— 184 — 3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 19 der Verordnung, betreffend die Kagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 249) ist die Einreihun der Beamten der Verwaltung des Reichsheeres in die unter Nr. III bis VII des §. 1 und unter Nr. II bis VII des §. 10 dieser Verordnung aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 13. Juni 1895 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 207 bis 212) veröffentlichten Verzeichnisses festgestellt worden. Letzteres wird bezüglich der nachstehend aufgeführten Reichsbeamten ergänzt und abgeändert, wie folat: Verzeichniß der Reichsbeamten. " . 10 8. 1 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugskosten der Reichs- beamten, vom 21. Juni 1875. Verwaltung des Reichsheeres. Klasse III. Klasse II. Vortragende Räthe der obersten Reichs- Vortragende Räthe der obersten Reichs- behörden. behörden. 2. Sachsen. Es muß heißen: Zeile 2: statt Militär-Intendant „Militär--Intendanten“. Klasse IV. Klasse III. Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden. 1. Preußen etc. Es treten hinzu: Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure, denen der Stellenrang der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten verliehen worden ist. 2. Jachsen. Es treten hinzu: Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure, denen die Besugniß zum Tragen der Uniform und Abzeichen eines Korps-Auditeurs verliehen worden ist. Studiendirektor beim Kadettenkorps. Es fällt weg: Vortragender Baurath im Kriegsministerium. Es muß heißen: Zeile 1: „Rath beim Oberkriegsgericht“. : 2: „Korps-Auditeure". 3: „Vortragende Räthe vom Cioil“. 3. Württemberg. Es treten hinzur: Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure, welchen der Rang auf der 6. Stufe der Rangordnung verliehen worden ist. Klasse IV. Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.