanx2täoos  20311  64  353.  449  Won  1000%  9  3806  +  378  —  —  3365-.  67486  55|  15011  107.
4.Sächsische  Bank  zu  Dresden30000  4386  45630|  2290  is  4  19000—  32315540—  1760  582.  20|115630—  4361  468.
5b.  Wärttemberglsche  Notenbanti  9008202  142184+260  2  3—  2165  112—  2  604  46J  731—  330  1131
6.  Vadische  Bark.  ooo  16423  ezm1–  233145  3—  —  60  644  2
1
.ak  für  Süddeutschlan.5672  129  123  9200  10  —  —  6  9  1154  15
#.  Braunschweigische  Bank,0%  é□214  118—  88é  N  4560  870—  152  es—  51  1738614.  851  3ꝛ
I
I
Zaiammesmmæng  124847T·-  12862255701-8701558158  Hause-l  31379-3308248284-  15652129230l4231781371
Bemer  kungen.
Zu  Spalte  5"“:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  =  922  161  300  .4,
:  500  .  =  20226  500  .K  (bel  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
.  1000  =  304  355  500  KWU□  -  slund2).

ZuSpaltesNr.2«:Darunterl29500MnochnichtzurEinlöfunggelangteGuldennoten.
-  -9-7«:  -  90947,xs.«-·-  -  Grulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="287" />
        —  213  —

Wesen.

banken  Ende  August  1897
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1897.
auf  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Acti#a.
Metan.  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonßiige  Gegen  Summe  Gegen
31.  Julikassen=  81.  Julinderer  31.  Juli  Wechsel.  31.  JuliLombard.  31.  JullEffekten.31.  Juli  31.  Juli  der  81.  Juli
Beftand.1.  scheine.  1807.  Banken.  1897.  1897.  1697.  i8n.  sAttiva.  1897.  attiva.  1891.
.
.
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  —
864  810  ++  143822  ozo  +  375  13  569—  1654%686  07  +  29  488000  4128  6  828+J  557  59  1%  +  28711753  876  28  ar  1.
48911  —  271  +  3  120—  85  33  88/+  236  8  295—  319  6296—  810  5  k  +  46  58  90—  1200
831126  4  30  16  +  1  3156—  591  47382  +J  1885  2958  21  634  14  1  824  141  86  555  1501|  .
21  755  —  1023  319  —  227  6821—  1269  76  r  —  1589  3585  428  705—  117  vonl  —  564415650o  4361  4.
11927—  1  2  +  3  1639—  410  20  959—  199  1727/  131  8  —  6o  +  137  37312—  339  5.
4824  19  10  —  9  48—  22  20  466—  23261  9101—  82  124  13  zn  +  126  28499)—  2546.
4813—  317  16  —  2  5114  15  20  111—  523  2193—  51  3  798  —  1222  —  378  32  204  11547.
424  —  57  7.  —  46  69  5815  313  2  04717  89  429—  89  8  "  +  46  175934  105|
94  570—  2202  753  +  144450  4085  97  18  25]—  382  85  265  24252130  597  +  23  *l
        <pb n="288" />
        —  274  —

4.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  Art.  I  §.  1c  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  April  1888  (Reichs-Gesetzbl.  S.  142),
betreffend  die  Abänderung  und  Ergänzung  der  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz  über  die  Kriegsleistungen,
  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  für  die  Pferde  der  im  Falle  eines
Krieges  auf  Märschen  und  in  Kantonnirungen  befindlichen  Theile  der  bewaffneten  Macht,  einschließlich  des
Heeresgefolges,  der  Tagesfouragesatz  (schwere  Kriegsration)  an  Heu  von  1500  auf  2500  Gramm  erhäöht
worden  ist.  Für  schwere  Pferde  kaltblütigen  Schlages  beträgt  der  Tagesfouragesatz  an  Heu  auch  fernerhin
  7500  Gramm  (vergl.  die  Bekanntmachung  vom  3.  November  1893,  Central-Blatt  für  das  Deutsche

Reich  S.  310).
Berlin,  den  8.  September  1897.
Der  Reichskanzler:
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge.
Vom  9.  September  1897.

Nachstehend  wird  ein  neues'")  Verzeichniß  derjenigen  österreichischen  Zollstellen  veröffentlicht,
über  welche  die  Einfuhr  aller  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen,  aus  Pflanzschulen,  Gärten  oder
Gewächshäusern  stammenden  Pflänzlinge,  Sträucher  und  sonstigen  Vegetabilien  aus  dem  Reichsgebiete
nach  Oesterreich  erfolgen  darf:

Die  Zollämter  in  Suczawa-Itzkany,  Szczakowa,  Oswiecim,  Oderberg  (Bahnhop),
Troppau,  Jägerndorf  (Bahnhof),  Ziegenhals,  Mittelwalde,  Halbstadt,  Liebau,  Reichenberg,
Zittau,  Warnsdorf,  Bodenbach-Tetschen,  Eger,  Passau,  Simbach,  Salzburg,  Kufstein,  Pinswang,
  Lindau,  Bregenz,  St.  Margarethen,  Buchs,  Riva,  Ala,  Pontafel  (Bahnhof),  Cormons,
Görz,  Strassoldo,  Capo  d'Istria,  Parenzo,  Rovigno  —  ferner  (für  die  Einfuhr  zur  See  in
das  Freihafengebiet  von  Triest)  das  Hafen=  und  Seesanitäts-Capitanat  in  Triest  —  schließlich
die  Zollämter  in  Zara,  Spalato  und  Ragusa.

Außerdem  sind  die  K.  K.  Hauptzollämter  in  Wien,  Linz,  Graz,  Klagenfurt,  Laibach,
Prag,  Brünn,  Lemberg  und  Czernowitz  ermächtigt  worden,  die  mit  der  Post  aus  dem  Auslande
  über  die  für  den  Pflanzenverkehr  aröffneten  Grenzzollämter  einlangenden  Pflanzensendungen
  gemäß  den  für  die  Abfertigung  solcher  Sendungen  —  durch  die  ermächtigten
Grenzzollämter  —  bestehenden  Vorschriften  abzufertigen.

Berlin,  den  9.  September  1897.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Schroeder.

 

*)  Dasselbe  tritt  an  die  Stelle  des  früheren  Verzeichnisses  vom  23.  Juli  1883  (Central-Blatt  S.  238)  Ziffer  1a,
während  für  die  Einfuhr  nach  den  Ländern  der  ungarischen  Krone  das  letztere  maßgebend  bleibt  (Ziffer  1b).
        <pb n="289" />
        6.  Polizei-Wesen.

275

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

I

T  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum

*  Ausweisung

*  der  Bestrafung.  Ausweisungsz

  der  Ausgewiesenen.  strafung  beschlossen  hat.  6

1.  2.  3.  4.  .  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.][Josef  Brenner,  73  Jahre  alt,  geboren  zu  Czecholowos  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.1.  September
Schneider,  bei  Mlava,  Gouvernement  Plozk,  Ruß-  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zud.  J.

land,  russischer  Staatsangehöriger,  Köslin,

2.]  Johann  Emil  geboren  am  20.  (22.)  Juli  1861  (1862)  Betteln,  Polizeikommission  des  Se.  21.  Augustd.  J.
Haering,  zu  Liestal,  Kanton  Basel-Land,  Schwelz,  nats  zu  Bremen,  I
Schneidergeselle,  ortsangehörig  ebendaselbst,

3.Israel  Kant,  43  Jahre  alt,  geboren  zu  Mlava,  Gou.  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-1.  September
Schreiber,  vernement  Plozk,  Rußland,  russischer  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.

Staatsangehäöriger,  Köslin,
4.  Johann  Köhler,  (geboren  am  24.  August  1861  zu  Golden.  Betteln,  Polizei-Behörde  zu  Ham=  18.Auguftd.  J.
Zimmergeselle,  öls,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  öster.  burg,
reichischer  Staatsangehöriger,
5.  Jakob  Laß,  Tagner,geboren  am  31.  Mai  1860  zu  Carnail,Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  30.  Augustd.J.
Seherreic  österreichischer  Staatsange  Betteln,  sident  zu  Straßburg,.
riger,

6  Anna  Lichtmann.  geboren  im  Jahre  1864  zu  Going,  Be-gewerbsmäßige  Un-  Königlich  bayerische  Poli.  19.  August  d.  J.
egger,  ledige  Dienst!  zirk  Kitzbühel,  Tirol,  ortsangehörig  zucht,  zei--Direktion  München,
magd,  ebendaselbst,

7.  Gustav  Lorenz,  geboren  am  15.  August  1854  zu  Eulen-  Betteln,  Polizeibehörde  zu  Ham.  18.  August  d.J.
Malergehülfe,  berobterreic,  österreichischer  Staats-  burg,

angehöriger,

8.  Wenzel  Springl,  geboren  am  6.  Mai  1872  zu  Stradonitz,  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis.  11.  August  d.  J.
(Spryngl),  Hand.Bezurk  Klagenfurt,  Kärnten,  hauptmannschaft
arbeiter,  Dresden,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="290" />
        <pb n="291" />
        —  277  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—————.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  ZLuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  September  1897.  O  37.A
Inhalt:  1.Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  d  ·  .
ur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Todesfall;  —  buchs  für  das  #ltalr  PI  Erscheinen  es  Nautischen  Jahr
requatur-Ertheilunen  Seite  277  n,  »  .  »
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  I.  April  1897  bis  Ende  August  1897  278  Reichsgebieee  ....  279

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

 

Seine  Mgjestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Minister-Residenten  in  Bangkok,
Kempermann,  unter  Beilegung  des  Charakters  als  Geheimer  Legationsrath  zum  General-Konsul  in
Sydney  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Rustschuk,  Konsul  Feindel,  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  Vize-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der
unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  J.  O.  Lietke  in  Glasgow  (Schottland)  ist  gestorben.

 

Dem  zum  Kaiserlich  russischen  Konsul  in  Königsberg  ernannten  Staatsrath  von  Wywodzeff  ist  das
Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Walter  J.  Hoffmann
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="292" />
        —  278  —
Finanz-Wesen.
Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an

Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche
für  die  Zeit  vom  1.  April  1897  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1897.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahme
  Differenz
Bezeichn  uaung  wiumhe  betnt  Ausfuhr-  in  demselben  zwifs  a  n  den
der  Etatsjahrs  bis  Vergütungen  Bleiben  Zeitraume  Spaten
zuni  Wiassbt  ꝛc.  des  Vorjahrs  +  mehr
Einnahmen.  e  (Spalte  4)  —  weniger
MA  4  —  —
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zoͤlle.  .  ..  ...  187  807  067  4  813  300  182  993  758  177394  1068  —+  5599  562
Tabacksteuer  .  4394776  39  355  4  355  421  3  752  8223  +  602598
Zuckersteuer  und  Juschlag  zu  derselben  54  5330  095  20  113  094  34  417001  45  820  310  —  11  403  309
Salzsteuer  17278  700  8977  17269  723  16  793  685  +  4076  038
Maischbottich-  und  Branntweinmatertalsteuer  5278  502  3719  674  1  558  828  924  893  633  935
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu.
schlag  zu  derselben  48  498  893  163  209  48  335  684  48  312  803/—.  22881
Brennsteuuer  ...-.  1  423  157  763  496  659  661  712  391  —  52  730
Brausteuer  .  13  272  466  32  020  13  240  44:6  12  445  3772  +  795074
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  542  898  —  1542  898  1  519882  23  016
Summe  334  026  554  29  653  134  304  373  420  307676  3395—  3302  935
Stempelsteuer  für
erthpapiere  7u046  843  —  7046  843  6  903  3096  +  143  447
b)  *  u.  senhitae  Anschaffungsgeschäfte  5  555  938  20  971  5534  967  56147486—  79  781
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  1  668  675  —  1  668  675  2  061  302)—–  39  „7
Staatslotterien  5  052  121  —  5  052  121  4514743—  537378
Spielkartensteme...  —  —  469  147  455  350  13  797
Wechselstempelsteuer  ...  —  —  4000  849  3  703  850  296  999

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  August  1897:

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Ei  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginne  des  Etatsjahrs  densst  Eimahme  in  des  palten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahrs  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
A  4
1.  3.  4.
Zölle  ....  168  413  223  163  671  777  +  4741  446
Tabasssteuer  .  .  3  956  064  3  497  654  +  438  410
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  .  30  937  042  34  859  295  —  3222  253
Salzsteuer  .  17463912  17  361  718  +  102  194
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  ..  6274691  5  .522  518  +—  7952  173
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  .  42  007  516  42  019  116  —  11  600
Brennsteuer  446  234  480  158  —  33  924
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  12  564  634  11  870  093  +  694541
Summe  282  063  316  279  282  329  +  2  780  987
Spielkartenstemhe  594590  582  664  +  11  926
        <pb n="293" />
        279

3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden
und  Tafeln  für  das  Jahr  1900  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns  Verlag“  in  Berlin  soeben  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern

  zum  Preise  von  1,25  M.  für  das  Exemplar  geliefert.

von  1,50  &amp;amp;  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
2
ç  der  Bestrafung.  „eunnrhuns  Ausweisungs.
der  Ausgewiesenen.  sschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Anton  Seidler,  geboren  am  6.  Dezember  1843  zu  Henners-schwerer  Diebstahl  im  Königlich  preußischer  Re-8.  September
Arbeiter,.  dorf,  Oesterrelchisch  Schiesien  öster.  Rückfalle  (5  Jahre  gierungs-Präsident  zu  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,  Zuchthaus,  laut  Er.  Breslau,
kenntniß  vom  14.September
  1892),
2.]  Leonard  Wlodar-  sgeboren  am  11.  November  1873  zu  Bandendiebstahl  derselbe,  28.  Augustd.  J.
czick,  Tapezlerer,  Grodczick,  Bezirk  Warschau,  Polen,  (1  Jahr  6  Monate
russischer  Staatsangehöriger,  Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  19.
März  1896),
b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Otto  Cubelwaste,  sgeboren  am  26.  Juli  1866  zu  Belgrad,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-9.  August  d.  J-Kellner,
  Serbien,  serbischer  Staatsangehöriger,  Rausimanmschaft
wickau,
4.  Josef  Fischer,  Tage-  geboren  am  10.  August  1834  zu  Altkins-  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.  5.  Auguft  d.  J.
löhner,  berg,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  öster.  zirksamt  Tirschenreuth,
reichischer  Staatsangehöriger,
5.  Zaduk  ben  Hali  geboren  am  7.  April  1868  zu  Damascus,  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.21.  August  d.  J.
(Haly),  Photo#  Syrien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Führung  falschen  gierungs-Präsident  zu
graph,  Namens  und  Ge-Coblenz,
brauch  für  Andere  ausgestellter
  Urkunden,
6.  Johann  Kallista,  geboren  am  8.  Mai  1864  zu  Langenlois,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  1  1.  Auguft  d.J.
Bäcker,  Bezirk  Krems,  Nieder-Oesterreich,  dauftmannschaft
resden,
7.]  Karl  Franz  Josef  geboren  am  19.  April  1854  zu  Novoles,  desgleichen,  dieselbe,  22.  Juli  d.  J.
Pellico  (Pelico),  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  öster-Fleischer,
  reichischer  Staatsangehöriger,
8.  Judka  Stern,  etwa  52  Jahre  alt,  geboren  und  orts-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-2.  September
Schmied,  angehörig  zu  Stawiski,  Gouvernement]  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Lomsha,  Rußland,  Stettin,
9.  itxosr  Stern,  setwa  48  Jahre  alt,  geboren  und  orts-  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Schuhmacher,  angehörig  zu  Lissy,  Rußland,
10.  Miha  Zamljen,  28  Jahre  alt,  geboren  zu  Bistercick,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re19.  Juli  d.  J.
ohne  Stand,  Bezirk  Stein  in  Krain,  Oesterreich,  E  *  Präsident  zu
iesbaden,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="294" />
        <pb n="295" />
        —  281  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  GZuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  September  1897.  3S8S.

Inhalt:  1.  Koufulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Bestellung  nahmen  des  Reichs  vom  1.  April  1897  bis  Ende
eines  Konsular-Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vor-  August  177  .  282
nahme  von  Civilstands-Akten  Seite  281  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über  Ein-  Reichsgebiete..  ........  282

 

 

1.  Kon  sulat  =  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  in  Rustschuk,  Konsul
Krüger,  zum  Konsul  in  Manila  zu  ernennen  geruht.  ·

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Wilhelm  Knipping  zum  Konsul
in  Bissao  (Portugiesisch  Guinea)  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Rio  de  Janeiro  hat  den  Kaufmann  August  Arens  zum  Konsular-Agenten  in
Victoria  im  Staate  Espirito  Santo  (Brasilien)  bestellt.

Dem  als  Geschäftsträger  mit  der  Verwaltung  der  Kaiserlichen  Ministerresidentur  in  Bangkok  betrauten
Kaiserlichen  Konsul  Biermann  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung
mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  das  Königreich  Siam  und  für  die  Dauer  seiner
dortigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

53
        <pb n="296" />
        282

2.  FinanzeWesen.

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginne  des  Etatsjahrs  bis

zum  Schlusse  des  Monats  August  1897.*)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3  Einnahme  Einnahme  47
Bezeichnung  vom  Beginne  des  mnahme  Z  Mithin  im  Etats-"
  Etatsjahres  bis  zum  im  demselben  Zeit-  jahr  1897/98
der  Schlusse  des  raume  des  Vori
  vorbezeichneten  jahrs  mehr
Einnahmen.  jah
-  A.  “
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  128  008  435  118  746  299  9262  136
Reichseisenbahn-Verwaltung  31  519  000  29  823  000  7)  1  696  000
*!)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1897  Seite  278.  1
*#)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  518  841  .4  höher.
Z.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
2  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  2  aach  die  Datum
usweisung
rl*r•v5  der  Bestrafung.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  strafung  beschlossen  hat.  bonnn
1.  2.  I  Z.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]Josef  Beltramt  geboren  am  21.  September  1863  zu  Ves-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  Prä.]/14.  September
(Beltrani),  Ar-  covato,  Provinz  Cremona,  Italien,  sident  zu  Metz,  d.  J.
beiter,  italienischer  Staatsangehöriger,
2.  Josef  Haderer,  geboren  am  11.  Februar  1879  zu  Wien,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  13.  September
Modelltischler,  ortsangehörig  zu  Baden  bei  Wien,  eunge-  Pristdent  zu  d.  J.
üsseldorf,
3.]  Vinzenz  Markl,  geboren  am  14.  März  1865  zu  Neumühl,  Betteln,  Stadtmagistrat  Traun.7.  August  d.  J.
Maurer,  Bezirk  Auspitz,  Mähren,  Werreichische  stein,  Bayern,
Staatsangehöriger,
4.|Alter  Rosenblum,  ungeblich  38  Jahre  alt,  aus  Gombin,  Diebstahl  und  Land-Königlich  preußischer  Re-  8.  September
Handelsmann,  du  Gostynin,  Gouvernement  War  ·  streichen,  eras  ·  Praͤfident  zu  d.  J.
au,  assel,
5.  Wenzel  Safarik,  eboren  am  17.  Dezember  1854  zu  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be.  I4.  August  d.  J.
Schneider,  Knevkow,  Bezirk  Blattna,  Böhmen,  zirksamt  Passau,
österreichlscher  Staatsangehöriger,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.  6
        <pb n="297" />
        —  283  —

Central-Blatt

ür  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

——..

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  SZuchhhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  Oktober  1897.  9  309.

Inhalt:  1.  Konfulat  Wesen:  Ernennungen;  —  —  lelhge  Anerkennung  der  Schiffsmeßbriefe  in  Deutschland
Ertheillinnngag  eite  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Aus  -·««««

2.  Marine  und  Schiffahrt:  Bestimmungen  über  die  gegen-  Fa  K4orbelen  1  weisung  von  Ausländern  aus  dem

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

–  ——

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vize-Konsul  Hopman  zum  Konsul  in  Tiflis
zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Hermann  Leichsenring  zum
Konsul  in  La  Paz  (Bolivien)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit  dem  Sitze  in  Mainz,  an  Stelle  des  Herrn
Perry  Bartholow,  ernannten  Herrn  Walter  Schumann  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt

worden.

 

54
        <pb n="298" />
        —  284  —

2.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Bestimmungen
über  die  gegenseitige  Anerkennung  der  r  Schiffsmeßbriefe  in  Deutschland  und  Italien.

Nachdem  in  Folge  des  Inkrafttretens  der  deutschen  Schiffsvermessungsordnung  vom  1.  März  1895
zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Italien  eine  anderweitige  Vereinbarung  wegen  gegenseitiger  Anerkennung
der  Schiffsmeßbriefe  getroffen  worden  ist,  werden  vom  1.  Oktober  1897  ab  bis  auf  Weiteres  die  Schiffe
der  beiderseitigen  Handelsmarinen,  wie  folgt,  behandelt:

I.  In  deutschen  Häfen  werden  die  nationalen  Meßbriefe  italienischer  Schiffe,  einschließlich
der  nach  den  deutschen  Regeln  ausgestellten  Spezialmeßbriefe,  ohne  Nachvermessung  anerkannt.  Diejenigen
italienischen  Schiffe,  welche  einen  solchen  Spezialmeßbrief  nicht  besitzen,  können  beanspruchen,  daß  die
Ermittelung  des  der  Erhebung  der  Schiffsabgaben  zu  Grunde  zu  legenden  Netto-Raumgehalts  nach  den
deutschen  Vorschriften  erfolgt,  und  zu  diesem  Zwecke  von  dem  in  dem  italienischen  Meßbriefe  nachgewiesenen
Netto-Raumgehalte  der  Inhalt  folgender  Räume  abgesetzt  wird:

a)  des  Raumes  für  den  Schiffsführer;

b)  der  Mannschaftsräume,  soweit  dieselben  5  %  des  Brutto-Raumgehalts  des  Schiffes  übersteigen
  und  deshalb  im  italienischen  Meßbriefe  noch  nicht  zum  Abzuge  gelangt  sind;

Jc)  der  Räume  für  die  Handhabung  des  Steuers,  des  Gangspills  und  der  Einrichtung  zum
Ankerlichten,  zur  Aufbewahrung  der  Karten,  Signalvorrichtungen,  Navigationsinstrumente
und  Bootsmannsvorräthe;

d)  des  von  der  Hülfsmaschine  und  dem  Hülfskessel  eingenommenen  Raumes,  sofern  diese
maschinellen  Einrichtungen  mit  den  Hauptpumpen  des  Schiffes  in  Verbindung  stehen:

e)  bi  Segelschiffen  der  Segelkoje  bis  zum  Betrage  von  2,;  %  des  Brutto-Raumgehalts  des
Schiffes.

Der  Inhalt  dieser  Räume  wird  in  solchem  Falle,  soweit  er  in  dem  italienischen  Meßbriefe  nachgewiesen
  ist,  aus  demselben  übernommen,  sonst  aber  durch  Nachvermessung  ermittelt.

II.  In  italienischen  Häfen  verbleibt  es
A.  bezüglich  der  vor  dem  1.  Juli  1895  ausgestellten  nationalen  Meßbriefe  deutscher  Schiffe

bei  den  bisherigen  Bestimmungen,  nach  welchen  diese  Meßbriefe,  einschließlich  der  nach  §.  17

der  Schiffsvermessungsordnung  vom  20.  Juni  1888  unter  Anwendung  des  britischen  Abzugsverfahrens

  ausgestellten  Spezialmeßbriefe  der  Dampfschiffe,  ohne  Nachvermessung  anerkannt
werden,  und  die  nicht  im  Besitze  solcher  Spezialmeßbriefe  befindlichen  deutschen  Dampfschiffe
die  Feststellung  des  Netto-Raumgehalts  nach  den  italienischen  Vorschriften  unter  thunlichster

Vermeidung  von  Nachvermessungen  beanspruchen  können.

B.  Pezüglich  der  vom  1.  Juli  1895  ab  ausgestellten  Meßbriefe  gilt  das  Folgende:
.  Wenn  die  deutschen  Schiffe  einen  von  der  zuständigen  Behörde  ausgestellten  Spezialausweis
  über  eine  nach  den  italienischen  Vorschriften  vorgenommene  Berechnung  des
Netto-Raumgehalts  besitzen,  wird  der  in  diesem  Spezialausweise  angegebene  Netto-Raumgehalt
  ohne  Nachvermessung  anerkannt.

2.  Im  Uebrigen  werden  die  regelmäßigen  nationalen  Meßbriefe  deutscher  Schiffe  mit  der
Maßgabe  ohne  Nachvermessung  anerkannt,  daß  behufs  Entrichtung  der  Schiffsabgaben
dem  in  ihnen  nachgewiesenen  Netto-Raumgehalte  die  folgenden  Beträge  hinzugefügt  werden:
a)  der  aus  dem  deutschen  Meßbriefe  zu  entnehmende  und  nur,  wenn  dies  nicht  möglich,

durch  Nachvermessung  zu  ermittelnde  Inhalt  der  unter  I1  a  bis  e  aufgeführten  Räume;
b)  wenn  das  Schiff  festgestelltermaßen  einen  Doppelbodenraum  besitzt,  welcher  nach  der
deutschen  Vermessungsvorschrift  nicht  in  den  Brutto-Naumgehalt  einvermessen  worden  ist,
nach  der  italienischen  Vorschrift  aber  in  denselben  einvermessen  werden  muß,
entweder  der  durch  Nachvermessung  zu  ermittelnde  Inhalt  dieses  Raumes,
oder,  falls  die  Nachvermessung  sich  nicht  bewirken  läßt  oder  vom  Schiffe  nicht  gewünscht
  wird,  ein  Zuschlag  von  5%  des  im  Meßbriefe  nachgewiesenen  Brutto-Raumgehalts.
        <pb n="299" />
        wendigste  zu  beschränken.

285

Soweit  nach  Vorstehendem  eine  Nachvermessung  stattzufinden  hat,  ist  dieselbe  auf  das  Nothzu

  entrichten.
Berlin,  den  28.  September  1897.

Der  Reichskanzler:

Die  Vermessungsgebühren  sind  nur  für  die  wirklich  vermessenen  Räume

In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

Z.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

r  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  «  Datum
E  •“•t  Grund  S  ra  die  “
.  der  Bestrafung.  usweilung  Ausweisungs-"
  der  Ausgewiesenen.  strafung  beschloffen  hat.  bornl
1.  2.  1  !  4.  .  6.

à)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:
I.Adolf  Ullmann,  geboren  am  17.  März  1833  zu  Dobrocschwerer  Diebstahl|Königlich  bayerisches  Be.  30.August  d.J.

 

Viehhändler,

Emil  Bagnon,
Dienstknecht,

Wilhelm  Müller,
Schlossergeselle,

Franz  Peter,  Fabrik.
arbeiter,

Franz  Hermann  Radas,
  Tischler,

Johann  Reindl,
Dienstknecht,

Alexander  Rose,
Kesselschmied,

Alois  Sturm,
Färbergeselle,

Andreas  Svenningsen,
  Schmied  (Ar.
beiter),

witz,  Bezirk  Jungbunzlau,  Böhmen,  (4  Jahre  Zuchthaus  zirksamt  Donauwörth,  6

österreichischer  Staatsangehöriger,  laut  Erkenntniß  vom

29.  November  1893),

 

.

b)  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  5.  November  1865  zu  Toul,[Landstreichen,
Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  28.  Mai  1867  zu  Groß.
Ullersdorf,  Bezirk  Olmütz,  Mähren,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  22.  November  1852  zu
Tulln  bei  Wien,  österreichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  28.  August  1846  zu  Krakau.
Galizien,  orlsangehörig  ebendaselbst,
1

geboren  am  19.  Juli  1879  zu  Unter-Landstreichen,  Betteln
reith,  orisangehörig  in  Birkfeld,  Bezirk  und  falsche  Namens.
eiz,  Steiermark,  angabe,

geboren  am  18.  April  1864  zu  Emmen,  Betteln,

Niederlande,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

 

geboren  am  7.  Februar  1851  zu  Milkendorf.

  Bezirk  Freudenthal,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  12.  Mai  1842  zu  Kopenhagen,
  ortsangehörig  ebeadaselbst,

desgleichen,

 

desgleichen,

 

Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  22.  September
sident  zu  Colmar,  do.  J.

Königlich  preußischer  Re.  21.  September
gierungs-  Präsident  zu  d.  J.
Breslau,  1
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Roding,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Leipzig,  i

Königlich  baverische  Poli=  4.  September
zei-Direktion  München,  d.  J.

 

13.  September
d.  J.

28.  August  d.  J.

Königlich  preußischer  Re.16.  September
gierungs  =  Präsident  zue  d.  I.
Hannover,  6

Königlich  preußischer  Re  21.  August  d.  J.
gierungs  =  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer  Re.  20.  September
gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.
Hildesheim,  »

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="300" />
        <pb n="301" />
        —  287  —

Central.Glatt

das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—  —

 

Bu  betiehen  durch  alle  PVPostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  Oktober  1897.  40.
Inhalt:  1.  Konsfulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  "  Rechtsstreitigkeiten  obliegenden  Verpflichtung  zur  Sicher-Agenten;
  —  Exequatur-Ertheilungen  Seite  287  heitsleistung,  Vorschußzahlung  und  Gebührenentrichtung.
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  290
September  119999  288  4.  Zoll=  und  Steuer  -Wesen:  Bestellung  von  Stations-3.
  Justiz-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  wechsel-  Kontroleusen  290
seitige  Befreiung  der  Angehörigen  des  Deutschen  Reichs  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
und  Rußlands  von  der  ihnen  als  Ausländern  in  Reichsgebeeeee  290

 

1.  Kon  sulatn  Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Burntisland  (Schottland)  ist  Herr  Georg  Mc.  Ewan  zum  Konsular-Agenten
  in  Charlestown  bestellt  worden,  nachdem  der  bisherige  Konsular-Agent  S.  H.  Ohlsen  diese
Stellung  niedergelegt  hatte.

—  —  —  —  ——  —  —  —

Den  zu  italienischen  General-Konfuln  mit  dem  Amtssitz  in  Berlin  bezw.  Cöln  a.  Rh.  ernannten  bisjerigen
  dorligen  Konsuln,  Heinrich  Keibel  und  Freiherr  Emil  von  Oppenheim,  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hannover,  an  Stelle  des  Herrn  Edward
P.  Crane,  ernannten  Herrn  William  K.  Anderson  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Konful  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg,  an  Stelle  des  Herrn  William
H.  Robertson,  ernannten  Herrn  Hugh  Pitcairn  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

55
        <pb n="302" />
        288

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passi##a.
Ver-  Grean
8  *
E  önu  —i-.  birtta.,  —  “  bindlicn„
  egen  umme  egen  i
.  n  nung  im.  Reserve.]ten-  Gegen  sUnge-  Gegen  fälige  Gegen  teiten  egen  Sonstige  keiter
u  der  31.  Aug.  deckte  31.  Aug.  Ver.  31.  Iugmit  31.  Aug.  31.  Aug.|  der  31.  Aug.  weiterze
2  Banken.  Kapitel.Sonds,Umlauf,  16897.|Mten.  1897.  bindlich.  1897.  Kntt.  1897.  Vassiva.  1897.  Passiva.  18097.  gele
gungs-  ..·
keiten.  dijchen
#  frist.  Wechseln-1.
  2.  .  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.]  14.  15.  16.  )  17.
1.|Reichsbakkgkk  120  000  30  000|1  285  923l  216  240499  234+  328960  405  Ooo0  —109200—  —  21  701.  2  807  863  6244  100  74841  —

2.|Krankfurter  Bank-  180000  4800  17253  31159883+  7986¼  4639—  13041  529  3328  5—  1  5623—  1518  0#.
s,ayerische  Notenbankto  2031  66079|  1720|33813  3281441  —  20|  —  2624.—  414733  1%
4.Sächsische  Bank  zu  Dresden!30000|  4838  56  653/X  110234|  19903+  316821403  1  23412873|—  2667  628  K.  46S
5.]  Württembergtsche  Notenban000|  820  25109  10760  662236507  112  —  66  57  S3%
6.  Badische  Bank.  .  ...  9o000  16941  1528614  128331  99344  7731  3993  —  8481  —  678  713065  2152  2
7.a  für  Sũddeutschland  .  156721  1780  152664  18181  9916  87  91  64  —  wesld  10533  621  14171  18
8.  Braunschweigische  Bant.  .]  105001  223  160  486  98603|—  207  1—  4  7  1  815  1
#  s  i  .

Zusammen2196724671914848834236415594  not-F  338439449934F10822425  117.—  6  27165|  2  337|2253  5½  124260207#

1I
1  I1  1

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu

Zu  Spalte  9  Nr.  2:

9

 

 

 

Bemerkungen.

 

100  K∆  =  1048  606  700  .K.
500  —  25  465  000  XK  (bei  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
.  1000  =  409  083  500  K  (C(.  "  1  und  2).
Darunter  129  400  .KX  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
7°:  "  90  47.  "  Gurlden=  und  Thalernoten.
        <pb n="303" />
        Wesen.

—  —  —  —

banken  Ende  September  1897

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1897.

auf  Tausend  Mark.)

289

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aoectivea.

z
Metall  GegenReichs-Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Geger  Sonstige  Gegen  SummeGegen  7
B  d  31.  Aug.  kafsen-31.  Aug.  Janderer  81.  Aug.  s  Wechsel.  31.  Aug.  Lombard.  31.  Aug.  JEffekten.  31.  Aug.  81.  Aug.  der  81.  Aug.  7
estand.  1897.  Jscheine.  1897.  VBanten.  1897.  1897.  1897.  1857.  Attiva.  1897.  attiva.  1801.  5
18.19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26  28.  *  20.  *  32.
755  946  —108864  19430  —  2600)  12313—  1256863744  4  46  893  8644  4  1816  55  55—  3906|1863  6244  7481  1.
6  050  +  1168  25  —  17  1286  1  166  30  607  —  3280  915217  857  6  10955—  101  4164  —  1213  57488  —  1420.
30  333  —  793  35  —  11  23098—  7058  49  584.—  +  2202  2944  14  66  —  3  1979  155  87333—  7841  3.
20527—  1228  379.  +  60  15844  9023  76  en  —  173  57066  +  212s  206  499  7112  +  1441126  393T  10  7451  4.
11453  —  474  280  +  6  3097  +  1458  20  30)—  657  191  100  8.  —  869  100  37935  —  63231  65.
5238  4  414  210  4  11  83  +  35  21794  1328  960  50  61  63  2  4044  377  30651  2152  6.
5253  +  440  h  —  51  —  20776  —  665  233+  146  3694—  104  1  492  +—  270  33621  1  4177.
603  179  7  +  3  60—  14  5917++  102  1  734—  313  4311  2  9172  347  17927—  33448.

835  412—109158  20  2  —  2548  35132.  +  96821080  315  +177852  4  49  w  19  3805+  1054  82  8666—  24202254980  +  124  383

l

 

 

 

557
        <pb n="304" />
        —  290  —

3.  Justiz-Wesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  wechselseitige  Befreiung  der  Angehörigen  des  Deutschen  Reichs  und  Rußlands
von  der  ihnen  als  Ausländern  in  Rechtsstreitigkeiten  obliegenden  Verpflichtung  zur  Sicherheitsleistung,
  Vorschußzahlung  und  Gebührenentrichtung.  Vom  30.  September  1897.

 

Die  Kaiserlich  Deutsche  und  die  Kaiserlich  Russische  Regierung  haben  im  gegenseitigen  Einvernehmen
  festgestellt,  daß  Deutsche  in  Nußland  und  Russen  in  Deutschland  in  den  von  ihnen  als  Hauptoder
  Nebenklägern  anhängig  gemachten  Rechtsstreitigkeiten  nur  unter  denselben  Voraussetzungen  und  in
demselben  Umfange  verpflichtet  sind,  Sicherheit  zu  leisten,  Kostenvorschuß  zu  zahlen  oder  Gebühren  zu
entrichten,  wie  die  Angehörigen  des  Landes,  wo  der  Rechtsstreit  betrieben  wird.

Berlin,  den  30.  September  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Hellwig.

 

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.
Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Zoll-Inspekior  Schweiger  in
München  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  bayerischen  Zoll-Inspektors  Duval
de  Navarre  den  Hauptämtern  zu  Flensburg,  Hadersleben,  Kiel  und  Tönning  als  Stations-Kontroleur
mit  dem  Wohnsitz  in  Flensburg  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Herrmann  zu
Pillau  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Baehr
den  Königlich  sächsischen  Hauptämtern  zu  Annaberg,  Eibenstock,  Chemnitz,  Dresden,  Freiberg  und  Meißen
als  Stations-Kontroleur  mit  dem  Wohnsitz  in  Dresden  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

r  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Datum
2  3  Grund  Behirde  r*  die  *
usweisung

der  Bestrafung.  Ausweisungs-2
  der  Ansgewiesenen.  #  strafung  beschlossen  hat.  beschustel
1.  2.  3.  «  4.  5.  6.

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  §5.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Heinrich  Janauscheksgeboren  am  11.  November  1854  zutvorsätzliche  Brand.Königlich  preußischer  Re.  20.  September
(Janousek),  Schlosser,  Prag,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  stiftung  (2  Jabre)  gierungs  =  Präsident  zu  d.  I
Radonitz,  Bezirk  Karolinenthal,  eben.  Zuchthaus,  laut  Er.  Hannover,
daselbst,  kenntniß  vom  16.
s  März  1895),

1
        <pb n="305" />
        291

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
3  "3  Bund  .  Ausweisung  zuswennn
7“  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluftes
□  I  .
i.  2.  I  s.  4.  5.  6.
2.]  Wilhelm  Josef  geboren  am  9.  Januar  1873  zu  Jonsch-2  schwere  Diebstähle  Königlich  bayerisches  Be  26.  August  d.J.
Looser,  Metzger,  wyl,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  Jahr  6  Monate  zirksamt  Bamberg  II,
ortsangehörig  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  20.
März  1890),

Martin  Selten.
heim,  Fleischselcher,

4.]  Moses  Salomon
Beris,  Handelsmann,


Maria  Josef  Bisch,
Malergeselle,

Max  Epstein  (al.
Nathan  Cerf),

Hausirer,

S#

Josef  Halbhuber,
usiker  und  Tagelöhner,


Karl  von  Harry,
Kaufmann,

Johann  Höhener,
Buchbinder,

Pierre  Emil  Jouin,
Eisenbahnarbeiter,

10.

 

 

geboren  am  20.  August  1859  zu  Els,
Bezirk  Krems,  Nieder-Oesterreich,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

 

Raub,  Betrug  und
Betrugsversuch  (5
Jahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
14.  Dezember  1892),

 

Königlich  bayerisches  Be-15.

  September
zirksamt  Donauwörth,  d.  J.

 

b)  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  17.  Juli  1879  zu  Zimmers.
helm,  Ober--Elsaß,  durch  Option  französischer
  Staatsangehöriger,

geboren  angeblich  am  11.  Juni  1846
zu  Pfaffenhofen,  Unter-Elsaß,  ortsangehörig
  zu  Montbéliard,  Frankreich,

geboren  am  5.  März  1875  zu  Kleinthal,
  Bezirk  Kaaden,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  1.  Januar  1870  zu  Ant.
werpen,  Belgien,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  16.  Juli  1874  zu  Bühler,
Kanton  Appenzell,  Schweiz,  ortsangehörig
  zu  Herisau,  ebendajelbst,
geboren  am  30.  Dezember  1862  zu

Bordeaux,  Frankreich,

 

geboren  im  Dezember  1854,  aus  Brok,[Landstreichen
Gouvernement  Orlow,  Kreis  Ostrow,  Betteln,
Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,  eines  falschen  Namens

und
Beilegung

und  Urkunden.

falschung,
Landstreichen  und

Felddiebstahl,

Landstreichen,  Führung
  falscher  Legitimationspaptere
  und
falsche  Namensangabe,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen  und  Führung
  falscher  Legitimationspapiere,


Landstreichen,

Betteln,

Königlich  preußischer  Re-30.  September
gierungs  =  Präsident  zu  d.  J
Bromberg,

Kaiserlicher  Bezirks.  Präsident
  zu  Colmar,

Stadtmagistrat  Augsburg,  28.  August  d.J.
Bayern,

 

22.  September
d.  J.

Königlich  bayerisches  Be-5.

  September
zirksamt  Vilsbiburg,  d.  J.

Stadtmagistrat  Augsburg,
Bayern,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

28.  August  d.  J.
10.  September
d.  J.

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu

11.  September
d.  J.
Karlsruhe,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="306" />
        <pb n="307" />
        —  293  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Luchhandlungoen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  Oktober  1897.  S41.

JInhalt:  1.  Koufulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Er-  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes
mächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten:  —  der  Entscheidungen  des  Ober=  Seeamts  und  der  See-Exequatur-Ertheilungg...
  ..  Seite  293  ämtter  294

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Stations-  4.  Polizei.Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Kontrollssss;  294  Reichsgebeieeee  294

 

1.  Kon  sulatl  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  bei  dem  General-Konsulat
  in  New  York  Dr.  Falcke  zum  Konsul  in  Havana  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Schiffsmakler  James  A.  Conyers  zum
Konsul  für  die  Bermuda-Inseln  unter  gleichzeitiger  Verlegung  des  Amtssitzes  des  dortigen  Konsulats  von
St.  Georges  nach  Hamilton  zu  ernennen  geruht.

—  —  —  —  —  —  —  —

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Leichsenring  in  La  Paz  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  8.  85  des  Gesetzes  vom  6  Februar  1875  für  seinen  Amisbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze
lebenden  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Magdeburg,  an  Stelle  des  Herrn  Julius
Muth,  ernannten  Herrn  Henry  W.  Diederich  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="308" />
        —  294  —
2.  Zoll=  un  d  Steuer---Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Boll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Hackert  zu
Herbesthal  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors
Sczierba  den  Großherzoglich  badischen  Hauptsteuerämtern  zu  Freiburg  im  Breisgau,  Lörrach,  Säckingen
und  Stühlingen,  sowie  in  Bezug  auf  die  Tabacksteuer  und  die  Branntweinsteuer  den  in  den  Bezirken
dieser  Hauptämter  gelegenen,  mit  der  Verwaltung  der  gedachten  Abgaben  betrauten  Großherzoglich
badischen  Finanzämtern  als  Stationskontroleur  mit  dem  Wohnsitz  in  Basel  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  beigeordnet
  worden.

 

33.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  zweite  Heft  des  XII.  Bandes  der  im  Reichsamte  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Sceamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in
Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2,7  „X  zu  beziehen.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

d  d  i

Name  und  Stan  Alter  und  Heimath  I  Grund  Beh  zue  *7—  die  Daum

7  usweisung

der  Bestrafung.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  «  strafung  beschloffen  hat.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]  Damiano  Ander=  sgeboren  am  27.  September  1860  zus  Münzverbrechen  und  Königlich  bayerisches  Be.]17.  August  d.J.
loni.,  Eisenbahn=  Colognola  ail  Colli,  Provinz  Verona,  schwerer  Diebstahl  zirksamt  Bamberg  II,
arbeiter,  talien,  ortsangehörig  ebendaselbst,(2  Jahre  6  Monate

Zuchthaus,  laut  Er
kenntniß  vom  4.
März  1895).

 

 

 

 

b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Louis  Emile  Baude-geboren  am  11.  Mai  1851  zu  Grand-/Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  3.Oktober  d.  J.
naille,  Mechaniker,  villiers.  Departement  Oise,  Frankreich,  Betteln,  Landeskommissär  zu
französis  cher  Staatsa#ngehöriger,  Freiburg,
3.  Josef  Glatz,  geboren  im  Jahre  1872  zu  Imst,  Tirol,  Landstreichen,  Aniglich  bayerisches  Be.  24.  September
Spängler,  #tanzeborig  zu  Mieming,  Bezirk  zirksamt  Toelz,  d.  J.
mst,
4.  Wenzel  Knorre,  geboren  am  22.  Dezember  1833  zu  Kol-Betteln,  Stadtmagistrat  Rosen-  4.  September
Zimmermann,  men,  Gemeinde  Altstadt,  Bezirk  Tet-  heim,  Bayern,  d.  J.
schen,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

5.  W  August  Hektor  geboren  am  1.  Dezember  1853  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  30.  September
Lefranc,  ohne  Songeons,  Departement  Oise,  Frank-  sident  zu  Straßburg,  d.  J.
Stand,  reich,  französischer  Staatsangehöriger,
        <pb n="309" />
        295

 

 

 

 

 

 

 

        

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
4  d  F  Ausweisung  usmwesenes
S.  er  Bestrafung.  "6

z  der  Ausgewiesenen.  strafung  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

6.  Emanuel  Martinetz,  geboren  im  Jahre  1842  zu  Machau,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  23.  September
Arbeiter,.  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Hüunze“  *  Präsident  zu  d.  J.

reslau

7.  Anton  Pinkas,  geboren  am  23.  September  1860  zu  Landstreichen  und  derselbe,  24.  September
Fleischer,  Gießhübel,  Kreis  Neustadt,  Böhmen,  Betteln,  d.  J.

österreichischer  Staatsangehöriger,

8.]  Lazarus  Rochmann  48  Jahre  alt.  geboren  und  ortsange,  desglelchen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä=  4.  Oktober
Hausirer,  hörig  zu  Letitschew,  Geuvernemem  sident  zu  Straßburg,  d.  J.

Podolien,  Rußland,  I

9.  Wendelin  Rotter,  geboren  am  20.  April  1835  zu  Schönau,  Königlich  preußischer  Re.  27.  September
Weber,  Bezirk  Krainsstadt,  Mähren,  öster-  gierungs-Präsident  zul  d.  J.

reichischer  Staatsangehöriger,  Breslau,

10.  Richard  Sandor,  geboren  am  1.  August  1855  zu  Tokay,  Landstreichen  und  Koöniglich  preußischer  Re24.  September
Kaufmann  und  Ungarn,  orts  ngehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu|d.  I.
Schreiber,  Hildesheim,

11.  Friedrich  Schachard,  geboren  am  27.  September  1868  zu  Landstreichen,  Großherzoglich  hessisches  4.  Oktober
Schriftsetzer.  Lengoy  Frankreich,  Kreisamt  Darmstadt,  d.  J.

12.  Jankel  Schmitte.  27  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  desgleichen.
nick  (Schmitelnik),  zu  Grethel  bei  Warschau,  #  Betteln,  sident  zu  Straßburg,
ohne  Stand,

13.  Anna  Stwerak  geb.  seboren  am  28.  Mai  1853  zu  Mukos  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  27.  September

14.  Franz  Vopp,

 

I

I

bei  Geyersberg,  Niederösterreich,  öster--reichischer
  Staatsangehöriger,  6
geboren  am  2.  Februar  1876  zu  Klein
hermsdorf  bei  Toppau,  Oesterreichisch
Schlesien,  österreichischer  Staatsungehöriger,


Tatzel  (Tael),  Arbeiterin,

Betteln,

Schneidergehülfe,

 

 

 

 

gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Breslau,

Königlich  sächsische  Kreiké.  21.  August  d.  J.
hauptmannschaft

Zwickau,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="310" />
        <pb n="311" />
        —  287  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—  —

 

—  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Luchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  Oktober  1897.  S42.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Entlassung;  -.  .
Exequatur-Ertheilung.......  Seite  297  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Gewährung  von  Branntwein-  Reichsgebiete..  .......  298
steuervergütung...  298

 

 

1.  Konsulate-eWesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Casablanca,  Freiherrn
von  Brück  zum  Konsul  in  Riga  zu  ernennen  geruht.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vertreter  der  Niederländisch-Amerikanischen
Dampferlinie  in  Boulogne  3/P  S.  H.  Muntz  zum  Vize-Konsul  in  Boulogne  3/m  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Carl  Becker  zum  Konsul  in
Macassar  (Celebes)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Heinrich  Tappenbeck  zum
Konsul  in  Tamatave  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisher  bei  dem  General-Konsulat  in  London
beschäftigten  Vize-Konsul  Dr.  Rieloff  zum  Vize-Konsul  für  den  Hafen  von  London  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Medan  (Sumatra),  F.  Kehding,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus
dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.  -

Dem  zum  Konsul  ad  honorem  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  in  Breslau  ernannten  Herrn
Siegmund  Friedmann  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

57
        <pb n="312" />
        2.  Zoll.

298  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  heutigen  Sitzung  beschlossen:
1.  Die  für  ausgeführten  und  zur  Essigbereitung  verwendeten  Branntwein  zugestandene  Brennsteuervergütung
  von  O,o##  &amp;amp;  für  jedes  Liter  reinen  Alkohols  bleibt  bis  auf  Weiteres  unverändert.

2.  Für  denjenigen  Branntwein,  der  mit  dem  allgemeinen  Denaturirungsmittel  denaturirt  wird,
vom  1.  November  1897  ab  statt  der  bisherigen  Brennsteuervergütung  von  O,015  -X  eine
solche  von  O,025  J  für  jedes  Liter  reinen  Alkohols  zu  gewähren.

Berlin,  den

21.  Oktober  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

3.  Polizei-Wesen.

und  Steuer-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

6.  Josef  Zech,  Arbeiter,

 

 

Valparaiso,  Chile,  Südamerika,

 

 

geboren  am  14.  November  1875  zu  Landstreichen,

 

 

Freiburg,.
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  -  Datum

•4  *  Grund  FVesere,  nanse  die  ds

S  u  9

der  Bestrafung.  Ausweisungsder

  Ausgewiesenen.  -  strfgi  beschlossen  hat.

.  2.  l  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.Ludwig  Josef  Du=  geboren  am  20.  Mal  1864  zu  Besancon,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-“1  1.  Oktober
leigneur,  Erd=  Frankreich,  "  sident  zu  Metz,  d.  J.
arbeiter.

2.Rudolf  Mohr,  geboren  am  17.  März  1857  zu  Prag,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-  9.  Oktober

Former,  Böhmen,  gierungs  =  Präsident  zu!  d.  J.
-  Sigmaringen,

3.  Emil  Montagne,  geboren  am  18.  Dezember  1871  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  11.  Oktober
Heizer,  see  Departement  Allier,  sident  zu  Metz,  d.  J.
Frankreich,

4.  Friedrich  Rossi,  geboren  am  24.(25.)  Oktober  1862  zu  Lau=  desgleichen,  derselbe,  4  Oktober
Schiffsknecht,  sanne,  Kanton  Waadt,  Schweiz,  orts-  d.  J.

angehörlg  zu  Vevey,  ebendaselbst,
5.  Louis  Stimbach,  geboren  am  24.  Februar  1878  zu  Brüssel,  Diebstahl  und  Land-Großherzoglich  badischer  7.  Oktober
Schmied,  belgischer  Staatsangehöriger,  streichen,  Landeskommissär  zu  d.  J.

1  Oktober
        <pb n="313" />
        —  299  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  Oktober  1897.  SM43.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Bestellung  3.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Aenderung  der  Gestimmungen
urs,  Konsular-ASgenten  —  Entlassung;  —  Esequatur=  über  zollamtliche  Prüfung  von  Mühlenfabrikaten  301

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizei.  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  I.  April  1897  bis  Ende  September  1897.  300  Reichsgebiete....  301

 

1.  Kon  sulatl  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Manila  von
Möllendorff  zum  Konsul  in  Kowno  zu  ernennen  geruht.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Leith  (Schottland)  ist  Herr  Robert  H.  White  zum  Konsular-Agenten
in  Prestonpans,  an  Stelle  des  Herrn  Francis  L.  Luke,  bestellt  worden.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Dr.  med.  Mladan  Gruitsch  in  Nisch  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Vize-Konsul  der  „Größeren  Republik  von  Central-Amerika  (Republica  Mayor  de  Centro-Ameérica)“
  in  Berlin  ernannten  Geheimen  Kommissionsrath  F.  C.  Glaser  ist  das  Exequatur  Namens

des  Reichs  ertheilt  worden.

Dem  zum  K.  und  K.  österreichisch  =  ungarischen  Honorar-Konsul  in  Lübeck  ernannten  Herrn  Emil
Possehl  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

58
        <pb n="314" />
        —  300  —

Finanz--Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche
für  die  Zeit  vom  1.  April  1897  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1897.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-#
  Einnahme  Differenz
nahme  beträgt
Bezeichnung  Einr  Be  de  Ausfuhr-  in  demselben  gaeschen  den
der  Eiatsihr  bie  Vergütungen  Bleiben  Zeitraume  sand  5
zum  Schlusse  des  des  Vorjahrs
Ei  obengenannten  !  S  !  brs  1  mehr
mnahmen.  Monats  (Spalte  4).  weniger
—  MA.  A  2  I  »O
I.  2  I  3.  4.  "  5.  s  6.

Zoͤlle.  ..  .  227  154  227  5555651  221598566  1  213  021  291  +  8577275
Tabacksteuer  5265  226  48  656  #  5216  .570  4  606  7233  +  609  832
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben.  65  591972  25  663  370  39  928  602  48  526  811  —  8598239
Salzsteuer  21  676  890  7993  21  668  897  21  176  602  +  492  295
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  5  433  410  4  799901  6  633  509  —  294  623  —  928  132

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  59  697  899  211  86  59  486  038  60  037719  —  551681
Brennsteer  1587727  945  896  641  831  681  362  —  39  531
Brausteuer  15287548  32  035  15  255  513  14371  984  +  883  529
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  859  475  —  1  859  475  1  840  148  +  19  327
Summe  403554  371  37265  373  366  289001  362  908062  —  2  320  939

Stenwesssteuer  für
a)  Werthpapiere  8  262  762  —  «  8  262  762  8  178  435  +  84  327
b)  Kauf-  u.  OEsersttze  Anschaffun  s  es  ãfte  6  627  383  25  095  6  602  288  6  793788  —  191  500

Lrons  gsg
e)  Loose  zu:

Privatlotterien  1  899  068  —  1  899  068  2  735000  —  8835  932
Staatslotterien  6  181  428  —  6181428  6  000  954  +  180  474
Siesertensserpoel.  .  —  —  608  309  597  356  +  10  953
e  empelsteuer  –  –  4  825  708  4  465  493  +  360  215
Post-  und  Telegraphen-  Verwaltung.  —  —  154  031  099  142  462  9710  +  11  568  179

Reichseisenbahn-Verwaltung

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  704  671

 

.

37  988  000  36  029  0000)  1  959  000

höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  September  1897:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist.  Einnahme  vom  :  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginne  des  Etatsjahrs  d  oühen2  des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahrs  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
A  —W  -  4
1.  2.  3.  i  4.
NZrm--  201  065  794  193801  481  #  +  7264  313
Tabacksteuer  .  4  635  095  4087  828  +  547  267
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselborn  36  196  392  41  567  649  7  5371257
Salzsteuer  20  781  757  20  708  127  4  73  630
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  .  6  394  998  5  458  403  +  936  5905
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  ....  50  836  442  51  458  176  –  621734
Brennsteuer  403  672  l  425026  —  21354
Braufteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  14  515.006  l  13777574  4767432
Summe  334  859  156  331  284  264  +  3574  892
Spielkartenstemzpddhbel  680  498  665  187  +  15  311
        <pb n="315" />
        —  301  —

3.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Oktober  d.  J.  beschlossen:

.  Die  Aenderung  der  Grenzzahlen  des  zuläs

1.  Die  durch  den  Beschluß  vom  9.  Juli  1891  —  Central-Blatt  für  1894,  S.  335  —  eingeführten

Mustertypen  für  die  zollamtliche  Abfertigung  von  Mehl,  welches  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß
  oder  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins  zur  Ausfuhr  angemeldet  wird,  werden  durch
neue  Naturtypen  ersetzt,  welche  den  betheiligten  Zollstellen  in  entsprechender  Anzahl  zugehen
werden.

Die  mit  dem  gleichen  Beschluß  eingeführten  Typenbilder  nebst  den  auf  dieselben  bezüglichen
  Bestimmungen  in  der  „Anleitung  zur  Prüfung  von  Mehl  und  Kleie  auf  trockenem  und
nassem  Wege  (Pekarisiren)“  kommen  in  Wegfall.  »

Die  Grenzzahlen  des  zulässigen  Aschengehalts  für  Mehl,  welches  mit  dem  Anspruch  auf
Zollnachlaß  oder  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins  zur  Ausfuhr  angemeldet  wird,  werden
im  Anschluß  an  die  neuen  Mustertypen  bis  auf  Weiteres  in  der  Trockensubstanz  für  Weizenmehl
  auf  2,65  Prozent,  für  Roggenmehl  auf  1,87  Prozent  festgesetzt.

Eine  Prüfung  der  Mehle  bezüglich  ihres  Aschengehalts  in  der  lufttrockenen  Substanz
findet  nicht  mehr  statt.  .
ssigen  Aschengehalts  für  die  Exportmehle  bleibt
künftig  dem  Reichskanzler  überlassen.

Der  Reichskanzler  wird  ermächtigt,  eine  Neuredaktion  der  Anweisung  zur  zollamtlichen  Prüfung

von  Mühlenfabrikaten  nebst  Anlagen  vom  9.  Juli  1894  vorzunehmen  und  im  Centralblatte
für  das  Deutsche  Reich  zu  veröffentlichen.

Berlin,  den  28.  Oktober  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

4.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

—
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
—
ç  der  Bestrafung.  „meiüun  Ausweisungs.-".
  der  Auksgewiesenen.  sschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Josef  Fassls,  geboren  am  13.  März  1865  zu  Se.vorsätzliche  Brand.  Königlich  sächsische  Kreis.]12.  August  d.J.
Böttchergeselle,  bastiansberg,  Bezirk  Komotau,  Böhmen,  stiftung,  (4  Jahre  hauptmannschaft
ortsangehörig  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Er.]  Zwickau,
kenntniß  vom  6.  November
  1893),
2

 

.  Clemens  Schulka  #geboren  im  Jahre  1852  zu  Zawoja,  schwerer  Diebstahl  in  Königlich  preußischer  Re.  11.  Oktober

(Sulka,  Sieg,  Syck),  Galizien,  österreichischer  Staatsange!  2  Fällen,  Diebstahll  gierungs  -Präsident  zu  d.  J

Arbeiter,  höriger,  im  Rückfall  und  Breslau,

intellektuelle  Urkun-.
denfälschung  (4  Jahre
3  Monate  Zuchthaus,

laut  Erkenntniß  vom
29.  August  1892

1.  Februar  1),

 

 

 

 

58“
        <pb n="316" />
        302

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
7  #6  *  1  S  Ausweisung  *  8
5  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes
—
1.  2.  3.  4.  5.  6.

b)  Auf  Grund  des  8g.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.]Heinrich  Karl  Bou-  geboren  am  12.  August  1871  zu  Nantes,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Beiirks-  16.  Oktober

ron,  Mechaniker,

Josef  Flack,

Comtorist,

.Abraham  Moses

Geschwind,  Handelsmann,


.Ernst  Iseli,  Melker,

.Marie  Lampl,  ledige

Dienstmagd,

Heinrich  Loos,

Weber,

.Martin  Hultd  reich

Scheu,  Schlosser,

.Jakob  Schreiner,

Schuhmacher,

.Giacomo  Troian,

Maurer,

.Anton  Woyta,

Schuhmacher,

 

 

 

Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  1.  Juni  1836  zu  Unterdeutschau,
  Bezirk  Gottschee,  Krain,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  15.  September  1851  zu
Rzes#zow,  Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst.


geboren  am  3.  März  1879  zu  Ruedtligen,
  Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geberen  am  2.  Februar  1874  zu  Oberhaid,
  Bezirk  Kaoplitz,  Böhmen,  ertsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  1.  Mai  1846  zu  Herre,
Provinz  Lüttich.  Belgier,  ortsange,
hörig  ebendaselbst,

geboren  om  18.  Januar  1876  zu  Mammern
  bei  Steckborn,  Kanton  Thurgau,
Schweiz,  Pntangehört  ebendaselbst,
geboren  am  13.  Mai  1877  zu  Frauenau,
Bezirk  Regen,  Bayern,  österreichischer
Staatsangehöriger,  ortsangebörlg  zu
Böhmisch-Eisenstein,  Bezirk  Scküttenhofen,
  Böhmen,

geboren  am  10.  März  1866  zu  Prato
Carnico,  Italien,

geberen  am  9.  August  1854  zu  Rudol,

Lankstreichen

 

fowitz,  Bezirk  Semil,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

Landstreichen  und

Betteln,

gemeinschastlicher
Diebstahl  und  Landstreichen,



Landstreichen,

gewerbemäßige  Unund
  falsche,  zei-Direktion  München,

zucht
Namensangabe,

Betteln,

desgleickh  en.

Bedrokbung,
stahl,
Betteln

tragen

Landstre  chen  und

Betteln,

Betteln,

 

un

 

1
d

I

I

strafbarer  Eigennutz,  Stadtmagistrat  Amberg,

Dieb.  Bayern,

Landstreichen,
und  ver

botenes  Waffen- 



 

Präsident  zu  Straßburg,  d

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zurd

Cassel,
Kaiserlicher  Bezirke-.

  J.
12.  Oktober
d.  J.
9.  Oktober
.J.

16.  Oktober

Präsident  zu  Straßburg.,  d.  J

Königlich  bayerische  Poli-Königlich

  preußischer  Re-K#ierungs
  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Zwickau,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu

 

Liegnitz,

23.  September
d.  J.
25.  September
d.  J.

16.  Oktober
d.  I.

8.  Oktober  d.  J.

16.  September
d.  J.

17.  Oktober
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="317" />
        —  303  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.,

Herausgegeben
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  ZBuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  November  1897.  Al  44.
—c  —  i
Inhalt:  1.  Konsulat.Wesen:  Ernennungen;  —  Bestellung  ·  «
eines  Konsular-Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vor—  2.  Poli  ei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
nahme  von  Cidvilstands-Akten:  —  Exequalur-Eriheilung  Reichsgebeteeeeee  304
eite  803

 

1.  Kou  sulat.  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  Nicolai  Koch
in  Reval  zum  Konsul  in  Reval  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  in  London,
Dr.  Lange,  zum  Konsul  in  Rostoff  a.  Don  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Robert  Oswald  zum  Konsul
in  Florenz  zu  ernennen  geruht.

Der  Kaiserliche  Konsulats-Verweser  in  Port  au  Prince  hat  den  Agenten  der  Hamburg—-Amerika-Linie
Gottlieb  Müller  in  Jérémie  zum  Konsular-Agenten  an  diesem  Platze  bestellt.

