48 — — — — Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. Boizenburger Nebenbahnen: a) Darmstädter Dampfstraßen- bahnen. b) Mainzer Vorortbahnen. c) Mannheim- Weinheim Hei- delberg - Mannheimer Eisen- bahn (für die hessische Strecke). d) Reinheim-Reichelsheim. e) Osthofen-Westhofen. f) Sprendlingen-Wöllstein. g) Worms-Offstein. Weichenwärter, Stations- wärter, Schaffner. Subaltern- und Unterbeamte. Wie zu b. Stationsaffthenten Sta- tionsaufseher, Zugführer, Schaffner, Weichenwärter, Bahnwärter. 40 Jahre. — V. Großherzogtlhum Helsen. Direktion der süddeutschen Eisenbahngesellschaft zu Darmstadt. VI. Großherzogthum meckhlenburg-Schwerin. Stadt= und Hafen- bahn. Subaltern- und Unterbeamte. 37 Jahre. Vorstand der Bolzenburger Stadt- und Hafenbahn zu Boizenburg a. E. Bel der Besetzung sind die für den Staatseisenbahn. dleuft in dieser Beziehung, ins- besondere bezüg- lich der Ermitte- lung der Militär- anwärter be- stehenden und noch u erlafsenden dorschriften zur Anwendung zu bringen. Dabei soll Stellenan- wärtern hes. sischer Staats- angehörigkeit vor allen übrigen der Borzug gegeben werden. Bei der Besetzung sind die für den Staattdienst in dieser Beziehung, insbesondere be- züglich der Er- mittelung der Mi- litäranwärter be- stehenden und noch u erlafssenden Vorschristen in Anwendung zu bringen (vergl. das Publikandum vom 22. September 1882, betreffend die im Bundes- rathe vereinbarten Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten- stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäran. wãrtern).