— 276 — Der Tronſpunht ist diajienige Temperatur. bei iteleher ein an einem Glisstube ron mm Diehe Lüngender 1vosen der zu unfereuchenden Musse beim lungsamen Eruũrmin in einem nieht luftdicht ver Schlossencn#, i0 mm u icen. 25“ mm doben Neagen’se hte ###die Tsttekung des Jrolbuntts ist dies Kragensayls zu ½ fE ’lsser esnnzn#fauchen. dessen Temperatur von AMinute eu Ainute um 12 C. eum Sleigen tu bringen ist. Neben dem Glusstab ist das Lhermometer in der Weise anzubringen, dauss die Augel in gleicher Hõhe mit dem Troen mm vom Boden des Glases sich befinilet. Dio Grõösse des Iropſens ist bei der Jerstelkung duren ete 10 mm tieſes Eintuuchen des Stabes in die auſ einem Wusserbade selimelzende Aasse so eu bimessen, dass der erstarrende Tropſen unter der ebenin Endſtũcke des Stabes nalieau eine Ilulbkugel bildet. Wenn nõölliiq. wird das Bintauehen iviederholt. Die Festatellung des Iropſpuinkts ist stets dureh Sachtersteind#e rtt beinirken.“ 8. In der Ziffer 10 des Artikels „Eisenwaaren“ ist unter a) hinter „vermessingt“ (Zeile 3) das Wort obronzirl“ und unter b) hinter „vermessingten“ (letzte Zeile der Seite 95) das Wort „bronzirten“ nebst je einem Komma einzuschalten. 9. Dem dritten Absatze der Anmerkung 2 zu demselben Artikel ist folgende Fassung zu geben: „Polirte (durch Nacharbeit geebnete und geglältele) Waaren sind solche, deren Oberfläche mit Spiegel¬ glanz oder mit Mattglanz versehen ist. Die maltglänzend polirten Waaren werden feingepließte oder englischpolirte genannt. Einzelne bei der Polilur stehen gebliebene Schleifrisse ändern den Charakter der polirten Waaren nicht."“ 0. In der Anmerkung 3 zum Artikel „Felle“ ist die Vorschrift wegen der Unterscheidung der eni¬ haarten Schaf= und Ziegenfelle (Absätze 4 bis 6) wie folgt abzuändern: a) Im vierten Absatz ist dem ersten Satze folgende Fassung zu geben: „Schasfelle und Ziegenſelle erigen einen rerschiedenen Stand der J/a##re tend #assen sich daher in enthaurtem skane durch die rerschiedene Lage dler lerren IIuarbälge in der Haut von einander unterscheid. b) Hinter dem vierten Absatze sind folgende Bestimmungen einzufügen: „Zur Untersuchung der Feile ſind Proben ron etwa 1¼ dim Crösse eine Lalbe Stunde lang in eehnprozentige Kalilauge eineulegen, dann in Iasser abeuspũlen senf eine Viertelstunde lanꝗ4 in Eseig (weiprozenfige Jsiune) oder verdunnte Solesciure oder BMleiessig einzulejen. Die Probin sind dann, auſ einer Unterluge (einem Stuek Lunpe oder derpleichen) auspespennfk, in cine mit neunezigprorentigem Spirttus 9e ulte /lache Schute zu bringen und durin mittelse einer Lupe ron etiva uieracker Vergrösserung eu besicſitigen. Sollen die Proben trochen aufbeicahrt tcerden, so sind sie eine halbe Stunde lang in rcinen Weingeist, hierauf eine ##unde lung im Xlol einz#legen und dann, atets ausgespunnt. eu trocknen. Liefert die nach dem rorstelend#en Verfuhren aus el alhrte Untersuchun⸗4 kcin — LErgebniss, s0 ist die Untersuehung mittelst des Aonkope auscu/ren.“ c) Der achte bisher fünfte) Absatz erhält im Eingange folgende Fassung: Vũr die mikroshopische Unteraucliunq eind TJlächenschn#tte der Teile B#erzustellen. Zn diesem Zueche uin JLeeignefe Stüuckee der Felle (u. s. w. wie bisher von Zeile 5 des Absatzes ab).“ 11. Im Artikel „Flaschenzüge“ sind die Worte „und Rollen zu solchen“ zu streichen. 12. Hinter dem Artikel „Glühspan“ ist folgender neue Artikel einzuschallen: IGlechstrürefe (Glühkörper für Beleuchtungszwecke, mit Lösungen von Salzen gewisser Erdmetalle [Thorium, Cerium u. s. w.] getränkle baumwollene Strumpfwaare, nach dem die Baumwollfasern veraschenden Ausgüten aus Oxyden der betreffenden Erdmetalle in Strumpfform bestehend): —, nicht ausgeglühte (wie baumwollene Strumpfwaare). . . 24 3. 120 4 verkraqamdissi —, dergleichen in Verbindung mit Lampentheilen aus unedlen Metallen ono Nr. 20e 3. 20 —, ausgeglühtte .... /224 Vr. 6m. frei. —, dergleichen in Verbindung mit Lampentheilen aus unedlen Metallen wie Waaren aus den betreffenden Metallen in Verbindung mit anderen Materialien. Anmerkung. Die Verbindung der Glühstrümpfe mit einem zum Anshängen dienenden Asbenfaden bleibt außer Betracht, ebenso das lediglich zum Zwecke der Versendung vorgenommene, Tränken ausgeglühter Glühstrümpfe mit Gelatine, Kollodium, Leim, Schellack oder dergleichen.“ 13. In der Anmerkung zu dem Artikel „Harzöl“ ist das Wort „zehnfachen“ (in Zeile 6/7) durch „fünf¬ zehnfachen“ zu ersetzen. 14. In der Zisser 1 des Arlikels „Holzwaaren“ (Zeile 10) ist hinter „Platten"“ das Wort „Blöcke" nebst einem Komma einzuschalten. 44