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Barcelona  beschäftigten  Vize-Konsul  Weller  ist  auf
Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des
Kaiserlichen  General-Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und
die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.  «

-——  —  —  —  —
—  —  —  —

Dem  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg,  an  Stelle  des
Herrn  Charles  Henschel  Burke,  ernannten  Herrn  Waldemar  P.  Leonhard  ist  das  Exequatur  Namens
des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="318" />
        304

2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

r  6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  .  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Dan
2  Ausweisung
der  Ausgenie  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat  Ausweisungs.
er  Ausgewiesenen.
¾  beschlufses.
1.  2.  1  3  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetz  uchs:

1.  David  Chartier,  sgeboren  am  26.  August  1839  zu  Lyon,  Betteln  und  Land.  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-#22.  Oktober
Tagner,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  streichen,  sident  zu  Straßburg  i  E.D.  J.
2.]Roman  Chaussabet,  geboren  am  4.  Juni  1849  zu  St.  Jean--Landstreichen,  desgleichen,  26.  Oktober
Erdarbeiter,.  Chambre,  Frankreich,  ortsangehörig  d.  J.

ebendaselbst,
3.Abraham  Chlud-  40  Jahrealt,  ortsangehörig  zu  Mazowssche,  desglelchen,  desgleichen,  22.  Oktober
newsky,  Handele=  Rufssisch-Polen,  d.  J.
mann,
4.  Mathias  Cibulka,  geboren  am  16.  Mai  1870  zu  Ried,  Einfacher  Diebstahl  im  Stadtmagistrat  Amberg.  Oktober
Regenschirmmacher,  ortsangehörig  zu  Taus,  Bezirk  Taus,  wiederholten  Rückfall  Bayern,  d.  J.
Böhmen,  und  Betteln,
5.Franz  Jonasson,  geboren  am  29.  Oktober  1856  in  Wask.  Betteln  und  Land=  Königlich  preußischer  Re19.  Oktober
Handschuhmacher,  bei  Karlskrona,  Schweden,  ortsange  streichen,  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.
hörig  ebendaselbst,  Hildesheim,
6.  Janaz  Kaltofen,  sgeboren  am  13.  August  1868  in  Wel=  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.  desgleichen.
Maschinenschlosser,  warn,  Bezirk  Schlan,  Böhmen,  orts-  zirksamt  Deggendorf,
angehörig  ebendaselbst,
7.Georg  Knödl,  45  Jahre  alt,  ortsangehörig  zu  Lomnitz,  Betteln  und  Land.  Großherzoglich  badischer  1.Oktober  d.  J.
Gerber,  Bezirk  Brünn  (Umgebung),  Mähren,  streichen,  Eundestommissir  zu
Konstanz,
8.  Aron  Kulaski,  39  Jahre  alt,  geboren  zu  Stawisky.  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks.  Prä.2  3.  Oktober
Handelsmann,  isch-Vole,  ortsangehörig  ebenda-  sident  zu  Straßburg  i.E.,  d.  J.
elbsta.,
9.  Josef  Reck,  Tagner,  geboren  am  28.  Februar  1876  zu  Col-Betteln  und  Land=  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-=  27.  Oktober
roy-la-Grande,  Departement  Vosges,  streichen,  sident  zu  Metz,  d.  J.
Frankreich,
10.]  Die  Zigeuner:
a.Theodor  Reinhold,4  Jahre  alt,  geboren  in  Neustadt,
Bohrschmied,  Böbhmen,
b.]  Stadzik  Reinhold,  *  Jahre  alt,  geboren  in  Neustadt,

Böhmen,  .  .
o.AnnaReknhold,463shtealt,geboreninBuckstadt«  Landstreichen.  Köntslich  brenßischer  Ner  28.  Oktober
geborene  Pindulla,  Bezirk  Troppau,  "  BreolsB  Präsident  zuf  d.  J.

d.  Marie  Reinhold,  (16  Jabre  alt,  geboren  in  Buckstadt,  reölau,
Arbeiterin,  Zi-  Bezirk  Troppau,
geunerin,
11.Gajzek  (Charek)  geboren  am  15.  August  1854  zu  Sta-esgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  Prä.  22.  Oktober
Simnyy,  Handels.  wisky,  Russisch=  Polen,  ortsangehörig  sident  zu  Straßburg  1.  E.,  d.  J.
monn,  ebendaselbst,
12.  Jofef  Swoboda,  geboren  am  24.  Juni  1835  zu  Hodkow,  Betteln  und  Land.  Königlich  preußischer  Re-desgleichen.
Bäcker  und  Müller,  Böhmen,  österreichischer  Staatsange  streichen  gierungs  =  Präsident  zu
höriger,  Breslau,
13.  Johann  Welte,  geboren  am  24.  Juni  1846  zu  Tosters,  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  5.  Oktober
Hafner,  Bezirk  Feldkirch,  Oesterreich,  zandeskomwufsär  zu  d.  J.
«  .  onstanz,
14.  Maria  Katharina  van39  Jahre  alt,  Landstreichen,  Kömollbne  reußiischer  Re- 



der  Wend,

Geboren  zu  Hatterwik,
miederländische

 

taatsangehörige,

 

 

I

 

Wiesbaden,

gierungs  =  Präsident  zu  d

22.  Oktober
J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="319" />
        Central-Glatt
Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

BZu  bekiehen  durch  alle  PDostanstalten  und  SGuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

.  318

l  .  .
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  November  1897.  Ni  45.
Inhalt:  1.  Konsulat.Wesen:  Ernennung;  —  Bestellung  bestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz.  in  Bezug  auf  koneines
  Konsular-Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vor-  densirte  Milch;  —  Abänderung  des  §.  12  der  Ausnahme
  von  Civilstands  =  Akten;  —  Entlassung;  —  führungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz  über  die  Erhebung
Exequatur-Ertheilunng  Seite  305  einer  Abgabe  von  Salz;  —  Veranderungen  in  dem
2.  Vank-Wesen:  Status  der  deulschen  Notenbanken  Ende  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuer-Oktober
  1899977  88066  stellen;  —  Abänderung  des  §.  9  des  Begleitschein-3.
  Justiz-Wesen:  Grundsätze,  welche  bei  dem  Vollzuge  Regulatios;  —  Bestellung  eines  Reichsbevollmächtigten
gerichtlich  erkannter  Freiheitsstrafen  bis  zu  weiterer  rn  Und  mehrerer  Stationskontroleuer  313
gemeinsamer  Regelung  zur  Anwendung  kommen  308  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

4.  Zoll=  und  Steucr-Wesen:  Abänderung  der  Ausführungs-  Reichsgebiete.  .  ..

l

l.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Karl  Josef  Gustav  Glück  zum
Vize-Konsul  in  Catania  zu  ernennen  geruht.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Gothenburg  (Schweden)  ist  an  Stelle  des  verstorbenen  Konsular-Agenten
A.  Lundberg  der  Rathsverwandte  Ragnar  Berger  zum  Konsular-Agenten  in  Marstrand  bestellt  worden.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Oruro  (Bolivien),  Reinecke,  ist  auf  Grund  des  F.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  8.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk
  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  gegenwärtigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze  lebenden
Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Isak  Kurth  in  Torne#  (Finland)  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Düsseldorf,  an  Stelle  des  Herrn  Peter  Lieber,
ernannten  Herrn  George  P.  Pettit  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

60
        <pb n="320" />
        306

2.  Ba

.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Die  Beträge  lauten
Passiva.
Z  Event.
Sonstige  Ler  1  Ver-—
  Bezei  ch  nun  l  taglich  bindlich-  #  "  1  bindlichrl
  !-  en  4  egen
-  Grund·  sReserde  ·  Noten  ·  age  Sren  fällige  Vegen  teiten  *5“%  Soustize  “  *
der  30.  Eept.  J  deckte  30.  Sept.  30.  Sept.]  mit  30.  Sept.  30.  Sept,  der  30.  Sept.
2  Kapital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  "à  Passiva.  weitergen
  Banken.  18917.eten.  1891.  eimaulc,  1807.  Küne  1897.  i8on.  Vassiva.  1807.6benen.
"  beiten.  gung  dischen
frist.  Wechseln.
-.  —  —  —
1.  2.  -  4.  5.  6.  7.  r-'  9.  10.  11.  12.  139.  14.  15.  16.  17.
1.Reichebaz  120  000  30  000|  1  5%  122  075  332  20  -  1668141  439  424  34  424  —  —  24  7  3  101|1  779  161—  81460  —
2.Frankfurter  Bank  18  000  4800  14911,.—  2312  9  306  —  577  4859%JJ  200  2605  +  116  81—  1  55273—  957  1  112
—
3.Bayerische  Notenbank  7500  203164  932  —  11471  32  730—  5833¾38900  —  205  —  —  8  6966  10787059—  280  4448
4.  Saqsische  Bant  zu  Dresden  #30  0oo  4  vs  48  3/  —  80|51  —  6  16  85514  3  982  .  101593  4401  4380
I
5.WüttttmbtkgischeRpkmbsnk  9000  8201  25  079  —  301  10474  4  2041  2439  20)  142  30  713.—  85  38223  288  S#.,
I  .
6.Badische  Bank.  9000  1  604  16  403  4  1  120  0279  J  335%  3119  —  —  —  763  —  85  30991  310  2  470
I
⁊.  Sant  fũr  Sũbdeutschland  .]  156721  178915  din  10  %9%  331  .  —  109  .  38  33600+M.  4
l
s.Skaquchwetgifch-Vank..10500  747  2320  —  1  619  —  261  3252  —  215  1  229  626  *  1.  4  18  116T  415  28)
4:  X  s
Zusammen  219  6721  46  !  352  489  —  132  100421  095.—  17304567  +27  133  30  R  58041  421  2  +  4414  158  4#7,  —  950  14  7½73
1  #  1
1  #  i  l

Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu

Zu  Spalte  9  Nr.  2°:
7°:

9..

.  1000
Darunter  129  100  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

O  90  947

 

Bemer  kungen.

100  M
500

)5  ·

1003519100JL

21381200Jc(beidenBankenN1-.l,2,4),
325860500»-C(-s  -

1  und  2).

Grulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="321" />
        Wesen.

banken  Ende  Oktober  1897

307

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1897.
auf  Tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Acti#a.

z
Metall.  Gegen  JReichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  egen  "
B  30.  Sept.  kafsen-·  30.  Sept.derer  30.  Sept.]  Wechsel.  30.  Sept.  Lombard.  30.  Sept.Esfekten.30.  Sept.  utti  30  Sept.  der  80.  Sept.
estand.  1897.cheine.  1897.  eten15697.  1897.  1897.  1897.  wa  1897.  a  1897.
·##
18.  19.  20.  2s1.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  J34.
800  0414  44  095  19  *  +  365  12  592  2797716709  —  92065  96  3262—  51631  71261  —  1  518  71  569  +  16  0151779164484  460|s  1.
5286  —  773  45  20  274  —  1012  31  662  +—  1055  —  6  000  —  195  4075  —  89  r6  6144  8742.

1
29091  —  1242  48  —  13  3063665  50  500  1006  26149—  295  65—  1  1553—  426  87059—  280.
2213111/1  1604  675+  296  11  543—  4301  71  54  —  4666  2986—  2720  372  +  1566  6293—  81915955  10  440  4.
11  512  +  59  27—  12  2816—  281  20  893+  591  1768  —  19  8  —  949  80  838  223+  288  5.
6016+  778  17—  4  103  20  21587—  207  895—  65  33—  28  2340  —  154  30  9911..  340  6.
52911.  38  15—  1  62  11  20273  —  503  2129  —  21310  8694  —  2302  +  810  33766  +  145|s7.
598  —  5  5  —  7  100  4  40  7363  4  1446  1536—  ios  387—  44  8415—  757  18  40  K  4f158

—

879966  1445541  20875  6270  30  553—  4579996002—  9334117597—  “  17  685)  —  1620  97  496  +  146600  1%94806

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

607
        <pb n="322" />
        Unterbringung.


—  308  —
3.  Justiz-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  durch  Beschluß  vom  28.  Oktober  d.  J.  den  nachstehenden  Grundsätzen  die  Zu—
stimmung  ertheilt:

Grundsöätze,

welche  bei  dem  Vollzuge  gerichtlich  erkannter  Freiheitsstrafen  bis  zu  weiterer  gemeinsamer
Regelung  zur  Anwendung  kommen.

F.  1.
Bei  der  Vollstreckung  der  gerichtlich  erkannten  Freiheitsstrafen  werden  die  Strafgefangenen
nach  Möglichkeit  getrennt  von  Gefangenen  anderer  Art  untergebracht.

8.  2.

Die  Anstalten  für  Zuchthaussträflinge  werden  in  besonderen  Gebäuden  eingerichtet.

Ist  eine  solche  Einrichtung  nicht  thunlich,  so  werden  die  Aufenthalts-,  Arbeits-,  Schlaf-  und
Erholungsräume  für  Zuchthaussträflinge  von  den  gleichen  Räumen  für  Gefangene  anderer  Art  vollständig
getrennt  gehalten.  Im  Uebrigen  werden  die  nothwendigen  Einrichtungen  getroffen,  um  jeden  Verkehr  der
Zuchthauesträflinge  mit  Gefangenen  anderer  Art  zu  verhüten;  dies  gilt  insbesondere  für  gemeinsamen
Gottesdienst  und  gemeinsamen  Schulunterricht.

.3.

Weibliche  Strafgefangene  werden  der  Ret  nach  in  besonderen  Anstalten  (Abtheilungen)  untergebracht.
  Sofern  dies  ausnahmsweise  nicht  thunlich  ist,  werden  die  nothwendigen  Einrichtungen  getroffen,
um  jeden  Verkehr  zwischen  weiblichen  und  männlichen  Gefangenen  zu  verhüten.

Zur  Bewachung  der  weiblichen  Gefangenen  werden  in  den  größeren  Anstalten  ausschließlich,  in
den  kleineren  soweit  thunlich  weibliche  Bedienstete  verwendet.

S.  4.
Strafgefangene,  welche  das  achtzehnte  Lebensjahr  noch  nicht  vollendet  haben,  werden  von
erwachsenen  Gefangenen  derart  getrennt  gehalten,  daß  jeder  Verkehr  zwischen  ihnen  ausgeschlossen  bleibt.
Zur  Verbüßung  von  Strafen,  deren  Dauer  einen  Monat  übersteigt,  werden  sie  der  Regel  nach
in  besonderen  Anstalten  (Abtheilungen)  untergebracht.  Sie  können  darin  bis  zum  vollendeten  zwanzigsten
Lebensjahr  und,  falls  der  dann  noch  zu  verbüßende  Strafrest  die  Dauer  von  drei  Monaten  nicht  übersteigt,
  bis  zur  Verbüßung  dieses  Strafrestes  behalten  werden.

8.  5.

Bei  Herstellung  neuer  Einzelzellen  wird  in  der  Regel  ein  Luftraum  von  zweiundzwanzig  Kubilmeter
  und  für  die  Fenster  eine  Lichtfläche  von  einem  Quadratmeter  als  Mindestmaß  angenommen;  für
Zellen,  die  zum  Aufenthalte  nur  bei  Nacht  und  in  der  arbeitsfreien  Zeit  oder  zur  Aufnahme  nicht
arbeitender  Gefangener  mit  einer  Strafzeit  von  höchstens  zwei  Wochen  bestimmt  sind,  beträgt  das  Mindestmaß
  des  Luftraums  elf  Kubikmeter,  das  Mindestmaß  der  Lichtfläche  ein  halbes  Quadratmeter.  Jedes
Zellenfenster  wird  so  eingerichtet,  daß  es  mindestens  zur  Hälfte  geöffnet  werden  kann.

Räume,  welche  zum  gemeinschaftlichen  Aufenthalte  bei  Tag  und  Nacht  dienen,  werden  in  der
Regel  nicht  stärker  belegt,  als  daß  auf  jede  darin  untergebrachte  Person  ein  Lustraum  von  sechszehn
Kubikmeter  entfällt.  In  gemeinschaftlichen  Schlafräumen  beträgt  in  der  Regel  der  auf  die  Person  entfallende

  Luftraum  nicht  weniger  als  zehn,  in  gemeinschaftlichen  Arbeitsräumen  nicht  weniger  als  acht
Kubikmeter.
8.  6

Gefangene,  welche  Festungshaft  verbüßen  (Festungsgefangene),  werden  in  besonders  dazu  eingerichteten
  Zimmern  von  einfacher  Ausstattung,  getrennt  von  den  für  Gefangene  anderer  Art  bestimmten
Räumen,  untergebracht.  "6
        <pb n="323" />
        —  309  —

Die  Gefangenen  dürfen,  soweit  nicht  für  einzelne  Fälle  der  Vorstand  Ausnahmen  bewilligt,  die
ihnen  zugewiesenen  Zimmer  nur  während  der  Zeit  verlassen,  welche  ihnen  zur  Bewegung=  im  Freien
gewährt  ist.

.7J.

Sind  vorübergehend  wegen  Ueberfüllung  der  Strafanstalten  Abweichungen  von  den  Grundsätzen
über  die  Unterbringung  der  Gefangenen  nicht  zu  vermeiden,  so  werden  die  erforderlichen  Maßnahmen
durch  die  oberste  Aufsichtsbehörde  getroffen.

.8.

Die  Aufnahme  in  die  Anstalt  erfolgt  ans  Grund  einer  schristlichen  Verfügung  der  Strafvollstreckungsbehörde.
  In  der  Aufnahmeverfügung  wird  das  Urtheil  oder  der  Strafbefehl  bezeichnet,  sowie
die  begangene  Strafthat,  die  erkannte  Strafe  und  der  Zeitpunkt  angegeben,  von  welchem  ab  die  Strafzeit
zu  berechnen  ist.  Ist  die  erkannte  Strafe  zum  Theil  schon  verbüßt  oder  ist  erlittene  Untersuchungshaft  in
Anrechnung  zu  bringen,  so  wird  ein  entsprechender  Vermerk  in  die  Aufnahmeverfügung  ausgenommen.
Gleichzeitig  theilt  die  Strafvollstreckungsbehörde,  falls  sie  nicht  selbst  mit  der  Leitung  der  Anstalt  betraut
ist,  dem  Vorstande  der  Anstalt  mit,  was  über  früher  von  dem  Verurtheilten  verbüßte  Zuchthausstrafen,
Gefängnißstrafen  und  geschärfte  Haftstrafen  (auf  Grund  des  §.  361  Nr.  3  bis  8  des  Strafgesetzbuchs
erkannte  Haftstrafen)  bekannt  geworden  ist.

Findet  auf  Grund  eines  Haftbefehls,  eines  Steckbriefs,  einer  Ladung  zum  Strafantritt  oder  aus
anderer  Veranlassung  eine  vorläufige  Aufnahme  in  die  Anstalt  statt,  so  wird  der  Strafvollstreckungsbehörde
alsbald  Mittheilung  gemacht.

S.  9.

In  jeder  Anstalt  wird  ein  Verzeichniß  über  Aufnahme  und  Entlassung  geführt.

In  das  Verzeichniß  wird  der  Tag  und  die  Stunde  der  Aufnahme,  der  Name  des  Aufgenommenen,
der  Tag  der  Aufnahmeverfügung  und  des  Urtheils  oder  Strafbefehls  sowie  die  erkannte  Strafart  und
Strafdauer,  imgleichen  der  Tag  und  die  Stunde  sowie  der  Grund  der  Entlassung  eingetragen.

Dem  Gefangenen  wird  bei  der  Aufnahme  von  der  Berechnung  der  Strafzeit  Kenntniß  gegeben.

S.  10.

*  Verlangen  erhält  der  Gefangene  bei  der  Entlassung  eine  Bescheinigung  über  die  Verbüßung
der  Strafe.

C.  11.
Bei  der  Vollstreckung  von  Zuchthaus=  und  Gefängnißstrafen  wird  die  Einzelhaft  (C.  22  des
Strafgesetzbuchs)  vorzugsweise  angewendet,  wenn
1.  die  Strase  die  Dauer  von  drei  Monaten  nicht  übersteigt,  oder
2.  der  Gefangene  das  fünfundzwanzigste  Lebensjahr  noch  nicht  vollendet  hat,  oder
3.  der  Gefangene  Zuchthaus-,  Gefängniß=  oder  geschärfte  Haftstrafe  noch  nicht  verbüßt  hat.

".  12.

Gefangene,  welche  das  achtzehnte  Lebensjahr  noch  nicht  vollendet  haben,  werden  ohne  Genehmigung
der  Aussichtsbehörde  nicht  länger  als  drei  Monate  in  Einzelhaft  gehalten.

·  §.13.
Einzelhaft  ist  ausgeschlossen,  wenn  von  derselben  eine  Gefahr  für  den  körperlichen  oder  geistigen
Zustand  des  Gefangenen  zu  besorgen  ist.
8.  14.
·  Jeder  Gefangene  in  Einzelhaft  wird  täglich  mehrmals  von  Beamten  der  Anstalt  sowie  monatlich
mindestens  einmal  von  dem  Vorstand  und  dem  Arzte  besucht.

.  15.
Bei  Gemeinschaftshaft  ist  eine  Absonderung  der  Gefangenen  in  der  Kirche  und  Schule  sowie  bei
der  Bewegung  im  Freien  nicht  ausgeschlossen.
Für  die  Nacht  werden  die  Gefangenen  thunlichst  von  einander  getrennt,  es  sei  denn,  daß  der
Zustand  Einzelner  eine  gemeinsame  Verwahrung  nöthig  macht.  Soweit  die  vorhandenen  baulichen  Einrichtungen
  die  Trennung  nicht  gestatten,  wird  auf  die  allmähliche  Durchführung  des  Grundsatzes,  insbesondere
  bei  Neubauten  und  umfassenden  Umbauten  Bedacht  genommen  werden.

Aufnahme
und  Entlassung.


Einzelhaft.

Gemeinschaftshaft.
        <pb n="324" />
        Beschäftigung.

Beköstigung.

—  310  —

.16.
Bei  Gemeinschaftshaft  werden  Gefangene-ualte  einfache  Haftstrafe  (nicht  auf  Grund  des  8.  361
Nr.  3  bis  8  des  Strafgesetzbuchs  erkannte  Haftstrafe)  verbüßen,  und  Gefängnißsträflinge,  soweit  diese
Gefangenen  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  sich  befinden  und  zuvor  weder  eine  Zuchthausstrafe,
noch  eine  zwei  Wochen  übersteigende  Gefängnißstrafe  oder  wiederholt  Gefängnißstrafe,  noch  eine  geschärfte
Haftstrafe  verbüßt  haben,  nach  Möglichkeit  von  Gefangenen  anderer  Art  abgesondert.

S.  17.

Den  Gefängnißsträflingen  sowie  den  Gefangenen,  welche  geschärfte  Haftstrafe  verbüßen,  wird  in
der  Regel  Arbeit  zugewiesen.

Ausnahmsweise  wird  Gefängnißsträflingen,  sofern  sie  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  sich
befinden  und  Zuchthausstrafe  noch  nicht  verbüßt  haben,  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  gestattet,
sich  selbst  zu  beschäftigen.

Die  Gestattung  der  Selbstbeschäftigung  kann  von  der  Zahlung  einer  Entschädigung  abhängig
gemacht  werden.  Die  Grundsätze  über  die  Bemessung  der  Entschädigung  werden  von  der  obersten  Aufsichtsbehörde
  festgestellt.  Die  Selbstbeschäftigung  unterliegt  der  Beaufsichtigung  des  Vorstandes.

S.  18.

Bei  der  Zuweisung  von  Arbeit  an  die  Gefangenen  wird  auf  den  Gesundheitszustand,  die  Fähigkeiten
  und  das  künftige  Fortkommen,  bei  Gefängnißsträflingen  auch  auf  den  Bildungsgrad  und  die  Berufsverhältnisse
  Rücksicht  genommen.

Bei  jugendlichen  Gefangenen  wird  außerdem  besonderes  Gewicht  auf  die  Erziehung  gelegt.

F.  19.
Den  Festungsgefangenen  wird  jede  Beschäftigung  gestattet,  welche  mit  dem  Strafzwecke,  der
Sicherheit  und  der  Ordnung  vereinbar  ist.
Das  Gleiche  gilt  für  Gefangene,  welche  einfache  Haftstraße  verbüßen.  Diesen  Gefangenen  wird,
sofern  sie  damit  einverstanden  sind,  Arbeit  zugewiesen.

8.  20.
Die  tägliche  Arbeitszeit  beträgt  in  der  Regel  für  Zuchthaussträflinge  nicht  mehr  als  zwölf  Stunden,
für  Gefängniß=  und  Haftsträflinge  nicht  mehr  als  elf  Stunden.

S.  21.

Der  Ertrag  der  den  Gefangenen  zugewiesenen  Arbeit  fließt  zur  Staatskasse.  Die  Gutschrift  einer
Arbeitsbelohnung  aus  dem  Ertrag  ist  nicht  ausgeschlossen.  Die  Belohnung  beträgt  für  Zuchthaussträflinge
nicht  mehr  als  zwanzig  Pfennig,  für  Gefängniß=  und  Haftsträflinge  nicht  mehr  als  dreißig  Pfennig  auf
den  Arbeitstag.  Nur  unter  besonderen  [Verhältnissen  werden  höhere  Beträge  gutgeschrieben.  Welche
Rechte  dem  Gefangenen  aus  der  Gutschrift  erwachsen,  wird  von  der  obersten  Ausfsichtsbehörde  bestimmt.

Der  Ertrag  der  Selbstbeschäftigung  (§F.  17  Absatz  2),  soweit  er  nicht  auf  die  Entschädigung  (§.  17
Absatz  3)  zu  verrechnen  ist,  verbleibt  dem  Gefangenen.

S.  22.

Die  Verwerthung  der  Arbeitskraft  der  Gefangenen  wird  so  geregelt,  daß  die  Interessen  des
Privatgewerbes  möglichste  Schonung  erfahren.  Zu  diesem  Zwecke  wird  auf  die  Befolgung  übereinstimmender
  Grundsätze  bei  der  Beschäftigung  der  Gefangenen  Bedacht  genommen,  soweit  nicht  die  wirthschaftlichen
  Verhältnisse  für  einzelne  Anstalten  Abweichungen  nothwendig  machen.  Insbesondere  wird
darauf  Bedacht  genommen,  die  Verdingung  der  Arbeitskraft  der  Gefangenen  an  Arbeitgeber  thunlichst
einzuschränken,  den  Arbeitsbetrieb  auf  zahlreiche  Geschäftszweige  zu  vertheilen  und  auf  Lieferungen  für
die  Staatsverwaltung  zu  erstrecken,  unter  allen  Umständen  aber  eine  Unterbietung  der  freien  Arbeit  zu
vermeiden.

.  23.

Die  Kost  wird  so  gestaltet,  daß  die  Gesundheit  und  Arbeitsfähigkeit  der  Gefangenen  erhalten
bleibt.  Sie  kann  mit  Rücksicht  auf  die  von  dem  Gefangenen  zu  leistende  Arbeit  verschieden  sein,  ist  im
Uebrigen  aber  für  alle  Gefangenen  gleicher  Art  dieselbe.
        <pb n="325" />
        —  311  —

Ob  zur  Erhaltung  der  Gesundheit  und  Arbeitsfähigkeit  Einzelner  Abweichungen  von  der  allgemeinen
Kost  einzutreten  haben,  wird  auf  Gutachten  des  Arztes  vom  Vorstande  bestimmt.

8.  24.

Gefangenen,  welche  einfache  Haftstrafe  verbüßen,  sowie  Festungsgefangenen  wird  auf  ihr  Ver—
langen  gestattet,  nach  näherer  Bestimmung  der  Hausordnung  sich  selbst  zu  beköstigen.  Inwieweit  Gefängnißsträflingen
  die  Selbstbeköstigung  gestattet  werden  darf,  bestimmt  die  oberste  Aufsichtsbehörde.  Die  Selbstbeköstigung
  darf  die  Grenzen  eines  mäßigen  Genusses  nicht  übersteigen.

F.  25.

Durch  die  Hausordnung  kann  für  die  Gefangenen  Anstaltskleidung  eingeführt  werden.

Wo  Anstaltskleidung  eingeführt  ist,  erhalten  die  Zuchthaussträflinge  eine  Kleidung,  welche  sich
von  der  Kleidung  der  anderen  Gefangenen  unterscheidet.  Gefangenen,  welche  einfache  Haft  verbüßen,
sowie  Festungsgefangenen  wird  der  Gebrauch  eigener  Kleidung  und  Wäsche  sowie  eigener  Bettstücke
gestattet,  sofern  die  Sachen  ausreichend,  ordentlich  und  schicklich  sind.  Unter  welchen  Voraussetzungen
Gefängnißsträflingen,  welche  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  sich  befinden,  der  Gebrauch  eigener
Kleidung  und  Wäsche  sowie  eigener  Bettstücke  gestattet  werden  kann,  bestimmt  die  Hausordnung.

S.  26.
Den  männlichen  Zuchthaussträflingen  wird  nach  näherer  Bestimmung  der  Hausordnung  das
Haar  kurz  geschoren  und  der  Bart  abgenommen.

Bei  den  übrigen  Gefangenen  wird  die  Haar=  und  Barttracht  nur  aus  Gründen  der  Reinlichkeit
oder  Schicklichkeit  verändert.

§.  27.

Die  Behandlung  erkrankter  Gefangener  findet  in  der  Regel  innerhalb  der  Strafanstalt  selbst
oder  in  einer  nur  für  erkrankte  Gefangene  bestimmten  Anstalt  statt.  Nur  sofern  der  Zustand  des
Erkrankten  es  erfordert,  wird  er  in  einer  anderen,  von  der  Aufsichtsbehörde  bestimmten  Heilanstalt
untergebracht.

Auf  erkrankte  Gefangene  finden  die  Grundsätze  über  Trennung  der  Gefangenen  (8§.  2  und  4)
keine  Anwendung.

S.  28.

Keinem  Gefangenen  wird  der  Zuspruch  eines  Geistlichen  seines  Bekenntnisses  versagt.

In  den  größeren  Anstalten  wird  an  Sonn=  und  Feiertagen  ein  regelmäßiger  Gottesdienst  abgehalten;
  soweit  dies  nicht  ausführbar  ist,  finden  Andachtsübungen  statt.  Auch  in  den  kleineren  Anstalten
wird  auf  die  geistliche  Versorgung  der  Gefangenen  nach  Möglichkeit  Bedacht  genommen.  Am  Gottesdienst
und  an  den  Andachtsübungen  nehmen  alle  Gefangenen  Theil.  In  Ausnahmefällen  kann  der  Vorstand
Einzelne  von  der  Theilnahme  entbinden.

Gegenüber  Festungsgefangenen  findet  ein  Zwang  zur  Theilnahme  nicht  statt.  In  geeigneten
Esüen  wird  ihnen  die  Möglichkeit  gegeben,  den  Gottesdienst  ihres  Bekenntnisses  außerhalb  der  Anstalt  zu
besuchen.

Zur  Theilnahme  an  den  kirchlichen  Heilsmitteln  wird  kein  Gefangener  gezwungen.

§.  29.

Die  Gefangenen  in  den  Anstalten  für  Jugendliche  erhalten  Unterricht  in  denjenigen  Gegenständen,
welche  in  der  Volksschule  gelehrt  werden.

Den  erwachsenen  Zuchthaus=  und  Gefängniß-Sträflingen  unter  dreißig  Jahren,  welche  eine  Strafe
von  mehr  als  drei  Monaten  verbüßen,  wird  thunlichst  eine  gleiche  Fürsorge  zugewendet,  soweit  sie  des
Unterrichts  noch  bedürfen.

S.  30.

Gefangene  dürfen  Bücher  und  Schriften  nur  aus  der  Sammlung  der  Anstalt  entnehmen.  Im
Einzelfalle  werden  Ausnahmen  hiervon  durch  den  Vorstand  bewilligt.

Gefangene,  welche  einfache  Haftstrafe  verbüßen,  sowie  Festungsgefangenc  können  sich  auch  anderweit
  Bücher  und  Schriften  verschaffen;  doch  unterliegt  die  Auswahl  der  Aussicht  des  Vorstandes.

Kleidung

Krankheitssälle.


Sceelsorge.

Unterricht.

Bücher  und
Schrlften.
        <pb n="326" />
        Bewegung  im
Freien.

Besuche.

Schriftllicher
Verkehr.

Diszlolin.

312  —

S.  31.
Den  Gefangenen  wird,  wo  es  ausführbar  ist,  täglich  mindestens  eine  halbe  Stunde  Bewegung
im  Freien  gestattet.
Bei  Festungsgefangenen  wird  die  zur  Bewegung  im  Freien  gestaltete  Zeit  in  der  Regel  höher,
jedoch  nicht  auf  mehr  als  fünf  Stunden  täglich  bemessen.

32.

Den  Zuchthaussträflingen  wird  in  der  Sn  alle  drei  Monate,  den  Gefängniß=  und  Haftsträflingen
  in  der  Regel  alle  Monate  der  Empfang  von  Besuchen  Angehöriger  in  Gegenwart  eines  Beamten
der  Anstalt  gestattet.  Der  Vorstand  kann  in  besonderen  Fällen  auch  Besuche  anderer  Personen  sowie
Besuche  ohne  Beaufsichtigung  erlauben.

Den  Festungsgefangenen  wird  der  Empfang  von  Besuchen  gestattet,  insoweit  davon  kein  Mißbrauch
  zu  besorgen  ist.  Ausnahmsweise  können  ihnen  Besuche  bei  außerhalb  der  Anstalt  wohnenden
Personen  gestattet  werden.

33.

Der  schriftliche  Verkehr  der  Gefangenen  uiieniegt  der  Aufsicht  des  Vorstandes.  Festungsgefangene
werden  dabei  nur  insoweit  eingeschränkt,  als  Mißbräuche  zu  befürchten  sind.

Eingaben  an  die  Gerichte,  die  Staatsanwaltschaft  und  an  die  Aussichtsbehörde  werden  nicht
zurückgehalten.  Eingaben  an  andere  Behörden  werden  zurückgehalten,  wenn  sie  beleidigenden  oder  sonst
strafbaren  Inhalts  sind.

Wird  ein  für  den  Gefangenen  eingegangener  Brief  nicht  übergeben  oder  eine  Eingabe  oder
ein  Brief  des  Gefangenen  zurückgehalten,  so  wird  ihm  davon  unter  Angabe  des  Grundes  Kenntniß
gegeben.

§.  34.

Als  Disziplinarmittel  sind  zulässig:
Verweis;
Entziehung  hausordnungsmäßiger  Vergünstigungen;
Entziehung  der  Bücher  und  Schriften  bis  zur  Dauer  von  vier  Wochen:
bei  Einzelhaft  Entziehung  der  Arbeit  bis  zur  Dauer  einer  Woche;
Entziehung  der  Bewegung  im  Freien  bis  zur  Dauer  einer  Woche;
Entziehung  des  Bettlagers  bis  zur  Dauer  einer  Woche;
Schmälerung  der  Kost  bis  zur  Dauer  einer  Woche;
Fesselung  bis  zur  Dauer  von  vier  Wochen;
.  einsame  Einsperrung  bis  zur  Dauer  von  sechs  Wochen.

Die  unter  Nr.  1  bis  8  bezeichneten  Disziplinarmittel  werden  einzeln  oder  in  Verbindung  mit
einander  zur  Anwendung  gebracht.

Die  einsame  Einsperrung  kann  geschärft  werden

a)  durch  Entziehung  hausordnungsmäßiger  Vergünstigungen,
b)  durch  Entziehung  der  Bücher  und  Schriften,

c)  durch  Entziehung  der  Arbeit,

d)  durch  Entziehung  des  Bettlagers,

e)  durch  Schmälerung  der  Kost,

1)  durch  Verdunkelung  der  Zelle.

Die  Schärfungen  werden  einzeln  oder  in  Verbindung  mit  einander  für  die  ganze  Dauer  oder  sür  einen

Theil  der  Strafzeit,  die  Schärfung  durch  Verdunkelung  der  Zelle  jedoch  nicht  für  mehr  als  vier  Wochen

verhängt.  Dauert  die  einsame  Einsperrung  länger  als  eine  Woche,  so  kommen  die  damit  verbundenen,

kuter  9r  e,  k  bezeichneten  Schärfungen  am  vierten,  achten  und  demnächst  an  jedem  dritten  Tage  in
egfall.

Gegen  Festungsgefangene  werden  nur  die  unter  Nr.  1  bis  3  und  5  bezeichneten  Disziplinarmittel
angewendet.

Gegen  Gefangene,  welche  einfache  Haftstrafe  verbüßen,  ist  die  Fesselung  ausgeschlossen.

Gegen  Gefangene,  welche  das  achtzehnte  Lebensjahr  noch  nicht  vollendet  haben,  ist  die  Fesselung
sowie  die  Schärfung  der  einsamen  Einsperrung  durch  Verdunkelung  der  Zelle  ausgeschlossen.  Ihnen

————  -
        <pb n="327" />
        —  313  —

gegenüber  werden  neben  den  Disziplinarmitteln  die  in  Volksschulen  gegen  Personen  desselben  Alters
und  Geschlechts  zulässigen  Zuchtmittel  zur  Anwendung  gebracht.

Wo  gegen  Zuchthaussträflinge  zur  Zeit  Disziplinarmittel  eingeführt  sind,  welche  nicht  unter  Abs.  1
fallen,  bleiben  dieselben  in  den  bisherigen  Grenzen  anwendbar.

§.  35.
Die  Strafen  werden  von  dem  Vorstand  oder  von  der  Aufsichtsbehörde  nach  Anhörung  des
Gefangenen  verhängt  und  in  der  Regel  sofort  vollstreckt.
Soweit  es  sich  nicht  um  eines  der  im  §.  34  Abs.  1  unter  Nr.  1  bis  4  bezeichneten  Disziplinarmittel
  handelt,  wird  dem  Arzte  rechtzeitig  Mittheilung  gemacht,  damit  dieser  Bedenken  gegen  die  Vollstreckung
  bei  dem  Vorstande  geltend  machen  kann.

S.  36.

Zur  augenblicklichen  Bewältigung  thätlichen  Widerstandes  sowie  zur  Sicherung  werden  gegenüber
Zuchthaus-,  Gefängniß=  und  Haftsträflingen,  sofern  andere  Mittel  nicht  ausreichen,  die  Zwangsjacke  oder
die  Fesselung  angewendet.

8.  37.

Für  jede  Anstalt  wird  von  der  Aufsichtsbehörde  eine  Hausordnung  erlassen,  welche  alle  die  Be—
handlung  der  Gefangenen  regelnden  Vorschriften  enthält.  Jeder  Gefangene  wird  bei  der  Aufnahme  mit
den  wesentlichen  Vorschriften,  soweit  sie  ihn  berühren,  bekannt  gemacht  und  darauf  hingewiesen,  daß  er
einen  Abdruck  derselben  in  dem  ihm  angewiesenen  Raume  vorfindet.

8.  38.

Die  Anstalten  werden  mindestens  alle  zwei  Jahre  einmal  durch  die  Aufsichtsbehörde  oder  einen
Beauftragten  derselben  besichtigt.

.  39.

Beschwerden  über  die  Art  der  S  Strafvohire  rung  und  über  die  Verhängung  von  Disziplinarstrafen
  werden,  soweit  nicht  die  Bestimmungen  des  §.  490  der  Strasprozeßordnung  Platz  greifen,  von  der
Aufsichtsbehörde  entschieden.  Wird  die  Aussicht  unmittelbar  von  der  obersten  Aussichtsbehörde  geführt,  so
ist  die  Entscheidung  endgültig.  Anderenfalls  steht  die  Entscheidung  über  die  von  dem  Gefangenen  erhobene
weitere  Beschwerde  der  obersten  Aufsichtsbehörde  zu.

40.

Die  vorstehenden  Grundsätze  finden  keine  Anwendung  auf  die  von  Militär=  und  Marinebehörden
oder  von  Konsularbehörden  und  auf  die  in  den  Schutzgebieten  zu  vollstreckenden  Strafen  sowie  auf  die
Festungshaft,  welche  in  Festungen  verbüßt  wird.

Berlin,  den  6.  November  1897.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Nieberding.

 

4.  Zoll=  und  Steuer  Weesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  29.  Oktober  d.  J.  beschlossen:
1.  in  der  Anlage  !)  der  Ausführungs-Bestimmungen  zum  Zuckersteuergesetze  vom  27.  Mai  1896
im  §.  1  hinter  „D.  flüssigen  Raffinadezucker“  wird  das  Wort  „und“  gestrichen  und  hinter
„E.  den  als  Fruchtzucker,  Honigsyrup  2c.  in  den  Handel  gebrachten  Invertzuckersyrup“  hinzugefügt:
  „und  F.  kondensirte  Milch“.
2.  die  Untersuchung  der  kondensirten  Milch  auf  Zuckergehalt  hat  bis  auf  Weiteres  nach  der  anliegenden
  Vorschrift  zu  erfolgen.

Berlin,  den  8.  November  1897.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

61

Hausordnungen.


Reoisionen

Beschweroen.

Schlußbestimmung.
        <pb n="328" />
        —  314  —

Anlage.

Vorschrift
für  die  Untersuchung  der  kondensirten  Milch  auf  Zuckergehalt.

Es  werden  100  g  der  kondensirten  Milchprobe  abgewogen,  mit  Wasser  zu  einer  leicht  flüssigen
Masse  verrührt  und  in  einen  Maßkolben  von  500  cem  Inhalt  gespült.  Die  Flüssigkeit  wird  darauf  mit
etwa  20  cem  Bleiessig  versetzt,  zu  500  cem  aufgefüllt,  durchgeschüttelt  und  filtrirt.

Vom  Filtrat  werden  75  cem  in  einen  Kolben  von  100  cem  Inhalt  gebracht,  mit  etwas  Thonerdebrei
  versetzt,  zur  Marke  aufgefüllt,  filtrirt  und  die  direkle  Polarisation  ermittelt.

Ferner  werden  75  cem  des  obigen  selben  Filtrats  mit  5  cem  Salzsäure  vom  spezifischen  Gewicht
1819  versetzt,  nach  Vorschrift  der  Anlage  B  der  Ausführungs-Bestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz  invertirt,
m—  cem  aufgefüllt,  filtrirt  und,  wie  in  Anlage  B  vorgeschrieben,  die  Inversionspolarisation  für  200  C.
estimmt.

Die  vom  Rohrzucker  stammende  direkte  Polarisation  X  berechnet  sich  nach  der  Gleichung

—  1,016  —  J20

1,3426
worin  P  die  beobachtete  direkte,  J  20  die  gefundene  Inversionspolarisation  bedeutet.

Aus  der  Polarisation  der  verdünnten  Lösung  findet  man  durch  Multiplikation  mit  O,oden
Prozentgehalt  der  verdünnten  Lösung  an  Rohrzucker.  Da  die  verdünnte  Lösung  15  g  der  kondensirten
Milch  enthält,  so  ist  der  Zuckergehalt  der  letzteren  6,667  mal  größer.  Die  durch  Multiplikation  des  Prozentgehalts
  der  verdünnten  Lösung  mit  6,66’7  erhaltene  Ziffer  ist,  da  die  vorgenommenen  Untersuchungen
dies  als  wünschenswerth  erscheinen  lassen,  mit  dem  Korrektionsfaktor  Q062  zu  multipliziren  und  das
Resultat  als  amtlich  ermittelter  Gehalt  der  kondensirten  Milch  an  Zucker  anzugeben.

Beispiel:  100  g  kondensirte  Milch  werden,  wie  oben  angegeben,  mit  Wasser  verrührt,  mit  20  cem
Bleiessig  geklärt,  zu  500  cem  aufgefüllt,  dürchgeschüttelt  und  filtrirt.  Vom  Filtrat  werden  75  cem  nach
Zusatz  von  etwas  Thonerde  zu  100cem  aufgefüllt.  Die  direkte  Polarisation  des  Filtrats  P  sei  28,10.  Ferner
werden  75  cem  nach  Vorschrift  invertirt  und  zu  100  cem  aufgefüllt.  Die  Inversionspolarisation  dieser
Lösung  J  20  werde  zu  —  O/60  ermittelt.  Setzt  man  diese  beiden  Zahlenwerthe  für  P  und  J20  in  die
oben  angegebene  Formel,  so  erhält  man  -  »
1-"0x6-:.-2-81U0-30

1y3426
DurchMultiplikationdiefesfürxerhalteneanrthsmit0,2«;048findctman5,x,9alsden«-Brozentgehalt
  der  verdünnten  Lösung  an  Rohrzucker.  Durch  Multiplikation  dieser  Zahl  mit  6/,667  erhält  man
den  Prozentgehalt  der  kondensirten  Milch  an  Rohrzucker  =  37,27  Prozent.  Dieses  Resultat  ist  schließlich
noch  mit  dem  Korrektionsfaktor  0,p62  zu  multipliziren  und  der  so  erhaltene  Werth  35,85  Prozent  als  amtlich
ermittelter  Gehalt  der  kondensirten  Milch  an  Rohrzucker  anzugeben.

—  21,48.

 

 

 

—  —  —  .  ·  -i

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Oktober  d.  J.  beschlossen,  unter  Abänderung  des  §.  12
Absatz  3  der  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz  über  die  Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz  (zu
vergl.  Cegtral-Blatt,  Jahrgang  1888  S.  613  ff.)  die  obersten  Landesfinanzbehörden  zu  ermächtigen,  den
Hauptämtern  die  Stundung  von  Salzsteuer  zu  überlassen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

«  Im  Königreiche  Preußen.
Das  Steueramt  I.  zu  Bergen  auf  Rügen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Stralsund  ist  in
ein  Steueramt  ll.  umgewandelt  worden.
Die  Steuerämter  II.  zu  Festenberg  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Oels  und  zu  Gräfenhaynichen
  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Wittenberg  sind  aufgehoben  worden.
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        —  315  —

Folgende  Amisstellen  sind  neu  errichtet  worden:

Zu  Pr.  Friedland  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Deutsch-Krone  ein  Steueramt  I.,  zu
Pablindszen  und  Upidamischken  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Eydtkuhnen  je  ein  Nebenzollamt  II.
und  zu  Uslar  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  eine  mit  dem  dortigen  Steueramt  I.  verbundene
  Zuckersteuerstelle  für  die  von  der  Zuckersteuerstelle  zu  Northeim  abgezweigte  Zuckerfabrik  in  Uslar.

Im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Emden  sind  die  Nebenzollämter  I.  zu  Neuharlingersiel  und
Carolinensiel  aufgehoben  worden,  ferner  ist  zu  Esens  ein  Nebenzollamt  I.  mit  der  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  II  errichtet  worden.

Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  ist  die  Zuckerfabrik  zu  Rittmarshausen  von  der
Zuckersteuerstelle  zu  Duderstadt  abgezweigt  und  der  Zuckersteuerstelle  zu  Göttingen  zugetheilt  worden.

Im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Langensalza  ist  die  bisher  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu
Straußfurt  mit  dem  Steueramte  II.  in  Weißensee  verbunden  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I.  zu  Heiligenstadt  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Langensalza  die
Besugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Kokosgarn  für  den  Fabrikanten  Andreas  Gebhardt
zu  Fürstenhagen,

den  Steuerämtern  I.  zu  Hechingen  und  Sigmaringen  die  Besugniß  zur  Abfertigung  der  unter
die  Nummern  22f„,  228g  1  u.  2  und  die  Anmerkung  zu  22f  und  g,  sowie  unter  die  Nummern  41  d  5
und  41  d  6  des  Zolltarifs  fallenden  Waaren  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern.

Im  Königreiche  Bayern.

Zu  Hammerau  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Reichenhall  ist  ein  Nebenzollamt  II.  und  am
Bahnhofe  zu  Burghausen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Simbach  eine  Zollexpositur  errichtet  und
letzterer  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  sowie  zur  Abfertigung  des
Waaren-Ein=  und  Ausganges  im  Eisenbahnverkehre  (65.  63  und  66  bis  71  des  Vereinsgollgesetzes)
ertheilt  worden.

Der  Uebergangsstelle  zu  Odernheim  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Landau  i.  Pf.  ist  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  und  den  Ausschlag-Einnehmereien
  zu  Schrobenhausen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Augsburg  und  zu  Hutthurm
und  Vilshofen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Passau  die  Besugniß  zur  Ausfertigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen
  ertheilt  worden.

Im  Königreiche  Sachsen.

Zu  Schmalzgrube  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Annaberg  ist  ein  Nebenzollamt  II.  errichtet
worden.  Die  der  Steuer-Receptur  zu  Schöneck  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Eibenstock  beigelegte
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  1  und  II  über  inländischen  Taback  sowie  zur
Abfertigung  von  mit  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehendem  Taback  ist  zurückgezogen  worden.

Im  Großherzogthume  Baden.
Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Nebenzollamt  I.,  zu  Leopoldshöhe  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Lörrach  an  Stelle
des  bisherigen  beschränkten  das  allgemeine  Niederlagerecht  gemäß  §.  98  des  Vereinszollgesetzes,

der  Steuer-Einnehmerei  zu  Obergrombach  im  Bezirke  des  Finanzamts  zu  Bruchsal  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  1  und  1l  und  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über
Tabacksendungen  aus  und  nach  den  daselbst  befindlichen  Privatlagern  für  unversteuerten  inländischen  Taback,

der  Steuer-Einnehmerei  zu  Walldürn  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Heidelberg  die
Befugniß  zur  Abfertigung  von  unter  Wagenraum-Verschluß  in  Eisenbahnwagen  ankommendem  übergangssteuerpflichtigem
  Biere  und  ·

der  Steuer-Einnehmerei  zu  Neuthart  im  Bezirke  des  Finanzamts  zu  Bruchsal  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  !  und  Il  sowie  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  l  über
Tabacksendungen  aus  und  nach  den  daselbst  befindlichen  Privatlagern  für  unversteuerten  inländischen  Taback.

Im  Herzogthum  Anhalt.

Der  Zuckersteuerstelle  Holland  in  Cöthen  sind  die  Zuckerfabriken  Holland  in  Cöthen,  Alt-Cöthen  und
Elsnigk,  der  Zuckersteuerstelle  Cöthen  II  zu  Cöthen  die  Zuckerfabriken  zu  Radegast,  Klepzig  und  Wulfen

617
        <pb n="330" />
        —  316  —

und  der  Zuckersteuerstelle  in  Glauzig  die  Zuckerfabriken  in  Glauzig  und  Schortewitz  zugetheilt  worden;
die  Zuckersteuerstelle  zu  Radegast  ist  aufgehoben  worden.

Im  Gebiete  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg.
Es  sind  ermächtigt  worden:

zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  unter  Colloverschluß  befindliche,  zum  Ausgange  bestimmte

Waaren
die  Zollassistentur  Baakenhafen:;:
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  lI  über  inländisches  Salz
die  Zollabfertigungsstelle  Baumwall:
zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  1  über  inländischen  Taback  und  inländischen  Branntwein
die  Zollabfertigungsstelle  Südbahnhof;
zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  1  und  ll  über  inländischen  Taback
das  Hauptzollamt  Jonas,  die  Zollabfertigungsstellen  Fährcanal,  Vorsetzen,  Baumwall,
Auf  dem  Sande  und  Sternschanze:
zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs
da  Zollabfertigungsstellen  Kehrwieder  und  Brook,  sowie  das  Nebenzollamt  l.  zu  Cuxaven;

zur  unbeschränkten  Abfertigung  im  Eisenbahnverkehre
das  Nebenzollamt  l.  zu  Cuxhaven;
zu  Aus=  und  Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  auf  Eisenbahnen  beförderten  Güter  (§.  65  des
Vereinsgollgesetzes)
das  Steueramt  zu  Bergedorf:;
zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  22  f,  g  1,  g2  und  Anmerkung  zu  f  und  g  zu  anderen  als  den
höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifnummern
das  Nebenzollamt  lI.  Reiherstieg,  das  Nebenzollamt.  l.  zu  Cuxhaven  und  das  Steueramt
zu  Bergedorf:
zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  41  45  und  6  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden
Tarifnummern
das  Steueramt  zu  Bergedorf;
zur  Abfertigung  der  sogenannten  Plattstichgewebe  aus  Baumwolle  (Nr.  2  45)  zu  den  ermäßigten  Zollsätzen
die  Zollabfertigungsstellen  Baumwall,  Auf  dem  Sande,  Brook,  Sternschanze,  Berliner
Bahnhof,  Venloer  Bahnhof,  Lübecker  Bahnhof  und  die  Postzollabfertigungsstelle;
zur  Untersuchung  der  deklarirten  Verschnittweine  und  Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche
die  Zollabfertigungsstellen  Baumwall,  Kehrwieder,  Brook,  Sternschanze,  Berliner
Bahnhof,  Venloer  Bahnhof,  Lübecker  Bahnhof  und  Meyerstraße:
zur  Abfertigung  und  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  der  ausgehenden,  nicht  unter  stehender
Kontrole  eingesalzenen  Gegenstände,  für  welche  die  Salzabgabenvergütung  beansprucht  wird
die  Nebenzollämter  I.  Veddel  und  Reiherstieg;
zur  Abfertigung  der  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Cacaowaaren
die  Zollabfertigungsstelle  Sternschanze;
zur  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  bei  den  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden
Waaren:
a)  Bier  und  Branntwein
die  Zollassistentur  Kuhwärder;
b)  Taback
die  Nebenzollämter  1.  Veddel  und  Reiherstieg  und  die  Zollassistentur  Kuhwärder:
Z0)  Zucker  einschließlich  Zuckerfabrikate,  sowie  Branntweinfabrikate,  deren  Alkoholgehalt  nicht
unter  Anwendung  des  Thermo-Alkoholometers  ermittelt  werden  kann,  einschließlich  Fruchtsäfte,
  Tinkturen,  Fluidextrakte  u.  s.  w.
das  Nebenzollamt  I.  zu  Cuxhaven  und  die  Zollassistentur  Kuhwärder:
(1)  nicht  unter  stehender  Kontrole  eingesalzenen  Gegenständen
die  Zollassistentur  Kühwärder;
        <pb n="331" />
        —  317  —

e)  Cacaowaaren
die  Hauptzollämter  Jonas  und  Entenwärder,  die  Zollabfertigungsstellen  St.  Pauli,
Fährcanal,  Vorsetzen,  Baumwall,  Kehrwieder,  Auf  dem  Sande,  Brook,
Berliner  Bahnhof,  Lübecker  Bahnhof,  Venloer  Bahnhof,  Brookthorhafen,
Meyerstraße,  Südbahnhof,  die  Zollassistenturen  Hafenthor  und  Kuhwärder
und  das  Nebenzollamt  l.  zu  Cuxhaven;
#ur  Erhebung  des  Spielkartenstempels  und  Abstempelung  der  von  Reisenden  oder  Schiffern  eingeführten
pielkarten
das  Nebenzollamt  I.  zu  Cuxhaven;
zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier
die  Zollassistentur  Kuhwärder:
zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  ungestempelte  Spielkarten,  welche  durch  den  Freihafen  mit
unmittelbaren  Kartenschlüssen  an  eine  außerdeutsche  Postanstalt  befördert  werden  sollen,
die  Postzollabfertigungsstelle.
Dagegen  ist  entzogen  worden:
der  Zollabfertigungsstelle  Südbahnhof
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  inländisches  Salz
und  inländischen  Zucker;
der  Zollassistentur  Rothenburgsort  und  der  Postzollabfertigungsstelle
Beceersugnß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  lI  über  inländischen
ucker;
der  Zollabfertigungsstelle  Kehrwieder
die  Befugniß  zur  Abstempelung  der  von  Reisenden  oder  Schiffern  eingeführten  Spielkarten.

Im  Gebiete  der  freien  Hansestadt  Bremen.

Die  dem  Hauptzollamte  zu  Bremerhaven  unterstellte  Zollabfertigungsstelle  Kaiserhafen  daselbst
ist  zur  Abstempelung  der  von  Reisenden  oder  Schiffern  vom  Auslande  eingeführten  Spielkarten  ermächtigt
worden.

In  Elsaß-Lothringen.
Zu  Altmünsterol  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Altkirch  ist  ein  Nebenzollamt  ll.  errichtet  worden.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  Oktober  d.  J.  Folgendes  beschlossen:
Im  ÖS.  9  letzter  Absatz  des  Begleitschein-Regulativs  vom  5.  Juli  1888  ist  statt  „abgefertigten
  Postgütern“  zu  setzen:  „abgefertigten  Post=  und  Eisenbahngütern“.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen
1.  der  der  Landesverwaltung  von  Elsaß-Lothringen  angehörige  Kaiserliche  Regierungsrath
Stahl  zu  Straßburg  i./E.  an  Stelle  des  in  den  Ruhestand  übergetretenen  Kaiserlichen
Geheimen  Regierungsraths  Rolke  den  Königlich  preußischen  Provinzial-Steuer-Direktionen
zu  Königsberg  in  Preußen  und  Danzig  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern
mit  dem  Wohnsitz  in  Königsberg  in  Preußen,
2.  der  Königlich  preußische  Ober-Steuerkontroleur,  Steuer-Inspektor  Classen  zu  Frankfurt  a./M.
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors
Kotalla  den  Großherzoglich  hessischen  Hauptsteuerämtern  zu  Bingen,  Darmstadt,  Gießen,
Mainz,  Offenbach  und  Worms  als  Stationskontroleur  mit  dem  Wohnsitz  in  Darmstadt,
3.  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Herbst  zu  Stettin  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst
  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer=  Inspektors  Dümmel  den  Kaiserlichen
Hauptzollämtern  zu  Diedenhofen,  Metz  und  Saarburg  in  Lothringen  als  Stationskontroleur
mit  dem  Wohnsitz  in  Metz
vom  1.  November  1897  ab  beigeordnet  worden.
        <pb n="332" />
        —  318  —

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen

1.  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Lange  in  Memel  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst
  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Teichler  den  Königlich
bayerischen  Hauptzollämtern  zu  Landshut,  Passau,  Reichenhall,  Simbach  und  Zwiesel  als
Stationskontroleur  mit  dem  Wohnsitz  in  Passau,

2.  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Urban  in  Berlin  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst
  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Wegener  den  Koöniglich
bayerischen  Hauptzollämtern  zu  Landau  und  Ludwigshasen  am  Rhein,  dem  Großherzoglich
badischen  Hauptzollamte  zu  Mannheim,  sowie  in  Bezug  auf  die  Tabaksteuer  und  die  Branntweinsteuer
  den  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  zu  Mannheim  gelegenen,  mit  der  Verwaltung
der  gedachten  Abgaben  betrauten  Großherzoglich  badischen  Finanzämtern  als  Stationskontroleur
  mit  dem  Wohnsitz  in  Mannheim

vom  1.  November  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Datu

B9  *  am  *  Heimath  1  Grund  SWe  ren  die  debt
5  der  Bestrafung.  «  usweisung  Ausweisungs-Z
  der  Ausgewiesenen.  beschloffen  hat.  beschlufses.
□  1  "

1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

à)  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:

I.]  Anton  Horeys,  zgeboren  am  13.  Juni  1848  in  Pracho-Diebstahl
Arbeiter,  witz,  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  orte-6  Monate  Zuchthaus,  zirksamt  Bamberg  i
angehörig  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom
8.  April  1896),

2.  Boleslaw  Anton  Ro-  geboren  am  22.  November  (nach  anderer  schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re  15.  Juli  d.  J.
jewski,  alias  Lu.]  Angabe  4.  Dezember)  1870  in  God.]  (2  Jahre  Zuchtbaus,  gierungs  =  Präsident  zu
domir  Szymanski,  ziesze-Wielkie,  Kreis  Kalisch,  Rußland,  laut  Erkenntniß  vom  Oppeln,

Müllergeselle,  ortsangehörig  zu  Kamien,  daselbst,  16.  August  1895)  und
Urkundenfälschung
(1  Monat  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
21.  Oktober  1896),

b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Antonin  Babicky,  geboren  am  13.  Mai  1857  zu  Votic  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-Schuhmacher,
  (Wolitz),  Bezirk  Selkan,  Böhmen,  zuksamt  Passau,
österreichischer  Staatsangehöriger,  -
4.  FZieneger  Berthold,  /geboren  am  22.  April  1869  zu  Hoeldens,  Betteln,  Unfug  und  Kaiserlicher  Bezirks-  Prä.  18.  Zanuar

 

 

 

 

 

 

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28.  September
d.  J.

 

 

 

 

 

8  Oktober
d.  J.

 

 

 

Metzger,  Bezirk  Pest,  Ungarn,  angeblich  fran-  schwere  Körperver-  sident  zu  Colmar,  #  d.
zZösischer  Staatsangehöriger,  lepung,
5.  Friedrich  Bohler,  geboren  am  22.  Mai  1856  in  Schärding,  Betteln,  Königich  bayerisches  Be-  27.  Oklober
Metzger,  Ober  Oesterreich,  österreich  ischer  Staats-  zirksamt  Aichach,  d.  J.
angehöriger,
6.  Franz  Giß,  Tagner,  geborcn  am  1.  März  1867  zu  Hagenau,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  Prä,  30.  Oktober
Kreis  Hagenau,  Nieder-Elsaß,  fran-  3  sident  zu  Straßburg  i.  E.  d.  J.
zösischer  Staatsangehöriger,
7.  Juan  Rilingi,  Jeberen  am  18.  April  1868  in  Lissabon,  Betteln  und  Land-  Königuch  bayerisches  Be-  Oktober
Schiffsheizer,  portugiesischer  Staatsangeböriger,  streichen,  zirksamt  Fretlsing,  d.  3J.

 

 

Die  durch  Beschluß  der  Königlich  baycrischen  Polszeieireßlien  München  vom  4.  Mai  1893  (Central=  Blat  S.  152  Z.  5)
verfügte  Ausweisung  des  Bäckers  Heinric,  Ihmt  aus  dem  Reichsgebiet  ist  zurücgenommen  worden.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="333" />
        —  319  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beriehen  durch  alle  Postanstalten  und  SLuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  November  1897.  OW  46.
Jnhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ernennung;  —  Be-  Mineralöl  zu  Raffinations=  und  anderen  gewerblichen
stellung  eines  Konsular-Agenten;  —  Ermächtigungen  Zwecken:  —  Bestellung  zweier  Stations-Kontroleure  321
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  III.  Nachtrags
Ertheilung.  ...........  Seite  319  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-2.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  und  Handelsmarin  621
Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  Oktober  1897.  320  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Zoll=  und  Stenuer  =  Wesen:  Zollfreie  Ablassung  von  Reichsgebiete..  ...  321

 

 

1.  Kon  sulatl  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  ersten  Sekretär  bei  der  Kaiserlichen
  Botschaft  in  London,  Legationsrath  Prinzen  zu  Hohenlohe-Oehringen,  zum  General-Konsul
in  Budapest  zu  ernennen  geruht.

 

 

Von  dem  Kaiserlichen  Geschäftsträger  in  Port  au  Prince  ist  der  Kaufmann  L.  Kampmeyer  in  Petit
Goäve  zum  Konsular-Agenten  daselbst  bestellt  worden.

 

Dem  Vertreter  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Bukarest,  Dragoman  Kraner,  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  in  Bukarest  und  für  die
Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Vertreter  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Jassy,  Dragoman  Bojinca,  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Bremen,  an  Stelle  des  Herrn  George  Keenan,
ernannten  Herrn  Louis  Lange  fr.  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

62
        <pb n="334" />
        320

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche

für  die  Zeit  vom  1.  April  1897  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1897.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Sol-  .
innahme  beträgt  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  Eim  *r  dc  Ausfuhr-  in  demselben  zwis  F  den
der  Etatsjahrs  bis  Vergütungen  Bleiben  Zeitraume  den
zum  Schlusse  des  des  Vorjahrs  «
obengenannten  U«  +mehr
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  —  weniger
-—  MA  ?  -—  —
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zöllee.  276  298  822  7347  351  268  951  471164  866  40)—  4  085  021
Tabacksteer  6244  426  59  003  6  185  423  5  558  359  +  627  064
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben.  78  198  675  28  451  798  49  746  877  57273750—  7526  873
Salzsteer  26  290  176  12  034  26  278142  25  666  504  611  638
Maischbottich-,  und  Branntweinmaterialsteuer  6  667  146  5  786  207  880  9339—  482  0903  —+  1363  032
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselbben1924810  262  304  71  662  506  72  490  84145  —  8238339
Brennsteuer  ....  1704527  1  127  324  577  203  608  215  —  31  012
Brausteer  18  163  586  47  439  18  116  147  17254  132  +  8462  015
Uebergangsabgabe  von  Bier  2195  198  —  2  195  198  2159  863  —  35  345
Summe  487  687  366  43  093  460  444  593  906  5  396  015  —  602  109
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapirer  9352  942  —  9352942  9  087  322  +  265  620
b)  Lan-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  8232  633  31  040  8201593  7838599  4  386259594
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  2  105  063  —  2  105  063  3  101  5063  —  996440
Staatslotterien  7885  788  —  7885  788  7707  722  +  178  066
Spielkartenstempel  —  —  756  844  750  527277  6  317
Wechselstempelsteenenrn  —  —  5701672  5316376  3386297
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  185  002  298172002  799  —+  12999  499
Reichseisenbahn-Verwaltung  .  —  —  l  44787  00042805  000*)  1882  000

 

Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  396  742  4.  höher.
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Oktober  1897:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Ei  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  #edinne  des  Eiatfahrt  densle  einnahme  e  palten  *  3
der  is  zum  Schlusse  des  Vori  +  mehr
orjahrs
Einnahmen.  obengenannten  Monats  weniger
G  —  4
1.  2.  3.  4.
Jöllel  240  661  448  235  498  581  +  5  162  867
Tabacksteuer  ........  8  063  866  8  168  763  —  104  897
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  41  942  068  48  465  354  —  6523286
Salzsternness  ...  24  460  079  24  155  123  +  304956
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialfteuer  6  781  635  5  729  305  +  1052330
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselhen::  60  363  057  61  069  553  —  706  496
Brennsteier  321  375  314  251  +  7124
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  17  260  887  16  497  689  +  763  198
Summe  399  854  415  399  898  619  —  44  204
Spielkartenstempel  ..  767  474  745  702  *  21772
        <pb n="335" />
        321

3.  Zoll=  und  Steuer--Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  d.  M.  beschlossen,  daß  die  bei  den  amtlichen  Bestandesaufnahmen
  festgestellten  Fehlmengen  an  solchen  leichten  Mineralölen,  für  welche  auf  Grund  der
Bestimmungen  vom  26.  November  1896,  betreffend  die  zollfreie  Ablassung  von  Mineralöl  zu  Raffinationsund
  anderen  gewerblichen  Zwecken  (Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  593),  der  zollfreie  Bezug
behufs  Verwendung  zu  Lösungs=  und  Extraktionszwecken  sowie  zum  Motorenbetriebe  gewährt  worden  ist,
ohne  Rücksicht  auf  die  Art  ihrer  Entstehung  zur  Verzollung  zu  ziehen  sind.
Berlin,  den  16.  November  1897.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen
1.  der  Königlich  bayerische  Zollinspektor  Kätzlmeier  in  Furth  a./W.  an  Stelle  des  in  den  einstweiligen
  Ruhestand  versetzten  Königlich  bayerischen  Zollinspektors  Gulielmo  den  Königlich
preußischen  Hauptämtern  zu  Johannisburg,  Neidenburg,  Pillau,  Prostken,  Braunsberg,  Königsberg
  und  Osterode  in  Ostpreußen  mit  dem  Wohnsitz  in  Königsberg  i.  /Pr.,

.  der  Großherzoglich  oldenburgische  Zollinspektor  Beußel  in  Nordenham  an  Stelle  des  in  den
dauernden  Ruhestand  versetzten  Kaiserlichen  Zollinspektors  Neumeyer  den  Königlich  preußischen
Hauptämtern  zu  Danzig,  Strasburg  in  Westpreußen,  Thorn,  Deutsch-Krone,  Elbing,  Konitz
und  Preußisch-Stargard  mit  dem  Wohnsitz  in  Danzig

als  Stations-Kontroleur  vom  1.  November  1897  ab  beigeordnet  worden.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  dritte  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren
Unterscheidungs-Signalen  für  1897  ist  erschienen.

 

 

5.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum

*5

—  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungsz

  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

G□

1.  2.  1  3  4.  .  6.

Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Stephan  Bednar,  (geboren  am  29.  August  1858  zu  Trsztena,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be--22.  Oktober
Taglöhner,  Komitat  Arwa,  Ungarn,  ungarischer  zirksamt  Wasserburg,  d.  J.
Staatsangehöriger,

2.  Abraham  Lew,  geboren  am  9.  Oktober  1867  zu  Szina=  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re7.  November

Handelsmann,  dowy,  Rußland,  ortsangehörig  eben.  Betteln,  gierungs  .  Präsident  zu|d.  J.
daselbst,  Lassel,

3.  Johannes  Lipp,  geboren  am  4.  August  1851  zu  Ober.  Nichtbeschaffung  eines  Polizei-Behörde  zu  Ham-4.  November

Buchbinder,  dorf,  Kanton  Baselland,  schweizerischer  Unterkommens,  burg,  d.  J
Staatsangehöritger,  ·
4.  Alexander  Martinek,  geboren  am  1.  Juni  1865  zu  Wien,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.29.  Oktober
Kellner,  österreichischer  Staatsangehöriger,  zei-Direktion  München,  v.  J.
5.  Louis  Stimbac,  geboren  am  24.  Februar  1878  zu  Brüssel,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  6.  November
Schmied,  Belgien,  Betteln,  sident  zu  Metz,  d.  J

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="336" />
        <pb n="337" />
        —  323  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.,

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

———  —  ——  ——  —  —

Du  betiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  November  1897.  47.
Inhalt:  1.  Konsfulat.Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Befähigung
Agenten  Seite  323  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  besonderer  Taback-  Lehranstaleen  824
verwiegungsstellen;  —  Befugniß  des  Nebenzollamts  1  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Aenderungen  der  Betriebszu
  Dalheim  zur  Abfertigung  von  Wollengarn  als  harles  ordnung  für  den  Kaiser  Wilhelm-Kanal.  325
Kammgren:  323  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Militär-Wesen:  Nachtrag  zum  Gesammt-Verzeichnisse  der  Reichsgebiete..  ..  ...........  828

 

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Managua  (Nicaragua)  ist  der  Kaufmann  C.  L.  Hinckel  in  Corinto
zum  Konsular-Agenten  daselbst  an  Stelle  des  von  Corinto  verzogenen  früheren  Konsular-Agenten  Hugo
von  Lützow  bestellt  worden.  «

 

2.Zoll-undSteuer-efen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  11.  November  d.  J.  beschlossen,
die  obersten  Landesfinanzbehörden  zu  ermächtigen,  die  durch  8.  20  der  Dienstvorschriften,
betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  29.  Mai  1880  den  Direklivbehörden  eingeräumte
Befugniß  zur  Errichtung  besonderer  Tabackverwiegungsstellen  auf  die  Hauptämter  zu  übertragen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  11.  November  d.  J.  beschlossen,  dem  Königlich  preußischen
Nebenzollamt  1  zu  Dalheim  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Wollengarn  als  hartes  Kammgarn  aus
Glanzwolle  über  20  cm  Länge  zu  den  Zollsätzen  der  Tarifnummer  41t  2  beizulegen.

