— 86 — 3. Marine und Schiffahrt. Auf Grund der Bestimmungen unter Nr. 2 der Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen, vom 4. März 1899 und im §. 5 der Bekanntmachung, betreffend die Zulassung zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in kleiner und in der Islandfahrt, vom 10. Februar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 134 und 129) werden die Formulare zu den Zeugnissen über die Prüfung und über die Befähigung zum Schiffer auf kleiner Fahrt sowie über die Befugniß zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in kleiner und in der Islandfahrt nach Maßgabe der Anlagen D, E, 0, R und 8 festgestellt. Berlin, den 6. März 1899. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf v. Posadowsky. Formular D. Zeugniß über die Prüfung zum Schiffer auf kleiner Tahrt. Der (Seemann N. N.) [Vor= und Zunamen], geboren ... den e 18.. wohnhaftnn . ... , welcher nach Ablauf seines fünfzehnten Lebensjahrs Monate zur See gefahren ist, hat die Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt . ... bestanden. .......... ,den.test....·...19 Die Prüfungskommission. (Siegel.) (Unterschriften.)