Formular . Deutsches Reich. — Reichewappen. ; 5 - Zeugniß über die Befugniß zur Führung von Hochseefsscherei Segel fahrzeugen in kleiner Fahrt. Dem (Seemann N. N.) [Vor= und Zunamen], geboren z. den gen 18 wohnhaft in . . . ... , welcher die vorschriftsmäßige Fahrzeit zur See zurückgelegt hat, wird hierdurch auf Grund des 8. 1a der Bekanntmachung vom 10. Februar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 129) die Befugniß bei- gelegt, Hochseefischerei-Segelfahrzeuge jeder Größe, auch wenn sie mit einer Hülfsmaschine ausgestattet sind in der Ostsee, in der Nordsee bis zum 61. Grade nördlicher Breite und im Englischen Kanale zu führen. f den len . 19 (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.)