 

68
        <pb n="338" />
        —  324  —

3.  Militär-Wesen.

 

Nachtrags-Verzeichniß

derjenigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissen—
schaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.
(Vergl.  Bekanntmachung  vom  10.  Juni  1897,  Central-Blatt  S.  179.)

 

Die  mit  einem  F  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

 

Geffentliche  Lehranstalten.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genühgt.

a.  Gymnasien.

Königreich  Preußen.
Mülheim  a.  Rhein:  Gymnasium  (bisher:  Progymnasium,  unter  C.  a.  I  des  Hauptverzeichnisses).

Königreich  Württemberg.
Ludwigsburg:  *  Gymnasium  (bisher:  Lyzeum,  unter  B.  a.  I  des  Hauptverzeichnisses).

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  (obersten)  Klasse
zur  Darlegung  der  Befähigung  nöthig  ist.

e.  Real-Proghmnasien.
Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Zu  streichen:
Coburg:  Realschule  (unter  B.  c.  VI  des  Hauptverzeichnisses),  weil  in  der  Umwandlung  zu  einer  lateinlosen
Ober-Realschule  begriffen.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der
Befähigung  gefordert  wird.

b.  Realschulen.

Großherzogthum  Baden.

Eberbach:  Realschule,
Emmendingen:  HRealschule.
Anmerk.  Die  Anerkennung  hat  für  beide  Anstalten  rückwirkende  Kraft  bis  zum  Schlusse
des  Schuljahrs  1896/97.

 

*)  Gymnasien  mit  der  Befugniß,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem  Unterricht  im  Griechischen  dispensirten
  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterrichte  regelmäßig  theilgenommen
und  nach  mindestens  Pinkährtgen  Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugniß  über  genügende  Aneignung
des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.
        <pb n="339" />
        —  325  —

Brivat-Lehranstalten.)
Königreich  Preußen.

Plötzensee  bei  Berlin:  Pädagogium  (Progymnasium)  des  evangelischen  Johannisstifts  unter  Leitung
des  Stiftsvorstehers  Pastors  W.  Philipps  und  des  wissenschaftlichen  Lehrers  Theodor  Menzel.

Anmerk.  Die  Verleihung  der  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michtaelistermin
  1899  einschließlich  Geltung.
Die  Anerkennung  hat  rückwirkende  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1897.

Berlin,  den  20.  November  1897.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  Betriebsordnung  für  den  Kaiser  Wilhelm-Kanal  vom  28.  August  1896  (Beilage  zu  Nr.  51  des
Central-Blatts  vom  4.  Dezember  1896)  und  das  dieser  als  Anlage  1  beigegebene  Signalverzeichniß  haben
mehrere  Aenderungen  erfahren.  Die  betreffenden  Bestimmungen  lauten  jetzt,  wie  folgt:

Betriebaordnung.“)

S.  13.
2c.;  nur  wenn  aus  irgend  einem  Grunde  Lootsen  nicht  an  Bord  geschickt  werden  können,  werden  von  den
Lootsenstationen:

a)  bei  Tage  der  Wimpel  D  des  Internationalen  Signalbuchs  unter  der  Reichsdienstflagge,
b)  bei  Nacht  drei  rothe  Laternen  untereinander
gezeigt.  .
Die  Lootsenfahrzeuge  bezeichnen,  wenn  sie  auf  Rhede  sind,  ihre  Lage  durch  Abbrennen  von
Flackerfeuern  in  Zeiträumen  von  mindestens  15  Minuten.

g.  20.
rc.

Es  sind  ferner  zum  sofortigen  Gebrauche  bereit  zu  legen:

a)  bei  Tagfahrten:
zwei  schwarze  Bälle  oder  Körper,  von  je  65  cm  Durchmesser,  welche  auf  mindestens  2  m  Entfernung
mit  einander  verbunden  sind;

b)  bei  Nachtfahrten:
zwei  rothe  Lichter,  jedes  von  mindestens  25  cm  Durchmesser,  die  eben  falls  auf  mindestens  2  m

Entfernung  mit  einander  zu  verbinden  sind.  Ferner  einige  weiße  Laternen.  Sämmtliche  Laternen
sind  so  unter  zubringen,  daß  sie  von  außenbords  nicht  gesehen  werden  können.

 

*  Die  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  unter  Leitung  eines

Regierungs-Kommissars  abgehaltenen  Entlafsungs=  Prüfung  ausstellen,  sofern  für  diese  Prüfung  die  Prüfungsordnung  von  der

gucherher  enehmigt  ist.  Dispen  sationen  von  der  mündlichen  Prüfung  oder  einzelnen  Theilen  derselben
nd  unstatthaft.

*7)  Die  Aenderungen  sind  gesperrt  gedruckt.
68“
        <pb n="340" />
        —–—  326  —

§.  2t.

Bezüglich  des  Ausweichens,  der  Führung  von  Lichtern  u.  s.  w.  gelten  die  Bestimmungen  der
Kaiserlichen  Verordnung  zur  Verhütung  des  Zusammenstoßens  von  Schiffen  auf  See  vom  9.  Mai  1897
(Reichs-Gesetzbl.  S.  203  u.  462),  bezüglich  der  Lootsendampferfahrzeuge  die  Bestimmungen  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  10.  Mai  1897  (Reichs-Gesetzbl.  S.  215)  mit  den,  aus  dieser  Betriebsordnung
  sich  ergebenden  Modifikationen.

§.  32  Absf.  2.

Steht  das  Vorsignal  bei  der  Annäherung  des  Schiffes  auf  „Halt“,  oder  wird  es  auf  „Halt“
gestellt,  noch  ehe  die  Kommandobrücke  des  Schiffes  am  Signal  vorbei  ist,  so  ist  mit  der  Dampfpfeife
das  Signal  „Verstanden“  durch  drei  kurze  (1  Sekunde)  Töne  zu  geben,  und  an  den  Dalben  vor  der
Brücke  festzulegen,  falls  nicht  inzwischen  das  Warnungssignal  auf  „freie  Fahrt“  gestellt  worden  ist.

2.

§.  45  Nr.  2.
An  Signalen  sind  zu  heissen:
a)  bei  Tage:  2  schwarze  Bälle  oder  Körper  senkrecht  übereinander  und  mindestens
2  m  von  einander  entfernt;

b)  bei  Nacht:  2  rothe  Lichter  senkrecht  über  einander  und  mindestens’°2  m  von
einander  entfernt.

Die  Bälle  bezw.  Lichter  müssen  in  Höhe  der  Dampferlaterne  und  so
angebracht  sein,  daß  sie  vorn  und  hinten  gut  zu  sehen  sind.

Die  Seitenlichter  und  bei  Dampfern  auch  das  weiße  Topplicht  sind  zu
löschen  bezw.  zu  bedecken.

Bis  vorstehendes  Signal  gezeigt  ist,  sind  beim  Herannahen  von  fahrenden  Schiffen
fortwährend  kurze  Töne  mit  der  Dampfpfeife  als  Warnungssignal  zu  geben.

F.  64.

Einer  gesundheitspolizeilichen  Kontrole  unterliegt  jedes  den  Kanal  befahrende  Schiff,  welches  im
Abgangshafen  oder  während  der  Reise  Fälle  von  Cholera,  Pest  oder  von  Gelbfieber  an
Bord  gehabt  hat,  oder  welches  aus  einem  Hafen  kommt,  gegen  dessen  Herkünfte  die  Ausübung
  der  Kontrole  angeordnet  worden  ist,  in  den  Quarantäneanstalten  zu  Voßbrock  bezw.
Cuxhaven  nach  näherer  Bestimmung  der  zuständigen  Behörden  —  soweit  es  sich  um  Gelbfieber
  handelt  jedoch  nur  in  der  Zeit  vom  15.  Mai  bis  15.  September.

Diese  Schiffe  werden  erst  nach  Vollziehung  dieser  Kontrole  zur  Einfahrt  in  den
Kanal  zugelassen.  Die  Führer  dieser  Schiffe  sind  verpflichtet,  die  ihnen  für  die  Fahrt
durch  den  Kanal  auferlegten  Verhaltungsmaßregeln  genau  zu  beachten  und  den  hierauf
gerichteten  Anordnungen  der  Lootsen  und  etwa  besonders  beigegebenen  Begleiter  unweigerlich
  Folge  zu  leisten.  ·  .
        <pb n="341" />
        327

ZAignul-VDVerzeichniß.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SOfd.  Bei  Tage,  Bei  Nacht,
N  d.  h.  zwischen  Sonnen-Auf-  und  Signal.  Bedeutung.  Signal.  d.  h.  zwischen  Sonnen-Unter=  und
r.
Sonnen-Untergang.  Sonnen-Aufgang.
29  Wimpel  D  des  International  Kanallootse  k  icht  2
en  anallootse  kann  nicht  an  ;
Signalbuchs.  Bord  kommen.  ·0  drei  rothe  Lichter  unter  einander.
0
ein  weißes  Topplicht,  2½  m
Kennzeichnung  der  Loot-  unter  diesem  ein  rothes.
sen  dampffahrzeuge,  O  Beide  Lichter  über  den  gan-30
  Lootsenflagge.  welche  sich  im  Lootsen-  zen  Horizont  sichtbar.
dienst  in  Fahrt  be-  ·0  Außerdem  mindestens  alle
finden.  15  Minuten  ein  Flackerfeuer.

Die  durch  Kaiserliche  Verordnung  vom  9.  Mai
1897  zur  Verhürung  des  Zusammenstoßens
der  Schtffe  auf  See  vorgeschriebenen  Lichter.
«  Außerdem  soweit  nicht  unter  Zollleuchte  ge-32
  Nationalflagge.  fahren  wird  oder  das  Signal  Nr.  33  zu
machen  ist,  ein  weißes  Hecklicht.  Allein  fahrende
  Boote  haben,  soweit  sie  obigen  Bestimmungen
  nicht  unterworfen  sind,  ein  weißes
nach  allen  Seiten  gut  sichtbares  Licht  zu  führen.
35  Ehbendaselbst  zu  geben:  Habe  „Vorsignal“  auf
3  kurze  Töne  mit  der  Dampfl-Halt“  gefunden,  stoppe  und  Wie  das  Tagsignal.
pfeife  oder  Sirene.  lege  fest.
2  rothe  Lichter  mindestens
43schwarze  Bälle  oder  Kör  ——D9  aven  einander  entsernt
per  mindestens  2  m  vo.  Dampfern  auch  das  weiße
einander  entfernt.  Bis  zum  „Ich  sitze  fest"“  To  eucht  sind  zu  löschen
Zeigen  der  Körper  oder  oder  be  *  u  bedecken  Bis  zum
Bälle  sind  fortwährend  0  Ich  bin  manövrirunfähig.  ·0  38  en  des  Lichtfignals
kurze  Töne  mit  der  Dampf-=  ·"  0  1  fortwährend  Kurze
pfeife  zu  geben.  Töne  mit  der  Hampfpseise
zu  geben.
5.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
r*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
55  Ausweisung
S.  der  Bestrafung.  Ausweisungs.
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
G□#
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

 

2.  Franz  Cermak,
Schmied,

Glasmacher,

Auf  Grund  des  §S.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Julius  Blechinger,  geboren  am  25.  Juli  1868  in  Eibis.  Betteln,

Staatsangehöriger,

Staatsangehöriger,

wald,  Untersteiermark,  österreichischer

geboren  im  Jahre  1862  in  Rohozno,  Landstreichen,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,  österreichischer

Königlich  bayerisches  Be.28.  Oktober
zirksamt  Regen,  d.  J.

Königlich  bavyerisches  Be--5ö.  November
1  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.
        <pb n="342" />
        —  328  —

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
z  Grund  Auswelsung  uardn  6
-  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluftes
—
1.  2.  3.  4.  5.  6.
3.  Adolf  Günther,  (eboren  am  30.Oktober  1855  in  Braunau,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re9.  November
Tuchmacher,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Franzen-  girrungs  *  Präsident  zu  d.  J.
dorf,  Bezirk  Reichenderg,  Böhmen,  afsel,
Josef  Klamert,  geboren  am  5.  Juni  1875  in  Johannis-desgleichen,  Königlich  preußischer  Re13.  November
Schneidergeselle,  thal,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch.  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
SEchlesten,  österreichischer  Staatsange-  Posen,
ger,
Mathias  Klein-  geboren  am  13.  Juni  1880  zu  Esch,Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re9.  November
bauer,  Tagelöhner,  Luxemburg,  gierungs:  Präsident  zuld.  J.
rier,
KRupert  Urban,  geboren  am  1.  Mai  1880  in  Murstetten,  vorsätzliche  erschwerte  Stadtmagistrat  Nürnberg7.  Oktober
Korbflechter,  Bezirk  St.  Pölten,  Nieder-Oesterreich,  Körperverletzung,  Bayern,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Alt-Bostechor!hrober  Unfug  und
Böhmen,  Betteln  mit  Waffen,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="343" />
        —  329  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

——  —  ———  ———  —

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

I  .
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Dezember  1897.  R  48.
Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vor-  welcher  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärnahme
  von  Civilstands-Akten—  Exequatur-Ertheilungen  pflichtige  Deutsche  in  Rumänien  ermächtigt  war  330
Seite  3829  4.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Holzlager-Regulativ.  330
2.  Bersicherungs  Wesen:  Abänderung  des  Formulars  II  5.  Justiz-Wesen:  Aenderung  des  Verzeichnisses  derjenigen
(Vermögensausweis)  zu  den  nach  den  Gesetzen  über  die  Stellen,  an  welche  Ersuchen  um  Einziehung  von  Ge-Krankenversicherung
  und  die  eingeschriebenen  Hülfskassen  richtskosten  zu  richten  snd.  355
zu  liefernden  Rechnungsabschlüssen  829  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Militär-Wesen:  Ableben  eines  Arztes  in  Bukarest,  Reichsgebiete..  .....  355

 

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Ministerresidenten  und  General-Konsul  von  Seldeneck  in  Bangkok  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  F§F.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
das  Königreich  Siam  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  an  Stelle  des  Herrn  Edward  J.  Prickett  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
Kehl  ernannten  amerikanischen  Bürger  Wilbur  S.  Glaß,  sowie  dem  an  Stelle  des  Herrn  George
R.  Burnett  zum  amerikanischen  Vize-Konsul  daselbst  ernannten  Herrn  Theodor  Krüger  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Versich  erungs--  Wesen.

Der  Bundesrath  hat  hinsichtlich  der  nach  §§.  9,  41  des  Krankenversicherungsgesetzes  und  §.  27  des  Gesetzes
über  die  eingeschriebenen  Hülfskassen  zu  liefernden  Rechnungsabschlüsse  der  Krankenkassen  beschlossen,  daß
in  dem  der  Bekanntmachung  vom  16.  November  1892  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  671)  beigefügten
  Formulare  II  (Vermögensausweis)  die  Anmerkung  3  zu  A  1p  folgende  veränderte  Fassung  erhalte:
Werthpapiere,  die  einen  Börsenpreis  haben,  sind  zum  Tageskurs  am  Schlusse  des  Rechnungsjahrs,
  sofern  dieser  Preis  jedoch  den  Anschaffungspreis  übersteigt,  höchstens  zu  dem  letzteren  anzusetzen.
Werthpapiere,  die  keinen  Börsenpreis  haben,  sind  höchstens  zu  dem  Anschaffungspreis

in  Ansatz  zu  bringen.

Berlin,  den  26.  November  1897.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

64
        <pb n="344" />
        —  330  —

3.  Militär-Wesen.

Der  Königlich  preußische  Stabsarzt  der  Landwehr  Dr.  Kremnitz  zu  Bukarest,  welchem  nach  der  Be—
kanntmachung  vom  26.  November  1884  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  308)  die  Ermächtigung
ertheilt  war,  glaubhafte  ärztliche  Zeugnisse  im  Sinne  des  §.  42  Ziffer  1a  und  b  der  Wehrordnung  über
die  Untauglichkeit  oder  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche
ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Rumänien  haben,  ist  am  31.  Juli  d.  J.  verstorben.

 

 

4.  Zoll=  und  Steuer---Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  11.  d.  M.  beschlossen,  dem  nachstehenden  Holzlager-Regulativ
die  Zustimmung  zu  ertheilen.
Berlin,  den  23.  November  1897.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

Holzlager-Regulativ.

Genmäß  §S.  7  Ziffer  2  und  4  des  Zolltarifgesetzes  werden  für  die  Privat-Transitlager  von  Bau=  und
Nutzholz  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde  die  folgenden  näheren  Vorschriften  ertheilt.

I.  Allgemeine  Bestimmungen.

S.  1.
Die  Transitlager  für  Bau=  und  Nutzholz  ohne  amtlichen  Mitverschluß  sind
A.  reine  Transitlager,  wenn  das  Holz  ausschließlich  zum  Absatz  in  das  Zollausland  oder  zum
Baue,  zur  Reparatur  oder  zur  Ausrüstung  von  Seeschiffen,
B.  gemischte  Transitlager,  wenn  das  Holz  auch  zum  Absatz  im  Zollgebiete  bestimmt  ist.

S.  2.
Auf  die  Transitlager  für  Holz  finden  die  Vorschriften  des  Privatlager-Regulativs  sinngemäße
Anwendung,  soweit  nicht  nachstehend  Anderes  bestimmt  ist.

II.  Besondere  Bestimmungen.
A.  Reine  Transitlager.
S.  3.

Lagerräume.

Die  Lagerung  des  Holzes  in  nicht  abgeschlossenen  Räumen,  auch  im  Wasser,  kann  gestattet
werden;  die  Lagerplätze  müssen  jedoch  in  erkennbarer  Weise  bezeichnet  sein.  Der  Zollbehörde  sind  auf
Verlangen  Lagepläne  einzureichen.

S.  4.
Anmeldung  zum  Lager.
A.  Die  Anmeldung  des  Holzes  zum  Lager  erfolgt  nach  dem  anliegenden  Muster  A.
—  Ein  Zugang  zum  Lagerbestande  kann  auch  von  anderen  reinen  oder  von  gemischten  Transitlagern

für  Holz  erfolgen.

Holz  des  freien  Verkehrs  darf  nur  mit  Genehmigung  der  Direktivbehörde  und  mit  der  Maßgabe
zugelassen  werden,  daß  es  die  Eigenschaft  des  unverzollten  annimmt  und  nach  den  Bestimmungen  für
letzteres  behandelt  wird.
        <pb n="345" />
        —  331  —

Die  Zollbehörde  ist  befugt,  eine  Bezeichnung  der  in  das  Lager  aufzunehmenden  Hölzer  mit
unverlöschlichen  Marken  u.  s.  w.  zu  verlangen.
8.  5

Buchführung.

Für  die  reinen  Transitlager  ist  bei  der  Amtsstelle  ein  in  zwei  Abtheilungen  (für  Rohholz  und  für
bearbeitetes  Holz)  zerfallendes  Niederlage-Register,  Muster  B,  nach  Vorschrift  der  beigedruckten  Anleitung  C  —.
zu  führen.  In  demselben  wird  für  jedes  Lager  ein  besonderer  Abschnitt  angelegt.  C.

Die  An=  und  Abschreibung  erfolgt  in  der  Regel  nach  der  Stückzahl,  dem  Festmeterinhalt  und  —  —
der  handelsüblichen  Bezeichnung  der  Hölzer;  jedoch  kann  die  Direktivbehörde  An-  und  Abschreibung  nach
dem  Gewichte  zulassen.

Der  Direktiobehörde  bleibt  ferner  überlassen,  den  örtlichen  Verhältnissen  entsprechende  Abänderungen
in  dem  Muster  vorzunehmen,  auch  hinsichtlich  der  Führung  und  Revision  des  Registers  das  Nähere
anzuordnen.

S.  6.

Lagerung  von  Hölzern,  die  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegen.

.  Hölzer  derselben  Art,  die  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegen,  sowie  die  aus  derartigen  Hölzern
hergestellten  Gegenstände  müssen  getrennt  gelagert  und  mit  einer  Bezeichnung  der  in  Beiracht  kommenden
Zollsätze  versehen  werden,  sofern  nicht  nach  Maßgabe  der  örtlichen  Verhältnisse  unter  Anordnung  anderweiter
  Aufsichtsmaßregeln  seitens  der  Direktivbehörde  davon  Abstand  genommen  wird.  Wird  den  vorstehenden
  Bedingungen  nicht  genügt,  so  findet  auf  den  gesammten  Lagerbestand  an  Hölzern  der  betreffenden
Art  der  höchste  der  in  Betracht  kommenden  Zollsätze  Anwendung.

In  dem  Niederlage-Register  (§§.  5  und  18)  ist  der  Zollsatz,  dem  die  verschieden  belasteten  Hölzer
derselben  Art,  sowie  die  aus  derartigen  Hölzern  hergestellten  Gegenstände  im  Falle  der  Verzollung  unterliegen,
  ersichtlich  zu  machen.

Der  Lagerinhaber  hat  in  den  An=  und  Abmeldungen  zum  und  vom  Lager  sowie  in  den  Bearbeitungsanmeldungen
  den  Zollsatz,  dem  die  Hölzer  unterliegen,  anzugeben.

S.  7.
Behandlung  während  der  Lagerung.

Eine  Behandlung  der  Hölzer  innerhalb  des  Lagers,  durch  welche  weder  Zahl  noch  Festmeterinhalt
  der  einzelnen  Stücke  verändert  wird,  ist  ohne  Anmeldung  zulässig.
golbeh  Ver  die  gelagerten  Hölzer  anderweit  behandeln  (bearbeiten)  will,  bedarf  dazu  der  Erlaubniß  der
ollbehörde.

8.  8.

Die  Erlaubniß  (8.  7)  ist  schriftlich  bei  dem  zuständigen  Hauptamte  nachzusuchen.  Dabei  ist  anzugeben,
  worin  die  Bearbeitung  bestehen  soll,  insbesondere,  ob  die  Hölzer  auch  nach  der  Bearbeitung
noch  der  Nr.  13c  des  Zolltarifs  angehören  oder  durch  die  Bearbeitung  in  Hobelwaaren  oder  grobe
ungefärbte  Böttcherwaaren  oder  Fournire  der  Nr.  134  oder  e  umgewandelt  werden  sollen,  sowie  in  welcher
Betriebsanlage  die  Bearbeitung  stattfinden  soll.  Eine  Bearbeitung,  in  Folge  deren  die  Hölzer  einer
anderen  als  der  Tarifnummer  13c,  d  oder  e  zufallen  würden,  ist  unzulässig.

Die  Betriebsanlagen  dürfen  sich  in  der  Regel  nicht  in  beträchtlicher  Entfernung  von  dem  Transitlager
  besinden.  Gehören  sie  nicht  dem  Lagerinhaber,  so  hat  dieser  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  der
Besitzer  der  Zollbehörde  schriftlich  das  Recht  zugesteht,  von  der  anmeldungsmäßigen  Bearbeitung  der  Hölzer
durch  Einsicht  in  die  ordentlich  zu  führenden  Geschäftsbücher  und  durch  sonstige  Beaufsichtigung  des  Betriebs
Ueberzeugung  zu  nehmen.

Die  Erlaubniß  ist  jederzeit  widerruflich.

Die  Ertheilung  erfolgt  durch  das  Hauptamt.  Sovweit  erforderlich,  sind  bei  Ertheilung  der  Erlaubniß
  weitere  Aussichtsmaßnahmen  zu  treffen.

Ueber  die  Bearbeitung  hat  der  Lagerinhaber  besondere  Bücher  (Bearbeitungsbücher)  zu  führen,
aus  denen  Zahl,  Gattung  und  Festmeterinhalt  beziehungsweise  Gewicht  der  in  Bearbeitung  genommenen
Hölzer  und  der  durch  die  Bearbeitung  hergestellten  Erzeugnisse  zu  ersehen  sind.  Die  Bücher  müssen  den
Zollbeamten  auf  Erfordern  jederzeit  zur  Einsichtnahme  vorgelegt  werden.

64“
        <pb n="346" />
        —  332  —

Die  Direktiovbehörde  ist  ermächtigt,  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  von  der  Vorschrift  der
Führung  von  Bearbeitungsbüchern  Abstand  zu  nehmen.

S.  9.
Die  Anmeldung  zur  Bearbeitung  erfolgt  bei  der  Amtsstelle  in  doppelter  Ausfertigung  nach  dem
Muster  D.  Die  Amtsstelle  prüft  die  Anmeldung  und  stellt  die  eine  mit  dem  Genehmigungsvermerke  versehene
  Ausfertigung  dem  Anmeldenden  zu.  Vor  der  r  darf  die  Bearbeitung  des  Holzes
nicht  beginnen,  auch  eine  Entnahme  aus  dem  Lager  nicht  stattfinden
Erleichterungen,  z.  B.  die  Anmeldung  für  einen  längeren  seitraum  oder  die  nachträgliche  Angabe

der  zu  verarbeitenden  Hähzer,  können  bei  nachgewiesenem  Bedürfnisse  von  der  Direktiobehörde  widerruflich
zugelassen  werden.
8.  10.

Ueber  die  Bearbeitung  der  Hölzer  werden  Anschreibungen  in  einer  Beilage  zu  dem  Niederlagetregister
  (5.  5)  nach  dem  Muster  E  geführt.

Der  Lagerinhaber  hat  die  Anmeldung  (§.  9)  nach  dem  Ergebnisse  der  Bearbeitung  durch  Angabe
der  hergestellten  Erzeugnisse  und  der  bei  der  Bearbeitung  entstandenen  Abfälle  zu  vervollständigen  und  der
Amtsstelle  zurückzugeben.

Die  zur  Bearbeitung  entnommenen  Hötzer,  sowie  die  durch  die  Bearbeilung  hergestellten  Erzeugnisse
  unterliegen  der  Revision.

Die  Revisionsbeamten  haben  die  vom  Lagerinhaber  durch  Eintragung  der  Ergebnisse  vervollständigte
  Bearbeitungsanmeldung  in  allen  Theilen  zu  prüfen  und  sich  von  der  Richtigkeit  der  darin  enthaltenen
  Angaben  durch  Einsicht  der  Bearbeitungsbücher  und  der  übrigen  Geschäftsbücher  (Mühlentafeln,
Schneideregister  u.  s.  w.),  sowie  auf  sonst  geeignete  Weise-  Ueberzeugung  zu  verschaffen.  Etwaige,  nicht
alsbald  aufzuklärende  Bedenken  bezüglich  der  Richtigkeit  jener  Angaben  sowie  der  Form  der  Bearbeitung,
der  Innehaltung  der  Frist  (Muster  D  Spalte  6)  u.  s.  w.  sind  der  Direktiobehörde  vorzutragen.

Die  durch  die  Bearbeitung  hergestellten  Erzeugnisse  werden  auf  Grund  der  Revision  und  der
Eintragungen  in  der  Bearbeitungsanmeldung,  die  entstandenen  Abfälle  auf  Grund  der  letzteren  nach  dem

Festmeterinhalt  oder  Gewichte,  die  Erzeugnisse  auch  nach  der  Stückzahl,  in  Abtheilung  II  des  Niederlage-Registers
  vermerkt.
11.

Für  die  bei  der  Bearbeitung  entstandenen  Abfälle  wird,  wenn  die  bearbeiteten  Hölzer  oder
hergestellten  Holzwaaren  in  das  Ausland  ausgeführt  oder  zum  Baue,  gur  Reparatur  oder  zur  Ausrüstung
von  Seeschiffen  verwendet  werden,“)  der  im  8.  7  Ziffer  2  Absatz  2  des  Zolltarifgesetzes  vorgesehene
Nachlaß  an  dem  zur  Last  geschriebenen  Zolle  gewährt.

Die  gesetzliche  Abfallvergütung  wird  von  der  zur  Bearbeitung  entnommenen  Rohholzmenge
berechnet.  Sie  beträgt

a)  für  Säge=  und  Schnittwaaren,  vier=  und  mehrseitig  in  der  Längsachse  geschnitten:
a)  in  der  ganzen  Länge  gleich  stark  und  breit.

 

..  3
Ontchtgletchstarkoderbreit..  .........  Prozent
b)  für  ungesäumte  Bretter  20  des  dazu
c)  für  gesägte  Fournire  50  verd)
  für  Hobelarbeit,  wodurch  Waaren  der  Kiase  e  3  in  solche  der  Kiasfe  à  ä  wendeten
veredelt  werden  15  Rohe)
  in  allen  übrigen  Fällen  7½)  holzes.

Für  jede  zur  Ausfuhr  gelangende  oder  zum  Baue,  zur  Reparatur  oder  zur  Ausrüstung  von
Seeschiffen  verwendete  Menge  der  durch  die  Bearbeitung  gewonnenen  Waare  ist  —  soweit  ein  Buchbestand
  der  betreffenden  Holzgattung  vorhanden  ist  —  ein  Betrag  an  Abfallvergütung  zu  gewähren,
welcher  sich  zu  der  im  Ganzen  zulässigen  Vergütung  verhält  wie  die  Menge  der  ausgeführten  zu  derjenigen
  der  gewonnenen  Waare.

Bei  Bearbeitungen,  mit  denen  eine  Verminderung  des  Festmeterinhalts  oder  Gewichts  nicht
verbunden  ist,  tritt  ein  Zollnachlaß  nicht  ein.  Findet  eine  wiederholte  Bearbeitung  statt,  so  ist  die

 

*)  Anmerkung.  Eine  Verzollung  kann  bei  reinen  Transiklagern  nur  im  Falle  des  §.  15  Absatz  2,  sowie
bezüglich  eines  etwaigen  Minderbefundes  bei  der  Lagerrevision  vorkommen.
        <pb n="347" />
        —  333  —

bsallvergüung  nur  einmal  und  zwar  nach  dem  im  Einzelfalle  zutreffenden  höchsten  gesetzlichen  Satze  zu
gewähren.  ·

Soweit  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  für  die  bei  der  Bearbeitung  entstandenen  Abfälle
ein  Zollnachlaß  nicht  zu  gewähren  ist,  findet  die  Verzollung  der  bearbeiteten  Hölzer  und  hergestellten
Holzwaaren  eintretendenfalls  nach  Maßgabe  der  Menge  des  dazu  verwendeten  Rohholzes  und  des  auf
letzterem  angeschriebenen  Zollsatzes  statt.

8.  12.
Abgang  vom  Lager.

Hölzer,  welche  in  einem  reinen  Transitlager  für  Holz  gelagert  haben,  dürfen  nur  nach  anderen
reinen  Transitlagern  oder  nach  dem  Zollauslande  versandt  oder  zum  Baue,  zur  Reparatur  oder  zur
Ausrüstung  von  Seeschiffen  verwendet  werden.  Die  Ueberführung  bearbeiteter  Hölzer  auf  ein  anderes
Lager  ist  nur  mit  Zustimmung  des  Versendungsamts  zulässig;  letzteres  hat  im  Falle  der  Genehmigung
darüber  Verfügung  zu  treffen,  welche  Beträge  in  seinem  Niederlage-Register  abgesetzt  und  in  demjenigen
des  Empfangsamts  zugeschrieben  werden  sollen.

Die  aus  dem  Lager  entnommenen  Hölzer  sind  nach  den  Vorschriften  des  Begleitschein=  und
Niederlage-Regulativs,  sowie  der  etwa  erlassenen  besonderen  Bestimmungen  unter  Zollkontrole  abzufertigen.
Dabei  kann  von  einer  Verschlußanlage  abgesehen,  auch  die  Revision  auf  probeweise  Ermittelung  beschränkt
kirhen,  wenn  der  Lagerinhaber  durch  ordnungsmäßig  geführte  Bücher  den  Ab=  und  Zugang  zuverlässig
nachweist.

Bei  Versendung  mit  Begleitschein  1  ist  seitens  des  Ausfertigungsamts  in  dem  Begleitscheine
wegen  der  auf  den  Hölzern  ruhenden  Eingangsabgabe  und  wegen  der  etwaigen  Abfälle  das  Nähere  zu

vermerken.  Das  Erledigungsamt  hat  demnächst  dem  Ausfertigungsamte  mitzutheilen,  in  welcher  Weise
der  Begleitschein  Erledigung  gefunden  hat.

F.  13.
Erleichterungen  bei  der  Revision.

Die  Direktivbehörde  kann  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs  genehmigen,  daß  die  Revision  der
Hölzer  bei  der  Aufnahme  in  das  Lager,  nach  erfolgter  Bearbeitung  und  bei  der  Entnahme  aus  dem
Lager  sowie  die  zollamtliche  Bescheinigung  über  die  Verladung  auf  die  Versandmittel  (Eisenbahnwagen,
Schiff)  durch  die  Bescheinigung  einer  bei  der  Beaufsichtigung  von  Holzverladungen  dauernd  verwendeten
Person  ersetzt  werde.  Solche  Personen  müssen  jedoch  auf  das  Interesse  der  Zollverwaltung  ein=  für
allemal  vereidigt  sein.

Eine  derartige  Genehmigung  darf  ebenfalls  nur  unter  der  Voraussetzung  ertheilt  werden,  daß
die  Bücher  des  Lagerinhabers  über  Zugang  und  Abgang  zum  und  vom  Lager  zuverlässigen  Aufschluß
  geben.  "

.  14.

Jährlich  ist  eine  Bestandsrevision  auf  Grund  einer  von  dem  Lagerinhaber  einzureichenden  Bestandsdeklaralion
  vorzunehmen.  Dieselbe  kann  probeweise  geschehen,  wenn  die  Umstände  Bedenken  nicht
ergeben.

best  Die  Termine  für  diese  Revisionen  sind  von  der  Direktivbehörde  nach  den  örtlichen  Verhältnissen
zu  bestimmen.

Nach  jeder  Bestandsrevision  ist  das  Niederlagekonto  durch  An=  und  Abschreibung  der  vorgefundenen
Differenzen  mit  dem  Lagerbestand  in  Uebereinstimmung  zu  bringen.

F.  15.
Aufhebung  des  Lagers.

Die  Zurücknahme  der  Bewilligung  des  Lagers  (5.  11  des  Privatlager-Regulativs)  kann  seitens
der  Direktivbehörde  insbesondere  auch  dann  erfolgen,  wenn  Defrauden  oder  Ordnungswidrigkeiten  in
Bezug  auf  die  Bearbeitung  der  Hölzer  (§§.  7  bis  11)  oder  auf  den  Verbleib  der  vom  Lager  versendeten
Hölzer  (§§.  12  und  13)  verübt  worden  sind;  ebenso  dann,  wenn  der  Zoll  für  den  durchschnittlichen
Zugang  von  ausländischem  Holze  zum  Lager  in  den  letzten  beiden  Kalenderjahren  für  das  Jahr  einen

Betrag  von  1000  Mark  nicht  erreicht  hat.  Der  Widerruf  darf  auch  auf  die  Erlaubniß  zur  Bearbeitung
beschränkt  werden.
        <pb n="348" />
        —  334  —

In  allen  Fällen  des  Aufhörens  eines  reinen  Transitlagers  für  Holz  ist  der  Lagerbestand  inner-8
  einer  von  der  Direktivbehörde  zu  bestimmenden  Frist  seitens  des  bisherigen  Lagerinhabers  oder
einer  Rechtsnachfolger  (Erben,  Konkursmasse  u.  s.  w.)  unter  Zollaufsicht  entweder  in  das  Zollausland
oder  auf  ein  anderes  reines  Transitlager  zu  verbringen  oder  zum  Baue,  zur  Reparatur  oder  zur  Ausrüstung
  von  Seeschiffen  zu  verwenden.  Ausnahmsweise  kann  die  Direktivbehörde  den  Uebergang  des
Bestandes  in  ein  gemischtes  Transitlager  oder  in  den  freien  Verkehr  gegen  Entrichtung  der  Zollgefälle

  gestatten.
B.  Gemischte  Transitlager.
S.  16.

Auf  die  gemischten  Transitlager  für  Holz  ohne  amtlichen  Mitverschluß  finden  die  Vorschriften  der
§§.  3  bis  15  mit  nachstehenden  Zusätzen  und  Abänderungen  entsprechende  Anwendung.

S.  17.
Bewilligung  des  Lagers.

An  welchen  Orten  gemischte  Lager  gestattet  werden  dürfen,  bestimmt  der  Bundesrath.

Das  Bedürfniß  eines  gemischten  Transitlagers  für  Holz  an  solchen  Orten  ist  von  der  Direktivbehörde
  nur  dann  anzuerkennen,  wenn  nach  den  Büchern  des  Gewerbtreibenden  der  Umfang  des  von
ihm  betriebenen  Holzgeschästs  ohne  den  Besitz  eines  solchen  Lagers  voraussichtlich  eine  wesentliche  Einschränkung
  selbst  unter  der  Voraussetzung  erfahren  würde,  daß  ihm  ein  reines  Transitlager  bewilligt  wäre.
In  anderen  Fällen  entscheidet  die  oberste  Landes-Finanzbehörde  über  die  Bedürfnißfrage.

Demselben  Gewerbtreibenden  darf  ein  reines  und  ein  gemischtes  Transitlager  für  Holz  an  einem
Orte  nicht  bewilligt  werden.  Mit  einander  in  unmittelbarem  Zusammenhange  stehende  Ortschaften  sind
in  dieser  Beziehung  als  ein  Ort  anzusehen.

S.  18.
Zugang  zum  Lager.

Auf  ein  gemischtes  Transitlager  darf  auch  inländisches  Holz  gebracht  werden.  Dasselbe  behält
seine  Eigenschast  als  zollfreie  Waare.  Im  Uebrigen  finden  darauf  die  Vorschriften  des  §.  6  sinngemäße
Anwendung.

S§.  19.
Buchführung.
Für  die  gemischten  Transitlager  von  Holz  ist  ein  Niederlage-Register  (S.  5)  nach  Muster  B
zu  führen.

Abmeldung  vom  Lager.

Aus  einem  gemischten  Lager  können  Hölzer  auch  in  andere  gemischte  oder  in  reine  Lager  übertragen
  werden.

Die  Berechnung  und  Entrichtung  der  Eingangsabgaben  von  den  aus  dem  gemischten  Transitlager
  in  den  freien  Verkehr  gelangten  Hölzern  und  den  durch  die  Bearbeitung  hergestellten  Gegenständen.
sowie  die  Bestandsrevisionen  erfolgen  nach  Maßgabe  der  im  §.  16  des  Privatlager-Regulativs  enthaltenen
Vorschriften.  Die  Direktivbehörde  ist  jedoch  ermächtigt,  für  die  in  jedem  Jahre  mindestens  einmal  vorzunehmende
  Bestandsrevision  einen  anderen  Termin,  als  in  dem  Privatlager-Regulativ  angeordnet,  zu
bestimmen.  In  diesem  Falle  hat  jedesmal  sechs  Monate  vor  der  für  die  Bestandsrevision  bestimmten
Zeit  eine  vorläufige  Abrechnung  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  in  Absatz  2  und  3  des  §.  16  des
Privatlager-Regulativs  stattzufinden.  Auf  die  mit  der  Bestandsrevision  zu  verbindende  endgültige  Abrechnung
  finden  die  Vorschriften  in  Absatz  4  bis  6  daselbst  Anwendung.

III.  Strafbestimmungen.

S.  21.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieses  Regulativs  und  die  auf  Grund  hiervon
erlassenen,  öffentlich  oder  den  Betheiligten  besonders  bekannt  gemachten  Verwaltungsvorschriften  werden,
sofern  nicht  die  Strafen  der  §§.  134  bis  151  des  Vereinszollgesetzes  Anwendung  finden,  gemäß  §.  152
daselbst  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis  zu  150  Mark  geahndet.
        <pb n="349" />
        —  335  —

Muster  A
(zu  §.  4  des  Regulativs).

Anmeldung

zum  Transitlager  von  Holz

—

des

C.  Cuktzeit  zu  Hanzig.
Auszug  aus  dem  Beglettscheine  bes  Hauptfzoll-Amts  TRorn  Nr.  210  vom  12.  4pri“  1894.

Deklaralions
Begleitschein-Empfangs-  Register-Blatt  Nr.  1011
am  30.  April  1894.

 

Eingetragen  in  dem

Die  Revision  übernehmen
        <pb n="350" />
        336

 

 

 

 

 

 

 

/  der  Dellaration.
lt
Inha  des  Begleitscheins.
Lau-  Der  Hölzer  Gattung  und  Menge  a.  Anträge
fende  s  Herkunflsland.  des
Num-  Benennung  b.
mer  #nach  dem  Zolltarif  und  Stũchzahl  Festmeter-  Gewicht  Wie  lange  in  Niederlegers
der  besonderen  handels-  inhalt  anderen  Niederlagen
üblichen  Bezeichnung  en  ig  befindlich
1.  2.  8.  4.  5.  6.  J.
1.  Hichten-  und  Tannen-Kundholl
  400  1200  —  a.  Russland  æeum  Transitlager
13c  1  b.  —  Abschnitt  1

 

M

 

 

 

(Datum  und  Untersclirist.)

 

it  ·..
dem  Begleitschein

 

 

4  übereinstimmend.

 

 

Haupt-Amts-Assistent.
        <pb n="351" />
        Revisionsbefund  ·
bei  der  Einlagerung  Weiterer  Nachweis
Benennung  des  Niederlage-Registers
nach  dem  Zoll-  #.  #  Bemerkungen.
tarif  und  der  Stück=  Festmeter-  .  Ab-  laufendel  Verkehrs-Gewicht
  4c.  laufen
besonderen  zahl  inhalt  schnitts=  nlatu  Num--  Nachweisung
handelsüblichen  Num-  mer
8.  9.  10.  11L.122.  13.-14  5.  16.
i
WiespalteL  400  1200  —  1  1  1
l
l

 

 

 

 

fDateememelUsetekschriftj
        <pb n="352" />
        <pb n="353" />
        —  339  —

Muster  B
(zu  §5.  5  und  19  des  Regulativs).

niederlage-Register

für

Leinen-  .  «
die  Transitlager  von  Bau-  und  Nutzholz

ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde

für  das  Jahr  1894.

Abtheilung  1  Rohholz,
Abtheilung  II  bearbeitetes  Holz.

557
        <pb n="354" />
        Abtheilung  1  Nohholz.

340

Abschnitt  1.

C.  CGutzeit

 

 

Anschreibung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeit  der  ...  Der  Hölzer  a  Durch
Anschreibun  «  Be=  Tarifmäßige  r  1  ·
Lau-  "  g  Bezeichnung  zeich=  Benennung  Herkunft.  Bearbeinng
fende  Nummer  Hung  und  die  be-  ...  S  Vie  lan  e  so  en
Num—  des  sondere  handels-  Stück=  Fest,  rges  uu-Tag
  Monat  der  Lager-her:  .  miter-Olqanekengewandelt
mer  Vorregister  otts  übliche  Bezeich-,  zahl  inhalt  #  sNiederlagen  werden
nung  der  Hölzer  befindlich
*  #cEbm.  g.  —  Zehm
1  2.  3.  4.  5.  6.  J.  8.  9.  10.  II.
4.
Ceberbh’agen  a#es  dem  Tregister/##  1893  Rohes  cciches  90  Ooo  45  600.  a.  Kesskand  550,0%
Nutzholæ  (Bearbestungs-Anmeldung

Wr.  1)
1  2.  Aai  Begl.  Empf.  Lager-  Ficliten-  400  1200.  desql.  —
Req.  Nr.  1011]  sstelle  und  Tannen-  (Bearbeitungs-1
  Rundholeæ  Anmeldung
Wr.  2)
2  °.  ddesç'l.  Nr.  1II6  500  1450  desgl.  681,  o0
pos.  1801  (Brarbetunge.
4—  W.  2)/7
SEtesammen  Ansckhreibung.  .  900  4250

 

 

 

efkndener  Istbestand

Albsclhreibung..
Sollbestand  .  .  123  a3  46  677,  65
Pei  der  Bestandsatomaohme  vor-........
  28  33045  675
Eit  veræollende  Differeneæ  ..  2  .

7588.  2572,4.Jl  .

 

 

 

 

 

BZ.1.

 

Bemerknng.
Zu  übertragen  ist  der  Istbestand  von  23  330  Stück  mit  45  676  ebm  Rohholz.

———t

Mr.  6.
        <pb n="355" />
        341  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu  Danzig.  Blatt  1.
Abschreibung
Zeit  der  »  .  .
Lau=  Abschreibung  Der  Hölzer  Weiterer  Nachweis
fende  n  B  I  Bemerkungen
Num-  Stück=  Festmeter-  enennung  "
mer  Tag  Monat  ahl  en  Gewicht  des  Blatt  Nr.
6“  Registers
1  ebm  k8  —  —
12.  13.  14.  15.  16.  17.  18.  19.  20.  21.
i  «
s
120.  Vebriar  927  202,“  Niederlage-  54  1
31,v2  Eegister  II  65  1
58,61  36  1
57,  13  6567  1
214.  lh  1399  30,5  -  34  2
17  7,  15  -  35  2
i
3  19.  August  2094  681,00  -  64  3
I  s  I
I
4  1.  Osctober  1350  400,00  Begl.  Ausf.  2  13
Reg.
«  *'
5  31.  Derember]  1800  0%  Zoll.  Einn.  90  2  100
Journ.
Ztl'eammen!6  I  2572,4.5
I
«  .
        <pb n="356" />
        342

Abschnitt  5.

C.  CGukreit

 

Abtheilung  II  bearbeitetes  Holz.

 

Auschreibung

 

Laufende


Nummer


1.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«  Fest«  Der  Hölzer
Zeit  der  Abscuit  meter-  —  ð
Anschreibung  Nummer  Be-inhalt  Tarifmäßige
des  zeich.  des  Benennung  und  die
Nieder.ungver-  besondere  Sd.  Fest-*
  deswen-  handelsübliche  tück  meter-  Ge
I  --  Lager-betenVezeichnungderzahl«  wicht
ters,  alt
zag,  Monat,Pger  urs,  Noh-  Höhzer  inh
theilung  J  holzes
*  ebm  chm  kg
2.  3.  1.  b.  6.  7.  8.  9.  10.

 

a.  Herkunft.

b.  Wie
lange  in
anderen
Niederlagen

befindlich

11.

 

 

 

Abfälle
Gesetzliche

Abfalll.wirk=
  gesetzvergü-
  li
ung  iche  liche
Prozentichm  chm
12.  13.  11.

 

 

(Muster  A.  Der  wirkliche  Abfall  ist  größer  als  der

 

 

 

gesetzliche,  der  Istbestand  ist  kleiner  als  der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17.28.  Mdr-bschntager!hus  vohem  2ceichen34  Russ.3  ½7“
6  2  Mr.  715„0cue  2  Wutalobze  pos.  73f  land
(416)  hergestellte
2.  4.  Juni  dto.  2ꝰ  dto.  370,90  lersetW)  Desdqte  rn.12  937,  243,60  "  126,61
gelobelte  Bretter  in  l  «
der  ganzen  Länge  —
glcieh  stark  und  breit
3.  80.  August  dto.  dto.  691%  pys.  7307  (4-)  *  450.22  "  230,76
Zusanmen  Anschreibunq  1254,24  41  539)  825,77,  429,  131418,  04
4bschrerbunndy52  24  976
l
I
Michigsolldestand».80224  16  563
Bei  der  Besrandsaunahme
vorgefundener  stbestand  684,0  16  "4#  450  234,.04
Zie  verzollende  Deerere1,20
2Z.  EJ.  IV.  Q.  4¼%.
Bl.  /  Nr.
In  das  Register  für  1895
sind  übertragen  684,07  16  450,  450  —  —

dem  Ansatz:

 

 

 

 

Hemerkungen.

 

 

 

Bei  der  Bestandsaufnahme  werden  als  Istbestand  450  chm  bearbeitetes  Holz  vorgefunden.  Hieraus  wird  nach

„825,  11:  450  =  1  254,21:  1“

der  Istbestand  an  verarbeitetem  Rohholze  zu  684,01  chm  berechnet.

Die

Differenz  zwischen  diesem  und  dem  Sollbestand  an  verarbeitetem  Rohholze  bildet  die  zu  verzollende  Menge  Rohholz.

Der  vorgefundene  Istbestand  an  Rohholz  (684,04),

1684,04  —  1.,0  =  231,/4)  ist  zu  übertragen.

bearbeitetes  Holz  (150)  und  entsprechendem  wirklichen  Abfalle
        <pb n="357" />
        —  343  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu  Daurig.  Blatt  34.
Abschreibung
Zeit  der  .  .
Der  Hölzer  Weiterer  Nachweis
Abschreibung  böl  "
Lauende
  ——  —  —  —  —  —
Bemerkungen.
Num-  Benennung
mer  Stück=  Festmeter-Tag
  Monat  des  Gewicht  der  Blatt  Nr.
zahl  inhalt  ·
Register
»  cbmløkg  EIIII
15.6  17.  18.  i8.  20  21.  22.  23.  214.
l
Sollbestand.)  z  .
i.  8.  Juns  1620  45  Zegl  4/.Key5  00  CAusunr.)
#  6(  Beiqerorldu/#)en-4brechnung
2.  J.  Jul  11  306  700  Z.  E.  J.  1  10  nacl  den  Geschãftsbuchern
deklarirt.
3.  10.  1600  40  Pegl.dus“.  Reg.  2  11  Aussulr.
4.  17.  September  1  130  55  (  7  71  dto.
I
«  IndusLayekdæN.z«N.
5’  3««  1500  »  26  152  auf  genommen.
IMn  überwiesener  45/akl.
6.  72.  Deembe-  1010  10  770  Auafuhr.
·  »  VorderBestandmufmlmmgw
24.  7810  bo  2  7  70  205  desinitiven  Abreclinung  deklarirt.
l
Zusammen  376  6
T#r2u  gesetsliche  45/allver--Untung
  Für  dieausgef#rten
150  chm  dbearbeitetes  Holæ  .  76  (825,77:  150  =  4189,0  :  à0.
i
l
Zusammen  Abschreibung  an
verarbeitetem  Rohholee  ..  24  976  #  452  "

 

 

 

 

Bemerkung  zu  Abschreibung  Ur.  5.

Welche  Menge  Abfall  mit  überwiesen  werden  soll,  bestimmt  das  Versendungsamt.  Im  vorliegenden  Falle
ist  der  wirkliche  Abfall  nach  Maßgabe  der  bis  zum  Tage  der  Ueberweisung  stattgehabten  Anschreibung  überwiesen
(825,11:  50  =  422  2).  .

Im  Konto  des  neuen  Lagers  sind  anzuschreiben:

Sp.  6:  76  ebm,  Sp  9:  50  chm,  Sp.  13:  26  ebm.
        <pb n="358" />
        Abtheilung  1I  bearbeitetes  Holz.

—

Abschnitt  5.

344  —

C.  Cokseit

 

 

9  —  —  —

Auschreibung

 

 

 

Zeit  der  zbschitr  Be-Lau-
  Anschreibung  Nummerich.
fende  des
Nieder.  #ung
Num-  lage-  des
mer  Registers,  Lager-Tag
  Monat
ag  Mona  Ab-  orts
theilungl
1.2  3.  J.  5.

 

Festmeter-


des
verwen-


Rohholzes


chm

 

 

 

 

 

 

6.

Tarifmäßige

Benennung  und  die

besondere
handelsübliche
Bezeichnung
der  Hölzer

7.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Hölzer  Abfälle
a.  Her-  Ge-|

funft.iche
gest  b.  Wie  Ab
»..  e«  lange  in  «  «  ge-Stück-
  meler—  Ge-  anderen  fal-  wirk.  6etzahl
  wicht  Nieder=  vergülliche
inhalt  lagen  #ng  liche
befindlich
ebm  kg  Protent  ebm  ebm
8.  9  10.  11.  12.  13.  14.

 

 

 

 

(Muster  B.  Der  wirkliche  Abfall  ist

 

 

 

kleiner  als  der  gesetzliche,  der  Istbestand  ist  kleiner  als  der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Märe  Abachnitt  Lager-]  320  5  000  220  a.  Russ.½
"  2  Wr.  7  Lalle  2  land
2  .  Juni  dito.  2  dto.  3680  esr.  Muster  42  265  »  «5
3.  30.  Augpustdeo.)dto.0  20  104  6  pn  J7.n
1  l
Zusammendmclzreilmmj».ZLW  37  304,  85%  32350  400
—  i
däcclereibuw  588,23  13720
Sollbestand  .  ..  611,77  27  84
I
Bei  der  Bestandsaufnahme  I
vorlmndeneklsibestand««Tit-Tod«  23  500  470  177,06
Zu  verzollende  Di##rens  471Z.  J.  I  F.  O.  94%
Bl.  1  NVr.  7
|
In  das  Register  für  1
überkragener  Bestank  607,0  23  *  430  33½  77,0
s
i
Bemerkung-tu
Bei  der  Bestandsaufnahme  wird  ein  Bestand  von  430  chm  Waare  (bearbeitetes  Holz)  vorgefunden.  Diesem

entspricht  eine  Menge  verarbeiteten  Rohholzes  (850:  430  =  1  200:  7)  von  607  /6  chm.
Zu  übertragen  ist  der  berechnete  Istbestand  an  verarbeitetem  Rohholze

dem  Sollbestand  an  Rohholz  ist  zu  verzollen.  4  tem
(607,06),  der  vorgefundene  Istbestand  an  Waare  (283  560  Stück  mit  430  ebm)  und  der  entsprechende  wirkliche  Abfall

(607.06  —  480  —  177.06).

Die  Differenz  zwischen  dieser  und
        <pb n="359" />
        345

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesammfabschreibungen  verarbeiteken
  Rooles

 

!

 

 

 

 

588,27

 

 

 

 

zu  Danzig.  Blatt  34.
Abschreibung
Zeit
zl
der  Abschreibung  Der  Hölzer  Weiterer  Nachweis
Lau-  "  ——
fende
Rum-  Benennung  1  Bemerkungen.
Stück  Festmeter-  Z  »
mer  Tag  Monat  ·  Gewicht  der  Blatt  Nr.
zahl  inhalt  .
Register
chm  kg  ——##flt
15.  16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.
Follbestand.)
.  8.  Jun  1  620  50  Begl.  Ausf.  Reg.  4  40
l
2.  10.  Jst  11  500  250  5  2  25
3.  12.  Sepibr.  60  100  4  :  34
Zusammen  13720  400
Hier#u  gesetzliche  45%/llvergütung
  Für  die  ausge-Führten
  400  chm  Waare  188,2  (950:  400  —  400:  æ).

66
        <pb n="360" />
        —  346  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abtheilung  II  bearbeitetes  Holz.  Abschnitt  5.  C.  Gutszeit
Anschreibung
Fest=  öl  Abfäll
geit  der  Abschnitt  arier.  !6  Der  Hölzer  „  Her.  fälle
Z  und  Be82  Tarifmäßige  )  #  e-·  —  —
AnschreibungRummer  inhalt  .  kUUftssktz-  «
Lau-  des  zeich.)des  Venennung  und  i  b.  Wie  siche
fende  Nieder  nung  ver-  die  besondere  Fest-  lange  in  f0.  t.  ae—-Num-
  I  lage-  deswen-  handelsübliche  Stück=  meter-  ägAnderen  fall-  wirk-  setzmer
  Registers  Lager,  deten  Bezeichnung  ahl  inhall  wict  Nieder-  perg#.  siche  liche
Tag  Monat  7*  Roh-  z  lagen
Ab-  orts  der  Hölzer  beßindli  tung
theilung  1  holzes  #  esindlich
*#  reEchm  ccchn  #g  Prozentm  cbm
1..  4.  5.  6.  J.  8.  9.  10.  11.  12.3.  4.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Muster  C.  Der  wirkliche  Abfall  ist  kleiner  als  der  gesetzliche,  der  Istbestand  ist  größer  als  der

 

 

 

 

 

 

 

 

f.März  5schnitt  Lager-)320  5000  220  A  KRuss.3/  11000
l  LNJJÆAUGZ  «-  land  i
2.  4.  Juni  Nr.  2  dto.  3680  cfr.  Muster  412200|  265  1115
3.  130.  august]  Nr.  a  dtos  500  20  104  366.  1135
Zusammen  Anschreibung500  37  304850  .  .  .  350  400
458chreièbung558,2  13  720
Sollbeskank  6717,77  23  584
Bei  der  Bestandsaufnahme  vorgefundener
  Istbescank625.24  23  570445  .  .183,24
Minwddferenzdiesosfkeivom
Lager  genommen  icird  16,47  20  11,661.  .  .  4,81

 

 

IndasReYistekfårlsfiö
sibertragenerBescand».611,77  2.?650438,I4.  -?31X.9178,U.

Bei  der  Bestandsaufnahme  werden  23570  Stück  bearbeitetes  Holz  mit  445  chm  vorgefunden.  Hieraus  wird
zunächst  der  entsprechende  Bestand  an  Rohholz  (850:  445  =  1200:  x)  =  628/  44  chm  und  wirklichem  Abfalle  (628,4  —  445)
=  183,4  chm  berechnet.  Der  Istbestand  an  Rohholz  (628,34  chm)  ist  nun  um  16#11  chm  größer  als  der  Sollbestand
(611,/7  ebm),  der  Lagerinhaber  hat  also  das  Recht,  16/11  chm  Rohholz  zollfrei  vom  Lager  zu  nehmen.  16/½  chm  Rohbolz
entsprechen  nach  dem  Ansatz  1  200:  16/1  =  850:  X  einer  Menge  bearbeitetem  Holze  von  11/66  chm,  wozu  an  Abfall
(16.7  —  11t66)  =  4,61  chm  gehören.  Der  Lagerinhaber  entnimmt  mithin  zollfrei  eine  Anzahl  —  sagen  wir  20  Stück  —
bearbeitete  Hölzer,  die  zusammen  einen  Festmeterinhalt  von  11,68  chm  haben.  Alsdann  sind  auf  dem  Lager  noch
(23570  —  20)  —=  23  550  Stück  bearbeitetes  Holz  mit  (145  —  1166)  =  433/,34  echbm  Inhalt,  welchem  (628,4  —  16,7)
=  611,7’  chm  Rohholz  und  (183,4  —  4,81)  =  178,63  chm  wirklicher  Abfall  entsprechen.  Dieser  nach  der  Entnahme  verbliebene
  Bestand  wird  in  das  neue  Register  übertragen.
        <pb n="361" />
        347

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu  Danzig  Blatt  34.
Abschreibung
Zeit  »  ·  »
Der  Hölzer  Weiterer  Nachweis
der  Abschreibung  L  h
Lau-  —
fende
Bemerkungen.
Num-  Stũck  Festmeter-  gewich  Benennung
r  1
mer  Tag  Monat  ahl  inhalt  ew  der  l  BIAUNL
Register
chm  kg  —
15.16  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.
Sollbestand.)  s  l
J.  8.  Juns  1  620  50  Begl.  4us/Re.  4  40
«
2.  10.  Juli  11600  250  -  2  25
3.  12.  Sepeember  600  100  3*  934
s
Zusammen720  100
Iiersu  45/alverg#tung  Für
die  ausgefu#rten  400  chm
Waaar  188,23  (850:  400  =  4002  x).
Zusammen  458e  reibung  an
verarheitekem  Roshoe  588.  25

 

 

 

 

 

 

 

 

66*
        <pb n="362" />
        348

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abtheilung  II  bearbeitetes  Holz.  Abschnitt  5.  C.  Cuftzeit
Anuschreibung.
zeit  der  Abschnitt  Fest-  Der  Hölzer  Abfälle
.  und  Be-  meter.  Tarifmäßige  *  d  Ser.  Ge—-Anschreibung
  Nummer  inhalt  kunft.  sehliche
ben-  des  zeich.des  Benennung  und  die  b.  Wie  b
ende  nung  ver-  lan  i  e=.
  t-  ge  in  „6
Num-  *  des  J  wende-  besondere  handels  Stück-  def  Ge-anderen  all-  wirk  setzmer
  Registers,  Lager.en  übliche  Bezeichnung  zahl  meter-  wicht  Nieder-  vergũ—-  liche  lde
Tag  Monat  Ab.rts  *  der  Hölzer  inhalt  lune  tung
olze  efindli
»  themmgl  ebm  ebm  kg  Prozent/  ebm  ebmn
1.  4.  5.  6.  7  8.  9.  10.  11.  12.  183.  14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Muster  D.  Der  wirkliche  Abfall  ist  kleiner  als  der  gesetzliche,  Sollbestand  ist  nicht  wrhanden)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1I.23.1  MärzschusttLager320  50000220  a.  Russ.½
2  Mr.  1  lalle  2  land
2.  4.  Jun#-  dro.  2  dto.  380  cfr.  Muster  4  12220  265  „  115
3.  130.  A4ugust  dto.  3  dto.  500  20  104365  5„  135
Zusammen  Anschretbung20  37  3041  6850  350  400
4bschreibeng7227,  77220
Sollbestand.  .  .  Nickts.
l
Bei  der  Bestandsaufnahme  «
wwefunckenerlstöesmnd»  9  15
Der  Lagerinhaber  entnimmt
roll'rees  .  15
I
eu«l)ektragenist...  Nichts
l  .
s
f
;  ·«
l
.  ·I

Isibestand  zollfrei  vom  Lager  zu  nehmen.

Bemerkungen.

Da  die  Abschreibung,  in  der  die  volle  gesetzliche  Abfallvergütung  enthalten  ist,  größer  als  die  Anschreibung  ist,  ist  ein
Sollbestand  nicht  vorhanden,  und  der  Lagerinhaber  hat  das  Recht,  den  gesammten  bei  der  Bestandsaufnahme  vorhandenen

zu  übertragen.

Auf  dem  Lager  verbleibt  darauf  Nichts,  und  es  ist  mithin  auch  kein  Bestand
        <pb n="363" />
        —  349  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu  Danzig.  Blatt  34.
Abschreibung.
Beit  Der  Hölzer  Weiterer  Nachweis
5
der  Abschreibung  1
Lau--  —  —  ——  —
d
fende  8  Bemerkungen.
Num-  Stück.  Festmeter-  enennung  I
mer  Tag  Nonat  n  Gewicht  der  Blatt  Nr.
-  ahl  inhalt  I  »
zah  inh  Register  «  «
I  -  !
chm  —W*x*Z  P.
15.6.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.
I  l  "·
1.  8.  Juni  1  620  50  Begl.  4usf.  Ne9.  4  40
2.  Juli  11  500  250  .  2  2
3.  12.  Geptember  600  100  l  3  34
4.  1.  Dezember  23  500  435  .  .  5  16
l
Zusammen397220  835
Herzu  4hallverg#kung  fuũr  1
die  ausperulzien  835  chm  6  6
bearbeitetes  Hole.....  .  392.94  (850:  9395  =  400  2.

 

Zusammen  4580hreibung  an  6
bearbe#tttm  Hokke37220  1227,94
        <pb n="364" />
        +
Anleitung
zur
,..  .  ».  »reine  .
Führung  der  Niederlage-Register  für  zemischte  Transitlager  von  Bau=  und  Nutzholz

ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde.

1.  Das  Register  ist  für  das  Kalenderjahr  in  zwei  Abtheilungen  —  Abtheilung  I  Rohholz,  Abtheilung  II
bearbeitetes  Holz  —  zu  führen.  Als  Rohholz  sind  alle  diejenigen  Hölzer  anzusehen,  welche  im
Inland  einer  Bearbeitung  noch  nicht  unterlegen  haben.

Die  tarifarisch  verschiedenen  Holzgattungen  sowie  die  mit  verschiedenen  Zollsätzen  belasteten
Hölzer  derselben  Gattung  sind  im  Register  innerhalb  der  im  Absatz  1  vorgeschriebenen  Abtheilungen
getrennt  zu  behandeln.

2.  Ein  förmlicher  Abschluß  durch  Absetzen  der  Abschreibung  von  der  Anschreibung,  Bildung  des  Sollbestandes,
  Ausgleichung  zwischen  Soll=  und  Istbestand  und  Vortragen  des  danach  im  Lager  verbliebenen
  Bestandes  findet  nur  bei  der  mit  einer  Bestandsaufnahme  verbundenen  definitiven  Abrechnung
  statt.

3.  Fällt  die  definitive  Abrechnung  nicht  mit  dem  Schlusse  des  Kalenderjahrs  zusammen,  so  sind  die
seit  der  letzten  definitiven  Abrechnung  in  An=  und  Abschreibung  sich  ergebenden  Schlußsummen  jedes
Kontos  in  die  entsprechenden  Spalten  des  Registers  für  das  nächste  Jahr  zu  übertragen;  dort
werden  sie  alsdann  mit  aufgerechnet.

4.  In  der  Abtheilung  1  (Rohholz)  sind  in  Spalten  1  bis  10  die  zum  Lager  gekommenen  Mengen
ausländischen  Roh=  und  Nutzholzes  nach  Maßgabe  des  Revisionsbefundes  in  den  Begleitpapieren
anzuschreiben.  Die  vom  Lager  zur  Ausfuhr,  Versendung,  Verzollung  und  zur  Verarbeitung  entnommenen
  Mengen  Rohholz  werden  in  Spalten  12  bis  20  unter  Angabe  des  Registers,  in  welchem
der  weitere  Nachweis  der  Waare  geführt  wird,  abgeschrieben.  Bei  den  zur  Verarbeitung  entnommenen
  Posten  sind  zunächst  nur  die  Spalten  12  bis  15  auszufüllen  und  ist  gleichzeitig  in
Spalte  11  ein  Vermerk  über  die  entnommene  Menge  und  die  Nummer  der  Bearbeitungsanmeldung
abzugeben;  sobald  die  Bearbeitungsanmeldung  an  den  Registerführer  zurückgelangt,  hat  alsdann
auf  Grund  der  in  der  Bearbeitungsanmeldung  vorgenommenen  Vertheilung  des  entnommenen  Rohholzes
  auf  die  hergestellten  Waarensorten  die  Ausfullung  der  Spalten  16  bis  20  stattzufinden.

5.  Bei  der  definitiven  Abrechnung  ist  in  Abtheilung  !  (Rohholzkonto)  der  Sollbestand  an  Rohholz
durch  Absetzen  der  gesammten  Abschreibung  (Spalten  15/16)  von  der  gesammten  Anschreibung
(Spalten  7/8)  zu  bilden,  mit  diesem  Sollbestand  ist  der  bei  der  Bestandsaufnahme  vorgesundene
Istbestand  zu  vergleichen,  die  eventuelle  Fehlmenge  ist  zu  verzollen.  Der  verbliebene  Bestand  (Istbestand)
  ist  neu  vorzutragen  beziehungsweise,  wenn  die  definitive  Abrechnung  mit  dem  Jahresschlusse
  zusammenfällt,  in  das  neue  Register  zu  übertragen.

