Alteragrenze. rnelchn der Behörde, eich bis zu welcher un welche die Bewerbun en Bezelchnung der St Sen neihe voriugs. ilitär. zu richten sind, soweit ulch der er Siellen, welche vor zug anwärter in den MW ele ei n Bemerkungen. E i "q weise mit Militäranwärternberücksichtigt ander zasstelungsbehör en senbahn. zu befetzen find. wückich hezeichnet müssen 3. Halberstadt-Blankenburger Eisen. Büreandiätare, Kanzlisten, a) Für die Direktion der Halberstadt-se nack beendeter bahn. Expeditiens= Strecke Lan.]Blankenburger Eisenbahn.Podieneia diätare. — enstein- gelenichal, zu Blankenun Eiel. Expeditions. 273 erenburg: burg a. H. len angestellten assistenten, 9 2 35 Jahre. Militöramwörter Stations. E) Für die ender vn. assistenten, — G Strecke Hal- ung bezw. na lx Bürecau.#erstadt- niede eel oten, Portiers, Nacht.]Blankenburg ung gleich den henn Bremser und! Tanne: Lioilanwärtemn. Schmierer, Schaffner44 Jahre. mirh o Rangirer und Koxrler n Dienfistellen Bahnwärter, Weichen- zut — wärter Mängt Al, Eilen ahnsekre- t, im Slations. dienst: als Stations waller und Sta- bonsporsteherd. dienst: " als Sgbrer. und a ei . 4. Nordhausen-Wernsgeroder Eisen. Subaltern- und Unterbeamte. 40 Jahre. Direktion der Nordhausen- Bei der Besehun bahn. Wernigeroder Eisenbahn. 5n gesellschaft in Nordhausen. dieust in di Bezlehung, insbe- ondere btʒzẽ der Ermilslelung der ilitäran. wärterbestehenden und noch ergeben den Vorschriften - zu XI. Herzogthum Sachsen-Meiningen. Feldabahn. Expedient, Expeditions- gehülfe. 40 Jahre. Betriebsverwaltung der Felda- bahn zu Dermbach. XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. Eisenberg-Crossener Eisenbahn. XIII I. Amstadt-Ichtershausener bahn. Untere Betriebsbeamte, mit Ausnahme der einer tech- nischen Vorbildung be- dürfenden. Subaltern, und Unterbeamte. 35 Jahre. 40 Jahre. Vorstand der Eisenberf Crossener Eisenbahngesell- schaft zu Eisenberg Altenburg. in ulHerzogthum Sachsen-GToburg und Gotha. Eisen- Betriebsverwaltung Thürin. Accher Nebenbahnen zu eimar. n| Der Gelrieh. dieser Bahn ist verpa- tet; es anwe daher Unstellun eines Beamten nur für die Dauer der dis zum 31. März 1905 laufenden Pachtzeit gewähr- leistet werden. Bei der csthung sind die für de reußische Staatseisenbahn- t in dieser Beziehung gülti- g X— I zur Larsch zu