— 155 — Tentral Blatt Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. — — Du betiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. XXVI. Jahrgang. Berlin, Montag, den 21. März 1898. M 12. Inhalt: Handels= und Gewerbe-Wesen: Entwürfe von Musterstatuten für freie Innungen Seite 156; — für Zwangs- innungen Seite 171; — sowie das Muster für einen Innungsbeschluß, betreffend die Regelung des Lehrlingswesens Seite 188. Handels= und Gewerbe-Wesen. Um eine Anleitung zur Aufstellung von Innungsstatuten und von Innungsbeschlüssen zur Regelung des Lehrlingswesens nach dem Gesetze, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 663) zu geben, hat der Bundesrath beschlossen, die nachstehenden Entwürfe 1. des Statuts einer freien Innung, 2. des Statuts einer Zwangsinnung, 3. eines Beschlusses der Innungsversammlung, betreffend Vorschriften zur Regelung des Lehr- lingswesens, nebst Erläuterungen und Vorbemerkungen zu veröffentlichen. Berlin, den 19. März 1898. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf v. Posadowsky.