6.  In  den  Spalten  1  bis  13  der  Abtheilung  lI  (Konto  für  die  bearbeiteten  Hölzer)  ist  die  durch
Bearbeitung  von  aus  dem  Lager  entnommenem  Rohbolze  (vergl.  Ziffer  4)  hergestellte  Menge  bearbeitetes
  Holz  (Spalten  8  bis  10),  die  zur  Herstellung  dieser  Menge  verarbeitete  Menge  Rohholz
(Spalte  6)  und  der  bei  der  Bearbeitung  thatsächlich  entstandene  Abfall  (Spalte  13)  nach  Maßgabe
der  nach  beendeter  Bearbeitung  an  den  Registerführer  zurückgelangten  Bearbeitungsdeklaration  anzuschreiben.
  Die  Angabe  in  Spalte  6  muß  dabei  mit  der  entsprechenden  Angabe  in  Spalte  16  der
Abtheilung  I  übereinstimmen.  Spalte  14  bleibt  vorerst  unausgefüllt.  In  den  Spalten  15  bis  23
wird  die  Stückzahl  und  der  Festmeterinhalt  (das  Gewicht)  der  ausgeführten  und  der  verzollten
bearbeiteten  Hölzer  und  zwar  ohne  Berücksichtigung  des  entsprechenden  Abfalls  abgeschrieben.
        <pb n="365" />
        —  351  —

Werden  jedoch  bearbeitete  Hölzer  von  einem  Lager  nach  einem  anderen  versandt,  so  ist  stets  neben
der  Menge  bearbeiteten  Holzes  der  entsprechende  thatsächliche  Abfall  —  nach  Anweisung  des  Versendungsamts
  —  mit  zu  überweisen  und  in  dem  Niederlage-Register  des  Empfangsamts  mit  in
Zugang  zu  stellen.  Beim  Ausfertigungsamte  kommt  in  diesem  Falle  in  Spalten  18/19  der  Abtheilung
  II  des  Holzlager-Registers  neben  Stückzahl  und  Festmeterinhalt  der  überwiesenen  bearbeiteten
Hölzer  auch  der  Festmeterinhalt  des  mit  überwiesenen  Abfalls  zur  Abschreibung.  Beim  Empfangsamt
  ist  in  Spalte  6  die  überwiesene  Waare  plus  dem  überwiesenen  Abfall,  in  Spalten  8/9  die
überwiesene  Waare  und  in  Spalte  13  der  überwiesene  Abfall  in  Zugang  zu  stellen.
.  Zur  definitiven  Abrechnung  sind  die  Spalten  6,  8,  9,  10,  13  der  Anschreibung  und  18,  19,  20  der
Abschreibung  der  Abtheilung  II  aufzurechnen.  Es  wird  sodann  unter  Anwendung  des  in  Spalte  12
vermerkten  Prozentsatzes  der  gesetzliche  Abfall  für  die  gesammte  verarbeitete  Rohholzmenge  (Spalte  6)
berechnet  und  in  Spalte  14  vermerkt.  Hierauf  wird  die  auf  die  ausgeführte  Menge  bearbeitetes
Holz  entfallende  gesetzliche  Abfallmenge  berechnet  nach  dem  Ansatze:  Die  gesammte  hergestellte  Menge
bearbeitetes  Holz  (Spalte  9)  verhält  sich  zu  der  ausgeführten  Menge  bearbeitetes  Holz  wie  der  gesammte
  gesetzliche  Abfall  (Spalte  14)  zu  dem  gesuchten  gesetzlichen  Abfalle  für  das  ausgeführte
bearbeitete  Holz.  Die  gefundene  Abfallmenge  wird  der  Summe  der  Spalte  19  hinzugefügt  und
alsdann  die  so  gefundene  Gesammtabschreibung  von  der  Anschreibung  in  Spalte  6  abgezogen.
Das  Resultat  bildet  den  Sollbestand  an  verarbeitetem  Rohholze.
Bei  der  gleichzeitig  mit  der  definitiven  Abrechnung  statifindenden  Bestandsaufnahme  wird  die  Stückzahl
  und  der  Festmeterinhalt  des  noch  auf  dem  Lager  befindlichen  bearbeiteten  Holzes  (der
Istbestand  an  Waare)  festgestellt.  Hieraus  ist  der  entsprechende  Bestand  an  verarbeitetem  Rohholze
  (der  Istbestand  an  Rohholz)  nach  folgendem  Ansatze  zu  berechnen:  Die  gesammte  hergestellte
  Waarenmenge  (Spalte  9)  verhält  sich  zu  dem  vorgefundenen  Istbestand  an  Waare,  wie  die
gesammte  verarbeitete  Rohholzmenge  (Spalte  6)  zu  dem  gesuchten  Istbestand  an  Rohholz.
Der  so  gefundene  Istbestand  an  Rohholz  (Ziffer  8)  ist  mit  dem  Sollbestand  an  Rohholz  (Ziffer  7)
zu  vergleichen.  Ist  der  Istbestand  an  Rohholz  kleiner  als  der  Sollbestand,  so  ist  die  Differenz
als  Fehlmenge  zu  verzollen.  Neu  anzuschreiben  beziehungsweise  in  das  Register  für  das  nächste
Jahr  zu  übertragen,  ist  in  diesem  Falle  in  Spalte  6  der  Istbestand  an  Rohholz  (Ziffer  8),  in
Spalte  8  und  9  die  bei  der  Bestandsaufnahme  vorgefundene  Stückzahl  und  der  Festmeterinhalt  der
voch  lagenden  Waare,  in  Spalte  13  der  entsprechende  wirkliche  Abfall  (Spalte  6  abzüglich
palte  9).

Ist  dagegen  der  berechnete  Istbestand  an  Rohholz  (Ziffer  8)  größer  als  der  Sollbestand  an
Rohholz  (Ziffer  7),  so  hat  der  Lagerinhaber  das  Recht,  die  Differenz  zollfrei  vom  Lager  in  den
freien  Verkehr  zu  entnehmen,  soweit  noch  genügend  Waare  derselben  Sorte  im  Lager  ist.  Zu  diesem
Zwecke  ist  zunächst  zu  berechnen,  welche  Menge  der  vorhandenen  Waare  der  Differenz  zwischen  dem
Ist=  und  Sollbestand  an  Rohholz  entspricht  nach  dem  Ansatze:  Die  gesammte  verarbeitete  Rohholzmenge
  (Spalte  6)  verhält  sich  zu  der  Differenz  zwischen  dem  Ist=  und  Sollbestand  an  Rohholz,
wie  die  gesammte  hergestellte  Waarenmenge  (Spalte  9)  zu  der  gesuchten  Waarenmenge.  Eine  der
so  gefundenen  Menge  enisprechende  Stückzahl  bearbeiteter  Hölzer  ist  darauf  zollfrei  in  den  freien
Verkehr  zu  setzen.  Neu  anzuschreiben  beziehungsweise  in  das  Register  für  das  nächste  Jahr  zu
übertragen  ist  hierauf  der  nach  Entnahme  der  zollfreien  Hölzer  auf  dem  Lager  noch  verbleibende
Bestand,  also  in  Spalte  6  der  berechnete  Istbestand  an  Rohholz  (Ziffer  8),  vermindert  um  die
zollfreie  Differenz  zwischen  dem  Ist=  und  Sollbestand  an  Rohholz;  Spalten  8/9  Stückzahl  und
Festmeterinhalt  der  bei  der  Bestandsaufnahme  vorgefundenen  Waare,  vermindert  um  Stückzahl
und  Festmeterinhalt  der  zollfrei  in  den  freien  Verkehr  gesetzten  Waare;  Spalte  13  entsprechender
wirklicher  Abfall  (Spalte  6  abzüglich  Spalte  9).
        <pb n="366" />
        Muster  D
(zu  §.  9  des  Regulativs).

l

Mgemischten


362  —

Anmeldung

zum

Zwecke  der  Bearbeitung  von  Bau=  und  Nutzhölzern

Privat-Transitlagers  des

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederlage-Register  Blatt  Nr.
.  g  gis  .  ..  AbgegebendenEk.".......·..................  18
Beilage  zum  Niederlage-Register  Seite  Nr.
Die  Beaussichtigung  übernehmen:
Angaben  des  Lagerinhabers.  Weitere  Abfertigung
Z  Z  .  Bei  der  Revision  nach
Der  zu  bearbeitenden  Art,  Drt  Es  sind  durch  die  Bearbeitung  der  Bearbeitung  sind
Hölzer  hergestellt
Lau-  und  vorgefunden  Bemerkungen.
fende  Zeitdauer  Hölzer  Abfälle  Hölzer
Nr.  der
Zahl  Gattungs  Menge  «
Bearbeitung  Zahl  Gattung  Menge  Menge  JZahl  Menge
chm  1xg  chm  kg  chm  kg  chm  x8g
1.334  5.  6.  7.  8.  9.  10.11.4  15.16.  17.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D
A
=
|
l
        <pb n="367" />
        —  353  —

Muster  E
(zu  §.  10  des  Regulativs).

Beilage
zum
Niederlage-Register

für

el!  reinen
ie  gemischten  Transitlager  von  Holz,

betreffend

die  Bearbeitung  der  Hölzer.

67
        <pb n="368" />
        Zu  Abschnitt

des  Hauptregisters.

 

 

 

Nr.
Lau-  der  Anhreibung

fende  im
Nr.  Niederlage-Register

1.  2.

Tag
der  Abgabe  der
Anmeldung

 

Tag  der  Revision
der
bearbeiteten  Hölzer

 

Bemerkungen.
        <pb n="369" />
        355

5.

Justiz

Wesen.

—.  —  —  Ó„

Das  Verzeichniß  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem
23.  April  1880  beschlossenen  Anweisung  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind
(Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1885  S.  79ff.),  erleidet  die  weitere  Aenderung,  daß  für  den
Bezik  des  Amtsgerichts  Saargemünd  (S.  123)  die  Ersuchen  nicht  mehr  wie  bisher  an  das  Verkehrssteueramt
  Saargemünd,  sondern  an  das  Verkehrssteueramt  Saargemünd  II  zu  erfolgen  haben.

 

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:7  Q„  1
*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  vehin  S  die  Datun
der  Bestrafung.  usweilung  Ausweisungs-F
  der  Ausgewiesenen.  strafung  beschloffen  hat.  bonne
G
I.  2.  I  s.  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafsgesetzbuchs:
I.]  Josef  Wittwer,  geboren  am  26.  Juli  1857  zu  Skalka,  einfacher  und  schwerer  Königlich  preußischer  Re.29.  Oktober
Weber,  Bezirk  Königgrät,  Böhmen,  österreichi.  Rückfallsdiebstahl  gierungs  =  Präsident  zus  d.  I.
scher  Staatsangehöriger,  (3  Jahre  Zuchthaus]  Breslau,  »
uanetlustdek  s
bürgerlichen  Ehrenrechle,
  laut  Erkennt,
niß  vom  23.  November
  1894),
b)  Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafsgesetzbuchs:
2.]  Josef  Anderle,  geboren  am  24.  Juli  1867  zu  Schallau,Landstreichen,  Königlich  baverische  Poli.20.  Oktober
Metzger,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  ortsangehörig  zei-Direktion  München,  d.  J.
zu  Frauschiele,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,
3.  Franz  Bruscha,  geboren  im  Jahre  1853  zu  Szegedin,  Landstreichen  und  dieselbe,  1.  November
Glasbläser,  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  d.  J.
4.  Maria  Büchler,  geboren  am  14.  November  1874  zudNichtbefolgung  eine  dieselbe,  13.  November
Dienstmagd,  ledig,  Mogelsberg,  Kanton  St.  Gallen,  polizeilichen  Unter-  d.  J
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  kommensauftrags
und  falsche  Namens.
angabe,
5.  Julian  Masquelier,  geboren  am  1.  April  1849  zu  Leers  bei  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks.  Prä.  16.  November
Koch,  Sie,  Frankreid,  französischer  Staats.  sident  zu  Colmar,  d.  J.
angehöriger,
6.Henri  Louis  Mettey,geboren  am  24.  Januar  1875  in  Bell.  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Bauernknecht,  verne  bei  Lure,  Frankreich,  franzöfischer
-  Staatsangehöriger,
7.  Franziska  Pschiwul,  geboren  am  3.  Januar  1872  zu  Haid,  gewerbsmäßlge  Un-  Königlich  sächsische  Kreie·  22.  September
Dienstmagd,  Bezirk  Tachau,  Böhmen,  ortsangehörig  zucht  und  Widerstand  hauptmannschaft  .
ebendaselbst,  begen  die  Staats.]  Zwickau,
gewalt,
8.  Albert  Reinders,  geboren  am  9.  August  1857  zu  En-Betteln,  Königlich  preußischer  Re16.  November
Weber,  schede,  Holland,  gierung  Präsident  zu  d.  J
Snabrück.
        <pb n="370" />
        356

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand

—
—

der  Ausgewiesenen.

2.

—
—

Alter  und  Heimath

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

 

4.

Behoͤrde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

11.

12.

13.

 

Ferdinand  Rosen,
Mechaniker,

Franz  Sedlak,
Bäckergehilfe,

Johann  Söllwagner,
  Gürtler,

Augustin  Suchopar,
Schlosser,

Karl  Vidoutet,
Tagner,

 

geboren  zu  Budapest,  19  Jahre  alt,
ungarischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  1.  Mai  1864  zu  Trokavec,
Bezirk  Pilsen.  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  18.  Februar  1870  zu
Lichtenegg,  Bezirk  Wels,  Oesterreich,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  27.  Juli  1873  zu  Pribram,
Bezirk  Pribram,  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehäöriger,

geboren  am  25.  Dezember  1845  zu
Givrain,  Kanton  Wallis,  Schweiz,
schweizerischer  Staatsangehöriger,

 

Landstreichen  und
Betteln,

Diebstahl.  Landstreichen
  und  Betteln,

schwerer  Diebstahl  und
Landstreichen,

Landstreichen
Betteln,

Landstreichen,

und

 

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Wiesbaden,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Regen,

Stadtmagistrat  Nürnberg,
Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Regen,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

16.  November
d.  J.
12.  November
d.  J.
15.  September
d.  J.
12.  November
d.  J.

22.  November
d.  J.
        <pb n="371" />
        —  357  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  bekiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  Dezember  1897.  O#  49.

Znhalt:  1.  Konsulat.  Wesen:  Ernennung;  —  Be-  2.  Vank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
stellung  zweier  Konsular-Agenten;  -Ermächtigung  November  1902  —8m58
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Entlassung;  —  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Erequaturertheilungen  Seite  357  Reichsgebettt  .  360

 

1.  Kon  sulat  We  sen.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Hermann  Cmok  zum  Konsul
in  Parä  (Brasilien)  zu  ernennen  geruht.

An  Stelle  des  verstorbenen  Konsular-Agenten  J.  Blomström  in  Jakobstad  (Finland)  ist  der  Fabrikbesitzer
Wilhelm  Schauman  zum  Konsular-Agenten  daselbst  bestellt  worden.  Zum  Konsular-Agenten  in  Brahestad
hat  der  Kaiserliche  Konsul  in  Uleäborg  (Finland)  den  Vorsteher  der  Filiale  der  „Nordiska  Aktienbanken
för  Handel  och  Industrie“  Lennart  Lundberg  bestellt.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Falcke  in  Havana  ist  auf  Grund  des  S§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze
lebenden  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

—  —  —  —  —  —  —  —  —  —

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Spalato,  Illich,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst
  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Aachen,  an  Stelle  des  Herrn  William
C.  Emmet,  ernannten  Herrn  Frank  M.  Brundage  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  an  Stelle  des  Herrn  William  C.  Dreher  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  in  Guben  ernannten  Herrn  William  B.  Murphy  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs
ertheilt  worden.

 

68
        <pb n="372" />
        358

2.  Bant-—-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Die  Beträge  lauten
Passliha.
Event.
S  Ver-  VerrSBezeichnun
  u  biadlich-  ½,  S  r“  bindlichi
  -  9  Grund.Neserve.]  Noten  Gegen  Unge-  Gegen  fautge  Gegen  keiten  Gegen  Sonftige  egen  umme  egen  feine
9  der  #arsea  l.  S.e  31.D.  %  1.  Oztshit  8i.  Oti.  31.  Oft.er  31.Ht.p
#  "
—  Banken.  apital  Gonds.  mlauf.,  1897.  VNoien.  1867.  indich  1897.Känd.1897.  Vassiva,  1897.s##1897.4ne
I  gungs-  |  inlan.
"  Ü  kelten.  frikt  dischen
#  Ü  n.  #  Wech  eln.
—  ———  —  —  —  —  i  —  —  —
1.  2.  nv  4  5.  6.  7.  8.  9.  10.  uLl.  12.  13.  14.  15.  16.
1  1
1
1.|  Reichsbank  120  000  80  Oooln  0  527—  65  321  2  —-  137  209  a70  971  1  31  51  —  27  ½%  2  2011  77  59  31570
2.rankfurter  Bank  18000%  4800  14883—  28718+  412  13½%  518  amm.  512  17/7  120%  54311  920  30
3.Bayerische  Notenbank  7500  2031  64321—  6118361  —  2369  8045  —  855—  —  -  7781  84  815—  22442
4.Schsische  Bank  zu  Dresden30000  4838  3K12  1314  /  1232  ew  55|1141817/  1  10  1533
5.  Württembergische  Notenban5000  82021070  —  1000%  10  125  —  3¼¼  2674  235  162  +  20  829  86|]  37555  668  88
6.Badische  Bank.  9000  1694  —e  50  20  —  469  4  3501  85414  91  1937/  940%  2%  „
7.  Bank  für  Süddeutschlande562ä158  4  10  nt—  —  —  5%  X  1  13  1
8.raunschweigische  Bank.  10  500  747  2  312—  2  1591—  28  3687  +  435  26/  266  734  5|8312  190  282
«  l
Zusammen219672467191284753—677342829(;2—1381333509575,-i-32508  289:41!—1990335554-19762123  207L  3524012437
s  :
l
Bemer  kungen.
Zu  Spalte  57:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  K4&amp;amp;  —  96561  420  950  4.
"  500  —  21  754  500  K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  2,  4),
1  O000  —  299  847500  K&amp;amp;  (OU.  -  !  1  und  2).

Zu  Spalte  9  Nr.  2°:
7°:

9.

"„  90947  A

Darunter  129  100  K  noch  nicht

zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Gurflden=  und  Thalernoten.
        <pb n="373" />
        359

Wesen.

banken  Ende  November  1897

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1897.  Z%
auf  Tausend  Mark.)
—
2
·
Maan.  Gegen  Keichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  "7w
31.  Okt.kassen-.31.  Okt.derer  31.  Okt.  Wechsel  31.  Okt.  Lombard.  31.  Okt.Effekten.  31.  Okt.  tti  31.  Okt.  der  31.  Okt.
estend.  i897.  scheine.  1807.  Banken.  1807.  1697.  1697.  18%Jl,  Kätba.1.  1ra.16597d.
2
16.  16.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  29.  29.  30.  332  4.
l  i.
8700384699972036845731391041318651308142037191698—46644071—3055962014246321747594—315701.
5014——272  42  —  3  10q  165  S  363%  60066  6  i  1045793  —  6821s|2.
30  9982  +  1891  77.  290  162  47061.  -  3520  2  106  —  513  45  20  1643.  +  90  2244
21934  197  693  J.  18  8881  2660  291  3200  K  214  40]  L  29  807¼41  178114847|1104.
1
11753  1  241  287.—  10%%  %11  152  1  57□  196  8  ½  36½37555  6685.
6311  4  25  31.  1  376|  2713227  T  6090  840  —  55  61  28  2on  —  299991937  946  6.
5338  J4.  47  18  +  3  7.  12%60651  2  118J  190  3694  —  T  6071  33803  37|7.
2  12  #  +  7  1311..  31  7364  —  1  1438—  46  373—  14  8537  .  122  18513  111|8.
|
«
5  —  Mot  21  226  J+  65  28  2871  *“  emcn  —  12989  111961  —  56360  4659—  302617
.  «
        <pb n="374" />
        3.  Polizei-Wesen.

360

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  J  Geund  hezene,  *  die  Datum

7.  der  Aukgewi  der  Bestrafung.  n  Ausweisungser
  Ausgewiesenen.  "4

7  gewiese  beschlusses.

.  2.  l  3.  4.  .  6.

 

 

.]Wilhelm  Bäuml,

Müller,

 

.Rosina  Ackerer,

ledige  Dienstmagd,

Josef  Apfel,

Maurer,

Alois  Schwanz,

Weber,

 

à)  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:

ebendaselbst,

 

geboren  am  16.  Jannar  1845  zu  Hokau,
Bezirk  Saaz,  Böhmen,  ortsangehörig

tober  1887),

 

schwerer  und  einfacher
Diebstahl  sowie  Füh
rung  eines  falschen
Namens  (10  Jahre
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  14.Ok.

bauptmannschaft
Dresden,

 

b)  Uuf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  19.  Januar  1876  in  Bad

Gastein,  Bezirk  St.  Johann,  ortsan

gehörig  zu  Mittersill,  Bezirk  Zell  am
See,  Salzburg,

geboren  am  3.  Mai  1877  zu  Wels.

Bezirk  Wels,  Oberösterreich,  ortsangehörig
  zu  Weibern,  Bezirk  Ried,
Oberösterreich,

geboren  am  16.  Mai  1865  zu  Christophs.
grund,  Bezirk  Reiche#berg,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Nichtbefolgung  des
polizeilichen  Unter
kommensauftrags.

Betteln,

 

 

Königlich  sächsische  Kreis-—



.  September

 

Stadtmagistrat  Augsburg,  23.  Oktober
Bayern,  d.  J.

Königlich  baverische  Poli.  11.  November
zei-Direktion  München,  d.

Königlich  sächsische  Kreis.  30.  Oktober
bauptmannschaft  d.  J.
Dresden,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Juius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="375" />
        —  361  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

##

Bu  bezieben  durchkh  alle  Vostanstalten  und  Buchnandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXV.  Jahrgang.  1  Berlin,  Freitag,  den  17.  Dezember  1897.  50.
—  Si

Inhalt:  1.  Konsulat=  Wesen:  Ernennung;:  —  Er-)  3.  Militär-Wesen:  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher
mächtigung  zur  Vornahme  von  Cidilstands-Akten:  Zeugnisse  an  militärpflichtige  Deutsche  in  Japan  363
Entlassugggagaga  SSeite  361  4.  Allgemeine  Verwaltungs.  Sachen:  Herausgabe  des  Hand-2.

  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  buchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1898  363
Reichs  vom  1.  April  1897  bis  Ende  November  1897;  —  5.  Polizei.Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Beslellung  eines  Rendanten  des  Neichskriegsschatzes  362  Reichsgebite  ...  .363

 

1.Kousulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Georg  Kaempffer  zum
Vize-Konsul  in  Limon  (Costa  Rica)  zu  ernennen  geruht.

Dem  mit  der  einstweiligen  Verwaltung  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Buschär  (Persien)  betrauten
Konsul  Hauck  ist  auf  Grund  des  F§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Vize-Konsulats  in  Buschär,  soweit  er  persisches
Gebiet  umfaßt,  und  für  die  Dauecr  seiner  dortigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Brisbane  Heußler  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Reichsdienst  ertheilt  worden.

 

69
        <pb n="376" />
        362

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reiche
für  die  Zeit  vom  1.  April  1897  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1897.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I
Die  Soll.  „
·  EmnahmesDissetenz
Bezeichnung  Einnadme  beträgt,  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
vom  Beginne  des  Spalten  4
d  Etatssahrs  bis  Vergütungen  Bleiben  Zeitraume  p
er  Schlufse  des  jahrs  Und,
n  chlu  n  «  ze«  des  Vorjahrs  +  mehr
Einnahmen.  Monale  en  (Spalte  4)  —  weniger
MA  I  M  MA  4
1.  2  l  3.  i  4.  !  5.  6.
l
Zolle.....  322  509  503  8  337  426  314  172  077  311841  318  +  2  330  729
Tabacksteuer  .  7315  328  70  811  7244517  6615  667  +  628  850
Zuckersteuer  und  Juschlag  zu  derselben.  91772  143  31  707  695  60  064  448  68  562  167  —  8  497  719
Salzsteuer  31  6442  211  12  3063  31  620  908  31  012646  +  617  262
Maischbotttch-  und  Branntweinmaterialsteuer  10  469731  7124312  3345  419  1316  182  —+  2029  237
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  6  .
schlag  zu  derselben.  ..  85  251  790  307  602  81947188  84  746  302  +  200  886
Brennsteuer  1  817  961  1  366  654  451  307  469282  —  17  975
Brausteuer  .  20279  357  57494  20  221  863  19  225  274  +  996  589
Uebergangsabgabe#  von  Bier  4  2  530  5998  —  -  2530599i2490051sk  40  548
Summe573  591  623  48984297  524  607  366526278910  —  1671693
Stempelsteuer  für  #  1
a)  Werthpapiere  10  092  477  —  10032  477  9921  490  —  170  98s#
v)  Kauf.  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  -.  34  306  9106  005  1  8681692  +  421  13
e)  Loose  zu:  ·
Privatlotterien  2279  580  —  2279580)  3149031  —  869  451
Staatslotterien.  8928  754  —  8928754  8955  940  —  27  186
Spielkartenstempel:.  —  I  —  916666I908708H  7958
Wechselstempelsteuer  —  I  —  651822946064117;-i—454112

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Nooember  1897:

 

 

Bezeichnung

Ist.Einnahme  vom
Beginne  des  Etatsjahrs

 

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraume  des

Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3,

 

 

 

 

 

der  bis  zum  Schlusse  des  .  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Voriahrs  I  —  weniger

.M.  M  K4

1.  2.  3.  I  4.
Zölle  278  874  647  ·  272  688231  +  6  186  416
Tabacksteuer  8918  9032  I  8901410  +  17522
Zuckersteuer  und  Zuschlag  zu  derselben  48  607  553  6  69  882  358  —  21274  805
Salzsteuer  28  754  093  1  23  604  576  +  149517
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  7  848  234  6  377112  +  1  471  122

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Juschlag

zu  derselben  69  618  701  1  70  407  168  —  788  467
Brennsteuer  178  462  166  919  +  11  543
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  19  331  695  18  453  800  +  8880  895
Summe  462  135  317  475  481  574  —  13  346  257
Spielkartenstempel  ...  871889  846  602  +  25  287
        <pb n="377" />
        —  363  —

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnungen,  betreffend  die  Verwaltung  des  Reichskriegsschatzes  vom
22.  Januar  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  9)  und  31.  März  1897  (Reichs-Gesetzbl.  S.  169)  sind  die  Geschäfte
des  Rendanten  des  Reichskriegsschatzes,  nachdem  der  bisherige  Rendant  verstorben  ist,  dem  Geheimen
Rechnungsrath  im  Reichsschatzamte  Schaede  übertragen  worden.

 

 

33.  Militär--Wesen.
Bekanntmachung.

Mit  Bezug  auf  die  Bekanntmachung  vom  12.  Dezember  1892  (Central-Blatt  1892  S.  709)  wird
hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  dem  Marine-Oberstabsarzt  Dr.  Koch  zu  Yokohama,
derzeitigem  Chefarzt  des  dortigen  Marinelazareths  —  an  Stelle  des  abberufenen  Oberstabsarztes
Dr.  Runkwitz  —  auf  Grund  des  §.  42  Nr.  2  und  3  der  Wehrordnung  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung
glaubhafter  ärztlicher  Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit  oder  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  Militärpflichtigen,
  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Japan  haben,  mit  der  Maßgabe  ertheilt  worden  ist,
daß  es  bei  den  Untersuchungen  der  Zuziehung  eines  Offiziers  der  Kaiserlichen  Marine  nicht  bedarf.

Berlin,  den  14.  Dezember  1897.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

4.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Von  dem  Handbuche  für  das  Deutsche  Reich  wird  für  das  Jahr  1898  eine  neue  Ausgabe  veranstaltet.
Das  Werk  erscheint  im  Laufe  des  Monats  Januar  k.  J.  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns
Verlag“  7  Berlin  und  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von
4  4  geliefert.

Im  Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  5  —/  zu  beziehen.

 

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
“  der  Audaewi  der  Bestrafung.  n  Ausweisungs.
.  e  .
D  angewiesenen  beschlusses.
.  2.  3.  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Jakob  Müller,  geboren  am  24.  Februar  1873  zu  Neu.  Diebstahl  im  Rückfalles  Königlich  bayerisches  Be.|28.  Juni  d.  J.

Küfer,  ritti,  ortsangehörig  zu  Wachseldorn

Kanton  Bern,  Schweiez,

1.  Zuchthaus,  laut  Er.

1*

.  Josef  Raina

 

Reina,  Schneider,

kenntniß  vom  15.  Januar

  1895),
odersgeboren  am  30.  Juli  1845  zu  Dronero,  schwerer
Provinz  Como,  Stalien,  italienischer  (2  Jahre  Zuchthaus,
Staatsangehöriger,  laut  Erkenntniß  vom
1II.  Dezember  1895),

Diebstah!

(2  Jahre  6  Monate  zirksamt  Bamberg  II,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

 

13.  November
d.  J.

 

69“
        <pb n="378" />
        364

 

Name  und  Stand

—

—  Laufende  Nr.

 

2.

Alter  und  Heimath

—

der  Ausgewiesenen

Grund

der  Bestrafung.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung

keschlossen  hat.

1  5.—

Datum

#  des
Ausweisungsbeschlufses.


1

6.

 

3.  Therese  Krahulec,
Dienstmagd,

4  Chaim  Borugowitsch
Lysker,  Metzger,

5.  Lucie  Ralloul,  gebortne
  Espia,  Ehefrau,


e  Siwersly,
Händler,

 

7.  Franz  Springer,
Jabrikarbeiter,

Narianre  Topolewski,
  ledig,

.]Franz  Topolewski,
Arbeitsbursche,

Eduard  Weidlich,
Brauer  und  Jäger,

10.

L
ledig,

 

b)  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  im  September  1858  (1857)  zu
Betschin,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,
österreichische  Staatsangehörige,

geboren  am  15.  Auguft  1838  zu  Nikolaew
Rußland,  russischer  Staatsangehöriger.

48  Jahre  alt,  geboren  in  Auch,  Depatitment
  Gers,  Frankreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  10.  Dezember  1870  zu
Wisno,  Rußland,  rasfsscher  Staats.
angehöriger,

geboren  am  14.  Juli  1846  zu  Pilskorf.
Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  österreichischer
  StaatSangehöriger,

geboren  am  18.  August  1847  zu  Schleps,
Rußland,  russische  Staatsangehörige,

 

 

geboren  am  18.  März  1882  zu  Goleseyn,
Kreis  Sierzin,  Gouvernement  Plezk,
Rußland,  rufsischer  Staaisangehöriger,
geboren  am  17.  Dezember  1861  zu  Altstadt,
  Bezirk  Ungarisch  Hradisch,  Oester.
reichisch  Schlefien,  österreichischer
Staatsangehöriger,

Katharine  Weinlich,  42  Jahre  alt,  geboren  zu  Wildschüt.

Bezirk,  Trautenau,  Böhmen,  outsangehörig
  zu  Rochlip,  Bezirk  Gitschin,
Böhmen,

Landstreichen
Betteln,

Landstreichen,

Betteln,
Landstreichen,

Betteln,

Landstreichen,
zum  Betteln,

Landstreichen
Betteln,

Arbeitsccheu,

Betteln,

 

 

und

Landstreichen  und

An.
halten  eines  Kindes

  

  

 

     

          

 

 

 

 

 

Breslau,
stdent  zu  Straßburg  i.  E.,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg.

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident

  zu  Straßburg  1.  E.

Königlich  preußischer  Re.
gierungs  =  Präsident  zu
Breslau,

 

Königsberg,

und  derselbe,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  ins  Verlag.  —  —  Gedruckt  bei  Julius  Sinenfeld  i  in  Berlin.

Stadtmagistrat  Regensburg,
  Bayern,

Großherzoglich  sachsenweimarischer

des  III.  Verwaltungs.

bezirks  zu  Eisenach,

gierungs  =  Präsident  zusd.

Königlich  preußischer  Re.
gierungs  =  Präsident  zu  d.  J

11.  Dezember
J.

Kaiserlicher  Bezirks-Prä-  4.  Dezember
d.  J.

11.  November
d.  J

4.  Dezember
d.  J.

24.  November
d.  J

—

13.  August
15.  Juli  d.  J

25.  November
d.  J

6.  Dezember

Direktor  d.  J
        <pb n="379" />
        —  365  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

WW.——————————.——.—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Luchhandlungen.

 

              

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  24.  Dezember  1897.  51.
Inhalt:  1..  Koufulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächti-  Mälzereien;  —  Zusammenstellung  von  Aenderungen
gung  zur  Vornahme  von  Cidilstands-Akten;  —  Ent-  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif  866
lassung;  —  Exequatur-Ertheilungen.  .  Seite  365  4.  Haudels-  und  Gewerbe-Wesen:  Aenderungen  des  sta-2.

  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über  Einnahmen

  des  Reichs  vom  1.  April  1897  bis  Ende  No-  tistischen  Waarenverzeichnisses  und  des  Verzeichnisses

 

der  Massengter
vember  1897...  .....  366
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Abänderung  des  Post-Zoll-  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  *
regulativs;  —  Regulativ  für  Getreidemühlen  und  Reichsgebieette  416

 

1.  Kon  sulatl  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  ersten  Sekretär  bei  der  Botschaft
  in  Paris,  Legationsrath  von  Müller,  zum  General-Konsul  für  Egypten  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Genua  beschäftigten  Vize-Konsul  Grafen  von  Hardenberg
ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung
des  Kaiserlichen  General-Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen
  und  die  Heirathen  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Huelva  (Spanieyy,  Friedrich  Lorent,  ist  die  erbetene  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

 

Dem  an  Stelle  des  Herrn  F.  W.  Kickbusch  jr.  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
Stettin  ernannten  Herrn  John  E.  Kehl  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Braunschweig  an  Stelle  des  Herrn  Edward
W.  S.  Tingle  ernannten  Herrn  Talbot  J.  Albert  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

70
        <pb n="380" />
        —  366  —

2.  FinanzeWesen.

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginne  des  Etatsjahrs  bis
zum  Schlusse  des  Monats  November  1897.7)

 

 

 

Einnahme

 

 

vom  Beginne  dss  Einnahme  Micthin  im  Etats-Bezeichnung
  Etatsjahrs  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahr  1897/98
der  rechüu  des  raume  des  Vor-;
  vorbezeichneten  jahrs  mehr
Einnahmen.  Menats  jah
-—  M  A
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  210  679  318  195  045  395  15  633  923
Reichseisenbahn-Verwaltung  51  091  0O000  48  681  0007#)  2  410  000

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1897  Seite  362.
»e)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahr  um  414  452  hoöher.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Dezember  d.  J.  beschlossen:

Die  Bestimmung  im  §.  4  Absatz  5  lit.  a  des  Postzollregulativs  findet  auf  die  aus  dem
bremischen  Freibezirk  und  dem  hamburgischen  Freihafengebiete  mit  der  Post  eingehenden
Proben  von  Rum,  Arrak  und  Cognac  im  Einzelgewichte  von  brutto  250  g  und  weniger  keine
Anwendung.
        <pb n="381" />
        —  367  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  d.  M.  beschlossen,  dem  nachstehenden  Regulativ  für  —
Getreidemühlen  und  Mälzereien  die  Zustimmung  zu  ertheilen.

Berlin,  den  18.  Dezember  1897.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

Regulatin  für  Getreidemühlen  und  Mälzereien.

In  Gemäßheit  des  8.  7  Ziffer  3  und  4  des  Zolltarifgesetzes  werden  bezüglich  der  Gewährung
einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlen=  und  Mälzereifabrikaten  folgende  Bestimmungen  gegeben.

S.  1.

Inhaber  von  Mühlen  oder  Mälzereien,  welche  ausländisches  Getreide  mit  dem  Anspruch  auf
Zollnachlaß  bei  der  Ausfuhr  einer  entsprechenden  Menge  von  ihnen  hergestellter  Fabrikate  verarbeiten
wollen,  haben  die  Bewilligung  eines  Zollkontos  für  das  zu  verarbeitende  ausländische  Getreide  bei  dem
Hauptamte  zu  beantragen,  wobei  genaue  Angaben  über  die  zu  verarbeitenden  Getreidearten,  die  herzustellenden
  Fabrikate,  die  Lagerräume  für  Getreide  und  für  Fabrikate,  die  Fabrikationsanlagen  und  die
Art  des  Betriebs  zu  machen  sind.  Nach  Bewilligung  des  Antrags  sind  Aenderungen  nur  nach  zuvoriger
Anzeige  zulässig.

Die  gleichen  Bestimmungen  gelten  für  die  Verarbeitung  ausländischer  Hülsenfrüchte.

Der  Ausfuhr  der  Fabrikate  steht  die  Aufnahme  in  eine  öffentliche  Niederlage  oder  in  ein  Privallager
  unter  amtlichem  Mitverschlusse  gleich.  |

2

Die  Genehmigung  des  Antrags,  welche  jederzeit  widerruflich  ist,  erfolgt  seitens  der  Direktivbehörde.
  Dieselbe  wird  nur  Gewerbtreibenden  ertheilt,  welche  kaufmännische  Bücher  ordnungemäßig
führen,  das  Vertrauen  der  Verwaltung  genießen  und  entweder  selbst  am  Orte  der  Fabrikationsanstalt
wohnen  oder  einen  dort  wohnhaften  geeigneten  Vertreter  bestellen.  Inwieweit  in  einzelnen  Fällen  Erleichterungen
  hinsichtlich  der  Anforderung  kaufmännischer  Buchführung  eintreten  können,  bestimmt  die
Direktivbehörde.  Rücksichtlich  der  zu  leistenden  Sicherheit  gelten  die  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde
getroffenen  Bestimmungen.

Der  Zollbehörde  steht  das  Recht  zu,  durch  Einsicht  in  die  ordnungsmäßig  zu  führenden  Handelsund
  Fabrikationsbücher  und  durch  sonstige  Kontrole  des  Betriebs  von  der  Beachtung  der  gegebenen
Vorschriften  Ueberzeugung  zu  nehmen.  .

Die«Handels-undFabrikationsbüchermüssenüberdieAusbeutevongebeuteltemMehl,FuttermehlundKleieAufschlußgeben;andernfallsiftdieZollbehördebefugt,demGewerbtreibendendie

Führung  eines  Fabrikationsbuchs  nach  besonderem  Muster  aufzugeben.

8.  3.

Das  auf  Zollkonto  angeschriebene  ausländische,  sowie  das  im  freien  Verkehr  bezogene  Getreide
gleicher  Gattung  darf  nur  in  den  angemeldeten  Räumen  (5.  1)  gelagert  werden.  In  der  Regel  dürfen
diese  Räume  nicht  in  beträchtlicher  Entfernung  von  der  Gewerbsanstalt  oder  an  einem  anderen  Orte  als
letztere  liegen.

S.  4.

Das  auf  Zollkonto  angeschriebene  ausländische,  sowie  auch  sonstiges  Getreide,  welches  in  die
nach  §.  1  angemeldeten  Räume  eingebracht  ist,  darf  in  unverarbeitetem  Zustande  zur  Vermeidung  der  im
§.  7  Ziffer  3  Absatz  1  des  Zolltarifgesetzes  angedrohten  Geldstrafe  bis  zu  Eintausend  Mark  nur  mit
hauplamtlicher  Genehmigung  veräußert  werden.  Diese  Genehmigung  darf  nur  ausnahmsweise  und  aus
besonderer  Veranlassung,  z.  B.  im  Falle  einer  nothwendig  gewordenen  längeren  Betriebseinstellung,  der
Ausgabe  des  Zollkontos,  ertheilt  werden.

70“
        <pb n="382" />
        —  368  —

Die  Buchführung  ist  so  einzurichten,  daß  jederzeit  festgestellt  werden  kann,  wieviel  Getreide  jeder
Art  und  zu  welchem  Zollsatz  in  den  bezeichneten  Räumen  vorhanden  sein  soll.

»  S.  5.
——  In  dem  bei  der  Amtsstelle  nach  Muster  A  beziehungsweise  A  1  zu  führenden  Konto  gelangen
das  zum  Lager  der  Fabrikationsanlage  abgefertigte  ausländische  Getreide  zur  Anschreibung  und  die  zur
Ausfuhr  gebrachten  Fabrikate  zur  Abschreibung,  und  zwar  ersteres,  wenn  es  verpackt  eingeht,  nach  dem
Brutto-,  letztere  nach  dem  Nettogewichte.
Getreidemengen  derselben  Gattung,  welche  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegen,  sind  im  Konto
in  besonderen  Unterabtheilungen  anzuschreiben.

F.  6.

Außer  vom  Auslande  unmittelbar  eingeführtem  Getreide  darf  auch  aus  Zollniederlagen  unter
amtlichem  Verschluß  und  aus  gemischten  Privattransitlagern  ohne  amtlichen  Mitverschluß,  sowie  ausnahmsweise
  mit  hauptamtlicher  Genehmigung  (5.  4)  aus  anderen  Mühlen=  oder  Mälzereilagern  ausländisches
Getreide  zum  Lager  der  bezüglichen  Gewerbsanstalt  abgefertigt  werden.  Die  Abfertigung  erfolgt  nach  den
für  die  Abfertigung  von  Waaren  zu  den  Privattransitlagern  ohne  amtlichen  Mitverschluß  bestehenden
allgemeinen  Bestimmungen.  Ausnahmsweise  kann  die  Direktivbehörde  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs
genehmigen,  daß  die  Revision  des  Getreides  durch  eine  Bescheinigung  eines  öffentlich  angestellten  Wiegemeisters
  oder  einer  ähnlichen  Person  ersetzt  werde.  Solche  Personen  müssen  jedoch  zuvor  auf  das  Interesse
der  Zollverwaltung  ein=  für  allemal  vereidigt  sein.  Die  Genehmigung  darf  insbesondere  nur  unter  der
Voraussetzung  ertheilt  werden,  daß  die  kaufmännischen  Bücher  des  Lagerinhabers  über  Zu=  und  Abgang
zum  und  vom  Lager  zuverlässigen  Aufschluß  geben.  Despgleichen  ist  beim  Eisenbahntransport  die  Verwiegung
  der  Wagenladungen  auf  der  Gleis=  (Centesimal-)  Waage  zulässig;  dabei  ist  es  statthaft,  unter
Beachtung  der  in  dieser  Beziehung  etwa  erlassenen  allgemeinen  Bestimmungen  das  von  der  Eisenbahnverwaltung
  festgestellte  Gewicht  des  Wagens  von  dem  ermittelten  Bruttogewicht  in  Abzug  zu  bringen.
Dem  Ermessen  der  Direktiobehörde  bleibt  ferner  die  Bestimmung  darüber  überlassen,  inwieweit  bei  einzelnen
Arten  des  Verkehrs  auch  Gewichtsangaben  in  den  Eisenbahnfrachtbriefen,  Schiffskonnossementen  und
anderen  Ladungspapieren  ohne  Gefährdung  des  Zollinteresses  als  Ersatz  der  zollamtlichen  Gewichtsfeststellung
  zugelassen  werden  können.

S.  7.
Es  dürfen  nur  in  der  betreffenden  Mühle  oder  Mälzerei  hergestellte  Fabrikate  zur  Ausgangsabfertigung
  gestellt  werden.  Die  Direktivbehörde  kann  anordnen,  daß  Abfertigungen  von  Mengen  unter
2  000  Kilogramm  und,  wenn  sich  am  Orte  der  Gewerbsanstalt  eine  Hebestelle  nicht  befindet,  von  Mengen

unter  10  000  Kilogramm  nicht  vorgenommen  werden.
#er  Die  Ausfuhranmeldung  ist  der  Hebestelle  nach  Muster  B  beziehungsweise  B  1  in  2  Exemplaren
einzureichen.  Die  Anmeldung  muß  insbesondere  die  handelsübliche  Benennung  des  Fabrikats  enthalten.
S8  Die  Hebestelle  trägt  die  Anmeldung  in  das  nach  Muster  C  beziehungsweise  C  1  zu  führende  Anmelders—
  register  ein  und  veranlaßt  die  spezielle  Revision  nach  den  im  Begleitschein-Regulativ  gegebenen  allgemeinen
Bestimmungen.  Behufs  Feststellung  des  Nettogewichts  kann  diejenige  Tara  in  Abrechnung  gebracht  werden,
welche  bei  der  Einfuhr  oder  Ausfuhr  für  die  betreffende  Waare  und  Verpackungsart  vorgesehen  ist.  Soweit
  besondere  Tarasätze  nicht  vorgeschrieben  sind,  ist  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlen=  oder  Mälzereifabrikaten
in  Säcken  das  Nettogewicht  entweder  durch  Abzug  von  1  Prozent  vom  Bruttogewichte  zu  berechnen,  oder
durch  Verwiegung  der  leeren  Säcke  vor  deren  Befüllung  zu  ermitteln.  In  letzterem  Falle  ist  bei  spezieller
Deklaration  eine  probeweise  Verwiegung  der  Säcke  zulässig.  Die  im  §F.  6  zugelassenen  Erleichterungen
dürfen  auch  hier  und  zwar  mit  der  Ausdehnung  stattfinden,  daß  die  zollamtliche  Bescheinigung  über  die
Verladung  auf  die  Transportmittel  (Elsenbahnwagen  Schiff)  durch  eine  Bescheinigung  des  Wiegemeisters

u.  s.  w.  ersetzt  werden  darf.  Von  einer  Verschlußanlage  kann  abgesehen  werden.

Nach  näherer  Bestimmung  der  Direktivbehörde  kann  von  der  Rerision  seitens  der  Hebestelle,  insoweit
  letztere  nicht  zugleich  Ausgangsamt  ist,  gänzlich  abgesehen  und  die  Revision  lediglich  dem  letztbezeichneten
  Amte  überlassen  werden.  Diese  Erleichterung  ist  indessen  nur  bei  nachgewiesenem  dringenden
Bedürfniß  und  unter  der  Voraussetzung  zuzulassen,  daß  die  kaufmännischen  Bücher  des  Lagerinhabers
über  den  Geschäftsverkehr  desselben  zuverlässigen  Aufschluß  geben,  auch  rücksichtlich  der  Zollsicherheit  Bedenken
  nicht  bestehen.
        <pb n="383" />
        —  369  —

Bezüglich  der  Behandlung  der  Sendungen  während  des  Transporis  finden  die  88.  23  bis  30
des  Begleitschein-Regulativs  analoge  Anwendung.

Binnen  der  von  der  Hebestelle  zu  bestimmenden  Frist  sind  die  auszuführenden  Fabrikate  unter
Vorlegung  des  dem  Anmelder  zu  diesem  Zwecke  von  dem  Anmeldeamt  auszuhändigenden  Unikats  der
Anmeldung  dem  Ausgangsamte  zu  gestellen.  Hat  seitens  der  Hebestelle  eine  Revision  nicht  stattgefunden,
so  sind  dem  Ausgangsamte  zugleich  die  Transportpapiere  vorzulegen.  Dieses  Amt  hat  die  Revision  nach
den  Bestimmungen  des  Begleitschein-Regulativs  vorzunehmen  und  die  Anmeldung  mit  der  Ausgangsbescheinigung
  dem  Anmeldeamte  zurückzusenden,  auch  dem  Anmelder  beziehungsweise  Waarenführer  auf
Wunsch  eine  Bescheinigung  über  die  Abgabe  der  Anmeldung  und  die  bewirkte  Ausfuhr  der  ihrer  Menge
nach  anzugebenden  Fabrikate  zu  ertheilen.  Ist  die  Gestellungsfrist  überschritten,  so  hat  das  Ausgangsamt
  die  Abfertigung  gleichwohl  vorzunehmen;  indessen  bleibt  es  der  Entscheidung  des  Anmeldeamts  beziehungsweise,
  falls  dieses  kein  Hauptamt  ist,  des  demselben  vorgesetzten  Hauptamts  vorbehalten,  ob  die
Abschreibung  im  Zollkonto  zu  erfolgen  hat.

 

Das  Ausgangsamt  hat  über  die  Erledigung  der  bei  anderen  Aemtern  vorgelegten  Ausfuhran-  er

meldungen  ein  Notizregister  nach  Muster  D  beziehungsweise  D  1  zu  führen.

Z  ..  «!.««
Ist  das  Anmeldeamt  zugleich  das  Ausgangsamt,  so  braucht  die  Ausfuhranmeldung  nur  in  einem  —

Exemplar  übergeben  zu  werden.  Das  Amt  bescheinigt  nach  Vornahme  der  Revision  und  Ueberwachung
des  Ausganges  den  letzteren  auf  der  Anmeldung  und  in  Spalte  11  des  Anmelderegisters  und  behält  die
Anmeldung  als  Beleg  zum  Anmelderegister  zurück.

S.  8.

Die  Abrechnung  findet  vierteljährlich  in  der  Art  statt,  daß  am  zwanzigsten  Tage,  falls  dieser
aber  auf  einen  Sonn=  oder  Feiertag  fällt,  am  nächsten  Werktage  des  vierten  Monats  nach  Ablauf  des
Abrechnungsvierteljahrs  von  der  tn  diesem  Vierteljahr  angeschriebenen  Menge  ausländischen  Getreides
diejenige  Getreidemenge,  welche  nach  dem  Ausbeuteverhältnisse  (§.  9)  der  Menge  der  in  dem  bezeichneten
und  in  dem  folgenden  Vierteljahre  thatsächlich  zur  Ausfuhr  gelangten  Fabrikate  entspricht,  in  Abzug  gebracht
  wird,  soweit  dieselbe  nicht  etwa  schon  bei  der  Abrechnung  für  das  Vorvierteljahr  zum  Abzuge  gebracht
  ist.  Es  ist  dabei  für  jede  Getreideart  besonders  abzurechnen.  Falls  bei  der  Abrechnung  die  in
Abzug  zu  bringende  Getreidemenge  die  im  Abrechnungsvierteljahre  stattgefundenen  Anschreibungen  der  betreffenden
  Getreideart  nicht  erreicht,  so  ist  der  Zollbetrag  von  der  zu  verzollenden  Menge  unter  Zugrundelegung
  des  Verhältnisses  der  im  Abrechnungsvierteljahr  angeschriebenen,  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegenden
  Getreidemengen  der  in  Betracht  kommenden  Gattung  zu  berechnen.  Der  Konteninhaber  hat
binnen  längstens  acht  Tagen  nach  Zustellung  der  Abrechnung  den  sich  ergebenden  Zollbetrag  einzuzahlen.
Ein  weiterer  Geldkredit  ist  unzulässig.  Es  ist  jedoch  statthaft,  bei  den  auf  Grund  der  Abrechnung  erfolgenden
  Verzollungen  Einfuhrscheine,  welche  über  die  nämliche  Getreidegattung,  wie  die  zu  tilgende  Post
lauten,  in  Zahlung  zu  geben,  vorausgesetzt,  daß  der  im  Einfuhrschein  angegebene  Tag  der  Ausfuhr  in
das  Abrechnungsvierteljahr  fällt  und  die  Gültigkeitsfrist  des  Einfuhrscheins  noch  nicht  abgelaufen  ist.

8.  9.

Das  Ausbeuteverhältniß  wird  für  gebeuteltes  Mehl  aus  Weizen  auf  75  Prozent  und  für  gebeuteltes
  Mehl  aus  Roggen  auf  65  Prozent,  für  Malz  aus  Gerste  auf  75  Prozent  und  für  Malz  aus
Weizen  auf  78  Prozent  festgesetzt.

Unter  Malz  im  Sinne  dieser  Bestimmungen  ist  nur  Darrmalz  sowie  ohne  Zusatz  fremder  Stoffe
hergestelltes  Farb=  und  Karamelmalz  zu  verstehen.

Unter  gebeuteltem  Mehl  aus  Weizen  oder  Roggen  im  Sinne  dieses  Regulativs  ist  diejenige  Ausbeute
  zu  verstehen,  welche  bei  Weizen  nach  Ausscheidung  von  25  Prozent,  bei  Roggen  nach  Ausscheidung
von  35  Prozent  Unreinigkeiten  und  Kleie  gewonnen  worden  ist.

Das  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  zur  Ausgangsabfertigung  gestellte  Weizen=  oder  Roggenmehl
  ist  nach  Maßgabe  der  Ziffer  1  der  beiliegenden  „Anweisung  zur  zollamtlichen  Prüfung  von  Mühlenfabrikaten“
  und  deren  Anlagen  auf  seine  Beschaffenheit  zu  untersuchen.  Fällt  die  amtliche  Prüfung  zu
Ungunsten  der  vorgeführten  Waare  aus,  so  ist  gegen  dieses  Ergebniß  der  Nachweis  zulässig,  daß  die
Waare  dennoch  thatsächlich  mit  den  im  dritten  Absatze  vorgeschriebenen  Abfallprozenten  hergestellt  worden  ist.

Wird  Weizen=  oder  Roggenmehl  als  solches  ohne  weitere  Angabe  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachtaß-
  augeemeeldet  so  liegt  hierin  die  verbindliche  Erklärung,  daß  das  Mehl  gebeuteltes  im  Sinne  dieses

egulativs  sei.

&amp;amp;

4.
        <pb n="384" />
        —  370  —

Wenn  Weizen=  oder  Roggenmehl  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  zur  Ausgangsabfertigung
gestellt  wird,  welches  unter  einem  höheren  Ausbeuteverhältniß  als  75  Prozent  oder  65  Prozent  gewonnen
worden  ist,  so  ist  zur  Vermeidung  der  gesetzlichen  Strafe  das  thatsächliche  Ausbeuteverhältniß  vorher  in
Spalte  2  der  Ausfuhranmeldung  zu  erklären.  Die  Abschreibung  im  Zollkonto  erfolgt  alsdann  nach
Maßgabe  dieser  Erklärung,  deren  Richtigkeit  auf  Erfordern  nachzuweisen  ist.

Wird  Mehl  aus  Hafer,  Gerste,  Mais,  Buchweizen  oder  Hülsenfrüchten,  wird  Malz  aus  Hafer
oder  Roggen  oder  werden  aus  Getreide  oder  Hülsenfrüchten  andere  Fabrikate  (Schrot,  Graupen,  Gries,
Grütze  2c.)  hergestellt,  so  erfolgt  die  Festsetzung  des  Ausbeuteverhältnisses  für  jede  einzelne  Fabrikationsanstalt
  auf  Grund  besonderer  Ermittelungen  seitens  der  Direktivbehörde.

Jür  Mühlen  und  Mälzereien,  welche  auf  den  Antrag  ihrer  Inhaber  unter  stehende  steuerliche
Kontrole  gestellt  sind,  kann  mit  Zustimmung  der  Direktivbehörde  das  thatsächliche  Ausbeuteverhältniß  in
Rechnung  gestellt  werden.

S.  10.

Bei  der  Ausfuhr  von  Mehlgemischen  aus  verschiedenen  Getreidearten  besteht  kein  Anspruch  auf
Zollvergünstigung.
8.  11.

Die  Entziehung  des  Zollkontos  hat  zu  erfolgen,  wenn  dasselbe  ohne  die  Unterlage  einer  angemessenen
  Ausfuhr  wesentlich  zur  Gewinnung  einer  verlängerten  Gefällestundung  mißbraucht  wird,  oder
wenn  Fabrikate  der  Müllerei  oder  Mälzerei,  welche  nicht  in  der  betreffenden  Gewerbsanstalt  hergestellt
sind,  zur  Abfertigung  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  gestellt  werden,  oder  wenn  in  sonstiger  Weise
eine  Hinterziehung  des  Zolles  seitens  des  Gewerbtreibenden  oder  seiner  Angestellten  unternommen  wird.
Dieselbe  hat  ferner  in  der  Regel  dann  zu  erfolgen,  wenn  von  dem  Gewerbtreibenden  oder  seinen  Angestellten
  gegen  die  Bestimmung  im  ersten  Absatze  des  §.  4  verstoßen  wird  oder  aber  wiederholt  Ordnungswidrigkeiten
  begangen  werden.

S.  12.

Inhabern  von  Mühlen  oder  Mälzereien,  welchen  die  im  Vorstehenden  behandelte  Erleichterung
gewährt  ist,  werden  bei  der  Ausfuhr  oder  Niederlegung  (S.  1  Absatz  3)  ihrer  Fabrikate  Einfuhrscheine
gemäß  §.  7  Ziffer  1  des  Zolltarifgesetzes  über  eine  den  festgesetzten  Ausbeutesätzen  entsprechende  Getreidemenge
  ertheilt,  sofern  sie  diese  Vergünstigung  an  Stelle  des  im  §.  8  vorgesehenen  Erlasses  des  Eingangszolls
  für  eine  der  Ausfuhr  entsprechende  Menge  zur  Mühle  oder  Mälzerei  gebrachten  ausländischen
Getreides  beantragen.  Dieser  Antrag  ist  in  Spalte  7  der  Ausfuhranmeldung  (Muster  B  beziehungsweise
  B  1)  zu  stellen.  Zur  Abferligung  ist  die  Hebestelle  befugt.  Im  Uebrigen  regelt  sich  das  Verfahren
nach  den  Vorschriften  in  den  §§.  9  und  10  und  die  Behandlung  der  Einfuhrscheine  nach  den  hierüber
erlassenen  Beslimmungen.

Bei  der  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  für  ausgeführte  Fabrikate  ist  der  Zollberechnung  der
Zollsatz,  welchem  Getreide  der  betreffenden  Art  vertragsmäßig  unterliegt,  zu  Grunde  zu  legen.

Bei  den  nach  F.  8  vorzunehmenden  vierteljährlichen  Abrechnungen  sind  diejenigen  Getreidemengen,
für  welche  Einfuhrscheine  ertheilt  sind,  von  der  Anschreibung  nicht  mit  in  Abzug  zu  bringen.

§.  13.
Zuvwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieses  Regulativs  werden,  soweit  nicht  die  im  §.  4
bezeichnete  Strafe  oder  die  Strafen  der  88.  134  bis  151  des  Vereinszollgesetzes  Anwendung  finden,  in
Gemäßheit  des  §.  152  daselbst  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis  zu  Einhundertundfünfzig  Mark  geahndet.

8.  14.
Das  gegenwärtige  Regulativ  tritt  am  1.  Januar  1898  in  Kraft.
        <pb n="385" />
        —  371  —

Kontenregister,

betreffend

den  Zollnachlaß  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten.

 

Dieses  Register  enthält.  Blätter,  welche  mit  Geführt  o0vn##

einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur
durchzogen  sind.

–  den..te...  18

(Unterschrift.)

Muster  A.
        <pb n="386" />
        —  372  —

Ar.  1.  Konto  des  Mühlenbesitzers

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anschreibung.
Lau-l  Zeit  der  Anschreibung.  Bezeichnung  Des  Getreides
fende  —  —  und  Kummer  Menge  —Beiemerkungen.
-  ·  n
Nr.  Tag.  Monat.  Jahr.  Vorregisters.  Art.  18  (nruth.  wio
1.  2.  3J.  4  5.  ———  1.  8.
7.  Weien.
1.  10.  Osctober  1898  B.  E.  kE.  Nr.  20.  Veieen  25  000  —

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Rogqgen.
        <pb n="387" />
        373  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu
Abschreibung.
.-  .  Nummer  Der  ausgeführten  Die  Menge
Lau-Beit  der  Abschreibung.  des  loat  Mühlen  fabrikate  Wad  b  #
fende  s  i  Ausfuhr-  Ausfu  GEGEFeetreidemenge  Bemerkungen.
Nr.  Tag.  Monat.  Jahr.  Anmelde-  n  hr  Art  Menge  von
registers.  ·  gut  lig  (notto).  /100  kg  !  100
9.  10.  11.  12.  13.  14.  E—  16.  17.  18.
1.  Weizen.
I.  54.  Ohctober  1898  1  26.  10.  Mehl  7500  —10000  —
u.  8.  tV.  l
77.  Koqqen.
6
1
W.  K.  70.
2.  .  November  1801.  7.  11.  Meald.  3700  —  5692  5350
        <pb n="388" />
        —  374  —

Ahreclnungq  a  2.  Vierteljuhr  des  Rechnungsjalirs  1898.
7.  PWein

 

J.  Anschretbung  Für  dus  2.  Vierteliarrrrrrr  3„000%0000U
2.  aAbschreibunq  für  das  2.  Vierteljan..w  1000001#9
/ur  das  ..  Fiertela))  1450000.

rZsammen  250  00%.

Zu  vercolken  5000%/  #ch

Zollbetrag.  .  7  750  Marx.
17.  Koygen.

1.  Anschretbung  JFür  das  3  Viertellaari.  200%00049
.  458chreibung  ’r  das  2.  Viertellarbbiiii  qr  g  ...  80  %
(ar  das  3.  Viertelaarr  37x20000

Zusammgen  200000  19

Zu  verzohen  michts.

Zusammen  Zollbetrag  zu  I  und  II.  .  79750  Mark.

Ahrechniung  fiir  das  3.  Vierteljalir  des  Iiechnungsjalirs  1898.
1.  TWeizen.

 

 

1.  4uschreibteng  JU#T  das  3.  lierteljasir..  .....·.  .2.-30001.-»
.?.AbsssbresbsmwfiörMä.yckmeöjalns  Getos-los-  roriue  1A5ren  r-  ..  Izu-«-f«-rdm94.lse«p»nl«0....
  .  .  ...  2.).I44,93k»
zumute-men...  25144E3»
.«-8csl«·e-«-un»wässeis...  lispqu
Zuewseolzen...  »Es-»O
II.li0«-«Ie«.
l.Jngrlweibmwmrc!as.i.Isestechesltm..  ..,,,,«,  smkmozv
2.JlmklsrpilmsmyIM-eiswJ.HEFT-Mu-  fsicslse  mistst  -«««c-ssl«»«»«  .  .  »He-Lin
Mississsisbimtksslmlns......  ....  .j..521«,391c»

 

ess«(«m«en...  LAPLACE-»

zuckereoxzen...26782,atlk»
ZoUbecra-»...ABBE-ANTON-ZusammenZoslpetnxsjenimuiIl...9.?7,3.52»ms,.«:.



lereclmzzisgfckrslc284UerzequlzrclesKetlmzzisgschlirsleöT
Lwebecm

.l.«-l-«-.·»-l««etl-u«yjc«cla84.f’öeiskC-l;j«-l««

 

 

 

zumdatceesmouMai-li-.................50000l.--»
...-«»ks«k.e·-es0n?,Zolsla«ss................  25  000
Zi%eseriemnmerr7:  7.000  J9
2.  Ishrein?n  J##es  4.  T’iierfeljiuahr  Giehe  rorige  4  rrecnrenh  ...  144,  93  ax  7
EEIIEEEI…_9LlEEMEIIIIIIIoDTIIIDE  14  8.  5.  J.07.
—QIIIIIIIIE  1.7  000
———Ns.  6%  ##

#G%%  nde  cln  erhdirtrisse  #ler  #eseremefee#bressnnn  lithsnt  77651°-errilenele

Zoktlsdtzen  eingefttrien  Neugen
Ieo  000.50  000  60  0O  O  „vT

%%  Satze  vronp  5  Jar)  10000  177  %i4ft  2  0O00  Uur’rk
o  000  25  000  —  640  20%  2
m  Satae  ron  .  50  Mars..  .  .  20  000  JFr  meif  700  MW%%%

 

otmihetrtn  r'snskrrtneisrbôb  0oe  dJ7%
        <pb n="389" />
        375  —

Muster  A  1

 

Kontenregister,
betreffend

den  Zollnachlas  bei  der  Ausfuhr  von  Mälzereifabrikaten.

Dieses  Register  enthält  Blätter,  welche  mit  Geführt  von
einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur
durchzogen  sind.

,t  den  ten  18——

(Unterschrift.)

717
        <pb n="390" />
        376

Auschreibung.

Nr.  1.  Konto  des  Mälzereibesttzers

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau=  Zeit  der  Anschreibung.  Bezeichnung  Des  Getreides
und  Nummer  *.mFm  .—  [  [  P-P  mKppp.--fende
  des  M  Bemerkungen.
enge
Nr.  Ta  #l  Jahr.  :  Art
g  h  Vorregisters.  t  (brutto).  ¶  Vuo
1.2.  3.  4.  ö.  6.  7.  8.
7.  Weizen.
l
l
II.  Gerste.
1  §.  OOsoher  7509  Degletzeftel-Emumangs-  Gerste  10  000  —

 

I
l
l
l

 

 

 

reqister  Ar.  9
        <pb n="391" />
        —  377

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu
Abschreibung.
.  Der  ausgeführten  Die  Menge
Onu.  Beit  der  Abfcrebung.Ummer  Tag  rperenv  in  Spalte  is
*r  der  1  entspricht  einer
fende  1  1  Ausfuhr-  Aus  Getreidemenge  Bemerkungen.
Nr.Tag.  Monat.  Jahr.'Anmelde-  usfuhr  Art.  Menge.  von
registers.  2c.  kg  (üdetto).  1/100  kg.  1,100
9.  109  11.  12  13.  14.  15.  16.  7.  i8.
I
l
i
I
s  s
s
«
i  E  I
II.  Gerste.
J.  27.  Novenmber  1098  l  LJJLLAIAZZMISIZHOCJ---lo««««—

Gerste
        <pb n="392" />
        —  378  —

.  Dreclinuungd  fiir  das  2.  Vierteljilir  SrNNN  1895.

 

 

 

 

7.  Neieæen.
IAnsclreibang  sür  das  .  Vierteljaur.  ..  ......  300  %000  4%
2.  Abschreibung  Für  das  ⁊.  Vierteljalr...  ..  V00  000  %9
/ir  das  3.  Wertelahn  .  ..150000..
zusammen  250  000.
Zu  verzollen  50  000  k
Zoktbetrag  71750  Marx.
72.  Gerste.
7.  Auschreibang  /#r  das  2.  Vertehar  ....  .....  .2000001.:J
L.dbscslirefbwyfilrclasL.Wertes-Uhr....  .  ...80000Æy
fär(lasä.72·eriesjalxr.  .  ......l«20000,,
zusammen  .  200000.
Zu  verzodllen  nickts.
7750  Mark.

Zu#sammen  Zollibetrag  zu  J  und  17

lIneclinungq  für  das  3.  lierteljulir  des  Itechnungsjulrs  1890

 

 

J.  Ibeieæen.
I.  Ansclreibing  für  das  3.  Mertelfahm  ...  ZUOGOUÄZJ
zJlbsclcwebcmyjecrslndxtVøefteljalcø(melsew«-Je  AOWCJMMO  uichts.
Vierteljalir..  ..  %0%0  000  10
Zsammen  700  000  „

für  das  4.
Abschreibeng  grösser  200  000  #%
..  nichts.

