279 — b) Zu §F. 20 Absatz 3. „Bei Theilungslagern unter amtlichem Mitverschluß, in denen Mineralöl in sogenannten Tanks lagert, ist bei der Abfertigung der abgemeldeten Mengen, soweit nicht die Verzollung nach dem Raungehalle stattfindet, sowohl im Falle der Verzollung als auch im Falle der Weiterversendung unter amtlicher Kontrole als zollpflichtiges Gewicht das im Lagerkonto zur Abschreibung gelangende Eigengewicht der Flüssigkeit (5. 8 Absatz 4 und folgende) mit dem im §. 2 der Tarabestimmungen festgesezten Tarazuschlag anzunehmen. Im Falle der Weiterversendung unter amtlicher Kontrole ist, sofern sie in Fässern oder Ballons erfolgt, neben dem in der vorstehenden Weise ermittelten zollpflichtigen Gewicht auch das amtlich ermittelte wirkliche Bruttogewicht mit zu überweisen.“ Anleitung . zur Untersuchung der Mineralöle für die zollamtliche Abfertigung. 1. Bestimmung der Siedetemperatur der Mineralöle. Beschreibung des Apparats. Der nachstehend in ½ der natürlichen Größe abgebildete Apparat besteht aus einem zur Auf¬ nahme von 100 cem Mineralöl bestimmten vernickelten Metallkesselchen 4, das mittelst Konus und Bajonettverschluß mit dem Helmaufsatz a verbunden ist; 2# ist ein miltelst Kork in a befestigtes bis auf 360° C. gehendes Thermometer, dessen Nullpunkt genau in gleicher Höhe mit dem oberen Ende des Helmaussatzes steht, wenn das Ouecksilbergefäß die in der Zeichnung angedeutete Stellung hat, d. h. mit seinem oberen Ende gerade bis zur Entbindungsröhre reicht. Kesselchen und Helmaussatz sind von dem Blechmantel AB mit abnehmbarem konischen Deckel (Hul) C umgeben; unten befinden sich zwei Blech¬ böden 5, und 5,, und unter diesen ein guter Bunsenbrenner, der in einem Schlitz des Manielfußes auf¬ und abwärts beweglich ist. Mittelst einer Flanschverschraubung steht das Dampfentbindungsrohr des