— 197 — 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. Juni 1899 beschlossen: Ungemusterte, taffetbindige sowie gelöperte und broschirte Gewebe aus Seide des Maul- beerspinners ohne jede Beimischung von Floretseide oder von Seide des Eichenspinners oder von anderen Spinnstoffen und beiderseitig mit festen Kanten gewebt, ferner Gewebe aus Roh- seide des Eichenspinners oder anderer wilder Seidenwürmer (Korahs und Tussahs oder Tussors), roh, auch abgekocht (gebleicht), dürfen zur Veredelung durch Waschen, Bleichen, Appretiren, Färben oder Bedrucken mit der Maßgabe zugelassen werden, daß die Verzollung der im Inlande verbleibenden Waare nach ihrem Gewicht im veredelten Zustand und ohne Rücksicht auf ihre Herkunft aus einem nicht meistbegünstigten Lande nach dem vertrags- mäßigen Satze der Tarisnummer 30e 1 erfolgt, soweit nicht auf die Gewebe tarifmäßig der Satz von 300 Mark Anwendung zu finden hat. Die Anordnung der erforderlichen Kontrolvorschriften bleibt den Zolldirektiobehörden überlassen. « Berlin, den 17. Juni 1899. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Koerner. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. Juni 1899 beschlossen: „Zur Ausführung der Vorschrift im §. 20 Ziffer 3 des Salzsteuergesetzes wird bestimmt: Bei folgenden, als Gegenstand des feineren Tafelgenusses dienenden Fischen: Steinbutt (khombas maximus L.), Tarrbutt (Glattbutt, Kleist, Rhombus lacvis L), Seezunge (Solea solea L.), Rothzunge (Kleinköpfige Scholle, Pleuronectes mierocephalus Donovan), Stör (Acipenser sturio I..), Lachse (Salmo L.), Neunaugen (Petromyzon L.), Schnäpel (Coregonus oxyrbynchus I.), Socht (Esox lucius L.), Zander (Lucioperca lucioperca L.), Karpfen (Cyprinus carpio L.) und Schlei (Tinca tinca EL.), ist die Verwendung steuerfreien Salzes zum Einsalzen auszuschließen, bei allen anderen See- und Küstenfischen dagegen zuzulassen."“ Berlin, den 18. Juni 1899. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Koerner. 4. Justi z-Wesen. Im Verlage von Puttkammer und Mühlbrecht, Buchhandlung für Staats= und Rechtswissenschaft hier- selbst (N.W. Unter den Linden Nr. 64), ist ein neunter Band der im Reichs-Justizamte bearbeiteten „Deutschen Justiz-Statistik“ erschienen und im Buchhandel zum Preise von 8 J. zu beziehen. à7“