Zu  veræollen

77.  Gera#rc.
.  ...4(·-»»ool.zq

l.«4«..5(«l«re-·l«mxyfis-«klassi.I-"-·i»-·!c-lj«l-sr  .  .  ...
Herieljalkr(.s-c«e-l-«eworks-ji«Al-n-s,slm·««·sx).  -««-,--.c
..l230001m

 

 

Y.JOHIØUVÖMHffirileessT
!?i-"-Ia.s«4.»wichtle....  ...
zrssammeæi  155  000  „
Zn  vberzodlen  245  000  2%4%
Zollbetrag  4  900  Mark.

#mmen  Zollbefrag  eu  Lund  J7  1900  Mark.
        <pb n="393" />
        Muster  B.

Die  Revision  übernehmen:
rc.

(Uni)kat.

Anmeldung
über  die
BZollnachlass.

Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins

 

Die  Anmeldung  ist  vorgelegt  am  (29.  Oesoher  18998)  und  unter  S##  ie23)  des  Anmelderegisters  eingetragen.  Binnen

(bierzeln)  Tagen  nach  bewirkter  Revision,  den  Tag  der  Revision  nicht  mitgerechnet,  sind  die  angemeldeten  Fabrikale

unter  Vorlegung  dieser  Anmeldung  dem  (Faupt-Zoll)-Amte  zu  (Kamh#rg)  behufs  Ausgangsrevision  zu  gestellen.
(Magodeburg),  den  (20)/  ten  (Ocfrober)  18(99).

(oõnigliches  Haunpt-Sleuer)--Amt.
(Stempel.)  (Unterschrift.)

Der  Unterzeichnete  meldet  hiermit  dem  (Königlichen  Haupt-Steuer)-Amte  (hierselbst)  an,  daß  er  beabsichtigt,
am  (129.  October  d.  J.)  (Vormittags  Uhr  die  umstehend  näher  bezeichneten,  in  seiner  Mühle  hergestellten
  Mühlenfabrikate  (mittelst  des  Kahnes  „Elise“)  zu  versenden,  um  dieselben  mit  dem  Anspruch

a  '(ollnahlaß
u  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins

(Mageb##ro),  den  (29ten  Oerober)  18198).

über  das  (Haupt-Zolh-Amt  zu  (Hamburg)  nach  dem  Ausland  auszuführen.

(Unterschrift.)
Vermerke
über  veränderte  Bestimmung  der  Mühlenfabrikate.
Ich  beantrage,  diese  Ausfuhranmeldung  hier  zu  Genehmigt.
erledigen.  „  den  ten  18
,  den  ten  18.  BAEAnmt.
Eingetragen  unter  N-  des
Ich  beantrage,  diese  Ausfuhranmeldung  zum  Registers  und  auf  das  ·  -Amt  zu
Zwecke  der  Weiterversendung  der  Mühlenfabrikate  ,  Unter  Erstreckung  der  Gültigkeitsan
  in  auf  frist  bis  zum  überwiesen.)
das  Amt  zu  Verschluß
zu  Überweisen.“)  #  ,  den  len  18
,  den  ten  18  Amt.

*)  Der  Ausstellung  einer  Annahmeerklärung  seitens  des  Antragstellers  (§.  24  des  Begleitschein-Regulatlivs)  bedarf  es  nicht.  Das  überwetsende
eimt  trägt  die  überwiesene  Ausfuhraumeldung,  falls  beit  demselben  ein  Nottzregtster  nach  Muster  1)  geführt  wird,  in  dieses  Register,  und  zwar  in  Spalte  1  bis  à,
mit  einer  entsprechenden  Bemerkung  in  Spalte  18,  anderenfalls  aber  noch  der  Bestimmung  im  §.  26  des  Begleitschein-Regulativs  in  das  Beglettschein=  Ausfertigungsregisier
  ein  und  giebt  dem  Ausstellungsamte  von  der  geschehenen  Ueberweisung  und  der  etwaigen  Verlangerung  der  Gestellungsfrist  Nachricht.
Einer  Mittheilung  über  die  Erledigung  der  Ausfuhranmeldung  seitens  des  Ausstellungsamts  an  das  überwelsende  Amt  bedarf  es  gleichfalls  ulcht.
        <pb n="394" />
        —  380  —

 

 

 

 

Anmeldung.

 

Der  auszuführenden  Mühlenfabrikate

 

 

 

Lau-  Angabe  Anträge
fende  Art  Verpackung.  M  enge  —  und  Vemerkungen
rt.  (Zahl  und  Art,  sowie  Zeichen  *
Nr.  Zah  Nummer  der  Ei  5  %  landes.  Anmelders.
1ul.  2  ¾r  14.  6.  6.  7
J.  Ieisenmelil.  Häcire,  §  090  0M  Noritegen.  Ich  beantraqe  Ersisei- 



/9.  4.  B.  1  bis  SI.

 

 

lung  eines  Einfiilirvcheins.
        <pb n="395" />
        —  381  —

Revisionsbefund.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  auszuführenden  Mühlenfabrikate  **  Angabe
Art  Verpackung.  Menge  ansserien  Bemerkungen.
rt.  (Zahl  und  Art,  sowie  Zei  ,-»Es-»gxhkaggsxxssxhksssikEskzssUzkjsVesschspk

8.  9.  100  11  12.  13.
wie  Spalte  2.  81  Säcke,  680650  8000  INeden  Sack
sign.  A.  B.  mit  einem
bis  SI.  Blei
berschiossen.
l
I;
,-dcn.......ten  18........
(Unterschrift.)

72
        <pb n="396" />
        —  382  —

Erledigungs-Bescheinigungen.

1.  Die  Ausfuhranmeldung  ist  abgegeben
  am  (9.  Vorember)  180#90.

N.  J.

2.  Dieselbe  ist  eingetragen  im  Notizregister
  unter  97  (5).
N.  J.

3.  Revisionsbefund
a)  in  Betreff  des  Verschlusses:
(GQut  unck  abgenommen.)
b)  in  Bezug  auf  Gattung  und
Menge  der  Waaren:
(81  Säche  mit  r#ht#er  5eeeichnung.)


Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  bescheinigen


 

4.  Nachweis  des  Ausganges  über  die  Grenze.

Obengenannte  Waaren  wurden  nach  Abnahme  des
unverletzt  befundenen  Verschlusses  unter  unseren  Augen
in  das  Ausland  geführt.

(Hamburg),  den  (9Ht  (Norember)  18098)0.

MHaupt-Zom)--Amt  (Kitenwöärcker).
(Stempel.)  (Unterschrift.)

Die  Erledigung  der  Ausfuhranmeldung  bescheinigt

,  den

–  118.

-Amt.
(Unterschrift.)
        <pb n="397" />
        —  383  —

Muster  B  1.

Die  Revision  übernehmen:
2c.

(Dui  kat.

Anmeldung

über  die

Zollnachlaß.

Ausfuhr  von  Mälzereifabrikaten  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins

Die  Anmeldung  ist  vorgelegt  am  (18.  Alar  1899)  und  unter  Js  3  des  Anmelderegisters  eingetragen.  Binnen
(e#wmöl/)  Tagen  nah  bewirkter  Reoision,  den  Tag  der  Revision  nicht  mitgerechnet,  sind  die  angemeldeten  Fabrikate
unter  Vorlegung  dieser  Anmeldung  dem  (Könihlichen  Baupf-Zol-)-Amt  zu  (Emmerich)  behufs  Ausgangsrevision
zu  gestellen.
(Berliu),  den  (I8)ten  (November)  18199).
(Könioliches  Haupf-Steuer)-Amt  (.1.  G.,)
(Stempel.)  (Unterschrift.)

Der  Unterzeichnete  meldet  hiermit  dem  (Könzhen  Hauptf-Steuer)-Amte  (Vierselbst)  an,  daß  er  beabsichtigt,  am

(I9.  Mai  d.  J.)  (Vor)mittags  Uhr  die  umstehend  näher  bezeichneten,  in  seiner  Gewerbsanstalt  hergestellten
.  .  .  .  Zollnachlaß
Fabrikate  (per  Eisenbahn)  zu  versenden,  um  dieselben  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrf  eins

über  das  (Könipliche  Haupt-Zotl)-Amt  zu  (Emmerieh)  nach  dem  Ausland  auszuführen.
(Berln,)  den  (lôlen  (November)  18099).
(Unterschrift.)

Uermerke
über  veränderte  Bestimmung  der  Fabrikate.

Ich  beantrage,  diese  Ausfuhranmeldung  hier  zu  Genehmigt.

erledigen.  den  #ten  ..............  18........
....,den.......«ev18..........·..-............·........  -Amt·
Eingetragen  unter  J#  des

Ich  beantrage,  diese  Ausfuhranmeldung  zum  Recgisters  und  auf  das  .  -Amt  zu
Zwecke  der  Weiterversendung  der  Fabrikate  an  unter  Erstreckung  der  Gültigkeitsin
  auf  frist  bis  zun  “  überwiesen.)
das  Amt  zu  Verschluß  ...  ..........
zuüberwcisen.’··)  .  de  ten  18..

.............................  ,deU.tM  18......  „IAnmt.

 

*)  Der  Ausstellung  einer  Annahmeerklärung  seltens  des  Antragstellers  (§.  24  des  Begleitschein.  Regnlativs)  bedarf  es  nicht.  Das  überweisende
Amt  trägt  die  übeiwiesene  Ausfuhranmeldung,  falls  bei  demseiben  ein  Nolizregister  nach  Muster  I)  1  gefuhrt  wud,  in  dieses  Register,  und  zwar  in
Spalte  1  bis  6,  mt  elner  entsorechenden  Bemerkung  in  Spalte  18,  anderenfalls  aber  nach  der  Besummung  im  §.  26  des  Begleuschem-Regnlaups  in  das
Begleitschein.  Ausfertigungsregister.  ein  und  giebt  dem  kluestellungeamte  von  der  geschehenen  Ueberweisung  und  der  eiweien  Verlangerung  der  Gestellungefrist
Nachricht.  Einer  Mitiheilung  über  die  Erredigung  der  Ausfurranmeldung  senens  des  Aussiellungsamts  an  das  uberwelsende  Amt  berarf  cs  gleichfalle  nicht.

727
        <pb n="398" />
        384

...*..-’-’-’--““’“...“s..““———**’’’————————————*————————————————————————————————□—“———————————————

Anmeldung.

P

 

 

Der  auszuführenden  Mälzereifabrikate

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Angabe  Anträge
fende  4  Verpackung  Menge  des  Be-F  und  Bemerkungen
·  und  Nummer  der  Kolli)  #%  .  landes.  Anmelders.
—  —  —  —  ß
2.  3.  -P  b.  6.  7
1
1.Male  aus  Gerste.35  Ske,  schn.  Al.  M  5555  3  500  Nolland.  beanfrage  E’iei-1
  0s  35.  lung  eines  Einfulir- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sclieins.
        <pb n="399" />
        —  385  —

 

 

Revisionsbefund.

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —  —  ...-= 



 

 

 

 

 

 

 

 

Der  auszuführenden  Mälzereifarikate  Angabe
«  II  -
Verpackung.  Menge  über,  Bemerkungen.
Art.  Gahl  u.  Art,  sowie  Zeiche  angelegten
in  Nummer  der  Hoben  bruto  neuo  Verschluß.
—  —  6  8
8.  #  9.  10  11.  12.  13.
"Is
Spalte  /J.  55.)  3500  LEisenbahn-"
  guitericagen
Maqdeb.  52456
9
.  mit  eibei
Sclilüssern
Serie  189  verschlossen,

l
«
I
#
l
den........ten....18..

(Unterschriften.)
        <pb n="400" />
        —  386  —

Erledigungos-Bescheinigungen.

1.  Die  Ausfuhranmeldung  ist  abgegeben
  am  (24.  November)  18(98).

N.  N.

2.  Dieselbe  ist  eingetragen  im  Notizregister
  unter  1  (10.
N.  N.

3.  Revisionsbefund
a)  in  Betreff  des  Verschlusses:
(Gin),
b)  in  Bezug  auf  Gattung  und  Menge
der  Waaren:
(Zin  Egenbasingifertcagen  mit
richeiger  Bezeichnung).

Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  bescheinigen

N  N.  N.  N.

 

4.  Nachweis  des  Ausganges  über  die  Grenze.
Der  (meben)  bezeichnete  (Eisenbahngtertragen)  wurde
nach  Abnahme  des  unverletzt  befunden  Verschlusses  unter
unseren  Augen  in  das  Ausland  geführt.

(Emmerich),  den  (24)  (Wovember)  181/9  ).

(Königlhes  Hauptf-ZSoz)-Amt.
(Unterschriften.)

Die  Erledigung  der  Ausfuhranmeldung  bescheinigt

(Emmerich),  den  (24)tn  (Worember)  18099).

(Könzl#ches  NMaupt-Zoll!)-Amt.

(Unterschrift.)
        <pb n="401" />
        —  887  —

Muster  C.

Anmelderegister,

betreffend

die  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß

oder

Ertheilung  eines  Einfuhrscheins.

 

Gemerkung  zu  Spalte  7.

Die  Eintragungen  zu  Spalte  4  bis  6  gelten  auch  dann  als  auf  dem  Revisionsbefunde  beruhend,
wenn  ihnen  Bescheinigungen  von  Wiegemeistern  und  dergl.  (S.  7  des  Regulativs)  zu  Grund,  liegen.
        <pb n="402" />
        —ti-°43“

—  388  —

 

 

—  —  —

—  —

 

 

 

 

 

Bezeichnung  Der  auszuführenden  2c.  Angabe,
ag  des  Anmelders.  Mühlenfabrikate  ob  die  Eintragungen  zu
Laufendes  der  4  bis  6  auf  der
Nr.  An-  Menge  Anmeldung  oder  dem
meldung,  Name.  Wohnort.  Art.  Revisionsbefunde
brutto  netto  beruhen.
-  k8  kg
1.  2.  3.  4v.  ..  6.  7.
J.  14./10.  N.  MWM.  M.  Weiezenmehl  7676  7500  Au  dem  Revisionsbefunde
1.  8.  1W.
I
I
l
21.  126/10.1  N.  N.  N.  Kogyenmen  3737  9700  desgk.
23.9%  N.  N.  Weizenmenl  8080  8000  desgl.
        <pb n="403" />
        389

l

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Anmeldung  ist  Die  Behufs  Zollabschreibung  Der
überwi-  Ge—  Aus=  in  Rechnung  zu  stellende  Mühlen-Einfuhrschein
überwiesen  «  fuhrzc  fabrikate  ist  beantragt
—  dem  stellungs.  ist  "  6  Bemerkungen.
Ausgangs-Rrist  folgt  Menge  eingetragennlm  unter
am  ame  !5i4tkerfolg  Art.  (netto)  im  Konten-  Monat,  N
zu  am  xge  register.  onat  Vir.
6.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  16.  16.  17.
16.  110..  Hamburg]  1.  /11.  Weieenmehl  7500  Konko  —  —
M.  I.  7  1.
l
i
l
25.X10.ckeng.  10.j11.7.,·«.Eowcmnelizxs700Konto  —  —
r.  I.  17..
29/10  desqf.2·/-  48.  —  l  —  —  November
  41126.  Einfuhr- 



 

 

 

 

 

 

 

 

bchein  Nr.  G  vom

5.  Dezember
1998.

 

75
        <pb n="404" />
        <pb n="405" />
        —  391  —

Muster  C  1.

 

Anmelderegister,

betreffend

die  Ausfuhr  von  Mälzereifabrikaten  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  oder
Ertheilung  eines  Einfuhrscheins.

emerkung  zu  Ipalte  7.

Die  Eintragungen  in  Spalte  4  bis  6  gelten  auch  dann  als  auf  dem  Revisionsbefunde  beruhend,
wenn  ihnen  Bescheinigungen  von  Wiegemeistern  und  dergl.  (5.  7  des  Regulativs)  zu  Grunde  liegen.

73“
        <pb n="406" />
        —  382  —

 

 

 

Bezeichnung

Der  auszuführenden

20.

 

Angabe,

 

 

 

TagDbes  Anmelders.  Mälzereifabrikate  ob  die  Eintragungen
Laufende  der  zu  4  bis  6  auf  der
Nr.  An-  6  Menge  Anmeldung  oder  dem
meldung  Name.  Wohnort.  Art  brutto  netio“  Revisionsbefunde
beruhen.
L##  I#.
1.  2.  l  4.  .  6.  7.,
—
2  18.  /  I1.  N.  N.  N.  3  500Auf  dem  HRevissionsbefunde

 

 

 

 

Male  aus  535

 

Cerste
        <pb n="407" />
        393

 

 

 

—.—.....——..———————————*——————□—“—

 

 

 

 

 

 

Die  Anmeldung  ist  Die  Behufs  Zollabschreibung  Der
überwiesen  Ge-  us-  in  Rechnung  zu  stellendeinfuhrschein
4#  fuhr  2c.  Mälzereifabrikate  ist  beantragt
dem  sttellungs-  ist  1  6  eingetragen  Bemerkungen.
am  Ausgangs-  frit.  erfolgt  Art.  Ane  im  Konten  im  uunter
zu  am  (netto)  register.  Monat  Nr.
r-*  9.  10.  II.  12.  13.  14.  15.  1.  —
16.  /11.  Emmerich  80.  /11.  24.  11.  —  —  —  1MNovem-  7  Zu3.  Einfulirber
  schein  Nr.  5
vom  6.  Dezent- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

ber  18988.
        <pb n="408" />
        <pb n="409" />
        395

Muster  D.

Uotizregister,
betreffend
die  Erledigung  der  von  anderen  Aemtern  überwiesenen  Ausfuhranmeldungen  über

Mühlenfabrikate,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  beziehungsweise  Ertheilung
eines  Einfuhrscheins  auszuführen  sind.

 

Dieses  Register  enthält  Blätter,  welche  mit  Geführt  von
einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur
durchzogen  sind.

„den  ten  18

(Unterschrift.)
        <pb n="410" />
        396

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  —

Der  Ausfuhranmeldung

 

 

 

Der  ausgeführten  2c.  Mühlenfabrikate

 

 

 

 

Z%  #  Name
Tag  1  Menge
der  Laufende  I  T  und  Verpackung  —  —
Ausstellungs-  Num-  as  Wohnort  Gahl  und  Art,
Ein=  Nummer.  I  «-amt
  «  und  des  Art.  sowie  Zeichen  II  brutt  u
mt.  mer.  brutto  netto
tragung.  Monat.  Anmelders.  und  Nummer
der  Kolli).
1  68g  ka
1.  2.  3  4.  5  6.  J.  8.  9.  10.
u.  8.  40  E
LUI  3.  Magdeburg  26  29./10.  N.  N.  eu  N.  Weieen-  1  Säckee  080  8000
s  mehlssigwAR
dis  SI.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—–—  —  —  —  —  —  —

—  —  ——  —  —
        <pb n="411" />
        397

 

 

 

Tag  Die  nicht  in  das  T  Ist  dem
Angabe,  des  Ausland  gegangenen  g  Anmelder  Angabe
ob  AusgangesMüühlenfabrikate  ##  ridr  bezw.  dem  über
«  bezw.  der  sind  weiter  ücksendung  Waarenführer  »
hier  spezielle  der  .  »t«
R»  Aufnahme  in  nachgewiesen  eine  Bescheini=  statistische
evision  ;  «  Ausfuhr-  Bemerkungen.
genomme  uine  Zoll-  anmeldung  gung  über  die  Anvorgenommen)
  niederlage  Vorlegung  .
ist  oder  unter  Venemung  de  sen  Ausst  das  Lder  Ausfuhr-chreinicht.
  amtlichem  e  um--  Ausste  ungs=  anmeldung  2c.bungen.
Mitverschluß.  Registers.  mer.  amt.  ertheilt?
11.  12.  13.  ,1.  15.  16.  11.  16.
nein  9.  III.  —  —  10./7.  neen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

74
        <pb n="412" />
        <pb n="413" />
        399  —

Muster  bD  1.

Notizregister,
betreffend
die  Erledigung  der  von  anderen  Aemtern  überwiesenen  Ausfuhranmeldungen  über

Mälzereifabrikate,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  beziehungsweise  Ertheilung
  eines  Einfuhrscheins  auszuführen  sind- 



Dieses  Register  enthält  Blätter,  welche  Geführt  von
mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten
Schnur  durchzogen  sind.

„  den  ten  18.

(Unterschrift.)

74“
        <pb n="414" />
        100

 

 

Der  Ausfuhranmeldung

 

 

Der  ausgeführten  ꝛc.  Mälzereifabrikate

 

 

 

—  Name
Tag  1  d  Menge
der  Laufende  E  un  Verpackung
Ein-  Ausstellungs-  Num.gWohnort  (Gahl  und  Art,
in=  Nummer.  und  des  Art.  sowie  Zeichen  brutto  netl
rutto  netto
tragung.  amt.  mer.  Monat.  Anmelders.  und  üummerr  6
N  .  r
I.  2.  8  4.  P.  6.  J.  8.  .  10.
.  8.  W.
24.  11.  11  Borlin  3  18./1I.W.  M.  eu  N.  Male  aus  395  Säüäcke  5555  9500
16896  J  Gerste  Sihn.  M.  N.
15.

 

 

 

 

 

1
        <pb n="415" />
        —.

401

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag  Die  nicht  in  das  x  Ist  dem
Angabe,  des  Ausland  gegangenen  d  9  Anmelder  Angab
ob  Ausganges  Mälzereifabrikate  en  dsendung  *  dem  ngabe
hier  spezielle  Aufzahmen  sind  weiter  eer  ahenenrer  über
Revision  eine  Zoll-  nachgewiesen  Ausfuhr=  ung  über  die  statistische  Bemerkungen.
vorgeng  men  niederlage  Benennung  dessen  anme  dung  WVorlegung  Anschreiis
  oder  unter  des  Num-  der  usfuhr-=  bungen.
nicht.  amtlichem  .  ·  AUSstellUUgS-anmeldung2c.
MitverfchlußReglstekssMeki  amt.  ertheilt?
114  12.  13.  14.  15.  16.  17.  18.
nein  24/11.  —  —  25.  11.  nein
        <pb n="416" />
        Anlage.

 

Anweisung
zur

zollamtlichen  Prüfung  von  Mühlenfabrikaten.

I.  Bei  der  zollamtlichen  Abfertigung  von  Mehl,  welches  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  oder
auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins  zur  Ausfuhr  angemeldet  wird,  findet  das  Typenverfahren  Anwendung.
Zu  diesem  Zwecke  erhalten  die  betheiligten  Zollstellen  die  erforderliche  Anzahl  von  Mustertypen.

Die  Typen  sind  der  zollamtlichen  Abfertigung  derart  zu  Grunde  zu  legen,  daß  Weizen=  und
Roggenmehl  von  geringerer  Beschaffenheit  als  die  betreffenden  Typen  zur  Entlastung  eines  Zollkontios
obdber  zur  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins  nicht  zuzulassen,  beim  Eingange  jedoch  als  Mehl  zu  verollen
  ist.

Die  Benutzung  der  Typen  seitens  der  Zollbeamten  hat  nach  Maßgabe  der  anliegenden  „Anleitung
  zur  Prüfung  von  Mehl  auf  trockenem  und  nassem  Wege  (Lekarsreng  zu  erfolgen.

Sollte  die  Vergleichung  mit  den  Typen  nicht  zu  einem  unzweifelhaften  Ergebnisse  führen,  so  ist
das  Mehl  dem  in  der  Anlage  näher  beschriebenen  Siebverfahren  zu  unterwerfen.  Zu  seiner  Vornahme
ist  namentlich  dann  Anlaß  gegeben,  wenn  das  Mehl  zwar  heller  als  die  Type  ist,  aber  größere  Mengen  Kleietheilchen
  auf  dem  hellen  Grunde  des  Kernmehls  zeigt;  denn  alsdann  liegt  der  Verdacht  nahe,  daß  man
es  nicht  mit  einem  innerhalb  der  Ausbeutesätze  des  Regulativs  gewonnenen  Mühlenfabrikate  zu  thun  hat,
sondern  daß  das  ganze  Korn  gemahlen  und  nur  ein  Theil  der  Kleie  sowie  ein  Theil  des  besten  Mehles
abgebeutelt  worden  ist.  In  gleicher  Weise  ist  zu  verfahren,  wenn  die  Betheiligten  die  Untersuchung
mittelst  des  Siebes  verlangen.  Als  gebeuteltes  Mehl  im  Sinne  des  Regulatios  ist  dasjenige  Weizenmehl,
  welches  einen  Rückstand  von  höchstens  7  Prozent,  und  dasjenige  Roggenmehl  zu  betrachten,  welches
einen  Rückstand  von  höchstens  3  Prozent  bei  der  Siebung  hinterläßt.  Ergiebt  sich  ein  höherer  Rückstand,
so  ist  das  Mehl  —  vorbehaltlich  des  im  Absatze  6  gedachten  Nachweises  —  zurückzuweisen.

Bleiben  ungeachtet  eines  günstigen  Ergebnisses  des  Siebverfahrens  Zweifel  über  die  Beschaffenheit
  des  Mehles,  namentlich  mit  Rücksicht  auf  dessen  Färbung  gegenüber  der  Type,  so  ist  das  Mehl
einem  vereidigten  Chemiker  behufs  Feststellung  des  Aschengehalts  unter  Mittheilung  der  anliegenden
„Bemerkungen  für  die  Ermittelung  des  Aschengehalts  von  Mehl  und  Kleie“  zur  Berücksichtigung  zuzustellen.
  Bis  auf  Weiteres  ist  Mehl  zur  Abschreibung  vom  Zollkonto  oder  zur  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins
  zuzulassen,  sofern  der  Aschengehalt  in  der  Trockensubstanz  bei  Weizenmehl  höchstens  2,65  Prozent,
bei  Roggenmehl  höchstens  1,87  Prozent  beträgt.

Ergeben  die  vorbezeichneten  Prüfungsmethoden,  daß  dem  Mehle  die  beantragte  Zollvergünstigung
zu  versagen  ist,  so  ist  dessenungeachiel  dem  Anmelder  der  Nachweis  zu  gestatten,  daß  das  vorgeführte
Mehl  unter  Ausscheidung  der  regulativmäßigen  Abfallprozente  hergestellt  worden  sei.

Bei  der  Abfertigung  von  Mehl  aus  Hartweizen  oder  einem  Gemische  von  Mehl  aus  Hart=  und
Weichweizen  oder  einem  aus  einer  Mischung  von  Hart=  und  Weichweizen  hergestellten  Mehle  sind  die
Mustertypen  nicht  in  Anwendung  zu  bringen.  Derartige  Fabrikate  sind  vielmehr  stets  für  sich  zu  prüfen.
In  Zweifelsfällen  ist  ein  technisches  Gutachten  einzuholen.

II.  Bei  der  zollamtlichen  Abfertigung  von  Kleie  entscheiden  die  Zollbehörden  nach  freiem  Ermessen
  darüber,  ob  eine  als  „Kleie“  deklarirte  Waare  zollamtlich  als  solche  zu  behandeln  oder  nach
Nr.  25  42  des  Tarifs  zu  verzollen  sei.  In  denjenigen  Fällen,  in  welchen  die  Beamten  wegen  des
Mehlgehalts  der  Waare  Zweifel  über  deren  Beschaffenheit  haben  und  die  Betheiligten  sich  der  Denaturirung
  widersetzen,  hat  die  Untersuchung  der  Waare  durch  einen  vereidigten  Chemiker  auf  ihren  Aschengehalt
  mit  der  Maßgabe  stattzufinden,  daß  die  Waare  ohne  vorgängige  Denaturirung  zollfrei  abzulassen
ist,  wenn  ihr  Aschengehalt  mindestens  4,1  Prozent  in  der  Trockensubstanz  beträgt.  Ebenso  ist  bei  einer
von  den  Abfertigungsbeamten  der  Nr.  2542  des  Tarifs  zugewiesenen  Waare  die  Ermittelung  des
Aschengehalts  herbeizuführen,  wenn  die  Betheiligten  diese  verlangen,  und  für  den  Fall,  daß  das  Ergebniß
  zu  ihren  Ungunsten  ausfällt,  also  ein  geringerer  als  der  vorstehend  bezeichnete  Mindestgehalt  festgestellt
  wird,  die  Kosten  der  Untersuchung  übernehmen.  In  diesem  Falle  ist  die  zollfreie  Ablassung  der
Waare  auch  nach  vorgängiger  Denaturirung  nicht  zulässig.
        <pb n="417" />
        403  —

Anlage  a.

Anleitung

zur

Prüfung  von  Mehl  auf  trockenem  und  nassem  Wege  (Pekarisiren).

Das  von  dem  Ungarn  Pekär  erfundene  Verfahren  der  Mehlprüfung  (das  sogenannte  Pekarisiren)
nenuht  borauf,  daß  die  feinsten  Unterschiede  der  Mehle  am  besten  hervortreten,  wenn  man  die  Proben
naß  macht.

In  vereinfachter  Weise  läßt  sich  das  Verfahren  folgendermaßen  ausführen:

Man  läßt  sich  ein  oder  einige  Bretichen  aus  Rothbuchen=  oder  einem
anderen  harten  Holze  machen  von  etwa  22  cm  Länge,  10  cm  Breite  und  7  mm
Dicke.  An  dem  einen  Ende  kann  das  Brett  der  Bequemlichkeit  wegen  in  einen
Handgriff  auslaufen,  wie  beifolgende  Figur  zeigt;  doch  ist  das  nicht  unbedingt  erforderlich.
  Das  Holz  tränkt  man  zweckmäßig  durch  Ueberpinseln  mit  etwas  Leinöl-=firniß,
  und  damit  dieser  besser  einzieht,  erwärmt  man  das  Holz  ein  wenig.  Ist  es
trocken,  so  kann  es  benutzt  werden.

Man  lege  von  der  zu  untersuchenden  Probe  ein  Häuschen,  etwa  2  Thee-  ¼  natürli
löffel  voll,  auf  das  Brett,  bilde  daraus  ein  kleines  Rechteck,  lege  ein  Blatt  starken,  *  Gröh  icher
glatten  Papiers  (am  besten  starkes  Schreibpapier,  Velinpapier  oder  glatter  Karton)  *l*
darauf,  drücke  mit  einem  flachen  Lineal  auf  das  Papier,  entferne  dann  das  letztere,
und  beschneide  mit  einem  größeren  Messer  oder  einem  Falzbeine  die  Kanten,  so  daß
man  ein  scharf  umschriebenes  Rechteck  von  etwa  5  cm  Länge,  3  cm  Breite  und
3  mm  Höhe  eefalt

Hierauf  entnimmt  man  der  Mehltype  eine  gleiche  Menge,  verfährt  ebenso
und  schiebt  das  aus  ihr  gebildete  Rechteck  auf  dem  Brette  vorsichtig  an  das
Wrlern  Sind  mehrere  Proben  zu  untersuchen,  so  wird  mit  den  anderen  ebenso
verfahren.

Wenn  alle  Rechtecke  neben  einander  liegen,  legt  man  ein  Stück  mehrfach
zusammengefaltenes,  glattes  Papier  oder  ein  Stück  glatten  Karton  auf  und  drückt
mit  dem  Lineal  auf  alle  zugleich,  damit  alle  Rechtecke  gleich  hoch  werden.  Erforderlichenfalls
  muß  man,  wenn  dadurch  die  äußeren  Ränder  etwas  undeutlich  oder
schräge  geworden  sein  sollten,  sie  noch  einmal  beschneiden.

Man  wird  nun  schon  bei  einiger  Uebung  selbst  in  diesem  trockenen  Zustand
Unterschiede  in  der  Farbe  des  Mehles  erkennen  können.  Ganz  besonders  sieht  man  auf  der  ebenen
Oberfläche  gut  die  kleinen,  schwarzen  Stückchen  der  Radenschale,  falls  solche  vorhanden  sind,  ebenso
dee  gelben  oder  gelbbraunen  Kleietheilchen,  und  kann  somit  beurtheilen,  ob  ein  Mehl  kleiereicher  ist  als

ie  Type.

Das  Alles  tritt  indessen  noch  viel  besser  hervor,  wenn  die  Proben  naß  gemacht  (pekarisirt)  werden.

Zu  diesem  Zwecke  steckt  man  das  Brett  mit  den  darauf  liegenden  Proben  vorsichtig  schräg  in
ein  Gefäß  mit  Wasser  (jeder  Eimer  genügt)  und  hält  die  Proben  solange  unter  Wasser,  bis  das  Aufsteigen
        <pb n="418" />
        —  404  —

von  Luftblasen,  welche  zuerst  aus  dem  Mehle  hervortreten,  aufhört,  was  gewöhnlich  schon  nach  einer
Minute  geschieht.  Alsdann  zieht  man  das  Brett  wieder  heraus  und  wird  nun  die  etwaigen  Unterschiede
zwischen  einer  Mehlsorte  und  der  Type  noch  viel  leichter  erkennen  können.

Am  besten  ist  es,  man  läßt  sich  in  einer  Mühle  das  Pekarisiren  zeigen;  es  ist  das  Verfahren  in
jeder  größeren  Mühle  üblich  und  wird  darum  leicht  zu  sehen  sein.

Stimmt  übrigens  das  Mehl  schon  im  trockenen  Zustande  mit  der  Type  überein,  oder  ist  es  gar
besser,  so  ist  ein  Naßmachen  nicht  nothwendig.

Für  den  Gebrauch  der  Wen  ist  außerdem  noch  Folgendes  zu  beachten:

Beim  Vergleiche  zweier  Mehle  darf  das  Auge  nicht  weiter  als  40  cm  von  denselben  entfernt
sein.  Man  stellt  sich  zweckmäßig  mitten  vor  ein  Fenfer  damit  von  beiden  Seiten  gleichmäßiges  Licht
auf  die  Probe  fällt,  denn  es  kommt  sehr  auf  die  Beleuchtungsverhältnisse  an.  Legt  man  z.  B.  zwei
Proben  von  einem  und  demselben  Mehle  in  Gestalt  von  Rechtecken  nebeneinander,  so  kann  bei  ungünstiger
Beleuchtung  oft  das  eine  Rechteck  dunkler  als  das  andere  erscheinen.  Vertauscht  man  die  beiden  Rechtecke,
so  daß  das  früher  dunkler  erscheinende  Rechteck  die  Stelle  des  früher  heller  erscheinenden  einnimmt,  so
erscheint  nunmehr  das  früher  dunkle  als  heller  und  das  früher  helle  als  dunkel.

Aufbewahrung:  Die  Typen  sind  in  Blechbüchsen  aufzubewahren,  in  welche  zur  Fernhaltung
der  Würmer  ein  Papierbeutelchen  mit  Naphtalin  einzulegen  ist.  Die  Blechbüchsen  müssen  an  einem  völlig
trockenen  und  dunkelen  Ort,  also  z.  B.  innerhalb  eines  nicht  mit  Glaswänden  versehenen  Schrankes,
untergebracht  werden.

Behufs  Prüfung,  ob  keine  Würmer  (Larven),  Käfer,  Motten  oder  deren  Gespinnste  darin  enthalten
  sind,  müssen  die  Büchsen  mindestens  alle  vier  Wochen  geöffnet  werden;  denn  das  hinzugepackte

aphtalin  bietet  keinen  genügenden  Schutz  für  die  Reinhaltung  des  Mehles.  Der  Oeffnung  bedarf  es
auch  deshalb,  weil  sonst  das  Mehl  dumpfig  wird.  Sollten  sich  Würmer,  Gespinnste  oder  dergleichen
vorfinden,  so  ist  das  Mehl  durch  ein  größeres  Sieb  zu  sieben  und  auf  diese  Weise  zu  reinigen.  Ganz
besonders  ist  auf  das  Auftreten  von  Gespinnsten  zu  achten,  welche  meistens  von  den  neuerdings  seh
verheerend  auftretenden  Mehlmotten  (Ephestia  Kühniella)  herrühren.  Diese  Thiere  vermehren  sich  so
stark,  daß  sie  in  8  bis  14  Tagen  das  Mehl  völlig  unbrauchbar  machen  können,  indem  ihre  großen,
weißlichen  Larven  (Würmer)  das  Mehl  mit  ihrem  Gespinnste  ganz  durchziehen.

Endlich  empfiehlt  es  sich,  in  jede  Büchse  einen  Zettel  mit  der  Bezeichnung  Roggen=  oder  Weizenmehltype
  zu  legen,  damit  im  Falle  des  Abspringens  des  außen  angeklebten  Etiketts  eine  Verwechselung
vermieden  wird.
        <pb n="419" />
        —  405  —

Anlage  b.

Anleitung

für

das  Siebverfahrren.

Zur  Prüfung  des  Weizen=  und  Roggenmehls  auf  seine  Beutelung  benutze  man  ein  einfaches,
rechtwinkeliges  Handsieb,  bestehend  in  einem  Holzrahmen  von  22  cm  Länge,  19  cm  Breite  und  5  cm
Höhe,  der  mit  bester  Beutelgaze  (Seidengaze)  Nr.  8  bespannt  ist.  Von  einem  Deckel  ist  Abstand  zu
nehmen,  da  eine  Beobachtung  des  Mehles  während  des  Siebens  zweckmäßig  ist.  Ebenso  bedarf  es  eines
Untersatzes  nicht,  weil  nur  das  Gewicht  der  Rückstände  von  Belang  ist.

Man  schütte  50  g  des  zu  prüfenden  Mehles  auf  das  Sieb  und  siebe  in  freier  Hand  solange,
bis  nichts  mehr  durchfällt,  höchstens  aber  3  Minuten,  unter  fortwährendem  Anstoßen  des  Siebes  an  die
Handfläche,  bald  in  drehender,  bald  in  schüttelnder  Bewegung.  In  den  meisten  Fällen  wird  es  der
Zeit  von  3  Minuten  nicht  bedürfen,  bis  die  Probe  durchgesiebt  ist,  namentlich  nicht  beim  Roggenmehl,
während  Weizenmehl  eher  diesen  Zeitaufwand  erfordert.  Man  wiederhole  alsdann  die  Siebung  mit  einer
zweiten  Probe  von  50  g  desselben  Mehles,  wäge  jedesmal  den  Rückstand  und  rechne  die  Gewichte  beider
zusammen,  wodurch  man  den  Rückstand  in  Prozenten  ermittelt.

Besonders  ist  darauf  zu  achten,  daß  trockenes  Mehl  verwendet  wird.  Feuchtes  Mehl  läßt  sich
durch  Beutelgaze  Nr.  8  nicht  sieben  und  muß  gegebenenfalls  vorher  getrocknet  werden.
        <pb n="420" />
        —  406  —

Anlage  c.

Bemerkungen
für

die  Ermittelung  des  Aschengehalts  von  Mehl  und  Kleie.

1.  Es  empfiehlt  sich,  etwa  2  g  Substanz  zur  Veraschung  anzuwenden,  welche  selbstverständlich
genau  gewogen  werden  muß.

2.  Man  leite  die  Veraschung  so,  daß  die  Asche  nicht  schmilzt  oder  zusammensintert,  was  zuerst
an  den  Spitzen  der  verkohlten  Masse  sich  bemerkbar  zu  machen  pflegt,  da  etwaige  zurückbleibende  Kohletheilchen
  in  der  verglasten  Masse  schwer  zu  veraschen  sind  und  auch  eine  theilweise  Verflüchtigung
beziehungsweise  Umsetzung  der  Salze  zu  befürchten  ist.  Man  nehme  deswegen  keine  zu  starke  Flamme.

3.  Die  Asche  muß  vollkommen  weiß  sein,  was  oft  sehr  lange  Zeit  erfordert,  wenn  man  nicht
etwa  die  Verbrennung  im  Sauerstoffstrome  vornimmt.  Zur  Beschleunigung  des  Weißwerdens  sind,  wie
bei  vielen  Veraschungen  üblich,  einige  Tropfen  chemisch  reiner  Ammonnitratlösung  hinzuzufsügen.  Im
Uebrigen  sei  auf  König:  „Untersuchung  landwirthschaftlich  und  gewerblich  wichtiger  Stoffe“  S.  203  verwiesen.

4.  Die  Asche  ist  wegen  ihrer  Hygroskopizität  unter  den  üblichen  Vorsichtsmaßregeln  zu  wägen.
5.  Die  äußersten  Grenzzahlen  der  Asche  stellen  sich  bis  auf  Weiteres  in  der  Trockensubstanz
bei  Weizenmehl  auff..  2565  Prozent,
bei  Roggenmehl  auf  ...  1,87Prozent.
        <pb n="421" />
        —  407  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  d.  M.  beschlossen,

der  nachstehenden  Zusammenstellung  von  Aenderungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum
Zolltarif  mit  der  Maßgabe  die  Zustimmung  zu  ertheilen,  daß  die  darin  bezeichneten  Aenderungen
mit  dem  1.  Januar  1898  in  Kraft  treten.

Berlin,  den  22.  Dezember  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

—  —  —

Zusammenstellung  von  Aenderungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif.

1.  Den  Vorbemerkungen  ist  folgende  Ziffer  8  anzufügen:

„8.  Die  für  Fahrradtheile  aus  Eisen,  Kautschuck  und  Leder  angegebenen  Nummern  gelten  nur
für  die  Einfuhr  und  Durchfuhr,  sowie  für  die  Ausfuhr  aus  Niederlagen  oder  im  Veredelungsverkehr,
  dagegen  sind  dergleichen  Fahrradtheile  bei  der  Ausfuhr  aus  dem  freien
Verkehr  ohne  Rücksicht  auf  das  zu  ihrer  Herstellung  verwendete  Material  unter  Angabe

des  Nettogewichts  und  des  Werthes  als  zur  Nummer  27/19c  gehörig  anzumelden.“

2.  An  folgenden  Stellen  ist  die  statistische  Nummer  abzuändern:

 

im  Artikel  aus  in

Aderlaßeisfen  .  ...  467  7%%
Arrowoot:t:  .  ...  674  674  6
Bimsstein  (Absaz22222  .  ....  901  016
Blasebälge  (Absazt1)))  .  ...  49  409  a
Borsren  +  +  3
Borstensurroatttttee:e::  .  ....  77  3836
Bussoeeen  7  7  767  6
Cementwaaren  (Absatz  1  Ziffer  11)1)0  ...  Vor  016
-  (Absatz  1  Ziffer  a)  2  05c

-  (Absatz  1  Biffer  20)  05  05c
Chronograpden  467  467  6
Chronoskdooaa  .  .  ...  167  167  6
Decken  (Ziffer  2a)  ..............  .  .  .  .  ...  4  5  4856
Diamantpulbernrnrnrnr  ...  00  00  a
Drucktühen  4  9  489  a
Düäsensaa.X:  +4  +G#e
Edelsteine  (Absatz  1  Ziffer1)  Joo  ooca
Edelsteinggnrnrnrrrssssssssss  .  .  .  ....  oo  900  a
EEœIIIIIIIIDEIEEEIEIIE  45  465  6
Elastiks  (Absaz  11000  .  ...  ##  49  a
Emailmasse..  ..............  .  .  ....  362  362  a
Ferngläser  (Absatz  110  467  467  6
Feuersteine  (Absat1  100  ...  901  C
Fischbeinborsen  ....  27)  3836
Flechtenstrkkkeee::::  674  6746
Flügel  (Absatz  2  Ziffer1100  390  390c
Gichtstrümpfe..  ..............  ..  ......  7%  419  a
Glasmaasee  362  362  a
Glasröhren  und  Glässtängelhen  362  362  a
        <pb n="422" />
        Glasurmassee  ...
Glimmer  und  Glimmerwaaren  (Ziffer  1)

IIIIIIII

Graphittiegel........................  .
GraupenausGetreidHAbfatzy..............

Grütze.....................
Haare(Abfatz2).........
Häckerling
Hähne  (Absatz  1  Ziffer  0)0
Halbedelsteine  (Absatz  11
Heliostat:t:::::  .  .  ...
Höhenmesser

Hollundermorkkkkkkg
Holz  (Ziffer  öh)  .  ...

(Ziffer  eess  .  ...
-(Ziffer  0o0u09??n?  ⅛X?0
Hornborsten
Huteinlagen  (Absatz  2).
Jet  (Absatz  1)
Kapelllen  .  ...
Kapseln  (Absazt  110  ...
Kaursss
Kautschuckdruckfühen
Kautschuckfjäden  (Absaz  22
Kautschuckplatten  (Absatz  33
-  (Absatzt)
Kautschuck-Täfelchen  und  -Stückchen  (Absatz  2
Kautschuckwaaren  (Ziffer  5)
Knöpfe  (Ziffer  11090)0
.(Biffer  144c)0
Kolbenpackungen  und  Kolbendichtungsschnüre
Korallen  (Absatz  1)
-  (Absatz  3  Ziffer  1).  .  .  .  .  .  ..
Kraftmehl  (Absatz  1)  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  ...
Kratzenleder  (Absatz  2)

·"6ssss"eso

).......

Lanzetten...........................

Lava(3iffer2oa).............
Ledertuch(Absatz3).............
Lederwaaren(AbfatzR)...........
Luftpumpen(Abfatzl)............
Maismehl(Abfatz2).............
Maisstärke..................
Mannagrütze  (Absatz  22

(Ziffer  220)00

Mehl  (Absatz22222
-=  (#bsatzt.

Mussseen

Muschelschalen  (Ziffer  1,  statinische  Anmerkung)g  .  .

Oefen(Absatz2Ziffer2-s).........
Oele  (Absatz  4  Ziffer  6  ü

Perlen  (Ziffer  15339

Platten  (Ziffer  19  a  171)
-(Ziffer  19b  2)

aus

+OD###t

v00

720
7725

in
362  a

½%

Wa#
3
7
800  6
467  6
467  6
720  6
720  0

+  7%
4206
3583  5
700  #2
720  5
Ge
GEsse
720  6
7  9

–  –

7%%
        <pb n="423" />
        —  409  —

im  Artikel  aus  in
Puder,  auch  aus  Reis,  nicht  parfümrtt  674  6746
Quadrangngen  ...  467  4676
Reisstärke,  Reisstärkemhellll  .  .  ...  674  60
Retorenetnn  ....  +6—  64#e
Revalenta  arateaa  ...  674  6746
Röhren  (Ziffer  1  s2)0)00  .  .  .  ...  155  455c
Rührschelie  +44  +Oe
Sagomiemmmmmmm  674  6746
Salep............................  ä»  6746
Sattlerwaaren  (Ziffer  331.  555  5536
Schiefer  und  Schieferwaaren  (Ziffer  1b0  1)0  +  %%  +%
(Ziffer  150232  +  qot  gn
Schildkrötenschalen  (Absatz  1)................  720  720  6
Schlackenstieien  ....  CGor  016
Schläuche  (Absatz  6).  ...  ..  .....  .  ..  ....  489  L
Schmelztiegel  (Absatzt))n)  .  .  .  ...  +  +4
Schnüre  (Absaz22))  .  .  ...  15  4856
Schröpfeisen  und  SchröpfköÖrfe  .  .  ...  467  167—c

Schwadengrütze  (Absatz  2).  .  ..  ......  .  ..  .  .  ...  677  677
Schwanenhälse  (Absatz  2)..  .  ......  ..  .  .  .  ...  407  467c
Schweißblätter  (Absatz  3)..  .  ........  ..  .  .  ...  I  185  6
Sekundenmesesrsrss  .  ...  265  2654
Sonnenuhren  (Absatz  1).  .  .  .  .......  ....  .  ...  467  467  6
Spektroskope  und  Spektrometer  107  —
Spielzeug  (Ziffer  1))200  553  55536
Spritzen  (Absat111E  467  467—c
Steine  (Ziffer  1b  1)  .  ..............  .  .  ....  +os  4054
Giffer  1b  2).  .  ..  ...........  .  .  .  ...  vo  0524
m  GZiffer  14d)  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  ...  .  .  .  .  ...  +  Go##  +  %
Steinmetzarbeiten  (Ziffer  1b  10)  ..  ..  .  .  .  .  .  .  .  ...  +  Goyx  +  4%%
(GZiffer  16  16)  ..  .  .  .  ..  ..  .  .  .  ..  905  +0%
Stöcke  (Absat  4  Ziffer  1111)  .  .  ..  .  ...  7#  4856
Straß  (Ziffere1)0  .  .  ...  362  362  a
Tabackpfeifenrohre  (Absatz  2  Ziffer  1)  ..  .  ...  .  .  ...  45  4856
Taktmejser..........................  265  265  4
Telluren:  467  467  6
ThierstachenX  720  420  %
Thierzähne  (Absatz  1,  statistische  Anmerkung)  ........  720  720  6
Thonpinnnn  .  ...  +  +
Treibriemen  (Absatzt)))  ...  485  485  6
Uhren  (Ziffer  2  a)........  ..  .  .  .  ...  467  467  6
Uhrfedern  und  Uhrschlagsegdgeen  265  2656
Uhrfournituren  (Absatz  177700  ...  265  2656
Uhrwerke  (Absatz  3  Ziffer  110  265  2654
Vogelbälge  guant  3333.  390  390c
Waagen  (Absath9))  467  167  6
Wachstuchwaaren  giffer  2,  statistische  UAnmerkungg)  55.  5536
Zeugwaaren  6)...................  pp  VII-:

3AnfolgendenStellentstdtestattstischeNummerdurch,,!-ikl««zuersetzenunddienachftehend
gebene  statistische  Anmerkung  beizufügen:

Blechwaaren  (Absatz  2)

KFahrradtheile  (###c,  andere  hierher  gehörige  Waaren  /###.  S.  auch  die  Vorbemerkung  8.

ange-
        <pb n="424" />
        —  410  —

Eisenwaaren  (Ziffer  12f):
Uhrwerke  /a2654],  Uhrfournituren  /54/3).

Glas  und  Glaswaaren  (Ziffer  2a)

Glasmasse,  Email-  und  Glasurmasse,  Stangen  und  BRöhren  von  Glas  (J/###),  Roh=  und  Drahtglas

  /3020).
Hüte  (Absatz  1  Ziffer  2):

*  anus  Wollfilz  /g00].  aus  Filz  von  anderen  Thierhaaren  /g00as.

Hutstumpen  (Ziffer  2):
&amp;amp;  aus  Wollfilz  5006],  aus  Filz  von  anderen  Thierhaaren  /g00a.

Kautschuckwaaren  (Ziffer  1):
*  Fahrradtheile  (Gummireifen  u.  s.  w.)  /454],  andere  hierher  gehörige  Waaren  /4/4
Vorbemerkung  8.

Kautschuckwaaren  (Ziffer  3):
[ahrradtheile  (Gummireifen  u.  s.  w.)  /149%),  andere  hierher  gehörige  Waarena)k.

Dorbemerkung  8.
Lava  (Ziffer  2a):
&amp;amp;  roh  in  Blöcken  (#  ra,  roh  in  anderer  Form  /J  r,  blos  behauen  /  b4  .
Lederwaaren  (Absatz  2):
*  Fahrradtheile  (Sättel,  Taschen  u.  s.  w.)  /5534],  andere  hierher  gehörige  Waaren  (4|12).
Dorbemerkung  8.
Lithographirsteine  (Absatz  1)
*  roh  in  Bloͤcken  /f  6014],  roh  in  anderer  Form  ((  3%2½%%  blos  behanen  24
Mühlenfabrikate  (Absatz  3):
*  Graupen  und  Grütze  aus  Getreide  (70½0J.  Gries,  auch  Gries  aus  Reis  /650.

Sattlerwaaren  (Ziffer  2a):

Fahrradtheile  (Sättel,  Taschen  u.  s.  w.)  (5534],  andere  hierher  gehörige  Waaren  /(1g2).
Dorbemerkung  8.

Schiefer  und  Schieferwaaren  (Ziffer  1  a):
roh  in  Blöcken  (#%  roh  in  anderer  Form  /F  Jou%),  blos  behanen  (  S  .%4

Schläuche  (Absatz  4  Ziffer  2):

auch  die

Hauch  die

auch  die

anch  die

*  Fahrradtheile  (Gummireifen)  /4054],  andere  Schläuche  /48567.  S.  anch  die  Vorbemerkung  8.

Schläuche  (Absatz  5  Ziffer  1):

Fahrradtheile  (Gummireifen)  J—Ga),  andere  Schläuche.  JS.  auch  die  Vorbemerkung  8.

Schläuche  (Absatz  5  Ziffer  2):

&amp;amp;  Fahrradtheile  (Gummireifen)  //60%,  andere  Schläuche  (##cao.  S.  auch  die  Dorbemerkung  8.

Schmuckfedern  (Absatz  1)

&amp;amp;  Straußenfedern  (Jooga,  Reiherfedern  S9056/,  andere  SZooc).
Steine  (Ziffer  14a#):

Alabaster  /  799a,  Marmor  /  790cj.

Steine  (Ziffer  14c):
*  Edelsteine  (Gooc),  Halbedelsteine  (Go“,  Korallen  (&amp;amp;o%%

Stroh  (Absatz  1):
&amp;amp;  Reis-  und  ähnliches  Stroh  /f3/#%#%  anderes  /V  1###.
        <pb n="425" />
        —  411  —

Thonwaaren  (Ziffer  9):
##chmelztiegel  #a  Muffeln,  Kapseln,  Abzugshähne,  Brennstützen  /(J,  Röhren  ##%¼/%  platten
G##ä“%,  Retorten  d  andere  hierher  gehörige  Waaren  (7  #xF

Thonwaaren  (Ziffer  11  a)
Gefen  und  Ofentheile  (Ga,  andere  hierher  gehörige  Waaren:  aus  Steingut  (feiner  Fapence)
4aus  feinem  Steinzeug  (Gh),  ans  anderem  Material  /757.
4.  In  der  statistischen  Anmerkung  zu  Ziffer  12b  des  Artikels  Eisenwaaren  ist  vor  „alle  übrigen“  einzuschalten:
  „Fahrradtheile  (/3„9%“.  Der  Schlußsatz  der  Anmerkung  ist  wie  folgt  abzuändern:
„S.  auch  die  Vorbemerkungen  6  und  8.“

5.  Der  statistischen  Anmerkung  zu  Ziffer  13b  desselben  Artikels  ist  folgende  Fassung  zu  geben:

&amp;amp;  Spielzeng  /260],  Fahrräder  und  Fahrradtheile  /##¼%  andere  /##%.  S.  auch  die  Dorbemerkungen
6  und  8.

6.  Bei  Ziffer  2  des  Artikels  Instrumente  und  Instrumententheile  ist  die  statistische  Nummer  467  zu
streichen  und  der  statistischen  Anmerkung  folgende  Fassung  zu  geben:
chirurgische  /#400%,,  andere  //67  .  S.  auch  die  Dorbemerkung  7.

7.  Der  statistischen  Anmerkung  zu  Ziffer  17a  1  des  Artikels  Platten  ist  folgende  Fassung  zu  geben:

&amp;amp;  Rohe  u.  s.  w.  Hlatten  aus  Alabaster  /F  79#4  aus  Marmor  /  ¼%  alle  übrigen:  roh  /F  Jor%
blos  behauen  soic].

8.  Der  statistischen  Anmerkung  zu  Ziffer  2  des  Artikels  Porzellan  und  porzellanartige  Waaren  ist
folgende  Fassung  zu  geben:
Spielzengafelgeschirr  (Goa),  Luxusgegenstände  (Dekorationen,  Figuren,  Mippes  u.  s.  w.)
(65%%%  andere  hierber  gehörige  Maaren  (Fo%½w.  S.  auch  die  Dorbemerkung  6.

9.  Der  statistischen  Anmerkung  zum  Absatz  1  des  Artikels  Stärke  ist  folgende  Fassung  zu  geben:
Kartoffelstärke  (Kartoffelmehl)  (%%%  Reisstärke  /(6704%,  andere  Stärke  /(6774.

10.  Der  statistischen  Anmerkung  zu  Ziffer  1a  des  Artikels  Steine  ist  folgende  Fassung  zu  geben:

Alabaster,  roh  oder  blos  behauen  /(  79%%%  Marmor,  roh  oder  blos  behauen:  in  Hlattenform  #79#
in  anderer  Korm/###  79%%  Asphaltsteine  und  bituminöser  Mergelschiefer,  roh  /#  290  rohe  Feuersteine
  in  der  ursprünglichen  Form,  Schlackensteine  #  G,  andere  Steine  (Ban--,  Bruch-,  Werk.
steine  u.  s.  w.):  Rohblöcke  (7  Coraq),  rohe  Steine  in  anderer  Form  s/  %%%  blos  behauene  Werksteine
zu  Hoch--  und  Tiefbanten  und  dergleichen  blos  bebauene  Oflastersteine  4  Gorsf.

 

4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  beschlossen,  den  nachstehend  abgedruckten  Aenderungen  des  statistischen  Waarenverzeichnisses
  und  des  Verzeichnisses  der  Massengüter  mit  der  Maßgabe  die  Zustimmung  zu  ertheilen,
daß  diese  Aenderungen  mit  dem  1.  Januar  1898  in  Kraft  treten.

Berlin,  den  22.  Dezember  1897.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadomwsky.
        <pb n="426" />
        412

Aerenderung

des  statistischen  Waarenverzeichnisses  und  des  Verzeichnisses  der  Massengüter,  auf  welche  die  Bestimmun
im  §.  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waaren
verkehrs,  Anwendung  findet.

1.  Statistisches  Waarenverzeichniß.

Vorbemerkungen.

7.  Die  für  Fahrradtheile  angegebenen  statistischen  Nummern  gelten  nur  für  die  Einfuhr  und  Durchfuhr,  sowie  für  die  Ausfuh#-##
Niederlagen  und  im  Veredelungsverkehr,  dagegen  sind  Fahrradtheile  aller  Art  bei  der  Ausfuhr  aus  dem  freien  Verkehr  unn
Angabe  des  Nettogewichts  und  des  Werthes  als  zur  Nummer  259c  gehörig  anzumelden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer  Nummer
des  Nummer  sdes  Nummer
siggistischen  Waarcugattung.  des  statiftischen  Waarcugattung.  des
zeich-  ;  verzeich-  is
nises  Bolltarifs.  nisses.  Zolltarife.
.  ».
1)  2599a.—:  aus  schmiedbarem  Eisen,  mit  #1  358b.]—:  anderes;  Häcksel  9k
Ausnahme,  von  Nähmaschinen  362#.|Glasmasse,  Email=  und  Glasurmasse;
ohne  Gestell,  Nähmaschinenköpfen  #  mase,  und  Nöhren  von  gh
und  Theilen  von  Nähmaschinen  zur  Perlenbereitung  und  Kunstohne
  Gestellund  von  Nähmaschinen-  glasbläserei  #  10
köpfen,  sowie  von  Fahrrädern,  "
Fahrradtheilen  und  von  Spiel-  362b.|Dachglas  -
*  6e  36.LBorsten  UÜüa
5  259.]—:  Fahrräder  und  Fahrradhheile  3830.Borstensurrogate  aus  Horn,  Fischaus
  schmiedbarem  Eisen  *  6e  3°  bein  und  anderen  animalischen
265  a.Uhrwerke  (mit  Ausnahme  derjenigen  Stoffen.  Ozu
  Thurm=  und  Taschenuhren)
aus  unedlen  Metallen.  6.  3).  390  a.  *  rohe,  a  2  9
265  b.]  Uhrfournituren  aus  unedlen  Metallen  -  ·  ·
f3583.Strol,ungefärbt:Reis-undähn-  390b.  —:  Reiherfedern
liches  Stroh  ....  9k  390c:.:andckc  -

 

 

fügung  der  Nummer  256.

2)  Fahrräder  sind  nach  Stückzahl  und  Gewicht  nachzuweisen.

 

1)  Bei  der  Ausfuhr  feiner  Eisenwaaren  der  Nummern  256  und  259a/#  genügt  die  Dekl  aration

 

Siehe  auch  die  Vorbemerkung  7

 

„seine  Eisenwaaren“

unter
        <pb n="427" />
        413

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe  die  Vorbemerkung  6.
Siehe  die  Vorbemerkung  7.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4)  Bei  der  Ausfuhr  nach  Stückzahl  und  Nettogewicht  nachzuweisen.

5)  Siehe  die  Vorbemerkung  5.

hend  !)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  Graupen  und  Grütze,  mil  Ausnahme  der  für  die  Bewohner  des  Grenzbezirks  zollfrei
eingehenden.

 

 

Nummer  Nummer
des  Nummer  bes  Nummer
statisiischen  Waarengattung.  des  sootitischen  Waarengattung.  des
bert=  Zolltarifs.  verseich-  Bolltarifs.
+0  420  a.  an  imalische  und  vegetabilische  Schnitz-  989489b.—:  Fahrradtheile  (Gummireifen
stoffe,  nicht  besonders  genannt:  u.  s.  .m)  L1Leusnd  17e
Muschelschalen,  rohe  ..  1321  Anm.  1
4200b.—:  andere  ,  -  E4)5008.Hcrrcnhüte,garnirtundungarnirn
2)467b.Jnstrumente  astronomische,  optische  5000  aus  Hnarsze  1812
machematische,  **  physila-  0500b  aus  Wollfilz  "  OD
lische  152  2)  553a.  Fahrrapthere  (Sättel,  Taschen,  auch
2  mit  Pumpen  und  Werlzeugen)  .  21d
46  6  chirurgische  .  Z  -  55  b  pielzeug.  .  Q„
3)  485  a.  !  chu  Waawen,  aus  weichem  Kaut-  674  a.  Stärke  (mit  Ausnahmer  von  Kartoffeldr
  ukt,  auch  in  Verbndung  mit  stärke),  nicht  geröstet:  Reisstärke259  la
anderen  Materialien,  soweit  sie  68674b.  —andere,  Krafieh!.  Puder,
dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des  14  Arrowroct.  OD
Zolltarifs  fallen:  Jahrradtheile  1l  Körner  von  Getreide,  Mais  und
(Gummireifen  u.  s.  w)  17e  Sölsmiriuhten,  —  ge-.
  «  «  hält,  gespalten,  gestampft,  ge-186b.
  sch  d  übersponnene  2  ·  brochen;  Graupen,  Gries  (uch
u  n.  Reisgries),  Grütze  .  .25q2und
489a.  Gewebe  aller  Art  mit  Kautschuck  251  2  Anm.
oder  Guttapercha  überzogen,  ge-  798a.  Alabaster,  roh,  behauen,  gemahlen;
zainntn  brch  Hoschenlahen  mt  obeer  blos  behauene  Platten  z8
ierau  .  ....  a
mit  eingeklebten  Kautschuckfäden;  I  «
Gewebe  aus  Kautschuckfäden  in  46  195b  Marmor:  roh,  behauen
Verbindung  mit  anderen  Spinn-  2986.]  gemahlen  O
materialien;  Wirkwaaren  aller  Art  V7984|—:  rohe  oder  blos  behauene  Platten  -
mit  Kaulschuck  überzogen,  getränkt  800  Edelsteine,  echte,  roh,  auch  gemahlen  -
oder  jurbh  Zwischenlagen  aus  6  800  b.  Halbedelsteine,  echte,  roh,  auch  geauisnr
  rreend.  Sgaren  «  Wahlm«  -
Geweben  oder  bend  bezei  lu  mit  83600ec.  Korallen,  echte,  roh,  auch  gemahlen  -
Ausnahme  der  Kleider  und  Putz-  jzmmr  801  a.  Steine,  nicht  besonders  genannte:
waaren,  sowie  der  Fahrradtheile),  Rohblöcke  x  OD
auch  in  Verbindung  mit  anderen  i-  801b.:  andere  rohe,  auch  gemahlen  -
Materialien,  soweit  sie  dadurch  801c—:  Werksteine  für  Hoch=  und  Tiefnicht
  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  bauten  und  dergleichen,  blos  befallen;
  Kratzenleder,  künstliches  17eund  17e,  hauen  (bossirt,  abgespitt,  abge-Anm.
  1  richtet  u.  s.  w))  -

Hiervon  gehören  nicht  zu  den  Massengütern  Perlmutterschalen  und  die  diesen  ähnlichen  Seethierschalen  mit  irisirendem  Glanze.

76
        <pb n="428" />
        414

 

–.

 

 

 

—–—

 

 

Nummer  Nummer
des  Nummer  H  des  Nummer
statistischen  Waarengattung.  des  atiftichen  Waarengattung.  des
urer  Zolltarifs.  W*  Zolltarifs.
8014.:  Plastersteine,  blos  behauen  857.—:  andere  Waaren  aus  feinem
börsfet  abgespitzt,  abgerichte  zs  1  Steinzeug  .  .3801
a  8574.:  andere  "4%
805a.  Steine  in  gesägten  Blöcken  334  und  858  Thonwaaren,  anderweit  icht  ge—
334  Anm.  nannt,  insbesondere  Waaren  aus
805  b.grobe  ungeschliffene  Steinmetzarbeiten  »  Fayence,  feinem  Steinzeug,  feinem
von  schlichter,  nicht  verzierter  Thonzeug  (ausgenommen  Terra-Mbeig
  nicht  aus  Alabaster  und  1  cotta)  mehrfarbig,  geronberk  dearmor
  .....  -  druckt,  bemalt,  vergoldet,  versilbert,
+  805.  Cementwacrer,  einfarbige,  nicht  paipi  ahunmaarin  (mit
weiter  bearbeitete  -  usnahme  von  Porzellan  un
+  855a.  Schmelztiegel  384  porzellanartigen  Waaren)  in  Ver-.
  bindung  mit  anderen  Materialien,
855b.Muffeln,  Kapseln,  feuerfeste  Vrenn-  ·
d  Abzuashä  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
n  stützen  und  Abzugshähne  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.  38e  2
d855.feuerfeste  Röhren  —  860a.  Porzellan  und  porzellanartige  Waa-855d.
  feuerfeste  Platten  -b-  1  ren,  farbig,  gerändert,  bedruckt,
+  855e.  Retortenund  andere  feuerfeste  Waaren  -  bemalt,  vergoldet,  versilbert,  ver-857
  a.  Thonwaaren,  anderweit  nicht  ge-  «  platint  oder  in  Verbindung  mit
nannt,  insbesondere  Waaren  aus  anderen  Materialien,  soweit  sie
Fayence,  feinem  Steinzeug,  feinem  dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des
Thonzeug  (ausgenommen  Terra-  Zolltarifs  fallen:  Tafelgeschirr,t!t4381  2
cotta)  einfarbig  oder  weih,  auch  8600.  —:  Lugxusporzellan  (Dekorationen,
7  polirt,  lackirt:  Oefen  und  1  Figuren,  Nippes  u.  s.  w.)  mit
Ofentheile  ..  38e  1  Ausnahme  des  Spielzeugs  -
857b.—:  andere  Waaren  aus  Steingut  860.:  anderes  Porzellan  mit  Aus-(feiner

  Fayence)

 

 

u

 

 

 

nahme  des  Spielzeugs

 

VM

Die  bisherigen  Nummern  259a  mit  Anmerkung,  265,  358,  362,  383  mit  Anmerkung,  390,  420  und  467
mit  Anmerkungen,  485,  489,  500  und  553  mit  Anmerkungen,  674,  677,  798,  800,  801,  805,  855,  857,  858,  860
sind  zu  streichen.
        <pb n="429" />
        —  —  —  ——  —

115

2.  Verzeichniß  der  Massengüter.

 

 

 

 

 

Nummer  Nummer
des  des
statistischen  Waarengattung.  statistischen  Waarengattung.
Waaren-  Waarenverzeichnisses.
  verzeichnisses.
S8a.Kleie.  798a.EAlabaster,  roh,  behauen,  gemahlen;  rohe
8b.Malzkeime,  Reisabfälle,  Kartoffelpülpe.  .  oder  blos  behauene  Platten  hieraus.
324a.Hülsenfrüchte,  trockene:  Speisebohnen.  798b.]Marmor:  roh,  behauen.
3240.—:  andere  Bohnen.  798c.  #  gemahlen.
325a.—.  Erbsen.  *,  7984.—4  rohe  oder  blos  behauene  Platten.
325b.  lll.  Wicken.  801a.Strine,  nicht  besonders  genannte:  Rohblöcke.
358a.  Stroh,  ungefärbt:  Reis=  und  ähnliches  Stroh.  8  b.  —:  Gwenn  rohe,  auch  gemahlen.

