305 — Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Nordhausen ist die Zuckerfabrik zu Roßla a. Harz von der Zuckersteuerstelle zu Nordhausen abgezweigt und der mit dem Steueramt 1 in Sangerhausen ver- bundenen Zuckersteuerstelle zugetheilt worden. Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Glogau ist in Zarkau eine Zuckerfabrik unter der Firma „Zuckerfabrik Glogau“ neu errichtet, welche der mit dem Hauptamte verbundenen Zuckersteuerstelle zugetheilt ist. Die Fabrik (Rasfinerie) zu Glogau ist einer selbständigen Zuckersteuerstelle in Glogau unterstellt. Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Liegnitz ist in Maltsch a. O. eine Zuckerfabrik neu errichtet, welche der mit dem Hauptamte verbundenen Zuckersteuerstelle zugewiesen ist. Im Bezirke des Hauptzollamts zu Ratibor ist die Zuckerfabrik zu Großpeterwitz Kreis Ratibor) von der mit dem Hauptamte verbundenen Zuckersteuerstelle abgezweigt und der selbständigen Zuckersteuerstelle in Jernau zugetheilt worden. Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saarbrücken ist in Dillingen eine Abfertigungsstelle des Steueramts I zu Saarlouis mit der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle des Steueramts ! zu Saarlouis auf den Dillinger Hüttenwerken“ errichtet worden. Der Abfertigungsstelle ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Roheisen für das Privatlager der Dillinger Hüttenwerke, sowie die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über die aus solchem Roheisen gefertigten Fabrikate beigelegt worden. Es ist ertheilt worden: dem Steueramt II zu Wehlau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Friedland i. Ostpr. die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen l über das für die Aktiengesellschaft für Mühlenbetrieb zu Pinnau zur Cellulose-Fabrikation eingehende Nutzholz, dem Steueramt I zu Coepenick im Bezirke des Hauptsteueramts zu Eberswalde die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren, dem Steueramt ! zu Essen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Duisburg die Befugniß zur Abfertigung des unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein oder Begleitzettel eingehenden aus- ländischen Bieres, dem Steueramt ! zu Staßfurt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Magdeburg II die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! des Salzsteueramts Ludwig ll bei Staßfurt über das für die Sachcharinfabrik der Staßfurter chemischen Fabriken, Aktiengesellschaft, eingehende inländische gemahlene Steinsalz, dem Steueramt I zu Schwiebus im Bezirke des Hauptsteueramts zu Crossen a. O. die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz, dem Hauptsteueramte zu Gleiwitz die Befugniß zur Erledigung und Ausfertigung von Begleit- scheinen ! über Waaren der Tarifnummern 21 a, c und d, die für die Firma Ernst Kuschnitzly daselbst unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen oder von ihr versendet werden, und dem Steueramt 1 zu Fürstenwalde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Frankfurt a. O. die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über voramtlich festgestelltes, ohne Verschluß in Schiffs- ladungen abgelassenes Getreide. Im Bezirke des Hauptsteueramts Magdeburg ll ist die Syrupraffinerie von Warnecke & Co. zu Etgersleben der Zuckersteuerstelle Egeln l zugetheilt worden. Im Königreiche Bayern. Dem Nebenzollamte zu Kulmbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Bayreuth ist die unbeschränkte Besugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 beigelegt worden. Im Königreiche Sachsen. In Dresden ist eine dem dortigen Hauptsteueramt unterstellte Abfertigungsstelle unter der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle für Eilgüter am Abstellbahnhofe Dresden-Altstadt“ errichtet worden. Der neuen Stelle sind folgende Abfertigungsbefugnisse beigelegt worden: Ausfertigung und Erledigung von Zoll- und Salzbegleitscheinen I und II. Erledigung von Versendungsscheinen I und II über inländischen Taback, Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen im Eisenbahnverkehr, Absertigung von Leinenwaaren: Tarif- nummer 22f und g1 und 2 und von Wollenwaaren der Nummer 4145 und 6 zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern sowie Abfertigung von Bier, Branntwein, Taback und der nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen Gegenstände bei der Ausfuhr mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung. 4%