309 Tentral-Blatt für das Deutsche Re Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — — Bu beriehen durch alle Postanstalten und BZuchhandlungen. Berlin, Freitag, den 24. Juni 1898. 1 9 26 Inh alt: .Konsulat- 1. Kolonial-Wesen: Verfügung des Reichs- kanzlers zur Ausführung der Allerhöchsten Verordnung, betrefsend das Vergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiete . . Seite 309 Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs für die Zeit vom 1. April 1898 bis Ende Mai 1898 810 desen: Entlassung; — Exequatur-Ertheilung 311 Zoll= und Steucr-Wesen: Bestimmungen über den zoll- freien Einlaß der von der internationalen land= und forstwirthschaftlichen Jubiläums = Ausstellung in Wien zurückgelangenden deutschen Güter; — Namhaftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen Brannt- wein = Denaturirungsmittels ermächtigten Firma; — Aenderung des Begleitschein = Negulativs; — Zollamt- liche Abfertigung von Baumöl (Olivenöl) auf Begleit- schein 1l 311 Handels- und Gewerbe-Wesen: Neues V Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und den Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend erklärten Gartenbau= 2c. Anlagen; — Handelsbeziehungen zum britischen RNeiche Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren rlhes der Entscheidungen des Ober-Sceamts und der See- amter 332 . Polizei- Wesen: zusweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete . . .. 832 1. Kolonial-Wesen. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 6. September 1892. Auf Grund des §. 11 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwest- afrikanischen Schutzgebiete, vom 6. September 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 789) wird hierdurch bestimmt: Die Abschnitte 1 bis VI und VIII der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Berg- wesen im südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 15. August 1889 (Reichs-Gesetzbl. S. 179) treten im Gebiete von Gokhas und in den zum Schutzgebiete gehörigen Gebietstheilen der Bastards von Rietfontein mit dem 15. Juni d. J. in Kraft. Berlin, den 9. Juni 1898. Der Reichskanzler. Fürst zu Hohenlohe.