*  .  zj  Ic.—:WerkteinefürHoch-undTiefbauten
358b.  anderes;  Häcksel.  und  dergleichen,  blos  behauen  (bossirt,
383a.Borsten.  abgespitzt,  abgerichtet  u.  s.  w.).
420a.Muschelschalen,  rohe,  mit  Ausnahme  der!)!9010..  e:  Rflastersteine,  blos  behauen  (bossirt,  ab-Perlmutterschalen

  und  der  diesen  ehnlichen  besoa  abeneu  u.  5  (bos
sn  G  erherlhan.  mit  asiin  em  805a.Steine  in  gesägten  Blöcken.
aus  kaupen  un  maüe,  me  riugnahe  vollsrei  805b.robe,  ungeschliffene  Steinmetzarbeiten  von
eingehenden  schlichter,  nicht  verzierter  Arbeit,  nicht  aus
0r8  Meht  aus  Vie  it  Ausnab  des  ft  Alabaster  und  Marmor.
a.  ehl  au  eizen,  mit  Ausnahme  des  ffrdu  .  .  .  .
die  Bewohner  des  Erenzbezirks  zollfrei  806c.  Cementwaaren,  einfarbige,  nicht  weiter  beeingehenden.
  arbeitete.
678b.]Mehl  aus  Roggen,  mit  Ausnahme  des  für  855a.Schmelziegel.
die  Bewohner  des  Grenzbezirks  zollfrei  855b.Muffeln,  Kapseln,  feuerfeste  Brennstützen  und
eingehenden.  Abzugshähne.
678e.  soes  Maeht  aus  Getreide,  #2  Reis  v  855.Neuerfeste  Röhren.
und  Hülsenfrüchten,  mit  Ausnahme  des
für  die  Bewohner  des  Grenzbezirks  zollfrei  8554.  Feuerfeste  Platten.
855e.NRetorten  und  andere  feuerfeste  Waaren.

 

eingehenden.

 

 

1
l
l
»

 

Es  sind  zu  streichen  die  Nummern  8,  324,  325,  358,  aus  383,  aus  420,  678,  798,  801,  805  und  855.

 

76°
        <pb n="430" />
        416

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Name  und  Stany  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum

»  8  —  run  «

2  der  Bestrafung.  Ausweisung  asnneung.
3  der  Ausgewiesenen.  .  beschlossen  hat.  beschluffes.
.  2.  l  3.  4.  .  6.

 

 

 

 

Auf  Grund  des  8g.  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

 

I.|Adele  Bischoff,  geboren  am  9.  September  1848  zu  Lajf  vandstreichen,  Betteln  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-[11.  Dezember
Wittwe  von  AndreaßRiviêère,  Arvondifsement  Belfort.  Frank-  Betrug,  sldent  zu  Colmar,  d.  J.

Ehret.  Tagnerin,  reich,  französische  Staatsangehörige,

2.  Michael  Brzuschacz,  geboren  zu  Jodlowka,  Kreis  Jaroslaw,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.23.  November
Arbeiter.  Galizien,  österreichischer  Staatsange-  gierungs=  Präsident  zusd.  J.

höriger,  Alter  unbekannt,  Posen,

3.  Josef  Grym,  geboren  am  21.  Dezember  1857  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-8.  Dezember
(Grim),  Schneider  Janow,  Bezirk  Neustadt,  Böhmen  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
geselle,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Breslau,

4.  Adolf  Olbrich,  geboren  am  16.  Mai  1862  zu  Golden-desgleichen,  desgleichen,  desgleichen.
Arbeiter,.  fluß,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,

österreichischer  Staatsangehöriger,

5.Giovanini  Riccio,  sgeboren  am  17.  April  1837  zu  Lego.  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  11.  Dezember
Uhrmacher  und  Gold  Monte  bei  Lura,  Italien,  italienischer  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zud.  J.
arbeiter,  Staatsangehöriger,  Marienwerder,

6.  Josef  Riedl,  geberen  im  Februar  1830  zu  Wegstädtl,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.4.  Dezember
Schneider,  i  kezigkaaubm  Böhmen,  ortsangehörig  zirksamt  Mühldorf,  d.  J.

ebendaselbst,

7.|  Franz  Rotter,  geboren  im  Oktober  1861  zu  Angetzt,  Diebstahl,  Land-  Königlich  preußischer  Re.8.  Dezember
Weder,  Bezirk  Hohenstadt,  Mähren,  österreichi.  streichen  und  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.

scher  Staalsang,.  hörigec,  Breslau,

8.  Jakob  Rümmeli,  geboren  am  27.  März  1863  zu  Robenk  Betteln,  Polizei-Behörde  zu  Ham-13.  Dezember

Kesselschmledegeselle,  bei  Wepikon,  Schweiz,  schweizerischer  burg,  d.  J.
Staatsangehöriger,

9.  Peter  Schmidt,  geboren  am  3.  September  1852  zu  Görz,  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  22.  November
Schneider,  Oesterreich,  österreichischer  Staatsange-.  Landeskommissär  zu  d.  J.

höriger,  Konstanz,

10.  Johann  Stanzel  geboren  am  22.  Januar  1861  (1859)  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-1.  Dezember
(Stanzl,  Stänzel),  zu  Hermsdorf,  Bezirk  Freudenthal,  ##erungs-Präsidemt  zu|d.  J.
Schuhmacher,  7n  esterreich,  öfterreichischer  Staatsange-  reslau,

öriger,  )

11.  Joseph  Stenzes,  geboren  am  7.  Februar  1854  zu  Brak,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-10.  Dezember
Pferdeschlachter  und  Böhmen,  Oesterreich,  ortsangehörig]  Betteln,  gierungs  --  Präsident  zu|  d.  J.
Arbeiter,  ebendaselbst.  Hildesheim,

I

 

 

 

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs=  Präsidenten  zu  Minden  vom  30.  März  d.  J.  versügte
Ausweisung  der  Arbeiterfrau  Johanne  Langenbrink,  geborene  Wensing,  aus  dem  Reichsgebiete  (Central-Blatt  für  1897  S.  97
Z.  8)  ist  zurückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="431" />
        —  417  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

]
XXV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  31.  Dezember  1897.  52.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-  eines  Stations-Kontroleurs;  —  Charaktererhöhung
Ertheilugen  Seite  417  eines  Reichsbevollmächtigttten  48
2.  Militär-Wesen:  Festsetzung  der  für  die  Naturalver  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
14  aricrende  Truppen  zu  vergütenden  Per  Reichsgebeeee  419
träge  für  das  Jahr  1193  418
:  Bersicherungs-Wesen:  Zusammenstellung  der
3.  Zoll=  und  Stener  =  Wesen:  Beschluß  des  Bundesraths,  Anhang  .  ...  .
Petressend  landwirthschaftliche  Brennereien;  —  Bestellung  ortsũblichen  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagearbeiter  421

 

1.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Friedrich  Eggena  zum  Konsul
in  Rangoon  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Theodor  Gosewisch  zum  Konsul
in  Valencia  (Venezuela)  zu  ernennen  geruht.

Dem  zum  Konsul  der  Schweizerischen  Eidgenossenschaft  in  Bremen  ernannten  Kaufmann  Friedrich  Krose
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

Dem  zum  Konsul  von  Dänemark  in  Leer,  an  Stelle  seines  verstorbenen  Vaters,  des  bisherigen  Konsuls
P.  H.  A.  Brouêr,  ernannten  Fabrikanten  Hermann  Brouêr  jr.,  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
ertheilt  worden.
        <pb n="432" />
        —  418  —

2.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

—

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  S.  9  Ziffer  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
  marschirender  Truppen  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1898  dahin  festgestellt
worden,  daß  an  Vergütung  für  Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist:
a)  für  die  volle  Tageskost  mit  Brod  80  Pf.,  ohne  Brot  65  Pf.

-  35

v)  =  =  Mittagskost  -  40  --  2  -  -
c)  =  Abenddkost  25  =  20  =
d)  =  Morgenkost  15=  6  =  10  =

Berlin,  den  23.  Dezember  1897.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  d.  M.  beschlossen,

daß  durch  den  §.  26  der  weiteren  Bestimmungen  zur  Ausführung  des  Branntweinsteuergesetzes
vom  24.  Juni  1887  (Central-Blatt  1995  S.  227  ff.)  die  den  nach  Nr.  8  VI  der  vorläufigen
Ausführungs-Bestimmungen  zu  demselben  Gesetz  abgefundenen  landwirthschaftlichen  Brennereien
bieher  gestattete  Anmeldung  von  mehligen  und  nicht  mehligen  Stoffen  in  einer  Abfindungsanmeldung
  —  Anlage  W  —  nicht  hat  aufgehoben,  auch  nicht  mit  dem  Verluste  des  landwirthschaftlichen
  Charakters  der  Brennerei  hat  bedroht  werden  sollen.

Berlin,  den  29.  Dezember  1897.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Rauschning.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Bandemer  zu
Prostken  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Revisions-Inspektors
Salis  dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramte  zu  Naumburg  a./S.,  den  Hauptämtern,  Oberkontrolen
und  selbständigen  Steuerstellen  des  thüringischen  Zoll=  und  Steuer-Vereins,  sowie  den  Großherzoglich
sächsischen  Aemtern  Allstedt  und  Oldisleben  als  Stations-Kontroleur  mit  dem  Wohnsitz  in  Erfurt  vom
1.  Dezember  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

Dem  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern,  Regierungsrath  Stahl  in  Königsberg  i.iPr.,  ist
der  Charakter  als  Kaiserlicher  Geheimer  Regierungsrath  verliehen  worden.
        <pb n="433" />
        419

–—

 

 

 

 

 

 

 

4.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
2—  —  Grund  2  zwel  des
9  der  Bestrafun  n  uns  Ausweisungsrp
  der  Ausgewiesenen.  8.  beschloffen  hat.  beschlusses.
G□.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Philipp  Dreher,  (geboren  am  18.  Dezember  1839  zu  Ober.[Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-18.  Dezember

Schneider,  bronn,  Kreis  Hagenau,  französischer  sident  zu  Colmar,  d.  J.

1  Staatsangehöriger  (Optant),

2.  Joseph  Frank,  geboren  am  11.  Januar  1849  zu  Taus,  desgleichen,  Könialich  baperisches  Be.  Dezember

Schuhmacher,  Bezirk  Taus,  Böhmen,  österreichischer  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.

Staatsangehöriger,

3.]  Markus  Hochstimm,  geboren  am  2  Dezember  1872  zu  Krakau,  desgleichen,  Könlglich  bayerische  Poli-.  Dezember

Kellner,  Galizien,  österreich  scher  Staatsange-  zel-Direktion  München,  d.  J.

 

4.|  Anton  Karpf,  Tag.-1
  löhner,

Anton  Klingseis,
Kellner,

6.  -  Adolf  Künstner,
#  Müllergeselle,

*

7.  Joseph  von  Lipins.

öriger,
gedoren  am  26.  November  1872  zu
Wittislingen,  Bezirk  Dillingen,  Bayern.
ortsangehörig  zu  Gossau,  Kanton  Zürich,
Schweiz,
geboren  am  20.  Juni  1879  zu  Braunau,
Bezirk  Braunau,  Oberösterreich,  österreichischer
  Staatsangehör-ger,
gedoren  am  21.  Februar  1869  zu  Ham.
mer  bei  Wartenberg,  Bezuk  Böhmisch-Leipa.
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  zu  Warschau,  35  Jahre  alt,

 

ky,  Schneidergeselle,

s

russischer  Staatsangehöriger,

Betteln  und  Widerstand
  gegen  dle
Staatsgewalt,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,  Beleidigung
  und  Bedrohung,
  Landstreichen

  und  Betteln,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

Königlich  württembergische
Regierung  zu  Ulm,

Könlalich  bayerische  Polizel-Direktion
  München,

Königlich  sächsische  Kreis.-hauptmannschaft
  Leipzig,

Königlich  preußischer  Regierungpräsident
  zu
Wiesbaden,

16.  Dezember
d.  J.

2.  Dezember
d.  J.

1.  Dezember
d.  J.

13.  November
d.  J.
        <pb n="434" />
        <pb n="435" />
        Anhang
Nr.  52  des  Central-Blatts  für  das  Jeutsche  Reich.

Berlin,  Freitag,  den  31.  Dezember  1897.

 

 

Versicherung  s=  Wesen.

 

Ortsübliche  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagrarbeiter,

festgestellt  auf  Grund  des  §.  8  des  Gesetzes,  betreffend  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter
(Reichs-Gesetzblatt  1892  S.  385),  nach  dem  Stande  vom  10.  Dezember  1897.

Zusammengestellt  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche!männliche  vweibliche
LL□  2
Königreich  Preußen.  ·
Regierungsbezirk  Königsberg.
Kreis  Allenstein:
a)  Stadt  Allensen  1  40  T  —  8011—  —  650
b)  -  Wartenburg  111  20  —  909—  100  —  70
I)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  20  —  6  40  —2
Kreis  Braunsberg:  r
¾  Stadt  Braunsberg  1  50  1  —  80  0  40
b)  -Frauenburg  1  30  —  80%  40
r  -Mehlsack  1  30  —800|  80  —  50
d)  =  Wormditt  .  1501—1——75
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  —  8565  —  60  —  50
Kreis  Pr.  Eylau:
à)  Städte  Pr.  Eylau,  Kreuzburg.  1  —  60BU  “40
b)  Stadt  Landsberg  .  .  .1120  —  6801—  80  —  50
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  20  90  —80  R
Kreis  Fischhausen:
a)  Amtsbezirk  Kraz  1  —  1  —  —  0
b)  :=  Lochstädt  1  —  1  20  —  80

78
        <pb n="436" />
        —  422  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.....—
Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
sestgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weiblichemännliche  Suus
4
#  #  1
4  Stadt  Fischhausen.  1  60  1  —  —  80  —  50
d)  -Pillau  .  1  80  1  —  1  —  —  10
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  130—«70—50——.40
Kreis  Friedland:  «
a)  Stadt  Bartenstein.  130  —  SO  —  60
b)  =  Domnau.  1  —  —  60|—-  50  —  30
e)  Städte  Friedland,  Schippenbeil  1  20  —  720|—  50  —  40
d)  der  übrige  Theil  d  des  Kreises  120  —  70|—  50  —  40
Kreis  Gerdauun.  .  .  120—80—50——50
Kreis  Heiligenbeil:
a)  Stadt  Heiligenbeil  1  40  —  680—  80  —  60
b)  =  Zinten  .  ..  .1140  1  —  —  756  —  650
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1  20  —  80  —  80—  40
Kreis  Heilsberg:  "
a)  Stadt  Guttstat  11  —  —  70|  50  —  35
b)  Heilsberg  ........I—  1—  70|  —  50  —  30
I)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  l-—s  70–  40  30
Kreis  Pr.  Holland:
a)  Stadt  Pr.  Holland  1  50  —  80  45  —  45
b)  Mühlhausen  ..  .  1  401  —  80—  60
)  der  übrige  Theil  des  *  .  1  40  —  80  60  E  —  60
Stadikreis  Königsberg  .  .  2—«1I——1-—i—40
Landkreis  Königsberg  .  411  25  —  756  —  50  —  50
Kreis  Labiau:  L
a)  Stadt  Labtan  ..  .1160  1  —  1  —  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreise  40  1  —  1  —  —  60
Kreis  Memel:
a)  Stadt  Memel  1  50  1  —T  80  —  7o0
b)  Ortschaften  Bommels-  Vitte,  Kal.  Schmelt  Zanischten  1  50  1  —  —  80  —  70
o)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  25°  —  75  —  70  —  50
Kreis  Mohrungen:
a)  Stadt  Liebstadt  ......  .1251"  60—55—40
b)-Mohriingen  130«—80—80  10
)  .Seaalfeld  -  15017——80—80««—,50
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  20  —  70|—  70  "  —  40
Kreis  Neidenburg:  1
a)  Städte  Neidenburg,  Soldau  1110  —  9011180  —  50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  20—  60|  0  —  40
Kreis  Ortelsburg:
a)  Stadt  Ortelsburg  .  ...  120.i—80—90  sj  —  60
"o  .  Passenheim  1  1010  —  60  —  50  —  0
Jc)  Stadt  Willenberg.  .  .  120  —  60  —  60—  45
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  .....120i·——90——80  50
Kreis  Osterode:  6
a)  Stadt  Gilgenburg.  1  25—  90060
b)  -Hohenstein  1  20  90  —  70  —  60
        <pb n="437" />
        423

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bez  ir  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männlicheweibliche
4  364234682
Tc)  Stadt  Liebemühl  1301%HP60
d)  =  Osterode  .  150120—70—60
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  120-90—70—60
Kreis  Rastenburg:
Stadt  Barten.  1  —  —  601  —  40  —  30
b)  -  Drengfurth.  1  —  —  60—  50  —  640
c)  -  Reastenburg..  140||O0  60
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  140—80—80"——50
Kreis  Rössel:
a)  Städte  Bischofsburg,  Bischofftein  1  20  —  60  —  50  —  40
b)  Stadt  Rössel  ..  1200  —  70|0|  50  —  640
c)  =  Seeburg  .  120—90—80-—60
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  115—90—90——85
Kreis  Wehlau:
a)  Stadt  Allenburg  1  —  —  60—  40  —  30
b)  -Tapiau  12000  M70H  ·  60
e)  =  Wehlau  .  1401—1——60
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  130——70—70-—60
Regierungsbezirk  Gumbinnen.
Kreis  Angerburg  ....
-  godanniaburg
-  ötzen
L#yck  11—  6C—  6E0  140
=  Oletzko
-Sensburg
Darkehmen  150—  900—  80  70
-Goldap
Gumbinnen
-Heydekrug  »
-Niederung.  120——70—60  —  40
Pillkallen  1
-Ragnit
=  Stallupönen
-Insterburg:  T
à)  Stadt  Insterburg  .  170110110«—70
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  90  —  80  —  50
Kreis  Tilsit:
a)  Stadt  Tilsit  .  140—70—60l—40
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  120—70——60«—40
Regierungsbezirk  Danzig.
Kreis  Bernt  1  3ö00  900  0  650
Stadtkreis  Danzig  1  80d  225  65  —  55
Kreis  Danziger  Höhe:
à)  Ortschaften  Saspe,  Schellmühl  180  11  —½  75  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  400  —  80  1  —  75  —  60
        <pb n="438" />
        424

 

 

 

 

Ortsũblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Be  z  irke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  mänmliche  weibliche
AA-□LLLLC□
Kreis  Danziger  Niederung.  1|  10  %  70  —  160
Kreis  Dirschau:
a)  Stadt  Dirschau  .  170—90—80—60
b)  der  übrige  Theil  des  feiss  .  140——75—x50——50
Stadtkreis  Elbing  ..  .  1501——65—55
Landkreis  Elbing.  1  405  75–  60
Kreis  Karthaus:
à)  Amtsbezirk  Kahlbude  .  120—75—70—50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1-——75——50—30
Kreis  Marienburg:
a)  Stadt  Marienburg  1  60  —  80—  80  0
b)  -Neuteich  11100]1H  H..  5
c)  Tiegenhof  ..  .  160——85—75s—60
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  140—85—75i—60
Kreis  Neustadt:
a)  Stadt  Neustadt,  Gemeinde  Zoppot  155—  901  1  —  —  655
b)  der  übrige  Theil  d  des  Kreises  ..  125—80——.75—55
Kreis  Putzig  .  .  1251——80—75
Kreis  Pr.  Stargard:
a)  Stadt  Pr.  Stargard  .  150—801—·—60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  140—75—75—60
Regiernngsbezirk  Marienwerder.
Kreis  Briesen:  s
a)  Stadt  Briesen  120  —  80  —  60  50
b)  -Gollub  1  1%%  80  —  75
y)Schönsee  .  120,—80—-60  —  60
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  110—75—60  —  50
Kreis  Flatow:  "
a)  Stadt  Flatom.  11|  50——  5PG0
b)  -Kamin  125—  800  —  70
"  Krojanke  1|0  1  ——  60  —50
d)  -Viandsburg.  11660  —  85  —  50  —  50
e)  =  Zempelburg  .  125—75—85·—-65
f)deriibrigeTheildegKreifes.  120—60—507—40
Kreis  Graudenz:  #
a)  Stadt  Graudenz  1|1880  1  ——  80  —  60
b)  =  Lessen  125  —  75  5
c)  =  Rehden  .  130s—90——805—-70
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  40  —  800—  60  —
Kreis  Konitz:
a)  Stadt  Konit  .  140—70——50:·—50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  130—90—-75«--65
Kreis  Dt.  Krone:  6
a)  Stadt  Mk.  Friedland  1  50  —  75—  50  —  40
b)  =  Jastrow  1  .40—  90  1—  70.  —  45
        <pb n="439" />
        425

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Aller  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Be  z  irte.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  1  weibliche
4□—-LLO

c)  Stadt  Dit.  Krone  1200—  80  60  40
d4)  Schloppe  1  —  —  60—  600  40
e)  ütz.  125—  808S0  50
f)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1I10  AN30
Kreis  Kulm:
a)  Stadt  Kulm.  .  160—90—60—50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  120.—90—60!—40
Kreis  Löbau:
a)  Stadt  Kauernick  1  10  —  701  —  80  —  50
b)  .  Löbau  1  50  y50
cy)  =  Neumark  .  1  —  —  65—  50  40
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  150—75-50H—40
Kreis  Marienwerder:  «-Stadt
  Garnsee.  1  5650  1  ——  7565—  50
b)  =  Marienwerder.  1  50  —  85—  5  —  55
e)  -  Mewe  ..  160  —  85  —  756  —  60
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  120—75—50—50
Kreis  Rosenberg:
a)  Stadt  Bischofswerder  1  5050—  8022  405%  4
b)  -Dot.  Eylau  1|250—  60—  50—  40
h  :  NRiesenburg  130—  999—  i  H
4)  -Rosenberg  .  1-—60—50.—40
e)  der  übrige  Thei  des  Kreises  .  120-—75—60-—60
Kreis  Schlochau:
a)  Stadt  Baldenburg  1.20  75—  65  —  60
b)  -Nu..  Friedland  185%  1  ——  80  —  50
¾  Hammeerstein  110  60  P
d40  .CLaondeck  110  70—  60—  60
e)  Schlochau  1|0  0  E
f)  der  übrige  Theil  des  Kreises  110  80  —  55  —  60
Kreis  Schwetz  "
a)  Städte  Neuenburg,  Schwez  1225  99  —  80  —–  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1150  —  8011  —  55
Kreis  Strasburg:
a)  Städte  Gorzno,  Lautenburg  1|10  80  —  75
b)  Stadt  Strasburg  .  160120—90i1—80
c)derubrtgeTheIl  des  Kreises  1  50  80  —75
Kreis  Stuhm:  6
a)  Stadt  Christburg  1130  —  80  —  60  50
b)  =  Stuhn  .  1501—1——75
c)derubngeThetldes  Kreises  .  125—80  601—50
Kreis  Thorn:
3  Stadt  Kulmsee.  1|30  —900  90  1—  60
-Thorn#  .  150—90—60  E  60
—  übrige  Theil  des  Kreises  1  10  —  900  —  55
        <pb n="440" />
        426

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
2—2  423  —4  6.
Kreis  Tuchel  120089910
Stadtkreis  Berlin  70  H  50%
Regierungsbezirk  Potsdam.
Kreis  Angermünde:
a)  Städte  Angermünde,  Oderberg,  Schwedt  *  1  75  1  1011  10  —  75
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  40  —  756  —  60  —  50
Kreis  Nieder-Barnim:
à)  Amtsbezirke  Lichtenberg,  Stralau,  Rummelsburg,
Weißensee,  Pankow,  Reinickendorf.  2  5057  25  1Ub
b)  Amtsbezirke  Friedrichsfelde,  Ober-Schönweide,  Köpenich
Forst,  Biesdorf,  Dahlwitz,  Friedrichshagen,  Nieder-Schönhausen,
  Blankenfelde,  Franz.  Buchholz,  Dalldorf,
  Tegel  2—EQ  1—  90%  70
I)  Städte  Bernau,  Dranienburg,  Liebenwalde,  Al-Landsberg

und  die  Gemeindebezirke  Sachsenhausen,  *  1
Neuholland,  Gutsbezirk  Amt  Oranienburg?  .  1751—-——90i—-70
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  150-—80  70l-50
KrecsOber.Barmm
a)  Stadt  Eberswalde  2—  1  20  1—  —  80
b)  Städte  Freienwalde,  Wriezen,  Biesenthal,  Strausberg,
  Werneuchen
und  die  Gemeinde=  bezw.  Gutsbezirke  Heegermühle,  1
Schöpfurth,  Steinfurth,  Wolfswinkel,  Eisenspalterei,  1.  #
Messingwerk,  Kolonie  und  Hüttenwerk  Kupferhammer,
Spechthausen  1I  70  1  —%G60
Z)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  4—  80  60  —  60
Kreis  Beeskow-Storkow:  1
a)  Ortschaften  Neu-Zittau,  Gosen-  2  —  1  5  255—
b)  Ortschaft  Wernsdorf.  .  1751251101—90
)-Ntederlehme...  1501———80I—70
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  125—  900  80  —  70
Stadtkreis  Brandenburg  a.H.  2  —  1  200  —  90  —  9
Stadtkreis  Charlottenburg  2  55  1  DDL  TT5
Kreis  Ost-Havelland:  "
a)  Stadt  Spandau  .  250150-—80«—80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  180——90—-90  —  60
Kreis  West-Havelland:
a)  Stadt  Rathenow  ..  .......  1601—110I.—75
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  ..  1601———90  —  65
Kreis  Jüterbog-Luckenwalde:  «
a)  Städte  Luckenwalde,  Jüterbog  «-und
  die  Landgemeinden  Damm,  Neumarkt  150%  S84  1  —  75
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1.  200  —  801  —  65  —  60
        <pb n="441" />
        —  427  —

 

Bezir  ke.

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren

unter  16  Jahren

 

weibliche
4  4

männliche

r———

 

 

weibliche
MAM.

männliche

—

 

 

 

Stadtkreis  Potsdam.
Kreis  Prenzlaut:

a)  Städte  Prenzlau,  Strasburg  U.-M.

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises-  .
Kreis  Ost-Prignitz  .  .
Kreis  West-Prignitz:

a)  Stadt  Wittenberge  .

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises
Kreis  Ruppin:

a)  Stadt  Neu-Ruppin

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises.  .

 

Kreis  Teltow:

a)  Gemeinde  Steglitz

b.  Sladt  Schöneberg.  Gemeinden  Rixdorf,  Britz,  Friedenau,
Gr.  Lichterfelde,  Deutsch-Wilmersdorf,  Schmargendorf,
Gutsbezirk  Ruhleben  und  die  Etablissements  des
Gutsbezirks  Spandauer  Fors  (Teltower  Antheil):
Spandauer  Bock,  Pichelsberg,  Schildhorn,  Sauwärterei
Karlsberg,  Försterei  Eichkamp,  Jagdschloß  Grunewald,
  Bahnhof  Grunewald,  Försterei  und  Restaurant
Hundekehle,  Paulsborn,  Teufelssee  —  jedoch  mit
Ausschluß  der  Försterei  Wannsee  und  Oberförsterei
Zehlendorf;  —  Gut  Dahlem,  Tempelhof  mit  Gut
Hasenheide,  Mariendorf,  Niederschönweide,  Treptow,
Adlershof,  Grünau,  Kietz  bei  Köpenich  Johannisthal-Stadtbezirk
  Köpenick

0)  Stadt  Teltow..

d)  Gut  Düppel  und  Gemeinde  Zehlendorf.  .

e)  Gemeinden  Schönow,  Stahnsdorf,  Ruhlsdorf  (Gemeinde
  und  Gut),  Gut  Kl.  Machnow,  Gutsbezirk
Spandauer  Forst,  Teltower  Antheil:  die  Etablissements
Försterei  Wannsee,  Oberförsterei  Zehlendorf;  Gemeinde
und  Gut  Groß-Beeren,  Gütergotz  und  Klein-Beeren,
Gemeinde  und  Gut  Diedersdorf

f)  Gemeinden  Lankwitz,  Marienfelde,  Gut  Osdorf,  Gemeinde
  Buckow,  Gemeinde  und  Gut  Gr.  Ziethen,  Gut
Kl.  Ziethen,  Gemeinde  Lichtennade

8)  Gemeinden  Nowawes,  Neuendorf  b.  P.

h)  Gemeinde  Stolpe,  Gemeinde  und  Gut  Kl.  Glienicke,
Gemeinden  Sputendorf  b.  Gr.  B.,  Ahrensdorf,  Nudow,
Philippsthal,  Gemeinde  und  Gut  Fahlhorst

i)  Gemeinde  Drewitz,  Gut  und  Gemeinde  Schenkendorf
b.  Gr.  B.,  Gut  Potsdamer  Forst  Teltower  Antheil.

 

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.

 

5

J—  —  1680
80

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40  50

40  50

20
50

d8##
1!
—

 

 

 

 

—  50  50

—  60  40
—  60
—  60

1#
*
□

4—

—  50

1—

 

60
50
40

 

1  1.  "

1  1
8

 

—  —  —

130

—

—

30  111—

14—

80

—  80
—  80
        <pb n="442" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  .  Tagearbeiter,
sestgestellt  für  Personen  im  Alter  von

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

Bezir  ke.

 

weiblichemännliche
15

männliche  weibliche
4  6  44

 

 

 

 

 

1

k)  Gut  Babelsberg

1I1)  Gemeinde  Alt-Glienicke  .

m)  Gemeinden  Neu-Glienicke,  Müggelsheim,  Forstgutsbezirk
  Köpenick  mit  Schmöckwitzwerder,  Gemeinde
Bohnsdorf,  Gemeinde  und  Gut  Rudow,  Gemeinde
und  Gut  Schönefeld,  Gut  Diepensee,  Gemeinde  und
Gut  Waltersdorf,  Gemeinde  und  Gut  Schulzendorf
bei  Waltersdorf,  Gemeinde  Schmöckwitz,  Gut  Radeland
  2—  1—I1  —  70

o)  Stadt  Mittenwalde,  Gemeinden  Königs-Wusterhausen,
Löpten,  Zeuthen  18800  1  —OH

o)  Neue  Mühle,  Gemeinde  und  Gut  Schenkendorf  bei
Wusterh.,  Gemeinde  Senzig,  Gemeinde  und  Gut
Zeesen,  Gut  Königs-Wusterhausen,  Gut  Königs-Wusterhausener
  Forst,  Gemeinde  und  Gut  Di.  Wusterhausen,
  Gemeinde  Ragow,  Gemeinde  Hoherlöhme,

Gemeinde  und  Gut  Klein-Kienitz,  Gemeinde  Groß-Kienitz,

  Gemeinde  und  Gut  Brusendorf,  Gut  Karlshof,

  Gemeinde  und  Gut  Rotzis,  Gemeinde  Kiekebusch,  z

Gut  Selchow,  Gemeinde  und  Gut  Waßmannsdorf,  l

Gemeinde  und  Gut  Gr.  Machnow,  Gemeinde  und

60  1  —1—  80—  60
40  150330  10

#

 

 

 

 

 

Gut  Gallun,  Gemeinden  Krummensee,  Gr.  und  Kl.
Besten,  Gussow,  Gräbendorf,  Pätz,  Stadt  und  Gut
(Schloß)  Teupitz,  Gemeinde  und  Gut  Staakow,  Gemeinde
  Freidorf,  Gemeinde  und  Gut  Teurow,  Gut
Löpten,  Gemeinden  Schwerin,  Kl.  Köriß,  Gut  Ham-  1
mersche  Forst  Teltower  huncfeh  Gut  Semmelei,  Moch-  «  s
heide,  Gemeinden  Egsdorf,  Neuendorf  bei  Teupitz,
Sputendorf  bei  Teupitz,  Tornow,  Bernsdorh,  Miersdorf,
  Moteen  1  5005½-—  80  —  60
p)  Gemeinden  Gr.  Köriß,  Halbe,  Selchow.  ..  2——1
q)  Stadt  Zossen,  Gemeinden  Mahlow,  Glasow,  Gemeinde  I
und  Gut  Blankenfelde,  Gemeinde  und  Gut  Dahlewitz,
Gemeinde  und  Gut  Jühnsdorf,  Gemeinde  und  Gut  ;-Rangsdorf,GemeindeGroßSchulzendorßGutWer-
  -
ben,  Gemeinden  Glienick  b.  Z.,  Dabendorf,  Schünow,
Nächst-Neuendorf,  Dergischow,  Saalow,  Mellen,  Gut  1
Haus  Zossen,  Gemeinden  Neuhof,  Jachzenbrück,  Telz,  i«  .
Schöneiche,  Kallinchen,  Töpchin,  Zehrensdorf,  Klausdorf,
  Fern-Neuendorf,  Kummersdorf,  Wünsdorf,
Alexanderdorf,  Nehagen,  Gutsbezirk  Kummersdorfer  It
Forst.  150  80—-60
r)  Gemeinde  Sperenberg  180  1  —  90—  80
8)  Stadt  Trebbin,  Gemeinden  Neuendorf  bei  Trebbin,
Klein  Schulzendorf,  Schönweide  bei  Luckenwalde,  “

 

 

 

50
60
        <pb n="443" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bez  irke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
4  4
Gadsdorf,  Christinendorf,  Gemeinde  und  Gut  Wendisch-  6
Wilmersdorf,  Gemeinde  Thyrow,  Gut  und  Gemeinde
Groß=  und  Klein-Beuthen,  Gemeinden  Jütchendorf,
Kietz  bei  Gröben,  Gemeinde  und  Gut  Gröben,  Ge-  #
meinde  und  Gut  Siethen,  Gemeinde  Wietstock,  Gemeinde
  und  Gut  Kerzendorf,  Gemeinde  und  Gut
Löwenbruch,  Gemeinde  und  Gut  Genshagen.  1  50  —  8S0—  60—  50
t)  Gemeinden  Kliestow,  Nunsdorf  2—  1—  80  —  60
u)  Gemeinde  Küdersdorf,  Gut  6  Belersdar  (Sharfen-  »
brücker  Forst)  .  150  1  ——  80—  60
Kreis  Templin:
a)  Städtte  1.  40  80  80  —  60
b)  Plattes  Land  130  —  75—  75  60
Kreis  Zauch-Belzig  125  —  80  -  70  *  55
Nerierungebezirt  dtartfart  .  1
Kreis  Arnswalde  .  120  —  80  0  5650
Stadtkreis  Frankfurt  a/D..  1  80  110  1—  —  70
Kreis  Friedeberg.  1  20  —  80  —  60  60
Stadtkreis  Guben.  1  50  1  —  —  75—  75
Landkreis  Guben.  1  20  —  8S0—  50—  650
Kreis  Kalau  1  20  —  80—  600—  0
Koönigsberg:
a)  Stadt  Küstrin  1  75  1  —  80  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Ktreile  .....  1«30—80——-60—60
Stadtkreis  Kottbus  1  50  1  —  —  60  —  60
Landkreis  Kottbus  1  50  1  —  —  80—  80
Kreis  Krossen  a/O.:  I
a)  Stadt  Sommerfeld  .  1.501——80"—8()
b)  der  übrige  Theil  des  Keiss  .  120—80—601.—60
Stadtkreis  Landsberg  .  1  40  —  90  60  —  60
Landkreis  Landsberg  1  20  —  80  —  60  —  60
Kreis  Lebus:  T  -
a)  Stadt  Fürstenwalde  1  60  1  —U-  7O  70
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  40  —  80  —  60  —  60
Kreis  Luckau:
a)  Städte  Finsterwalde,  Golßen,  Kirchhain,  Luckau,  »
Sonnewalde  111  50  1  —  80  —  680
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  120—80—60Z  60
Kreis  Lübben:
a)  Stadt  Lübben  .  150110—80—60
b)  der  übrige  Theil  d  des  *  .  120»—80——60-—6(.)
Kreis  Soldin  .  120«—-80-—«60Ik  60
-Sorau:  I
a)Stathorst.  .  180125-75,s—75
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  20  —  800—  60  —  60
6
        <pb n="444" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirkee.
männliche  weiblichemännliche  weibliche
4  S44  SMlA44
l  «

Kreis  Spremberg.  1  20  —  80—  60  –  50
Ost-Sternberg  1  20  —  30L  60
West-Sternberg  1  20  —  720110  50
Züllichau-Schwiebus:  #  —

a)  Städte  Liebenau,  Schwiebus,  Züllichau  1  20,  —  80|0—  60  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  ..  120—  60  —  40  —  40
Regierungsbezirk  Stettin.
Kreis  Anklam:  «
a)  Stadt  Anklam  .  1751I——75—75
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  140—s80—-  60  —  40
Kreis  Demmin:  f  :
a)StadtDemmm.  .  17517———75—75
b)  der  übrige  Theil  d  des  Kreises  1  50  —  90——  70  —  50

Kreis  Greifenberg  .  .  140——80——60-—40
-ertfenhagen.  140—-  80  —  60  —  40
.  Kammin  1  50  —  90  —  70  —  50
.Naugard  1  50  —  90  10  —  50
.  Pyritz.  1  40  —  80  —  60—  40.

Kreis  Randow:  1

a)  Stadt  Grabowmwmm.  2  —  1  —  1  —  —  75
b)  Ortschaften  Bredow,  Züllchom  2  —  1  ni3  80  —  65
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  —  90110—  50

Kreis  Regenwalde  .  .  140·—80—60!;—40
-Saatzig:

a)  Stadt  Stargard  i.  Pomm.  ..  1  60  1  —  —  80  —  50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  —  901—  70  —  50

Stadtkreis  Stettin  .  .  225:,ls—1—s—«60

Krecheckermunde.  150,—90—70  —  50
-Usedom-Wollin  1  80  1  —  4  60

Regierungsbezirk  Köslin.  «  «

Kreis  Belgard:  6  «  «

Stadt  Belgard  1  40  80  —  80  —  65

b)  =  Bolzin  .  150«!1———80  60

e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  125  —  80  70  —  60
Kreis  Bublitz:  “  6

à)  Stadt  Bublittz  .  120.—70—507s—;-50

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  120——70—50·—50
Kreis  Bütow:  l

a)StadtBuiow..  .  1  40  —  8S0U  50

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1  25  —  80|  70  —  50
Kreis  Dramburg:  Z

a)  Stadt  Dramburg.  1  40  —  900  70—  60

b)  =  Falkenburg  1  50  1  —  —  80  —  60

c)  =  Kallies.  .  1  30  —  99—  80  —  60

d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1.  40  —  90  —  70  —  60
        <pb n="445" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bez  i  rke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
4LLCLCLCLLCLCOL
Kreis  Köslin:
a)  Stadt  Köslin  .  1501——80——65
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1401——80—65
Kreis  Kolberg:
a)  Stadt  Körlin  150  1  —  80  —  60
b)  -Kolberg  .  1651——80—65
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1501«———  70|  65
Kreis  Lauenburg:
a)  Stadt  Lauenburg  .  .11  40  —  901—  80  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  11  40—  900  —  80—  0
Kreis  Neustettin:  #
a)  Stadt  Bärwalde  1  5.—  90  —  80  60
")  ..Neustettin  1  56%1  —  zq  65
W  -NRatzebuhr  1  20  —  70—  50  —  50
d4)  -Tempelburg  .  1  30  —  8080  =
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1401———80—65
Kreis  Rummelsburg:
a)  Stadt  Rummelsburg  .  1s40’—l80——70—60
b)  der  übrige  Theil  Kreises  1  25  —  80  —  70  —  60
Kreis  Schivelbein:  1  1  6
a)  Stadt  Schivelbein  eeinsbließlich  der  früheren  Land-  I
gemecndeVotenhagen)..  130I—-  80—  70  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  25  —  80(□—  70  —  60
Kreis  Schlawe:  |
a)  Stadt  Pollnow.  1  20  —  70—  50  —  40
b)  -Rügenwalde  1  40  1  ——  80  60
c  Schlawe  1140  1  —  —  70  —  60
d)  .Zanowmw  .  130—.80—70?—60
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  14014—-—70  —  60
Kreis  Stolp:
a)  Stadt  Stolp.  .  1601101—.——65
b)  der  übrige  Theil,  des  Kreises  .  150,1——80——60
Regierungsbezttk  Stralfund  «
Stadt  Greifswald  .......  150  1  ——  60  —  640
Stralsund  .  175  1  —  1  —  —  50
Der  übrige  Theil  des  Regierungsbezirks  .  150·—90—50  40
Regierungsbezirk  Posen.
Kreis  Adelnau.  ...........
-Fraustadt  6
-  ..............  ·
-  arolin...............  I
-Kosten................  0%  7  60  4
=  Oborrni.  »  I
-Ostrowo...............
=  Pleshhen::#  .

 

 

 

 

797
        <pb n="446" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bez  i  rke.  über  16  Jahren  *
männliche  weiblichee  männliche,  weibliche
LLLL□
Kreis  Schildberg  |I  0  60  0
Schmiegel.  .
Birnbaum  .  ;
-Gkätz..  ·
-  gkswscgljsl  .
-  osen-Ost  Es  ·
Posen-  Gen-  1  20  —J  70|—  60  40
Schrimm  .
-  Schroda  .  z
sWreschen  .  »
*  Bomst
-  Lemen  .  .
-  Koschmin  »  l
-Mesmtz  11  15  —  70I  60  —  40
-Samter
Schwerin  a/W.
Leissa:
a)  Stadt  Lissa.  1  50  (—  80  —  65  55
b)  der  übrige  Theil  des  Kreiss  .  1»05«—70—60»—40
Kreis  Neutomischel  ..  130  —  90  |  CO0  —  45
Stadtkreis  Posen.  1  6E00  1  —  —  75  —  50
Kreis  Rawitsch:
a)  Stadt  Rawitsch  .  1»50—80—.80"—60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  15—  70|60  —  40
Regierungsbezirk  Bromberg.  I
Stadt  Bromberg  2  —  1—  1  ——  75
Städte  Gweln  Inowrazlaw,  Schneidemühl,  Nakel,  Kolmari.  P.  l  I
ordon
und  die  im  Landkreise  Bromberg  gelegenen  Ortschaften  Okollo,  .
Schleusenau,  Prinzenthal,  Schröttersdorf,  Groß=  und  "
Klein-Bartelsee,  Adlershorst,  Schöndorf,  Jägerhof,  3  1
Kanal-Kolonie  A,  B,  C.  Alt=  und  Neu-Belitz,  Bleichfelde,  .
Wilhelmsthal,  Jagdschütz,  Oplawitz,  Kleinau,  Schweden-  «
höhe,  Glinke,  Josephinen,  Lochowo,  Myslencinnel,  -  L
Karlsdorf  .  1  60  1—  1  —  —  75
Der  übrige  Theil  des  Regierungsbezirks  1  40  —  90  —  80  —  60
Megierungsbehire  Breslau.  i
Stadtkreis  Breslau.  ..  2  —  11011  —  —  80
Landkreis  Breslau  1  10  —  65  —  65  —  50
Kreis  Brieg  1  —  —  60—  60  —  40
-Frankenstein  —  90  —  65—  50  —  40
=  Glatz  1—  —  75  60  —  50
-Guhrau  1  —  —  50  50  —  35
-Habelschwerdt.  1  10  —  70  I  70  —  50
Millitsch  —  85|  —  50  50  —  35
.=  Münsterberg  1.  —  —  700—  60.  —  50
        <pb n="447" />
        433  —

 

 

 

—  —  —  —

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

Bez  i  rke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
34  24  3  44
I  «
Kreis  Namslau  1.  —  —  6  60H44
:Neumarkt  .  1  10  —  60  0—  50%—  640
Kreis  Neurode:  ·
a)StadtNeurode..  .  1j40.1—-—80—60
b)  der  übrige  Theil  d  des  fieise  .  1·20—80—60—60
Kreis  Nimtsch  .  —90——60—-60—50
-Oels.......  —90—60-—50-50
-Ohlau.......  110—70-——-65—50
-Reichenbach  .  110——90—70—60
-Schwecdmtz
a)  Stadt  Freiburg  1  30  —85  70  —  650
d)  -Schweidnitz  .  180—-90-—85—60
c)derubrtge  Theil  des  *  .  1  20  —  60  50  650
Kreis  Steinau.  .  l—  —  6E0  60—  45
=  Strehlen  1—  N  70—  6C  60
=  Striegau:
a)  Stadt  Striegau.  .  150—80—65—65
b)  der  übrige  Theild  des  *s  .  1  10  —  70—  55  50
Kreis  Trebnitz  —  95  —  55—  50—  40
=  Waldenburg  1  40  —90—  75—  50
-Wartenberg  1  —  —  60—  60  —  40
-  Wohlau  1  —  —  50—  50  —  35
Regierungsbezirk  Liegnitz.  U
Kreis  Bolkenhain.  .....  1120—70—60  :"—50
Bunzlau:  3
a)  Stadt  Bunzlauu  1  30  —  90—  60  50
b)  der  übrige  Theil  d  des  reises  1  10  —-—  7—  55—  45
Kreis  Freistadt  .  .  1—--—60—50«—40
-Glogaii
a)  Stadt  Glogau  .  1  40  —  80  —  75  —  680
b)  der  übrige  Theil  des  *  .  120-—70——-50—40
Stadtkreis  Görlitz  ..  1I70«.110—  90  —  0
Landkreis  Görlitz  1  15  —  70  —  55  —  40
Kreis  Goldberg-Hainau:  «
a)  Stadt  Goldberg  1  30  —  60  —  50
b)  =  Hainau  .  1  30  1  —  80  —  70
I)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1.—  60—50—40
Kreis  Grünberg:  «
a)StadtGrunberg..  .  1  40  —  —  80  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1.  —  60|U  50  —  45
Kreis  Hirschberg:  1  .  «
a)StadtHirschberg..  .  1  40  —  80  —  60  —  50
b)  der  übrige  Theil  des  feise  .  1203j—80—60—50
Kreis  Hoyerswerda  .  1s10ii—75—70——50
-Jauer..  1  —  —  60—  60  —  40
:Landeshut  1  20  —  70|—  60  —  50
        <pb n="448" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezir  kke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche,  weibliche
A.  —LCLCL
"  l
Kreis  Lauban:
à)  Stadt  Lauboan  .  1  4q  SO-.
b)  der  übrige  Theil  des  freise  .  115—75—-50—40
Stadtkreis  Liegnitz  ..  1501—-—60—60
Landkreis  Liegnitz  1I  20  0—  70  U—H  5%  45
Kreis  Löwenberg  11  —  —  7|—  600  50
4*  Lüben  1  50  155
-Rothenburg  O/L:
à)  Stadt  Muska  130|  O  BOO  —  160
b)  Gemeinde  Weißwasser  1  50001885KT0
e)  der  übrige  Theil  des  Kreise  1  —b  —  35
Kreis  Sagan:
a)  Stadt  Sagan  1  4001  —.  5  —  60
b)  der  übrige  Theil  d  des  r**  .  120,--—70—60«—40
Kreis  Schönau  1  —  —  60  0  40
.  Sprottau:
a)  Stadt  Sprottau,  .  .  .11  20  —  75  —  50  —  50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreisee.  —  60|0  835
Regierungsbezirk  Oppeln.
Stadtkreis  Beuthen  S.  ..  1  60  —  9  90  80
Landkreis  Beuthen  OS  «  "
a)  Stadt  Ruuigebüite  .  .  ..11140  1  —11  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  —  80|0—  800—  0
Kreis  Falkenberg:  1
a)  Stadt  Friedland  O  S.  ..1120  —  900-  70  I  70
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  ....  ...—90—.70—-70—50
Kreis  Gleiwitz:
a)  Stadt  Gleiwitz  .  ..1501«;-—80—60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  ..—90—70—60-—50
Kreis  Grottkau:
à)  Stadt  Grottkau.  1  20  —  80  —  70
b)  -  ODttmachau  ..  ..  11  10—  701—  70  —  50
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  .  —  90  —  601  —  60  —  40
Kreis  Kattowitz:  6
a)  Stadt  Kattowitz  .  ......1601101—,———90
b)-Myslowttz..  .  150—90—904—70
c)derubr1geThetldesKrecses.  150:—l90——80-60
Kreis  Kosel:  ·  !
a)StadtKosel..  .  120i—i90—70—50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  90—  60—  60  —  40
Kreis  Kreuzburg  O/S.:  1  i
a)StadtKonsmdt..  1—!—60—I60—50
b)-  Kreuzburg  O/S.  1  40  —  80  —  80  —  70
cy)  -Pitschen  .  110)—70—6()—50
(1)derubnge  Theil  des  Kreises  .  1———««—170—-«50—40
i  i  l
        <pb n="449" />
        #——!—

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren  I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  unter  16  Jahren
*  weibliche  männliche  weibliche
4  TBT  ¼  J
#  «
Kreis  Leobschütz:
à)  Stadt  Bauerwitz  1  —  70  70  —  50
b)  =  Katscher  1—  —  80  60  —40
c)  -cLeobschütz  .  1——80—780—80
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  —  490  —  6E0—  60  —14
Kreis  Lublinitz  1
a)  Stadt  Lublinitz  111.—  —  7—  60  —0
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  ——90«—60—l60—40
Kreis  Neisse:  W
a)  Stadt  Neisse  1  20  —  90  —  99  —80
b)  -Palschkau  —  90  —  60—  60  —  40
cy)  =  Ziegenhals  .  120  1  ——  90  —0
d)  der  übrigel  Theil  des  Kreises  .  1—«—70—70—50
Kreis  Neustadt  O/S.:
a)  Stadt  Ober-Glogau  .  1  —  —  80—  80  —  60
b)  -Neustadt  O/S.  11|10  —  80  70  —0
e)  -  Zuülz.  1  —  —  80  B.H3i'  —  150
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1——70——70·——50
Kreis  Oppeln:
a)  Stadt  Krappitz.  11  —  —  60  —  50  —  40
b)  =  Oppeln  .  140"«—-70——70«—60
c)derubrtge  Theil  d  des  Kreises  1  —  —  60  —  60  2640
Kreis  Ples  11  —  —  70/—  50  —  40
-Ratibor:
à)  Stadt  Hultschin  11—  —0  70  50
b)  -Ratibbr  .  130’—80—70’—-60
c)derubr1ge  Theil  des  Kreises  .  1———.70—-70  50
Kreis  Rosenberg:
a)  Stadt  Landsberg  O/S..  1  —  —  70—  60  —  60
b)  -Rosenberg  O/S.  .  120·;—j90—g80«—50
c)derubrcge  Theil  d  des  Kreses  .  1—-—-70——s60:t—40
Kreis  Rybnik  111—  1  —  60  5  —  40
-Guroß-Strehlitz:  )  1  4
a2)  Stadt  Leschnitz  1s—  —  8S0—  70  —
b)  =  r.  Strehlitz  1  —  —  60  0—  60  —  50
c)  =  Ujest  .  1  —  —  60  —  60  –  40
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1—L-60—60—40
Kreis  Tarnowitz:  !  s
a)  Städte  Tarnowitz,  Georgenberg  1  50  —  80  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  20  —  10  60  —  50
Kreis  Zabrze:  I
a)  der  industrielle  Theil,  bestehend  aus  den  Gemeinden
und  Gutsbezirken  Biskupitz,  Dorotheendorf,  Pauls-  1
dorf,  Nuda,  Alt-Zabrze,  Klein-Zabrze,  Zaborze,  Bielschowitz
  1  60  1  —  —  80  —  60
b)  der  landwirthschaftliche  Theil,  bestehend  aus  den  s
Gemeinden  und  Gutsbezirken  Bujakow,  Chudow,  «  i
        <pb n="450" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

 

 

 

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.
männliche  weibliche  männliche  weibliche
————A1
I  "  l
Kunzendorf,  Makoschau,  Mathesdorf,  Groß-  Panion,  1  1
Klein-Paniow,  Soßnitza  .  120;—80—j70—»50
Regierungsbezirk  Magdeburg.  s
Kreis  Aschersleben:
a)  Stadt  Aschersleben  1  80  1  11  20  —  90
b)  =  Kochstedt  1  70  1  —  1—  —  1—
c)  -Quedlinburg  .  160I1101  10  —  90
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1,75I!,110110-——s80
Kreis  Gardelegen:  .
à)  Stadt  Gardelegen.  1  50  1  +  1—  —  70
b)  =  Klötze  1  50  1  ——  90  —  70
Oebisfelde  1  320  1—¼  80.
d)  der  übrige  Theil  des  *–.  .  1160,-110—180·—  70
Stadtkreis  Halberstadt  ..  .  2k-«120—s903—80
Landkreis  Halberstadt:  i  .
a)  Städte  Dardesheim,  Derenburg  .  1  80  1  200  20  —  80
b)  Stadt  Hornburg  .  1-50s1—1——  80
e)  -  Dsterwieck  ..  1  70  1  —1  —  —  80
ch  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  800  1  2|120  —  80
Kreis  Jerichow  I:  1
a  Stadt  Burg.  2  —  1  —1  20  —  80
b)  =  Gommern  2.25  1  —  —  —  80
q  =  Loburg.  1  50  —  75—  75  —  60
d)  -Mockern.  1  75  1  ——  1  —  —  75
e)  -Ziesar  1  50  —  80—  80  —  60
s)  Amtsbezirke  Krakan,  Parchau,  Ziegelsdorf,  Pietzpuhl,  "
Biederitz,  Gemeinden  Ploetzky,  Pretzien,  Dannigtgioh2  —  1—W3  —  —  75
86)  Amtsbezirke  Leitzkau,  Randau,  Königsborn,  Nedlitz,  #
Detershagen,  Körbelitz,  Dörnitg  1  80  —  90  [—  90  —  60
h)  Amtsbezirke  Walternienburg,  Gehrden,  Grünewalde  "
(mit  Ausschluß  von  Ploetzlty  und  Pretzien),  Poethen
(ausschließlich  Dannigkow),  Möckern,  Niegripp,  Theeßen,  1
Hohenziatz,  Loburg,  Kalitz,  Gr.  Lübars,  Isterbies,  «
Schweinitz,  Görzke,  Dahlen,  Megdeburgerforih  Burg-Ziesar,
  Vor-Ziesar,  Wollin  1  50  —  75—  75  —  650
Kreis  Jerichow  ll:
a)  Stadt  Genthin.  1.  75  1  —  —  90  —  70
b)  -Jerichow  1  50  —  80|  80  —  60
c)  =  Sandaud.  .  1"50.-—90—75.—750
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1l50z,—75—s70  I—.5()
Kreis  Kalbe:  l  ,
a)  Stadt  Aken.  2  —  1  251  25  —  90
b)  .  Barby  1  60  1  ——  1  —  —  80
c)  =  Kalbe  a.  S.  1  80  1  10044  —  85
d4)  =  Groß-Salze.  2  —  1  —  1  —  —  80
e)  Stadt  Schönebech  2  —  1  —.  1  —  —  80
        <pb n="451" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter.

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männlicheweibliche
4□LLLLCC

s)  Stadt  Staßfurtt  2  —  120|0  20|/  80
g)  Gutsbezirk  Athensleben,  Gemeinden  Löderburg,  Bisdorf,
  Borne,  Atzendorf,  Förderstedt  .  2201,25120-—90
h)  Gemeinden  Eikendorf,  Zens,  Biere,  Eggersdorf,  Alt-  6
Salze,  Frohse,  Gnadau,  Felgeleben,  Gloethe,  Uellntz  2  —  1  151  10  0
i)  Gemeinden  Hohendorf,  Löbnitz,  Gutsbezirke  Neugattersleben,
  Brumby,  Gemeinde  Brumby,  Gutsbezirk  1  1
Burg  Brumby,  Gutsbezirk  Amt  Barby,  Gemeinden  1
Glinde,  Pömmelte,  Forstgutsbezirk  Ronney,  Gemeinden  ·  I
Tornitz,  Werkleitz,  Wespen,  Gutsbezirk  Amt  Kalbe,
Gemeinden  Bernburger  Vorstadt  Kalbe,  Schloß-Vorstadt,
  Kalbe,  Gutsbezirk  Gottesgnaden,  Gemeinden  «  «
Schwarz,Trabitz.  1I85  1i101——i80
k)  Gemeinden  Breitenhagen,  Groß-  Rosenburg,  Klein-  #  1  «
Rosenburg,  Gutsbezirke  Patzetz,  Rosenburg,  Gemeinden  I  «
Dornbock,  Gramsdorf,  Sachsendorf,  Zuchau,  Guts-  #  #
bezirk  Klietzen,  Gemeinde  Maxdorf,  Gutsbezirk  Max-  s  l
dorfGememdeMccheln.  1  75  1  10  1  —  —  70
11)  Gemeinden  Kühren,  Lödderitz,  Forstgutsbezirk  Lödde-  6
ritz,  Gemeinde  Mennewitz,  Gutsbezirr  Rajoch,  Ge-  .
meinden  Choerau,  Susigke  .  1I60!1——  95  —  70
Stadtkreis  Magdeburg  2  —  1  4  220  1.—
Kreis  Neuhaldensleben:  »  «  s«
a)StadtNeuhaldensleben.  .  190,.1«—1—-.—-75
b)derubrtgeTheIldesKreises.  1705,1—1—;—80
Kreis  Oschersleben:  .
a)  Stadt  Gröningen  1  50  1  —  1  —  135
b)  -Kroppenstedt  1  6406½  ——  —  80
y)DOtschersleben  1  1  1  21—  —  80
d)  =  Schwanebeck  ......  180.I71»20130-—80
)-Wegeleben.  ...-.  2101140110’1———
hderubngeTheil  des  Kreises  ....  180»"1101»10-—-85
Kreis  Osterburg:  s
a)  Stadt  Arendsee  1  50  1  —1  70
b)  .Osterbung  1  65  1  10  L  i5s
¾  =  Seehausen  i/A.  1  645  1  11  —  —  75
-Werben  .  150  1  1  —  —  70
"v  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  55  1  —H  —  —  0
Kreis  Salzwedel:  7  4
a)  Stadt  Kalbe  a/M.  1I  50%1  ——  —  90  —O
b)  -Salzwedel  175  1  25  1  —  75
J)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1501-—  90  —  70
Kreis  Stendal:
a)  Stadt  Arneburg  1500  1  ——  75—  75
b)  =  Bismark  1  50  1  —1  80  70
e)  =  Stendal  2  —  1  0  00  —  —  140
d)  Stadt  Tangermünde  2  —  11.  —  1  25  —  75
        <pb n="452" />
        —  438  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
W8  männliche  weiblichemännliche  weibliche
4□L
«  .  II  .  6
e)  Gemeinden  Väthen,  Tangerhütte  .......1  80  1  —  —  70  —  60
f)  der  übrige  Theil  des  Kreises..  .  .  .1140  —  80—  70  —  60
Kreis  Wanzleben:  ·  ·««  S
a)  Stadt  een  5——  —  690
b)  -Hadmerslebeen  600  1  —441  680
ch)  -Seehausen  Kr.  W.  .  l  60  T  1  —  —  80  —  75
d)  .Weanzleben  1  60  1  +:—  —  90
e)  Gemeinden  u.  Gutsbezirke  Diesdorf,  Er.  Ottersleben,  .
Kl.  Ottersleben,  Benneckenbeck,  Lemsdorf,  Salbke,  II
Gut  Salbke,  Fermersleben,  Weserhisen,  Langen-  «
weddingen  .  2  —  1  1  20  1  20—  90
1)  der  übrige  Theil  des  Kreises  11  80  1  1  101  1  —“  80
Kreis  Wernigerode:  '  ·-  #
aa)  Stadt  Wernigerode  1  70  1  201  1  —  80
b)  Gemeinden  Nöschenrode,  Hasserode  1  !5  1  201  —80
J)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  70  1  —S  —  60
Kreis  Wolmirstedt:  -*-  H
a)  Stadt  Wolmirstedt  1  75  1  ,  —  1—
b)  Gemeinde  Olvenstdrt.  2  ——  1  —  1—  —  860
J)  Stiftsdomäne  Wolmirstedt,  Schlobdamäne  Welntrfeed  «
Rittergut  Junkerhof  ..  1175  1  —1  —  1  —
ch  der  übrige  Theil  des  Kreisse  1  60  1  —  —  —  80
Regierungsbezirk  Merseburg.  .,  ·
KreisBitterfeld..............  150——80—  80  —60
-  Delitzsch:  E
a)  Stadt  Eilenburg  1  50  90  —  80
b)  Amtsbezirke  Paupitzsch,  Löbnitz,  NReibitz,  Badrina,  i
Pressen,  Jesewitz,  Hobenprießnih,  Tiefensee,  Mensdorf,
Doberschütz,  Sprotto  1  20  —  70|—  50  —
I)  der  übrige  cheil  d  des  Krees  .  140—80—·-60——60
Kreis  Eckartsberga  .  125—75·—-75—60
Stadtkreis  Halle  22001  100  1  20  1—
Kreis  Liebenwernnegagngn  20—  70|  50  —  40
Mansfelder  Gebirgskreis:  #
a)  in  den  Städten  ......  .190  1  —1  —  —  80
b)  auf  dem  Lande  1  70  —  900—  90  —  70
Mansfelder  Seekriess2  —  1  1  —  —  5
Kreis  Merseburg:
a)  Stadt  Merseburg  ........180  10  85.  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  1  —  1.—  —  80
Kreis!  Naumburg:
a)  Stadt  Naumburg  .  2—  1  —  1  20  —  90
lb)  der  übrige  cheil  d  des  Kreies  .  1  80  1  —  90  —  80.
Kreis  Querfurt  ..  150·j—s80—»8«0-—80
Saalkreis  1  80  —  99  5—  5.

