— 350 — 3. Militär Wesen. Bekuanntmachung. — In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage D der Anstellungsgrundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Bl. S. 123) wird der auf die „Militär- verwaltung“ bezügliche, durch Bekanntmachung vom 7. Januar d. J. (Central-Bl. S. 55) veröffentlichte Abschnitt II abgeändert wie folgt: II. Militärverwaltung. (Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.) 1. Unter Ziffer 11 ist hinter „Kassensekretäre“ hinzuzufügen: „Kassenkontroleur,". 2. Hinter Ziffer 20 ist als 20 a einzuschalten: „Feldzeugmeisterei: Registratoren bei der Central-Abtheilung, den Inspektionen der technischen Institute der Infanterie und der Artillerie, sowie bei der Artilleriedepot-Inspektion.“ 3. Ziffer 27. Statt „Druckergehülfen“ muß es heißen: „Drucker und Setzer,“. In demselben Verzeichniß unter Abschnitt IV. Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung sind die Stellen der „Packetträger, Stadtpostboten und Postboten“ zu streichen, da diese Amtsbezeichnungen in Wegfall gekommen sind. In dem durch Bekanntmachung vom 7. Januar d. J. (Central-Bl. S. 58) veröffentlichten Ver- zeichnisse der Anstellungsbehörden ändern sich unter „Militärverwaltung (a. Preußisches Kontingent)“ die auf die Kadettenanstalten bezüglichen Angaben, wie folgt: Kadettenanstalten: Spalte 2. Spalte 3. „Subalternbeamte. Das Kommando des Kadettenkorps zu Berlin. Unterbeamte. Das Kommando der betreffenden Anstalt.“ Berlin, den 8. Juli 1898. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.