— 33 — 3. Militär-Wesen. Bekanntmachung. Nachstehend wird 1. der zweite Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 26. November 1895 (Central-Blatt S. 397) veröffentlichten Gesammt-Verzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen, 2. ein neues Gesammt-Verzeichniß der Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisen- bahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militär- anwärter vorzugsweise zu berücksichtigen, zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken gebracht, daß das Verzeichniß zu 2 an die Stelle des durch die Bekanntmachung vom 28. Dezember 1896 (Central-Blatt 1897 S. 2) veröffentlichten Verzeichnisses tritt. Berlin, den 20. Januar 1898. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf v. Posadowsky. Zweiter Nachtrag zu dem Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. Aumerkunskgen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Mililäranwärtern ausschließlich vorbe- halten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Auf- rückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem bezeichnet. Angabe Berei litär. zeichnung gue der Behörden, an welche zie .. . w richten sind, Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewer angen z vechtem fan Bemerkungen. Stellen, in welchem selbst ist, bei welcher die An. Erw de stellung gewünscht wird. I. Königreich Preußen. VIII. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und “Eorsten. Ziffer 2: Generalkommissionen erhält zu * Sekretäre, . Diese Stellen Und Diätare, 1 am Rande den Zusatz: MevSienen #lnR anwärtern vorbehal- tenen Stellen mit Offizieren zu besetzen, denen Allerhöchsten Orts die Aussicht auf Anstellung im Ctoil- dienste verliehen wor- den ist. Bei Ziffer 6: Meliorations= und Deichbeamte ist in der dritten Spalte zu setzen: — ketke Negierungs- 6