 

 

 

 

 

))  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="453" />
        439

 

 

 

—  —  —  —

 

Drtsũblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche,  weibliche
LL□LC
I  ·
Kreis  Sangerhausen:
a)  Stadt  Artern  .  160.«1——80»—80
b)--Sangerhausen..  .  180k1«——«—80—80
e)  der  übrige  Theil  d  des  Keiss  .  150;1»——-80««——  70
Kreis  Schweinitz  .  120—70—,z50!g——40
-Torgau.  140i——i70—175h——60
-  Weihenfels  1  80  1  201  —  —  80
-Wittenberg  1  50  —  8S0  80  —  60
Zeitze  I  .,.·
a)StadtZtz.  .  2  20  1  —  .  20  U  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  80  1  1  —  —  75
irungebe  *  1  «
Stadtkreis  Erfurt  2  —  1  20  90  80
Landkreis  Erfurt  1  50  1  —  —  80  —  80
Kreis  Grafschaft  Hohenstein  1  33  1  —  1  —  —  67
=  Heiligenstadt:  1r
Pn  Stadt  Dingelstädt  1  60  —  80  60  50
b)  Heiligenstat  .  160—  80  —  70  —  60
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  20  —  80—  60—  60
Kreis  Langensalza:  ·  «
a)  Stadt  Langensalza  160  —  901—  70  —  70
b)  -Tennstett  .  1.50——90"—70-"—j70
c)derubrigeTheildeö  Kreises  .  1I50—.90—70"——  60
Stadtkreis  Mühlhausen.  .  1»701!——70«—70
LandkkeisMuhlhaiiseii.  1;601»——"80."—  70
Stadtkreis  Nordhausen.  1  60  —  90  —  70  —  70
Kreis  Schleusingen  1  50  1  —  80  1  —  60
-Weißensee:  #  1  1  #
a)  Stadt  Sömmerda  .  1  6E0  —  90—  70  —  60
b)  der  übrige  Sheil  des  feies  .  1  40  90  —  70  —  60
Kreis  Worbts  .  1340———80—«;60J,—«60
-Ziegeiiriick.
a)  Voigtländische  Exclaven.  1  —  —.  80  70  —  50
b)  der  übrige  Theil  des  Kriises  .  1«501——·80—70
Regierungsbezirk  Schleswig.  "«
Stadtkreis  Altona  3  —  2  —  1  —  1  —
Kreis  Apenrade:  ·  .  s
a)  Stadt  Apenrade  .  1  80  —  —  75—  75
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  80  1  3200  —  —  90
Kreis  Eckernförde:  !  #
a)  Stadt  Eckernförde.  2  20  1  440
b)  Gemeinde  Borby  2—  1  —+11  —  80
e)  Amt  Barkelsby  160  —  90  —  60  —  50
d)  -Borghorst=  1  70  —,  86  —  70  —  60
e)  Aemter  Alt-Buüͤlk,  Hohenhain,  Lindau  1  80  —  0900)  —  60—  60
80“
        <pb n="454" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

Bezir  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weiblichemännliche  weibliche
2—  □□L
.  .
f)  Amt  Büstorf  1  80  1  —  —  70  —  60
g)  -  Damp  1  60  —  90  —  60  —  60
h)  =  Eckhoo  1  95  1  05  75  —  55
i)  Eschelsmark  .  1  45  —  9065  —  55
k)  -Fleckeby  1  70  —  95  —  65
1)  -Grünholz  1  70  1  15—  50—  50
m)  -Hütten  1.  700—  909—  70  —  60
n)  =  Kaltenhof  1  80  —  90  —  75  —  50
o)  =  Karbbn.  1  656  1  —11  —  —  60
p)  -Ludwigsburg  1  35—  800—  60  —  50
dh)  Maasleben:  „
Gutsbezirke  1  95  —  95—  20  60
Gemeinden  .  1  55“  —  85—  60  —  50
r)  Aemter  Marienthal,  Altenhof,  Gettorf,  Knoop,
Friedrichsort  222  —  1  ——  75  —  65
8)  Amt  Noer  1  60  1  ——  75  —  60
t)  -Orsschlag  1  95  1  35—  80  —  70
u)  -  Rögen  1  50.  —  75—  60  —  50
)  .  Saxtorf  1  70  —  95  75  —  60
w)  lSehestedt.  1  70  —  95—  75  —  55
1)  Wearleberg  1  85  1  ——  70  —  65
7)  --Windebb  1.  55%  —  75—  50  —  50
2)  -Gr.  Wittensee  1  90  1  00  —  75  —  60
aa)  Kanalgut  .  2.-—11401—-—75
Kreis  Eiderstedt  2  50  1  5051  20  —  90
Stadtkreis  Flensburg  2  —  1  30—  80  —  60
Landkreis  Flensburg:
a)  Flecken  Glücksburg  .  2--—!130—-80—60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreise  .  1.80":120-—80—60
Kreis  Hadersleben  1  75  1  15%  80  —  75
-Husum  2  20  1  40—  90  70
Stadtkreis  Kiel  2  70  1  60  1  —  —  680
Landkreis  Kiel:
a)  Stadt  Neumünster  .  225120—65—60
b)  der  übrige  Theil  des  ereise  2  —  1  —  65  60
Kreis  Lauenburg  ..  .  1701———l90-—70
-  Norderdithmarschen  2  20  1  501  —  80
=  Oldenburg  1  80  1  20|0—  60%—  50
=  Pinneberg:  ·-  «
a)  Städte  Elmshorn,  Pinneberg,  Uetersen,  Wedel,
Flecken  Barmstedt,
Aemter  Appen,  Blankenese,  Borstel,  Eidelstedt,  Garstedt,
  Halstenbek,  Haseldorf,  Holm,  Nienstedten,
Osdorf,  Quickborn,  Rellingen,  Schenefeld,  Schulau,
Gemeinden  Stellingen-Langenfelde,  Lokstedt,  1  .
sowie  Gutsbezirk  Klosterhof  etersen  2  —  1  25  1  —  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1751——85-—.65
        <pb n="455" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
444  #
.  1
Kreis  Plön:
a)  Städte  Lütjenburg,  Plön,  Preetz  2  —  1/50  —  75
b)  Landgemeinden  Ellerbek,  Gaarden  2  50  1  61  —  —  80
J)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  60  1  20|—  75  65
Kreis  Rendsburg:

a)  Stadt  Rendsbung  .  2403-1501  —  —  90

d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  .....·2—x1.35·1-——90
Kreis  Schleswig:  «  -

a)  Städte  Friedrichstadt,  Schleswig  1  85  1  200—  90  —70

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  80  1  15101%  70
Kreis  Segeberg:  —

a)  Stadt  Segeberg,  Flecken  Bramstedt.  1  8001  20—  80—  70

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50S  Nl  —  70  .  —  60
Kreis  Sonderburg:  I

a)  Aemter  Groacke,  Ekensund,  Nübel,  Satrup,  uldernp  160  1  —  90  —  80

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1601  20  —  690  —  80
Kreis  Steinburg:  1

)  Stadt  Itehoo  .  2401s.50«901——»7o

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  2  —  1  20|  —  90  —  70
Kreis  Stormarn:  6  1

a)  Stadt  Wandsbee  2  751  9997  50  1  —

b)  Ortschaften  Boberg,  Bramfeld,  Hinschenfelde,  Loh-  —
brügge,  Reinbek,  Sande,  Schiffbek,  Steinbek  2  50  501  —

c)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1«80120s—"80H-—75

Kreis  Süderdithmarschen:

a)  Stadt  Meldorf,  Geestkirchspiele  Albersdorf,  Burg,
Hemmingstedt,  Nordhastedt,  Süderhastedt,  Südermeldorf-Geest,
  ·  li,

sowie  Gutsbezirke  Christianslust,  Kudensee  2  —  1  2  60

b)  Stadt  Marne,  Marschkirchspiele  Barlt,  Brunsbüttel,  ·  s
Christianskoog,  Eddelak,  Frederik  VII  Koog,  Kaiser
Wilhelmskoog,  Kronprinzenkoog,  Marne,  Nordermeldorf,
  Südermeldorf-Marsch,  Süderwöhrden  u  und  die  I
fiskalischen  Vorlande  .  2  20  1  40  1  —  —  80

c)  Gemeinde  Helgoland  325  1  75  1  40  —  90

Kreis  Tondern:

a)  Inseln  Sylt,  Föhr,  der  Marschdistritt  Stadt  Tondern,
Flecken  Hoyer  ..  240130120«-—  70

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  2  —  1  20  —  90  —  60

Regierungsbezirk  Hannover.
Kreis  Diepholz  .........  2—150"1207—1—
s-  Hameln:
a)  Stadt  Hameln  .  ·2—"125  75  1  —  50
b)  der  übrige  Theil  des  Keies  .  1501,——75—  50
Stadtkreis  Hannover  .  2401.501201—
Landkreis  Hannover  2  —  1  „0  1  30  1  —
        <pb n="456" />
        —  ———  —

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren  unter  16  Jahren.

 

 

 

Kreis  Hoya  .
Stadtkreis  Linden
Landkreis  Linden:

a)  7  Gemeinden  des  vormaligen  Amts  Linden:  Ahlem,
Badenstedt,  Bornum,  Davenstedt,  Letter,  Limmer,
Ricklingen

b)  die  übrigen  Gemeinden  des  vormaligen  Amts  Linden:
Almhorst,  Barrigsen,  Döteberg,  Dunau,  Gr.  Munzel,
Gümmer,  Harenberg,  Holeenßen  b.  Wunstorf,  Kirchwehren,
  Lathwehren,  Lenthe,  Lohnde,  Ostermunzel,
Seelze,  Stemmen,  Velber

c)  in  33  Gemeinden  des  vormaligen  Amts  Wennigsen:
Argestorf,  Bantorf,  Barsinghausen,  Benthe,  Bönnigsen,
Bredenbeck,  Degersen,  Ditterke,  Eckerde,  Egestorf,
Evestorf,.  Empelde,  Everloh,  Gehrden,  Göxe,  Gr.  Goltern,
Hohenbostel,  Kirchdorf,  Landringhausen,  Langreder,
Lemmie,  Leveste,  Nordgoltern,  Northen,  Pott-Holtensen,
  Redderse,  Ronnenberg,  Sorsum,  Weetzen,
Wennigsen,  Wettbergen,  Winninghausen,  Wichtringhausen.
  ..

Kreis  Neustadt  a/R..

 

 

-  Nienburg  a/W.:
a)  Stadt  Nienburg  ..
b)  der  übrige  Theil  de  des  Keise  .
Kreis  Springe
Stolzenau
Sulingen
Syke

½

Regierungsbezirk  Hildesheim.
Kreis  Alfeld:
à)  Stadt  Alfeld
b)  Ortschaften  Duingen,  Fölziehausen,  Kapellenhagen
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises
Kreis  Duderstadt:
a)  Stadt  Duderstadt
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises
Kreis  Einbeck:
a)  Stadt  Einbeck
b)  der  übrige  Theil  des  Keise  .
Stadtkreis  Göttingen
Landkreis  Göttingen:  «  «
a)  Ortschaften  des  ehemaligen  Amts  Göttingen
b)  die  zum  Kreise  gehörenden  Ortschaften  des  vschemaligen
Zmtes  Reinhausen

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

männliche!weibliche  mänrliche  weibliche
4  —  —
6  .
1  -  1  **-21½
  1  —  —  70
6
2  —  1  30  —  —  70
1  660  1  4  6
1  l
180  1—  —  50
1  63  114  1  —  —  86
#  —  54  —  4
s
1  80  1—  0
1  75  1  15  11  15—  90
1  40  1  70  60.
1  50  1  —  880  60
1  80  11220  120  —  70
2  —  1—  50
1  80  1  —  75
1500  1  .  80  —  60.
150  —  80  00  60
1  co  il-  —20
1E  50  1  1  —70  70
1  60  1  10  %90  00
1  50  1  1—  70
2  —  1——  60
1  50  1  80  60
1  50  1—4  O0  60
        <pb n="457" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
*  männliche  weibliche  männliche  weibliche
4  U□L
|  —  s
Kreis  Goslar:  —
a)  Stadt  Goslar  1  50  1  —  1  —  —  80
b)  Ortschaften  HRingelhein  (vorh,  Saltiten,  Sälben.  1
Vienenbunrg  2  —  1  220  0  —  —  80
c)  Ortschaft  Vicberhaile  .  24———i80—·80—60
d)  Ortschaften  Burgdorf,  Haverlah,  Jarsedt  **-Ohlendorf,
  Ohrum,  Vorsahtz  1  80  1  —  1  —  —  80
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  150-——-80—80—60
Kreis  Gronau  Z  1  60  1  —  80—  60
Stadtrreis  Hildesheim.  2  —  1  25  1  10  1  —
Landkreis  Hildesheim  1  50  1  ——  80  —  60
Kreis  Ilfeld  1  40  —  70|—  70  —  50
:  Marienburg  1  50  1  +—  1  60
Münden:  »
a)  Stadt  Münden  .  1  80  1  201  —  1  —
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1501i—-—8(),—760.
Kreis  Northeim:  1
a)  Stadt  Moringen  1  50  —  909  —  70—  60
b)  -Northeim  .  1-801-20——90x-—80
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  60  1  —W——  —  6  —  80
Kreis  Osterode:
a)  Stadt  Osterode  .  1’701——703——’70
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  1  ——  80  —  70
Kreis  Peine:  1.
a)  Stadt  Peine  .  220«11201—-23--80
b)  der  übrige  Theild  des  **.  .  1801201—«i——8()
Kreis  Uslar  1  450  1  ——  90  —  75
Zellerfeld  1.  55  1  —+—  75  —  60
"  1—
.  Regierungsbezirk  Lüneburg.
Kreis  Bleckede.  1  60  1  +1  80
.  Burgdorf  190  1  25  1  10  1.—
Stadtkreis  Celle  1  80  1  201  —  1—
Landkreis  Celle  1  75  1  10  1  —  —  80
Kreis  Dannenberg  1  85  1  351  35  1  —
Fallingbostel  1  60  1  —  1  —  F—  70
=  Gishon  1  50,  1  1  —  —  80
Stadtkreis  Harburg“  2  40  1  551  20  —  830
Landkreis  Harburg:  #
¾  Marschbezirk  mit  Eißendorf  2  —  1  50  20  1.—
b)  die  übrigen  Ortschaften  des  Gessbezirr  1  75  1  35  1  30  1  10
c)  vormaliges  Amt  Loftedt.  ..  1  60  1  25  1  15  1  05
Kreis  Isenhagen.  .  .  165s115——95.--—.90
KreisLuchow...  1I60-1520—85«—I65
StadtkreisLuneburg  2;—1!201—"—380
Landkreis  Lüneburg  1  70  1  200—  85  —  85
Kreis  Soltau  1  75  1  25  1  10  —  090
        <pb n="458" />
        festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

J  Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

——

 

 

 

 

 

 

 

 

Be  z  irte.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  smännliche  weibliche
MA  —  M  184  81#
..  .  .
Kreis  Uelhkhen  D  700  1  ——  95  —  70
Winsen  a.  d.  L.:  1  1
a)  Stadt  Winsen  a.  d.  L.  und  Marschbezirk  .  2  —  1  30  30  1  —  90
b)  Geestbezirk  .  .  150I1-1—  —  75
l
Regierungsbezirk  Stade.  3  6  «
KreigAchim..  2  30  1  500120  1.—
-Brumenthal.  2  40  18011  20  —  90
:Beremervörde  1  86  1  2651—  —  60
-Geestemünde:  #
a)  Gemeinden  Geestemünde,  Bramel,  Fleeste,  Hetthorn,  «
Holte,  Lanhausen,  Loxstedt,  W  Schiffdorf,  Stotel,  h  «
Welle,  Wulsdorf  3  —  2  —  1  50  1  —
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  2  40  1  5001  20  1  —
Kreis  Hadeln:  3  #
a)  Stadt  Otterndorf  .  2—-126—«62;-—62
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  2  —  1  41  40  1  —
Kreis  Jork:  "  6
a)  Stadt  Buxtehude  ..  2  26  1  30|  90  —  64
b)  der  übrige  Theil  d  des  Kreiss  2  —  1  621  14  —  94
Kreis  Kehdingen  1  96  1  34%½  16  —  94
-  ehe:
a)  Gemeinden  Lehe,  Imsum,  Spaden  3  —  1  76  1  50  1  —
b)  Gemeinden  Altenwalde,  Bederkesa,  Kappel,  Kappeler-Neufeld,
  Deichsende,  Dorum,  Holßel,  Langen,  Marsch-  #
kamp,  Midlum,  Misselwarden,  Mulsum,  Nordholz,  .
Padingbüttel,  Spieka,  Spieka-Neufeld,  Wanhöden,  «  »  «
Wehden,  Wremen  2  54  1  90  1  80  1  36
I)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  21015521181  02
Kreis  Neuhaus  a#ldO.:  1
a)  Gemeinden  Altendorf,  Basbeck,  Belum,  Bornberg,
Bülkau,  Kadenberge,  Hechthausen,  Hemm,  Hemmoor,
Hüll,  Isensee,  Kleinwörden,  Laumühlen,  Neuhaus  a  /  D.,
Neuland,  Oberndorf,  Oppeln,  Osten,  Voigtding,
Warstade,  Westersode,  Wingst,  Wisee  2  —  1  26  1  18  —  6  90
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  11661i041———,72
Kreis  Osterholz:  1  1
a)  Gemeinden  Osterholz,  Scharmbeck.  2  —  1  501  26  1.  —
b)  der  übrige  Theil  d  des  Kreises  .  l  50  1  2651—  1—  7
Kreis  Rotenburg  1  80  1  z21  10  1  —
-Stade:
a)  Stadt  Stase  2  26  1  80  —I  76  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  2  —  1  50  26  1  —
Kreis  Verden:  6
a)  Stadt  Verden  .  2  —  1  5050.—  50  —  50
b)  der  übrige  Theil  d  des  *—  .  1-82148146«1.20
Kreis  Zeven  1.  55  1  20  1  —  —  80
        <pb n="459" />
        —....  ————8t—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bez  i  r  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
4LLCCC
Regierungsbezirk  Osnabrück.
Kreis  Aschendorf:
a)  Stadt  Papenburg  .  1801———90—60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1560  1  —1—  680  —  80
Kreis  Grafschaft  Bentheim.  ..  150115—90—80
-  Bersenbrück:
a)  Stadt  Quakenbrück  1  801  30  —  980  —  60
b)  der  übrige  cheil  d  des  2neifes  .  150115—90—80
KrecsHummlcng.  1501—-—75—60
-Jbukg  150115—90——80
-L1ngen
a)Stadthgen..  .  180130—90-—80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1  50  —  90  —  80
Kreis  Melle:
a)  Stadt  Melle  .  165115  90  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1501———90  80
Kreis  Meppen:
a)  Stadt  Meppen  .  1651—-—90——-60
b)  der  übrige  Theil  des  *  .  1501———75—60
Stadtkreis  Osnabrück  .  190130110—-80
Landkreis  Osnabrück.  1  50%9S0
Kreis  Wittlage  1  —  90
Regierungsbezirk  Aurich.
Kreis  Aurich:
a)  Stadt  Aurich  .  180140—90—60
b)  der  übrige  22  des  Kreies  .  .....1501———-75-——50
Stadtkreis  Emden  1  9001  25  —  60  —  55
Landkreis  Emden:  »
a)JnselgemeindeBorkum...  2251201———75
b)derühkigeTheiidegKreises.  1601—  70I—60
KreisLeer
a)StadtLeer.  .  2—150-—75i——50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1501——75  —  50
Kreis  Norden:  1
a)  Stadt  Norden  2  —  1  25  1  10  1  —  80
b)  Inselgemeinde  Norderney  ..  2301501  30  lc)derubrige
  Theil  des  Kreises  .  175115-—  —  75
Kreis  Weener  .  150—90-—  I  —  60
Kreis  Wittmund:
a)  Stadt  Esens  ..  1  50  S8o0  60  50
b)  Wilhelmshaven  .  220150«1251—
c)JnselgemeindenLangeoog,  Spiekeroog  .  220140130«1—
d)derubrigeTheildesKreises.  .  1601———90s-—75

 

 

 

 

 

81
        <pb n="460" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
—□.
I
Regierungsbezirk  Münster.
Kreis  Ahaus:
a)  Städte  Vreden,  Stadtlohn  «  .
und  die  Amtsbezirke  Legden,  Nienborg,  Ammeloe,  i
Stadtloon  .  ...  1s30!1—-70—60
b)  Amtsbezirk  Schöppingen  1  60  1.  320|  —  80
e)  Stadt  Ahaus
und  die  Amtsbezirke  Wüllen,  Ottenstein,  Wessum  1  80  1|  201  20  90
d)  Stadt  Gronau,  Bauerschaft  Eilermark  2  —  1  50  50)  1  —
e)  Dorf  Epe,  Bauerschaft  Uppermart  1  50  1  200  020  —  09
Kreis  Beckum  .  ..  1  70  1  15105  —  85
„  Borken:  s
a)  Stadt  und  Feldmark  Bocholt  2  —  1  501  30  1  20
b)  der  übrige  Theil  d  des  Kreises  .  1601201«——"90
Kreis  Koesfeld  1  50  1  ——  90  —  70
-  Luüdinghausen.  1  50  1  20—  80  —  80
Stadtkreis  Münster  2  —  1  4  —  70
Landkreis  Münster  1111111  50  1  25—  80  —  80
Kreis  Recklinghausen:  D
a)  Gemeinden  Bottrop,  Buer,  Gladbeck,  Herten,  Horst,  88DZ
Osterfeld,  Oer,  Suderwich,  Neclinghaufe  (Land),  "
Recklinghausen  (Stadln  2  30  01  1  —
b)  Gemeinden  Datteln,  Herrichenburg,  Horneburg,  #
Waltrop,  Westerholt,  Dorsten  (Stadt)  1  80|0  21  75
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  ..1160  12011  —  —  60
Kreis  Steinfurt:  ·  d«
a)StadtRhc-nc..  .  1801430110«s—9o
b)-Burgftemfurt  Gemeinde  Borghorst  170  11  20  »  80
)  Wigbold  und  Kirchspiel  Metelen  ..  1  20  1  ——  80  —  60
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  1  20|01  —  —  80
Kreis  Tecklenburg:
a)  Stadt  Ibbenbüen  .......  2—  1  ——  90  —  70
b)  der  übrige  Theil  d  des  Kreise  .  1501———,90’—  70
Kreis  Warendorf.  .  .  150»1«——90«——  80
Regierungsbezirk  Minden.
Stadtkreis  Bielefeld..  .  —  1  501  20  90
Landkreis  Bielefeld  .........  180I130  ——80
Kreis  Büren  ....  .  .1150  1  —  1  —  —  80
-Halle:  «
a)  Stadt  Halle  1  50  1—  8/0  —  80
b)  Werther  1  66  1  10|—  90  —  090
c)  Amt  Oorcholhausen  1  40  1  20  —  —  80
d)  -Hallel  1  25  1——  —  75  —  45
e)  Amt  Versmold  1  25  1  —  75  —  650
f)  =  Werther  1  30  1  —  —  75  —  75
        <pb n="461" />
        447

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

Bezirkke.  1
männlicheweibliche  männliche  weibliche
————N2
Kreis  Herford:
a)  Stadt  Herford.  180  1  4S
b)  Amt  Bünde  1½5  125—  80S0
c)  =  Enger  150  1  +—5
d)  =  Gohfeld  1751  255
e)  =  Herford  1  50  125  0O0  60
1)  =  Räödinghausen  1150  1120  —  80  80
g)  --Spenge  1|500  1——  70  —  70
h)  =  Vlotho  1/50  1  H  75
Kreis  Höxter:  .
à)  Stadt  Beverungen  150|]  —  180  —  70
b)  -Braklel  150  1  +  1  4  880
cy)  Driburg  1  2500  60
d)  Hoöxter  1800  1  1—900  —  70
e)  =  Lügde  175  1  104
f)  -Niieheim  1  500  1110  —180  ,  60
g8)  =  Steinheim  .  l6071101201·—
h)  Aemter  Brakel,  Driburg,  mMiehein-Steinheim  .  150s1——80——70
i)  Amt  Beverungen  .  ..  150  1  10  1  —  —  80
k)  =  Harzberg  150  1  10101P0
1)  =  Höxter  1  75  1  10—  80  —  80
m)  =  Vörden  1  300  1  ——  80—  8S80
Kreis  Lübbecke:  J
si)StadtLubbecke..  .  150«1—1-—s—70
b)  Aemter  Hüllhorst  und  Leoern  1  50  1  1  —  —  75
c)  Amt  Alswede  .  125-1(—1——f—75
d)  -Diielingen  1  50,  1  2201—  1  —
e)  Sehlenbeck  1  50  1  —14  —  270
4  =  Oldendorf  1  351  101  1  —  —  5
-NRahden  150  1  1  —  11820  90
Kreis  Ninden  ·
a)  Stadt  Minden  1|  80  1  20—90  1  70
b)  -Oieynhausen  2  —  1  200  75
d  Amt  Dützen  .  15011-———s—80«i—70
)-Hartum  1801««——1———-75
e)-Hausberge.  1501——1——«--60
i)-Oeynhaufen.  180120120j11—
g)-Petershagen  1751251—;i1—
h)-  Schlüsselburg  11251  ——  85—  85
)Windheim:  [
nördlicher  Theil  (Döhren,  Vahlsen,  Heimsen,  Ilse,  6
Ilserheide,  Ilvese,  Jössen,  Neuenknick,  Rader-  1  I
horst,  Rosenhagen,  Seelenfeld,  Windheim).  .1  30  —  90—  60  —  60
südlicher  Theil  (Aminghausen,  Bierde,  Dankersen,  6  6
Frille,  Lahde,  Leteln,  Päpinghausen,  Quetzen,
Wietersheim,  Gut  Wietersheim  160  1  ——  75  —  75
        <pb n="462" />
        —  448

 

Bezirke.

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Aller  von

 

über  16  Jahren

unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

männliche  weibliche  männliche  I  weibliche
IIIIEIEIEIIEIEIE
v1  l
Kreis  Paderborn:  «
a)  Stadt  Paderbon  .  180  1  ——  80  560
b)  der  übrige  Theit  d  des  -*  .  150  1  101  1—  —  75
Kreis  Warburg  ..  1  50  1  1—  75
Wiedenbrück:
a)  Stadt  Gütersloh  1  80,  1  2344  —  s6
b  =  Rheda  1  80  11301  1  —  —  680
-  Wiedenbrück  1  65  1  251  —  —1690
B“1  Amt  Gütersloh  1  80  1  —¼  —  —  5
e)  =  Herzebrock  1|01½  1—
fl)=  Reckenberg  1|80  1  01  0  90  —  80
g)  --  Rheda.  1  60ULH  RSO0  —  70
D)  -Rietberg  1801  50%  90  —  80
i)  =  Verl  11770011390  1  30
Regierungsbezirk  Arusberg.
Kreis  Altena:
a)  Stadt  Altena  .  2  50  1  60  1  50  111—
b)  der  übrige  Theil  des  Areises  220  15801120  1  —
Kreis  Arnsberg  ..  .  1804120—90  —  70
Stadtkreis  Bochum  2200  1  5140
Landkreis  Bochum  2  200  1130%1  —  690
Kreis  Briloon  1  50  1  —  —  80  B  —  60
Stadtkreis  Dortmund  2—  1  41220  —80
Landkreis  Dortmund  2  —  1  20  0
Kreis  Gelsenkirchen:  "1.
a)  Stadt  Gelsenkirchen  .  260I160140)110
b)  der  übrige  Theil  des  reises  220  il  150110  —  90
Stadtkreis  Hagen  .  .  230  1  4%10  1—
Landkreis  Hagen.  2100  1  4s1  1.  —
Kreis  Hamm:  1
a)  Stadt  Hamm.  175  1  4½  3  —  80
b)  Städte  Unna,  Kamen
und  der  Amtsbezirk  Unna-Kamen  .  2  1  2000  —  —  80
c)  Amtsbezirke  Fröndenberg,  Rhynern,  Peitum  1  80  1  201  1  —  —  80
Kreis  Hattingen  .  220I150110l,—9o
-  Hörde:
a)  Stadt  Hörde  .  2——11201—s—80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  250«150120—80
Kreis  Iserlohn:
a)  Stadt  Iserlohn  .  2  20  1251125—  80
b)  Amtsbezirk  Hohenlimburg  220  150060  1  —
)  Stadt=  und  Umitsbezirt  Menden,  Anitsbezirte  GEse.  -·
Hemer  .  1805120-—90"—70
Kreis  Lippstadt:  I
a)  Stadt  Lippstadt  .  18071——-——80«-—60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  150k11———801—60
        <pb n="463" />
        119

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

Bezirke.

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

männliche  weiblichemännliche  ]  weibliche

682  ——  —2

Kreis  Meschede  180  1  20001  ——  70

.=  Olpe  2  —  1  50  1  20  1—

-Siegen.  2  1|0  30  20  —  80

-Soest.  1  60100  D
Schwelm:  E

a)  Städte  Schwelm,  Gevelsberg,  Amtsbezirk  Langer-  «
feld,  Gemeinde  Mühlinghausen  2  505  44  1  —

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  2101401201·—

Kreis  Wittgenstein  1  80  1201120  —  90
Regierungsbezirk  Kassel.?)  D
Kreis  Fulda:
a)  Stadt  Fuilda  .  1831x3s1331x31162x311.—
b)  der  übrige  Theil  d  des  Kreiee  .  1662-31162,31—«7—18373
Stadtkreis  Hanau  2  16⅜%  1  68½  m-.-  —
Landkreis  Hanau:

a)  Ortschaften  Fechenheim,  Bergen-Enkheim,  Bischhofsheim,  1  1
Dörnigheim,  Kesselstadt,  Philippsruh,  Wilhelmsbad,  1  m½
Gutsbezirk  Pulverfabrik  2  16⅜  1  33½¼  16,  1  —

b)  Ortschaften  Oberrodenbach,  Wochenbuchen  .  18373I1331j31162j31.—

)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  .  1662j3k1162121——  83⅛

Stadtkreis  Kassel.  2  16⅜⅝  1  33½¼1  1611—
Landkreis  Kassel:  W—

a)  Ortschaften  Rothenditmold,  Wehlheiden,  Wahlershausen,
  Wilhelmshöhe  .  2  162/  1  33½  1  16⅝  —

b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1  66½  1  16241  —  3½¼

Kreis  Marburg:  1
a)  Stadt  Marbunrg  .  lsBWi  1  «331j31162,3·1«—
b)  der  übrige  Theil  d  des  *  .  1662js  162J31——831J3
KreisRintelii..  .  1662x31  IlSYAz  1——831-3
-Schmalkaldeii...  .  1662J3·.  1  162J31——8373
Der  übrige  Theil  des  Regierungsbezirks  1  50  1  16⅜  1——4—  83½
Negierungsbezirf  Wiesbaden.
Kreis  Diedenlopf  .....  ......]
Dillkreis.  ..  ..............
ZöeixLahnkreis
nter-Lahnkreis  ............
Kreis  Whreen  &amp;amp;&amp;amp;  80  1  20  80
.  Westerburg.  "%
Ober-Westerwaldkreis  ............  I
Unter-Westerwaldkries  1
Stadtkreis  Frankfurt  ..  ....  ..  s
Landkkeistaukfukta-M»  .....  2  50  1  60%1  —

 

 

 

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren  66/8  Pfg.  im  ganzen  Regierungsbezirk  Kassel.
        <pb n="464" />
        450

#——,.““  #——.“““"
—  —  —  “

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  1.  weibliche  männliche  weibliche
A.  8  M.  K
l
Kreis  Höcht  .,.
Rheingaukreis  "n  ........  L
Kreis  St.  Goarshau  en  ..  .k
Ober-Taunuskreis  .  .  2—120130.1"
Unter-Taunuskreis  1  P  1
Kreis  Usingen  »
Stadtkreis  Wiesbaden  2  40  1601  1120  1  —
Landkreis  Wiesbaden  2  20  1  401  0  1.—
Regierungsbezirk  Koblenz.  "„
Kreis  Adenau  .......  130s«1—--—80—60
-Ahrweiler:
a)  Bürgermeistereien  Neuenahr,  Niederbreisig  180  11220s  —  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  ..  150sI1201-——80
Kreis  Altenkirchen:  nr
a)  Bürgermeistereien  Altenkirchen,  Flammersfeld  2  —  1  40010  20  1
b  -  Betzdorf,  Kirchen  2  —  12011  —  1  —
e)  Bürgermeisterei  Daaden  ..  2  —  1  2s  20  1
d)  Bürgermeistereien  Iriesenhagen.  Gebhardahain  Beher-  II  «  ««I
busch  .  180H1201—-"1—
e)  Bürgermeisterei  Hamm  180  1—  1  20  1—
f  -  Wissen.  2  —  1—  1  20  —  80
Stadtkreis  Koblenz  2  —  18301  —  —  680
Landkreis  Koblenz  180  11110  —  —  70
Kreis  Kochem:  f
a)  Bürgermeistereien  Kaisersesch,  Luterath:  1  40  1  ——  70  —  50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  80  1  20—  900  —  60
Kreis  Kreuznach:  .-a)
  Stadt  Kreuznach  .  2—’1251——  75
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1501-—-—90—70
Kreis  Mayen:  #
a)  Bürgermeistereien  Andernach  (Stadt),  Andernach  CLand,
Münstermaifeld,  Polch,  St.  Johan  180  1  20  —80  —  60
5)  Bürgermeisterei  Burgbrohl  .  170120——90·-—-70
c)  -  Mayen  (Stadyh  2  20  1  Gü00  0l  ..  80
-  Mayen  (Land)  1  60  1101—  70  —  60
Kreis  Meisenheim:
a)  Bürgermeisterei  Staudernheim.  1  50  11011  —  —  90
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  110  1  1  0  ——.  90
Kreis  Neuwied:  1
a)  Bürgermeistereien  Asbach,  Engers,  Hönningen,  Linz  I··
(StadtundLand),Neuw1edUnkcl.  2-—-120———80—60
b)  Bürgermeistereien  Dierdorf,  Neustadt,  Vuderbach
Rengsdorf,  Steimel,  Waldbreitbach  1  80  1  —+80  —  60
e)  Bürgermeisterei  Heddesdorf:  i
GemeindenDatzerothRockenfeld.  1801———80——60
der  übrige  Theil  der  Bürgermeisterei.  2  —  1  20—  80  —  60
        <pb n="465" />
        451

 

 

 

Ortsũblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezir  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  I  weibliche  männliche  weibliche
+41—Z

!  J  s  sI  I
Kreis  St.  Goar:
a)  Stadt  St.  Goar,  Bürgermeistereien  Bacharach,  Boppard,
Brodenbach,  Niederheimbach,  Oberwesel.  .  13801201  —  —  70
b)  der  übrige  Theil  d  des  Kreises  ..  1s501101  —  70
Kreis  Simmern  1  50.  120  &amp;amp;  0  0
=  Wezhlar:  :  s  «
a)  Bürgermeisterei  Braunfels  2  —  1220  0  30  —  90
b)  -  Wetzlar  .  ..  2  —  1  201  20  —  80
J)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1.  55  1  —  —  —  60
Kreis  Zell:  I-  i
a)  Bürgermeistereien  Enkirch,  Trarbach,  Traben,  Zell  «
(Stadt),8ell(Land).  .  ....·  70  12011  10  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  1  10—  90  70
zgierungsbezur  aasebe
Stadtkreis  Barmen  .  2140«1501——  80
-  Düsseldorf  2  40  I  150120—80
Landkreis  Düsseldorf  2  20  1  010  |0
Stadtkreis  Duisburg.  2  40  1  5.00  80
-  Elberfeld  2  40150%1  1  80
-  Essen  2  40  1  50  120)  —  80
Landkreis  Essen  2  20  130  —  80
Kreis  Gelden  1.  270  120|0—  80  —  70
Stadtkreis  M.  Gladbach  2  20  170]—  —  80
Landkreis  Gladbach  2  —  150%  —  —  80
Kreis  Grevenbroich:
a)  Gemeinde  Wickrat  .  2  —  14011  —  80
b)  der  übrige  Theil  d  des  *  .  l,80«’1401———80
KrecsKempen  .  .  II80120-—80I  70
-Kleve:  «
a)  Städte  Kleve,  Goch  .  1  60  1  ——  70  —  60
b)  der  übrige  Theit  d  des  Ereises  1  40  —  90  70  —  60
Stadikreis  Krefeld  .  .  240150120I1—
LandkrecsKrefeld  1z80571201——7-—80
Kreis  Lennep  2  40  1  81  30  1  10
.  Mettmann:
a)  Bürgermeisterei  Kronenberg.  2  —  1  505  1  —
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  2  —  1  500  1  —  —  80
Kreis  Moers:  O„
a)  Bürgermeistereien  Baerl,  Hochemmerich,  Homberg  2  50  2  —  20  1  —
b)  Bürgermeisterei  Moers  (Stadt  und  Land)“  2  —  1  51L—  —  90
Tc)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1"80  1  20|0  90  —  70
Kreis  Mülheim  a.  d.  Ruhr:  3  .  l
a)  Siadt  Mülheim  a.  d.  Ruhr  2  40  1  50650  —  80
b)  -Odberhausen  .  2,501150120231—
e)  Bürgermeistereien  Broich,  Heißen  2  20  1  50  —  —  80
d)  Bürgermeisterei  Styrum  2  35  1  651)  1  15—  95
        <pb n="466" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
sestgestellt  für  Personen  im  Aller  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
—i  ————
(sA
Kreis  Neußt:  1
a)  Bürgermeistereien  Heerdt,  Neuß  2  —  144  «  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  80  1  2  —  860
Kreis  Rees:  r  "
a)  Stadt  Wesei  2  —  1  40  1|—  T  —  80
b)  Bürgermeistereien  Emmerich  (Stadt)  1|80  11200  11—  —  80
cj  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  150I110—80I——70
Stadtkreis  Remscheid  .  .  2203H1501—"—180
Kreis  Ruhrort:  i
a)  Bürgermeistereien  Dinslaken  (Stadi  und  Land)  )Gahlen,  ·
Gottergwrckerhamm..  .  2—»1401—  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  250,,1501——  80
Kreis  Solingen:  6
a)  Städte  Gräfrath,  Höhscheid,  Ohligs,  Solingen,  Wald  2  40  15010  1  —
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  2—  140  #  1  —
Regierungsbezirk  Köln.
Kreis  Bergheim  1  10  120  0—  —  80
Stadtkreis  Bonn  2  20  1  55120  1
Landkreis  Bonn:  .
a)  Bürgermeisterei  Godesberg.  2  —  1  20  —  —  680
b)  -  Poppelsdorf  1  80  12011  —  —  80
9  OD  Sechtem.  1  60  11220  1—  —  680
)  -  Vilich  .  2—«120120L1—80
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1501201—!i—80
Kreis  Euskirchen:  6  #
a)  Stadt  Euskirchen.  2  —  1  20  —  60
b)  -Zäülpich.  1  80,  1  20  0—  80  60
)  Bürgermeisterei  Frauenberg  1  600  1  20  1—  —  80
O  Friesheim.  1  80  1  200  0  —  P0
e)  Bürgermeistereien  Satzvey  und  Wachendorf  1  60  1  —060
-  Sinzenich,  Weilerswist  u  und  Lom-  .  i
mersum  .  .  1«80«1101—--«I—80
g)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1  50  1  ——  80—  60
Kreis  Gummersbach:  #  55.
a)  Bürgermeistereien  Drabenderhöhe,  Ründeroth.  2  —  1200  10  ——  80
b)  =  Gummersbach,  Neustadt  2  —  1  4  —  80
c)  -  Marienberghausen,  *-.  1  0  1  —80  —  60
4)  Bürgermeisterei  Gimborn  ..  1  600  1  ——  75  —  50
e)  -  Marienheide  1  505  1  ——  60  —  40
¾  "  Wiehl  2  —  1  —1  —  5
Stadtkreis  Köln  ...  250i150150——,80
Landkreis  Köln:  «
a)  Stadt  Kalk  und  Bürgermeisterei  Kalk  Cand)  2  50  1  5—  680
b)  Bürgermeisterei  Brühl  ..  .  2—  150120  1«-—
)BurgermetsterecenEfferen,  Rondorf  ..  2.—-1201———80
d)  -  Frechen,  Hürth,  Lövenich,  Poulheim  1  8S0  1  20  11—  —  80
        <pb n="467" />
        453

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  6  weibliche
4LSNAK(E½

"  1
e)  Bürgermeisterei  Freimersdorf  180  111200  20  1—
5  -  Stommeln.  180  11200  —  —  80
8)  -  Worringen.  180  11220  0  20  —
Kreis  Mülheim  am  Rhein:
a)  Bürgermeisterei  Bensberg  2  1  351  —  —  80
b)  -  Berzisch-  Gladbach  2  30  1  5511  —  80
c  -  Merheim  1  80  1—  —  800—0
ch  -  Mülheim  a.  mr-  2  50  1  5½½  —  —180
e)  OD  Overath.  ..  180  1  —1  —  80
f)  der  übrige  Theil  des  Keises  .  1801201—-——80
Kreis  Rheinbacch  .  170110——85—60
-S1e
a)  ——  Eitorf  und  Sieglar  1  807)  1  21  —S0
b)  Bürgermeisterei  Hennef.  ..  180II1201——75
-  Herchen.  2  —  1  30—  90—  60
d)  -  Honnef  1  80  1  ——  80—  60
e)  -  Königswinter  (Stadt)  ..  2  —  1.  20—  80  1  —  60
f)  BürgermeistereienKönigswinter  (Land)  und  Oberpleis  2  —  1  ——  80  —  60
-  Lauthausen,  Neunkirchen,  Ruppichte-  „  5½
roth,  Wahlscheid.  .  1  50  #  1  ——  15.—  50
h)  Bürgermeistereien  Lohmar,  Ober  Cafen-  2  —  1  05  ——  VV5
i)  Bürgermeisterei  Menden.  .  .  2  40  1301  1  —  —  680
k)  -  Much.  .  .  Istoll  10  1  —  —  75
"4  Nieder-  Cassel  ..  2k—120110  1  —
m)  -  Siegburg  (Stadt  und  Land)  2  40  1  200  —  80  60
n)  lcraih  ..  1380xz1l20110  –  80
Kreis  Waldbröl  2  ——  1  200  —  —  70
=  Wi0pperfürth:  1
a)  Stadt  Wipperfürth  ....  2——13501——80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  60  1  —-—  75  —  50
Regierungsbezirk  Trier.  r
Kreis  Bernkastel  1  600  1  2|%  —  80
:  Bitburg  1  601  20,#S0
-Daunu  1  601  20  1  —  —  80
-Merzig  1  80  1  200  10  —  80
Ottweller  2  —  1  2000  10  —  80
=  Prüm  1  60  1  20s1  —  —  80
-Saarbrücken  2  —  1  20  1  10  —  80
Saarburg  1  70  1  200|10  —  80
-Saarlouis:  .  sl
a)  Bürgermeistereien  Berus,  Differten,  Fraulautern,  Lis-  .
dorf,  Saarlouis,  Schwalbach  ..  .  .12  —  1  2001110  80
b)  der  übrige  W  des  Kreises  .  1801201—i-—80
Stadtkreis  Trier  .  180120120’—80
i  l
        <pb n="468" />
        —  451  —

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weiblichemännliche  weibliche
44  4KA  fA
I  ·
Landkreis  Trier:  «
a)  Bürgermeistereien  der  Vororte  Trier,  der  Orte  Konz,
Merzlich  ..1180612011  20—  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  60  11011  —  —  80
Kreis  St.  Wendel:
a)  Bürgermeistereien  St.  Wendel  Etadtt  und  Land),  Alsweiler,
  Oberkirchhn  .  2—;1101  80
b)  der  übrige  Theitd  des  Kreiie  .  160«1101——80
Krecsthtlcch..  .  160·1201——«—80
Regierumgsbezirk  Aachen.  s
Stadtkreis  Aachen  2  10  114011  10  —  30
—  50—  150*
Landkreis  Aachen:
a)  Bürgermeistereien  Burtscheid,  Forst  2  10  1110110  10—80
—  50ö  650
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  2.—  1  1  20010|  —  70
.  —  50  —  60
Kreis  Düren:  1
a)  Bürgermeistereien  Arnoldsweiler,  Binsfeld,  Bürvenich,
Drove,  Froitzheim,  Füssenich,  Merzenich,  Niederzier,
Nörvenich,  Weisweiler,  Wollersheim.  ..  1  60  1  2001—  600u.
55—  6557
b)  Bürgermeistereien  Birgel,  Birkesdorf,  Düren,  Echtz,  7
Lamersdorf,  Langerwehe,  Merken,  Nideggen,  Nobhberg,
  Pier,  Stockheim,  Straß-Bergstein.  180  3  1  20  I  93
’  —6V——6«
o)BürgermeistereienKelz,Sievernich  140II110—90«——  70
.  —  5650  —  50*
Kreis  Erkelenz.  1  40  1  60
.  —  40—  30
Eupen  2  —  1  201—705
n  —  50  —  5%
-  Geilenkirchen:
a)  Bürgermeistereien  Baesweiler,  Geilenkirchen  1501  2011  —  —  50.
s  ·  70—6«
b)  Bürgermeistereien  Brachelen,  Jmmendorf,  Randerath,  Z
Würm  .  ...  .  ..  .  11  35  1  —  —  690  —  80
I  —60I—-«5w«
e)  Bürgermeistereien  Frelenberg,  Gangelt,  Scherpenseel.  ·
Schümmerquartier,  Teveren  1130  1  —  —  80  —  75
—  66  —  0
Kreis  Heinsberg  1  40  1  —  —  80  —  070
i  —  60  530

 

*)  Für  Kinder  unter  11  Jahren
        <pb n="469" />
        –  455—

 

 

 

 

—

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiler,

sestgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  ännliche  eibliche
4LULLCLLACL

|  5
Kreis  Jülich:  #
a)  Bürgermeistereien  Jülich,  Linnich  18001  32203I1  10  90
—  66—  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  60  1  1100——  900  —80
—  60  —  50*
Kreis  Malmedy:
a)  Bürgermeistereien  Amel,  Krombach,  Lommersweiler,
Meyerode,  Neuland,  St.  Vith  11  4  1  L%
«  —-30—650««
b)  Bürgermeistereien  Bellevaur.  Bůllingen,  Bülgenbach,
Recht  1  60110  0  90  80
—  60|—
c)  Bürgermeisterei  Béverc  1  600  1  0U80
—  60—50
4)  "O  Malmedy  180  1  20|  —  85
—  60  —  680#
e)  Bürgermeistereien  Manderfeld,  Schönberg,  Weismes/  1  80  1  4011  —  —  29
—  60  —  56
Kreis  Montjoie  160  11101—  680  —  75
—  50.—  50
Kreis  Schleiden:  1
a)  Bürgermeisterei  Eicks  2—  1140  10  —  90
—  60  —  5607
b)  -  Nöthen.  180130  1  —
560  —50
c)  Bürgermeistereien  Blankenheim,  Bleibuir,  Dollendorf,  6  if
Gemünd,  Heimbach,  Holzmülheim,  Kronenburg,  .
Lommersdorf,  Marmagen,  Tondorf,  Vussem,  Weyher10  1115—  85  —  0
—  0  45*
d)  Bürgermeistereien  Dreiborn,  Harperscheid,  Lellenthal,  L
Hollerath,Schletdemudcnbreth.  180125  1  05  —  80
—  30  —  0“
e)  Bürgermeistereien  Kall,  Keldenich,  Wahlen,  Wallenthal  1  505N1  80  —  60,
—  560  —  |
Regierungsbezirk  Sigmatingen.
Stadt  Hechingen  .  .  .  2—  l401—««’-—80
-Sigmaringen  1  900  1  2010  10  1  —  80
Der  übrige  Theil  des  Regierungsbezirks  1  505%  —  —  80  —  60
Königreich  Gayern.
Regierungsbezirk  Oberbayern.
Unmittelbare  Städte.  "
München  ........  2501701104!1——
Freising  150  1  —  80  —  70

 

*)  Für  Kinder  unter  11  Jahren

 

82“
        <pb n="470" />
        —  456  —

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.
männliche  weiblichemännliche  weibliche
B
U  1
Ingolstadt  1  50  1  20—  80  —  10
Landsberg  1  80  1  20UT  80  —  60
Rosenheim.  1  900  1  5.—  1  —
Traunstein  2  —  1  5405|]  —  —  80
I
Bezirksämter.
Aichach  1  0  1  320  0.  0
Altötting:  29V9
Distrikt  Altötting:  ILL  «
a)GememdeAlt-3umg..  1;80150-;80!I—s60
b)  Stadtgemeinde  Neuötting  1  990  1  800—  90  —  80
F)  der  übrige  Theil  des  Distrikts  1  30  1  10  70  —  60
Distrikt  Burghausen:  1
a)  Gemeinde  Burghausen  50  1  200—  60  —  50
b)  der  übrige  Theil  des  Distrikts  130  1  10  0—  90  —  80
Berchtesgaden:  #
a)  Gemeinden  Berchtesgaden,  Neichenhall  .  3—1501——  80
b)  Gemeinde  Scheffauu  ..  180140—70—50
c)der  übrige  Theil  d  des  Beirisanils  1  500  1  —  0  —  50
Bruck  1  401  80  —  70
Dachau.  1  70  1  21  —  0
Ebersberg  1|60  1  2s011  —  700
Erding  1  50  1  20—  90  —  70
Freising.  150  1  20  —  90  —  70
Friedberg:  6
a)  Gemeinde  Lechhausen  180  1  4  G60
b)  der  übrige  Theil  des  Bezirksamts  140  1  ——  7060  —  60
Garmisch:  «
a)GememdenEttalGarmtsch-  Oberammergau,  Oberau,
Partenkirchen  .  .....2——»150120  l—
h)  der  übrige  bheil  d  des  Bezirisanis  1  60  1  200—  —  70
Ingolstadt  1!6E00  1  20  90  —  70
Landsberg  1  50  1  20|s  K  S80
Laufen  1110  1  10080  —  0
Miesbach  1190!  1  55½
Mühldorf  130  1  10|  80  —  70
München  I.  2—  1  50  110  r  —  90
“r  1|70  1  3|
Pfaffenhosen  1|60  1  20—  90  —  70
Rosenheim.  1160  1  2  1  —  1  70
Schongau  170  1  30J—  90  —  70
Schrobenhausen  11  5  1  20—  60  —  50
Töl
r  a)  Gemeinden  Benediktbeuern,  Bichl,  Kochel,  Tols  2  —  16011  —  —  80
b)  der  übrige  Theil  d  des  Bezirksamts  .  l701.s20-—90——j7
Traunsiein.  1i60«1«20—90-—-"7U
        <pb n="471" />
        457

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter.

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bez  i  Sza  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
2A  à  4838
I  I  I
Wassctburg.  140110—8J  70
Weilheim  ..·.......  1  50  1  3219—  —  70
l
Regierungsbezirk  Niederbayern.  4„
Unmittelbare  Städte.  T
Deggendorf.  .........  150I1  ;201—  —  80
Landshut  1  50  1  2011  —  —  80
Passau  1  50  1  20  —  —  80
Straubing  .......  1  50  1  201  1  ——  680
Bezirksämter.
Bogen  .......  1  40  1  —  —  80  —  60
Deggendorf.  1  40  1  —  80  —  60
Dingolfing  1  50  1  201—  —  80
Eggenfelden  1  50  1  290—  —  80
Grafenau  1|20  —  45
Griesbach  150]  1  20101—-  80
Kelheim.  1  40  1  ——  —  80  —  60
Kötztin  1  10  —  900  —  70  —  60
Landau  a/'#J.  1  50  1  20|s1—  —  80
Landshut  1  50  1  2s  1—  —  80
Mallersdorf  1  50  1  201—  —  80
Passau  1  40  1  —  —  80  —  60
Pfarrkirchen.  150  1  201  1  —  —  80
Regen  1.  20  —  90  —  80  —  60
Rottenburg  (aieder)  1  50  1  201—  —  80
Straubing  .  140s1——-80—60
Viechtach  1/20  ——  90  70  —  50
Vilsbiburg  1  50  1  201  —  —  80
Vilshofen  1  40  1  —  5  8S80  60
Wegscheid  1  20  —  9091##  70  50
Wolsstein  .......  120«—90——70—50
Regierungsbezirk  Pfalz.
Bezirksämter.
Bergzabern:
Distrikt  Annweiler.  1  52o1  —  80  60
-Bergzabern  1  60  1  —  —80  56O
Frankenthal:  1
Distrikt  Frankenthal:  T
a)  Gemeinde  Frankenthal  2  —  1  1010
b)  Gemeinden  Bobenheim  a-Rh.,  -  Rorheim  #  1
Studernheim  1  80  1  101—  70
)  der  übrige  Theil  des  Dijriis  1  60  1  ——•8O  60
Distrikt  Grünstadt.  .  1  50  1  —  —  80—  60
Germersheim:  -
Distrikt  Germersheim.  1  40  1  1.  80  —  60
-Kandel.  1  400  1  ——  80  —  60
        <pb n="472" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiler,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren
männlicheweibliche  männliche  weiblich'
434  —4828
Homburg:  E

Distrikt  Homburg  1  60  1  —  —  80  —  60
=  Landstuhl.  1  60  1  —  —  80  —  60
-Waldmohr  1  60  1  —  —  80  —  60

Kaiserslautern:  1

Distrikt  Kaiserslautern  1  70  —  —  80  —  60
-Otterberg.  1  60  Und'·O  —  70
-Winnweiler  11  40  1  —+——  80  —  60

Kirchheimbolanden:  1  «  .

DistkiktGöllheim....  1  50  1  ——  80  —  10
=  Kirchheimbolanden.  1  40  1—  80  —  70
:-Obermoschel  1  606  1  90  —  1
-Rockenhausen  1  50  1  —  80  —  60

Kusel:

Distrikt  Kusel  1  50  1  0  60
-Luauterecken  1  40  1  —  80  —  70
-Wolfstein  1  50  1  —  80  60

Landau:  “½

Distrikt  Edenkoben  1  80  1  10  1  —  —  80

-Landau  1  80  1  11  —  80
Ludwigshafen  a-Rh.:
Distrikt  Ludwigshafen  a-  Rh.:  #  "
a)  Gemeinden  Ludwigshafen  aRh.,  Oggersheim,  #
Mundenhhinmmmi:ii  —  1  21—  —  80
d)  der  übrige  Theil  des  Distrikts-  1  170  1  1011  —  0
Neustadt  al  H.:  I  .-DisttiktDürkheim..

  1,80«1  100  —  80

-Neustadt  adH.  1  8S0  1  10  ——  80
Pirmasens:  "  "

Distrikt  Dahn  1  50  1  100  1  —  80
„  Pirmasens  1  70  1  —  —  90  —  V70
-Waldfischbach  1  50  1  ——  90  70

Speyer:  1

Distrikt  Spehern  1  70  1  —  80—  70

Zweibrücken:  ·

Distrikt  Blieskastel  170  1  ——  80—  60
=  Fornbach  1  505  —  80  —  60
-St.  Ingbert.  1  8S0  1  —¼  80  —  60
Zweibrücken.  1  60  #  1  ——  80  —  60

Regierungsbezirk  Oberpfalz.  #  »  »
Unmittelbare  Städte.  I
Amberg  1  —eie  1  80  —  60
Regensburg  1  70  1  101—  —  7o
—  60  —  60

—  —  —  —  —  —  —

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="473" />
        Ortsũblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezir  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männlicheweibliche
A  AON
“  Ü  H  B  U
Bezirksämter.  .
Amberg  .....  130I.110—x70...70
Beilngries:
Distrikt  Beilngries  1  30  1  10  ILU  SO  —  70
-  Riedenburg  1  40  1  101—  85  —  75
Burglengenfeld  1  20  1  70  —  60
50  —  40
Cham:  1
a)  Stadtgemeinde  Furtt  1  60  1  20  —  80  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Bezirksamts  1110  1—  80  —  60
#  50  —  40
Eschenbach  140  1  —  —  80  —  60
Kemnath  1  100  —  8  —  —  60
—  607  ——
Nabburg  1300  1110  0  90  —80
1  —  60  —  50“
Neumart  1  10  1  1—  80  —  70
Neunburg  v.  W.  110  1—  70  —  60
4%  —  40  —  40
Neustadt  aW.-N.:
à)  Stadt  Weiden  160  1  200  90  —  75
b)  der  übrige  cheil  d  des  Bezirisamts  120  —1  —  —  80
Parsberg  .  130.1——I80si—70
—  50  —  453
Regensburg  1|30  1—1  —  —  70
Roding:  "
3  Gemeinden  Abtsried,  Bodenstein,  Diebersried,  Frieders-  ".  ’.
ried,  Plitting,  degenpelisein  Strahlfeld,  Wiesing,
Zimmering  .  1  10  —90  —  60
..  -H  —80:i—8(-b)
  der  übrige  Theil  des  Bezirksamts  1  40  1  10—  70  —  60
r  —  30  —  5
Stadtamhof:
a)  Stadtgemeinde  Stadtamho  1  70  1  20  —  —  80
b)  Gemeinden  Kneiting,  Kürn,  Oberhinkofen,  Oberisling,  .
Reinhausen,  Sallern,  Schwabelweis,  Sinzing.  Steinweg,
  Tegernheim,  Winzer,  Zeitlarn  .  1«501201—-—80
c)derubrtgeTheIldesBezirksamtg  1  30  1—  90  —  70
Sulzbach:  I
a)  Gemeinden  Poppenricht,  Rosenberg,  Sulzbach  1  40  1.  90  50
b)  Gemeinden  Alfeld,  Hirschbach  1  05%T5
I)  der  übrige  Theil  d  des  Bezirlsamts  1  z20105%  5
Tirschenreuth  1  50  11101  1  —  —  680
Vohenstrauß  1  40  —  1—  80  —  70
Waldmünchen.  1  20  #  —  000  30  60
it  —  300  —  907

 

*)  Für  Kinder  unter  11  Jahren.
        <pb n="474" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter.
sestgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren
männliche  weibliche  männlicheweibliche
—.I——————————
I
Regierungsbezirk  Oberfranken.  #
Unmittelbare  Städte.  #  1
Bamberg  .......  2——1401—ix1-—70
—i60——  50*
Bayreuth  1  50  1  10|—.  80  —  50
Forchheim.  1  50  1  10-  —  70
Hof  .  160·1———8—·360
Kulmbach  1  70  1110  —  —  70
Bezirksämter.  s
Bambergl.  .....  130"110——.80  —  70
Bamberg  Il:  «  ,  -  "  s
a)  Gemeinden  Birkach,  Bischberg,  Bug,  Dördrfleins,  s
Ebrach,  Gaustadt,  Hartlanden,  voͤfen,  Stegaurach,
Trunstadt,  Viereth,  Wildensorg.  1  8S0  1  4  10  1  —
b)  der  übeige  Theild  des  Bezirlsamis  1  40  11011  —  —  80
Bayreuth  1  20  0-  90  —  70
Berneck  1|20  1  ——  86  76
Ebermannstadt  1  30  1  244  =  88
Forchheim:  I  1  6
Distrikt  Forchheim:  "  1
à)  Gemeinden  Buckenhofen,  Burk,  Eggolshein,  Neuses  1  500  1  20t1  —  —  090
b)  der  übrige  Theil  des  Distritis  1  30  1  10—  90  —  80
Distrikt  Gräfenberg  .  120"71——«801,—70
Hochstadt  axAcsch  .  126««-—-96---,«6i,-—764
Hof  .  14ok:1—1  —  —  80
Kronach.  1  50  1  —  90  —  0
Kulmbach:  „  6  «
Distrikt  Kulmbach.  1|300  —  9  —  —  70
-Thurnau.  1  20  —  901O  —  70
Lichtenfels  2*½“  *¼1
a)  Gemeinden  Burgberg,  Lichtenfels,  Marktzeuln,  Michelau,  #  «  ,"  ,
Schwurbttz,WecBmaIn..  .  170,»1  20—  90  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Bezirksamts  1  50  1  10  90  1—  80
Münchberg:  r1  #  1  6  ·
a)  Stadtgemeinde  Münchberg  1  60  1  321120  —  80
-  Helmbrechts  1  40  1  +—  80
A  der  übrige  Theil  d  des  Vezirizamts  120  1—  80  60
Naila  1|30  1#  —  80  60
Pegnitz:  l
a)  Stadtgemeinde  Pegnitz  1  50  1  20  —80  —  70
sur  b)  der  übrige  Theil  des  Bezirksamts  1—  —  80——  |66  —  56
ehau:
a)  Gemeinden  Selb,  Plösberg,  Schönwald,  dohenberg  1  60  1  101  —  —  76
1  36  1  ——  86  —  66

b.  der  übrige  Theil  des  Bezirksamts

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="475" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren  I  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

Bezirke.
männliche  weibliche  männliche  weibliche
44□L□  2
Stadtsteinach  1.  30  1  100—  90  —  80
Staffelstein.  1  E—  1  12—  90  —  76
Teuschnitz:  6  s
Distrikt  Ludwigsstadt.  1  80  1  401  20  1  —
Nordhalben  1  70  1  20  1—  —  80
Wunsiedel:  "
a)  Gemeinden  Arzberg,  Redwpis160  1  111  —  —  70
b)  OJ  Weissenstadt,  Wunsiedel,  Kirchenlamitz,
Thiersheim,  Thiersten  ......1  50  1  —  —  90  —  60
c)  der  übrige  Theil  des  Bezirksamts  1  30  —  90—  70  —  56
Regierungsbezirk  Mittelfranken.
Unmittelbare  Städte:
Ansbach  .........  160110——90  60
Dinkelsbühi.  1.30105—70—60
Eichstätt.  1  50  1  —  uu  80  —  60
Erlangen  1  70  1  —  70  —  60
Fürth  2  20  1  20  00  30  0—  85
Nürnberg  2  20  1  41  30—  90
Rothenburg  a/T..  1  40  1  —  60  —  50
Schwabach  1  80  1  15  10  90
Weißenburg  al  S.  1  80  1  15  70  50
Bezirksämter:
Ansbach  1  35  1  —  80  65
Dinkelsbühl  1  50  155  1  —  —  80
Eichstätt  1  35  9580  —  0
Erlangen:  3
a)  die  der  Betriebsleitung  der  Kgl.  Forstämter  Behringers-  1
dorf,  Erlangen,  Heroldsberg  und  Herrnhütte  unter-  s
stellten  ausmärkischen  Staatsforsibezirker!  des  Sebalder  1
Waldes  2  —  1  30  —  15
50  —  10*
b)  der  übrige  Theil  d  des  Bezirtsauits  1  50  1  —  70  —  60
Feuchtwangen.  .  .  140"110—80—60
Fürth  .  1  60  1  151  80
Gunzenhausen  1  50  1  15—  95  —5
Hersbruck  1  640  1  151—  80
Hilpoltstein.  1  50  1  1554  80
Neustadt  alA.  1  20  —  90  75  —  60
Nürnberg:  .
a)  Die  der  Betriebsleitung  der  Kgl.  Forstämter  Fisch—
bach,  Forsthof,  Laufamholz,  Lichtenhof,  Altdorf  und
Feucht  unterstellten  ausmärkischen  Staatsforstbezirke
des  Laurenzer  Waldes  .  2-13014-—-——  140
—  30  —  1%

)Für  Kinder  unter  14  Jahren.

83
        <pb n="476" />
        162.

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männlicheweibliche
—  422
b)  vom  Distrikte  Nürnberg  die  Gemeinden  Gibitzenhof,
Glaishammer,  Höfen,  Mögeldorf,  Schniegling,
Schoppershof,  Schweinau,  Sündersbühl,  Thon,
Wetzendorf,  Zerzabelshof  2  —  1  300  —  75
—  50,  4%
xc)  der  übrige  Theil  des  Distrikts  Nürnberg  1  70  1  15  1  —  75
#  —  50%  J40
d)  der  übrige  Theil  des  Distrikts  Altdorf  1  50%1.  101  —  76
—  508n  40
Rothenburg  aT.  1  500  1  10—  80  70
Scheinfeld:  s
Distrikt  Scheinfeld  1  20  1  —  80  70
-  Bibart.  1  40  1  10  90  80
Schwabach:
a)  Die  der  Betriebsleitung  der  Kgl.  Forstämter  Feucht  I
und  Lichtenhof  unterstellten  ausmärkischen  Staats-  l  I
forstbezirke  des  Laurenzer  Waldes  2  1  310  —795
—  60—  40
b)  Stadtgemeinde  Spalt  1800  1  321  15  00
I)  der  übrige  Theit  d  des  Beuirisamis  160  11011  —  80
Uffenhei  1  50  1  15  95  80
Weißenburg  a/S.  1  600  1  15  95  —  80
Regierungsbezirk  Unterfranken.  6
Unmittelbare  Städte:  #
Aschaffenburg  ......  180  1  10—  90  —  70
Kitzingen  1  60  1  20—  90  —  80
Schweinfurt  1  90  1  40  —  80
Würzburg  .......  2  —  1  50  20  —  90
Bezirksämter:  1  1
Mzena  .  1  4%  1—  o0  —  *
Aschaffenburg  1  60  1110  1.—  —  80
Brückenau  1  20  —  95—  80  —  70
Ebern  1|00  1  800  —70
—  «  —  50  —  40*
Gerolzhofen  1  40  1  10—  80  —  70
Hammelburg  1  30  1  10—  90  —
Haßfurt.  1  10  1  —  80  —  70
Karlstadt  1  4%½  100
Kissingen  1E  40  1  101  —  —  80
Kitzingen  1  70  1  z200  10  —  00
Königohofen  130  ]  1  —  70  —60
Lohr  1  40  1  —  —  80  60
Marklheidenfeld  1  50  1  —  80  —  60
Mellrichstadt  1  40  1  1|1  „—  80

—  ——  —

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="477" />
        463

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter.
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

Bez  irkte.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
—-.—□L.
|a  ,
Miltenberg  1  60  1  90  —  70
Neustadt  a  /  S  1  60  1  300  —  —  90
Obernburg  1  60  12000  —100
Ochsenfurt  1  60  1  300  900
Schweinfurt  1  6C0  1  320  900  —  70
Würzburg  160  1  2011  —  —  80.
Regierungsbezirk  Schwabeu.  «
Unmittelbare  Städte:  #  1
Augsburg  ......  .  1.80.,1301—;:1;—
Dillingen  1  80  1  50—  90  1  80
Donauwörth  1  40  1  ——  80  —  60
Günzburg  1  40  1  ——  90  —  75
Kaufbeuren.  1  80  1  40  80  —  80
Kempten.  2  —  1  25  1—  —  80
Lindau  2  20  1  50d  10  1.—
Memmingen  1  8S0  1  20||80  680
Neuburg  a  /  D..  1  70  1  05—  70—  655
Neu-Uim.  2  —  1  40  1  —  —  70
Nördlingen.  1  80  1  50.—  80  —  8
Bezirksämter:
Augsburg:  «
a)  Gemeinden  Göggingen,  Pfersee  1  80  1  441  —  —  80
b)  Gemeinde  Oberhausen  .  1801i501«20——«90
c)GemeindenSchwabmunchen,  Stadtbergen  .  1701401——11——
d)  der  übrige  Theil  d  des  Bezittsanis  1  710  1  41  S  —  80
Dillingen  1  600  1  30—  90  —  70
Donauwörth  1  6E0  1  100  90  —  70
Füßen  2  —  1  50  1  10  90
Günzburg  1  70  1  44  —  —  80
Illertissen  1  6E0  1  320  90  70
Kaufbeuren  f.1  70  1  40UUu!  U  —  80
Kempten  1  7r0  1  41  —  —  0P00
Krumbach  1/70  1  4410  —  90
Lindau  2  —  1  50  10  —  0D0
Memmingen  1  70  1  4%%  —  D0
Mindelheim:
a)  Stadtgemeinde  Mindelhei  2  —  1  501  40  1  —
b)  der  übrige  Theil  d  des  Bezirksamte  1  70  1  410  1  20  —  90
Neuburg  a/D.  .  ..  1  50  1  —  70  —  65
Neu-uumm  1  70  1  41  —  —  80
Nördlingen.  1  70  1  44½  80
Oberdorf  1  60  1  3  90  —  70
Sonthofen  1  80  1  441  —  80
Wertingen  1  70  1  4s—  80
Zusmarshausen  1  70  1  100  1  —  80

 

 

 

 

 

 

 

8#  3  7
        <pb n="478" />
        —  4164  —

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

.

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

Bezirke.

 

 

männliche  I  weibliche  mãnnliche  weibliche

IIEIEIEIIEIEIIE

 

Königreich  Sachsen.  i
Kreishauptmannschaft  Dresden.

Stadt  Dressen  22  50  1  501  50  1  —
—  30  —  90"

Amtshauptmannschaft  Dresden-Altstant  1  90  1  10  90  —  70
—  50  435-Amtshauptmannschaft

  Dresden-Neustadt:

a)  Gemeinden  Blasewitz,  Bühlau,  Groß=  und  Kleindobritz,
Gruna,  Kaditz,  Klotzsche,  Kötzschenbroda  mit  Fürstenhain,
  Laubegast,  Leuben,  Lindenau,  Loschwitz,  Mickten,
Naundorf,  Niederlößnitz,  Oberlößnitz,  Radebeul,  Rochwitz,
  Seidnitz,  Serkowitz,  Tolkewitz,  Trachau,  Uebigau,
Wachwitz,  Weißer  Hirsch,  Zitzschewig,  Gutsbezirke
Kanzleigut  Weißer  Hirsch,  Staatsforstrevier  Dresden,
Staatsforstrevier  Fischhasssss

b)  Gemeinden  Gönnsdorf,  Hosterwitz,  Niederpoyritz,  Ober-  1
poyritz,  Pappritz,  Pillnitz,  Rockau  mit  Eichbusch  und
Helfenberger  Grund,  Söbrigen,  Ullersdorf,  Weißig,
Gutsbezirke  Rittergüter  Gönnsdorf,  Helfenberg,  Niederpoyritz,
  Königliches  Schloß  Pillnitz,  Königliche  Domäne
Pillnitz,  Staatsforstreviere  Pillnitz,  Ulersdofffß880  1  20|01  70

c)  Gemeinden  Arnsdorf,  Boxdorf,  Cunnersdorf  bei
Hermsdorf,  Cunnersdorf  bei  Schönfeld,  Dippelsdorf
mit  Buchholz,  Eisenberg  mit  Moritzburg,  Gommlitz,
Großerkmannsdorf,  Großokrilla,  Grünberg,  Hermsdorf,
  Kleinerkmannsdorf,  Kleinokrilla,  Kleinröhrsdorf,
Kleinwolmsdorf,  Krieschendorf,  Langebrück,  Lausa  mit
Friedersdorf,  Leppersdorf,  Liegau,  Lomnitz,  Lotzdorf,
Malschendorf,  Ottendorf  mit  Moritzdorf,  Pohrsberg,
Rähnitz,  Reichenberg,  Reitzendorf,  Schönborn,  Schönfeld,
  Schullwitz,  Seifersdorf,  Wachau,  Wahnsdorf,
Wallroda,  Weixdorf,  Wilschdorf,  Zaschendorf,  Guts-  «
bezirke  Rittergüter  Grünberg,  Hermsdorf,  Kleinwolmsdorf,
  Staatsforstrevier  Langebrück,  Rittergüter  Liegau,
Lomnitz,  Freigut  Lotzdorf,  Königliches  Schloß  Moritzburg,
  Staatsforstreviere  Moritzburg,  Röhrsdorf,  Ritter- 



50  1  –0  60

 

 

güter  Schönfeld,  Seifersdorf,  Wachnnn1

d)  Gutsbezirk  Albertstat  2  50  1  501  50  1  —

1  30  3J½%“

e)  Stadt  Radebeen  1  60  1  10  72  —  72
Amtshauptmannschaft  Dippoldiswalde  1  40  —  80  70  50

Amtshauptmannschaft  Freiberg:

Amtsgerichtsbezirk  Brand  1  50  801  .  —  60
«  —  —  830½

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="479" />
        —  4655

 

 

Ortsũblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirte.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
34324  24  623
Amtsgerichtsbezirk  Freiberg:
a)  Stadt  Freiberg  1  50  —  80  —–—  70  —10
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirts  1  50  —  80—  70  0
i  —  50  —  50
Amtsgerichtsbezirk  Sayda:  ·
a)StadtSayda..  140—80——60—-50
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  40  —  70|—  60  —  50
.  —70—40·»
Amtshauptmannschaft  Großenhain:
a)  Stadt  Großenhain  1  50  1  ——  75  —  50
b)  =  -Riesce  .  150——80—80—60
c)derubtcgeThetlder  Amtshauptmannschaft  1  20  —  70|  50  —  50
Amtshauptmannschaft  Meißen:  #  *#
aà)  Stadt  Meißen.  1  80  1  200  —  75  —  75
»  40  40*
b)  Städte  Nossen,  Lommatzsch  .  1  50  —  80  50  50
ec)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  50  —  80  50  —  50
Amtshauptmannschaft  Pirna:
a)  Stadt  Pirna  1  80  1  —  70  —  50
b)  =  Naeustadt  1  40  1  ——  0  —  60
e)  =  S  Scchandau  1  50  —  80  75  —  650
4)  Sebnitz  .  150120——75"—60
e)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  50  —  8S70  50
Kreishauptmannschaft  Leipzig.  I
Stadt  Leipzig  ....-  2  —  1  33½  —  83½  —  83½
—  50  —  50r
Amtshauptmannschaft  Borna:
a)  Stadt  Borna  1  60  —  83½  —  83½  —  831/8
b)  -Groitzsch  1  50  1  10  □—  83  —  83½
)  -Pegau  1  50  1  —  1  —  83½
—  20  250
d)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  60  —  90  90  —  90
—  256  25
Amtshauptmannschaft  Döbeln:  I
a)  Städte  Döbeln,  Roßwein  1  60  1  —+—  —  80
—  20  —  20
b)  Stadt  Hainichen  1  75  1  25  —  15
)  Leisnig  1  50  —  83½|]  —  83½  —  662⅝
—  25  —  257
d)  -Waldhei  .  1  662/3  1  33½  1.  —  —  66⅝
e)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  66⅜  —  —  —  83½
—  50  —  462
Amtshauptmannschaft  Grimma:
a)  Stadt  Colditz  1  80  1  +  =  —  80

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="480" />
        466

 

—  —  —  —  —

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiler,

festgestellt  für  Personen  im  Aller  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirtke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
I  ——½]——1———1
)  -  ..  ,
b)  Stadt  Grimma  1  501  —  —  75
ece)  =  Wurzen  1  80  1  —  50  75
—  0  1  –  307
d)  Gutsbezirke  Pomßen,  Eicha  mit  Fuchshain,  Belgershain
  mit  Köhra  und  Lindhardt  .  150«-1———.80  *  60
—  60  50
e)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschast  1  66⅝8%  1  —  —  66%
Amtshauptmannschaft  Leipzig:  «
a)  Stadt  Markranstädt  1  66  1  ——  **  –  83½
—  50  —  50%0
b)  die  zum  Verbande  der  Ortskrankenkasse  Leipzig  gehörigen
  Orte:  Abtnaundorf,  Böhlitz-Ehrenberg,  Gut  I
Barneck,  Dölitz,  Gautzsch,  Großzschocher,  Lauer,
Leutzsch  mit  Burgaue,  Meusdorf,  Mockau,  Möckern,  ·
Mölkau,  Detzsch,  Paunsdorf,  Probstheida,  Raschwitz,  «
Schönau,  Schönefeld,  Stötteritz,  Stünz,  Thekla,  «
Wahren,  Windorf,  Zweinaundorf  ..  2  —  1  33¼  —  831/5  —  83½
H·  —  40
Zc)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  66½  1  ——  93  —  83½
—  50  —  50*
Amtshauptmannschaft  Oschatz:
a)  Stadt  Oschaz  1  60  1  +—  60  60
b)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  66i#  1  —83⅛  —  662/8
—  50  —  50#7r#
Amtshauptmannschasft  Rochlitz  »
a)  Stadt  Burgstädt  1  6%  1  —  83½  —  66
—  50  —  50
b)  -Mittweida  1  3  —--s—...—..□9y5  66  ½
)  -Penig  1  30  1  20  1  —  1  —
6  —  25  25*
)  -Rochlitz.  .  80  1  22  0|  0  80
e)  der  übrige  Theil  der  umtshauptmannschast  668  1.s83  662
6  —  50  —  56
Kreishauptmannschaft  Zwickau.  1  3
Stadt  Chemnitz  (einschließlich  des  Stadttheils  Altchemnitz)  2  20  1  301  10  1  —
—  30  —  30
1
Amtshauptmannschaft  Annaberg:
a)  Stadt  Annaberg  1  60  1  201  —  —  80
b)  =  Buchhols  1  40  1  80  —  60
0)  Ehrenfriedersdorf.  1  50  1  +  80  —  60
4)  =  Geyer  1  30  —  901—  80  —  60
e)  =  Thum  1  50  1  ôäü  80  —  60
3  30  —  30
1|)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  50  1  10  1—  .  .  80
«  -—-«6'0«—0’R

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="481" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

Bez  i  rke.  über  16  Jahren
männlich:  weibliche  männliche  weibliche
CLCLCNCCUCACCE.
Amtshauptmannschaft  Auerbach:  #
Amtsgerichlsbezirk  Auerbach:
a)  Stadt  Auerbach  1  560  90  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  500—  90011  80  —  60
Amtsgerichtsbezirk  Falkenstein:  #  s
a)Stathalkenstc-m..  1  60  1  20  —  90
bq  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  20—  #  90  U  80  —  60
Amtsgerichtsbezirk  Lengenfeld:  s
a)  Stadt  Lengenfeld  1  50  —  —  80  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  kemtsgerichtsbeziu  1  20|  900  80  —  60
Amtsgerichtsbezirk  Klingenthal.  .  140-—90-—80—60
Treuen  H»
a)  Stadt  Treun  1  50  1  —+—  —  —  75
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  40  —  90  0—  80—  60
Amtshauptmannschaft  Chemnit  "
Amtsgerichtsbezirk  Chemnitz  (ohne  Stadt  Chemnitz)  1  8S0  1  20  —  —  80
—  5650  —  40½%
#  -  Limbach:
a)  Stadt  Limbach  1  6E0  1  4010—  900  70
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  60  1  10—  90  75
Amtsgerichtsbezirk  Stollberg:  "  4—  33
à)  Stadt  Stollberg  ..  1  50  1  ——  90  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  60  1  10  90  —  75
Amtshauptmannschaft  Flöha:  .  60  „  80*
a)  Stadt  Frankenberg  1  80  1  15  1  —  —  75
—  35  —  957
b)  -Oiederan.  1  60  1  10  —  —  60
—  25  —  25½
c)  ischopau  1  50  1  2  —  —  60
—  234  —  457
)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  50  —  9080  —  60
—  40  —  40
Amtshauptmannschaft  Glauchau:  1
)à  Stadt  Glauchau  1  80  1  2050  —  —  90
b)j  .Hohenstein.  1  7r0  1  10—  801—  60
cc)  Lichtenstein  1  60  1——  80  —  60
4)  Meerane.  1  80  1140  1  —  —  80
—  25  —  345
e)  -Wealdenburg  1  80  1  2001120  —  80
—  40  —  30
f)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  60  1  1001900  —  75
Amtshauptmannschaft  Marienberg:
a)  Stadt  Marienberg  1  50  1  —  85  —  65
b)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  40  —  090  00  —  60
—  35  —  267

k  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="482" />
        —  16  —

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
sestgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
**  -——.  ————
Amtshauptmannschaft  Oelsnitz
5)  Stadt  Adorf  .  1501-—-——80—-80
)-Matkneuk1rchen  1751251——60
)-Oelsmtth..  160130—80—80
d)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  20  —  80  60  —  60
Amtshauptmannschaft  Plauen:
Amtsgerichtsbezirk  Elsterberg  1  "40  —  90—  90  —  70
—  50  —  50
OD  Pausa  1  40  1  —  95  —  75
—  356  —  45
Plauen:  E
a)  Stadt  Plaunu  1  80  1  30  —  1  —
—  40  —  40
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  40  —  85—  90  —  65
—  45  —  43
Amtsgerichtsbezirk  Reichenbach:
a)  Stadt  Reichenbaccch  1  80  1  44½  D
—  650  —  3520“
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  80  1  20  1  20  —  90
—  655  —  50
Amtshauptmannschaft  Schwarzenberg;

a)  Stadt  Auie  .  .2—13»1·10—-80

b)-Ecbenstock..  .160.1--———I80—-60

c)  Städte  Lößnitz,  Schwarzenerg  1  50  —  80  60

d)  Stadt  Neustädtel  1  80  —  1  —  70

—  40  4

ee)Schneeberg  1  50  1  ——  80  —  60

30  3530
k)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  .11  70  1  —  1  —  70
—  40  —  30
Amtshauptmannschaft  Zwickau:

Amtsgerichtsbezirk  Crimmitschau:  «
a)StadtCrcmmttschau..  .1801201I—--90
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  80  32J  90.

—  60  —  50*

Amtsgerichtsbezirk  Hartenstein.  1  60  1  10—  9000  70

—  140  —  40--

  Kirchberg:
a)  Stadt  Kirchberg  ..  1  40  1  —70  —  70
h)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  .  .160110—90——  9
10  40

Amtsgerichtsbezirk  Werdan:

a)  Stadt  Werdau.  ..  .  11  50  1  1  —  —  60
—  40  10
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks-  1  80  1  3201  —1  —  90
—  50  —  50

 

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="483" />
        Bezirte.

 

Orts  üblicher  Tagrlohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  J

ahren

unter  16  Jahren

 

männliche  weibliche

männliche  weibliche

 

 

 

 

 

4  HSHN  4+  „
nT  6  "  —
Amtsgerichtsbezirk  Wildenfels  1  6C0  1  10  —  1  90  —  70
—  40  —  40
Amtsgerichtsbezirk  Zwickau:
a)  Stadt  Zwickau.  1  80  1  21  —  —  090
—  30  —  505
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  80  1  2½%  —  —  90
1  —  50%  —  50
Bezirk  der  gemeinsamen  Gemeindekrankenversicherung  Fürstlich  6
Schönburgischer  Gutsbezirke  (Waldenburg,  Ober-  «
waldenburg,  Callenberg,  Grumbach,  Remse,  Breiten—
bach,  Lichtenstein,  Rüsdorf-Albertinenhof,  Neudörfel,
Oelsnitz,  Streitwald,  Oberpfannenstiel,  Stein).  1  350  1  —  —  60  —  60
—  50  —  0
Kreishauptmannschaft  Bautzen.  s
Amtshauptmannschaft  Bautzen:
Stadtbezirk  Bautzen  1  80  1  +1—  —  60
b)  -  Bischofswerdd  1  80  1  25  1  —  —  75
xc)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1  30  —  90—  60  —  600.
–  35  —  "
Amtshauptmannschaft  Kamenz:  »  «
a)StadtbezcrkKamenz.  1  60  1  2000  —  —  70
b)  -  Pulsnitz  11660  1  20  —  —  75
—  50  —  50#
J)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  130  —  801—  90  —  60.
—  4)  —  (%
Amtshauptmannschaft  Löbau:
¾  Stadtbezirk  Bernstadt  1  50  1  20.—  70  —  60
b)  -  Löbau  180  1  ——  —  75
—  50  —  30“
Jc)  der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  130  —  90||  S0  —  60
—  50  —  50
Amtshauptmannschaft  Zittau:
),  Stadtbezirk  Zittoo..  .  1  10  —  —  3
der  übrige  Theil  der  Amtshauptmannschaft  1140  —  —  —
be  ch  hauptmannschaf  —  0,
l
Königreich  Württemberg.
Oberamtsbezirke:  1  r
Aalen:  „  i
a)GememdeAalen...  2—!1l10—60—50
b)  Gemeinden  Abtsgmünd,  Hofen  .  180I1s10—70—60
c)der  ubrtge  Theil  des  Obẽtamiabe  irts  1  60  1  —  —  60  —  60
Backnang  .  1  60  .  1  5  80  —  60

 

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.

 

 

84
        <pb n="484" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter.

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

Bezir  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren

männliche  weibliche  männliche  weibliche
——.—lis.s.-.un.-...—.—.————————3

T  |  Ü

Balingen:  .  1  »
)GemeindenBalmgemEbmgen...  180.j1201————-70
b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  1  50  1  —  80  6  —  60

Besigheim:

a)  Gemeinden  Besigheim,  Bönnigheim,  Erligheim,
Gemmrigheim,  Hessigheim,  Kirchheim  a/N,  Löchgau,  ·  «  »L«
Wahlhe1m..  1  80  1  20|1  20  —  090

b)  Gemeinden  Bietigheim,  Lauffen  aN.,  Recarwest  I  s
heim  .  .  2  .—  1  30  1  50,  1  —

c)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  1  60  1  —  —  —  75

Biberach:  "

à)  Gemeinde  Bibeahynynnn80  1  2000  —  —  70

b)  Gemeinden  Aushofen,  Langenschemmern,  Obersul-  -  «  :
metingen,  Schemmerberg  11  60  1  201—  T0

#  #  –  %%  35

e)  Gemeinden  Rottum,  Untersulmetingen  1  60  1  2010  ——  70

d)  der  übrige  Theitd  des  Oberamtsbezirla  1  60  1  —  I1  —  —  70

Blaubeuren  .  1  50  1  —  80  —  50
Böblingen:  ê7

a)  Gemeinde  Böblingen  2  —  1  #  20  30  1  —

b)  Gemeinden  Aidlingen,  Altdorf,  Ehningen,  Schrraich  1
Sindelfingen,  Weil  im  Schönbuch  1701  —  1  70

e)  der  übrige  Theild  des  Oberamtsbezirls  1  50  1  ——  90  —  70

Brackenheim  .  170  1  101110  —  80
Calw  ..  2  —  14011  20  —  90
Cannstatt:  .

a)  Gemeinden  Cannstatt,  Fellbach,  Hedelfingen,  Hofen-  1
Mühlhausen,  Münster,  Obertürkheim,  Rohracker,  "
Rothenberg,  Schmieden,  Sillenbuch,  Uhlbach,  Unter-  I
türkheim,  Wangen  ..  2  40  1  50  1  —  —  ,70

b)  der  übrige  Theit  des  Oberamisbeziri  2  20  1  411Ty0

Crailsheim.  .  .  1  50  1.——  60—  60
Ehingen  1  607  1  10  —  8S0  —  50
Ellwangen:  1

a)  Gemeinde  Ellwangen  .  1701’101—-—i80

b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  1501«——I80I—160

Eßlingen:  .-a)
  Gemeinde  Eßlingen  ...  2  40  1  551  —  80
b)  Gemeinden  Kltboch,  Berkheim,  Deizisau,  Denkendorf,
Hegensberg,  Nellingen,  Neuhausen,  Obereßlingen,  -
Plochingen,  Zell  .  2  —  13011  —  —  70
e)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  1,801101——·—70
Freudenstadt:  s
a)  Gemeinden  Freudenstadt,  Baiersbronn,  Hallwangen,

—  —  —„  e  —  —  —

»)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="485" />
        —  —  —

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
Festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

über  16  Jahren  1  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.
männliche  weibliche  männlicheweibliche
A  LLLCLCCLC
"  I./  "  "!
Heselbach,  Hochdorf,  Pfalzgrafenweiler,  Reichenbach,
Schwarzenberg,  Wittendorf,  Wörnersberg  .  ..  2  —  1  z32j20  1—
b)  der  übrige  Theil  d  des  Oberamtsbezirks  1  70  1  100  1—  80
Gaildorf  1  50  1  —+—  70  —  650
Geislingen:  #
a)  Gemeinden  Altenstadt,  Geislingen  2  —  1  201—  80
b  -  Deggingen,  Donzdorf,  Gingen  auhen  180  1  1011  —  —  70
c)  Gemeinde  Ditzenbach  .  1  60  1  —11  —  —  60
d)  Gemeinden  Drackenstein,  Gestach  1  60  I  1———80—,50
e)GcmemdeEybach..  1i801»—1——70
f)  -  Mühlhausen  ..  .  1  60  1  ——  80—  60
6)  der  übrige  Theil  d  des  Oberamtsbeziria  1  83001  20  —  70
Gerabronn  .  .  1i50,1.———80·—«60
Gmünd:  1
a)  Gemeinde  Gimünd  .  2  —  1  50  –  60
b)  der  übrige  Theil  d  des  Dberamtabezirts  1  70  1  2s18S80
Göppingen.  .  .  2.—-«1?501201-—
Hall:  I  -
a)  Gemeinde  Hall  .  1i801«401201-—
b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  1!601’201——80
Heidenheim:
a)  Gemeinden  Heidenheim,  Giengen  a.  B.,  Mergelsteten  1  30  1  15  900  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  160C1,10—  80  —  70
Heilbronn:  .  "  I
a)GcmemdeHetlbronn..  2I20·1201.————«70
b)  Gemeinden  Böckingen,  Großgariach,  Sonthein  Neckar-  I
gartach  .  2  —  1  20  —  —  10
I)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  1  70  1  101  —  —  70
Herrenberg:  z
a)  Gemeinden  Herrenberg,  Entringen,  Unterjesingen.  1  901  321  30  1  —
.  b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  1k60110110  —  80
Hor  I  c
a)  Gemeinden  Horb,  Ahldorf,  Altheim,  Bieringen,  Grün-  «
mettstetten,  Hochdorf,  Isenburg,  Lützenhardt,  Nordstetten,
  Salzstetten,  Sulzau,  Vollmaringen,  Wachen-  1
dorf,  Weitinen  ..  .165110——i85«—65
b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  1901401I251  —
Kirchheim:  «  ·-’  s
a)  Gemeinden  Kirchheim,  Aichelberg,  Brucken,  Dettingen,  I
Gutenberg,  Hochdorf,  Holzmaden,  Nabern,  Neidlingen,
Notzingen,  Ochsenwang,  Oethlingen,  Owen,  Roßwälden,
  Weilhe  2  —  1  30  5
b)  Gemeinden  Bissingen,  Oberlenningen,  Ohmden,
Schlatistall,  Unterlenningen,  Zell.  1  80  1  z2  O95
e)  Gemeinden  Hepsisau,  VJesingen,  Lindorh  Schopfloch.  1  50  1.  —  —  90  —  75
Künzelsau  1  60  1  10  —  80  —  60
.
g#„
        <pb n="486" />
        472  —

 

 

Bezirke.

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Aller  von

 

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

männliche  weibliche  männliche  weibliche
—————————
Laupheim:  #
à)  Gemeinde  Laupheim  .  1  70  1  40  80  —  60
b)  der  übrige  cheil  d  des  Oberamtsbezirs  .  1501.20——80·I—-60
Leonberg  1  70  1  10  10  —  —  80
Leutkirch:
a)  Gemeinden  Leutkirch,  Wurzach  1  80  1  200  —  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Zberanisbezirla  1  50  1  20|01  —  —  80
Ludwigsburg  .  2——1501-—  —  80
Marbach  1  80.  1  ——  80  —  60
Maulbronn:
a)  Gemeinden  Maulbronn,  Diefenbach,  Enzberg,  Kleinvillars,
  Oetisheim,  Schönenberg,  Wurmberg,  *
weiher  .  2—140120—80
b)  Gemeinde  Dürrmenz  2  20  1  441  40  1  —
)  -  Sternenfees  .  1901301401—
d)  der  übrige  Theil  d  des  Oberamtabezirts  1  80  1  201  —  —  60
Mergentheim  .  .  160,--1.——-80—60
Münsingen.  1  80  1  402D1  220  1—
Nagold:
a)  Gemeinden  Enzthal  und  Spielberg  2  20  1  4%01  45  —
b)  Gemeinde  Berncekck  2  —  1  2011  10—  70
e)  der  übrige  Theil  des  Oberamtabeziris  1  70  1  201  100—  70
Neckarsulm.  .  180110—  90  70
Neresheim  1  50  1  —  —.  80  60
Neuenbürg  2  10  1  32|  20|L  %  90
Nürtingen.  1  8S0  1  15  1  —  —  80
Oberndorf:
a)  Gemeinde  Oberndorf.  2  —  1  1001  —  —  70
b)  Gemeinde  Schramberg  .  .  220140120——90
c)derubrtge  Theil  d  des  Dberamtsbezirls  1  80  1  ——  80  —  60
Oehringen  2  —  1  6E0  60  1  20
Ravensburg:
a)  Gemeinde  Navensburg  .  701201——.«80
b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  1  6C0  1  2800  —  80
Reutlingen:
à)  Gemeinde  Reutlingen  .  2401601401—
b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirls  2  10  1  601  40  1  —
Riedlingen.  .  170120110——80
Rottenburg:
a)  Gemeinde  Bühl  2  —  1  50%%  10  1  —
b)  -  Mössingen  ..  .  1801301251——
c)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  1701201101—
Rottweil:
a)  Gemeinde  Rottweil  2  20  1  1011  20  —  90
b)  -  Schwenningen  .  .2  —  1  —11  —  —  80
e)  Gemeinden  Bühlingen,  Dietingen,  Dormettingen,
Dotternhausen,  Dunningen,  Flözlingen,  Göllsdorf,
        <pb n="487" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
—  3  4  4r
T.  «
Neufra,  Schömberg,  Villingendorf,  Wellendingen,
Zimmern  o.  R.  11  80  1  1|1  10  —  70
d)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  1150  1  —11  —  —  70
Saulgau:
a)  Gemeinden  Saulgau,  Altshausen,  Biersteiten,  Bolstern,
Boms,  Braunenweiler,  Ebenweiler,  Haid,  Heudorf,
Hoßkirch,  Königseggwald,  Moosheim,  Musbach,
Renhardsweiler,  Riedhausen,  Unterwaldhausen  1  1001  20  —  80
b)  der  übrige  uSheil  d  des  Oberamtsbezirks  .  ..1z701:—1——70
Schorndorf.  .  1  80  1  20—  90  —  70
Spaichingen:  1
a)  Gemeinden  Spaichingen,  Aixheim,  Aldingen,  Dürbheim,
  Goshein  2  —  1  20|  1  40  1  —
b)  Gemeinden  Böttingen,  Deilingen,  Egesheim,  Korige-2.
  heim,  Schörzingen,  Wehingen  2  —  1  20|—  90  —  70
er  übrige  Theil  des  Lberamtsbezirs  .  1501——90—70
Stuttgart  (Stadt).  ..  .  27014501301-——
Stuttgart  (Amt):
a)  Gemeinden  Bothnang,  Degerloch,  Feuerbach,  Gaisburg,
  Kaltenthal,  Möringen,  Vaihingen  .  2501701501—
b)  der  übrige  Theil  d  des  Oberamisbezirts  2  —  1  5J0  —  —  80
S———  .  180115110—80
Tettnang:
a)  Gemeinden  Tettnang,  Friedrichshafen,  Langenargen,
Schnetzenhausen  2  —  1  301  1  30  —  90
b)  Gemeinden  Ailingen,  Berg,  Eriskirch,  Flunau,  Hemigkofen,
  Hirschlatt,  Laimnau,  Langnau,  Meckenbeuren,  «
Neukirch,  Nonnenbach,  Oberdorf,  Obereisenbach,  Obertheuringen,
  Tannau  1770  1  15  1  15  —  80
c)  Gemeinden  Ettenkirch,  Liebenau,  4.  Schonburg  1  50  —  90—  80  —  70
Tübingen  .  2—130110——90
Tuttlingen:
a)  Gemeinden  Tuttlingen,  Mühlhausen,  Weigheim,
Wurmlingen  2—  1  —  1  —  1  —
b)  Gemeinden  Durchhaufen,  Oberflacht,  Trossingen  1  —  890  —  80
ul  e)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  1  50  1  —  —  80  —  80
m:
a)  Gemeinden  Ulm,  Ehrenstein,  Einsingen,  Ettlenschieß,
Grimmelfingen,  Hörvelsingen,  Holzhausen,  Jungingen,
Lehr,  Lonsee,  Luizhausen,  Mähringen,  Reutti,
Söflingen,  Urspring,  Westerstettern  .  .  12  —  1  41  —  —  70
b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  1  607  1  z2TU0
Uraahre  1  8S0  1  10|01  10  —  80
Vaihingen  1  50  1  20  —  —  70
Waiblingen.  1  80  1  200—  80  —  60
Waldsee  1  80  1  2000  0  -—  —  70
Wangen  1  70  1—  80  —  60
        <pb n="488" />
        —  474  —

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  für  Personen  im  Aller  von

 

 

 

 

 

 

Be  z  ir  ke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  I  weibliche  männliche  weibliche
—  —
l
Weinsberg:
a)  Gemeinden  Weinsberg,  Willsbach  1  80  1  10110  —  090
b)  der  übrige  Theil  d  des  Oberamtsbezirks  .  1  70  1—  1—  80
Welzheim  .  1  80  1  2000[  1  —  80
Grohherzogthum  Baden.  «
Amtsbezirke.
Achern:  1
a)  Gemeinden  Achern,  Oberachern,  Kappelrodech  Nenchen  2.—  1  20120  —  80
b)  der  übrige  Theil  d  des  Amtsbezirls  .  1I801201—«l—-80
Adelshecm.  .  1170I·120110»«s—»90
Baden  c
a)  Stadtgemeinde  Baden  2  —  1  090
b)  der  übrige  Theil  d  des  Amtsbeziris  2  —  1  44  —  90
Bonndorf  .  1I80151s15—80;—60
«  ji-—4ol—4ws
Breisach.  m80  1  30115  6850
Bretten:
a)  Stadtgemeinde  Bretten  2  10  1  8010  o  1  20
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsbezirks  1  75“"  1  321120  90
Bruchsal:  I
a)  Stadtgemeinde  Bruchsal  2  20  1  441  80
hß  der  übrige  Theildes  -  1  10  1  2000
Buchen  1  70  120  0  —  80
Bühl:  1  »
a)  Stadtgemeinde  Bühl  ..  2  —  1  44½0  —SS80
bh  Kolonie  Windeck,  Herrenwies,  Hundsbach  1  70  1101—  80
Z)  der  übrige  Theil  d  des  Amtsbezirls  1  70  1  201  —"“—  80
Donaueschingen  .  .  180116-—-80  —  60
Durlach:  «
a)  Stadtgemeinde  Durlach  2  40  11505  4  «  —  90
b)  der  übrige  Theil  d  des  umtsbezirts  1  770  1101  —  —  80
Eberbach  .  180  11011—  —  80
Emmendingen  1880  110  —  —  90
—  50%  —  50
Engen  1  60  1  80  60
Eppingen  1  60  111000  ——  #  80
Ettenheim  180  1401  20  —  80
Ettlingen:  -
a)StadtgeiiiemdeEttliiigen..  2  20  1  4
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsbezirks.  2  —  1  40  1  10  U  —90
Freiburg:  s  -
a)  Stadtgemeinde  Freiburg  2  30  1  3201  30  90
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsbezirks  1  80  1  11  10  —  0

 

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="489" />
        –  475  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männlicheweibliche
4-33  —-3
.
Heidelberg:  «  i
a)  Stadt  Heidelberg  2  20  16E01  40  1  20
b)  Gemeinden  Altenbach,  Altneudorf,  Bammenthal,  Brombach,
  Gaiberg,  Gauangelloch,  Heddesbach,  Heiligkreuzsteinach,
  Lampenheim,  Mauer,  Ochsenbach,
Schönau,  Liegenthal,  Wilhelmsfeld  1  80  12200  10  —  80
c)  Gemeinden  Dilsberg,  Kleingemünd,  Meckesheim,  6
Mönchzell,  Mückenloch,  Lobenfeld,  Spechbach,  Wald-  I
wimmersbach,  Petersthal  1  80  110010  —  —  680
d)  Gemeinden  Dossenheim,  Schwabenheim,  Eppelheim,  6
Handschuchsheim,  Leimen,  Sandhausen,  Bruchhaufen,  1
St.  Ilgen,  Wieblingen,  Grenzhof=  .  1801301s10—80
e)  Gemeinde  Ziegelhausen  .  2—1401  —  —  80
s)  -  Kirchheim  ..  2  —  150%1  50  11—
8)  -Neckargemünd.  2  —  11201  —  F  80
-b)  -  Nußloch  2  —  1  5001  10  —80
i)  -  Reohrbach  ..  2  —  12011  40  —  00
k)  -  Waldhilsbach.  .  2:—130120-—80
l)  -  Wiesenbach  mit  Langenzell  1  80  1  20  10  —  90
Karlsruhe:
a)  Stadtgemeinde  Karlsruhe  mit  Mühlburg  2  30  1  40  70
b)  der  übrige  Theil  d  des  Amtsbezirks  1  80  1  2|01  —  00
Kehl  .  2—1360140.120
Konstanz  1  80  1  20|  —  80U  70
Lahr  2  —  1  441%%  090
Lörrach  1  80  1  3z320  1  10—  80
Mannheim:  6
a)  Stadt  Mannheim  .  27051701z50713—
b)  der  übrige  Theil  d  des  Antsbeziria  2  20  15011  200  —  80
Meßlirch  .  1  60  1  ——  80  —  60
Mosbach  1  70  12200  20  —  80
Müllheim  1  70  1  20  1  —  —  80
Neustadt  1  800  1  161  —  —  80
Oberkirch  1  800  1  11  —  —  80
Offenburg  1  70  1  201  10|0—  85
—  60)  —  50“
Pforzheim:  —72p-2•.°D
a)  Stadtgemeinde  Pforzheim  .  ..  2  —  1  50  30  1  —
b)  der  übrige  Theil  d  des  Amtsbezirks  1  75  1  321  D0
Pfullendorf  .  .  1-60,;120—80»—’60
Rastatt  1  70  1  10|  —  80
Säckingen  2  —  1  50|1  20  1—
St.  Blasien  1  80  1  10  U  80%  –  60
Schönau#.  2  —  1  3001  10  —  80
Schopheim  2  —  1  40  2½  1  —
1

 

*)  Für  ginder  unter  14  Jahren.
        <pb n="490" />
        —  —  —  —  ——  —

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
—
Ü  I
Schwetzingen  2  —  1  50  1  25  —  90
Sinsheim  1  70  1  20|01  —  —  80
Staufen  1  80  1  —  1  —  —  75
Stockach  1  60  1  —  —  80  —  60
Tauberbischofsheim  1  70  1  321  20  —  090
Triberg:  ·-  «
a)StadtgemeindenTriberg,Hornberg,Furtwangcn.2201z30-—90-—80
b)  Gemeinden  Gütenbach,  Niederwasser,  Nußbach,  Scho-  «
nach,  Schoͤnwald,  Ep.  und  Kath.  Then—-  ,-nenbronn.
  2  —  1  20  —  80  —  70
c)  -  Gremmelsbach,  Reichenbach  Rehrbach  l
Rohrhardsberg..  1801I——80——70
d)  Gemeinde  Langenschiltach  1  80  1  20  —  80  —  70
e)  -  Neukirch  2  —  1  30—  80  —  70
Ueberlingen  ...  1601—-—70—60
;  —  40  —  40
Villingen  1  80  1  15  80  —  60
Waldkirch  1  80  1  20  20  —  90
Waldshut  1  80  1  151  —  —  80
Weinheim:  "
a)  Stadtgemeinde  Weinheim  2  30  1  C0  00  20  1  —
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsbezirks  2  —  1  650  20  1  —
Wertheim:
a)  Stadtgemeinde  Werthei  2  —  1  5  20  —  090
b)  der  übrige  Theil  d  des  amtebezirt;  1  70  1  301  20  —  90
Wiesloch  .  1  70  1  201  —  —  70
Wolfach  1  80  1  101  —  6  70
Großherzogthum  BZessen.
Provinz  Starkenburg.
Kreis  Bensheim:
a)  Gemeinden  Alsbach,  Auerbach,  Bensheim,  Bobstadt,  »
Bürstadt,  Fehlheim,  Groß-Hausen,  Hähnlein,  Hoch-  K  «
städten,  Hofheim,  Jugenheim,  Klein-Hausen,  Langwaden,
  Lorsch,  Nordheim,  Rodau  und  Zwingenberg  1  80  1  401  20  1  —
b)  Gemeinden  Balkhausen,  Biblis,  Bickenbach,  Groß-  I
Rohrheim,  Lampertheim  mit  Hüttenfeld,  Ober-Beerbach
  mit  Schmal-Beerbach  und  Sieubach,  Schwanheim,
  Seeheim  und  Wattenheim  .  1601201———80
c)dekubkkgeTyeicdcsmecses.  1»401——s90—:80
Kreis  Darmstadt:
a)  Gemeinde  Darmstadt  2  30  1  401  —  —  90
b)  -  Wixhausen  2  30  1  4  1  ——  80
60  —  60""

 

(*  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="491" />
        —  —  —  —  —  —  —
Ortsüblicher?  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  soor  Personen  im  Alter  von
Be  z  irte.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weiblichemännliche  weibliche
ALLAAAA
s  «
c)GemeindeTraisa............230  1  2011  —  —  80
—  40—  40
d)  -  Erzhausen  220  1300120—  80.
«  —  60  —  60
e)  -  Messel.  ..  .  2204120140s——80
OGememdenGrafenhauem  Ober-Ramstadt  .  2200  0  20  —  8.
8)  Gemeinde  Schneppenhausen  2  201  12011  20  1  —
h)  -  Arheilgen.  220  1200  1  10  —  80
—  60  607
u)  .  Hahn  mit  Eich  220  1  2  0
—  54%%%%
k)  -  Weiterstadt  2  20  12011  —  —  680
)  -  Roßdorf  220  120  1  —  —  70
m)  Gemeinden  Eberstadt,  Vfungsiadt  2  20  12011  —  —  60
n)  Gemeinde  Griesheim  220801  #  —  —  60
—  30—  30
üê)  -  Nieder-Ramstadt  mit  Waschenbach  2  20  120—  80  —  60
—  40  —  40
p)  -  Braunshard  2—  113300  S8S0
9)  -b  Malchen.  2—  1  20120  W0
—  60  —  6560*
r)  -  Eschollbrücken  2  —  12011  —  —  680
—  60  —  6560*
s)  -  Nieder-Beerbach  2  —  1  101  —  80
—  505  650*
Kreis  Dieburg:

a)  Gemeinde  Dieburg  2—  1  20  1—  80
b)  -  Ober-Roden  180  130  0%%
2  -  Heubach  180  125  9080
-  Groß-Umstadt  1  80  12  0  100

3  Gemeinden  Groß-Zimmern,  Klein-Zimmern.  180  111011,  T
)Gemeinde  Nieder-Roden  ..  180«1—1————60
)  -  Frau-Nausees  1880  118S0  160
h)  Gemeinden  Babenhausen,  Groß-  Bieberau  17070  1120  110  —80
O  Urberach,  Münster.  .  17071201—  —  80
k)  Gemeinde  Eppertshausen  1  70  1110  H  f'  .
¾lf  -  Schaafheim  .  .  1  70  11101—  90  —  70
-  Fränkisch-  Crumbach  1|50020  0  —  90

9  -  Brensbach  150012200„0  —  60
o)  Gemeinden  Georgenhausen,  Spachbrücken,  Feilhard  1  0  11100  90  0
p)  Gemeinde  Gundernhausen  .  150j1——1——70
q)  Gemeinden  Harreshausen,  Messenhausen  .  1501—1——-60

r)  Gemeinden  Harpertshausen,  Hergershausen,  Kleestadt,

Klein-Umstadt,  Langstadt,  Richen,  Sickenhofen  160  1—  80  U0

 

 

 

 

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
85
        <pb n="492" />
        478

 

——.

 

 

 

Bezirke.

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche!  männliche  weibliche
———  44
8)  Gemeinde  Ueberau  1  50  %  1  —  —  190  —  80
Gemeinden  Aliheim,  Asbach,  Brandau  mit  Allerts-  i
hofen  und  Hoxhohl,  Ernsthofen  mit  Herchenrode,  I
Frankenhausen,  Habitzheim,  Hering,  Klein-Bieberau  I  l
mit  Webern,  Nieder-Modau,  Ober-Modau  mit  Neutsch,
Raibach,  Rodau,  Rohrbach,  Schlierbach,  Semd,  Wem-  J  ;
bach  mit  Hahn,  Wubelsbach  mit  Ober-  Nauses  und  «
Schloß-Nauses  ..  1  500  1  80  60
u)Gemeinde  Lengfeld  1  40|0  —  80—  70
v)  -  Niedernhausen  1  40  1  —1—  80—  60
W)  Gemeinden  Nieder-Klingen,  Ober-  Klingen,  Reinheim,
Wersau  1  200  1—  —  s0  —  60
x)  Gemeinden  Billings  mit  Meßbach  und  Nonrod,  i  ,
Lichtenberg  mit  Obernhausen,  Neunkirchen  mit  Lutel—
bach  und  Steinau  1  2090  8S060
J)  Gemeinden  Dorndiel,  Mosbach,  Radheim  .  1——90—80  60
Kreis  Erbach:
a)  Gemeinden  Erbach,  Michelstadt  150  11  80  60
b)  der  übrige  Weild  des  Kreises  .  1401——80—60
KrecsGroßGekau  2—-"120120-80
Kreis  Heppenheim:
a)  Gemeinden  Hambach,  Heppenheim,  Viernheim  1  60  RS
b)  Gemeinde  Wald-Michelbach  1  55]  1  O0  160
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  40  —  —  80  —  60
Kreis  Offenbach:
a)  Gemeinde  Offenbach  220|0  jl1120
b)  Gemeinden  Biueber,  Bürgel,  Hausenfion,  2
Neu-Isenbung  .  220130120—80
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  2  —  1  1.13  1|20  —  0
I
Provinz  Oberhessen.
Kreis  Alsfeld:  6  6
a)  Gemeinde  Alssledd.  1  6E00  11101  10—  80
b)  Gemeinden  Altenburg,  Ehringshausen,  Eifa,  Elbenrod,
  Eudorf,  Leusel,  Liederbach,  Maulbach,  Nieder-Gemünden,
  Rainrod,  Reibertenrod,  Renzendorf,  Rom-  «-rod,
  Schwabenrod  und  Vockenrode  1  51800
Tc)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  40  —  90  9600  —–  60
Kreis  Büdingen:  s
a)  Gemeinden  Altenstadt,  Büdingen,  Echzel,  Nidda,
Ober-Mockstadt,  Q#tenberg  1  80  1  1514S
b)  der  übrige  Theil  des  Keises  .  1501——80;l—70
Kreis  Friedberg:  II
a)  Gemeinden  Büdesheim,  Butzbach,  Fauerbach  v.  d.  H.,
Friedberg.  Griedel,  Hoch-Weisel,  Ilbenstadt,  Kirch-  6
Göns,  Klein-Karben,  Langenhain  mit  Zriegenberg,  1  «
Nieder-Weisel,  Ober-Rosbach,  Okarben,  Ostheim,  Pohl-  1  "
        <pb n="493" />
        —  479  —

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagrarbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Aller  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Juhren
männliche  weibliche  smännliche  weibliche
—  —
Göns,  Rendel,  Rockenberg,  Steinfurth  und  Wisselsheim.
  2—  1  30  1220  5
b)  Gemeinden  Bad-  Nauheim,  Bedenrod,  Burg-  Gräfen-  -
rode,  Dorheim,  Dorn-Assenheim,  Dortelweil,  Gambach,
  Hausen  mit  Oes,  Kaichen,  Münster,  Nieder-Eschbach,
  Nieder-Florstadt,  Ober-Florstadt,  Ober-Wöllstadt,
  Oppershofen  18016  1L1SS5
xc)  der  übrige  Theil  des  Kreises  150.  161—  5
Kreis  Gießen:
a)  Gemeinden  Gießen,  Garbenteich,  Großen-Linden,
Grüningen,  Hausen,  Heuchelheim,  Klein-Linden,  Lang-Göns,
  Leihgestern,  Lollar,  Watzenborn,  Steinberg  1800  1  10—90  80
b)  der  übrige  Theil  d  des  Kreises  .  ....  1601———80—70
KretsLautctbach  .  .  1751———90—75
Kreis  Schoiten:
a)  Gemeinden  Laubach,  Schotten,  Ulrichstein  160  11011  —  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1401—1-——70
Provinz  Rheinhessen.
Kreis  Alzey:
à)  Gemeinde  Alzey  mit  Schafhausen  2  —  1  210  200
b)  Gemeinden  Albig,  Badenheim,  Bechenheim,  Bosen-  1„  #
heim,  Eckelsheim,  Erbes-Büdesheim,  Framersheim,
Gumbsheim,  Hackenheim,  Kettenheim,  Gau-Köngernheim,
  Lonsheim,  Neu-Bamberg,  Gau-Odernheim,
Pfaffen  =  Schwabenheim,  Planig,  Pleitersheim,  6
St.  Johann,  Siefersheim,  Stein-Bockenheim,  Volx-  1
heim,  Weinheim,  Welgesheim,  Woͤlstein,  Botzenheim  180  1  2s  22  —  80
I)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1601——1  —  —  70
Kreis  Bingen:
a)  Gemeinde  Frei-Weinheim  2  —+—  20|01  20  11—
d  .  ingen  2  —  1  20  20  80
b  -  Büdesheim.  2  —  1  ——  1  —  1—
-  Gau-Algeshei  1  80  20  20  —  80
¾vl  Gemeinden  Nieder-Ingelheim,  Ober-vngelheim  1  80  12011  20  —  70
t)  -  Aspisheim,  Kempten  ..  1  80  1  —11  ——  70
8)  -  Heidesheim,  Wackernheim  1  70  11011  20  —  680
h)  -  Bubenheim,  Horrweiler,  Vugenhein  ·
Nieder-Hilberghcim,Sauerchwabenhe1m.  170110110—70
i)  Gemeinde  Dromersheim  .  1701  —1  +1—
k)  Gemeinden  Dietersheim,  Gaulsheim,  Gensingen,  ·  ·
Sponshe1m..  ..1701  —  1  —  —  70
1)  Gemeinden  Appenheim,  Elsheim,  Engelstadt,  Grols=  1  «
heim,  Groß-Winternheim,  Ockenheim.  .  .  11650  1  1L  —170
Kreis  Mainz:  -
a)  Gemeinden  Bretzenheim,  Kastel,  Kostheim,  Mainz,  "
Mombach,  Weisenau.  .2  50  1  40  —
        <pb n="494" />
        —  480  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  ———
Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  LFersonen  im  Alter  von
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
□CLLL
b)  Gemeinden  Finthen,  Gonsenheim  2  2  020  1  20  1  —
e)  -  Budenheim,  Drais,  Hechtsheim,  Lauben=  —-bekm,Mak1enbokU,OberOIm.
  -210110110l——80
d)  Gemeinden  Ebersheim,  Effenheim,  Gau-ischofsheim,
Harxheim,  Klein-Winternheim,  Nieder-  *'  *“
loch,  Stadecken,  Zornheim  .  ..  1  60  1  —1—  —  80
Kreis  Oppenheim:  6
à)  Gemeinden  Oppenheim,  Nierstein,  Nackenheim,  Boden-  "
heim,  Dienheim,  Wörrstadt  2  —  1  200  10  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  18  BQO]]LZ420  I  0
Kreis  Worms:  «
a)GememdeWotmg.  .  2—l  l—  70
b)  -  Rhein-Dürkheim  .  1801—120-70
c)  DWemshenn..........180  1  —  1  —  70
4)  Gemeinden  Gundersheim,  Herrnsheim,  Hochheim,
Horchheim,  Ibersheim,  Leiselheim,  Neuhausen,  q  6
Pfeddersheim,  Pfiffligheim,  Wies-Oppenheim  .  1  70  1  —  1  —  —  70
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  150  1  1.—  70
Großherzogthum  Mechleuburg-Schwerin.  .
Städte  Rostock  mit  Warnemünde,  Schwerin,  Wismarer.  1  680  .  —  70
Das  übrige  Staatsgebiet.  ..  1  70  1  —  T1-  —  70
I
Großherzogthum  Sachsen-Weimar.
1.  Verwaltungsbezirk:  s
Amtsgerichtsbezirk  Blankenhain:
a)  Stadt  Blankenhann  180  1  ——  80—  680
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks-  1  5  1  —  180  —  60
Amtsgerichtsbezirk  Ilmenau:
à)  Stadt  Jlmenau  180  —  —  80  —  60
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1660  80  .  —  60
Amtsgerschtsbezirk  Weimar:
à)  Stadt  Weimar  .  1801-—-—80s—60
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  .  1501——80  II  —60
Der  übrige  Theil  des  Verwaltungsbezirks  150ä  —  80  —  60.
II.  Verwaltungsbezirk  1  5050H  90  —  80
III.  -  160  1  —11—  —  80
V.  Q  1  320—  90MD%
V.  "D  1  66  1—  180
1
Grohherzogthum  #tlenbang  Rrelll  #
Das  ganze  Staatsgebett  110  1  +——  80  —  70
H  i·  I
        <pb n="495" />
        —  481  —

————  —  ———  —  —  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  jäür  Personen  im  Alter  von
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
L□LLLC
Großherzogthum  Gldenburg.
Herzogthum  Oldenburg.

Amt  Brase  .......  2—1401—  80
-  Butjadingen.  2  —  1  41F0
„  Cloppenburg.  116601200  1
.  Delmenhorst:

a)  Stadtgemeinde  Delmenhorst  2  50  15%  0
b)  der  übrige  Theind  des  Amts  180  120  7—80

Amt  Elsfletih  2—  1  401CZA  680
-  Friesohthe  1  40  —  80  8

Stadt  Jever  1185  125  1  —  5

Amt  Jever:  6  %

a)  Gemeinden  Heppens,  Neuende,  Bant,  Accum,  Sande  2  20  150120  1—
b)  -  Cleverns,  Sandel  .  .  .1901201-—.I——75
c)derubrtge  Theil  d  des  Amts  2  —  112011  —  —690

Stadt  Oldenburg.  2  25  50—  90  —  90

Amt  Oldenburg  180  1|2  L0O

Stadt  Varel  2  1  5090  68980

Amt  Varel  1600120  1  —  1—
Vechta  116600¼11222L,L.
Westerstede  1  50|  1155  1  0
:  Wildeshausen  1160  12200  —  —  80

Fürstenthum  Lübeck.
Das  ganze  Fürstenthunn  .  ..  .  .111801  20  SO]  —  7O
Fürstenthum  Birkenfeld.
Bürgermeistereien  Birkenfeld,  Niederbrombacchh#GCOC  1I11  0|1  80
-  Herrstein,  Nohfelden  80  1  ——  80

Bürgermeisterei  Oberstein:

a)  Städte  Idar,  Oberstein.  ..  ..  ..11801  —11  —  —  680
b)  der  übrige  Theil  der  Bürgermeisterei  1  60|1  ——  680
nerzogthum  Braunschweig.

Kreis  Braunschweig:  II
Amtsgerichtsbezirk  Braunschweig  2  2½  J1050o0  —  1  —
Amtsgerichtsbezirke  #ödagshausen,  Vechelde  Thedinghausen

  .  21——1251.25  —  80
Kreis  Wolfenbüttel!  «  «  ;-Amtsgerichtsbezirk
  Wolfenbüttel:  s
a)  Stadt  Wolfenbütlel  220%  2  1
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  900  3  101  10—  80
Amtsgerichtsbezirk  Schöppenstedt:  s
a)StadtSchöppenstedt..  ...2—1;201202I1z—-b)
  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  1  900  1  100  1.  101  —  80
        <pb n="496" />
        —  482  —

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  für  Personen  im  Aller  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirkee.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männlicheweibliche  männliche  weibliche
——————1
antsgerfhwbein  Salder  .  180  11101  10  80
Harzburg  1|8S0  1  101  10  —  80
Kreis  Feimferte
Amtsgerichtsbezirk  Helmstedt:  c
a)StadtHkImstedt..  .2-—1—1——60
b)  Gemeinden  Emmerstedt,  Grasleben,  uerenhorst  1  80  980  —  80  —  69850
e)  -  Barmke,  Marienthal.  1  7r5—  90  —  90  —  70
d)  Gemeinde  Mackendorf  .  175—90-—70—70
)  -  Saalsdorf  1  5—  90—  70  —0
Amtsgerichtsbezirk  Schöningen:  1
a)  Stadt  Schöningen  .  2«—;——90120i—'70
b)  Gemeinden  Alversdorf,  W  2  20  1  —120  1  —
e)  Gemeinde  Reinsdorf  .  2--"1  120—90
d)  -  Twieflingen  ..  2——90120  —  690
e)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  2  ——  1  —  1  20  1—
Amtsgerichtsbezirk  Königslutter:  l
a)StadtKomgsluttek..  .  2—-1  1  20  11.
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  .  2—1  1—.:1—-Amtsgerichtsbezirk
  Vorsfelde:  n
à)  Gemeinden  Danndorf,  Grafhorst,  Velpke  2  —  1  1  80
b)  Gemeinde  Neuhaus  .  150—701—I  80
e)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  150  1  —1  1  —  80
Amtsgerichtsbezirk  Calvörde:
a)  Gemeinde  Calvöorde  .  150»»1—1—"-  75
b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  .  1  50  1  +  —  75  P6P0
Kreis  Gandersheim:
Amtsgerichtsbezirke  Ganderöheim,  Seesen,  Lutter  a  /  Bb.
Greene  .  150!:1——75i—50
Kreis  Holzminden:  D
Amtsgerichtsbezirk  Holzminden:

à)  Stadt  Holzminden  .  17511301——90

b)  der  übrige  Theil  des  Amtsgerichtsbezirks  11757  1  10  0  —  80
Amtsgerichtsbezirke  Stadkoldendor  Eschershausen,  LT  ?-ftem..

  1751101——80
Kreis  Blankenburg:  6

Amtsgerichtsbezirke  Blankenburg,  Hasselfelde,  Walkenried  1  80  ——96  96  —  69
Oerzogthum  JSachsen-Meiningen.

Kreis  Meiningen  1  401—  —  90  70
=  Hildburghausen  1  4%  110  1  —  E  80
-Sonneberg  1  70  11101  1  —
-Saalfeld:  I

a)KreisabtheilungCamburg..  160Is1—-90i  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  80  1  #  1010—  —  80
4„  C  I
        <pb n="497" />
        Bezirke.

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren

unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

männliche  weibliche  männlicheweibliche
"  4  44  1  )  4  3  8
Gerzogthum  Sachsen-Altenburg.  1
Ostkreis:
a)  Stadt  Altenburg  2  —  1  3001  —  —  80
b)  Städte  Schmölln,  Ronneburg  2  —  1  51  —  1  —
c)  cLucka,  Meuselwitz  2—  1|1.  80  —  60
d)  Stadt  Gößnitz  .  2—1-—  1  20  —  80
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  160  1—  80  —  60
Westkreis:  «  «
a)  Stadt  Eisenberg  .  1701—1-—  —  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  1501—1—  —  80
C6
H
HerzogthumInchsensCoburguudGotlja.  »  !
Herzogthum  Coburg.
Stadtbezirk  Coburg  1160  —  L—  70
Stadtbezirke  Neuftedt  Rodach  1  40  —  90—  90  60
Der  übrige  Theil  des  Herzogthums  110  —80|  —  80  —  50
Herzogthum  Gotha.  1  1
Stadt  Gotha  16E0%%  0  4  %
Der  übrige  Theil  des  Herzogthums  1|  50  —  S8S0  80  —  60
erzogthum  Anhalt.  «
Kreis  Dessau:
a)  Stadt  Dessau  mit  Schloß-  und  Forstbezirk.  2  25  1  25Z  25  11—
—  76  —  76*
b)  Gemeinden  Alten,  Jonitz,  Kleinkühnau,  Kochstedt,
Naundorf,  Ziebigk,  «
sowie  Domänenbezirk  Kühnau  22511  6  251  25  1  —
—  75  —  76*
e)  Schloßbezirk  Georgium,
Gemeinden  Dellnau,  Kleutsch,  Mosigkau,  Pötnitz,
Scholitz,  Törten,
Gutsbezirk  Haideburg,  jedoch  ohne  Forstrevier
vor  der  Haide,
Gemeinde-  und  Schloßbezirk  Großkühnau,
Forstbezirk  Kühnau,
sowie  Gutsbezirke  Kleutsch,  Pötnitz  180  111y
—  650  —  50
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1|50  1  70
—

 

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="498" />
        –  484  —

 

 

—  —..-  .  —  —  —  —- 



..............————————————————□—————————————————————————*—————*—
Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männlicheweibliche
————
Kreis  Köthen:  #
a)  Stadt  Köthen  2—  11  220  11255
—  60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1150  0
—E  60  60
Kreis  Zerbst:
a)  Stadt  Coswig  1#8880  1—11—  —  170
—  60—  650*
b)  =  Roßlau  2—  1  1  —S  l2000
—  650  —  6560*
)  lt  Zerbst  180  7)014%  —80
—  650  6560*
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  150  1Z%%%  270
—  50-Kreis
  Bernburg:
a)  Stadt  Bernburg  2—  1  20110  80
—  60  —  60*
b)  Ortschaften  Güsten,  Nienburg,  Hecklingen,  Leopoldhall,
  Neundorf,  Gänsefurt.  .  2—120120—80
—6’0——-6«0I
o)dekübrigeTheildesKreiseg.  1801-—-1-——70
—  66  %
Kreis  Ballenstedt  1|/600  1  —  70
I  —60——6’M
Fürstenthum  Sähwarzurg-andershaufen
Verwaltungsbezirk  Sondershausen  1|50  —  90—  70  60
-  Ebeleben  11560  —  90  —  70  —  60
-  Arnstadt:
a)  Stadt  Arnstadt.  .  160j—90——s70—70
b)  der  übrige  Theil  des  Verwaltungsbezire  .  150  1——  70  —70
Verwaltungsbezirk  Gehren.  .  .  150I,1——70.  60
1.
Fürstenthum  Schwarzburg-Mudolstadt.  "
Landrathsamtsbezirk  Rudolstadt:  -
a)  Städte  Rudolstadt,  Blankenburg,  Gemeinden  Volkstedt,
  Schwarza,  Schaala,  Eichfeld,  Manzwirbach,  "Z
Kirchhasel,  Cimbach  .  180110110—80
b)  der  übrige  Theil  des  Lundrachsamtsbezirs  1  50  1  1  10
Landralhsamtsbezirk  Königsee.  .  15011—1——70
Frankenhaufen:  I
a)  Stadt  Frankenhausen.  1500  1  ——  80  60
").Schlotheim  120  1  —  80%½
5r  der  übrige  Theil  des  Landrathsamtsbezirks  1  10  80—  80  70

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="499" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  -
männlicheweiblichemännlicheweibliche
«l«3»».liz««l-sz»«l-s
s
Fürstenthum  Waldeck.
Das  ganze  Staatsgebiet  .  .  ..  1  50  1  —  S00  —  60
—

Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.  «
StädteGrecz,Ze-ulenroda..  1901140110-—80
Schloß  Burgk,  Forstrevier,  Gemeinde-  und  Gutsbezirke  der  1  1v

Herrschaft  Burgk  ..  1  20  —  80  —  70.  —  50
Forstreviere  der  anderen  Landestheile,  Gemeinde-  und  Guts-  1  1
bezirke  Dölau,  Rotenthal,  Herrmannsgrün,  Reudnit=  #
Mohlsdorf,  Irchwitz,  Daßlitz,  Nuschareuth  1  8S0  1  11H,  70
Der  übrige  Theil  des  Staalsgebiets  ..  116801  106110.4  —  60
»  l
Fürstenthum  Keuß  jüngerer  Linie.
Städte.
Gera  ....  220120108—75
Hirschberg  1  55  1  —80  0
Lobenstein.  1  820  1  100—4
Saalburg  1  50  1—4  65  »  —  65
Schleiz  1  800  1  151—  —  80
Tanna  .  .  1J50j1—-—80«—80
Landbezirke.
Amtsgerichtsbezirk  Gera:
a)  Gemeinden  Bethenhausen,  Caasen,  Caaschwitz,  Culm,
Dorna,  Ernsee,  Frankenthal,  Geißen,  Gleina,  Großaga,
  Großsaara,  Groitschen,  Harpersdorf,  Hermsdorf,
Hirschfeld,  Kaltenborn,  Kleinaga,  Kleinfalke,  Klein-  "
saara,  Kraftsdorf,  Kretzschwitz,  Laasen,  Lauenhain,
Lessen,  Leumnitz,  Mühlsdorf,  Nauendorf,  Negis,  1
Niederndorf,  Pohlen,  Pörsdorf,  Pohlitz,  Reichenbach,
Roben,  Rubitz,  Rüdersdorf,  Rusitz,  Scheubengrobsdorf,
  Schwaara,  Seligenstädt,  Sölmnitz,  Steinbrücken,
Stübnitz,  Töppeln,  Trebnitz,  Waaswitz,  Waltersdorf,  .
Wernsdorf,  Wüstfalke,  Zschippach  1  80  1—  120  1—
b)  Gemeinden  Bieblach,  Collis,  Debschwitz,  Dürrenebers-  i
dorf,  Gorlitzsch,  Grüna,  Hartmannsdorf,  Hundhaupten,
Kaimberg,  Köstritz,  Langengrobsdorf,  Langenberg,
Lichtenberg,  Lusan,  Milbitz,  Oberröppisch,  Otticha,
Pforten,  Roschütz,  Seifartsdorf,  Schöna,  Stublach,  #
Thieschitz,  Tinz,  Untermhaus,  Weißig,  Windischen-  sbernsdorf,
  Zschippern,  Zeulsdorf,  Zwötzen  1  80  1  200120  11—
Amtsgerichtsbezirk  Hohenleubern  .  140s1—1——90
AmtggenchtgbeztrkeSchletz,Lobensiem,.Hcrschberq.  1  50  1  10  —  96  —  74

 

 

 

86
        <pb n="500" />
        —  —  —  —  —

Ortslölicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter.
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahten  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
*—  ———  4
.  »  »  ..
eFürstenthum  Schaumbutg  Lippt.
Stadt  Bückeburg  1  500  #  1  200  1  —  —  80
-Stadthagen  1  50  1  200  —  1  —
Landrathsamt  Bückeburg-Arensburg  .  160  1  2011  —  —  80
„  Stadthagen-Hagenburg  1  40  1  1  —  80
Fürstenthum  Lippe.  v

Stadt  Barntrup  1  700  1  200  1  20  1  —
-Blomberg.  1  80  1  201  10  —  80
Detmold  1  80  1  301  10  —  90
-Horn  150  1  —11  —  —  680
=  Lage  1  50  1  ——  80  —  80
=  Lemoo  1  8S0  1  3z21  10  —  90
-Salzuflen  1  80  1  10  —  80  —  80
Flecken  Schwalenbeeeen  1  50  1  1001  10  1  —

Verwaltungsamt  Detmold:  x  1  6
a)  Amt  Detmold  .  1  60  —  1  —  —  80
b)  =  Horn#  1  6E0  1  —  —  80

c)  =  Lage  1

Verwaltungsamt  Schötmar:

G
S
1(
—
l

l
□
S

 

 

 

 

 

a)  Amt  Schömar  -150  1  0pD00  —  20
b)  -Oerlinghausen  ..11150  1  —1—  —  80
Verwaltungsamt  Brake:  *  «
a)AmtBrake...  1  60  1  10  —  80
bh)-Hohenhausen.  1/60  1  1010—  —  80
c)  -Sternberg-Barntrup  1  60  1  10  —  80
d)  =  Varenhotß  60  1  10  1—  —  80
Verwaltungsamt  Blomberg:  6
a)  Amt  Blomberg  .  1501—-1-  —  70
5)Schieder  1  50  1  0
c)  -Schwalenbrtrreg  1  50  1  10  10  1  —
Verwaltungsamt  Lipperode-Cappel.  1  60  1  —  —  80
Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Stadt  Lübeck  mit  Vorstädten  2  40  1  6C0|]1  10  —  80
Gemeinden  Travemünde,  Schlutup,  Krempelsdorf  und  Vorwerk  2  —  1  20  1  10  —  80
der  übrige  Theil  des  Staatsgebiets.  ....  1  50  —  80  —  80  —  50
s
Freie  Hansestadt-  Bremen.  1  I  «
StadtBremen  ..  .  .....3H——31  761  1  25  1  —
Landgebiet  Biemen  2  25  1  55J590020  1  —
Stadt  Bremerhaven  ...  31—.).-—1201——
-Vegesack  2  1  50)  1  —  —  75
        <pb n="501" />
        —  —  —  —  m  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

Be  u  irke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

männliche  weibliche  männliche  weibliche

A  l  A  4  44  4.
i  l«  ·

 

 

 

Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Stadt  Hamburg,  die  Vorstadt,  die  Vororte,  diejenigen  Ge—
bietstheile  der  Landherrenschaft  der  Marschlande,  in
denen  die  Landgemeindeordnung  nicht  gll  3  2  —11  —  1  —

 

 

Landherrenschaft  der  Geestlande:
a)  Gemeinden  Alsterdorf,  Fuhlsbüttel,  Groß-Borstel,
Klein-Borstel,  Langenhorn,  Ohlsdorf.  .  .  .  .12  50  15011  —1  —
b)  Gemeinden  Farmsen,  Groß-Hansdorf,  Ohlstedt,
Schmalenbeck,  Volksdorf,  Wohldorrr  —  1  505  1  —
Landherrenschaft  der  Marschlande  .  2501501—1—
Bergedorf:
a  Stadt  Vergedorf  .  .  3  —  1  751  1  —
b)  der  übrige  Theil  der  Landherrenschaf  2  —1501—  1  —
Landherrenschaft  Ritzebüttel  2  1  301  1  —  1
Reichsland  Elsaß-Lothringen.
Bezirk  Unter-Elsaß.  1
Kreis  Erstein  ..........  180140110——;90
-Hagenau1801201s10"—,90
-Molghe1m  «  .  ;
a)  Kantone  Molsheim,  Wasselnheim  22s2  —  1  3A  10  —  90
D  -·Rosheim,  Schirmed  ..  1  801  32011  10  —  90
Jc)  Kanton  Saales  1  801  10  70  —  50
Kreis  Schlettstadt:  #
a)  Kantone  Barr,  Schlettstadt.  2  —  1  101  40  1  —
b)  -Markolsheim,  Weiler  1  800  1  20|  20  —  80
Stadtkreis  Straßburg  .  .  2201201—;——70
Landkreis  Straßburg  2  —16011  10  —90
Kreis  Weißenburg  1  8S80]  400  20  1
Zabern  1  80  1  4—  —  80
Bezirk  Ober-Elsaß.
u)  Gemeinden  Bergholz,  Bergholzzell,  Bilzheim,  Bühl,  Colmar,
Geberschweier,  Gebweiler,  Hartmannsweiler,  Hattstatt,  Isenheim,
  Jungholz,  Markirch,  Merxheim,  Mülhausen,  Münster,

 

Munweiler,  Murbach,  Niederenzen,  Orschweier,  Osenbach,
Pfaffenheim,  Rappoltsweiler,  Rimbachzell,  Sulz,  Wünheim  ?  20  l  8S  20  1  —
b)  Gemeinden  Altkirch,  Ammerschweier,  Bebelnheim,  Berrweiler,
Blodelsheim,  Dammerkirch,  Dornach,  Dürrenenzen,  Egis-  7  1
heim,  Ensisheim,  Feldkirch,  Fessenheim,  Geiswasser,  Griesbach,
  Grussenheim,  Gundolsheim,  Habsheim,  Häusern,  .
Hirzfelden,  Hohrod,  Hüningen,  Hunaweier,  Ingersheim,
Kaysersberg,  Kienzheim,  Lautenbach,  Lautenbachzell,  Linthal,  #
Lukeenbach=  Lutterbach,  Masmünster,  Neubreisach,  Neudorf,
Niederhergheim,  Oberhergheim,  Pfastatt,  Rädersheim,

 

 

867
        <pb n="502" />
        ü—  ———  AI

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

Bezirkee.  1
männliche  weibliche  männlicheweibliche
□#□LCLCLCL
UP55  i(/d
Reichenweier,  Rimbach  Kreis  Gebweiler,  Rixheim,  Roggenhausen,
  Rumersheim,  St.  Amarin,  St.  Ludwig,  Sausheim,
Sennheim,  Sierenz,  Sigolsheim,  Sondernach,  Stoßweier,  1
Sulzmatt,  Sundhofen,  Thann,  Türkheim,  Ungersheim,  «
Vöklinshofen,  Vogelsheim,  Wasserburg,  Westhalten,  Wettols-  "
heim,  Weier  im  Thal,  Winzenheim,  Zimmerbach,  2  —  1  60|  10  —  90
J)  der  übrige  Theil  des  Bezirks  1  80  1  50  —  —  80
Bezirk  Lothriugen.  ·  «
KreiöBolchen.........  1  80  1301110  —  80
=  Chateau-Salins  1  99  1  4441  20  1  10
=  Diedenhofen  2  —  1  5011  20  1  —
-Forbach.  2  —  1  501  20  1  —
Stadtkreis  Metz  2  50  1  8S11  —  —  60
Landkreis  Metz  2  20  1  60  1  40  1  20
Kreis  Saarburg  1  80  1  301  10  1  —
=  Saargemünd:  #
a)  Stadt  Saargemüäünd  .  2——1201——-80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  180  1122001  —  —  80
1
1

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sit  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="503" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
